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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265072 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #420 am: 27.August 2015, 19:58:42 »

Ich würde einfach sagen er war vorher schon psychisch gebrochen, du hast ihm wenn ers in ein paar Jahren betrachtet (und vielleicht wieder "gesund" ist) eher nen Gefallen getan...
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maturin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #421 am: 27.August 2015, 19:59:05 »

Glaube nicht, dass er im Knast sitzt, nach einer Nacht müsste er ja soweit ich weit dann in Untersuchungshaft kommen und dafür ist das wohl kaum dramatisch genug. Wenn er wirklich nicht mehr auftaucht ist er wohl er eingewiesen worden.

Möchte jedenfalls nicht in deiner Situation sein, ist schon heftig.
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Folge meiner irrsinnigen Reise als deutscher Gründer, Fotograf und Dokumentarfilmer, wenn ich im Van mit Freundin und Hund Brasilien abseits der bekannten Wege erkunde. Wahrend unserer Expedition suchen wir die besten lokalen Guides für Peabiru, stürzen uns in Abenteuer in unangetasteter Natur und erzählen die Geschichten des ursprünglichen Brasiliens.

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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #422 am: 27.August 2015, 20:04:34 »

Eingewiesen oder Knast. Eher aber ersteres. Wobei ein zärtlicher Angriff auf nem Polizisten halt sau übele Konsequenzen haben kann (und sollte)

Edit: ich lass es mal stehn, weils witzig ist, aber mein Handy sollte eigentlich "tätlicher" schreiben.
;D
« Letzte Änderung: 27.August 2015, 20:11:50 von White »
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maturin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #423 am: 27.August 2015, 20:09:34 »

Sicher kann das Knast nach sich ziehen, aber kommt man dafür in Haft bevor die Verhandlung stattfindet?
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Splash

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #424 am: 27.August 2015, 20:10:45 »

Eingewiesen oder Knast. Eher aber ersteres. Wobei ein zärtlicher Angriff auf nem Polizisten halt sau übele Konsequenzen haben kann (und sollte)

Mir ist relativ egal wo er ist, Hauptsache er bleibt erstmal eine Weile weg. Wenn ich was neues über ihn höre, kann ich das ja hier posten. Wobei mich auch mal interessieren würde, was die Strafen für einen Angriff auf einen Polizisten sind. Soweit ich das gesehen habe, hat er versucht dem einen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Aber da er ja ohnehin auf 180 war, waren die wohl vorbereitet und schneller als er. Getroffen hat er nämlich wohl nicht, der lag sehr schnell am Boden (war aber weiterhin nicht zu beruhigen). Ich habe sein Gebrüll noch gehört, während sie ihn zum Wagen gebracht haben.
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Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat.
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #425 am: 27.August 2015, 20:12:34 »

Mach dir bitte keine Selbstvorwürfe,  Splash! Der Typ ist wahrscheinlich krank im Kopp vermute ich. Dein Vermieter ist wohl sehr passiv, würde mir ne andere Wohnung suchen falls der da wohnen bleiben darf... gruselig  :blank:
« Letzte Änderung: 27.August 2015, 20:19:01 von Plumps »
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Splash

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #426 am: 27.August 2015, 20:20:20 »

Vorwürfe mache ich mir keine, keine Angst ;) Das der bekloppt ist war mir ja schon länger klar. Rückblickend betrachtet finde ich seine Aktion mit den Polizisten schon eher lustig. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind eine Sache und man kann sich ja auch durchaus mal aufregen (mal ganz unabhängig von dem was er so glaubt und denkt), aber ich würde nie auf einen Polizisten los gehen. Das man da den Kürzeren zieht und es Konsequenzen gibt, hätte ihm ja eigentlich klar sein sollen. Zumal sie ihn ja in erster Linie erstmal beruhigen wollten. Ich glaube nicht, dass sie ihn mitgenommen hätten, wenn er ruhig gewesen wäre.
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wrdlbrmft

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #427 am: 29.August 2015, 02:04:52 »

Wow, was für ein Psycho ...
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #428 am: 01.September 2015, 11:55:57 »

Folgender Sachverhalt:

Wir haben am 22.08. unsere Hochzeitsfeier in einer Location veranstaltet, zusätzlich ein Zelt gemietet und das dort auf der Terrasse aufgebaut. Der Aufbau erfolgte am Donnerstag, das Schmücken und Dekorieren sollte am Freitag folgen. Zu unserer Überraschung war das dann jedoch nicht möglich, weil eine Geburtstagsfeier in dem Zelt stattfand, das wie gesagt wir gemietet und aufgebaut hatten und die Haftung trugen. Somit mussten unsere Helfer am Samstag Vormittag ran, was zu erheblichen Problemen führte.

Der Wirt hingegen hatte durch das Zelt, in dem er die Feier stattfinden ließ, sicher einen Mehrgewinn, da bei Außentemperaturen von 14 Grad die Feier sicher früher geendet hätte als im warmen Zelt. Zu keiner Zeit hatte er uns informiert, dass das Zelt anderweitig genutzt werden würde.

Des Weiteren stellt er uns nun Korkgeld und Gedecke in Rechnung - beides war zu keiner Zeit im Gespräch, beim Korkgeld hatte er im Erstgespräch sogar eindeutig gesagt, dass es so etwas bei ihm nicht gebe. Auch den Auf- und Abbau des Zeltes berechnet er mit einem überhöhten Betrag, der keinesfalls nachvollziehbar ist.

Dass er am Sonntag unsere Blumendeko (natürlich von uns bezahlt) unentgeltlich für eine seine Veranstaltungen nutzt, sieht er als normal an.

Es gibt für die Veranstaltung keinerlei Verträge, lediglich der Preis fürs Essen (30,- € p.P.) ist fix und die Getränke lt. Karte. Alles andere wurde mündlich besprochen oder (wie im Falle der Gedecke) eben nicht. Nun meint er, das mit den Gedecken sei "so üblich".

Wir haben ihm nun den Vorschlag gemacht, die Gesamtrechnung abzgl. 15 % (die restlichen 85 % entsprechen in etwa der Summe von Essen und Getränke) zu bezahlen, was er ablehnte, fadenscheining begründete und sogar unverschämt wurde.


Nun meine Frage:

Worauf hat der Wirt nun einen Anspruch? Essen und Getränke lasse ich außen vor, das passt.

Kann er was für Gedecke und Korkgeld verlangen, wenn das nirgends fixiert wurde? Auf- und Abbaukosten stimmen einfach nicht, was können wir hier tun?
Haben wir die Möglichkeit, ihm ebenfalls eine Rechnung für die anteilige Nutzung des Zeltes und der Blumendeko zu stellen?
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #429 am: 01.September 2015, 12:09:42 »

Er hat Anspruch auf das, was vertraglich fixiert wurde. Verträge kann man auch mündlich schließen, da ist es nur so, dass es schwierig zu beweisen ist, was jetzt vereinbart wurde.
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #430 am: 01.September 2015, 12:48:44 »

Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).

Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #431 am: 01.September 2015, 12:53:34 »

Das könnte glatt eine Klausur zum ersten juristischen Staatsexamen sein  :laugh:

Ich würde es mir heute Abend mal genau anschauen und dann gucken, ob ich das rechtlich aufschlüsseln kann. Garantieren kann ich aber natürlich nichts.
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #432 am: 01.September 2015, 12:56:19 »

Das wäre klasse, Cooke. Danke.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #433 am: 01.September 2015, 13:01:28 »

Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).

Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?

Das ist eine gute Frage: Da im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht und es keine schriftliche Vereinbarung gibt, würde man bei einer gerichtlichen Beurteilung sicher dazu übergehen, die Rechtsverhältnisse so auszulegen, wie es in vergleichbaren Fällen üblich wäre.

Und da bin ich dann kein Experte, was die Zweitverwertungsrechte von Zelten und Blumenschmuck betrifft. Ich halte die Weiterverwertung des Blumenschmucks jetzt erstmal nicht für unüblich. Wenn Du ihn "abgebaut" hättest und er Dich daran hindern wollte, weil er ihn weiternutzen möchte, dann wäre das was anderes.

Was das Zelt betrifft: Der Aufbau hat auf seiner Terrasse stattgefunden. Wenn Du die am Vortag nicht auch schon gemietet hast, dürfte nichts dagegen sprechen, dass er das auch nutzt, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Zelt dadurch für Dich "schlechter" bzw. abgenutzt wird. Anspruch auf seinen Mehrgewinn für Dich sehe ich da überhaupt nicht. Wären Schäden am Zelt durch seine Nutzung entstanden, hätte er dafür allerdings haften müssen.

Was das Korkgeld betrifft: Da kommt es am Ende dann ebenfalls darauf an, was verkehrsüblich ist.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #434 am: 01.September 2015, 13:03:36 »

Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).
Ja, so sieht es erstmal aus. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird es ein Richter entscheiden müssen. Richter sind an Vergleichen interessiert, von daher stehen eure Chancen, die Rechnung zu drücken, nicht so schlecht. Ihr sitzt im Moment auch am längeren Hebel, weil der Gastwirt will ja etwas von euch, euer Geld, aber spätestens wenn eine Mahnung kommt, werdet ihr kompetent reagieren müssen, dann bleibt euch imho nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.

Zitat
Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?
Keine Ahnung. Seid ihr denn gewerbliche Zelt- und Blumenschmuckverleiher und könnt überhaupt eine Rechnung stellen? ;) Ob euch eine Art Schadenersatz (was durchaus möglich ist) zusteht, kann euch auch nur ein Anwalt sagen.

Also: geht zum Anwalt, spätestens wenn eine Mahnung kommt und ihr euch mit dem Wirt nicht einigen könnt, wenn ihr da selber rumfuhrwerkt ist die Gefahr groß, dass ihr euch selber schadet.
« Letzte Änderung: 01.September 2015, 13:06:17 von Signor Rossi »
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #435 am: 01.September 2015, 13:18:23 »

...

Was das Zelt betrifft: Der Aufbau hat auf seiner Terrasse stattgefunden. Wenn Du die am Vortag nicht auch schon gemietet hast, dürfte nichts dagegen sprechen, dass er das auch nutzt, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Zelt dadurch für Dich "schlechter" bzw. abgenutzt wird. Anspruch auf seinen Mehrgewinn für Dich sehe ich da überhaupt nicht. Wären Schäden am Zelt durch seine Nutzung entstanden, hätte er dafür allerdings haften müssen.

...

Ja, der Aufbau fand auf seiner Terrasse statt, die Gaststätte (samt Terrasse) hatte aber am Donnerstag, Freitag und Samstag geschlossen. Wir hatten am Samstag geschlossene Gesellschaft und erfuhren am Freitag während des Schmückens davon, dass am selben Abend eine weitere Feier in diesem Zelt stattfinden würde. Das von uns bezahlte und teilgeschmückte Zelt wurde also wohlweißlich durch den Wirt für eine weitere Veranstaltung genutzt.

Zudem war es uns nicht möglich, weitere Vorkehrungen (Tischdeko etc.) für den Samstag bereits am Freitag (wie vereinbart) zu treffen. Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #436 am: 01.September 2015, 13:22:44 »

Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Hat das zusätzliche Kosten verursacht?
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #437 am: 01.September 2015, 13:23:47 »

Ja, der Aufbau fand auf seiner Terrasse statt, die Gaststätte (samt Terrasse) hatte aber am Donnerstag, Freitag und Samstag geschlossen. Wir hatten am Samstag geschlossene Gesellschaft und erfuhren am Freitag während des Schmückens davon, dass am selben Abend eine weitere Feier in diesem Zelt stattfinden würde. Das von uns bezahlte und teilgeschmückte Zelt wurde also wohlweißlich durch den Wirt für eine weitere Veranstaltung genutzt.

Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, solange er weder das Zelt noch Euren Schmuck "verschlechtert"/abgenutzt hat. Es ist ja seine Gaststätte und die Alternative wäre gewesen, die andere Feier nicht stattfinden zu lassen. Den entgangenen Gewinn hättest Du ja auch nicht tragen wollen.

Zitat
Zudem war es uns nicht möglich, weitere Vorkehrungen (Tischdeko etc.) für den Samstag bereits am Freitag (wie vereinbart) zu treffen. Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.

Daraus einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren könnte schwierig werden. Welche konkreten Mehrkosten (außer belastete Nerven) sind dadurch denn entstanden?

Ich verstehe Dich im Übrigen vollkommen und wäre über das Verhalten des Wirtes auch mehr als genervt, allerdings argumentiere ich jetzt mal bewusst eher in Richtung des Wirtes.

Schließlich würde ich mich noch Fragen, ob ich die Erinnerung an meine Hochzeit und damit den möglichst schönsten Tag meines Lebens, durch einen blöden Rechtstreit trüben möchte. Ich würde es unter "Lehrgeld gezahlt" abhaken und nächstes Mal (z.B. bei der Silbernen Hochzeit) eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Alles Gute zur Vermählung im Übrigen!
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #438 am: 01.September 2015, 13:27:46 »

Danke.  ;D

Verschlechtert/verschmutzt wurde in der Tat nichts, uns geht es darum, dass er uns schön auf den Kosten fürs Zelt sitzen lässt (und zusätzliche, nicht vereinbarte Kosten auf die Rechnung schreibt), es aber selber nutzte und davon (auch finanziell) profitiert hat.

Für ihn ein Win-Win-Situation, für uns halt eher das Gegenteil.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #439 am: 01.September 2015, 13:30:00 »

Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Hat das zusätzliche Kosten verursacht?

Zumindest mal die Fahrtkosten zur und von der Location. Zudem war unsererseits erheblicher organisatorischer Aufwand von Nöten, um da Leute zu finden, die am Tag der Feier nochmal einspringen können.
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