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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265069 mal)

D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #920 am: 30.Januar 2019, 17:15:46 »

Dann wäre es hilfreicher gewesen ihm den direkten Link zu geben und nicht erst sich durch andere Seiten klicken zu müssen. ;)

https://vki.at/vki-beratung
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #921 am: 30.Januar 2019, 17:17:23 »

So ganz passend sind die Links aber nicht. Er sucht ja z.B. kein Testmagazin wie im ersten Link. Auf jeden Fall ist die Schadstoffbelastung in Sexspielzeugen dort zu hoch. :P Ich würde eher sagen das nennt sich bei euch Verbraucherblatt. :D

Nicht nur das, auch der Apple App Store ist schadhaft.  :P

Danke euch beiden für die Hilfe. :)
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lehnerbua (09/2015 - 12/2018)
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #922 am: 30.Januar 2019, 18:57:03 »

Wie schon geschrieben musst du dir garkeine Sorgen machen da die Kosten bei Vertragsabschluss nicht offensichtlich waren.
Es kann halt sein das die dich jetzt per Email, Post und/oder Telefon, jenachdem welche Informationen du bei der Anmeldung hinterlegt hast, weiter belästigen und so versuchen dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall gibt es in Deutschland das Mittel der "negativen Feststellungsklage" mit dem man den Abmahner gerichtlich dazu zwingen kann die Gültigkeit seiner Forderung vor Gericht zu belegen. Das besonders Tolle daran ist das der Abmahner alle Kosten übernehmen muss wenn das Gericht seine Forderung für ungültig erklärt und auch wenn er sich noch vor der Gerichtsverhandlung bereit erklärt seine Forderung zurückzuziehen.
Ich weis nur nicht ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt und bei so dubiosen Internetfirmen ist es immer die Frage ob sich ein Anwalt findet der eine Feststellungsklage einreicht ohne das du in Vorlage tretten musst. Der Anwalt hat verständlicherweise auch wenig Lust einer Briefkastenfirma hinterher zu klagen um sein Honorar zu bekommen.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #923 am: 30.Januar 2019, 19:39:09 »

Mimikama, eine der wirklich besten Seiten im Netz mMn:

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Grundsätzlich muss ein Anbieter erst mal beweisen, dass ihr mit ihm überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen habt. Unserer Ansicht nach kann das hier nicht der Fall sein, weil ein „Kaufen-Button“ fehlt und weil alleine eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür sein kann, dass man einen wirksamen Vertrag geschlossen haben soll. Ihr solltet aber schon aktiv werden und den Vertrag (jetzt wird’s nochmal juristisch) „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Die richtigen Worte müsst ihr aber nicht allein verfassen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen.
https://www.checked4you.de/computer-internet/internet/musterbrief-gegen-online-abzocke-132850 der Link zum Musterbrief
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #924 am: 30.Januar 2019, 19:51:06 »

Wie schon geschrieben musst du dir garkeine Sorgen machen da die Kosten bei Vertragsabschluss nicht offensichtlich waren.
Es kann halt sein das die dich jetzt per Email, Post und/oder Telefon, jenachdem welche Informationen du bei der Anmeldung hinterlegt hast, weiter belästigen und so versuchen dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall gibt es in Deutschland das Mittel der "negativen Feststellungsklage" mit dem man den Abmahner gerichtlich dazu zwingen kann die Gültigkeit seiner Forderung vor Gericht zu belegen. Das besonders Tolle daran ist das der Abmahner alle Kosten übernehmen muss wenn das Gericht seine Forderung für ungültig erklärt und auch wenn er sich noch vor der Gerichtsverhandlung bereit erklärt seine Forderung zurückzuziehen.
Ich weis nur nicht ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt und bei so dubiosen Internetfirmen ist es immer die Frage ob sich ein Anwalt findet der eine Feststellungsklage einreicht ohne das du in Vorlage tretten musst. Der Anwalt hat verständlicherweise auch wenig Lust einer Briefkastenfirma hinterher zu klagen um sein Honorar zu bekommen.

Das gibt es zwar, damit sollte man gerade in solchen Fällen aber vorsichtig sein. Denn wenn die Gegenseite insolvent ist (und diese Sorge ist bei solch dubiosen Firmen nicht unberechtigt), trägt man am Ende - zumindest in Deutschland - selbst alle Gerichtskosten. Ich persönlich würde auch einfach alles ignoriern und allenfalls z.B. den von White vorgeschlagenen Musterbrief hinschicken.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #925 am: 30.Januar 2019, 20:00:49 »

Ja, ich persönlich würde es auch ignorieren, aber wenn ich mich bei so ner Seite angemeldet hätte, hätten die halt weder ne richtige IP noch nen richtigen Namen von mir (lustig, habe mich bei "von" erst vertippt, da stand dann "vpn") und außerdem ne Wegwerfmailadresse. Kurz gesagt, ich hätte gar nicht mitbekommen, dass irgendwer was von mir haben möchte. Da ich bisher nie Post oder sonstiges bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich entweder nie vollkommen bewusst in ne Abofalle getappt bin oder aber, dass meine Sicherheitsmaßnahmen funktionieren. 
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Dave

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #926 am: 30.Januar 2019, 20:42:26 »

Ja, ich persönlich würde es auch ignorieren, aber wenn ich mich bei so ner Seite angemeldet hätte, hätten die halt weder ne richtige IP noch nen richtigen Namen von mir (lustig, habe mich bei "von" erst vertippt, da stand dann "vpn") und außerdem ne Wegwerfmailadresse. Kurz gesagt, ich hätte gar nicht mitbekommen, dass irgendwer was von mir haben möchte. Da ich bisher nie Post oder sonstiges bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich entweder nie vollkommen bewusst in ne Abofalle getappt bin oder aber, dass meine Sicherheitsmaßnahmen funktionieren.

Das war ja das was mir auch noch aufgefallen ist. Wenn ich jetzt meine E-Mail lösche, ist nur meine 2. E-Mail und wir so und so nicht benutzt, ausgenommen für solche Sachen. Dann haben die ja nur eine nicht mehr funktionstüchtige E-Mail, eine IP-Adresse die es genau gesehen nicht mehr gibt (vor allem ist die in der 50 km entfernten Stadt angesiedelt), Die ersten beiden Buchstaben von meinem Namen, Sprich vor und Nachname (Bsp: Céline Dion --> C und D) und noch mein Betriebssystem sowie meinen Browser. Die letzten beiden bringen sowas von gar nichts. Die ID weiß wohl ohne Nachforschungen auch nicht auf mich zurück, da nicht einmal A1 bei solch geringen Daten meine IP genauer hergibt und unter meinem "Namen" findet man schon alleine in meinem Ort 3 Leute. Wenn die mich dann finden, wären sie wohl FBI oder NSA Agenten und das ist genauso wahrscheinlich wie Rapid Wien diese Saison Meister wird (diesen Joke darf ich machen, bin selber Rapid Fan ;)).


Trotzdem danke noch mal an alle die jetzt noch was dazu geschrieben haben, ihr habt mir sehr geholfen mich nicht selbst aufzufressen. ;D
@White, ich glaube diesen Musterbrief werde ich mal abschicken.
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Leland Gaunt

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #927 am: 30.Januar 2019, 21:17:42 »

Ich würde da auch aktiv widersprechen, Vorlage hast du ja nun.
Nur warten und nicht beachten, verschlimmert in den meisten Fällen, deinen wohl ausgenommen, eher.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #928 am: 30.Januar 2019, 21:46:18 »

Mit der IP, wenn es denn am privaten Anschluss war, ist zumindest der Anschluss eindeutig zu identifizieren.
Also damit ist nicht zu spaßen.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #929 am: 30.Januar 2019, 22:12:39 »

Mit der IP, wenn es denn am privaten Anschluss war, ist zumindest der Anschluss eindeutig zu identifizieren.
Also damit ist nicht zu spaßen.

Theoretisch ja, praktisch wird kein ISP dieser Firma die Daten geben.
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D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #930 am: 30.Januar 2019, 22:26:15 »

Sag das nicht unbedingt. Bei RedTube hat das Landgericht Köln damals alle Anschlussdaten herausgegeben. Ob das jetzt rechtlich in Ordnung war, darf natürlich bezweifelt werden.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #931 am: 31.Januar 2019, 06:48:45 »

Bei redtube ging es um Urheberrechtsverletzungen und die Abmahnung kam vonseiten der Rechteinhaber. Da es sich in seinem Fall nicht um eine Verletzung/Straftat jedweder Art handelt, wird kein Richter der Welt die Herausgabe anordnen.
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D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #932 am: 31.Januar 2019, 08:26:43 »

Ja gut. Das stimmt, aber für Geld tun manche Leute alles. >:D Wer unbedingt an Daten kommen möchte, schafft das auch, finde ich. :)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #933 am: 31.Januar 2019, 09:27:12 »

Wer unbedingt an Daten kommen möchte, schafft das auch, finde ich. :)
Und dann geht man mit den illegal beschafften Daten vor Gericht, um wegen 360,- € zu streiten? Jo, hört sich nach einem Plan an O0
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D4n1v4l

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #934 am: 31.Januar 2019, 09:38:36 »

Das nicht, aber wenn die betroffenen Leute nun per Post einen Brief erhalten, zahlen sie dann eventuell schon eher. Bis zum Gericht muss es in dem Fall ja gar nicht kommen. Nur wie bereits gesagt. Hier in dem aktuellen Fall passiert sowieso nichts. :D
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #935 am: 20.Februar 2019, 20:56:05 »

Ich bräuchte mal eure Beratung wegen einem Onlinehändler von dem ich mein Geld nicht zurück bekomme.

Ich bestelle schon seit 1 Jahr regelmäßig bei einem Online-Supermarkt und da lief bis letzten Monat auch alles problemlos aber mit der letzten Bestellung gibt es massive Probleme.
Bestellt wurde am 31.01 und die Ware sollte eigentlich am 04.02 geliefert werden, was nicht passiert ist und laut Kundenkonto wurde sie auch nicht verschickt. Laut telefonischem Kundenservice hat man Probleme wegen dem Umzug des Lagers aber die Bestellung sollte im Laufe der vorletzten Woche verschickt werden.
Da die Bestellung letzte Woche Montag noch immer nicht verschickt wurde hatte ich dann schriftlich per Formular storniert und eine Mail erhalten das man den Vorgang an die Buchhaltung weitergeleitet hat damit ich mein Geld zurück bekomme. Und seitdem ist nichts passiert. Mein Geld habe ich immer noch nicht wieder und der Support reagiert weder auf meine Mails, noch bekommt man seit letzter Woche in der Hotline ans Telefon.

Was also jetzt tun wenn der Händler jegliche Kommunikation verweigert und ich nicht weis ob und wann ich jemals mein Geld zurück bekomme? Die zuständige verbraucherschutzzentrale scheidet aus weil mich das mindestens 20€ Beratungsgebühr pro Beratung oder ein paar Euro pro Minute in der Hotline kostet damit die dann den Händler schriftlich abmahnen. Da kann ich mir gleich einen Anwalt nehmen und bekomme die Kosten als Geringverdiener evtl auch noch erstattet. Auf jeden Fall macht es wenig Sinn wenn ich dank einem Anwalt oä irgendwann meine 70€ wieder zurück bekomme, mich der ganze Spaß aber auch fast den gleichen Betrag gekostet hat.

Was bleibt sonst noch an Möglichkeiten? Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs? Und welchen Zeitraum sollte man dem Händler gewähren um doch irgendwann zu reagieren bevor man zur Polizei rennt? Es sind ja jetzt schon 8 Werktage in dennen nichts passiert ist und keine Kommunikation mit dem Händler möglich ist.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #936 am: 20.Februar 2019, 21:39:45 »

Ich würde ein Einschreiben mit Rückschein schicken mit der Bemerkung, dass du einen Mahnbescheid inkl. Meldung bei der Schufa und anderen Auskunfteien beantragst, sollte das Geld nicht bis zum Datum X auf dem Konto sein. Sollte das auch nicht helfen, tippe ich darauf, dass das Unternehmen in finanzieller Schieflage ist. Oder der Laden ist komplett unorganisiert. Ob du wirklich einen Mahnbescheid beantragst kannst du dann immer noch entscheiden, das kostet nämlich auch. Alternativ könntest du auch mit einem Medienrummel inkl. Shitstorm auf Twitter und Facebook drohen.
« Letzte Änderung: 20.Februar 2019, 21:41:51 von Signor Rossi »
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #937 am: 20.Februar 2019, 21:43:37 »

Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #938 am: 20.Februar 2019, 21:56:09 »

Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #939 am: 20.Februar 2019, 21:59:44 »

Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.

Na toll. Saftladen.
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