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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 264942 mal)

Octavianus

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #860 am: 02.März 2018, 15:30:52 »

Stimmt. Holsten. Der war auch HSV-Fan. Aber zumindest in meiner Erinnerung deutlich cleverer.
Das musste nun wirklich nicht noch sein, deshalb gibt es für diese unnötige Provokation (und die Missachtung eines Moderationshinweises) eine Verwarnung.

Bitte schont meine und eure Nerven ein wenig und lasst die Sache einstweilen ruhen. Viel Neues wird vermutlich nicht mehr zum Thema hinzugefügt werden können, weshalb ich die sachliche Auseinandersetzung aktuell in einer Sackgasse sehe. Danke für euer Verständnis! :)
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #861 am: 02.März 2018, 16:06:15 »

Sehe ich ein. Gelb für nachhakeln akzeptiere ich.
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Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #862 am: 23.März 2018, 13:51:44 »

Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

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Funker Hornsby

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #863 am: 23.März 2018, 15:26:23 »

Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

Alles angeben und wenn möglich belegen.
Mehr als abziehen können sie es sowieso nicht.

Ich reiche seit Jahren "zuviel" ein. Probleme gabs nie, höchstens das sie manches nicht anerkennen und deshalb dann rauslassen.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #864 am: 23.März 2018, 20:00:55 »

Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

Alles angeben und wenn möglich belegen.
Mehr als abziehen können sie es sowieso nicht.

Ich reiche seit Jahren "zuviel" ein. Probleme gabs nie, höchstens das sie manches nicht anerkennen und deshalb dann rauslassen.

Seit letztem Jahr gibt es keine Belegpflicht im Voraus mehr. Wenn die was von dir belegt haben wollen, kommen sie auf dich zu.

Du kannst nur die Spendenbescheinigung geltend machen, damit ist alles (Fahrten, Material, etc...) abgegolten. Du könntest das nur absetzen, wenn du eben die Spendenbescheinigung nicht geltend machst, sondern dir die 2400€ auszahlen lässt und versteuern würdest. Das würde aber dein Verein nicht mitmachen, weil der das gar nicht zahlen könnte.

Also, Spendenbescheinigung einreichen und gut.

Quelle: mein Dad ist Steuerinspektor.
« Letzte Änderung: 23.März 2018, 20:07:19 von j4y_z »
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #865 am: 01.April 2018, 16:55:57 »

Geht um ne Banküberweisung.
Mir hat jemand Geld geschickt, das definitiv nicht für mich bestimmt ist. Anhand meiner Kontoauszüge bekomme ich aber nur einen Namen raus. Ich hatte ihm vor einigen Tagen etwas verkauft, vermutlich hat er jetzt etwas anderes gekauft und versehentlich meine Daten eingegeben. Leider habe ich nach der abgeschlossenen Transaktion bereits alle seine Daten und unsere Kommunikation gelöscht.
Bin ich verpflichtet da nachzuforschen? Geht das überhaupt? (Kontaktdaten, Kontodetails)
Ist nicht so, dass ich das Geld einfach behalten will, aber ich hab besseres zu tun als potenziell Stunden darauf zu verwenden seine Kontaktdaten herauszufinden weil er einen Fehler gemacht hat.
Es geht halt auch um "nur" 20 Euro.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #866 am: 01.April 2018, 17:36:55 »

Ich würde bei meiner Bank anrufen und fragen, ob sie das für mich zurücküberweisen könnten.

D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #867 am: 01.April 2018, 18:39:50 »

Bin ich verpflichtet da nachzuforschen?

Verpflichtet nicht, aber du darfst das Geld im Gegenzug nicht behalten, was du aber auch ja gar nicht vorhattest. Stichwort "Ungerechtfertigte Bereicherung". Normalerweise müsste er aktiv werden und eine Rücküberweisung in die Wege leiten. Wie lange er allerdings dafür Zeit hat, weiss ich jetzt nicht.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #868 am: 01.April 2018, 18:48:14 »

Ist halt ne reine Onlinebank. Es gibt ne Hotline, aber da hing ich letztes mal als ich was hatte ne Ewigkeit in der Warteschleife.


Edit: Ich hab mir dann doch mal 15 Minuten Zeit genommen und konnte seine Kontaktdaten rekonstruieren. Habe ihn angeschrieben und mal sehen was kommt.


Edit 2: Alles erledigt ich hab ihm sein Geld zurück geschickt. Es war wie ich dachte, er hatte sich vertan.
« Letzte Änderung: 01.April 2018, 20:39:31 von White »
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Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #869 am: 16.April 2018, 13:44:55 »

Kurze steuerliche Frage.
Eine Übernachtungspauschale erhalte ich nur, wenn ich die Hotelkosten nicht vom Arbeitgeber erstattet bekomme, oder?
Oder wenn ich halt bei einem Freund übernachtet habe?!

Ich kriege nicht die Hotelkosten + Übernachtungspauschale, oder?
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Frosch

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #870 am: 17.April 2018, 09:25:48 »

Ja,

wenn die Übernahme der Hotelkosten als betrieblich veranlaßt angesehen wird bzw.im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, also nicht bei Incentive-Reisen. Achtung, Verpflegungsmehraufwendugenn werden ggf. gekürzt, wenn in den Hotelkosten ggf. Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) enthalten sind.

Quelle: bin StB
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Mein schwerster Gegner war immer die Kneipe!

Flyinguwe

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #871 am: 17.April 2018, 16:25:45 »

Ja,

wenn die Übernahme der Hotelkosten als betrieblich veranlaßt angesehen wird bzw.im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, also nicht bei Incentive-Reisen. Achtung, Verpflegungsmehraufwendugenn werden ggf. gekürzt, wenn in den Hotelkosten ggf. Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) enthalten sind.

Quelle: bin StB

Danke, hab mich nun doch direkt an die Buchhaltung damit gewandt  ;D
Bestätigen aber deine Aussage.
Wäre ich man wenigstens frühstücken gegangen...
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #872 am: 19.April 2018, 11:58:50 »


Grüßt euch zusammen,

bin gerade dabei meinen Job, aus persönlichen Gründen, zu kündigen, da ich mich in nächster Zeit leider vorrangig um private Dinge kümmern muss.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Sommer/Spätsommer (in ca. 3 Monaten) dort wieder anfangen zu können, wenn alles gut läuft. Mir ist auch bewusst, dass ich von der Arbeitsagentur eine Sperre auferlegt bekommen würde, womit ich mich auch arrangiert habe.

Auf was ich in nächster Zeit jedoch erstmal verzichten kann ist, dass ich mich nun mit Bewerbungsschreiben oder anderen Terminen (Vom Amt aus) herumquälen muss, da ich vernommen habe, dass man auch in der Sperrzeit dazu ''genötigt'' wird und ich diese 3 Monate nun erstmal als ''Auszeit'' nehmen muss/möchte um andere Dinge regeln zu können.

Hauptsächlich geht es mir erstmal darum, nach dem Arbeitsverhältnis versichert zu sein. Ob ich nun weiterhin erstmal Geld bekomme oder nicht, spielt vorrangig keine Rolle, da ich genug Rücklagen habe um eine gewisse Zeit überbrücken zu können. Den Weg zum Amt wollte ich daher eigentlich nur gehen um eventuell versichert zu sein, jedoch weiß ich nicht, ob es letzten Endes nun besser wäre sich für diese Zeit einfach selbst zu versichern und dann einfach raus zu bleiben.

Sollte es am Ende, nach den 3 Monaten, doch nicht mehr bei dem jeweiligen Unternehmen klappen, wäre es dann möglich auch ohne Sperrzeit sich beim Amt zu melden? Persönlich habe ich noch nie Leistungen bezogen oder musste den Weg zur A-Agentur antreten, daher bin ich etwas auf Erfahrungsberichte angewiesen.

Danke im voraus!
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #873 am: 19.April 2018, 12:44:36 »

Wegen dem Rechtlichen und der Sperrzeit müsste ich einen Freund fragen der sich damit auskennt, ich kann dir aber zumindest 2 Dinge sagen. Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst. Es wäre einfach dumm das nicht mitzunehmen und sich selbst zu versichern.
Zudem ist es nicht mit einem so hohen Aufwand verbunden sich arbeitlos zu melden. Hingehen (am besten früh morgends oder kurz nach der Mittagspause), registrieren lassen und Unterlagen mitnehmen. Das dauert idR nur 30 Minuten. Die Unterlagen kannst du ausgefüllt per Einschreiben zurückschicken und irgendwann bekommst du eine Einladung von deinem Sachbearbeiter. Der klärt dich über deine Rechte und Pflichten auf und nach 30 Minuten ist auch das erledigt.
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst. Ansonsten musst du pro Monat 3-5 Bewerbungen schreiben und die Auslagen dafür bekommst du erstattet.
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fifagarefrekes

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #874 am: 19.April 2018, 14:02:37 »

@Zockerbit: Muss sagen das klingt etwas unschlüssig, aber ich kenne halt nicht die genauen Details. Falls du eine schöpferische Pause benötigst, dann würde ich das niemals so angehen. Sperrfrist gilt ab Tag der Arbeitslosigkeitsmeldung. Also 3 Monate abwarten und aufs Amt bringt nichts, die Sperrfrist läuft dann erst an.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #875 am: 19.April 2018, 14:19:04 »

Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #876 am: 19.April 2018, 14:23:19 »

War auch mein erster Gedanke; so eine Art kurzes Sabbatical bzw. unbezahlter Urlaub wären ja auch möglich.
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Zockerbit

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #877 am: 19.April 2018, 23:36:58 »

Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?

Nein, da es sich bei meinem Vertrag nur um einen befristeten Vertrag für 6 Monate handelt, wäre dies somit nicht möglich gewesen. Hätte natürlich anders ausgesehen, wäre er unbefristet. Mein Vertrag wurde über 2 Jahre gesehen ständig um 6 Monate verlängert, zuletzt musste ich die Abteilung wechseln, da eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich gewesen wäre (Da der Hauptsitz nicht so leicht unbefristete Verträge genehmigt). Daher konnte ich die Kündigung auch etwas mehr verschmerzen.


Zitat
Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst.

Das war mir vorher schon klar. Wäre es anders gewesen, hätte ich auch erst gar nicht darüber nachgedacht mich beim Amt zu melden, sondern hätte mich direkt selbst versichert.
Es ging mir im Grunde nur darum, dass ich in der Sperrzeit ebenso Vorlagen & Pflichten von der Agentur auferlegt bekomme, obwohl ich diese, für die nächste Zeit, nicht gebrauchen kann. Kurz gesagt: Stehe ich bzw. möchte ich für den Arbeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung stehen. In anderen Fällen habe ich gehört, dass die A-Agentur die Sperrfrist sogar vorzeitig verlängern kann, wenn sie merken, dass man momentan nicht für eine Arbeit zur Verfügung stehen möchte.


Ich habe im Laufe des Tages aber dann doch noch eine Freundin erreicht die bei der Gesundheitskasse arbeitet und mir erklären lassen, dass, wenn ich für diese ''Auszeit'' wirklich Ruhe haben möchte, es besser wäre mich selbst zu versichern da, sobald man sich bei der A-Agentur registrieren lässt, man sich automatisch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, Sperrfrist oder nicht. Bis vor 2017 war es gesetzlich wohl sogar noch so, dass man bei der Arbeitsagentur nur dann versichert war, wenn man Leistungen bezogen hat und man beispielsweise in der Sperrzeit, sich selbst versichern musste.

Die Voraussetzung ist halt nur, dass ich mich bei meiner Gesundheitskasse melden müsse, damit ich eine freiwillige Versicherung in die Wege leite und diese mich somit richtig einstuft. Tut man das nicht, rutscht man automatisch in die höchste Stufe auf, was dann schon mal einen Beitrag von ca. 800€ bis 900€ im Monat bedeuten kann. So würde ich aber nun auf den Mindestbeitrag eingestuft, da kein Einkommen, und der Beitrag würde sich auf ca. 180€ im Monat belaufen. Letzten Endes muss ich es wohl selbst wissen ob ich, über paar Monate gesehen, die Summe(n) entbehren kann.


Zitat
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst.

Das wäre natürlich der Optimalfall, aber ob dies einfach so möglich ist? Ist das von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich und hängt letzten Endes vom Charakter & der Laune ab? Was würde denn passieren wenn ich hingehe und bewusst sage, dass ich, zumindest für die Sperrzeit, keinen Arbeitsgesuch nachgehe? Könnte ich einen Rückzieher von der ''Registrierung'' machen, falls es negativ aufgenommen wird, oder ist es so dass, wenn man einmal dort ist, man quasi nicht mehr rauskommt?  :D

 
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #878 am: 20.April 2018, 00:19:11 »

Beim AA kommt es wirklich darauf an wen man erwischt. Meine letzte Sachbearbeiterin war super. Immer telefonisch erreichbar, man konnte auch spontan kurz hin wenn etwas war und am Ende hatte sie mir 2 Monate zu lange Arbeitslosengeld auszahlen lassen weil ich für die neue Arbeitsstelle ein Auto brauchte, man mir aber keinen einmaligen Zuschuß genehmigen konnte.
Der Sachbearbeiter 10 Jahre davor war leider ein Arschloch wie es im Buche steht. Da hatten angeblich Teile meiner Anträge gefehlt, die Annahme meiner Einschreiben mit den Anträgen wurde verweigert, das Arbeitslosengeld nur teilweise gezahlt und letzten Endes musste ich da mit Anwalt und Gerichtsvollzieher auftauchen um eine Taschenpfändung der Bargeldkasse zu veranlassen.
Der Mist hatte 5 Monate gedauert und ohne Unterstützung der Familie wäre ich auf der Straße gelandet weil ich meine Miete nicht hätte zahlen können.

Ich würde definitiv nicht sagen das du für die x Monate keine Arbeit annehmen wirst weil das ein Verstoß gegen die Auflagen wäre und du Probleme bekommen kannst obwohl du in der Sperrzeit keinen Anspruch auf Leistungen hast. Es sollte aber keine Probleme geben wenn du dem Sachbearbeiter glaubhaft erklärst warum du diese Auszeit brauchst, das du in x Monaten wieder eine Stelle hast und den Zeitraum mit eigenen Rücklagen überbrücken willst.

Es kommt halt wirklich darauf an wie sicher du dir bist das du die Arbeitsstelle nach x Monaten antretten kannst und ob es dich nicht vor Probleme stellen würde wenn du dich selbst versichern müsstest. Mit genug Rücklagen und sicherem Arbeitsvertrag kann man sich den Weg zum Amt auch sparen.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #879 am: 20.April 2018, 01:49:20 »

Wenn Dein befristeter Vertrag ausläuft, dann kündigst Du doch aber nicht. Dann ist auch die Sperrfrist hinfällig, oder?
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