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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265945 mal)

Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #180 am: 01.September 2014, 17:46:19 »

Einen neuen Pass bekomme ich eben nicht, da der alte (ob nur für Jugend- oder auch Erwachsenen-Abteilung) noch beim alten Verein liegt. Das hat die Passstelle uns so mitgeteilt.
Ob der Verein nun moralisch gut oder schlecht handelt, interessiert mich weniger als die rechtliche Seite.

Puh, das ist schwierig, aber da es damals diese Aktion gab, du nie Beiträge gezahlt hast und den Verein zumindest de facto sehr bald wieder verlassen hast, könnte es sein, dass du als Erwachsener nie wirklich Mitglied geworden bist. Kamen denn Mahnungen?
Nein, es kam nie etwas. Deshalb wundere ich mich ja über diese Sache. Ich habe dort in den sechs Monaten vielleicht fünf Pflichtspiele bestritten, danach war ich weg. Damals war es aber in Mode, dass Spieler unter anderen Pässen spielten. Also vielleicht wurde mein Pass die Jahre drauf für andere Spiele verwendet und einfach das Passbild verändert. Ich weiß es nicht.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #181 am: 01.September 2014, 18:17:15 »

Dann einfach Passantrag zum Verband, der alte Verein muss den Pass rausrücken, wie bereits gesagt. Oder kam die Antwort von denen so auf den Passantrag?
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #182 am: 01.September 2014, 18:19:28 »

Dann einfach Passantrag zum Verband, der alte Verein muss den Pass rausrücken, wie bereits gesagt. Oder kam die Antwort von denen so auf den Passantrag?

Die Passstelle ist doch der Verband, oder? Den Antrag hat mein zukünftiger Trainer eingereicht, nachdem ich ihn unterschrieben habe und ein Passbild abgab.
Dann kam die Antwort, dass der alte Verein den Pass noch habe und ich ihn dort abholen solle (dabei müsse ich mich abmelden beim alten Verein).
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #183 am: 01.September 2014, 18:21:55 »

Okay. Das hat zu 50% seine Richtigkeit. Aber der Verein darf sich bei Herausgabe des Passes nciht quer stellen. Die Sache mit den Beiträgen ist davon völlig unabhängig zu betrachten. Ich würde mal morgen beim Verband anrufen (lassen) und einfach nur sagen, dass die den Pass nicht hergeben wollen. Die andere Geschichte geht den Verband nix an.
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #184 am: 02.September 2014, 23:49:18 »

Danke für eure Hinweise.
Ich habe vorhin mit dem Vereinsvorsitzenden gesprochen und er meinte, dass das wohl ein Missverständnis gewesen sei. Ich muss keine Beiträge nachzahlen und bin abgemeldet. Den Pass hat er mir jedoch nicht gegeben, den senden sie an den Verband zurück. Damit sollte alles seine Richtigkeit haben, denke ich. Die Probleme sind ausgeräumt.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #185 am: 02.September 2014, 23:53:31 »

Scheint ja doch noch vernünftige Menschen zu geben ;)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #186 am: 03.September 2014, 09:53:10 »

Prima!
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #187 am: 26.September 2014, 23:09:09 »

Mal eine Frage an alle die auch Ahnung haben.

Folgendes Problem.
Seit ca. 1 Woche habe ich jeden Abend zwischen 20 und 22 Uhr eine DSL-Störung (Verbindungsabruch), anschliessen dhatte ich nur noch die Hälfte (zwischen 3.200 und 3.700 kBits/s) Ist mir aber erst Mittwoch aufgefallen trotzem war es jeden Tag zwischen besagter zeit (Logdatei habe ich ausgwertet), nach meinem Anruf bei 1&1 wurde für Heute ein Technikertermin vereinbart, Techniker kam nicht dafür mehrere SMS von 1&1 das die Störungsmeldung intern bearbeitet wird/wurde (was auch immer das heisst),
Als dann Heute gegen 21:45 Uhr erneut die Verbindung weg war hab ich gleich angerufen und wurde auf ein anderes DSL-Profil gelegt mit Port-Reset und was weiss ich nicht alles. Heisst im Klartext, weil der nette Mitarbeiter mir das nicht gesagt hat, ich dümpel jetzt mit 2.300 kBits/s rum!

Da ich das nicht wusste gleich nochmal die Hotline belästigt und jetzt habe ich erfahren das es erstmal bei diesen 2.300 bleibt um die Stabilität zu prüfen, sollte das so sein das es Stabil läuft wird das so beibehalten (lt. Mitarbeiterin) auf meinem Protest da ich eine 6.000er Leitung zahle wollte die Gute mir doch ernsthaft Weismachen das mir dann ein Bandbreitennachlass zustünde! GANZE 2€!!!! Wollen die mich verarschenäppeln?

Jetzt die Frage: Sollte es bei diesen 2.300 bleiben habe ich dann die Möglichkeit der Sonderkündigung?
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #188 am: 26.September 2014, 23:48:14 »

Mal eine Frage an alle die auch Ahnung haben.

Folgendes Problem.
Seit ca. 1 Woche habe ich jeden Abend zwischen 20 und 22 Uhr eine DSL-Störung (Verbindungsabruch), anschliessen dhatte ich nur noch die Hälfte (zwischen 3.200 und 3.700 kBits/s) Ist mir aber erst Mittwoch aufgefallen trotzem war es jeden Tag zwischen besagter zeit (Logdatei habe ich ausgwertet), nach meinem Anruf bei 1&1 wurde für Heute ein Technikertermin vereinbart, Techniker kam nicht dafür mehrere SMS von 1&1 das die Störungsmeldung intern bearbeitet wird/wurde (was auch immer das heisst),
Als dann Heute gegen 21:45 Uhr erneut die Verbindung weg war hab ich gleich angerufen und wurde auf ein anderes DSL-Profil gelegt mit Port-Reset und was weiss ich nicht alles. Heisst im Klartext, weil der nette Mitarbeiter mir das nicht gesagt hat, ich dümpel jetzt mit 2.300 kBits/s rum!

Da ich das nicht wusste gleich nochmal die Hotline belästigt und jetzt habe ich erfahren das es erstmal bei diesen 2.300 bleibt um die Stabilität zu prüfen, sollte das so sein das es Stabil läuft wird das so beibehalten (lt. Mitarbeiterin) auf meinem Protest da ich eine 6.000er Leitung zahle wollte die Gute mir doch ernsthaft Weismachen das mir dann ein Bandbreitennachlass zustünde! GANZE 2€!!!! Wollen die mich verarschenäppeln?

Jetzt die Frage: Sollte es bei diesen 2.300 bleiben habe ich dann die Möglichkeit der Sonderkündigung?

Ja, nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass für den Fall, dass es bei 2.300 bleibt, ein Sonderkündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB bestehen würde.

Bevor du allerdings anfängst ein solches Kündigungsschreiben aufzusetzen, solltest du erstmal eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Soll heißen, dass du anrufst und mitteilst, dass du erwartest spätestens in 10 Tagen (bei der Frist bin ich mir unsicher, das sollte aber allemal reichen) wieder eine 6.000er Leitung nutzen zu können. Selbiges würde ich allein schon zu Protokollierungs- und Beweiszwecken nochmal schriftlich an deren Kundensupport richten, außerdem solltest du dir für den Fall der Fälle den Namen der Servicemitarbeiter/in am Telefon geben lassen.

Sollte innerhalb dieser Zeit nichts passieren, dann würde ich empfehlen als erstes um eine Kündigung aus Kulanz zu bitten. In diesem Schreiben dann die Situation darlegen und ruhig erläutern, dass du der Meinung bist, dass ohnehin ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB vorläge. Vielleicht zeigt sich 1&1 dann schon kooperativ und du bist draußen. Sollten sie auf Erfüllung des Vertrages bestehen, solltest du die Möglichkeit der Sonderkündigung wahrnehmen. Theoretisch musst du in dem Schreiben nichtmal erläutern, warum du der Auffassung bist, dass ein solches Recht besteht, 1&1 kann eine solche Begründung nach § 626 Abs. 2 S. 3 BGB aber verlangen.

Wenn es wirklich bis dahin kommt bzw. diese Entwicklung sich abzeichnet, würde ich auch nochmal für dich schauen schauen, ob ich ein paar Urteile finde, die deine Argumentation untermauern. Da wird es mit Sicherheit etwas geben.

Viel Glück!

Edit:

In einem Urteil vom AG Fürth vom 07.05.2009, Az. 340 C 3088/08 heißt es unter anderem:

"Den Vertrag mit der Beklagten hat der Kläger fristlos gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt.

Unstreitig hat die Beklagte die von ihr versprochene Leistung, nämlich zur Verfügungstellung einer Doppel-Flat 6.000 inklusive Speedoption 16.000 nicht erbracht. Sie kann sich hier nicht auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, nach denen sie lediglich die am Wohnort des Kunden maximal mögliche Bandbreite bereit stellen muss, da die dahingehende Klausel gemäß § 308 Ziffer 4 BGB unwirksam ist. So bestehen zwar erkennbar Interessen der Beklagten, die versprochene Leistung zu ändern, nachdem, wie unbestritten vorgetragen wird, erst bei Herstellung des Anschlusses festgestellt werden kann, welche Surfgeschwindigkeit erreichbar ist. Eine Änderung ist aber für den anderen Vertragspartner nicht zumutbar. So hat der Kunde nach der Abrede, wäre sie so getroffen, die vollen Gebühren für die bestellten Leistungen zu bezahlen, ohne dass diese tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommt, dass im Hinblick auf die versprochene Leistung auf sonstige Investitionen getätigt werden, die unter Umständen nicht gemacht würden, hätte man gewusst, dass die Beklagte nicht in der Lage ist, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen."
« Letzte Änderung: 27.September 2014, 00:08:52 von Cooke »
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #189 am: 27.September 2014, 03:10:02 »

Um es mal Laienhaft zu sagen: Dadurch, dass du schonmal schnelelr hattest müssen sie es auch wieder schneller hinkriegen, denn die höhere Geswchwindigkeit scheint ja machbar zu sein.
1&1 ist aber ohnehin ziemlich überteuert, bzw. war es vor nem knappen JAhr, als wirr hier von 16k auf 50k upgegradet haben. ;)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #190 am: 27.September 2014, 10:19:51 »

...denn die höhere Geswchwindigkeit scheint ja machbar zu sein.

Das ist alles relativ und abhängig von dem Kasten, an dem Juves Anschluss physisch hängt. Vllt. ist da ein Kunde dazugekommen und jetzt leidet die Stabilität des Signals, weswegen die Geschwindigkeit herabgesetzt werden musste?

Zur rechtlichen Seite: guck dir mal deinen Vertrag genau an, Juve. Werden die 6.000 kBit/s zugesichert oder heißt es irgendwo "bis zu 6.000 kBit/s" oder "maximal 6.000 kBit/s"? Falls ja, gibt es dazu sicher auch eine Fußnote.

In der Leistungsbeschreibung von 1&1 ist so etwas enthalten, guck dir mal Punkt 2.8 an: http://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf

Ob das Urteil des AG Fürth noch Bestand hat, weiß ich nicht, dass zu wenig Bandbreite geliefert wird, scheint aber die Regel zu sein: http://www.wbs-law.de/telekommunikation/dsl-bandbreiten-ein-groser-schwindel-41300/ Ein Kündigungsrecht scheint es demnach zu geben, der Teil der AGB ist anscheinend auch nicht wirksam.

Ergänzung: die Frage wird nur sein: kann ein anderer Anbieter mehr Bandbreite liefern oder ist es tatsächlich technisch bedingt? Die können das imho vorab messen.
« Letzte Änderung: 27.September 2014, 10:29:16 von favre »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #191 am: 27.September 2014, 10:43:22 »

In allen Verträgen steht bis zu......

Habe auch einen 10Mbit Anschluss, und erreiche gerade mal bei Steam einen stabilen Download von 3 Mbit.

Zur Lektüre empfehle ich;

http://www.youtube.com/watch?v=HAo5GgaJmsA

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smedhult

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #192 am: 27.September 2014, 11:29:43 »

Hier in Schweden, hat sich das im letzten Jahr geändert. Der Anbieter muss seine vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern, ansonsten gibt es Geld zurück. Ich habe ein Vertrag über 25MBit, und die kommen auch an.
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"En del människor tror att fotboll är en fråga om liv och död. Jag avskyr den inställningen. Jag kan försäkra er om att det är mycket allvarligare än så." (Bill Shankley)

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #193 am: 27.September 2014, 12:28:40 »

Ja es steht "bis zu 6.000" und bisher lagen auch 6.782 kBits/s an und die bis auf ca. eine Woche sogar stabil.
Das merkwürdige ist halt das es jeden abend zu diesen Problemen kommt. Laut Logdatei ist den ganzen Tag über kein Problem, die Leitung wurde vom Netzbetreiber geprüft und es gibt angeblich keine Störung bzw. liegt es nicht an der Leitung.

Beim Anruf gestern hatte der Mitarbeiter sehen können das die Zwangstrennung gegen 3:00 Uhr stattfand und das eine weitere Trennung gegen 18:00 Uhr stattfand, die habe ich durchgeführt damit sich die Fritzbox resetet und neustartet.
Die Trennung gegen 21:45 hatte er erst gesehen als er Zugriff auf die Fritzbox hatte. Das wäre angeblich ein normaler Logout gewesen?!

Dieses Problem mit der geringen Bandbreite ist dann auch nur Nachts?! Am nächsten Tag bzw. wenn ich Morgens die Fritzbox resete ist wieder alles normal. Es kommt mir fast so vor als ob da 1&1 die Leitung drosselt, weil wenn ich abends den reset, auch mehrfach, durchführe ändert sich nichts. Wenns Tagsüber wäre würde mich das nicht stören da bin ich eh nicht zuhause aber so ist das für mich nicht hinnehmbar, und schon gar nicht für läppische 2€ Nachlass damit ich weniger als 50% meiner gebuchten Bandbreite habe.
Im übrigen ändert sich am Upstream nichts! Da  habe ich auch Nachts die 648 kBits/s, also ist das doch mehr als verdächtig das da irgendwie rumgepfuscht wird oder?

Anrufen werde ich heute abend natürlich wieder da ich ja "Rückmeldung" geben soll ob die Leitung stabil läuft oder nicht.

Mein Kabelanbieter kann, nach seinen netten Werbeangeboten die ich jeden Monat bekomme, mehr Bandbreite bieten leider kenne ich mich da nicht aus wie stabil das Ganze über das Fernsehkabel läuft.

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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #194 am: 27.September 2014, 13:24:18 »

Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

Ob Internet über Kabel etwas taugt kann ich dir mangels Erfahrungen leider nicht sagen, aber vllt. fragst du das mal in einem anderen thread nach.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #195 am: 27.September 2014, 13:58:38 »

Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

So ist es, Früh Router neustarten und ich habe 6.000 anliegen abends, wie von Geisterhand, erfolgt eine Neuverbindung und ich habe nur noch knapp über die Hälfte. Und wie geschrieben betrifft es nur den Download.
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #196 am: 27.September 2014, 14:03:42 »

Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

So ist es, Früh Router neustarten und ich habe 6.000 anliegen abends, wie von Geisterhand, erfolgt eine Neuverbindung und ich habe nur noch knapp über die Hälfte. Und wie geschrieben betrifft es nur den Download.

Naja klingt nach Überlastung des Netzes. Ist ja auch logisch Abends nutzen mehr Leute das Internet.
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #197 am: 27.September 2014, 14:19:16 »

Heisst also das da eventuell neue Nutzer in die Leitung gekommen sind? Muss ich das hinnehmen? Ich meine wenn da noch ein paar dazukommen surf ich irgendwann wie zu Modemzeiten.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #198 am: 27.September 2014, 17:44:42 »

zu Kabel: Bei uns funktioniert es super, die versprochene Bandbreite leigt an, der Service ist so naja (aber das ist er überall) und wenn du wechselst bekomsmt dus 6 Moante umsonst, falls dein alter Vertrag nch läuft 8und da dort nciht rauskommen solltest)
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #199 am: 28.September 2014, 22:00:14 »

So mal eine Zwischenstandsmeldung: Eben bei 1&1 angerufen, eine nette Mitarbeiterin dran gehabt, da mein Internet mit diese 2.300 stabil läuft werde ich nicht mehr hochgestuft auf meine gebuchte 6.000er Leitung. Auf meine Nachfrage ob ich jetzt die Möglichkeit zur Sonderkündigung habe wurde mit "ja aber auf schriftlichem Weg" geantwortet weil die mindest 50% nicht mehr möglich sind.

Werde jetzt diesen Weg gehen.
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