So, Antwort erhalten. Relativ schnell.
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.
Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?
Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!
Beste Grüße
Jetzt hast du mich aber etwas verwirrt, ich dachte die zusätzlichen Kosten entstanden beim Rückflug von Manchester nach Düsseldorf?
Darüber hinaus würde eine ursprüngliche Annullierung des Fluges noch einmal ganz andere Dimensionen eröffnen. In dem Fall wäre nämlich Art. 5 I c) iii) in Verbindung mit Art. 7 I a) der Fluggastrechteverordnung einschlägig, so dass dir auch noch eine pauschale Entschädigungszahlung i.H.v. 250 € zustehen würde. Allerdings greift wiederum eine Regelung zum Vertretenmüssen nach Art. 7 III der VO, wonach Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 nicht zu leisten sind, wenn es [das Luftfahrtunternehmen] nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Aber um die Voraussetzungen dafür nochmal zusammenzufassen:
- Der ursprüngliche Flug wurde annulliert.
- Du wurdest über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.
- Du hast ein Angebot zu einer anderweitigen Beförderung bekommen.
- Du bist mehr als zwei Stunden später nach deiner planmäßigen Ankunftszeit angekommen.
Das Problem liegt wiederum darin, was die Umstände sind, die zur Annullierung geführt haben:
Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?
Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?
Was hat der Kapitän denn genau erklärt? Die Fluggesellschaft ist insofern nicht im Glück, als dass zumindest vor Gericht eine Beweislastumkehr vorliegen würde d.h. dass sie die Umstände nachweisen müsste, die zur Verspätung/Annullierung geführt haben und diese nicht von ihr zu vertreten sein dürften. Wann das genau der Fall ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bei außergewöhnlichen Wetter- oder Naturphänomenen (z.B. Aschewolke, schwerer Sturm) gelingt der Entlastungsnachweis regelmäßig, bei technischen Defekten ist das oftmals sehr streitig. Da kommen dann die Fragen hinzu, ob der Defekt bei der routinemäßigen Kontrolle hätte erkannt werden müssen oder ob das Luftfahrtunternehmen eventuell auch für einen Fehler des Flughafenbetreibers haftet.
Was du jetzt machen kannst? Gute Frage, mittlerweile dürfte es langsam so kompliziert werden, dass sich ein Gang zum (Fach)Anwalt mehr lohnen müsste, zumal der Streitwert bei 320 Euro lieg (wenn ich deine Schilderungen richtig gedeutet habe (?)), und zumindest ich dir nur noch sehr begrenzt helfen kann. Was du natürlich auch machen kannst und was vielleicht auch empfehlenswert ist, ist nochmal an German Wings zu schreiben und vorzutragen, dass der bloße Hinweis auf mangelndes eigenes Verschulden sie nicht ausreichend entlasten kann, und dir außerdem wegen der Annullierung und anschließender Ersatzbeförderung mit Verspätung von mehr als 2 Stunden ein Ersatzanspruch i.H.v. 250 € zusteht.
Das ganze dann als Mahnung gestalten und sie aufzufordern binnen 10 Tagen zu zahlen oder eine substantiierte Entlastung vorzutragen. Das hätte zumindest den Vorteil, dass du die darauf evtl. folgenden Anwaltskosten wohl als Verzugsschaden geltend machen könntest, wenn der Anspruch tatsächlich besteht (sie sich also nicht entlasten können) und sie binnen der von dir gesetzten Frist nicht zahlen.
Möchte aber auch vorsichtshalber nochmal darauf hinweisen, dass ich die Richtigkeit meiner Angaben natürlich nicht garantieren kann...