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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265942 mal)

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #460 am: 05.November 2015, 15:07:24 »

So, Antwort erhalten. Relativ schnell.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.

Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.

Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.

Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.

Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?

Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!

Beste Grüße

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #461 am: 05.November 2015, 15:50:03 »

Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #462 am: 05.November 2015, 16:13:05 »

Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?

Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #463 am: 07.November 2015, 11:09:57 »

So, Antwort erhalten. Relativ schnell.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.

Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.

Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.

Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.

Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?

Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!

Beste Grüße

Jetzt hast du mich aber etwas verwirrt, ich dachte die zusätzlichen Kosten entstanden beim Rückflug von Manchester nach Düsseldorf?

Darüber hinaus würde eine ursprüngliche Annullierung des Fluges noch einmal ganz andere Dimensionen eröffnen. In dem Fall wäre nämlich Art. 5 I c) iii) in Verbindung mit Art. 7 I a) der Fluggastrechteverordnung einschlägig, so dass dir auch noch eine pauschale Entschädigungszahlung i.H.v. 250 € zustehen würde. Allerdings greift wiederum eine Regelung zum Vertretenmüssen nach Art. 7 III der VO, wonach Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 nicht zu leisten sind, wenn es [das Luftfahrtunternehmen] nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Aber um die Voraussetzungen dafür nochmal zusammenzufassen:

- Der ursprüngliche Flug wurde annulliert.

- Du wurdest über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.

- Du hast ein Angebot zu einer anderweitigen Beförderung bekommen.

- Du bist mehr als zwei Stunden später nach deiner planmäßigen Ankunftszeit angekommen.


Das Problem liegt wiederum darin, was die Umstände sind, die zur Annullierung geführt haben:

Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?

Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?

Was hat der Kapitän denn genau erklärt? Die Fluggesellschaft ist insofern nicht im Glück, als dass zumindest vor Gericht eine Beweislastumkehr vorliegen würde d.h. dass sie die Umstände nachweisen müsste, die zur Verspätung/Annullierung geführt haben und diese nicht von ihr zu vertreten sein dürften. Wann das genau der Fall ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bei außergewöhnlichen Wetter- oder Naturphänomenen (z.B. Aschewolke, schwerer Sturm) gelingt der Entlastungsnachweis regelmäßig, bei technischen Defekten ist das oftmals sehr streitig. Da kommen dann die Fragen hinzu, ob der Defekt bei der routinemäßigen Kontrolle hätte erkannt werden müssen oder ob das Luftfahrtunternehmen eventuell auch für einen Fehler des Flughafenbetreibers haftet.

Was du jetzt machen kannst? Gute Frage, mittlerweile dürfte es langsam so kompliziert werden, dass sich ein Gang zum (Fach)Anwalt mehr lohnen müsste, zumal der Streitwert bei 320 Euro lieg (wenn ich deine Schilderungen richtig gedeutet habe (?)), und zumindest ich dir nur noch sehr begrenzt helfen kann. Was du natürlich auch machen kannst und was vielleicht auch empfehlenswert ist, ist nochmal an German Wings zu schreiben und vorzutragen, dass der bloße Hinweis auf mangelndes eigenes Verschulden sie nicht ausreichend entlasten kann, und dir außerdem wegen der Annullierung und anschließender Ersatzbeförderung mit Verspätung von mehr als 2 Stunden ein Ersatzanspruch i.H.v. 250 € zusteht.

Das ganze dann als Mahnung gestalten und sie aufzufordern binnen 10 Tagen zu zahlen oder eine substantiierte Entlastung vorzutragen. Das hätte zumindest den Vorteil, dass du die darauf evtl. folgenden Anwaltskosten wohl als Verzugsschaden geltend machen könntest, wenn der Anspruch tatsächlich besteht (sie sich also nicht entlasten können) und sie binnen der von dir gesetzten Frist nicht zahlen.

Möchte aber auch vorsichtshalber nochmal darauf hinweisen, dass ich die Richtigkeit meiner Angaben natürlich nicht garantieren kann...
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #464 am: 07.November 2015, 12:04:35 »

Wir haben in Düsseldorf durch die Verspätung unseren zuvor reservierten Zug nicht mehr bekommen. Deshalb mussten wir umbuchen bei der DB und haben 70€ mehr gezahlt. Nun teilen wir das Geld der 70 € durch 4 und dann passt es. Ein Versuch war es wert, dass ich es bei Germanwings versucht habe. Nächstes Mal hoffe ich einfach, dass wir über 3 Std. Verspätung haben - dann gibt es Money! ;)  :police:

Danke Dir!

DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #465 am: 09.November 2015, 14:00:31 »

Mir ist relativ egal wo er ist, Hauptsache er bleibt erstmal eine Weile weg. Wenn ich was neues über ihn höre, kann ich das ja hier posten. Wobei mich auch mal interessieren würde, was die Strafen für einen Angriff auf einen Polizisten sind. Soweit ich das gesehen habe, hat er versucht dem einen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Aber da er ja ohnehin auf 180 war, waren die wohl vorbereitet und schneller als er. Getroffen hat er nämlich wohl nicht, der lag sehr schnell am Boden (war aber weiterhin nicht zu beruhigen). Ich habe sein Gebrüll noch gehört, während sie ihn zum Wagen gebracht haben.

Da werde ich dich vermutlich desillusionieren müssen. Einen Polizisten zu schlagen ist genauso eine Körperverletzung wie jeden anderen Menschen...es gibt zwar noch den zusätzlichen Paragraphen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", der wird bei der Strafzumessung aber meistens von der (versuchten) Körperverletzung geschluckt. Rein subjektiv strahlen die meisten Staatsanwälte und Richter für mich eher die Haltung "als Polizist gehört es zum Berufsbild dazu, angegriffen oder beleidigt zu werden" aus, als "wow der hat einen Amtsträger angegriffen, das geht gar nicht"...dementsprechend fallen hier (subjektiv, wie gesagt) mildere Urteile als bei gleichen Delikten normalen anderen Menschen ggü.

Nachteil bei einer KV ggü der meisten Polizeibeamten ist, dass in der Regel ein gutes Echo kommt. Nicht für den vermummten feigen Steineschmeißer aus Reihe zwei, sondern für denjenigen, der den Vollkontakt sucht. Aber das sollte man vorher mit einberechnen.  ;)
 
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #466 am: 09.November 2015, 15:14:40 »

Nachteil bei einer KV ggü der meisten Polizeibeamten ist, dass in der Regel ein gutes Echo kommt. Nicht für den vermummten feigen Steineschmeißer aus Reihe zwei, sondern für denjenigen, der den Vollkontakt sucht. Aber das sollte man vorher mit einberechnen.  ;)
Das kann ich bestätigen. Wenn der Angreifer nicht offensichtlich ein psychisches Problem hat gibts da ganz schön aufs Maul.
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Splash

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #467 am: 09.November 2015, 15:52:19 »

Ach, da erinnert ihr mich daran, dass ich schon längst ein Update zu der Situation geben wollte. Soviel Stress und Müll in letzter Zeit, da habe ich das ganz vergessen.

Naja, wirklich etwas besonderes zu erzählen gibt es eigentlich auch gar nicht. Für einige Zeit war mein Nachbar tatsächlich verschwunden (so ca. 3-4 Wochen), ob er eingewiesen wurde oder einfach woanders übernachtet hat weiß ich nicht. In den Wochen, in denen er wieder hier wohnt, hatten wir genau ein Gespräch.
Ich: "Na, wieder da?"
Er: "Ja. Aber keine Angst, du bekommst schon noch was du verdienst!"
Ich: ??? (also hab nur irritiert geguckt :P)

Das ist so ziemlich alles, was bis jetzt passiert ist. Die Spionage (zur Erinnerung: ich hatte mir Kameras gekauft und aufgezeichnet wie er regelmäßig durch meine Fenster starrt) lässt er, zumindest momentan, auch sein - aber da läuft ja auch noch die Anzeige wegen Verletzung der Privatspähre (oder was auch immer der korrekte Terminus ist, ohne in die Briefe meiner Anwältin zu schauen weiß ich das jetzt nicht ;D).
Was noch geblieben ist, ist seine offene Wohnungstür, was mir immer noch tierisch auf die Nerven geht. Der Gestank ist echt furchtbar und wird gefühlt jeden Tag schlimmer. Der Duft liegt irgendwo zwischen dem Schweiß von 30 Sportlern, die seit 4 Wochen nicht geduscht haben, und Erbrochenem (und ich habe jetzt mal nicht übertrieben). Das wäre mir alles komplett egal, aber durch die durchgehend geöffnete Tür (zumindest wenn er zu Hause ist) ist es halt derart penetrant, das man nicht umhinkommt es zu bemerken und davon angeekelt und genervt zu sein.

Ich habe erst kürzlich nochmal Fotos von seiner Wohnung gemacht (also von unserem gemeinsam Flur aus, seine Tür war ja auf), für den Fall, dass das nochmal irgendwann relevant wird. Die könnte ich ja mal posten, dann könnt ihr euch da zumindest im Ansatz ein Bild von machen. Allerdings weiß ich nicht, ob das nicht rechtliche Konsequenzen hätte - die würde ich natürlich gerne vermeiden, sowohl für das MTF als auch mich selbst.
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Beliebtheit sollte kein Maßstab für die Wahl von Politikern sein. Wenn es auf die Popularität ankäme, säßen Donald Duck und die Muppets längst im Senat.
- Orson Welles -


Ich ironiere jeden Tag bis ich zum Sarkasmus komme.

juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #468 am: 23.November 2015, 10:00:43 »

Ich hab auch mal eine Frage.

Betrifft meine Handyversicherung.

Am 15.11. hab ich mir für mein Tablet die stylische Spiderapp zugelegt, ist von der Versicherung abgedeckt, ich hab den Schaden auch gleich online gemeldet, bis heute hat sich da nichts getan bezüglich Regulierung, ich also dort angerufen.
Die Versicherung hat den Schaden jetzt aufgenommen konnte mir aber weder Ersatz noch die 3 Alternativen anbieten, ich soll jetzt spätestens am Donnerstag, falls die Versicherung nicht meldet, nochmal anrufen.

Was kann ich, und kann ich überhaupt etwas, jetzt geltend machen bezüglich Nachlass oder Ähnliches? Immerhin kommt die Versicherung ja nicht meiner bezahlten Leitung nach.

Ich hab die Premium-Versicherung, Tablet ist das Sony Xperia Z4
http://www.o2online.de/handy/beratung-und-service/handy-versicherung/
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Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #469 am: 09.Dezember 2015, 11:11:38 »

Ich hätte mal wieder eine Frage :D Wie ist folgendes bei euch geregelt? Wenn man 100% angestellt ist, also sagen wir 8 Stunden pro Tag und man wird 50% wegen Schwangerschaft krank geschrieben und arbeitet somit nur Morgens 4 Stunden. Wie ist das denn mit den Ferientagen? Es sind 25 Ferientage pro Jahr, die bleiben dann doch genauso, weil man ja immernoch zu 100% angestellt ist. Heisst das dann, ich kann theoretisch 50 Tage beziehen, weil ich ja nur halbe Tage beziehe und den anderen halben Tag krank geschrieben bin oder zählt ein Ferientag dann trotzdem 8 Stunden, unabhängig davon, dass man 50% krank geschrieben ist?

Hoffe, ist verständlich, was ich meine :)
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #470 am: 09.Dezember 2015, 11:23:48 »

Schwierig. Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten. Daher müsstest Du Dich an Experten aus Deinem Land wenden.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #471 am: 09.Dezember 2015, 11:26:13 »

Zuzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #472 am: 09.Dezember 2015, 11:31:00 »

Nun, wenn ein Arbeitstag nur noch aus 50% Arbeitszeit besteht, dann ändert sich doch weiter nicht, wenn Du 25 Arbeitstage Urlaub hast. Es bleiben die 25 Tage, die Du Urlaub nehmen kannst. Zumindest wäre das für mich logisch.
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #473 am: 09.Dezember 2015, 11:31:45 »

Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten.

Noch nicht! ;)
http://www.ksta.de/wirtschaft/-sote-sachverstaendige-schlagen-teil-krankengeld-vor,15187248,32720264.html

Auch wenn ich finde das viele sich wegen jeder kleinen Erkältung krank schreiben lassen, bleibt uns das hoffentlich erspart. Ansonsten zum Thema kann ich mir nur schwer vorstellen. Ich denke ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag egal wie lange du arbeitest. Aber da solltest du eher bei deiner Personalabteilung Nachfragen, die sind dafür schließlich da. ;-)
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Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #474 am: 09.Dezember 2015, 12:50:58 »

Nun, wenn ein Arbeitstag nur noch aus 50% Arbeitszeit besteht, dann ändert sich doch weiter nicht, wenn Du 25 Arbeitstage Urlaub hast. Es bleiben die 25 Tage, die Du Urlaub nehmen kannst. Zumindest wäre das für mich logisch.
Stimmt, ich bin da zu sehr auf die Stunden fixiert. Nach nochmaligem überlegen ist das ja eigentlich klar  :-[
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millian2311

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #475 am: 17.Dezember 2015, 15:12:05 »

Hallo Jungs,

ich bin auch mal auf eure Hilfe angewiesen, allerdings betrifft es das schweizer Arbeitsgesetz.

Mein Anliegen wäre folgendes....habe nun nach sieben Jahren in der Firma auf den 31.12.15 gekündigt. Habe all die Jahre davor einen 13. Monatslohn erhalten, obwohl im Arbeitsvertrag nichts stand.
Nun aber wird dieser mir für 2015 nicht mehr ausbezahlt, obwohl all meine restlichen Arbeitskollegen das 13. auch wieder erhalten haben. Habe gestern meinen Arbeitgeber damit konfrontiert...seine Antwort war: " ich zahlte Dir das 13. in den letzten Jahren aus gutem Willen"

Darf er das?

Hoffe jemand kann mir hier einen Tipp geben.

Danke im Voraus
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #476 am: 17.Dezember 2015, 15:19:42 »

Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #477 am: 17.Dezember 2015, 15:21:44 »

Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..

Ja, aber das ist das Problem. Es wird "angenommen".. Das ist schon im deutschen Arbeitsrecht sehr verstrickt und nicht einfach. Denke auch im schweizerischen wird es nicht einfacher sein.

Nur als Beispiel, was ich meine (Bezug Deutschland): http://www.sueddeutsche.de/karriere/weihnachtsgeld-ein-recht-auf-das-gehalt-1.512237

millian2311

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #478 am: 17.Dezember 2015, 15:27:34 »

Aber dafür gibt es doch das Gewohnheitsrecht. Denke mal das müsste hier greifen.

Aber was mich da so verrückt macht, ist, das es die anderen alle bekommen haben.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #479 am: 17.Dezember 2015, 15:32:48 »

Ah, daher weht der Wind. ;)
Eher der Neid als die Not. ^^


Gewohnheitsrecht (DEU): http://www.sueddeutsche.de/karriere/weihnachtsgeld-geschenk-vom-boss-1.1831076-2

Weihnachtsgeld trotz Kündigung (DEU): http://www.heise.de/resale/artikel/Weihnachtsgeld-trotz-Kuendigung-1422228.html
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