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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265952 mal)

GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1100 am: 01.September 2019, 19:10:09 »

Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.

Manchmal tut man Dinge einfach nur, damit Recht gesprochen wird und dem Unrechthandelnden das auch offiziell bekannt gegeben wird, dass er das tut. ;)

Tommy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1101 am: 02.September 2019, 12:56:21 »

Mein Tipp: Bei Dingen, die sich um das Finanzielle drehen, immer alles schriftlich festhalten lassen, dann hat man im Nachhinein auch weniger Probleme ;) Ich persönlich würde mir den Stress wegen 200€ und der Unsicherheit vor Gericht jedenfalls nicht antun (bei einer höheren Summe eventuell schon, aber das hängt dann vom Einzelfall ab).

Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Da werden die bei Google einmal kurz lachen. Bei einer Straftat hättest Du vielleicht noch Chancen.
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Stefan von Undzu

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1102 am: 02.September 2019, 13:17:58 »

Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.

Manchmal tut man Dinge einfach nur, damit Recht gesprochen wird und dem Unrechthandelnden das auch offiziell bekannt gegeben wird, dass er das tut. ;)

Richtig.
Hatte ich auch mal bei einer Kündigung durch einen Arbeitgeber. War im Nachhinein eigentlich ganz witzig, als der Richter die Sitzung quasi mit den Worten eröffnete:

"Liebe Firma XY, ist das Ihr Ernst? Sie brauchen nicht glauben, dass Sie diesen Prozess gewinnen. Die Begründung für die Kündigung Ihres Mitarbeiters ist ja ein Witz."

De facto blieb von der Vergleichssumme quasi nichts übrig (Anwaltskosten), aber dafür durfte ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreiben.
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1103 am: 02.September 2019, 17:02:09 »

Folgende Frage: Ich bin gerade am testen meiner neuer Hörgeräte, wie immer gibts Ärger mit der Krankenkasse. Dieses mal lehnen die aber rundheraus ab, irgendwelche Geräte zu bezuschussen die über die (für mich) zuzahlungsfreien hinausgehen. Ich bin sehr stark Eingeschränkt ohne Geräte (an Taubheit grenzend, was natürlich nicht viel sagt. Aber das mein HNO mich eigentlich für ein CI anmelden wollte dürfte das euch ein Bild geben wie es um mein Gehör steht) was per se schonmal bedeutet das ich ohnehin Geräte brauche, die der normale Opi mit Altershörschwäche nichtmal von weitem sieht.

Frage ist jetzt zum einen: Die Begründung ist wirklich komplett ab vom Schuß, nämlich dürfen die Besseren Geräte maximal 10% "besser sein" (wird mit einem von der AOK vorgegebenen Wortverständnistest getestet, der per se auch schon komplett weltfremd ist, aber das ist ein anderes Thema) als die Geräte die man ohne Zuzahlung bekommen würde - was selbst Laien komplett abwegig vorkommt, schon von der Technik her gesehen - und mir mehr wie ein lachhaft völlig ohne Weltbezug aufgestellte Kriterie vorkommt, um das alles möglichst schnell abzulehnen und auszusieben wer dann nachhakt. So Beweisen es die Werte dann auch bei mir, mit den Billigeimern grade so 50% Mehrsilber bei 70db (das ist schon deutlich lauter als normale Stimme in nem Gespräch) und keinen einzigen Einsilber bis 90db hoch. Während die teureren die bei mir wirklich funktionieren folgende Ergebnisse haben: 100% ab 60db (das ist so +- die normale Gesprächsstimme, 50 und 55 bin ich auch noch gut dabei) und 11 aus 20 Einsilber (um das einzuordnen: Ich habe seit 2009 keinen einzigen Einsilbertest mehr mit einem verstandenen Wort beendet).

Um das nochmal aufzugreifen, an sich gings bei mir nicht mehr um "geeignete HG finden", sondern nur noch darum ob ich es überhaupt Hörgeräte gibt die meinen Verlust ausgleichen können, oder ob es direkt in den OP für ein Cochlea Implantat geht. Zu meiner eigenen Überraschung (und meines HNO) habe ich welche gefunden, solche Hörtestwerte (und vor allem das "Selbstverständliche Hören" im normalem Leben das die mir ermöglichen) hatte ich seit ich 14 war nicht mehr.
Nur eben nun die Kraka: Die billigsten wären adäquat.. Das sind die natürlich kein Stück, wenn überhaupt hör ich mit denen gerade so das ich was nicht verstehe, aber den Großteil der Zeit würd ich die gar nicht reinmachen (bzw hatte ich die in der Testzeit nicht drin), weil sie mich durch das ungefilterte und schlechte Management der Geräusche derart ablenken das ich nichtmal mehr konzentriert vom Mund ablesen kann und daher besser dran bin wenn ich die rausnehme und zumindest ablesend verstehe.
Da solche "subjektiven" Begründungen (die Wissen anscheinend was und wie ich was höre..) nicht zählen, muss ich natürlich überzeugendere (wenns geht juristische) Argumente auffahren. Mein bestes wäre wohl die Drohung in die Richtung, das ich, wenn ich nicht die Geräte bekomme die tatsächlich adäquat sind, die OP durchziehe. Mehr Kosten für die (5000 vs 60000 fürs CI), viel Risiko für mich (ne OP ist ne OP und die Wahrscheinlichkeit das ich dann auf dem Betreffenden Ohr das operiert wird gar nix mehr höre ist gegeben, da beim CI ja direkt in die Muschel eine Art Leitung gelegt wird. DH wenn ich mich für ein CI entscheide gibts es keine Möglichkeit mehr konventionelle Hörgeräte zu benutzen.), was dann zur zweiten Frage führt: Kann ich die verklagen wenn die mir praktisch eine völlig unnötige OP aufzwingen (unnötig kann ich dahingehend ja belegen mit den Hörtests, zudem ist unwahrscheinlich das ein CI in den ersten 9-12 Monaten bessere Werte bringt, da der Gewöhnungsprozess extrem lange geht)?

Und noch am Rande, mir ging es an sich gar nicht wirklich darum das die alles übernehmen würden, und ich hätte meinen Teil selbstverstädnlich bezahlt. Aber der ganze Vorgang (zb schreiben die mir einen Brief ich soll schnell Anrufen um etwas zu besprechen. Nem quasi Tauben... Ein Tag später hab ich einen im Brief im Kasten mit den Worten "Da Sie sich nicht gemeldet haben ...". Dazu meine Akustikerin zusammengeschissen, "was der einfällt mir solche Flausen in den Kopf zu setzen" "die solle den Ramsch loswerden und die Premiumgeräte den Schweizern verkaufen". Und noch einiges..) war so lächerlich das ich jetzt einfach aus Trotz fast soweit bin die OP durchzuziehen und denen einen zu drehen. Dazu auch die Bevormundung (Die zuzahlungsfreien Geräte für meinen Verlust und mit Wissen um die Tests adäquat zu nennen, ist wirklich ne lächerliche Frechheit. Die Wissen so gut wie ich das ich mit denen völlig aus dem Sozialleben ausscheiden würde). Also ja, irgendwo will ich denen jetzt auch einen reindrücken.

Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?
« Letzte Änderung: 10.September 2019, 21:19:07 von karenin »
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1104 am: 02.September 2019, 17:38:56 »

Wieder einmal mehr frage ich einen AOK-Kunden:
Unabhängig von dem Ergebnis des ganzen Ärgers, hast du schon mal einen Wechsel der KK in Betracht gezogen?

Muss nicht heißen, dass du bei so vielen anderen exakt diese Leistung erhältst, aber mir scheint du bist massiv mit der AOK unzufrieden - im Besonderen bezüglich deren Geschäftsgebahren. Und da bist du nicht der erste den ich kenne.

karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1105 am: 02.September 2019, 17:52:41 »

Wieder einmal mehr frage ich einen AOK-Kunden:
Unabhängig von dem Ergebnis des ganzen Ärgers, hast du schon mal einen Wechsel der KK in Betracht gezogen?

Muss nicht heißen, dass du bei so vielen anderen exakt diese Leistung erhältst, aber mir scheint du bist massiv mit der AOK unzufrieden - im Besonderen bezüglich deren Geschäftsgebahren. Und da bist du nicht der erste den ich kenne.

Darauf wirds definitiv hinauslaufen. Deren Verhalten, Bevormundung, hanbüchnenen Rückschlüsse und lächerlichen Kriterien etc, also ja, sobald das abgeschlossen ist werde ich mich umsehen. Nur hilft mir das aktuell leider nicht, da soweit ich weiß, keine Möglichkeit besteht in eine neue KK zu gehen und dann eine schon anderswo "bearbeitete" Leistung nochmal frisch zu fordern (bzw halt nur wenn die im Voraus davon wissen und von der AOK dann übernehmen, was ja keine machen wird..).
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1106 am: 02.September 2019, 18:00:46 »

Völlig richtig, aber das war auch keineswegs mein Ansinnen.
Mir ging es um die grundlegende Situation bei dir. Dies wird ja in Zukunft nicht besser werden dort. Und vielleicht war es schon mehrfach zu solchen Aktionen gekommen?
« Letzte Änderung: 02.September 2019, 18:02:36 von GameCrasher »
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1107 am: 02.September 2019, 18:15:12 »

Ich habe bereits ein halbes Jahr nachdem ich mich selbst versichern musste (ich war bei der AOK, die waren damals die günstigssten) zur DAK gewechselt. Dort bin ich noch immer.  Hatte dort nie Probleme, auch wenn es schon ein paar abenteuerliche Aktionen gab.
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1108 am: 02.September 2019, 21:31:06 »

Ich bin seit über 20 Jahren bei der Knappschaft und hatte auch noch nie Probleme. Egal ob es um längere Krankenhausaufenthalte, Reha, Berufswiedereingliederung, Beantragung einer Pflegestufe oä ging, das lief immer einwandfrei und schnell ab.
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Alle meine Taktiken für den FM 23 findet ihr HIER

Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1109 am: 02.September 2019, 22:04:02 »

Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?

Wie es mit der IP-Adresse ausschaut, weiß ich gar nicht, ich schätze nicht unbedingt, dass das geht. Dem Vertragsschluss steht jedenfalls ohnehin § 118 BGB im Wege  ;)

Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.

(...)

Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?

Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V. Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.
« Letzte Änderung: 02.September 2019, 22:07:12 von Cooke »
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1110 am: 02.September 2019, 22:13:47 »


Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.
Es war auch okay, dass wir ne Abmachung hatten, dass sie hier an ihren Speicher und Abstellraum kann. Außerdem hat sie meine Wäsche für den Gegenwert von monatlich 2 Stunden Gartenarbeit gewaschen, ich hab mich um technische Probleme bei ihr gekümmert usw.

Anfangs hat sie auch immer bescheid gesagt, dass sie in einen ihrer Räume möchte und das war dann ja auch kein Problem. Mittlerweile glaube ich, dass sie auch vorher schon immer, wenn ich nicht da war einfach rein ist. Was für mich auch kein Problem gewesen wäre, wenn sie aus meinem Schlafzimmer draußen geblieben wär. Wie ich sagte, nachdem ich 4 Tage nicht da war und mein Schlafzimmer abgeschlossen hatte kam ja die Kündigung mit der Aussage "das war nicht die Abmachung." Der Rest der Story ist bekannt.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1111 am: 02.September 2019, 22:24:42 »


Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.
Es war auch okay, dass wir ne Abmachung hatten, dass sie hier an ihren Speicher und Abstellraum kann. Außerdem hat sie meine Wäsche für den Gegenwert von monatlich 2 Stunden Gartenarbeit gewaschen, ich hab mich um technische Probleme bei ihr gekümmert usw.

Anfangs hat sie auch immer bescheid gesagt, dass sie in einen ihrer Räume möchte und das war dann ja auch kein Problem. Mittlerweile glaube ich, dass sie auch vorher schon immer, wenn ich nicht da war einfach rein ist. Was für mich auch kein Problem gewesen wäre, wenn sie aus meinem Schlafzimmer draußen geblieben wär. Wie ich sagte, nachdem ich 4 Tage nicht da war und mein Schlafzimmer abgeschlossen hatte kam ja die Kündigung mit der Aussage "das war nicht die Abmachung." Der Rest der Story ist bekannt.

So ungefähr habe ich mir das gedacht, ich finde das auch sehr sympathisch von dir, auch wenn sicherlich ein kleiner Teil von mir (der, der Jura studiert hat) leicht ungläubig mit dem Kopf schüttelt  :D Völlig abseits vom rechtlichen würde ich dir übrigens raten, ihr vielleicht in Manier der alten Schule einen Brief zu schreiben, in dem du schilderst, dass du ihr immer gerne entgegengekommen bist, dass du auch viel getan oder geduldet hast, wozu du nicht verpflichtet warst (sie kann ja ihren Anwalt gerne danach fragen), dass du ziemlich enttäuscht bist, dass das alles so zu Ende gehen musste, du aber trotzdem im Guten mit ihr auseinandergehen möchtest. Könnte mir vorstellen, dass sie das menschlich deutlich mehr trifft, als es irgendein blöder Rechtskram je könnte. Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es dir ja auch deutlich mehr darum als um das Geld.
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1112 am: 02.September 2019, 22:36:33 »

Ja, definitiv. Ich meine ist nicht so, dass ich das Geld nicht gebrauchen könnte, aber mir geht es gut und ich bin nicht darauf angewiesen. Aber sagen wir einfach mal das wären um die 300 Euro. Den Aufwand eigentlich nicht wert, aber ich könnte mir irgendwas cooles und völlig nutzloses kaufen, was ich mir normalerweise nicht kaufen würde. Oder irgendein "Nice-to-have"-Gadget, was ich mir sonst auch nicht kaufen würde. Also wenn würde ich das Geld tatsächlich dazu benutzen, mir außer der Reihe eine kleine Freude zu bereiten. Oder es vielleicht sogar spenden.
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1113 am: 03.September 2019, 21:11:50 »


Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V. Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.

Das Upgrade wäre in jedem Fall massiv. Ich habe zb vorhin zum ersten Mal seit 12 Jahren überhaupt mit einer fremden Person (im Sinne von jmd die ich noch nie face-to-face gesehen habe und deren verbale Eigenheiten ich daher nicht zuordnen konnte) -fast- problemlos telefoniert. Zusammen mit allem obengenannten und noch vielem anderen ist das praktisch 10 Stufen über dem was ich bisher hatte.

Der Stand aktuell ist so, dass mir der Bescheid zugestellt wurde und die Akustikerin daher natürlich abrechnen will. Die erste Frage wäre daher, soll ich die erstmal bezahlen und dann um das Geld für mich Kämpfen? Weil wenn ich das mache, kann ich ja kaum noch damit "drohen" die CI OP anzugehen. Das würde aber auch bedeuten das ich mit meinen ziemlich verwirkten 7 Jahren alten Geräten zur Arbeit etc muss, bis klar ist ob ich die neuen bekomme oder CI.

Zum zweiten, mir wurde empfohlen so wenig wie möglich mit der Kasse zu reden und wenn, immer ein Protokoll und verwertbare Schriftstücke zu fordern. Aber irgendwo muss ich natürlich jetzt mit denen reden um meinen Punkt klarzumachen und wegen der Frist (die, auch wenns nie im Brief steht, 4 Wochen ab Abschluß beim Akustiker sein dürfte), soll ich da direkt in die Vollen und auch mit der Klage drohen (Wäre ja erstmal taktisch, klagen wirklich nur wenn ich nix erreiche.) oder soll ich das erstmal in der Hinterhand behalten, auch weil ich gar nicht richtig weiß ob die Drohung überhaupt Sinn hat? Persönlich oder Schriftlich (Einschreiben oder so)?

Danke in Jedemfall für deine Hilfe :)
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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1114 am: 05.September 2019, 15:26:21 »


Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V. Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.

Das Upgrade wäre in jedem Fall massiv. Ich habe zb vorhin zum ersten Mal seit 12 Jahren überhaupt mit einer fremden Person (im Sinne von jmd die ich noch nie face-to-face gesehen habe und deren verbale Eigenheiten ich daher nicht zuordnen konnte) -fast- problemlos telefoniert. Zusammen mit allem obengenannten und noch vielem anderen ist das praktisch 10 Stufen über dem was ich bisher hatte.

Der Stand aktuell ist so, dass mir der Bescheid zugestellt wurde und die Akustikerin daher natürlich abrechnen will. Die erste Frage wäre daher, soll ich die erstmal bezahlen und dann um das Geld für mich Kämpfen? Weil wenn ich das mache, kann ich ja kaum noch damit "drohen" die CI OP anzugehen. Das würde aber auch bedeuten das ich mit meinen ziemlich verwirkten 7 Jahren alten Geräten zur Arbeit etc muss, bis klar ist ob ich die neuen bekomme oder CI.

Zum zweiten, mir wurde empfohlen so wenig wie möglich mit der Kasse zu reden und wenn, immer ein Protokoll und verwertbare Schriftstücke zu fordern. Aber irgendwo muss ich natürlich jetzt mit denen reden um meinen Punkt klarzumachen und wegen der Frist (die, auch wenns nie im Brief steht, 4 Wochen ab Abschluß beim Akustiker sein dürfte), soll ich da direkt in die Vollen und auch mit der Klage drohen (Wäre ja erstmal taktisch, klagen wirklich nur wenn ich nix erreiche.) oder soll ich das erstmal in der Hinterhand behalten, auch weil ich gar nicht richtig weiß ob die Drohung überhaupt Sinn hat? Persönlich oder Schriftlich (Einschreiben oder so)?

Danke in Jedemfall für deine Hilfe :)

Ich traue mir leider wirklich nicht zu, dir direkt und eindeutig darauf zu antworten, da dafür meine Kenntnisse im Sozialrecht zu begrenzt sind und ich dir nichts falsches sagen will. Im Vergleich zum Zivilrecht, das ich selbst hauptsächlich mache und unter das bspw. auch die Mietrechtsgeschichte von White fällt, kann da schon einiges anders sein. Zudem fehlen mir auch jegliche medizinische Kenntnisse über den Sachverhalt, die sicherlich zu einem gewissen Grad auch eine Rolle spielen. Ohne dass ich davon irgendeine Ahnung hätte, könnte ich mir z.B. vorstellen, dass eine CI-OP rechtlich anderen Maßstäben unterliegt als der Kauf eines neuen Hörgeräts und dass letztlich natürlich zu einem gewissen Punkt alles am Aspekt der Wirtschaftlichkeit gemessen werden muss. Oder um eine kurze Fußballanalogie zu bilden: Was ich selbst mit meinem derzeit vorhandenen Wissen dazu sagen kann, hätte wohl in etwa dieselbe Effektivität, wie wenn der Rote Stern Belgrad Marko Marin in der CL in die Innenverteidigung stellt. Fußballprofi ist er, kann auch alles gut gehen, aber es wäre dann doch besser, wenn es ein Experte macht.

Dafür habe ich ein bisschen nach Beratungsangeboten recherchiert. An größeren Trägern kämen für einen solchen Fall wohl die Unabhängige Patienteberatung Deutschland (UPD) sowie der Sozialverband VdK Deutschland e.V. in Betracht. Die UPD hat den Vorteil, eine kostenlose Beratung anzubieten, und war wohl auch mal die wichtigste Instanz für Patientenrechte. Vor wenigen Jahren wurde sie allerdings privatisiert und seitdem gibt es zumindest die Kritik, dass sie nicht mehr ganz so unabhängig sein soll. Inwiefern sich das qualitativ auf die Beratung auswirkt, weiß ich leider nicht. Man kann es aber sicher einmal versuchen, sich an diese zu wenden. Das Beratungsangebot des VdK ist demgegenüber nicht völlig kostenlos, da man dort erst Mitglied werden muss (es wirkt aber nicht so, als würde dies einen längeren Prozess erfordern). Die Kosten belaufen sich laut deren Internetauftritt auf 5 - 7 Euro monatlich, je nachdem welchem Landesverband man als Mitglied angehören würde. Der Vorteil läge aber wohl darin, dass der VdK wesentlich mehr lokale Beratungsstellen in Deutschland hat als die UPD (400 vs. 30, wenn der Internetauftritt von beiden stimmt) und dass der VdK perspektivisch auch Beratung zu weiteren Gebieten des Sozialrechts liefern könnte (z.B. im Bereich der Rentenversicherung), wenn dies irgendwann einmal notwendig sein sollte. Der Mitgliedsbeitrag ist wohl auch steuerlich absetzbar, falls das für dich in Betracht kommt.

Zudem kann man als Alternative gleich eine anwaltliche Beratung im Sozialrecht in Betracht ziehen. Ich kann über die Qualität selbst nichts sagen, aber advocado bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an und scheint auch sehr seriös zu sein (hat z.B. sehr gute Bewertungen bei trusted shops). Da man hier ebenfalls kein Risiko eingeht, kann es zumindest nicht schaden, dies darüber zu versuchen. Falls du darüber hinaus aus Sachsen-Anhalt oder Sachsen (Ecke Leipzig) kommst, kann ich mich darüber hinaus - ohne Erfolgsgarantie - ansonsten nochmal informieren, ob ein bestimmter Anwalt für den Fall empfehlenswert wäre (habe ganz gute Kontakte zu einem sozialrechtlichen Lehrstuhl, die sicherlich jemanden in der Gegend kennen).

Edit: Auf dem Internetauftritt des VdK findet man übrigens einen Artikel zu einem CI-Fall.
« Letzte Änderung: 05.September 2019, 15:33:14 von Cooke »
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1115 am: 05.September 2019, 18:23:34 »

Lebe in BaWü.

Ich denke ich gehe direkt zu einem Anwalt bzw erstmal die Kostenlose Beratung, wobei ich gerne Geld gebe wenn es nötig wird, wie gesagt ist das an sich nicht das Hauptproblem und ich hätte auch ohne Frage meinen Teil zu den Geräten bezahlt wenn anständig und nachvollziehbar argumentiert worden wäre.
Meine Ergebnisse mit den Kassen Geräten im Vergleich zu den guten als "adäquat" zu bezeichnen und jegliche Optionen im Keim zu ersticken sowie praktisch vorgeben wie meine Ergebnisse bei Hörtests auszusehen haben, ist aber alles andere als das und daher wirds eben ein Grabenkampf wenn nötig.

Am Rande, da ich auch ohne Beratung erstmal die neuen Geräte zurückgebe und komplett vom Kauf zurücktrete (ich denke mal das ist einfach alternativlos, da ich, sollte ich die bezahlen und die Akustikerin die Leistung bei der KK anfordern, wäre für die die Sache erledigt, da sie den gesetzlichen Beitrag beigesteuert haben.) und daher mit meinen uralten unter anderem zu Vorstellungsgesprächen muss, könnte man da vllt sogar ne Art Kompensation fordern sollte ich zb einen besser bezahlten Job nicht bekommen?

Also nicht das ich das alles vorhabe, aber als Argument halt. Je mehr ich auf die Waage bekomme desto besser.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1116 am: 09.September 2019, 19:08:31 »

Lebe in BaWü.

Ich denke ich gehe direkt zu einem Anwalt bzw erstmal die Kostenlose Beratung, wobei ich gerne Geld gebe wenn es nötig wird, wie gesagt ist das an sich nicht das Hauptproblem und ich hätte auch ohne Frage meinen Teil zu den Geräten bezahlt wenn anständig und nachvollziehbar argumentiert worden wäre.
Meine Ergebnisse mit den Kassen Geräten im Vergleich zu den guten als "adäquat" zu bezeichnen und jegliche Optionen im Keim zu ersticken sowie praktisch vorgeben wie meine Ergebnisse bei Hörtests auszusehen haben, ist aber alles andere als das und daher wirds eben ein Grabenkampf wenn nötig.

Am Rande, da ich auch ohne Beratung erstmal die neuen Geräte zurückgebe und komplett vom Kauf zurücktrete (ich denke mal das ist einfach alternativlos, da ich, sollte ich die bezahlen und die Akustikerin die Leistung bei der KK anfordern, wäre für die die Sache erledigt, da sie den gesetzlichen Beitrag beigesteuert haben.) und daher mit meinen uralten unter anderem zu Vorstellungsgesprächen muss, könnte man da vllt sogar ne Art Kompensation fordern sollte ich zb einen besser bezahlten Job nicht bekommen?

Also nicht das ich das alles vorhabe, aber als Argument halt. Je mehr ich auf die Waage bekomme desto besser.

Es sollte in jedem Fall ein Argument sein - sogar ein sehr gutes - dass du ohne ein entsprechendes Hörgerät schlechtere Jobaussichten hast. Man könnte erwägen, ob dir deswegen ein separater Schadensersatzanspruch dem Gründe nach zustünde, das ist in der Praxis aber wohl kaum erfolgsversprechend ist, da ein Arbeitgeber nicht wegen einer Behinderung diskriminieren darf und deswegen niemals zugeben wird, dass er dich deswegen nicht eingestellt hat. Kanns gerne weiter berichten, wie es weitergeht, ich gehe mit meinen sehr dürftigen Sozialrechtskenntnissen davon aus, dass die Erfolgsaussichten auf ein besseres Hörgerät sehr gut sein dürften  :)
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karenin

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1117 am: 10.September 2019, 21:15:47 »

Es sollte in jedem Fall ein Argument sein - sogar ein sehr gutes - dass du ohne ein entsprechendes Hörgerät schlechtere Jobaussichten hast. Man könnte erwägen, ob dir deswegen ein separater Schadensersatzanspruch dem Gründe nach zustünde, das ist in der Praxis aber wohl kaum erfolgsversprechend ist, da ein Arbeitgeber nicht wegen einer Behinderung diskriminieren darf und deswegen niemals zugeben wird, dass er dich deswegen nicht eingestellt hat. Kanns gerne weiter berichten, wie es weitergeht, ich gehe mit meinen sehr dürftigen Sozialrechtskenntnissen davon aus, dass die Erfolgsaussichten auf ein besseres Hörgerät sehr gut sein dürften  :)

Eine Sache die ich noch gern wissen würde: Diese Kriterien die die Kasse aufgestellt hat, sind ja wirklich weltfremd. Aber eben nicht nur das, sondern spielen denen extrem leicht die Werte zu die sie brauchen um ihren Weg des geringsten Aufwands (Personell wie Materiell) durchzusetzen.

Konkret ist es so: Das Basis Gerät (= Das Gerät das es ohne Zuzahlung geben muss) darf bei den, ebenso von denen vorgegebenen sowie auch aufgenommenen, Wortverständnistests maximal um 10% abweichen von den Geräten für die man eine erhöhte Zuzahlung beantragt. Das ist technisch schlicht und einfach völliger Blödsinn und ich behaupte ohne "wohlwollenden" Akustiker wurde diese Kriterie ganz genau 0 mal erfüllt. Der Clou ist aber der, sagen wir mal die Top Geräte haben wie bei mir 100% bei dem Test, müssen die üblen 90% haben. Was dann ebenso ein Ablehnungsbescheid nach sich zieht da "90% adäquat sind".

Also ein Anwalt muss ich da nicht sein um das recht verquer zu finden. Könnte man per se auch gegen diese Richtlinie/Kriterie vorgehen? Weil an sich ist das ja keine Kriterie, sondern liefert statistisch die Zahl die sie wollen und ebenso müssen die überhaupt nicht prüfen solange das nicht erfüllt ist. Mir liegt das Fremdwort seit 2 Wochen auf der Zunge, aber will mir einfach nicht einfallen.

Abgespielt hat es sich in meinem Fall so: Da wir ja die besseren durchsetzen wollten, haben wir diese Kriterie erfüllt. Dafür musste ich ganze 26 mal den Test mit immer verrückteren Einstellungen/Lautstärke die man in der Realen Welt absolut nicht verwenden kann, bis ich die 80% erreicht hatte (wir hätten das natürlich auch einfach hinschreiben können, aber wir wollte tatsächlich versuchen ob wir das hinkriegen. Zum Vergleich, die 100% - bzw 90% da es 100 nicht geben darf - bei den guten Geräten hatte ich direkt nach der ersten Anpassung, keine Gewöhnungszeit, gar nix...).
Wenn ich mich so in Foren umhöre zu diesem Thema, erfüllt hat das nie auch nur ein einziges Basis Gerät (was ja auch logisch ist, wie soll ein 1200€ Gerät mit einem 6000er oder noch mehr mithalten?), sodass diese ganze Kriterie einfach nix anderes macht als das zu liefern was die KK haben will. Das ist doch letzten Endes ein von vorn herein abgekartetes Spiel und sollte zumindest nahe an "Illegal" sein oder?
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1118 am: 10.September 2019, 21:24:56 »

Und dann gibt es noch die Richtlinien in der Zahnmedizin, wo die Kasse eine Wurzelkanalbehandlung am Backenzahn abhängig von den anderen Zähnen in einigen Fällen nicht übernimmt. Eine Behandlung die wissenschaftlich gesehen ne Erfolgsquote jenseits der 90% hat und falls sie nötig ist, die einzige Möglichkeit ist nen Zahn zu erhalten. Zahlt der Patient das dann nicht selbst, bleibt bloß noch die Extraktion, womit ich aber - da der Zahnerhalt ja möglich wäre - mit einem Bein im Gefängnis stehe
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XJIBBIT

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1119 am: 11.September 2019, 07:50:29 »


Das ist mir auch aufgefallen. Das könnte natürlich implizieren, dass der Arbeitgeber überhaupt nur mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren will, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet. Dann wären es aber konsequenterweise eher 20 Arbeitstage, über die man diskutieren müsste. Im Übrigen gehen Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschätfsbedingungen (das sind auch formularmäßige Arbeitsverträge) zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.

Hallo,

um hier auch mal Rückmeldung zu geben: Im Tarifvertrag ist leider klar geregelt, dass der Urlaubsanspruch auf die Monate der Zugehörigkeit im Austrittsjahr runtergerechnet wird.

Naja nicht so wild, ist kein Beinbruch. Trotzdem vielen Dank noch mal  8)
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