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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265962 mal)

XJIBBIT

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1080 am: 28.August 2019, 22:11:26 »

ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.

Genau, das werde ich auf jeden Fall morgen machen. Habe heute nur die Kündigungsbestätigung nach Hause bekommen und wollte mich vorab schon mal ein wenig schlau machen. Ich kann morgen mal eine Info geben, was rausgekommen ist.  :)

Liebe Grüße
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Maric

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1081 am: 29.August 2019, 12:24:03 »

Hallo in die Runde!
Wie kühlt ihr eure Wohnung im Sommer? Ich hab mich für eine Klimaanlage entschieden, mehr Info hier (spam gelöscht).
Ich möchte aber fragen, ob ich eine Klimaanlage in einer Mietwohnung einbauen darf?
Im Voraus danke für eure Meinungen!
« Letzte Änderung: 29.August 2019, 18:09:22 von jez »
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1082 am: 29.August 2019, 13:02:26 »

Hallo in die Runde!
Wie kühlt ihr eure Wohnung im Sommer? Ich hab mich für eine Klimaanlage entschieden, mehr Info hier (spam gelöscht).
Ich möchte aber fragen, ob ich eine Klimaanlage in einer Mietwohnung einbauen darf?
Im Voraus danke für eure Meinungen!

Das musst du deinen Vermieter fragen, steht ja auch sinngemäß so auf der Seite, die du verlinkt hast: "Ist die Wohnung gemietet und der Vermieter verweigert diese baulichen Veränderungen am Objekt,[...]"
« Letzte Änderung: 29.August 2019, 18:09:53 von jez »
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E.Hemingway

Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1083 am: 29.August 2019, 13:20:29 »

Rollläden runter auf der Sonnenseite (also so weit, dass die Schlitze noch offen sind), Fenster auf auf der Schattenseite. Wenn die Luft draußen wirklich steht, dann überall Rollläden runter.

Ventilator mit nassem, kaltem Handtuch wirkt auch Wunder und trocknet die Schleimhäute nicht so aus wie eine Klima.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1084 am: 29.August 2019, 15:35:44 »

Rollläden runter auf der Sonnenseite (also so weit, dass die Schlitze noch offen sind), Fenster auf auf der Schattenseite. Wenn die Luft draußen wirklich steht, dann überall Rollläden runter.

Ventilator mit nassem, kaltem Handtuch wirkt auch Wunder und trocknet die Schleimhäute nicht so aus wie eine Klima.
Mache ich genauso, nur das ich zusätzlich noch Schüsseln mit Eiswasser auf die Fensterbank stelle. Für das Eis muss man noch nichtmal Eiswürfelbeutel haben sondern kann auch verschließbare Gefrierbeutel nehmen.
So mache ich mir auch immer mein Wassereis. Mit Wasser verdünnter Sirup in Gefrierbeuteln für ein paar Stunden ins Gefrierfach legen und wenn man es essen will mit einem Hammer oä zerkleinern. Die Gefrierbeutel kann man, im Gegensatz zu Eiswürfelbeuteln, auch mehrmals verwenden.
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1085 am: 31.August 2019, 16:08:41 »

Wieder ich und meine Wohnung.
Ich habe (Gott sei Dank) eine neue Wohnung gefunden und werde am 21.09. umziehen.


Meine Vermieterin hatte mir (mündlich) zugesichert, dass ich auch früher ausziehen kann und dann entsprechend weniger Miete zahle.
Ich hab ihr also eine Vereinbarung vorgelegt, dass das Mietverhältnis am 21.09. endet und ich für den September dann nur 400 € Miete zahle (statt 600 €).
Sie wollte nix mehr davon wissen und möchte die volle Miete. Das ist für mich okay. Daraus ergeben sich aber folgende Konsequenzen, auf die ich sonst verzichtet hätte:


Werde dann mit ihr am 30. Abends einen Übergabetermin vereinbaren und einfach ab und an nach der Arbeit in den 10 Tagen dazwischen mal in die Wohnung rein schauen.
Ich rechne fest damit, dass sie in der Zwischenzeit Sachen verändern wird und ich damit beweisen kann, dass sie die Wohnung anderweitig nutzt, was ja mit Sicherheit vollkommen nicht okay ist, wenn ich offiziell noch Mieter bin. Außerdem bin ich mir sicher, dass ihre Eigenbedarfskündigung Quatsch war und ihre Enkelin (angeblicher Studienortswechsel) nicht hier einziehen wird.


Was ich also möchte: Ihr finanziell schön einen verpassen und das dann auch schön in die eigene Tasche stecken. Hätte sie die Sache mit den 400 Euro - wie zuvor von ihr angeboten - akzeptiert hätte ich es sein lassen, aber so sehe ich keinerlei Grund, mich da irgendwie zurückzuhalten.


Wenn ich das richtig sehe, muss ich warten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wurde ich dann nicht informiert, dass der Eigenbedarf nicht mehr besteht und mir angeboten, das Mietverhältnis fortzuführen, bin ich Schadenersatzberechtigt (angenommen die Enkelin zieht nicht ein, natürlich).
Ich denke da wären dann:
-Für Besichtigungen verschwendete Zeit (Besichtigungen im Urlaub, da gingen bestimmt zwei Tage drauf)
-Kosten Immobilienscout Premiumaccount (60€)
-Kosten Umzug Internet (40 €)
-Kosten Transporter (irgendwas um 200 €)
-Verpflegungs- und Reisekosten der Umzugshelfer
-Kosten fürs Ummelden auf dem Amt


Hat jemand noch weitere Punkte, die man anrechnen könnte? Wie verhält es sich mit Anschaffungskosten für Möbel? Meine alte Wohnung war vollmöbliert, die Anschaffungskosten für Möbel (zumindest für die "nötigen") sind also direkte Folgen des Umzugs. Klar kann ich ihr schlecht meinen zweiten Schreibtisch oder anderen Luxus aufbrummen.
Wie ist es mit dem Verlust an Lebensqualität? Aufgrund der Marktlage konnte ich keine bezahlbare gleichwertige Wohnung finden und ziehe in eine kleinere (1ZKB, 25 m² Wohnzimmer vs. 50 m² 2ZKB + 16 m² Abstellraum), aber auch günstigere Wohnung(bei der neuen Wohnung werde ich mit knapp 120 € weniger weg kommen).


Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1086 am: 31.August 2019, 17:09:40 »

Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?

juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1087 am: 31.August 2019, 17:28:29 »

Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1088 am: 31.August 2019, 18:35:09 »

Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.

Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?
Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!
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Tankqull

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1089 am: 31.August 2019, 19:18:03 »

Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.

Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?
Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!

Höhere Nebenkosten(Heizung) durch schlechtere Isolierung, andere Abrechnungsform beim Wasser z.b. statt Einzelabrechnung Strangabrechnung oder solche spässchen)?
Telekomunikation ist auch nen Kostenfaktor, Kabel in Miete ja/nein, hatte selber mal den fall das ich dank unberechtigter Eigenbedarfskündigung nen 2monate zuvor abgeschlossenen Telekomvertrag nichtmehr nutzen konnte bei neuer Wohnung nicht die Bandbreite und somit Magenta TV komplett nutzlos... (Sämtliche kosten dafür auf den alten Vermieter abgedrückt, laufende kosten alter Vertrag und "anschaffungskosten" neuer Vertrag)
Nutze die zusätliche Zeit das deinem alten Vermieter keine Chance besteht die Kaution einzubehalten.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1090 am: 01.September 2019, 01:54:48 »

Hm... Vielleicht noch ein nötiger Wechsel des Telekommunikationsvertrags und damit verbundene (Mehr)Kosten?
Ansonsten noch pseudo einfach das Abstufen in der Schufawertung beanstanden. >:D

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1091 am: 01.September 2019, 10:55:43 »

...

War es bei dir nicht so, dass die Vermieterin hilfsweise nach § 573a BGB gekündigt hat und dass die Voraussetzungen dafür auch vorlagen? Falls dem so sein sollte, wird dein Vorhaben eher schwierig, selbst wenn kein Eigenbedarf vorliegen sollte. Denn wenn zumindest die hilfsweise erklärte Kündigung wirksam ist, fehlt es wohl an der Kausalität zwischen der Eigenbedarfskündigung und den dir entstandenen Kosten, da diese dir so oder so entstanden wären, wenn auch erst zu einem späteren Zeitpunkt  :-X

Edit: Ich weise vorsichtshalber mal darauf hin, dass dieser Hinweis natürlich keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen kann oder soll  :P
« Letzte Änderung: 01.September 2019, 10:57:21 von Cooke »
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1092 am: 01.September 2019, 11:20:31 »

Das ist korrekt und auch daran habe ich gedacht. Aber wer weiß, was 3 Monate später gewesen wäre? Ich hätte nicht im Urlaub Wohnungen anschauen müssen und auch keinen Premiumaccount bei Immobilienscout gebraucht, weil ich keinen Zeitdruck gehabt hätte. Ich hätte genug Zeit gehabt um Möbel zu bestellen, die ich dann hätte liefern lassen können, statt am Umzugstag abzuholen. Sie hätte - sofern die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist - vielleicht keine neuen Mieter gefunden, die sie besser findet als mich (sie will wieder zwei junge Studentenmädels. Allein aus dieser Aussage nehme ich ja die andere Kündigung als vorgeschoben an, das war allerdings bevor die Eigenbedarfskündigung kam.) Februar ist dafür ne schlechte Zeit. Letztlich denke ich, dass es mir für die paar hundert Euro auch den Aufwand nicht wert sein könnte, aber die Nummer mit der Zusage früher ausziehen zu können und die Miete entsprechend zu vermindern und dann nix mehr davon wissen zu wollen nervt mich einfach sehr.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1093 am: 01.September 2019, 12:16:33 »

Das ist korrekt und auch daran habe ich gedacht. Aber wer weiß, was 3 Monate später gewesen wäre? Ich hätte nicht im Urlaub Wohnungen anschauen müssen und auch keinen Premiumaccount bei Immobilienscout gebraucht, weil ich keinen Zeitdruck gehabt hätte. Ich hätte genug Zeit gehabt um Möbel zu bestellen, die ich dann hätte liefern lassen können, statt am Umzugstag abzuholen. Sie hätte - sofern die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist - vielleicht keine neuen Mieter gefunden, die sie besser findet als mich (sie will wieder zwei junge Studentenmädels. Allein aus dieser Aussage nehme ich ja die andere Kündigung als vorgeschoben an, das war allerdings bevor die Eigenbedarfskündigung kam.) Februar ist dafür ne schlechte Zeit. Letztlich denke ich, dass es mir für die paar hundert Euro auch den Aufwand nicht wert sein könnte, aber die Nummer mit der Zusage früher ausziehen zu können und die Miete entsprechend zu vermindern und dann nix mehr davon wissen zu wollen nervt mich einfach sehr.

Das stimmt, so kann man natürlich argumentieren, auch wenn man das im Zweifel dann im Detail alles nachweisen muss (inkl. des nicht vorhandenen Eigenbedarfs). Wenn du das wirklich durchziehen willst, gibt es wahrscheinlich zwei Möglichkeiten, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

Einerseits könntest du von vornherein für September weniger Miete zahlen und für die Restmiete zu einem späteren Zeitpunkt die Aufrechnung mit deinen Forderungen erklären (muss natürlich nicht die Restmiete sein, man könnte das auch machen, wenn man weiß, dass man in Folge der abschließenden Nebenkostenabrechnung ohnehin etwas nachzahlen muss). Der Vorteil davon ist logischerweise, dass du erstmal mehr Geld zur Verfügung hast und schauen kannst, was die Vermieterin so zu unternehmen gedenkt. Der Nachteil ist, dass die Vermieterin ja offensichtlich nicht davor zurückschreckt einen Anwalt einzuschalten. Im schlechtesten Fall könnte es so sein, dass das ganze vor Gericht landet, du verlierst, du die gegnerischen und die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten tragen musst, und du die Miete bzw. die Nebenkosten natürlich noch nachzahlen musst. Im besten Fall muss freilich die Vermieterin alles davon zahlen.

Andererseits kannst du erstmal brav alles zahlen und dann später deine Forderungen geltend machen (beachte allerdings etwaige Ausschlussfristen im Mietvertrag). Tust du das, ist es nach deinen Schilderungen aber wohl am wahrscheinlichsten, dass du einen netten Brief von deiner Vermieterin oder ihrem Anwalt bekommst, indem dir mitgeteilt wird, dass man dir einen Scheiß zahlen wird. Dann stehst du selbst vor der Entscheidung, ob du das wirklich vor Gericht bringen willst oder ob du vielleicht zufrieden damit bist, dass die Vermieterin zumindest noch einmal den Anwalt für ein Schreiben bezahlen musste. In dem Fall hast du aber zumindest selbst die Kontrolle darüber, ob das vor Gericht gebracht wird oder nicht.
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1094 am: 01.September 2019, 12:40:57 »

Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1095 am: 01.September 2019, 12:44:37 »


Mein Plan zieht vor von
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.
gebrauch zu machen.

Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1096 am: 01.September 2019, 13:16:42 »

Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...

Ich hoffe meine Antwort wirkt auch nicht so, als ob ich moralisch nicht auf der Seite von White wäre  :P Recht haben und dann auch noch Recht bekommen sind nunmal leider zwei unterschiedliche Dinge. Im Endeffekt ist es in erster Linie immer eine Risikoabwägung, ob man sich im Ernstfall tatsächlich auf einen Rechtsstreit einlassen will inkl. aller damit verbundenen Eventualitäten. Bei dem von White vorgetragenen Sachverhalt besteht aus meiner bescheidenen Sichtweise (bin allerdings noch kein Anwalt, das sollte vielleicht mal klargestellt werden) eben bei einem noch gar nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein gewisses Prozessrisiko, das ich, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, auch ein bisschen höher einstufen würde als bei dir damals. Das ist aber auch nur die rein wirtschaftliche Seite. Darüber hinaus - du wirst das sicherlich bestätigen können - muss man sich natürlich fragen, ob man sich den ganzen Stress, der damit verbunden ist, wirklich antun will bzw. ob es einem die im Endeffekt verschenkte Lebenszeit wirklich wert ist. Das hängt natürlich immer auch von den Summen ab, um die es geht, und davon, wie sehr man bspw. auf einen niedrigen dreistelligen Betrag angewiesen ist oder wie sehr es einen ruinieren würde, wenn man am Ende selbst einen mittleren dreistelligen Betrag zahlen müsste.



Mein Plan zieht vor von
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.
gebrauch zu machen.

Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.

Genau, die Rechtsprechung gibt es, aber selbst wenn man die zu deinen Gunsten erstmal anwendet, bleibt das Kausalitätsproblem, das unabhängig davon besteht und das im Gegensatz zu den "normalen" Fällen nur besteht, weil ein Fall des § 573a BGB vorliegt und die Vermieterin mit Bezug darauf auch hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt hat. Würde ich z.B. die Vermieterin beraten...

-Für Besichtigungen verschwendete Zeit (Besichtigungen im Urlaub, da gingen bestimmt zwei Tage drauf)?
Besichtigungstermine werden entweder vom Vermieter vorgegeben oder einvernehmlich ausgehandelt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Hr. White bei einer Kündigung zum Februar keine Urlaubstage hätte nehmen müssen, wenn er nicht bewusst auf bestimmte Besichtigungen verzichtet. Überdies bestand auch im wahrgenommenen Zeitraum genug Zeit, um Besichtigungen außerhalb der Arbeitszeiten planen zu können (Verletzung der Schadensminderungspflicht)

-Kosten Immobilienscout Premiumaccount (60€)?
Entweder diese Aufwendungen waren für die Wohnungssuche ohnehin nicht erforderlich oder sie wären genauso für die Kündigung zum Februar entstanden. Es ist überdies nicht ersichtlich, dass allein der Faktor, dass bis dahin mehr Zeit vergeht, die Lage am Wohnungsmarkt derart ändert, dass man auf einen Premiumaccount verzichten würde.

-Kosten Umzug Internet (40 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

-Kosten Transporter (irgendwas um 200 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden. Soweit sich Hr. White darauf beruft, dass er für einen Umzug im Februar keinen Transporter benötigt hätte, da er Möbel hätte liefern lassen können, anstatt sie abzuholen, lässt dies außer Acht, dass allein durch die Lieferung zusätzliche Kosten entstehen, die 200 € weit überschreiten.

-Verpflegungs- und Reisekosten der Umzugshelfer
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

-Kosten fürs Ummelden auf dem Amt
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

Nicht alles davon, was ich hier geschrieben habe, ist zwingend rechtlich relevant oder gar überzeugend, aber solche Post würdest du mit Sicherheit erst einmal bekommen. Falls es dann vor Gericht geht, ist auch nicht klar, wie dieses damit umgehen wird. Am erfolgsversprechendsten scheinen mir aus deiner Sicht noch der Premiumaccount und die Urlaubstage, sowie evtl. mit größeren Abstrichen, die Transporterkosten zu sein.

Im Übrigen musst du dich wegen § 814 BGB wahrscheinlich von den 20 € zu viel gezahlter Miete pro Monat verabschieden, wenn du nicht in irgendeiner Form einen Freiwilligkeits- und Rückforderungsvorbehalt deutlich gemacht hast.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1097 am: 01.September 2019, 14:14:35 »

Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1098 am: 01.September 2019, 14:15:50 »

Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1099 am: 01.September 2019, 15:06:20 »

Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.
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