Sehr geehrter Herr xxx
Gemäss Ihrem E-Mail haben Sie ein Anliegen betreffend der von Ihnen angerufenen Dienstleistung, welche Ihnen von der Firma xyz AG in Rechnung gestellt wurde.
Diese Dienstleistungen von der Firma abc AG wurden von Ihrem Anschluss 0xx xxx xx xx (meine Tel-Nr.)aus angerufen.
Wir teilen Ihnen mit, dass die Firma xyz AG lediglich für das Versenden der Rechnungen zuständig ist und normaler Weise keine detaillierten Auskünfte über den Inhalt der Dienstleistung geben kann.
Aufgrund unserer Ermittlungen haben Sie einem Abschluss eines Voicedienstabos aktiv per Tastendruck zugestimmt. Zu Beginn eines Anrufes auf die Dienstleistung der abc AG werden die Kunden bezüglich Ihrer Kenntnisse zu Preisen und AGB’s angefragt. Falls der Kunde nicht bereits in Kenntnis dieser Informationen ist wird er Automatisch zu diesen Informationen weitergeleitet. Alle Informationen bezüglich Kosten, Zeitintervallen, allfällige Abonnements etc. werden dem Kunden klar mitgeteilt. Alternativ kann diese Information jederzeit auch aktiv angefragt werden. Ein durchstellen zur Dienstleistung ohne einer aktiven Bestätigung seitens des Kunden ist nicht möglich.
Wir bitten Sie die offene Rechnung zu begleichen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass wir das durch den Anruf entstandene Voicedienstabo gekündet haben.
Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die Firma abc AG, adresse, mail, tel-nr..
Da musste Konni fragen
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schonnichtsgenug zu tun :P
Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schonnichtsgenug zu tun :P
Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.
2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.
3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.
4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, woNormalerweise werden die Hausnummern schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit einhergehenden Aufteilung der Grundstücke vergeben. Die nachträgliche Unterteilung in a, b, c usw. erfolgt erst, wenn diese Grundstücke später geteilt und somit eine Nummer für zwei Grundstücke vergeben wurde. Es gibt Situationen, wo eine gesamte Straße komplett neu numeriert wird, wenn die Grundstücksteilungen häufig vorkommen.
Habe den Polizisten angerufen und wollte eigentlich absagen, der meinte aber: Dann wird es mit der Gegenklage schwer irgendetwas durchzubringen. Ich soll vorbeischauen und alles erklären was vorgefallen ist und einfach nicht auf die Beleidigung eingehen.Lass dir bloß nichts von Polizisten erzählen. Der DARF dazu übrigens gar nichts sagen. WEnn du zur Beleidigung befragt werden sollst, aht das mit der Kürperverletzung ncihts zu tun. Das scheinen ja zwei unterschiedliche Fälle zu sein. Du hast deine Aussage zur Körperverletzung doch schon gemacht. Würde das noch mal ganz genau abklären.
"In der Ermittlungssache Beleidigung vom XXXXXX , XX uhr bis XXXX, XX Uhr, in STADT ist Ihre Vernehmeung als Beschuldigter erforderlich - Sie werden daher geben am Datum bei der oben angeführten Dienststelle, Zimmer vorzusprechen"
Ich glaube, da machst Du nichts - leider. Und wieder mal ein Beispiel dafür, dass das, was diese Läden als "Service" verkaufen, nichts weiter als Alibi ist. Habe ich mit Saturn auch schon mehrere Male erlebt.
Vor allem die Fotoabteilungen sind echt schlimm...
Soll der nicht Mitarbeiter des Moants als bester Abzocker werden?
Ganz bestimmt auch dieser Abteilungsleiter aus Friedrichshafen. ;)Nein wenn den ein Kunde was fragt sagt er er kann nciht, weil er noch ein paar Bilder von seinem Sixpack im MTF posten muss. :D
Ach, komm, Salva, Du weißt genau, dass ich niemanden persönlich anspreche, dessen Leistung ich gar nicht beurteilen kann! :(
Meine Erfahrung ist leider die: in drei Saturn- und zwei Media Märkten wurde ich ähnlich übel behandelt wie Topher. Da waren dann so Sachen bei wie eine gekaufte Waschmaschine, die in die neue Wohnung geliefert werden sollte (weil ich nur einen Roadster besaß). Meine Adresse wurde verbummelt, aber ich stand ja im Telefonbuch - unter der alten Adresse natürlich. Da stand dann auch die Waschmaschine und ich konnte sehen, wie ich drankam. Kein Umpacken, kein Angebot der Kostenübernahme, nichts. Oder ein Telefon, dessen garantie einen Tag (!) abgelaufen war, mit durchgeschmortem irgendwas innen. Unrettbar, sagte man mir, und bot mir ein Ersatzgerät an für 100 € an. Das wollte ich aber nicht, da verlagnte man einfach 70 € für's Nachsehen. War da vorher die Rede von? Nein, nie!
Schade, ich hab's versucht richtig zu stellen, aber Du gehst nicht drauf ein. Nochmal: ich bin zufrieden, wenn ich was bekomme, was ich haben möchte. Es ging mir hier nur um den Kundenservice und damit habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, mehrfach. Freunde ebenso, daher ließ ich mich zu der sicherlich verallgemeinerten Aussage einige Postings vorher hinreissen.
So oder so einfach schlecht. Ein Anruf beim Kunden und es wäre nie soweit gekommen.
Bei uns im Betrieb wird immer ein Backup vorsichtshalber gemacht und sechs Monate aufbewahrt. Bei MM werden es mehr Kunden sein, aber das kann keine Ausrede sein, bei den niedrigen Preisen für Kapazitäten.
Ich weiss gar nicht, ist der Reparaturservice ausgegliedert oder macht es MM alles aus eigener Hand?
Aktueller Stand: Festplatte ist im Media Markt angekommen, ist aber defekt. Der nächste (geplante) Schritt ist: Mit dem Geschäftsführer des Marktes reden (wurde uns von anderen "Opfern" empfohlen).Das scheint wohl Normal zu sein; unfreundlich am Telefon; 0 Ahnung; hauptsache billig. Auch wenn es gute Erfahrung von MM gibt, die Sparen wohl an alles mögliche/nötige und dann hat man schwupps ein Paar unzufriedene Kunden. Denen scheinen die Paar Kunden egal zu sein, haben wohl dennoch den nötigen Umsatz, damit sich auch ja nix ändert.
Was mich am meisten ärgert: Keinerlei Entschuldigung. Nichts. Nichtmal wegen der Unannehmlichkeiten. Mich kotzt es an wie da mit den Kunden umgegangen wird, ich bin mir sicher, dass wir im Media Markt schon eine 5-stellige Summe liegenlassen haben...
Auf eine 7-8 Zeilen Nachricht bei Facebook (hauptsächlich über die Unfreundlichkeit der Mitarbeiter) und eine Zeile "Ich weiß ihre Mühe zu schätzen", erhalten wir ein "Machen dir woch gerne, XY"
Wobei man an dieser Stelle (aber das geht jetzt zu weit vom Thema weg) auch anmerken muss, wie asozial sich viele Kunden benehmen, wenn man gewillt ist, guten Service zu bieten. Da kann ich ganze Arien von singen.
Wobei man an dieser Stelle (aber das geht jetzt zu weit vom Thema weg) auch anmerken muss, wie asozial sich viele Kunden benehmen, wenn man gewillt ist, guten Service zu bieten. Da kann ich ganze Arien von singen.
Ich denke wir sind uns alle einig, dass es solche und solche Ausnahmen gibt.
Kunde C wurde Blödsinn erzählt. Das weiß Kunde C, weil er vorher von Konni beraten wurde. Mit einem klitzekleinen, freundlichen Hinweis auf die Gestzeslage und den entsprechenden Paragraphen wurde sofort getan, was der Kunde wollte. Sprich dieser Mitarbeiter wusste es sogar besser, bevor er Quatsch erzählt hat.
Habt ihr keine Kameras, die den Parkplatz "im Blick" haben?
Ist mir auch schon passiert, allerdings war bei mir der Wasseraustritt innerhalb der Mauer, und auch nicht sonderlich stark. Dafür scheinbar über Monate hinweg, bis die Wasserverschliessung zw. den Stockwerken brach. Das gab ein schönes Geplätscher.
Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.
Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.
Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.
Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.
Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)
Ich hab auch eine kleine Frage, rein aus Interesse.
Gestern musste ich früher von der Arbeit nach Hause, weil meine Vermieterin ganz hektisch angerufen hat und meinte im Haus gibt es einen Wasserschaden der lokalisiert werden muss. Als ich dann meinte, dass ich erst gegen 19 Uhr zuhause bin, meinte sie, dass sie dann die Tür "aufbrechen".
1. Wäre das legal gewesen? :D
2. Wer hätte mir die Tür bezahlt bzw. das Schloss? Hausratversicherung? Auch wenn der Schaden nun nicht bei mir war?
3. Wer bezahlt mir nun meine Minusstunde? :D
Oh deine lange Abwesenheit wurde mehrmals thematisiert. Um sich auf deine Rückkehr vorzubereiten hat jez sogar das Zeichenlimit auf 50000 angehoben.
Willkommen zurück.
Ich habe es schon gesehen: Konni war am 3. April kurz online! Seit dem hat er an seinem Posting gearbeitet!
Es zwingt dich ja niemand, arbeiten zu gehen, bleib doch lieber den ganzen Tag zu Hause ;)Da kennst du den Hausdrachen hier aber nicht ;D :D
Folgende Situation:
Wie einige sicher mitbekommen haben ist gerade ein Stromanbieter pleite gegangen. Mein Stromanbieter.
Da ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einen Prepaidtarif habe (wobei ich sagen muss, dass der enorm güsntig ist und ich meine kWh schon fast erreicht habe) sehe ich es evtl. auf mich zukommen, bald ohne Strom dazustehen. Das wäre erstmal kein Weltuntergang, da ich in Kürze hier ausziehen werde. Die Hauptfrage ist eigentlich: Sollte der Strom abgestellt werden, werde ich gewarnt oder ist der einfach "zack und weg"? Gibt es dazu Bestimmungen?
Denn für 2 Monate hatte ich nicht vor, nochmal den Stromanbieter zu wechseln.
White, ich dachte du weisst alles?Hab ich das je behauptet?
Oh danke, ich wusste gar nicht, dass meine kurze Abwesenheit aufgefallen ist. Ich fühl mich geschmeichelt.
Sag mal, wieso zahlt eigentlich nur der Vater von deiner Lebensgefährtin. Ab dem 18ten Geburtstag eines Kindes sind beide Elternteile für den Unterhalt einkommensabhängig zuständig.
da du als Vater eines Kindes für die Kindsmutter vorrangig unterhaltspflichtig bist und nicht mehr ihr Vater. Ob und wie da noch eine Ausbildung finanziert werden muss, kann ich nicht beurteilen, aber bis zum 3ten Lebensjahr eures Kindes bist du soweit ich die Gesetze richtig verstehe für den Unterhalt zuständig, befürchte ich.
1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.
3. Praktischer Tipp: eventuell mit dem Anwalt in Verbindung setzen und sagen/schreiben, dass du die Hauptforderung anerkennst, die Anwaltkosten aber nicht bezahlst, da du dich mangels Rechnung nicht im Zahlungsverzug befindest.
Zitat1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.
Nein, die Gegenseite muss den Zugang beweisen, den Versand zu beweisen reicht meiner Meinung nach nicht aus. Das Risiko beim Versand trägt der Sender, nicht beim Empfänger. Wenn die Rechnung also aufgrund mysteriöser Umstände nicht zugestellt wird (=nicht in den Herrschaftsbereich den Empfängers kommt) ist das nicht dem Empfänger anzulasten. Wenn der Sender auf Nummer sicher gehen will, soll er/sie halt per Einschreiben versenden.
Außerdem muss der Schuldnerverzug nicht zwangsläufig durch eine erste Mahnung eintreten. Was du beschreibst, ist §286 I BGB, da kommen aber noch ein paar Absätze: Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit einer Rechnung an ein bestimmtes Kalenderdatum gebunden ist (§286 II Nr. 1 BGB), wenn der Schuldner die Leistung glaubhaft, endgültig und ernsthaft verweigert (§286 II Nr. 3 BGB) oder in der Regel 30 Tage nach Zustellung der Rechnung (§286 III BGB).
( Wenn du jetzt eine Jura-Prüfung schreibst und Punkte absahnen willst, solltest du als Voraussetzungen für Verzug natürlich noch das Nichtbestehen von Einreden erwähnen, wie einer Verjährung oder Zurückbehaltung, etc)
Zitat1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.
Nein, die Gegenseite muss den Zugang beweisen, den Versand zu beweisen reicht meiner Meinung nach nicht aus. Das Risiko beim Versand trägt der Sender, nicht beim Empfänger. Wenn die Rechnung also aufgrund mysteriöser Umstände nicht zugestellt wird (=nicht in den Herrschaftsbereich den Empfängers kommt) ist das nicht dem Empfänger anzulasten. Wenn der Sender auf Nummer sicher gehen will, soll er/sie halt per Einschreiben versenden.
Außerdem muss der Schuldnerverzug nicht zwangsläufig durch eine erste Mahnung eintreten. Was du beschreibst, ist §286 I BGB, da kommen aber noch ein paar Absätze: Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit einer Rechnung an ein bestimmtes Kalenderdatum gebunden ist (§286 II Nr. 1 BGB), wenn der Schuldner die Leistung glaubhaft, endgültig und ernsthaft verweigert (§286 II Nr. 3 BGB) oder in der Regel 30 Tage nach Zustellung der Rechnung (§286 III BGB).
( Wenn du jetzt eine Jura-Prüfung schreibst und Punkte absahnen willst, solltest du als Voraussetzungen für Verzug natürlich noch das Nichtbestehen von Einreden erwähnen, wie einer Verjährung oder Zurückbehaltung, etc)
Hatte die anderen Absätze von § 286 im Kopf, bei dem Problem von maturin schien aber keiner nahe zu liegen :)
Eine Frage hätte ich aber noch (leicht Abseits des Falles):
Wie beweist man als Gegenseite eigentlich den Zugang in einem solchen Fall, wenn wir jetzt mal voraussetzen, dass es eine solche Rechnung per Post tatsächlich gegeben hat? Dass es schwierig ist, hattest du ja bereits geschrieben. Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt. Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?
Gilt es etwas zu beachten in Bezug auf die Tatsache, dass wir beide nicht vor Ort sind? Ich würde die Kommunikation über meine Mutter laufen lassen, sollte ich meine Freundin bitten ihr für diesen Fall eine Vollmacht auszustellen oder lässt sich das anders lösen?
Wie beweist man als Gegenseite eigentlich den Zugang in einem solchen Fall, wenn wir jetzt mal voraussetzen, dass es eine solche Rechnung per Post tatsächlich gegeben hat? Dass es schwierig ist, hattest du ja bereits geschrieben. Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt. Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?
Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt.
Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?
10. März - 19. März keine 14 Tage, Fernabsatzgesetz greift da wohl einfach mal. Widerruf und gut ist. So sehe ich das jedenfalls.
Ansonsten ist natürlich die Frage wann man den Vertrag mit Miobylines eingeht. Mit Reservierung oder mit der Anzahlung. Wenn zweiteres... nicht zahlen und ebenfalls gut ist.
Vor allem klingt 240 Euro nach horrenden Stornogebühren.
2) TICKETS
Das Ticket ist namentlich ausgestellt, nicht übertragbar und nur für die im Ticket genannten Überfahrten gültig. Der Passagier muss das Ticket aufbewahren und auf Verlangen einem Offizier oder dem Vertreter des Transportunternehmens vorzeigen. Liegt kein gültiger Fahrschein vor, wird der doppelte Fährpreis erhoben und evtl. Schadensersatz gefordert. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in Form eines Briefes können nicht akzeptiert werden. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen -, Breiten -u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Beim Kauf des Tickets hat der Kunde zu überprüfen, dass die Angaben und Daten seiner Buchung entsprechen und alle fahrzeugspezifischen Daten mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Moby übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Ticketausstellung. OPEN Tickets sind nicht möglich. Bei Buchungen, die in Italien durchgeführt werden, gelten die italienischen Bedingungen.
3) STORNIERUNGEN/ERSTATTUNGEN
Zuschläge und sonstige Kosten werden nicht erstattet. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und vor der ursprünglich geplanten Abfahrt von MOBY rückbestätigt sein (Stornos sind auch unterwegs in jedem Reisebüro mit Moby- Ticketverkauf möglich). Bei einer Stornierung werden die Stornokosten in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt wurde oder nicht. Diese sind wie folgt (bei der Berechnung der Kosten wird der Stornotag nicht gezählt): SARDINIEN und KORSIKA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 48 Std. vor Abfahrt: 20% des Reisepreises; ab 48 Std. - 4 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Ticketkauf am Abreisetag, Nichterscheinen oder späterer Stornierung 100% Gebühr. ELBA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 10 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. Bei späterer Stornierung keine Erstattung. Das Ticket kann, wenn es vor der gebuchten Überfahrt storniert und entsprechend neu eingebucht wurde, im Ausstellungsjahr zu einer Überfahrt genutzt werden (nur Strecken wie ursprünglich gebucht, evtl. Preisdifferenzen etc. werden berechnet). Ist keine Stornierung erfolgt, erlischt dieser Anspruch. Sondertarife “Best Offer”, alle Pex Tarife, siehe zusätzlich Punkt 6. Erstattungsanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Abfahrtstermin (Schiff) schriftlich erfolgen. Erstattungen können gegen Vorlage aller Originale nur bei der Agentur beantragt werden, bei der das Ticket gekauft wurde und wenn diese von einem Reisebüro, von Moby, der zuständigen Hafenagentur oder dem Zahlmeister im Ticket mit Datum, Stempel und Unterschrift bescheinigt sind (pro Strecke).
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
Dann ist das raus. Bleibt die Hoffnung auf Reservierung statt Buchung.
Die Fahrt kostet, soweit ich weiß, etwa 500 Euro mit Auto, Camper, Kabine, etc.
EDIT: favre war, auf seine alten Tage, natürlich schneller.;D
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.(Hervorhebung von mir)
Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.
Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)
Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)
Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Verstehe ich nicht: Wenn zwei Lastschriften aufgrund meines eigenen Verschuldens nicht eingelöst wurden (die Ware aber längst bei mir zuhause ist und benutzt wird), dann werde ich doch im Normalfall einfach mal selbst tätig und rufe die entsprechende Firma mal an.
In Zukunft dann auch mal einfach nicht nur nach den Rechten fragen, sondern auch mal die eigenen Pflichten bedenken. Hilft in vielen Rechtsstreitigkeiten enorm weiter, wenn beide Parteien auch diesen Aspekt bedenken.
Sorry, wenn das jetzt etwas "hart" rüber kommt, aber diese grundsätzliche Einstellung nervt mich etwas. Was wäre, wenn es jetzt nicht IKEA gewesen wäre (die die mangelnde Liquidität in diesem Einzelfall vielleicht noch verkraften können...), sondern die sogenannten Mittelständler, die reihenweise in Liquiditätsengpässe kommen, bei denen Arbeitsplätze gefährdet werden etc., weil Leute eben genau diese Zahlungsmentalität haben?
Daher von mir in diesem Zusammenhang ein Tipp fürs Leben (kein Rechtsratschlag):
Inkassogebühren als Lehrgeld für die eigene Untätigkeit betrachten und zahlen und in Zukunft nur über sich selbst ärgern und nicht in der Öffentlichkeit nach seinen Rechten fragen!
Dadurch von einer grundsätzliche Einstellung meinerseits auszugehen, finde ich daneben und tatsächlich etwas "hart". Trotzdem danke für deine Antwort.
Nachdem ich denen noch zwei Mails mit Briefköpfen geschickt haben, die definitiv per Deutscher Post kamen, haben sie heute endlich eingelenkt und mir kulanzhalber das Geld zurückerstattet.Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)
Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Briefe von der doofen GEZ werden natürlich nicht weitergeleitet, die scannt mir meine Mutter dankenswerter Weise ein.
Somit habe ich das erreicht, was ich wollte und auch von Beginn weg forderte :) Und wenn ich eure beiden Antworten lese (danke favre und Tony), ist das wahrscheinlich auch das Maximum, was ich in der Geschichte erwarten kann. Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall.
Akte geschlossen :D
- Es gibt noch den angesprochenen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen und meistens nur ein Auffangtatbestand. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss für beide Vertragspartner absolut klar gewesen sein, dass der Vertrag ausschließlich auf der einen Grundlage geschlossen wird und die Parteien ihn ohne diese Grundlage nicht geschlossen hätten. In deinem Fall wäre das die Installation und Nutzung von Altis Life, allerdings bezweifele ich, dass die Voraussetzungen bei deinem Vertragspartner vorliegen. Dafür müsste meiner Meinung nach z.B. in den ersten Anschreiben ganz deutlich gemacht worden sein, dass du die Server nur für Altis Life haben willst.
Ich habe vor 6 Monaten einen Anbieter von Gameservern angeschrieben, ob mit Ihren Angeboten an Arma 3 Servern "Altis Life" installiert werden kann. Ich erhielt die Antwort, ja, man könne alle Mods installieren, die man haben möchte. Verstand ich also so, dass ich "Altis Life" installieren kann. Ich habe dann aufgrund der Prozente gleich 6 Monate im Voraus bezahlt und einen Arma 3 Server gemietet. Danach habe ich versucht, "Altis Life" zu installieren, kam aber nicht weit, weshalb ich den Anbieter nochmal angeschrieben habe, sie mögen mir doch dabei zu helfen, ich finde das Problem nicht. Deren Support war dann auch sehr bemüht und nahm die Installation an sich. Nach deren Fertigmeldung, versuchte ich die Konfiguration, klappte nicht. Nochmal Support angeschrieben, sie versuchten die Installation erneut, klappte aber erneut nicht. Danach kamen Sie zum Schluss, dass "Altis Life" anscheinend doch nicht auf deren Server läuft. Ok, war mir egal, 6 Monate Serverkosten in den Wind geschossen...abgehakt.
Warst du Mitglied in dem Verein? Hast du jemals einen Beitrag gezahlt?
Puh, das ist schwierig, aber da es damals diese Aktion gab, du nie Beiträge gezahlt hast und den Verein zumindest de facto sehr bald wieder verlassen hast, könnte es sein, dass du als Erwachsener nie wirklich Mitglied geworden bist. Kamen denn Mahnungen?Nein, es kam nie etwas. Deshalb wundere ich mich ja über diese Sache. Ich habe dort in den sechs Monaten vielleicht fünf Pflichtspiele bestritten, danach war ich weg. Damals war es aber in Mode, dass Spieler unter anderen Pässen spielten. Also vielleicht wurde mein Pass die Jahre drauf für andere Spiele verwendet und einfach das Passbild verändert. Ich weiß es nicht.
Dann einfach Passantrag zum Verband, der alte Verein muss den Pass rausrücken, wie bereits gesagt. Oder kam die Antwort von denen so auf den Passantrag?
Mal eine Frage an alle die auch Ahnung haben.
Folgendes Problem.
Seit ca. 1 Woche habe ich jeden Abend zwischen 20 und 22 Uhr eine DSL-Störung (Verbindungsabruch), anschliessen dhatte ich nur noch die Hälfte (zwischen 3.200 und 3.700 kBits/s) Ist mir aber erst Mittwoch aufgefallen trotzem war es jeden Tag zwischen besagter zeit (Logdatei habe ich ausgwertet), nach meinem Anruf bei 1&1 wurde für Heute ein Technikertermin vereinbart, Techniker kam nicht dafür mehrere SMS von 1&1 das die Störungsmeldung intern bearbeitet wird/wurde (was auch immer das heisst),
Als dann Heute gegen 21:45 Uhr erneut die Verbindung weg war hab ich gleich angerufen und wurde auf ein anderes DSL-Profil gelegt mit Port-Reset und was weiss ich nicht alles. Heisst im Klartext, weil der nette Mitarbeiter mir das nicht gesagt hat, ich dümpel jetzt mit 2.300 kBits/s rum!
Da ich das nicht wusste gleich nochmal die Hotline belästigt und jetzt habe ich erfahren das es erstmal bei diesen 2.300 bleibt um die Stabilität zu prüfen, sollte das so sein das es Stabil läuft wird das so beibehalten (lt. Mitarbeiterin) auf meinem Protest da ich eine 6.000er Leitung zahle wollte die Gute mir doch ernsthaft Weismachen das mir dann ein Bandbreitennachlass zustünde! GANZE 2€!!!! Wollen die mich verarschenäppeln?
Jetzt die Frage: Sollte es bei diesen 2.300 bleiben habe ich dann die Möglichkeit der Sonderkündigung?
...denn die höhere Geswchwindigkeit scheint ja machbar zu sein.
Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.
Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.
So ist es, Früh Router neustarten und ich habe 6.000 anliegen abends, wie von Geisterhand, erfolgt eine Neuverbindung und ich habe nur noch knapp über die Hälfte. Und wie geschrieben betrifft es nur den Download.
Kündigung geht morgen in die Post. Bin gespannt was 1&1 dazu sagen wird.
Hi,
ich habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei uns in der Firma (Mittelständler, Automobilzulieferer) für die intern ausgeschriebene Stelle eines Teamleiters beworben. Im Zuge des Auswahlverfahrens haben alle Bewerber über eine externe Untenehmensberatung einen Psycho Test machen müssen, aus dem dann ein Fähigkeitsprofil erstellt wurde. Mein Fähigkeitsprofil war nach Aussage meines Abteilungsleiters das mit Abstand am besten für eine Führungsposition geeignete von allen Bewerbern, die GF hat sich jedoch für einen anderen Bewerber entschieden.
Nun meine Frage: Ich möchte mich jetzt extern bewerben, darf ich den Bewerbungsunterlagen das erstellte Profil beilegen, oder ist das auf irgend eine Art Firmeneigentum?
Danke im Voraus und LG!
Hi,
ich habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei uns in der Firma (Mittelständler, Automobilzulieferer) für die intern ausgeschriebene Stelle eines Teamleiters beworben. Im Zuge des Auswahlverfahrens haben alle Bewerber über eine externe Untenehmensberatung einen Psycho Test machen müssen, aus dem dann ein Fähigkeitsprofil erstellt wurde. Mein Fähigkeitsprofil war nach Aussage meines Abteilungsleiters das mit Abstand am besten für eine Führungsposition geeignete von allen Bewerbern, die GF hat sich jedoch für einen anderen Bewerber entschieden.
Nun meine Frage: Ich möchte mich jetzt extern bewerben, darf ich den Bewerbungsunterlagen das erstellte Profil beilegen, oder ist das auf irgend eine Art Firmeneigentum?
Danke im Voraus und LG!
Wenn du einen halbwegs verständnisvollen Chef hast, würde ich den einfach mal fragen ;)
Es gibt da einige Tests, gibt einen bekannten, den ich auchmal gemacht habe der einen in verschiedene Kategorien einteilt, extrovertiert, introvertierte usw.Vor allem daman, wenn man weiß das man getestet wird unbewusst ein anderes Verhalten an den Tag legt. Nämlich so, wie man denkt, dass ie Vorgesetzten es gerne hätte(n).
Wie aussagekräftig die sind ist allerdings tatsächlich fraglich.
Es gibt da einige Tests, gibt einen bekannten, den ich auchmal gemacht habe der einen in verschiedene Kategorien einteilt, extrovertiert, introvertierte usw.Vor allem daman, wenn man weiß das man getestet wird unbewusst ein anderes Verhalten an den Tag legt. Nämlich so, wie man denkt, dass ie Vorgesetzten es gerne hätte(n).
Wie aussagekräftig die sind ist allerdings tatsächlich fraglich.
[OFFTOPIC]Es gibt solche Tests nicht im Internet, aber oftmals wird das von bestimmten Stellen angeboten, gerade im Umkreis von Studenten/Unis. Beispielsweise bietet Horbach teilweise das Insights-Stärkenprofil als Testverfahren an.
Gibt es so einen Test auch im Internet (mit Auswertung) oder auch ein ähnlicher Test...
Würde mich mal interessieren wie ich dabei abschneide....
[/OFFTOPIC]
Wie in Verrückt nach Mary ;DAlkohol und Adrenalin haben Schmerzen verhindert :D
Stelle ich mir allerdings Mega-schmerzhaft vor :'(
Ich weiß es nicht genau, aber in dem Fall hast du wohl ziemlich beste gehabt...
Aber normal müssen die die Nachricht doch in den Briefkasten legen? Und nicht sonst wo hinlegen/Kleben.. Seltsamer Fall.
Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).(Hervorhebungen von mir)
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!
Das Paket wurde doch in einen Paketshop gebracht, sprich nicht in irgendein Geschäft in der Nachbarschaft. Bei Paketshops gilt die 50m Regel nicht.Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.
Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:Zitat von: DPD AGB 6.2DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).(Hervorhebungen von mir)
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".
Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.Diebstahl dürfte hier mangels Gewahrsamsbruchs eher abwegig sein, halte Unterschlagung (oder Betrug?) (nach deutschem Recht versteht sich) für naheliegender. Dürfte aber im Endeffekt keinen Unterschied machen, bei der Polizei müssen die Delikte ja nicht benannt werden.
Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten.Wenn die Anwaltskosten aufgrund eines Arbeitsgerichtsprozesses entstanden sind, müssen sie von der Gegenseite nicht erstattet werden, § 12a ArbGG.
Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.
Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.
Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.
Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.
Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.
Warum sollte der Verkäufer hier für den entstandenen Schaden eintreten? Der kann ja nun nichts dafür, dass der Dienstleister zu blöd war. Erfüllungsort ist beim Verkäufer, verlangt der Käufer die Versendung, so ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Paketdienst / Spedition und die Haftung geht auf den Käufer über.
Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf.
Hat man bei einem Händler gekauft, sollte man sich an diesen wenden denn hier ist DPD Vertragspartner des Händlers. Dieser sollte den Sachverhalt an DPD melden, denn es wird ja keinen korrekt unterschriebenen Abliefernachweis geben. Fehlt dieser, hat man zumindest schon gute Karten. Evtl. wird DPD eine eidesstattliche Versicherung verlangen, damit Betrug ausgeschlossen werden kann und dann für den Schaden aufkommen. Der Verkäufer kann es dann den Käufer erstatten.
Hallo. Ich betreibe zurzeit Recherche für meinen nächsten Roman und hätte eine Frage zum Strafrecht.8)
Kann es sein, dass die Person dann nie wieder was hört, weil man eben nichts finden konnte?
Nee, mach das nicht, aber frage doch einfach bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf den Roman nach, ich könnte mir schon vorstellen, dass die Auskunft erteilen.
Es ist jetzt das zweite Jahr in Folge, dass mit Mitte Dezember KFZ-Steuer abgebucht wurde, obwohl ich gar kein Auto besitze. Es läuft jedes Mal für ein Kennzeichen einer Stadt unserer Region, die aber 50 Kilometer entfernt liegt.
Montag versuche ich eine Rückbuchung, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Letztes Jahr habe ich es bereits Ede Dezember gemerkt.
Da ich aber im nächsten Winter nicht das erneute Problem habe und ich von einer dauerhaften Einzugsermächtigung für diese Steuer ausgehe, meine Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Halter des Fahrzeugs (Kennzeichen entnehme ich der Buchung laut Kontoauszug) herauszufinden?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, vielleicht hat auch das zuständige Amt (welches ist für KFZ-Steuer zuständig?) etwas verdreht.
Daher die Fragen:
- Wie lange dauert die Frist für die Rückbuchung solcher Fehlbuchungen an? Gilt diese ab Abbuchungsdatum oder dem Tag, an dem ich den Kontoauszug erhalten habe?
- Wo bekomme ich den Fahrzeughalter heraus?
- Wer zieht die Steuer ein und hat vielleicht den Fehler im System?
- Wie kann ich sonst den Dauerauftrag beenden, für den die Sparkasse icht zuständig ist?
Vielen Dank. :)
Im Zweifl: Für den Mieter
Achtung: Wird im Mietvertrag keine anders lautende Vereinbarung getroffen, sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle Bestandteile (etwa eine Küche) und sämtliches Zubehör (etwa Teppichböden, Gardinen, Wandschränke) im Zweifel mitvermietet.
Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)
Paypal.
Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer? :o
Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!!
Paypal.
Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer? :o
Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!!
Das kann doch nur Schwachsinn sein. Wenn da ne Mailadresse steht, die nicht deinem PayPal-Account entspricht, wie soll dann bitte mit deinem Account bezahlt worden sein?
Hatte auch mal so ein Schreiben, hab ich weg geschmissen, nix weiter passiert.
Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)
Kein Problem, ich werde bis Sonntag mal schauen!
Braucht dir nicht leid tun. Alleine, dass du dir für uns die Mühe gemacht hast, rechne ich dir hoch an! Vielen Dank dafür.
Wenn du keine Einwände hast, würde ich dennoch, bevor es zu irgendwelchen Schritten kommen sollte, welche rechtlich relevant wären, mit dir kurz Rücksprache halten, sodass wir nicht eventuell ungewollt eine negative Ausgangssituation schaffen.
Wie hoch ist die Klausel denn? Sollte sie über 100 Euro im Einzelfall liegen, wirds für die Vermieterin schon schwierig, ab einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr auch. Das mit der Versicherung ist natürlich blöd, allerdings habe ich als Student noch kaum praktische Erfahrung, so dass ich nicht weiß, inwiefern sowas üblich ist :-\
Wie hoch ist die Klausel denn? Sollte sie über 100 Euro im Einzelfall liegen, wirds für die Vermieterin schon schwierig, ab einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr auch. Das mit der Versicherung ist natürlich blöd, allerdings habe ich als Student noch kaum praktische Erfahrung, so dass ich nicht weiß, inwiefern sowas üblich ist :-\
Nach meiner Recherche war es gesetzlich für einen Einzelfall bei zumutbarer Leistung von 120€ und in Summe nicht mehr als 6% der Jahresmiete. Das hatte aber glaube ich alles gepasst.
Ich sehe es dennoch nicht ein, für etwas zu zahlen, was eigentlich seit Einzug hätte funktionieren müsse und ohne das wir vielleicht erst garnicht eingezogen wären...
Ich weiß nicht, ob ich hier die Büchse der Pandora öffne, wenn ich das jetzt so frage/äußere, aber die Frage stellt sich mir schon eine Weile und passt grade zu dem Auftrittsthema, finde ich.
Es geht um Fans in Stadien und dem aktuellen Vorwurf, dass in Hannover einigen Fans der Rauswurf aus dem Stadion angedroht wurde, weil sie den Kind-Rauswurf gefordert hatten und dies lautstark äußerten.
Ist für mich in dem Punkt vergleichbar, dass es um eine Veranstaltung geht und der Veranstalter (in meinem Fall Hannover 96) durchaus berechtigt ist, Verhalten zu verlagen bzw. Unterlassungen zu verlangen. Er hat ja das Hausrecht und keiner war gezwungen bei der Veranstaltung teilzunehmen. Somit kann er jeden "des Hauses verweisen" der ihm missfällt. Dass hier natürlich Geld für den Eintritt verlangt wurde, ist ein Diskussionsgrund. Aber rechtlich hat man mit dem Kauf der Karte ja auch eine gewisse AGB akzeptiert, welche 100%ig solch Aktionen legitimiert.
Meine Frage ist jetzt, ob ich da rein rechtlich gesehen die richtige Auffassung habe?
...der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.Das Stichwort lautet Vertragsfreiheit. Zwei Personen (auch Unternehmen) können jede Art von Verträgen schließen, so lange sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen, "gute Sitten" bedeutet die allgemein anerkannte Rechts- und Sozialmoral.
Wir treten auf. Wer gerne Punkrock hört und aus Unterfranken/Main-Tauber kommt, kann ja mal ne PN schreiben. Werben will/darf? ich hier im Thread nicht. ;)
Herrn xxx xsx
xxx
DE 35390
Gießen
Vorab per E-Mail
Hamburg, 16.04.2015 / APIE Az.: xxxxxxxx Telefon: 040 / 4 50 65 - 796 Kostenfrei: 0800 / 1016783 Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr Telefax: 040/571441200 E-Mail:
paypal@ksp.de Internet: www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de)
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: xxxxx
Ihre E-Mailadresse: xxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxx, wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten. PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 24,94 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden. PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "xxxxxxxxx" (white@fmfaces.net) wurde am 14.08.2013 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet. Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben. Der Betrag des Negativsaldos von EUR 24,94 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -25,06 und Gebühren für Rückbuchung seitens PayPal in Höhe von EUR 50,00. Weitere Details zu der hier gegenständlichen Transaktion hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxx" versandt. Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug. Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 107,10 sofort, spätestens bis 22.04.2015 auf unser Anwaltskonto:
IBAN xxx, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.
Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder - telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder - unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder - über www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de) unter "Mitteilung hinterlassen". Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 24,94
zzgl. Verzugszinsen seit dem 26.03.2015 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,06
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 51,75
Auslagenpauschale* EUR 10,35
--------------------
Gesamtbetrag EUR 107,10
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären. Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen! Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns: 1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr) 2. per E-Mail: paypal@ksp.de 3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de) - hier können Sie auch mit uns chatten. Mit freundlichen Grüßen KSP Rechtsanwälte Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. * Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB 110678 Tel.: 0800 / 1016783 Bankverbindung: xxx
Zum Einen solltest du, falls mit XXXXX extra unkenntlich gemacht, dass dich hier niemand anschreibt, auch die Mailadresse hinter dem Link dafür unkenntlich machen.Erstmal Danke. Hatte nciht gewusst, dass man mittelrweile Links einfach mitkopiert, wenn man was ins MTF kopiert. Interessant.
Dann würde ich, sofern deine Zahlung vor dem 16.4. passierte, dieses Schreiben erst einmal ignorieren oder aber, Falls du Bedenken hast, dass doch weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden könnten, eine Antwort direkt an PayPal verfassen, die wie folgt lauten könnte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.4.2015 erhielt ich von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft XYZ ein Schreiben. Die Gesellschaft fordert von mir darin eine Ausgleichszahlung inkl. Verzugszinsen in der Höhe von 24,94€ + 0,06€, für einen bestehenden Negtivsaldo meines Kontos XXX und einen nicht unerheblichen Betrag für deren Leistungen.
Nachdem ich bereits vor diesem Schreiben meinen Saldo mit einer Zahlung am xx.xx.xxxx ausglich, betrachte ich die weiter geforderten Beträge als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
White
Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt.
So zahlen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anweisungen und zahlen Sie mindestens den ausstehenden Betrag auf Ihr PayPal-Konto ein.
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Stellen Sie Ihren Scheck oder Zahlungsanweisung auf PayPal aus und senden Sie diese/n an:
PayPal-Kundenservice
Deutschland
Bitte geben Sie Ihre bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse im Hinweisfeld an und gewähren Sie zehn Werktage bis der Betrag Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben wird.
Du hast praktisch am selben Tag oder einen Tag später überwiesen? Dass habe ich bei Mahnungen früher (wenn das Geld knapp war) öfters absichtlich gemacht. Am Tag wo die Mahnung (auch mit Gebühr) eingeht, wurde überwiesen und im Zweifel behauptet das Geld war schon vor der Zustellung unterwegs. Konnte nie jemand nachweisen, dass dem nicht so war.Heute kam die Mahnung per Mail, heute hab ich überwiesen. Eine Mahnung per Post ist noch ncith hier, wie gesagt, die Mail habe ich im Zweifelsfall einfach nie bekommen, dürfte ohnehin nciht rechtsgültig sein. Und ohne Unterschrift dürfte das auch keinerlei Gültigkeit haben, wenn es dann Morgen oder Montag bei mir eintrudelt.
LG Veni_vidi_vici
PayPal muss mich nciht in Verzug setzen, aber ich wurde tatsächlich daran erinnert, dass mein Konto im Minus steht.
Zulettzt am 12.04. - da anhm ich mir dann vor sofort zu zahlen, sobald es möglich wird (was heute der Fall war)
...Von automatisch im Verzug steht da allwrdings nichts, das scheint aber durchs Gesetz so geregelt zu sein, wenn ich die entsprechende Passage richtig interpretiert habe.
Der negative Kontostand beträgt 24.95 €.
Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.
Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.
Und so einfach funktioniert's:Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.
- Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
- Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
- Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 0800 3304 373, von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.
...
Stimmt es mit dem Kontostand an sich denn?
Mein erster Gedanke war "Das ist ne Spam Mail" xD
Ja, der Kontostand stimmte. Keine angst, ich würde mich hier nicht nach irgendwas erkundigen, wenn ich nicht wüsste, dass es korrekt ist. Zwecks Zeitchsinden werde ich aber bei PP eben die Anfrage nach der Bestätigiung stellen.
Was die Sache mit dem Zahlungsverzug angeht habe ich niochmal gegoogelt und hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnkosten---f94475.html einen ähnlich gelagerten Fall gefunden.
Ist das hier vielleicht Dein Fall?
http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/ (http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/)
Unabhängig von zweifelhaften Rechtslagen, kann ich in solchen Fällen nur empfehlen, mit dem Unternehmen und dem Inkassounternehmen zu kommunizieren und Kompromissvorschläge zu unterbreiten und Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.
Dass Du bereits gezahlt hast, gelangt Dir da auch zum Vorteil.
Die Taktik "toter Fisch" und "Zeitschinden" hilft in solchen Fällen in der Regel nicht weiter.
Schön, wenn Ihr das aus der Welt schaffen könnt.
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, an einem im Vertrag bzw. im dazugehörigen Mitarbeiterreglement festgelegten gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, ohne dass irgendetwas Spezielles ansteht?
Aus meiner Sicht nicht, aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne, wollte ich erst noch hier in die Runde fragen.
Maßgeblich ist IMMER Schriftform. Fax wird toleriert und von Gerichten in der Regel akzeptiert. Alles andere ist gaga. Ergo richtig gehandelt und an Paypal überwiesen.
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, an einem im Vertrag bzw. im dazugehörigen Mitarbeiterreglement festgelegten gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, ohne dass irgendetwas Spezielles ansteht?
Aus meiner Sicht nicht, aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne, wollte ich erst noch hier in die Runde fragen.
Arbeitest du in Deutschland oder in der Schweiz?
...Kein Schichtbetrieb und weder Notwendigkeit noch sonst was. Einfach weil der Chef plötzlich von gestern auf heute meinte, es müsse gearbeitet werden, weil der 1. Mai in einigen anderen Kantonen nicht als gesetzlicher Feiertag gilt. Wir sind aber im Kanton Zürich und da gilt es. Und eben, dazu haben wir das mit einem Zusatzvertrag geregelt, in welchem der Tag als gesetzlicher Feiertag aufgeführt wird.
@Feno:
Schichtbetrieb? Fallen Zuschläge an (Betriebsvereinbarungen, (Tarif)vertrag)? Betriebliche Notwendigkeit?
Ansonsten nein.
Ich wäre kompromissbereit, wenn das früher kommuniziert worden wäre. Weil man davon ausgeht, dass man da frei hat und vielleicht den Tag schon verplant hat, kann man schlecht 2 Tage vorher seine Pläne alle umkrempeln, nur weil die das wollen.
...Irgendwann komme ich darauf zurück :) Mein Spanisch ist aber noch nicht besser geworden ;)
Falls du gehen musst sag mir bescheid, vielleicht kann ich dir hier was besorgen ;-)
...
Naja, das ist ne Anwaltskanzleim, die werden wissen, dass das nicht rechtsgültig ist. Genauso werden sie wissen, dass sie nur minimale Chancen haben Geld von mir zu bekommen, wenn die Hauptforderung bereits beglichen war, bevor ich schriftlich Kenntnis über deren Einschaltung bekommen habe.
Das kann ich ausschließen, das höngt immer noch an der real existierenden Forderung die vorher erwähnt wurde.
Nein, ich kann nur nachweisen, dass meine Forderung beglichen wurde, bevor ich die Post von denen im Briefkasten hatte.
Ich habe keine Mahnung von PayPal erhalten, allerdings Zahlungserinnerungen per Mail.
Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Mahnungen bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden.
In welcher Höhe die Inkassokosten von Ihnen erstattet werden müssen, ist nach der unterschiedlichen Rechtsprechung allerdings umstritten. Sie reichen von einer 0,3-Gebühr nach dem RVG i. V. m. Nr. 2302 VV bis hin zu einer 1,3-Gebühr i. V. m. Nr. 2300 VV (zuzüglich Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer). Mit einfachen Worten: Der Rahmen ist durchaus weit und orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vielfach verwenden Inkassofirmen geradezu standardisiert eine 1,3-Gebühr, ohne hier eine nähere Begründung abzugeben.
Wehren Sie sich gegen den Ansatz einer 1,3-Gebühr mit dem Argument, dass ein Standard-Mahnschreiben als Schreiben einfacher Art angesehen werden muss und daher nur eine 0,3-Gebühr berechtigt sei.
überweisen Sie 3,00 € Zinsen und Mahnkosten von max. 5,00 €.
Schreiben Sie in dem Verwendungszweck die vom Inkassounternehmen angeforderten Daten mit dem Zusatz: "Nur Zinsen, nur Mahnkosten".
Verfassen Sie zeitgleich ein Schreiben in welchem Sie das Inkassounternehmen darauf aufmerksam machen, dass die Hauptforderung bereits beim Gläubiger bezahlt wurde, dass Sie Zinsen und die Mahnkosten anteilig überwiesen haben und der restlichen Kostenrechnung widersprechen. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein.
Ich bin Rechtsschutzversichert...
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Dann frag doch mal einen Anwalt!
Auch mal eben eine Frage:
Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank
Auch mal eben eine Frage:
Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank
Dass man keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf, könnte sich wohl höchstens aus den AGB von Kabel Deutschland ergeben. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habt ihr die Aussage des Mitarbeiters, dass der alte Vertrag dann hinfällig wird, schriftlich? Wenn ja, dann dürfte es in jedem Fall kein Problem geben. Wenn nein, dann würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten und notfalls den neuen Vertrag widerrufen, sofern überhaupt ein Widerrufsgrund besteht. Dabei unebdingt die Frist des § 355 Abs. 2 BGB beachten, 14 Tage ab Vertragsschluss.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.
Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.
Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.
Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.
Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?
Vermutlich hat Kabel Deutschland einen Vertrag mit dem Vermieter über Fernsehen für alle Mietwohnungen, so dass diese Leistung in eurem Vertrag damit nicht umfasst wäre. Es sollte aber in euren Vertragsunterlagen stehen, zu welchen Leistungen sich KD verpflichtet hat. Ob ihr zwingend einen neuen Vertrag braucht, hängt wohl auch damit zusammen, ob KD Fernsehen auch einzeln anbietet. In dem Fall wäre es zumindest theoretisch denkbar das in einem neuen Vertrag zu bestellen und den alten über Internet und Telefon (?) weiterlaufen zu lassen.
In der Regel dürften die Angebote aber jedenfalls so gestaltet sein, dass Fernsehen+Telefon+Internet am günstigsten ist, so dass sich ein neuer Vertrag wohl wirklich lohnen dürfte. Außerdem würde dann eine womöglich anfallende Umzugspauschale entfallen und ihr hättet alle Leistungen in einem Vertrag. Zumindest wenn ihr ohnehin KD behalten wolltet, erscheint mir das daher als bestes Vorgehen. Trotzdem würde ich mir unbedingt nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass der alte Vertrag mit Abschluss des neuen hinfällig wird und keine Verpflichtungen mehr begründet.
Satelittenschüssel und Telefon/Internet sonstwo ;)
Wie viel Betriebsferien sind rechtens?
Den Urlaubswünschen der Mitarbeiter muss – sofern kein dringender betrieblicher Grund vorliegt – entsprochen werden (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Chef ebenfalls nicht einfach spontan Betriebsferien anordnen kann. Mögliche Argumente für die Anordnung von Betriebsurlaub können sein, dass die Lieferanten über die Feiertage ebenfalls nicht arbeiten, dass es zwischen den Jahren nahezu keine Kundenfrequenz gibt, oder aber, dass der Betrieb nur gewährleistet ist, so lange der Chef selbst da ist – wie etwa der Arzt in seiner Praxis. „Grundsätzlich gilt: Der Betrieb kann über höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen – wann und wie er die restlichen Tage nehmen möchte, das muss dem Mitarbeiter überlassen werden (BAG, Az: 1 ABR 79/92)“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin.
Formalien statt Willkür
Der Betriebsurlaub kann nicht willkürlich beschlossen werden, es gelten vielmehr klare formelle Kriterien. Dazu gehört beispielsweise, dass der Urlaub der Mitarbeiter grundsätzlich im Rahmen eines jeden einzelnen Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. „Unabdingbar ist zudem, dass die Betriebsferien in die Schulferien fallen – sonst wären Eltern benachteiligt“, betont die D.A.S.-Juristin. „Außerdem muss der Betriebsurlaub bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Mitarbeiter Planungssicherheit haben."
Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitspracherecht. „Betriebsferien sind nämlich immer mitbestimmungspflichtig und sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sie kann auch vorsehen, dass die Firma aufgrund von Auftragsmangel Urlaub anordnen kann.“ In der Betriebsvereinbarung muss im Vorhinein konkret der Grund für die freien Tage sowie deren Anzahl festgelegt werden. Fehlen solche konkreten Angaben und wird zum Beispiel nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen muss, ist diese Absprache unwirksam (LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06), da sie das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzt."
Hängst du denn sehr an der Wohnung? Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun sondern umziehen.
Hängst du denn sehr an der Wohnung? Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun sondern umziehen.
Muss man Konflikten immer ausweichen bzw. selbst zurückstecken, wenn das Problem eigentlich der andere verursacht? Diese Ausweichhaltung bringt wenig. Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dümmere ist. Wenn vernünftige Gespräche nichts bringen und der Vermieter andere Dinge im Kopf hat, wird der Spieß umgedreht und dem Nachbarn das Problem überdeutlich vor Augen geführt.
Muss man Konflikten immer ausweichen bzw. selbst zurückstecken, wenn das Problem eigentlich der andere verursacht?
In dubio pro rea. Da ist die Form ganz simpel :)Wenn dann müsste es "in dubio pro reae" (Dativ-Endung) heißen ,oder?
Nach pro kommt stets der Ablativ. Darum ist rea richtig ;) Man darf nicht den Fehler machen und einfach 1:1 übersetzen. Präpositionen, zu denen pro bekanntlich zählt, haben in den meisten Fällen den Akkusativ zur Folge, in einigen Sonderfällen, wie beim Beispiel pro, aber auch den Ablativ
=> Aus reus wird rea, was die Nominativ- und Ablativform der a-Deklination ist.
Eingewiesen oder Knast. Eher aber ersteres. Wobei ein zärtlicher Angriff auf nem Polizisten halt sau übele Konsequenzen haben kann (und sollte)
Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).
Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?
Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).Ja, so sieht es erstmal aus. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird es ein Richter entscheiden müssen. Richter sind an Vergleichen interessiert, von daher stehen eure Chancen, die Rechnung zu drücken, nicht so schlecht. Ihr sitzt im Moment auch am längeren Hebel, weil der Gastwirt will ja etwas von euch, euer Geld, aber spätestens wenn eine Mahnung kommt, werdet ihr kompetent reagieren müssen, dann bleibt euch imho nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.
Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?Keine Ahnung. Seid ihr denn gewerbliche Zelt- und Blumenschmuckverleiher und könnt überhaupt eine Rechnung stellen? ;) Ob euch eine Art Schadenersatz (was durchaus möglich ist) zusteht, kann euch auch nur ein Anwalt sagen.
...
Was das Zelt betrifft: Der Aufbau hat auf seiner Terrasse stattgefunden. Wenn Du die am Vortag nicht auch schon gemietet hast, dürfte nichts dagegen sprechen, dass er das auch nutzt, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Zelt dadurch für Dich "schlechter" bzw. abgenutzt wird. Anspruch auf seinen Mehrgewinn für Dich sehe ich da überhaupt nicht. Wären Schäden am Zelt durch seine Nutzung entstanden, hätte er dafür allerdings haften müssen.
...
Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.Hat das zusätzliche Kosten verursacht?
Ja, der Aufbau fand auf seiner Terrasse statt, die Gaststätte (samt Terrasse) hatte aber am Donnerstag, Freitag und Samstag geschlossen. Wir hatten am Samstag geschlossene Gesellschaft und erfuhren am Freitag während des Schmückens davon, dass am selben Abend eine weitere Feier in diesem Zelt stattfinden würde. Das von uns bezahlte und teilgeschmückte Zelt wurde also wohlweißlich durch den Wirt für eine weitere Veranstaltung genutzt.
Zudem war es uns nicht möglich, weitere Vorkehrungen (Tischdeko etc.) für den Samstag bereits am Freitag (wie vereinbart) zu treffen. Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.Hat das zusätzliche Kosten verursacht?
Erstmal kurz eine Verständnisfrage:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr das Zelt nicht bei dem Wirt, sondern bei einem Dritten gemietet habt? Wenn ja, dann ist ein Anspruch gegen den Wirt für die Nutzung mMn höchstwahrscheinlich gegeben. Wenn nein, dann wird es zumindest schon mal wesentlich komplizierter. Der Mehrgewinn des Wirtes steht übrigens nochmal auf einem anderen Blatt.
Manchmal muss man echt an der Weitsichtigkeit von manchen Menschen zweifeln.
Gerade jemand der Räume für Feierlichkeiten besitzt profitiert doch sehr von Mundpropaganda.
Sich da so ins Abseits zu schießen zeugt schon von kolossaler Blödheit.
Mein vollstes Verständnis das ihr euch nicht so veralbern lasst und hoffe das es positiv für euch endet.
Mal eine Verständnisfrage da Du schreibst, dass der Wirt Korkgeld haben will während die Getränke lt. Karte berechnet wurden. Wenn ich dein Posting richtig verstanden habe.
Korkgeld ist doch eigentlich ein Entgelt, was für den Konsum selbst mitgebrachter Getränke gezahlt wird, um den Gewinnausfall des Wirtes auszugleichen. Mit welcher Berechtigung will er das denn erheben, wenn die Getränke lt. Karte berechnet wurden?
Und selbstverständlich alles Gute zur Hochzeit.
Sehr geehrter Herr X,
in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für Ihre e-Mail. Die damit verbundenen Umstände bitten wir zu entschuldigen.
Wir arbeiten mit hohem Engagement daran, unseren Fluggästen ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Produkt anbieten zu können. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Belange unserer Gäste bestmöglich berücksichtigt werden und sie sich bereits bei der Ankunft am Flughafen willkommen fühlen. Dies ist uns in Ihrem Fall leider nicht gelungen.
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir die darüber hinaus geltend gemachten Zugkosten nicht tragen können, da es sich hierbei um weiterführende Schäden handelt und Germanwings dafür nicht haften kann.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards
Moinsen,
bin am 01.10.15 mit 3 Kumpels von Manchester nach Düsseldorf geflogen. Wir hatten über 2 1/2 Std. Verspätung als wir in Düsseldorf gelandet sind. Deshalb konnten wir unseren Zug nicht mehr erreichen und mussten per RB nach Hannover reisen. Es entstanden Zusatzkosten von 70 € für die Weiterfahrt. Nun wollte ich mir diese von Germanwings zurück holen. Außerdem hatten wir natürlich in Manchester am Flughafen etwas gegessen, aber das ist eig. auch nicht der Rede Wert. Wichtiger sind die 70 €. Dann kam heute die Antwort von Germanwings.ZitatSehr geehrter Herr X,
in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für Ihre e-Mail. Die damit verbundenen Umstände bitten wir zu entschuldigen.
Wir arbeiten mit hohem Engagement daran, unseren Fluggästen ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Produkt anbieten zu können. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Belange unserer Gäste bestmöglich berücksichtigt werden und sie sich bereits bei der Ankunft am Flughafen willkommen fühlen. Dies ist uns in Ihrem Fall leider nicht gelungen.
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir die darüber hinaus geltend gemachten Zugkosten nicht tragen können, da es sich hierbei um weiterführende Schäden handelt und Germanwings dafür nicht haften kann.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards
Kann ich da noch etwas machen? Ich hatte alle Reisedaten per Einschreiben an Germanwings geschickt nach FluggastrechteVO
Beste Grüße,
Danke Dir erstmal. Es war leider unter den 3 Std. Habe auch auf die 250 € gehofft. Es waren 2 1/2 Std. Verspätung. Soll ich der Mail widersprechen? Oder muss das auf dem Postweg geschehen? Und gibt es dafür eine Vorlage?
Vielen Dank schon mal!
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?
So, Antwort erhalten. Relativ schnell.ZitatSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.
Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?
Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!
Beste Grüße
Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?
Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?
Mir ist relativ egal wo er ist, Hauptsache er bleibt erstmal eine Weile weg. Wenn ich was neues über ihn höre, kann ich das ja hier posten. Wobei mich auch mal interessieren würde, was die Strafen für einen Angriff auf einen Polizisten sind. Soweit ich das gesehen habe, hat er versucht dem einen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Aber da er ja ohnehin auf 180 war, waren die wohl vorbereitet und schneller als er. Getroffen hat er nämlich wohl nicht, der lag sehr schnell am Boden (war aber weiterhin nicht zu beruhigen). Ich habe sein Gebrüll noch gehört, während sie ihn zum Wagen gebracht haben.
Nachteil bei einer KV ggü der meisten Polizeibeamten ist, dass in der Regel ein gutes Echo kommt. Nicht für den vermummten feigen Steineschmeißer aus Reihe zwei, sondern für denjenigen, der den Vollkontakt sucht. Aber das sollte man vorher mit einberechnen. ;)Das kann ich bestätigen. Wenn der Angreifer nicht offensichtlich ein psychisches Problem hat gibts da ganz schön aufs Maul.
Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten.
Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten.
Noch nicht! ;)
http://www.ksta.de/wirtschaft/-sote-sachverstaendige-schlagen-teil-krankengeld-vor,15187248,32720264.html
Nun, wenn ein Arbeitstag nur noch aus 50% Arbeitszeit besteht, dann ändert sich doch weiter nicht, wenn Du 25 Arbeitstage Urlaub hast. Es bleiben die 25 Tage, die Du Urlaub nehmen kannst. Zumindest wäre das für mich logisch.Stimmt, ich bin da zu sehr auf die Stunden fixiert. Nach nochmaligem überlegen ist das ja eigentlich klar :-[
Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..
Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..
Kann man dann sagen: Wenn einer Weihnachtsgeld bekommt, müssen es alle in der Firma erhalten?
Das Unternehmen braucht besondere sachliche Gründe, um bestimmte Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Das können etwa Führungskräfte mit einem höheren Gehalt oder Außendienstler mit leistungsabhängiger Vergütung sein. Es ist auch möglich, dass Weihnachtsgeld an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit zu koppeln. Eine Verweigerung der Zahlung etwa wegen des Alters, Geschlechts oder einer Schwerbehinderung wäre aber eine Diskriminierung und damit unzulässig.
Gilt das auch für Kollegen, die in Teilzeit arbeiten?
Natürlich. Teilzeitkräfte dürfen laut Gesetz wegen ihrer Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitmitarbeiter. Sie haben also einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, entsprechend dem Anteil ihrer Teilzeit.
Besteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch noch nach einem langfristigen Arbeitsausfall?
Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.
Sonderzahlungen meist für alle
Für das Weihnachtsgeld gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer die Sonderzahlung erhält. Falls dies bei einzelnen nicht der Fall ist, können sie das Weihnachtsgeld einfordern. Voraussetzung dafür ist, dass deren Arbeit oder Hierarchiestufe mit der der Kollegen vergleichbar ist.
Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.
Ansonsten erhält man hier nur nichtssagende Posts von Deutschen und auf das deutsche Recht bezogen, was letztendlich dem Fragesteller Null und noch weniger bringt...::)
Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?
Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?
Wie ist das, bleibe ich auf den Anwaltskosten hängen, falls die nicht zahlen/verschwinden oder ähnliches?
Ich bin mir sicher, dass in dem konkreten Fall auch noch die AGB der Disco zu beachten ist...
So, jetzt tragen wir den Fall Max Kruse mal in jeden Thread.Diebstahl seitens Kruse scheidet mangels Zueignungsabsicht aus, er wollte das Handy nie für sich sondern ausschließlich das Foto löschen.
Situation in der Disco. Eine BILD-Reporterin macht Fotos. Eindeutig von mir. Verstößt sie in diesem Moment gegen irgendein Gesetz? Meine spontane Einschätzung: Solange nichts veröffentlicht wird, kann sie da haben was sie möchte. Oder?
Anders sieht es, glaube ich, beim Entwenden des Smartphones durch Max Kruse aus. Hier müsste ja sowas ähnliches die Diebstahl vorliegen (wenn auch nur zeitweise). Schließlich möchte ich als Privatperson nicht, dass mir jemand mein Eigentum entwendet, um dort vielleicht auch noch auf private Daten zuzugreifen.
Aber vielleicht sehe ich da auch irgendwas nicht.
| Empfänger: KSP Rechtsanwälte |
| IBAN DE24200700240090172800 |
| BIC DEUTDEDBHAM |
| Betrag EUR 103,39 |
| Verwendungszweck: xxx |
Hauptforderung | EUR | 19,80 |
Rücklastschriftkosten | EUR | 6,00 |
Verzugzinsen | EUR | 0,49 |
kaufmännische Mahnkosten | EUR | 15,00 |
Anwaltsgebühr* | EUR | 51,75 |
Auslagenpauschale* | EUR | 10,35 |
Gesamtbetrag | EUR | 103,39 |
- Rückforderung vom 06.10.2015 zur Nr. 62233923#1 | 19,80 |
(ungerechtfertigte Bereicherung vom 08.04.2015) | |
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015 | |
- Rücklastschriftkosten vom 08.04.2015 zur Nr. 62233923#1 | 6,00 |
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015 | |
Hauptforderungsbetrag | 25,80 |
Die Dame am Telefon sagte, dass die ohnehin nicht hätten Mahnen müssen, da ich durch die Rückbuchung automatisch in Zahlungsverzug sei. Ob das stimmt oder nciht, keine Ahnung. Vor Allem geht es ja eigentlich um Geld, das die mir im Nachhinein überwiesen haben. Ich hab sie aber nicht darum gebeten mir Geld zu überweisen. Eigentlich könnte man ja auch sagen der Fehler lag dort, wenn man die Sache umdrehen wollte.
Mein Hauptproblem (neben dem Finanziellen) ist auch, dass sowas mit ganz einfacher Kommunikation erledigt gewesen wäre.
Oh shit. Das hört sich erstmal nicht gut an :-\ Ich zahle bei Lieferando immer bar an der Haustür, dadurch bin ich denke ich mal gefeit vor solchen Forderungen. Im Grunde können die ja fordern was sie wollen, wenn sie keinen Beweis dafür erbringen müssen, dass sie dir eine Mahnung zugestellt haben. SOLLTEN sie diesen allerdings erbringen müssen und nicht DU (was ich mir in unserem "Rechtsstaat" auch vorstellen kann..), hast du denke ich gute Karten und ein Anwalt sollte das klären können.Durch Kontoauszüge bzw. Paypal-"Auszüge" lässt sich doch relativ leicht nachweisen, dass du damals gezahlt hast.
Nochmal kurz zum Verständnis:Ganz genau so war das wohl. Ist mir nicht aufgefallen, hatte da ziemliches Chaos auf dem Konto. Kurzfristig musste ich was teures Bezahlen und da gingen recht viele Kleinbeträge zurück.
- Deine Bank hat die Abbuchung rückgängig gemacht, weil dein Konto nicht ausreichend gedeckt war
- Lieferando hat dir zusätzlich den Betrag zurücküberwiesen, da die Lieferung nie ankam
Muss man bei Lieferando eine Adresse hinterlegen - jenseits der Lieferadresse? War die noch aktuell? Sollte die Mahnung per Mail oder postalisch zugestellt werden?War es Lieferandos Schuld? Wann hat die Bank die Zahlung an Lieferando rückgängig gemacht?
Es war Lieferandos Fehler. Aber sie haben angeblich eine Mahnung geschickt. Hier liegt für mich - als Laie - der Knackpunkt. Wer hat zu verschulden, dass die Mahnung nicht zugestellt wurde? Dein Fehler, du zahlst (und zwar wohl vollständig mit total überzogenen Gebühren). Ihr Fehler, sie haben weiterhin Anspruch auf den zuviel überwiesenen Betrag. Pochen beide Parteien auf ihr Recht, stellt sich die Frage wer in der Beweisschuld ist. Aber hier "laufen" doch normalerweise ein paar Rechtsexperten herum, die einen besseren Überblick haben. ;)
LG Veni_vidi_vici
Sie haben am 29.03.2015 auf der Internetseite lieferando.de einen Vertrag geschlossen und als Zahlart Lastschriftverfahren gewählt. Wie vereinbart buchte Billpay am 31.03.2015 den Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 19,80 ab. Aufgrund der Stornierung des Vertrages durch lieferando.de hat Billpay am 08.04.2015 einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 auf Ihr Konto bei der Bank zur BLZ/BIC PBNKDEFFXXX erstattet.Nehmen wir mal an, du hättest das Essen erhalten. Dann hätte dir Billpay nichts zurücküberwiesen.
Es kam zusätzlich zu einer Rücklastschrift bezüglich der Abbuchung. Somit haben Sie einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 zu viel erhalten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Kontoauszüge.
Das lustige ist halt, dass ich für diese 19,80 niemals Essen gesehen habe, denn der Lieferdienst hatte nicht geliefert, genau so lustig war auch die Dame am Telefon.Ehrlich gesagt hätte ich auch keine Lust, mich am Telefon anpampem zu lassen. Von daher kann ich schon verstehen, dass sie einfach auflegt.
"Ich ich sehs nicht ein, wegen so einem Scheißdreck 80 Euro zu bezahlen" "Das hab ich jetzt nicht gehört" "Das können Sie ruhig gehört haben" "Dann leg ich jetzt auf wegen Beleidigung"
WTF?
Außerdem war die Dame ab Gesprächsbeginn gereizt und unfreundlich, während ich eher nett und kooperativ UND Kompromissbereit war.Dann will ich in dem Punkt nichts gesagt haben.
Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Wer hat zu verantworten, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte? Hast du mehrere Termine abgesagt?
Ja, man sollte meinen, dass du dann nur die Grundkosten zahlen musst, keine Verbrauchskosten. Da es aber nicht in deiner Verantwortung liegt, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte, würde ich auch meinen, dass du die Grundkosten nur zu 50% zahlen musst.
Wir reden aber nicht von Unsummen, oder? Es ist fraglich, ob man sich deswegen mit dem Vermieter streiten sollte.
Ich hab ihr gesagt sie soll mit nem Anwalt drohen - wäre aber vielleicht eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei (wegen was dann?) aber nicht evtl. sogar besser?
Kommst du dir eigentlich manchmal wie der Hausvater vor? Ich stell mir vor wie du dich am Ende der Woche im Sessel zurücklenst, Whiskey in der Hand und die E-Zigarre am qualmen und drüber nachdenkst was deine Teenage-Kiddies die Woche wieder so angestellt haben. O0
Mit einer Anzeige muss man natürlich vorsichtig sein, besonders wenn man keine Beweise hat, weil man sonst selber wegen falscher Verdächtigung dran sein kann. Um wie viel Kohle geht es denn? Evtl. sollte man das auch unter Lehrgeld abhaken.Wie ich sagte, etwa 140 Euro. Wie gesagt glaube ich, dass die Drohnung mit der Anzeige reichen wird.
Wie gesagt, ohne Beweise kann das leicht ins Gegenteil umschlagen. Würde abraten und lieber selbst recherchieren und vor allem dokumentieren.Zumindest kann sie ja (zumindest) eine Zeugin anführen, die bezeugen kann, dass sie dort gearbeitet hat.
Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.Könnte nicht nach wie vor ein Anspruch aus § 817 S. 1 bestehen? Hab die Musterlösung des Schwarzarbeiterfalls jetzt nicht mehr in Gänze im Kopf, aber der Ausschlusstatbestand nach S. 2, wonach der Anspruch aus S. 1 ausgeschlossen ist, wenn beiden Seiten ein Verstoß vorzuwerfen ist, dürfte hier nicht gegeben sein. Ich halte es für durchaus glaubhaft, dass eine Studentin es nicht auf Schwarzarbeit ankommen lassen will sondern schlicht davon ausgeht, dass sie seitens des Arbeitgebers ordnungsgemäß angemeldet wird.
Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.Könnte nicht nach wie vor ein Anspruch aus § 817 S. 1 bestehen? Hab die Musterlösung des Schwarzarbeiterfalls jetzt nicht mehr in Gänze im Kopf, aber der Ausschlusstatbestand nach S. 2, wonach der Anspruch aus S. 1 ausgeschlossen ist, wenn beiden Seiten ein Verstoß vorzuwerfen ist, dürfte hier nicht gegeben sein. Ich halte es für durchaus glaubhaft, dass eine Studentin es nicht auf Schwarzarbeit ankommen lassen will sondern schlicht davon ausgeht, dass sie seitens des Arbeitgebers ordnungsgemäß angemeldet wird.
Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
Dem "klassischen" Schwarzarbeiterfall liegt i.d.R. ja der Sachverhalt zugrunde, dass sich beide Parteien auf eine Erbringung der Leistung ohne Rechnung einigen, weshalb der Auftragnehmer seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger schutzlos gestellt wird (modifizierte Schweinehundtheorie :D ), hier dürfte der Fall anders gelagert sein, ob es Sinn ergibt, dem Geld hinterher zu laufen, steht auf einem anderen Blatt.
Eine rein hypothetische Frage. Ihr arbeitete bei Firma A, welche von Firma B aufgekauft wird. Das heisst, euer Arbeitgeber wechselt von Firma A auf Firma B. Firma B legt euch also den neuen Vertrag vor, mit welchem ihr nicht einverstanden seid. Ihr wechselt also nicht zur Firma B.
Muss nun die Firma A mir kündigen? Muss ich selber bei Firma A kündigen? Ist ja, zumindest bei uns, relevant fürs Amt, wie lange man kein Geld erhält. Wie ist das in Deutschland?
Es ist ebenso unzulässig, dass wg. einer Betriebsübernahme Entlassungen ausgesprochen werden.
Das ist mir soweit klar. Mit Unterzeichnen des neuen Vertrags wird der alte Vertrag gekündigt. Und wenn ich den neuen Vertrag nicht unterzeichne, bleibt der bisherige bestehen. Meine Frage ist, ob dann der "alte" Arbeitgeber mir kündigen muss oder von mir verlangen kann, dass ich kündigen muss. Ich meine ja, dass der Arbeitgeber mir kündigen muss und nicht umgekehrt. Doch in vielen Dingen hat man als Arbeitnehmer die Arschkarte, was mich hier also auch nicht verwundern würde.
Es ist ebenso unzulässig, dass wg. einer Betriebsübernahme Entlassungen ausgesprochen werden.
Ist es das wirklich? Schließlich ist bei Firmenübernahmen die Sicherung der Arbeitsplätze immer ein wichtiges Thema.
Servus, ich hätte mal ein paar Fragen im Bereich Arbeitsrecht. Und zwar habe ich einen Teilzeitvertrag mit vertraglich festgehaltenen 80h/Monat. Zusätzlich dazu wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Nun ist es so, dass ich diesen Monat einige Überstunden anhäufe. Von Kollegen habe ich nun gehört, dass es sein kann, dass ich statt einer Auszahlung einfach nur Urlaub bekomme. Kann ich eine Auszahlung fordern oder muss ich mit Urlaub zufrieden geben und ist dieser Urlaub dann bezahlt oder unbezahlt? Weiterhin ist mir aufgefallen, dass ich im nächsten Monat für weniger als 80 Stunden eingeplant bin. Habe ich grundsätzlich ein Anrecht auf die ausgemachten 80h/Monat? Wenn ja, was ist wenn der Arbeitgeber der Vereinbarung nicht nachkommt und mich nur für bspw. 60 Stunden einteilt?Der "Urlaub" wäre selbstverständlich bezahlt, im Endeffekt würdest du im kommenden Monat deine vorherigen Überstunden "abfeiern" und so wieder auf deine durchschnittlichen 80h/Monat kommen. Sprich: Diesen Monat hast du 100h gearbeitet, kommenden arbeitest du nur 60h, gleicht sich ergo wieder aus.
Das gilt aber nur wenn auch explizit im Arbeitsvertrag eine "garantierte" Arbeitszeit von 80 Stunden angegeben ist. Bei einer Formulierung wie "bis zu 80 Stunden" könnte er dich auch monatlich nur für 1 Stunde einsetzen.
Wenn man als Angeklagter vor Gericht muss (Beleidigung) und freigesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet? Und der Angeklagte die Reisekosten?Fahrtkosten bekommst du erstattet. Beim Verdienstausfall gibt es einen Höchstsatz pro Stunde den man geltend machen kann aber da weis ich jetzt nicht genau wo der liegt. Bekommst du einen Stundenlohn und durch die verpasste Arbeitszeit weniger Geld kannst du den Verdienstausfall bis zum Höchstsatz geltend machen aber bekommst du ein Festgehalt ohne Stundenbezug entsteht dir kein Schaden den du geltend machen könntest.
Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dich als Zeugen vorläd musst du vor Gericht erscheinen und dein Arbeitgeber muss dich dafür auch freistellen. Solltest du nicht erscheinen kommen die netten Menschen in Grün (oder Schwarz, je nach Bundesland) vorbei und spielen begleiteten Taxiservice ;)
Als Zeuge hat man auch immer ein Anrecht auf Erstattung der Unkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Als Angeklagter ebenso sofern man freigesprochen wird. Bei einer Verurteilung oder auch wenn das Verfahren eingestellt wird bleibt man auf den Kosten sitzen.
In Zivilsachen muss man als Kläger und Beklagter nicht zwingend vor Gericht erscheinen sondern kann sich auch von seinem Anwalt vertretten lassen.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Also, sowas finde ich schon wieder eine absolute Frechheit... >:( >:(
Wenn man eine offizielle Entscheidung trifft, ohne dafür eine rechtliche Grundlage nachweisen zu könne, basiert diese Entscheidung auf Willkür!
Wenn du mich daran erinnerst, frage ich heute Abend mal meine Partnerin; sie ist Verwaltungsfachangestellte und arbeitet bei der Stadt Braunschweig ;)
Eine Frage zum Melderecht:
Ich bin beruflich für voraussichtlich 8 Monate nach Ludwigshafen gezogen.
Partnerin, Freunde, Familie und Geschwister, sowie sämtliche Vereine etc. sind weiterhin in Stuttgart und Umgebung, weswegen ich auch am Wochenende immer dort sein werde.
Der Lebensmittelpunkt liegt also klar am bisherigen Wohnsitz, bei meinem ersten Besuch im Bürgerbüro wurde mir jedoch die Anmeldung als Zweitwohnsitz für LU verweigert.
Grund: Sie sind 5 Tage pro Woche hier und nicht verheiratet. Basta.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Nachdem ihr Vorgesetzter nicht vor Ort war bin ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen.
LU will natürlich meine Steuern, Zuschüsse etc., die sie nur für Erstwohnsitzler bekommen...
Kennt sich jemand genauer aus und kann mir ein paar relevante Paragrafen nennen, damit ich die mMn eindeutige Angelegenheit morgen im Rathaus schnell über die Bühne bringen kann?
Vielen Dank!
Da kommen wir dann gleich zur nächsten Frage, jetzt sind die Steuerfachmänner gefragt: (ich werde aber auf jeden Fall demnächst auch einen Steuerberater engagieren...)Bin jetzt kein Steuerfachmann, habe aber auf die Schnelle Folgendes gefunden:
Inwiefern könnte das Einfluss auf die doppelte Haushaltsführung nach EStG haben? So wie ich das verstanden habe, kann ich die Kosten für die Wohnung in LU trotzdem als Werbungskosten absetzen... ???
Als zweite Voraussetzung neben dem eigenen Hausstand muss die Hauptwohnung am Heimatort der Lebensmittelpunkt sein, nicht die Zweitwohnung am Arbeitsort (BFH-Beschluss vom 27.5.2009, VI B 162/08, BFH/NV 2009 S. 1435). Nicht entscheidend ist, wo Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (BFH-Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07, BStBl. 2009 II S. 153).(aus steuernetz.de (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home), habe Ähnliches aber auch auf anderen Seiten gefunden)
[...]
Bei Alleinstehenden befindet sich der Lebensmittelpunkt dort, wo sie die engeren persönlichen Beziehungen haben (BFH-Urteil vom 9.8.2007, VI R 10/06, BStBl. 2007 II S. 820). Das ist dort, wo beispielsweise Eltern oder Verlobte(r) leben, der Freundes- und Bekanntenkreis ist, Mitgliedschaften in Vereinen bestehen, politische, künstlerische oder andere Aktivitäten ausgeübt werden.
Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - ich frage mal ganz kurz und bündig: Ich bin gerade dabei ein autobiografisches Buch zu schreiben und möchte das gegebenenfalls auch veröffentlichen. Da in diesem Buch natürlich auch reale Personen vorkommen frage ich mich auf was ich hier rechtlich achten muss? Sollte ich es veröffentlichen wollen, reicht es dann wenn ich das unter einem Pseudonym mache und brisante Daten (Namen, Orte, Ämter, usw.) "unerkennbar" abändere? Oder sehe ich das zu naiv? Wie sieht denn die Rechtslage hier aus?
Ich würde mich über eine fundierte Antwort sehr freuen. Und auch über alle anderen Antworten. ;)
Ich habe mal eine Frage zu meiner Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag so festgelegt ist:
Das Anstellungsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines jedes Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Für mein Verständnis heißt das, dass, wenn ich am 17. Mai kündige, ich noch den komplette Juni, Juli, August beim aktuellen Arbeitgeber arbeiten muss. Oder?
Also der aktuelle Monat + die nächsten drei Monate.
Stimmt das so?
Jetzt hätte ich auch mal was...
Meine Freundin zieht um und hat in ihrer alten Wohnung einen Festnetz / Internetvertrag mit einem Mobilfunkanbieter.
In ihrer neuen Wohnung hat sie keinen Telefonanschluss (ja das scheint es wirklich noch zu geben). Im Haus selbst liegt ein Anschluss, in ihre Wohnung hoch ist jedoch keine Leitung verlegt.
Folgende Fragen:
1. Ist der Vermieter dazu verpflichtet, für die Kosten des Verlegens eines Telefonanschlusses aufzukommen? Dürften ja mehrere Hundert Euro sein.
2. Falls sie das Verlegen selbst bezahlen müsste, wollte sie dies nicht. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Mobilfunkanbieter? Dieser sagt nein - der Vermieter habe ihr diesen Anschluss zu legen, falls er dies nicht tue, sei das ihr Problem, nicht das des Mobilfunkanbieters, welcher an diesen (Gesamt)Haushalt seine Dienstleistung ja uneingeschränkt abliefern könne wenn sie das wollte...
Ich verstehe bei der Sache nicht ganz, was nun das Angebot für Mobilfunk, mit dem Verlegen einer Leitung im Haus zu tun hat...
Letzteres käme doch nur bei Festnetzanschluss in Frage.
Ok, also geht es wirklich um einen Festnetzanschluss.
Ich wüsste jetzt nicht, wie das auf irgendne Weise juristisch auch nur annähernd vertretbar wäre, dass du nicht schwarzgefahren bist.Ich auch nicht, daher frag ich ja. Naja ich werde mal da anrufen und ein bisschen rumheulen, vielleciht hab ich ja Glück und es wird günstiger.
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:
Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!! ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.
Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht. :blank:
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:Und wie haben sie das dann begründet? Sie sind im 100er Bereich 100 gefahren, aber da es in 100m 80 ist, sind sie dabei?
Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!! ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.
Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht. :blank:
Ich wüsste jetzt nicht, wie das auf irgendne Weise juristisch auch nur annähernd vertretbar wäre, dass du nicht schwarzgefahren bist.Ich auch nicht, daher frag ich ja. Naja ich werde mal da anrufen und ein bisschen rumheulen, vielleciht hab ich ja Glück und es wird günstiger.
Ganz offensichtlich ist er in der 100er Zone zu schnell gefahren, da er auf das Navi vertraut hat, dass der Blitzer erst beim 80er Schild stehen wird.Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:Und wie haben sie das dann begründet? Sie sind im 100er Bereich 100 gefahren, aber da es in 100m 80 ist, sind sie dabei?
Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!! ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.
Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht. :blank:
Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg...
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Ist das eine Kacke. Hoffe du biegst das alles irgendwie hin.Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg...
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Privatinsolvenz lohnt nur wenn du richtig dicke Schulden und keine realistische Aussicht hast das jemals wieder zurückzahlen zu können. Wird der Privatinsolvenz zugestimmt bekommst du die nächsten 7 Jahre von deinem Gehalt alles abgezogen was über 1050€ monatlich (+ zusätzlicher Auslagen wie Unterhalt, Pflege etcpp) liegt automatisch abgezogen und wandert an deine Gläubiger. Und nach den 7 Jahren bist du deine Schulden auch nur los wenn alle deine Gläubiger zustimmen auf ihre Forderungen zu verzichten.Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg...
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Ich werd der GEZ halt mit Sicherheit nix geben. Stand jetzt bin ich in ein paar Tagen offiziell Hartzer und keinen Job in Aussicht. Ich wollte eignetlich ja noch Master machen, das geht finanziell nicht... Kurz gesagt ich hab keinen Plan wies finanziell weiter gehen soll.
Wie Durchgeknallte reagieren, das kann man nicht abschätzen. Wenn sie es so persönlich nehmen, sollte man selbst reagieren und nicht auf die Instanzen/Nachbarschaftshilfe hoffen/vertrauen.
Der Umzug hat mich zwar viel Geld gekostet, aber bei dem Gegenwert...
Habe eine Frage zum Thema Mietrecht (Vertragsabschluss). Ich ziehe gerade nach Frankfurt und habe dort ein Zimmer gefunden. Die Vermieterin meinte ich könnte das Zimmer haben. Per E-Mail einigten wir uns über das Einzugsdatum, Miete und Kaution waren schon in der Anzeige und ich habe darüber auch nicht verhandelt. Ich schrieb Ihr dann, dass ich das Zimmer auf jeden Fall nehme. Sie meinte, dass Sie nur noch die Reservierungsgebühr in Höhe der halben Kaution brauche. Anschließend machte Sie den Vertrag fertig und schickte Ihn mir zu. Die Reservierungsgebühr habe ich rechtzeitig überwiesen. Nun hat Sie mir geschrieben, dass Sie mich doch nicht als Mieter will. Kann Sie das so einfach?Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag mündlich geschlossen werden, soweit sich die Parteien über die essentialia negotii (die wichtigsten Vertragsinhalte) einig sind. Bei dir kann der Vertrags jetzt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Reservierungsgebühr vorgenommen worden sein, da du aber bezahlt hast, würde ich den Vertrag als geschlossen ansehen.
Ich meine, dass man einen Vertrag auch mündlich schließen kann. Wir waren uns in allen Punkten einig (Miete, Kaution, Einzugstermin), haben es nur nicht nochmal explizit gesagt. Da mein Studium nächste Woche anfängt brauche ich dringend ein Zimmer und habe mich darauf verlassen das dies auch klappt. Jemand hier eine Ahnung?
Meint ihr der Gang zum Anwalt lohnt sich in diesem Fall?
Ein ähnlicher Fall aus meinem Bekanntenkreis:Den Vertragsbeginn würde ich bei einem Mietvertrag als Mindestanforderungen sehen, somit dürfte in dem Fall noch kein wirksamer Vertragsabschluss vorliegen (gibt zu vergleichbarem sicherlich Rechtsprechung). Ich würde den Mietvertrag unterschreiben und danach dem Vermieter der anderen Wohnung absagen.
Einem Freund wurde eine Wohnung mündlich zugesagt, allerdings war das Einzugsdatum damals (Anfang März) noch nicht klar, da der Vermieter möglicherweise kurzfristig selbst wg. Eigenbedarf dort wohnen müsste-der Vermieter meinte er würde sich dann melden. Seitdem hat sich der Vermieter aber nicht mehr bei ihm gemeldet. Mittlerweile hat mein Freund eine andere Wohnung gefunden und ihm wurde dort auch mündlich zugesagt. Er möchte nun, wenn er bei der neuen Wohnung einen Vertrag unterschrieben hat, sich bei dem Vermieter der alten Wohnung melden und absagen. Da nichts über E-Mail oder SMS, geschweige denn schriftlich festgehalten wurde und auch noch kein Geld/Kaution geflossen ist in Richtung alte Wohnung, hoffe ich, dass er es nicht zu schwer haben wird in dem Fall? Oder wie seht ihr das?
Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.
Vielen Dank euch allen.
So ich konnte gestern nicht schlafen und habe direkt Mails geschrieben. Für Dienstag habe ich jetzt noch eine Besichtigung.
Auch habe ich der Dame geschrieben, war etwas sauer und auch verzweifelt, in der ich Ihr vorgetragen habe warum aus meiner Sicht ein Vertrag abgeschlossen wurde und ob wir uns nicht einigen könnten.
Von Frankfurt aus wäre es halt sehr viel leichter ein Zimmer zu suchen. Auf die meisten Anfragen kommt keine Antwort und wenn mich dann welche einladen haben Sie halt nicht alle am gleichen Tag Zeit. Dann muss ich jedes mal 3,5 Stunden nach Frankfurt fahren dort dann noch mindestens 1-2 Stunden verbringen und dann wieder heim. Hoffe Sie geht auf Signor Rossis Vorschlag ein, dass ich solange dort wohnen kann bis ich was neues habe.
Habe dann vorhin bei einer Anwalt Hotline angerufen, weil der Deutsche Mieterbund erst am Donnerstag einen Termin für mich hat. Habe vom DMB auch keine Telefon Beratung gefunden. Diese hat mir allerdings bestätigt, dass ein Vertrag zustande kam. Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.
Würde mich aber nicht drauf verlassen. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Mehrkosten sitzen...Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.
Das klingt nice für dich und nach einem passenden Denkzettel für die Vermieterin. :)
Find's beschämend, dass die Entsprechenden Städte da so wenig für tun...
Es handelt sich bei jenen eigentlich immer um Großstädte, die teils damit "werben", dass sie Universitäts- oder Bildungsstädte sind. Aber dann so schlechte Bedingungen für ihre Studenten zu bieten, finde ich nicht ok.
@White:
Weißt du ob und was Frankfurt da aktiv tut?
Find's beschämend, dass die Entsprechenden Städte da so wenig für tun...Auch wenn es eigentlich recht offtopic ist: Studiere in Osnabrück, hier ist die Wohnungslage würde ich behaupten noch recht human, sowohl preislich als auch von der Zahl der Angebote, aber jedes mal wenn die örtliche Tageszeitung über ein geplantes Studentenwohnheim der Stadt berichtet tobt der "kleine Mann" in den Kommentarspalten. "Für Azubis wird nichts getan", "Ich suche mit meinem Freund und unseren 2 Kindern jetzt schon seit 6 Monaten ne geeignete Wohnung aber nur absagen, vermieten lieber an WGs", usw., dass Studentenwohnheime auch den regulären Wohnungsmarkt entlasten sehen da einige anscheinend nicht, aber das nur am Rande.
Es handelt sich bei jenen eigentlich immer um Großstädte, die teils damit "werben", dass sie Universitäts- oder Bildungsstädte sind. Aber dann so schlechte Bedingungen für ihre Studenten zu bieten, finde ich nicht ok.
Deutsche Innenstädte sind oft gleichzeitig deutsche Altstädte. Und bei solchen gibt es meines Wissens nach geregelte Vorschriften, inwieweit diese erhalten werden sollen/müssen. Das betrifft dann u.a. auch die Bauhöhe von Gebäuden.Innenstädte war schlecht von mir formuliert, ging mir um die angrenzenden Stadtteile. Ich sehe durchaus ein, dass historische Altstädte und Altbauten erhalten werden sollen und auch nicht durch andere Bauten "verschandelt" werden sollen, ich halte aber das stoische festhalten an 3 Stöcken plus Dachgeschoss schlicht für schwachsinnig, gerade wenn die anliegenden Bauten keine historisch/architektonisch "wertvollen" Gebäude sind, sondern Mehrparteienhäuser aus der Nachkriegszeit. An deren Höhe orientieren sich dann auch Neubauten, wobei es - meinem Empfinden nach - niemandem weh tun würde, wenn die Neubauten 2 Stöcke mehr hätten und somit (grob überschlagen) bei gleicher Grundfläche knapp 50% mehr Wohnraum geschaffen würde.
Wenn man überall hinbauen dürfte/könnte, wäre der Immobilienpreis nicht dort, wo er gerade ist.
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des RotlichtbezirksUnd das führst du als negativ auf? xD
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des RotlichtbezirksUnd das führst du als negativ auf? xD
Vielleicht hat Maddux da auch Geheimtipps :DDas Hostel liegt zwar direkt am Anfang des RotlichtbezirksUnd das führst du als negativ auf? xD
Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht. ;D
Deutlich ist auch Definitionssache. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass man da durchaus auch für 20 Euro bedient wird xDDas Hostel liegt zwar direkt am Anfang des RotlichtbezirksUnd das führst du als negativ auf? xD
Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht. ;D
Bisher hatte ich das Glück das die Taxifahrer mich immer am richtigen Ende der Moselstraße rausgeschmissen haben. Da komme ich, sturzbetrunken wie ich dann idR bin, nicht auf dumme Gedanken ;DVielleicht hat Maddux da auch Geheimtipps :DDas Hostel liegt zwar direkt am Anfang des RotlichtbezirksUnd das führst du als negativ auf? xD
Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht. ;D
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?
[...]und unverschämte Immobilienpreise (Miete oder Kauf).
350€ für 70m² ?? ??? ???Saarland auf dem Land. Je nach Lage und Ausstattung gibt es hier 2-3 ZKB mit 60+ m² ab 300€ kalt. In Saarbrücken hingegen bekommst du dafür gerade mal ein kleines Zimmer in einer WG.
Alter, wo ist das denn?
Würde mich aber nicht drauf verlassen. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Mehrkosten sitzen...Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.
Das klingt nice für dich und nach einem passenden Denkzettel für die Vermieterin. :)
Ganz kurze Frage: Müssen Sperrvermerke (bspw. in E-Mails) von der anderen Seite bestätigt werden oder sind die nach meiner Aussprache (schriftlich in der Mail) schon gültig?
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?
Ja, dass in den meisten Fällen gebaut werden würde, wenn die rechtliche Möglichkeit bestünde, ist klar. War eher als Apell an Gestzgeber und Kommunen gerichtet, als als Frage an Bauherren.Zitat von: apfelschorleIch werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?
Die Frage ist eher (rechts)politisch gemeint oder? Denn das Maß der baulichen Nutzung wird ja durch die Baunutzungsverordnung, insbesondere § 16 (https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__16.html), und den entsprechenden Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan der Kommunen festgelegt.
Beispielsweise:
Ich bin in Unternehmen X seit Y Jahren angestellt. Bewerbe mich dann bei Unternehmen Z. Da ich nicht will, dass Unternehmen X etwas davon mitbekommt, schreibe ich in die Mail, dass ich den ganzen Bewerbungsprozess vertraulich behandeln möchte.
Ich habe mich schon etwas im Internet umgesehen, konnte auf die Frage aber keine zufriedenstellende Antwort finden.
Ja, dass in den meisten Fällen gebaut werden würde, wenn die rechtliche Möglichkeit bestünde, ist klar. War eher als Apell an Gestzgeber und Kommunen gerichtet, als als Frage an Bauherren.Zitat von: apfelschorleIch werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?
Die Frage ist eher (rechts)politisch gemeint oder? Denn das Maß der baulichen Nutzung wird ja durch die Baunutzungsverordnung, insbesondere § 16 (https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__16.html), und den entsprechenden Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan der Kommunen festgelegt.
http://www.gamestar.de/news/pc/3312408/1250_euro_rechnung_fuer_f2p_spiel.html
Hatte den Fall gestern Nacht schon bei Tagesschau gelesen. Ich verstehe nicht wie sowas bis zum BGH hochkommen kann. Taschengeldparagraph, schwebende Unwirksamkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit aufgrund des jungen Alters, garniert mit einem nach Treu und Glauben fragwürdigen Geschäftsmodell des Anbieters, Verstoß gegen UWG Regel 28 (Gezielt Kinder ansprechen)...wieso muss das "so hoch" gehen? Das kann jedes Amtsgericht abschließend beurteilen.
Hatte da der Anbieter gehofft die Gegenseite zu zermürben - oder ein Versäumnisurteil zu erwirken?
Der Einwand mit "die Mama muss selber schauen was mit dem Telefon angestellt wird" ist so hohl, da frage ich mich wofür die Gerichte in den vorherigen Instanzen bezahlt werden? Folgen wir dem für einen Moment: Ruft der Sohnemann eine Sexhotline an, dann besteht automatisch die Pflicht der Gegenseitige sich zu vergewissern dass der Anrufende volljährig ist - analog gilt dies auch für andere Geschäfte. F2P-Zahlungen sind meist ab 18 - ergo besteht implizit eine PFlicht zur Altersverifikation. Der ist der Betreiber wohl nicht nachgekommen - und der Junge war auch nicht 17, sodass man sagen könnte "klang erwachsen."
Selbst wenn er die Kreditkarte von Mutti geklaut hätte und sich mit nem Stimmverzerrer gemeldet hätte, ist der Bub einfach nicht voll geschäfts- und deliktfähig. In so einem Fall stünde dem Anbieter vielleicht eine Unkostenentschädigung für die Rückabwicklung etc. zu, die sich irgendwo bei 50-100€ einpendeln würde.
Was ja auch wenig bekannt ist, ist dass Telekommunikationsanbieter eigentlich bei so größeren Summen den Anschluss vorübergehend sperren...weil es "suspicious" wirkt.
Allein schon das Telekommunikationsgesetz zu bemühen obwohl die Sache "genereller" schon im BGB geregelt ist...und selbst mit dem Taschengeldparagraph wäre spätestens nach dem 2ten Anruf Schluss gewesen, da die Gesamtsumme in kurzer Zeit zu betrachten zumutbar für den Anbieter ist.
Okay, das erhellt die Sache. Der BGB-Paragraph ist da ja sehr eindeutig.
Bleiben wir beim Telekommunikationsgesetz und der Beweislastregelung: Wie plausibel und nachvollziehbar ließe sich da ein Zusammenhang aufzeigen zwischen den teuren Telefondiensten und der Zockerei des Jungen? Man könnte ja beweisen, dass der Junge Ingamezeugs gekauft hat - und das Telefon als Zahlungsmöglichkeit missbraucht hat.
In der Tat bin ich überrascht dass es wohl anonyme Zahlungsabwicklungen ohne weitere Verifikation am Telefon geben DARF. WOW.
Trotzdem bleibt ja mein Einwand bezüglich der UWG bestehen. Die ABSICHT des Anbieters gezielt Jugendliche und Kinder anzusprechen kann als Verstoß gegen die UWG gesehen werden. Wobei das ja eine Anscheinsfrage wäre...
Interessant wäre, da du ja sagst das Taschengeldparagraph etc. unwichtig sind, wie der Richterspruch bei einem Volljährigen ergangen wäre, der das elterliche Telefon nutzt.
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmerhttps://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag?
Ansonsten gilt wohl das: §5 Abs. 1 Buchstabe c:Zitat(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmerhttps://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Das bedeutet imho, dass du Anrecht auf 6/12 also auf den halben Urlaub hast. Bei Kündigung zum 31.7. hättest du wohl Anrecht auf den vollen Urlaub gehabt.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/
Jau, da hab ich mich wohl verlesen. Hast du mit deinem AG denn schon darüber gesprochen?
3. KANN MAN SICH DIE VERBLEIBENDEN URLAUBSTAGE AUSZAHLEN LASSEN?http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/#Zahlen
Der Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch sofort fällig (BAG, 9 AZR 365/10). Wie bereits erläutert, ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt. In Betracht kommt aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann.
Wer kennt sich aus?
Folgende Situation:
Gestern Abend ist mir, beim ausparken, jemand gegen meinen Golf gerollt.
Der "Unfall" ist von den Cops aufgenommen worden, alle Daten liegen vor.
Augenscheinlich ist 0 dran an beiden Autos, der andere ist auch, laut eigener Aussage nur gerollt.
Nun zu meiner Frage:
Ab wann zählt das Fahrzeug als Unfallwagen?
Als ich mir den Wagen gekauft habe und meinen vorherigen in Zahlung gegeben habe (mit dem bin ich einer jungen Dame zu nah gekommen...), habe ich diesen leichten Auffahrunfall erwähnt, aber der Verkäufer meinte, das wäre dennoch kein Unfallwagen, da keine "Kaltverformung" vorgelegen habe.
War wie gesagt auch sehr sachte.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir den Wiederverkaufswert nicht mindern möchte, wenn er nun als "Unfallwagen" gilt.
Ist er das schon, weil TeamGreen den Unfall aufgenommen hat, oder erst dann wenn ich zu VW bzw. in eine Werkstatt fahre?
Mache ich eh am Freitag, wegen TÜV/AU und Inspektion, ist aber vom "Unfall" unabhängig.
Also...wer kennt sich aus?
Die Telekom ist ja dreist drauf...
Stehen die tatsächlich seit heute morgen direkt vor dem Dienstgebäude von dem Kunden bei dem ich im Einsatz bin, und eine hübsche Blondine verteilt dort Schokoriegel mit Info für eine Karriere bei der Telekom. Hier ist ein IT-Standort, soweit ist das nicht dumm. ;)
Allerdings macht aus dem Fahrzeug heraus eine 2. Person immer ein Foto von jenen Menschen, die den Schokoriegel annehmen. Ich denke mal, um nachher bei einer Bewerbung die Maßnahme hier bewerten zu können.
Allerdings handeln sie hier meiner Meinung nach rechtswidrig, wenn sie ohne Fragen (und Wissen) der Person ein Foto machen.
EDIT:
Ein 3. hat anscheinend die Gegend beobachtet, denn der ist mit Tempo grade angefahren gekommen und hat die wohl gewarnt. Aus unserem Gebäude haben sich hier schon welche beschwert und die Nummernschilder notiert.
Die wissen sehr wohl, dass das nicht ganz rechtens ist...
Ich packe es mal hier rein.
Wenn man in die falsche Steuerklasse gepackt wird, kriegt man das Geld nur durch Steuererklärung wieder?
Hintergrund:
Eine Freundin war ein Jahr in Paris, ist nun seit September wieder hier und arbeitet auch. Hat sich auch umgemeldet und so.
Erster Monat normal Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, diesen Monat auf einmal 6.
Angeblich hat sie es angegeben.
Warum dann aber erst korrekt? Besteht ne Chance dass vorher schon verrechnet zu bekommen?
Bitter natürlich, dass diese Lektion durch ein Familienmitglied ausgelöst wurde. That's life. :angel:
Folgende Situation: Ein Freund von mir (keinesfalls ich ;D ) hat im Laufe der Woche einen Sodastream bestellt, weil der alte kaputt war. Da dieser Freund nahezu alles reparieren kann, hat das auch mit dem Gerät geklappt. Daraufhin stornierte er die Bestellung und das gint auch alles glatt.Frage zum Verständnis: der Sodastream war kaputt, daraufhin wurde mit dem Händler (oder Hersteller) vereinbart, das wegen Garantie (oder Gewährleistung) ein neues Gerät geliefert wird. Oder wurde ein gänzlich neuer gekauft, die Bestellung wurde storniert und er kam dennoch an?
Jetzt kam heute der DPD-Mensch zu meinem Freund und lieferte einen Sodastream.
Ich vermute mal wenn mein Freund das Gerät einfach behalten würde, wäre das Betrug?
Wenn er es zurückschicken würde, müsste der Händler den Versand übernehmen?
Edit: ich werd Montag da anrufen und fragen was ich machen soll, die Rechtslage interessiert mich aber trotzdem.
Storniert wurde etwa ne Stunde nach dem Kauf, Kauf und Stornierung außerhalb normaler Geschäftszeiten. Aber wie gesagt, ich ruf eh an.Naja und genau da kann der Haken liegen. Sprich erst wurde die bestellung abgearbeitet und später erst die nachricht mit der Stornierung als die Ware dann schon versandt wurde.
Naja die Stornierung wurde bestätigt, das ist nicht das Problem ^^Nur automatisch vom System, oder so dass der Händler davon bereits kenntnis hatte bevor er die Ware verschickte?
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Ohne jetzt einen § oder ein Urteil zur Hand zu haben, glaube ich nicht, dass der Verbraucher in so einem Fall die Rücksendekosten tragen muss.
Im Endeffekt bleibt also halt nur zu klären ob du auf den kosten sitzen bleibst fürs zurücksenden oder nicht.
Doch, da er ja eine Bestellung getätigt hat. Grundsätzlich ist also erstmal ein gültiger Vertrag entstanden.Ohne jetzt einen § oder ein Urteil zur Hand zu haben, glaube ich nicht, dass der Verbraucher in so einem Fall die Rücksendekosten tragen muss.
Im Endeffekt bleibt also halt nur zu klären ob du auf den kosten sitzen bleibst fürs zurücksenden oder nicht.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
Doch, da er ja eine Bestellung getätigt hat.Du hattest aber "§ 241a Unbestellte Leistungen" zitiert, darauf hatte ich mich mit "in so einem Fall" bezogen ;) Dass die Shops selber auswählen können, ob sie die Rücksendung bestellter Ware bezahlt haben wollen oder nicht, steht ja nicht zur Debatte.
Wobei ja mehr die Frage besteht ob irgendeine UK Institution Schritte für einen non-UK Einwohner unternimmt^^ Das müsste denke ich schon über EU gehen (wenn). Ich melde den Händler auf jedenfall bei Smok (die bieten dafür extra ein Formular an, scheint also nicht selten zu sein) und warte weitere Einzeiler ab (ich schreibe inzw auf Englisch, dennoch bekomme ich Dinge zurück wie "Wenn du RMA wollen .... ".
Du hast ja nciht zufällig mit PayPal bezahlt?
http://www.helpster.de/kein-telefonanschluss-in-der-wohnung-was-tun_53104
Bei mir hatten fast alle Anbieter angeboten, es auf ihre Kosten zu verlegen. Der Markt ist umkämpft :D
Warum bleibst nicht bei Kabel? Dann musst du keinen Anschluss legen lassen.
Ich missbrauche den Thread hier mal, weil ja auch deutsche Juristen hier mitlesen: Weiss jemand von euch, wie es im deutschen Recht mit der Fortpflanzungsmedizin aussieht? Bzw. genauer mit der Präimplantationsdiagnostik (diese meint eine Untersuchung der möglichen einzupflanzenden Emryonen auf bspw. genetische Defekte vor einer künstlichen Befruchtung; im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, die Untersuchung nach der natürlichen Befruchtung). Wurden da in den letzten Jahren neue Regelungen eingeführt?
Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?
Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.
Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.
Was verstehst du unter Loch?Die Unterkünfte in denen Einsatzkräfte oft (nicht immer) untergebracht sind, sind nicht gerade Luxushotels.
Für mich ist es echte Freizeit, wenn man abends feiert, essen geht, zum Sport geht, sich Fussball spiele anschaut. Und das habe ich nicht nur aus diversen Medien, sondern auch selbst in diversen Kasernen erlebt.
Wieso sollte es zwischen Ankunft und Einsatz keine echte Freizeit geben? Der einzige Unterschied ist halt, dass man die Freizeit nicht zuhause verbringt. Dafür kann man ja sowas wie AWZ einführen, aber pauschal das 1:1 vergüten? Finde ich ziemlich übertrieben.
Und wieso sollten Polizeibeamte einen anderen Status haben als Soldaten die sogar jahrelang fern der Heimat stationiert sind? Oder Angestellte die beruflich viel auswärts in Hotels übernächtigen müssen?
Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?
Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.
Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.
Weil der normale Angestellte vermutlich abends in die Stadt und sich amüsieren gehen kann, sowie vermutlich weder auf die eigenen Waffen / Ausrüstungsgegenstände noch auf seine Fahrzeuge aufpassen muss.
Soldaten im Auslandseinsatz bekommen Zuschläge auf ihren Sold dass es kracht. Im Inland - es geht hier um Einsätze, nicht um Stationierungen. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen sind auch in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert gelegen und da wohnt auch garantiert nicht jeder im Umkreis von 25km.
Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.
Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.
Nochmal. Wenn ich mit meiner Kompanie auf ein Manöver gefahren bin, kam ich an und bezog meine Unterkunft. Beginnt nach Ende der Übungsinhalte mit Einnahme der Abendverpflegung bei der Bundeswehr mittlerweile "Freizeit", die mit dem Wecken am nächsten Morgen endet? Interessant.
Lehrgänge sind etwas völlig anderes. Darum geht es hier nicht. Da hat man seine normale Tagesarbeitszeit und danach Freizeit. Bei der Polizei wie bei der Bundeswehr.
Und warum du jetzt wieder mit "amüsieren" kommst, obwohl ich zuvor schon beschrieb, dass das nur erlaubt und gemacht wird, wenn man Freizeit hat, nicht aber im Rahmen der 1/3 oder 1:1 Regelung - keine Ahnung.
Nun klagte ein Beamter aus SH, dass der Aufenthalt im Hotel / in der Kaserne voll zu vergütende Dienstzeit sei (Aufenthalt in einer fremden Stadt fernab des privaten Umfeldes, Einschränkungen im Aufenthalt selbst (Freizeitaktivitäten kaum möglich) usw.). Er bekam Recht, das Gericht wertete einen solchen Aufenthalt als voll zu vergütende Bereitschaftszeit.
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Da wirst keine Chance haben.Nein, aber warum habe ich keine Chance? Ich kann ja nicht selbstständig das Schloss austauschen. Die Kosten sind ja nur entstanden weil mein Vermieter meine Hinweise ignoriert hat.
Schlüsselversicherung mit der Hausrat abgeschlossen?
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Ja
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Ja
Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?
Ok, danke euch für die Antworten. Ich habe zu ihm eigentlich ein gutes Verhältniss und werde mit ihm sprechen, vielleicht kommt er mir ja zumindest teilweise entgegen.Ich würde mich eher wegen der Rechnung mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Die über 500€ sind ganz klar Wucher wenn die nicht neben dem Schloß auch noch die komplette Tür incl Rahmen ausgetauscht haben. Für die 500€ wäre ich vorbeigekommen um dir das Schloß zu knacken und in dem Preis wären Anfahrt, Rückfahrt, Übernachtung sowie ein Besuch im örtlichen Bordell für uns beide drin gewesen.
Ok, danke euch für die Antworten. Ich habe zu ihm eigentlich ein gutes Verhältniss und werde mit ihm sprechen, vielleicht kommt er mir ja zumindest teilweise entgegen.Ich würde mich eher wegen der Rechnung mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Die über 500€ sind ganz klar Wucher wenn die nicht neben dem Schloß auch noch die komplette Tür incl Rahmen ausgetauscht haben. Für die 500€ wäre ich vorbeigekommen um dir das Schloß zu knacken und in dem Preis wären Anfahrt, Rückfahrt, Übernachtung sowie ein Besuch im örtlichen Bordell für uns beide drin gewesen.
Ich hoffe das du nicht bar bezahlt sondern dir nur eine Rechnung hast geben lassen. Wenn die ihren Wucherpreis einklagen müssen macht es das gleich viel einfacher den Preis um 50-80% zu drücken.
@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?
Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.
Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4
Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.
Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.
Gesamtkosten 535 Euro.
@Flyinguwe:
Wenn deine Belege so einfach bei Google zu finden sind, warum bist du dann nicht in der Lage die Links zu kopieren und hier einzufügen? Das dauert nichtmal eine Minute wenn es so einfach ist wie du behauptest.
Der verlinkte Artikel der Bundeswehr (also ganz sicher kein Fakenews) von mir erklaert sehr anschaulich auch fuer juristische Laien, warum es das nicht gab, nicht gibt und auch niemals geben wird, solange unsere Verfassung Gueltigkeit hat.
Es gibt keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland bei Fussballspielen, bei Staatsbesuchen oder in der Fluechtlingskrise. Es ist schlicht verboten und das aus gutem Grund.
Der Artikel stellt das so glasklar und hervorragend dar, dass ich hier gar niemanden als Luegner bezeichnen muss (was ich im Uebrigen auch nicht getan habe, wenn man meine Postings aufmerksam liest).
Es ist schlicht nicht wahr was flyinguwe hier trotz Nachfrage meinerseits behauptet. Und da gibt es nichtmal einen Interpretationsspielraum.
http://www.taz.de/!5423100/
@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.
@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.
Find ich schwach, Henningway.
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Ja
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Ja
Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?
Das ist ja was schwammig mittlerweile.
In der Flpchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei.
Einige fordern ja auch grundsätzlich wieder Militär auch innerhalb der Landesgrenzen einsetzen zu dürfen. Aber gibt ja eh genug Ausnahmen wieder mittlerweile dafür was „Ausnahmesituationen“ sind.
Die wm 2006 empfand ich zumindest diesbezüglich nicht als Ausnahmesituation.
Nur so aus Interesse. Hast Du dafür irgendwelche Belege?
@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?
Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.
Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4
Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.
[...]
Doch
Ich würde dich bitten zu unterlassen dass ich Lüge.
Danke!
Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.
Einsatz von Panzern und Tornados auch?
Ging dann wohl nur aus jux und dollerei vors Bundesverfassungsgericht.
Wie ich schon sagte, sind die Aufgaben seit Jahren extrem schwammig und natürlich werden Soldaten zur Sicherung eingesetzt, genauso wie Panzer und Tornados.
Wirklich Lust habe ich auf die Diskussion nicht mehr nachdem Tony cottee einfach mal mich als Lügner hinstellt. Daher werde ich mir auch nicht die Zeit nehmen und mit belegen drauf eingehen.
Man muss ja nur googeln :D damit einem die Ergebnisse passen. Recherche ist ja dann doch Zuviel.
Und das von jemanden der sich so extrem über die Diskussionskultur echauffiert. Daumen hoch
@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.
@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.
Find ich schwach, Henningway.
Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht... ;D
Kann er ja auch untermauern und dann mit seinem Fazit ganz eventuell warten bis ich mich dazu geäußert habe?! So kenne ich diskussionsverläufe in Firmen und Familien. Man wirft sich den Ball hin und her in bildet Sich DANN meinungen.
Und das passierte nachdem ich mich nicht geäußert habe! Ist das also die von dir vielgesehene Reaktion?
Weil ich nicht innerhalb von 10 Stunden antworte? :D
Das tut mir natürlich extrem leid :D
Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht... ;D
Kann ich nur zustimmen. Aber Flyinguwe um dir deine Arbeit abzunehmen, da du es ja anscheinend nicht hin bekommst, weil du viel mehr damit beschäftigt bist die beleidigte Leberwurst zu spielen, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon ohne Rechtliche Grundlage im Inland eingesetzt. Zur Katastrophenhilfe bei der Sturmflut 1962 in Hamburg. Für diesen Fall wurde in das Grundgesetz 1968 zwei eng begrenzte Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen:
-Die "Katastrophenhilfe" (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz)
-Der sogenannte "Innere Notstand" (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz)
Trotzdem lieber Flyinguwe hast du die Frage immernoch nicht beantwortet wo "bewaffnete" Soldaten zum Schutz von Fußballspielen eingesetzt wurden. Du schreibst ja sogar von laufenden Rechtsverfahren, da müsste es doch ein leichtes sein Quellen dafür zu liefern. Und nein ein hinterfragen stellt dich nicht gleich als Lügner da, nur will man deine Meinung auch nachvollziehen können.
Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.
Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.
This. Ich würde auch gerne eine Quelle zu deinen Aussagen sehen. Sollte das etwas sein, das an mir bislang völlig vorüber gegangen ist, wäre ich dir für ein paar dahingehende Belege dankbar. Darüber hinaus wäre es für dich ja so ein Leichtes, die anderen Diskussionsteilnehmer von deiner Position zu überzeugen und den Vorwurf abzuwehren, du würdest alternative Fakten präsentieren.
Edit: Ich habe jetzt mal in meiner Suchmaschine (ixquick) "Bundeswehr bewaffneter Einsatz Inland" eingegeben, nachdem du ja meintest, es sei einfach zu finden. Wirklich viel kam dabei nicht heraus und dabei gar nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Alles was ich gefunden habe, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht, waren ein Artikel zu einem Urteil des BVerfG (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/bundesverfassungsgericht-militaer-inland) und einer Übung von Polizei und Militär (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/innere-sicherheit-bundeswehr-polizei-antiterroreinsatz-uebung) (im Falle eines Terroranschlages). Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zu dem Thema übrigens eine gute Übersicht (http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/254178/einsatz-im-innern).
Es geht hier halt auch nicht um den Kommandanten eines Aufklärungs- oder Transportpanzers, der seine P8 umgeschnallt hat...es geht um Soldaten, die im Umfeld von öffentlichen Großveranstaltungen dazu bereit stehen, ihre "Kriegswaffen" zum Schutz dieser Veranstaltung einzusetzen.
Ich war lange genug bei der Bundeswehr und bin seit Jahren in einer bundesweit in entsprechenden Lagen eingesetzten Polizeieinheit, um das ausschließen zu können.
Ganz ehrlich, warum postest du hier die ganze Zeit, aber um EINMAL deine angeblichen "Quellen", die man ja sofort googlen kann, zu posten, "fehlt dir die Zeit" oder dafür ist die Diskussionskultur nicht fein genug. Ganz ehrlich, das ist super peinlich.
Nur eine Rückfrage sei mir noch gestattet: Gehst Du gerne zur IAA und fährst Fernbus?
Nur eine Rückfrage sei mir noch gestattet: Gehst Du gerne zur IAA und fährst Fernbus?
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.
Und wer ist die Nr. 1?
:police:
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.
Und wer ist die Nr. 1?
:police:
Das kann Maddux jetzt nicht lesen.
:P ;D ;)
Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), hält einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM beim Objektschutz für ausgeschlossen. Robbe sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“, es gelte weiterhin der Status quo, „daß die Bundeswehr nicht im Inland über die Amtshilfe hinaus eingesetzt werden darf“.
Der von CDU und CSU im Vorfeld des Turniers in die Diskussion gebrachte Einsatz der Bundeswehr im Innern wurde dagegen nicht verwirklicht. Die Sicherheit an den Spielorten und auf den öffentlichen Plätzen wurde durch eine verstärkte Polizeipräsenz und durch private Sicherheitsfirmen gewährleistet, die sowohl in den Stadien als auch im Rahmen des Public Viewing Kontrollen vornahmen und die Mitnahme gefährlicher Gegenstände untersagten.
Stimmt. Holsten. Der war auch HSV-Fan. Aber zumindest in meiner Erinnerung deutlich cleverer.Das musste nun wirklich nicht noch sein, deshalb gibt es für diese unnötige Provokation (und die Missachtung eines Moderationshinweises) eine Verwarnung.
Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:
1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?
1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?
Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:
1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?
1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?
Alles angeben und wenn möglich belegen.
Mehr als abziehen können sie es sowieso nicht.
Ich reiche seit Jahren "zuviel" ein. Probleme gabs nie, höchstens das sie manches nicht anerkennen und deshalb dann rauslassen.
Bin ich verpflichtet da nachzuforschen?
Ja,
wenn die Übernahme der Hotelkosten als betrieblich veranlaßt angesehen wird bzw.im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, also nicht bei Incentive-Reisen. Achtung, Verpflegungsmehraufwendugenn werden ggf. gekürzt, wenn in den Hotelkosten ggf. Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) enthalten sind.
Quelle: bin StB
Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?
Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst.
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst.
Hi,
hab hier auch mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden) und einen 20€ Strafzettel von einer privaten Firma („im Auftrag von blabla“) erhalten.
Ich bin der Halter des Autos und war nachweislich zur Tatzeit bei der Arbeit inklusive Zeiterfassung.
Ein Kassenbeleg liegt leider nicht vor...
Was denkt ihr bzgl Halterhaftung? Hab ich ne Chance wenn ich sag das ich nicht weiss wer das Auto da geparkt hat?
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden)....
Vermutlich gibts auch ne Höchstparkdauer von 1h auf dem Parkplatz?
Die Schweiz kennt nur ein Dokument das Fahrzeug betreffend: den Fahrzeugausweis.
Der Fahrzeugausweis dient als Nachweis, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung des Fahrzeuges vorliegt. Mit Hilfe der Angaben im Fahrzeugausweis soll in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges ermöglicht werden. Er dient in keinem Fall als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug wie z.B. der deutsche Fahrzeugbrief.
Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein. ;)Sie ist auch, rein rechtlich, die Eigentümerin weil das Auto auf sie zugelassen und sie im Brief eingetragen ist. Ein Gericht würde aber trotzdem Feno das Eigentumsrecht zusprechen da er im Besitz des Briefs ist und Kaufvertrag sowie Kreditvertrag auf seinen Namen laufen.
Ich werde mich mal noch beim Rechtsdienst unserer Firma schlau machen...Das solltest du auf jeden Fall tun. Es wird imho schwierig, wenn du nicht die Eigentumsurkunde (wie auch immer die in der Schweiz heißen mag) vorweisen kannst. Hat deine Ex-Freundin dieses Dokument und ihr Name steht drin, könnte sie auch ganz einfach sagen, dass du ihr das Auto geschenkt hast.
Naja, hätte nach 13 Jahren Beziehung ehrlich gesagt auch nicht erwartet, dass das solch ein Ende nimmt :) Aber für das nächste Mal merke ich mir das.Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein. ;)...
Beim nächsten Mal einfach das Auto auf dich zulassen und du bist komplett auf der sicheren Seite. Zumindest in Deutschland kann man Fahrzeuge auch auf sich zulassen wenn man garkeinen Führerschein hat und du könntest das Auto auch auf dich versichern. Du darfst nur nicht damit fahren.
KLICK! (https://www.watchlist-internet.at/news/keine-35880-euro-an-safe4media-ltd-zahlen/) und KLICK! (https://www.onlinewarnungen.de/warnungsticker/warnung-hier-drohen-hohe-streaming-rechnungen-und-aerger-nicht-registrieren/)
usw., usw. (https://www.mimikama.at/allgemein/abofalle-streamen-von-kinofilmen/)
Hatte bei Google einfach eingegeben "5-tage testphase lionflix" ;)
Und generell Finger weg von solchen unseriösen Portalen.
Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.
Müssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?
Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:
Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.
Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.
Kann man ja 1:1 analog auf Deinen Fall anwenden:ZitatMüssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?
Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.ZitatUnsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:
Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.
Also nicht zahlen, und Dich erstmal beruhigen, denn es kommt mir vor, dass Du vor Aufregung (verständlich) die Links nur überflogen hast.
Wenn es dich aber beruhigt versuche, morgen zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe zu gehen. Deren Beratung ist i.d.R. kostenlos.
Selbst das mit der Verbraucherzentrale wäre übertrieben. Vergiss das einfach. Die wollen dir nur Angst machen, was sie ja anscheinend geschafft haben. Und wenn sich ein paar Leute finden, die zahlen, so haben sie ihr Ziel schon erreicht.
Wenn irgendwann mal was per Post kommen sollte, dann kannst du dich noch einmal melden, aber da kommt sicher nichts.
So ganz passend sind die Links aber nicht.
...
Der VKI ist eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Wien. Seit seiner Gründung 1961 vertritt er die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten, stärkt ihre Position und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten.
...
So ganz passend sind die Links aber nicht. Er sucht ja z.B. kein Testmagazin wie im ersten Link. Auf jeden Fall ist die Schadstoffbelastung in Sexspielzeugen dort zu hoch. :P Ich würde eher sagen das nennt sich bei euch Verbraucherblatt (https://www.verbraucherblatt.at). :D
Wie schon geschrieben musst du dir garkeine Sorgen machen da die Kosten bei Vertragsabschluss nicht offensichtlich waren.
Es kann halt sein das die dich jetzt per Email, Post und/oder Telefon, jenachdem welche Informationen du bei der Anmeldung hinterlegt hast, weiter belästigen und so versuchen dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall gibt es in Deutschland das Mittel der "negativen Feststellungsklage" mit dem man den Abmahner gerichtlich dazu zwingen kann die Gültigkeit seiner Forderung vor Gericht zu belegen. Das besonders Tolle daran ist das der Abmahner alle Kosten übernehmen muss wenn das Gericht seine Forderung für ungültig erklärt und auch wenn er sich noch vor der Gerichtsverhandlung bereit erklärt seine Forderung zurückzuziehen.
Ich weis nur nicht ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt und bei so dubiosen Internetfirmen ist es immer die Frage ob sich ein Anwalt findet der eine Feststellungsklage einreicht ohne das du in Vorlage tretten musst. Der Anwalt hat verständlicherweise auch wenig Lust einer Briefkastenfirma hinterher zu klagen um sein Honorar zu bekommen.
Ja, ich persönlich würde es auch ignorieren, aber wenn ich mich bei so ner Seite angemeldet hätte, hätten die halt weder ne richtige IP noch nen richtigen Namen von mir (lustig, habe mich bei "von" erst vertippt, da stand dann "vpn") und außerdem ne Wegwerfmailadresse. Kurz gesagt, ich hätte gar nicht mitbekommen, dass irgendwer was von mir haben möchte. Da ich bisher nie Post oder sonstiges bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich entweder nie vollkommen bewusst in ne Abofalle getappt bin oder aber, dass meine Sicherheitsmaßnahmen funktionieren.
Mit der IP, wenn es denn am privaten Anschluss war, ist zumindest der Anschluss eindeutig zu identifizieren.
Also damit ist nicht zu spaßen.
Wer unbedingt an Daten kommen möchte, schafft das auch, finde ich. :)Und dann geht man mit den illegal beschafften Daten vor Gericht, um wegen 360,- € zu streiten? Jo, hört sich nach einem Plan an O0
Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.
Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
Die Person (übrigens nicht ich ;)) hat jetzt erstmal den Betriebsrat mit einbezogen, denen ist sowohl die Regelung, als auch das Verhalten der Verantwortlichen bekannt.
Ich gehe davon aus, dass da nicht mehr viel Gegenwehr kommt...
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Arbeitgeber hat bei meinem Gehalt einen Fehler gemacht. Und zwar wurde eine ganze Spätschichtwoche einem Kollegen bezahlt anstatt mir. Dies sind ca 500@ brutto. Da ich Stundenlöhner bin möchte ich nicht, dass mir die Stunden einfach in den Folgemonat gerechnet werden. Denn dann hätte ich im Januar 160 Std ausbezahlt und im Februar 250 Std. und hätte demnach jede Menge Abzüge im Februar. Von daher habe ich eine korregierte Januar-Abrechnung gefordert. Antwort meines Arbeitgebers ist quasi wie folgt: Können wir machen, läuft allerdings über ein Ticketsystem und würde 3 Monate bis 1 Jahr dauern.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mich 1 Jahr lang hinhalten können?! Hab per google auf die Schnelle nix wirklich dazu gefunden. Kennt sich jemand aus?
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Arbeitgeber hat bei meinem Gehalt einen Fehler gemacht. Und zwar wurde eine ganze Spätschichtwoche einem Kollegen bezahlt anstatt mir. Dies sind ca 500@ brutto. Da ich Stundenlöhner bin möchte ich nicht, dass mir die Stunden einfach in den Folgemonat gerechnet werden. Denn dann hätte ich im Januar 160 Std ausbezahlt und im Februar 250 Std. und hätte demnach jede Menge Abzüge im Februar. Von daher habe ich eine korregierte Januar-Abrechnung gefordert. Antwort meines Arbeitgebers ist quasi wie folgt: Können wir machen, läuft allerdings über ein Ticketsystem und würde 3 Monate bis 1 Jahr dauern.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mich 1 Jahr lang hinhalten können?! Hab per google auf die Schnelle nix wirklich dazu gefunden. Kennt sich jemand aus?
Grundsätzlich ist der Lohn mit Ablauf der meist im Arbeitsvertrag gesetzten Frist (z. B. Monatsende) fällig. Bei Stundenlohn gibt es häufig Abreden, dass im laufenden Monat ein Abschlag und im Folgemonat die "richtige" Abrechnung erfolgt, da man im laufenden Monat halt die Stuindenzahl noch nicht weiß. Mit Ablauf eines solchen Zahlungstermins ist das Gehalt auch ohne Mahnung fällig. Hier weiß man halt nur noch nicht wie hoch es ist, weil die Abrechnung falsch ist. Der AG müßte eigentlich unverzüglich die Abrechnung ändern, um keine Nebenpflichten zu verletzen.
Zu beachten ist, dass Arbeitsverträge u. Tarifverträge häufig Verfallsklausel enthalten. Der Klassiker sind 3 Monate. Wenn man sich also, wenn so eine Klausel anwendbar ist, über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht wehrt, wäre der Anspruch verfallen!
Also kann man und sollte man Druck machen.
Edit: Man könnte natürlich im Gespräch mit dem Arbeitgeber erwähnen, dass man aus diesem Anlass ja vielleicht mal einen Betriebsrat gründen könnte >:DDa wäre ich lieber vorsichtig. Wäre nicht das erste Mal, dass angehende Betriebsratsmitglieder vor die Tür gesetzt werden.
Leider ist die Gesetzeslage so wie dir berichtete wurde.
Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein, um eine Befreiung für die Nebenwohnung rechtens geltend zu machen.
Ob du nun Einspruch (respektive Klage einreichst) musst du selbst für dich entscheiden. Ich rate mal und sage, du zahlst einfach. ^^
Allerdings wäre es aus meiner Sicht fast eine Klage wert, da ja pro Haushalt eingezogen wird und du bist über den Hauptwohnsitz ein Teil eines Haushaltes, der bereits dieseMöchte-Gern-SteuerGebühr belangt wird.
Hier gäbe es eine gute Chance dafür, das Gesetz nochmal anders zu beleuchten.
Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.
Die drei Jahre sind da eben nicht so fix. Wenn die erledigten Einträge einem sehr guten Geschäft im Wege stehen und es absehbar ist, dass der Kunde tatsächlich seine Bonität behält, ist die Schufa durchaus bereit, von der Frist abzuweichen.Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.
Das ist mir neu. Meines Wissens nach löscht die Schufa nur:
* nachweisbar falsche Einträge
* erledigte Einträge - aber die auch nur nach drei Jahren
Mist. :(Eigenbedarf im eigenen Haus ist relativ problemlos, wenn tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Hat man aber auch die entsprechenden Fristen
Ich denk, in solchen Fällen wird fast ausschließlich zugunsten des Mieters entschieden. Als Vermieter einen Mieter "rauszuwerfen" ist fast unmöglich, sogar bei Eigenbedarf ist das schwierig.
Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus, um das mit Sicherheit sagen zu können, deshalb würde mich die Einschätzung eines Anwalts auch interessieren.
Gibts keine Wäschereien in Würzburg, wo du einmal die Woche abends hingehen kannst mit ner Reisetasche voller Wäsche? Beispielsweise den SB Waschsalon in der Annastraße: https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html (https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html)Alle Waschsalons von mir aus sind ewig weit weg, aber zur Not könnte ich sicherlich bei Freunden waschen.
Ansonsten würde ich jegliche Art von Zugeständnissen in dem Schreiben weglassen und einfach mit dem Hinweis auf den Paragraphen antworten.
Finde ich schon bedenklich das die Vermieterin einfach so in die eigene Wohnung kann. Auch wenn da ihr Lagerraum ist finde ich das schon eine Interessante Kombination. Würde mich durchaus mal interessieren ob das so überhaupt rechten ist.Ja, das war Bedingung als es darum ging, ob ich die Wohnung bekomme und für mich war das okay. Allerdings dachte ich auch eher, die würde mir bescheid sagen und nicht in der Bude rumschleichen, wenn ich nicht da bin, sofern das nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Daher ist die Kündigung schon okay, ich habe selbst nur aus reiner Bequemlichkeit und weil ich, verhältnismäßig für die Wohnung die ich habe, echt günstig wohne nicht gekündigt. Ich hab auch echt keinen Bock nach nem Jahr schon wieder umzuziehen, aber das lässt sich wohl vermutlich nicht mehr vermeiden.
Ansonsten falls du eine Rechtsschutz hast ist der gang zum Anwalt natürlich die beste Möglichkeit sich zu wehren.
Ich würde "Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist." weglassen.
Was man nicht sagt bzw schreibt kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden ;)
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?Sehr geehrter White,
Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.Ja, oder?Was genau steht denn in der Kündigung?Sehr geehrter White,
Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG
Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.
Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliertNaja, ich will den Spaß auch nicht übertreiben. Abgesehen davon gab es die Abmachung ja, auch wenn sie es völlig anders interpretiert hat als ich.
Nicht bei ner Einliegerwohnung. Aber ohne Angaben von Gründen in ner Einliegerwohnung steigt die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate. Solltest du Gegenteilige Gesetzestexte für mich haben wäre das natürlich auch nicht schlecht.Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.Ja, oder?Was genau steht denn in der Kündigung?Sehr geehrter White,
Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG
Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.
Ohne Angabe von Gründen können nur Mieter kündigen
§ 573 a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert
Es würde auch reichen wenn drinsteht ohne angabe von Gründen, wenn ichs richtig gelesen hab
Es gibz auch noch so Formulierungen wie hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt, weiß aber nicht, ob das tatsächliche Relevanz hat
Vllt. benutzt sie ja deine Zahnbürste >:D
Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.
Nehmt die Bilder aus meinem Kopf. NEHMT SIE RAUS! *Bohrmaschine auspack*Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.
"Fugenreinigung" :-X
Nehmt die Bilder aus meinem Kopf. NEHMT SIE RAUS! *Bohrmaschine auspack*Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.
"Fugenreinigung" :-X
Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.
Die Durchsuchung, Festnahme etc waren nicht rechtens und man kann da schon über eine Klage nachdenken. Es ist nur die Frage ob es dir was bringt weil, etwas übertrieben ausgedrückt, am Ende die Aussagen von 2 Drogenkonsumenten gegen die Aussagen einer handvoll ehrlicher Polizisten steht.
Da du Student bist solltest du Anspruch auf einen (Erst)Beratungsgutschein vom Amtsgericht haben mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst und dich zumindest die Erstberatung nichts kostet.
[..]
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!
...
Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!
Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!
Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!
Ich weiß nicht wie du auf Minderheit kommst ? Jeder Polizist im Streifendienst hat jeden Tag aufs neue mit dem schlimmsten Klientel zu tun. Einer Bekannten wurden innerhalb eines Jahres die Nase gebrochen und anderweitig verletzt und das ist keine Seltenheit. Das man im Laufe der Jahre dann abstumpft und keine Lust mehr auf große Diskussionen hat kann ich verstehen. Richtig war das Verhalten der Polizisten sicherlich nicht. Aber ich kann in der geschilderten Situation ein Verständnis aufbringen warum so gehandelt wurde.
Letztlich gibt es immer schwarze Schafe aber komischerweise waren meine Berührungspunkte mit der Polizei bisher eher positiv.
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?
Ich tippe auf Kokain :)Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?
@all: welche Substanz ist "Mehl"?
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?
@all: welche Substanz ist "Mehl"?
Ich habe auch 3 Polizisten im Bekanntenkreis, welche ich schon seit meiner Kindheit oder frühesten Jugend kenne.
Selbst da hab ich nur ein mäßig gutes Gefühl.
Mit dem einen spreche ich ab und an über seine Wahrnehmungen damit ich mich nicht nur in eigener Subjektivität verstricke.
Der bestätigt das was du grade meintest mit dem Kodex... Das machen die kaum bzw oft sogar eher versuchen zu decken und verschleiern.
Was der aber über den Terrorismus von Hamburg bei dem Politgipfel erzählte, war alles andere als lustig...
Darum auch meine Aussage mit dem Leben riskieren...
Es ist mit Nichten alles OK was die Polizei darstellt und tut.
Genauso wie das vieler in der Gesellschaft. Und beides muss mit dem geltenden Recht betrachtet werden.
Ich hoffe hier sind wir uns einig.
Gibts da keine rechtliche Möglichkeit?Schadenersatz könnte da mittlerweile drin sein, zumindest die Fahrtkosten sollten ersetzt werden, vllt. gibt es auch etwas für die entgangene berufliche Nutzung. Sowas kann dir aber nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da viel bei rausspringt, nachher kommt es zum Vergleich und du hast deine Anwaltskosten an der Backe. In den USA würdest du dich beim Management beschweren und bekämst zumindest einen Haufen Gutscheine.
Zum Thema Polizei möchte ich aber auch noch was loswerden. Ich glaube, bei solchen Aktionen steckt unglaublich viel Frust der Beamten dahinter, weil die richtigen Verbrecher sie nur noch auslachen, da ist der kiffende Student dann genau das richtige Opfer, um doch nochmal ein bisschen Staatsmacht zu demonstrieren.... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.
Zum Thema Polizei möchte ich aber auch noch was loswerden. Ich glaube, bei solchen Aktionen steckt unglaublich viel Frust der Beamten dahinter, weil die richtigen Verbrecher sie nur noch auslachen, da ist der kiffende Student dann genau das richtige Opfer, um doch nochmal ein bisschen Staatsmacht zu demonstrieren.... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.
Ich finde ja allgemein, dass jede Art von Drogen legalisiert werden sollte. Der Verkauf wird besteuert, die Krankenkassen übernehmen keine Behandlung von nachgewiesenen Folgen von Drogenmissbrauch (Sollte dann auch für Alkohol und Tabak gelten). Fertig. Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.Du kannst selten einfach sagen, das kommt vom Drogenmissbrauch. Die teuren Behandlungen sind ja Tumorops und Co, aber willst du jeden selbst zahlen lassen, weil er einmal ne Zugarette geraucht hat?
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.
Ja, das wahrscheinlich schon.
Nur, wie viele solcher "Idioten" steigen dann ins Auto, verursachen einen Verkehrsunfall und löschen eine halbe Familie aus?
Klar, kann jemanden ohne Suchtgift (egal welcher Art) im Körper auch passieren - nur gibt es genug Fälle, in denen ein verkehrstechnischer Sachverständige sagte, ohne Beeinflussung wäre eine Bremsung/ausweichen/etc. möglich gewesen.
Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um ein extrem Beispiel handelt, denn, im Normalfall wickelt er sich ohnehin um einen Baum und die armen Feuerwehrleute bekommen dieses Bild zu sehen, sonst allerdings, passiert niemandem etwas.
Worauf ich hinaus will - es soll jeder machen was er will, das Problem daran ist, dass viel zu viele Leute keine Verantwortung tragen können, oder deren Vernunft (zb. nicht besoffen in ein Auto steigen) massiv zurückgeblieben ist.
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.
Ja, das wahrscheinlich schon.
Nur, wie viele solcher "Idioten" steigen dann ins Auto, verursachen einen Verkehrsunfall und löschen eine halbe Familie aus?
Klar, kann jemanden ohne Suchtgift (egal welcher Art) im Körper auch passieren - nur gibt es genug Fälle, in denen ein verkehrstechnischer Sachverständige sagte, ohne Beeinflussung wäre eine Bremsung/ausweichen/etc. möglich gewesen.
Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um ein extrem Beispiel handelt, denn, im Normalfall wickelt er sich ohnehin um einen Baum und die armen Feuerwehrleute bekommen dieses Bild zu sehen, sonst allerdings, passiert niemandem etwas.
Worauf ich hinaus will - es soll jeder machen was er will, das Problem daran ist, dass viel zu viele Leute keine Verantwortung tragen können, oder deren Vernunft (zb. nicht besoffen in ein Auto steigen) massiv zurückgeblieben ist.
Also quasi wie beim Alkohol? Ich verweise hier nochmal ausdrücklich auf Portugal.
https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-entkriminalisierte-Drogenpolitik-in-Portugal-3224495.html
Wir sollten endlich mal harte Fakten checken, uns ein Beispiel an anderen nehmen und unsere Denke, wir wüssten alles besser in Europa, über Bord werfen. Das fängt bei der Drogenpolitik an und hört bei der Netzpolitik auf.
Aber gut, kann ja sein, dass die Portugiesen generell verantwortungsbewusster sind, wenn sie auf Drogen sind. Man weiß es nicht.
Also quasi wie beim Alkohol? Ich verweise hier nochmal ausdrücklich auf Portugal.
https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-entkriminalisierte-Drogenpolitik-in-Portugal-3224495.html
Wir sollten endlich mal harte Fakten checken, uns ein Beispiel an anderen nehmen und unsere Denke, wir wüssten alles besser in Europa, über Bord werfen. Das fängt bei der Drogenpolitik an und hört bei der Netzpolitik auf.
Aber gut, kann ja sein, dass die Portugiesen generell verantwortungsbewusster sind, wenn sie auf Drogen sind. Man weiß es nicht.
In Portugal hat man aber nicht nut Konsum und Besitz in geringen Mengen legalisiert. Man hat auch die Abermillionen die man vorher für die Verfolgung und Bestrafung von Konsumenten ausgegeben hatte in Programme zur Aufklärung, Prävention, Betreuung und Rehabilitation gesteckt.
Das Resultat ist das der Drogenkonsum massiv zurückgegangen ist und Abhängige schneller clean werden und öfter clean bleiben weil sie viel schneller Hilfe bekommen.
Das ist jetzt eben die Frage. Das Land Hessen hat Freigrenzen definiert. Und zwar sowohl für Gras als auch für Koks. Innerhalb dieser Freigrenzen wird wohl Straffreiheit gewährt. Weshalb setzten sich dann 5 Beamte über diese Praxis hinweg, wenn nicht a) aus Unwissenheit oder b) gar aus Bosheit/Langeweile?Woher wissen sie denn, ohne drin zu sein, wie viel an Menge da ist?
Hierzu würde mich wirklich mal die Meinung eines Anwalts interessieren.
Das würde ich so jetzt aber auch nicht unterschreiben, denn die Jungs, die sich mit den richtigen Verbrechern beschäftigen, die kriegen wir gar nicht zu sehen.Für mich sind auch Einbrecher oder Diebe oder Körperverletzer mit ellenlangen Vorstrafen richtige Verbrecher und das sind genau die Typen, mit denen sich die normalen Polizisten rumschlagen müssen und die ein ums andere Mal mit Bewährung aus dem Gericht spazieren, wenn denn überhaupt noch Anklage erhoben wird.
... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.Hier in unserer Stadt "arbeitet" die Drogenszene ganz offen, die Polizei kennt die kleinen Dealer, lässt sie aber gewähren, damit man sie zumindest an diesem einen Platz einigermaßen unter Kontrolle hat. Das ist die Aussage eines Polizisten.
Das ist richtig. Allerdings weiß ein Polizist das, bzw sollte er das wissen/darauf vorbereitet werden. Kommt er damit nicht klar und färbt das negativ auf die Ausübung seines Berufs ab, ist er meiner Meinung nach nicht wirklich dafür geeignet.
Wenn ich in nem Hospiz arbeite und ein Problem damit habe, Menschen sterben zu sehen, dann bin ich auch ungeeignet dafür.
Ja, jeder Polizist darf schlechte Tage haben. Man darf Polizisten auch gerne besser bezahlen oder doppelt so viel Urlaub geben. Wenn man sich damit die Vernunft eines jeden erkauft, dass er sich an einem schlechten Tag offen dazu äußert und sagt, heute kann ich meinen Beruf nicht objektiv ausüben.
Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht außer Frage, das gilt aber für viele Berufsgruppen.
Auch finde ich es nicht schön, dass ein Jugendfreund (früher selber eher ein schlimmer Finger), der bei der Polizei erfolgreich Karriere macht, mittlerweile die AfD wählt, was er mit seinen Einsätzen begründet. Das kann alles so nicht richtig sein, so ist es aber aktuell scheinbar.Interessant. Ich hab ja auch einige Polizisten im Freundeskreis, mindestens die Hälfte davon wählen ebenfalls AfD, mit der gleichen Begründung (Und weil sie sich von den aktuellen Parteien in der Regierung verarscht fühlen). Und die sind alle noch relativ jung. Die meinen die älteren Semester ihrer Kollegen (verschiedene Bundesländer) wählen fast durchweg AfD. Mit allen habe ich unabhängig voneinander gesprochen.
Hallo, ich hätte auch mal ne Frage:
Habe mein Laptop vor drei Jahren bei Arlt gekauft. Nun brachte ich ihn dorthin zum Reparieren (Fährt hoch, es kommt aber kein Bild). Der Angestellte testete das Gerät und meinte, dass der Bildschirm kaputt wäre. Ich erteilte Arlt einen Reparaturauftrag. Ein neuer Bildschirm würde wohl in einer Woche geliefert und dann eingebaut werden. Ich kaufte noch ein Kabel, mit dem man den Laptop an einen externen Bildschirm anschliessen und dann damit arbeiten kann (Benötige den Laptop für meine Arbeit). Nach einer Woche wurde ich benachrichtigt, dass der Bildschirm da wäre. Ich fuhr also wieder zu Arlt und gab mein Laptop ab. Sollte 1 bis 2 Werktage dauern. Nach 4 Werktagen rief ich dort an und fragte nach, ob mein Gerät denn nun fertig sei. Es würde ihnen leid tun, aber im Moment wäre so viel los und sie hätten mich vergessen. Wenn ich meinen Laptop für die Arbeit benötigen würde, sollte ich ihn wieder abholen, denn der gelieferte Bildschirm wäre zu klein. Also wieder zu Arlt gefahren und mein Gerät abgeholt. Der passende Bildschirm ist wohl in einer Woche da. Nach einer Woche bekam ich auch eine Benachrichtigung, dass ich mein Laptop bringen könnte. Wieder zu Arlt gefahren (jedesmal 15-20 Minuten einfach) und abgegeben. Nach einem Tag rief einer der Angestellten an, dass der gelieferte Monitor die falschen Anschlüsse hat und wenn ich meinen Laptop für die Arbeit ... Also wieder zu Arlt gefahren und ihn abgeholt. Der neue Monitor sei in einer Woche da. War er auch ... wieder hingefahren und abgegeben. Nach zwei Tagen kam die Mail, dass ich meinen reparierten Laptop abholen könnte. Wieder hingefahren. Der einzige nette Angestellte in dem Laden, dem es auch sichtlich peinlich war, dass ich nach über 4 Wochen immer noch keinen funktionierenden Laptop habe, meinte, dass wir ihn erstmal testen, bevor ich damit nach Hause gehe. Der Laptop fuhr hoch, das Logo des Herstellers erschien auf dem Bildschirm ... und dann kam nichts mehr. Black. Tiefes Schwarz. Der junge Mann war fassungslos, dass der Techniker (der an diesem Tag leider frei hatte) einen Laptop frei gegeben hat, der offensichtlich immer noch defekt ist. Fieberhaft probierte er eine Stunde lang alles Mögliche, aber er konnte nur feststellen, dass es kein Softwarefehler sei. Der neue Bildschirm ist wohl defekt und sie müssten einen neuen bestellen. Habe mein Laptop dagelassen (habe jetzt eh Ferien) und warte nun schon seit 11 Tagen auf eine Erfolgsmeldung.
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!
Servicewüste Deutschland...Das Thema hatten wir vor einer Weile schonmal in einem anderen Thread. Viele der "Techniker", besonders bei großen Ketten und/oder in den Apple Stores haben keine Ahnung wie man das zeug repariert, nicht die Ausrüstung für Reparaturen und dürfen oft auch garkeine Reparaturen machen.
Leider immer öfter solche Stories... Und zunehmend im Bereich Elektronik. Ob das nur damit zusammenhängt, dass generell die Nutzung und damit die Frequentierung solcher Geräte zunimmt?
[...]
Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)
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Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)
Von mir als jemanden, der politisch sehr weit links steht: danke dir und deinen Kollegen für euren Einsatz! Ich würde diesen Job nicht machen wollen (bin da ganz ehrlich: ich hätte nicht die Eier dazu und wäre wohl ein klassischer Bürohengst), bin aber froh darum, daß es Menschen gibt, die den Beruf gern ausüben und dabei noch einen funktionierenden moralischen Kompaß besitzen. Kriege immer wieder die Krätze, wenn Freunde/Bekannte von "den scheiß Bullen" faseln, die sowieso alle Nazis und überflüssig wie ein Kropf wären. Besonders exzessiv war das zur "Hambi bleibt!" Aktion, man darf nie vergessen: die Polizisten machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wenn das Gegenüber sich aggressiv und provokant verhält, dann kann auch ich nachvollziehen, wenn der Mensch in Uniform dann mal etwas fester zupackt. Aber in meinem Freundeskreis war der Tenor: "diese scheiß Bullen, die sich freiwillig gemeldet haben, damit sie uns Linken mal richtig schön verdreschen können - und am Ende wird gesagt: man habe ja nur Befehle befolgt! Wenn sie wollten, könnten sie verweigern, aber die haben ja Spaß dran!"
Ich verstehe deine Aussage mit dem unguten Gefühl sehr gut. Auch bei mit ist dies in den letzten 10 Jahren konstant weiter gewachsen bis hin zu eine ebenso größer werdenden Abneigung der Beamten.
Selbst als Unbeteiligter haben sie es durch ihr Verhalten mit gegenüber geschafft immer wieder diese Gefühle zu festigen oder gar zu schüren.
Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!
Ja, ja. Als ich letztlich vermummt Autos abgefackelt habe, Polizisten mit Flaschen bewarf und sie angepöbelt habe, da habe ich echt schlechte Erfahrungen mit den Beamten der Knüppelgarde gemacht.Deswegen will dich keiner als Mieter :P
Moin Jungs,
Kennt sich hier einer mit dem Thema Arbeitsrecht ganz gut aus?
Ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierung eine gültige Pro Rata Temporis Klausel zwecks Jrlaubsanspruch nach einer Kündigung ist.
„6.1 Ihr Urlaubsanspruch beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages derzeit 30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche."
Hat da einer eventuell Ahnung von?
Vielen Dank schon mal 8)
Was steht denn im Tarifvertrag?
Unabhängig davon glaube ich aber zunächst einmal nicht, dass damit vom Gesetz abgewichen werden sollte, d.h. bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte besteht ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf Jahresurlaub. Der Urlaub muss grundsätzlich auch bei einer bevorstehenden Kündigung bzw. dem baldigen Ausscheiden in Folge einer Kündigung gewährt werden; Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten.
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage
So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage
So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.
Genau, wie die Personalabteilung gerechnet hat, ist mir schon ersichtlich. Allerdings finde ich wie gesagt eigentlich nichts, was für irgendeine Klausel spricht, außer halt die Worte "30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr".
Danke auf jeden Fall, ich werde mich morgen mal in der Firma schlau machen. ;D
Liebe Grüße
ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.
Hallo in die Runde!
Wie kühlt ihr eure Wohnung im Sommer? Ich hab mich für eine Klimaanlage entschieden, mehr Info hier (spam gelöscht).
Ich möchte aber fragen, ob ich eine Klimaanlage in einer Mietwohnung einbauen darf?
Im Voraus danke für eure Meinungen!
Rollläden runter auf der Sonnenseite (also so weit, dass die Schlitze noch offen sind), Fenster auf auf der Schattenseite. Wenn die Luft draußen wirklich steht, dann überall Rollläden runter.Mache ich genauso, nur das ich zusätzlich noch Schüsseln mit Eiswasser auf die Fensterbank stelle. Für das Eis muss man noch nichtmal Eiswürfelbeutel haben sondern kann auch verschließbare Gefrierbeutel nehmen.
Ventilator mit nassem, kaltem Handtuch wirkt auch Wunder und trocknet die Schleimhäute nicht so aus wie eine Klima.
Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.
Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!
Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!
...
Das ist korrekt und auch daran habe ich gedacht. Aber wer weiß, was 3 Monate später gewesen wäre? Ich hätte nicht im Urlaub Wohnungen anschauen müssen und auch keinen Premiumaccount bei Immobilienscout gebraucht, weil ich keinen Zeitdruck gehabt hätte. Ich hätte genug Zeit gehabt um Möbel zu bestellen, die ich dann hätte liefern lassen können, statt am Umzugstag abzuholen. Sie hätte - sofern die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist - vielleicht keine neuen Mieter gefunden, die sie besser findet als mich (sie will wieder zwei junge Studentenmädels. Allein aus dieser Aussage nehme ich ja die andere Kündigung als vorgeschoben an, das war allerdings bevor die Eigenbedarfskündigung kam.) Februar ist dafür ne schlechte Zeit. Letztlich denke ich, dass es mir für die paar hundert Euro auch den Aufwand nicht wert sein könnte, aber die Nummer mit der Zusage früher ausziehen zu können und die Miete entsprechend zu vermindern und dann nix mehr davon wissen zu wollen nervt mich einfach sehr.
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.gebrauch zu machen.
Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...
Mein Plan zieht vor vonZitat von: https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-angemeldet-aber-nicht-eingezogen/#3-aEntfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.gebrauch zu machen.
Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.
Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.
Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein ;DDa werden die bei Google einmal kurz lachen. Bei einer Straftat hättest Du vielleicht noch Chancen.
Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.
Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.
Manchmal tut man Dinge einfach nur, damit Recht gesprochen wird und dem Unrechthandelnden das auch offiziell bekannt gegeben wird, dass er das tut. ;)
Wieder einmal mehr frage ich einen AOK-Kunden:
Unabhängig von dem Ergebnis des ganzen Ärgers, hast du schon mal einen Wechsel der KK in Betracht gezogen?
Muss nicht heißen, dass du bei so vielen anderen exakt diese Leistung erhältst, aber mir scheint du bist massiv mit der AOK unzufrieden - im Besonderen bezüglich deren Geschäftsgebahren. Und da bist du nicht der erste den ich kenne.
Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein ;D
Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.
Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
(...)
Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
Das wird ja immer abenteuerlicher ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
Das wird ja immer abenteuerlicher ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Es war auch okay, dass wir ne Abmachung hatten, dass sie hier an ihren Speicher und Abstellraum kann. Außerdem hat sie meine Wäsche für den Gegenwert von monatlich 2 Stunden Gartenarbeit gewaschen, ich hab mich um technische Probleme bei ihr gekümmert usw.
Anfangs hat sie auch immer bescheid gesagt, dass sie in einen ihrer Räume möchte und das war dann ja auch kein Problem. Mittlerweile glaube ich, dass sie auch vorher schon immer, wenn ich nicht da war einfach rein ist. Was für mich auch kein Problem gewesen wäre, wenn sie aus meinem Schlafzimmer draußen geblieben wär. Wie ich sagte, nachdem ich 4 Tage nicht da war und mein Schlafzimmer abgeschlossen hatte kam ja die Kündigung mit der Aussage "das war nicht die Abmachung." Der Rest der Story ist bekannt.
Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).
Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/). Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.
TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.
Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).
Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/). Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.
TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.
Das Upgrade wäre in jedem Fall massiv. Ich habe zb vorhin zum ersten Mal seit 12 Jahren überhaupt mit einer fremden Person (im Sinne von jmd die ich noch nie face-to-face gesehen habe und deren verbale Eigenheiten ich daher nicht zuordnen konnte) -fast- problemlos telefoniert. Zusammen mit allem obengenannten und noch vielem anderen ist das praktisch 10 Stufen über dem was ich bisher hatte.
Der Stand aktuell ist so, dass mir der Bescheid zugestellt wurde und die Akustikerin daher natürlich abrechnen will. Die erste Frage wäre daher, soll ich die erstmal bezahlen und dann um das Geld für mich Kämpfen? Weil wenn ich das mache, kann ich ja kaum noch damit "drohen" die CI OP anzugehen. Das würde aber auch bedeuten das ich mit meinen ziemlich verwirkten 7 Jahren alten Geräten zur Arbeit etc muss, bis klar ist ob ich die neuen bekomme oder CI.
Zum zweiten, mir wurde empfohlen so wenig wie möglich mit der Kasse zu reden und wenn, immer ein Protokoll und verwertbare Schriftstücke zu fordern. Aber irgendwo muss ich natürlich jetzt mit denen reden um meinen Punkt klarzumachen und wegen der Frist (die, auch wenns nie im Brief steht, 4 Wochen ab Abschluß beim Akustiker sein dürfte), soll ich da direkt in die Vollen und auch mit der Klage drohen (Wäre ja erstmal taktisch, klagen wirklich nur wenn ich nix erreiche.) oder soll ich das erstmal in der Hinterhand behalten, auch weil ich gar nicht richtig weiß ob die Drohung überhaupt Sinn hat? Persönlich oder Schriftlich (Einschreiben oder so)?
Danke in Jedemfall für deine Hilfe :)
Lebe in BaWü.
Ich denke ich gehe direkt zu einem Anwalt bzw erstmal die Kostenlose Beratung, wobei ich gerne Geld gebe wenn es nötig wird, wie gesagt ist das an sich nicht das Hauptproblem und ich hätte auch ohne Frage meinen Teil zu den Geräten bezahlt wenn anständig und nachvollziehbar argumentiert worden wäre.
Meine Ergebnisse mit den Kassen Geräten im Vergleich zu den guten als "adäquat" zu bezeichnen und jegliche Optionen im Keim zu ersticken sowie praktisch vorgeben wie meine Ergebnisse bei Hörtests auszusehen haben, ist aber alles andere als das und daher wirds eben ein Grabenkampf wenn nötig.
Am Rande, da ich auch ohne Beratung erstmal die neuen Geräte zurückgebe und komplett vom Kauf zurücktrete (ich denke mal das ist einfach alternativlos, da ich, sollte ich die bezahlen und die Akustikerin die Leistung bei der KK anfordern, wäre für die die Sache erledigt, da sie den gesetzlichen Beitrag beigesteuert haben.) und daher mit meinen uralten unter anderem zu Vorstellungsgesprächen muss, könnte man da vllt sogar ne Art Kompensation fordern sollte ich zb einen besser bezahlten Job nicht bekommen?
Also nicht das ich das alles vorhabe, aber als Argument halt. Je mehr ich auf die Waage bekomme desto besser.
Es sollte in jedem Fall ein Argument sein - sogar ein sehr gutes - dass du ohne ein entsprechendes Hörgerät schlechtere Jobaussichten hast. Man könnte erwägen, ob dir deswegen ein separater Schadensersatzanspruch dem Gründe nach zustünde, das ist in der Praxis aber wohl kaum erfolgsversprechend ist, da ein Arbeitgeber nicht wegen einer Behinderung diskriminieren darf und deswegen niemals zugeben wird, dass er dich deswegen nicht eingestellt hat. Kanns gerne weiter berichten, wie es weitergeht, ich gehe mit meinen sehr dürftigen Sozialrechtskenntnissen davon aus, dass die Erfolgsaussichten auf ein besseres Hörgerät sehr gut sein dürften :)
Das ist mir auch aufgefallen. Das könnte natürlich implizieren, dass der Arbeitgeber überhaupt nur mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren will, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet. Dann wären es aber konsequenterweise eher 20 Arbeitstage, über die man diskutieren müsste. Im Übrigen gehen Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschätfsbedingungen (das sind auch formularmäßige Arbeitsverträge) zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.
Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.
Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.
Da besorgt mich eher, dass er in Würfelform uriniert :police:
Ich habe sie eben gebeten die Heizung anzuschalten, sie meinte wenn mir kalt ist soll ich das Fenster zu machen. Am Sonntag soll es ja 27° C werden... Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung auf 20° C halten soll, was mir nicht möglich ist.Auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass du die Wohnung wegen der Weigerung der Vermieterin nicht heizen kannst und du jegliche Haftung für dadurch hervorgerufene Schäden bereits jetzt zurück weist.
und wenn sich White da jetzt drei Heizlüfter hinstellt und die Stromkosten hochdreht
Hat er hier schon geschildert, dass das in seinem Fall anders geregelt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir uns über Ihren Service im Obi Küchenstudio beschweren.
Wir sind auf Grund einer positiven Internetbewertung auf das Obi Küchenstudio gestoßen und haben uns am 08.06.19 bei Ihnen beraten lassen. Mit dem Beratungsgespräch sowie den Ideen des Küchenplaners waren wir sehr zufrieden. Da wir im Oktober 2019 Nachwuchs erwartet haben war uns vor allem die Lieferzeit und Montage der Küche sehr wichtig. Diese wurde uns von dem Küchenplaner zugesagt ( Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit ca 5 Wochen).
Nachdem die Räumlichkeiten in unserer neuen Mietswohnung von dem Küchenplaner ausgemessen wurde und alle Fragen geklärt wurden, haben wir am 06.07.2019 einen Kaufvertrag (inkl.Finanzierung) bei Ihnen abgeschlossen. Die Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war bis zu diesem Zeitpunkt einwandfrei. Bei Kaufabschluss wurden wir darauf hingewiesen, dass sich die Lieferzeit der Küche etwas verlängert auf Grund der Sommerferien (Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit etwa 6-8 Wochen). Diese Lieferzeit war für uns noch akzeptabel.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir von Ihrem Service begeistert und hätten Ihr Küchenstudio wärmstens weiterempfohlen. Jedoch haben die darauf folgenden Wochen diesen Eindruck zunichte gemacht. Eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war nach Vertragsabschluss fast unmöglich (Mail blieb unbeantwortet, Anrufe wurden nicht angenommen). Wir konnten lediglich Kontakt aufnehmen, wenn wir persönlich im Küchenstudio vorbei gekommen sind oder wenn wir direkt bei Obi angerufen haben und uns mit dem Küchenstudio verbinden lassen haben. Die zuvor angekündigte Lieferzeit von 6-8 Wochen lag letztendlich bei knapp 12 Wochen.
Dass der Service nach Kaufabschluss so nachgelassen hat und auch die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten wurde hat uns schon geärgert. Allerdings sollte es nicht dabei bleiben.
Als unsere Küche dann endlich am 26.09.19 und 27.09.19 eingebaut wurde, hat der Monteur von der Firma XY feststellen müssen, dass unsere Küche unvollständig angeliefert wurde. Nach einer weiteren Kontrolle durch den Monteur wurde dann noch festgestellt, dass eine Arbeitsplatte vom Küchenplaner falsch ausgemessen wurde und eine andere Arbeitsplatte von Nobilia falsch zugeschnitten wurde. Die Küche wurde dann trotzdem provisorisch eingebaut, damit wir diese wenigstens nutzen können. Zufriedenstellend war dieser Kompromiss jedoch nicht. Vor allem, wenn man bedenkt, dass wir uns extra nicht für eine Musterküche aus dem Möbelhaus entschieden haben sondern für eine Küche nach Maß. Bei dem Küchenpreis und einem namenhaften Hersteller sind wir davon ausgegangen, dass der Einbau und der Service reibungslos verläuft.
Wir wurden von dem Küchenplaner erneut vertröstet mit der Angabe, dass die fehlenden Teile nachbestellt werden und auch die fehlerhaften Arbeitsplatten erneut bestellt werden. Eine Lieferzeit von 4 bis 6 Wochen wurde uns nun genannt. Der Ärger über diese Verzögerung war hoch, da mit der neuen Lieferangabe unser Nachwuchs definitiv schon auf der Welt ist und unsere Küche immer noch nicht fertig ist. Genau dies wollten wir von Anfang an vermeiden, da wir unserem Kind nicht den Lärm und den Tumult aussetzten wollten, welcher zwangsläufig entsteht, wenn erneut ein Monteur in unsere Wohnung muss um die Küche abschließend einbauen zu können.
Nun sind fast 8 Wochen seit dem Kücheneinbau vergangen und wir haben nichts von Ihnen gehört. Die Küche ist weiterhin nicht vollständig und wir zahlen bereits seit 3 Monaten die Rate für die Küche ab. Unser Sohn ist bereits 3 Wochen alt und wir können einfach nicht mit unserem Einzug in die neue Mietswohnung abschließen, da unsere Küche weiterhin unvollständig ist.
Wir erwarten, dass die fehlenden Teile bis zum 06.12.19 abschließend eingebaut werden und wir für die Umstände entsprechend entschädigt werden.
Eine Weiterempfehlung des Obi Küchenstudios kommt für uns, bei so einem Service, nicht mehr in Betracht.
Sehr geehrte Familie XY,
es tut uns sehr leid, dass es bei Ihrer Küche zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
Wir werden den Sachverhalt unverzüglich nochmals prüfen und Ihnen in den nächsten Tagen
eine Stellungnahme zukommen lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Tag.
So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...
Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig. :-X
So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...
Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig. :-X
Ich schwimme derzeit selbst etwas in Arbeit, schaffe es aber heute Abend oder morgen vielleicht ein wenig dazu zu recherchieren. Um ehrlich zu sein irritiert mich die Aussage des Anwalts teils etwas, v.a. dass er sich einerseits an Obi unf andererseits an den Küchenbauer wenden will. Habt ihr denn tatsächlich zwei separate Verträge geschlossen? Also einen Kaufvertrag mit dem Küchenstudio und einen gesonderten Werkvertrag mit dem Küchenbauer? Das wäre natürlich möglich, wenn auch eher ungewöhnlich (?). Denn falls es sich nur um einen Vertrag handeln sollte, stellt sich auch die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder um einen Werkvertrag handelt. Das wird nicht einheitlich beantwortet und ist auch ein bisschen einzelfallabhängig, nach der ersten Beschreibung von dir scheint es mir eher ein Werkvertrag zu sein. Relevant ist dies z.B. wegen § 640 Abs. 3 BGB, den es nur im Werkvertragsrecht und der im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits sicherlich von der Gegenseite ins Spiel gebracht werden würde.
Da du in Raten zahlst hast du natürlich prinzipiell noch den Hebel in der Hand nicht mehr weiterzuzahlen, da ja die Vertragsleistung von Seiten Obi nicht erfüllt ist.
Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?
Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?
Schade, dass man bei solchen Themen keine großartige Handhabe hat.
Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.
Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....Ich meine, dass du an der falschen Stelle sparst, in Relation zu den Kosten der Küche. Ich will dich aber nicht in irgendwas reinquatschen, was du nicht willst, sondern wünsche dir viel Erfolg!
Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.
Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).
Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?
Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.
Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).
Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?
https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html , damit kämst du zu Ende Januar raus, müsstest die Mieterhöhung bis dahin nicht zahlen und dich um keinen Nachmieter kümmern, vorausgestzt der Vermieter erhöht die Miete wegen Modernisierung oder um sie der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen (wonach es hier klingt).
Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.
Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....
Aber ich bin ja auch ein menschenhassendes Arschloch ;D
Der Kunde muss es in diesem Fall kaufen, da er keine Alternative hat, außer zur Konkurrenz zu wechseln. Wenn im Angebot doppelt soviele Manntage drinnen stehen, als man argumentieren kann, so ist das ganz sicher Wucher, den es auch in Ösistan gibt, und mmn auch Betrug.
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält........
Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.
Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.
Ne, die sind nicht teurer, er müsste zusätzlich zur Software auch sämtliche Hardware austauschen. Das macht es dann in dem Fall teurer, und "zwingt" den Kunden unsere Preise auf.
Ist in etwas so als wenn du mit SAP nicht mehr zufrieden bist - kleiner Scherz - und von heute auf morgen den Anbieter wechselst. Ist zwar theoretisch möglich, nur Praktisch fällst du für Jahre in ein schwarzes Loch.
Steuerbescheid kam kürzlich vom alten Finanzamt. Seit Montag bin ich nun Bürger in einem anderen Kreis. Bezüglich des Bescheides will ich eine Änderungseingabe tätigen.
Frage: Welchem Finanzamt muss ich da jetzt "Hallo" sagen und vorbeigehen?
Du hast deinen Steuerbescheid schon? Hier in NRW wollen die Finanzämter erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen.Vielleicht war es ja auch der Antrag für 2018, da gibt es ja verlängerte Fristen, wenn z.B. ein Steuerberater mitwirkt. Ansonsten dauert ja der Abgleich mit den verschiedenen Behörden immer etwas, so dass man nicht gleich zu Jahresbeginn mit einer Rückmeldung rechnen sollte.
Thema Kurzarbeit.
Wer legt fest, ob an Tagen weniger Stunden, oder in der Woche weniger Tage gearbeitet werden soll?
Die Geschäftsführung, oder gibt es da Einspruchsmöglichkeiten?
Zu 1): du bekommst mW. für die 10 Minderstunden 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld.
Nehmen wir mal an man bekommt 10 €/h netto. Dann wären das bei einer 40 Stundenwoche 400 € netto. Wenn man jetzt 30 Stunden arbeitet, bekommt man 300 € vom Arbeitgeber und 60 bzw. 67 € vom Staat, insgesamt also 360/367 €. Zumindest verstehe ich das so.
MW. entspricht das Kurzarbeitergels auch dem Satz von ALG1.
Kannst du, in deiner nun höheren Funktion deinen etwas mäßiger motivierten Kollegen einen Tritt in den Allerwertesten geben?
Gibt doch immer Aufgaben oder Schichten, die weniger begehrt sind usw..
Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.genau, das spielt in meinem Fall keine Rolle
Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.Perfekt, das mache ich auf jeden Fall.
[...]
Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.AG zahlen bei Werksstudenten keine KV, nur RV. Als Student zahlt er sowieso nur irgendwas um die 90 Euro KV, unabhängig davon was er sonst so treibt. Einer der Gründe für nen Werksstudentenvertrag.
Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.Denke das kommt auf seine Situation an. Student eben. Wird keine Milliarden verdienen. Zusätzlich endet das Arbeitsverhältnis. Ausgezahlter Urlaub gilt nicht als abgegolten, weil eben kein Urlaub genommen wurde. Damit kann er bei einem neuen Arbeitgeber dann trotzdem Urlaub nehmen und falls der alte Chef übermittelt, dass der ganze Urlaub genommen wurde diesem sogar noch einen reinwürgen.
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.Wenn er nicht arbeiten muss, dann kriegt er das gleiche Gehalt für gleiche Arbeitsleistung mit und ohne Urlaub.
Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.
Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Okay, mit der Zeit fällt der Passus mit dem Grund glaube ich weg. Ich frage sie mal was du da jetzt erwarten kannst. Im Arbeitsvertrag ist auch keine "Regelarbeitszeit" festgelegt?
Ich würde mich da gern direkt mal einklinken.
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Probezeit (aufgrund der Krise) zum 22.04.2020 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 20.-19. des Monats. Das Gehalt, dass ich vom 20. März bis 19. April hätte erhalten müssen, kam aber nicht. Den Chef erreiche ich nicht mehr, der geht nicht ans Telefon oder ist nicht anzutreffen.
Meine Abrechnung war ebenso falsch, da der Steuerberater der Firma die Stunden aus dem März komplett nicht aufgelistet hat. Diese Endabrechnung aber wurde der Agentur für Arbeit übermittelt. Eine neue Abrechnung erhalte ich laut der Sekretärin zum nächsten Zeitraum - bisher ist keine da.
Ich habe mir nun eine Frist bis Freitag gesetzt, da das Gehalt ja dann da sein muss, bevor es am Montag (dem 1.) zum Feiertag kommt. Freitag werde ich die Firma also erneut aufsuchen und schauen, dass ich was erreiche.
Alternativlos müsste ich, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt nehmen, oder?
Das Geld fehlt mir momentan schon sehr, da man aufgrund der aktuellen Lage ja nicht einfach mal nen Monat ohne Gehalt leben kann.
Ich würde mich definitiv mal an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Je nach Stadt oder Ort dürfte es diesen in Kombination mit dem Gesundheitsamt geben. Ansonsten ist die Situation da eher schon schwierig. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig. Es geht ja keine Gefährdung von der Frau aus oder?
Einfach jedes Mal wenn sie um Hilfe schreit die Polizei rufen. "Da ruft jemand nach Hilfe." Beim 3. oder 4. Mal sind die so angepisst wegen der Scheiße anrücken zu müssen, dass sie was unternehmen. Ist zwar kacke, weil die dann von Wichtigerem abgehalten werden woher sollst du wissen, dass es da keine Notsituation gibt?
Bis zur nächsten Gehaltsabrechnung warten. Normalerweise erstatten die Firmen das mit dem nächsten Buchungslauf.
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.
Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)
Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????
Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.
Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)
Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????
Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.
Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.
Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.
Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.
Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?
Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.
Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)
Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????
Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.
Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.
Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.
Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.
Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?
Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)
Wie wärs mit beim Jobcenter melden und noch ein paar Hundert Euro dazu bekommen? Alternativ Wohngeld beantragen...
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du die Fahrtkosten zu deinem Einsatzort selber tragen musst, dann ist das dein Problem, wie du das mit dem vorhandenen Geld hinbekommst. Du kannst dann nicht einfach sagen "Nö, ich hab kein Geld, ich kaufe mir keine Monatskarte!". Das könnte man dann auch als Arbeitsverweigerung auslegen.
Was die fehlende Kohle angeht: lass dir schriftlich geben, dass es sich um einen Systemfehler handelt und du das Geld mit der nächsten Monatsabrechnung ausgezahlt bekommst. Und dann wartest du die nächste Abrechnung ab, ob das gemacht wurde oder nicht. Falls nicht: geh zum Anwalt, vorher einen Beratungshilfeschein beantragen oder vorab den Anwalt fragen, ob er der Bitte um Beratungshilfe entspricht.
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)
Das ist sogar enorm wichtig, gerade in der heutigen Zeit.
Ich hab im März ja auch die Firma gewechselt.
Vorteil: sollte die Automobilindustrie durch Corona zu stark leiden und ich keinen Bock auf Kurzarbeit oder gar betriebsbedingte Kündigung hab, kann ich jederzeit zu meinem alten AG zurück.
Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung solltest Du Dir aus meiner Sicht die Frage stellen, ob Du einen Job antreten möchtest, bei dem Du schon vor der Unterzeichnung der Arbeitspapiere ein so schlechtes Gefühl hast (unabhängig davon, ob das berechtigt oder unberechtigt sein mag).
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
Aber was soll das Theater?
Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
Aber was soll das Theater?
Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.
Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)
Leute, ich habe eine kurze Frage zum Thema Instandsetzung/energetische Sanierung.
Wir haben ein Fenster im Kinderzimmer, durch das ein, unser Meinung nach, recht offensichtlicher Luftzug ins Zimmer kommt. Eine Kältebrücke lässt sich per Wärmebild recht leicht nachweisen.
Wir haben es beim Vermieter moniert und um Austausch gebeten. Der Vermieter hat erklärt, dass es sich dann um eine energetische Sanierung handeln würde und er die Kosten auf uns umlegen würde. Bei den offensichtlichen Mängeln und der Tatsache, dass das Fenster dieses Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert, halten wir das für Quatsch.
Wir haben ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter und ich will nicht unbedingt ein rechtliches Fass aufmachen.
Hatte jemand so was schon und wie sollten wir vorgehen um den Mangel am Fenster nachzuweisen?
Im Gegenzug darf der Vermieter allerdings auch nicht ohne weiteres die Miete erhöhen, nur weil er die Fenster austauscht. Eine Erhöhung hängt vielmehr von der Frage ab, ob es sich bei dem Fenstertausch um eine Instandhaltungs- oder eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Da bei einem Austausch von Fenstern natürlich immer moderne Fenster gewählt werden, sind die Grenzen von Instandhaltung und Modernisierung fließend. Denn es ist immer von einer Verbesserung der Energieeffizienz auszugehen. Werden die Fenster allerdings deswegen getauscht, weil sie defekt sind, ist eher von einer Instandhaltungsmaßnahme auszugehen. Auch diese Frage hängt immer vom Einzelfall ab.
Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.