Hallo,
habe eine Frage in Sachen Corona. Wir haben einen Anteil an polnischen Arbeitskräften in unserer Firma tätig. Diese fahren jedes Wochenende zu ihren Familien nach Polen, was ja nun auch zum Risikogebiet gehört. Müssen diese Mitarbeiter sich nach dem Aufenthalt in Polen testen lassen oder in Quarabtäne begeben ? Wie versteht ihr diese
Anordnung?
§ 17 Ein- und Rückreisende (1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. 2Satz 1 gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. 3Den nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, verpflichteten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören.