Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein
Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.
Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Wie es mit der IP-Adresse ausschaut, weiß ich gar nicht, ich schätze nicht unbedingt, dass das geht. Dem Vertragsschluss steht jedenfalls ohnehin
§ 118 BGB im Wege
Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
Das wird ja immer abenteuerlicher
Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
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Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?
Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).
Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das
SGB V. Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.
TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.