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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265088 mal)

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #820 am: 01.März 2018, 10:18:06 »

@Flyinguwe:
Wenn deine Belege so einfach bei Google zu finden sind, warum bist du dann nicht in der Lage die Links zu kopieren und hier einzufügen? Das dauert nichtmal eine Minute wenn es so einfach ist wie du behauptest.

Um 16:28 fragt Tony Cottee nach belegen, um 3:07 Uhr stellt er mich als Lügner hin.

Sorry, mein Faxgerät war kaputt um die Kündigung bei meinem Arbeitgeber, meinen Sohn zur Adoption freizugeben und die Scheidungsdokumente einzureichen, damit ich mich ausreichend schnell um geforderte Belege kümmern kann.

@Doc Synder
Ich meine G8 Gipfel, G20 Gipfel, WM2006, Flüchtlingshilfe und diverse Staatsbesuche.
Und wie kommst du darauf, dass die Soldaten unbewaffnet waren? Ich rede von Sicherungseinsätzen von Gebäuden und eben genau diese Aufklärungs- und Beobachtungsaufgaben mit Kampfjets und Fenneks, korrekt.
Aber das ist natürlich dann wieder was ganz anderes.

Ausgangssatz von mir: "ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?" und "In der Flüchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei."

Sie sind bewaffnet und sie übernehmen Sicherungs-, Beobachtungs- und Aufklärungsaufgaben. Ob es rechtlich okay ist, legtimiert oder sonstwas habe ich nirgendwo erwähnt und ist mir ziemlich egal. WM2006 weiss ich sogar aus eigener Erfahrung.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #821 am: 01.März 2018, 10:19:25 »

Der verlinkte Artikel der Bundeswehr (also ganz sicher kein Fakenews) von mir erklaert sehr anschaulich auch fuer juristische Laien, warum es das nicht gab, nicht gibt und auch niemals geben wird, solange unsere Verfassung Gueltigkeit hat.

Es gibt keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland bei Fussballspielen, bei Staatsbesuchen oder in der Fluechtlingskrise. Es ist schlicht verboten und das aus gutem Grund.

Der Artikel stellt das so glasklar und hervorragend dar, dass ich hier gar niemanden als Luegner bezeichnen muss (was ich im Uebrigen auch nicht getan habe, wenn man meine Postings aufmerksam liest).

Es ist schlicht nicht wahr was flyinguwe hier trotz Nachfrage meinerseits behauptet. Und da gibt es nichtmal einen Interpretationsspielraum.

Jo stimmt, gibt kein SPielraum, die Gerichte befassen sich nur aus Spass damit. Du hast Recht!
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #822 am: 01.März 2018, 10:44:30 »

Das ist jetzt schon ziemlich dreist. Ich liefere Belege, dass das was Du behauptest illegal ist, nicht passiert und nicht passieren wird.

Die Belege liefert die Bundeswehr selbst. Die geht sogar explizit auf Deine Beispiele (Fussballspiele und Fluechtlinge) ein und legt dar, warum das was Du behauptest nicht erlaubt ist und wie eng die Grenzen eines hoheitlichen Einsatzes der Bundeswehr im Inneren sind und dass das hoffentlich nie geschehen wird. Ausserdem wird dargelegt was getan wird und erlaubt ist. Naemlich logistische Hilfe und gerade keine polizeilichen (hoheitlichen) Aufgaben, die z.B. das Tragen oder gar Nutzen einer Waffe rechtfertigen wuerden.

Wie Du immer noch steif und fest behaupten kannst, dass die Bundeswehr bewaffnet Aufgaben im Inland uebernommen hat, das ist schon aussergewoehnlich ignorant.

Selbst fuers Internet.
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DocSnyder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #823 am: 01.März 2018, 10:44:56 »

Da wurden Bundeswehreinrichtungen durch bewaffnete Soldaten geschützt. Beispiel G20. Oder die Sanitätsbereiche bei G8 (hatte selbst Kontakt mit den dort eingesetzten Feldjägern). Das passiert täglich an jedem Standort in Deutschland und ist garantiert kein hier diskutierter Einsatz der Bundeswehr im Inland. Bewaffnete Soldaten an Fußballstadien oder sonstwo in der Öffentlichkeit gab es nicht.

Die Aufklärungseinsätze am Boden und in der Luft - die Tornados trugen kein Waffensystem, die Bordkanonen waren nicht aufmunitioniert. Die Waffensysteme der Fenneks waren ebenfalls demontiert.
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Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #824 am: 01.März 2018, 11:01:55 »

Wir haben hier imho ein schönes Beispiel der zahlreichen Internetdiskussionen, die im Moment unsere Gesellschaft beherrschen: B stellt eine Behauptung auf, A widerlegt diese und untermauert seine Antithese mit Belegen, aber A bleibt einfach bei seiner Meinung und weicht lieber auf die persönliche Ebene aus.

Finde ich schwach, Uwe.

Ich selbst habe weder vom Einsatz von Panzerverbänden noch der Luftwaffe im Inland gehört, bewaffnet schon gar nicht. Mehr als die mit IR-Kameras ausgerüsteten ECR-Tornados, die nach einer vermissten Person suchten, sehe ich nicht. Ich wäre an einem Beleg für Deine Behauptung dankbar.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #825 am: 01.März 2018, 11:07:44 »

@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #826 am: 01.März 2018, 11:12:58 »

Ganz ehrlich, Uwe. Ich verstehe, dass es schwer ist aus der Nummer wieder raus zu kommen und ich gestehe auch gerne ein, dass meine Nachfragen nicht ganz fair waren, weil ich schon zum Zeitpunkt der Nachfrage wusste, dass Du keine Belege liefern kannst, weil es schlicht keine gibt.

Belassen wir es doch bitte einfach dabei. Niemand verdreht Ablaeufe, niemand will irgend jemandem etwas Boeses und es gab auch keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland.

Du hast Dich verrant. Ehrlich. Du musst Dich auch nicht rechtfertigen oder gar entschuldigen, aber ich bitte Dich kuenftig solche Aussagen, die Du im Brustton der Ueberzeugung triffst, einfach zu ueberpruefen. Spaetestens, wenn jemand explizit nachfragt, sollten Dir Zweifel kommen.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #827 am: 01.März 2018, 11:21:25 »

Und ich bitte Dich weiterhin es zu unterlassen mir irgendwas zu unterstellen. Ehrlich. Du brauchst dich auch nicht entschuldigen oder weiter rechtfertigen.
Ich habe nun mehrfach angemerkt, dass ich auf dein ach so hohes DIskussionsniveau keinen Nerv habe. Belege zu fordern ist ja absolut okay, nach 10 Stunden ohne Antwort dann aber jemanden als Lügner hinstellen zu wollen - Chapeau! :D

Und mir was bewusst, dass es dir bewusst war. Ich brauche nix überprüfen. Ich war selbst dabei und finde nach 1 Minuten Recherche die Belege dazu.
Ich habe aber schlichtweg kein Interesse daran mit dir zu diskutieren und ich beharre eben auch nicht drauf in einem Internetforum mein Recht zu bekommen, ist mir schlichtweg zu unwichtig.

Und klar wurde der Ablauf verdreht.
Du hast Belege gefordert, danach behauptet ich hätte keine und ich habe mich ausgeklingt. Das war der Ablauf.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #828 am: 01.März 2018, 11:26:33 »

Okay. Schade. Aber das ist hoffnungslos. Ich wünsche Dir viel Glück für die Zukunft.
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Frosch

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #829 am: 01.März 2018, 11:27:29 »

Ist das aus der damaligen Meldung zum G20-Gipfel abgeleitet, in der irgendwelche Journaille-isten vom Bundeswehreinsatz faselten, weil sie 3 fahrende Transportpanzer in Hamburg gesehen hatten ?

Selbst die TAZ, der man nun nicht wirklich Bundeswehrbegeisterung nachsagen kann und die immer ein Kommentarplätzchen für Systemgegner hat, berichtet deutlich Anderes.

http://www.taz.de/!5423100/
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Mein schwerster Gegner war immer die Kneipe!

Henningway

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #830 am: 01.März 2018, 11:38:16 »

@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.

Damit fängt alles an:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Tony fragt nach, ob Du gemaint hast, dass Soldaten bewaffnet innerdeutsche Einsätze absolvieren. Daraufhin Deine Antwort:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

A, der eine Behauptung aufstellt, bist also Du. Tony fragt noch mal nach und Du weitest Deine Behauptung aus:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?

Das ist ja was schwammig mittlerweile.
In der Flpchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei.
Einige fordern ja auch grundsätzlich wieder Militär auch innerhalb der Landesgrenzen einsetzen zu dürfen. Aber gibt ja eh genug Ausnahmen wieder mittlerweile dafür was „Ausnahmesituationen“ sind.
Die wm 2006 empfand ich zumindest diesbezüglich nicht als Ausnahmesituation.

Tony fragt daraufhin nach Fakten:

Nur so aus Interesse. Hast Du dafür irgendwelche Belege?

In einem Folgeposting - ohne dass Du geantwortet hast - stellt er selbst einen Beleg zur Verfügung, der das Gegenteil beweist. DocSnyder untermauert das noch:

@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?

Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.

Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4

Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.

Deine Reaktion darauf ist diese:


[...]

Doch

Ich würde dich bitten zu unterlassen dass ich Lüge.
Danke!

Im Anschluss daran weitest Du erneut aus um Tornados und Panzer - und außerdem um persönliche Äußerungen gegenüber Tony.

Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.

Einsatz von Panzern und Tornados auch?
Ging dann wohl nur aus jux und dollerei vors Bundesverfassungsgericht.

Wie ich schon sagte, sind die Aufgaben seit Jahren extrem schwammig und natürlich werden Soldaten zur Sicherung eingesetzt, genauso wie Panzer und Tornados.

Wirklich Lust habe ich auf die Diskussion nicht mehr nachdem Tony cottee einfach mal mich als Lügner hinstellt. Daher werde ich mir auch nicht die Zeit nehmen und mit belegen drauf eingehen.
Man muss ja nur googeln :D damit einem die Ergebnisse passen. Recherche ist ja dann doch Zuviel.

Und das von jemanden der sich so extrem über die Diskussionskultur echauffiert. Daumen hoch

Und zum Abschluss dann das:

@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.

Der Ablauf, wie von Dir beschrieben, ist sogar richtig so. Nur verdrehe ich nichts. Das Wort "Lüge" ist auch zuerst von Dir gefallen und ja, Du musst Dir schon den Vorwurf gefallen lassen, Falschmeldungen zu verbreiten, wenn Du gewünschte Belege dafür einfach nicht beibringst. Dass Du dann gleich auf die persönliche Schiene aufspringst, ist leider eine vielgesehene Reaktion, wenn man in einer schwachen Diskussionsposition ist. Warum machst Du das? Du prangerst dann noch das Diskussionsniveau an, nur frage ich mich, was Dir daran mißfällt? Ein Diksussionspartner untermauter sein Argument mit einem Beleg, Du tust das aber - auch auf Nachfrage - nicht.
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #831 am: 01.März 2018, 12:00:33 »

Kann er ja auch untermauern und dann mit seinem Fazit ganz eventuell warten bis ich mich dazu geäußert habe?! So kenne ich diskussionsverläufe in Firmen und Familien. Man wirft sich den Ball hin und her in bildet Sich DANN meinungen.

Und klar verdrehst du den Ablauf, gibst mir doch sogar recht.


Und ich werde persönlich?
Zitat: bisher glaube ich du posaunst ganz bewusst Alternative Faltern heraus .

Und das passierte nachdem ich mich nicht geäußert habe! Ist das also die von dir vielgesehene Reaktion?
Weil ich nicht innerhalb von 10 Stunden antworte? :D
Das tut mir natürlich extrem leid :D

Kann es sein dass du nur liest was du lesen willst? Was sonst als lügen sind denn Alternative Fakten? :D
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Heisenberg

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #832 am: 01.März 2018, 12:00:51 »

Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #833 am: 01.März 2018, 12:15:02 »

Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D

Kann ich nur zustimmen. Aber Flyinguwe um dir deine Arbeit abzunehmen, da du es ja anscheinend nicht hin bekommst, weil du viel mehr damit beschäftigt bist die beleidigte Leberwurst zu spielen, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon ohne Rechtliche Grundlage im Inland eingesetzt. Zur Katastrophenhilfe bei der Sturmflut 1962 in Hamburg. Für diesen Fall wurde in das Grundgesetz 1968 zwei eng begrenzte Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen:
-Die "Katastrophenhilfe" (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz)
-Der sogenannte "Innere Notstand" (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz)

Trotzdem lieber Flyinguwe hast du die Frage immernoch nicht beantwortet wo "bewaffnete" Soldaten zum Schutz von Fußballspielen eingesetzt wurden. Du schreibst ja sogar von laufenden Rechtsverfahren, da müsste es doch ein leichtes sein Quellen dafür zu liefern. Und nein ein hinterfragen stellt dich nicht gleich als Lügner da, nur will man deine Meinung auch nachvollziehen können.
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AntiAdd

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #834 am: 01.März 2018, 12:18:26 »

Kann er ja auch untermauern und dann mit seinem Fazit ganz eventuell warten bis ich mich dazu geäußert habe?! So kenne ich diskussionsverläufe in Firmen und Familien. Man wirft sich den Ball hin und her in bildet Sich DANN meinungen.

Und das passierte nachdem ich mich nicht geäußert habe! Ist das also die von dir vielgesehene Reaktion?
Weil ich nicht innerhalb von 10 Stunden antworte? :D
Das tut mir natürlich extrem leid :D

Dann hast du ja jetzt schon seit einiger Zeit die Möglichkeit dazu dich zu äußern. Und endlich mal deine ach so einfach zu findenden Quellen auch hier mal anzugeben. Und sag nicht, dass du keine Lust mehr hast hier zu diskutieren, dafür antwortest du bisher doch sehr oft und zu allem; nur zu Quellen nicht.

Bisher hat nur eine Seite ihre Behauptungen auch mit Quellen belegen können. Für mich als an der eigentlichen Diskussion Unbeteiligten ist es da nicht weiter schwer, wem ich hier die Aussagen glaube und bei wem ich sehr skeptisch bin.

Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.
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„Im Fußball ist es wie im Eiskunstlauf - wer die meisten Tore schießt, der gewinnt.“ Reiner Calmund

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #835 am: 01.März 2018, 12:21:51 »

Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D

Kann ich nur zustimmen. Aber Flyinguwe um dir deine Arbeit abzunehmen, da du es ja anscheinend nicht hin bekommst, weil du viel mehr damit beschäftigt bist die beleidigte Leberwurst zu spielen, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon ohne Rechtliche Grundlage im Inland eingesetzt. Zur Katastrophenhilfe bei der Sturmflut 1962 in Hamburg. Für diesen Fall wurde in das Grundgesetz 1968 zwei eng begrenzte Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen:
-Die "Katastrophenhilfe" (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz)
-Der sogenannte "Innere Notstand" (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz)

Trotzdem lieber Flyinguwe hast du die Frage immernoch nicht beantwortet wo "bewaffnete" Soldaten zum Schutz von Fußballspielen eingesetzt wurden. Du schreibst ja sogar von laufenden Rechtsverfahren, da müsste es doch ein leichtes sein Quellen dafür zu liefern. Und nein ein hinterfragen stellt dich nicht gleich als Lügner da, nur will man deine Meinung auch nachvollziehen können.

Ein hinterfragen nicht.
Ein ich glaube du lieferst bewusst Alternative Fakten schon.
Und nein, ich schrieb auch nix zu laufenden Verfahren bzgl Länderspiele.

Und ja, die beiden Ergänzungen des GG sind mir bekannt. Hätte ich auch erwähnt und wäre dann auf jeden konkreten Fall eingegangen.
Aber ich möchte nicht bewusst noch mehr Alternative Fakten liefern. Beleidigte Leberwurst spielen kostet weniger Zeit.
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kn0xv1lle

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #836 am: 01.März 2018, 12:27:11 »

Ja das zeigst du wirklich Eindrucksvoll. Aber dann wundern das man nicht ernst genommen wird.  ::) ::)
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DeDaim

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #837 am: 01.März 2018, 12:27:25 »

Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.

This. Ich würde auch gerne eine Quelle zu deinen Aussagen sehen. Sollte das etwas sein, das an mir bislang völlig vorüber gegangen ist, wäre ich dir für ein paar dahingehende Belege dankbar. Darüber hinaus wäre es für dich ja so ein Leichtes, die anderen Diskussionsteilnehmer von deiner Position zu überzeugen und den Vorwurf abzuwehren, du würdest alternative Fakten präsentieren.

Edit: Ich habe jetzt mal in meiner Suchmaschine (ixquick) "Bundeswehr bewaffneter Einsatz Inland" eingegeben, nachdem du ja meintest, es sei einfach zu finden. Wirklich viel kam dabei nicht heraus und dabei gar nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Alles was ich gefunden habe, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht, waren ein Artikel zu einem Urteil des BVerfG und einer Übung von Polizei und Militär (im Falle eines Terroranschlages). Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zu dem Thema übrigens eine gute Übersicht.
« Letzte Änderung: 01.März 2018, 12:37:00 von Fuchs »
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Nicht jeder, der 'ne Leiter hat, darf fahren wie die Feuerwehr!

Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #838 am: 01.März 2018, 12:36:11 »

Lasst doch einfach gut sein, macht doch keinen Sinn.
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FMGaunt

Das magische Dreieck 2.0

Immer schön GErade bleiben!

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #839 am: 01.März 2018, 12:46:51 »

Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.

This. Ich würde auch gerne eine Quelle zu deinen Aussagen sehen. Sollte das etwas sein, das an mir bislang völlig vorüber gegangen ist, wäre ich dir für ein paar dahingehende Belege dankbar. Darüber hinaus wäre es für dich ja so ein Leichtes, die anderen Diskussionsteilnehmer von deiner Position zu überzeugen und den Vorwurf abzuwehren, du würdest alternative Fakten präsentieren.

Edit: Ich habe jetzt mal in meiner Suchmaschine (ixquick) "Bundeswehr bewaffneter Einsatz Inland" eingegeben, nachdem du ja meintest, es sei einfach zu finden. Wirklich viel kam dabei nicht heraus und dabei gar nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Alles was ich gefunden habe, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht, waren ein Artikel zu einem Urteil des BVerfG und einer Übung von Polizei und Militär (im Falle eines Terroranschlages). Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zu dem Thema übrigens eine gute Übersicht.

Ich melde mich bei dir via PN sobald ich Zeit habe.
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