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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265088 mal)

Tommy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #880 am: 20.April 2018, 08:17:43 »

@Zockerbit Sofern ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt (gilt auch für private Dinge), kann die Sperrfrist auch entfallen. Ohne hier auf die Umstände näher eingehen zu müssen würde ich das also mit dem Sachbearbeiter Deiner Arbeitsagentur im Gespräch klären (vielleicht auch vorab). Ansonsten käme natürlich noch eine Kündigung seitens Deines Arbeitgebers bzw. ein Aufhebungsvertrag (wobei da wieder von Fall zu Fall wegen einer möglichen Sperrzeit entschieden wird) in Betracht, da müsstest Du Dich mal nach den Möglichkeiten informieren.
« Letzte Änderung: 20.April 2018, 08:21:17 von Tommy »
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Funker Hornsby

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #881 am: 23.April 2018, 18:20:20 »

Hi,
hab hier auch mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden) und einen 20€ Strafzettel von einer privaten Firma („im Auftrag von blabla“) erhalten.
Ich bin der Halter des Autos und war nachweislich zur Tatzeit bei der Arbeit inklusive Zeiterfassung.
Ein Kassenbeleg liegt leider nicht vor...

Was denkt ihr bzgl Halterhaftung? Hab ich ne Chance wenn ich sag das ich nicht weiss wer das Auto da geparkt hat?
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #882 am: 23.April 2018, 22:03:03 »

Hi,
hab hier auch mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden) und einen 20€ Strafzettel von einer privaten Firma („im Auftrag von blabla“) erhalten.
Ich bin der Halter des Autos und war nachweislich zur Tatzeit bei der Arbeit inklusive Zeiterfassung.
Ein Kassenbeleg liegt leider nicht vor...

Was denkt ihr bzgl Halterhaftung? Hab ich ne Chance wenn ich sag das ich nicht weiss wer das Auto da geparkt hat?

Ich kann dir zwar nicht helfen, jedoch finde ich das Verhalten unmöglich. Wenn deine Frau falsch geparkt hat, dann solltet ihr in meinen Augen gefälligst den Strafzettel bezahlen und keine Ausreden suchen.
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HaHoHe, Euer Jürgen!

Funker Hornsby

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #883 am: 23.April 2018, 22:11:22 »

Sie war schon beim Parkplatzbesitzer einkaufen, hat sich dann noch mit ner Freundin verquatscht.

Sorry falls ich es schlecht ausgedrückt hab.

Moralisch aus meiner Sicht alles in Ordnung.

Das Problem ist einfach das dass wir keinen Kassenbeleg haben.
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D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #884 am: 23.April 2018, 22:21:07 »

Eventuell mit EC-Karte bezahlt? Das könnte ja dann als Beweis schon ausreichen.
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Funker Hornsby

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #885 am: 24.April 2018, 07:28:52 »

Gute Idee, gleich mal fragen.

Thx

Hätten wir auch früher drauf kommen können  ::)
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #886 am: 24.April 2018, 09:42:58 »

Wenn sie sich nachm Einkaufen verquatscht hat wird der Zeitabstand zwischen Kartenzahlung jnd Strafzettel auch größer sein, ist also fie Frage ob das viel bringt
Vermutlich gibts auch ne Höchstparkdauer von 1h auf dem Parkplatz?
« Letzte Änderung: 24.April 2018, 09:45:06 von Hïndi »
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #887 am: 24.April 2018, 11:57:41 »

Zitat
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden)....

Zitat
Vermutlich gibts auch ne Höchstparkdauer von 1h auf dem Parkplatz?

Da das bei vielen Märkten so ist, hat man hier schon die Antwort. Die Höchstparkdauer beträgt jedoch meist 2 Stunden. Dies wird auch extra ausgeschildert und diese Schilder hängen dort nicht nur aus Jucks, sondern wird es tatsächlich auch kontrolliert (Vor allem bei recht großen bzw. gut besuchten Märkten).

Letzten Endes denke ich auch, dass es nicht viel bringen wird, da man nicht beweisen kann wie lange man tatsächlich schon dort geparkt hat. Und nur weil man im jeweiligen Markt auch eingekauft hat, heißt das nicht das man auch das Recht hat gegen die Höchstparkdauer zu verstoßen. Eventuell hat man am Ende mehr Aufwand dagegen zu ''klagen'', als die 20€ zu bezahlen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #888 am: 24.April 2018, 13:10:05 »

Die Frage ist ob die beweisen können, dass man länger als 2 Stunden da parkte. Falls ja wird es auch völlig egal sein, ob man dort eingekauft hat oder nicht.
Falls nein - nun dann würden die von mir kein Geld sehen. Die Mühe zu klagen wegen 20 Euro würde ich mir nicht mahcen, müsste ich aber auch nicht, denn es ist deren Problem an das Geld zu kommen, nicht meins es bezahlen zu müssen. Nur die entsprechenden Fristen für Widersprüche einhalten - aber auch das ist ein gewisser Aufwand und auch sicherlich schnell teurer als 20 Euro.
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #889 am: 24.April 2018, 13:13:29 »

Sie müssen ja irgendnen Anhaltspunkt haben, dass man länger parkt, spnst bekämen ja die "rechtmäßigen" Kunden ständig Strafzettel
Also nehm ich an gehn die alle 1,5h oder so durch oder eben Parkscheibe
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Funker Hornsby

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #890 am: 24.April 2018, 13:36:22 »

Sie hat natürlich bar bezahlt.

Also haben wir keinen Beweis das sie dort einkaufen war...

Muss ich die 20€ wohl schlucken...

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Seko

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #891 am: 24.April 2018, 16:09:34 »

Oder mal die Freundin fragen, wenn Sie dort war wird sie wahrscheinlich auch eingekauft haben und könnte ein Bon haben
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #892 am: 24.April 2018, 16:56:57 »

Vorab die Frage: Hat sie denn länger als zwei Stunden dort geparkt? Wenn ja, verstehe ich das Problem nicht. Wenn nein, würde ich mich bei der entsprechenden Filiale melden und das erläutern. U.u. lässt sich das klären.
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Heisenberg

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #893 am: 24.April 2018, 18:38:45 »

Die gängige Praxis sieht mittlerweile so aus... Der Discounter hat mit der Parkplatzüberwachung meistens gar nichts mehr zu tun. Oft war der Parkplatz anfänglich sogar frei für Besucher/Einkäufer. Darauf werden dann die Abschleppunternehmen/Parkplatzüberwacher aufmerksam und kaufen sich beim Discounter ein. Sie zahlen also Geld um dort Sheriff spielen zu können. Dann werden Späher losgeschickt, die die diversen Parkplätze reihum abfahren und Fotos schiessen etc. Ist das Fahrzeug bei der nächsten dementsprechend getimten Runde immer noch da, kommt der Strafzettel oder im schlimmsten Fall das Abschleppfahrzeug. Im Streitfall muss man sich dann mit dieser Firma auseinander setzen. Der Discounter ist fein raus und bekommt Geld, dafür, dass jemand anderes für Ordnung auf seinem Parkplatz sorgt.

Ich habe mal an einem Penny gewohnt, der Parkplatz war jahrelang frei und wurde von den Anwohnern genutzt, hauptsächlich nachts, aber die äußeren Bereiche auch ganztägig. Irgendwann hat sich da ein Unternehmen eingekauft und die schöne Zeit war vorbei. Ich hab es dann in den folgenden Jahren geschafft mich zweimal abschleppen zu lassen für je 300€.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #894 am: 06.August 2018, 14:58:13 »

Okay, ich versuche mich kurz zu fassen:
-Mietwagen (Transporter zwecks Umzug)
-2 kleine Kratzer beim Parken rein gemacht
-habe 0 € Selbstbeteiligung gebucht genau wegen solchen Dingen


Passiert ist es beim vorwärts einparken an der Abgabestation, es stand auf halbem Weg quasi ein Pfosten. Es sah aus als käme ich rum. Kam ich nicht.
Welche Angaben mache ich da jetzt? Also ich würde schon möglichst detailliert beschreiben wollen was passiert ist, möchte aber nicht auf einmal doch da stehen und das zahlen sollen. Und da hat man von Autovermietungen ja doch schon viel negatives gehört.
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Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #895 am: 23.September 2018, 14:57:29 »

Habe mal ne Frage, deren Antwort mir eigentlich logisch erscheint, ich aber sicher gehen will. Vielleicht weiss das ja einer mit Sicherheit oder hat eine ähnliche Erfahrung auch schon gemacht. Denke auch, dass sich hier Deutsches und Schweizer Recht vermutlich nicht gross unterscheiden.

Ich habe letztes Jahr für meine damalige Freundin ein Auto auf Kredit gekauft. Der Kaufvertrag sowie der Kredit, den ich am abzahlen bin, läuft auf mich. Aufgrund ihrer Bonität mussten wir das damals so machen. Eingelöst wurde das Auto aber auf sie und sie nutzt es, da ich nicht Auto fahren kann. Nun meine vielleicht etwas blöde Frage, aber gehe ich recht in der Annahme, dass das Auto mein Besitz ist und ich darüber verfügen kann wie ich will? Weil, da sie eh keinen Cent dafür bezahlt hat und in naher Zukunft auch nicht zahlen wird, möchte ich das Auto eigentlich verkaufen. Wenn sie mir die Schlüssel nicht aushändigt, kann ich ja sicherlich auch dagegen vorgehen? Oder sehe ich das komplett falsch und sie hat irgendeinen Anspruch, weil das Auto auf sie eingelöst ist?
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #896 am: 23.September 2018, 15:01:41 »

Wenn du den Fahrzeugbrief hast, gehört das Auto dir. Egal wer es fährt. Mit "eingelöst" meinst du "zugelassen"?
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Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #897 am: 23.September 2018, 15:14:35 »

ja zugelassen, wenn man es bei euch so nennt :) Dann lautet der Fahrzeugbrief ja auf sie, wenn ich mich nicht täusche...habe derzeit keinen Zugriff darauf

edit: ok, gibt dann doch unterschiede...bei uns gibts nicht Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein...nur den Schein...musste mich gerade belehren lassen...weiss doch sowas nicht, hatte nie ein eigenes Auto :)

Zitat
Die Schweiz kennt nur ein Dokument das Fahrzeug betreffend: den Fahrzeugausweis.

Der Fahrzeugausweis dient als Nachweis, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung des Fahrzeuges vorliegt. Mit Hilfe der Angaben im Fahrzeugausweis soll in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges ermöglicht werden. Er dient in keinem Fall als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug wie z.B. der deutsche Fahrzeugbrief.
« Letzte Änderung: 23.September 2018, 15:20:25 von Feno »
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #898 am: 23.September 2018, 15:19:46 »

Wenn das Auto auf sie zugelassen ist, steht sie auch im Brief. In dem Fall müsstest du den Kaufvertrag geltend machen, der ja eindeutig belegt, dass das Auto dir gehört.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #899 am: 23.September 2018, 15:28:59 »

@Feno:
Wir haben in Deutschland einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein. Der Fahrzeugschein wird zur Zulassung benötigt und der Eigentümer des Fahrzeugs muss nicht auch derjenige sein auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
In Deutschland ist es üblich das Fahranfänger sich ein Auto kaufen und im Brief als Eigentümer eingetragen sind, das Auto aber auf ein Elternteil zugelassen ist da Versicherungsbeiträge für Fahranfänger sehr viel höher sind als für langjährige Autofahrer.
Im Fahrzeugbrief wird zwar als Eigentümer eingetragen auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, vor Gericht zählt aber in wessen Besitz der Brief ist und nicht wer dort eingetragen ist. Da du den Kaufvertrag hast und auch der Kreditvertrag auf deinen Namen läuft wird es für deine (Ex)Freundin unmöglich sein ggf vor Gericht glaubhaft zu erklären das du dir den Brief unrechtmäßig angeeignet hättest.
Wenn du also im Besitz des Fahrzeugbriefs, bzw des schweizer Gegenstücks, bist solltest du das Auto jederzeit verkaufen können und deine (Ex)Freundin ist zur Herausgabe der Fahrzeugschlüssel, des Fahrzeugscheins und was sonst noch dazu gehört verpflichtet. Zumindest wenn sich deutsches und schweizer Recht sich in der Hinsicht nicht grundlegend unterscheiden.
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