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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265041 mal)

Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #160 am: 17.Juni 2014, 10:30:43 »

Dadurch von einer grundsätzliche Einstellung meinerseits auszugehen, finde ich daneben und tatsächlich etwas "hart". Trotzdem danke für deine Antwort.

Daher auch meine vorauseilende Entschuldigung: Ich kann von dem von Dir geschilderten einmaligen Vorgang natürlich nicht auf eine grundsätzliche Einstellung Deinerseits schließen. Das möchte ich auch nicht.

Ich reagiere in letzter Zeit - aus verschiedensten Erfahrungen - sehr gereizt auf die in Deutschland leider verbreitete "das ist aber mein gutes Recht"-Mentalität. Daher auch die sehr generalisierte Antwort auf Dein Posting.

Nachdem ich nun lese, dass Du Dich über Dich selbst ärgerst und Du sowas eigentlich anders handhabst, entschuldige ich mich dafür, dass ich meinen generellen Unmut an Dir ausgelassen habe.
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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #161 am: 18.Juni 2014, 10:06:19 »

Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(
Briefe von der doofen GEZ werden natürlich nicht weitergeleitet, die scannt mir meine Mutter dankenswerter Weise ein.
Nachdem ich denen noch zwei Mails mit Briefköpfen geschickt haben, die definitiv per Deutscher Post kamen, haben sie heute endlich eingelenkt und mir kulanzhalber das Geld zurückerstattet.
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Konni

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #162 am: 18.Juni 2014, 13:13:16 »

Was lange währt wird endlich gut.
Kannst ja damit heute Abend gleich mal einen auf das quengelige Volk, das offenbar nur Deutsch zu sprechen scheint, ein LMaA-Bier trinken.
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #163 am: 24.Juli 2014, 14:54:51 »

Da ich gerade an einem Bericht zu einer Geldanlageform namens "Credit Linkes Notes" (CLN) sitze und mich nicht erst ins Börsenrecht einlesen möchte:

Bei CLN handelt es sich grob gesagt um Wertpapiere, bei denen man eine jährliche Rendite erhält. Geht der Schuldner jedoch vor Laufzeitende insolvent, muss ich an denjenigen eine Ausgleichszahlung zahlen und verliere somit einen Teil des eingesetzten Kapitals.

Ist es erlaubt, dass man parallel zu diesem Wertpapier an der Börse auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wettet/spekuliert, um den Verlust durch Insolvenz direkt wieder einzukassieren? Oder verstößt man damit neben moralischen auch gegen gesetzliche Aspekte?

Ich würde im legalen Fall diese Alternative in einem Nebensatz erwähnen, wenn ich über diese Anlageform schreibe. Meinen Chef will ich nicht direkt fragen, das wirkt unwissend. ;)
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #164 am: 25.Juli 2014, 09:26:02 »

Das ist nicht nur erlaubt, sondern wird mit Sicherheit vielfach auch so gehandhabt, um zu "hedgen".
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #165 am: 11.August 2014, 17:39:03 »

So, hab mal wieder ne Frage, vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob es irgendwo eine Hintertür gibt :)

Ich habe vor 6 Monaten einen Anbieter von Gameservern angeschrieben, ob mit Ihren Angeboten an Arma 3 Servern "Altis Life" installiert werden kann. Ich erhielt die Antwort, ja, man könne alle Mods installieren, die man haben möchte. Verstand ich also so, dass ich "Altis Life" installieren kann. Ich habe dann aufgrund der Prozente gleich 6 Monate im Voraus bezahlt und einen Arma 3 Server gemietet. Danach habe ich versucht, "Altis Life" zu installieren, kam aber nicht weit, weshalb ich den Anbieter nochmal angeschrieben habe, sie mögen mir doch dabei zu helfen, ich finde das Problem nicht. Deren Support war dann auch sehr bemüht und nahm die Installation an sich. Nach deren Fertigmeldung, versuchte ich die Konfiguration, klappte nicht. Nochmal Support angeschrieben, sie versuchten die Installation erneut, klappte aber erneut nicht. Danach kamen Sie zum Schluss, dass "Altis Life" anscheinend doch nicht auf deren Server läuft. Ok, war mir egal, 6 Monate Serverkosten in den Wind geschossen...abgehakt.
Fälschlicherweise ging ich davon aus, dass der Server nach den 6 Monaten gekündigt ist. Dem ist aber nicht so, habe nun erneut eine Rechnung für 6 Monate erhalten. Bin ich natürlich nicht bereit, zu zahlen, aber bei deren Kundendienst spreche ich gegen ne Wand. Es wird gar nicht auf mein Anliegen eingegangen. "Hätten sie halt kündigen sollen, Altis Life ist seit März verfügbar, hätten sie sich auf unserer Homepage halt informiert, blablabla". Höhepunkt fand ich dann, dass man mir aus Kulanz die Rechnung stornieren würde, wenn ich im Gegenzug einen kleinerne 40 Slot-Server für 12 Monate mieten würde, was mich einen Bruchteil günstiger gekommen wäre.

Mir ist klar, dass ich die Kündigung verpasst habe bzw. mich darüber nicht genau genug informiert hatte. Doch stellt sich mir die Frage, ist der zustande gekommene "Vertrag" überhaupt rechtsgültig, wenn dieser nur darum zustande kam, weil ich eine falsche Info erhalten habe, nämlich, dass "Altis Life" installiert werden kann? Ich habe den Anbieter auch darauf angesprochen, doch sie beziehen sich auf Ihre Aussage, dass man ja Mods installieren kann...ich hatte aber wirklich explizit wegen "Altis Life" angefragt, deren Antwort war halt einfach verallgemeinert.

Nunja, ich mache mir keine grossen Hoffnungen, aber wie sehen das die Fachleute hier? :)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #166 am: 12.August 2014, 10:59:37 »

Dürfte schwierig werden, da raus zu kommen, wenn sie dir nicht entgegenkommen wollen. Eine Möglichkeit wäre, nicht zu zahlen und dann zu sehen, was passiert, aber wenn die dann mahnen und/oder dir Inkassotypen oder Anwälte auf den Hals schicken, wird es nur noch teurer. Oder du lässt dich selber von einem Anwalt beraten, was aber auch wieder kostet, wenn es nicht vor Gericht geht und du gewinnst. Die Frage ist, über welche Summe wir hier reden. Unter 100 € würde ich zähneknirschend zahlen und sofort schriftlich per Einschreiben kündigen.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #167 am: 12.August 2014, 11:15:11 »

Ich weiß nicht, wie verfahren die Situation bereits ist bzw. wie verhärtet die Fronten.

Normalerweise hätte ich an Deiner Stelle argumentiert, dass Du grundsätzlich der Meinung bist, dass es keinen gültigen Vertrag gibt, da aus Deiner Sicht die Geschäftsgrundlage fehlt (weil nicht installierbares Spiel).

Dass Du das allerdings erst zähneknirschend hingenommen hast (also nicht gleich geltend gemacht hast) und darüber die automatische Vertragsverlängerung verpennt hast, ist natürlich Dein Fehler. Diesen solltest Du gegenüber dem Anbieter eingestehen.

Nichtsdestotrotz bist Du der Meinung, dass der Vertrag nicht korrekt zustande gekommen bist (§ 313, 242 BGB) und Du damit eigentlich gar nichts zahlen musst. Da Du aber auch Deinen Fehler einsiehst, bist Du bereit die ersten 6 Monate voll zu zahlen, wenn der Anbieter bereit ist, auf die Vertragsverlängerung zu verzichten.

Ein seriöseres, größeres Unternehmen dürfte normalerweise auf ein solches Kompromissangebot eingehen. So wie ich Dein Posting lese, ist Dein Vertragspartner dazu aber eher nicht bereit bzw. die Fronten sind schon zu verhärtet.

Ob eine Rechtstreitigkeit da Aussicht auf Erfolg hat, mag ich nicht abschließend beurteilen. Ich würde mich daher eher dem Rat von Favre anschließen: Zahlen und sofort kündigen (Einschreiben muss nicht sein, lass Dir die Kündigung aber bestätigen).
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #168 am: 12.August 2014, 11:36:43 »

Hatte von Beginn weg meinen Fehler eingesehen und dies auch so kommuniziert. Habe gestern dann nochmal zum Schein abschliessend geschrieben, dass ich mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden bin, ich die weiteren 6 Monate bezahle und den Service kündige. Daraufhin habe ich auch gleich die Kündigung gemacht (ging online innerhalb von 2 Minuten, deshalb nochmal besonders ärgerlich). Und dass ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung (weiss nicht, ob das in D auch so heisst) erkundige, ob das alles rechtens war und ich nicht allenfalls gar Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der ersten 6 Monate hätte.

Daraufhin hat sich dann eine andere Person zurückgemeldet, ich solle doch nochmal schildern, warum ich denke, dass auch der Anbieter Fehler gemacht habe. Habe das dann doch nochmal ein letztesmal genau erläutert, obwohl schon in der vorangegangenen Korrespondenz eigentlich klar ersichtlich. Heute morgen dann die erfreuliche Antwort, dass sie den Vertrag per sofort kündigen und die Rechnung für die nächsten 6 Monate stornieren.

Somit habe ich das erreicht, was ich wollte und auch von Beginn weg forderte :) Und wenn ich eure beiden Antworten lese (danke favre und Tony), ist das wahrscheinlich auch das Maximum, was ich in der Geschichte erwarten kann. Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall.

Akte geschlossen :D
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #169 am: 12.August 2014, 11:43:22 »


Somit habe ich das erreicht, was ich wollte und auch von Beginn weg forderte :) Und wenn ich eure beiden Antworten lese (danke favre und Tony), ist das wahrscheinlich auch das Maximum, was ich in der Geschichte erwarten kann. Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall.

Akte geschlossen :D

Ob, dass das Maximum ist, weiß ich nicht genau. Wenn man das bis zum Ende rechtlich geklärt hätte, wäre möglicherweise auch die gesamte Rückabwicklung des Vertrages möglich gewesen. Ich denke aber, dass die jetzige Lösung für alle Beteiligten in Ordnung sein sollte (unter Berücksichtigung der sonstigen Aufwände und ggf. entstehenden Kosten und der unklaren Erfolgsaussicht).

Insofern doch erfreulich, dass es da noch zu einer einigermaßen einvernehmlichen Lösung gekommen ist.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #170 am: 12.August 2014, 21:27:03 »

Kann noch ein bisschen was aus studentischer Sicht dazu schreiben:

- Eine Anfechtung des Vertrages wäre vom Grundsatz her nur möglich gewesen, als du endgültig festgestellt hast, dass Altis Life nicht läuft. Allerdings gibt es hier keinen Anfechtungsgrund, da es sich in diesem Fall um einen (unbeachtlichen) Motivirrtum handelt.

- Ein Rücktrittsrecht nach §§ 634 Nr. 3, 633 Abs. 2 S. 1, 323 Abs. 1 BGB oder nach §§ 634 Nr. 3, 633 Abs. 2 S. 1, 323 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB bestand wohl von Anfang an nicht, weil die geschuldete Leistung nach deiner Schilderung nur die Bereitstellung der Server umfasst hat und diese auch geleistet wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Möglichkeit der Installation von Altis Life ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist d.h. du es im Zweifel schriftlich im Bereitstellungsvertrag hast. Hörte sich aber nicht so an?

- Selbiges gilt für Schadensersatzansprüche.

- Über eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 BGB hätte man nachdenken können - dafür war es nach den 6 Monaten aber nach dem Maßstab von § 314 Abs. 3 BGB ohnehin zu spät.

- Es gibt noch den angesprochenen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen und meistens nur ein Auffangtatbestand. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss für beide Vertragspartner absolut klar gewesen sein, dass der Vertrag ausschließlich auf der einen Grundlage geschlossen wird und die Parteien ihn ohne diese Grundlage nicht geschlossen hätten. In deinem Fall wäre das die Installation und Nutzung von Altis Life, allerdings bezweifele ich, dass die Voraussetzungen bei deinem Vertragspartner vorliegen. Dafür müsste meiner Meinung nach z.B. in den ersten Anschreiben ganz deutlich gemacht worden sein, dass du die Server nur für Altis Life haben willst.

Wären so meine Gedanken gewesen. Bei einigem bin ich mir aber auch unsicher z.B. ob es eher ein Dienstvertrag nach § 611 BGB oder ein Werkvertrag nach § 631 BGB ist. Müsste man anhand der genauen Vertragsinhalte wohl noch näher auslegen. Würde aber an der rechtlichen Beurteilung nicht so viel ändern. Konni darf mich gerne noch korrigieren, wenn er hier mal wieder reinschaut  :D
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #171 am: 12.August 2014, 21:30:08 »

Die Frage ist doch, ob all diese Dinge gelten in der Schweiz, denn Feno ist meines Wissens nach Schweizer und wohnt in der Schweiz. Ob sein Vertrag mit einem Schweizer Hoster abgeschlossen wurde, weiß ich nicht. In dem Fall bin ich jedoch nicht sicher, ob er sich dann auf Paragraphen aus dem BGB berufen kann. Wenn dann wohl doch eher aufs ZGB.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #172 am: 13.August 2014, 00:12:18 »

War schon ein deutscher Anbieter, darum passen die Ausführungen bestens. Danke auf jeden Fall :)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #173 am: 13.August 2014, 09:34:57 »

- Es gibt noch den angesprochenen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen und meistens nur ein Auffangtatbestand. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss für beide Vertragspartner absolut klar gewesen sein, dass der Vertrag ausschließlich auf der einen Grundlage geschlossen wird und die Parteien ihn ohne diese Grundlage nicht geschlossen hätten. In deinem Fall wäre das die Installation und Nutzung von Altis Life, allerdings bezweifele ich, dass die Voraussetzungen bei deinem Vertragspartner vorliegen. Dafür müsste meiner Meinung nach z.B. in den ersten Anschreiben ganz deutlich gemacht worden sein, dass du die Server nur für Altis Life haben willst.

Na ja, Feno schrieb ja:

Zitat
Ich habe vor 6 Monaten einen Anbieter von Gameservern angeschrieben, ob mit Ihren Angeboten an Arma 3 Servern "Altis Life" installiert werden kann. Ich erhielt die Antwort, ja, man könne alle Mods installieren, die man haben möchte. Verstand ich also so, dass ich "Altis Life" installieren kann. Ich habe dann aufgrund der Prozente gleich 6 Monate im Voraus bezahlt und einen Arma 3 Server gemietet. Danach habe ich versucht, "Altis Life" zu installieren, kam aber nicht weit, weshalb ich den Anbieter nochmal angeschrieben habe, sie mögen mir doch dabei zu helfen, ich finde das Problem nicht. Deren Support war dann auch sehr bemüht und nahm die Installation an sich. Nach deren Fertigmeldung, versuchte ich die Konfiguration, klappte nicht. Nochmal Support angeschrieben, sie versuchten die Installation erneut, klappte aber erneut nicht. Danach kamen Sie zum Schluss, dass "Altis Life" anscheinend doch nicht auf deren Server läuft. Ok, war mir egal, 6 Monate Serverkosten in den Wind geschossen...abgehakt.

Aus meiner Sicht kann man daraus durchaus schließen, dass die Installation ddes Spiels die einzige Geschäftsgrundlage war. Auch dem Anbieter sollte das klar gewesen sein. Zumindest ist das nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Feno hat dann zwei Fehler gemacht a) Wie geschrieben hätte er nicht "ok, war mir egal..." denken dürfen, sondern direkt zum Zeitpunkt als die Installation endgültig gescheitert ist, seinen Willen zum Rücktritt vom Vertrag kundtun müssen und b) hätte er natürlich hilfsweise zu dem Zeitpunkt kündigen müssen, um die "Verlängerung" zu vermeiden.

Ist am Ende aber auch eine akademische Diskussion, da wie so oft die menschliche Kompromissbereitschaft und Vernunft über die reine "Gesetzeslehre" obsiegt hat ;-)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #174 am: 13.August 2014, 12:14:50 »

Prima Feno!
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #175 am: 01.September 2014, 15:40:12 »

Ich habe eine Frage:

Vor sieben Jahren habe ich in der B-Jugend bei einem Fußballverein im Nachbardorf gespielt. Nach einem halben Jahr habe ich aufgehört und stattdessen Leichtathletik gemacht.
Nun möchte ich nächste Woche bei einem anderen Fußballverein anfangen. Der Passantrag auf einen neuen Pass wurde abgelehnt, da der alte Spielerpass noch immer beim alten Jugendverein liegt, weil ich mich dort nie abgemeldet habe.

Jetzt habe ich den Jugendverein angeschrieben mit der Bitte, wann ich vorbei kommen kann um mich abzumelden und meinen Spielerpass zu bekommen. Nun möchte man von mir aber rückwirkend für die Abmeldung sechs Jahresbeiträge haben, da ich eben permanent angemeldet war. Dabei habe ich nie irgendein Angebot vom Verein angenommen oder dort gespielt.
Ich bin der Meinung, dass die Geldforderung nicht rechtmäßig ist, da ich eigentlich bei Nichtzahlen des neuen Jahresbeitrages aus dem Verein automatisch entlassen werden müsste. Man kann mich ja nicht verpflichten, trotzdem zu zahlen. Oder gilt eine Nichtanmeldung automatisch als weiteres Mitgliedsein und kommt einer Beitragszahlungsverpflichtung gleich?
Dazu bin ich der Meinung, da ich in B-Jugend minderjährig war, das spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit die Mitgliedschaft erlöschen müsste, da man mich ansonsten auch über eine Änderung des Beitragssatzes (Jugend kostet 20 EUR weniger als Erwachsene) informieren müsste, was nicht geschah.

Eine Rückzahlung der Beitragssumme (mittlerweile gut 300 EUR) wäre für mich sehr schmerzhaft und dann würde ich wohl oder übel auf einen Neuanfang im Fußball verzichten. Dazu glaube ich nicht, dass der Verein freiwillig auf das Geld verzichtet. Die Dorfvereine sind chronisch klamm. Dazu würde ich zu einem direkten Konkurrenten dieses Teams in der Liga wechseln.

Wer ist im Recht?
« Letzte Änderung: 01.September 2014, 15:41:55 von Starkstrom_Energie »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #176 am: 01.September 2014, 15:53:28 »

Warst du Mitglied in dem Verein? Hast du jemals einen Beitrag gezahlt?
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #177 am: 01.September 2014, 15:56:04 »

Warst du Mitglied in dem Verein? Hast du jemals einen Beitrag gezahlt?

Ja, damals zu B-Jugendzeiten habe ich mich angemeldet. Sonst hätte ich dort nicht spielen dürfen. Nach einem halben Jahr bin ich dann aber wieder gegangen (wegen interner Probleme).
Es war damals für die Jugend beitragsfrei (als Werbung des Sponsors, damit die Kinder eben zu diesem Verein gehen), was sich aber seit fünf, sechs Jahren geändert hat. Im Erwachenenbereich war immer Beitragspflicht, aber ich war 15, als ich dort spielte. Habe also nie Beitrag bezahlt, da man es nicht musste.
« Letzte Änderung: 01.September 2014, 15:57:37 von Starkstrom_Energie »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #178 am: 01.September 2014, 16:46:45 »

Puh, das ist schwierig, aber da es damals diese Aktion gab, du nie Beiträge gezahlt hast und den Verein zumindest de facto sehr bald wieder verlassen hast, könnte es sein, dass du als Erwachsener nie wirklich Mitglied geworden bist. Kamen denn Mahnungen?
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #179 am: 01.September 2014, 17:27:41 »

Abgesehen davon kann ein Verein dich nach Ablauf eines halben Jahres ohne Pflichtspiel auch gar nicht mehr sperren. Das müsste der neue Verein auch wissen. Im Zweifelsfall ist der Pass ohnehin nur eine Jugendspielberechtigung. neuen beantragen und fertig. Was iust das überhaupt für ein A...verein, der bei sowas Mitgliedsbeiträge nachfordert, während sie dich (anscheinend ohne dein Wissen) 6 Jahre als Mitglied geführt haben und dadurch von dir profitiert haben? Jedes Mitglied beduetet mehr Zuschüsse für XY während ein nicht aktives Mitglied keinerlei Kosten verursacht, sofern es nicht gerade die Grenze zum nächst höheren versicherungsbeitrag sprengt.
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