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Autor Thema: Urteil vom Landesgericht Karlsruhe  (Gelesen 3187 mal)

Bodylove

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Urteil vom Landesgericht Karlsruhe
« am: 01.April 2009, 13:02:26 »

Hier steht nichts mehr
Tschüss, Internet - war schön mit Dir. LG Karlsruhe legt das Netz in Fesseln...

Tja, eigentlich hätte hier ja noch eine Abhandlung zum Thema Kinderpornoseitensperrung stehen sollen, aber wie das so ist bei solchen Abhandlungen: ich wollte ein paar Links hinzufügen. Quellenangaben, Verweise auf einen Internetaktivisten und so weiter und so fort.

Aber wenn ich mir die Entscheidung des LG Karlsruhe so ansehe, dann lasse ich das lieber. Tut mir leid, aber wenn ich jetzt z.B. einen Link auf die xy-Zeitung setze, dann weiß ich ja nicht, was dort alles steht, wohin die verlinken und wohin die Seiten, die dort erwähnt sind, verlinken. Und wenn ich nach der Urteilsbegründung gehe, dann könnte es sein, dass ich jetzt z.B. auf Heise Online verweise und dort, irgendwo, auf eine Seite verwiesen wird, die wiederum auf eine Seite verweist, die ... bis schließlich am Ende eine möglicherweise strafrechtlich relevante Seite steht.

Das Gericht urteilte: Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte verantwortlich, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.

PS: Ganz ohne Link und Quelle: Wann bitteschön gibt es endlich eine Pflicht für einen Kompetenztest für die Richter, die sich mit dem Thema Internet befassen?

Link ;D : http://www.heise.de/tp/blogs/5/135462

Und NEIN kein Aprilscherz....

Ist für Forenbesitzer ja eine ganz heiße Kiste...
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Vidukano10

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Re: Urteil vom Landesgericht Karlsruhe
« Antwort #1 am: 01.April 2009, 14:26:11 »

Der eine Kommentat erfasst meine Meinung perfekt:
Zitat
Gesucht ist die kürzeste Linkkette von der Seite des LG Karlsruhe zu
einer Kinderpornoseite, einem Terrornetzwerk usw.
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holsten

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Re: Urteil vom Landesgericht Karlsruhe
« Antwort #2 am: 01.April 2009, 17:26:48 »

Is klar Atze  :D
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Vidukano10

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Re: Urteil vom Landesgericht Karlsruhe
« Antwort #3 am: 01.April 2009, 18:25:09 »

Der Beitrag ist tatsächlich nicht vom 1. April und kein Aprilscherz. Hört sich aber so an ;D
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