MeisterTrainerForum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  
Seiten: 1 ... 52 53 [54] 55 56 ... 66   Nach unten

Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265020 mal)

wrdlbrmft

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1060 am: 20.Juli 2019, 00:29:22 »

Hallo, ich hätte auch mal ne Frage:

Habe mein Laptop vor drei Jahren bei Arlt gekauft. Nun brachte ich ihn dorthin zum Reparieren (Fährt hoch, es kommt aber kein Bild). Der Angestellte testete das Gerät und meinte, dass der Bildschirm kaputt wäre. Ich erteilte Arlt einen Reparaturauftrag. Ein neuer Bildschirm würde wohl in einer Woche geliefert und dann eingebaut werden. Ich kaufte noch ein Kabel, mit dem man den Laptop an einen externen Bildschirm anschliessen und dann damit arbeiten kann (Benötige den Laptop für meine Arbeit). Nach einer Woche wurde ich benachrichtigt, dass der Bildschirm da wäre. Ich fuhr also wieder zu Arlt und gab mein Laptop ab. Sollte 1 bis 2 Werktage dauern. Nach 4 Werktagen rief ich dort an und fragte nach, ob mein Gerät denn nun fertig sei. Es würde ihnen leid tun, aber im Moment wäre so viel los und sie hätten mich vergessen. Wenn ich meinen Laptop für die Arbeit benötigen würde, sollte ich ihn wieder abholen, denn der gelieferte Bildschirm wäre zu klein. Also wieder zu Arlt gefahren und mein Gerät abgeholt. Der passende Bildschirm ist wohl in einer Woche da. Nach einer Woche bekam ich auch eine Benachrichtigung, dass ich mein Laptop bringen könnte. Wieder zu Arlt gefahren (jedesmal 15-20 Minuten einfach) und abgegeben. Nach einem Tag rief einer der Angestellten an, dass der gelieferte Monitor die falschen Anschlüsse hat und wenn ich meinen Laptop für die Arbeit ... Also wieder zu Arlt gefahren und ihn abgeholt. Der neue Monitor sei in einer Woche da. War er auch ... wieder hingefahren und abgegeben. Nach zwei Tagen kam die Mail, dass ich meinen reparierten Laptop abholen könnte. Wieder hingefahren. Der einzige nette Angestellte in dem Laden, dem es auch sichtlich peinlich war, dass ich nach über 4 Wochen immer noch keinen funktionierenden Laptop habe, meinte, dass wir ihn erstmal testen, bevor ich damit nach Hause gehe. Der Laptop fuhr hoch, das Logo des Herstellers erschien auf dem Bildschirm ... und dann kam nichts mehr. Black. Tiefes Schwarz. Der junge Mann war fassungslos, dass der Techniker (der an diesem Tag leider frei hatte) einen Laptop frei gegeben hat, der offensichtlich immer noch defekt ist. Fieberhaft probierte er eine Stunde lang alles Mögliche, aber er konnte nur feststellen, dass es kein Softwarefehler sei. Der neue Bildschirm ist wohl defekt und sie müssten einen neuen bestellen. Habe mein Laptop dagelassen (habe jetzt eh Ferien) und warte nun schon seit 11 Tagen auf eine Erfolgsmeldung.

Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!

... nach 16 Tagen erkundigte ich mich telefonisch bei Arlt, wie es denn meinem Laptop geht, da sich noch niemand bei mir gemeldet hat. Als der Angestellte meinte, dass ich mich doch melden wollte, platzte mir die Hutschnur und ein paar agressive Sätze später, war der Typ war wohl froh, dass er sich auf die Suche nach meinem Gerät machen durfte. Geschlagene 10 Minuten dauerte es, bis er mein Laptop gefunden hatte. Auch der neu gelieferte Bildschirm funktionierte wohl nicht und so haben sie es an einen wohl (noch) besseren Fachmann geschickt, der nun überprüfen soll, ob es an so einem Teil auf dem Mainboard liegt, dass die Infos nicht weiter an den Bildschirm leitet. In der nächsten Woche werden sie sich melden ...
Gespeichert
der vfb spielt im neckarstadion!

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1061 am: 20.Juli 2019, 01:16:24 »

Servicewüste Deutschland...
Leider immer öfter solche Stories... Und zunehmend im Bereich Elektronik. Ob das nur damit zusammenhängt, dass generell die Nutzung und damit die Frequentierung solcher Geräte zunimmt?

Maddux

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1062 am: 20.Juli 2019, 02:15:15 »

Servicewüste Deutschland...
Leider immer öfter solche Stories... Und zunehmend im Bereich Elektronik. Ob das nur damit zusammenhängt, dass generell die Nutzung und damit die Frequentierung solcher Geräte zunimmt?
Das Thema hatten wir vor einer Weile schonmal in einem anderen Thread. Viele der "Techniker", besonders bei großen Ketten und/oder in den Apple Stores haben keine Ahnung wie man das zeug repariert, nicht die Ausrüstung für Reparaturen und dürfen oft auch garkeine Reparaturen machen.
Da wird nur noch eingepackt, an die Reparaturzentrale geschickt und die schauen was mit dem Gerät ist. Und im Fall von Apple lautet die Diagnose meistens "Totalschaden" weil die an neuen Geräten mehr verdienen als an einer Reparatur.
Einfach mal auf Youtube nach Louis Rossman suchen.
Gespeichert
Alle meine Taktiken für den FM 23 findet ihr HIER

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1063 am: 20.Juli 2019, 02:20:19 »

Das Thema generell ist mir ja nicht neu. Ich komme ja aus der IT-Branche.
Das ekelhafteste was ich dort kennenlernte war die geplante Obsoleszenz. Hierbei kann man verfolgen, wie bei einem namhaften Hersteller für Laptops, fast tagesgenau nach Ablauf der Garantie, das Gerät den Geist aufgibt...
Meine damalige Freundin hatte ebenso ein solches Gerät. 5 Tage nach Garantieablauf war es hinüber... ::)

Akumaru

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1064 am: 20.Juli 2019, 13:08:49 »

[...]
Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)

Von mir als jemanden, der politisch sehr weit links steht: danke dir und deinen Kollegen für euren Einsatz! Ich würde diesen Job nicht machen wollen (bin da ganz ehrlich: ich hätte nicht die Eier dazu und wäre wohl ein klassischer Bürohengst), bin aber froh darum, daß es Menschen gibt, die den Beruf gern ausüben und dabei noch einen funktionierenden moralischen Kompaß besitzen. Kriege immer wieder die Krätze, wenn Freunde/Bekannte von "den scheiß Bullen" faseln, die sowieso alle Nazis und überflüssig wie ein Kropf wären. Besonders exzessiv war das zur "Hambi bleibt!" Aktion, man darf nie vergessen: die Polizisten machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wenn das Gegenüber sich aggressiv und provokant verhält, dann kann auch ich nachvollziehen, wenn der Mensch in Uniform dann mal etwas fester zupackt. Aber in meinem Freundeskreis war der Tenor: "diese scheiß Bullen, die sich freiwillig gemeldet haben, damit sie uns Linken mal richtig schön verdreschen können - und am Ende wird gesagt: man habe ja nur Befehle befolgt! Wenn sie wollten, könnten sie verweigern, aber die haben ja Spaß dran!"

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1065 am: 20.Juli 2019, 15:39:08 »

Ich muss ehrlich sagen, dass es bestimmte Aktionen von gibt, bei denen ich mir wünschen würde, unsere Polizei wäre mehr so wie die Truppe in Russland. Wer keinen Blödsinn macht hat auch dort im Übrigen nichts zu befürchten, wer Blödsinn macht bekommt die Quittung aber ganz schnell.
Seine Meinung äußern ist okay. Dabei sollte man aber doch bitte den Respekt behalten und höflich bleiben.
Ich habe schon einige Länder bereist, gerade im Umfeld von Fußballspielen, was für die Polizei ja auch immer eine Extremsituation darstellt und muss sagen, dass NIRGENDWO die Beamten so tolerant geistigem Dünnschiss, Respektlosigkeiten, Pöbeleien und sogar körperlichen Angriffen gegenüber sind wie in Deutschland.

Die ganzen Hampelmänner, die immer nur auf die bösen Bullen, die ihnen den Spaß verderben wollen schimpfen sollten sich mal klar darüber werden, dass sie mit ihrem Verhalten in fast jedem anderen Land der Welt mindestens ihre Zähne riskieren würden, während sie in Deutschland in den meisten Fällen ungeschoren davon kommen.



Natürlich sind das nur meine subjektiven Wahrnehmungen und sicher gibt es in Deutschland auch ein paar wirkliche "schwarze Schafe." Nur bei uns werden des öfteren Beamte, die absolut im Rahmen und gerechtfertigt gehandelt haben schon als schwarze Schafe angesehen, was wohl an der allgemeinen von mir angesprochenen hohen Toleranzgrenze liegt.


Meinetwegen dürfte wirklich oft hart durchgegriffen werden, ich glaube noch immer, dass Schmerz nicht unbedingt ein schlechter Lehrer ist.
« Letzte Änderung: 20.Juli 2019, 15:41:23 von White »
Gespeichert

Joe Hennessy

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1066 am: 20.Juli 2019, 21:11:11 »

[...]
Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)

Von mir als jemanden, der politisch sehr weit links steht: danke dir und deinen Kollegen für euren Einsatz! Ich würde diesen Job nicht machen wollen (bin da ganz ehrlich: ich hätte nicht die Eier dazu und wäre wohl ein klassischer Bürohengst), bin aber froh darum, daß es Menschen gibt, die den Beruf gern ausüben und dabei noch einen funktionierenden moralischen Kompaß besitzen. Kriege immer wieder die Krätze, wenn Freunde/Bekannte von "den scheiß Bullen" faseln, die sowieso alle Nazis und überflüssig wie ein Kropf wären. Besonders exzessiv war das zur "Hambi bleibt!" Aktion, man darf nie vergessen: die Polizisten machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wenn das Gegenüber sich aggressiv und provokant verhält, dann kann auch ich nachvollziehen, wenn der Mensch in Uniform dann mal etwas fester zupackt. Aber in meinem Freundeskreis war der Tenor: "diese scheiß Bullen, die sich freiwillig gemeldet haben, damit sie uns Linken mal richtig schön verdreschen können - und am Ende wird gesagt: man habe ja nur Befehle befolgt! Wenn sie wollten, könnten sie verweigern, aber die haben ja Spaß dran!"

Dazu gibt es einen lesenswerten Artikel vom Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/polizei-zwischen-hochachtung-und-autoritaetsverlust.976.de.html?dram:article_id=390954
Gespeichert
I don't know shit about fuck.

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1067 am: 26.Juli 2019, 12:39:07 »

Meine Wohnungskündigungsstory geht weiter.
Hatte ja widersprochen.

Jetzt Post vom Anwalt
"falls die ursprüngliche Kündigung unwirksam wäre" - sehe ich mit dieser Formulierung als gegeben an, und ist sie ja auch eindeutig.
Neue Kündigung zum 31.10. mit Eigenbedarf, die Enkelin studiert gerade in Bamberg, möchte jetzt aber nach Würzburg ziehen und hier weiter studieren.
Weitere Kündigung zum 31.01. ohne Grund.

Daraus würde ich schließen, dass der Eigenbedarf wacklig ist.
Der Eigenbedarf muss doch nachgewiesen werden. Überlege gerade, ob ich einen Immatrikulationsnachweis von der Enkelin fordern sollte. Mit etwas Glück habe ich am WE eh ne neue Wohnung, aber ich würde jetzt doch irgendwie gerne noch Leuten ans Bein pissen.
Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1069 am: 30.Juli 2019, 21:34:40 »

Ich verstehe deine Aussage mit dem unguten Gefühl sehr gut. Auch bei mit ist dies in den letzten 10 Jahren konstant weiter gewachsen bis hin zu eine ebenso größer werdenden Abneigung der Beamten.
Selbst als Unbeteiligter haben sie es durch ihr Verhalten mit gegenüber geschafft immer wieder diese Gefühle zu festigen oder gar zu schüren.

Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!

Ich möchte hier nochmal drauf zurückkommen!

Bei mir in der Straße erkannte ich am Heimweg, dass geblitzt wird. Als ich dann in meiner Wohnung ankam, dachte ich mir, geb ich doch dem Beamten dort die Chance, wenn er sie denn ergreifen möchte, mir ein anderes Bild der Beamten zu zeigen.
Ich bin also, offen (und frech ;)) wie ich bin, einfach wieder raus aus dem Haus und zu dem Van mit dem Blitzer. Das Fenster war offen, also lukte ich durch und fragte den Beamten, ob man ihn spreche könne oder ob das nicht gewollt oder gar "verboten" sei.
Nachdem er grade nur wartete und eine Serie am Tablet guckte, hatte er Zeit. Ich erläuterte, dass ich mal wissen wolle wie die Blitzeranlagen technisch funktionieren und, dass ich generell einfach ins Gespräch kommen möchte, da ich überwiegend schlechte Eindrücke der Beamten hier in meiner Gegend gewonnen habe...

Er erklärte mir alles was ich wissen wollte und zeigte mir auch den Van von mit seinen Ausstattungen der Polizei. :D
Er war sehr bemüht und nett. Irgendwann merkte ich aber schon, dass es ihm langsam etwas viel wird, was er auch durch die Zeilen erkennen ließ, als ein Anruf kam.

Nichts desto trotz, habe ich bewusst eine Situation gesucht, in der ich mit einem Beamten sprechen konnte. Er ist ein Beamter der Verkehrsüberwachung (was durch das Blitzen naheliegt...). Also, nicht die Beamten, mit denen ich sonst Kontakt hatte. Ich bin froh, endlich mal eine gute Erfahrung gesammelt haben zu können.

Joe Hennessy

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1070 am: 30.Juli 2019, 21:55:24 »

Naja, beim Verkehrsübungstag in der Grundschule hab ich auch schon gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Das zählt nicht.  ;D
Gespeichert
I don't know shit about fuck.

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1071 am: 30.Juli 2019, 22:05:16 »

Ja, ja. Als ich letztlich vermummt Autos abgefackelt habe, Polizisten mit Flaschen bewarf und sie angepöbelt habe, da habe ich echt schlechte Erfahrungen mit den Beamten der Knüppelgarde gemacht.

Gespeichert

Tim Twain

  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1072 am: 31.Juli 2019, 08:35:23 »

Ja, ja. Als ich letztlich vermummt Autos abgefackelt habe, Polizisten mit Flaschen bewarf und sie angepöbelt habe, da habe ich echt schlechte Erfahrungen mit den Beamten der Knüppelgarde gemacht.
Deswegen will dich keiner als Mieter :P
Gespeichert
fährt Fahrrad gegen den Kapitalismus im Fußball

XJIBBIT

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1073 am: 28.August 2019, 19:45:44 »

Moin Jungs,

Kennt sich hier einer mit dem Thema Arbeitsrecht ganz gut aus?

Ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierung eine gültige Pro Rata Temporis Klausel zwecks Jrlaubsanspruch nach einer Kündigung ist.

„6.1 Ihr Urlaubsanspruch beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages derzeit 30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche."

Hat da einer eventuell Ahnung von?

Vielen Dank schon mal  8)
Gespeichert

Cooke

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1074 am: 28.August 2019, 20:03:52 »

Moin Jungs,

Kennt sich hier einer mit dem Thema Arbeitsrecht ganz gut aus?

Ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierung eine gültige Pro Rata Temporis Klausel zwecks Jrlaubsanspruch nach einer Kündigung ist.

„6.1 Ihr Urlaubsanspruch beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages derzeit 30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche."

Hat da einer eventuell Ahnung von?

Vielen Dank schon mal  8)

Was steht denn im Tarifvertrag?

Unabhängig davon glaube ich aber zunächst einmal nicht, dass damit vom Gesetz abgewichen werden sollte, d.h. bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte besteht ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf Jahresurlaub. Der Urlaub muss grundsätzlich auch bei einer bevorstehenden Kündigung bzw. dem baldigen Ausscheiden in Folge einer Kündigung gewährt werden; Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten.
Gespeichert
"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

XJIBBIT

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1075 am: 28.August 2019, 20:55:32 »


Was steht denn im Tarifvertrag?

Unabhängig davon glaube ich aber zunächst einmal nicht, dass damit vom Gesetz abgewichen werden sollte, d.h. bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte besteht ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf Jahresurlaub. Der Urlaub muss grundsätzlich auch bei einer bevorstehenden Kündigung bzw. dem baldigen Ausscheiden in Folge einer Kündigung gewährt werden; Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten.

Hallo Cooke, danke für deine Antwort.

Im Tarifvertrag den ich online gefunden habe, steht nur etwas kurz zur Urlaubsdauer, dass diese 30 Tage beträgt. Ich gucke morgen auf Arbeit auf jeden Fall mal in den kompletten Tarifvertrag.

Ich habe zum Oktober hin in meiner Firma gekündigt und heute die Bestätigung schriftlich erhalten. Ich bin selbst davon ausgegangen, dass der Anspruch eben die vollen 30 Tage beträgt, allerdings wird dort von 23 Tagen geschrieben. Deshalb wollte ich mal andere Meinungen einholen, bevor ich da mal nachfrage.

Vielen Dank auf jeden Fall  8)

Liebe Grüße
Niklas
Gespeichert

Tim Twain

  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1076 am: 28.August 2019, 21:06:53 »

(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage
Gespeichert
fährt Fahrrad gegen den Kapitalismus im Fußball

Cooke

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1077 am: 28.August 2019, 21:18:52 »

(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.
Gespeichert
"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

XJIBBIT

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1078 am: 28.August 2019, 21:44:42 »

(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.

Genau, wie die Personalabteilung gerechnet hat, ist mir schon ersichtlich. Allerdings finde ich wie gesagt eigentlich nichts, was für irgendeine Klausel spricht, außer halt die Worte "30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr".

Danke auf jeden Fall, ich werde mich morgen mal in der Firma schlau machen.  ;D

Liebe Grüße
Gespeichert

Cooke

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #1079 am: 28.August 2019, 21:50:29 »

(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.

Genau, wie die Personalabteilung gerechnet hat, ist mir schon ersichtlich. Allerdings finde ich wie gesagt eigentlich nichts, was für irgendeine Klausel spricht, außer halt die Worte "30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr".

Danke auf jeden Fall, ich werde mich morgen mal in der Firma schlau machen.  ;D

Liebe Grüße

Das ist mir auch aufgefallen. Das könnte natürlich implizieren, dass der Arbeitgeber überhaupt nur mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren will, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet. Dann wären es aber konsequenterweise eher 20 Arbeitstage, über die man diskutieren müsste. Im Übrigen gehen Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschätfsbedingungen (das sind auch formularmäßige Arbeitsverträge) zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.
Gespeichert
"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."
Seiten: 1 ... 52 53 [54] 55 56 ... 66   Nach oben