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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265032 mal)

Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #140 am: 26.März 2014, 14:17:29 »

Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #141 am: 31.März 2014, 19:25:39 »

Mein Kleiner (auch wenn ich nicht der Erzeuger bin ;)) hat am 23.4. Geburtstag. Er ist durch mich ganz grosser Herr der Ringe Fan und liebt alles was dazu gehört.
Wir wollen ihm eine Torte basteln lassen die ein Marzipan Bild mit Herr der Ringe Szenen drauf. Ich frage mich in wie weit wir uns da strafbar machen? Es gibt ein Urheberrecht auf denen Fotos von HDR? Dürfen wir einfach so eine Torte basteln lassen? Sind wir bald Nachbarn von Uli?  ;)
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #142 am: 31.März 2014, 19:51:07 »

Das dürfte kein Problem darstellen. Selbst wenn es rechtlich nicht korrekt sein sollte, weil urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird, müsste erst der Rechteinhaber davon Wind bekommen, dass ihr da eine Torte mit einem Motiv aus HDR macht und selbst wenn das irgendwie passieren sollte und euch eine Abmahnung zugeschickt wird, könnt ihr die Geschichte an die Presse verkaufen und dafür mehr Geld einnehmen, als ihr durch die Abmahnung eventuell verlieren würdet. Nichts eignet sich besser als Aufmacher für den Boulevard als die Titelgeschichte, dass eine Filmrechte-Gesellschaft eine kleinen unschuldigen Kind seinen Geburtstag kaputtgemacht hat.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #143 am: 31.März 2014, 20:30:12 »

Und das bekommen sie ja ohnehin nur mit, wenn ein MTF-User sie darauf hinweist xD
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #144 am: 31.März 2014, 21:09:03 »

War mir gar nicht klar, dass man auch bei privatem Gebrauch darauf achten müsste?!  ???

Wenn ich mit der Torte Geld verdienen will, verstehe ich das, denn ich nutze Artikel, deren Rechte ich nicht besitze. Aber wenn ich die jemandem schenke? Wie schaut es dann beispielsweise mit namentlichen Anspielungen aus, wenn ich ein Buch schreibe und darin Szenen aus HdR widergebe?
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #145 am: 31.März 2014, 21:25:47 »

Naja, ein Blick ins betreffende Gesetz §53 I UrhG sagt:
Zitat
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(Hervorhebung von mir)

Also der Tortenhersteller würde wohl einen Urheberrechtsbruch begehen und ich denke, dass vermutlich auch der Auftraggeber gegen das Gesetz verstoßen könnte, da er Geld für die Verbreitung von vermutlich urheberrechtlich geschütztem Material bezahlt und einen Auftrag aufgibt.
Das ist aber hoch komplex, das Urheberrecht wurde nicht für solche Fälle geschaffen und daher ist es sehr schwierig, das so leicht zu beantworten. Deshalb schrieb ich ja auch, dass "wenn es rechtlich nicht korrekt sein sollte", der Urheber erst Wind von der Sache bekommen müsste. Bin mir ziemlich sicher, dass ich schonmal von einem Fall bezüglich eines T-Shirt-Drucks gelesen habe, wo ein lizensierter Spruch oder ein Bild verwendet wurde für ein privates T-Shirt. Ich kann mich aber beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ob und welches Urteil es zu diesem Fall gab und leider finde ich ihn jetzt auch nicht in meinem persönlichen Archiv.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #146 am: 31.März 2014, 23:00:39 »

Ich ging in Bodys Fall davon aus, dass die Torte gratis hergestellt wird und nur dem privaten Zweck dient. Daher meine Frage. Wenn ich Deinen Rechtstext richtig interpretiere, scheint dieser (mein gedanklicher) Fall dadurch gedeckt zu sein.

Ich weiß aber, dass spreadshirt beispielsweise Shirts ablehnt, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material (in meinem Fall der Schriftzug "Google") gedruckt werden soll.
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #147 am: 31.März 2014, 23:11:19 »

Wenn die Torte unentgeltlich hergestellt wird, dann wird ein Bild darauf wohl nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn zu der Geburtstagsparty aber nicht nur des Sprösslings beste Freunde kommen, sondern auch Timmy, der der beste Freund von Khaled ist und Khaled ohne ihn nicht gekommen wäre, dann können sich Juristen darüber streiten, ob es sich noch um eine private Verwendung der "Privatkopie" handelt, da auch der Zugang der Privatkopie für flüchtige Bekannte hergestellt wurde. Dieser Vorgang könnte einer öffentlichen Zugänglichmachung gleichkommen, die ausdrücklich verboten ist. Aber das ist nun wirklich alles Korinthenkackerei.

Das Recht auf eine (sogar mehrere) Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material besteht in Deutschland.
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #148 am: 01.April 2014, 08:59:48 »

Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #149 am: 01.April 2014, 14:43:55 »

Man sollte also eigentlich nach der Party eine Rechnung an den Rechteinhaber schicken zwecks Werbemittelaufwand und so. :D
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #150 am: 01.April 2014, 14:49:17 »

Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.

Nein, es gibt verschiedene Gründe, weshalb hier niemals eine Rechtefirme einschreiten würde. Meine Antwort auf Bodyloves Anliegen war technokratisch, aber niemand würde ihm ernsthaft raten, vom Rechteinhaber eine Lizenz zur Nutzung des Bildes zu kaufen. Der Untergang Deutschlands wird in diesem Fall also vertagt.
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #151 am: 02.April 2014, 17:51:18 »

Also die Torte machen wir selbst und das Bild kommt von einer Fima die sich darauf spezialisiert hat, eingeschickte Bilder auf Marzipan zu drucken. Ich denke auch nicht das da was passieren wird aber lieber Frage ich hier mal bei Konni der sich rechtlich doch um längen besser auskennt wie ich, als in die Scheisse zu treten. ;)

Danke an alle für die Info´s!
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #152 am: 16.Mai 2014, 08:33:47 »

Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #153 am: 16.Mai 2014, 14:10:58 »

Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(
Briefe von der doofen GEZ werden natürlich nicht weitergeleitet, die scannt mir meine Mutter dankenswerter Weise ein.
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wrdlbrmft

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #154 am: 15.Juni 2014, 14:45:30 »

Hallo, ich habe da mal ne Rechtsfrage.

Hatte vor einiger Zeit etwas bei IKEA per EC-Karte gekauft. Zweimal wollten sie die Summe abbuchen, zweimal war gerade Ebbe auf dem Konto. Gut, dachte ich mir, jetzt tuste am nächsten Monatsersten einfach ein bisschen mehr aufs Konto, dann klappt es. Hab mich dann nicht mehr darum gekümmert, wird schon alles so passen. IKEA wollte es wohl aber ein drittes Mal nicht mehr versuchen, denn nun habe ich eine Forderung vom Inkassounternehmen im Briefkasten, deren Gesamtforderung mehr als das Doppelte der ursprünglichen Summe ausmacht.
Hierzu meine Frage: Muss Ikea mich nicht anschreiben, dass wenn das Geld nicht am soundsovielten bei ihnen ist, sie rechtliche Schritte einleiten?
Im Anschreiben des Inkassounternehmens steht hierzu: "Einer gesonderten Mahnung oder Zahlungsaufforderung unserer Mandantin bedurfte es unter dem Gesichtspunkt der "Selbstmahnung" nicht". Warum nicht? Was ist eine "Selbstmahnung"?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruss

Wrdl
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #155 am: 15.Juni 2014, 14:59:22 »

"Eine Selbstmahnung liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung für einen bestimmten Zeitpunkt verspricht oder erklärt, dass die Ware bereits unterwegs sei und dadurch den Gläubiger von der Mahnung abhält. Beruft sich ein Schuldner, der sich in diesem Sinne selbst gemahnt hat, später auf die fehlende Mahnung, so verhält er sich treuwidrig. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger durch die wahrheitswidrige Behauptung, er habe bereits geleistet, von der Mahnung abhält.

Benatwortet jetzt natürlich nicht die Grundfrage und ich bin auch kein Jurist allerdings kommt nach §286 BGB ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, wenn er nicht leistet. Inwieweit sich dies auf Lastschriftverfahren übertragen lässt kann ich nicht beurteilen.



« Letzte Änderung: 15.Juni 2014, 15:15:37 von kn0xv1lle »
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Ador

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #156 am: 15.Juni 2014, 18:57:38 »

Habe dazu Folgendes gefunden:
Scheitert der Lastschrifteinzug aufgrund vom Schuldner zu vertretender Umstände, gerät dieser automatisch, d.h. ohne weitere Mahnung, in Verzug (Fall der Selbstmahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB).

Der Beklagte hat die Klägerin ermächtigt, die Kaufpreisforderung von seinem Konto im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Die daraufhin unverzüglich von der Klägerin eingereichte Lastschrift wurde jedoch nicht eingelöst.
Mit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges ist - ohne dass eine Mahnung erforderlich war - gem. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB Verzug eingetreten, da der Beklagte durch die Ermächtigung, den Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat, was als Selbstmahnung zu qualifizieren ist. Nachdem, die Kaufpreisforderung im Wege des Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist im Hinblick auf die Selbstmahnung Verzug eingetreten (Palandt, 66. Aufl., § 286 Rdn. 25).


http://www.money-advice.net/view.php?id=40639
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #157 am: 16.Juni 2014, 14:03:44 »

Verstehe ich nicht: Wenn zwei Lastschriften aufgrund meines eigenen Verschuldens nicht eingelöst wurden (die Ware aber längst bei mir zuhause ist und benutzt wird), dann werde ich doch im Normalfall einfach mal selbst tätig und rufe die entsprechende Firma mal an.

In Zukunft dann auch mal einfach nicht nur nach den Rechten fragen, sondern auch mal die eigenen Pflichten bedenken. Hilft in vielen Rechtsstreitigkeiten enorm weiter, wenn beide Parteien auch diesen Aspekt bedenken.

Sorry, wenn das jetzt etwas "hart" rüber kommt, aber diese grundsätzliche Einstellung nervt mich etwas. Was wäre, wenn es jetzt nicht IKEA gewesen wäre (die die mangelnde Liquidität in diesem Einzelfall vielleicht noch verkraften können...), sondern die sogenannten Mittelständler, die reihenweise in Liquiditätsengpässe kommen, bei denen Arbeitsplätze gefährdet werden etc., weil Leute eben genau diese Zahlungsmentalität haben?

Daher von mir in diesem Zusammenhang ein Tipp fürs Leben (kein Rechtsratschlag):

Inkassogebühren als Lehrgeld für die eigene Untätigkeit betrachten und zahlen und in Zukunft nur über sich selbst ärgern und nicht in der Öffentlichkeit nach seinen Rechten fragen!
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #158 am: 16.Juni 2014, 15:10:03 »

Ich sehe das ganz ähnlich, bei mir passiert es aber auch des Öfteren mal, dass Ende des Moants Lastschriften nciht eingelöst werden. Allerdings kümmere ich mich dann telefonscih darum. Andererseits finde ich es auch nicht so prall von Ikea, da gleich ein Inkassounternehmen drauf anzusetzen, vor allem wenn das so ne enorme Gebühr nimmt. Ich würde die Zahlung an Ikea leisten und die rechnung des Inkassounternehmens gekonnt ignorieren. Immerhin hab ich keinen Vertrag mit dieser Firma ;)
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wrdlbrmft

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #159 am: 17.Juni 2014, 10:22:53 »

Danke für eure Antworten.

Verstehe ich nicht: Wenn zwei Lastschriften aufgrund meines eigenen Verschuldens nicht eingelöst wurden (die Ware aber längst bei mir zuhause ist und benutzt wird), dann werde ich doch im Normalfall einfach mal selbst tätig und rufe die entsprechende Firma mal an.

In Zukunft dann auch mal einfach nicht nur nach den Rechten fragen, sondern auch mal die eigenen Pflichten bedenken. Hilft in vielen Rechtsstreitigkeiten enorm weiter, wenn beide Parteien auch diesen Aspekt bedenken.

Sorry, wenn das jetzt etwas "hart" rüber kommt, aber diese grundsätzliche Einstellung nervt mich etwas. Was wäre, wenn es jetzt nicht IKEA gewesen wäre (die die mangelnde Liquidität in diesem Einzelfall vielleicht noch verkraften können...), sondern die sogenannten Mittelständler, die reihenweise in Liquiditätsengpässe kommen, bei denen Arbeitsplätze gefährdet werden etc., weil Leute eben genau diese Zahlungsmentalität haben?

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Da hätte ich wohl tatsächlich mal anrufen sollen, was ich bei grösseren Beträgen auch generell mache. Aber da es sich um keine grössere Summe handelte (25€), dachte ich dass ein wieder ausreichend gefülltes Konto genügt und habe mich deshalb nicht mehr weiter darum gekümmert. Nun habe ich den Salat und ärgere mich über mich selbst. Aber trotzdem finde ich nichts Verwerfliches daran zu fragen, ob der Ablauf so rechtens ist und was eine "Selbstmahnung" überhaupt ist. Dadurch von einer grundsätzliche Einstellung meinerseits auszugehen, finde ich daneben und tatsächlich etwas "hart". Trotzdem danke für deine Antwort.

White: Nee, ich bezahle lieber, dann ist die Sache endlich vom Tisch.
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