Jetzt brauche ich auch mal dringend einen juristischen Rat, bevor ich mich in die Nesseln setze. Hier steht schon ein bisschen etwas auf dem Spiel...
Grundlage: Mietrecht
Sachstand:
Nach geraumer, verstrichener Zeit unseres Einzuges, wollten wir einen bereits vorhandenen Stromanschluss für eine Deckenbeleuchtung (Erdung nötig!) nutzen.
Wir mussten feststellen, dass dieser nicht funktionierte. Daraufhin erkundigten wir uns bei unserer Vermieterin, wann sie sich um dieses Problem kümmern könne. Sie erwiderte, dass sie dafür aktuell keine Zeit hätte und wir uns bitte selbst um einen Elektriker bemühen, und ihr dann den Kostenvoranschlag weiterreichen sollen.
Dies taten wir. Die Aussage des Elektrikers war, dass dies eine absolut stümperhafte Verlegung der Leitung war, da sie sowohl quer durch die Wände verläuft, als auch (ACHTUNG, jetzt kommts!) der Nullleiter auf der Erdung liegt. Auch war das Loch in der Decke, aus dem das Kabel kommt, notdürftig vergipst. Hier wurde definitiv amateurhaft versucht ein Kabel zu verlegen/erneuern.
Heute erreichte uns die Aussage der Vermieterin, sie hätte den Kostenvoranschlag erhalten, und sie könne/wolle nicht den Gesamtbetrag verrichten. Es handelt sich hier um ~1000€, welche wohl sowohl Verputzen als auch Streichen der Wände beinhaltet, da uns gegenüber der Elektriker von lediglich ~400€ für seine Leistung sprach.
Des Weiteren war ihre Behauptung, dass sie dies wohl nicht zahlen müsse, und sie hätte sich dahingehend schlau gemacht. Außerdem hätten wohl die Vormieter und deren Vormieter da keine Ansprüche gestellt. Sie wäre bereit nur einen Teil zu übernehmen.
Nun sehe ich es als Mietbestand, dass erstens sichere Leitungen verlegt sind, was mit einem Nullleiter auf der Erdung definitiv nicht der Fall ist, und des Weiteren, dass bereits verlegte Leitungen auch genutzt werden können. Beim Einzug wurde dieser Mangel in keiner Weise uns gegenüber erwähnt.
Ob unsere Vormieter Anspruch auf die Funktionalität dieser Leitung gestellt haben oder nicht, erachte ich als gegenstandslos.
Nun würde ich im ersten Schritt, die genannten Argumente, meiner Vermietering gegenüber schriftlich kundtun und zwar mit der Gesamtforderung bzw. könne sie gerne einen Elektriker ihrer Wahl kommen lassen, der ebenfalls einen Kostenvoranschlag macht (sofern wir hierfür keinen weiteren Urlaubstag nehmen müssen).
Schritt 2 wäre bei einer erneuten Verneinung der Zahlung, ein weiteres Schreiben an sie, mit einer von mir gesetzten Frist zur Erledigung der Instandsetzung. Bei Nichteinhalten erfolgt Mietkürzung, womit das bisher sehr gute Verhältnis von Mieter zu Vermieter wohl dahin wäre...
Grundlegen gilt ja, der Vermieter muss die Wohnung instand halten und nur kleinere Reparaturen darf er auf Mieter abwälzen (Maximum ~100€).
Wie sieht meine allgemeine Rechtslage hier aus? Um wie viel kann ich die Miete kürzen? Welche Frist muss ich ihr setzen? Welche Rechte und Pflichten hat meine Vermieterin in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.
@Starkstrom_Energie: Sorry, dass ich mit meinem Problem komme, bevor deines beantwortet wurde.