Habe mal ne Frage, deren Antwort mir eigentlich logisch erscheint, ich aber sicher gehen will. Vielleicht weiss das ja einer mit Sicherheit oder hat eine ähnliche Erfahrung auch schon gemacht. Denke auch, dass sich hier Deutsches und Schweizer Recht vermutlich nicht gross unterscheiden.
Ich habe letztes Jahr für meine damalige Freundin ein Auto auf Kredit gekauft. Der Kaufvertrag sowie der Kredit, den ich am abzahlen bin, läuft auf mich. Aufgrund ihrer Bonität mussten wir das damals so machen. Eingelöst wurde das Auto aber auf sie und sie nutzt es, da ich nicht Auto fahren kann. Nun meine vielleicht etwas blöde Frage, aber gehe ich recht in der Annahme, dass das Auto mein Besitz ist und ich darüber verfügen kann wie ich will? Weil, da sie eh keinen Cent dafür bezahlt hat und in naher Zukunft auch nicht zahlen wird, möchte ich das Auto eigentlich verkaufen. Wenn sie mir die Schlüssel nicht aushändigt, kann ich ja sicherlich auch dagegen vorgehen? Oder sehe ich das komplett falsch und sie hat irgendeinen Anspruch, weil das Auto auf sie eingelöst ist?