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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265066 mal)

kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #240 am: 04.Dezember 2014, 12:23:50 »


Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.


Das soll doch wohl ein schlechter Scherz sein ? Also für diese Frechheit zu behaupten man hätte zu gestellt würde ich denen aber mal etwas zu hören bekommen. Fakt ist hier ja wohl ohne Vollmacht wurde hier ein Paket ausgegeben das ganz klar nicht auf den Namen des Abholers gelaufen ist. Wie kommt man da auf die Idee ich gebe das mal raus nur weil der Kerl den Abholschein hat aber keine Vollmacht. Und dann noch mit einem Asylbewerber Ausweis ausgewiesen.  ::) Da sollte DPD mal bei dem Paketshop freundlich anklopfen und fragen ob die dort noch ganz bei Sinnen sind.

Natürlich gibt es immer Freunde die das ganze abholen aber da sollte die lieben Paketzusteller mal Ihre Politik überdenken. Entweder Familienmitglied oder sonst gar keiner und erst Recht nicht wenn keine Vollmacht vorliegt. Ich meine bei DHL muss man solch eine Vollmacht besitzen sonst gibts auch nichts.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #241 am: 04.Dezember 2014, 12:28:59 »

Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar.

Lass dich nicht abwiegeln von diesem Shop! Die gebrachte Argumentation ist eine absolute Frechheit!
Nur, weil dieser Shop täglich an diverse Personen ohne Vollmacht die Pakete aushändigt, legitimiert das in keinster Weise das Vorgehen. Hier gilt kein "Gewohnheitsrecht". Solche Paketshops müssen einer Art Vertrag zustimmen, in dem mit Sicherheit auch dieser Punkt klar definiert wurde. Mach dich dahingehend mal bei DPD schlau.
Sämtliche Argumentation des Shops bezüglich der Aushändigung des Paketes ist rechtlich irrelevant, wenn sie gegen AGB/Vertrag verstoßen.

elber_makaay

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #242 am: 04.Dezember 2014, 13:14:23 »


Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.
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Louis Van Gaal / Trainer FCB 2009-2011

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #243 am: 04.Dezember 2014, 13:21:47 »


Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.
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Heisenberg

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #244 am: 04.Dezember 2014, 13:59:43 »

Das Problem ist jedenfalls immer dasselbe:

Der Paketfall -    Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht (Paket/Ersatz/Geld) zu kommen.
Der Gehaltsfall -  Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht (Geld) zu kommen.
Zahlt ein Arbeitgeber einfach das Gehalt nicht mehr, gleiches Spiel.
Ich habe mal etwas für 300€ gekauft, die Ware nie bekommen, gleiches Spiel.
Sämtliche Fälle in Freundes- oder Bekanntenpreis in all den Jahren wo es um Rechtsstreits in allen Variationen ging, immer das gleiche Spiel.

Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht zu kommen!!!


Tut mir Leid aber ich bin da mittlerweile echt vorgeschädigt was unser Rechtssystem angeht. (Ja ich weiß, in unzähligen anderen Ländern ist es noch viel schlimmer, aber schön ist das trotzdem alles nicht. Einen sinnigen Verbesserungsvorschlag kann ich allerdings auch nicht liefern ;))
In dem Fall meiner Freundn hätte ich mir gewünscht, dass der Bürger der seinen Fall eindeutig gewinnt vom Staat das Geld bekommt und der Staat, den ich als etwas mächtiger empfinde als eine einzelne Person, sich um die Eintreibung kümmert. Allerdings würde das massiv auf uns Steuerzahler gehen und würde wahrscheinlich auch wieder extrem missbraucht werden und nach hinten losgehen.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #245 am: 04.Dezember 2014, 14:20:32 »

In Deutschland ist es nun mal so, dass Recht haben nicht direkt heißt auch Recht zu bekommen...

Pico

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #246 am: 04.Dezember 2014, 23:51:45 »


Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.

Warum sollte der Verkäufer hier für den entstandenen Schaden eintreten? Der kann ja nun nichts dafür, dass der Dienstleister zu blöd war. Erfüllungsort ist beim Verkäufer, verlangt der Käufer die Versendung, so ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Paketdienst / Spedition und die Haftung geht auf den Käufer über.
Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf.
Hat man bei einem Händler gekauft, sollte man sich an diesen wenden denn hier ist DPD Vertragspartner des Händlers. Dieser sollte den Sachverhalt an DPD melden, denn es wird ja keinen korrekt unterschriebenen Abliefernachweis geben. Fehlt dieser, hat man zumindest schon gute Karten. Evtl. wird DPD eine eidesstattliche Versicherung verlangen, damit Betrug ausgeschlossen werden kann und dann für den Schaden aufkommen. Der Verkäufer kann es dann den Käufer erstatten.
« Letzte Änderung: 04.Dezember 2014, 23:54:21 von Pico »
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #247 am: 05.Dezember 2014, 01:06:16 »


Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.

Warum sollte der Verkäufer hier für den entstandenen Schaden eintreten? Der kann ja nun nichts dafür, dass der Dienstleister zu blöd war. Erfüllungsort ist beim Verkäufer, verlangt der Käufer die Versendung, so ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Paketdienst / Spedition und die Haftung geht auf den Käufer über.
Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf.
Hat man bei einem Händler gekauft, sollte man sich an diesen wenden denn hier ist DPD Vertragspartner des Händlers. Dieser sollte den Sachverhalt an DPD melden, denn es wird ja keinen korrekt unterschriebenen Abliefernachweis geben. Fehlt dieser, hat man zumindest schon gute Karten. Evtl. wird DPD eine eidesstattliche Versicherung verlangen, damit Betrug ausgeschlossen werden kann und dann für den Schaden aufkommen. Der Verkäufer kann es dann den Käufer erstatten.

Du schreibst es ja selber, es gilt nur für den Privatkauf. Da elber_makaay aber über einen Amazonhändler bestellt hat, liegt eindeutig ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs. 1 BGB vor. Eine schulmäßige Prüfung des Kaufpreisanspruches des Händlers aus § 433 Abs. 2 BGB würde als Skizze wohl etwa so aussehen:

I. Anspruch entstanden?

Kaufvertrag (§ 433 BGB) liegt vor, damit unproblematisch entstanden.

II. Anspruch erloschen?

1. Erfüllung, § 362 BGB?

-> nein, da der Paketschein keinesfalls an Erfüllung statt angenommen wurde

2. Befreiung von der Gegenleistungspflicht nach § 326 I BGB?

a) Leistung des Händlers müsste nach § 275 Abs. 1 - 3 unmöglich sein

-> Ja, da Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert (§ 243 Abs. 2 BGB) und die Sache bei einem unbekannten Asylbewerber ist

b) Ausschluss nach § 326 Abs. 2?

-> keine Verantwortlichkeit des Käufers und wohl auch kein Annahmeverzug auf Grund von § 299 BGB

c) Bestehenbleiben der Gegenleistungspflicht, da Gefahr des zufälligen Untergangs übergegangen?

-> Grundsätzlich ja (§ 447 BGB), aber Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), deswegen nach § 474 Abs. 4 BGB kein Gefahrübergang

d) Befreiung von der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 1 BGB somit gegeben.

3. Anspruch des Händlers auf Kaufpreiszahlung damit erloschen.

III. Ergebnis

-> Kein Anspruch des Händlers auf Kaufpreiszahlung
________________________________________________________________________

Da elber_makaay schon gezahlt hat, könnte er den bereits gezahlten Kaufpreis nach § 346 Abs. 1 BGB i.V.m. § 326 Abs. 4 BGB zurückverlangen. Das gilt wie gesagt aber nur für deutsches Recht.

In der Praxis wird es wohl tatsächlich so laufen, dass der Händler sich erstmal bei DPD erkundigt und elber_makaay hinhält, bis er sicher ist von denen Regress nehmen zu können, aber eine Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs von elber_makaay wäre das nicht. Bei paypal könnte man daher z.B. einfach den Käuferschutz nutzen und sich den Betrag zurücküberweisen lassen.
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smedhult

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #248 am: 09.Dezember 2014, 21:37:51 »

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem mit meinem Haus in Deutschland, und hoffe daher auf einen guten Rat eurerseits.

Das Haus ist denkmalgeschützt und ca. 220 Jahre alt. Da einige Fenster dort bereits 80 Jahre alt sind und nur einfach verglast sind, habe ich mich entschlossen diese in diesem Jahr austauschen zu lassen.

Im August habe ich eine Firma beauftragt diese neuen Fenstern anzufertigen und anschließend einzubauen. Als Zeitspanne wurde mir dafür Mitte-Ende Oktober genannt und auch schriftlich vereinbart. Bisher sind zwar die Fenster angefertigt worden, aber noch nicht eingebaut. Von der Firma wurde ich immer wieder vertröstet, dass sich der Einbau verzögert. Da ich mittlerweile sehr verärgert bin, habe ich der Firma eine letzte Frist bis zum 19.12. gesetzt und angedroht, bei Nichteinhaltung von meinem Auftrag zurückzutreten. Weiterhin habe ich bereits angekündigt nicht den vollen Rechnungspreis zu bezahlen.

Leider bin ich im deutschen Recht nicht so bewandert. Daher die Frage an euch:

Kann ich aufgrund der Verzögerung die Rechnung von mir aus mindern und weniger bezahlen? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies möglich?

Danke!
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Schiebulski

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #249 am: 09.Dezember 2014, 21:49:47 »

Recht der Minderung (des Werklohnes) würde bestehen, wenn ein Mangel vorliegt. Das kann ich so nicht erkennen.

Man könnte auch ggf. mit einem Schadensersatzanspruch aus der Verzögerung gf. aufrechnen. So einen Schaden kann ich hier aber nicht erkennen. So ein Schaden könnten z. B. Bereitstellungszinsen aus einem Darlehen für den Fensterkauf sein.

Richtig gemacht ist die Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung.

Eine Minderung würde man hier wohl nur aus Kulanz bzw. durch Vertragsverhandlung erreichen. Der Handwerker scheint aber genug Kunden zu haben.

Insoweit sollte man sich m. E. auf den Rücktritt vom Vetrag einstellen.
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Ich bin überzeugter Demokrat, habe nichts gegen Schwarze, Rote, Gelbe, Grüne oder Blaue und lehne Leute erst nach Kennenlernen ab; allerdings liebe ich schwarzen Humor und hasse political correctness sowie Lehrer; irgendein Vorurteil muss man ja haben

Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #250 am: 10.Dezember 2014, 08:58:16 »

Inwieweit ist die schriftliche Festsetzung des Einbau(?)termins rechtsverbindlich?
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Schiebulski

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #251 am: 10.Dezember 2014, 11:23:52 »

Nach § 323 BGB kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurück getreten werden.

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Dayz

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #252 am: 28.Dezember 2014, 07:32:27 »

Hallo. Ich betreibe zurzeit Recherche für meinen nächsten Roman und hätte eine Frage zum Strafrecht. Es kommt mir ziemlich banal vor, aber es würde mir sehr helfen, wenn jemand hier eine konkrete Auskunft hätte, damit ich mich nicht auf Halbwahrheiten und "gesunden Menschenverstand" stützen muss.

Szenario: Eine Person geht zur Polizei und gesteht einen versuchten Mord, den sie vor fünfzehn Jahren begangen haben soll. Außer dem Geständnis gibt es keine Beweise und auch keine Möglichkeit mehr, solche vorzubringen oder zu ermitteln. Man kann also nicht nachprüfen, ob das Geständnis glaubhaft ist. Wie würde die Polizei reagieren?

Oder allgemeiner gefragt: Würde man gegen jemanden ermitteln (oder jemanden gar verurteilen können), der von sich aus eine Straftat zugibt, für die es außer dem Geständnis keine Beweise gibt (und formal gesehen ist ein Geständnis nicht einmal ein vollwertiger Beweis?)? Das scheint mir nicht sehr intuitiv. Vielleicht nur, wenn öffentliches Interesse vorliegt und eine dritte Partei Anzeige stellt? Aber selbst dann: würde unserer Person im Endeffekt irgendwas passieren? Oder würde man sie einfach nach Hause schicken?

Jemand Lust, an einem verschneiten Sonntagmorgen paar Einsichten zu teilen ;)?
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #253 am: 28.Dezember 2014, 09:39:25 »

Wenn es ein versuchter Mord war, könnte man ja als erstes das damalige Opfer befragen. Das dürfte am einfachsten sein. Und aufgrund des Ermittlungszwanges wird das die Polizei auch tun.
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Dayz

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #254 am: 28.Dezember 2014, 10:11:36 »

Danke für die schnelle Antwort. Das damalige Opfer lebt nicht mehr (aus anderen Gründen). Sicherlich muss und wird die Polizei dem trotzdem nachgehen, andere Leute in dem Zusammenhang befragen etc. Es wäre mir nur wichtig, eine gewisse Prognose zu haben, wie das für die Person ausgehen würde. Untersuchungshaft wird es wohl nicht direkt geben. Also schickt man sie nach Hause und ermittelt dann. Kann es sein, dass die Person dann nie wieder was hört, weil man eben nichts finden konnte?

Mir wäre es auch wichtig zu erfahren, ob jemand auf bloßer Grundlage eines Geständnisses verurteilt werden "könnte". Was würde zB passieren, wenn ich jetzt zur Polizei gehe und irgendwas gestehe, das ich niemals gemacht habe (entsprechend gäbe es auch keine Beweise, egal wieviel man ermittelt). Hätte man dann eine rechtliche Handhabe, so lange ich nichts "beweisen" kann? So ähnlich wie mit einem Alibi, bloß eben umgekehrt.
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ADRamone

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #255 am: 28.Dezember 2014, 10:50:01 »

Hallo Dayz,
eine Möglichkeit wäre ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Das könnte die Polizeibehörde(Polizeiarzt/-psychologe) bei konkreten Tatverdacht veranlassen.
(Habe beruflich damit zu tun...)  ;)


Zitat
Hallo. Ich betreibe zurzeit Recherche für meinen nächsten Roman und hätte eine Frage zum Strafrecht.
   8)
« Letzte Änderung: 28.Dezember 2014, 10:52:35 von ADRamone »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #256 am: 28.Dezember 2014, 12:01:54 »

Kann es sein, dass die Person dann nie wieder was hört, weil man eben nichts finden konnte?

Ich denke, es wird dann irgendwann einen Schrieb vom Staatsanwalt geben, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Du könntest ja auch mal einen Selbstversuch machen ;D Nee, mach das nicht, aber frage doch einfach bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf den Roman nach, ich könnte mir schon vorstellen, dass die Auskunft erteilen.
« Letzte Änderung: 28.Dezember 2014, 12:03:49 von favre »
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #257 am: 28.Dezember 2014, 15:23:15 »

Nee, mach das nicht, aber frage doch einfach bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf den Roman nach, ich könnte mir schon vorstellen, dass die Auskunft erteilen.

Und ruckzuck ist er unter Verdacht. ;)

Wenn dir die Polizeit keinen Hinweis gibt, könntest du doch auch mal bei einem Anwalt anfragen.

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #258 am: 28.Dezember 2014, 16:54:08 »

Hmm, ich hab ja jeweils nen Polizisten und nen Staatsanwalt im Freundeskreis, ich frag einfach mal.

Edit: Der Polizist sagte er würde Hinweise auf eine Straftat erfassen, den Typ ausführlich vernehmen und es dann der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.
« Letzte Änderung: 28.Dezember 2014, 18:59:40 von White »
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Dayz

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #259 am: 29.Dezember 2014, 07:50:41 »

Vielen Dank für eure Hinweise. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Danke auch @White, dass du extra nachgefragt hast. Ich habe zwei Mails an Anwälte geschickt und schaue mal, ob da etwas zurückkommt. Fehlt eigentlich nur noch die Einschätzung eines Staatsanwalts, dann ergibt sich schon ein ziemlich konkretes Bild.

Wenn man das sammelt, dann gibt es beim Geständnis eine ausführliche Vernehmung. Danach wird man nach Hause geschickt und irgendwann könnte eine Vorladung für dieses psychiatrische Gutachten reinflattern. Und/Oder der Staatsanwalt entscheidet dann, ob das weiter verfolgt wird. Für mich wäre dann noch interessant, was eine glaubwürdige Entwicklung wäre. Es ist kein Krimi und ein bisschen vage darf es ohnehin bleiben. Aber es kann ja sein, dass auf jeden Fall irgendwas passiert und dann mache ich mich lächerlich, wenn die Ermittlungen eingestellt werden. Das ist der Punkt, wo ich mich noch absichern will.

Vielleicht gibt der Staatsanwalt in deinem Freundeskreis noch eine kurze Einschätzung? Ansonsten hoffe ich, dass meine Mails etwas bringen. Auf jeden Fall nochmals danke für eure Hilfe. Wahrscheinlich sollte ich die entsprechende Passage dann ohnehin nochmal von einem Anwalt o.ä. probelesen lassen ;).
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