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Autor Thema: Allgemeine Rechtsfragen  (Gelesen 24612 mal)

Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #60 am: 06.Dezember 2011, 21:11:45 »

Tut mir leid, aber mir entgeht auf Grund meines messerscharfen Verstandes Deine offensichtliche Ironie nicht. Ich frage daher erneut, weshalb ich mich dieser hier aussetzen muss?
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Holsten

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #61 am: 06.Dezember 2011, 21:19:15 »

Im Winter treten wohl nicht nur die Depressionen vermehrt auf, sondern das Gemüt wird immer empfindlicher...
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Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #62 am: 06.Dezember 2011, 21:20:57 »

Hm, möglich. Mich interessiert nur, warum ich mir das anhören muss. Da kein Smiley dabei ist, nehme ich es, wie es da steht.
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Emanuel

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #63 am: 06.Dezember 2011, 21:35:19 »

Der anfängliche Halbsatz "oder willst du mich mobben?" war nicht ernst gemeint. Ich konnte mir lediglich keinen Reim darauf machen, worauf du mit deiner Frage abzieltest, da ich annahm, dass das Bild einwandfrei zu sehen war.

Danach habe ich mich nur mit wenigen Zeilen etwas darüber amüsiert, dass ein erwachsener Mann und Apotheker sich von einem klitzekleinen Halbsatz in einem Internetforum, welcher zudem von einem jungen, unbedachten Studenten stammt, massiven "Mobbingvorwürfen" ausgesetzt sah.

 :P
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Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #64 am: 06.Dezember 2011, 21:43:49 »

Ich verstehe nicht, was mein Beruf damit zu tun hat.

Für mich sah es so aus: ich stelle eine ganz normale Frage. Darauf antwortest Du mit einem Halbsatz, der mir Mobbing vorwirft. Klitzeklein oder nicht, Du hast es geschrieben und auch nirgendwo irgendwie als Witz gekennzeichnet. Du als Student mit messerscharfem Verstand solltest Dir über die Bedeutung der non-verbalen Kommunikation bewußt sein bzw. über das Fehlen derselben. Von "massiv" rede ich im übrigen nirgendwo, das dichtest Du dazu, um meine Aussage unglaubwürdiger zu machen. Dass Du Dich dann noch über meine einfache Nachfrage amüsierst, finde ich ebenso unverständlicher. Da es sich offensichtlich um ein Mißverständnis handelte und Du das auch erkannt zu haben scheinst, finde ich Amüsement fehl am Platze. In diesem Moment verarscht Du mich nur noch. Verständlicherweise finde ich das nicht besonders toll und bin es in diesem Internetforum auch nicht gewohnt. Schon gar nicht von einem ebenso erwachsenen Mann, der ein Studium betreibt, das sich mit Sprachdingen beschäftigt. Genau das rückt es für mich in das Licht der bewußten Handlung. Das halte ich dann, aus meiner Sicht, für unreif, lächerlich und infantil.

Du hättest das Mißverständnis auch einfach aufklären können, anstatt Dich darüber zu amüsieren.
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Holsten

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #65 am: 06.Dezember 2011, 21:46:28 »

Schaltet nen Anwalt ein!

Das kann hier nicht mehr geklärt werden ;)
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Emanuel

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #66 am: 06.Dezember 2011, 21:46:49 »

Asche über mein Haupt, ich entschuldige mich.
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Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #67 am: 06.Dezember 2011, 21:51:06 »

Asche über mein Haupt, ich entschuldige mich.

Einverstanden. :)
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RudiGutendorf

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #68 am: 07.Dezember 2011, 11:29:23 »

Henningsways Nerven sind ja zum Zerreissen gespannt, wie es aussieht, vielleicht brauchst du mal Urlaub?  ;)
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Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #69 am: 07.Dezember 2011, 19:21:52 »

Ja, den brauche ich wohl wirklich. Aber ich verstehe nicht, was jetzt an meiner Reaktion so besonders war, außer dass ich mich eines nicht als Witz zu erkennenden Vorwurfs habe verteidigen müssen.
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Konni

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #70 am: 08.Dezember 2011, 11:23:56 »

Ich würde ganz gerne was zur Anfangsfrage sagen:

1. Nein, zwischen Frauen und Männern wird natürlich nicht unterschieden. Auch nicht zwischen Gewichtsklassen oder dergleichen. Bei der Strafmaßbestimmung kann das natürlich insofern einen Unterschied machen, als dass die Schwere der Verletzung eine Rolle spielt. Ansonsten gibt es erstmal 3 Grundarten von KV:
1. einfache Körperverletzung, kann auch seelische KV sein, da eine Gesundheitsschädigung ausreicht (Haare abschneiden gegen den Willen sind durchaus Tatbestand von einfacher KV)
2. gefährliche KV...im Falle eines Angriffes mit Gift, Waffen, gefährlichen Werkzeugen (Schuhe sind durchaus als gefährliches Werkzeug definiert, also Tritte mit dem Schuh, die zu einer KV führen, könnten als gefährliche KV ausgelegt werden), hinterlistig oder gemeinschaftlich (eine/r hält fest, der/die andere schlägt zu; gemeinschaftlicher Angriff)
3. schwere KV: Lähmung, Verstümmelung, Erblindung des Opfers, also generell bei schweren Schäden

2. Faust oder flache Hand macht erstmal keinen Unterschied. Bei der flachen Hand ist es möglich, dass es gar nicht erst zur KV kommt, die Schwere der Verletzung ist meistens geringer. Das spielt dann wieder im Strafmaß eine Rolle. Hättest du in der Faust einen Gegenstand, Schlüssel, Schlagring, Stein, Kugel etc, dann wäre es eine gefährliche KV.

Bei dir sind diese Fragen aber irrelevant. Du hast ja eine KV begangen, insofern das Opfer zum Arzt geht und sich pathologische Schäden wie Schmerzen, blaue Flecke, Prellungen attestieren lässt. Aber um strafrechtlich verurteilt zu werden, musst du sowohl den Tatbestand erfüllen, es dürfen aber weiterhin auch schuldhaft (Vorsatz, Fahrlässigkeit, etc), als auch rechtswidrig gehandelt haben.
Die Frage ist eben nur, ob diese KV vielleicht gerechtfertigt (also nicht rechtswidrig) gewesen ist. Dafür spielt das Verhalten des vermeintlichen Opfers natürlich eine wichtige Rolle.
Es gibt dort 3 Möglichkeiten:
rechtfertigender Notstand gem. §34 StGB, entschuldigender Notstand gem. §35 StGB und die gute alte Notwehr gem. §32 StGB. Auf die Notstände gehe ich nicht weiter ein, die spielen für deinen Fall keine große Rolle
(eine Notstandshandlung wäre die Begehung einer Straftat, um einen nicht-gegenwärtigen Angriff, aber eine dauerhafte Gefahr abzuwehren. Wenn du zum Beispiel einen Menschen an Schienen gekettet vor dir hast, ein führerloser Güterzug rast auf sie zu und die entschließt dich, mittels einer Weichenumstellung den Zug zum Entgleisen zu bringen. Dann hast du dich wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienverkehr und höchstwahrscheinlich Sachbeschädigung strafbar gemacht, das könnte aber gerechtfertigt gewesen sein, da du das Leben eines Menschen gerettet hast. Oder nehmen wir den Mann, der von seiner Ehefrau zu Hause in schwersten Maßen misshandelt wird und verschiedene Versuche unternommen hat, der Drangsalierung zu entkommen und die seelischen Qualen zu beenden. Dieser Mann ersticht jetzt seine Frau, als diese nach Hause kommt das ist dann Totschlag, könnte aber gerechtfertigt sein, was natürlich immer im vorliegenden Fall abgewogen werden muss)

Also Notwehr: § 32

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der 2. Punkt ist wichtig. Du hast einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen dich und deine Freundin abgewehrt und dabei ein Mittel angewendet, das dazu geeignet war. Wenn sie wirklich einen Angriff auf dich ausgeführt hat (die Androhung eines Angriffs in Verbindung mit Drohgebärden reicht dafür aus), hast du in Notwehr gehandelt. Es könnte aber sein, dass du die Rechte, die dir die Notwehrhandlung verleiht, überschritten hast. Wenn du also ein in Nahkampf ausgebildeter Bundeswehrsoldat bist und eine betrunkene Frau dir Schläge androht, die vllt sogar mit ihrer Faust angreift und die sie daraufhin mittels Genickbruch umbringst, hättest du damit eindeutig die Grenzen der Notwehr überschritten! (Wenn dir das als IT-Techniker aus Versehen passiert, ist das strittig, aber wohl in jedem Fall auch eine Überschreitung). Wenn du als im Nahkampf ausgebildeter Bundeswehrsoldat eine betrunkene Frau, die sich gerade so noch auf den Beinen halten kann und euch verzweifelt angreift wegdrückst, festhälst, überwältigst usw, dann hast du ganz klar innerhalb der Grenzen der Notwehr gehandelt, selbst wenn sie sich dabei leicht verletzen sollte. Wenn du einen Angriff abwehrst, also sie meinetwegen schlägst, sie keinen weiteren Angriff auf dich vornimmt und du sie nochmal schlägst (aus Wut, aus Vergeltungssucht, etc), dann ist das eine klar Überschreitung der Notwehr. Diese kann auch gerechtfertigt sein, gemäß

§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Das wird aber sehr restriktiv ausgelegt. Der Text ist so formuliert, dass du in der Beweisschuld bist, das heißt, du musst davon überzeugen, dass du aus Verwirrung, Furch, Schrecken gehandelt hast. Das ist bei einer Frau, die einen vorher angreifenden Bodybuilder weiterhin schlägt, obwohl dieser seine Angriffshandlung eindeutig aufgegeben hat, weil er beispielsweise Pfefferspray in den Augen hat und weiterhin wild rumfuchtelt, weil es höllisch brennt, kein Problem, bei einem im Nahkampf ausgebildeten Bundeswehrsoldaten, der eine betrunke Frau aber auch noch schlägt, als diese ihren Angriff aufgegeben hat, dürfte das aber schwierig werden (wohlgemerkt, ich unterstellte nichts, aber du hast so wenig geschildert, ich rede von Fallbeispielen!).

So, ich hoffe, dass dadurch Dinge klarer werden.

Ein Wort noch zu den Polizisten: die haben absolut NICHTS zu sagen. Ich rege mich da jedes Mal drüber auf und tue dies weiterhin. Mir ist noch keine Berufsgruppe begegnet, die ihre Kompetenzen und Rechte dermaßen überschätzt wie die sogenannten Gesetzeshüter. Sie haben mit dem Gesetz NICHTS zu tun, kennen es in den meisten Fällen höchstens rudimentär und haben auf keinen Fall eine qualifizierte Rechtsbeurteilung abzugeben. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet der Staatsanwalt und niemand sonst. Der muss entscheiden, ob eine Notwehrhandlung im Rahmen war oder ob er sie vor eine Verhandlung vor ein Gericht bringt, um einen Richter darüber entscheiden zu lassen, ob sie angemessen war. Polizisten haben in diesem Prozess NICHTS zu melden, sie sind Helfer der Staatsanwaltschaft und weder diese selbst noch Richter, wofür sie sich in den allermeisten Fällen immer wieder halten. Die Einzig richtige Antwort der Polizisten auf Nachfragen von Personen, ob diese strafrechtliche Handlungen begangen haben, lautet: "Wir übermitteln den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft, wenn diese ausreichenden Tatverdacht feststellt, wird in einem Prozess darüber befunden, ob eine strafbare Handlung vorlag." PUNKT!!! Polizisten sind Helfer, das sollte sich jeder einzelne von denen wirklich mal merken. Sorry für die Überschwänglichkeit, aber ich habe meine eigenen Erfahrungen gemacht und Urlaub brauche ich auch dringenst! ;)
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gek0_10

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #71 am: 08.Dezember 2011, 12:21:59 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute! Diese Ansicht habe und diese Ansicht werde ich auch immer vertreten und das aus sehr guten Gründen. Wollte ich nur nochmal an dieser Stelle loswerden  :police:
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Henningway

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #72 am: 08.Dezember 2011, 12:29:21 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute! Diese Ansicht habe und diese Ansicht werde ich auch immer vertreten und das aus sehr guten Gründen. Wollte ich nur nochmal an dieser Stelle loswerden  :police:

Hat man den Smiley demzufolge als Selbstanzeige zu verstehen?
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gek0_10

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #73 am: 08.Dezember 2011, 12:41:25 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute! Diese Ansicht habe und diese Ansicht werde ich auch immer vertreten und das aus sehr guten Gründen. Wollte ich nur nochmal an dieser Stelle loswerden  :police:

Hat man den Smiley demzufolge als Selbstanzeige zu verstehen?

Sollte eig. dazu dienen um meine Aussage noch ein wenig zu unterstreichen  ;D.
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tacticus

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #74 am: 08.Dezember 2011, 12:43:12 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute!

Klar und Fußballfans sind einfach nur Verbrecher :police:
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Emanuel

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #75 am: 08.Dezember 2011, 12:43:47 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute!

Klar und Fußballfans sind einfach nur Verbrecher :police:

Und Ausländer sind alle Verbrecher!
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gek0_10

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #76 am: 08.Dezember 2011, 12:49:25 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute!

Klar und Fußballfans sind einfach nur Verbrecher :police:

Du weiß doch gar nicht unter welcher Grundlage ich dies schreibe! Kann auch nichts dafür wenn unser FREUND UND HELFER HAHAHA seinen Job nicht richtig ausübt.
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White

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #77 am: 08.Dezember 2011, 12:53:18 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute!

Klar und Fußballfans sind einfach nur Verbrecher :police:

Und Ausländer sind alle Verbrecher!
Ausländer sind Fußballfans!!!



Du weiß doch gar nicht unter welcher Grundlage ich dies schreibe! Kann auch nichts dafür wenn unser FREUND UND HELFER HAHAHA seinen Job nicht richtig ausübt.
Ich kenne einige Polizisten, einige davon legen ihren Job vielleicht anders aus, korrut ist SICHER keiner.
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gek0_10

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #78 am: 08.Dezember 2011, 12:54:40 »

Polizisten sind einfach nur korrupte Leute!

Klar und Fußballfans sind einfach nur Verbrecher :police:

Und Ausländer sind alle Verbrecher!
Ausländer sind Fußballfans!!!



Du weiß doch gar nicht unter welcher Grundlage ich dies schreibe! Kann auch nichts dafür wenn unser FREUND UND HELFER HAHAHA seinen Job nicht richtig ausübt.
Ich kenne einige Polizisten, einige davon legen ihren Job vielleicht anders aus, korrut ist SICHER keiner.

Wie gesagt ich habe da so meine eigenen Erfahrungen gesammelt  ;).
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White

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Re: Allgemeine Rechtsfragen
« Antwort #79 am: 08.Dezember 2011, 12:56:04 »

Streitet keiner ab. Aber du fällst ein völlig unzulässiges Pauschalurteil...
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