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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266002 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #780 am: 23.Februar 2018, 11:10:37 »

Ob das ein Eigentor des Beamten oder eher eine schamlose Frechheit der Länder ist, darüber lässt sich dann auch treffend streiten.

Ich bin da auf Seite der Beamten. Du kannst einfach nicht sagen das ist Freizeit, wenn man nur aus arbeitstechnischen Gründen dort ist.
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #781 am: 23.Februar 2018, 12:04:37 »

Eigentor geht vielleicht zu weit. Andererseits aber auch ein Klassiker: "Hey die anderen haben das, das will ich auch!" - "Ok, danke für den Hinweis, wir haben es den anderen auch weggenommen."

Freizeit ist das definitiv keine, wenn man sich mit Arbeitskollegen X das Doppelbett im Ibis vor den Toren der Stadt teilt.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #782 am: 23.Februar 2018, 13:21:53 »

Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #783 am: 23.Februar 2018, 13:36:02 »

Es geht hier um Polizeibeamte, nicht um Beamte allgemein. Die sollten hier mMn eine Sonderbehandlung erfahren.
Sie werden von einem Loch ins Nächste gescheucht um dort Amtshilfe zu leisten, da die Kapazitäten des Hilfeempfängers nicht ausreichen.
Es ist ja nicht so, als würden die zwischen Ankunft und Einsatz "echte" Freizeit haben.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #784 am: 23.Februar 2018, 13:46:19 »

Was verstehst du unter Loch?
Für mich ist es echte Freizeit, wenn man abends feiert, essen geht, zum Sport geht, sich Fussball spiele anschaut. Und das habe ich nicht nur aus diversen Medien, sondern auch selbst in diversen Kasernen erlebt.
Wieso sollte es zwischen Ankunft und Einsatz keine echte Freizeit geben? Der einzige Unterschied ist halt, dass man die Freizeit nicht zuhause verbringt. Dafür kann man ja sowas wie AWZ einführen, aber pauschal das 1:1 vergüten? Finde ich ziemlich übertrieben.
Und wieso sollten Polizeibeamte einen anderen Status haben als Soldaten die sogar jahrelang fern der Heimat stationiert sind? Oder Angestellte die beruflich viel auswärts in Hotels übernächtigen müssen?
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #785 am: 23.Februar 2018, 13:49:43 »

Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.

Weil der normale Angestellte vermutlich abends in die Stadt und sich amüsieren gehen kann, sowie vermutlich weder auf die eigenen Waffen / Ausrüstungsgegenstände noch auf seine Fahrzeuge aufpassen muss.

Soldaten im Auslandseinsatz bekommen Zuschläge auf ihren Sold dass es kracht. Im Inland - es geht hier um Einsätze, nicht um Stationierungen. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen sind auch in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert gelegen und da wohnt auch garantiert nicht jeder im Umkreis von 25km.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #786 am: 23.Februar 2018, 13:53:04 »

Was verstehst du unter Loch?
Für mich ist es echte Freizeit, wenn man abends feiert, essen geht, zum Sport geht, sich Fussball spiele anschaut. Und das habe ich nicht nur aus diversen Medien, sondern auch selbst in diversen Kasernen erlebt.
Wieso sollte es zwischen Ankunft und Einsatz keine echte Freizeit geben? Der einzige Unterschied ist halt, dass man die Freizeit nicht zuhause verbringt. Dafür kann man ja sowas wie AWZ einführen, aber pauschal das 1:1 vergüten? Finde ich ziemlich übertrieben.
Und wieso sollten Polizeibeamte einen anderen Status haben als Soldaten die sogar jahrelang fern der Heimat stationiert sind? Oder Angestellte die beruflich viel auswärts in Hotels übernächtigen müssen?
Die Unterkünfte in denen Einsatzkräfte oft (nicht immer) untergebracht sind, sind nicht gerade Luxushotels.
Den Rest hat DocSnyder genügend ausgeführt.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #787 am: 23.Februar 2018, 13:57:03 »

Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.

Weil der normale Angestellte vermutlich abends in die Stadt und sich amüsieren gehen kann, sowie vermutlich weder auf die eigenen Waffen / Ausrüstungsgegenstände noch auf seine Fahrzeuge aufpassen muss.

Soldaten im Auslandseinsatz bekommen Zuschläge auf ihren Sold dass es kracht. Im Inland - es geht hier um Einsätze, nicht um Stationierungen. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen sind auch in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert gelegen und da wohnt auch garantiert nicht jeder im Umkreis von 25km.

Ja, eben genauso wie Polizeibeamte. Die gehen genauso feiern und sich amüsieren.
Muss man natürlich differenziert betrachten. Beim Gipfel in Hamburg war es wohl eher nicht drin.
Eine Hundertschaft die für eine (normale) Demo anreist aber sehr wohl.

Zum awz habe ich ja auch was geschrieben.

@white


Richtig, oftmals kasernen. Da wo Soldaten jahrelang übernachten.

Edit:
Quatsch was ich sage.
Selbst beim Gipfel haben sich ja Polizeibeamte amüsiert. War ja sogar in den Medien präsent.
« Letzte Änderung: 23.Februar 2018, 13:58:59 von Flyinguwe »
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #788 am: 23.Februar 2018, 13:59:50 »

Habe schon alles erlebt zwischen einem Center Park mit Viererbungalows incl Sauna Nähe Gorleben...und einer seit den 50ern stillgelegten (und seither unveränderten - außer in dem Teil in dem der Frauenknast gedreht wurde) britischen Kaserne in Berlin. Oder die Baucontainer bei 35 Grad in Braunschweig, die waren auch cool. ;D


Edith: das Thema sich amüsieren ist schnell geklärt. Das machen nämlich konsequent die, die Freizeit angeordnet bekamen. In diesem Fall hat sich nämlich auch das Thema Alkoholverbot, das ansonsten in der 1/3 Regelung gilt, erledigt.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #789 am: 23.Februar 2018, 14:02:47 »

Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #790 am: 23.Februar 2018, 14:06:57 »

Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.

Gutes Argument White. Unter den Kameraden Zeitsoldaten oder Offizieren war der Prozentsatz der in der Kaserne schlafenden dann doch überschaubar. Zumal es hier einfach um die Übernachtung im Rahmen eines Einsatzes geht, nicht um die dauerhafte Stationierung....wäre mir zu Bundeswehrzeiten aufgefallen wenn ich beim Bezug meiner Dackelgarage am Zeitterminal hätte auschippen müssen. ;)
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #791 am: 23.Februar 2018, 14:14:28 »

Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.

Danke für den Erlebnisbericht.
Was das mit dem Thema nun zu tun hat erschliesst sich mir nicht.
Es geht nicht ums wohnen wo man will, sondern darum dass man irgendwo hingeschickt wird (Einsatz, Lehrgänge) was fern der Heimat ist. Eben wie Polizeibeamte.
Warum sollte man da einen Unterschied machen? Freizeit, wie ich mehrfach nun ausführte, hat trotzdem "jeder".

Meinetwegen soll sich gerne jeder amüsieren wie er will. Aber dass es nicht bezahlt wird, kann ich absolut verstehen.

@DocSynder
Und was hat die Anzahl der Kasernenschläfer damit zu tun?
Und richtig, Übernachtung im Rahmen eines Einsatz. Wieso sollte das also nicht für Soldaten gelten?
Und wieso nicht für den Consultant?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #792 am: 23.Februar 2018, 14:20:17 »

Dir ist klar, dass die Bereitschaftspolizei das fast jede Woche hat?
Lehrgänge bei der Bundeswichtelarmee sind alle paar Moante mal, wenn überhaupt. Und Einsätze stehen, wie bereits gesagt auf nem völlig anderen Blatt.
Ist mir jetzt aber auch zu dumm. Du änderst deinen Ansatzpunkt wie es dir gerade gefällt.
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #793 am: 23.Februar 2018, 14:24:41 »

Nochmal. Wenn ich mit meiner Kompanie auf ein Manöver gefahren bin, kam ich an und bezog meine Unterkunft. Beginnt nach Ende der Übungsinhalte mit Einnahme der Abendverpflegung bei der Bundeswehr mittlerweile "Freizeit", die mit dem Wecken am nächsten Morgen endet? Interessant.

Lehrgänge sind etwas völlig anderes. Darum geht es hier nicht. Da hat man seine normale Tagesarbeitszeit und danach Freizeit. Bei der Polizei wie bei der Bundeswehr.

Und warum du jetzt wieder mit "amüsieren" kommst, obwohl ich zuvor schon beschrieb, dass das nur erlaubt und gemacht wird, wenn man Freizeit hat, nicht aber im Rahmen der 1/3 oder 1:1 Regelung - keine Ahnung.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #794 am: 23.Februar 2018, 15:02:46 »

Nochmal. Wenn ich mit meiner Kompanie auf ein Manöver gefahren bin, kam ich an und bezog meine Unterkunft. Beginnt nach Ende der Übungsinhalte mit Einnahme der Abendverpflegung bei der Bundeswehr mittlerweile "Freizeit", die mit dem Wecken am nächsten Morgen endet? Interessant.

Lehrgänge sind etwas völlig anderes. Darum geht es hier nicht. Da hat man seine normale Tagesarbeitszeit und danach Freizeit. Bei der Polizei wie bei der Bundeswehr.

Und warum du jetzt wieder mit "amüsieren" kommst, obwohl ich zuvor schon beschrieb, dass das nur erlaubt und gemacht wird, wenn man Freizeit hat, nicht aber im Rahmen der 1/3 oder 1:1 Regelung - keine Ahnung.

Zitat
Nun klagte ein Beamter aus SH, dass der Aufenthalt im Hotel / in der Kaserne voll zu vergütende Dienstzeit sei (Aufenthalt in einer fremden Stadt fernab des privaten Umfeldes, Einschränkungen im Aufenthalt selbst (Freizeitaktivitäten kaum möglich) usw.). Er bekam Recht, das Gericht wertete einen solchen Aufenthalt als voll zu vergütende Bereitschaftszeit.

Darum kam ich darauf.
Und nein, es wird nicht nur bei "befohlener Freizeit" gemacht.
Wenn du möchtest suche ich dir gerne Erlebnisberichte von Polizeibeamten heraus.


Es geht nicht um "Manöver", sondern um innerdeutsche Aufträge (Einsätze)!
Aber ja, auch da gibt es dann zum Teil auf Übungen natürlich "befohlene Freizeit".
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Lehrgänge sehe ich ein.
Warum soll aber zwischen Personengruppen unterschieden werden?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #795 am: 23.Februar 2018, 15:04:40 »

Es geht hauptsächlich um eine Situation, meinetwegen kann man da auch Soldaten mit rein nehmen.
Das ändert nix am Grundproblem.
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #796 am: 23.Februar 2018, 15:17:05 »

Siehe oben. "Die dürfen das aber ich nicht." Zudem hat ein Gericht ja entschieden, dass das schlicht und ergreifend keine Freizeit ist. Egal was hier diskutiert wird. Es geht um den Umgang der Länder damit.
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Shels

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #797 am: 28.Februar 2018, 15:27:32 »

Bräuchte Rat.
Gestern ist mein Wohnungstürschlüssel abgebrochen. Ich rief meinen Vermieter an, der dann auch kam, allerdings nichts ausrichten konnte. Auf seine Anweisung hin habe ich dann den Schlüsseldienst gerufen, der hat die Tür auf bekommen und musste das Schloss austauschen. Gesamtkosten 535 Euro.
Mein Vermieter weigert sich nun mir den Betrag, den ich natürlich vorgestreckt habe zu erstatten. Er meint, es sei ja nicht seine Schuld. Dabei hat sich das angebahnt, denn die Tür ging zuletzt immer schwerer auf und ich habe ihn mehrmals (leider nicht schriftlich) gebeten etwas wegen dem Schloss zu unternehmen.
Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir ein paar Tipps geben wie ich mich am besten verhalte?
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #798 am: 28.Februar 2018, 15:32:28 »

Da wirst keine Chance haben.

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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #799 am: 28.Februar 2018, 15:33:38 »

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


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