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Autor Thema: Firmenwagen  (Gelesen 2465 mal)

Bambel

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Firmenwagen
« am: 03.Januar 2019, 16:05:21 »

Guten Tag,

ich hab mal eine Frage bzgl. Firmenwagen und die Versteuerung.

Bei der 1%-Regelung (vom Bruttolistenpreis) muss man zusätzlich 0,03% pro Kilometer Heimatstätte zur Arbeit versteuern.

Beim Fahrtenbuch werden die tatsächlichen Kosten (Abschreibungen, Steuer, Versicherung etc.) anteilig berechnet. Wieso darf man aber beim Fahrtenbuch die Fahrt Heimatstätte zur ersten Arbeitsstätte als Dienstfahrt eintragen, sodass dies nicht als geldwerter Vorteil gilt?
Somit ist das Fahrtenbuch ja (fast) immer kostengünstiger als Arbeitnehmer als die 1%-Regelung...
Der Aufwand mit dem Fahrtenbuch hält sich auch relativ gering - und ist fast nichtig, sofern man ein digitales verwendet (Ich weiß um die Problematik mit dem anerkennen etc.)

Da aber (fast) jeder die 1% Regelung beansprucht, übersehe ich wahrscheinlich etwas?
Aufjedenfall verstehe ich gerade absolut nicht, wieso alle immer die 1% Regelung verwenden, wenn das Fahrtenbuch doch finanziell so viel attraktiver ist!

Hintergrund:
Ich habe die Chance einen Firmenwagen zu bekommen.
Dieser hat aber einen BLP von ca. 60.000 € und ich möchte bei ~30km Arbeitsweg nicht die knapp ~450€ monatlich dafür blechen.
Nun wurde mir vorgeschlagen das via Fahrtenbuch zu machen und die Kosten belaufen sich dann auf nur noch ca. 220€ monatlich
(Fahrzeug wurde gebraucht gekauft)

Hat da wer Erfahrung mit?
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kn0xv1lle

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Re: Firmenwagen
« Antwort #1 am: 03.Januar 2019, 16:14:11 »

Nutzt du das Auto denn auch Privat ? Dann fällt das Fahrtenbuch bei regelmäßiger Privater Nutzung sowieso weg als alternative soweit ich weiß. Falls nicht ist es sicherlich eine Überlegung Wert. Ich nutze meinen Firmenwagen auch privat und darf meine Tankkarte auch privat nutzen. Von daher stellt sich mir persönlich die Frage gar nicht.

Ein Problem beim Fahrtenbuch ist auf jedenfall, dass du dies sehr genau führen musst. Treten dort Ungereimtheiten auf bei der Betriebsprüfung dann gibt es Ärger. Ich denke den Stress wollen sich viele nicht antun und wählen deswegen die 1% Regelung.
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MarkusMerk

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Re: Firmenwagen
« Antwort #2 am: 03.Januar 2019, 20:09:10 »

Man muss hier schon unterscheiden:

Pauschalversteuerung:

1 %-Regelung

Mit der berühmten "1 %-Regelung" im Rahmen der Pauschalversteuerung wird die private Nutzung (bzw. reicht auch schon die Möglichkeit zur Privatnutzung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung aus) versteuert. Hiermit werden alle Privatfahrten exkl. der Fahrten zur Arbeit besteuert. Ist eine Privatnutzung ausgeschlossen, kommt diese Regelung auch gar nicht zur Anwendung.

0,03 %-Regelung

Ich nehme einmal an, dass du bisher für den Weg zur Arbeit deinen privaten PKW nutzt und in deiner Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale von 0,30 EUR/km als Werbungskosten in Abzug gebracht hast. Dies kannst du auch tun, wenn du einen Dienstwagen für diese Strecke nutzt, obwohl dir tatsächlich keine Kosten entstehen. Der pauschale Ansatz von 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer pro Monat (alternativ [ab < 15 Tagen pro Monat vorteilhaft] auch 0,002 % je tatsächlicher Fahrt) stellt hierzu einen Korrekturposten dar. Wenn du den PKW nur für den Weg zur Arbeit nutzen darfst, kommt auch nur die 0,03 %-Regelung zur Anwendung.


Fahrtenbuchmethode:

Wieso darf man aber beim Fahrtenbuch die Fahrt Heimatstätte zur ersten Arbeitsstätte als Dienstfahrt eintragen, sodass dies nicht als geldwerter Vorteil gilt?

Ich weiß nicht, welche Tätigkeit du genau in welchem Vertragsverhältnis ausübst - aber als Arbeitnehmer sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Privatfahrten (bei Unternehmern sieht dies schon wieder anders aus). Woher stammt denn die Erkenntnis, dass du eine "Dienstfahrt" eintragen darfst?


Bei geringer Privatnutzung wird die Fahrtenbuchmethode in der Regel die günstigere Alternative sein. Wie kn0xv1lle aber schon richtig angemerkt hat, ist die Pauschalversteuerung die einfachere und sicherere Variante. Das Faken von Fahrtenbüchern ist ein echter Volkssport. Und selbst, wenn es nicht vorsätzlich geschieht, kennt die Schlampigkeit der Leute meist keine Grenzen. Und auch, wenn das Mehrergebnis gerade bei größeren Betriebsprüfungen im Verhältnis zur Betriebsgröße eher gering sein dürfte - ein Finanzbeamter, der schon 100 Fahrtenbücher auf dem Tisch hatte, kommt hier meist relativ schnell zu einer Prüfungsfeststellung (selbst, wenn es keine Betriebsprüfung bei deinem Arbeitgeber gibt, wird sich der Veranlagungsbeamte, der deine Steuererklärung bearbeitet, dein Fahrtenbuch ohnehin genau anschauen).

Dazu kommt gerade in größeren Betrieben mit einer Vielzahl an Fahrzeugen die Schwierigkeit die Gesamtkosten des Fahrzeuges festzustellen, da dafür jede Ausgabe dem einzelnen Fahrzeug zugeordnet werden müsste (btw: Wenn an deinem Fahrzeug eine größere Reparatur notwendig wird, steigen bei geringen Kilometerzahlen die Kosten pro Kilometer auch schnell an).

Dein Arbeitgeber wählt die Methode übrigens zunächst nur für den unterjährigen Lohnsteuerabzug. Im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung kannst du, wenn du das Fahrtenbuch das ganze Jahr über sauber geführt hast und dir dein Arbeitgeber eine Aufstellung der Gesamtkosten zuarbeiten kann, auch noch zur Fahrtenbuchmethode wechseln.
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Tim Twain

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Re: Firmenwagen
« Antwort #3 am: 03.Januar 2019, 20:38:58 »

Ich dachte jetzt, hier werden die Fahrzeuge vorgestellt, die mit den Forengeldern finanziert wurden  :police:
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Veichen blühen ewig

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Re: Firmenwagen
« Antwort #4 am: 04.Januar 2019, 09:51:54 »

Das seit ihr in Deutschland günstiger als hier in Österreich. Bei uns sind es 1,5%, wahrscheinlich bald 2,5%. Allerdings vom tatsächlichen Kaufpreis, und nicht Liste.
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Henningway

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Re: Firmenwagen
« Antwort #5 am: 04.Januar 2019, 12:31:53 »

Das seit ihr in Deutschland günstiger als hier in Österreich. Bei uns sind es 1,5%, wahrscheinlich bald 2,5%. Allerdings vom tatsächlichen Kaufpreis, und nicht Liste.

Dann ist es bei Euch deutlich besser auf lange Sicht. Allerdings wird das den Autoherstellern nicht gefallen, so sie nicht gerade ein florierendes Gebrauchtwagenunternehmen haben.
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kn0xv1lle

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Re: Firmenwagen
« Antwort #6 am: 04.Januar 2019, 13:17:27 »

Finde ich jetzt auch nicht schlecht wenn es vom tatsächlichen Kaufpreis abhängt. Man ist bei einem neu "vernünftig" ausgestattetem Wagen schnell jenseits von gut und Böse.  ;D
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Veichen blühen ewig

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Re: Firmenwagen
« Antwort #7 am: 04.Januar 2019, 14:14:13 »

Finde ich jetzt auch nicht schlecht wenn es vom tatsächlichen Kaufpreis abhängt. Man ist bei einem neu "vernünftig" ausgestattetem Wagen schnell jenseits von gut und Böse.  ;D

Man muss sich ja nicht immer das bestmögliche nehmen.

Meiner einer hätte die Möglichkeit bis zur A6 Klasse rauf, und ich fahre trotzdem einen Skoda Oktavia - ordentlich ausgestattet - um 24k Kaufpreis. Kostet mich dafür dann auch nur ~170€ Netto im Monat. Ein A6 mit ähnlicher Ausstattung lege vermutlich irgendwo zw. 70 und 80k, wenn nicht höher.
« Letzte Änderung: 04.Januar 2019, 14:19:24 von Veilchen blühen ewig »
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Bambel

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Re: Firmenwagen
« Antwort #8 am: 07.Januar 2019, 12:12:57 »

Fahrtenbuchmethode:

Wieso darf man aber beim Fahrtenbuch die Fahrt Heimatstätte zur ersten Arbeitsstätte als Dienstfahrt eintragen, sodass dies nicht als geldwerter Vorteil gilt?

Ich weiß nicht, welche Tätigkeit du genau in welchem Vertragsverhältnis ausübst - aber als Arbeitnehmer sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Privatfahrten (bei Unternehmern sieht dies schon wieder anders aus). Woher stammt denn die Erkenntnis, dass du eine "Dienstfahrt" eintragen darfst?


Hatte mich eben auch gewundert und daher meine Vermutung das ich es falsch verstanden habe - sonst hätte ich hier ja nicht gefragt.
Ab wann gilt man als Unternehmer?
Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist ?
Und welche Vorteile hat dieser genau?
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Emanuel

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Re: Firmenwagen
« Antwort #9 am: 07.Januar 2019, 18:52:37 »

Fahrtenbuchmethode:

Wieso darf man aber beim Fahrtenbuch die Fahrt Heimatstätte zur ersten Arbeitsstätte als Dienstfahrt eintragen, sodass dies nicht als geldwerter Vorteil gilt?

Ich weiß nicht, welche Tätigkeit du genau in welchem Vertragsverhältnis ausübst - aber als Arbeitnehmer sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Privatfahrten (bei Unternehmern sieht dies schon wieder anders aus). Woher stammt denn die Erkenntnis, dass du eine "Dienstfahrt" eintragen darfst?


Hatte mich eben auch gewundert und daher meine Vermutung das ich es falsch verstanden habe - sonst hätte ich hier ja nicht gefragt.
Ab wann gilt man als Unternehmer?
Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist ?
Und welche Vorteile hat dieser genau?

Jetzt wird es richtig konfus.  ;D
Ein Gesellschafter hält Anteile am Kapital eines Unternehmens, der Geschäftsführer leitet die Geschäfte, der Prokurist ist jemand mit Handlungsvollmachten (in größeren Unternehmungen wäre es doch recht umständlich, wenn jedes Geschäft vom GF abgezeichnet werden müsste) und als Unternehmer bezeichnet man wohl meistens den Gründer einer Unternehmung, der dann auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Das sind alles verschiedene Rollen, die aber auch z.T. zusammenfallen können.
Wenn ich morgen eine Personengesellschaft eintragen lasse, bin ich gleichzeitig Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Ob der Begriff des Unternehmers im juristischen Bereich definiert ist, weiß ich allerdings nicht einmal. Die anderen Begrifflichkeiten werden mit Sicherheit im HGB definiert.
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MarkusMerk

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Re: Firmenwagen
« Antwort #10 am: 07.Januar 2019, 19:08:14 »

Fahrtenbuchmethode:

Wieso darf man aber beim Fahrtenbuch die Fahrt Heimatstätte zur ersten Arbeitsstätte als Dienstfahrt eintragen, sodass dies nicht als geldwerter Vorteil gilt?

Ich weiß nicht, welche Tätigkeit du genau in welchem Vertragsverhältnis ausübst - aber als Arbeitnehmer sind die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Privatfahrten (bei Unternehmern sieht dies schon wieder anders aus). Woher stammt denn die Erkenntnis, dass du eine "Dienstfahrt" eintragen darfst?


Hatte mich eben auch gewundert und daher meine Vermutung das ich es falsch verstanden habe - sonst hätte ich hier ja nicht gefragt.
Ab wann gilt man als Unternehmer?
Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist ?
Und welche Vorteile hat dieser genau?

Jetzt wird es richtig konfus.  ;D
Ein Gesellschafter hält Anteile am Kapital eines Unternehmens, der Geschäftsführer leitet die Geschäfte, der Prokurist ist jemand mit Handlungsvollmachten (in größeren Unternehmungen wäre es doch recht umständlich, wenn jedes Geschäft vom GF abgezeichnet werden müsste) und als Unternehmer bezeichnet man wohl meistens den Gründer einer Unternehmung, der dann auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Das sind alles verschiedene Rollen, die aber auch z.T. zusammenfallen können.
Wenn ich morgen eine Personengesellschaft eintragen lasse, bin ich gleichzeitig Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Ob der Begriff des Unternehmers im juristischen Bereich definiert ist, weiß ich allerdings nicht einmal. Die anderen Begrifflichkeiten werden mit Sicherheit im HGB definiert.

Ich glaube, wir laufen nun auch Gefahr uns vom eigentlichen Ausgangsthema zu entfernen.

@Bambel - habe dir eine PN gesendet.
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