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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265087 mal)

Alcatraz

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #500 am: 03.Februar 2016, 19:03:46 »

Haben wir hier Leute die sich in Sachen rechtsfragen spaziell auf Copyrights auskennen? Könnten mir gerne ne PN schicken, hätte ne Frage

gruss
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Starkstrom_Energie

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #501 am: 04.März 2016, 13:06:02 »

Ich habe mal eine kurze Frage: Da meine Lust auf alte PS2-Spiele groß ist, diese aber in Dresden verweilt, wollte ich mir ein paar ISOs ziehen und diese per PS2-Emulator spielen.
Man bekommt alle Dinge dafür auf speziellen Seiten wie dieser hier (falls Link nicht erlaubt, dann bitte löschen). Jetzt sehe ich aber, dass es da auch Gamemusik zum Downloaden gibt und da klingeln bei mir die Filesharing-Alarmglocken.

Meine Frage:
Ist das Downloaden von ISOs dort generell illegal oder darf ich ISOs von Spielen ziehen, die ich auch selbst besitze?
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HaHoHe, Euer Jürgen!

Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #502 am: 04.März 2016, 13:23:13 »

Wenn bei der Kopie zur Anfertigung einer ISO ein Kopierschutz umgangen wurde, dann ist diese Kopie illegal, ansonsten darfst du die ISO meiner Meinung nach herunterladen, wenn du das Original besitzt, denn man darf Privatkopien anfertigen. Du musst aber darauf achten, dass es ein reiner Download ist, bei peer-to-peer verteilst du die Daten auch, das ist nicht erlaubt. Bliebe noch die Frage, ob man diese ISOs in einem Emulator nutzen darf, da bin ich aber überfragt. Gleichzeitig nutzen darf man sie aber auf keinen Fall.
« Letzte Änderung: 04.März 2016, 13:26:50 von Signor Rossi »
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #503 am: 22.März 2016, 16:04:37 »

So, jetzt tragen wir den Fall Max Kruse mal in jeden Thread.

Situation in der Disco. Eine BILD-Reporterin macht Fotos. Eindeutig von mir. Verstößt sie in diesem Moment gegen irgendein Gesetz? Meine spontane Einschätzung: Solange nichts veröffentlicht wird, kann sie da haben was sie möchte. Oder?

Anders sieht es, glaube ich, beim Entwenden des Smartphones durch Max Kruse aus. Hier müsste ja sowas ähnliches die Diebstahl vorliegen (wenn auch nur zeitweise). Schließlich möchte ich als Privatperson nicht, dass mir jemand mein Eigentum entwendet, um dort vielleicht auch noch auf private Daten zuzugreifen.


Aber vielleicht sehe ich da auch irgendwas nicht.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #504 am: 22.März 2016, 16:45:36 »

Ich bin mir sicher, dass in dem konkreten Fall auch noch die AGB der Disco zu beachten ist...
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #505 am: 22.März 2016, 17:03:27 »

Ich bin mir sicher, dass in dem konkreten Fall auch noch die AGB der Disco zu beachten ist...

Stimmt. Die könnten wahrscheinlich Handyfotos generell verbieten.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #506 am: 22.März 2016, 17:04:51 »

Zum Beispiel. Oder nur Fotos von "authorisiertem Personal" oder man tritt das Recht am Bild mit Betreten ab...
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apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #507 am: 22.März 2016, 17:40:57 »

So, jetzt tragen wir den Fall Max Kruse mal in jeden Thread.

Situation in der Disco. Eine BILD-Reporterin macht Fotos. Eindeutig von mir. Verstößt sie in diesem Moment gegen irgendein Gesetz? Meine spontane Einschätzung: Solange nichts veröffentlicht wird, kann sie da haben was sie möchte. Oder?

Anders sieht es, glaube ich, beim Entwenden des Smartphones durch Max Kruse aus. Hier müsste ja sowas ähnliches die Diebstahl vorliegen (wenn auch nur zeitweise). Schließlich möchte ich als Privatperson nicht, dass mir jemand mein Eigentum entwendet, um dort vielleicht auch noch auf private Daten zuzugreifen.


Aber vielleicht sehe ich da auch irgendwas nicht.
Diebstahl seitens Kruse scheidet mangels Zueignungsabsicht aus, er wollte das Handy nie für sich sondern ausschließlich das Foto löschen.

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Snake

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #508 am: 22.März 2016, 23:19:53 »

Kruse als Person der "Zeitgeschichte" muss damit rechnen fotografiert zu werden in der Öffentlichkeit.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #509 am: 22.März 2016, 23:33:00 »

Ich glaub ich würd ihn gar nicht erkennen. Und wenn wärs mir egal ^^
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #510 am: 24.März 2016, 12:04:11 »

Ich mal wieder...

Ursprüngliche Forderung von lieferando.de
 Erstattung durch Billpay GmbH am 08.04.2015
 Aktenzeichen: xxx


 Sehr geehrter Herr Sxxx,
 
 die Billpay GmbH, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin hat uns gebeten Sie anzuschreiben. Eine anwaltliche Bevollmächtigung wird versichert.
 
 Sie haben am 29.03.2015  auf der Internetseite lieferando.de einen Vertrag geschlossen und als Zahlart Lastschriftverfahren gewählt. Wie vereinbart buchte Billpay am 31.03.2015 den Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 19,80 ab. Aufgrund der Stornierung des Vertrages durch lieferando.de hat Billpay am 08.04.2015 einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 auf Ihr Konto bei der Bank zur BLZ/BIC PBNKDEFFXXX erstattet.
 
 Es kam zusätzlich zu einer Rücklastschrift bezüglich der Abbuchung. Somit haben Sie einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 zu viel erhalten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Kontoauszüge. Auch nach der Mahnung vom 06.10.2015 konnte ein Zahlungseingang nicht verbucht werden. Durch unsere Beauftragung sind nun weitere Kosten entstanden. Weitere Informationen zur Gesamtforderung bzw. Details zur Hauptforderung finden Sie unten.
 
 Zahlen Sie bitte umgehend nachstehenden Gesamtbetrag an:
 
 

Empfänger: KSP Rechtsanwälte

IBAN DE24200700240090172800

BIC DEUTDEDBHAM

Betrag EUR 103,39

Verwendungszweck: xxx

 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 KSP Rechtsanwälte
 
 Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
 
 
 P.S.: Wenn Sie binnen 10 Tagen zahlen, können Sie weitere Zinsen und Kosten vermeiden
 
 
 Weitere Informationen
 
 Aufstellung der Gesamtforderung
 
 
HauptforderungEUR
19,80
RücklastschriftkostenEUR
6,00
VerzugzinsenEUR
0,49
kaufmännische MahnkostenEUR
15,00
Anwaltsgebühr*EUR
51,75
Auslagenpauschale*EUR
10,35
Gesamtbetrag
EUR

103,39

 
 * Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG
 
 
Zu Ihrer Information eine detaillierte Hauptforderungsaufstellung (alle Beträge in EUR)
 
- Rückforderung vom 06.10.2015 zur Nr. 62233923#1
19,80
(ungerechtfertigte Bereicherung vom 08.04.2015)
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015
- Rücklastschriftkosten vom 08.04.2015 zur Nr. 62233923#1
6,00
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015
Hauptforderungsbetrag
25,80
Die angesprochene Mahnung vom 23.10. habe ich nie erhalten und mir war der Sachverhalt einfach nicht bewusst, sprich mir war nicht klar, dass ich dort Geld zu viel erhalten habe.
Jetzt hab ich mit der Anwaltskanzlei telefoniert, sehr unfreundlich und überhaupt nicht bereit, auf meine Schilderung der Lage einzugehen.
Ganz davon abgesehen, dass ich die 103,xx Euro gar nicht bezahlen kann, weil mir das Geld einfach fehlt (die 25,80 würde ich dann wohl bezahlen, auch wenn ich eigentlich mit 19,80 auch ganz gut bedient wäre. Ich kann mich an den kompletten BillPay/Lieferando-Vorgang noch einigermaßen erinnern, dort war noch viel mehr Blödsinn passiert und alles Andere habe ich damals auch bezahlt.
Sprich da wurde etwas vergessen. Das lustige ist halt, dass ich für diese 19,80 niemals Essen gesehen habe, denn der Lieferdienst hatte nicht geliefert, genau so lustig war auch die Dame am Telefon.
"Ich ich sehs nicht ein, wegen so einem Scheißdreck 80 Euro zu bezahlen" "Das hab ich jetzt nicht gehört" "Das können Sie ruhig gehört haben" "Dann leg ich jetzt auf wegen Beleidigung"
WTF?

Tja, was soll ich damit jetzt machen? Eine kurze Info von BillPay, dass sie noch Geld bekommen hätte vollkommen ausgereicht. Dann wurde irgendwann im Oktober angeblich ne Mahnung geschickt - selbst das wäre okay gewesen. Ich sehe ja ein, dass zumindest ein Teil des Fehlers bei mir liegt, keine Frage - aber das ist halt heftig.
Sollte ich vielleicht mal nen Anwalt aufsuchen? Erstberatung ist ja kostenlos, oder? Klar geht es um "lächerlich wenig" Geld, aber selbst wenn ich wollte könnte ich die Gesamtsumme nicht bezahlen.
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #511 am: 24.März 2016, 12:20:39 »

Oh shit. Das hört sich erstmal nicht gut an  :-\ Ich zahle bei Lieferando immer bar an der Haustür, dadurch bin ich denke ich mal gefeit vor solchen Forderungen. Im Grunde können die ja fordern was sie wollen, wenn sie keinen Beweis dafür erbringen müssen, dass sie dir eine Mahnung zugestellt haben. SOLLTEN sie diesen allerdings erbringen müssen und nicht DU (was ich mir in unserem "Rechtsstaat" auch vorstellen kann..), hast du denke ich gute Karten und ein Anwalt sollte das klären können.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #512 am: 24.März 2016, 13:05:36 »

Die Dame am Telefon sagte, dass die ohnehin nicht hätten Mahnen müssen, da ich durch die Rückbuchung automatisch in Zahlungsverzug sei. Ob das stimmt oder nciht, keine Ahnung. Vor Allem geht es ja eigentlich um Geld, das die mir im Nachhinein überwiesen haben. Ich hab sie aber nicht darum gebeten mir Geld zu überweisen. Eigentlich könnte man ja auch sagen der Fehler lag dort, wenn man die Sache umdrehen wollte.
Mein Hauptproblem (neben dem Finanziellen) ist auch, dass sowas mit ganz einfacher Kommunikation erledigt gewesen wäre.
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Lumpi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #513 am: 24.März 2016, 13:24:48 »

Beratungshilfeschein am Amtsgericht besorgen, damit ist die anwaltliche Erstberatung kostenfrei.
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An der Grünwalder Straße daheim, SECHZIG MÜNCHEN muss es sein!

kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #514 am: 24.März 2016, 14:04:55 »

Die Dame am Telefon sagte, dass die ohnehin nicht hätten Mahnen müssen, da ich durch die Rückbuchung automatisch in Zahlungsverzug sei. Ob das stimmt oder nciht, keine Ahnung. Vor Allem geht es ja eigentlich um Geld, das die mir im Nachhinein überwiesen haben. Ich hab sie aber nicht darum gebeten mir Geld zu überweisen. Eigentlich könnte man ja auch sagen der Fehler lag dort, wenn man die Sache umdrehen wollte.
Mein Hauptproblem (neben dem Finanziellen) ist auch, dass sowas mit ganz einfacher Kommunikation erledigt gewesen wäre.

Dann hat die Dame anscheinend nicht sehr viel Ahnung von ihrem Tätigkeitsfeld oder will dir einfach nur Druck machen. Klingt auf jedenfall ziemlich unseriös.
Was man bei google so liest(auch wenn da sicher viele dabei sind die das selber zu verschulden haben) klingt auch nicht besonders positiv über die Kanzlei.
Du warst doch Student White oder ?
Es gibt auch Rechtsberatungen für Studenten meine ich. Wenn nicht sogar von deiner Universität organisiert. Frag einfach mal im Asta. Zumindest an unserer Universität wird sowas angeboten.

Zum Fall selber da du weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten hast solltest du auf der sicheren Seite sein. Der Fehler liegt nicht bei dir und wenn du keinerlei Aufforderung von den Herrscahften erhalten hast, dass sie dir zuviel Geld überwiesen haben.

Dazu §286 BGB
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Heißt hast du keine Rechnung damals erhalten oder eine Mahnung können sie dir nichts.

Aber verstehe ich das richtig. Du hast damals kein Essen bekommen dafür dann dein Geld zurückgefordert von Lieferando ? Oder hast du eine Rückbuchung des Geldes veranlasst ? Verstehe nicht so ganz wieso die dir 2 mal Geld überwiesen haben und wodurch diese Rückbuchung zustande kam ?

Aber wie immer geh zu einem Anwalt. Dafür sind die da. ;)


« Letzte Änderung: 24.März 2016, 14:08:40 von kn0xv1lle »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #515 am: 24.März 2016, 14:50:17 »

Die Sache mit der Rückbuchung kam eher Zustande, weil es Monatsende war... Sprich das hat die Bank veranlasst.
Bei Lieferando hat der Fall seinen ganz normalen Weg genommen vermutlich. Hab dort Bescheid gesagt, dass nicht geliefert wurde, die gaveb gesagt okay, wir stornieren das. Sonst hab ich mich um nix gekümmert.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #516 am: 24.März 2016, 15:35:16 »

Ja, ab zum Anwalt, lumpis Rat beherzigen. Diese Typen gehen mir gewaltig auf den Geist, diese Forderungen von denen sind der reinste Wucher. Aber um so was kümmert sich der Gesetzgeber ja einen Scheiß, der blöde Bürger hat's ja. Boah, wenn ich sowas lese steigt mir die Galle hoch. Anstatt einfache eine email zu schreiben, dass noch Geld fehlt und meinetwegen 5,- € Verzug draufzuknallen wird direkt zum Anwalt gerannt und massiv Kosten produziert. Widerliches Geschäftsmodell. Das Gebot der Kostenminimierung müsste noch viel stärker durchgesetzt werden.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #517 am: 24.März 2016, 16:11:08 »

Kommenden Mittwoch ist Rechtsberatung an der Uni.
Im schlimmsten Fall muss ich es halt meinem Vater erzählen. Der rastet dann zwar aus weil es ihn genauso ankotzen wird wie mich, aber dann gehts halt zum Familienanwalt...
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apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #518 am: 24.März 2016, 16:28:44 »

Nochmal kurz zum Verständnis:
- Deine Bank hat die Abbuchung rückgängig gemacht, weil dein Konto nicht ausreichend gedeckt war
- Lieferando hat dir zusätzlich den Betrag zurücküberwiesen, da die Lieferung nie ankam
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apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #519 am: 24.März 2016, 16:31:27 »

Oh shit. Das hört sich erstmal nicht gut an  :-\ Ich zahle bei Lieferando immer bar an der Haustür, dadurch bin ich denke ich mal gefeit vor solchen Forderungen. Im Grunde können die ja fordern was sie wollen, wenn sie keinen Beweis dafür erbringen müssen, dass sie dir eine Mahnung zugestellt haben. SOLLTEN sie diesen allerdings erbringen müssen und nicht DU (was ich mir in unserem "Rechtsstaat" auch vorstellen kann..), hast du denke ich gute Karten und ein Anwalt sollte das klären können.
Durch Kontoauszüge bzw. Paypal-"Auszüge" lässt sich doch relativ leicht nachweisen, dass du damals gezahlt hast.
Der Nachweis des Versendens der Mahnung läuft (soweit ich weiß) über das Postausgangsbuch der Kanzlei, da werden alle ausgehenden Briefe vermerkt.
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