Ich habe die Diskussion hier verfolgt, auch wenn sie sich inzwischen völlig im Kreis dreht. Um dem besser folgen zu können hake ich mich trotzdem einmal ein und beschreibe, wie die Argumentation bei mir ankommt:
Und immer dran denken, dass Deutschland nicht genug Geld hat, um Entschädigungen zu zahlen
Und es spielt dabei auch keine Rolle, ob Deutschland dieses Geld hat oder nicht.
Selbstverständlich spielt das eine Rolle, weil der Eigentümer gemäß Grundgesetz entschädigt werden MUSS. Ohne Entschädigung darf nicht enteignet werden und die Entschädigung darf auch nicht zu weit vom Verkehrswert weg liegen.
Für die Beurteilung, ob eine potentielle Enteignung vom Grundgesetz gedeckt wird, spielt das Geld zunächst mal keine Rolle. Erst dann, wenn es dazu kommt.
Das sehe ich deutlich anders, weil die Entschädigung im Grundgesetz explizit genannt wird, ohne Entschädigung keine Enteignung.
@Signor Rossi: Aus deiner Argumentation lese ich folgendes heraus:
- Die Linken nennen in ihrem Programm eine "Überwindung der Dominanz kapitalistischen Eigentums in der Wirtschaft"
- Das Grundgesetz kennt die Möglichkeit einer Enteignung und nennt dazu eine Entschädigung verpflichtend
- Deutschland hat deiner Meinung nach nicht das Geld für die angemessene Entschädigung einer
grundsätzlichen Enteignung
- Ob ausreichend Geld für eine angemessene Entschädigung zur Verfügung steht, ist deiner Meinung nach eine entscheidende Frage für die Beantwortung der Frage "Grundgesetzwidrigkeit ja/nein"
Fazit:Deute ich das richtig: Die Grundgesetzwidrigkeit des Programmpunkts der Linken machst du dementsprechend daran fest, dass (deiner Ansicht nach) nicht ausreichend Geld für eine angemessene Entschädigung einer
grundsätzlichen Enteignung zur Verfügung stehen würde?
Oder vereinfacht ausgedrückt: Die Idee ist deswegen grundgesetzwidrig, weil nicht das Geld dafür da wäre?