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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266337 mal)

Bayernfahne

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #300 am: 09.März 2015, 01:06:23 »

Nein, nein, ich glaube du verstehst mich falsch. Es geht mir nicht darum, dass ich unbedingt was trinken MUSS. Mich würde nur aus rein rechtlicher Sicht interessieren, ob so ein Verbot überhaupt möglich ist.
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Ich kann, dass ich nichts kann.

Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #301 am: 10.März 2015, 12:14:42 »

Wie gesagt, er kann dir nicht verbieten zu saufen, aber er kann dir dann untersagen, aufzutreten ;) Es kann ja auch passieren, dass man mit 3 Promille nicht mehr ins Fußballstadion darf, trotz Eintrittskarte.
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #302 am: 11.März 2015, 13:25:08 »

Wenn dein Arbeitgeber dir sagt du hast nüchtern zur arbeit anzutreten dann hast du nüchtern anzutreten oder mit den Konsequenzen zu leben.
Du kannst da auch nicht mit Recht zur Selbstbestimmung kommen.

Wenn die Bedingungen des Veranstalters lauten das du als Musiker nüchtern deinen Auftritt zu leisten hast dann kannst du diese Bedingungen akzeptieren und darfst auftreten oder du lehnst sie ab und darfst dann halt zuschauen.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #303 am: 11.März 2015, 13:44:05 »

Ich weiß nicht, ob ich hier die Büchse der Pandora öffne, wenn ich das jetzt so frage/äußere, aber die Frage stellt sich mir schon eine Weile und passt grade zu dem Auftrittsthema, finde ich.

Es geht um Fans in Stadien und dem aktuellen Vorwurf, dass in Hannover einigen Fans der Rauswurf aus dem Stadion angedroht wurde, weil sie den Kind-Rauswurf gefordert hatten und dies lautstark äußerten.
Ist für mich in dem Punkt vergleichbar, dass es um eine Veranstaltung geht und der Veranstalter (in meinem Fall Hannover 96) durchaus berechtigt ist, Verhalten zu verlagen bzw. Unterlassungen zu verlangen. Er hat ja das Hausrecht und keiner war gezwungen bei der Veranstaltung teilzunehmen. Somit kann er jeden "des Hauses verweisen" der ihm missfällt. Dass hier natürlich Geld für den Eintritt verlangt wurde, ist ein Diskussionsgrund. Aber rechtlich hat man mit dem Kauf der Karte ja auch eine gewisse AGB akzeptiert, welche 100%ig solch Aktionen legitimiert.

Meine Frage ist jetzt, ob ich da rein rechtlich gesehen die richtige Auffassung habe?
« Letzte Änderung: 11.März 2015, 13:51:26 von GameCrasher »
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Bayernfahne

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #304 am: 11.März 2015, 14:17:54 »

Richtig, wenn mein Arbeitgeber es von mir verlangt, muss ich mich daran halten. Aber wie gesagt: Wir verdienen 0,0 an dem Auftritt. Wir spielen dem Veranstalter nur Geld ein, sehen aber selbst nichts davon. Darf man jemanden, der in gewisser Weise ein Ehrenamt ausübt, überhaupt vertraglich binden? Ich will auch keine Vergleiche mit anderen Alltagssituationen sondern wollte nur wissen, ob hier ein Jurist unterwegs ist, der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #305 am: 24.März 2015, 11:28:26 »

Ich weiß nicht, ob ich hier die Büchse der Pandora öffne, wenn ich das jetzt so frage/äußere, aber die Frage stellt sich mir schon eine Weile und passt grade zu dem Auftrittsthema, finde ich.

Es geht um Fans in Stadien und dem aktuellen Vorwurf, dass in Hannover einigen Fans der Rauswurf aus dem Stadion angedroht wurde, weil sie den Kind-Rauswurf gefordert hatten und dies lautstark äußerten.
Ist für mich in dem Punkt vergleichbar, dass es um eine Veranstaltung geht und der Veranstalter (in meinem Fall Hannover 96) durchaus berechtigt ist, Verhalten zu verlagen bzw. Unterlassungen zu verlangen. Er hat ja das Hausrecht und keiner war gezwungen bei der Veranstaltung teilzunehmen. Somit kann er jeden "des Hauses verweisen" der ihm missfällt. Dass hier natürlich Geld für den Eintritt verlangt wurde, ist ein Diskussionsgrund. Aber rechtlich hat man mit dem Kauf der Karte ja auch eine gewisse AGB akzeptiert, welche 100%ig solch Aktionen legitimiert.

Meine Frage ist jetzt, ob ich da rein rechtlich gesehen die richtige Auffassung habe?

Hannover 96 hat das Hausrecht. Maßgeblich ist hier die Stadionordnung, die ich mit Kauf der Eintrittskarte akzeptiere.

http://www.hannover96.de/CDA/fileadmin/user_upload/pdf_s/Stadionordnung_fuer_die_HDI_Arena_Hannover_neu.pdf

Eine Grundlage für einen "Rauswurf" bei kritischen Äußerungen gegen Herrn Kind (solange sie nicht unter die Diskriminierungsverbote fallen, was ich mal ausschließen würde) bietet diese nicht.

Der Verein kann sich aber natürlich dafür entscheiden, bestimmten Personen einfach keine Karten mehr zu verkaufen. Ein "Anrecht" auf Kartenkauf würde ich nämlich hier nicht sehen.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #306 am: 26.März 2015, 11:05:39 »

...der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.
Das Stichwort lautet Vertragsfreiheit. Zwei Personen (auch Unternehmen) können jede Art von Verträgen schließen, so lange sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen, "gute Sitten" bedeutet die allgemein anerkannte Rechts- und Sozialmoral.

Du (bzw. deine Band) schließt ohne Zwang einen Vertrag mit dem Veranstalter. Teil dieses Vertrages ist, dass ihr nüchtern auftreten müsst. Zu prüfen wäre jetzt, ob diese Klausel sittenwidrig ist. Meiner Meinung nach ist sie das nicht, da jeder, der sich einen Gig einer Band ansieht, nicht Leute ansehen möchte, die besoffen über die Bühne stolpern und nur schräge Töne rausbringen.

Ob es ok ist, dass ihr da ohne Gage auftretet, ist wieder ein anderer Punkt, den man separat überprüfen müsste.

Der Veranstalter verbietet dir nicht das Trinken, du kannst dich den ganzen Tag besaufen, dagegen kann der Veranstalter nichts machen. Aber er kann dir den Zugang zu der Veranstaltung verweigern, einmal aus dem Hausrecht und zum anderen aus diesem Vertrag.

Ich kann hier aber nur meine Meinung äußern, ich bin kein Anwalt und kann und werde keine Rechtsberatung abliefern. Wenn dir der Punkt so wichtig ist, wirst du einen Rechtsanwalt konsultieren müssen.
« Letzte Änderung: 26.März 2015, 11:07:36 von Signor Rossi »
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Bayernfahne

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #307 am: 31.März 2015, 07:40:15 »

Danke für deine Einschätzung, Signor Rossi. Nein, so wichtig ist er mir in der Tat nicht. Mir erscheint nur der gesamte Vertrag als ziemlich krude und dieser Punkt war es, den ich am ehesten als anfechtbar empfunden habe. Man will eben seine Möglichkeiten kennen und im Zweifelsfall wissen, wie viel "Macht" man in so einem Moment hat.

Aber um das Thema abzuschließen: Wir treten auf. Wer gerne Punkrock hört und aus Unterfranken/Main-Tauber kommt, kann ja mal ne PN schreiben. Werben will/darf? ich hier im Thread nicht.  ;)
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #308 am: 31.März 2015, 09:56:03 »

Wir treten auf. Wer gerne Punkrock hört und aus Unterfranken/Main-Tauber kommt, kann ja mal ne PN schreiben. Werben will/darf? ich hier im Thread nicht.  ;)

Ich höre gerne Punkrock, aber ist das noch Punkrock, wenn man vorher seine rechtlichen Möglichkeiten klärt?
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #309 am: 31.März 2015, 10:35:51 »

Nein Punkrock wäre es gewesen dort mit 2 Promille aufzukreuzen und die Bude zu zerlegen. ;D
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #310 am: 17.April 2015, 19:25:09 »

So, ich mal...
Im Zusammenhang mit den fmface-Finanzproblemen habe ich folgende Mail erhalten:
Zitat
Herrn xxx xsx
xxx
DE 35390   
Gießen
Vorab per E-Mail

Hamburg, 16.04.2015 / APIE Az.: xxxxxxxx Telefon: 040 / 4 50 65 - 796 Kostenfrei: 0800 / 1016783 Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr Telefax:  040/571441200 E-Mail:
paypal@ksp.de Internet: www.serviceportal.ksp.de

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: xxxxx
Ihre E-Mailadresse: xxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxx, wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten. PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 24,94 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden. PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "xxxxxxxxx" wurde am 14.08.2013 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet. Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben. Der Betrag des Negativsaldos von EUR 24,94 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -25,06 und Gebühren für Rückbuchung seitens PayPal in Höhe von EUR 50,00. Weitere Details zu der hier gegenständlichen Transaktion hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxx" versandt. Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug. Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 107,10 sofort, spätestens bis 22.04.2015 auf unser Anwaltskonto:
IBAN xxx, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.
Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder -   telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder -   unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder -   über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen". Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto                                  EUR    24,94
zzgl. Verzugszinsen seit dem 26.03.2015 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz            EUR    0,06
vorgerichtl. Kosten                                     EUR    20,00
Anwaltsgebühr*                                          EUR   51,75
Auslagenpauschale*                                   EUR    10,35
--------------------
Gesamtbetrag                                            EUR    107,10

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären. Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen! Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns: 1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr) 2. per E-Mail: paypal@ksp.de 3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de - hier können Sie auch mit uns chatten. Mit freundlichen Grüßen KSP Rechtsanwälte Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. * Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB 110678 Tel.: 0800 / 1016783 Bankverbindung: xxx

Nun, 90% Schuld trifft natürlich mich, da ich für fmfaces mehrere Konten, Paypalkonten und sogar eine Kreditkarte verwende - alles nur, um Geld so hin- und herzuschieben, dass so etwas wie oben eben nicht passieren kann. Leider waren zu einem gewissen Zeitpunkt alle Konten leer. Das PayPalkonto ist mittlerweile ausgeglichen, bzw. der Betrag angewiesen abner noch nicht bei PP eingegangen.
Bisher habe ich das Schreiben nur per Mail (nehme an, da vorab per Mail) wird es mich noch auf dem Postwege erreichen.
Tja, ich möchte (kann, und werde) diese völlig übrzogenen Gebühren nciht zahlen. Die Frage ist jetzt aber, wie ich auf die sichere Seite komme.

Größte Hoffnung ist aktuell "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" - ist es nömlich nach meinem Informationsstand nicht. Wir haben hier ja ein paar kluge Köpfe, was hab ich zu tun, sobald der Brief bei mir ins Haus flattert?
« Letzte Änderung: 17.April 2015, 22:30:02 von White »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #311 am: 17.April 2015, 19:40:52 »

Bei sowas könnte ich ja wieder ausrasten >:( Keine Ahnung, was du da konkret machen kannst, evtl. Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass der Betrag seit Datum xy angewiesen ist.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #312 am: 17.April 2015, 22:14:46 »

Zum Einen solltest du, falls mit XXXXX extra unkenntlich gemacht, dass dich hier niemand anschreibt, auch die Mailadresse hinter dem Link dafür unkenntlich machen.

Dann würde ich, sofern deine Zahlung vor dem 16.4. passierte, dieses Schreiben erst einmal ignorieren oder aber, Falls du Bedenken hast, dass doch weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden könnten, eine Antwort direkt an PayPal verfassen, die wie folgt lauten könnte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.4.2015 erhielt ich von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft XYZ ein Schreiben. Die Gesellschaft fordert von mir darin eine Ausgleichszahlung inkl. Verzugszinsen in der Höhe von 24,94€ + 0,06€, für einen bestehenden Negtivsaldo meines Kontos XXX und einen nicht unerheblichen Betrag für deren Leistungen.
Nachdem ich bereits vor diesem Schreiben meinen Saldo mit einer Zahlung am xx.xx.xxxx ausglich, betrachte ich die weiter geforderten Beträge als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #313 am: 17.April 2015, 22:40:18 »

Zum Einen solltest du, falls mit XXXXX extra unkenntlich gemacht, dass dich hier niemand anschreibt, auch die Mailadresse hinter dem Link dafür unkenntlich machen.

Dann würde ich, sofern deine Zahlung vor dem 16.4. passierte, dieses Schreiben erst einmal ignorieren oder aber, Falls du Bedenken hast, dass doch weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden könnten, eine Antwort direkt an PayPal verfassen, die wie folgt lauten könnte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.4.2015 erhielt ich von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft XYZ ein Schreiben. Die Gesellschaft fordert von mir darin eine Ausgleichszahlung inkl. Verzugszinsen in der Höhe von 24,94€ + 0,06€, für einen bestehenden Negtivsaldo meines Kontos XXX und einen nicht unerheblichen Betrag für deren Leistungen.
Nachdem ich bereits vor diesem Schreiben meinen Saldo mit einer Zahlung am xx.xx.xxxx ausglich, betrachte ich die weiter geforderten Beträge als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

White
Erstmal Danke. Hatte nciht gewusst, dass man mittelrweile Links einfach mitkopiert, wenn man was ins MTF kopiert. Interessant.

Das Geld ist auf dem PP-Konto noch nicht eingegangen, des weitern erhielt ich das Schreiben aber a) erst am 17.04. per Mail und es wird frühestens am 18. eher am 20.04. in meinem Briefkasten liegen - denke ich mal. Wenn ich mich nicht irre zählt eine Mail nicht als zugestellt, bzw. könnte ich einfach sagen hab ich nie bekommen, oder? Gezahlt an PP habe ich allerdigns heute erst.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #314 am: 17.April 2015, 22:47:55 »

Ich habe eben mal gegoogled und KSP scheint nicht sehr seriös zu sein.

Wurdest du denn bereits zuvor schonmal von paypal darauf hingewiesen, dass du bis zu einem bestimmten Datum zahlen sollst?

Wenn nein, dann schreib denen am besten zurück, dass du die Hauptforderung beglichen hast und die Verzugskosten für gegenstandslos hältst, weil du nie von paypal in Verzug gesetzt wurdest. Deswegen betrachtest du das als erledigt.

Wenn ja, dann schreibst du dasselbe und verlangst außerdem einfach mal die Vorlage der Vollmacht von KSP für paypal.
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veni_vidi_vici

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #315 am: 17.April 2015, 22:51:00 »

Du hast praktisch am selben Tag oder einen Tag später überwiesen? Dass habe ich bei Mahnungen früher (wenn das Geld knapp war) öfters absichtlich gemacht. Am Tag wo die Mahnung (auch mit Gebühr) eingeht, wurde überwiesen und im Zweifel behauptet das Geld war schon vor der Zustellung unterwegs. Konnte nie jemand nachweisen, dass dem nicht so war.

LG Veni_vidi_vici

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #316 am: 17.April 2015, 22:54:03 »

PayPal muss mich nciht in Verzug setzen, aber ich wurde tatsächlich daran erinnert, dass mein Konto im Minus steht.

Zulettzt am 12.04. - da anhm ich mir dann vor sofort zu zahlen, sobald es möglich wird (was heute der Fall war)

Zitat
Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt.

So zahlen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anweisungen und zahlen Sie mindestens den ausstehenden Betrag auf Ihr PayPal-Konto ein.
Sie können auch Geld per Scheck einzahlen oder per Zahlungsanweisung.

Stellen Sie Ihren Scheck oder Zahlungsanweisung auf PayPal aus und senden Sie diese/n an:
PayPal-Kundenservice


Deutschland

Bitte geben Sie Ihre bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse im Hinweisfeld an und gewähren Sie zehn Werktage bis der Betrag Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben wird.
Du hast praktisch am selben Tag oder einen Tag später überwiesen? Dass habe ich bei Mahnungen früher (wenn das Geld knapp war) öfters absichtlich gemacht. Am Tag wo die Mahnung (auch mit Gebühr) eingeht, wurde überwiesen und im Zweifel behauptet das Geld war schon vor der Zustellung unterwegs. Konnte nie jemand nachweisen, dass dem nicht so war.

LG Veni_vidi_vici
Heute kam die Mahnung per Mail, heute hab ich überwiesen. Eine Mahnung per Post ist noch ncith hier, wie gesagt, die Mail habe ich im Zweifelsfall einfach nie bekommen, dürfte ohnehin nciht rechtsgültig sein. Und ohne Unterschrift dürfte das auch keinerlei Gültigkeit haben, wenn es dann Morgen oder Montag bei mir eintrudelt.
Ich bin mir da aber nciht sicher, daher frage ich hier.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #317 am: 17.April 2015, 23:02:30 »

PayPal muss mich nciht in Verzug setzen, aber ich wurde tatsächlich daran erinnert, dass mein Konto im Minus steht.

Zulettzt am 12.04. - da anhm ich mir dann vor sofort zu zahlen, sobald es möglich wird (was heute der Fall war)


Für die Hauptforderung müssen sie dich nicht in Verzug gesetzen, für die Anwaltsgebühren und die Anwaltspauschale aber schon. Denn diese sind ein typischer Verzugsschaden im Sinne von § 286 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html ). Unter einer Mahnung versteht man dabei die bestimmte und eindeutige Aufforderung an den Schulder, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen. Da hätte ich bei der Mitteilung vom 12.04. Zweifel, denn diese enthält weder einen genauen Betrag, noch eine eindeutige Aufforderung, noch eine Fristsetzung.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #318 am: 17.April 2015, 23:15:01 »

Jo, aber PayPal ist halt in Vorleistugn getreaten für diese 25 Euro. Damit bin ich wohl automartisch im Verzug ab dem Tag, an dem die Lastschrift zurückgewiesen wurde (+30). So irgendwie hab ich das gelesen...
« Letzte Änderung: 17.April 2015, 23:16:58 von White »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #319 am: 17.April 2015, 23:35:35 »

Hmmm... aber was in der Erinnerung fehlt ist doch die Fristsetzung, oder? Normalerweise hat man eine Woche, manchmal zwei. Aber woher sollst du das wissen, wenn sie es dir nicht schreiben?

LG Veni_vidi_vici
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