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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266255 mal)

maturin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #120 am: 18.März 2014, 20:28:10 »

Das sind Details die ich erstmal aussen vorgelassen habe, da ich sie nicht als wichtig erachte, aber ich erkläre gerne:

1. Die Versicherung hat keine direkte Kostenübernahme, das haben eigentlich die wenigsten Auslandskrankenversicherungen wenn es nicht gerade in Europa ist. Hinzukommt, dass es sich um einen Entzündung in Folge einer Op handelte, die in Argentinien durchgeführt wurde. Ergo bestehendes Problem und die Versicherung bezahlt nur 3 Behandlungen. Die Rechnung möchte ich aber auf jeden Fall sehen, es waren glaube ich 5 kurze Behandlungen und es wurde von 23 Euro oder so pro Behandlung gesprochen, kam mir damals auch wenig vor. Andersrum ist die Anzahl meiner Artztbesuche die länger als 10 Minuten Behandlung beinhalteten auch verschwindend gering  ;)

2. Jap, meine Freundin ist Argentinierin und in der Theorie könnten wir das wohl auch einfach ignorieren. Eventuell hätte das dann aber langfristig Folgen, beispielsweise wenn wir uns wieder dauerhaft in Deutschland niederlassen möchten. Und ein zukünftiges Visa möchte ich nicht riskieren. Ich würde es aber wohl eh nicht machen, einfach da ich es gut finde, das man in Deutschland auch bei unklarem Versicherungsstatus erstmal behandelt wird ohne dass man bar bezahlen muss. Gehöhrt einfach dazu dann auch zu bezahlen, wir dachten wirklich, dass hätte sich erledigt.
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Folge meiner irrsinnigen Reise als deutscher Gründer, Fotograf und Dokumentarfilmer, wenn ich im Van mit Freundin und Hund Brasilien abseits der bekannten Wege erkunde. Wahrend unserer Expedition suchen wir die besten lokalen Guides für Peabiru, stürzen uns in Abenteuer in unangetasteter Natur und erzählen die Geschichten des ursprünglichen Brasiliens.

peabiru.de

Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #121 am: 19.März 2014, 09:09:22 »

Damit hast du ja auch völlig Recht! Nur: wenn weder das Krankenhaus noch der Anwalt in der Lage ist, eine Rechnung zu schicken ohne gleich horrende Gebühren zu berechnen, dann würde mich das ziemlich sauer machen und dann wäre es mir auch egal, wie die ihr Geld bekommen. Gerade auf diese Sorte Anwälte reagiere ich persönlich allergisch.
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #122 am: 19.März 2014, 09:18:50 »

Habe da auch mal eine Frage:

Meine Eltern wollen im Mai mit dem Camper in Urlaub fahren und haben auf mobylines.de eine Überfahrt mit der Fähre gebucht. Jetzt wird das aber doch nichts mit dem Urlaub und einen Ersatztermin hat man dafür auch noch nicht gefunden.
Die Reservierung wurde noch nicht bezahlt, es ist also noch kein Geld dorthin geflossen. Im Moment dürfte da also nur der Name meiner Mutter im Computer stehen mit dem Vermerk, dass sie noch nicht gezahlt hat. Jetzt möchte meine Mutter das natürlich stornieren. Sie rief gestern dort an und der Herr am Telefon meinte, dass sie erst den vollen Betrag für die Überfahrt überweisen muss, dann die Stornierung abwickeln muss um schließlich 240 Euro Stornierungsgebühren zu zahlen. Das kann doch nicht sein, oder? Gebucht wurde das ganze am 10. März diesen Jahres.

Meine Laienmeinung: Ich habe die Reservierung noch nicht gezahlt. Überweise ich denen bis Datum XY kein Geld, dann erlischt die Reservierung. Wollte mir hier aber noch einmal einen Rat abholen. Die FAQ von mobylines.de helfen mir da nicht so wirklich weiter.


Danke für eure Hilfe.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #123 am: 19.März 2014, 09:46:31 »

10. März - 19. März keine 14 Tage, Fernabsatzgesetz greift da wohl einfach mal. Widerruf und gut ist. So sehe ich das jedenfalls.
Ansonsten ist natürlich die Frage wann man den Vertrag mit Miobylines eingeht. Mit Reservierung oder mit der Anzahlung. Wenn zweiteres... nicht zahlen und ebenfalls gut ist.
Vor allem klingt 240 Euro nach horrenden Stornogebühren.

Edit:
Wie wurde denn gebucht? Glaube mich zu erinnern, dass wir im Reisebüro damals wenn wir moby verkauft haben immer direkt die Anzahlung kassiert haben. Onlinebuchung machen die wohl nur mit CC und dann sit das Geld sowieso direkt weg. Aber bei der Onlinebuchung mpsste wie gesagt das Fernabsatzgesetz greifen.

Was deine Meinung angeht: Wenn es eine Reservierung ist liegst du ohnehin richtig, wenn es eine Buchung ist, sieht das etwas anders aus. Buchung und Reservierung sind zwei völlig unterschiedlcihe Dinge.
« Letzte Änderung: 19.März 2014, 09:55:14 von White »
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #124 am: 19.März 2014, 09:55:54 »

10. März - 19. März keine 14 Tage, Fernabsatzgesetz greift da wohl einfach mal. Widerruf und gut ist. So sehe ich das jedenfalls.
Ansonsten ist natürlich die Frage wann man den Vertrag mit Miobylines eingeht. Mit Reservierung oder mit der Anzahlung. Wenn zweiteres... nicht zahlen und ebenfalls gut ist.
Vor allem klingt 240 Euro nach horrenden Stornogebühren.

Also reicht ein einfacher Anruf bei der mobylines-Hotline und ein Zweizeiler in Briefform? Die Stornierung bei mobylines muss ja immer auch schriftlich erfolgen (entnehme ich aus den FAQ).

Hier zwei Auszüge aus den Allgemeinen Beförerungsbedingungen, die mir nicht so wirklich klarmachen ob der Vertrag mit Reservierung oder Anzahlung beginnt.

Zitat
2) TICKETS

Das Ticket ist namentlich ausgestellt, nicht übertragbar und nur für die im Ticket genannten Überfahrten gültig. Der Passagier muss das Ticket aufbewahren und auf Verlangen einem Offizier oder dem Vertreter des Transportunternehmens vorzeigen. Liegt kein gültiger Fahrschein vor, wird der doppelte Fährpreis erhoben und evtl. Schadensersatz gefordert. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in Form eines Briefes können nicht akzeptiert werden. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen -, Breiten -u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Beim Kauf des Tickets hat der Kunde zu überprüfen, dass die Angaben und Daten seiner Buchung entsprechen und alle fahrzeugspezifischen Daten mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Moby übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Ticketausstellung. OPEN Tickets sind nicht möglich. Bei Buchungen, die in Italien durchgeführt werden, gelten die italienischen Bedingungen.
3) STORNIERUNGEN/ERSTATTUNGEN

Zuschläge und sonstige Kosten werden nicht erstattet. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und vor der ursprünglich geplanten Abfahrt von MOBY rückbestätigt sein (Stornos sind auch unterwegs in jedem Reisebüro mit Moby- Ticketverkauf möglich). Bei einer Stornierung werden die Stornokosten in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt wurde oder nicht. Diese sind wie folgt (bei der Berechnung der Kosten wird der Stornotag nicht gezählt): SARDINIEN und KORSIKA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 48 Std. vor Abfahrt: 20% des Reisepreises; ab 48 Std. - 4 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Ticketkauf am Abreisetag, Nichterscheinen oder späterer Stornierung 100% Gebühr. ELBA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 10 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. Bei späterer Stornierung keine Erstattung. Das Ticket kann, wenn es vor der gebuchten Überfahrt storniert und entsprechend neu eingebucht wurde, im Ausstellungsjahr zu einer Überfahrt genutzt werden (nur Strecken wie ursprünglich gebucht, evtl. Preisdifferenzen etc. werden berechnet). Ist keine Stornierung erfolgt, erlischt dieser Anspruch. Sondertarife “Best Offer”, alle Pex Tarife, siehe zusätzlich Punkt 6. Erstattungsanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Abfahrtstermin (Schiff) schriftlich erfolgen. Erstattungen können gegen Vorlage aller Originale nur bei der Agentur beantragt werden, bei der das Ticket gekauft wurde und wenn diese von einem Reisebüro, von Moby, der zuständigen Hafenagentur oder dem Zahlmeister im Ticket mit Datum, Stempel und Unterschrift bescheinigt sind (pro Strecke).

Hier steht aber auch, dass es unabhängig davon ist, ob das Ticket ausgestellt wurde oder nicht.

edit: Werde heute noch mit meinen Eltern Rücksprache halten, ob es sich um eine Buchung oder Reservierung handelt und wie man das gebucht/reserviert hat. Wir hatten gestern Abend nur kurze 5 Minuten.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #125 am: 19.März 2014, 10:01:13 »

Falls das fernabsatzgesetz greift schriftlich widerrufen. Nicht stornieren. Im Zweifelsfall einfach mal im Reisebüro Fragen. Obwohl Sue natürlich begeistert sein werden...
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #126 am: 19.März 2014, 10:09:01 »

§312b BGB greift hier wohl nicht:

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #127 am: 19.März 2014, 10:11:34 »

Dann ist das raus. Bleibt die Hoffnung auf Reservierung statt Buchung.
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #128 am: 19.März 2014, 10:47:57 »

Also das Fernabsatzgesetz gibt es seit 2002 nicht mehr, was du meinst, sind vermutlich Fernabsatzverträge nach §312b ff BGB, in denen diese Widerspruchsfrist von 14 Tagen verankert ist (§312d BGB). Allerdings regelt §312b III Nr.6 BGB sehr deutlich, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendungen auf Verträge finden, die

Zitat
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

Die Fährfahrt würde ich jetzt einfach mal unter Beförderung subsumieren und damit wird es nicht klappen, vom Widerrufsrecht gemäß §312d I BGB i.V.m. §355 I und II BGB Gebrauch zu machen.

Ansonsten gilt, wenn mensch eine Reise bucht, schliesst er/sie damit einen rechtskräftigen Vertrag. Der Reiseveranstalter hat daraus einen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, insofern der Reiseteilnehmer nicht beweisen kann, dass der Reiseveranstalter das Zimmer/den Platz im Bus/Platz im Flugzeug oder den Platz auf der Fähre weitervermitteln konnte. Das ist in aller Regel aber sehr schwierig und lohnt den Aufwand nicht, weil ein Rechtsstreit unvermeidlich ist.
Die Stornogebühren sind übrigens auch nicht horrend. 10% bis 30 Tage vor Abfahrt sind niedriger als die 20%, die einige Fluggesellschaften nehmen und von der EU als rechtmäßig eingestuft werden. Und 4Std vor der Abfahrt "nur" 50% zu zahlen ist fast schon ein Schnäppchen für Stornierer ;)
Was mich eher stören würde ist, dass die Fährfahrt offenbar 2400€ kostet. Das sind ja happige Preise für so eine Fährfahrt mit Camper nach Sardinien, Korsika oder Elba oder geht die Fahrt in Hamburg los?

Wenn eine Umbuchung nicht zeitnah möglich ist, bleibt nichts anderes als die Stornierung. Aber damit habt ihr ja noch Zeit bis 30 Tage vor der Abfahrt, vllt ergibt sich bis dahin ein neuer Termin und eine Umbuchung wird möglich. Inwiefern diese Kosten verursacht, muss aus den AGB entnommen werden, in der Regel dürfte die Gebühren, wenn überhaupt vorhanden, geringer sein, als die Stornogebühren.

Also um es kurz zu machen: Der Reiseveranstalter hat Recht. Er hat Anspruch zumindest auf die Stornogebühren. Wenn jetzt schon absehbar ist, dass ihr bis 30 Tage vor dem Reiseantritt keinen Ausweichtermin für eine eventuelle Umbuchung finden werdet, dann würde ich von der Reise (dem Beförderungsvertrag) zurücktreten (schriftlich) und nur die Stornogebühren bezahlen. Diese dürften dann ja nicht über 10% liegen, wenn das Ziel Elba, Korsika oder Sardinien heißt. Manchmal brauchen Reiseveranstalter nämlich ein paar Wochen/Monate bis das Geld dann zurückfließt.

Menschen, die viel reisen (oder zumindest ein wenig reisen, aber anfällig für Erkrankungen sind) würde ich Reiserücktrittsversicherungen empfehlen. Dabei niemals(!!) die Versicherungen von irgendwelchen Reiseveranstaltern, Airlines oder sonstigen Anbietern buchen, die direkt bei der Reisebuchung vermittelt werden, sondern deutlich günstigere externe Anbieter nehmen. Ich habe einen sehr weitgreifenden Reiseschutz, inklusive Auslandskrankenversicherung, Verspätungsversicherung (nicht gegen Eigenverschulden), Reiseabbruchversicherung, Krankenrücktransport, Umbuchungsgebührenschutz und auch Reiserücktritt für 62€ im Jahr. Das spart oftmals Ärger, alleine die Krankenversicherung ist viel Wert. Für einzelne Reisen gibt es ähnliche Pakete für 12€.

EDIT: favre war, auf seine alten Tage, natürlich schneller.

EDIT2:
Zitat
Dann ist das raus. Bleibt die Hoffnung auf Reservierung statt Buchung.

Inwiefern kann es sich denn bei einem Abschluss eines Reisevertrages um eine Reservierung handeln? Wenn der Reiseveranstalter dem Kunden eine Bestätigungs-e-Mail schickt, nimmt er damit das Angebot des Kunden an und der Vertrag gilt als rechtskräftig. Die Reservierung eines Fährenplatzes kann Inhalt eines Reisevertrages sein (einer "Buchung"), aber wie soll denn die Reservierung ohne Vertragsschluss erfolgen?
« Letzte Änderung: 19.März 2014, 10:53:10 von Konni »
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #129 am: 19.März 2014, 10:53:20 »

Wow, danke für die ausführliche Antwort.
Damit hat sich das Ding dann auch erledigt und ich werde das exakt so an meine Eltern weitergeben.

Zu den Stornogebühren: Ich vermute meine Mutter hat da etwas falsch verstanden. Die Fahrt kostet, soweit ich weiß, etwa 500 Euro mit Auto, Camper, Kabine, etc. Sie hat wohl die 50% 4 Stunden vor Abfahrt als generelle Stornogebühren verstanden. Nehme ich zumindest an. Aber aus meinen Zitaten gehen ja 10%, bzw. 20% hervor. Und die werden ja zu verkraften sein.

Danke für die super Hilfe, vor allem so schnell. Klasse.
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #130 am: 19.März 2014, 10:57:17 »

Zitat
Die Fahrt kostet, soweit ich weiß, etwa 500 Euro mit Auto, Camper, Kabine, etc.

Gut, das klingt schon deutlich vernünftiger als 2400€.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #131 am: 19.März 2014, 11:29:43 »

Wenn ich das richtig verstanden habe ging aus tophers post nicht hervor, ob es sich um eine Buchung oder Reservierung handelt. Die Reservierung ist nicht mehr als ein blocken der vakanz für einige Tage. In der Branche ein absolut übliches Verfahren. Und die Reservierung ist eben nicht bindend, wird ändert meist nach kurzer Zeit automatisch zur Buchung. Es besteht aber definitiv ein großer Unterschied. Und da topher sagte es ist noch kein Geld geflossen, moby aber direkt bei Buchung kassiert. Selbsterklärend.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #132 am: 19.März 2014, 12:14:05 »

EDIT: favre war, auf seine alten Tage, natürlich schneller.
;D

@White: kann man denn auf der website nur reservieren? Ich hab das mal ausprobiert, da wird direkt nach Kreditkarte/paypal gefragt, daher vermute ich: nein, man kann nicht reservieren.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #133 am: 19.März 2014, 12:17:37 »

Ich hab mir die website nicht angeguckt. Aber cc angeben und bisher nichts gezahlt haben ist ein wenig widersinnig
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #134 am: 19.März 2014, 13:52:27 »

So, Freunde ;D

Aktueller Stand nach neusten Erkentnissen:
Die ganze Überfahrt war ein Sonderangebot und hatte spezielle Storno-Bedingungen. Die Stornogebühren betragen tatsächlich etwa 270 Euro (Preis für den Wohnwagen muss zu 100% gezahlt werden, Personen und Auto zu 10%). Das ist soweit auch alles wasserdicht, sagt zumindest der Rechtsbeistand des Unternehmens in dem meine Mutter arbeitet. Die waren heute (außer Plan) zum Glück auch da.
Das heißt konkret: Meine Eltern warten bis 35-30 Tage vorher ab (damit man die Stornierung noch rechtzeitig losschicken kann) und tun alles um den Urlaub wie geplant Mitte Mai anzugehen. Umbuchen scheint nicht zu sein.

Aber noch einmal danke an euch alle. :)
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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #135 am: 24.März 2014, 16:40:33 »

Mal eine Frage in die Runde, da ich mich momentan über die Deutsche Post ärgere.

Nach meinem Umzug habe ich einen Nachsendeauftrag über 6 Monate gebucht und das hat zwei Wochen lang funktioniert. Doch inzwischen haben mich schon fünf Briefe nicht bzw. nur über Umwege (Nachbarn, Bekannte) erreicht. Auf mindestens zwei Briefen steht auch keine Vorausverfügung a la "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" und diese zwei wurden definitiv mit der Deutschen Post versandt (sieht man ja an der Briefmarke und/oder dem Firmenportostempel bei einigen Brief(köpf)en).

Ich habe mich vor einem Monat schon einmal per Mail beschwert und die haben natürlich abgewiegelt und auf die zig Ausnahmen hingewiesen, die die Post ja nicht machen würde. Nur dumm, dass vor einer Woche wieder ein Brief dabei war, der von der Post an meine alte Adresse gesendet wurde. Glücklicherweise habe ich jemanden, der da ab und an mal nachsieht, denn das war ein ziemlich wichtiger Brief. Dementsprechend sauer bin ich. Nun zur eigentlichen Frage:

Kann ich die Deutsche Post zu einer Teil-/Komplettrückerstattung der Kosten wegen nicht erbrachter (oder mangelhafter) Leistungen zwingen? Wenn ja, wie am besten vorgehen? Ich kann in diesem Fall ja schlecht eine Frist setzen, da ich nicht beeinflussen kann, wann mir jemand an meine alte Adresse schreibt (okay, ich könnte mir selbst schreiben, aber das Porto ist es mir ehrlich gesagt nicht wert). Es geht letztlich nur um 15,20 Euro, aber Geld ist Geld und ich sehe nicht ein, für eine Leistung zu zahlen, die nur zwei Wochen von 6 Monaten funktioniert.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #136 am: 24.März 2014, 17:12:08 »

Du kannst dir günstig selbst (und anderen) schreiben. Da irgendein altes reichspostgesetz noch gültig ist. Innerorts 5 ct und Rest von Deutschland 6 cent. Dazu nimmt man einfach die Ergänzungsbriefmarken und GANZ WICHTIG, setzt die plz in eckige klammern. Wolle das nicht glauben als ich davon hörte, also hab Ochs direkt probiert. Briefe kamen sowohl bei mir für 5 uns bei meinen Eltern für 6 ct an  ;D
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #137 am: 25.März 2014, 23:34:43 »

Hab das noch nicht so wirklich verstanden. Möchtest du die Gebühren für den Nachsendeauftrag nicht zahlen, da du der Auffassung bist (nicht zu unrecht), dass die Post diese Dienstleistung nicht erbracht hat oder willst du Schadenersatz wegen zu spät/gar nicht zugestellter Briefe fordern, weil beispielsweise Mahngebühren oder Ähnliches hinzugekommen sind?
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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #138 am: 26.März 2014, 08:29:29 »

Ich möchte die Gebühren für den Nachsendeauftrag zurück, weil die Post in meinen Augen die Dienstleistung nicht oder eher mangelhaft erbracht hat. Es hat ja 2 Wochen funktioniert und ich habe 3 Briefe mit dem Nachsendeaufkleber erhalten. Doch seit Februar gibt es immer wieder Briefe, die an meine alte Adresse gehen. Zum Glück habe ich da jemanden, der ab und an für mich schaut und mir dann die Briefe einscannt und weiterschickt (um präzise zu sein: meine Eltern tun das dankenswerter Weise für mich, weshalb ich auch wenig Bedenken habe, diese meine wenigen "fehlgeleiteten" Briefe öffnen zu lassen).
Aber vor einer Woche gab es einen Brief, der erhebliche finanzielle Folgen für mich hätte haben können, wenn ich den nicht rechtzeitig erhalten und beantwortet hätte. Der von dir beschriebene zweite Fall ist also zum Glück noch nicht eingetreten. :)
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #139 am: 26.März 2014, 10:32:39 »

Da lässt sich auf jeden Fall etwas machen. Juristisch ist ein Rücktritt (mit voller Kostenerstattung) wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§323 BGB) wohl nicht möglich, da die Post ja eine Teilleistung erbracht hat, an der du Interesse hast, indem sie 2 Wochen die vertraglichen Pflichten des Nachsendeauftrages erfüllt haben (§323 V BGB). Allerdings ist wohl sonnenklar, dass eine Minderung in Betracht kommt. Ich würde die Post, wenn nicht bereits geschehen, formal auffordern, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Gerne ein Mal im Monat einen Brief oder eine e-Mail schreiben. Ansonsten auf einer Minderung bestehen. 6 Monate Erfüllung waren vereinbart, dafür wurden 20€ gezahlt. 6 Monate bestehen aus 26 Wochen, macht 0,77€ pro Woche. Für 2 Wochen erbrachte Leistung gibt es 1,54€, den Rest von 18,46€ würde ich einfordern. Ob die Post das auch so sieht, musst du dann im Zweifel abwarten, gefallen lassen würde ich mir das nicht.
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