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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265058 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #540 am: 19.April 2016, 12:51:03 »

Das hab ich ihr auch gesagt und bin auch ein wenig darauf rum geritten. Ich denke ich geh gleich nochmal rüber und riebs ihr nochmal unter die Nase.
Gut, also Betrug und Schwarzarbeit. Wie ich mir dachte.
Ich hab ihr gesagt sie soll warten, ob sich bis morgen jemand meldet, wenn nciht soll sie ne Frist setzen und das mit der Drohung (die ich noch näher definieren werde) verbinden.
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #541 am: 19.April 2016, 12:53:50 »

Du hast schon lustige Mitbewohner  :D
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"EL MILAGRO"

"Niemand ist eine Insel. Ausser man ist Mauricio Isla"


maturin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #542 am: 19.April 2016, 12:56:03 »

Kommst du dir eigentlich manchmal wie der Hausvater vor? Ich stell mir vor wie du dich am Ende der Woche im Sessel zurücklenst, Whiskey in der Hand und die E-Zigarre am qualmen und drüber nachdenkst was deine Teenage-Kiddies die Woche wieder so angestellt haben.  O0
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Folge meiner irrsinnigen Reise als deutscher Gründer, Fotograf und Dokumentarfilmer, wenn ich im Van mit Freundin und Hund Brasilien abseits der bekannten Wege erkunde. Wahrend unserer Expedition suchen wir die besten lokalen Guides für Peabiru, stürzen uns in Abenteuer in unangetasteter Natur und erzählen die Geschichten des ursprünglichen Brasiliens.

peabiru.de

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #543 am: 19.April 2016, 13:25:57 »

Haha, eigentlich nicht. Aber ich mach halt das organisatorische und die Aktion kam jetzt zufällig. Man unterhält sich halt manchmal und sie hat das erzählt, also, dass sie ihr Geld immer noch nicht hat und machte nicht dne Eindruck, als würde sie sich darum noch mehr bemühen wollen ("Scheiße, hab ich zwei Wochen umsosnt gearbeitet"). Da meinte ich halt okay, da musst du was machen, und wenn du nur der Chefin dort ans Bein pinkelst.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #544 am: 19.April 2016, 13:32:09 »

Mit einer Anzeige muss man natürlich vorsichtig sein, besonders wenn man keine Beweise hat, weil man sonst selber wegen falscher Verdächtigung dran sein kann. Um wie viel Kohle geht es denn? Evtl. sollte man das auch unter Lehrgeld abhaken.
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #545 am: 19.April 2016, 13:32:28 »

Kommst du dir eigentlich manchmal wie der Hausvater vor? Ich stell mir vor wie du dich am Ende der Woche im Sessel zurücklenst, Whiskey in der Hand und die E-Zigarre am qualmen und drüber nachdenkst was deine Teenage-Kiddies die Woche wieder so angestellt haben.  O0

Die Vorstellung ist geil, am Besten in einem Morgenrock im Ohrensessel, während das Kaminfeuer prasselt ;D
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E.Hemingway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #546 am: 19.April 2016, 14:11:02 »

Mit einer Anzeige muss man natürlich vorsichtig sein, besonders wenn man keine Beweise hat, weil man sonst selber wegen falscher Verdächtigung dran sein kann. Um wie viel Kohle geht es denn? Evtl. sollte man das auch unter Lehrgeld abhaken.
Wie ich sagte, etwa 140 Euro. Wie gesagt glaube ich, dass die Drohnung mit der Anzeige reichen wird.
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Zuzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #547 am: 19.April 2016, 14:15:18 »

Das glaube ich eher nicht. Es klingt doch so, als wäre das Ganze von Anfang an darauf ausgelegt, um eine Anzeige herum zu kommen. Keine Kopie des Vertrages ist doch ein deutliches Signal. Ich schätze, dass man auf die Drohung mit einer Anzeige eher Gelächter ernten wird, ggf. wird der Spiess noch umgedreht und behauptet, sie hätte gar nicht angemeldet werden wollen und schwarz bezahlt werden wollen, worauf man sich seitens des Arbeitgebers natürlich nicht hat einlassen wollen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #548 am: 19.April 2016, 14:22:05 »

Tja, was also tun?
Evtl. kann ja auch ich einfach die Anzeige machen. "Mir ist zu Ohren gekommen, dass XY Schwarzarbeit, blubb".
Wie gesagt, mir gehts da auch eher darum der Firma einen reinzuwürgen, auch wenn es mich natürlich freuen würde, wenn meine Mitbewohnerin ihr Geld bekommt.
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gauch0_10

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #549 am: 19.April 2016, 14:25:23 »

Am Besten mal selber dort bewerben und alles dokumentieren.
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Besiktas Istanbul - FC ST PAULI

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #550 am: 19.April 2016, 14:29:33 »

Hab nciht so viel Lust morgens um 5 aufzustehen und putzen zu gehen ;D
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #551 am: 19.April 2016, 14:40:09 »

White undercover ;D Der erste Schritt wäre mit denen zu reden, hat das keinen Erfolg, kann man mit Anzeige drohen oder zum Anwalt gehen. Bei 140,- € ist der Anwalt eher keine Option. Und wie Zuzu schon schrieb: das stinkt nach Methode und hat wahrscheinlich auch mit Drohung Polizei/Anwalt wenig Aussicht auf Erfolg. Also abhaken und draus lernen.
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Muffi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #552 am: 19.April 2016, 14:45:14 »

Ich habe bis gerade mitgelesen und wollte gern auch meine Meinung zum Besten geben. Wenn die sich nach reden nicht rühren, würde ich die Firma auf jeden Fall anzeigen. Was hat deine Mitbewohnerin denn zu verlieren? Eigentlich doch nichts und die Polizei muss einer solchen Anzeige nachgehen. Vielleicht kommt dabei auch heraus, dass die Firma schon öfter mit so etwas aufgefallen ist, weil es weitere Meldungen/Anzeigen dieser Art gibt. Ich würde es auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, wer arbeitet schon gern für lau?
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #553 am: 19.April 2016, 14:48:55 »

Wie gesagt, ohne Beweise kann das leicht ins Gegenteil umschlagen. Würde abraten und lieber selbst recherchieren und vor allem dokumentieren.
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"EL MILAGRO"

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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #554 am: 19.April 2016, 14:49:40 »

Zu verlieren: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Wenn sie zur Polizei geht, dann soll sie den Fall auf jeden Fall 100%ig korrekt schildern, die Beamten können dann sicher auch einen Rat geben, ob eine Anzeige Sinn macht oder nicht.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #555 am: 19.April 2016, 14:52:37 »

Was ich nicht verstehe: Die Firma putzt unter Anderem auch in einigen der namhafteren Supermärkte hier. Kann mir kaum vorstellen, dass da so unseriös gearbeitet wird.

Wie gesagt, ohne Beweise kann das leicht ins Gegenteil umschlagen. Würde abraten und lieber selbst recherchieren und vor allem dokumentieren.
Zumindest kann sie ja (zumindest) eine Zeugin anführen, die bezeugen kann, dass sie dort gearbeitet hat.
 
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Plumps

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #556 am: 19.April 2016, 14:53:30 »

Das mit der Zeugin ist schonmal gut  :)
Oder es löst sich heut noch alles in Wohlgefallen auf, wenn sie merkt, dass das Geld überwiesen wurde  ;)
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"EL MILAGRO"

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #557 am: 19.April 2016, 15:03:27 »

Das Ding ist halt, dass sie ja nichtmal ne Antwort erhält. Ich hatte mal nen ähnlichen Fall, da hat der Personalchef sich aber regelmäßig bei mir gemeldet und mir gesagt wie der Stand der Dinge ist. Mein Geld hab ich bekommen, wenn auch 4 Monate später. Und die Firma war von der Insolvenz bedroht, ist diese Firma hier nicht...
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #558 am: 19.April 2016, 20:16:54 »

Ich würde denen eine Mail schreiben, wo ich detailliert alle Tätigkeiten für diese Firma dokumentiere und eine Frist setzen (wenn sie es morgen schreibt - bis Montag sich mit ihr in Verbindung zu setzen)
Für den Fall das sich niemand meldet, würde ich Montag nach hören und dann Dienstag Richtung Polizei aktiv werden.

Zum einen hat sie damit die Aufstellung, wann sie wo, wie, für wie lange gearbeitet hat für die Cops gleich fertig, zum anderen zeigt sie, dass sie es ernst meint.
Weiterhin würde ich die Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls protokollieren (inkl. der Ansprechpartner)
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FMGaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #559 am: 19.April 2016, 20:50:02 »

Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.

Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."
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