Das lange Warten für die Unterhaltungsindustrie hat ein Ende: Ab morgen gilt in Deutschland das neue Urheberrecht. Nachdem der Bundesrat am 11. Juli das geänderte Urheberrechtsgesetz (UrhG) gebilligt hat, wird das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" ab dem 13. September geltendes Recht. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird somit Recht, worauf vor allem die Musikwirtschaft lange gedrängt hatte. Die Gesetzesnovelle wurde nötig, nachdem die EU eine Direktive erlassen hatte, die in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Aus Sicht der Musikbranche sind die wichtigsten Neuregelungen:
- Verbot der Umgehung! von Kopierschutzmaßnahmen. Damit sind auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Software und Geräten zu diesem Zweck nicht mehr gestattet. Auch öffentliche Anleitungen zum Kopierschutzknacken sind nun verboten.
- Privatkopien aus offensichtlich illegalen Quellen sind verboten. Das macht die Nutzung von illegalen Tauschbörsen und Internetdownloads illegal.
- Mit dem neuen UrhG wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eingeführt. Somit bekommen Kreative das Recht übertragen, neben der physischen Veröffentlichung ihrer Werke auf Trägermedien ihre Kreationen auch in neuen Angebotsformen wie dem Internet zu veröffentlichen.
Für die deutschen Phonoverbände ist das neue Gesetz "ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern", sagte Verbändechef Gerd Gebhardt. Gleichzeitig mahnt er weitere "wichtige Änderungen" an. "So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benö! tigt werden. Erforderlich sind auchengere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Die weiteren Neuregelungen sollen im so genannten "zweiten Korb" erfolgen. Die Diskussion darüber beginnt in der nächsten Woche, wenn sich führende Vertreter der Entertainmentbranche mit der Bundejustizmnisterin in München treffen.
Quelle: Entertainment Media