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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265930 mal)

Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #720 am: 25.April 2017, 20:05:49 »

In meinem Arbeitsvertrag gibt's keine Passage für den Urlaubsanspruch nach Kündigung. Hatte ich vorhin in der Pause schon vermutet, wollte aber nochmal nachprüfen.
Dann nehme ich an gilt §5 des Bundesurlaubsgesetzes und ich habe Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub? Das wären (Stand heute) 22,5 Tage. Weiß nicht, ob sich die Auszahlung da lohnen würde, aber das ist für mich (erstmal) eh keine Option.
Werde das morgen dann mal besprechen mit meinen Vorgesetzten. So ein Monat frei vor Antritt des neuen Jobs hätte schon was. Hoffentlich legt man mir da keine Steine in den Weg :)
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #721 am: 25.April 2017, 21:47:40 »

Auszahlung wird bei dir wahrscheinlich sowieso unzulässig sein.

Zitat
3. KANN MAN SICH DIE VERBLEIBENDEN URLAUBSTAGE AUSZAHLEN LASSEN?

Der Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch sofort fällig (BAG, 9 AZR 365/10). Wie bereits erläutert, ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt. In Betracht kommt aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/#Zahlen

Bis zum 31.7. sind es noch mehr als 22,5 Tage. Bleibt die Frage, ob dein AG auf dich verzichten kann oder dich noch unbedingt braucht. Und diese betrieblichen Gründe sind mWn vor dem Arbeitsgericht ziemlich schwer zu halten.

Steine in den Weg legen können sie dir nicht. Entweder Urlaub, oder Kohle. Gesetze gelten auch für Arbeitgeber. ;)
« Letzte Änderung: 25.April 2017, 21:53:02 von j4y_z »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #722 am: 27.April 2017, 01:53:25 »

Grundsätzlich würde ich empfehlen, denjenigen zu fragen, der deinen Urlaub sonst immer genehmigt.
In der Praxis wird es wohl verschiedene Handhabungen geben.


Bei uns wird bei Austritt immer 1/12 des Jahresurlaubs * gearbeiteter Monate als Urlaubsanspruch für das Austrittsjahr gerechnet.
Bsp.: 30 Tage Jahresanspruch, Austritt 31.07. = 30 Tage * 1/12 * 7 Monate = 17,5 Tage - hier wird bei uns auf 18 Tage gerundet, halbe Tage gibt es bei uns nicht.
Hätte ich nun z.B. im März schon 10 Tage genommen, stünden mir noch 8 Tage zu. Hätte ich dann bis zum 31.07. keinen genehmigten Urlaubsantrag mehr, bekomme ich bei uns die letzten 8 Arbeitstage vor Austritt automatisch Urlaub.


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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #723 am: 27.April 2017, 20:55:42 »

Danke für eure Hilfe/Tipps/Verweise. Finanzabteilung war sichtlich "not amused". 8)
Geht aber jetzt klar und ich hab den kompletten Juli frei :)
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #724 am: 27.April 2017, 22:45:42 »

Viel Spaß :D
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Tery Whenett

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #725 am: 06.September 2017, 15:18:59 »

Gibt es hier einen Spezialisten in Sachen Urheberrecht?
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aragorn99werder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #726 am: 06.September 2017, 19:03:45 »

Ich habe Urheberrecht als Teil meines Schwerpunktes. Bedauerlicherweise heißt das nicht im geringsten, dass ich irgendwas wüsste. Aber evtl. könnte ich mal in das Skript schauen.
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Unsere Comunio-Runde nimmt gerne neue Mitspieler auf. Wenn ihr Interesse an einem längerfristigen Bundesliga-Managerspiel habt, schaut doch mal rein.
http://www.meistertrainerforum.de/index.php/topic,11878.1120.html
:)

Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #727 am: 16.September 2017, 14:59:40 »

Wer kennt sich aus?
Folgende Situation:
Gestern Abend ist mir, beim ausparken, jemand gegen meinen Golf gerollt.
Der "Unfall" ist von den Cops aufgenommen worden, alle Daten liegen vor.
Augenscheinlich ist 0 dran an beiden Autos, der andere ist auch, laut eigener Aussage nur gerollt.

Nun zu meiner Frage:
Ab wann zählt das Fahrzeug als Unfallwagen?
Als ich mir den Wagen gekauft habe und meinen vorherigen in Zahlung gegeben habe (mit dem bin ich einer jungen Dame zu nah gekommen...), habe ich diesen leichten Auffahrunfall erwähnt, aber der Verkäufer meinte, das wäre dennoch kein Unfallwagen, da keine "Kaltverformung" vorgelegen habe.
War wie gesagt auch sehr sachte.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir den Wiederverkaufswert nicht mindern möchte, wenn er nun als "Unfallwagen" gilt.
Ist er das schon, weil TeamGreen den Unfall aufgenommen hat, oder erst dann wenn ich zu VW bzw. in eine Werkstatt fahre?
Mache ich eh am Freitag, wegen TÜV/AU und Inspektion, ist aber vom "Unfall" unabhängig.

Also...wer kennt sich aus?
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #728 am: 16.September 2017, 23:02:33 »

Wer kennt sich aus?
Folgende Situation:
Gestern Abend ist mir, beim ausparken, jemand gegen meinen Golf gerollt.
Der "Unfall" ist von den Cops aufgenommen worden, alle Daten liegen vor.
Augenscheinlich ist 0 dran an beiden Autos, der andere ist auch, laut eigener Aussage nur gerollt.

Nun zu meiner Frage:
Ab wann zählt das Fahrzeug als Unfallwagen?
Als ich mir den Wagen gekauft habe und meinen vorherigen in Zahlung gegeben habe (mit dem bin ich einer jungen Dame zu nah gekommen...), habe ich diesen leichten Auffahrunfall erwähnt, aber der Verkäufer meinte, das wäre dennoch kein Unfallwagen, da keine "Kaltverformung" vorgelegen habe.
War wie gesagt auch sehr sachte.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir den Wiederverkaufswert nicht mindern möchte, wenn er nun als "Unfallwagen" gilt.
Ist er das schon, weil TeamGreen den Unfall aufgenommen hat, oder erst dann wenn ich zu VW bzw. in eine Werkstatt fahre?
Mache ich eh am Freitag, wegen TÜV/AU und Inspektion, ist aber vom "Unfall" unabhängig.

Also...wer kennt sich aus?

Weder, noch. Es kommt einfach auf den Schaden an. Ist da kein Schaden, hattest du auch keinen Unfall (wenn es um einen Verkauf geht). Sobald die Werkstatt aber was diesbezüglich repariert, ändert sich die Situation, denn dann ist ja augenscheinlich ein Schaden entstanden, den du beim Verkauf erwähnen solltest.
Ich würde den Wagen einfach von der Werkstatt an der entsprechenden Stelle checken lassen und wenn die sagen, da ist nix, dann ist alles gut.
Im Übrigen ist ein reparierter Parkrempler mitnichten wertmindernd.
« Letzte Änderung: 16.September 2017, 23:10:34 von j4y_z »
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #729 am: 17.September 2017, 12:06:30 »

Erstmal danke dir.
Ich werde morgen mal mit meiner Versicherung telefonieren und hören, was die sagen.

Bei dem reparierten Parkrempler gehen die Ansichten übrigens auseinander.
Neue Lackierung bei altem Auto kann sogar wertsteigernd sein, wohingegen Reparaturen an sich anzeigepflichtig beim Verkauf sind etc.

Naja, morgen bin ich schlauer!
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #730 am: 17.September 2017, 12:24:19 »

Es kommt da wirklich auf den Schaden und die Art der Reparatur an. Nehmen wir mal an dir fährt jemand auf dem Parkplatz in die Fahrertür und du hast da eine ordentliche Beule drin, ohne weitere Schäden am Auto.
Wird die Tür entbeult, gespachtelt und lackiert ist das eine Wertminderung. Wird hingegen eine komplett neue Tür eingebaut hast du eine Wertsteigerung. Das Auto ist aber in beiden Fällen ein Unfallwagen und es sollte beim Verkauf angegeben werden.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #731 am: 04.Oktober 2017, 17:28:16 »

Die Telekom ist ja dreist drauf...
Stehen die tatsächlich seit heute morgen direkt vor dem Dienstgebäude von dem Kunden bei dem ich im Einsatz bin, und eine hübsche Blondine verteilt dort Schokoriegel mit Info für eine Karriere bei der Telekom. Hier ist ein IT-Standort, soweit ist das nicht dumm. ;)
Allerdings macht aus dem Fahrzeug heraus eine 2. Person immer ein Foto von jenen Menschen, die den Schokoriegel annehmen. Ich denke mal, um nachher bei einer Bewerbung die Maßnahme hier bewerten zu können.
Allerdings handeln sie hier meiner Meinung nach rechtswidrig, wenn sie ohne Fragen (und Wissen) der Person ein Foto machen.


EDIT:
Ein 3. hat anscheinend die Gegend beobachtet, denn der ist mit Tempo grade angefahren gekommen und hat die wohl gewarnt. Aus unserem Gebäude haben sich hier schon welche beschwert und die Nummernschilder notiert.
Die wissen sehr wohl, dass das nicht ganz rechtens ist...
« Letzte Änderung: 04.Oktober 2017, 17:46:39 von GameCrasher »
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Topher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #732 am: 06.Oktober 2017, 08:23:08 »

Die Telekom ist ja dreist drauf...
Stehen die tatsächlich seit heute morgen direkt vor dem Dienstgebäude von dem Kunden bei dem ich im Einsatz bin, und eine hübsche Blondine verteilt dort Schokoriegel mit Info für eine Karriere bei der Telekom. Hier ist ein IT-Standort, soweit ist das nicht dumm. ;)
Allerdings macht aus dem Fahrzeug heraus eine 2. Person immer ein Foto von jenen Menschen, die den Schokoriegel annehmen. Ich denke mal, um nachher bei einer Bewerbung die Maßnahme hier bewerten zu können.
Allerdings handeln sie hier meiner Meinung nach rechtswidrig, wenn sie ohne Fragen (und Wissen) der Person ein Foto machen.


EDIT:
Ein 3. hat anscheinend die Gegend beobachtet, denn der ist mit Tempo grade angefahren gekommen und hat die wohl gewarnt. Aus unserem Gebäude haben sich hier schon welche beschwert und die Nummernschilder notiert.
Die wissen sehr wohl, dass das nicht ganz rechtens ist...


Die arme Sau, die das auswerten muss.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #733 am: 06.Oktober 2017, 15:07:21 »

So wie ich das mitbekam, wird der Kunde hier, schon irgendwie dagegen vorgehen. Was sie allerdings jetzt im Konkreten machen wollen, habe ich noch nicht erfahren.

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #734 am: 31.Oktober 2017, 09:14:07 »

Ich packe es mal hier rein.

Wenn man in die falsche Steuerklasse gepackt wird, kriegt man das Geld nur durch Steuererklärung wieder?
Hintergrund:
Eine Freundin war ein Jahr in Paris, ist nun seit September wieder hier und arbeitet auch. Hat sich auch umgemeldet und so.
Erster Monat normal Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, diesen Monat auf einmal 6.
Angeblich hat sie es angegeben.
Warum dann aber erst korrekt? Besteht ne Chance dass vorher schon verrechnet zu bekommen?
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Tommy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #735 am: 04.November 2017, 12:28:31 »

Da ist wohl das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, die müssen ja von irgendjemanden die Steuerklasse mitgeteilt bekommen haben. Dennoch denke ich nicht, dass Deine Freundin vorher das Geld zurückerstattet bekommt, sofern da nicht irgendein offensichtlicher Fehler seitens des Amtes vorliegt.
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MarkusMerk

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #736 am: 05.November 2017, 09:54:54 »

Ich packe es mal hier rein.

Wenn man in die falsche Steuerklasse gepackt wird, kriegt man das Geld nur durch Steuererklärung wieder?
Hintergrund:
Eine Freundin war ein Jahr in Paris, ist nun seit September wieder hier und arbeitet auch. Hat sich auch umgemeldet und so.
Erster Monat normal Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, diesen Monat auf einmal 6.
Angeblich hat sie es angegeben.
Warum dann aber erst korrekt? Besteht ne Chance dass vorher schon verrechnet zu bekommen?

Der Arbeitgeber hat - soweit es ihm wirtschaftlich zumutbar ist (wovon auszugehen ist) - einen nicht vorschriftsmäßigen Lohnsteuerabzug nach § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu korrigeren (dürfte mit der nächsten Abrechnung erfolgen können). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ihm die Abzugsmerkmale korrekt mitgeteilt wurden.

Ob dem Arbeitgeber alles korrekt mitgeteilt wurde, wieso im zweiten Monat mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde - das wird man ohne den Einzelfall zu kennen nicht seriös beantworten können.
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #737 am: 19.November 2017, 01:47:32 »

Guten Morgen zusammen,

ich habe einen etwas dümmlichen Fall und vielleicht kennt sich jemand ja etwas damit aus.

Direkt gefragt: Ist es möglich von einem (fremden) Sparbuch Geld ohne Identitäts-Überprüfung abzuheben?

Folgender Fall: Mein Bruder (20) hat sich ohne wenn und aber mein Sparbuch geschnappt, dass in einer verschlossenen Schatulle ''versteckt'' in der Küche verstaut war. Diese Schatulle hatte Er wohl aufgebrochen bzw. das Schloss so manipuliert damit die Schatulle aufging, um so an das Sparbuch zu gelangen. Er ist arbeitslos, hat Geldnot, eine Freundin und will sich wohl einen schönen Lenz machen und ihr was bieten usw. Die ganze Geschichte dazu tut nun auch nicht groß zur Sache.

Es handelt sich um einen Betrag von genau 400€ die separat an zwei Tagen, also 2 x 200€ abgehoben wurden, innerhalb von einer Woche. Ich habe die Summe auf meinem Sparbuch online schon länger nicht mehr kontrolliert und aus der Laune heraus einfach mal auf das Konto geklickt und festgestellt, dass der Betrag deutlich geringer war und dann in der Umsatzabfrage gesehen, dass vor einer Woche das erste Mal abgehoben wurde.

Mein Bruder hat die Tat am Telefon bereits bestätigt (auf einer Party natürlich) und habe ihm auch klar gemacht, dass ich das Geld direkt im Ganzen zurück haben möchte oder es droht eine Anzeige.

Wie verhält sich das nun bei der Bank? Ich habe gelesen, dass es möglich ist einfach so von einem X-beliebigen Sparbuch Geld abheben zu können, ohne das die Identität überprüft wird. Doch wird das bei gewissen Summen nicht außer Kraft gesetzt? Und vor allem, wie verhält es sich, wenn Er sich als meine Person ausgegeben und meine Unterschrift gefälscht hat? (Das Sparbuch ist bei der Sparkasse offen).

Nach dieser Aktion werde ich natürlich mal nachhaken und ggf. das Sparkonto komplett schließen lassen (Natürlich auch weil sich diese Art von Sparbuch nicht mehr lohnt), aber ich halte es dennoch für ein starkes Stück, dass innerhalb von einer Woche, Beträge von Hunderten an Euro ohne Identitäts-Prüfung abheben lassen. Wären es einmalig 50 bis 100€ gewesen, hätte ich es noch verstanden (seitens der Bank), aber zwei Mal 200€, ohne überhaupt mal nachzufragen bzw. einen Ausweis zu verlangen....


Vielleicht kennt sich ja jemand in dieser Materie aus.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #738 am: 19.November 2017, 02:37:10 »

Soweit ich weiß kann jeder der das Sparbuch physisch in den Fingern hat auch Geld abheben, es interessiert die Bank nciht wer das ist. So wars zumindest früher mal.
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #739 am: 19.November 2017, 03:33:07 »


Das scheint wohl noch so zu sein. Genau weiß ich es wohl erst, wenn ich bei der Sparkasse war. Man hätte es wohl mit einem Kennwort oder ähnlichem versehen können, oder das nur der Inhaber abheben darf, so wie ich mich nun genauer informiert habe. Hinterher ist man immer schlauer. Bitter natürlich, dass diese Lektion durch ein Familienmitglied ausgelöst wurde. That's life.  :angel:

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