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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266238 mal)

Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #260 am: 23.Januar 2015, 18:15:33 »

Es ist jetzt das zweite Jahr in Folge, dass mit Mitte Dezember KFZ-Steuer abgebucht wurde, obwohl ich gar kein Auto besitze. Es läuft jedes Mal für ein Kennzeichen einer Stadt unserer Region, die aber 50 Kilometer entfernt liegt.
Montag versuche ich eine Rückbuchung, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Letztes Jahr habe ich es bereits Ede Dezember gemerkt.

Da ich aber im nächsten Winter nicht das erneute Problem habe und ich von einer dauerhaften Einzugsermächtigung für diese Steuer ausgehe, meine Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Halter des Fahrzeugs (Kennzeichen entnehme ich der Buchung laut Kontoauszug) herauszufinden?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, vielleicht hat auch das zuständige Amt (welches ist für KFZ-Steuer zuständig?) etwas verdreht.

Daher die Fragen:
- Wie lange dauert die Frist für die Rückbuchung solcher Fehlbuchungen an? Gilt diese ab Abbuchungsdatum oder dem Tag, an dem ich den Kontoauszug erhalten habe?
- Wo bekomme ich den Fahrzeughalter heraus?
- Wer zieht die Steuer ein und hat vielleicht den Fehler im System?
- Wie kann ich sonst den Dauerauftrag beenden, für den die Sparkasse icht zuständig ist?

Vielen Dank. :)
« Letzte Änderung: 23.Januar 2015, 18:31:03 von Starkstrom_Energie »
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #261 am: 27.Januar 2015, 11:43:17 »

Jetzt brauche ich auch mal dringend einen juristischen Rat, bevor ich mich in die Nesseln setze. Hier steht schon ein bisschen etwas auf dem Spiel...

Grundlage: Mietrecht

Sachstand:
Nach geraumer, verstrichener Zeit unseres Einzuges, wollten wir einen bereits vorhandenen Stromanschluss für eine Deckenbeleuchtung (Erdung nötig!) nutzen.
Wir mussten feststellen, dass dieser nicht funktionierte. Daraufhin erkundigten wir uns bei unserer Vermieterin, wann sie sich um dieses Problem kümmern könne. Sie erwiderte, dass sie dafür aktuell keine Zeit hätte und wir uns bitte selbst um einen Elektriker bemühen, und ihr dann den Kostenvoranschlag weiterreichen sollen.
Dies taten wir. Die Aussage des Elektrikers war, dass dies eine absolut stümperhafte Verlegung der Leitung war, da sie sowohl quer durch die Wände verläuft, als auch (ACHTUNG, jetzt kommts!) der Nullleiter auf der Erdung liegt. Auch war das Loch in der Decke, aus dem das Kabel kommt, notdürftig vergipst. Hier wurde definitiv amateurhaft versucht ein Kabel zu verlegen/erneuern.

Heute erreichte uns die Aussage der Vermieterin, sie hätte den Kostenvoranschlag erhalten, und sie könne/wolle nicht den Gesamtbetrag verrichten. Es handelt sich hier um ~1000€, welche wohl sowohl Verputzen als auch Streichen der Wände beinhaltet, da uns gegenüber der Elektriker von lediglich ~400€ für seine Leistung sprach.
Des Weiteren war ihre Behauptung, dass sie dies wohl nicht zahlen müsse, und sie hätte sich dahingehend schlau gemacht. Außerdem hätten wohl die Vormieter und deren Vormieter da keine Ansprüche gestellt. Sie wäre bereit nur einen Teil zu übernehmen.

Nun sehe ich es als Mietbestand, dass erstens sichere Leitungen verlegt sind, was mit einem Nullleiter auf der Erdung definitiv nicht der Fall ist, und des Weiteren, dass bereits verlegte Leitungen auch genutzt werden können. Beim Einzug wurde dieser Mangel in keiner Weise uns gegenüber erwähnt.
Ob unsere Vormieter Anspruch auf die Funktionalität dieser Leitung gestellt haben oder nicht, erachte ich als gegenstandslos.

Nun würde ich im ersten Schritt, die genannten Argumente, meiner Vermietering gegenüber schriftlich kundtun und zwar mit der Gesamtforderung bzw. könne sie gerne einen Elektriker ihrer Wahl kommen lassen, der ebenfalls einen Kostenvoranschlag macht (sofern wir hierfür keinen weiteren Urlaubstag nehmen müssen).
Schritt 2 wäre bei einer erneuten Verneinung der Zahlung, ein weiteres Schreiben an sie, mit einer von mir gesetzten Frist zur Erledigung der Instandsetzung. Bei Nichteinhalten erfolgt Mietkürzung, womit das bisher sehr gute Verhältnis von Mieter zu Vermieter wohl dahin wäre...

Grundlegen gilt ja, der Vermieter muss die Wohnung instand halten und nur kleinere Reparaturen darf er auf Mieter abwälzen (Maximum ~100€).

Wie sieht meine allgemeine Rechtslage hier aus? Um wie viel kann ich die Miete kürzen? Welche Frist muss ich ihr setzen? Welche Rechte und Pflichten hat meine Vermieterin in dieser Angelegenheit.


Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.


@Starkstrom_Energie: Sorry, dass ich mit meinem Problem komme, bevor deines beantwortet wurde.

Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #262 am: 27.Januar 2015, 21:45:31 »

Das ist schon ein sehr spezieller Fall, der vermutlich anwaltlichen Rat notwendig macht. Ich kann hier auch lediglich die Empfehlung ausstellen, dem Mieterschutzbund beizutreten (leider aus eigener Erfahrung). Kostenpunkt 75,- im Jahr.

Ich sehe es wie Du: wenn Du eine Wohnung übernimmst, dürfte Dir im Mietvertrag der einwandfreie Zustand dieser gewährleistet werden. Stellt sich das jetzt als falsch heraus, ist der Vermieter hier in der Pflicht - denn er hat die Wohnung vom Vormieter ja übernommen und hätte da Gelegenheit gehabt, ihm die Stromleitung in Rechnung zu stellen. Der Vermieter kann jetzt nicht sagen "Pech gehabt". Ausnahme: der Fall wurde im Mietvertrag so genannt. Das erscheint mir aber unwahrscheinlich, da der Vermieterin der Schaden ja scheinbar unbekannt war.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #263 am: 27.Januar 2015, 21:57:47 »

Danke für die Antwort.

Nein, dieser Mangel wurde weder im Vertrag noch wie erwähnt in der Wohnungsübergabe, welche wir mit den Vormietern machten(!), erwähnt. Nach 2 Tagen in der Wohnung machte sogar ich selbst eine Art Mängelliste, welche ich der Mieterin bei ihrem ersten Besuch bei uns, vorstellte, damit sie sieht, dass diese nicht durch uns verursacht wurden. Zum Einzug konnten wir diese Mängel garnicht alle kennen, so auch die erst jetzt festgestellte, defekte Stromleitung.

Ich denke, dass dieser Fall wohl so oder so, die Beziehung zu unserer Vermieterin, nachhaltig kaputt machen wird.
Einzig bräuchte ich eben die gesicherte Rechtsgrundlage, dass ich auch abgesichert und korrekt argumentieren kann.
Das mist dem Mieterbund habe ich mir schon überlegt und würde wohl nun auch Mittel- bis Kurzfristig Sinn machen.

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #264 am: 27.Januar 2015, 23:09:37 »

Dir steht in jedem Fall ein Recht auf Mangelbeseitigung zu. Dies ergibt sich bereits aus http://dejure.org/gesetze/BGB/535.htmlDie Kosten für die Mangelbeseitigung muss die Vermieterin in voller Höhe tragen. Nur wenn einzelne Arbeiten nach Meinung eines Fachmanns zur Mangelbeseitigung nicht notwendig sein sollten, aber trotzdem von dir verlangt werden sollten, käme eine Beteiligung deinerseits in Betracht. Darüber hinaus besteht auch ein Minderungsrecht nach http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html. Grundsätzlich ist für die Ausübung dieses Rechts nicht einmal eine Mitteilung an die Vermieterin erforderlich, eine solche wird in der Praxis allerdings anscheinend empfohlen (vermag ich aber nicht abschließend beurteilen, da ich selbst noch Student bin). Zwingend erforderlich ist allerdings eine unverzügliche Mängelanzeige nach http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html, diese ist aber nach deiner Schilderung erfolgt. Ebenfalls kann ich nicht beurteilen, in welcher Höhe gemindert werden kann. Könnte da höchstens mal die Rechtsprechung durchforsten, ob es vergleichbare Fälle gibt.

Finanziell am interessantesten ist für dich vielleicht sogar die Tatsache, dass bei unverzüglicher Mangelanzeige rückwirkend zum Tag des erstmaligen Auftretens des Mangels, d.h. in deinem Fall wohl rückwirkend zu deinem Einzug gemindert werden kann. Dies dürfte zumindest dann gelten, wenn die verlegten Leitungen noch nie sicher waren und echtes Gefahrenpotenzial in sich bargen, davon bin ich aber nach deiner Schilderung ausgegangen. Ich selbst habe von Elektrik leider 0 Ahnung  :angel:.

Alles in allem könnte sich daher eine anwaltliche Beratung wirklich lohnen. Sollte es dir nur um die Mangelbeseitigung gehen, würde ich die Vermieterin nochmal auf die eindeutige Rechtslage hinweisen und sie darüber in Kenntnis setzen, dass du die dir zustehenden Rechte notfalls vor Gericht gelten machen wirst, wenn sie sich nicht binnen 2 Wochen (das sollte in jedem Fall ausreichen) darum kümmert. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, ist der Gang zum Anwalt wohl relativ alternativlos.

Hoffe ich konnte helfen :)
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #265 am: 27.Januar 2015, 23:33:22 »

Ja, du konntest super helfen.
Besonders die beiden Gesetzestexte sind sehr brauchbar. :) Vielen Dank dafür!

Die Mängelanzeige war unverzüglich, ja. Ich denke, vom Einfordern rückwirkender Minderung werden wir absehen, da dieser Punkt nicht so hundertprozentig geltend sein wird. Dies hat mit Hauselektrik zu tun, da kenne ich mich wiederum etwas aus. ;)

Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)
Auch die Frist würde ich vorerst nicht gleich auf 2 Wochen ansetzen wollen, da ich ja kein Unmensch bin und ihr auch keinen auswischen will. Mir persönlich würden 6 Wochen völlig genügen, sofern es überhaupt geschieht und die Kosten rechtsgültig übernommen werden.


Vielen Dank nochmals für deine Hilfe. Du konnest damit meine Liebste auf jeden Fall deutlich ruhiger stimmen. :)

juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #266 am: 28.Januar 2015, 10:07:51 »

Es ist jetzt das zweite Jahr in Folge, dass mit Mitte Dezember KFZ-Steuer abgebucht wurde, obwohl ich gar kein Auto besitze. Es läuft jedes Mal für ein Kennzeichen einer Stadt unserer Region, die aber 50 Kilometer entfernt liegt.
Montag versuche ich eine Rückbuchung, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Letztes Jahr habe ich es bereits Ede Dezember gemerkt.

Da ich aber im nächsten Winter nicht das erneute Problem habe und ich von einer dauerhaften Einzugsermächtigung für diese Steuer ausgehe, meine Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Halter des Fahrzeugs (Kennzeichen entnehme ich der Buchung laut Kontoauszug) herauszufinden?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, vielleicht hat auch das zuständige Amt (welches ist für KFZ-Steuer zuständig?) etwas verdreht.

Daher die Fragen:
- Wie lange dauert die Frist für die Rückbuchung solcher Fehlbuchungen an? Gilt diese ab Abbuchungsdatum oder dem Tag, an dem ich den Kontoauszug erhalten habe?
- Wo bekomme ich den Fahrzeughalter heraus?
- Wer zieht die Steuer ein und hat vielleicht den Fehler im System?
- Wie kann ich sonst den Dauerauftrag beenden, für den die Sparkasse icht zuständig ist?

Vielen Dank. :)

Das Finanzamt zieht die Steuern ein. Wenn man ein Auto anmeldet wird das (mittlerweile) auch dem Finanzamt gemeldet und diese schicken dir/dem Halter ein Schreiben.
Da du ja nicht der Halter bist kann es sich eigentlich nur um einen Zahlendreher handeln. Normalerweise solltest du sehen welches Finanzamt abbucht. Du kannst dich entweder bei diesem mal melden oder einfach zurückbuchen, der richtige Halter wird dann ein Schreiben von eben jenem erhalten das er seine Steuern zu zahlen hat.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #267 am: 28.Januar 2015, 14:41:14 »

@GameCrasher: die Frist solltest Du so ansetzen, dass die Vermieterin Zeit genug für die Beseitigung hat. Im Falle eines Gerichtsverfahrens könnte man aus einer sechswöchtigen Frist herauslesen, dass Dir einer Deiner Hauptargumentationspunkte (das Gefahrenpotential durch die unsichere Stromleitung) scheinbar doch nicht so wichtig ist, denn wer will schon freiwillig eineinhalb Monate mit dieser Leitung leben, wenn sie doch so unsicher ist?!

Ich halte zwei Wochen für eine absolut gerechtfertigte Frist, zumal ein Kostenvoranschlag ja schon besteht.

Eine Mietminderung ist immer heikel, weil Du da schnell falsch liegst. Du schreibst ja selbst, dass Du keine Vorstellung von der Mietminderung besitzt. Informiere Dich da in jedem Fall vorher gut!
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #268 am: 28.Januar 2015, 15:08:46 »

Da hast du Recht und danke für den Hinweis, Henningway. Ich würde der Vermieterin ja noch anbieten, dass sie einen Elektriker ihrer Wahl nochmals einen Kostenvoranschlag machen lässt und dann nach diesem eine entsprechende Frist von mir erhält.

Die Mietminderung wäre auch der allerletzte Schritt und wird vermutlich nicht ohne Absicherung bei einem Mieterbund von meiner Seite aus, rechtlich korrekt umgesetzt.

Zuerst war ich mir unsicher, ob sie die Leitung nicht einfach für ein paar Euro abklemmen lassen kann und dann sagt, dass die Sicherheit nun gewährleistet wäre, wir aber keinen Anspruch auf eine funktionierende Leitung haben. Dies habe ich auf Grundlage von Cooke's Ansatz nochmals nachgeforscht und folgendes gefunden:

Zitat
Im Zweifl: Für den Mieter
 
Achtung: Wird im Mietvertrag keine anders lautende Vereinbarung getroffen, sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle Bestandteile (etwa eine Küche) und sämtliches Zubehör (etwa Teppichböden, Gardinen, Wandschränke) im Zweifel mitvermietet.

Quelle: http://www.gevestor.de/details/mietsache-oder-nicht-mietsache-die-entscheidung-liegt-bei-ihnen-713917.html


Spätestens da wäre klar, dass die Leitung eine Mietsache ist, deren Instandhaltung Sache der Vermieterin ist.
« Letzte Änderung: 28.Januar 2015, 15:10:45 von GameCrasher »
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Piedro

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #269 am: 28.Januar 2015, 16:56:53 »

Ich hätte gerne einen Rat:

Habe eben ein Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Sie arbeiten im Auftrag von Paypal und wollen Geld.

Da ich bei Paypal alles per Lastschriftverfahren mache und am besagten Tag keinen Einkauf tätigte kam mir das sehr seltsam vor.
Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!! Und am dem Tag, an dem ich den angeblichen Einkauft getätgit haben soll, wurde mein Account bei Gamesrocket gehackt. Dort habe ich irgendeine itunes Karte gekauft. Rechne ich den Betrag der itunesKarte komme ich auf die Hälfte der Schulden. Ich denke das der Betrüger vn einem anderen Account erneut eine Itunes Karte gekauft hat und ich somit auf diese Summe komme.

Habe jetzt sofort Paypal und Gamesrocket geschrieben und zur Klärung beizutragen.
Was und wie kann ich weitergehen? Muss ich zahlen oder klärt sich die Sache so?
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #270 am: 28.Januar 2015, 17:13:53 »

Ich würde noch nicht zahlen sondern warten, was paypal sagt. Du könntest noch den Inkassofritzen schreiben, dass du dich mit paypal in Verbindung gesetzt hast und das jetzt erstmal abwartest. Google aber auch mal nach dem Namen der Inkassofirma, könnte auch dreiste Abzocke sein. Falls nicht, ist das ziemlich ätzend, dass die dir direkt solche Typen auf den Hals schicken anstatt erstmal zu mahnen.

Ist das eigentlich rechtens? Muss man keine Mahnungen mehr schreiben sondern kann direkt solche Geier loshetzen? Da entstehen doch zusätzliche Kosten >:(
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Piedro

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #271 am: 28.Januar 2015, 17:17:21 »

Evtl hat Paypal diesen Typ per Email gemahnt? Finde es auch nicht die tolle Art :/  >:(
Ich zahle sicher nicht und werde dem Inkassounternehmen (bfs risk & collection gmbh) mal was schreiben.

Im Internet finde ich verschiedene Meinung über diesen Verein..
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #272 am: 28.Januar 2015, 17:18:46 »

Und melde dich mal beim iTunes Support, ist auch eine gute Lösung. Da kannst du bestimmte Emails sperren lassen. Dann können mit den Adressen keine iTunes Karten mehr gekauft werden. Wenn du Glück hast, sperren sie auch die Karten. Wenn der Trottel die Karten bis jetzt noch nicht eingelöst hat, kann er nix damit anfangen :D

https://getsupport.apple.com/Issues.action

Ich arbeite zufällig für Apple. Mit iTunes kenne ich mich nicht hundertprozentig aus, weil das ist eine andere Abteilung. Aber in den meisten Fällen können sie was machen und die sind auch sehr kulant wenn es sich um kleinere Beträge handelt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, das ist dann Unternehmensinterna.  ;)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #273 am: 28.Januar 2015, 17:22:39 »

Naja handelt sich um 119 euro. Aber auch das werde ich dann angehen, danke  :)

Edit: Gamesrocket hat mir schon geantwortet:

leider kommt es immer wieder zu Betrugsfällen im Onlinehandel.
Wir tun alles um dem vorzubeugen, allerdings können wir ohne die Bestellnummer nicht herausfinden um wen es sich handelt.
Da Sie ja Anzeige erstattet haben, wird uns bald ein Ermittlungsgesuch der Polizei erreichen, womit wir an die Bestellnummer und alle weiteren Informationen kommen.
Leider dürfen wir aus Datenschutzgründen dem Geschädigten keinerlei Auskunft darüber geben, sondern nur der zuständigen Behörde.


Verstehe nicht wie der auf Anzeige kommt, aber falls Paypal mir nicht helfen will /helfen kann werde ich diesen Weg einleiten.
« Letzte Änderung: 28.Januar 2015, 17:55:46 von Piedro »
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Purzel89

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #274 am: 28.Januar 2015, 18:31:26 »

Du musst das so sehen: Große Firmen haben Identifikationsmittel, um den wahren Kunden herauszufinden. Damit versucht man, Betrügereien vorzubeugen. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, dass er betrogen wurde, steht man als Unternehmen im Zwiespalt.

Paypal will dir helfen und wenn sie dir keine Informationen raus geben, dann machen die das  nur um dich zu schützen. Klingt wie eine Floskel aber jeder muss sich heute bei den raffinierten Betrügereien der Neuzeit absichern.

Hab mir deinen "Fall" nochmal genauer angeschaut. Könnte es sein, dass es sich um einen Betrug seitens dieses Inkassounternehmen handelt? Also was man im Internet über die Inkassofirma liest ist sehr schockierend.  :o
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #275 am: 28.Januar 2015, 19:14:09 »

Die Frage stelle ich mir auch. Bin vollkommen verwirrt über das Ganze und warte auf eine gute, sinnvolle Antwort von Paypal.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #276 am: 28.Januar 2015, 19:15:36 »

Wer hat die denn überhaupt beauftragt? Gamesrocket oder paypal?
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #277 am: 28.Januar 2015, 19:18:00 »

Paypal.

Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer?  :o
« Letzte Änderung: 28.Januar 2015, 19:39:58 von Piedro »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #278 am: 29.Januar 2015, 19:24:28 »

Das ist eine Abzocke. Schau mal auf www.mimikama.at, da steht ein Artikel darüber!
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Piedro

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #279 am: 29.Januar 2015, 19:52:18 »

Was genau ist jetzt Abzocke? Finde auf der Seite nichts über das Unternehmen (BFS risk & collection GmbH)
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