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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266595 mal)

Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1200 am: 16.März 2020, 20:59:34 »

Ja, das Geld bekommt der AG vom Staat, der AN muss sich da um nichts kümmern.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1201 am: 16.März 2020, 22:54:51 »

Kollegen haben noch folgende Frage:
Wie sieht es bei nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus - 450€-Jobber, Werkstudenten(?) ?
Da scheint es wohl kein Kurzarbeitergeld zu geben. Bekommen die AN bei einer kompletten Betriebsschließung einfach gar nichts oder bekommen die AN die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt und der AG hat Pech gehabt, weil er sich nichts erstatten lassen kann?

Es gibt (wie häufig in der Gastro) keinen Betriebsrat.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1202 am: 16.März 2020, 23:07:38 »

Wenn nicht anders vereinbart  hat der 450-Euro-Jobber eine gedachte "10-Stunden-Woche". Diese 10 Stunden müssen also auch gezahlt werden.
Ist jemand im Dienstplan für mehr eingeteilt, müssen die Stunden aus dem Dienstplan gezahlt werden.
Vorsicht: Gefährliches Halbwissen.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1203 am: 17.März 2020, 00:31:14 »

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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1204 am: 07.April 2020, 15:30:01 »


Hallo zusammen,

ich bin in einem Werk im Lager & Versand tätig und bekleide seit ca. Anfang des Jahres eine Art Führungsposition, so ziemlich gleichzusetzen mit einem Schichtleiter etc.
Wobei ich anmerken möchte, dass dies eher ungewollt geschehen ist und ich dies auch kund getan habe, aber ich praktisch von meinem Vorgesetzten reingedrängt wurde.

Dieser Posten hat viel mit computer-technischen Dingen, sowie Arbeitsaufteilung unter den Mitarbeitern zu tun usw. und man ist praktisch dafür verantwortlich, dass das Tagesgeschäft im Versand sowie im Lager reibungslos vonstatten geht. Die Lernzeit dafür betrug etwa 2 Monate.

Was mir an dieser Sache nur recht sauer aufstößt ist die Tatsache, dass finanziell gesehen, so gut wie nichts dabei rumkommt und man in diesem Posten praktisch in der gleichen Lohngruppe (Tariflohn) eingestuft wird, wie z.B. ein Staplerfahrer der den ganzen Tag von A nach B fährt, aber bedeutend weniger Stress & Verantwortung inne hat. Einige ältere Mitarbeiter dort, die ebenfalls so gut wie nur den Gabelstapler bedienen & lieber ''die jüngere Generation'' alles machen lassen, werden sogar noch auf dem Facharbeiter-Tarif eingestuft (Etwa zwei Lohngruppen über meiner).
Viel mehr noch, soll ich jetzt noch bürokratische Dinge lernen, die vorher die Vorgesetzten im Büro erledigt haben, damit diese entlastet werden. Hier wurde man damit ''vertröstet'' das man, sobald man diese ''Ausbildung'' abgeschlossen hat, besser damit argumentieren könne -irgendwann- finanziell aufzusteigen.

Generell halte ich dies für leere Versprechen, da dies bei etwaiger Mehrarbeit, schon anderen Mitarbeitern mehr oder weniger versprochen wurde, aber nie etwas zählbares dabei herum kam. (Dazu sei gesagt, dass sich praktisch jeder unserer Mitarbeiter dort, die ebenfalls den selben Posten bekleiden, zwar ständig beschweren, aber keiner den Mund aufkriegt und sich nicht traut etwas zu sagen.)

Lange Rede kurzer Sinn: Mein Vorhaben ist, sobald ich mich in diesem Sinne weitergebildet habe, eine direkte Forderung zu stellen um finanziell höher gestuft zu werden (Mindestens Facharbeiter-Tarif) und sollte dies nicht passieren, ich diesen Posten verweigern möchte. Ich weiß, dass man von Seiten des AG nun darauf plädiert, dass dies eventuell Arbeitsverweigerung wäre (Wurde mir in einem anderen Fall schon mal vorgehalten), jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag nichts von irgendwelcher Führungsverantwortung, oder bürokratischen Dingen, lediglich, dass mir Arbeiten aufgetragen werden die meiner Qualifikation entsprechen und ich diese auszuführen habe (Nicht wortwörtlich gesprochen).

Wäre ich rechtlich gesehen denn auf der sicheren Seite, oder wäre eine rechtsmäßige Kündigung nicht unwahrscheinlich, falls ich mich weigern würde?

Ich selbst habe eine Ausbildung im logistischen Bereich und bin deshalb an diesen ''Posten'' gebunden worden, da den zwei vorherigen Mitarbeitern dies nicht mehr zugetraut wurde, da sich auch vieles im Bereich dort digitalisiert & automatisiert hat und dementsprechend technisches Know-How benötigt wird (Was auch so kommuniziert wurde).
Meinem Empfinden nach sollte man daher auch seinen eigenen Wert kennen, unter anderem auch deswegen, da man die erste Anlaufstelle des Vorgesetzten ist, sobald etwas nicht richtig, oder gar nicht, läuft und ich es daher auch nicht einsehe sich den ganzen Druck & der Verantwortung zu stellen, während der Rest des Teams sich gefühlt darauf ausruht, aber finanziell gleichgestellt ist.

Natürlich würde ich mich auch noch fachkundig von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, aber evt. hat hier ja schon jemand Erfahrungen diesbezüglich.


Danke fürs Lesen!
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Kaliumchlorid

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1205 am: 07.April 2020, 16:03:53 »

Hey Zockerbit,

im Prinzip wäre das ein Fall für den Betriebsrat, denn der hat bei der Lohngruppierung durchaus ein Mitspracherecht.
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Zu weit exitiert nur in deinem Kopf

Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1206 am: 07.April 2020, 16:40:54 »

Weigern kannst du dich nur wenn du für die Aufgabe nicht qualifiziert bist und dadurch ein Sicherheitsrisiko für dich oder andere entstehen würde, du für die Aufgabe überqualifiziert bist oder die Aufgabe ohne vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen- und Ausrüstung ausgeführt werden soll.
Sprich der Büroangestellte darf nicht an der Gasleitung rumbasteln, einen Ingenieur kann man nicht den ganzen Tag den Parkplatz kehren lassen und Asbestbeseitigung ohne Schutzausrüstung ist nicht.
Was du aber machen kannst, NACHDEM alle gütigen Verhandlungsversuche abgeblockt wurden, ist Dienst nach Vorschrift und nur so gut zu machen wie du kannst. Wenn du dich schwer tust dich in die neuen Aufgabengebiete einzuarbeiten und wochen- oder monatelang nichts rund läuft kann der Arbeitgeber nicht viel tun. Außer dich mit einer Gehaltserhöhung zu motivieren oder "einen anderen Dummen" zu finden der die Arbeit macht.
Diesen "Dummen" scheint es im Unternehmen nicht zu geben, sonst würde man dir nicht die Aufgaben übertragen, und bis ein neuer Mitarbeiter eingestellt und so weit eingearbeitet ist vergeht gerne mal ein Jahr.
Schöne und reibungslos laufende Arbeitsabläufe haben sie hier. Was ist es ihnen wert das die so reibungslos weiterlaufen?  ;)

Mach deinen Arbeitgeber auf deinen Wert für das Unternehmen aufmerksam und sag ihnen das man nur die Leistung bekommt die man bezahlt. Wenn das nichts bringt solltest du zum Betriebsrat gehen und wenn deinem Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrats egal ist wird es Zeit für einen neuen Arbeitgeber. Ein Anwalt bringt dir da nichts außer eine Kündigung incl Abfindung weil das Tischtuch dann, von Seiten des Arbeitgebers, so zerschnitten ist das sie dich sicher nichtmehr im Unternehmen haben wollen.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1207 am: 07.April 2020, 17:15:00 »

Schwierige Situation. Ich würde zuerst einmal so argumentieren, dass man ja grundsätzlich zu einer Gehaltserhöhung bereit wäre, dies dann bitte auch als Zusatz zum Arbeitsvertrag bis zum Datum soundso schriftlich fixieren möge.
Das bringt dann die andere Seite in Erklärungsnöte, warum die Schriftform nicht möglich sein sollte. Sollten sie den Zusatz dann immer weiter verbummeln, musst du dir etwas anderes überlegen.
So wie du das schilderst, sollst du ausgenutzt werden, da würde ich dann parallel überlegen, ob nicht ein Jobwechsel angebracht wäre. Im Moment ist das sicher nicht der beste Zeitpunkt für sowas und ich kenne auch die Branche nicht, aber das ist schon kein faires Verhalten den Arbeitnehmern gegenüber.
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1208 am: 07.April 2020, 19:56:11 »


Danke für eure Antworten!

Das man sich ausgenutzt fühlt ist natürlich keine Frage. Vor allem wenn man buchstäblich den ganzen Stress & Druck abbekommt, während finanziell gleichgestellte, oder sogar besser verdienende, theoretisch nur ihre Zeit in irgendeiner Ecke absitzen und die ganze Verantwortung abdrücken und sich um nichts Sorgen machen müssen.

Der Betriebsrat ist natürlich eine Instanz die ich nicht außer Acht gelassen habe, doch weiß ich auch, wie dieser bei uns tickt und ihm das große Reden oft leichter fällt, als auch gewisse Taten für sich sprechen zu lassen.

Ich werde wie gesagt die nächsten Monate erstmal das aufsaugen, was man mir anlernen möchte. Denn Fakt ist, dass man nichts fordern kann wenn man nichts zu bieten hat, auch wenn ich von mir selbst weiß, ohne abgehoben klingen zu wollen, was meine Ansprüche an mein eigenes Arbeitsverhalten sind und auf welchem Niveau ich mich damit befinde und dementsprechend auch die ein oder andere Freiheiten dort genieße.
Ich denke wenn man der ''Unentbehrlichkeit'' immer näher kommt, hat man auch ein größeres Druckmittel um in solchen Forderungen bzw. Verhandlungsfragen erfolgreich hinauszugehen, und falls nicht, gibt es ja noch die ''Arbeit nach Vorschrifts-Methode'' wie Maddux es ja schon schön erläutert hat  :P

Dennoch gut einige Meinungen aufgefasst zu haben. Danke!
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1209 am: 07.April 2020, 21:01:53 »

Ist wirklich ein zweischneidiges Schwert.
Ich selber sehe es erstmal so, dass man liefern muss um dann, zu einem guten Zeitpunkt und mit den richtigen Argumenten Forderungen zu stellen.
Diese sollten realistisch, aber durchaus optimistisch sein und Luft lassen, aber auch gut begründet.
Was bringe ich dem Unternehmen, welche Projekte kann ich mir auf die Fahne schreiben, kann ich oder habe ich Dinge im Unternehmen entwickelt etc..

Heute erlebe ich es häufig, dass Mitarbeiter, sobald man ihnen etwas mehr zutraut, mit irrsinnigen Forderungen um die Ecke kommt und auch durchaus gerne bockig werden,
wenn man nicht darauf eingeht.

Kannst du, in deiner nun höheren Funktion deinen etwas mäßiger motivierten Kollegen einen Tritt in den Allerwertesten geben?
Gibt doch immer Aufgaben oder Schichten, die weniger begehrt sind usw.. ;)
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1210 am: 08.April 2020, 18:21:13 »


Zitat
Kannst du, in deiner nun höheren Funktion deinen etwas mäßiger motivierten Kollegen einen Tritt in den Allerwertesten geben?
Gibt doch immer Aufgaben oder Schichten, die weniger begehrt sind usw..

Ich sage mal so - ca. 60% der Mitarbeiter in diesem Bereich sind langjährig ansässige & durchaus schwierige Charaktere, die dazu noch so ziemlich vor der Rente stehen und sich theoretisch nur noch auf wenige Aufgaben konzentrieren möchten. Dann haben wir noch 30% von jenen die ein gemütlich, sorgenfreies Arbeiten vorziehen, was sich oft in der (Arbeits-)Geschwindigkeit, dem logischen Verständnis & Verantwortungsbewusstsein widerspiegelt. Zum Schluss komplettieren dann noch die 10% die Reihe, die die daraus entstehende Differenz gefühlt kompensieren & koordinieren muss und als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern fungiert und dementsprechend in der Verantwortung und im Sperrfeuer steht.
Daher gestaltet sich dieses ''in den Allerwertesten treten'' wirklich recht schwierig, wenn man hinterher mit Gewitterwolken am Arbeitsplatz zu kämpfen hat, da man sprichwörtlich in der Minderheit steht.

Das diese letztgenannten 10% aber finanziell so ziemlich gleichgestellt und in einigen Fällen sogar noch darunter liegen, im Vergleich zu den restlichen 90%, ist es langfristig gesehen, für mich einfach keine Lösung & nicht motivierend. Daher halte ich es eben für legitim, die eigene Visa zwar durch die ''Weiterbildungsmaßnahmen'' aufzustocken/zu verbessern, hinterher aber auch seine Möglichkeiten auszuloten und ggf. Forderungen zu stellen. Das dies in der Theorie deutlich einfacher klingt, ist sicherlich keine Diskussion wert, das ist klar. Es soll hier nun auch nicht als Gejammere dargestellt werden, denn im Grunde verdient man überhaupt nicht schlecht und ist im Vergleich zu anderen Bereichen des Lebens doch eher ein Luxusproblem. Dennoch geht man in den meisten Fällen primär zur Arbeit um einen finanziellen Nutzen zu erarbeiten, von daher sind verschiedene Ansichten zu gewissen Themen zur Informationsbeschaffung immer gut und teile sie in diesem Fall auch zum Großteil!

Danke für die weitere Meinung!
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1211 am: 08.April 2020, 21:59:39 »

Die einzige Frage, die du dir eigentlich stellen musst, ist: will ich weiterhin zu diesen Bezügen für dieses Unternehmen arbeiten oder nicht? Wenn nicht, lege deinem Chef die Argumente für eine Gehaltserhöhung auf den Tisch. Merke: die Leistung anderer hat in diesen Argumenten nichts zu suchen, es geht allein um deine Leistung. Wenn die Gehaltserhöhung nicht kommt, such dir nen neuen Job. In Anbetracht der aktuellen Lage würde ich aber noch ein bisschen warten, der Zeitpunkt ist halt scheiße gerade.
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PeterCrouch

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1212 am: 21.Mai 2020, 23:11:43 »

Anfang der Woche wurde mir aus heiterem Himmel meine Werkstudententätigkeit gekündigt. Ich war gerade wenige Tage aus der Probezeit raus und bin dementsprechend noch ein wenig geschockt, da es nie Probleme gab. Durch die absolvierte Probezeit konnte mir erst zu 30.06. gekündigt werden aber ich soll ab sofort nicht mehr kommen. Kennt sich jemand mit der rechtlichen Grundlage in dem Fall aus? Habe ich Ansprüche auf teilweise Bezahlung oder Urlaubsauszahlung? Da ich noch bis 30.06. gemeldet bin muss ich meine KV auch selber zahlen und da ich ja nicht mehr arbeite wird das alles aus meiner eigenen Tasche gehen, ohne Einkommen. Und wie sieht es aus mit einem neuen Job? Muss ich dafür warten oder geht das auch vor dem Ende des Vertrags?

Ihr seht ich bin ein wenig überfordert mit meiner ersten Entlassung. Hoffe jemand kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1213 am: 21.Mai 2020, 23:30:56 »

Ich weiß nicht ob bei Werksstudenten besondere Mechanismen greifen.
In einem normalen Beschäftigungsverhältnis ist es so, dass Kündigung hin oder her sie dir dein Gehalt natürlich zahlen müssen, egal ob sie sagen du sollst nicht mehr kommen. Mit der Freistellung verzichten sie auf deine Arbeitsleistung, du aber nicht auf deinen Gehaltsanspruch.
Je nachdem wie lange du da bist hast du Urlaubsanspruch.
Für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs, wenn du 6 Monate erreichst bis 30.06. mWn auf den kompletten Jahresurlaub.
Wenn du jetzt freigestellt wirst würde ich den Teufel tun und irgendwie auf Urlaub hinweisen. Das kannst du dir dann schön auszahlen lassen. Dein Arbeitgeber kann dich nur zum Urlaub zwingen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Wenn sonst niemand im Zwangsurlaub ist, wird das nicht zutreffen.

So weit mein Wissensstand, das ist alles schon ein paar Jahre her, sollte aber stimmen.
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1214 am: 22.Mai 2020, 00:27:26 »

Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.

Bezüglich neuen Job, bewerben kannst du dich auf alle Fälle, falls relevant Bezug von Arbeitslosengeld solltest du dich innerhalb von glaub drei Werktagen bei der Agentur für Arbeit. Arbeit suchen kannst du auf alle Fälle, wenn du schon was zum 1.6. findest hat der Arbeitgeber vermutlich auch nichts dagegen, wenn ihr den Arbeitsvertrag einvernehmlich auflöst, wenn du damit freiwillig auf den Monat Gehalt Verzichtest.

Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1215 am: 22.Mai 2020, 00:52:20 »

Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
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PeterCrouch

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1216 am: 22.Mai 2020, 01:13:42 »

Danke euch schon mal für die Rückmeldung!

Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
genau, das spielt in meinem Fall keine Rolle

Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.
[...]
Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
Perfekt, das mache ich auf jeden Fall.

Auch wenn ich mittlerweile ziemlich angefressen bin, möchte ich nicht dagegen vorgehen. Das lohnt sich nicht wirklich denke ich. Gekündigt wurde ich aus fadenscheinigen Gründen. "wir können die gemachten Versprechen nicht halten","wir haben das Gefühl, dass du unglücklich bist" (ohne, dass ich mich je dazu geäußert hätte oder darüber gesprochen wurde), "du kannst dein Potential woanders besser ausleben".
Im Endeffekt so befriedigend wie wenn dein Partner/in sich von dir trennt mit der Begründung "es liegt alles nur an mir, du hast was besseres verdient".
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1217 am: 22.Mai 2020, 03:32:42 »

Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.

Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1218 am: 22.Mai 2020, 07:43:31 »

Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.
AG zahlen bei Werksstudenten keine KV, nur RV. Als Student zahlt er sowieso nur irgendwas um die 90 Euro KV, unabhängig davon was er sonst so treibt. Einer der Gründe für nen Werksstudentenvertrag.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Denke das kommt auf seine Situation an. Student eben. Wird keine Milliarden verdienen. Zusätzlich endet das Arbeitsverhältnis. Ausgezahlter Urlaub gilt nicht als abgegolten, weil eben kein Urlaub genommen wurde. Damit kann er bei einem neuen Arbeitgeber dann trotzdem Urlaub nehmen und falls der alte Chef übermittelt, dass der ganze Urlaub genommen wurde diesem sogar noch einen reinwürgen.
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1219 am: 22.Mai 2020, 11:23:13 »

Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.

Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Wenn er nicht arbeiten muss, dann kriegt er das gleiche Gehalt für gleiche Arbeitsleistung mit und ohne Urlaub.
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