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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 266007 mal)

Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #900 am: 23.September 2018, 15:34:28 »

Alles klar, danke euch (mal wieder :)). Ich werde mich mal noch beim Rechtsdienst unserer Firma schlau machen...kann ich glücklicherweise kostenlos beanspruchen. Aber jetzt fühl ich mich wenigstens schonmal bestätigt, dass ich da dann nicht blöd dastehe ;)
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aragorn99werder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #901 am: 23.September 2018, 15:42:41 »

Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #902 am: 23.September 2018, 15:58:47 »

Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
Sie ist auch, rein rechtlich, die Eigentümerin weil das Auto auf sie zugelassen und sie im Brief eingetragen ist. Ein Gericht würde aber trotzdem Feno das Eigentumsrecht zusprechen da er im Besitz des Briefs ist und Kaufvertrag sowie Kreditvertrag auf seinen Namen laufen.
Beim nächsten Mal einfach das Auto auf dich zulassen und du bist komplett auf der sicheren Seite. Zumindest in Deutschland kann man Fahrzeuge auch auf sich zulassen wenn man garkeinen Führerschein hat und du könntest das Auto auch auf dich versichern. Du darfst nur nicht damit fahren.
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aragorn99werder

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #903 am: 23.September 2018, 16:07:06 »

@Maddux
Ah, ok. Interessant. Danke.  :)
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #904 am: 23.September 2018, 16:23:27 »

Ganz so einfach ist es nach deutschem Recht nicht und unglücklicherweise dürfte sich nach schweizerischem Recht die Rechtslage sogar teilweise anders darstellen, was allerdings nicht bedeutet, dass man unbedingt zu einem anderen Ergebnis kommt.

Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist das sog. Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Dies besagt vereinfacht gesagt, dass man die schuldrechtlichen Geschäfte (geschlossene Verträge etc.) und die dingliche Rechtslage (wer ist Eigentümer?) nicht vermischen darf und immer getrennt betrachten muss. Heißt also, dass der von dir geschlossene Kaufvertrag nicht automatisch dazu führt, dass du auch Eigentümer des Autos geworden bist. Stattdessen muss das Augenmerk auf den dinglichen Vollzugsakt, also in diesem Fall die Eigentumsübertragung, gelegt werden. Dazu kommt es vorwiegend auf die gegebenen Umstände an, insbesondere darauf, was die Beteiligten eigentlich wollten und wie ein objektiver Dritter das Geschehen bewerten würde, wenn er es beobachtet hätte. Konkret gefragt: wolltest du deiner Freundin das Auto quasi schenken (dann wäre eine direkte Eigentumsübertragung vom Händler an sie zumindest zu erwägen) oder sollte das Auto dir "gehören", du wolltest es ihr aber unentgeltlich überlassen (dann Eigentumsübertragung an dich und zwischen dir und deiner Freundin ein konkludenter Leihvertrag). Inwieweit sich diese Fragen nach dem schweizerischen Recht ebenso oder nur leicht anders stellen würden, kann ich nicht beurteilen.

Daneben noch eine andere Frage: wurde im schriftlichen Kaufvertrag eventuell vereinbart, dass das Eigentum erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung übergeht? Das wäre nicht unüblich und würde dazu führen, dass rechtlich zunächst noch der Autohändler Eigentümer ist bis die Raten vollständig abbezahlt sind (was wohl derzeit noch nicht der Fall ist?). Diese Gestaltungsmöglichkeit gibt es wohl auch im schweizerischen Recht. Falls du Eigentümer werden solltest, wäre dies für eine weitere Veräußerung freilich irrelevant, solange du die restlichen Raten zahlst. Falls deine Freundin Eigentümerin werden sollte, würde der Fall aber nach deutschem Recht ziemlich kompliziert werden, sobald du das Auto weiterveräußerst und an einen Dritten übergibst  ;D

@ Maddux: Der Schluss ist meines Erachtens so nicht zutreffend, der Brief und die Zulassung stellen nur eine (starke) Vermutung für die Eigentümerstellung dar.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #905 am: 23.September 2018, 16:37:03 »

@Cooke:
Ja, wer im Brief steht hat gerichtlich nur Belang wenn es sonst keine Hinweise oder Belege für eine abweichende Eigentümerschaft gibt. Aber die gibt es in dem Fall ja da Feno Kaufvertrag und Kreditvertrag unterschrieben hat. Sofern Fenos Freundin nichts Schriftliches hat das er ihr das Eigentum übertragen hat sollte es da keine Probleme geben.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #906 am: 23.September 2018, 19:12:54 »

Ich werde mich mal noch beim Rechtsdienst unserer Firma schlau machen...
Das solltest du auf jeden Fall tun. Es wird imho schwierig, wenn du nicht die Eigentumsurkunde (wie auch immer die in der Schweiz heißen mag) vorweisen kannst. Hat deine Ex-Freundin dieses Dokument und ihr Name steht drin, könnte sie auch ganz einfach sagen, dass du ihr das Auto geschenkt hast.
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Feno

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #907 am: 23.September 2018, 19:33:49 »

Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
...
Beim nächsten Mal einfach das Auto auf dich zulassen und du bist komplett auf der sicheren Seite. Zumindest in Deutschland kann man Fahrzeuge auch auf sich zulassen wenn man garkeinen Führerschein hat und du könntest das Auto auch auf dich versichern. Du darfst nur nicht damit fahren.
Naja, hätte nach 13 Jahren Beziehung ehrlich gesagt auch nicht erwartet, dass das solch ein Ende nimmt :) Aber für das nächste Mal merke ich mir das.


@Cooke: Nein, ich wollte ihr das Auto nicht schenken. Ich habe das Auto nur unter der Bedingung gekauft, weil sie mir die Kreditraten monatlich überweisen wollte...nur hat sie das nie getan und ich habs halt dummerweise akzeptiert mit "tilge erst deine anderen Schulden und dann kannst immernoch jene bei mir begleichen". Wie gesagt, nach 13 Jahren erwartet man halt nicht, dass man über den Tisch gezogen wird. Und nein, das Auto ging mit Vertrag auf mich über und nicht erst mit vollständiger Bezahlung.

Aber ja, mal gucken...ist wohl doch nicht so einfach, wie ich mir das eingeredet hab. Danke euch jedenfalls, auch wenn es in Deutschland diesbezüglich einige Unterschiede gibt und es da mit dem Brief wohl klarer definiert ist, hoffe ich mal, dass es dennoch ein gutes Ende nimmt :) Und wenn nicht, ist das auch kein Weltuntergang.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #908 am: 23.September 2018, 20:02:51 »

Ich drück dir die Daumen! Schade, dass du so ausgenutzt wurdest :-\
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #909 am: 30.Januar 2019, 16:27:10 »

Leute, ich hab wohl echt scheiße gebaut. Ich hab mich, wie am Bild zusehen, am 9. Januar bei Lionflix angemeldet, da ich einen Film streamen wollte und jetzt schreiben die mir, durch die versteckte Abofalle schulde ich ihnen 359,88 €. Ich bin gerade echt am Boden. Kennt sich hier jemand so gut damit aus das er mir sagen kann was die beste Lösung ist? Es fängt ja schon mal so an, ich hab keine 359,88 €. Was würdet ihr mir also raten? Ignorieren? Zahlen? Zurückschreiben? Anwalt einschalten?  :(

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Magic1111

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #910 am: 30.Januar 2019, 16:31:32 »

KLICK! und KLICK!

usw., usw.

Hatte bei Google einfach eingegeben "5-tage testphase lionflix"  ;)
« Letzte Änderung: 30.Januar 2019, 16:35:35 von Magic1111 »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #911 am: 30.Januar 2019, 16:35:44 »

Und generell Finger weg von solchen unseriösen Portalen.
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #912 am: 30.Januar 2019, 16:40:00 »

KLICK! und KLICK!

usw., usw.

Hatte bei Google einfach eingegeben "5-tage testphase lionflix"  ;)

Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Und generell Finger weg von solchen unseriösen Portalen.

Ich weiß, ich weiß auch nicht warum ich mich Anfang Jänner dort angemeldet habe.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #913 am: 30.Januar 2019, 16:44:18 »

Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Kann man ja 1:1 analog auf Deinen Fall anwenden:

Zitat
Müssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.

Zitat
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:

    Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
    Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
    Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Also nicht zahlen, und Dich erstmal beruhigen, denn es kommt mir vor, dass Du vor Aufregung (verständlich) die Links nur überflogen hast.

Wenn es dich aber beruhigt versuche, morgen zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe zu gehen. Deren Beratung ist i.d.R. kostenlos.
« Letzte Änderung: 30.Januar 2019, 16:46:25 von Magic1111 »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #914 am: 30.Januar 2019, 16:48:01 »

Selbst das mit der Verbraucherzentrale wäre übertrieben. Vergiss das einfach. Die wollen dir nur Angst machen, was sie ja anscheinend geschafft haben. Und wenn sich ein paar Leute finden, die zahlen, so haben sie ihr Ziel schon erreicht.

Wenn irgendwann mal was per Post kommen sollte, dann kannst du dich noch einmal melden, aber da kommt sicher nichts.
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #915 am: 30.Januar 2019, 16:53:34 »

Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Kann man ja 1:1 analog auf Deinen Fall anwenden:

Zitat
Müssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.

Zitat
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:

    Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
    Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
    Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Also nicht zahlen, und Dich erstmal beruhigen, denn es kommt mir vor, dass Du vor Aufregung (verständlich) die Links nur überflogen hast.

Wenn es dich aber beruhigt versuche, morgen zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe zu gehen. Deren Beratung ist i.d.R. kostenlos.

Vielen Dank, ich bin jetzt wirklich etwas mehr beruhigt.  :) Und ja es stimmt ich hab es wirklich nur überflogen, mir ist alleine durch die Überschrift das Herz in die Hose.

Selbst das mit der Verbraucherzentrale wäre übertrieben. Vergiss das einfach. Die wollen dir nur Angst machen, was sie ja anscheinend geschafft haben. Und wenn sich ein paar Leute finden, die zahlen, so haben sie ihr Ziel schon erreicht.

Wenn irgendwann mal was per Post kommen sollte, dann kannst du dich noch einmal melden, aber da kommt sicher nichts.

Werde ich machen. Danke.

Ne generelle Frage noch am Schluss, kann es sein das die "Verbraucherzentrale" bei uns Wirtschaftkammer heißt? Ich finde mit dem Namen nämlich gar nichts aus er in Wien.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #916 am: 30.Januar 2019, 16:58:55 »

Auch da findet Onkel Google alles:

KLICK

Österreich

Verein für Konsumenteninformation - VKI
Linke Wienzeile 18
AT-1060 Wien
Tel: + 43 1 588 77 0
Website: www.konsument.at

Arbeiterkammer AK
Department of Consumer Policy
Prinz Eugenstrasse 20-22
A-1041 Wien
Tel: + 43 1 501 65 23 04
Gabriele Zgubic
E-Mail: Gabriele.Zgubic@akwien.at
Website: www.akwien.at

Da habe ich das gefunden
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #917 am: 30.Januar 2019, 17:01:48 »

Danke, aber ich sagte ja ich finde keine außer in Wien.  ;D

Jetzt weiß ich wenigstens das die Abeiterkammer da hilft und nicht die Wirtschaftskammer, auf das bezog sich meine Frage. Danke. :)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #918 am: 30.Januar 2019, 17:02:14 »

So ganz passend sind die Links aber nicht. Er sucht ja z.B. kein Testmagazin wie im ersten Link. Auf jeden Fall ist die Schadstoffbelastung in Sexspielzeugen dort zu hoch. :P Ich würde eher sagen das nennt sich bei euch Verbraucherblatt oder noch besser Verein für Konsumenteninformation. :D
« Letzte Änderung: 30.Januar 2019, 17:17:16 von Dani190283 »
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Magic1111

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #919 am: 30.Januar 2019, 17:08:13 »

So ganz passend sind die Links aber nicht.

Doch, denn das ist ja die Webseite von dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), und das ist deren Heft.

Über Kontakt findet man die Adressen, und bei "Wer wir sind" steht u.a. folgendes:

Zitat
...
Der VKI ist eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Wien. Seit seiner Gründung 1961 vertritt er die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten, stärkt ihre Position und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten.
...

Und das hört sich für mich nach einer klassischen Verbraucherzentrale, so wie sie bei uns heißt, an!  ;)
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