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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265988 mal)

GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #360 am: 28.April 2015, 14:12:04 »

Naja, das ist ne Anwaltskanzleim, die werden wissen, dass das nicht rechtsgültig ist. Genauso werden sie wissen, dass sie nur minimale Chancen haben Geld von mir zu bekommen, wenn die Hauptforderung bereits beglichen war, bevor ich schriftlich Kenntnis über deren Einschaltung bekommen habe.

Da hast du allerdings Recht. War auch eher als eine nicht ganz ernstgemeinte Stichelei von mir. ;)
Wobei solch ein Zusatz in Anschreiben oft zu schnelleren Reaktionen verhilft. ^^

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #361 am: 05.Mai 2015, 15:20:23 »

Es geht weiter... eben per Mail eingetrudelt.
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Sehr geehrter Herr XXXXX,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns unsere Mandantin über den Eingang der Zahlung auf die zu obigem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung informiert, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.

Da wir bereits vor dem Ausgleich der Hauptforderung mit der Geltendmachung beauftragt waren, schulden Sie unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, vorgerichtliche Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5,00%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Wir haben Sie daher aufzufordern, die aktuell noch offen stehende Restforderung in Höhe von EUR 82,17 bis zum

                                   12.05.2015

zum Ausgleich zu bringen.


----------------------------

Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich darauf reagieren soll. Wie gesagt, es ging ursprünglich um 25 Euro, die bereits bezahlt sind.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #362 am: 05.Mai 2015, 15:44:39 »

Per Mail? Das riecht für mich immer nach Abzocke. Das aber kannst Du auasschließen?
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Ordre des chevaliers de quatre-vingt-dix prises.

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #363 am: 05.Mai 2015, 15:55:31 »

Das kann ich ausschließen, das höngt immer noch an der real existierenden Forderung die vorher erwähnt wurde.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #364 am: 05.Mai 2015, 16:24:28 »

Das kann ich ausschließen, das höngt immer noch an der real existierenden Forderung die vorher erwähnt wurde.

Kannst du nachweisen, dass deine Zahlung bereits vor der Ausstsellung der Initialmail getätigt wurde?

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #365 am: 05.Mai 2015, 17:10:40 »

Nein, ich kann nur nachweisen, dass meine Forderung beglichen wurde, bevor ich die Post von denen im Briefkasten hatte.
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veni_vidi_vici

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #366 am: 05.Mai 2015, 17:24:35 »

Nein, ich kann nur nachweisen, dass meine Forderung beglichen wurde, bevor ich die Post von denen im Briefkasten hatte.

Können Sie dir nachweisen, dass du die erste Mail gelesen hast? Gilt ansonsten nicht der Tag, wo der Brief im Kasten eingetrudelt ist? Du bist nicht rechtsschutzversichert?

LG Veni_vidi_vici

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #367 am: 05.Mai 2015, 17:28:34 »

Ich bin Rechtsschutzversichert, und die können mir nciht nachweisen, dass ich die erste Mail gelesen hab. DAs ändet aber vermutlich nichts dran, dass ich mit meiner Zahlung einige _Tage nach der von PayPal gesetzten frist war, oder?
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #368 am: 05.Mai 2015, 17:46:13 »

Ich weiß jetzt nicht mehr genau wie das mit der Forderung dir gegenüber war, aber du warst ja definitiv im Zahlungsverzug, was du ja zugegeben hattest.
Ich habe einen sehr ähnlichen Fall im Netz gefunden, der dir eventuell hier nicht gefallen wird:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103471-inkasso-gebuehren-zahlen---hauptforderung-ist-zu-spaet-beglichen-worden

Allerdings ist hier auch von einer vorangegangenen Mahnung die Rede. Das war bei dir aber nicht der Fall, oder?

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #369 am: 05.Mai 2015, 17:51:36 »

Ich habe keine Mahnung von PayPal erhalten, allerdings Zahlungserinnerungen per Mail.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #370 am: 05.Mai 2015, 17:56:56 »

Ich habe keine Mahnung von PayPal erhalten, allerdings Zahlungserinnerungen per Mail.

Das ist gleichzusetzen in diesem Falle.

Zitat
Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Mahnungen bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden.

Quelle: https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung


Meine unqualifizierte Meinung wäre, dass du definitiv zahlen musst, und deine Bemühungen dahingehend lenken solltest, die Kosten zu mindern.

Zitat
In welcher Höhe die Inkassokosten von Ihnen erstattet werden müssen, ist nach der unterschiedlichen Rechtsprechung allerdings umstritten. Sie reichen von einer 0,3-Gebühr nach dem RVG  i. V. m. Nr. 2302 VV bis hin zu einer 1,3-Gebühr i. V. m. Nr. 2300 VV (zuzüglich Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer). Mit einfachen Worten: Der Rahmen ist durchaus weit und orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vielfach verwenden Inkassofirmen geradezu standardisiert eine 1,3-Gebühr, ohne hier eine nähere Begründung abzugeben.
Zitat
Wehren Sie sich gegen den Ansatz einer 1,3-Gebühr mit dem Argument, dass ein Standard-Mahnschreiben als Schreiben einfacher Art angesehen werden muss und daher nur eine 0,3-Gebühr berechtigt sei.



EDIT:

Ich hab grade noch was Interessantes gefunden. Eventuell kannst du das ja nochmal probieren:

Zitat
überweisen Sie 3,00 € Zinsen und Mahnkosten von max. 5,00 €.

Schreiben Sie in dem Verwendungszweck die vom Inkassounternehmen angeforderten Daten mit dem Zusatz: "Nur Zinsen, nur Mahnkosten".

Verfassen Sie zeitgleich ein Schreiben in welchem Sie das Inkassounternehmen darauf aufmerksam machen, dass die Hauptforderung bereits beim Gläubiger bezahlt wurde, dass Sie Zinsen und die Mahnkosten anteilig überwiesen haben und der restlichen Kostenrechnung widersprechen. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein.
« Letzte Änderung: 05.Mai 2015, 18:04:02 von GameCrasher »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #371 am: 05.Mai 2015, 18:06:57 »

Ich bin Rechtsschutzversichert...

Dann frag doch mal einen Anwalt!
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veni_vidi_vici

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #372 am: 05.Mai 2015, 18:13:35 »

Ich bin Rechtsschutzversichert...

Dann frag doch mal einen Anwalt!

Genau darum ging es mir. Die Versicherungen haben doch eigentlich immer eine entsprechende "Hotline", oder?

LG Veni_vidi_vici

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #373 am: 05.Mai 2015, 18:30:23 »

Würde auch zu einem Telefonanruf bei der Rechtsschutzversicherung raten. Mit dem Schreiben von paypal, das du hier mal gepostet hattest, wurdest du in jedem Fall in Verzug gesetzt. Ansonsten würde auch die Mail des Inkassounternehmens als Mahnung ausreichen, da entscheidend für den Zugang einer Erklärung ist, dass sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, dass mit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen zu rechnen ist. Auf eine tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Daher besteht die Forderung meiner Meinung nach in jedem Fall dem Grunde nach, lediglich zur Höhe kann ich nichts sagen. Die Methode von Game Crasher könnte unter Umständen funktionieren, wenn das Inkassounternehmen keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung hat, um noch den aus ihrer Sicht relativ geringen Restbetrag einzutreiben. Eventuell könnte man noch hinzufügen: " Durch Annahme dieser Leistung erklären Sie, dass jegliche Verpflichtungen abgegolten sind." Würde mich aber wie gesagt an einen Anwalt wenden.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #374 am: 05.Mai 2015, 18:47:56 »

Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #375 am: 05.Mai 2015, 19:00:04 »

Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank

Dass man keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf, könnte sich wohl höchstens aus den AGB von Kabel Deutschland ergeben. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habt ihr die Aussage des Mitarbeiters, dass der alte Vertrag dann hinfällig wird, schriftlich? Wenn ja, dann dürfte es in jedem Fall kein Problem geben. Wenn nein, dann würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten und notfalls den neuen Vertrag widerrufen, sofern überhaupt ein Widerrufsgrund besteht. Dabei unebdingt die Frist des § 355 Abs. 2 BGB beachten, 14 Tage ab Vertragsschluss.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #376 am: 05.Mai 2015, 19:24:44 »

Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank

Dass man keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf, könnte sich wohl höchstens aus den AGB von Kabel Deutschland ergeben. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habt ihr die Aussage des Mitarbeiters, dass der alte Vertrag dann hinfällig wird, schriftlich? Wenn ja, dann dürfte es in jedem Fall kein Problem geben. Wenn nein, dann würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten und notfalls den neuen Vertrag widerrufen, sofern überhaupt ein Widerrufsgrund besteht. Dabei unebdingt die Frist des § 355 Abs. 2 BGB beachten, 14 Tage ab Vertragsschluss.

Das ganze haben wir per Telefon "abgeschlossen". Der Vertrag wird zugeschickt. Die Aussage des Mitarbeiters war auf Band. Oder auch nicht. Da bin ich mir nun nicht so sicher. Also ist dies nicht so üblich ja, dass man keine 2 verschiedene Verträge an 2 verschiedenen Orten haben darf. Das war uns ein bisschen suspekt

Aki

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #377 am: 05.Mai 2015, 20:10:51 »

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #378 am: 05.Mai 2015, 20:13:58 »

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #379 am: 05.Mai 2015, 20:52:15 »

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?

Vermutlich hat Kabel Deutschland einen Vertrag mit dem Vermieter über Fernsehen für alle Mietwohnungen, so dass diese Leistung in eurem Vertrag damit nicht umfasst wäre. Es sollte aber in euren Vertragsunterlagen stehen, zu welchen Leistungen sich KD verpflichtet hat. Ob ihr zwingend einen neuen Vertrag braucht, hängt wohl auch damit zusammen, ob KD Fernsehen auch einzeln anbietet. In dem Fall wäre es zumindest theoretisch denkbar das in einem neuen Vertrag zu bestellen und den alten über Internet und Telefon (?) weiterlaufen zu lassen.

In der Regel dürften die Angebote aber jedenfalls so gestaltet sein, dass Fernsehen+Telefon+Internet am günstigsten ist, so dass sich ein neuer Vertrag wohl wirklich lohnen dürfte. Außerdem würde dann eine womöglich anfallende Umzugspauschale entfallen und ihr hättet alle Leistungen in einem Vertrag. Zumindest wenn ihr ohnehin KD behalten wolltet, erscheint mir das daher als bestes Vorgehen. Trotzdem würde ich mir unbedingt nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass der alte Vertrag mit Abschluss des neuen hinfällig wird und keine Verpflichtungen mehr begründet.
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