MeisterTrainerForum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  
Seiten: 1 ... 23 24 [25] 26 27 ... 66   Nach unten

Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 264930 mal)

millian2311

  • Sesselfußballer
  • **
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #480 am: 17.Dezember 2015, 15:36:38 »

Nein, die Not....da mir 5000CHF verloren gehen, mit dem ich Autosteuer und Versicherung bezahlen muss. ;)

Danke für den Link, setz mich gleich mal dran.
Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #481 am: 17.Dezember 2015, 15:40:40 »

Gerne. Ich hoffe, dir helfen die Links irgendwie weiter, auch wenn sie für das deutsche Recht sind.

Topher

  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #482 am: 17.Dezember 2015, 15:55:41 »

Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..

Ich möchte mich hier nicht zu sehr einmischen, weil ich von Recht wenig Ahnung habe, aber…
Kann ein Arbeitgeber wirklich allen Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt zahlen und einem einzelnen nicht? Das sind ja vermutlich keine klar deklarierten Prämienzahlungen. Das müsste doch fast schon unter eine Art Benachteiligung am Arbeitsplatz fallen.
Gespeichert

Plumps

  • Weltstar
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #483 am: 17.Dezember 2015, 16:09:32 »

Oder "Mobbing"...
Gespeichert
"EL MILAGRO"

"Niemand ist eine Insel. Ausser man ist Mauricio Isla"


GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #484 am: 17.Dezember 2015, 16:13:12 »

Weihnachtsgeld für bestimmte Mitarbeiter (DEU): http://karrierebibel.de/weihnachtsgeld-arbeitsrecht/


Zitat

Kann man dann sagen: Wenn einer Weihnachtsgeld bekommt, müssen es alle in der Firma erhalten?

Das Unternehmen braucht besondere sachliche Gründe, um bestimmte Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Das können etwa Führungskräfte mit einem höheren Gehalt oder Außendienstler mit leistungsabhängiger Vergütung sein. Es ist auch möglich, dass Weihnachtsgeld an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit zu koppeln. Eine Verweigerung der Zahlung etwa wegen des Alters, Geschlechts oder einer Schwerbehinderung wäre aber eine Diskriminierung und damit unzulässig.


Gilt das auch für Kollegen, die in Teilzeit arbeiten?

Natürlich. Teilzeitkräfte dürfen laut Gesetz wegen ihrer Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitmitarbeiter. Sie haben also einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, entsprechend dem Anteil ihrer Teilzeit.


Besteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch noch nach einem langfristigen Arbeitsausfall?

Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.



Zusatz der Gleichbehandlung (DEU): https://www.volksbank-staufen.de/meine-eigene-bank/aktuelles/firmenkunden/weihnachtsgeld-zahlen.html

Zitat
Sonderzahlungen meist für alle

Für das Weihnachtsgeld gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer die Sonderzahlung erhält. Falls dies bei einzelnen nicht der Fall ist, können sie das Weihnachtsgeld einfordern. Voraussetzung dafür ist, dass deren Arbeit oder Hierarchiestufe mit der der Kollegen vergleichbar ist.
« Letzte Änderung: 17.Dezember 2015, 16:15:55 von GameCrasher »
Gespeichert

Signor Rossi

  • Researcher
  • Weltstar
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #485 am: 17.Dezember 2015, 16:31:35 »

Ich glaube nicht, dass deutsches Recht anwendbar ist, deswegen sind Verweise auf die Rechtslage in Deutschland nicht sinnvoll. Bei der Summe kann es nur einen Rat geben: geh zu einem Schweizer Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #486 am: 17.Dezember 2015, 16:34:38 »

Diese dienen hier lediglich als Orientierungshilfe. Dass diese nicht 1:1 anwendbar sind, habe ich bereits erwähnt, sollte aber für jeden, auch ohne weitere Erwähnung, offensichtlich sein.

millian2311

  • Sesselfußballer
  • **
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #487 am: 17.Dezember 2015, 16:47:20 »




Zitat



Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.


war für 6 Wochen krank, könnte es eventuell daran liegen?
Aber wie du schon sagtest, das ist ein Auszug aus dem deutschen Arbeitsgesetz, bei uns hier könnte das schon wieder ganz anders aussehen. Finde dazu aber leider unter Google nichts.



Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #488 am: 17.Dezember 2015, 17:09:09 »

Hier noch was zum schweizer Recht: http://www.personalradar.ch/gehalt/anspruch-der-arbeitnehmenden-auf-gratifikation-und-13-monatslohn/2261

Am Besten du schreibst auch denen. Das wird mehr bringen als hier.



PS:
Vielleicht sollten wir mal diesen Thread aufteilen in 4 Threads. Belgien, Deutschland, Schweiz und Österreich.
Sofern wir noch User aus Luxemburg oder dem deutschsprachigen Italien bekommen, da auch noch. ;)
Ansonsten erhält man hier nur nichtssagende Posts von Deutschen und auf das deutsche Recht bezogen, was letztendlich dem Fragesteller Null und noch weniger bringt...

Signor Rossi

  • Researcher
  • Weltstar
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #489 am: 17.Dezember 2015, 18:13:33 »

Ansonsten erhält man hier nur nichtssagende Posts von Deutschen und auf das deutsche Recht bezogen, was letztendlich dem Fragesteller Null und noch weniger bringt...
::)
Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #490 am: 17.Dezember 2015, 18:15:06 »

Jaha, ich weiß doch! :P
Ich hab das auch nur begonnen, weil die ersten ja schon wieder anfingen zu sagen, "Weiß net, aber in Deutschland..."

smedhult

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #491 am: 17.Dezember 2015, 18:50:13 »

Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?
Gespeichert
"En del människor tror att fotboll är en fråga om liv och död. Jag avskyr den inställningen. Jag kan försäkra er om att det är mycket allvarligare än så." (Bill Shankley)

Cooke

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #492 am: 18.Dezember 2015, 10:26:32 »

Zum 13. Monatsentgelt (im deutschen Recht) nochmal allgemein:

Der Arbeitgeber kann ein solches grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten ausgestalten. Einmal als leistungsbezogen Bonus, für den bereits im Vorhinein bestimmte Maßstäbe aufgestellt werden, und andererseits als Bonus, den grds. jeder Arbeitnehmer leistungsunabhängig bekommt. Wählt der Arbeitgeber letzteres, so können einzelne Arbeitnehmer grundsätzlich nicht davon ausgeschlossen werden (häufig dürfte hier das AGG einschlägig sein), aber es ist zulässig und meines Wissens nach gar nicht mal unüblich das 13. Monatsgehalt davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer auch noch bis zum März des Folgejahres dort arbeitet. Eine andere Frage ist allerdings, ob diese Bestimmung bereits im Voraus in einem Tarifvertrag o.ä. niedergelegt sein muss. Eine ähnliche Regelung könnte ich mir auch im schweizerischen Recht vorstellen, ohne davon allerdings Ahnung zu haben.

Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?

Experte bin ich sicherlich nicht, aber im Studium musste ich zumindest die wesentlichen Grundzüge lernen  :P
Gespeichert
"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

smedhult

  • Profi
  • ****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #493 am: 23.Januar 2016, 22:08:04 »

Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?

So, ich habe aktuell zwei Probleme die mein Haus in Deutschland betreffen, und ich wäre euch dankbar wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet um die Schwierigkeiten zu lösen.

Fall 1

Im August 2014 habe ich eine Handwerksfirma beauftragt drei denkmalgeschützte Fenster zu erneuern. Dazu zählten zum einen die Fenster und zum anderen die dazugehörigen Rahmen.

Die alten Fenster und Rahmen sind daraufhin entfernt worden und die neuen Fenster eingebaut worden. Diese Arbeiten waren im Dezember 2014 abgeschlossen. Der Einbau der neuen Rahmen lässt seitdem auf sich warten. Ich habe im letzten Jahr mehrmals mit dem Firmeninhaber gesprochen und ihn immer wieder darauf hingewiesen die Arbeiten abzuschließen. Außer das ich immer wieder vertröstet worden bin ist nichts geschehen.

Den Vertrag den ich damals mit dem Unternehmen abgeschlossen habe, enthält keinen festen Fertigstellungstermin, die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Ich möchte der Firma nun eine endgültige Frist zur Fertigstellung setzen, und habe dazu ein paar Fragen.

1. Wie lang muss diese Frist mindestens sein?
2. Kann ich mit dem Verstreichen der gesetzten Frist den Vertrag ohne Weiteres kündigen?
3. Wie sieht es mit der Zahlung des bisher geleisteten Arbeiten aus? Also muss ich diese in voller Höhe bezahlen und muss ich eventuell mit weiteren Forderungen seitens der Firma rechnen?
4. Gibt es die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?


Fall 2

Im vergangenen Jahr wurden auf dem Nachbargrundstück 5 Gebäude abgerissen. Eines von diesen stellte mit einer seiner Außenmauern die Grundstücksgrenze zu meinem Grundstück dar. Bis auf einen kleinen Rest ist diese Außenmauer vollständig abgerissen worden.

Da dieses Reststück aber sehr marode ist, wird wohl auch dieses irgendwann abgerissen werden.

Dazu folgende Fragen:

1. Wenn dieses Reststück abgerissen wird, muss dann der Eigentümer des Nachbargrundstückes eine neue Mauer errichten?
2. Wenn ja, in welcher Höhe muss diese gebaut werden und könnten auch alternative Grenzen (Holzzaun, Maschendrahtzaun, etc.) in Frage kommen?
3. An diesem Reststück grenzt noch eine Mauer, die zu meinem Grundstück gehört. Wer kommt für Schäden auf, wenn beim Abriss der Restmauer welche entstehen sollten?

Eine weitere Sache ist, dass auf dem Nachbargrundstück zwei neue Wohnhäuser entstehen sollen. Eines von diesen ist mit der Fensterfront genau auf mein Grundstück ausgerichtet, man kann also genau auf mein Grundstück schauen. Bei den alten Gebäuden konnte man nicht auf mein Grundstück schauen.

Daher die Fragen:

1. Habe ich ein Recht darauf, den Eigentümer des Nachbargrundstückes dazu zu drängen die Fensterfront anders auszurichten, oder die Fenster so zu gestalten (z.B. durch Milchglas) das eine Sicht auf mein Grundstück nicht möglich ist?
2. Kann ich diese Forderung eventuell mit dem Sichtschutz auf mein Grundstück verbinden?

Ich möchte im Übrigen die Angelegenheiten friedlich lösen, d.h. ohne Anwalt.

Dann bedanke ich mich schon im Voraus und bitte bei der Beantwortung der Fragen auch um die Nennung der RGL.
« Letzte Änderung: 23.Januar 2016, 22:24:30 von smedhult »
Gespeichert
"En del människor tror att fotboll är en fråga om liv och död. Jag avskyr den inställningen. Jag kan försäkra er om att det är mycket allvarligare än så." (Bill Shankley)

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #494 am: 26.Januar 2016, 23:47:14 »

Ich mal.
fmfaces bekommt immer mal wieder Spam von einer SEO-Agentur. Natürlich unaufgefordert. Angefangen hat das im Juli 2015, mittlerweile hat die Firma ihren Sitz und Namen geändert, die Telefonnummer ist gleich geblieben. Überlege die einfach aus Spaß an der Freude abmahnen zu lassen. Habe noch 3 ungelöschte Mails, würde warten bis es 5 sind um einen maximalen Streitwert zu erzielen.
Wie ist das, bleibe ich auf den Anwaltskosten hängen, falls die nicht zahlen/verschwinden oder ähnliches?

Hier geht es übrigens nicht darum, dass es mich nerven würde ab und an mal ne Mail zu löschen, eher um meinen ganz persönlichen Rachefeldzug gegen die Spamindustrie. Und natürlich bei einem Streitwert von mehreren Tausend Euro passiv auch um die fmfaces-Finanzierung.
Ist halt aus meiner Sicht ein "Spamunternehmen" was man tatsächlich auch mal an den Eiern packen könnte.
Gespeichert

GameCrasher

  • Researcher
  • Fussballgott
  • ******
  • Offline Offline
    • Übersetzer + HR Germany
Re: Rechtsfragen
« Antwort #495 am: 26.Januar 2016, 23:49:04 »

Find ich gut, viel Erfolg!

Emanuel

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #496 am: 27.Januar 2016, 19:26:27 »

Kann mir nicht vorstellen, dass das Unterfangen Hoffnung auf Erfolg hat, würde ich lieber die Finger von lassen.
Angenommen es fließen keine Gelder von diesem Unternehmen (was ich für wahrscheinlich halte), von wem erwartest du denn dann die Begleichung deiner Anwaltsrechnung?
Gespeichert

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #497 am: 27.Januar 2016, 20:37:43 »

Eben darum schrieb ich ja hier:
Wie ist das, bleibe ich auf den Anwaltskosten hängen, falls die nicht zahlen/verschwinden oder ähnliches?
Gespeichert

Emanuel

  • Nationalspieler
  • *****
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #498 am: 27.Januar 2016, 20:44:45 »

Und darum habe ich gefragt von wem du erwartest, dass er die Rechnung bezahlt?  :D
Der Anwalt wird wohl kaum verzichten
Gespeichert

White

  • Lebende Legende
  • ******
  • Offline Offline
Re: Rechtsfragen
« Antwort #499 am: 27.Januar 2016, 20:50:38 »

Müsste man vielleicht vorher mit dem Anwalt klären oder so...
Gespeichert
Seiten: 1 ... 23 24 [25] 26 27 ... 66   Nach oben