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Autor Thema: arbeitserlaubnis  (Gelesen 3001 mal)

alfianer

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arbeitserlaubnis
« am: 06.August 2002, 09:59:22 »

meine talentsucher sind eigentlich pausenlos unterwegs und benachrichtigen mich auch hübsch alle paar wochen über den neuesten stand auf dem markt. leider sind junge spieler ausserhalb europas wegen der arbeitserlaubnis oft nicht zu kaufen. betrifft dies alle spieler und/oder hat das einen zusammenhang mit der liga oder dem klubstatus. grosse clubs, wie milan oder manu kaufen auch dauernd irgendwelche spieler aus südamerika... habt ihr auch schon erfahrungen mit der arbeitserlaubnis gemacht ? bin übrigens in der schottischen liga tätig.

gruss
alfianer
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Herr_Rossi

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #1 am: 06.August 2002, 10:38:34 »

in england und in schottland gibt es ne sonderregelung. spieler aus nicht-eu-ländern können nur verpflichtet werden, wenn sie in den letzten zwei jahren mindestens 75% der länderspiele gespielt haben. du musst dann aber den spieler auch regelmässig einsetzen, damit seine arbeitserlaubnis auch verlängert wird. wie oft du ihn einsetzen musst, weiss ich aber auch nicht.
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alfianer

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #2 am: 06.August 2002, 10:45:51 »

das erklärt einiges! weisst du auch wie das mit dem bosman urteil in schottland gehandhabt wird ? ab wann treten die ablösefreien zeitlich befristeten verträge in kraft? ich habe mal was gelesen, dass nur noch 3 jahresverträge oder so ähnlich abgeschlossen werden können. ich bin jetzt in der saison 2002/2003 und habe davon bisher nichts gemerkt, ausser eben das problem mit den ausländern...
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jez

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #3 am: 06.August 2002, 11:43:49 »

Zitat
du musst dann aber den spieler auch regelmässig einsetzen, damit seine arbeitserlaubnis auch verlängert wird. wie oft du ihn einsetzen musst, weiss ich aber auch nicht.


Ich meine, das wären auch 75% der Spiele, die der Spieler mitmachen muß.

Diese neuen Transferregelungen treten glaube ich ab der Saison 02/03 in Kraft - wie sie jetzt genau funktionieren weiß ich auch nicht mehr so richtig. So viel ich weiß ist die maximale Vertragslaufzeit fünf Jahre, aber nach 3 Jahren (bzw. 2 für ältere Spieler) nach Vertragsabschluß ist der Vertrag nicht mehr geschützt, und der Spieler darf den Verein gegen eine vom Verband bestimmte Abfindung wechseln.
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Herr_Rossi

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #4 am: 06.August 2002, 11:48:29 »

das bosman-urteil ist glaub ich in europa einheitlich.

mal schauen, ob ich das neue transfersystem noch richtig in erinnerung habe:

- das neue transfersystem tritt ab 01.09.2001 in kraft.
- vorher geschlossene verträge sind davon nicht betroffen.
- die maximale vertragslänge beträgt 5 jahre.
- spieler unter 28 jahren können nach drei jahren den vertrag kündigen und den verein wechseln. dann wird eine ablösesumme von der transferkommission festgelegt.
- spieler ab 28 jahren können das nach bereits zwei jahren tun.

ich hoffe, das stimmt alles und ich habe nix wichtiges vergessen.
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XeNoR

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #5 am: 12.September 2002, 19:45:34 »

hmm..und noich ne frage aufs spiel bezogen:
also man kann ja den spielern, deren vertrag ausläuft, ein angebot machen, jedoch erst 6 monate vor auslaufen des vertrags.
doch manchmal hab ich interessante spieler (glaube aus der türkei oder so...) deren vertrag z.b. am 1.6. ausläuft ich aber selbst 4 monate vorher denen keinen vertrag bei mir anbieten kann! :(

warum? (bug oder ist da ne regelung!?)

cya XeNoR
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shokwellenreita

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #6 am: 13.September 2002, 14:18:53 »

spielst du cm00/01?

da war es bei mir so, dass die bosman-regelung in der türkei und ein paar anderen ländern noch nicht galt...(war aber kein bug sondern realität)

ich dachte mittlerweile wär das anders...
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Jardel

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #7 am: 19.September 2002, 20:07:30 »

Zitat
spielst du cm00/01?

da war es bei mir so, dass die bosman-regelung in der türkei und ein paar anderen ländern noch nicht galt...(war aber kein bug sondern realität)

ich dachte mittlerweile wär das anders...


ja zurzeit gilt die bosman regelung auch in der türkei....

doch das transfersystem ist dort anders......man kann im kader 8 ausländische spieler haben und 6 davon einsetzten....

aber in dieser regelung zählt jeder der nicht von der türkei ist als ausländer.....also auch italiener, spanier......
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XeNoR

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Re: arbeitserlaubnis
« Antwort #8 am: 21.September 2002, 12:23:56 »

Zitat
spielst du cm00/01?

jep mach ich!

cya XeNoR
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