Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?
Nein, da es sich bei meinem Vertrag nur um einen befristeten Vertrag für 6 Monate handelt, wäre dies somit nicht möglich gewesen. Hätte natürlich anders ausgesehen, wäre er unbefristet. Mein Vertrag wurde über 2 Jahre gesehen ständig um 6 Monate verlängert, zuletzt musste ich die Abteilung wechseln, da eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich gewesen wäre (Da der Hauptsitz nicht so leicht unbefristete Verträge genehmigt). Daher konnte ich die Kündigung auch etwas mehr verschmerzen.
Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst.
Das war mir vorher schon klar. Wäre es anders gewesen, hätte ich auch erst gar nicht darüber nachgedacht mich beim Amt zu melden, sondern hätte mich direkt selbst versichert.
Es ging mir im Grunde nur darum, dass ich in der Sperrzeit ebenso Vorlagen & Pflichten von der Agentur auferlegt bekomme, obwohl ich diese, für die nächste Zeit, nicht gebrauchen kann. Kurz gesagt: Stehe ich bzw. möchte ich für den Arbeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung stehen. In anderen Fällen habe ich gehört, dass die A-Agentur die Sperrfrist sogar vorzeitig verlängern kann, wenn sie merken, dass man momentan nicht für eine Arbeit zur Verfügung stehen möchte.
Ich habe im Laufe des Tages aber dann doch noch eine Freundin erreicht die bei der Gesundheitskasse arbeitet und mir erklären lassen, dass, wenn ich für diese ''Auszeit'' wirklich Ruhe haben möchte, es besser wäre mich selbst zu versichern da, sobald man sich bei der A-Agentur registrieren lässt, man sich automatisch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, Sperrfrist oder nicht. Bis vor 2017 war es gesetzlich wohl sogar noch so, dass man bei der Arbeitsagentur nur dann versichert war, wenn man Leistungen bezogen hat und man beispielsweise in der Sperrzeit, sich selbst versichern musste.
Die Voraussetzung ist halt nur, dass ich mich bei meiner Gesundheitskasse melden müsse, damit ich eine freiwillige Versicherung in die Wege leite und diese mich somit richtig einstuft. Tut man das nicht, rutscht man automatisch in die höchste Stufe auf, was dann schon mal einen Beitrag von ca. 800€ bis 900€ im Monat bedeuten kann. So würde ich aber nun auf den Mindestbeitrag eingestuft, da kein Einkommen, und der Beitrag würde sich auf ca. 180€ im Monat belaufen. Letzten Endes muss ich es wohl selbst wissen ob ich, über paar Monate gesehen, die Summe(n) entbehren kann.
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst.
Das wäre natürlich der Optimalfall, aber ob dies einfach so möglich ist? Ist das von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich und hängt letzten Endes vom Charakter & der Laune ab? Was würde denn passieren wenn ich hingehe und bewusst sage, dass ich, zumindest für die Sperrzeit, keinen Arbeitsgesuch nachgehe? Könnte ich einen Rückzieher von der ''Registrierung'' machen, falls es negativ aufgenommen wird, oder ist es so dass, wenn man einmal dort ist, man quasi nicht mehr rauskommt?