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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265025 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #520 am: 24.März 2016, 16:33:41 »

Nochmal kurz zum Verständnis:
- Deine Bank hat die Abbuchung rückgängig gemacht, weil dein Konto nicht ausreichend gedeckt war
- Lieferando hat dir zusätzlich den Betrag zurücküberwiesen, da die Lieferung nie ankam
Ganz genau so war das wohl. Ist mir nicht aufgefallen, hatte da ziemliches Chaos auf dem Konto. Kurzfristig musste ich was teures Bezahlen und da gingen recht viele Kleinbeträge zurück.
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veni_vidi_vici

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #521 am: 24.März 2016, 16:56:06 »

Muss man bei Lieferando eine Adresse hinterlegen - jenseits der Lieferadresse? War die noch aktuell? Sollte die Mahnung per Mail oder postalisch zugestellt werden?

Es war Lieferandos Fehler. Aber sie haben angeblich eine Mahnung geschickt. Hier liegt für mich - als Laie - der Knackpunkt. Wer hat zu verschulden, dass die Mahnung nicht zugestellt wurde? Dein Fehler, du zahlst (und zwar wohl vollständig mit total überzogenen Gebühren). Ihr Fehler, sie haben weiterhin Anspruch auf den zuviel überwiesenen Betrag. Pochen beide Parteien auf ihr Recht, stellt sich die Frage wer in der Beweisschuld ist. Aber hier "laufen" doch normalerweise ein paar Rechtsexperten herum, die einen besseren Überblick haben.  ;)

LG Veni_vidi_vici

apfelschorle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #522 am: 24.März 2016, 17:06:13 »

Muss man bei Lieferando eine Adresse hinterlegen - jenseits der Lieferadresse? War die noch aktuell? Sollte die Mahnung per Mail oder postalisch zugestellt werden?

Es war Lieferandos Fehler. Aber sie haben angeblich eine Mahnung geschickt. Hier liegt für mich - als Laie - der Knackpunkt. Wer hat zu verschulden, dass die Mahnung nicht zugestellt wurde? Dein Fehler, du zahlst (und zwar wohl vollständig mit total überzogenen Gebühren). Ihr Fehler, sie haben weiterhin Anspruch auf den zuviel überwiesenen Betrag. Pochen beide Parteien auf ihr Recht, stellt sich die Frage wer in der Beweisschuld ist. Aber hier "laufen" doch normalerweise ein paar Rechtsexperten herum, die einen besseren Überblick haben.  ;)

LG Veni_vidi_vici
War es Lieferandos Schuld? Wann hat die Bank die Zahlung an Lieferando rückgängig gemacht?
Muss Lieferando damit rechnen, dass wenn sie selbst eine Rückzahlung leisten, die Ursprungszahlung ggf. von der Bank rückgebucht worden sein könnte? Ich würde sagen: Nein, müssen sie nicht.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #523 am: 24.März 2016, 18:21:35 »

Mit der Zahlung hatte Lieferando nix zu tun, dort geht es um den Rechnungs-/Zahlungsanbieter BillPay, der eben die Zahlung übernommen hatte. Sprich Lastschrift über einen Drittanbieter.
Die haben meine Adresse usw. selbstverständlich. Wenn 6 Monate später eine Mahnung kommt (ich kann nicht beweisen, dass keine kam, ich vermute wenn eine kam dann per Mail, an eine alte, zwischenzeitlich von mir nicht mehr genutzte Adresse, die ich für jeglichen Blödsinn benutze wo ich mich anmelden muss aber eigentlich nicht will - könnte im Spam gelandet und dort automatisch gelöscht worden sein).
Hab diese Mail heute nur gesehen, weil ich ein PW für nen Onlineshop wiederherstellen musste.

Ich ärgere mich gerade unendlich dort angerufen zu haben, jetzt wissen sie, dass sie jemanden erreicht haben.
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Waldi98

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #524 am: 24.März 2016, 19:42:34 »

Vornweg: Ich habe mit Jura nix am Hut.

Sie haben am 29.03.2015  auf der Internetseite lieferando.de einen Vertrag geschlossen und als Zahlart Lastschriftverfahren gewählt. Wie vereinbart buchte Billpay am 31.03.2015 den Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 19,80 ab. Aufgrund der Stornierung des Vertrages durch lieferando.de hat Billpay am 08.04.2015 einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 auf Ihr Konto bei der Bank zur BLZ/BIC PBNKDEFFXXX erstattet.
 
 Es kam zusätzlich zu einer Rücklastschrift bezüglich der Abbuchung. Somit haben Sie einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 zu viel erhalten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Kontoauszüge.
Nehmen wir mal an, du hättest das Essen erhalten. Dann hätte dir Billpay nichts zurücküberwiesen.
Aber auch in dem Fall wäre dein Konto am Monatsende nicht gedeckt gewesen und es hätte diese Rücklastschrift gegeben.
Mit "Essen nicht geliefert und deshalb Geld zurücküberwiesen" hat die Sache also nicht wirklich was zu tun - denn das wurde ja geregelt.


Das lustige ist halt, dass ich für diese 19,80 niemals Essen gesehen habe, denn der Lieferdienst hatte nicht geliefert, genau so lustig war auch die Dame am Telefon.
"Ich ich sehs nicht ein, wegen so einem Scheißdreck 80 Euro zu bezahlen" "Das hab ich jetzt nicht gehört" "Das können Sie ruhig gehört haben" "Dann leg ich jetzt auf wegen Beleidigung"
WTF?
Ehrlich gesagt hätte ich auch keine Lust, mich am Telefon anpampem zu lassen. Von daher kann ich schon verstehen, dass sie einfach auflegt.

Dass du eine eigene E-Mail-Adresse für so Zeux nutzt, ist zwar verständlich, aber wenn du dann letztlich die E-Mails (Mahnungen) nicht liest, die dorthin verschickt werden, kann da ja die Anwaltskanzlei nix für. Generell halte ich aber da den Postweg oder einen Anruf für sinnvoller. Deine Anschrift müssten sie ja eigentlich haben.


Als Laie würde ich leider sagen: Auch wenn es für dich dumm gelaufen ist, aber die Schuld liegt allein bei dir:
A) Konto nicht gedeckt und daher hat Billpay sein Geld nicht erhalten
B) Mahnung wurde von dir nicht gelesen
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #525 am: 24.März 2016, 23:37:20 »

Sie hat nicht aufgelegt, ich hab ihr sehr freundlich erklärt, dass das keine Beleidigung gegen sie war - war es ja auch nicht. Es war eine (sehr) despektierliche Äußerung gegenüber dem kompletten Vorgang und den zusätzlich anfallenden Kosten. Außerdem war die Dame ab Gesprächsbeginn gereizt und unfreundlich, während ich eher nett und kooperativ UND Kompromissbereit war. Hätte die gesagt "okay, wir können mit den Anwaltskosten auf 25-40 Euro runter gehen, dann hätte ich das als Lehrgeld verbucht (und als gerade so akzeptablen Betrag um mir weiteren Streß zu sparen) und ne Woche nur Nudeln gegessen, aber 80 Euro, dafür, dass da jemand 5 Minuten ein paar Mausklicks gemacht hat. Das Ding hat doch nie ein Anwalt auch nur gesehen.
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Waldi98

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #526 am: 25.März 2016, 12:07:12 »

Außerdem war die Dame ab Gesprächsbeginn gereizt und unfreundlich, während ich eher nett und kooperativ UND Kompromissbereit war.
Dann will ich in dem Punkt nichts gesagt haben.

Klar, die Anwaltskosten sind happig. Habe aber keine Ahnung, was ab der 2. Mahnung sonst so üblich ist.
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #527 am: 18.April 2016, 09:12:14 »

Hello. Ich habe mal eine Frage bzgl. meiner Mietwohnung.

Ich wohne da seit Dezember 2015 drin. Das Bad wurde zu meinem Einzug komplett erneuert.
Seit meinem Einzug renne ich auch dem Vermieter (bzw. dem Ansprechpartner) hinterher, weil bis heute keine Wasserzähler installiert wurden. Die sind aber durchaus vorgesehen. Im Moment liegen sie lose im Badezimmer, die "Anschlüsse" für diese Zähler sind auch vorhanden.

Heute sollte ein Klempner kommen und die einbauen. Der hat sich heute Morgen allerdings gemeldet und den Termin abgesagt, weil er krank ist.
So weit so gut, im Laufe der Woche will er die Dinger einbauen.


Nach der Ausgangssituation jetzt die eigentliche Frage:
Wie wird mit den Monaten Dezember, Januar, Februar, März, April umgegangen, wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht? Zahle ich den Pauschalpreis (obwohl ich höchstwahrscheinlich weniger verbraucht habe) oder gibt es irgendwo noch eine Quelle, von der man den tatsächlichen Verbrauch ablesen kann?

Spielt im Moment zwar keine Rolle, allerdings möchte ich mich vorbereitet wissen.


Vielen Dank :)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #528 am: 18.April 2016, 09:12:59 »

Was ist im Mietvertrag vereinbart?
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #529 am: 18.April 2016, 09:21:43 »

Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Das ist eine gute Frage! :police:
Da müsste ich heute nach Feierabend mal den genauen Wortlaut nachlesen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #530 am: 18.April 2016, 09:34:02 »

Ich würde versuchen für die Monate einfach gar nix zu zahlen... wenn du Glück hast denkt keine mehr dran, dass sie Zähler nicht verbaut waren, scheint ja ein chaotischer laden zu sein.

Zu obigem Fall. Hab mich mit der Anwaltskanzlei auf nen Vergleich von 50 euro geeinigt. Stößt mir zwar immer noch übel auf, ist aber besser als 100
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #531 am: 19.April 2016, 09:49:58 »

Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Ich habe gestern mal die relevanten Passagen gelesen.

Im Moment zahle ich 50% Grundkosten und 50% individuelle Verbrauchskosten (nach Vertrag).
Sollte es zu teuer, oder nicht möglich sein, einen Wasserzähler einzubauen, zahle ich 100% Grundkosten.
Bei mir sind sie 4 Monate nicht aus dem Quark gekommen, das würde ich jetzt darunter zählen.


Für mein Verständnis bedeutet das, dass ich für diese 4 Monate 100% Grundkosten zahle.
Was ja tatsächlich weniger sein sollte, als 50% Grundkosten und 50% individueller Verbrauch, oder? Die Grundkosten beziehen sich ja nur auf die Kosten, die der eigentliche "Betrieb" der Wasseranlagen verursacht.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #532 am: 19.April 2016, 10:04:33 »

Wer hat zu verantworten, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte? Hast du mehrere Termine abgesagt?
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #533 am: 19.April 2016, 10:10:10 »

Wer hat zu verantworten, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte? Hast du mehrere Termine abgesagt?

Ich habe mehrmals beim Ansprechpartner angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Wasserzähler noch nicht eingebaut sind.
Er sagte, er wollte sich darum kümmern. Es gingen einige Tage ins Land und ich habe erneut angerufen. Da hat er mich dann an die Firma weitergeleitet, die das Badezimmer saniert hat.
Mein Ansprechpartner dort wiederum, sagte mir, dass die gar nicht für den Einbau der Zähler verantwortlich sind.
Ich also wieder beim Ansprechpartner meines Vermieters angerufen, der sagte er kümmert sich drum. Wieder einige Tage gewartet, wieder angerufen. Jetzt hat er einen Klempnertermin vereinbart, der ja, wie bereits gesagt, am Montag abgesagt wurde.

Während dieser Zeit gab es also viele Telefonate und einen (!) echten Termin.
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #534 am: 19.April 2016, 10:11:47 »

Unter Grundkosten versteht man zumindest bei Heizkosten die Abrechnung über Flächenanteile...
Wird hier wohl genauso gemeint sein.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #535 am: 19.April 2016, 10:51:04 »

Ja, man sollte meinen, dass du dann nur die Grundkosten zahlen musst, keine Verbrauchskosten. Da es aber nicht in deiner Verantwortung liegt, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte, würde ich auch meinen, dass du die Grundkosten nur zu 50% zahlen musst.

Wir reden aber nicht von Unsummen, oder? Es ist fraglich, ob man sich deswegen mit dem Vermieter streiten sollte.
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #536 am: 19.April 2016, 11:14:07 »

Ja, man sollte meinen, dass du dann nur die Grundkosten zahlen musst, keine Verbrauchskosten. Da es aber nicht in deiner Verantwortung liegt, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte, würde ich auch meinen, dass du die Grundkosten nur zu 50% zahlen musst.

Wir reden aber nicht von Unsummen, oder? Es ist fraglich, ob man sich deswegen mit dem Vermieter streiten sollte.

Nein, Unsummen werden das auf keinen Fall sein. Wir reden hier schließlich von einer Wohnung, die warm (exkl. Strom) 550 Euro kostet. Also alles im Rahmen.
Allerdings wird das spätestens ein Thema werden, wenn die Rück-/Nachzahlung kommt. Ich wollte eben wissen, wie ich in der ganzen Geschichte stehe.
Sobald die Zähler eingebaut sind, werde ich mich diesbezüglich sowieso noch mal beim Ansprechpartner der Wohngenossenschaft melden, um zu fragen, wie die dazu stehen. Schließlich ist ohne Wasserzähler keine Abrechnung nach individuellem Verbrauch möglich. Vielleicht bieten die mir direkt zu Beginn eine gute Lösung an. Die verhielten sich da bisher immer sehr sauber (auch, wenn sie so chaotisch sind).

Ich danke jedenfalls für eure Hilfe :)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #537 am: 19.April 2016, 11:16:36 »

Ja, sich gütlich zu einigen ist immer besser.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #538 am: 19.April 2016, 12:41:28 »

Und ich wieder.
Meine Mitbewohnerin hat zwei Wochen für einen "Putzdienst" gearbeitet. Also 3x die Woche, je ein paar Stunden.
Sie hat dort einen Vertrag unterschrieben. Was drin steht weiß ich nicht, sie hat keine Kopie bekommen.
Jedenfalls hat sich nach den zwei Wochen Niemand mehr bei ihr gemeldet, auf ihre Anfragen nach ihrem Geld (um die 140 Euro) reagiert einfach niemand.
Es existiert eine Person, die bezeugen kann, dass sie dort gearbeitet hat.
Ich hab ihr gesagt sie soll mit nem Anwalt drohen - wäre aber vielleicht eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei (wegen was dann?) aber nicht evtl. sogar besser?
Außerdem meinte meine Mitbewohnerin, dass sie die Chefin sie nicht angemeldet hätte.

Wäre für Tipps dankbar, wie sie an ihr Geld kommt - am besten natürlich, wenn die Drohung schon reicht und eben nicht der Weg zu Anwalt oder Polizei angetreten werden muss.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #539 am: 19.April 2016, 12:48:06 »

Ich hab ihr gesagt sie soll mit nem Anwalt drohen - wäre aber vielleicht eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei (wegen was dann?) aber nicht evtl. sogar besser?

Wegen Betrug und Schwarzarbeit. ISt natürlich extrem dumm, dass sie keine Kopie vom Vertrag hat.
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