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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266603 mal)

kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1180 am: 31.Januar 2020, 23:17:58 »

Ja das mit der Umsatzzielen und Wachstum kenne ich. Da braucht man dann aber auch eine Geschäftsführung, die das einschätzen kann. Wenn nicht mehr Personal kommt kann man auch nicht wachsen, da die abzurechnenden Stunden pro Person halt auch begrenzt sind. Das sollte eigentlich jeder Geschäftführer verstehen. ^^
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1181 am: 01.Februar 2020, 06:25:41 »

Die Einführung der 90-Stunden-Woche hast du wohl verpasst :P
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Veichen blühen ewig

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1182 am: 01.Februar 2020, 10:49:33 »

Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.

Ne, die sind nicht teurer, er müsste zusätzlich zur Software auch sämtliche Hardware austauschen. Das macht es dann in dem Fall teurer, und "zwingt" den Kunden unsere Preise auf.

Ist in etwas so als wenn du mit SAP nicht mehr zufrieden bist - kleiner Scherz - und von heute auf morgen den Anbieter wechselst. Ist zwar theoretisch möglich, nur Praktisch fällst du für Jahre in ein schwarzes Loch.
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1183 am: 01.Februar 2020, 12:39:53 »

Ja, moralisch vielleicht tendenziell Betrug, aber rein faktisch hat er immer noch die Wahl, wenn auch, zwischen Pest und Cholera.
Dennoch, wie bereits geschildert, ich verstehe deinen Standpunkt!
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FMGaunt

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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1184 am: 01.Februar 2020, 13:15:01 »

Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.

Ne, die sind nicht teurer, er müsste zusätzlich zur Software auch sämtliche Hardware austauschen. Das macht es dann in dem Fall teurer, und "zwingt" den Kunden unsere Preise auf.

Ist in etwas so als wenn du mit SAP nicht mehr zufrieden bist - kleiner Scherz - und von heute auf morgen den Anbieter wechselst. Ist zwar theoretisch möglich, nur Praktisch fällst du für Jahre in ein schwarzes Loch.

Ja, rechtlich hat das aber keinerlei Belang. Beispiel aus dem Consumerbereich: wenn du von Android auf iOS wechselst, musst du zusätzlich zu deiner Hardware auch die ganzen Apps neu kaufen.
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1185 am: 01.Februar 2020, 13:30:34 »

Aber eine Schätzung ist doch immer noch eine Schätzung, mit steigender Erfahrung und Glück kann man zwar exakt richtig liegen aber es ist eine Schätzung.
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Luicio

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1186 am: 01.Februar 2020, 13:59:39 »

@veilchen blühen ewig: Finde Deine Einstellung super, genau für den Fall habe ich ein sogenanntes Leck mich am Arsch Firma Kapital zurückgelegt, so dass ich jederzeit den Mittelfinger zeigen kann und gehe, aber das haben die meisten nicht.

Vielleicht ist es aber auch eine Chance. Wenn Du einen Vorgesetzten, der motivierte, intelligente, loyal zum Kunden und zur Firma Mitarbeiter schätzt, dann wird Deine Ehrlichkeit belohnt und Du gehst sogar positiv aus der Nummer nicht. Wenn nicht, dann wirst Du gefeuert bzw. bist unten durch. Aber dann kannst Du gehen und in einer Firma arbeiten, die eher Deinen moralischen Vorstellungen entspricht. Viel häufiger ist es der Fall, dass man nicht so einfach gehen kann, weil man finanzielle Verpflichtungen hat. Viel häufiger hat man aber Angst vor dem Ungewißen.
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BlueSnakeRD

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1187 am: 18.Februar 2020, 09:51:24 »

Steuerbescheid kam kürzlich vom alten Finanzamt. Seit Montag bin ich nun Bürger in einem anderen Kreis. Bezüglich des Bescheides will ich eine Änderungseingabe tätigen.

Frage: Welchem Finanzamt muss ich da jetzt "Hallo" sagen und vorbeigehen?
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Tommy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1188 am: 18.Februar 2020, 11:32:52 »

Da Du aktiv dem Finanzamt den Umzug melden müsstest (reicht im Normalfall mit der nächsten Steuererklärung, kannst Du im dem Zuge aber auch gleich mitteilen) ist noch das alte für Dich zuständig. Bist Du denn schon umgemeldet oder bisher nur umgezogen?
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Akumaru

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1189 am: 18.Februar 2020, 11:50:47 »

Steuerbescheid kam kürzlich vom alten Finanzamt. Seit Montag bin ich nun Bürger in einem anderen Kreis. Bezüglich des Bescheides will ich eine Änderungseingabe tätigen.

Frage: Welchem Finanzamt muss ich da jetzt "Hallo" sagen und vorbeigehen?

Du hast deinen Steuerbescheid schon? Hier in NRW wollen die Finanzämter erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen. Da kurz darauf auch noch Ostern ist, rechne ich erst Ende April mit dem Bescheid - eingereicht habe ich den Krempel bereits Mitte Januar (natürlich auch noch beim damaligen Finanzamt).  :-X

Tommy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1190 am: 18.Februar 2020, 12:17:17 »

Du hast deinen Steuerbescheid schon? Hier in NRW wollen die Finanzämter erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen.
Vielleicht war es ja auch der Antrag für 2018, da gibt es ja verlängerte Fristen, wenn z.B. ein Steuerberater mitwirkt. Ansonsten dauert ja der Abgleich mit den verschiedenen Behörden immer etwas, so dass man nicht gleich zu Jahresbeginn mit einer Rückmeldung rechnen sollte.
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BlueSnakeRD

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1191 am: 18.Februar 2020, 13:13:35 »

Korrekt. Fristverlängerung und jetzt erhalten vor zwei Wochen.

Bin seit gestern offiziell umgemeldet.

Ergo dem alten Finanzamt melden, ok.
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1192 am: 15.März 2020, 14:31:05 »

Thema Kurzarbeit.
Wer legt fest, ob an Tagen weniger Stunden, oder in der Woche weniger Tage gearbeitet werden soll?
Die Geschäftsführung, oder gibt es da Einspruchsmöglichkeiten?
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brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1193 am: 16.März 2020, 18:12:14 »

Thema Kurzarbeit

Thema Kurzarbeit.
Wer legt fest, ob an Tagen weniger Stunden, oder in der Woche weniger Tage gearbeitet werden soll?
Die Geschäftsführung, oder gibt es da Einspruchsmöglichkeiten?

Da hänge ich mich mal dran.

Habe heute Info bekommen, dass möglicherweise bald Kurzarbeit bei uns anfällt (Gastronomie).
Laut Vertrag muss ich 40 Std. / Woche arbeiten. Im Vertrag steht auch drin, dass Kurzarbeit angeordnet werden kann.

Fall 1:
Wie schaut es aus, wenn ich nun wegen eingeschränkter Öffnungszeiten / weniger Gästeaufkommen nur noch für 30 Std. / Woche eingeteilt werde?

Fall 2:
Gibt es einen Unterschied, wenn der Gastrobetrieb komplett geschlossen bleiben muss aufgrund behördlicher Anweisung und ich gar keine Stunden machen kann?
« Letzte Änderung: 16.März 2020, 18:13:45 von brandgefährlich »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1194 am: 16.März 2020, 18:30:33 »

Zu 1): du bekommst mW. für die 10 Minderstunden 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld.
Zu 2): wenn der Laden komplett geschlossen wird, bekommst du 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) deines Nettolohns als Kurzarbeitergeld.

@LelandGaunt: das legt der AG fest. Falls ihr einen Betriebsrat habt, dann hat der Mitspracherecht. Wie es ohne Betriebsrat ist weiß ich auch nicht.
« Letzte Änderung: 16.März 2020, 18:32:53 von Signor Rossi »
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Veichen blühen ewig

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1195 am: 16.März 2020, 18:38:59 »

Zu 1): du bekommst mW. für die 10 Minderstunden 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld.

Verstehe ichd as richtig?

Man arbeitet 25% weniger, und bekommt 40% Gehaltsabzug. Oder zahlt der Staat dann noch zu?
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1196 am: 16.März 2020, 18:40:23 »

Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man 25% Gehaltsabzug, wovon der Staat dann 60-67% auf das, was man bekommt nochmal drauf legt.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1197 am: 16.März 2020, 18:54:32 »

Nehmen wir mal an man bekommt 10 €/h netto. Dann wären das bei einer 40 Stundenwoche 400 € netto. Wenn man jetzt 30 Stunden arbeitet, bekommt man 300 € vom Arbeitgeber und 60 bzw. 67 € vom Staat, insgesamt also 360/367 €. Zumindest verstehe ich das so.

MW. entspricht das Kurzarbeitergels auch dem Satz von ALG1.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1198 am: 16.März 2020, 19:20:39 »

Danke. Die Regelung finde ich in Ordnung.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1199 am: 16.März 2020, 20:54:28 »

Nehmen wir mal an man bekommt 10 €/h netto. Dann wären das bei einer 40 Stundenwoche 400 € netto. Wenn man jetzt 30 Stunden arbeitet, bekommt man 300 € vom Arbeitgeber und 60 bzw. 67 € vom Staat, insgesamt also 360/367 €. Zumindest verstehe ich das so.

MW. entspricht das Kurzarbeitergels auch dem Satz von ALG1.

Ja, so müsste es eigentlich sein.
Wenn ich es heute richtig vertstanden habe, zahlt mein Arbeitgeber mir aber in diesem Fall die 360€ aus und muss sich die 60€ von der Arbeitsagentur erstatten lassen.
Fall 2 hatte ich so vermutet.
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