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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266132 mal)

Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #60 am: 05.April 2013, 19:06:13 »

Ich stehe leider mit meinem Rocco fast eden Tag auf dem grossen Parkplatz am Media Markt. Jetzt ist leider so wie es kommen musste und irgendein Vollpfosten ist mit seiner Autotüre an mein Aussenspiegel genonnert und das Gehäuse ist gerissen. Man sieh auch noch Kratzer und Lackreste vom anderen Auto.
Was mache ich in diesem Fall? Anzeige auf unbekannt? Wer kommt für den Schaden auf?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #61 am: 05.April 2013, 19:14:20 »

Habt ihr keine Kameras, die den Parkplatz "im Blick" haben?
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #62 am: 05.April 2013, 19:14:50 »

Habt ihr keine Kameras, die den Parkplatz "im Blick" haben?

Nein, leider nicht.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #63 am: 05.April 2013, 19:18:52 »

Ärgerlich.

Anzeige gegen unbekannt, dann dürfte auch die Versicherung zahlen. Die Frage ist ob es sich lohnt wegen eines solchen Schadens evtl. in der Versicherung hochgestuft zu werden.
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #64 am: 06.April 2013, 10:06:58 »

Sehr ärgerlich sogar! Ich habe gerade nach geschaut und ich habe eine Haftpflicht mit 150 Euro Beteiligung. Der Spiegel selbst kostet 199,- da brauche ich nict weiter drüber nach denken. :-\
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #65 am: 06.April 2013, 10:22:03 »

Wieso Haftpflicht? Die eigene Haftpflicht bezahlt (meines Wissens nach) IMMER nur Schäden des "anderen" (Geschädigten). Zahlt doch höchstens die Kaskoversicherung?!
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #66 am: 06.April 2013, 10:24:12 »

Ja, sorry Teil-/Vollkasko meinte ich. War vor dem ersten Kaffee da sind die Gedanken noch nicht so klar. ;)
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #67 am: 06.April 2013, 10:31:18 »

Ich hab auch eine kleine Frage, rein aus Interesse.

Gestern musste ich früher von der Arbeit nach Hause, weil meine Vermieterin ganz hektisch angerufen hat und meinte im Haus gibt es einen Wasserschaden der lokalisiert werden muss. Als ich dann meinte, dass ich erst gegen 19 Uhr zuhause bin, meinte sie, dass sie dann die Tür "aufbrechen".

1. Wäre das legal gewesen? :D
2. Wer hätte mir die Tür bezahlt bzw. das Schloss? Hausratversicherung? Auch wenn der Schaden nun nicht bei mir war?
3. Wer bezahlt mir nun meine Minusstunde? :D
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Veichen blühen ewig

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #68 am: 06.April 2013, 10:41:04 »

Bei uns in ÖSterreich ist es so, dass in dem Fall die Tür nur im beisein der Polizei, oder Feuerwehr aufgebrochen werden darf. Die Schäden übernimmt dann deine Haushaltsversicherung, oder jene des Hauses, falls der Wasseraustritt entweder nicht bei dir, oder innerhalb der Mauer stattfand. Selbst mußt du nur zahlen, wenn du den Schaden verhindern hättest können. Bspw. Wäsche waschen, und nicht zu Hause sein.

Ist mir auch schon passiert, allerdings war bei mir der Wasseraustritt innerhalb der Mauer, und auch nicht sonderlich stark. Dafür scheinbar über Monate hinweg, bis die Wasserverschliessung zw. den Stockwerken brach. Das gab ein schönes Geplätscher.
« Letzte Änderung: 06.April 2013, 10:42:38 von Veilchen blühen ewig »
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Wait till Biggus Dickus hears of this.

LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #69 am: 06.April 2013, 10:47:14 »

Danke! Und wer zahlt nun meine Minusstunde? :D

Zitat
Ist mir auch schon passiert, allerdings war bei mir der Wasseraustritt innerhalb der Mauer, und auch nicht sonderlich stark. Dafür scheinbar über Monate hinweg, bis die Wasserverschliessung zw. den Stockwerken brach. Das gab ein schönes Geplätscher.

Scheint hier genauso zu sein. Bis gestern Abend hatten sie den Übeltäter nicht gefunden.
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Eternity72

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #70 am: 06.April 2013, 19:57:27 »

Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.

Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.

Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.

Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)

Du gibst die Antwort ja eigentlich schon selbst, Ware ohne Nachweis an jemanden zu verschicken öffnet Tür und Tor für Betrüger, wenn derjenige mit Paypal oder auf Rechnung zahlt.

Darum schickt auch so gut wie keine Firma Waren per Päckchen oder Brief. Da kann man immer behaupten man hat nix bekommen und der Verkäufer hat null Chance das Gegenteil zu beweisen.

Gibt vermutlich Betrüger die exakt nach diesem Muster Ebay Auktionen durchforsten

- Verkäufer akzeptiert paypal und unversicherten Versand
- oder Verkäufer wird aufgefordert an andere Adresse zu versenden als bei paypal hinterlegt
   (hier greift auch kein Verkäuferschutz)
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #71 am: 08.April 2013, 23:41:09 »

Es gibt auch Päckchenversand mit Nachweiß. Es kostet einen Euro mehr.  ;)
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LüddenDu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #72 am: 09.April 2013, 07:38:34 »

Bei Hermes kostet es nix extra und ist sogar 10cent günstiger als das Päckchen ohne Nachweis bei DHL.
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FM-Fuchs

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #73 am: 09.April 2013, 13:40:10 »

Bei uns ist Hermes sowas von unzuverlässig,dass gibts garnicht.
Da bezahl ich lieber mehr,denn mit DHL habe ich echt noch nie Probleme gehabt.
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Alles wird gut!!! :)

Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #74 am: 09.April 2013, 17:09:50 »

Ich hab auch eine kleine Frage, rein aus Interesse.

Gestern musste ich früher von der Arbeit nach Hause, weil meine Vermieterin ganz hektisch angerufen hat und meinte im Haus gibt es einen Wasserschaden der lokalisiert werden muss. Als ich dann meinte, dass ich erst gegen 19 Uhr zuhause bin, meinte sie, dass sie dann die Tür "aufbrechen".

1. Wäre das legal gewesen? :D
2. Wer hätte mir die Tür bezahlt bzw. das Schloss? Hausratversicherung? Auch wenn der Schaden nun nicht bei mir war?
3. Wer bezahlt mir nun meine Minusstunde? :D

Also grundsätzlich hat der Vermieter ein Zutrittsverbot zu von ihm vermieteten Wohnungen. Eine Einschränkung des Zutrittsverbots ergibt sich aus §809 BGB wonach ein Vermieter nach vorheriger Ankündigung (bei privaten Mietwohnungen in der Regel eine Woche, 48 Stunden bei Geschäftsräumen) das Recht hat, eine Wohnung zu besichtigen.
Das ist in dem Falle aber ja nicht relevant, da es hier um "Gefahr im Verzug" (deshalb in Anführungsstrichen, weil das eigentlich eine verfahrensrechtliche Formulierung ist, aber im Volksmund ist sie besonders gebräuchlich...eigentlich heißt die Rechtsform "Gefahr bei Verzögerung") handelt. Was in Gefahr sein könnte, ist das Eigentum des Vermieters wofür ihm/ihr bestimmte Rechte eingeräumt werden. Bei einem Feuer beispielsweise ist es völlig unstrittig, dass die Feuerwehr/Polizei oder sogar der Vermieter als Eigentümer die Wohnung öffnen kann. Dafür muss es sich nichtmal um ein Feuer handeln, der Verdacht eines Schwelbrandes mit Rauchentwicklung reicht schon.

Bei Wasserschäden ist das schwierig, zumal es bei dir um die Lokalisierung des Wasserschadens ging. Bei einem konkreten Gefahrenverdacht (für das Eigentum des Vermieters), musst du den Vermieter in die Wohnung lassen. In der Rechtssprechung wird solch ein Gefahrenverdacht in der Regel bejaht, wenn klar ist, welche Wohnung in Frage kommt. Da es bei dir ja nur um die Lokalisierung des Wasserschadens ging, ist es fraglich, ob der Gefahrenverdacht plausibel genug ist, das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden um zu klären, ob eine Wohnungsöffnung legal gewesen wäre.

Die Frage der Haftung für Schäden an der Tür ist recht leicht zu beantworten, in Deutschland gilt das Verursacherprinzip für Schäden:

Fallgruppe A -> sprichwörtliche Quelle des Wasserschaden ist deine Wohnung
Fall 1 -> du hast deine Aufsichtspflicht vernachlässigt und deine Waschmaschine speiht Wasser oder du hast grob fahrlässig gehandelt und den Wasserhahn offen gelassen oder du hast an den Wasserrohren gesägt, um im heimischen Gefilde die Sintflut nachzuspielen, also wenn du in irgendeiner Weise zu dämlich,fahrlässig oder irgendwie haftbar zu machen bist, dann zahlst du für deine Tür und alle übrigen Schäden.
Fall 2 -> der Schaden tritt zwar in deiner Wohnung auf, aber das Problem sind die rostigen Rohre, die in der Zeit verlegt wurden, als Napoleon Wien belagert hat und seitdem nicht ausgetauscht wurden. Der Verursacher ist dann klar der Inhaber der Rohre (in der Regel der Vermieter, insofern du nicht Untermieter bist bzw der Vermieter nicht gleichzeitig Hauseigentümer ist). In diesem Fall haftet der Vermieter auch für alle "Begleitschäden", die um Zuge der Wohnungsöffnung aufgetreten sind.

Fallgruppe B -> die Quelle des Wasserschadens ist in der Wohnung über dir oder sonstwo, nur nicht in deiner Wohnung.
Fall 1 -> deine "Obermieter" ist in der Badewanne eingeschlafen und verstopft mit seinem fetten Arsch den Abfluss. Dies wird erst festgestellt, nachdem deine Vermieterin deine Tür mit der Axt á la Shining zu Kleinholz verarbeitet hat. Die Vermieterin kann aussagen, dass sie an deiner Tür gehorcht hat und ein Wasserrauschen wahrgenommen hat, was sie auf die Idee gebracht hat, dass das Problem aus deiner Wohnung kommt. Sie schlägt also die Tür ein und merkt, dass das Rauschen daher rührt, dass dir die Brühe auch schon in Kaskaden von der Decke tropft. In diesem Fall kommt Schlafmütze "Obermieter" für Schäden an deiner Haustür, sowie an deiner Wohnung, allen anderen Wohnung, sowie an der Axt der Vermieterin auf.

Fall 2 -> deine Vermieterin ist ein nervöses Bündel, sieht irgendwo einen Wasserfleck und hat keine Ahnung, wo der herkommt. Auf Verdacht klopft sie an jede Tür, ruft jeden an, lässt Türen öffnen und nötigt Menschen, von der Arbeit nach Hause zu kommen. Im Idealfall stellt sich am Ende heraus, dass der "Wasserfleck" lediglich geschmolzener Schnee war. Aber selbst wenn es tatsächlich einen Wasserschaden gibt, dieser aber nicht aus deiner Wohnung kommt, dann wird häufig so argumentiert, dass der konkrete Gefahrenverdacht eben nicht konkret oder plausibel genug war. Wie restriktiv das entschieden wird, ist immer eine Ermessenssache der Rechtssprechung, aber es gibt Anwälte, die kommen mit der Argumentation durch, dass der konkrete Gefahrenverdacht wohl nicht konkret genug war, weil es ja letztendlich keine Gefahr von dieser Sache gab...Wozu das Wort dann GefahrenVERDACHT heißt, weiß ich zwar nicht, aber das ist ohnehin auf einen anderen Sachverhalt bezogen.

Deine Minusstunde bezahlst du in jedem Fall selbst, auch wenn Fallgruppe A Fall 1 oder Fallgruppe 2 eintreten sollte. Es zwingt dich ja niemand, arbeiten zu gehen, bleib doch lieber den ganzen Tag zu Hause ;)
Nein, wie gesagt: jeglicher verursachter, unvermeidbarer Schaden wird vom Verursacher getragen. Alle mit Sicherheit entgangenen Einnahmen sind als Ausfall zu bewerten. Sprich: dein Gehalt wird dir nicht ersetzt, aber hattest du einen Termin, um einen fertig ausgehandelten Vertragsabschluss zu unterzeichnen, der dich 2 mio € reicher gemacht hätte und ist der dir nun entgangen, dann kannst du den Schadensverursacher auf diese Summe verklagen.

Zahlen tut das die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.
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smedhult

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #75 am: 09.April 2013, 17:10:42 »

Welcome back, Konni!  :)
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"En del människor tror att fotboll är en fråga om liv och död. Jag avskyr den inställningen. Jag kan försäkra er om att det är mycket allvarligare än så." (Bill Shankley)

Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #76 am: 09.April 2013, 17:12:48 »

Oh danke, ich wusste gar nicht, dass meine kurze Abwesenheit aufgefallen ist. Ich fühl mich geschmeichelt.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #77 am: 09.April 2013, 17:14:52 »

Oh deine lange Abwesenheit wurde mehrmals thematisiert. Um sich auf deine Rückkehr vorzubereiten hat jez sogar das Zeichenlimit auf 50000 angehoben.
Willkommen zurück.
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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #78 am: 09.April 2013, 17:18:24 »

Willkommen zurück! Einige haben dich schon sehr vermisst. :)
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Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

Du hast FRAGEN? Hier gibt es ANTWORTEN rund um den FM!

DVNO

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #79 am: 09.April 2013, 17:20:32 »

Ich habe es schon gesehen: Konni war am 3. April kurz online! Seit dem hat er an seinem Posting gearbeitet!
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