MeisterTrainerForum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  
Seiten: 1 ... 10 11 [12] 13 14 ... 66   Nach unten

Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266674 mal)

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #220 am: 14.Oktober 2014, 22:51:00 »

Wie in Verrückt nach Mary ;D

Stelle ich mir allerdings Mega-schmerzhaft vor :'(
Alkohol und Adrenalin haben Schmerzen verhindert :D
Ich würd die Geschichte ja erzählen, ist mir aber zu viel zu tippen ^^
Gespeichert

Ensimismado

  • Co-Admin
  • Weltstar
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #221 am: 14.Oktober 2014, 23:13:57 »

Hast du hier außerdem vor Jahren schonmal gepostet. Kann man also sicher finden. :D
Gespeichert

elber_makaay

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #222 am: 03.Dezember 2014, 22:19:53 »

Brauche Hilfe!

Lebe in Wien und habe Anfang des Monats über amazon einen Hoodie von rugasport aus Deutschland bestellt. Die Bestellung hätte bis spätestens 14.11 eintreffen sollen, dem war aber nicht so. Das ganze zog sich über zwei Wochen. Nach Rücksprache mit der amazon-Zentrale, sowie dem Zusteller DPD wurde mir diese Woche mitgeteilt, das Paket wäre bei einem Paketshop abgeliefert worden, da ich nicht zu Hause anzutreffen war, wo es ACHTUNG! kurz darauf bereits abgholt wurde. Anbei wurde mir die Abholbestätigung zugesendet. Eine mir unbekannte Person hat das Paket am 18.11 aus dem Shop abgeholt.

Szenario müsste ca. so ausgesehen haben: Lieferant trifft mich nicht zu Hause an und hinterlässt eine Nachricht/Quittung wo das Paket abgeholt werden kann an der Tür/den Briefkästen/Gegensprechanlage. Unbekannter Dritter schnappt sich diese, spaziert in den Paketshop und holt das Paket in seinem Namen ab (Ja das geht, hab nachgefragt. Der Abholer musste sich lediglich ausweisen).
Der Kaufpreis wurde mir bereits abgebucht, wie würdet ihr vorgehen? Ich will den Hoodie bzw. Geld zurück, geht das nur über eine Anzeige bei der Polizei?
Gespeichert
"Ein dicke Kuss von die Trainer von die Meister"

Louis Van Gaal / Trainer FCB 2009-2011

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #223 am: 03.Dezember 2014, 22:27:16 »

Ich kann dir rechtlich leider nicht helfen, aber Anzeige würde ich so oder so erstatten.

Piedro

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #224 am: 03.Dezember 2014, 22:35:32 »

Ich weiß es nicht genau, aber in dem Fall hast du wohl ziemlich beste gehabt...
Aber normal müssen die die Nachricht doch in den Briefkasten legen? Und nicht sonst wo hinlegen/Kleben.. Seltsamer Fall.
Gespeichert

elber_makaay

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #225 am: 03.Dezember 2014, 22:43:10 »

Eine Anzeige wird mir so und so nicht erspart bleiben. Rein dem gesunden Menschenverstand zufolge, kann es aber nicht sein, dass ich den gesamten Nachteil bei dieser Geschichte trage. Ich habe a) den Kaufpreis bezahlt, ohne die Ware je gesehen zu haben und b) bleibt die gesamte Mühe, die jetzt noch folgt an mir hängen. Mir wurde sozusagen etwas gestohlen, was ich nie besessen habe, ich müsste da doch irgendwie geschützt sein.

Ich weiß es nicht genau, aber in dem Fall hast du wohl ziemlich beste gehabt...
Aber normal müssen die die Nachricht doch in den Briefkasten legen? Und nicht sonst wo hinlegen/Kleben.. Seltsamer Fall.

Dir Post macht es auch so, DPD anscheinend nicht. Wobei, ich habe ja keine Ahnung wo der Typ den Abholschein herhat, mein Briefkasten war auf jeden Fall nicht aufgebrochen.
Gespeichert
"Ein dicke Kuss von die Trainer von die Meister"

Louis Van Gaal / Trainer FCB 2009-2011

Henningway

  • Co-Admin
  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
    • HR Lingerie League
Re: Rechtsfragen
« Antwort #226 am: 03.Dezember 2014, 22:46:01 »

Meinem Empfinden nach muss der Auslieferer die Legitimation kontrollieren, also beispielsweise den Ausweis zeigen lassen bei Abholung. Der Abholzettel muss sicherlich für Dritte uneinsehbar und unerreichbar hinterlegt werden.
Gespeichert
Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.

Piedro

  • Vertragsamateur
  • ***
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #227 am: 03.Dezember 2014, 22:47:58 »

Steht aber auf dem Abholzettel nicht Name des Abholers? Muss der nicht vom Besteller beauftragt werden?

Das alles zeigt mir mal wieder warum ich DPD auf dem Weg gehe.

Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #228 am: 03.Dezember 2014, 22:51:43 »

Ich kennen das auch nur so, dass wenn Empfänger ungleich Abholer ist, er eine vom Empfänger unterschriebene Erlaubnis haben muss, um das Gut zu erhalten.

Starkstrom_Energie

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #229 am: 03.Dezember 2014, 22:58:14 »

Ohne Rechtskenntnisse würde ich sagen, dass du am Ende auf den Kosten sitzen bleibst und im Anschluss den Zusteller wegen grob fahrlässigem Verhalten auf Schadenersatz verklagen kannst (Klage kostet natürlich). Am besten wären Zeugen, die die Übergabe des Päckchens gesehen haben, um ein Aussage-gegen-Aussage-Szenario zu verhindern. Im allgemeinen Fall fehlt mir aber auch das Wissen über das österreichische Recht dazu.
Gespeichert
HaHoHe, Euer Jürgen!

elber_makaay

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #230 am: 03.Dezember 2014, 22:58:47 »

Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.
Gespeichert
"Ein dicke Kuss von die Trainer von die Meister"

Louis Van Gaal / Trainer FCB 2009-2011

Heisenberg

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #231 am: 04.Dezember 2014, 06:35:33 »

Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!
Gespeichert

Konni

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #232 am: 04.Dezember 2014, 07:51:04 »

Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.

Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:

Zitat von: DPD AGB 6.2
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
(Hervorhebungen von mir)

Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".

Wenn das Geschäft nun direkt im Nebenhaus ist, wäre es wichtig zu wissen, wie der Abholschein genau platziert wurde. Wenn der Briefkasten vorhanden und zugänglich ist, muss der Abholschein dort hineingeworfen werden. Tut der Zusteller dies nicht, haftet er, falls sich jemand anderes das Paket abholt.

Nun ist es noch von Bedeutung, wie das mit dem Abholer genau gelaufen ist. Dieser hat sich per Reisepass ausgewiesen (Beschreibung des Angestellten schriftlich festhalten)? Hat er den selben Nachnamen wie du? Oder hat er mündlich erklärt, im Auftrag von dir das Paket abzuholen (mit Abholschein)? In diesem Fall wäre das grob fahrlässig und in meinen Augen ein Haftungsgrund für denjenigen, der das Paket herausgegeben hat. Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.

Zitat
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten. Sie muss nun ihre Forderung durchsetzen. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege, da sie offenbar in Rechtsberatung ist, kann sie diese dafür in Anspruch nehmen.

EDIT: Zum Paketfall noch ein Nachtrag. Es bietet sich in bestimmten Fällen (Ärger mit Nachbarn oder einfach generell fehlendes Vertrauen in Zuverlässigkeit und Gutmütigkeit von Menschen) an, mit den gängigsten Paketdienstleistern zu vereinbaren, auf sogenannte "alternative Zustellungen" zu verzichten. Wenn der Empfänger nicht persönlich anzutreffen ist, wird das Paket dann entweder an die nächstgelegene Servicestation geschickt oder es erfolgt ein zweiter Zustellversuch.
« Letzte Änderung: 04.Dezember 2014, 07:57:55 von Konni »
Gespeichert

Heisenberg

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #233 am: 04.Dezember 2014, 08:09:01 »

Zitat
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten. Sie muss nun ihre Forderung durchsetzen. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege, da sie offenbar in Rechtsberatung ist, kann sie diese dafür in Anspruch nehmen.

[/quote]

Kannst du das bitte näher erläutern? Was für verschiedene Mittel und Wege? (ohne einen konkreten Lösungsansatz wirkt das auf mich ansonsten sehr wie die liebeTheorie und die böse Praxis)

Edit: Ich zitiere mal etwas aus dem aktuellsten Anwaltsschreiben in stark abgekürzter Form:

Nach erfolgreich durchgeführtem Klagverfahren wird seit 1,5 Jahren versucht das Geld einzutreiben, dabei sind Kosten entstanden von 850€ die sie (theoretisch erstmal - praktisch für immer) zu tragen hat. Grundsätzlich hat dies, wie du schon geschrieben hast, ebenfalls die Gegenseite zu erstatten. Das gemeldetet Konto ist allerdings schon mit 40.000€ Vorpfändern belastet. Mal abgesehen davon, dass es natürlich leer ist. Und über dieses einzige bekannte Konto keinerlei Zahlungen mehr stattfinden. Der Anwalt rät dazu die Sache auf sich beruhen zu lassen, da die Erfolgsaussichten jemals ihr zustehendes Geld zu bekommen gleich 0 sind. Es besteht das große Risiko, dass die Firma einfach abgewickelt wird oder Insolvenz anmeldet. Dann wäre die Forderung endgültig verloren.
« Letzte Änderung: 04.Dezember 2014, 08:31:01 von Heisenberg »
Gespeichert

Signor Rossi

  • Researcher
  • Weltstar
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #234 am: 04.Dezember 2014, 09:13:58 »

Wenn sie einen rechtsgültigen Titel hat, kann sie einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen. Bei einem Unternehmen am Rande der Insolvenz wird wohl eher nichts zu holen sein. Aber vllt. geht ja eine Ratenzahlung? Auch sowas nimmt ein GV entgegen.
Gespeichert

Heisenberg

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #235 am: 04.Dezember 2014, 10:09:00 »

Das Problem ist ja, dieser Typ mit unaussprechlichem Namen fährt ein dickes Auto, trägt teure Uhren und Klamotten und hat zu 100% Geld wie Heu durch seine ganzen Betrügereien. Nur es ist offiziell halt kein rankommen. Es gibt seit Jahren mehrere Vorkläger mit einer Gesamtsumme von 40.000€. Trotzdem kann er unter dubiosen Umständen weiterhin seine Geschäfte machen. (meist überteuerte Kosmetikprodukte aufdringlich an den Mann oder eher Frau bringen per Stand in Einkaufszentren)
Ein Gerichtsvollzieher wird nie etwas zum pfänden finden. Das Geld ist irgendwo gut versteckt/verschleiert...
Gespeichert

Signor Rossi

  • Researcher
  • Weltstar
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #236 am: 04.Dezember 2014, 10:35:39 »

Es gibt auch aufdringliche Inkassoleute (ohne Gewalt!), die wollen natürlich ihren Anteil haben.
Gespeichert

Konni

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #237 am: 04.Dezember 2014, 11:45:48 »

Einige Inkassounternehmen "kaufen" auch Schulden, die sie dann später eintreiben. Die nehmen natürlich einen größeren Anteil, aber sie hätte das Geld dann schonmal im Voraus.

Der GV wäre mir auch in den Sinn gekommen, dass Pfändung schwierig wird, war für mich nicht ersichtlich. Das sind natürlich immer Härtefälle. Anzeige erstatten wäre auch eine Idee wegen des Anfangsbedacht auf Betrug oder Ähnliches oder vllt Insolvenzverschleppung, hängt davon ab, wie das damals alles gelaufen ist. So gibt es zumindest eine Chance, dass der Vogel mit zwielichtigen Geschäften nicht davon kommt.

Zum Paketfall ist mir noch etwas eingefallen: Da der Empfänger ja keinen Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen hat, müsste der Absender des Pakets über die Drittschadensliquidation seinen Schadenersatz dem Transportunternehmen in Rechnung stellen. Also unbedingt mit amazon (?) den Fall besprechen und klarmachen, dass hier scheinbar ein Fehlverhalten des Logistikdienstleisters vorliegt, wenn die weiter oben von mir beschriebenen Kausalzusammenhänge so zutreffen, also der Fehler beim Transportdienstleister liegt, weil der Abholschein nicht in Briefkasten geworfen wurde, obwohl dieser zugänglich war. Sollte der Fehler beim Herausgeber/Herausgeberin des Pakets liegen, dann hat amazon bzw das Logistikunternehmen damit nichts zu tun.
Gespeichert

elber_makaay

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #238 am: 04.Dezember 2014, 12:04:51 »

@Konni

Sowie ich das verstanden habe, darf die Nachbarswohnung nicht weiter weg als 50m sein, der Paketshop sehr wohl, er muss lediglich der "nächstgelegene" sein. Das dürfte in meinem Fall zutreffen, es sind ca. 10min. Fußweg.

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Zum Abholschein: Ich gehe sehr stark davon aus, dass der Zusteller den Abholshein einfach an die Tür bzw. den Briefkasten (Sammelbriefkasten im Erdgeschoss mit nummerierten Briefschlitzen) geklebt hat. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Gespeichert
"Ein dicke Kuss von die Trainer von die Meister"

Louis Van Gaal / Trainer FCB 2009-2011

apfelschorle

  • Halbprofi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #239 am: 04.Dezember 2014, 12:15:31 »

Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.

Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:

Zitat von: DPD AGB 6.2
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
(Hervorhebungen von mir)

Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".
Das Paket wurde doch in einen Paketshop gebracht, sprich nicht in irgendein Geschäft in der Nachbarschaft. Bei Paketshops gilt die 50m Regel nicht.

Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.
Diebstahl dürfte hier mangels Gewahrsamsbruchs eher abwegig sein, halte Unterschlagung (oder Betrug?) (nach deutschem Recht versteht sich) für naheliegender. Dürfte aber im Endeffekt keinen Unterschied machen, bei der Polizei müssen die Delikte ja nicht benannt werden.

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten.
Wenn die Anwaltskosten aufgrund eines Arbeitsgerichtsprozesses entstanden sind, müssen sie von der Gegenseite nicht erstattet werden, § 12a ArbGG.
Gespeichert
Seiten: 1 ... 10 11 [12] 13 14 ... 66   Nach oben