...der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.
Das Stichwort lautet Vertragsfreiheit. Zwei Personen (auch Unternehmen) können jede Art von Verträgen schließen, so lange sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen, "gute Sitten" bedeutet die allgemein anerkannte Rechts- und Sozialmoral.
Du (bzw. deine Band) schließt ohne Zwang einen Vertrag mit dem Veranstalter. Teil dieses Vertrages ist, dass ihr nüchtern auftreten müsst. Zu prüfen wäre jetzt, ob diese Klausel sittenwidrig ist. Meiner
Meinung nach ist sie das nicht, da jeder, der sich einen Gig einer Band ansieht, nicht Leute ansehen möchte, die besoffen über die Bühne stolpern und nur schräge Töne rausbringen.
Ob es ok ist, dass ihr da ohne Gage auftretet, ist wieder ein anderer Punkt, den man separat überprüfen müsste.
Der Veranstalter verbietet dir nicht das Trinken, du kannst dich den ganzen Tag besaufen, dagegen kann der Veranstalter nichts machen. Aber er kann dir den Zugang zu der Veranstaltung verweigern, einmal aus dem Hausrecht und zum anderen aus diesem Vertrag.
Ich kann hier aber nur meine Meinung äußern, ich bin kein Anwalt und kann und werde keine Rechtsberatung abliefern. Wenn dir der Punkt so wichtig ist, wirst du einen Rechtsanwalt konsultieren müssen.