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Autor Thema: Rechtsfragen  (Gelesen 264949 mal)

Bodylove

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1140 am: 01.Dezember 2019, 19:38:02 »

Ich möchte noch in diesem Jahr ein Kleingewerbe anmelden. Darf man die Anschaffung die man für das Kleingewerbe getätigt hat, in 2019, in der diesjährigen Steuererklärung zum absetzen angeben?
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GameCrasher

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1141 am: 01.Dezember 2019, 19:59:53 »

Für Kleingewerbe sind hier besondere Regelungen geltend. Aber auch hier ist nicht alles die selbe Soße, wenn du verstehst.

Ich habe dir mal einen Text herausgesucht, der dir sicher etwas weiterhelfen wird:

https://www.invoiz.de/gwg-sonderregelung-fuer-kleinunternehmer/

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1142 am: 02.Dezember 2019, 06:55:38 »

Vielleicht könnt ihr mir weiter Tipps geben wie ich bei meinem Küchenkauf vorgehen kann. Wir haben bereits folgende Mail an die Filialleitung geschickt.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir uns über Ihren Service im Obi Küchenstudio beschweren.

Wir sind auf Grund einer positiven Internetbewertung auf das Obi Küchenstudio gestoßen und haben uns am 08.06.19 bei Ihnen beraten lassen. Mit dem Beratungsgespräch sowie den Ideen des Küchenplaners waren wir sehr zufrieden. Da wir im Oktober 2019 Nachwuchs erwartet haben war uns vor allem die Lieferzeit und Montage der Küche sehr wichtig. Diese wurde uns von dem Küchenplaner zugesagt ( Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit ca 5 Wochen).

Nachdem die Räumlichkeiten in unserer neuen Mietswohnung von dem Küchenplaner ausgemessen wurde und alle Fragen geklärt wurden, haben wir am 06.07.2019 einen Kaufvertrag (inkl.Finanzierung) bei Ihnen abgeschlossen. Die Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war bis zu diesem Zeitpunkt einwandfrei. Bei Kaufabschluss wurden wir darauf hingewiesen, dass sich die Lieferzeit der Küche etwas verlängert auf Grund der Sommerferien (Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit etwa 6-8 Wochen). Diese Lieferzeit war für uns noch akzeptabel.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir von Ihrem Service begeistert und hätten Ihr Küchenstudio wärmstens weiterempfohlen. Jedoch haben die darauf folgenden Wochen diesen Eindruck zunichte gemacht. Eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war nach Vertragsabschluss fast unmöglich (Mail blieb unbeantwortet, Anrufe wurden nicht angenommen). Wir konnten lediglich Kontakt aufnehmen, wenn wir persönlich im Küchenstudio vorbei gekommen sind oder wenn wir direkt bei Obi angerufen haben und uns mit dem Küchenstudio verbinden lassen haben. Die zuvor angekündigte Lieferzeit von 6-8 Wochen lag letztendlich bei knapp 12 Wochen.

Dass der Service nach Kaufabschluss so nachgelassen hat und auch die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten wurde hat uns schon geärgert. Allerdings sollte es nicht dabei bleiben.

Als unsere Küche dann endlich am 26.09.19 und 27.09.19 eingebaut wurde, hat der Monteur von der Firma XY feststellen müssen, dass unsere Küche unvollständig angeliefert wurde. Nach einer weiteren Kontrolle durch den Monteur wurde dann noch festgestellt, dass eine Arbeitsplatte vom Küchenplaner falsch ausgemessen wurde und eine andere Arbeitsplatte von Nobilia falsch zugeschnitten wurde. Die Küche wurde dann trotzdem provisorisch eingebaut, damit wir diese wenigstens nutzen können. Zufriedenstellend war dieser Kompromiss jedoch nicht. Vor allem, wenn man bedenkt, dass wir uns extra nicht für eine Musterküche aus dem Möbelhaus entschieden haben sondern für eine Küche nach Maß. Bei dem Küchenpreis und einem namenhaften Hersteller sind wir davon ausgegangen, dass der Einbau und der Service reibungslos verläuft.

Wir wurden von dem Küchenplaner erneut vertröstet mit der Angabe, dass die fehlenden Teile nachbestellt werden und auch die fehlerhaften Arbeitsplatten erneut bestellt werden. Eine Lieferzeit von 4 bis 6 Wochen wurde uns nun genannt. Der Ärger über diese Verzögerung war hoch, da mit der neuen Lieferangabe unser Nachwuchs definitiv schon auf der Welt ist und unsere Küche immer noch nicht fertig ist. Genau dies wollten wir von Anfang an vermeiden, da wir unserem Kind nicht den Lärm und den Tumult aussetzten wollten, welcher zwangsläufig entsteht, wenn erneut ein Monteur in unsere Wohnung muss um die Küche abschließend einbauen zu können.

Nun sind fast 8 Wochen seit dem Kücheneinbau vergangen und wir haben nichts von Ihnen gehört. Die Küche ist weiterhin nicht vollständig und wir zahlen bereits seit 3 Monaten die Rate für die Küche ab. Unser Sohn ist bereits 3 Wochen alt und wir können einfach nicht mit unserem Einzug in die neue Mietswohnung abschließen, da unsere Küche weiterhin unvollständig ist.

Wir erwarten, dass die fehlenden Teile bis zum 06.12.19 abschließend eingebaut werden und wir für die Umstände entsprechend entschädigt werden.

Eine Weiterempfehlung des Obi Küchenstudios kommt für uns, bei so einem Service, nicht mehr in Betracht.

Antwort von Obi:
Zitat
Sehr geehrte Familie XY,

es tut uns sehr leid, dass es bei Ihrer Küche zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.

 Wir werden den Sachverhalt unverzüglich nochmals prüfen und Ihnen in den nächsten Tagen

eine Stellungnahme zukommen lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Tag.

Habe ich irgendeinen Anspruch, da die Leistungen bisher nicht erbracht worden sind?

White

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1143 am: 02.Dezember 2019, 07:39:20 »

Wenn die Frist nicht eingehalten wird (und angemessen war) - was wohl mit dem Verpassen der 4-6 Wochen schon der Fall ist - dürften euch die Rechte aus einem nicht erfüllten Werkvertrag zustehen (es sei denn eine Küche nach Maß mit Einbau wäre kein Werksvertrag).

Wenn ich mich nicht irre wäre ein kompletter Rücktritt möglich, außerdem könntet ihr auch die Küche von sonst jemandem fertig bauen lassen und die Kosten OBI in Rechnung stellen. Schadenersatz könnte auch drin sein.
Vgl. §634 BGB

Ich bin allerdings Laie und das sind Sachen, an die ich mich  aus meinem Wirtschaftsrecht-Studium in grauer Vorzeit erinnere. Ich würde auf jemanden warten, der es sicher weiß.
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Joe Hennessy

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1144 am: 02.Dezember 2019, 10:19:09 »

Ich weiß nicht, was für Ansprüche du geltend machen kannst, dazu würde ich mir evtl kostenlose Rechtsberatung bei advocado oder so holen, aber stelle AUF KEINEN FALL die Ratenzahlung eigenmächtig ein (falls dir das in den Sinn kam). Da hast du dann schneller Probleme mit der Schufa als du gucken kannst und es gibt bei späteren Finanzierungen nur Nachteile.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1145 am: 03.Dezember 2019, 10:08:51 »

So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X

Tim Twain

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1146 am: 03.Dezember 2019, 13:17:16 »

Als Halblaie (Freundin studiert Jura und hab bisschen mitgelernt) kann ich sagen, es ist wichtig die Fristen zu setzen.
Da du in Raten zahlst hast du natürlich prinzipiell noch den Hebel in der Hand nicht mehr weiterzuzahlen, da ja die Vertragsleistung von Seiten Obi nicht erfüllt ist.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1147 am: 04.Dezember 2019, 11:03:48 »

So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X

Ich schwimme derzeit selbst etwas in Arbeit, schaffe es aber heute Abend oder morgen vielleicht ein wenig dazu zu recherchieren. Um ehrlich zu sein irritiert mich die Aussage des Anwalts teils etwas, v.a. dass er sich einerseits an Obi unf andererseits an den Küchenbauer wenden will. Habt ihr denn tatsächlich zwei separate Verträge geschlossen? Also einen Kaufvertrag mit dem Küchenstudio und einen gesonderten Werkvertrag mit dem Küchenbauer? Das wäre natürlich möglich, wenn auch eher ungewöhnlich (?). Denn falls es sich nur um einen Vertrag handeln sollte, stellt sich auch die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder um einen Werkvertrag handelt. Das wird nicht einheitlich beantwortet und ist auch ein bisschen einzelfallabhängig, nach der ersten Beschreibung von dir scheint es mir eher ein Werkvertrag zu sein. Relevant ist dies z.B. wegen § 640 Abs. 3 BGB, den es nur im Werkvertragsrecht und der im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits sicherlich von der Gegenseite ins Spiel gebracht werden würde.
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"This one moment when you know you're not a sad story. You are alive, and you stand up and see the lights on the buildings and everything that makes you wonder. And you're listening to that song and that drive with the people you love most in this world. And in this moment I swear, we are infinite."

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1148 am: 04.Dezember 2019, 11:17:43 »

So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X

Ich schwimme derzeit selbst etwas in Arbeit, schaffe es aber heute Abend oder morgen vielleicht ein wenig dazu zu recherchieren. Um ehrlich zu sein irritiert mich die Aussage des Anwalts teils etwas, v.a. dass er sich einerseits an Obi unf andererseits an den Küchenbauer wenden will. Habt ihr denn tatsächlich zwei separate Verträge geschlossen? Also einen Kaufvertrag mit dem Küchenstudio und einen gesonderten Werkvertrag mit dem Küchenbauer? Das wäre natürlich möglich, wenn auch eher ungewöhnlich (?). Denn falls es sich nur um einen Vertrag handeln sollte, stellt sich auch die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder um einen Werkvertrag handelt. Das wird nicht einheitlich beantwortet und ist auch ein bisschen einzelfallabhängig, nach der ersten Beschreibung von dir scheint es mir eher ein Werkvertrag zu sein. Relevant ist dies z.B. wegen § 640 Abs. 3 BGB, den es nur im Werkvertragsrecht und der im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits sicherlich von der Gegenseite ins Spiel gebracht werden würde.

Also wir haben nur einen Vertrag. Und zwar mit Obi. Der Anwalt meinte, dass er versuchen würde beim Küchenhersteller Druck aufzubauen, dass es schneller geht mit der Lieferung der Platten ... Der Vertrag wurde lediglich mit Obi geschlossen, die noch bis übermorgen Zeit haben zur Stellungnahme. Ich würde dann mit einem Anwalt drohen - ist halt die Frage, was der beste Weg wäre.

Da du in Raten zahlst hast du natürlich prinzipiell noch den Hebel in der Hand nicht mehr weiterzuzahlen, da ja die Vertragsleistung von Seiten Obi nicht erfüllt ist.

Allerdings wurde mir dazu abgeraten, da es ansonsten einen SCHUFA Eintrag gibt. Wurde mir auch so gestern geraten.

Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1149 am: 07.Dezember 2019, 13:49:46 »

Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?

brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1150 am: 07.Dezember 2019, 13:57:35 »

Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?

Also deine gesetzte Frist ist abgelaufen, ohne dass irgendetwas passiert ist?

Ich würde nun mit dem Anwalt weiter vorgehen, da sie ja anscheinend mit dir nicht kommunizieren wollen. Da wird auch eine neue Frist durch dich wohl leider wenig ändern. Auf ein Anwaltschreiben wird dann schon eher reagiert.
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Cooke

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1151 am: 08.Dezember 2019, 14:40:44 »

Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?

Durch den Fristablauf ist Obi in Verzug geraten gem. § 286 BGB. Das führt dazu, dass grds. auch Rechtsberatungs und -verfolgungskosten über §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB als Schaden geltend gemacht werden können. Eine erneute Fristsetzung ist zumindest aus rechtlicher Sicht sinnlos bzw. könnte im ungünstigsten Fall als Fristverlängerung ausgelegt werden. Trotzdem ist es natürlich immer wesentlich unkomplizierter, Dinge außergerichtlich und ohne Anwalt zu klären. Deswegen könntest du vielleicht zumindest noch einmal anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Wenn das nichts nützt, dann bleibt euch wohl leider keine große Wahl, wenn ihr nicht auf der Küche im derzeitigen Zustand sitzenbleiben wollt.

Ganz unverbindlich zu den inhaltlichen Rechtsfragen:

Meines Erachtens handelt es sich bei eurem Küchenkauf mit den hier dargestellten Informationen eher um einen Werkvertrag, da der passgenaue Einbau der Küche in eure Wohnung nach meinen Eindrücken den Schwerpunkt des Vertrags bildet. Unerheblich ist im Übrigen, ob Obi das selbst als Kaufvertrag tituliert hat. Zu der Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag bei der Neuanschaffung einer Küche inkl. Montage gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung, die einem Anwalt zumindest nach kurzer Recherche bekannt sein sollte. Bedeutsam ist das wie schon im letzten Post geschrieben v.a. wegen § 640 Abs. 3 BGB, ansonsten sind die sich aus der Mangelhaftigkeit ergebenden Rechte im Wesentlichen identisch. Ihr habt die Küche - nach deinen Schilderungen zu urteilen - wohl erstmal abgenommen, vorteilhaft wäre es aber sicherlich, wenn bei bzw direkt nach Einbau alle Mängel zusammen mit der Montagefirma schriftlich dokumentiert wären, damit die Rechtsfolge von § 640 Abs. 3 BGB nicht eintritt. Das sind aber Detailfragen, die im Zweifel auch bei einem Anwalt besser aufgehoben sind, dem ihr alles in Ruhe schildern könnt und dem ihr alle Unterlagen dazu vorlegen könnt.

Ein bisschen irritiert war ich - wohlgemerkt ohne jede Praxiserfahrung - aus zwei Gründen. Erstens könnt ihr selbst nur ggü. eurem Vertragspartner, also Obi, Ansprüche geltend machen, weshalb der Küchenhersteller oder die Montagefirma erstmal nicht direkt relevant sind. Allerdings sind diese natürlich auf Grund ihrer Vertragsbeziehungen ggü. Obi zur ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Ich kann aber nicht einschätzen, ob man da in der Praxis ggü. diesen Dritten Druck machen kann oder nicht, würde es spontan eher bezweifeln. Zweitens denke ich nicht, dass eine Minderung des Preises eurem Begehren entspricht. Diese Möglichkeit besteht natürlich, aber wenn ihr mit Bezug auf alle Mängel den Werklohn mindert, dann wäre die Sache damit auch erledigt d.h. es müsste nicht mehr nachgebessert werden. Möglich ist es aber nur hinsichtlich eines Mangels, z.B. der falsch zugeschnittenen Arbeitsplatte, Minderung und im Übrigen Nacherfüllung zu verlangen. Ansonsten könntet ihr auch jemand anderen mit der Nachbesserung beauftragen und dessen Vergütung als Schaden ersetzt verlangen - ich weiß aber nicht, ob das bei einer Einbauküche tatsächlich so sinnvoll ist. Für mich hat es sich jedenfalls so angehört, als ob ihr im Gesamten Nacherfüllung verlangen wollt (§§ 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB). Ich kenne die Umstände des Kücheneinbaus nicht, aber für Obi würde das im schlechtesten Fall bedeuten, dass die jetzige Küche komplett raus und die richtige Küche komplett rein muss. Es kann sein, dass sich deswegen die Reaktionsfreudigkeit in Grenzen hält. Wenn die fehlenden bzw mangelhaften Teile der Küche aber ohne große Probleme ausgetauscht werden können, dann dürfte das eigentlich kein so großer Akt sein.

Was vielleicht noch wichtig ist: Allein auf Grund der Verzögerung habt ihr nicht per se einen Entschädigungsanspruch, der neben den Ansprüchen besteht, die aus der Mangelhaftigkeit resultieren. Das deutsche Zivilrecht sieht nämlich grundsätzlich nur die Kompensation tatsächlich entstandener Schäden vor. Wenn ihr also trotz der Mangelhaftigkeit keine weiteren Vermögensopfer bringen musstet, dann bestehen allein die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Minderung bzw. ihr könntet alternativ noch ganz vom Vertrag zurücktreten, aber das scheint mir keine allzu gute und interessengerechte Lösung zu sein.

Das war jetzt wie gesagt nur eine gänzlich unverbindliche Einschätzung, wahrscheinlich müsst ihr euch wirklich Rechtsberatung holen, wenn nichts mehr von Obi kommt.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1152 am: 08.Dezember 2019, 23:39:26 »

Vielen lieben Dank für deine Antwort.Ich habe nun eine Erinnerungsmail an Obi geschickt. Mal schauen, ob sie sich melden. Schade, dass man bei solchen Themen keine großartige Handhabe hat.

brandgefährlich

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1153 am: 09.Dezember 2019, 00:27:59 »

Schade, dass man bei solchen Themen keine großartige Handhabe hat.

An den NDR wenden, bei Markt kommen gelegentlich mal ähnliche Dinge und wenn das Fernsehen sich meldet, melden sich die Unternehmen plötzlich auch ganz schnell ;)
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Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1154 am: 09.Dezember 2019, 08:22:11 »

Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.
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Kaestorfer

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1155 am: 09.Dezember 2019, 10:56:01 »

Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.

Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....

Dr. Gonzo

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1156 am: 09.Dezember 2019, 11:18:03 »

Ich würde wohl versuchen eine Drohkulisse aufzubauen. Man kann durchaus in Aussicht stellen, dass man mit dieser Sauerrei direkt an die OBI Holding geht, einen Anwalt einschaltet, Aufmerksamkeit via Zeitung, Lokal-TV, Social Media... sucht. Jedenfalls würde ich in einem Gespräch sehr deutlich machen, dass ich in der Sache definitiv keine Ruhe geben und alle Möglichkeiten ausschöpfen werde. Es wird schon eine Reaktion geben, wenn die entsprechenden Personen merken, dass sie das nicht einfach aussitzen können.

Das ist jetzt aber kein rechtlicher Rat. ;D
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Maddux

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1157 am: 09.Dezember 2019, 18:02:01 »

Ich würde es mal mit der Drohung einer Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht versuchen. So einen Verstoß kannst nicht du abmahnen sondern nur ein Mitbewerber von Obi/dem Küchenbauer, dafür gehen aber die Abmahnkosten im vierstelligen Bereich los und sind somit viel empfindlicher als deine 100€ Anwaltskosten.
Bei dem Problem das ich am Anfang des Jahres hatte hatte der Verkäufer sich, trotz Drohung einen Anwalt zu beauftragen, über eine Woche lang geweigert mir mein Geld zurückzugeben. Als ich dann angemerkt hatte das mein Anwalt meinen Fall zwecks Abmahnung gegen das Wettbewerbsrecht an Mitbewerber des Anbieters weitergibt hat man sich förmlichst entschuldigt und das Geld per Eilüberweisung überwiesen.
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Akumaru

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1158 am: 10.Dezember 2019, 07:56:34 »

Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.

Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).

Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?

Signor Rossi

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Re: Rechtsfragen
« Antwort #1159 am: 10.Dezember 2019, 09:56:39 »

Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....
Ich meine, dass du an der falschen Stelle sparst, in Relation zu den Kosten der Küche. Ich will dich aber nicht in irgendwas reinquatschen, was du nicht willst, sondern wünsche dir viel Erfolg!

@Maddux: worin soll denn der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet liegen?
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