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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265049 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1260 am: 28.Oktober 2020, 07:42:39 »

Sehe ich auch so. Ich würde mich auf sowas nicht einlassen. Es sei denn ich wäre nicht auf das Einkommen angewiesen und es wäre mein absoluter Traumjob, den ich auch machen würde ohne dafür bezahlt zu werden. Und den gibt es nicht.   
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1261 am: 28.Oktober 2020, 07:57:44 »

Gut dann bin ich wenigstens nicht der Einzige der das so sieht :)
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brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1262 am: 28.Oktober 2020, 15:28:35 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1263 am: 28.Oktober 2020, 16:17:06 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1264 am: 28.Oktober 2020, 16:20:19 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1265 am: 28.Oktober 2020, 16:32:41 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Das ist sogar enorm wichtig, gerade in der heutigen Zeit.
Ich hab im März ja auch die Firma gewechselt.
Vorteil: sollte die Automobilindustrie durch Corona zu stark leiden und ich keinen Bock auf Kurzarbeit oder gar betriebsbedingte Kündigung hab, kann ich jederzeit zu meinem alten AG zurück.
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1266 am: 28.Oktober 2020, 16:36:47 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Das ist sogar enorm wichtig, gerade in der heutigen Zeit.
Ich hab im März ja auch die Firma gewechselt.
Vorteil: sollte die Automobilindustrie durch Corona zu stark leiden und ich keinen Bock auf Kurzarbeit oder gar betriebsbedingte Kündigung hab, kann ich jederzeit zu meinem alten AG zurück.

Ja sehe es auch so. Und auch wenn beide Firmen enorm durch Covid-19 profitieren und ich nicht sehe dass das irgendwann wieder runter geht, will ich halt trotzdem eventuell mal wieder zurück. Wenn auch in die US-Headquarters oder so (beide Firmen sitzen eh in der gleichen Ecke). Aber ich will halt nicht einfach abhauen wenn die andere Firma sagt, so jetzt komm. Vor allem weil die selbst minimum 2 Wochen rumgetrödelt haben.
Und ich seh es halt so. Ich hab ja noch meinen Job. Warum soll ich da jetzt Stress machen. Wenn die andere Firma jetzt sagt, ne du hast net gekündigt, du bekommst den job nicht, dann hab ich ja immer noch meine jetzige Stelle wo es mir ja ganz gut geht.

Danke nochmals für euren Input.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1267 am: 28.Oktober 2020, 16:41:59 »

Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung solltest Du Dir aus meiner Sicht die Frage stellen, ob Du einen Job antreten möchtest, bei dem Du schon vor der Unterzeichnung der Arbeitspapiere ein so schlechtes Gefühl hast (unabhängig davon, ob das berechtigt oder unberechtigt sein mag).
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1268 am: 28.Oktober 2020, 17:31:24 »

Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung solltest Du Dir aus meiner Sicht die Frage stellen, ob Du einen Job antreten möchtest, bei dem Du schon vor der Unterzeichnung der Arbeitspapiere ein so schlechtes Gefühl hast (unabhängig davon, ob das berechtigt oder unberechtigt sein mag).

Ja das überlege ich halt auch schon die ganze Zeit. Wobei ein Freund von mir auch dort arbeitet und da gabs das gleiche Theater bei ihm vor 2 Jahren. Da haben sie dann auch letztendlich gewartet und er sagt das war das einzige Problem das er bisher dort hatte und ist ansonsten mehr als zufrieden bei dieser Firma.
Naja mal sehen.
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brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1269 am: 28.Oktober 2020, 19:07:57 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1270 am: 28.Oktober 2020, 19:36:33 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.

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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1271 am: 28.Oktober 2020, 19:40:58 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.



Naja Gehalt etc ist ja alles schon Verhandelt (und ist auch so festgelegt im Vorvertrag inkl. Benefits, Urlaubsregelung usw die verhandelt wurden) und voraussichtliches Startdatum war der 16. November aber ich sehe halt nicht ein zu kündigen bevor die sich nicht 100% sicher sind dass die mich überhaupt wollen nach diesem Background Check.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1272 am: 28.Oktober 2020, 20:31:09 »

Wenn das alles im Vorvertrag drin steht hast du einen Arbeitsvertrag und kannst bedenkenlos kündigen.
So ein Backgroundcheck bezieht sich auch eher darauf ob du nicht auf Social Media irgendwas strafrechtlich relevantes postest und nicht darum ob du mal Bilder davon gepostet hast wie du mit Freunden einen saufen warst. Wobei man nicht jedes Wochenende darüber posten sollte wie man sich ins Nirvana gesoffen hat :)
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neps90

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1273 am: 30.Oktober 2020, 22:11:44 »

Falls es wen interessiert. Die Gründe weshalb der Background Check nicht schon nach 2 Tagen fertig war, mein ehemaliger Arbeitgeber hat seine Nummer geändert und war nicht erreichbar und mein jetziger Arbeitgeber antwortet auf Anfragen bzgl. Backgroundchecks prinzipiell nicht. Ich habe bei der Backgroundcheckfirma angerufen und die haben mir das mitgeteilt.

Dh. ich werd jetzt meinen jetzigen Job kündigen weil der Backgroundcheck positiv zurückkommen wird und mein Arbeitsvertrag mit der neuen Firma ist jetzt fest unterschrieben, am 30. November gehts los (hab heut extra nochmal nachgefragt)
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Rummenigge

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1274 am: 31.Oktober 2020, 10:33:12 »

Hallo,

habe eine Frage in Sachen Corona. Wir haben einen Anteil an polnischen Arbeitskräften in unserer Firma tätig. Diese fahren jedes Wochenende zu ihren Familien nach Polen, was ja nun auch zum Risikogebiet gehört. Müssen diese Mitarbeiter sich nach dem Aufenthalt in Polen testen lassen oder in Quarabtäne begeben ? Wie versteht ihr diese
Anordnung?

§ 17 Ein- und Rückreisende (1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. 2Satz 1 gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. 3Den nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, verpflichteten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören.

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1275 am: 31.Oktober 2020, 12:02:40 »

Also die Paragraphen sind eindeutig. 14 Tage Quarantäne. Und zwar unabhängig ob Risikogebiet oder nicht.
Wolltest du jetzt wissen ob du das mit einem Test umgehen kannst?

Rummenigge

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1276 am: 31.Oktober 2020, 12:09:07 »

Geht um die Kollegen die nach Polen fahren und ob ein Test Pflicht ist oder halt Quaratäne. Geht mir nur um meine Gesundheit und der anderen Kollegen. Umgehen will ich da nichts nur halt meinem Arbeitgeber daraufhinweisen. Er ist in der Umsetzung dieser Pflichten halt nicht der schnellste
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1277 am: 31.Oktober 2020, 12:23:37 »

Die polnischen Kollegen bleiben entweder direkt hier oder du kannst es quasi vergessen, dass sie zur Arbeit erscheinen. Und falls doch wird es vermutlich teuer.
Soll heißen egal aus welchen Gründen die in Polen waren, kommen sie nach Niedersachsen gehen sie 14 Tage in Quarantäne. und zwar die richtige Quarantäne, mit Wohnung nicht verlassen und keinen Kontakt zu irgendwem.
Wenn sie das dann also 14 Tage durchhalten können sie arbeiten kommen. Und auch dann gilt wieder: Entweder sie bleiben über das WE hier, oder sie gehen nach der Rückkehr wieder 14 Tage in Quarantäne. Unnötig zu erwähnen, dass das kein bezahlter Urlaub ist. Allerdings muss der Arbeitgeber das Gehalt 6 Wochen weiter zahlen  (da wird er sich freuen) - er kann sich das vom Gesundheitsamt aber zurück holen. Und da die Kollegen vorher wussten, dass sie nach Rückkehr in Quarantäne müssen entfällt die Lohnfortzahlung sowieso. Musste das selbst nochmal nachlesen.

Die allgemeine Verordnung sieht vor, dass man nach 5 Tagen Quarantäne durch einen negativen Test aus der Quarantäne entlassen werden kann. Ob das auch für Niedersachsen gilt weiß ich nicht.
Allerdings ist der Test nur in den ersten 72 Stunden nach Einreise kostenlos.

 
Edit: zur Lohnfortzahlung.
« Letzte Änderung: 31.Oktober 2020, 12:27:12 von White »
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Rummenigge

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1278 am: 31.Oktober 2020, 12:31:37 »

OK, so hat ich das auch verstanden, das sie jetzt nicht nach Polen können oder einen Test bzw. Quarantände zu machen bei der Rückkehr. Dann werde ich jetzt am Montag den Betriebsrat in die Spur schicken um den Arbeitgeber darauf hinzuweisen.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1279 am: 06.November 2020, 09:56:20 »

Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Gute Taktik, man sieht sich ja meist zwei Mal im Leben. Habe auch schon mal so etwas gehabt und mir trotz allem Unverständnis und irgendwie auch Wut und Ärger gedacht, dass keinem Geholfen ist wenn ich da ein riesen Ding mit Ach und Krach mache und das ganze lieber ruhig und rational kläre. War die richtige Entscheidung und danach hat sich alles von alleine und ohne Probleme geklärt.

Drück dir die Daumen
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Für viele ist der Fußball die Weltkugel.
© Harald Schmid (*1946), Aphoristiker

Quelle: Schmid, Blitze aus heiterem Himmel. Neue Aphorismen, Pegasus-Verlag 2012