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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 265075 mal)

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1120 am: 11.September 2019, 19:56:48 »

Vermieterin, hoffentlich letzter Akt:
Es ist sau kalt morgens. In der Wohnung wenn ich aufstehe so 11-12° C.
Ich habe sie eben gebeten die Heizung anzuschalten, sie meinte wenn mir kalt ist soll ich das Fenster zu machen. Am Sonntag soll es ja 27° C werden... Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung auf 20° C halten soll, was mir nicht möglich ist.
In 10 Tagen ziehe ich aus. Das heißt ich hab nicht mehr wirklich ne Handhabe.
Das geht mir schrecklich auf die Nerven. Eigentlich gehört das in den Frustthread, aber da die ganze Story schon hier drin steht. Ich hab keine Ahnung was ich machen soll, außer mir das aufzuschreiben...
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Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1121 am: 11.September 2019, 20:12:26 »

Octas Ofen ausleihen? Damit kann man auch Studentinnen aufreißen?
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fährt Fahrrad gegen den Kapitalismus im Fußball

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1122 am: 11.September 2019, 20:20:50 »

Hätte ich so ein Teil würde ich es jetzt im Dauerbetrieb laufen lassen. Allein schon wegen der Stromkosten.
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juve2004

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1123 am: 11.September 2019, 20:43:12 »

Hol dir 2-3 solche Dinger und gib die dann wieder zurück  >:D
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1124 am: 11.September 2019, 20:48:18 »

Lass ein Lagerfeuer dein Zimmer erwärmen, was hast du noch groß zu verlieren ¯\_(ツ)_/¯
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"My Mojito in La Bodeguita, my Daiquiri in El Floridita"

E.Hemingway

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1125 am: 11.September 2019, 20:49:51 »

Ans Lagerfeuer in der Duschwanne hatte ich tatsächlich als erstes gedacht.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1126 am: 11.September 2019, 21:09:26 »

Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.
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Ryukage

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1127 am: 11.September 2019, 21:57:46 »

Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.

Da besorgt mich eher, dass er in Würfelform uriniert  :police:
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E.Hemingway

migi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1128 am: 11.September 2019, 22:10:32 »

Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.

Da besorgt mich eher, dass er in Würfelform uriniert  :police:

Das wäre dann ein Thema für „Arztpraxis Henningway“.
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1129 am: 12.September 2019, 09:05:43 »

Ich habe sie eben gebeten die Heizung anzuschalten, sie meinte wenn mir kalt ist soll ich das Fenster zu machen. Am Sonntag soll es ja 27° C werden... Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung auf 20° C halten soll, was mir nicht möglich ist.
Auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass du die Wohnung wegen der Weigerung der Vermieterin nicht heizen kannst und du jegliche Haftung für dadurch hervorgerufene Schäden bereits jetzt zurück weist.
Hat die Alte eigentlich eine Kaution von dir?
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1130 am: 12.September 2019, 10:00:10 »

"Wird die Wohnung nicht ausreichend beheizt oder fällt sie vollständig aus, liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Berlin GE 1993, 263;  sogar das Reichsgericht hatte dies schon so gesehen: RGZ 75, 354). Dann ist die Wohnung nämlich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand."

"In vielen Mietverträgen wird eine Heizperiode festgelegt. In dieser Zeit ist der Vermieter in jedem Fall verpflichtet, zu heizen. Üblicherweise  liegt die Heizperiode in der Zeit vom  1.Oktober bis zum 30. April oder auch vom 15. September bis 15. Mai.  Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist (LG Düsseldorf BlGBW 55, 31).

Während der Heizperiode muss die Heizungsanlage so betrieben werden, dass in der Wohnung des Mieters eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Temperaturen zwischen 20 bis 22 Grad Celsius (Behaglichkeitstemperatur) werden regelmäßig als ausreichend, aber auch als notwendig angesehen (LG Berlin NZM 1999, 1039; LG Göttingen WuM 1989, 366)."

"Sogar im Sommer hat der Mieter ein Recht auf eine bewohnbare Wohnung (LG  Göttinnen WuM 1989, 366).  Liegt die Außentemperatur länger als 3 Tage unter 12 Grad Celsius, muss der Vermieter die Heizung hochfahren (AG Ülzen WuM 1986, 212)[...]"
« Letzte Änderung: 12.September 2019, 10:03:13 von GameCrasher »
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1131 am: 12.September 2019, 12:35:26 »

Mietminderung nutzt ihm nur nix, weil er ja Ende des Monats auszieht.
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migi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1132 am: 12.September 2019, 12:50:29 »

Ich würde jetzt eher was sabotieren, sodass es erst in x Monaten zu einem Schaden kommt und nachträglich nur schwer dir die Schuld gegeben werden kann. Katzenstreu, Feuchttücher ins Klo o.ä..
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1133 am: 12.September 2019, 14:53:41 »

Sabotagegedanken sollten hier keinen Platz finden. Rechtliche Überlegungen gerne, und wenn sich White da jetzt drei Heizlüfter hinstellt und die Stromkosten hochdreht, ist mir das bis auf den Klimaaspekt auch egal, aber in Grenzbereiche des Rechtlichen müssen wir nicht abdriften.
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Magic1111

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1134 am: 12.September 2019, 15:12:00 »

und wenn sich White da jetzt drei Heizlüfter hinstellt und die Stromkosten hochdreht

Als Mieter hat man doch i.d.R. einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter? Da haben doch Vermieter nichts damit zu tun?
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Ensimismado

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1135 am: 12.September 2019, 15:24:22 »

Hat er hier schon geschildert, dass das in seinem Fall anders geregelt ist.
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Tony Cottee

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1136 am: 12.September 2019, 15:46:44 »

Thomas Fischer zum Thema Metzelder. Ein sehr kluger Mann, dessen Kolumnen ich immer gerne lese.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwuerfe-gegen-christoph-metzelder-haltet-ein-kolumne-von-thomas-fischer-a-1286383.html
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Magic1111

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1137 am: 12.September 2019, 15:47:27 »

Hat er hier schon geschildert, dass das in seinem Fall anders geregelt ist.

Okay danke, hatte jetzt nicht alle Posts auf den vorherigen Seiten nachgelesen......
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White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1138 am: 06.November 2019, 21:14:09 »

Wir sind im Versicherungsrecht angelangt...
Situation:
Bekannter ist bei meinen Eltern zuhause gestürzt, beim Umfallen riss er einen Sockel mit einem Kunstgegenstand (niedriger vierstelliger Bereich) runter.


Den Sockel bewertet und zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers mit 70 Euro (neu zu bekommen um die 150 nur in viel schlechterer Qualität - der beschädigte Sockel ist aus den 70ern und noch echte "Wertarbeit"),
die beschädigte Figur (aus der "Charge" wurde zuletzt 2004 eine für 2500 € versteigert) setzen sie mit 1500 € an.
Diese 1570 Euro überweisen sie ungefragt und sehen den Fall damit als erledigt an.
Den Kostenvoranschlag eines Handwerkers für die Beseitigung der Schäden an Boden und Wand über fast 900 Euro ignorieren sie komplett.


Auf Nachfrage wurden weitere 500 Euro gezahlt, Pauschale für Boden und Wand. Gleichzeitig schreibt die Versicherung, dass sie den Nachweis über die Höhe des Schadens nicht als erbracht sieht und keine weitere Zahlung in Aussicht stellen kann.


Mein Vater würde gerne etwas formulieren, dass es ihm offen hält die Versicherung zu belangen, sollte es möglich sein eine identische Figur noch einmal zu erwerben. Es handelt sich um eine Bronzestatuette eines französischen Künstlers, die mehrmals gegossen wurde. Ist also nicht unmöglich, eine neue zu bekommen.


Ich habe da keinen Plan wie ein entsprechendes Schreiben aussehen sollte, damit sich die Versicherung da nicht einfach kaputt lacht. Es ist leider nicht möglich irgendwelche Kaufpreise nachzuweisen, da es sich um Erbstücke handelt.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1139 am: 06.November 2019, 22:18:09 »

Ich vermute mal, dass sich die Versicherung in jedem Fall schlapp lacht, wenn da was von euch persönlich kommt.
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