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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265044 mal)

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #580 am: 01.November 2016, 20:27:15 »

Wenn man als Angeklagter vor Gericht muss  (Beleidigung) und freigesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet? Und der Angeklagte die Reisekosten?
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #581 am: 01.November 2016, 21:53:02 »

Wenn man als Angeklagter vor Gericht muss  (Beleidigung) und freigesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet? Und der Angeklagte die Reisekosten?
Fahrtkosten bekommst du erstattet. Beim Verdienstausfall gibt es einen Höchstsatz pro Stunde den man geltend machen kann aber da weis ich jetzt nicht genau wo der liegt. Bekommst du einen Stundenlohn und durch die verpasste Arbeitszeit weniger Geld kannst du den Verdienstausfall bis zum Höchstsatz geltend machen aber bekommst du ein Festgehalt ohne Stundenbezug entsteht dir kein Schaden den du geltend machen könntest.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #582 am: 02.November 2016, 07:31:57 »

Danke!
Geht hier ja um den Verdienstausfall des Arbeitgebers, da es sich um eine Beratertätigkeit handelt und an dem Tag ja dann keine Projektstunden zustande kommen können.

Aber wie gesagt, danke! Ob der Arbeitgeber sein Geld bekommt interessiert ja im Endeffekt eh nicht  :D ;)
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #583 am: 02.November 2016, 12:58:49 »

Für Laien ist das grundlegend mal interessant zu wissen, wann wer für was noch Geld, bzw. Entschädigung erhält.
Zeugen, Angeklagter, Kläger. Das wird bestimmt jeweils anders behandelt, stelle ich mir vor.


@Flyinguwe:
Deinen Nickname kenne ich auch. ;)
Finde den Kerl sogar recht lustig/unterhaltsam. :D

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #584 am: 02.November 2016, 17:00:31 »

Zumindest als Zeuge kann ich sagen, dass es Fahrtkostenerstattung gab. Auf die Idee sonst noch irgendwas zu "fordern" kam ich allerdings nicht. Da es insgesamt mehrere Stunden waren (je 1 Stunde an/abreise, Wartezeit während der Verhandlung usw.) wäre da bestimmt noch was machbar gewesen. Vor allem, wenn du dann nicht aussagen musst, weil der Angeklagte geständig ist ne tolle Sache.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #585 am: 02.November 2016, 17:02:49 »

Bekommt ein Angestellter für solch einen Spaß Sonderurlaub?

Ich stelle mir das grundlegend halt nicht für jeden einfach vor. Grade für Selbstständige z.B.. Für die kann 1 Tag Verdienstausfall eine Menge Probleme verursachen, und im Besonderen, wenn sie eine Ein-Mann-Firma haben.
Möglich, dass sie ein 2. oder 3. Mal vor Gericht erscheinen müssen.

Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #586 am: 02.November 2016, 17:36:46 »

Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dich als Zeugen vorläd musst du vor Gericht erscheinen und dein Arbeitgeber muss dich dafür auch freistellen. Solltest du nicht erscheinen kommen die netten Menschen in Grün (oder Schwarz, je nach Bundesland) vorbei und spielen begleiteten Taxiservice ;)
Als Zeuge hat man auch immer ein Anrecht auf Erstattung der Unkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Als Angeklagter ebenso sofern man freigesprochen wird. Bei einer Verurteilung oder auch wenn das Verfahren eingestellt wird bleibt man auf den Kosten sitzen.

In Zivilsachen muss man als Kläger und Beklagter nicht zwingend vor Gericht erscheinen sondern kann sich auch von seinem Anwalt vertretten lassen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #587 am: 02.November 2016, 18:11:42 »

Kann man eignetlich aim Strafverfahren als Angeklagter darauf bestehen, dass eine Sache verhandelt wird? Angenommen das Verfahren wird eingestellt, ich gehe davon aus, dass ich gewinne und hab schon X Anwaltskosten. Das wär doch ziemlich beschissen für mich, weil ich praktisch unverschuldet auf den Kosten sitzen bleibe.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #588 am: 02.November 2016, 20:34:08 »

Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dich als Zeugen vorläd musst du vor Gericht erscheinen und dein Arbeitgeber muss dich dafür auch freistellen. Solltest du nicht erscheinen kommen die netten Menschen in Grün (oder Schwarz, je nach Bundesland) vorbei und spielen begleiteten Taxiservice ;)
Als Zeuge hat man auch immer ein Anrecht auf Erstattung der Unkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Als Angeklagter ebenso sofern man freigesprochen wird. Bei einer Verurteilung oder auch wenn das Verfahren eingestellt wird bleibt man auf den Kosten sitzen.

In Zivilsachen muss man als Kläger und Beklagter nicht zwingend vor Gericht erscheinen sondern kann sich auch von seinem Anwalt vertretten lassen.

NACH Rücksprache mit meinem Anwalt heute, kann ich das so nicht bestätigen. Also die AngeklagtenSache.
Bei Verurteilung trägt man alles. Also auch die Kosten für den Verdienstausfall, sofern es geltend gemacht wird.
Aber dann wird es komplizierter, bei Freispruch übernimmt die Staatskasse  (bekomme deshalb schon die Krise, weil es in meinem Fall sehr lächerlich ist und ein Freispruch sehr wahrscheinlich.  Der Fall wurde vom Richter sogar erst zurückgewiesen und dann nochmal beantragt wegen einer jetzigen Kleinigkeit). Aber bei Einstellung gegen ein bussgeld kommt es dann drauf an, wurde mir gesagt. Das kann sein dass die alles übernehmen, aber auch nur die Verhabdlungskosten. Also das ist dann irgendwie Verhandlungsgeschick.

Mein Anwalt rechnet mit maximal einer Stunde Verhandlung, eher 30 Minuten. Und dafür muss ich dann einen ganzen TAG opfern, plus 1 Stunde Flugzeit, plus die Kosten.
ärgert mich sehr, dass ich erst so spät einen Anwalt eingeschaltet habe. Vermutlich wäre gegen ein bussgeld das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt worden.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #589 am: 02.November 2016, 22:53:59 »

Bei einer Einstellung des verfahrens ist das immer so eine sache, egal ob vor einer möglichen Gerichtsverhandlung oder währenddessen. Wird vor einer Verhandlung eingestellt, möglicherweise gegen Auflagen wie Geldbuße etc, trägt man seine Anwaltskosten und sonstigen Auslagen selbst. Bei einer Einstellung bei schon laufendem Verfahren kann man über eine teilweise Erstattung verhandeln und in ganz ganz seltenen Fällen bekommt man auch alle Auslagen erstattet. Da muss dann aber auch schon sowas passieren wie unterdrückte Entlastungsbeweise, lügende Zeugen etc die das Gericht als so schwerwiegend ansieht das man dir trotz Einstellung alle Kosten erstattet.
Eine Einstellung kann man als Angeklagter auch ablehnen wenn man unbedingt will.

IdR lohnt es sich sofort einen Anwalt einzuschalten, vorallem wenn es um geringere Vergehen oder Sachen geht bei dennen Aussage gegen Aussage steht. Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei sind so überlastet das sie kleinere Sachen gerne gegen kleinere Auflagen einstellen.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #590 am: 04.November 2016, 13:38:31 »

Und genau deshalb könnte ich niemals Anwalt werden.
Verhandlung war in Köln, es fiel direkt auf, dass auf der Rolle die Termine im fünf Minuten Takt draufstanden. Da fühlt man sich ja direkt richtig für voll genommen...
Für meinen fall waren es immerhin 20 Minuten.
Was soll man dazu sagen, die Richterin diktierte was die Staatsanwältin machen soll. Was sehr absurd war, da man merkte und die Anklägerin es auch sagte, dass sie eigentlich für etwas anderes plädiert. Zwei Zeugen geladen, Polizisten. Nur einer kam...

Nach 10 Minuten dann Einstellung wegen Geringfügigkeit. Fast das beste was passieren kann, wenn man zwei Polizisten gegen sich hat.
Ärgert mich trotzdem, denn Anwaltskosten und auf meinen Fahrkosten bleibe ich sitzen. Aber nochmal zu einer Verhandlung nach Köln um dann vielleicht das Gleiche zu erreichen machte auch wenig Sinn. Gerade wenn zwei Polizisten gegen einen aussagen.
Wobei der der anwesend war wahrscheinlich mich eher entlastet hätte, aber es kam gar nicht erst zu einer Aussage.

Alles in allem mal wieder nette Verschwendung von Geldern.
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #591 am: 14.November 2016, 16:56:13 »

Eine Frage zum Melderecht:
Ich bin beruflich für voraussichtlich 8 Monate nach Ludwigshafen gezogen.
Partnerin, Freunde, Familie und Geschwister, sowie sämtliche Vereine etc. sind weiterhin in Stuttgart und Umgebung, weswegen ich auch am Wochenende immer dort sein werde.
Der Lebensmittelpunkt liegt also klar am bisherigen Wohnsitz, bei meinem ersten Besuch im Bürgerbüro wurde mir jedoch die Anmeldung als Zweitwohnsitz für LU verweigert.
Grund: Sie sind 5 Tage pro Woche hier und nicht verheiratet. Basta.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Nachdem ihr Vorgesetzter nicht vor Ort war bin ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

LU will natürlich meine Steuern, Zuschüsse etc., die sie nur für Erstwohnsitzler bekommen...
Kennt sich jemand genauer aus und kann mir ein paar relevante Paragrafen nennen, damit ich die mMn eindeutige Angelegenheit morgen im Rathaus schnell über die Bühne bringen kann?

Vielen Dank!
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #592 am: 14.November 2016, 17:00:29 »

Wenn du mich daran erinnerst, frage ich heute Abend mal meine Partnerin; sie ist Verwaltungsfachangestellte und arbeitet bei der Stadt Braunschweig ;)
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"My Mojito in La Bodeguita, my Daiquiri in El Floridita"

E.Hemingway

GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #593 am: 14.November 2016, 17:13:03 »

Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.

Also, sowas finde ich schon wieder eine absolute Frechheit... >:( >:(
Wenn man eine offizielle Entscheidung trifft, ohne dafür eine rechtliche Grundlage nachweisen zu könne, basiert diese Entscheidung auf Willkür!

Ich finde gut, dass du dich weitergehend darüber informierst.
An deiner Stelle könnte ich mir bei positivem Ausgang deinerseits, einen Gruß an die entsprechende Dame (dann aber mit korrekter rechtlicher Grundlage) nicht verkneifen... :police: :blank:

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #594 am: 14.November 2016, 17:16:52 »

Dumm, dass man dem Vermeiter neuerdings die Anmeldebestätigung vorlegen muss ^^
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #595 am: 14.November 2016, 18:15:13 »

Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.

Also, sowas finde ich schon wieder eine absolute Frechheit... >:( >:(
Wenn man eine offizielle Entscheidung trifft, ohne dafür eine rechtliche Grundlage nachweisen zu könne, basiert diese Entscheidung auf Willkür!

Das war dann auch der Punkt an dem ich ihren Vorgesetzten verlangt und nachdem der nicht anwesend war, das Gespräch beendet habe.

Wenn du mich daran erinnerst, frage ich heute Abend mal meine Partnerin; sie ist Verwaltungsfachangestellte und arbeitet bei der Stadt Braunschweig ;)

Danke! Ich schreib dir gegen später eine Erinnerungs-PM, wenn ich bis dahin nichts von dir gehört habe  :)
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #596 am: 14.November 2016, 19:23:05 »

Eine Frage zum Melderecht:
Ich bin beruflich für voraussichtlich 8 Monate nach Ludwigshafen gezogen.
Partnerin, Freunde, Familie und Geschwister, sowie sämtliche Vereine etc. sind weiterhin in Stuttgart und Umgebung, weswegen ich auch am Wochenende immer dort sein werde.
Der Lebensmittelpunkt liegt also klar am bisherigen Wohnsitz, bei meinem ersten Besuch im Bürgerbüro wurde mir jedoch die Anmeldung als Zweitwohnsitz für LU verweigert.
Grund: Sie sind 5 Tage pro Woche hier und nicht verheiratet. Basta.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Nachdem ihr Vorgesetzter nicht vor Ort war bin ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

LU will natürlich meine Steuern, Zuschüsse etc., die sie nur für Erstwohnsitzler bekommen...
Kennt sich jemand genauer aus und kann mir ein paar relevante Paragrafen nennen, damit ich die mMn eindeutige Angelegenheit morgen im Rathaus schnell über die Bühne bringen kann?

Vielen Dank!

Aaaalso:

Paragraphen hat sie jetzt nicht vorliegen (kommt gerade von der Arbeit), jedoch hat die Mitarbeiterin dort nicht unrecht. Dort, wo man arbeitet und die meiste Zeit verbringt, ist der Hauptwohnsitz, in dem Fall dann Ludwigshafen - egal, wie lange du dort bist. Es gibt zwar einen Vordruck, unter anderem für Studenten, allerdings hilft das - laut meiner Partnerin - leider nicht, da du eben 5 Tage die Woche in Ludwigshafen durch die Arbeit verbringst und nur 2 Tage eben in deiner Heimat. Da Ludwigshafen zu weit von Stuttgart entfernt ist, könntest du auch nicht ausmachen, dass du abends mal eben nach Hause fährst.

Tut mir leid, leider wirst du da wohl kein Glück haben, Ludwigshafen als Zweitwohnsitz zu melden :/
« Letzte Änderung: 14.November 2016, 20:44:02 von Revolvermann »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #597 am: 14.November 2016, 19:33:03 »

Ohne jetzt einen Paragraphen dazu zu kennen, kenne ich das auch so, dass dort wo die meisten Tage der Woche die Zeit verbringt der Erstwohnsitz ist. Ich meine ein Studienkollege hat es mal erreicht das zu umgehen, da er angegeben hat er würde nur 3 einhalb Tage die Woche am Studienort sein und den Rest der Zeit in der Heimat. Allerdings musste er das auch nachweisen können. Sprich Tankbelege oder ähnliches.
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AndyB

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #598 am: 14.November 2016, 20:21:02 »

Danke für die Mühe, wenn sie mir das auch vor Ort hätte belegen können, wäre alles in Ordnung.
Allein die Aussage "ich mach das schon ne Weile" reicht mir aber eben nicht wenn ich anderer Meinung bin  ;D

Da kommen wir dann gleich zur nächsten Frage, jetzt sind die Steuerfachmänner gefragt: (ich werde aber auf jeden Fall demnächst auch einen Steuerberater engagieren...)
Inwiefern könnte das Einfluss auf die doppelte Haushaltsführung nach EStG haben? So wie ich das verstanden habe, kann ich die Kosten für die Wohnung in LU trotzdem als Werbungskosten absetzen...  ???

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Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #599 am: 14.November 2016, 20:35:17 »

Mal sehen, was das Finanzamt zu meiner Steuererklärung im nächsten Jahr sagt, offiziell bin ich nämlich in DE gemeldet, obwohl ich nun in Bulgarien arbeite. Dieses Jahr dürfte es noch keine Probleme geben, da ich länger in Deutschland war, aber nächstes Jahr werde ich garantiert 300 Tage in Bulgarien sein. Mal schauen, was mir meine Steuersoftware raten wird.
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Ständig im Einsatz für einen besseren FM und für ein tolles Forum :)

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