Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.
Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
(Hervorhebungen von mir)
Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".
Wenn das Geschäft nun direkt im Nebenhaus ist, wäre es wichtig zu wissen, wie der Abholschein genau platziert wurde. Wenn der Briefkasten vorhanden und zugänglich ist, muss der Abholschein dort hineingeworfen werden. Tut der Zusteller dies nicht, haftet er, falls sich jemand anderes das Paket abholt.
Nun ist es noch von Bedeutung, wie das mit dem Abholer genau gelaufen ist. Dieser hat sich per Reisepass ausgewiesen (Beschreibung des Angestellten schriftlich festhalten)? Hat er den selben Nachnamen wie du? Oder hat er mündlich erklärt, im Auftrag von dir das Paket abzuholen (mit Abholschein)? In diesem Fall wäre das grob fahrlässig und in meinen Augen ein Haftungsgrund für denjenigen, der das Paket herausgegeben hat. Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!
Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten. Sie muss nun ihre Forderung durchsetzen. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege, da sie offenbar in Rechtsberatung ist, kann sie diese dafür in Anspruch nehmen.
EDIT: Zum Paketfall noch ein Nachtrag. Es bietet sich in bestimmten Fällen (Ärger mit Nachbarn oder einfach generell fehlendes Vertrauen in Zuverlässigkeit und Gutmütigkeit von Menschen) an, mit den gängigsten Paketdienstleistern zu vereinbaren, auf sogenannte "alternative Zustellungen" zu verzichten. Wenn der Empfänger nicht persönlich anzutreffen ist, wird das Paket dann entweder an die nächstgelegene Servicestation geschickt oder es erfolgt ein zweiter Zustellversuch.