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Verschiedenes => Sonstiges => Thema gestartet von: Feno am 14.Januar 2013, 23:42:46

Titel: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 14.Januar 2013, 23:42:46
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Ich habe eine Rechnung erhalten für irgendeinen Voicedienst, den ich abonniert haben soll. Darauf hin hab ich denen geschrieben, ich hätte nie nen Vertrag oder sonst was abgeschlossen und keinen solchen Dienst abonniert. Sie sollen mir doch ne Vertragskopie oder ähnliches schicken oder die Rechnung einfach stornieren und meine Daten löschen.

Hab dann folgende Antwort erhalten:
Zitat
Sehr geehrter Herr xxx

Gemäss Ihrem E-Mail haben Sie ein Anliegen betreffend der von Ihnen angerufenen Dienstleistung, welche Ihnen von der Firma xyz AG in Rechnung gestellt wurde.

Diese Dienstleistungen von der Firma abc AG wurden von Ihrem Anschluss 0xx xxx xx xx (meine Tel-Nr.)aus angerufen.

Wir teilen Ihnen mit, dass die Firma xyz AG lediglich für das Versenden der Rechnungen zuständig ist und normaler Weise keine detaillierten Auskünfte über den Inhalt der Dienstleistung geben kann.

Aufgrund unserer Ermittlungen haben Sie einem Abschluss eines Voicedienstabos aktiv per Tastendruck zugestimmt. Zu Beginn eines Anrufes auf die Dienstleistung der abc AG werden die Kunden bezüglich Ihrer Kenntnisse zu Preisen und AGB’s angefragt. Falls der Kunde nicht bereits in Kenntnis dieser Informationen ist wird er Automatisch zu diesen Informationen weitergeleitet. Alle Informationen bezüglich Kosten, Zeitintervallen, allfällige Abonnements etc. werden dem Kunden klar mitgeteilt. Alternativ kann diese Information jederzeit auch aktiv angefragt werden. Ein durchstellen zur Dienstleistung ohne einer aktiven Bestätigung seitens des Kunden ist nicht möglich.

Wir bitten Sie die offene Rechnung zu begleichen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass wir das durch den Anruf entstandene Voicedienstabo gekündet haben.

Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die Firma abc AG, adresse, mail, tel-nr..

Die Sache ist die, ich kann nicht ausschliessen, dass jemand da tatsächlich angerufen und rumgedrückt hat. Wir sind ein 8-Personen-Haushalt mit 4 Kindern zwischen 7 und 16. Einer der Erwachsenen wirds nicht gewesen sein, aber eben, kann nicht ausschliessen, dass eines der Kinder da rumgedrückt hat.

Ich bin der Meinung, dass so ein Aboabschluss nicht rechtens sein kann, aber ich habe null Ahnung und bitte deshalb um Rat :) Mein Weg wäre jetzt, das halt laufen zu lassen und bei Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben und dann hoffen...

Hoffe, dass mir jemand da weiterhelfen kann, hab kein Bock, das zu bezahlen...verständlicherweise. Aber eben, meine Kenntnisse in solchen Dingen sind gleich null.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Der Baske am 14.Januar 2013, 23:52:46
Da musste Konni fragen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 14.Januar 2013, 23:54:59
Da musste Konni fragen

War auch mein erster Gedanke  :D

Kann dir Feno diesbezüglich nicht helfen... mache dann weiter beim nichts tun.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Louis am 15.Januar 2013, 08:15:17
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zuzu am 06.Februar 2013, 15:29:37
Kurze Frage an die Rechtsexperten hier:
Wenn ich einen Vertrag abschliesse, etwas bestelle, sei es nun eine Versicherung, einen Internetanschluss oder einen Plüschbären. Habe ich generell das Recht, bis zu 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages von selbigem zurückzutreten?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 06.Februar 2013, 15:59:36
Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.

Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.

Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.

Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 06.Februar 2013, 17:11:00
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.


Bist du juristisch tätig? Ich meine, ich habe schon mal etwas von dir zu so einem Thema gelesen. Dann hätte Konni ja Konkurrenz. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 06.Februar 2013, 17:28:03
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

Problem:
Die 152 bei uns in der Straße gibt es dreimal. Einmal ein Einfamilienhaus 152a (noch nicht das Problem) und dann ein Mehrfamilienhaus mit 152 und daneben noch ein Mehrfamilienhaus wieder mit der 152.
Dadurch gehen halt viele Paketzusteller immer nur zu der "einen" 152 und vermerken dann einfach "Empäfnger" nicht bekannt. Die Paketdienste meinen man solle dazu schreiben wo genau es ist. Nur wie soll man das bitte machen? Strasse 152 in dem gelben Gebäude? Kann es ja irgendwie nicht sein.
Einfacher wäre ja einfach den Mehrfamilienhäusern ein b und c zu verpassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 06.Februar 2013, 20:12:19
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo?

Wende dich mal an dein Katasteramt in deiner Kommune.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 06.Februar 2013, 23:27:07
Uff, hatte ich ganz vergessen...nachträglich, wenn auch viel zu spät, vielen Dank an Louis für die ausführliche Antwort :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zuzu am 07.Februar 2013, 10:49:36
Und noch eine Frage. Kann man eine neue Hausnummer beantragen? Wenn ja, wo
Normalerweise werden die Hausnummern schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit einhergehenden Aufteilung der Grundstücke vergeben. Die nachträgliche Unterteilung in a, b, c usw. erfolgt erst, wenn diese Grundstücke später geteilt und somit eine Nummer für zwei Grundstücke vergeben wurde. Es gibt Situationen, wo eine gesamte Straße komplett neu numeriert wird, wenn die Grundstücksteilungen häufig vorkommen.
Prinzipiell obliegt die Hausnummernvergabe und -verwaltung der Liegenschaftsbehörde, also dem Katasteramt, die Hausnummer wird aber auch im Grundbucheintrag festgehalten. Ein Versuch ist es wert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 07.Februar 2013, 10:58:48
Danke, also prinzipiell nicht unmöglich. Versuch ich mal mein Glück.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wAvE am 07.Februar 2013, 19:10:08
Soo, da mir am WE etwas dummes passiert ist mal ne Frage:

Situation:

Ich bin mit Kumpels unterwegs, wir wollen in einen Club, kommen nicht rein, ich beleidige den Türsteher (Ich habe null Erinnerung was ich gesagt habe...).

Türsteher dreht komplett am Rad, haut mirn paar mal ins Gesicht, ich fall um und er tritt auch noch ein paar mal auf mich ein.

Wir also zur Polizei und Anzeige gemacht (Daran kann ich mich dunkel erinnern), Kumpel auch als Zeuge aufgeschrieben usw.


Heute komme ich nach Hause und liegt eine Vorladung im Briefkasten:

"In der Ermittlungssache Beleidigung vom XXXXXX , XX uhr bis XXXX, XX Uhr, in STADT ist Ihre Vernehmeung als Beschuldigter erforderlich - Sie werden daher geben am Datum bei der oben angeführten Dienststelle, Zimmer vorzusprechen"



- Muss ich da jetzt hin?
- Sollte ich da hin?

Ich kann im Endeffekt nichts aussagen weil ich nicht weiß was ich gesagt habe. Wir haben der Polizei das Nachts auch alles erklärt und da hatte ich auch schon gesagt das ich ihn beleidigt hatte, aber nicht wusste was ich gesagt habe.

- Was droht mit?
- Sollte ich nen Anwalt nehmen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 07.Februar 2013, 20:22:41
Ne, zur polizeilichlichen Vorladung musst du nicht.
Aber hast ja nix zu verbergen?! Kannst es auch einfach schriftlich einreichen.

Du hast ja auch ne Gegenanzeige am laufen, wegen der Beleidigung wird dir aus eigener Erfahrung wenig drohen. Der Kollege der auf dich eingeschlagen hat, sollte sich da mehr Gedanken machen. Hast du ärztliche Atteste?
Also wenn du deine Anzeige durchziehen willst, dann solltest du durchaus einen Anwalt nehmen. Ich weiss ja nicht wie sehr du auf Schadenersatz o.ä. aus bist.

Ansonsten, wenn dir nix wilderes passiert ist, du keine Rechtsschutz hast und es dir nur ums Prinzip geht, dann würde ich es ohne Anwalt einfach durchziehen.

Oder wenn dir das eh alles egal ist, dann mit dem Türsteher verständigen dass er seine zurückziehen soll, wenn du deine zurückziehst.
Aber meine persönliche Meinung ist, dass man gerade Türsteher nicht einfach so davon kommen lassen sollte. Vorallem nicht, wenn es so unverhältnismäßig ist. Gibt in unserer Branche leider viel zu viele schwarze Schaafe.

Achso, das ist alles generell nur meine persönliche Meinung resultierend aus eigenen Erfahrungen, sprich kein Gewähr ;)
Aber du musst defintiv nicht die polizeiliche Vorladung wahrnehmen. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wAvE am 07.Februar 2013, 20:43:56
Nee habe so direkt nichts zu verbergen - ich hatte natürlich schon das ein oder andere mal Kontakt mit der Polizei (Der liebe Alkohol), aber außer einer Nacht in der Ausnüchterungszelle und 2 Ordnungswidrigkeiten (Ruhestörung und Sachbeschädigung --> war in der selben Nacht passiert *hust*)
Aber keinerlei Vorstrafen, ist auch so die erste Anzeige die ich kriege.

Habe keine Atteste, ich will auch keine Klage da voll durchziehen, kein Schadensersatz oder ähnliches.
Ich hab den nur angezeigt weil ich die Tritte übertrieben fand, der Staat soll jetzt entscheiden ob die dagegen vorgehen wollen oder nicht.
Zurückziehen kommt für mich nicht in Frage, beim nächsten mal tritt er dann jemandem gegen den Kopf oder so... Das geht gar nicht.

Wäre halt doof wenn es doch zur Anklage gegen mich kommt wegen der Beleidigung und ich dadurch nen Eintrag oder sowas kriege...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 07.Februar 2013, 20:51:10
Dann wird eh alles fallengelassen. Auch diese Aussage beruht auf keinen rechtlichen Grundlagen, sondern allein auf Erfahrung und persönliche Einschätzungen. :)

Wenn du Lust hast geh hin, wenn nicht, dann halt nicht. Aber da du eh nix weisst, geh hin oder schreib denen nen Text.
Der Türsteher wird sicherlich die Anzeige nur als "Begründung" für sein Verhalten aufrechterhalten.

Damit der Staat ermittelt muss schon was mehr passieren. War bei mir zumindest früher immer so.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 08.Februar 2013, 01:44:52
Es ist ne Kürperverletzung. Sobald du die Anzeige zurückziehst ist die Sache gegessen. Bei der Beleidigung ist es das gleiche. Die Anzeige hast du bekommen, weil der Typ entweder seine Handlung rechtfertigen will oderdich abschrecken und damit zum zurückziehen der Anzeige zwingen.
So oder so ist seine Reaktion vollkommen überzogen. Aber ohne ärztliche Atteste kansnt dus auch gleich sein lassen. Wobei, es wäre nützlich zu wissen, ob der Heini in der Art und Weise schon mal aufgefallen ist. Außerdem musst du dir im klaren darüber sein, dass er Zeugen auffährt, die sagen werden, dass du nciht nur beleidigt sonder ihn zur Notwehr gezwungen hast.
War bei mir, als mir was Ähnliches passierte genauso.
Kurzversion:
-Stress mit Türsteher -> der wurde Handgreiflich -> ich Krankenhaus, er Krankenhaus -> ich 3 Tage krankgeschrieben, er 6 Monate arbeitsunfähig. Allerdings wurde das Verfahren eingestellt, da ich auch ne Gegenklage laufen hatte. Letztendlich glaubte keiner, dass 7 Kollegen von ihm gesehen haben, dass ich zuerst geschalgen haben soll. Hatte ich auch nicht. Ich hab mich erst gewehrt, als er mein Gesicht gegen ne Wand drückte. In Folge der ganzen Sache (Gehirnerschütterung und massiver Adrenalinausstoß bei mir) habe ich nen Polizisten angespuckt und Alles und Jeden beleidigt. Ende vom Lied war, dass gegen "freiwillige" Sozialstunden das Verfahren eingestellt wurde. (Kein Schuldeingeständnis). Die ganze Aktion war sicherlich etwas "spektakulärer" als deine und am Ende kam NICHTS dabei rum. Naja ich hab 50(!) Stunden in ner Jugendherberge abgerissen und hatte auch noch Spaß dran.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wAvE am 08.Februar 2013, 16:46:00
Die Sache hat sich doch ein wenig entwickelt, undzwar weiß ich jetzt den genauen Tathergang (von meinen Kumpels). Aussage hatten wir schon genau so bei der Polizei gemacht. Hatte mich gewundert das ich keinen Strafantrag stellen muss, habe heute aber erfahren das der Türsteher wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden ist.

Habe den Polizisten angerufen und wollte eigentlich absagen, der meinte aber: Dann wird es mit der Gegenklage schwer irgendetwas durchzubringen. Ich soll vorbeischauen und alles erklären was vorgefallen ist und einfach nicht auf die Beleidigung eingehen. Wenn ich Angst hätte mich zu verplappern soll ich mit einem Anwalt das schriftlich sehr präzise vorbereiten, sodass der andere wenigstens noch Ärger kriegt.

Bin ein wenig unsicher, weshalb meine Vorladung als Beschuldigter und die Aussagen die ich dann tätige mit der gefährlichen Körperverletzung zusammengebracht werden.
Kann ich nicht als Zeuge wegen der Körperverletzung Aussagen und nichts zur Beleidigung?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 08.Februar 2013, 17:09:33
Als Zeuge? :D Du bist Geschädigter :D
Natürlich geht das.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 09.Februar 2013, 01:10:09
Bei gefährlicher Körperverletzung greift das von mir oben geschreibene natürlich nicht. Dem muss die Polizei nachgehen, ob sie will oder nicht.
Zitat
Habe den Polizisten angerufen und wollte eigentlich absagen, der meinte aber: Dann wird es mit der Gegenklage schwer irgendetwas durchzubringen. Ich soll vorbeischauen und alles erklären was vorgefallen ist und einfach nicht auf die Beleidigung eingehen.
Lass dir bloß nichts von Polizisten erzählen. Der DARF dazu übrigens gar nichts sagen. WEnn du zur Beleidigung befragt werden sollst, aht das mit der Kürperverletzung ncihts zu tun. Das scheinen ja zwei unterschiedliche Fälle zu sein. Du hast deine Aussage zur Körperverletzung doch schon gemacht. Würde das noch mal ganz genau abklären.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 09.Februar 2013, 09:44:19
Die Polizei muss Anzeigen immer nachgehen. Hat nix mit der schwere zu tun. Ob es dann, ohne sein zu tun, von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird, ist was anderes.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 09.Februar 2013, 09:51:21
Anzeigen ja. Aber Körperverletzung ist ein Delikt, dass angezeigt werden muss. Einer gefährlichen Körperverletzung geht die Polizei auch ohne Anzeige nach. Und so habe ich es auch beschrieben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 09.Februar 2013, 10:07:54
"In der Ermittlungssache Beleidigung vom XXXXXX , XX uhr bis XXXX, XX Uhr, in STADT ist Ihre Vernehmeung als Beschuldigter erforderlich - Sie werden daher geben am Datum bei der oben angeführten Dienststelle, Zimmer vorzusprechen"

Wenn ich das richtig lese, hat Wave doch eine Anzeige gegen sich - er ist Beschuldigter. Aus den Postings vor mir schien das nicht so ganz klar zu werden. Die Frage ist demnach, was denn da passiert ist, dass jemand scheinbar Dich anzeigt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 09.Februar 2013, 10:10:48
Er wurde wegen Beleidigung angezeigt, er hat Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wAvE am 09.Februar 2013, 19:03:16
Ich habe jetzt mit ner Freundin gesprochen die sich da recht gut auskennt:

Die meinte ich soll hin und Aussagen. Wir haben Nachts sowieso schon alles ausgesagt, ich kann also nichts falsch machen und mich verplappern.. So kann ich verhindern, dass der Türsteher mir Sachen unterstellt die nicht stimmen (z.B. rassistische Beleidigungen oder Schimpftiraden) - würde jetzt trotzdem nicht den genauen Wortlaut erwähnen, allerdings präzisieren dass es nur 3 Worte waren und eben nichts rassistisches o.Ä.
Außerdem möchte ich mich auch für die ganzen Umstände entschuldigen.

Werde trotzdem nochmal abklären wie genau zu was ich Aussagen muss und weshalb ich bei der Beschuldigung zur KV aussagen soll.

Habe irgendwie das Gefühl, dass die den Kerl dran kriegen wollen - daher vlt. auch die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Weil meine Jura-Freunde und der Polizist-Freund waren sich alle nicht sicher weshalb das gefährliche KV gewesen sein soll...

Zu guter letzt hoffe ich das die Beleidigung fallen gelassen wird, da keinerlei vorstrafen bestehen und sowieso durch Karneval volle Schreibtische bei der Staatsanwaltschaft sein werden ..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 09.Februar 2013, 19:09:49
Wird es eh!
Es wird halt bei der Körperverletzung berücksichtigt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 16.Februar 2013, 17:32:54
So...

Wir haben vor einer Woche das MacBook meiner Schwester beim Media Markt abgegeben, da es einen Softwarefehler gab. In der Servicestelle wurde uns zugesichert, dass die Daten "normalerweise" erhalten bleiben. Das war uns besonders wichtig, weil es wichtige Daten waren und man sie zuvor nicht gesichert hat (was im nachhinein natürlich etwas blöd war, aber "Frauen...").
Jetzt haben wir das Macbook zurückbekommen und die Daten sind weg, da die HDD ausgetauscht wurde. Ohne unser Wissen natürlich. Wir haben uns auf die Beratung des "Fachmanns" hinter der Theke verlassen und die Standardpapiere so natürlich unterschrieben. Jetzt stand da bloß drauf, dass eine Datensicherung dem Kunden, also uns, obliegt. Natürlich hat man das jetzt unterschrieben, allerdings hat uns der Mann hinter der Theke auch völlig falsche Dinge erzählt. Die Mitarbeiter wollen nun am Montag bei Apple anrufen und nachfragen ob die Platte noch bei ihnen liegt. Tut sie das nicht sind die Daten natürlich weg.

Was haben wir denn jetzt für Möglichkeiten? Hauptproblem ist sicher, dass man diesen Wisch einfach so unterschrieben hat. Uns wurden aber auch völlig falsche Dinge erzählt, wieso auch immer. Für alle Aussagen des jeweiligen Mitarbeiters haben wir auch Zeugen die die Aussagen bestätigen können. Haben wir irgendwelche rechtliche Möglichkeiten gegen MediaMarkt, bzw. Apple?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 16.Februar 2013, 17:38:29
Ich glaube, da machst Du nichts - leider. Und wieder mal ein Beispiel dafür, dass das, was diese Läden als "Service" verkaufen, nichts weiter als Alibi ist. Habe ich mit Saturn auch schon mehrere Male erlebt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Februar 2013, 17:52:26
Jo. Es gibt dort auch kompetente Mitarbeiter, allerdings scheinen die selten zu sein. Ich gehe öfter mal im Media Markt nach Hardware gucken und "trolle" die Servicemitarbeiter. Bei Laptop abgeben, egal in welchem Laden (in der Garantiezeit schraub ich die Dinger auch ncith selbst auf) lasse ich mir bestätigen, dass falls die HDD defekt ist und getauscht werden muss, mir die Defekte Platte wieder ausgehändigt wird. Argument sensible Daten. 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 16.Februar 2013, 17:59:59
Das ärgerliche ist ja aber, White, dass man immer erst einmal auf's Maul fliegen muss. Mir ist das passiert, Topher scheinbar auch. Ein scheinbar kompetenter Mitarbeiter erzählt irgendwas, man glaubt ihm und am Ende ist man der Dumme. Selbst wenn Topher Recht bekommt mit einer Beschwerde: wenn die Daten weg sind, ist es der ideelle Verlust, der schwer wiegt. Und das ist furchtbar!

Ich besitze aus Angst davor (und schlechter Erfahrung, s.o.) vier externe Festplatten, auf die ich von Rechnern und Laptop synchronisiere.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 16.Februar 2013, 18:03:10
Hm, ist natürlich blöd. Sollten wir die Platte nicht mehr bekommen werden wir auf jeden Fall mal zum Anwalt gehen, die Beratung ist ja kostenlos dank Rechtsschutz. Ich kenne es von meinem (Windows)Laptop nur so, dass man vorher angerufen wird, bevor ein so sensibles Teil wie die Festplatte ausgetauscht wird. Deswegen war ich doch sehr überrascht, dass die Platte einfach so ausgetauscht wurde.
Bin mal gespannt was sich am Montag so ergibt.

Der ideele Verlust ist natürlich riesig, da waren Bilder von Australien, London, Dubai, etc. drauf. Die wird man sich vielleicht noch von Freunden beschaffen können, der Uni-Kram ist natürlich sehr ärgerlich. Insgesamt natürlich ne blöde Situation.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 16.Februar 2013, 18:49:49
Ich glaube, da machst Du nichts - leider. Und wieder mal ein Beispiel dafür, dass das, was diese Läden als "Service" verkaufen, nichts weiter als Alibi ist. Habe ich mit Saturn auch schon mehrere Male erlebt.

Ja, nur Flachzangen arbeiten da die, die Menschen über den Tisch ziehen. Scheisse labern und es als "Service" verkaufen... ::) Furchtbare Menschen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Februar 2013, 18:50:46
Vor allem die Fotoabteilungen sind echt schlimm...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 16.Februar 2013, 18:54:05
Vor allem die Fotoabteilungen sind echt schlimm...

Am aller schlimmsten der Abteilungsleiter in Friedrichshafen... so ein Drecks Typ...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Februar 2013, 18:55:42
Soll der nicht Mitarbeiter des Moants als bester Abzocker werden?

Wie ich oben schon schreib, es gibt auch kompetente Mitarbeiter, aber halt auch welche, die dir echt viel Mist erzählen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 16.Februar 2013, 19:00:13
Soll der nicht Mitarbeiter des Moants als bester Abzocker werden?

Ja, steht schon seit 6 Monaten auf meinem Namensschild.. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 16.Februar 2013, 21:26:30
Naja ist bestimmt ärgerlich wenn man selber da arbeitet, fähig ist, aber genug der eigenen Mitarbeiter eben nicht. Ein Kumpel von mir hat auch im MM angefangen. Fotoabteilung - Leiter der Fotoabteilung - Leiter des Marktes. Der hat es auch wirklich drauf, sagt aber selber er hat es nicht wirklich schwer gehabt dahin zu kommen, wegen der Unfähigkeit der anderen.
Ich selber hatte da auch genug negative Erlebnisse. Das beste aber war als ich auf die Schnelle einen Optik/Coax Wandler brauchte. Ich bat meine Freundin mir einen mitzubringen da sie unterwegs war und ich nicht weg konnte. Sie rief mich dann an aus dem Markt und meinte dass es sowas nicht geben würde, der Fachverkäufer war der Meinung so etwas gebe es auch gar nicht. Ich liess mir den guten Mann dann geben und fragte ob er oder einer seiner Kollegen dazu imstande wären einen Wandler zu finden, oder ob ich im Internet bestellen müsse?! Er blieb bei seiner Meinung das es sowas gar nicht gibt und ich bestellte im Internet.
Hätte er wenigstens gesagt "das ist nicht meine Abteilung" oder "das war einfach nicht mein Berufswunsch" wäre es ja noch ok gewesen aber den Kunden für dumm zu verkaufen wollen geht gar nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 16.Februar 2013, 21:34:22
Ach, komm, Salva, Du weißt genau, dass ich niemanden persönlich anspreche, dessen Leistung ich gar nicht beurteilen kann!  :(

Meine Erfahrung ist leider die: in drei Saturn- und zwei Media Märkten wurde ich ähnlich übel behandelt wie Topher. Da waren dann so Sachen bei wie eine gekaufte Waschmaschine, die in die neue Wohnung geliefert werden sollte (weil ich nur einen Roadster besaß). Meine Adresse wurde verbummelt, aber ich stand ja im Telefonbuch - unter der alten Adresse natürlich. Da stand dann auch die Waschmaschine und ich konnte sehen, wie ich drankam. Kein Umpacken, kein Angebot der Kostenübernahme, nichts. Oder ein Telefon, dessen garantie einen Tag (!) abgelaufen war, mit durchgeschmortem irgendwas innen. Unrettbar, sagte man mir, und bot mir ein Ersatzgerät an für 100 € an. Das wollte ich aber nicht, da verlagnte man einfach 70 € für's Nachsehen. War da vorher die Rede von? Nein, nie!

Ich glaube einfach nicht, dass der Servicegedanke bei diesen Märkten grundsätzlich besonders ausgeprägt ist. Das bedeutet aber nicht, dass alle Mitarbeiter diese miserable Firmenpolitik so durchziehen. Es gibt bestimmt ein paar, die aus Ehrgefühl oder Altruismus für den Kunden da sind, auch entgegen Firmenlesart. Ganz bestimmt auch dieser Abteilungsleiter aus Friedrichshafen. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Februar 2013, 21:45:53
Ganz bestimmt auch dieser Abteilungsleiter aus Friedrichshafen. ;)
Nein wenn den ein Kunde was fragt sagt er er kann nciht, weil er noch ein paar Bilder von seinem Sixpack im MTF posten muss. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 16.Februar 2013, 23:24:30
Ach, komm, Salva, Du weißt genau, dass ich niemanden persönlich anspreche, dessen Leistung ich gar nicht beurteilen kann!  :(

Meine Erfahrung ist leider die: in drei Saturn- und zwei Media Märkten wurde ich ähnlich übel behandelt wie Topher. Da waren dann so Sachen bei wie eine gekaufte Waschmaschine, die in die neue Wohnung geliefert werden sollte (weil ich nur einen Roadster besaß). Meine Adresse wurde verbummelt, aber ich stand ja im Telefonbuch - unter der alten Adresse natürlich. Da stand dann auch die Waschmaschine und ich konnte sehen, wie ich drankam. Kein Umpacken, kein Angebot der Kostenübernahme, nichts. Oder ein Telefon, dessen garantie einen Tag (!) abgelaufen war, mit durchgeschmortem irgendwas innen. Unrettbar, sagte man mir, und bot mir ein Ersatzgerät an für 100 € an. Das wollte ich aber nicht, da verlagnte man einfach 70 € für's Nachsehen. War da vorher die Rede von? Nein, nie!

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du bekommst ein DinA 4 Rechnung mit deiner Adresse drauf bei Großgeräten. Der 2. Beleg ist für den Lieferanten der das Gerät zustellt. Sollte der den Zettel verbummeln dann sind deine Daten für 10 Jahre in unseren Pc´s gespeichert. Da frage ich mich wie die auf die Idee kommen und im Telefonbuch nach schauen?? :o
Mal als kleiner Tipp an alle. Wer auf Facebook ist sollte bei MM Deutschland liken. Dort in Zukunft sich beschweren wenn was nicht klappt oder Verkäufer XY scheisse labert. Das läuft bei uns über die Zentrale in Ingolstadt und glaubt mir, die Geschäftsführer liegen solche Beschwerden richtig schwer im Magen.  ;)

Das was mich traurig stimmt ist einfach die Mentaliät alles negativ zu sehen. Jeder war bestimmt schon 300x im MM und war 299 zufrieden mit dem was er bekam  aber, geht einmal was schief ist der ganze Laden ein scheissdreck wert. Es wird überall gepostet wie scheisse wir sind aber, sehr selten das man zufrieden war, zufrieden mit dem Produkt und Beratung. Es zählt nur das eine mal was schief lief.
Muss man wohl damit leben ... :-\
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 16.Februar 2013, 23:30:15
Schade, ich hab's versucht richtig zu stellen, aber Du gehst nicht drauf ein. Nochmal: ich bin zufrieden, wenn ich was bekomme, was ich haben möchte. Es ging mir hier nur um den Kundenservice und damit habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, mehrfach. Freunde ebenso, daher ließ ich mich zu der sicherlich verallgemeinerten Aussage einige Postings vorher hinreissen.

Darüber hinaus: nachvollziehen konnte ich das auch nicht. Das war 2006, keine Ahnung, ob damals noch andere Prozeduren herrschten. Die Adresse hat damals wohl auch der Fahrer rausgesucht, weil man ihm telefonisch keine Auskunft seitens des Marktes erteilen wollte. Aber hier verblasst auch meine Erinnerung und ich weiß nicht, ob ich es richtig wiedergebe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 16.Februar 2013, 23:39:00
Schade, ich hab's versucht richtig zu stellen, aber Du gehst nicht drauf ein. Nochmal: ich bin zufrieden, wenn ich was bekomme, was ich haben möchte. Es ging mir hier nur um den Kundenservice und damit habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, mehrfach. Freunde ebenso, daher ließ ich mich zu der sicherlich verallgemeinerten Aussage einige Postings vorher hinreissen.

Also bitte Henning, jetzt kennst mich schon mein halbes Leben und solltest wissen das ich dir schon lange verziehen habe.  :D

Also vor 3 Jahren gabs ähnliche Probleme im Service speziell bei der Auslieferung. Es lief damals über eine Fremdfirma deren Fahrer auch egal war was mit der Ware passiert. Unser Chef wollte dadurch Geld sparen was aber, nach hinten losgegangen ist. Mittlerweile machen solche Ausfahrten eigene Mitarbeiter des MM.
Ich sag auch nicht das jeder MM Mitarbeiter die Einstellung wie ich und vieler meiner Mitarbeiter haben. Überall gibts schwarz Schafe daher meine bitte in solchen Fällen speziell über Facebook beschweren am besten mit dem Namen eures Verkäufers. So werden die "aussortiert".  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 16.Februar 2013, 23:48:34
Muss man sich wohl öffentlich beschweren wenn man Aufmerksamkeit auf seinen Fall lenken will. Bin ja niemand der solche Angelegenheit öffentlich auf Facebook bespicht ::)
Werde mal den Montag abwarten und bei negativem Ergebnis sicher auch diese Möglichkeit überdenken, da scheint man ja sehr aktiv zu sein was Beschwerden angeht.

Ich wollte jetzt eigentlich keine so große Diskussion entfachen, danke aber trotzdem für eure Impressionen ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 17.Februar 2013, 00:07:35
Ich muss mal eine Lanze für MM brechen. In Schweden gibt es die Kette seit gut 5 Jahren, und ich war bisher immer zufrieden. Ganz gleich ob es die Beratung, der Preis oder die Lieferung war.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 18.Februar 2013, 13:11:42
Ich bin mit dem Service auch zufrieden.

Ich habe nun nicht alles gelesen, aber Topher schrieb, dass die Aussage seitens MM die war, dass die Daten "normalerweise" erhalten bleiben. Das jedoch zeigt doch schon, dass die Möglichkeit besteht, dass die Daten abhanden kommen können? Wer mit einem "normalerweise" Einverstanden ist, muss damit rechnen, dass es anders kommt. Wenn man im Service klarmacht, dass die Daten unter keinen Umständen gelöscht werden dürfen, sieht das doch sicher ganz anders aus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 18.Februar 2013, 13:27:25
Ich vermisse da einen gewissen Service. Wir haben ihm durchaus klar gemacht, dass die Daten wichtig sind. Ich gebe mich mit einem "normalerweise ja" zufrieden. Sollte es anders kommen als erwartet habe ich mit einem Anruf gerechnet, der bei meinem Notebook immer kam wenn ein Teil ausgetauscht wurde. Außerdem verstehe ich nicht, wieso man einem keine Datensicherung anbietet, wenn die Person sagt die Daten sind wirklich sehr wichtig? Wieso lässt man die HDD austauschen schickt aber die HDD nicht zurück? Alles das muss/sollte doch auch die Servicekraft beim Media Markt in den Berichtsbogen eintragen oder erwarte ich da zu viel?

Ich warte auch noch immer auf den Anruf vom Media Markt, der mir noch vor Mittag versprochen wurde.
Das hier kein falscher Eindruck entsteht; Ich bin in der Regel sehr zufrieden mit dem Media Markt, allerdings muss ich sagen, dass insbesondere die Servicekräfte bei Reklamationen, in unserem Markt, nicht die tollsten sind. Ich hatte da schon andere Probleme. Aber hier liegt das Problem sicherlich bei einer falschen/unzureichenden Beratung des Media Markt Mitarbeiters der die Gutgläubigkeit/Unwissenheit einer Person ausnutzt die sich nicht sonderlich gut mit IT auskennt. Der Reperaturfirma möchte ich nichtmal einen Vorwurf machen, die führen das aus was der Media Markt ihnen zusendet. Und natürlich liegt die Schuld auch bei uns, weil wir diese Zusatzvereinbarung unterschrieben haben ohne sie durchzulesen, was uns nicht als wichtig erschien, da es erstens ein Standardpapier ist und der Mann uns als Servicekraft selber überzeugte.
Auf jeden Fall werde ich den Media Markt nicht meiden, allerdings weiß ich mittlerweile wohl wie ich mit den entsprechenden Mitarbeitern zu reden habe, damit sie alles so dokumentieren wie ich es möchte. Die weiteren Bemühung, Anruf bei der Reparaturfirma, bot man uns auch erst an nachdem wir geäußert haben wir werden uns rechtlich beraten lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 18.Februar 2013, 13:28:25
So oder so einfach schlecht. Ein Anruf beim Kunden und es wäre nie soweit gekommen.
Bei uns im Betrieb wird immer ein Backup vorsichtshalber gemacht und sechs Monate aufbewahrt. Bei MM werden es mehr Kunden sein, aber das kann keine Ausrede sein, bei den niedrigen Preisen für Kapazitäten.
Ich weiss gar nicht, ist der Reparaturservice ausgegliedert oder macht es MM alles aus eigener Hand?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 18.Februar 2013, 14:09:32
So oder so einfach schlecht. Ein Anruf beim Kunden und es wäre nie soweit gekommen.
Bei uns im Betrieb wird immer ein Backup vorsichtshalber gemacht und sechs Monate aufbewahrt. Bei MM werden es mehr Kunden sein, aber das kann keine Ausrede sein, bei den niedrigen Preisen für Kapazitäten.
Ich weiss gar nicht, ist der Reparaturservice ausgegliedert oder macht es MM alles aus eigener Hand?

Das weiß ich nicht, allerdings werden die Produkte weggeschickt und gerade bei Appleprodukten gehe ich davon aus, dass sich zertifizierte "Computer-Werkstätten", wenn nicht sogar Apple selber, der Sache annehmen.
Ich habe mich nun telefonisch beim Media Markt erkundigt und der gute Herr wusste nichts von einem versprochenen Anruf bei uns, allerdings hat man nun nach der Festplatte gefragt und wartet auf Rückmeldung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 20.Februar 2013, 17:56:24
Aktueller Stand: Festplatte ist im Media Markt angekommen, ist aber defekt. Der nächste (geplante) Schritt ist: Mit dem Geschäftsführer des Marktes reden (wurde uns von anderen "Opfern" empfohlen).

Was mich am meisten ärgert: Keinerlei Entschuldigung. Nichts. Nichtmal wegen der Unannehmlichkeiten. Mich kotzt es an wie da mit den Kunden umgegangen wird, ich bin mir sicher, dass wir im Media Markt schon eine 5-stellige Summe liegenlassen haben...
Auf eine 7-8 Zeilen Nachricht bei Facebook (hauptsächlich über die Unfreundlichkeit der Mitarbeiter) und eine Zeile "Ich weiß ihre Mühe zu schätzen", erhalten wir ein "Machen dir woch gerne, XY"
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 20.Februar 2013, 17:59:52
Aber dafür, dass die Festplatte defekt ist, können die doch nun nix?! Oder verstehe ich es nun verkehrt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 20.Februar 2013, 18:03:37
Nein, können sie nix. Ich gebe ja auch eigentlich nicht dem MM die Schuld, bloß eben diesen Mitarbeitern die mit einem umgehen als wäre man ein Stück Tannenwald. Übers Telefon wurde man angeschrien (ich übertreibe hier nicht) und aufs unfreundlichste angepampt.
Wenn ich sowas mache entschuldige ich mich, wie jeder andere Mensch auch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Don-Muchacho am 20.Februar 2013, 19:23:36
Hm. klingt ja nach dem passenden Beruf für meine Umgangsformen.... Ganz davon ab ist der Service wie du ihn beschreibst aber echt nichts prickelndes. Wobei man auch sehen muss wie defekt die Festplatte wirklich ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: sulle007 am 21.Februar 2013, 03:39:33
Aktueller Stand: Festplatte ist im Media Markt angekommen, ist aber defekt. Der nächste (geplante) Schritt ist: Mit dem Geschäftsführer des Marktes reden (wurde uns von anderen "Opfern" empfohlen).

Was mich am meisten ärgert: Keinerlei Entschuldigung. Nichts. Nichtmal wegen der Unannehmlichkeiten. Mich kotzt es an wie da mit den Kunden umgegangen wird, ich bin mir sicher, dass wir im Media Markt schon eine 5-stellige Summe liegenlassen haben...
Auf eine 7-8 Zeilen Nachricht bei Facebook (hauptsächlich über die Unfreundlichkeit der Mitarbeiter) und eine Zeile "Ich weiß ihre Mühe zu schätzen", erhalten wir ein "Machen dir woch gerne, XY"
Das scheint wohl Normal zu sein; unfreundlich am Telefon; 0 Ahnung; hauptsache billig. Auch wenn es gute Erfahrung von MM gibt, die Sparen wohl an alles mögliche/nötige und dann hat man schwupps ein Paar unzufriedene Kunden.   Denen scheinen die Paar Kunden egal zu sein, haben wohl dennoch den nötigen Umsatz, damit sich auch ja nix ändert.
Ich weis, mein getippe hier hilft dem Problem nicht, aber ich finde es halt schade wie Kundenfeindlich der Service in  Deutschland von mal zu mal wird (im Allgemeinen).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 21.Februar 2013, 09:16:12
Wobei man an dieser Stelle (aber das geht jetzt zu weit vom Thema weg) auch anmerken muss, wie asozial sich viele Kunden benehmen, wenn man gewillt ist, guten Service zu bieten. Da kann ich ganze Arien von singen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 21.Februar 2013, 10:32:07
Wobei man an dieser Stelle (aber das geht jetzt zu weit vom Thema weg) auch anmerken muss, wie asozial sich viele Kunden benehmen, wenn man gewillt ist, guten Service zu bieten. Da kann ich ganze Arien von singen.

Ich denke wir sind uns alle einig, dass es solche und solche Ausnahmen gibt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kottikoroschko am 21.Februar 2013, 10:43:33
Wobei man an dieser Stelle (aber das geht jetzt zu weit vom Thema weg) auch anmerken muss, wie asozial sich viele Kunden benehmen, wenn man gewillt ist, guten Service zu bieten. Da kann ich ganze Arien von singen.

Ich denke wir sind uns alle einig, dass es solche und solche Ausnahmen gibt.

Ich befürchte jedoch leider, dass gerade die Menschen die sich benehmen (auf beiden Seiten) die Ausnahme sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 21.Februar 2013, 12:08:26
Also ich stand neulich mal beim MM in der "Reklamationsschlange" - und wie da einige Leute vor mir sich benommen haben war schon ein starkes Stück.
Kunde A hatte ein Navi beim Updaten ausgemacht. Schuld soll der Biulligscheiss von MM sein. Lächerlich.

Kundin B hatte das PW vom gerade neu gekauften Laptop vergessen. "Ich brauch die Daten und das Gerät aber morgen für die Vorleseng."
-> Müssen wir einschicken (ist natürlich fies) -> Aufstand ohne Ende. Ich hab ihr angeboten es für nen Fuffi innerhalb von 10 Minuten zu reparieren, wollte sie aber auch nicht. Dann doch lieber einschicken.

Kunde C wurde Blödsinn erzählt. Das weiß Kunde C, weil er vorher von Konni beraten wurde. Mit einem klitzekleinen, freundlichen Hinweis auf die Gestzeslage und den entsprechenden Paragraphen wurde sofort getan, was der Kunde wollte. Sprich dieser Mitarbeiter wusste es sogar besser, bevor er Quatsch erzählt hat.


Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 21.Februar 2013, 12:11:21
Kunde C wurde Blödsinn erzählt. Das weiß Kunde C, weil er vorher von Konni beraten wurde. Mit einem klitzekleinen, freundlichen Hinweis auf die Gestzeslage und den entsprechenden Paragraphen wurde sofort getan, was der Kunde wollte. Sprich dieser Mitarbeiter wusste es sogar besser, bevor er Quatsch erzählt hat.

Das wirft zwei Fragen auf:

1. Werden Kunden demnach bewußt falsch beraten mit dem Hintergrund der Annahme, der Kunde sei ahnungslos? Das wäre skandalös.
2. Wo ist Konni eigentlich?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 21.Februar 2013, 12:14:16
Zu 1. ich vermute mal, der Mitarbeiter erschien ansonsten nämlich auch sehr kompetent zu sein. Die Frage sit, ob er keinen Stress wollte, oder dem Markt Geld sparen (im Zweifelsfall wäre wohl der MM auf den Kosten sitzen geblieben).

Zu 2. Leider keine Ahnung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 27.Februar 2013, 17:37:05
Für die Interessierten: Die Festplatte wurde uns mittlerweile per Post zugeschickt, sonst wurde kein Wort mehr über die Sache verloren. Im gesamten Zeitraum hörten wir nie sowas wie eine Entschuldigung. Wir lassen es jetzt darauf beruhen und werden in unserem Media Markt einige Mitarbeiter meiden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 05.April 2013, 19:06:13
Ich stehe leider mit meinem Rocco fast eden Tag auf dem grossen Parkplatz am Media Markt. Jetzt ist leider so wie es kommen musste und irgendein Vollpfosten ist mit seiner Autotüre an mein Aussenspiegel genonnert und das Gehäuse ist gerissen. Man sieh auch noch Kratzer und Lackreste vom anderen Auto.
Was mache ich in diesem Fall? Anzeige auf unbekannt? Wer kommt für den Schaden auf?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.April 2013, 19:14:20
Habt ihr keine Kameras, die den Parkplatz "im Blick" haben?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 05.April 2013, 19:14:50
Habt ihr keine Kameras, die den Parkplatz "im Blick" haben?

Nein, leider nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.April 2013, 19:18:52
Ärgerlich.

Anzeige gegen unbekannt, dann dürfte auch die Versicherung zahlen. Die Frage ist ob es sich lohnt wegen eines solchen Schadens evtl. in der Versicherung hochgestuft zu werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 06.April 2013, 10:06:58
Sehr ärgerlich sogar! Ich habe gerade nach geschaut und ich habe eine Haftpflicht mit 150 Euro Beteiligung. Der Spiegel selbst kostet 199,- da brauche ich nict weiter drüber nach denken. :-\
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 06.April 2013, 10:22:03
Wieso Haftpflicht? Die eigene Haftpflicht bezahlt (meines Wissens nach) IMMER nur Schäden des "anderen" (Geschädigten). Zahlt doch höchstens die Kaskoversicherung?!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 06.April 2013, 10:24:12
Ja, sorry Teil-/Vollkasko meinte ich. War vor dem ersten Kaffee da sind die Gedanken noch nicht so klar. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 06.April 2013, 10:31:18
Ich hab auch eine kleine Frage, rein aus Interesse.

Gestern musste ich früher von der Arbeit nach Hause, weil meine Vermieterin ganz hektisch angerufen hat und meinte im Haus gibt es einen Wasserschaden der lokalisiert werden muss. Als ich dann meinte, dass ich erst gegen 19 Uhr zuhause bin, meinte sie, dass sie dann die Tür "aufbrechen".

1. Wäre das legal gewesen? :D
2. Wer hätte mir die Tür bezahlt bzw. das Schloss? Hausratversicherung? Auch wenn der Schaden nun nicht bei mir war?
3. Wer bezahlt mir nun meine Minusstunde? :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 06.April 2013, 10:41:04
Bei uns in ÖSterreich ist es so, dass in dem Fall die Tür nur im beisein der Polizei, oder Feuerwehr aufgebrochen werden darf. Die Schäden übernimmt dann deine Haushaltsversicherung, oder jene des Hauses, falls der Wasseraustritt entweder nicht bei dir, oder innerhalb der Mauer stattfand. Selbst mußt du nur zahlen, wenn du den Schaden verhindern hättest können. Bspw. Wäsche waschen, und nicht zu Hause sein.

Ist mir auch schon passiert, allerdings war bei mir der Wasseraustritt innerhalb der Mauer, und auch nicht sonderlich stark. Dafür scheinbar über Monate hinweg, bis die Wasserverschliessung zw. den Stockwerken brach. Das gab ein schönes Geplätscher.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 06.April 2013, 10:47:14
Danke! Und wer zahlt nun meine Minusstunde? :D

Zitat
Ist mir auch schon passiert, allerdings war bei mir der Wasseraustritt innerhalb der Mauer, und auch nicht sonderlich stark. Dafür scheinbar über Monate hinweg, bis die Wasserverschliessung zw. den Stockwerken brach. Das gab ein schönes Geplätscher.

Scheint hier genauso zu sein. Bis gestern Abend hatten sie den Übeltäter nicht gefunden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Eternity72 am 06.April 2013, 19:57:27
Nein, das was du meinst ist das Fernabsatzgesetz (oder wie es derzeit heissen mag).
Pauschal also nicht.

Edit:
Schliesse aber mal eine Frage an.

Ich habe bei eBay etwas verkauft, es wurde via Paypal bezahlt und ich habe es als Päckchen bei DHL verschickt.
Nun hat die Käuferin vom Käuferschutz gebrauch gemacht. Angeblich ist das Päckchen nicht angekommen. Ein Nachforschungsantrag hat nix ergeben.
Auf mich wirkte die Verkäuferin so, als hätte sie das Paket sehr wohl bekommen und ist nur darauf aus, dass Geld wieder zu erhalten. Sie hat nämlich direkt einen Fall eröffnet nach wenigen Tagen, als ich sie bat, sich an Tag x nochmal zu melden kam nix mehr.

Ich denke ich habe kaum eine Chance, aber wollte mal hören was hier gesagt wird. Vielleicht hat damit ja jemand Erfahrungen gemacht.

Auf jeden Fall schicke ich nur noch via Hermes. Da sind auch Päckchen nachverfolgbar, versichert und günstiger :)

Du gibst die Antwort ja eigentlich schon selbst, Ware ohne Nachweis an jemanden zu verschicken öffnet Tür und Tor für Betrüger, wenn derjenige mit Paypal oder auf Rechnung zahlt.

Darum schickt auch so gut wie keine Firma Waren per Päckchen oder Brief. Da kann man immer behaupten man hat nix bekommen und der Verkäufer hat null Chance das Gegenteil zu beweisen.

Gibt vermutlich Betrüger die exakt nach diesem Muster Ebay Auktionen durchforsten

- Verkäufer akzeptiert paypal und unversicherten Versand
- oder Verkäufer wird aufgefordert an andere Adresse zu versenden als bei paypal hinterlegt
   (hier greift auch kein Verkäuferschutz)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 08.April 2013, 23:41:09
Es gibt auch Päckchenversand mit Nachweiß. Es kostet einen Euro mehr.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 09.April 2013, 07:38:34
Bei Hermes kostet es nix extra und ist sogar 10cent günstiger als das Päckchen ohne Nachweis bei DHL.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: FM-Fuchs am 09.April 2013, 13:40:10
Bei uns ist Hermes sowas von unzuverlässig,dass gibts garnicht.
Da bezahl ich lieber mehr,denn mit DHL habe ich echt noch nie Probleme gehabt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 09.April 2013, 17:09:50
Ich hab auch eine kleine Frage, rein aus Interesse.

Gestern musste ich früher von der Arbeit nach Hause, weil meine Vermieterin ganz hektisch angerufen hat und meinte im Haus gibt es einen Wasserschaden der lokalisiert werden muss. Als ich dann meinte, dass ich erst gegen 19 Uhr zuhause bin, meinte sie, dass sie dann die Tür "aufbrechen".

1. Wäre das legal gewesen? :D
2. Wer hätte mir die Tür bezahlt bzw. das Schloss? Hausratversicherung? Auch wenn der Schaden nun nicht bei mir war?
3. Wer bezahlt mir nun meine Minusstunde? :D

Also grundsätzlich hat der Vermieter ein Zutrittsverbot zu von ihm vermieteten Wohnungen. Eine Einschränkung des Zutrittsverbots ergibt sich aus §809 BGB wonach ein Vermieter nach vorheriger Ankündigung (bei privaten Mietwohnungen in der Regel eine Woche, 48 Stunden bei Geschäftsräumen) das Recht hat, eine Wohnung zu besichtigen.
Das ist in dem Falle aber ja nicht relevant, da es hier um "Gefahr im Verzug" (deshalb in Anführungsstrichen, weil das eigentlich eine verfahrensrechtliche Formulierung ist, aber im Volksmund ist sie besonders gebräuchlich...eigentlich heißt die Rechtsform "Gefahr bei Verzögerung") handelt. Was in Gefahr sein könnte, ist das Eigentum des Vermieters wofür ihm/ihr bestimmte Rechte eingeräumt werden. Bei einem Feuer beispielsweise ist es völlig unstrittig, dass die Feuerwehr/Polizei oder sogar der Vermieter als Eigentümer die Wohnung öffnen kann. Dafür muss es sich nichtmal um ein Feuer handeln, der Verdacht eines Schwelbrandes mit Rauchentwicklung reicht schon.

Bei Wasserschäden ist das schwierig, zumal es bei dir um die Lokalisierung des Wasserschadens ging. Bei einem konkreten Gefahrenverdacht (für das Eigentum des Vermieters), musst du den Vermieter in die Wohnung lassen. In der Rechtssprechung wird solch ein Gefahrenverdacht in der Regel bejaht, wenn klar ist, welche Wohnung in Frage kommt. Da es bei dir ja nur um die Lokalisierung des Wasserschadens ging, ist es fraglich, ob der Gefahrenverdacht plausibel genug ist, das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden um zu klären, ob eine Wohnungsöffnung legal gewesen wäre.

Die Frage der Haftung für Schäden an der Tür ist recht leicht zu beantworten, in Deutschland gilt das Verursacherprinzip für Schäden:

Fallgruppe A -> sprichwörtliche Quelle des Wasserschaden ist deine Wohnung
Fall 1 -> du hast deine Aufsichtspflicht vernachlässigt und deine Waschmaschine speiht Wasser oder du hast grob fahrlässig gehandelt und den Wasserhahn offen gelassen oder du hast an den Wasserrohren gesägt, um im heimischen Gefilde die Sintflut nachzuspielen, also wenn du in irgendeiner Weise zu dämlich,fahrlässig oder irgendwie haftbar zu machen bist, dann zahlst du für deine Tür und alle übrigen Schäden.
Fall 2 -> der Schaden tritt zwar in deiner Wohnung auf, aber das Problem sind die rostigen Rohre, die in der Zeit verlegt wurden, als Napoleon Wien belagert hat und seitdem nicht ausgetauscht wurden. Der Verursacher ist dann klar der Inhaber der Rohre (in der Regel der Vermieter, insofern du nicht Untermieter bist bzw der Vermieter nicht gleichzeitig Hauseigentümer ist). In diesem Fall haftet der Vermieter auch für alle "Begleitschäden", die um Zuge der Wohnungsöffnung aufgetreten sind.

Fallgruppe B -> die Quelle des Wasserschadens ist in der Wohnung über dir oder sonstwo, nur nicht in deiner Wohnung.
Fall 1 -> deine "Obermieter" ist in der Badewanne eingeschlafen und verstopft mit seinem fetten Arsch den Abfluss. Dies wird erst festgestellt, nachdem deine Vermieterin deine Tür mit der Axt á la Shining zu Kleinholz verarbeitet hat. Die Vermieterin kann aussagen, dass sie an deiner Tür gehorcht hat und ein Wasserrauschen wahrgenommen hat, was sie auf die Idee gebracht hat, dass das Problem aus deiner Wohnung kommt. Sie schlägt also die Tür ein und merkt, dass das Rauschen daher rührt, dass dir die Brühe auch schon in Kaskaden von der Decke tropft. In diesem Fall kommt Schlafmütze "Obermieter" für Schäden an deiner Haustür, sowie an deiner Wohnung, allen anderen Wohnung, sowie an der Axt der Vermieterin auf.

Fall 2 -> deine Vermieterin ist ein nervöses Bündel, sieht irgendwo einen Wasserfleck und hat keine Ahnung, wo der herkommt. Auf Verdacht klopft sie an jede Tür, ruft jeden an, lässt Türen öffnen und nötigt Menschen, von der Arbeit nach Hause zu kommen. Im Idealfall stellt sich am Ende heraus, dass der "Wasserfleck" lediglich geschmolzener Schnee war. Aber selbst wenn es tatsächlich einen Wasserschaden gibt, dieser aber nicht aus deiner Wohnung kommt, dann wird häufig so argumentiert, dass der konkrete Gefahrenverdacht eben nicht konkret oder plausibel genug war. Wie restriktiv das entschieden wird, ist immer eine Ermessenssache der Rechtssprechung, aber es gibt Anwälte, die kommen mit der Argumentation durch, dass der konkrete Gefahrenverdacht wohl nicht konkret genug war, weil es ja letztendlich keine Gefahr von dieser Sache gab...Wozu das Wort dann GefahrenVERDACHT heißt, weiß ich zwar nicht, aber das ist ohnehin auf einen anderen Sachverhalt bezogen.

Deine Minusstunde bezahlst du in jedem Fall selbst, auch wenn Fallgruppe A Fall 1 oder Fallgruppe 2 eintreten sollte. Es zwingt dich ja niemand, arbeiten zu gehen, bleib doch lieber den ganzen Tag zu Hause ;)
Nein, wie gesagt: jeglicher verursachter, unvermeidbarer Schaden wird vom Verursacher getragen. Alle mit Sicherheit entgangenen Einnahmen sind als Ausfall zu bewerten. Sprich: dein Gehalt wird dir nicht ersetzt, aber hattest du einen Termin, um einen fertig ausgehandelten Vertragsabschluss zu unterzeichnen, der dich 2 mio € reicher gemacht hätte und ist der dir nun entgangen, dann kannst du den Schadensverursacher auf diese Summe verklagen.

Zahlen tut das die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 09.April 2013, 17:10:42
Welcome back, Konni!  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 09.April 2013, 17:12:48
Oh danke, ich wusste gar nicht, dass meine kurze Abwesenheit aufgefallen ist. Ich fühl mich geschmeichelt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 09.April 2013, 17:14:52
Oh deine lange Abwesenheit wurde mehrmals thematisiert. Um sich auf deine Rückkehr vorzubereiten hat jez sogar das Zeichenlimit auf 50000 angehoben.
Willkommen zurück.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 09.April 2013, 17:18:24
Willkommen zurück! Einige haben dich schon sehr vermisst. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 09.April 2013, 17:20:32
Ich habe es schon gesehen: Konni war am 3. April kurz online! Seit dem hat er an seinem Posting gearbeitet!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 09.April 2013, 17:29:57
Zitat
Oh deine lange Abwesenheit wurde mehrmals thematisiert. Um sich auf deine Rückkehr vorzubereiten hat jez sogar das Zeichenlimit auf 50000 angehoben.
Willkommen zurück.

Ohje, leider wird mir dafür in den nächsten Tag etwas die Zeit fehlen, aber gut zu wissen ;)

Zitat
Ich habe es schon gesehen: Konni war am 3. April kurz online! Seit dem hat er an seinem Posting gearbeitet!

Ja, am 3. April bin ich wieder in Deutschland eingetroffen, habe dann beim Anblick meines e-Mail Postfaches gemerkt, dass ich erstmal keine Zeit haben werde, mich wieder in die Forumswelt zu stürzen. Aber natürlich habe ich am 3. April schon geahnt, dass LüddenDu am 6.April ein Problem mit seinem Wasseranschluss haben wird und vorsorglich schonmal mit dem Schreiben angefangen ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 09.April 2013, 17:31:30
Wer kann, der kann :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 09.April 2013, 17:31:34
Richtig, das war meine These. Ich denke eh, dass du für die Probleme der anderen User in großem Umfang verantwortlich bist, um dich anschließend hier profilieren zu können! ;)

Du warst in den Staaten? Was hast du Verrücktes getan? ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 10.April 2013, 19:59:00
Genial :)
War ja eh eigentlich geklärt, aber natürlich trotzdem immer schön solche ausführlichen und einfach formulierten Erklärungen von dir. :)

Zitat
Es zwingt dich ja niemand, arbeiten zu gehen, bleib doch lieber den ganzen Tag zu Hause ;)
Da kennst du den Hausdrachen hier aber nicht ;D :D

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 17:19:07
Folgende Situation:
Wie einige sicher mitbekommen haben ist gerade ein Stromanbieter pleite gegangen. Mein Stromanbieter.
Da ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einen Prepaidtarif habe (wobei ich sagen muss, dass der enorm güsntig ist und ich meine kWh schon fast erreicht habe) sehe ich es evtl. auf mich zukommen, bald ohne Strom dazustehen. Das wäre erstmal kein Weltuntergang, da ich in Kürze hier ausziehen werde. Die Hauptfrage ist eigentlich: Sollte der Strom abgestellt werden, werde ich gewarnt oder ist der einfach "zack und weg"? Gibt es dazu Bestimmungen?
Denn für 2 Monate hatte ich nicht vor, nochmal den Stromanbieter zu wechseln.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Strickus am 12.April 2013, 17:26:33
Folgende Situation:
Wie einige sicher mitbekommen haben ist gerade ein Stromanbieter pleite gegangen. Mein Stromanbieter.
Da ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einen Prepaidtarif habe (wobei ich sagen muss, dass der enorm güsntig ist und ich meine kWh schon fast erreicht habe) sehe ich es evtl. auf mich zukommen, bald ohne Strom dazustehen. Das wäre erstmal kein Weltuntergang, da ich in Kürze hier ausziehen werde. Die Hauptfrage ist eigentlich: Sollte der Strom abgestellt werden, werde ich gewarnt oder ist der einfach "zack und weg"? Gibt es dazu Bestimmungen?
Denn für 2 Monate hatte ich nicht vor, nochmal den Stromanbieter zu wechseln.

Im grundgesetz ist soweit ich weiss die Stromverfügung sichergestellt bei so etwas, es würde einfach der örtliche/städtische Betreiber üernehmen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Hank am 12.April 2013, 17:29:37
White, ich dachte du weisst alles?

Der Grundversorger übernimmt einfach die Stromlieferungen..
Kündigungsfrist normalerweise 2 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 17:30:54
War auch meine Vermutung, aber heute Mittag erzählte mir jemand das bei XY der Strom einfach ohne Vorwarnung abgestellt wurde.

White, ich dachte du weisst alles?


Hab ich das je behauptet?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 12.April 2013, 20:08:33
White weiß nicht alles, aber er kennt jemanden aus jedem Gebiet, der das entsprechende Wissen hat.


Vermutlich sind ihm SMS/Anrufe zu teuer und er fragt lieber hier.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 20:21:35
Naja, ich kenne nen Staatsanwalt und nen Anwalt, den Anwalt kann ich nicht gut leiden und der läuft ohnehin planlos durch die Welt und ich glaube kaum, dass sich der Staatsanwalt so freut, wenn er so ne Frage beantworten muss/darf :D
Außerdem heißt das ja nicht, dass die davon Ahnung haben müssen :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 12.April 2013, 20:23:15
Besser der Rechtsanwalt kann dich nicht leiden als der Staatsanwalt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 20:31:02
Der Staatsanwalt ist übrigens ein sehr lustiger Geselle. Absoluter Metalhead und bescheuerter FCK-Fan. Der sieht jedes Spiel im Stadion (auch Auswärts) wenn er nicht gerade arbeiten muss. Als er nach seinem Studium auf einmal ne Kurzhaarfrisur hatte und das Mötley Crew T-Shirt gegen nen Anzug tauschte war das ziemlich krass anzusehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 12.April 2013, 20:32:14
Stimmt, würde ich auch nicht mögen, den Typ.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 20:32:47
Ich mag ihn. Sehr gerne sogar, :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DVNO am 12.April 2013, 20:33:31
Oh, bin durcheinander gekommen. Voll peinlich. :(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 20:34:39
Der Rechtsanwalt ist auch FCK-Fan und war bei mir aufm Gymnasium in der Stufe. War ganz lustig, als er mit 15 Montags nicht in die Schule kam, weil er am Tag vorher verhaftet wurde :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Don-Muchacho am 12.April 2013, 20:55:10
Und der durfte noch Jura studieren?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 20:58:18
Natürlich. Er hat aber auch direkt nach dem Staatsexamen mit nem Kommilitonen ne eigene Kanzelei gegründet. Glaube kaum, dass den jemand angestellt hätte.
Seine Hauptklientel sind wohl "Fußballfans".
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Don-Muchacho am 12.April 2013, 21:03:25
gelten die Anforderungen in Sachen saubere Vergangenheit nur für den Berufsweg? Ich dachte bisher immer mit zu viel Dreck am Hintern dürfte man garnicht erst Jura studieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.April 2013, 21:12:10
Keine Ahnung. er wurde jetzt ja auch nicht ständig festgenommen und so ne Jugendakte verschwindet nach 2 Jahren in der Regel...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 12.April 2013, 21:25:29
Oh danke, ich wusste gar nicht, dass meine kurze Abwesenheit aufgefallen ist. Ich fühl mich geschmeichelt.

Ich hatte dir auch eine private E-mail geschickt ob du verschollen bist. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 04.Mai 2013, 11:06:43
Gar nicht so einfach Samstags jemand bei der Deurag zu erreichen.

Stelle es einfach auch mal hier in den Raum.

Ich lebe ja mit meiner Lebensgefährtin in einem Haushalt, sie erwartet am 19. Mai unseren gemeinsamen Sohn.
Sie ist 25, Studentin, nebenberuflich Fitnesstrainerin und halt derzeit schwanger.
Bisher erhielt sie Unterhalt in Höhe von ~450€ von ihrem Vater.

Soviel zu den Rahmenangaben.

Diesen Monat dann erhielt sie keinen Unterhalt mehr. Vor einigen Tagen mit ihrem Vater telefoniert, keine Anzeichen davon, dass er die Zahlungen einstellt. Heute fragt sie explizit nach und er sagt, dass er die Zahlungen einstellt, da er durch die Schwangerschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Es wurde noch einiges mehr gesagt (er kann froh sein, dass er 400km weit weg wohnt, keine Ahnung wie der einer hochschwangeren Frau sowas antun kann), aber das ist glaub ich das relevante für die Frage.

Stimmt es? Besteht kein Anspruch mehr? Soweit ich informiert bin, "muss" der Unterhalt bezahlt werden, so lange sie sich in der ersten Ausbildung befindet?!
Bin ich nun unterhaltsverpflichtet? Ich bezahle immerhin bereits allein die Miete. Aber ~450€ im Monat extra kann ich niemals aufbringen.

Vorallem ohne Ankündigung steht sie jetzt mit nix diesen Monat da. Wenn ich wieder drüber nachdenke platzt mir direkt wieder der A*****.
Das der Vater ihr nie zum Geburtstag gratuliert und sie ihm egal ist, ist eine Sache. Aber das nun ist zuviel! Hoffe er ist nicht im Recht :(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 04.Mai 2013, 12:35:42
Ich sage gleich, dass ich mich mit Sozialgesetzgebung nur rudimentär auskenne, daher empfehle ich ganz ausdrücklich, sich in diesem Fall um anwaltliche Hilfe oder eine Beratung bei "Pro-Familia" zu bemühen!

Was ich aber sagen kann ist, dass die Unterhaltspflicht des Kindsvaters (also dir) ab 6 Wochen vor der Geburt Vorrang vor der Unterhaltspflicht der Eltern deiner Freundin haben; das ist geregelt in § 1615 l Abs. 3 Satz 2 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html (http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html)

Insofern hat der Vater deiner Freundin erstmal das Recht, die Zahlung einzustellen, da du bis 8 nach der Geburt eures Kinders unterhaltspflichtig bist.
Grundsätzlich besteht der Unterhaltanspruch aber weiterhin, wenn deine Freundin ihre erste Ausbildung (also ihr Studium) nicht abbricht. Das bedeutet, so glaube ich(!), dass er nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder unterhaltspflichtig wird. Wenn du aufgrund zu geringen Einkommens den Unterhalt nicht leisten kannst, gibt es wohl auch die Möglichkeit bei einem Sozialamt eine Vorschussleistung zu beantragen, die du dann später wieder abarbeiten musst. Damit kenne ich mich aber überhaupt nicht aus, es wäre wirklich das beste, wenn ihr euch von pro-familia oder einem Anwalt beraten lasst, der auf Familienrecht spezialisiert ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 04.Mai 2013, 14:01:56
Wirklich kompliziert. Wäre der "Unterhaltsanspruch" dann genauso hoch wie an den Vater? Und wieso darf man diesen Anspruch stellen, wenn man in einem Haushalt lebt? Wenn sie bei ihrem Vater im Haus leben würde, dann hätte sie doch auch keinen Anspruch?! Im Grunde "bezahle" ich ja Unterhalt in Form von "Unterkunft" :D

Pro-Familia hört sich auch gut an, danke!

Verstehe halt nicht, dass man als Vater seine Tochter von heute auf morgen mit "nix" dastehen lassen kann. Hätte er es letzten Monat angekündigt, dann hätte man ja reagieren können und sich schlau machen können.
Für mich absolut unverständlich, dass "das" rechtens sein kann.

Ansonsten vielleicht noch jemand selbst Erfahrungen in diese Richtung gemacht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bertolux am 04.Mai 2013, 21:39:58
Sag mal, wieso zahlt eigentlich nur der Vater von deiner Lebensgefährtin. Ab dem 18ten Geburtstag eines Kindes sind beide Elternteile für den Unterhalt einkommensabhängig zuständig.


Wobei das wie Konni geschrieben hat vermutlich uninteressant sein wird, da du als Vater eines Kindes für die Kindsmutter vorrangig unterhaltspflichtig bist und nicht mehr ihr Vater. Ob und wie da noch eine Ausbildung finanziert werden muss, kann ich nicht beurteilen, aber bis zum 3ten Lebensjahr eures Kindes bist du soweit ich die Gesetze richtig verstehe für den Unterhalt zuständig, befürchte ich.


Wird dir nichts anderes übrigbleiben wie dich darüber schnellstens mit einem Fachanwalt zu unterhalten. Ich wünsche euch alles gute.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: LüddenDu am 04.Mai 2013, 21:59:39
Zitat
Sag mal, wieso zahlt eigentlich nur der Vater von deiner Lebensgefährtin. Ab dem 18ten Geburtstag eines Kindes sind beide Elternteile für den Unterhalt einkommensabhängig zuständig.

Kann gut sein ;)
Ihr Vater ist selbstständiger KFZ irgendwas und fährt/fuhr Autorennen (immerhin bis Formel 3 sogar). Keine Ahnung was er verdient. Aber da er heute erzählte, dass er 120.000€ Steuern nachzahlen muss, wird das nicht allzu wenig sein.
Ihre Muddi arbeitet mehr aus Langeweile als selbstständig als Friseurin und lässt sich eher von dem Stiefvater aushalten.

Zitat
da du als Vater eines Kindes für die Kindsmutter vorrangig unterhaltspflichtig bist und nicht mehr ihr Vater. Ob und wie da noch eine Ausbildung finanziert werden muss, kann ich nicht beurteilen, aber bis zum 3ten Lebensjahr eures Kindes bist du soweit ich die Gesetze richtig verstehe für den Unterhalt zuständig, befürchte ich.

Bin ich echt mal gespannt. Wäre ja auch okay für mich, allerdings wäre es halt schön wenn man sowas einplanen könnte.
Ganz verstehen würde ich es auch nicht. Das ich für das Kind aufkommen muss, ist klar - dafür habe ich ja sogar unterschrieben.
Aber ist es nicht so, dass wenn meine Lebensgefährtin bei ihrem Vater wohnen würde der Unterhalt wegfallen würde? Wieso ist es dann in dem Fall, dass sie "bei mir" wohnt anders?
Ich kann doch nicht Miete, ein Kind, eine Frau und ein Baby unterhalten?! Ich verdiene nicht so schlecht, aber wenn ich die fixen Ausgaben mal durchgehe, müsste ich min. 2.500€ netto verdienen.

Hm, wobei mit Eltern- und Kindergeld passt es eigentlich.

Naja, mal schauen, was Experten dazu sagen. Auf jeden Fall sehr ärgerlich das Alles.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Der Baske am 15.Oktober 2013, 19:09:46
Schade übrigens, dass Konni derzeit nicht aktiv ist. Ich hätte da gern mal ein Problem.
Kumpel schickt Paket aus Ausland und schreibt Geschenk drauf - Zoll in Deutschland schreibt mich an ich soll 9,90 Euro bezahlen und Lagerkosten, da der Hinweis mit 50 Cent Pro Tag gut versteckt auf der Rückseite des Schreibens war. Wir sind jetzt bei 5,50 Euro. Abholen kann man nur von 8-12 Uhr an Werktagen. Doch ich arbeite halt auch. Man kann es sich zuschicken lassen hab ich heute von dem Zollbeamten am Telefon erfahren. Angeblich hätte ich dafür ein Schreiben von der DHL zugeschickt bekommen, was nicht der Fall ist.
Hab mich tierisch aufgeregt.
Wozu bezahlt meim Kumpel ein riesen Porto, wenn hier nochmal gelöhnt wird. Das kostet ja bald mehr als der Inhalt zusammen. Gibts doch net.
Was kann man tun bzw. kennt sich jemand damit aus?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 18.März 2014, 13:44:58
Hallo zusammen,

muss jetzt auch mal eure Hilfe in Anspruch nehmen bei einem Mahnungsfall. Meine argentinische Freundin musste sich 2012 während ihres Urlaubs in Deutschland behandeln lassen. Sie hatte zu dem Zeitpunkt eine internationale Auslandskrankenversicherung, mit der wir uns auch in Verbindung gesetzt haben. Die wiesen eine direkte Kostenübernahme am Telefon zurück, wir hätten also teoretisch zunächst die Krankenhausrechnung begleichen müssen. Das Krankenhaus versicherte uns aber sich mit der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und wir hinterliesen unsere Daten, so das eine eventuelle Rechnung an meine Heimatadresse, unter der meine Eltern leben, geschickt werden könnte.

Wir haben jedoch bis heute nie wieder etwas davon gehört und sind davon ausgegangen, dass die Krankenkasse übernommen hat, reichlich naiv, ich weis.

Jetzt kam heute ein anwaltliche Mahnung über 161 Euro Rechnungsbetrag + Anwaltskosten von 80 Euro für eine Rechnung, die uns nie zugestellt worden ist. Genauso wenig wurde auf anderem Wege gemahnt, also Zahlungserinnerung oder ähnliches. Beim Anwalt handelt es sich um Michael Metzdorf aus Trier, eigentlich sehr weit weg von meinem Wohnort, kann es sein, dass offene Rechnungsbeträge quasi "verkauft" und dann von speziellen Anwälten einfach eingemahnt werden?

Mir geht es jetzt absolut nicht drum die 161 Euro zu bezahlen, aber ich weigere mich Anwaltskosten für eine nie gesehene Rechnung zu bezahlen. Kann man da ohne Anwalt irgendwie vorgehen ohne das Risiko einer Klage einzugehen? Wenn ich selbst einen Anwalt nehme bin ich ja so oder so über den 80 Euro...

Hoffe mir kann da jemand von euch einen Tipp geben.

Gruss Tobias
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 18.März 2014, 15:20:00
Meines Wissens nach ist es so, dass Rechnungen, die ja postalisch zugestellt werden, eben erst dann als zugestellt gelten, wenn du sie auch tatsächlich erhalten hast. Die Nachweispflicht liegt in dem Fall auch nicht auf deiner Seite, dass du sie nicht erhalten hast, sondern es muss nachgewiesen werden, dass du sie erhalten hast. Wie das exakte Vorgehen jetzt aussieht, weiß ich nicht, da würde ich warten, was andere User zu schreiben, die da bewanderter drin sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 18.März 2014, 15:47:17
Vorweg möchte ich sagen, dass ich noch im Studium bin und du daher auf jedenfall noch auf andere Meinungen warten solltest.

1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.

2. An wen sollst du denn laut dem Schreiben die Hauptforderung zahlen? Grundsätzlich ist es jedenfalls möglich, dass das Krankenhaus die Ansprüche gegen dich abgetreten hat.

3. Praktischer Tipp: eventuell mit dem Anwalt in Verbindung setzen und sagen/schreiben, dass du die Hauptforderung anerkennst, die Anwaltkosten aber nicht bezahlst, da du dich mangels Rechnung nicht im Zahlungsverzug befindest.

Wie gesagt, alles unter Vorbehalt und es ist möglich, dass ich mich da teilweise irre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 18.März 2014, 16:03:31
Danke schonmal, ich hoffe ja das Konni später noch etwas dazu sagen kann, aber das geht schon in die Richtung die ich mir gedacht habe. Das schreiben ist da ehrlichgesagt gar nicht eindeutig, an weni ich zahlen soll, es handelt sich um ein Konto in Köln und es ist kein Kontoinhaber angegeben. Für mich riecht es auf jeden Fall danach, dass die Forderungen abgetreten worden sind.

Im Zweifelsfall werde ich Tip 3 befolgen, allerdings bin ich da immer etwas vorsichtig, um nichts anzuerkennen, was dann gegen mich verwendet werden kann.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 18.März 2014, 17:43:11
Grundsätzlich hat Ensimismado die Sache mit dem Zugang schon völlig richtig dargestellt, mit einer kleinen Ausnahme. Die Rechnung geht dann als zugestellt, wenn sie in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist. In der Rechtssprechung wird davon ausgegangen, dass eine Privatperson abends um 19 Uhr in den Briefkasten schaut. Sobald der Brief also in den Briefkasten geworfen wird, gilt er ab 19Uhr als zugestellt, weil er in deinen Herrschaftsbereich gelangt ist. Wenn nun beispielsweise ein Fax bei einer Bank am Sonntag Abend ankommt, zu dieser Zeit niemand arbeitet und nachts um 23Uhr explodiert in der Bank eine Bombe, vernichtet unter anderem auch das Fax, dann gilt das Fax als zugestellt, auch wenn niemand aus der Bank das Fax lesen konnte. Das tatsächliche Erhalten spielt also im Prinzip keine Rolle, das Stichwort ist hier immer Herrschaftsbereich. Soviel dazu.

Die Beweispflicht, dass ein Schreiben (Rechnung) tatsächlich in deinen Herrschaftsbereich gelangt ist, trägt im Zweifel der Absender. Wenn das Krankenhaus/Krankenkasse dir also sagt, dass sie dir Rechnungen geschickt haben, dann müssen sie den Nachweis erbringen, dass dir diese Rechnungen tatsächlich zugestellt wurden. Der Mahnende ist in der Beweispflicht und das ist in der Regel schwierig zu beweisen.

Ich würde wie folgt vorgehen:
- Den Anwalt darum bitten, einen Nachweis der Bevollmächtigung durch die Krankenkasse/Krankenhaus zu senden, um Rechtsmissbrauch auszuschließen. Du kannst dich dabei auf §174 BGB berufen. Meistens liegt so ein Schreiben dabei, wenn es nicht dabei liegt, würde ich immer zuerst die Vertretungsvollmacht verlangen. Es kann aber natürlich auch sein, dass die Krankenkasse den Anspruch auf die Zahlung des offenen Betrages an den RA abgetreten hat.
- förmlichen Widerspruch gegen jegliche Art von Mahngebühren und Anwaltskosten einlegen. Schriftlich, vllt sogar per Übergabe-Einschreiben. Auf keinen Fall irgendeinen Cent bezahlen, bevor ihr euch nicht geeinigt habt.
- Sich mit dem Anwalt in Verbindung setzen und den Sachverhalt erklären. Dabei hervorheben, dass dir niemals Rechnungen in irgendeiner Form zugegangen sind und du auch nicht unbedingt damit rechnen konntest, dass die Rechnungen zugehen würden, da du die Sache mit dem Krankenhaus eigentlich für geklärt gehalten hast. Dir ist, aus deiner Schilderung, kein schuldhaftes oder gar fahrlässiges Verhalten nachzuweisen. Du musst nicht nachfragen, ob das mit der Bezahlungen seinen Weg gegangen ist, wenn das Krankenhaus dir gesagt hat, dass sie sich mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.
- Wenn der Anwalt sich bockig stellt, weiße ihn darauf hin, dass er dir beweisen muss, dass dir diese Schreiben zugestellt wurden. Dies wird es wohl kaum können/wollen, somit sind, meiner Meinung nach, jegliche Schadensersatzforderungen neben der Leistung aus §180 ff BGB hinfällig.
- mache in den Schreiben klar, dass du gerne jederzeit bereit bist, die ursprüngliche Rechnungssumme zu entrichten, sobald der Sachverhalt für beide Seiten geklärt ist.

Zitat
1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.

Nein, die Gegenseite muss den Zugang beweisen, den Versand zu beweisen reicht meiner Meinung nach nicht aus. Das Risiko beim Versand trägt der Sender, nicht beim Empfänger. Wenn die Rechnung also aufgrund mysteriöser Umstände nicht zugestellt wird (=nicht in den Herrschaftsbereich den Empfängers kommt) ist das nicht dem Empfänger anzulasten. Wenn der Sender auf Nummer sicher gehen will, soll er/sie halt per Einschreiben versenden.
Außerdem muss der Schuldnerverzug nicht zwangsläufig durch eine erste Mahnung eintreten. Was du beschreibst, ist §286 I BGB, da kommen aber noch ein paar Absätze: Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit einer Rechnung an ein bestimmtes Kalenderdatum gebunden ist (§286 II Nr. 1 BGB), wenn der Schuldner die Leistung glaubhaft, endgültig und ernsthaft verweigert (§286 II Nr. 3 BGB) oder in der Regel 30 Tage nach Zustellung der Rechnung (§286 III BGB).
( Wenn du jetzt eine Jura-Prüfung schreibst und Punkte absahnen willst, solltest du als Voraussetzungen für Verzug natürlich noch das Nichtbestehen von Einreden erwähnen, wie einer Verjährung oder Zurückbehaltung, etc)

Zitat
3. Praktischer Tipp: eventuell mit dem Anwalt in Verbindung setzen und sagen/schreiben, dass du die Hauptforderung anerkennst, die Anwaltkosten aber nicht bezahlst, da du dich mangels Rechnung nicht im Zahlungsverzug befindest.

Genau, das ist gut formuliert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 18.März 2014, 17:53:34
Super Konni, vielen Dank für die ausführliche Antwort, werde mich dann mal in Ruhe an das Schreiben setzen und wie beschrieben vorgehen, denke das sollte keine Probleme geben, da ich eh vermute, dass der Anwalt zufrieden ist, wenn ich anbiete die ursprungliche Rechnungssumme zu entrichten.

Gilt es etwas zu beachten in Bezug auf die Tatsache, dass wir beide nicht vor Ort sind? Ich würde die Kommunikation über meine Mutter laufen lassen, sollte ich meine Freundin bitten ihr für diesen Fall eine Vollmacht auszustellen oder lässt sich das anders lösen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 18.März 2014, 18:21:30


Zitat
1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.

Nein, die Gegenseite muss den Zugang beweisen, den Versand zu beweisen reicht meiner Meinung nach nicht aus. Das Risiko beim Versand trägt der Sender, nicht beim Empfänger. Wenn die Rechnung also aufgrund mysteriöser Umstände nicht zugestellt wird (=nicht in den Herrschaftsbereich den Empfängers kommt) ist das nicht dem Empfänger anzulasten. Wenn der Sender auf Nummer sicher gehen will, soll er/sie halt per Einschreiben versenden.
Außerdem muss der Schuldnerverzug nicht zwangsläufig durch eine erste Mahnung eintreten. Was du beschreibst, ist §286 I BGB, da kommen aber noch ein paar Absätze: Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit einer Rechnung an ein bestimmtes Kalenderdatum gebunden ist (§286 II Nr. 1 BGB), wenn der Schuldner die Leistung glaubhaft, endgültig und ernsthaft verweigert (§286 II Nr. 3 BGB) oder in der Regel 30 Tage nach Zustellung der Rechnung (§286 III BGB).
( Wenn du jetzt eine Jura-Prüfung schreibst und Punkte absahnen willst, solltest du als Voraussetzungen für Verzug natürlich noch das Nichtbestehen von Einreden erwähnen, wie einer Verjährung oder Zurückbehaltung, etc)

Hatte die anderen Absätze von § 286 im Kopf, bei dem Problem von maturin schien aber keiner nahe zu liegen :)

Eine Frage hätte ich aber noch (leicht Abseits des Falles):

Wie beweist man als Gegenseite eigentlich den Zugang in einem solchen Fall, wenn wir jetzt mal voraussetzen, dass es eine solche Rechnung per Post tatsächlich gegeben hat? Dass es schwierig ist, hattest du ja bereits geschrieben. Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt. Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Don-Muchacho am 18.März 2014, 18:24:07


Zitat
1. Die Anwaltkosten solltest du auf jedenfall nicht bezahlen müssen, da du ohne Rechnung oder sonstige Mitteilung nicht im Zahlungsverzug bist und die Anwaltkosten als typischer Verzugsschaden somit nicht ersetzbar sind. Schwierig wird es nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass sie die Rechnung versandt haben, diese aber unter mysteriösen Umständen nie bei euch angekommen ist.

Nein, die Gegenseite muss den Zugang beweisen, den Versand zu beweisen reicht meiner Meinung nach nicht aus. Das Risiko beim Versand trägt der Sender, nicht beim Empfänger. Wenn die Rechnung also aufgrund mysteriöser Umstände nicht zugestellt wird (=nicht in den Herrschaftsbereich den Empfängers kommt) ist das nicht dem Empfänger anzulasten. Wenn der Sender auf Nummer sicher gehen will, soll er/sie halt per Einschreiben versenden.
Außerdem muss der Schuldnerverzug nicht zwangsläufig durch eine erste Mahnung eintreten. Was du beschreibst, ist §286 I BGB, da kommen aber noch ein paar Absätze: Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit einer Rechnung an ein bestimmtes Kalenderdatum gebunden ist (§286 II Nr. 1 BGB), wenn der Schuldner die Leistung glaubhaft, endgültig und ernsthaft verweigert (§286 II Nr. 3 BGB) oder in der Regel 30 Tage nach Zustellung der Rechnung (§286 III BGB).
( Wenn du jetzt eine Jura-Prüfung schreibst und Punkte absahnen willst, solltest du als Voraussetzungen für Verzug natürlich noch das Nichtbestehen von Einreden erwähnen, wie einer Verjährung oder Zurückbehaltung, etc)

Hatte die anderen Absätze von § 286 im Kopf, bei dem Problem von maturin schien aber keiner nahe zu liegen :)

Eine Frage hätte ich aber noch (leicht Abseits des Falles):

Wie beweist man als Gegenseite eigentlich den Zugang in einem solchen Fall, wenn wir jetzt mal voraussetzen, dass es eine solche Rechnung per Post tatsächlich gegeben hat? Dass es schwierig ist, hattest du ja bereits geschrieben. Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt. Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?



Das ganze nochmal per Einschreiben schicken. Wäre jetzt zumindest mal ein logischer weg um es für die Zukunft sicher gestellt zu haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 18.März 2014, 19:12:47
Zitat
Gilt es etwas zu beachten in Bezug auf die Tatsache, dass wir beide nicht vor Ort sind? Ich würde die Kommunikation über meine Mutter laufen lassen, sollte ich meine Freundin bitten ihr für diesen Fall eine Vollmacht auszustellen oder lässt sich das anders lösen?

Öhh, mit Vertretungsvollmacht dürfte das, glaube ich, kein Problem sein. Ich weiß nur nicht, ob das nötig ist. Vllt lassen sich diese Dinge per e-Mail klären?

Zitat
Wie beweist man als Gegenseite eigentlich den Zugang in einem solchen Fall, wenn wir jetzt mal voraussetzen, dass es eine solche Rechnung per Post tatsächlich gegeben hat? Dass es schwierig ist, hattest du ja bereits geschrieben. Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt. Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?

Zum Beweis des Zugangs: Naja, das ist fast unmöglich. Kann natürlich sein, dass sich ein Briefträger unter den tausenden Briefen, die er täglich zustellt, daran erinnert, einen Brief der Firma XY am 3.2.2014 zugestellt zu haben, weil dies die erste Briefzustellung an seinem Geburtstag war. Das ist natürlich nahezu ausgeschlossen und auch nicht besonders wasserdicht. Einfach wäre es, wenn der Brief persönlich zugestellt wurde, also nicht über die Post. Hier könnte eine eidesstattliche Versicherung des Zustellers ausreichen, aber da wurde letztes Jahr etwas reformiert und ich bin da noch nicht sachkundig. Bei Unternehmensbriefverkehr müsste der "Versicherer" allerdings glaubhaft erklären, weshalb dieser ungewöhnliche Zustellungsweg gewählt wurde. Am einfachsten ist die Zustellung noch über ein Übergabe- oder Einwurf-Einschreiben zu beweisen. Abseits davon vllt über Zeugen (Familienmitglieder), die gesehen haben, dass Person X ein Schreiben der Firma XY erhalten hat.

Zitat
Meine praktische Überlegung war, dass die Übergabe an die Post zwar nicht den Zugang ersetzen kann, man ohne Reaktion des Adressaten aber gar nicht wissen kann, ob der Brief zugegangen ist bzw. man nach menschlichem Ermessen davon ausgeht, dass die Post den Brief ganz normal zustellt.


Das setzt aber voraus, dass tatsächlich eine Rechnung abgeschickt wurde. Es passiert ständig, dass die Buchhaltungen aus irgendwelchen Firmen es versäumen, Rechnungen abzuschicken, Rechnungen an falsche Empfänger abschicken und dergleichen. Das automatisierte Kassensystem der Firma interessiert das aber natürlich nicht und so werden manchmal Dinge an Rechtsanwälte weitergeleitet, die in Wahrheit auf Fehler der Buchhaltung zurückzuführen sind. Da muss ja keine böse Absicht dahinter sein, es kann sich bei dem ganzen auch einfach um einen Irrtum oder ein Versäumnis auf Gläubiger-Seite handeln.

Zitat
Hat man zudem noch eine Kopie der Rechnung in seinen Unterlagen, meinetwegen mit dem Vermerk "abgeschickt am..", dann fehlen einem über diese Indizien hinaus doch jegliche Möglichkeiten einen tatsächlichen Zugang zu beweisen? Oder hat die Post da genaue Statistiken?

Ja. Deshalb geht die Firma in solchen Fällen auch erstmal davon aus, dass der Schuldner die Rechnungen ignoriert hat und schaltet Anwälte oder Inkasso-Unternehmen ein. Theoretisch könnte sich natürlich auch ein zahlungsunwilliger Schuldner damit herausreden, dass er keine Rechnungen bekommen hat und verweigert die Anwaltskosten. Da es ihm schwer nachzuweisen ist, hat der Gläubiger in den meisten Fällen Pech gehabt und bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Das ist nunmal das Unternehmensrisiko bei Zahlung auf Rechnung (passiert in der Baubranche immer und immer wieder, weshalb von dort auch Rufe nach Novellierung der Gesetzgebung kommen). Wenn dies vermieden werden soll, bleiben (teurere) Einschreiben oder ganz andere Zahlungsmodalitäten wie Vorkasse, Nachnahme, Paypal, etc. Bei solchen Fällen wie bei maturin liegt aber nunmal kein erkennbares Fehlverhalten seitens des Schuldners vor.
Die Post wird keine Statistiken zu dem Thema haben (und wenn, dann wird sie sie nicht rausrücken), schließlich verdienen die an Einschreiben in der Regel recht gut.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 18.März 2014, 19:37:51
Super Konni, vielen Dank, werde es entsprechend per Mail probieren, und dann wenn notwendig halt schriftlich mit Vertretungsvollmacht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 18.März 2014, 19:48:39
Danke für die ausführliche Antwort Konni! Wie du ja sicher noch weißt, ist das Studium bis zum 1. Staatsexamen nur wenig praxisbezogen und auf Grund vorgegebener Sachverhalte stellen sich Beweisfragen nie, weswegen ich solche Einblicke abseits der ZPO Vorlesung immer begrüße. Der Darstellung von maturin wollte ich übrigens keinesfalls widersprechen, mir ging es eher um die allgemeine Beweisbarkeit losgelöst von diesem Fall :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 18.März 2014, 19:57:28
@maturin: wer wurde behandelt? Deine Freundin, oder? Diese Freundin ist argentinische (?) Staatsbürgerin und wohnt auch in Argentinien? Falls ja, würde ich dem Anwalt viel Vergnügen dabei wünschen, die Forderung einzutreiben. Du bzw. deine Familie b/ist nicht zur Zahlung verpflichtet (falls ihr nichts dergleichen unterschrieben habt). Das mag zwar nicht die feine englische Art sein, aber so wie der Anwalt vorgeht, ist es eben auch nicht nett.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 18.März 2014, 20:03:05
Interessant. Also wirklich.
Eine andere Frage habe ich noch, maturin. Warum versuchst du nicht mit der Versicherung nochmal Kontakt aufzunehmen und herauszufinden warum nciht gezahlt wurde bzw. ob überhaupt an diese herangetreten wurde. Denn eignetlich ist es jan ach wie vor Sache der versicherung, den Rechnungsbetrag zu begleichen, nicht deine. Oder sind diese 160 Euro ein Eigenanteil? Denn für den Betrag bekomsmt du doch maximal 10 Minuten mit einem Arzt ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 18.März 2014, 20:28:10
Das sind Details die ich erstmal aussen vorgelassen habe, da ich sie nicht als wichtig erachte, aber ich erkläre gerne:

1. Die Versicherung hat keine direkte Kostenübernahme, das haben eigentlich die wenigsten Auslandskrankenversicherungen wenn es nicht gerade in Europa ist. Hinzukommt, dass es sich um einen Entzündung in Folge einer Op handelte, die in Argentinien durchgeführt wurde. Ergo bestehendes Problem und die Versicherung bezahlt nur 3 Behandlungen. Die Rechnung möchte ich aber auf jeden Fall sehen, es waren glaube ich 5 kurze Behandlungen und es wurde von 23 Euro oder so pro Behandlung gesprochen, kam mir damals auch wenig vor. Andersrum ist die Anzahl meiner Artztbesuche die länger als 10 Minuten Behandlung beinhalteten auch verschwindend gering  ;)

2. Jap, meine Freundin ist Argentinierin und in der Theorie könnten wir das wohl auch einfach ignorieren. Eventuell hätte das dann aber langfristig Folgen, beispielsweise wenn wir uns wieder dauerhaft in Deutschland niederlassen möchten. Und ein zukünftiges Visa möchte ich nicht riskieren. Ich würde es aber wohl eh nicht machen, einfach da ich es gut finde, das man in Deutschland auch bei unklarem Versicherungsstatus erstmal behandelt wird ohne dass man bar bezahlen muss. Gehöhrt einfach dazu dann auch zu bezahlen, wir dachten wirklich, dass hätte sich erledigt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.März 2014, 09:09:22
Damit hast du ja auch völlig Recht! Nur: wenn weder das Krankenhaus noch der Anwalt in der Lage ist, eine Rechnung zu schicken ohne gleich horrende Gebühren zu berechnen, dann würde mich das ziemlich sauer machen und dann wäre es mir auch egal, wie die ihr Geld bekommen. Gerade auf diese Sorte Anwälte reagiere ich persönlich allergisch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.März 2014, 09:18:50
Habe da auch mal eine Frage:

Meine Eltern wollen im Mai mit dem Camper in Urlaub fahren und haben auf mobylines.de eine Überfahrt mit der Fähre gebucht. Jetzt wird das aber doch nichts mit dem Urlaub und einen Ersatztermin hat man dafür auch noch nicht gefunden.
Die Reservierung wurde noch nicht bezahlt, es ist also noch kein Geld dorthin geflossen. Im Moment dürfte da also nur der Name meiner Mutter im Computer stehen mit dem Vermerk, dass sie noch nicht gezahlt hat. Jetzt möchte meine Mutter das natürlich stornieren. Sie rief gestern dort an und der Herr am Telefon meinte, dass sie erst den vollen Betrag für die Überfahrt überweisen muss, dann die Stornierung abwickeln muss um schließlich 240 Euro Stornierungsgebühren zu zahlen. Das kann doch nicht sein, oder? Gebucht wurde das ganze am 10. März diesen Jahres.

Meine Laienmeinung: Ich habe die Reservierung noch nicht gezahlt. Überweise ich denen bis Datum XY kein Geld, dann erlischt die Reservierung. Wollte mir hier aber noch einmal einen Rat abholen. Die FAQ von mobylines.de helfen mir da nicht so wirklich weiter.


Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.März 2014, 09:46:31
10. März - 19. März keine 14 Tage, Fernabsatzgesetz greift da wohl einfach mal. Widerruf und gut ist. So sehe ich das jedenfalls.
Ansonsten ist natürlich die Frage wann man den Vertrag mit Miobylines eingeht. Mit Reservierung oder mit der Anzahlung. Wenn zweiteres... nicht zahlen und ebenfalls gut ist.
Vor allem klingt 240 Euro nach horrenden Stornogebühren.

Edit:
Wie wurde denn gebucht? Glaube mich zu erinnern, dass wir im Reisebüro damals wenn wir moby verkauft haben immer direkt die Anzahlung kassiert haben. Onlinebuchung machen die wohl nur mit CC und dann sit das Geld sowieso direkt weg. Aber bei der Onlinebuchung mpsste wie gesagt das Fernabsatzgesetz greifen.

Was deine Meinung angeht: Wenn es eine Reservierung ist liegst du ohnehin richtig, wenn es eine Buchung ist, sieht das etwas anders aus. Buchung und Reservierung sind zwei völlig unterschiedlcihe Dinge.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.März 2014, 09:55:54
10. März - 19. März keine 14 Tage, Fernabsatzgesetz greift da wohl einfach mal. Widerruf und gut ist. So sehe ich das jedenfalls.
Ansonsten ist natürlich die Frage wann man den Vertrag mit Miobylines eingeht. Mit Reservierung oder mit der Anzahlung. Wenn zweiteres... nicht zahlen und ebenfalls gut ist.
Vor allem klingt 240 Euro nach horrenden Stornogebühren.

Also reicht ein einfacher Anruf bei der mobylines-Hotline und ein Zweizeiler in Briefform? Die Stornierung bei mobylines muss ja immer auch schriftlich erfolgen (entnehme ich aus den FAQ).

Hier zwei Auszüge aus den Allgemeinen Beförerungsbedingungen, die mir nicht so wirklich klarmachen ob der Vertrag mit Reservierung oder Anzahlung beginnt.

Zitat
2) TICKETS

Das Ticket ist namentlich ausgestellt, nicht übertragbar und nur für die im Ticket genannten Überfahrten gültig. Der Passagier muss das Ticket aufbewahren und auf Verlangen einem Offizier oder dem Vertreter des Transportunternehmens vorzeigen. Liegt kein gültiger Fahrschein vor, wird der doppelte Fährpreis erhoben und evtl. Schadensersatz gefordert. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in Form eines Briefes können nicht akzeptiert werden. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen -, Breiten -u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Beim Kauf des Tickets hat der Kunde zu überprüfen, dass die Angaben und Daten seiner Buchung entsprechen und alle fahrzeugspezifischen Daten mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Moby übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Ticketausstellung. OPEN Tickets sind nicht möglich. Bei Buchungen, die in Italien durchgeführt werden, gelten die italienischen Bedingungen.
3) STORNIERUNGEN/ERSTATTUNGEN

Zuschläge und sonstige Kosten werden nicht erstattet. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und vor der ursprünglich geplanten Abfahrt von MOBY rückbestätigt sein (Stornos sind auch unterwegs in jedem Reisebüro mit Moby- Ticketverkauf möglich). Bei einer Stornierung werden die Stornokosten in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt wurde oder nicht. Diese sind wie folgt (bei der Berechnung der Kosten wird der Stornotag nicht gezählt): SARDINIEN und KORSIKA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 48 Std. vor Abfahrt: 20% des Reisepreises; ab 48 Std. - 4 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Ticketkauf am Abreisetag, Nichterscheinen oder späterer Stornierung 100% Gebühr. ELBA: bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; 29 Tage - 10 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises. Bei späterer Stornierung keine Erstattung. Das Ticket kann, wenn es vor der gebuchten Überfahrt storniert und entsprechend neu eingebucht wurde, im Ausstellungsjahr zu einer Überfahrt genutzt werden (nur Strecken wie ursprünglich gebucht, evtl. Preisdifferenzen etc. werden berechnet). Ist keine Stornierung erfolgt, erlischt dieser Anspruch. Sondertarife “Best Offer”, alle Pex Tarife, siehe zusätzlich Punkt 6. Erstattungsanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Abfahrtstermin (Schiff) schriftlich erfolgen. Erstattungen können gegen Vorlage aller Originale nur bei der Agentur beantragt werden, bei der das Ticket gekauft wurde und wenn diese von einem Reisebüro, von Moby, der zuständigen Hafenagentur oder dem Zahlmeister im Ticket mit Datum, Stempel und Unterschrift bescheinigt sind (pro Strecke).

Hier steht aber auch, dass es unabhängig davon ist, ob das Ticket ausgestellt wurde oder nicht.

edit: Werde heute noch mit meinen Eltern Rücksprache halten, ob es sich um eine Buchung oder Reservierung handelt und wie man das gebucht/reserviert hat. Wir hatten gestern Abend nur kurze 5 Minuten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.März 2014, 10:01:13
Falls das fernabsatzgesetz greift schriftlich widerrufen. Nicht stornieren. Im Zweifelsfall einfach mal im Reisebüro Fragen. Obwohl Sue natürlich begeistert sein werden...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.März 2014, 10:09:01
§312b BGB greift hier wohl nicht:

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.März 2014, 10:11:34
Dann ist das raus. Bleibt die Hoffnung auf Reservierung statt Buchung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 19.März 2014, 10:47:57
Also das Fernabsatzgesetz gibt es seit 2002 nicht mehr, was du meinst, sind vermutlich Fernabsatzverträge nach §312b ff BGB, in denen diese Widerspruchsfrist von 14 Tagen verankert ist (§312d BGB). Allerdings regelt §312b III Nr.6 BGB sehr deutlich, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendungen auf Verträge finden, die

Zitat
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

Die Fährfahrt würde ich jetzt einfach mal unter Beförderung subsumieren und damit wird es nicht klappen, vom Widerrufsrecht gemäß §312d I BGB i.V.m. §355 I und II BGB Gebrauch zu machen.

Ansonsten gilt, wenn mensch eine Reise bucht, schliesst er/sie damit einen rechtskräftigen Vertrag. Der Reiseveranstalter hat daraus einen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, insofern der Reiseteilnehmer nicht beweisen kann, dass der Reiseveranstalter das Zimmer/den Platz im Bus/Platz im Flugzeug oder den Platz auf der Fähre weitervermitteln konnte. Das ist in aller Regel aber sehr schwierig und lohnt den Aufwand nicht, weil ein Rechtsstreit unvermeidlich ist.
Die Stornogebühren sind übrigens auch nicht horrend. 10% bis 30 Tage vor Abfahrt sind niedriger als die 20%, die einige Fluggesellschaften nehmen und von der EU als rechtmäßig eingestuft werden. Und 4Std vor der Abfahrt "nur" 50% zu zahlen ist fast schon ein Schnäppchen für Stornierer ;)
Was mich eher stören würde ist, dass die Fährfahrt offenbar 2400€ kostet. Das sind ja happige Preise für so eine Fährfahrt mit Camper nach Sardinien, Korsika oder Elba oder geht die Fahrt in Hamburg los?

Wenn eine Umbuchung nicht zeitnah möglich ist, bleibt nichts anderes als die Stornierung. Aber damit habt ihr ja noch Zeit bis 30 Tage vor der Abfahrt, vllt ergibt sich bis dahin ein neuer Termin und eine Umbuchung wird möglich. Inwiefern diese Kosten verursacht, muss aus den AGB entnommen werden, in der Regel dürfte die Gebühren, wenn überhaupt vorhanden, geringer sein, als die Stornogebühren.

Also um es kurz zu machen: Der Reiseveranstalter hat Recht. Er hat Anspruch zumindest auf die Stornogebühren. Wenn jetzt schon absehbar ist, dass ihr bis 30 Tage vor dem Reiseantritt keinen Ausweichtermin für eine eventuelle Umbuchung finden werdet, dann würde ich von der Reise (dem Beförderungsvertrag) zurücktreten (schriftlich) und nur die Stornogebühren bezahlen. Diese dürften dann ja nicht über 10% liegen, wenn das Ziel Elba, Korsika oder Sardinien heißt. Manchmal brauchen Reiseveranstalter nämlich ein paar Wochen/Monate bis das Geld dann zurückfließt.

Menschen, die viel reisen (oder zumindest ein wenig reisen, aber anfällig für Erkrankungen sind) würde ich Reiserücktrittsversicherungen empfehlen. Dabei niemals(!!) die Versicherungen von irgendwelchen Reiseveranstaltern, Airlines oder sonstigen Anbietern buchen, die direkt bei der Reisebuchung vermittelt werden, sondern deutlich günstigere externe Anbieter nehmen. Ich habe einen sehr weitgreifenden Reiseschutz, inklusive Auslandskrankenversicherung, Verspätungsversicherung (nicht gegen Eigenverschulden), Reiseabbruchversicherung, Krankenrücktransport, Umbuchungsgebührenschutz und auch Reiserücktritt für 62€ im Jahr. Das spart oftmals Ärger, alleine die Krankenversicherung ist viel Wert. Für einzelne Reisen gibt es ähnliche Pakete für 12€.

EDIT: favre war, auf seine alten Tage, natürlich schneller.

EDIT2:
Zitat
Dann ist das raus. Bleibt die Hoffnung auf Reservierung statt Buchung.

Inwiefern kann es sich denn bei einem Abschluss eines Reisevertrages um eine Reservierung handeln? Wenn der Reiseveranstalter dem Kunden eine Bestätigungs-e-Mail schickt, nimmt er damit das Angebot des Kunden an und der Vertrag gilt als rechtskräftig. Die Reservierung eines Fährenplatzes kann Inhalt eines Reisevertrages sein (einer "Buchung"), aber wie soll denn die Reservierung ohne Vertragsschluss erfolgen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.März 2014, 10:53:20
Wow, danke für die ausführliche Antwort.
Damit hat sich das Ding dann auch erledigt und ich werde das exakt so an meine Eltern weitergeben.

Zu den Stornogebühren: Ich vermute meine Mutter hat da etwas falsch verstanden. Die Fahrt kostet, soweit ich weiß, etwa 500 Euro mit Auto, Camper, Kabine, etc. Sie hat wohl die 50% 4 Stunden vor Abfahrt als generelle Stornogebühren verstanden. Nehme ich zumindest an. Aber aus meinen Zitaten gehen ja 10%, bzw. 20% hervor. Und die werden ja zu verkraften sein.

Danke für die super Hilfe, vor allem so schnell. Klasse.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 19.März 2014, 10:57:17
Zitat
Die Fahrt kostet, soweit ich weiß, etwa 500 Euro mit Auto, Camper, Kabine, etc.

Gut, das klingt schon deutlich vernünftiger als 2400€.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.März 2014, 11:29:43
Wenn ich das richtig verstanden habe ging aus tophers post nicht hervor, ob es sich um eine Buchung oder Reservierung handelt. Die Reservierung ist nicht mehr als ein blocken der vakanz für einige Tage. In der Branche ein absolut übliches Verfahren. Und die Reservierung ist eben nicht bindend, wird ändert meist nach kurzer Zeit automatisch zur Buchung. Es besteht aber definitiv ein großer Unterschied. Und da topher sagte es ist noch kein Geld geflossen, moby aber direkt bei Buchung kassiert. Selbsterklärend.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.März 2014, 12:14:05
EDIT: favre war, auf seine alten Tage, natürlich schneller.
;D

@White: kann man denn auf der website nur reservieren? Ich hab das mal ausprobiert, da wird direkt nach Kreditkarte/paypal gefragt, daher vermute ich: nein, man kann nicht reservieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.März 2014, 12:17:37
Ich hab mir die website nicht angeguckt. Aber cc angeben und bisher nichts gezahlt haben ist ein wenig widersinnig
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.März 2014, 13:52:27
So, Freunde ;D

Aktueller Stand nach neusten Erkentnissen:
Die ganze Überfahrt war ein Sonderangebot und hatte spezielle Storno-Bedingungen. Die Stornogebühren betragen tatsächlich etwa 270 Euro (Preis für den Wohnwagen muss zu 100% gezahlt werden, Personen und Auto zu 10%). Das ist soweit auch alles wasserdicht, sagt zumindest der Rechtsbeistand des Unternehmens in dem meine Mutter arbeitet. Die waren heute (außer Plan) zum Glück auch da.
Das heißt konkret: Meine Eltern warten bis 35-30 Tage vorher ab (damit man die Stornierung noch rechtzeitig losschicken kann) und tun alles um den Urlaub wie geplant Mitte Mai anzugehen. Umbuchen scheint nicht zu sein.

Aber noch einmal danke an euch alle. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 24.März 2014, 16:40:33
Mal eine Frage in die Runde, da ich mich momentan über die Deutsche Post ärgere.

Nach meinem Umzug habe ich einen Nachsendeauftrag über 6 Monate gebucht und das hat zwei Wochen lang funktioniert. Doch inzwischen haben mich schon fünf Briefe nicht bzw. nur über Umwege (Nachbarn, Bekannte) erreicht. Auf mindestens zwei Briefen steht auch keine Vorausverfügung a la "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" und diese zwei wurden definitiv mit der Deutschen Post versandt (sieht man ja an der Briefmarke und/oder dem Firmenportostempel bei einigen Brief(köpf)en).

Ich habe mich vor einem Monat schon einmal per Mail beschwert und die haben natürlich abgewiegelt und auf die zig Ausnahmen hingewiesen, die die Post ja nicht machen würde. Nur dumm, dass vor einer Woche wieder ein Brief dabei war, der von der Post an meine alte Adresse gesendet wurde. Glücklicherweise habe ich jemanden, der da ab und an mal nachsieht, denn das war ein ziemlich wichtiger Brief. Dementsprechend sauer bin ich. Nun zur eigentlichen Frage:

Kann ich die Deutsche Post zu einer Teil-/Komplettrückerstattung der Kosten wegen nicht erbrachter (oder mangelhafter) Leistungen zwingen? Wenn ja, wie am besten vorgehen? Ich kann in diesem Fall ja schlecht eine Frist setzen, da ich nicht beeinflussen kann, wann mir jemand an meine alte Adresse schreibt (okay, ich könnte mir selbst schreiben, aber das Porto ist es mir ehrlich gesagt nicht wert). Es geht letztlich nur um 15,20 Euro, aber Geld ist Geld und ich sehe nicht ein, für eine Leistung zu zahlen, die nur zwei Wochen von 6 Monaten funktioniert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2014, 17:12:08
Du kannst dir günstig selbst (und anderen) schreiben. Da irgendein altes reichspostgesetz noch gültig ist. Innerorts 5 ct und Rest von Deutschland 6 cent. Dazu nimmt man einfach die Ergänzungsbriefmarken und GANZ WICHTIG, setzt die plz in eckige klammern. Wolle das nicht glauben als ich davon hörte, also hab Ochs direkt probiert. Briefe kamen sowohl bei mir für 5 uns bei meinen Eltern für 6 ct an  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 25.März 2014, 23:34:43
Hab das noch nicht so wirklich verstanden. Möchtest du die Gebühren für den Nachsendeauftrag nicht zahlen, da du der Auffassung bist (nicht zu unrecht), dass die Post diese Dienstleistung nicht erbracht hat oder willst du Schadenersatz wegen zu spät/gar nicht zugestellter Briefe fordern, weil beispielsweise Mahngebühren oder Ähnliches hinzugekommen sind?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 26.März 2014, 08:29:29
Ich möchte die Gebühren für den Nachsendeauftrag zurück, weil die Post in meinen Augen die Dienstleistung nicht oder eher mangelhaft erbracht hat. Es hat ja 2 Wochen funktioniert und ich habe 3 Briefe mit dem Nachsendeaufkleber erhalten. Doch seit Februar gibt es immer wieder Briefe, die an meine alte Adresse gehen. Zum Glück habe ich da jemanden, der ab und an für mich schaut und mir dann die Briefe einscannt und weiterschickt (um präzise zu sein: meine Eltern tun das dankenswerter Weise für mich, weshalb ich auch wenig Bedenken habe, diese meine wenigen "fehlgeleiteten" Briefe öffnen zu lassen).
Aber vor einer Woche gab es einen Brief, der erhebliche finanzielle Folgen für mich hätte haben können, wenn ich den nicht rechtzeitig erhalten und beantwortet hätte. Der von dir beschriebene zweite Fall ist also zum Glück noch nicht eingetreten. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 26.März 2014, 10:32:39
Da lässt sich auf jeden Fall etwas machen. Juristisch ist ein Rücktritt (mit voller Kostenerstattung) wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§323 BGB) wohl nicht möglich, da die Post ja eine Teilleistung erbracht hat, an der du Interesse hast, indem sie 2 Wochen die vertraglichen Pflichten des Nachsendeauftrages erfüllt haben (§323 V BGB). Allerdings ist wohl sonnenklar, dass eine Minderung in Betracht kommt. Ich würde die Post, wenn nicht bereits geschehen, formal auffordern, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Gerne ein Mal im Monat einen Brief oder eine e-Mail schreiben. Ansonsten auf einer Minderung bestehen. 6 Monate Erfüllung waren vereinbart, dafür wurden 20€ gezahlt. 6 Monate bestehen aus 26 Wochen, macht 0,77€ pro Woche. Für 2 Wochen erbrachte Leistung gibt es 1,54€, den Rest von 18,46€ würde ich einfordern. Ob die Post das auch so sieht, musst du dann im Zweifel abwarten, gefallen lassen würde ich mir das nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 26.März 2014, 14:17:29
Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 31.März 2014, 19:25:39
Mein Kleiner (auch wenn ich nicht der Erzeuger bin ;)) hat am 23.4. Geburtstag. Er ist durch mich ganz grosser Herr der Ringe Fan und liebt alles was dazu gehört.
Wir wollen ihm eine Torte basteln lassen die ein Marzipan Bild mit Herr der Ringe Szenen drauf. Ich frage mich in wie weit wir uns da strafbar machen? Es gibt ein Urheberrecht auf denen Fotos von HDR? Dürfen wir einfach so eine Torte basteln lassen? Sind wir bald Nachbarn von Uli?  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 31.März 2014, 19:51:07
Das dürfte kein Problem darstellen. Selbst wenn es rechtlich nicht korrekt sein sollte, weil urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird, müsste erst der Rechteinhaber davon Wind bekommen, dass ihr da eine Torte mit einem Motiv aus HDR macht und selbst wenn das irgendwie passieren sollte und euch eine Abmahnung zugeschickt wird, könnt ihr die Geschichte an die Presse verkaufen und dafür mehr Geld einnehmen, als ihr durch die Abmahnung eventuell verlieren würdet. Nichts eignet sich besser als Aufmacher für den Boulevard als die Titelgeschichte, dass eine Filmrechte-Gesellschaft eine kleinen unschuldigen Kind seinen Geburtstag kaputtgemacht hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.März 2014, 20:30:12
Und das bekommen sie ja ohnehin nur mit, wenn ein MTF-User sie darauf hinweist xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 31.März 2014, 21:09:03
War mir gar nicht klar, dass man auch bei privatem Gebrauch darauf achten müsste?!  ???

Wenn ich mit der Torte Geld verdienen will, verstehe ich das, denn ich nutze Artikel, deren Rechte ich nicht besitze. Aber wenn ich die jemandem schenke? Wie schaut es dann beispielsweise mit namentlichen Anspielungen aus, wenn ich ein Buch schreibe und darin Szenen aus HdR widergebe?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 31.März 2014, 21:25:47
Naja, ein Blick ins betreffende Gesetz §53 I UrhG sagt:
Zitat
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(Hervorhebung von mir)

Also der Tortenhersteller würde wohl einen Urheberrechtsbruch begehen und ich denke, dass vermutlich auch der Auftraggeber gegen das Gesetz verstoßen könnte, da er Geld für die Verbreitung von vermutlich urheberrechtlich geschütztem Material bezahlt und einen Auftrag aufgibt.
Das ist aber hoch komplex, das Urheberrecht wurde nicht für solche Fälle geschaffen und daher ist es sehr schwierig, das so leicht zu beantworten. Deshalb schrieb ich ja auch, dass "wenn es rechtlich nicht korrekt sein sollte", der Urheber erst Wind von der Sache bekommen müsste. Bin mir ziemlich sicher, dass ich schonmal von einem Fall bezüglich eines T-Shirt-Drucks gelesen habe, wo ein lizensierter Spruch oder ein Bild verwendet wurde für ein privates T-Shirt. Ich kann mich aber beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ob und welches Urteil es zu diesem Fall gab und leider finde ich ihn jetzt auch nicht in meinem persönlichen Archiv.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 31.März 2014, 23:00:39
Ich ging in Bodys Fall davon aus, dass die Torte gratis hergestellt wird und nur dem privaten Zweck dient. Daher meine Frage. Wenn ich Deinen Rechtstext richtig interpretiere, scheint dieser (mein gedanklicher) Fall dadurch gedeckt zu sein.

Ich weiß aber, dass spreadshirt beispielsweise Shirts ablehnt, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material (in meinem Fall der Schriftzug "Google") gedruckt werden soll.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 31.März 2014, 23:11:19
Wenn die Torte unentgeltlich hergestellt wird, dann wird ein Bild darauf wohl nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn zu der Geburtstagsparty aber nicht nur des Sprösslings beste Freunde kommen, sondern auch Timmy, der der beste Freund von Khaled ist und Khaled ohne ihn nicht gekommen wäre, dann können sich Juristen darüber streiten, ob es sich noch um eine private Verwendung der "Privatkopie" handelt, da auch der Zugang der Privatkopie für flüchtige Bekannte hergestellt wurde. Dieser Vorgang könnte einer öffentlichen Zugänglichmachung gleichkommen, die ausdrücklich verboten ist. Aber das ist nun wirklich alles Korinthenkackerei.

Das Recht auf eine (sogar mehrere) Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material besteht in Deutschland.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 01.April 2014, 08:59:48
Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.April 2014, 14:43:55
Man sollte also eigentlich nach der Party eine Rechnung an den Rechteinhaber schicken zwecks Werbemittelaufwand und so. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 01.April 2014, 14:49:17
Sind wir in Deutschland schon so weit, dass man sich Gedanken machen muss, welches Motiv auf der Geburtstagstorte meines Kindes sein darf und welches nicht? Ich glaube nicht, dass sich da irgendeine Rechtefirme drum kümmert. Immerhin zieht man das Kind und die Gäste der Feier auch an die Marke (hier "Herr der Ringe") heran, womöglich kaufen sich dann drei andere Kinder direkt die Filme auf DVD.

Nein, es gibt verschiedene Gründe, weshalb hier niemals eine Rechtefirme einschreiten würde. Meine Antwort auf Bodyloves Anliegen war technokratisch, aber niemand würde ihm ernsthaft raten, vom Rechteinhaber eine Lizenz zur Nutzung des Bildes zu kaufen. Der Untergang Deutschlands wird in diesem Fall also vertagt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 02.April 2014, 17:51:18
Also die Torte machen wir selbst und das Bild kommt von einer Fima die sich darauf spezialisiert hat, eingeschickte Bilder auf Marzipan zu drucken. Ich denke auch nicht das da was passieren wird aber lieber Frage ich hier mal bei Konni der sich rechtlich doch um längen besser auskennt wie ich, als in die Scheisse zu treten. ;)

Danke an alle für die Info´s!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 16.Mai 2014, 08:33:47
Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 16.Mai 2014, 14:10:58
Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(
Briefe von der doofen GEZ werden natürlich nicht weitergeleitet, die scannt mir meine Mutter dankenswerter Weise ein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juni 2014, 14:45:30
Hallo, ich habe da mal ne Rechtsfrage.

Hatte vor einiger Zeit etwas bei IKEA per EC-Karte gekauft. Zweimal wollten sie die Summe abbuchen, zweimal war gerade Ebbe auf dem Konto. Gut, dachte ich mir, jetzt tuste am nächsten Monatsersten einfach ein bisschen mehr aufs Konto, dann klappt es. Hab mich dann nicht mehr darum gekümmert, wird schon alles so passen. IKEA wollte es wohl aber ein drittes Mal nicht mehr versuchen, denn nun habe ich eine Forderung vom Inkassounternehmen im Briefkasten, deren Gesamtforderung mehr als das Doppelte der ursprünglichen Summe ausmacht.
Hierzu meine Frage: Muss Ikea mich nicht anschreiben, dass wenn das Geld nicht am soundsovielten bei ihnen ist, sie rechtliche Schritte einleiten?
Im Anschreiben des Inkassounternehmens steht hierzu: "Einer gesonderten Mahnung oder Zahlungsaufforderung unserer Mandantin bedurfte es unter dem Gesichtspunkt der "Selbstmahnung" nicht". Warum nicht? Was ist eine "Selbstmahnung"?

Danke schon mal für eure Antworten

Gruss

Wrdl
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 15.Juni 2014, 14:59:22
"Eine Selbstmahnung liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung für einen bestimmten Zeitpunkt verspricht oder erklärt, dass die Ware bereits unterwegs sei und dadurch den Gläubiger von der Mahnung abhält. Beruft sich ein Schuldner, der sich in diesem Sinne selbst gemahnt hat, später auf die fehlende Mahnung, so verhält er sich treuwidrig. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger durch die wahrheitswidrige Behauptung, er habe bereits geleistet, von der Mahnung abhält.

Benatwortet jetzt natürlich nicht die Grundfrage und ich bin auch kein Jurist allerdings kommt nach §286 BGB ein Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, wenn er nicht leistet. Inwieweit sich dies auf Lastschriftverfahren übertragen lässt kann ich nicht beurteilen.



Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ador am 15.Juni 2014, 18:57:38
Habe dazu Folgendes gefunden:
Scheitert der Lastschrifteinzug aufgrund vom Schuldner zu vertretender Umstände, gerät dieser automatisch, d.h. ohne weitere Mahnung, in Verzug (Fall der Selbstmahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB).

Der Beklagte hat die Klägerin ermächtigt, die Kaufpreisforderung von seinem Konto im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Die daraufhin unverzüglich von der Klägerin eingereichte Lastschrift wurde jedoch nicht eingelöst.
Mit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges ist - ohne dass eine Mahnung erforderlich war - gem. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB Verzug eingetreten, da der Beklagte durch die Ermächtigung, den Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat, was als Selbstmahnung zu qualifizieren ist. Nachdem, die Kaufpreisforderung im Wege des Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist im Hinblick auf die Selbstmahnung Verzug eingetreten (Palandt, 66. Aufl., § 286 Rdn. 25).


http://www.money-advice.net/view.php?id=40639 (http://www.money-advice.net/view.php?id=40639)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 16.Juni 2014, 14:03:44
Verstehe ich nicht: Wenn zwei Lastschriften aufgrund meines eigenen Verschuldens nicht eingelöst wurden (die Ware aber längst bei mir zuhause ist und benutzt wird), dann werde ich doch im Normalfall einfach mal selbst tätig und rufe die entsprechende Firma mal an.

In Zukunft dann auch mal einfach nicht nur nach den Rechten fragen, sondern auch mal die eigenen Pflichten bedenken. Hilft in vielen Rechtsstreitigkeiten enorm weiter, wenn beide Parteien auch diesen Aspekt bedenken.

Sorry, wenn das jetzt etwas "hart" rüber kommt, aber diese grundsätzliche Einstellung nervt mich etwas. Was wäre, wenn es jetzt nicht IKEA gewesen wäre (die die mangelnde Liquidität in diesem Einzelfall vielleicht noch verkraften können...), sondern die sogenannten Mittelständler, die reihenweise in Liquiditätsengpässe kommen, bei denen Arbeitsplätze gefährdet werden etc., weil Leute eben genau diese Zahlungsmentalität haben?

Daher von mir in diesem Zusammenhang ein Tipp fürs Leben (kein Rechtsratschlag):

Inkassogebühren als Lehrgeld für die eigene Untätigkeit betrachten und zahlen und in Zukunft nur über sich selbst ärgern und nicht in der Öffentlichkeit nach seinen Rechten fragen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Juni 2014, 15:10:03
Ich sehe das ganz ähnlich, bei mir passiert es aber auch des Öfteren mal, dass Ende des Moants Lastschriften nciht eingelöst werden. Allerdings kümmere ich mich dann telefonscih darum. Andererseits finde ich es auch nicht so prall von Ikea, da gleich ein Inkassounternehmen drauf anzusetzen, vor allem wenn das so ne enorme Gebühr nimmt. Ich würde die Zahlung an Ikea leisten und die rechnung des Inkassounternehmens gekonnt ignorieren. Immerhin hab ich keinen Vertrag mit dieser Firma ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 17.Juni 2014, 10:22:53
Danke für eure Antworten.

Verstehe ich nicht: Wenn zwei Lastschriften aufgrund meines eigenen Verschuldens nicht eingelöst wurden (die Ware aber längst bei mir zuhause ist und benutzt wird), dann werde ich doch im Normalfall einfach mal selbst tätig und rufe die entsprechende Firma mal an.

In Zukunft dann auch mal einfach nicht nur nach den Rechten fragen, sondern auch mal die eigenen Pflichten bedenken. Hilft in vielen Rechtsstreitigkeiten enorm weiter, wenn beide Parteien auch diesen Aspekt bedenken.

Sorry, wenn das jetzt etwas "hart" rüber kommt, aber diese grundsätzliche Einstellung nervt mich etwas. Was wäre, wenn es jetzt nicht IKEA gewesen wäre (die die mangelnde Liquidität in diesem Einzelfall vielleicht noch verkraften können...), sondern die sogenannten Mittelständler, die reihenweise in Liquiditätsengpässe kommen, bei denen Arbeitsplätze gefährdet werden etc., weil Leute eben genau diese Zahlungsmentalität haben?

Daher von mir in diesem Zusammenhang ein Tipp fürs Leben (kein Rechtsratschlag):

Inkassogebühren als Lehrgeld für die eigene Untätigkeit betrachten und zahlen und in Zukunft nur über sich selbst ärgern und nicht in der Öffentlichkeit nach seinen Rechten fragen!

Da hätte ich wohl tatsächlich mal anrufen sollen, was ich bei grösseren Beträgen auch generell mache. Aber da es sich um keine grössere Summe handelte (25€), dachte ich dass ein wieder ausreichend gefülltes Konto genügt und habe mich deshalb nicht mehr weiter darum gekümmert. Nun habe ich den Salat und ärgere mich über mich selbst. Aber trotzdem finde ich nichts Verwerfliches daran zu fragen, ob der Ablauf so rechtens ist und was eine "Selbstmahnung" überhaupt ist. Dadurch von einer grundsätzliche Einstellung meinerseits auszugehen, finde ich daneben und tatsächlich etwas "hart". Trotzdem danke für deine Antwort.

White: Nee, ich bezahle lieber, dann ist die Sache endlich vom Tisch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 17.Juni 2014, 10:30:43
Dadurch von einer grundsätzliche Einstellung meinerseits auszugehen, finde ich daneben und tatsächlich etwas "hart". Trotzdem danke für deine Antwort.

Daher auch meine vorauseilende Entschuldigung: Ich kann von dem von Dir geschilderten einmaligen Vorgang natürlich nicht auf eine grundsätzliche Einstellung Deinerseits schließen. Das möchte ich auch nicht.

Ich reagiere in letzter Zeit - aus verschiedensten Erfahrungen - sehr gereizt auf die in Deutschland leider verbreitete "das ist aber mein gutes Recht"-Mentalität. Daher auch die sehr generalisierte Antwort auf Dein Posting.

Nachdem ich nun lese, dass Du Dich über Dich selbst ärgerst und Du sowas eigentlich anders handhabst, entschuldige ich mich dafür, dass ich meinen generellen Unmut an Dir ausgelassen habe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 18.Juni 2014, 10:06:19
Danke dir! Ich habe das mal in die Wege geleitet und bin auf die Reaktion gespannt. :)

Würde mich mal interessieren, ob sich da was getan hat?
Die haben mir versichert, dass sie bei der lokalen Betriebsleitung vorstellig geworden sind. Aufschlussreich war dann ein Telefonat mit meiner Mutter, die ab und an mal nach dem (eigentlich toten) Briefkasten schaut. Da hat sie den Briefträger zufällig abgepasst, der wohl von der Post einen Einlauf bekommen hat. Interessanterweise meinte er, dass er das mit der Weiterleitung weiß, seine Kollegen oder Vertretung aber nicht. Da frage ich mich schon, wie undurchsichtig die Unternehmensstruktur bei der Post ist. Aber da die mittlerweile vieles auf Subunternehmer ausgelagert haben, wundert mich da nicht mehr viel. :(
Briefe von der doofen GEZ werden natürlich nicht weitergeleitet, die scannt mir meine Mutter dankenswerter Weise ein.
Nachdem ich denen noch zwei Mails mit Briefköpfen geschickt haben, die definitiv per Deutscher Post kamen, haben sie heute endlich eingelenkt und mir kulanzhalber das Geld zurückerstattet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 18.Juni 2014, 13:13:16
Was lange währt wird endlich gut.
Kannst ja damit heute Abend gleich mal einen auf das quengelige Volk, das offenbar nur Deutsch zu sprechen scheint, ein LMaA-Bier trinken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 24.Juli 2014, 14:54:51
Da ich gerade an einem Bericht zu einer Geldanlageform namens "Credit Linkes Notes" (CLN) sitze und mich nicht erst ins Börsenrecht einlesen möchte:

Bei CLN handelt es sich grob gesagt um Wertpapiere, bei denen man eine jährliche Rendite erhält. Geht der Schuldner jedoch vor Laufzeitende insolvent, muss ich an denjenigen eine Ausgleichszahlung zahlen und verliere somit einen Teil des eingesetzten Kapitals.

Ist es erlaubt, dass man parallel zu diesem Wertpapier an der Börse auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wettet/spekuliert, um den Verlust durch Insolvenz direkt wieder einzukassieren? Oder verstößt man damit neben moralischen auch gegen gesetzliche Aspekte?

Ich würde im legalen Fall diese Alternative in einem Nebensatz erwähnen, wenn ich über diese Anlageform schreibe. Meinen Chef will ich nicht direkt fragen, das wirkt unwissend. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 25.Juli 2014, 09:26:02
Das ist nicht nur erlaubt, sondern wird mit Sicherheit vielfach auch so gehandhabt, um zu "hedgen".
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 11.August 2014, 17:39:03
So, hab mal wieder ne Frage, vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob es irgendwo eine Hintertür gibt :)

Ich habe vor 6 Monaten einen Anbieter von Gameservern angeschrieben, ob mit Ihren Angeboten an Arma 3 Servern "Altis Life" installiert werden kann. Ich erhielt die Antwort, ja, man könne alle Mods installieren, die man haben möchte. Verstand ich also so, dass ich "Altis Life" installieren kann. Ich habe dann aufgrund der Prozente gleich 6 Monate im Voraus bezahlt und einen Arma 3 Server gemietet. Danach habe ich versucht, "Altis Life" zu installieren, kam aber nicht weit, weshalb ich den Anbieter nochmal angeschrieben habe, sie mögen mir doch dabei zu helfen, ich finde das Problem nicht. Deren Support war dann auch sehr bemüht und nahm die Installation an sich. Nach deren Fertigmeldung, versuchte ich die Konfiguration, klappte nicht. Nochmal Support angeschrieben, sie versuchten die Installation erneut, klappte aber erneut nicht. Danach kamen Sie zum Schluss, dass "Altis Life" anscheinend doch nicht auf deren Server läuft. Ok, war mir egal, 6 Monate Serverkosten in den Wind geschossen...abgehakt.
Fälschlicherweise ging ich davon aus, dass der Server nach den 6 Monaten gekündigt ist. Dem ist aber nicht so, habe nun erneut eine Rechnung für 6 Monate erhalten. Bin ich natürlich nicht bereit, zu zahlen, aber bei deren Kundendienst spreche ich gegen ne Wand. Es wird gar nicht auf mein Anliegen eingegangen. "Hätten sie halt kündigen sollen, Altis Life ist seit März verfügbar, hätten sie sich auf unserer Homepage halt informiert, blablabla". Höhepunkt fand ich dann, dass man mir aus Kulanz die Rechnung stornieren würde, wenn ich im Gegenzug einen kleinerne 40 Slot-Server für 12 Monate mieten würde, was mich einen Bruchteil günstiger gekommen wäre.

Mir ist klar, dass ich die Kündigung verpasst habe bzw. mich darüber nicht genau genug informiert hatte. Doch stellt sich mir die Frage, ist der zustande gekommene "Vertrag" überhaupt rechtsgültig, wenn dieser nur darum zustande kam, weil ich eine falsche Info erhalten habe, nämlich, dass "Altis Life" installiert werden kann? Ich habe den Anbieter auch darauf angesprochen, doch sie beziehen sich auf Ihre Aussage, dass man ja Mods installieren kann...ich hatte aber wirklich explizit wegen "Altis Life" angefragt, deren Antwort war halt einfach verallgemeinert.

Nunja, ich mache mir keine grossen Hoffnungen, aber wie sehen das die Fachleute hier? :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 12.August 2014, 10:59:37
Dürfte schwierig werden, da raus zu kommen, wenn sie dir nicht entgegenkommen wollen. Eine Möglichkeit wäre, nicht zu zahlen und dann zu sehen, was passiert, aber wenn die dann mahnen und/oder dir Inkassotypen oder Anwälte auf den Hals schicken, wird es nur noch teurer. Oder du lässt dich selber von einem Anwalt beraten, was aber auch wieder kostet, wenn es nicht vor Gericht geht und du gewinnst. Die Frage ist, über welche Summe wir hier reden. Unter 100 € würde ich zähneknirschend zahlen und sofort schriftlich per Einschreiben kündigen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 12.August 2014, 11:15:11
Ich weiß nicht, wie verfahren die Situation bereits ist bzw. wie verhärtet die Fronten.

Normalerweise hätte ich an Deiner Stelle argumentiert, dass Du grundsätzlich der Meinung bist, dass es keinen gültigen Vertrag gibt, da aus Deiner Sicht die Geschäftsgrundlage fehlt (weil nicht installierbares Spiel).

Dass Du das allerdings erst zähneknirschend hingenommen hast (also nicht gleich geltend gemacht hast) und darüber die automatische Vertragsverlängerung verpennt hast, ist natürlich Dein Fehler. Diesen solltest Du gegenüber dem Anbieter eingestehen.

Nichtsdestotrotz bist Du der Meinung, dass der Vertrag nicht korrekt zustande gekommen bist (§ 313, 242 BGB) und Du damit eigentlich gar nichts zahlen musst. Da Du aber auch Deinen Fehler einsiehst, bist Du bereit die ersten 6 Monate voll zu zahlen, wenn der Anbieter bereit ist, auf die Vertragsverlängerung zu verzichten.

Ein seriöseres, größeres Unternehmen dürfte normalerweise auf ein solches Kompromissangebot eingehen. So wie ich Dein Posting lese, ist Dein Vertragspartner dazu aber eher nicht bereit bzw. die Fronten sind schon zu verhärtet.

Ob eine Rechtstreitigkeit da Aussicht auf Erfolg hat, mag ich nicht abschließend beurteilen. Ich würde mich daher eher dem Rat von Favre anschließen: Zahlen und sofort kündigen (Einschreiben muss nicht sein, lass Dir die Kündigung aber bestätigen).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 12.August 2014, 11:36:43
Hatte von Beginn weg meinen Fehler eingesehen und dies auch so kommuniziert. Habe gestern dann nochmal zum Schein abschliessend geschrieben, dass ich mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden bin, ich die weiteren 6 Monate bezahle und den Service kündige. Daraufhin habe ich auch gleich die Kündigung gemacht (ging online innerhalb von 2 Minuten, deshalb nochmal besonders ärgerlich). Und dass ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung (weiss nicht, ob das in D auch so heisst) erkundige, ob das alles rechtens war und ich nicht allenfalls gar Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der ersten 6 Monate hätte.

Daraufhin hat sich dann eine andere Person zurückgemeldet, ich solle doch nochmal schildern, warum ich denke, dass auch der Anbieter Fehler gemacht habe. Habe das dann doch nochmal ein letztesmal genau erläutert, obwohl schon in der vorangegangenen Korrespondenz eigentlich klar ersichtlich. Heute morgen dann die erfreuliche Antwort, dass sie den Vertrag per sofort kündigen und die Rechnung für die nächsten 6 Monate stornieren.

Somit habe ich das erreicht, was ich wollte und auch von Beginn weg forderte :) Und wenn ich eure beiden Antworten lese (danke favre und Tony), ist das wahrscheinlich auch das Maximum, was ich in der Geschichte erwarten kann. Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall.

Akte geschlossen :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 12.August 2014, 11:43:22

Somit habe ich das erreicht, was ich wollte und auch von Beginn weg forderte :) Und wenn ich eure beiden Antworten lese (danke favre und Tony), ist das wahrscheinlich auch das Maximum, was ich in der Geschichte erwarten kann. Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall.

Akte geschlossen :D

Ob, dass das Maximum ist, weiß ich nicht genau. Wenn man das bis zum Ende rechtlich geklärt hätte, wäre möglicherweise auch die gesamte Rückabwicklung des Vertrages möglich gewesen. Ich denke aber, dass die jetzige Lösung für alle Beteiligten in Ordnung sein sollte (unter Berücksichtigung der sonstigen Aufwände und ggf. entstehenden Kosten und der unklaren Erfolgsaussicht).

Insofern doch erfreulich, dass es da noch zu einer einigermaßen einvernehmlichen Lösung gekommen ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 12.August 2014, 21:27:03
Kann noch ein bisschen was aus studentischer Sicht dazu schreiben:

- Eine Anfechtung des Vertrages wäre vom Grundsatz her nur möglich gewesen, als du endgültig festgestellt hast, dass Altis Life nicht läuft. Allerdings gibt es hier keinen Anfechtungsgrund, da es sich in diesem Fall um einen (unbeachtlichen) Motivirrtum handelt.

- Ein Rücktrittsrecht nach §§ 634 Nr. 3, 633 Abs. 2 S. 1, 323 Abs. 1 BGB oder nach §§ 634 Nr. 3, 633 Abs. 2 S. 1, 323 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB bestand wohl von Anfang an nicht, weil die geschuldete Leistung nach deiner Schilderung nur die Bereitstellung der Server umfasst hat und diese auch geleistet wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Möglichkeit der Installation von Altis Life ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist d.h. du es im Zweifel schriftlich im Bereitstellungsvertrag hast. Hörte sich aber nicht so an?

- Selbiges gilt für Schadensersatzansprüche.

- Über eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 BGB hätte man nachdenken können - dafür war es nach den 6 Monaten aber nach dem Maßstab von § 314 Abs. 3 BGB ohnehin zu spät.

- Es gibt noch den angesprochenen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen und meistens nur ein Auffangtatbestand. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss für beide Vertragspartner absolut klar gewesen sein, dass der Vertrag ausschließlich auf der einen Grundlage geschlossen wird und die Parteien ihn ohne diese Grundlage nicht geschlossen hätten. In deinem Fall wäre das die Installation und Nutzung von Altis Life, allerdings bezweifele ich, dass die Voraussetzungen bei deinem Vertragspartner vorliegen. Dafür müsste meiner Meinung nach z.B. in den ersten Anschreiben ganz deutlich gemacht worden sein, dass du die Server nur für Altis Life haben willst.

Wären so meine Gedanken gewesen. Bei einigem bin ich mir aber auch unsicher z.B. ob es eher ein Dienstvertrag nach § 611 BGB oder ein Werkvertrag nach § 631 BGB ist. Müsste man anhand der genauen Vertragsinhalte wohl noch näher auslegen. Würde aber an der rechtlichen Beurteilung nicht so viel ändern. Konni darf mich gerne noch korrigieren, wenn er hier mal wieder reinschaut  :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 12.August 2014, 21:30:08
Die Frage ist doch, ob all diese Dinge gelten in der Schweiz, denn Feno ist meines Wissens nach Schweizer und wohnt in der Schweiz. Ob sein Vertrag mit einem Schweizer Hoster abgeschlossen wurde, weiß ich nicht. In dem Fall bin ich jedoch nicht sicher, ob er sich dann auf Paragraphen aus dem BGB berufen kann. Wenn dann wohl doch eher aufs ZGB.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 13.August 2014, 00:12:18
War schon ein deutscher Anbieter, darum passen die Ausführungen bestens. Danke auf jeden Fall :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 13.August 2014, 09:34:57
- Es gibt noch den angesprochenen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen und meistens nur ein Auffangtatbestand. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, muss für beide Vertragspartner absolut klar gewesen sein, dass der Vertrag ausschließlich auf der einen Grundlage geschlossen wird und die Parteien ihn ohne diese Grundlage nicht geschlossen hätten. In deinem Fall wäre das die Installation und Nutzung von Altis Life, allerdings bezweifele ich, dass die Voraussetzungen bei deinem Vertragspartner vorliegen. Dafür müsste meiner Meinung nach z.B. in den ersten Anschreiben ganz deutlich gemacht worden sein, dass du die Server nur für Altis Life haben willst.

Na ja, Feno schrieb ja:

Zitat
Ich habe vor 6 Monaten einen Anbieter von Gameservern angeschrieben, ob mit Ihren Angeboten an Arma 3 Servern "Altis Life" installiert werden kann. Ich erhielt die Antwort, ja, man könne alle Mods installieren, die man haben möchte. Verstand ich also so, dass ich "Altis Life" installieren kann. Ich habe dann aufgrund der Prozente gleich 6 Monate im Voraus bezahlt und einen Arma 3 Server gemietet. Danach habe ich versucht, "Altis Life" zu installieren, kam aber nicht weit, weshalb ich den Anbieter nochmal angeschrieben habe, sie mögen mir doch dabei zu helfen, ich finde das Problem nicht. Deren Support war dann auch sehr bemüht und nahm die Installation an sich. Nach deren Fertigmeldung, versuchte ich die Konfiguration, klappte nicht. Nochmal Support angeschrieben, sie versuchten die Installation erneut, klappte aber erneut nicht. Danach kamen Sie zum Schluss, dass "Altis Life" anscheinend doch nicht auf deren Server läuft. Ok, war mir egal, 6 Monate Serverkosten in den Wind geschossen...abgehakt.

Aus meiner Sicht kann man daraus durchaus schließen, dass die Installation ddes Spiels die einzige Geschäftsgrundlage war. Auch dem Anbieter sollte das klar gewesen sein. Zumindest ist das nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Feno hat dann zwei Fehler gemacht a) Wie geschrieben hätte er nicht "ok, war mir egal..." denken dürfen, sondern direkt zum Zeitpunkt als die Installation endgültig gescheitert ist, seinen Willen zum Rücktritt vom Vertrag kundtun müssen und b) hätte er natürlich hilfsweise zu dem Zeitpunkt kündigen müssen, um die "Verlängerung" zu vermeiden.

Ist am Ende aber auch eine akademische Diskussion, da wie so oft die menschliche Kompromissbereitschaft und Vernunft über die reine "Gesetzeslehre" obsiegt hat ;-)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 13.August 2014, 12:14:50
Prima Feno!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 01.September 2014, 15:40:12
Ich habe eine Frage:

Vor sieben Jahren habe ich in der B-Jugend bei einem Fußballverein im Nachbardorf gespielt. Nach einem halben Jahr habe ich aufgehört und stattdessen Leichtathletik gemacht.
Nun möchte ich nächste Woche bei einem anderen Fußballverein anfangen. Der Passantrag auf einen neuen Pass wurde abgelehnt, da der alte Spielerpass noch immer beim alten Jugendverein liegt, weil ich mich dort nie abgemeldet habe.

Jetzt habe ich den Jugendverein angeschrieben mit der Bitte, wann ich vorbei kommen kann um mich abzumelden und meinen Spielerpass zu bekommen. Nun möchte man von mir aber rückwirkend für die Abmeldung sechs Jahresbeiträge haben, da ich eben permanent angemeldet war. Dabei habe ich nie irgendein Angebot vom Verein angenommen oder dort gespielt.
Ich bin der Meinung, dass die Geldforderung nicht rechtmäßig ist, da ich eigentlich bei Nichtzahlen des neuen Jahresbeitrages aus dem Verein automatisch entlassen werden müsste. Man kann mich ja nicht verpflichten, trotzdem zu zahlen. Oder gilt eine Nichtanmeldung automatisch als weiteres Mitgliedsein und kommt einer Beitragszahlungsverpflichtung gleich?
Dazu bin ich der Meinung, da ich in B-Jugend minderjährig war, das spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit die Mitgliedschaft erlöschen müsste, da man mich ansonsten auch über eine Änderung des Beitragssatzes (Jugend kostet 20 EUR weniger als Erwachsene) informieren müsste, was nicht geschah.

Eine Rückzahlung der Beitragssumme (mittlerweile gut 300 EUR) wäre für mich sehr schmerzhaft und dann würde ich wohl oder übel auf einen Neuanfang im Fußball verzichten. Dazu glaube ich nicht, dass der Verein freiwillig auf das Geld verzichtet. Die Dorfvereine sind chronisch klamm. Dazu würde ich zu einem direkten Konkurrenten dieses Teams in der Liga wechseln.

Wer ist im Recht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2014, 15:53:28
Warst du Mitglied in dem Verein? Hast du jemals einen Beitrag gezahlt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 01.September 2014, 15:56:04
Warst du Mitglied in dem Verein? Hast du jemals einen Beitrag gezahlt?

Ja, damals zu B-Jugendzeiten habe ich mich angemeldet. Sonst hätte ich dort nicht spielen dürfen. Nach einem halben Jahr bin ich dann aber wieder gegangen (wegen interner Probleme).
Es war damals für die Jugend beitragsfrei (als Werbung des Sponsors, damit die Kinder eben zu diesem Verein gehen), was sich aber seit fünf, sechs Jahren geändert hat. Im Erwachenenbereich war immer Beitragspflicht, aber ich war 15, als ich dort spielte. Habe also nie Beitrag bezahlt, da man es nicht musste.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2014, 16:46:45
Puh, das ist schwierig, aber da es damals diese Aktion gab, du nie Beiträge gezahlt hast und den Verein zumindest de facto sehr bald wieder verlassen hast, könnte es sein, dass du als Erwachsener nie wirklich Mitglied geworden bist. Kamen denn Mahnungen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2014, 17:27:41
Abgesehen davon kann ein Verein dich nach Ablauf eines halben Jahres ohne Pflichtspiel auch gar nicht mehr sperren. Das müsste der neue Verein auch wissen. Im Zweifelsfall ist der Pass ohnehin nur eine Jugendspielberechtigung. neuen beantragen und fertig. Was iust das überhaupt für ein A...verein, der bei sowas Mitgliedsbeiträge nachfordert, während sie dich (anscheinend ohne dein Wissen) 6 Jahre als Mitglied geführt haben und dadurch von dir profitiert haben? Jedes Mitglied beduetet mehr Zuschüsse für XY während ein nicht aktives Mitglied keinerlei Kosten verursacht, sofern es nicht gerade die Grenze zum nächst höheren versicherungsbeitrag sprengt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 01.September 2014, 17:46:19
Einen neuen Pass bekomme ich eben nicht, da der alte (ob nur für Jugend- oder auch Erwachsenen-Abteilung) noch beim alten Verein liegt. Das hat die Passstelle uns so mitgeteilt.
Ob der Verein nun moralisch gut oder schlecht handelt, interessiert mich weniger als die rechtliche Seite.

Puh, das ist schwierig, aber da es damals diese Aktion gab, du nie Beiträge gezahlt hast und den Verein zumindest de facto sehr bald wieder verlassen hast, könnte es sein, dass du als Erwachsener nie wirklich Mitglied geworden bist. Kamen denn Mahnungen?
Nein, es kam nie etwas. Deshalb wundere ich mich ja über diese Sache. Ich habe dort in den sechs Monaten vielleicht fünf Pflichtspiele bestritten, danach war ich weg. Damals war es aber in Mode, dass Spieler unter anderen Pässen spielten. Also vielleicht wurde mein Pass die Jahre drauf für andere Spiele verwendet und einfach das Passbild verändert. Ich weiß es nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2014, 18:17:15
Dann einfach Passantrag zum Verband, der alte Verein muss den Pass rausrücken, wie bereits gesagt. Oder kam die Antwort von denen so auf den Passantrag?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 01.September 2014, 18:19:28
Dann einfach Passantrag zum Verband, der alte Verein muss den Pass rausrücken, wie bereits gesagt. Oder kam die Antwort von denen so auf den Passantrag?

Die Passstelle ist doch der Verband, oder? Den Antrag hat mein zukünftiger Trainer eingereicht, nachdem ich ihn unterschrieben habe und ein Passbild abgab.
Dann kam die Antwort, dass der alte Verein den Pass noch habe und ich ihn dort abholen solle (dabei müsse ich mich abmelden beim alten Verein).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2014, 18:21:55
Okay. Das hat zu 50% seine Richtigkeit. Aber der Verein darf sich bei Herausgabe des Passes nciht quer stellen. Die Sache mit den Beiträgen ist davon völlig unabhängig zu betrachten. Ich würde mal morgen beim Verband anrufen (lassen) und einfach nur sagen, dass die den Pass nicht hergeben wollen. Die andere Geschichte geht den Verband nix an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 02.September 2014, 23:49:18
Danke für eure Hinweise.
Ich habe vorhin mit dem Vereinsvorsitzenden gesprochen und er meinte, dass das wohl ein Missverständnis gewesen sei. Ich muss keine Beiträge nachzahlen und bin abgemeldet. Den Pass hat er mir jedoch nicht gegeben, den senden sie an den Verband zurück. Damit sollte alles seine Richtigkeit haben, denke ich. Die Probleme sind ausgeräumt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.September 2014, 23:53:31
Scheint ja doch noch vernünftige Menschen zu geben ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 03.September 2014, 09:53:10
Prima!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 26.September 2014, 23:09:09
Mal eine Frage an alle die auch Ahnung haben.

Folgendes Problem.
Seit ca. 1 Woche habe ich jeden Abend zwischen 20 und 22 Uhr eine DSL-Störung (Verbindungsabruch), anschliessen dhatte ich nur noch die Hälfte (zwischen 3.200 und 3.700 kBits/s) Ist mir aber erst Mittwoch aufgefallen trotzem war es jeden Tag zwischen besagter zeit (Logdatei habe ich ausgwertet), nach meinem Anruf bei 1&1 wurde für Heute ein Technikertermin vereinbart, Techniker kam nicht dafür mehrere SMS von 1&1 das die Störungsmeldung intern bearbeitet wird/wurde (was auch immer das heisst),
Als dann Heute gegen 21:45 Uhr erneut die Verbindung weg war hab ich gleich angerufen und wurde auf ein anderes DSL-Profil gelegt mit Port-Reset und was weiss ich nicht alles. Heisst im Klartext, weil der nette Mitarbeiter mir das nicht gesagt hat, ich dümpel jetzt mit 2.300 kBits/s rum!

Da ich das nicht wusste gleich nochmal die Hotline belästigt und jetzt habe ich erfahren das es erstmal bei diesen 2.300 bleibt um die Stabilität zu prüfen, sollte das so sein das es Stabil läuft wird das so beibehalten (lt. Mitarbeiterin) auf meinem Protest da ich eine 6.000er Leitung zahle wollte die Gute mir doch ernsthaft Weismachen das mir dann ein Bandbreitennachlass zustünde! GANZE 2€!!!! Wollen die mich verarschenäppeln?

Jetzt die Frage: Sollte es bei diesen 2.300 bleiben habe ich dann die Möglichkeit der Sonderkündigung?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 26.September 2014, 23:48:14
Mal eine Frage an alle die auch Ahnung haben.

Folgendes Problem.
Seit ca. 1 Woche habe ich jeden Abend zwischen 20 und 22 Uhr eine DSL-Störung (Verbindungsabruch), anschliessen dhatte ich nur noch die Hälfte (zwischen 3.200 und 3.700 kBits/s) Ist mir aber erst Mittwoch aufgefallen trotzem war es jeden Tag zwischen besagter zeit (Logdatei habe ich ausgwertet), nach meinem Anruf bei 1&1 wurde für Heute ein Technikertermin vereinbart, Techniker kam nicht dafür mehrere SMS von 1&1 das die Störungsmeldung intern bearbeitet wird/wurde (was auch immer das heisst),
Als dann Heute gegen 21:45 Uhr erneut die Verbindung weg war hab ich gleich angerufen und wurde auf ein anderes DSL-Profil gelegt mit Port-Reset und was weiss ich nicht alles. Heisst im Klartext, weil der nette Mitarbeiter mir das nicht gesagt hat, ich dümpel jetzt mit 2.300 kBits/s rum!

Da ich das nicht wusste gleich nochmal die Hotline belästigt und jetzt habe ich erfahren das es erstmal bei diesen 2.300 bleibt um die Stabilität zu prüfen, sollte das so sein das es Stabil läuft wird das so beibehalten (lt. Mitarbeiterin) auf meinem Protest da ich eine 6.000er Leitung zahle wollte die Gute mir doch ernsthaft Weismachen das mir dann ein Bandbreitennachlass zustünde! GANZE 2€!!!! Wollen die mich verarschenäppeln?

Jetzt die Frage: Sollte es bei diesen 2.300 bleiben habe ich dann die Möglichkeit der Sonderkündigung?

Ja, nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass für den Fall, dass es bei 2.300 bleibt, ein Sonderkündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB bestehen würde.

Bevor du allerdings anfängst ein solches Kündigungsschreiben aufzusetzen, solltest du erstmal eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Soll heißen, dass du anrufst und mitteilst, dass du erwartest spätestens in 10 Tagen (bei der Frist bin ich mir unsicher, das sollte aber allemal reichen) wieder eine 6.000er Leitung nutzen zu können. Selbiges würde ich allein schon zu Protokollierungs- und Beweiszwecken nochmal schriftlich an deren Kundensupport richten, außerdem solltest du dir für den Fall der Fälle den Namen der Servicemitarbeiter/in am Telefon geben lassen.

Sollte innerhalb dieser Zeit nichts passieren, dann würde ich empfehlen als erstes um eine Kündigung aus Kulanz zu bitten. In diesem Schreiben dann die Situation darlegen und ruhig erläutern, dass du der Meinung bist, dass ohnehin ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB vorläge. Vielleicht zeigt sich 1&1 dann schon kooperativ und du bist draußen. Sollten sie auf Erfüllung des Vertrages bestehen, solltest du die Möglichkeit der Sonderkündigung wahrnehmen. Theoretisch musst du in dem Schreiben nichtmal erläutern, warum du der Auffassung bist, dass ein solches Recht besteht, 1&1 kann eine solche Begründung nach § 626 Abs. 2 S. 3 BGB aber verlangen.

Wenn es wirklich bis dahin kommt bzw. diese Entwicklung sich abzeichnet, würde ich auch nochmal für dich schauen schauen, ob ich ein paar Urteile finde, die deine Argumentation untermauern. Da wird es mit Sicherheit etwas geben.

Viel Glück!

Edit:

In einem Urteil vom AG Fürth vom 07.05.2009, Az. 340 C 3088/08 heißt es unter anderem:

"Den Vertrag mit der Beklagten hat der Kläger fristlos gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt.

Unstreitig hat die Beklagte die von ihr versprochene Leistung, nämlich zur Verfügungstellung einer Doppel-Flat 6.000 inklusive Speedoption 16.000 nicht erbracht. Sie kann sich hier nicht auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, nach denen sie lediglich die am Wohnort des Kunden maximal mögliche Bandbreite bereit stellen muss, da die dahingehende Klausel gemäß § 308 Ziffer 4 BGB unwirksam ist. So bestehen zwar erkennbar Interessen der Beklagten, die versprochene Leistung zu ändern, nachdem, wie unbestritten vorgetragen wird, erst bei Herstellung des Anschlusses festgestellt werden kann, welche Surfgeschwindigkeit erreichbar ist. Eine Änderung ist aber für den anderen Vertragspartner nicht zumutbar. So hat der Kunde nach der Abrede, wäre sie so getroffen, die vollen Gebühren für die bestellten Leistungen zu bezahlen, ohne dass diese tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommt, dass im Hinblick auf die versprochene Leistung auf sonstige Investitionen getätigt werden, die unter Umständen nicht gemacht würden, hätte man gewusst, dass die Beklagte nicht in der Lage ist, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen."
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.September 2014, 03:10:02
Um es mal Laienhaft zu sagen: Dadurch, dass du schonmal schnelelr hattest müssen sie es auch wieder schneller hinkriegen, denn die höhere Geswchwindigkeit scheint ja machbar zu sein.
1&1 ist aber ohnehin ziemlich überteuert, bzw. war es vor nem knappen JAhr, als wirr hier von 16k auf 50k upgegradet haben. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 27.September 2014, 10:19:51
...denn die höhere Geswchwindigkeit scheint ja machbar zu sein.

Das ist alles relativ und abhängig von dem Kasten, an dem Juves Anschluss physisch hängt. Vllt. ist da ein Kunde dazugekommen und jetzt leidet die Stabilität des Signals, weswegen die Geschwindigkeit herabgesetzt werden musste?

Zur rechtlichen Seite: guck dir mal deinen Vertrag genau an, Juve. Werden die 6.000 kBit/s zugesichert oder heißt es irgendwo "bis zu 6.000 kBit/s" oder "maximal 6.000 kBit/s"? Falls ja, gibt es dazu sicher auch eine Fußnote.

In der Leistungsbeschreibung von 1&1 ist so etwas enthalten, guck dir mal Punkt 2.8 an: http://dsl.1und1.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf

Ob das Urteil des AG Fürth noch Bestand hat, weiß ich nicht, dass zu wenig Bandbreite geliefert wird, scheint aber die Regel zu sein: http://www.wbs-law.de/telekommunikation/dsl-bandbreiten-ein-groser-schwindel-41300/ Ein Kündigungsrecht scheint es demnach zu geben, der Teil der AGB ist anscheinend auch nicht wirksam.

Ergänzung: die Frage wird nur sein: kann ein anderer Anbieter mehr Bandbreite liefern oder ist es tatsächlich technisch bedingt? Die können das imho vorab messen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 27.September 2014, 10:43:22
In allen Verträgen steht bis zu......

Habe auch einen 10Mbit Anschluss, und erreiche gerade mal bei Steam einen stabilen Download von 3 Mbit.

Zur Lektüre empfehle ich;

http://www.youtube.com/watch?v=HAo5GgaJmsA

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 27.September 2014, 11:29:43
Hier in Schweden, hat sich das im letzten Jahr geändert. Der Anbieter muss seine vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern, ansonsten gibt es Geld zurück. Ich habe ein Vertrag über 25MBit, und die kommen auch an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 27.September 2014, 12:28:40
Ja es steht "bis zu 6.000" und bisher lagen auch 6.782 kBits/s an und die bis auf ca. eine Woche sogar stabil.
Das merkwürdige ist halt das es jeden abend zu diesen Problemen kommt. Laut Logdatei ist den ganzen Tag über kein Problem, die Leitung wurde vom Netzbetreiber geprüft und es gibt angeblich keine Störung bzw. liegt es nicht an der Leitung.

Beim Anruf gestern hatte der Mitarbeiter sehen können das die Zwangstrennung gegen 3:00 Uhr stattfand und das eine weitere Trennung gegen 18:00 Uhr stattfand, die habe ich durchgeführt damit sich die Fritzbox resetet und neustartet.
Die Trennung gegen 21:45 hatte er erst gesehen als er Zugriff auf die Fritzbox hatte. Das wäre angeblich ein normaler Logout gewesen?!

Dieses Problem mit der geringen Bandbreite ist dann auch nur Nachts?! Am nächsten Tag bzw. wenn ich Morgens die Fritzbox resete ist wieder alles normal. Es kommt mir fast so vor als ob da 1&1 die Leitung drosselt, weil wenn ich abends den reset, auch mehrfach, durchführe ändert sich nichts. Wenns Tagsüber wäre würde mich das nicht stören da bin ich eh nicht zuhause aber so ist das für mich nicht hinnehmbar, und schon gar nicht für läppische 2€ Nachlass damit ich weniger als 50% meiner gebuchten Bandbreite habe.
Im übrigen ändert sich am Upstream nichts! Da  habe ich auch Nachts die 648 kBits/s, also ist das doch mehr als verdächtig das da irgendwie rumgepfuscht wird oder?

Anrufen werde ich heute abend natürlich wieder da ich ja "Rückmeldung" geben soll ob die Leitung stabil läuft oder nicht.

Mein Kabelanbieter kann, nach seinen netten Werbeangeboten die ich jeden Monat bekomme, mehr Bandbreite bieten leider kenne ich mich da nicht aus wie stabil das Ganze über das Fernsehkabel läuft.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 27.September 2014, 13:24:18
Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

Ob Internet über Kabel etwas taugt kann ich dir mangels Erfahrungen leider nicht sagen, aber vllt. fragst du das mal in einem anderen thread nach.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 27.September 2014, 13:58:38
Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

So ist es, Früh Router neustarten und ich habe 6.000 anliegen abends, wie von Geisterhand, erfolgt eine Neuverbindung und ich habe nur noch knapp über die Hälfte. Und wie geschrieben betrifft es nur den Download.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 27.September 2014, 14:03:42
Also du hast tagsüber Fullspeed und abends wird gedrosselt? Ist ja merkwürdig.

So ist es, Früh Router neustarten und ich habe 6.000 anliegen abends, wie von Geisterhand, erfolgt eine Neuverbindung und ich habe nur noch knapp über die Hälfte. Und wie geschrieben betrifft es nur den Download.

Naja klingt nach Überlastung des Netzes. Ist ja auch logisch Abends nutzen mehr Leute das Internet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 27.September 2014, 14:19:16
Heisst also das da eventuell neue Nutzer in die Leitung gekommen sind? Muss ich das hinnehmen? Ich meine wenn da noch ein paar dazukommen surf ich irgendwann wie zu Modemzeiten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.September 2014, 17:44:42
zu Kabel: Bei uns funktioniert es super, die versprochene Bandbreite leigt an, der Service ist so naja (aber das ist er überall) und wenn du wechselst bekomsmt dus 6 Moante umsonst, falls dein alter Vertrag nch läuft 8und da dort nciht rauskommen solltest)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 28.September 2014, 22:00:14
So mal eine Zwischenstandsmeldung: Eben bei 1&1 angerufen, eine nette Mitarbeiterin dran gehabt, da mein Internet mit diese 2.300 stabil läuft werde ich nicht mehr hochgestuft auf meine gebuchte 6.000er Leitung. Auf meine Nachfrage ob ich jetzt die Möglichkeit zur Sonderkündigung habe wurde mit "ja aber auf schriftlichem Weg" geantwortet weil die mindest 50% nicht mehr möglich sind.

Werde jetzt diesen Weg gehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 29.September 2014, 15:08:11
Dann solltest du folgendes noch beachten: http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
"Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 29.September 2014, 19:49:02
Kündigung geht morgen in die Post. Bin gespannt was 1&1 dazu sagen wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 29.September 2014, 19:53:59
Kündigung geht morgen in die Post. Bin gespannt was 1&1 dazu sagen wird.

Da Kündigungen für größere Firmen zum Tagesgeschäft gehören und du ein vermeintlich unwichtiger Privatkunde bist, werden sie nichts dazu sagen und es hinnehmen. Vielleicht rufen sie im Sinn des Kundenservice mal an und wollen dir ein neues Produkt aufschwatzen, aber ärgern wird sich da niemand.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 29.September 2014, 22:14:02
Jo, das Einzige was dir üassieren könnte wäre, dass sie sich bei dir melden und viel schneller für viel weniger geld anbieten ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: carki am 06.Oktober 2014, 12:17:58
Hi,

ich habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei uns in der Firma (Mittelständler, Automobilzulieferer) für die intern ausgeschriebene Stelle eines Teamleiters beworben. Im Zuge des Auswahlverfahrens haben alle Bewerber über eine externe Untenehmensberatung einen Psycho Test machen müssen, aus dem dann ein Fähigkeitsprofil erstellt wurde. Mein Fähigkeitsprofil war nach Aussage meines Abteilungsleiters das mit Abstand am besten für eine Führungsposition geeignete von allen Bewerbern, die GF hat sich jedoch für einen anderen Bewerber entschieden.

Nun meine Frage: Ich möchte mich jetzt extern bewerben, darf ich den Bewerbungsunterlagen das erstellte Profil beilegen, oder ist das auf irgend eine Art Firmeneigentum?

Danke im Voraus und LG!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 06.Oktober 2014, 12:22:28
Hi,

ich habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei uns in der Firma (Mittelständler, Automobilzulieferer) für die intern ausgeschriebene Stelle eines Teamleiters beworben. Im Zuge des Auswahlverfahrens haben alle Bewerber über eine externe Untenehmensberatung einen Psycho Test machen müssen, aus dem dann ein Fähigkeitsprofil erstellt wurde. Mein Fähigkeitsprofil war nach Aussage meines Abteilungsleiters das mit Abstand am besten für eine Führungsposition geeignete von allen Bewerbern, die GF hat sich jedoch für einen anderen Bewerber entschieden.

Nun meine Frage: Ich möchte mich jetzt extern bewerben, darf ich den Bewerbungsunterlagen das erstellte Profil beilegen, oder ist das auf irgend eine Art Firmeneigentum?

Danke im Voraus und LG!

Wenn du einen halbwegs verständnisvollen Chef hast, würde ich den einfach mal fragen  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 06.Oktober 2014, 13:23:27
Vom rechtlichen abgesehen würde ich mir auch anschauen, was die Kriterien waren und ob es ein allgemein bekannter Test ist. Wenn es gut passt und von anderen Unternehmen nachzuvollziehen ist kann es schon was bringen, kann aber auch seltsam wirken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: carki am 06.Oktober 2014, 18:27:15
Hi,

ich habe mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte mich vor ein paar Wochen bei uns in der Firma (Mittelständler, Automobilzulieferer) für die intern ausgeschriebene Stelle eines Teamleiters beworben. Im Zuge des Auswahlverfahrens haben alle Bewerber über eine externe Untenehmensberatung einen Psycho Test machen müssen, aus dem dann ein Fähigkeitsprofil erstellt wurde. Mein Fähigkeitsprofil war nach Aussage meines Abteilungsleiters das mit Abstand am besten für eine Führungsposition geeignete von allen Bewerbern, die GF hat sich jedoch für einen anderen Bewerber entschieden.

Nun meine Frage: Ich möchte mich jetzt extern bewerben, darf ich den Bewerbungsunterlagen das erstellte Profil beilegen, oder ist das auf irgend eine Art Firmeneigentum?

Danke im Voraus und LG!

Wenn du einen halbwegs verständnisvollen Chef hast, würde ich den einfach mal fragen  ;)

Ist eher ungünstig, muss ihn ja nicht mit der Nase drauf stoßen, dass ich abhauen will. Zumindest nicht, bevor ich was Neues habe  :laugh:

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Casho am 06.Oktober 2014, 18:43:23
Ich würd den Testbericht erst einmal außen vor lassen.
Wenn die Bewerbung schon etwas fortgeschrittener ist (Vorstellungsgespräch) und die Frage nach Deiner Motivation für die Stelle kommt kannst Du ja als zusätzliche Begründung angeben, dass Dich ein/dieser "Test" in Deinem bestreben Führungsverantwortung übernehmen zu wollen bekräftigt hat.
Falls darauf hin dann interesse besteht diesen Testbericht zu sehen kannst Du ihn ja direkt vorlegen.

Dein derzeitiger Arbeitgeber kann Dir sicherlich nicht untersagen diesen Bericht für Deine Zwecke zu nutzen.

Wichtig dabei ist eben wie maturin schon anmerkte, ob der Test allgemein gehalten ist oder doch eher nur auf das Unternehmen ausgelegt wurde.

Merkwürdig find ich allerdings schon, dass es dafür überhaupt tests gibt. Ich hätte mich dazu nicht bereit erklärt.
Ob man für eine gewisse Stelle geeignet ist sollte mMn. schon von Mitarbeiter bzw. direkten Vorgesetzten beurteilt werden (können).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 06.Oktober 2014, 19:56:45
Es gibt da einige Tests, gibt einen bekannten, den ich auchmal gemacht habe der einen in verschiedene Kategorien einteilt, extrovertiert, introvertierte usw.

Wie aussagekräftig die sind ist allerdings tatsächlich fraglich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 06.Oktober 2014, 20:48:18
Es gibt da einige Tests, gibt einen bekannten, den ich auchmal gemacht habe der einen in verschiedene Kategorien einteilt, extrovertiert, introvertierte usw.

Wie aussagekräftig die sind ist allerdings tatsächlich fraglich.
Vor allem  daman, wenn man weiß das man getestet wird unbewusst ein anderes Verhalten an den Tag legt. Nämlich so, wie man denkt, dass ie Vorgesetzten es gerne hätte(n).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: carki am 06.Oktober 2014, 21:03:17
Es gibt da einige Tests, gibt einen bekannten, den ich auchmal gemacht habe der einen in verschiedene Kategorien einteilt, extrovertiert, introvertierte usw.

Wie aussagekräftig die sind ist allerdings tatsächlich fraglich.
Vor allem  daman, wenn man weiß das man getestet wird unbewusst ein anderes Verhalten an den Tag legt. Nämlich so, wie man denkt, dass ie Vorgesetzten es gerne hätte(n).

Genau das soll mit diesem Test (angeblich) nicht möglich sein. Da hat man in insgesamt vier Kategorien jeweils 18 Aussagen vorgegeben, die man dann anordnen muss und zwar je positiver man die Aussage findet, desto höher stuft man sie ein. Die dahinterstehende mathematische Berechnung des Ergebnisses ist nicht zu durchschauen. Die zu ordnenden Aussagen teilweise total abgedreht...

Wen's interessiert, hier ist die Homepage von dem Laden: https://www.profilingvalues.com/index_de.html (https://www.profilingvalues.com/index_de.html)

Geht ja in meiner Frage auch nicht darum, ob es sinnvoll  ist den Test im Bewerbungsverfahren zu verwenden (natürlich würde ich den nicht ungefragt mit den Bewerbungsunterlagen an alle verschicken, sondern eventuell später, wenn man in die nähere Auswahl gekommen ist anmerken), sondern ob es erlaubt ist.

Personaler und Management allgemein stehen bei der Besetzung von bestimmten Stellen nun mal auf so einen Kram. Und mal ganz ehrlich: da bei dem Test herausgekommen ist, dass ich mindestens Überflieger, wenn nicht noch besser bin, muss der einfach vernünftige, belastbare und realistische Ergebnisse liefern  :laugh:....
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Generaldirektor am 06.Oktober 2014, 23:37:27
[OFFTOPIC]
Gibt es so einen Test auch im Internet (mit Auswertung) oder auch ein ähnlicher Test...
Würde mich mal interessieren wie ich dabei abschneide....
[/OFFTOPIC]

Ich vermute mal Ihr habt eine separate Personalabteilung mit Personalchef. Je nachdem welche Pfeife dort am Ruder sitzt können manche "gute" Unternehmen auch personaltechnisch an die Wand gefahren werden.

Viel Erfolg beim Bewerben!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dayz am 14.Oktober 2014, 17:56:28
Ich habe im Studium gerade eine unangenehme Situation und bin (laienhaft) der Meinung, dass hier Mist gebaut wurde. Vielleicht kann jemand von euch die Lage objektiv bewerten.

Am Anfang des Semesters bin ich in die Sprechstunde einer Dozentin gegangen, weil ich darum bitten wollte, aus persönlichen Gründen eine andere Studienleistung für ihr Seminar erbringen zu dürfen. Hat, wie gesagt, einen persönlichen Hintergrund (ist zum Verständnis erstmal zweitrangig) und ist etwas heikel, aber ich habe ihr die Sache ausführlich erklärt. Sie hat gemeint, sie wisse es nicht, sie würde ihre Chefin fragen und mir Bescheid geben.

Mittlerweile ist es klar, dass sie ihrer Chefin alle Details in Verbindung mit meinem Namen genannt hat. Das ist mein erstes Problem. Sie hätte doch einfach sagen können: „Einer meiner Studenten hat Problem XY, wäre es möglich, dass...“ Aber nein, sie muss es ihr ausführlich erzählt haben. Ich habe dann eine Mail bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, ich solle mich mit meinem Anliegen an den Prüfungsausschuss wenden. Eine Kopie dieser Mail (CC) wurde sowohl an die Chefin als auch an den Prüfungsausschuss angehängt (kann ich im Header sehen). Keine Ahnung, warum sie das gemacht hat.

Okay, so ist es halt, habe ich mir gedacht. Also rufe ich bei der Sekretärin des Prüfungsausschusses an, um einen Termin für eine Sprechstunde (beim Verantwortlichen dort) zu vereinbaren. Als sie nach dem Grund fragt, sage ich irgendwas unverfängliches von wegen „Studienleistung“ und sie antwortet sofort mit: „Ach, ich weiß, wer Sie sind. Sie sind doch der mit Problem XY...“ Jemand muss ihr also die Details erzählt haben, noch zusätzlich zur Mail.

Ich war erstmal nur perplex, aber je länger ich darüber nachdenke, desto unakzeptabler finde ich diesen ganzen Ablauf. Dazu sollte ich noch erwähnen, dass ich Psychologie studiere. Diese Leute sind also gewissermaßen Psychologen. Gelten da nicht nochmal viel strengere Auflagen, was Schweigepflicht, Weitergabe von vertraulichen Informationen usw. angeht? Mal abgesehen vom Datenschutz, der für alle gelten sollte.

Meiner Meinung nach hätte es so ablaufen müssen, dass die von mir eingeweihte Dozentin auf neutrale bzw. diskrete Weise bei ihrer Chefin nachfragt. Dann hätte sie mir (und zwar nur mir) mitteilen können, dass ich mich damit an den Prüfungsausschuss wenden müsste. Dann hätte ich entscheiden können, ob ich das überhaupt machen und andere Leute einweihen will, oder ob ich aus dem Seminar zurücktrete (zum Beispiel). Stattdessen hat sie das gleich indirekt für mich bestimmt. Und statt einer Person wissen jetzt mindestens drei Bescheid. Und zwar nicht nur indirekt, sondern in Verbindung mit meinem Namen. Vielleicht noch mehr, wer weiß. Vielleicht haben die auch gleich eine Rundmail rumgeschickt  ::).

Ganz ehrlich, ist das okay so? Wenn ja, warum. Wenn nein, kann ich irgendwas machen? Vielen Dank, wenn ihr das gelesen habt und mir eine Einschätzung geben könnt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 14.Oktober 2014, 18:22:09
Okay ist das wohl nicht und ich kann verstehen, dass du nicht gerade erfreut bist. Aber eine Frage: hast du deine Dozentin explizit darauf hingewiesen, dass die Sache vertraulich behandelt werden soll?

An deiner Stelle würde ich zu den drei Leuten gehen (oder eine Mail schreiben?) und erklären, dass du mit dem Vorgang, so wie er abgelaufen ist, ziemlich unglücklich bist (ein bisschen Tränendrüse kann nie schaden ;) ), weil du von Vertraulichkeit ausgegangen bist. Für den weiteren Ablauf würdest du von den bisher involvierten Personen absolute Vertraulichkeit erwarten.

Ich würde der Dozentin auf keinen Fall irgendeine Art Schuld zuweisen, so etwas kommt selten gut an und die Frau brauchst du ja wahrscheinlich noch.

Ob du irgendeine rechtliche Handhabe hast kann ich mir nur schwer vorstellen. Was soll das auch bringen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dayz am 14.Oktober 2014, 18:37:03
Explizit hingewiesen nicht. Aber man geht ja normalerweise auch nicht davon aus, dass eine Woche später auf einmal eine Sekretärin Bescheid weiß. Das sollte irgendwie implizit klar sein.

Ich glaube auch nicht, dass es irgendwas bringen wird. Vor meinem inneren Auge habe ich epische Szenen eines aufgedeckten Datenschutz-Skandals gesehen, habe mich inzwischen aber natürlich etwas beruhigt. Dass ich die Leute brauche und es deswegen dumm wäre, da irgendwas zu unternehmen, sehe ich schon ein. Aber gerade das ärgert mich eigentlich umso mehr. Ist einfach etwas verstörend. Mir ist das einfach dermaßen unsympathisch, wie das abgelaufen ist und vielleicht hoffe ich, dass mir jemand sagt, ich sollte die verklagen und würde recht bekommen ;).

Realistisch betrachtet werde ich das irgendwie schlucken und fertig. Interessiert mich trotzdem, wie das ggf. ein Jurist bewerten würde. Ob es einen Grund gibt, sich in seinem Rechtsbewusstsein tief angegriffen zu fühlen ;).

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 14.Oktober 2014, 19:00:44
Eins solltest du in jedem Fall bedenken: selbst wenn man eine zulässige Klage (evtl. Feststellungsklage) wegen eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz annehmen könnte (was ich nach erstem Drüberschauen zweifelhaft finde), dann würdest du dein Ziel ja auch nicht erreichen. Im schlechtesten Fall käme auf einmal die Schlagzeile "Student klagt gegen Uni" in die Welt. Von daher sehe ich noch nicht, wie dir juristischer Rat helfen könnte. Bin selbst aber auch nur Jurastudent im mittlerweile 7. Semester.

Insofern würde ich genau wie favre auch empfehlen, dass du auf die Personen zugehst und in Zukunft um etwas mehr Rücksichtnahme und Diskretion bittest. Davon ab wünsche ich dir natürlich alles gute und hoffe, dass sich zumindest alles weitere nach deinen Vorstellungen entwickelt  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 14.Oktober 2014, 19:03:56
Ich wäre angepisst, aber ich würde bei sensiblen Themen auch immer um Vertraulichkeit bitten.
Das bringt dir jetzt natürlich nicht viel.

Favres Vorschlag finde ich allerdigns gut.

Ich hatte maö eine ähnliche Situation und konnte nichts dagegen tun. Völlig andere Grundvoraussetzung allerdings. Ist mir weder peinlich noch sonderlich unangenehm, daher kann ichs heir auch sagen.
Ich hab mir mein bestes Stück im Reisverschluß eingeklemmt. Das ging wie ein Lauffeuer durchs Krankenhaus - mit meinem Namen, ich wurde wenig später von diversen Leuten darauf angesprochen, die allesamt im krankenhaus arbeiten, vor allem halt auch darauf, dass das Sensationslustgafftiervolkthema Numemr 1 war für ein paar Tage. Die Tatsache an Sich stört mich halt echt nicht, ist eine mehr oder weniger lustige Anekdote, vor Allem wie es dazu kam und was danach so passierte, die ich selbst ab und an erzähle. Aber dass mein Name dabei im Spiel war und jeder Hansel das wusste, das hat mich angepisst. So richtig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 14.Oktober 2014, 20:09:47
Wie in Verrückt nach Mary ;D

Stelle ich mir allerdings Mega-schmerzhaft vor :'(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 14.Oktober 2014, 21:33:24
@Dayz: Ich würde das auf jeden Fall ansprechen. Auch wenn du da nicht mehr viel machen kannst, solltest du schon freundlich aber bestimmt klar machen, dass du dir das Vorgehen anders vorgestellt hast.

[OFFTOPIC]
Gibt es so einen Test auch im Internet (mit Auswertung) oder auch ein ähnlicher Test...
Würde mich mal interessieren wie ich dabei abschneide....
[/OFFTOPIC]
Es gibt solche Tests nicht im Internet, aber oftmals wird das von bestimmten Stellen angeboten, gerade im Umkreis von Studenten/Unis. Beispielsweise bietet Horbach teilweise das Insights-Stärkenprofil als Testverfahren an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 14.Oktober 2014, 22:51:00
Wie in Verrückt nach Mary ;D

Stelle ich mir allerdings Mega-schmerzhaft vor :'(
Alkohol und Adrenalin haben Schmerzen verhindert :D
Ich würd die Geschichte ja erzählen, ist mir aber zu viel zu tippen ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 14.Oktober 2014, 23:13:57
Hast du hier außerdem vor Jahren schonmal gepostet. Kann man also sicher finden. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elber_makaay am 03.Dezember 2014, 22:19:53
Brauche Hilfe!

Lebe in Wien und habe Anfang des Monats über amazon einen Hoodie von rugasport aus Deutschland bestellt. Die Bestellung hätte bis spätestens 14.11 eintreffen sollen, dem war aber nicht so. Das ganze zog sich über zwei Wochen. Nach Rücksprache mit der amazon-Zentrale, sowie dem Zusteller DPD wurde mir diese Woche mitgeteilt, das Paket wäre bei einem Paketshop abgeliefert worden, da ich nicht zu Hause anzutreffen war, wo es ACHTUNG! kurz darauf bereits abgholt wurde. Anbei wurde mir die Abholbestätigung zugesendet. Eine mir unbekannte Person hat das Paket am 18.11 aus dem Shop abgeholt.

Szenario müsste ca. so ausgesehen haben: Lieferant trifft mich nicht zu Hause an und hinterlässt eine Nachricht/Quittung wo das Paket abgeholt werden kann an der Tür/den Briefkästen/Gegensprechanlage. Unbekannter Dritter schnappt sich diese, spaziert in den Paketshop und holt das Paket in seinem Namen ab (Ja das geht, hab nachgefragt. Der Abholer musste sich lediglich ausweisen).
Der Kaufpreis wurde mir bereits abgebucht, wie würdet ihr vorgehen? Ich will den Hoodie bzw. Geld zurück, geht das nur über eine Anzeige bei der Polizei?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.Dezember 2014, 22:27:16
Ich kann dir rechtlich leider nicht helfen, aber Anzeige würde ich so oder so erstatten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 03.Dezember 2014, 22:35:32
Ich weiß es nicht genau, aber in dem Fall hast du wohl ziemlich beste gehabt...
Aber normal müssen die die Nachricht doch in den Briefkasten legen? Und nicht sonst wo hinlegen/Kleben.. Seltsamer Fall.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elber_makaay am 03.Dezember 2014, 22:43:10
Eine Anzeige wird mir so und so nicht erspart bleiben. Rein dem gesunden Menschenverstand zufolge, kann es aber nicht sein, dass ich den gesamten Nachteil bei dieser Geschichte trage. Ich habe a) den Kaufpreis bezahlt, ohne die Ware je gesehen zu haben und b) bleibt die gesamte Mühe, die jetzt noch folgt an mir hängen. Mir wurde sozusagen etwas gestohlen, was ich nie besessen habe, ich müsste da doch irgendwie geschützt sein.

Ich weiß es nicht genau, aber in dem Fall hast du wohl ziemlich beste gehabt...
Aber normal müssen die die Nachricht doch in den Briefkasten legen? Und nicht sonst wo hinlegen/Kleben.. Seltsamer Fall.

Dir Post macht es auch so, DPD anscheinend nicht. Wobei, ich habe ja keine Ahnung wo der Typ den Abholschein herhat, mein Briefkasten war auf jeden Fall nicht aufgebrochen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 03.Dezember 2014, 22:46:01
Meinem Empfinden nach muss der Auslieferer die Legitimation kontrollieren, also beispielsweise den Ausweis zeigen lassen bei Abholung. Der Abholzettel muss sicherlich für Dritte uneinsehbar und unerreichbar hinterlegt werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 03.Dezember 2014, 22:47:58
Steht aber auf dem Abholzettel nicht Name des Abholers? Muss der nicht vom Besteller beauftragt werden?

Das alles zeigt mir mal wieder warum ich DPD auf dem Weg gehe.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.Dezember 2014, 22:51:43
Ich kennen das auch nur so, dass wenn Empfänger ungleich Abholer ist, er eine vom Empfänger unterschriebene Erlaubnis haben muss, um das Gut zu erhalten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 03.Dezember 2014, 22:58:14
Ohne Rechtskenntnisse würde ich sagen, dass du am Ende auf den Kosten sitzen bleibst und im Anschluss den Zusteller wegen grob fahrlässigem Verhalten auf Schadenersatz verklagen kannst (Klage kostet natürlich). Am besten wären Zeugen, die die Übergabe des Päckchens gesehen haben, um ein Aussage-gegen-Aussage-Szenario zu verhindern. Im allgemeinen Fall fehlt mir aber auch das Wissen über das österreichische Recht dazu.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elber_makaay am 03.Dezember 2014, 22:58:47
Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 04.Dezember 2014, 06:35:33
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 04.Dezember 2014, 07:51:04
Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.

Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:

Zitat von: DPD AGB 6.2
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
(Hervorhebungen von mir)

Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".

Wenn das Geschäft nun direkt im Nebenhaus ist, wäre es wichtig zu wissen, wie der Abholschein genau platziert wurde. Wenn der Briefkasten vorhanden und zugänglich ist, muss der Abholschein dort hineingeworfen werden. Tut der Zusteller dies nicht, haftet er, falls sich jemand anderes das Paket abholt.

Nun ist es noch von Bedeutung, wie das mit dem Abholer genau gelaufen ist. Dieser hat sich per Reisepass ausgewiesen (Beschreibung des Angestellten schriftlich festhalten)? Hat er den selben Nachnamen wie du? Oder hat er mündlich erklärt, im Auftrag von dir das Paket abzuholen (mit Abholschein)? In diesem Fall wäre das grob fahrlässig und in meinen Augen ein Haftungsgrund für denjenigen, der das Paket herausgegeben hat. Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.

Zitat
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten. Sie muss nun ihre Forderung durchsetzen. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege, da sie offenbar in Rechtsberatung ist, kann sie diese dafür in Anspruch nehmen.

EDIT: Zum Paketfall noch ein Nachtrag. Es bietet sich in bestimmten Fällen (Ärger mit Nachbarn oder einfach generell fehlendes Vertrauen in Zuverlässigkeit und Gutmütigkeit von Menschen) an, mit den gängigsten Paketdienstleistern zu vereinbaren, auf sogenannte "alternative Zustellungen" zu verzichten. Wenn der Empfänger nicht persönlich anzutreffen ist, wird das Paket dann entweder an die nächstgelegene Servicestation geschickt oder es erfolgt ein zweiter Zustellversuch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 04.Dezember 2014, 08:09:01
Zitat
Also nur mal so aus aktuellem Anlass was Recht und wie es letztlich für einen oft ausgehen kann in der Praxis bedeutet. In Kurzfassung:
Meine Freundin hat während des Studiums jede Menge Promotionjobs getätigt. Einer war dann der Meinung sie einfach nicht zu bezahlen. Es ging immerhin um 900€, für Studenten viel Geld. Die Sache ging an Anwälte, er verbreitete jede Menge Lügen, sie hätte schlecht gearbeitet, ihren Arbeitsplatz verlassen,sich mit ihrem Freund während der Arbeit zum Eis Essen getroffen etc. und bot die Hälfte des Geldes an. Sie wollte natürlich das was ihr zustand da sie immer absolut gewissenhaft ihre Jobs erledigt. Es ging vor Gericht, sie gewann und hat bis jetzt (1,5Jahre später) das doppelte an Anwalts- und Gerichtskosten tragen dürfen und wird trotz erstrittenem Recht und Titel zu 99,9% nie einen Cent sehen. Insgesamt ein Minus von 2700€ - so läuft das!

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten. Sie muss nun ihre Forderung durchsetzen. Dafür gibt es verschiedene Mittel und Wege, da sie offenbar in Rechtsberatung ist, kann sie diese dafür in Anspruch nehmen.

[/quote]

Kannst du das bitte näher erläutern? Was für verschiedene Mittel und Wege? (ohne einen konkreten Lösungsansatz wirkt das auf mich ansonsten sehr wie die liebeTheorie und die böse Praxis)

Edit: Ich zitiere mal etwas aus dem aktuellsten Anwaltsschreiben in stark abgekürzter Form:

Nach erfolgreich durchgeführtem Klagverfahren wird seit 1,5 Jahren versucht das Geld einzutreiben, dabei sind Kosten entstanden von 850€ die sie (theoretisch erstmal - praktisch für immer) zu tragen hat. Grundsätzlich hat dies, wie du schon geschrieben hast, ebenfalls die Gegenseite zu erstatten. Das gemeldetet Konto ist allerdings schon mit 40.000€ Vorpfändern belastet. Mal abgesehen davon, dass es natürlich leer ist. Und über dieses einzige bekannte Konto keinerlei Zahlungen mehr stattfinden. Der Anwalt rät dazu die Sache auf sich beruhen zu lassen, da die Erfolgsaussichten jemals ihr zustehendes Geld zu bekommen gleich 0 sind. Es besteht das große Risiko, dass die Firma einfach abgewickelt wird oder Insolvenz anmeldet. Dann wäre die Forderung endgültig verloren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 04.Dezember 2014, 09:13:58
Wenn sie einen rechtsgültigen Titel hat, kann sie einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen. Bei einem Unternehmen am Rande der Insolvenz wird wohl eher nichts zu holen sein. Aber vllt. geht ja eine Ratenzahlung? Auch sowas nimmt ein GV entgegen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 04.Dezember 2014, 10:09:00
Das Problem ist ja, dieser Typ mit unaussprechlichem Namen fährt ein dickes Auto, trägt teure Uhren und Klamotten und hat zu 100% Geld wie Heu durch seine ganzen Betrügereien. Nur es ist offiziell halt kein rankommen. Es gibt seit Jahren mehrere Vorkläger mit einer Gesamtsumme von 40.000€. Trotzdem kann er unter dubiosen Umständen weiterhin seine Geschäfte machen. (meist überteuerte Kosmetikprodukte aufdringlich an den Mann oder eher Frau bringen per Stand in Einkaufszentren)
Ein Gerichtsvollzieher wird nie etwas zum pfänden finden. Das Geld ist irgendwo gut versteckt/verschleiert...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 04.Dezember 2014, 10:35:39
Es gibt auch aufdringliche Inkassoleute (ohne Gewalt!), die wollen natürlich ihren Anteil haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Konni am 04.Dezember 2014, 11:45:48
Einige Inkassounternehmen "kaufen" auch Schulden, die sie dann später eintreiben. Die nehmen natürlich einen größeren Anteil, aber sie hätte das Geld dann schonmal im Voraus.

Der GV wäre mir auch in den Sinn gekommen, dass Pfändung schwierig wird, war für mich nicht ersichtlich. Das sind natürlich immer Härtefälle. Anzeige erstatten wäre auch eine Idee wegen des Anfangsbedacht auf Betrug oder Ähnliches oder vllt Insolvenzverschleppung, hängt davon ab, wie das damals alles gelaufen ist. So gibt es zumindest eine Chance, dass der Vogel mit zwielichtigen Geschäften nicht davon kommt.

Zum Paketfall ist mir noch etwas eingefallen: Da der Empfänger ja keinen Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen hat, müsste der Absender des Pakets über die Drittschadensliquidation seinen Schadenersatz dem Transportunternehmen in Rechnung stellen. Also unbedingt mit amazon (?) den Fall besprechen und klarmachen, dass hier scheinbar ein Fehlverhalten des Logistikdienstleisters vorliegt, wenn die weiter oben von mir beschriebenen Kausalzusammenhänge so zutreffen, also der Fehler beim Transportdienstleister liegt, weil der Abholschein nicht in Briefkasten geworfen wurde, obwohl dieser zugänglich war. Sollte der Fehler beim Herausgeber/Herausgeberin des Pakets liegen, dann hat amazon bzw das Logistikunternehmen damit nichts zu tun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elber_makaay am 04.Dezember 2014, 12:04:51
@Konni

Sowie ich das verstanden habe, darf die Nachbarswohnung nicht weiter weg als 50m sein, der Paketshop sehr wohl, er muss lediglich der "nächstgelegene" sein. Das dürfte in meinem Fall zutreffen, es sind ca. 10min. Fußweg.

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.
Zum Abholschein: Ich gehe sehr stark davon aus, dass der Zusteller den Abholshein einfach an die Tür bzw. den Briefkasten (Sammelbriefkasten im Erdgeschoss mit nummerierten Briefschlitzen) geklebt hat. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 04.Dezember 2014, 12:15:31
Doch, der Name steht auf dem Schein, der Herr hat sich mit seinem Reisepass ausgewiesen. Das ist neben dem Vorlegen des Abholscheins die Voraussetzung um das Paket abzuholen. Strafrechtlich ist es klar: Anzeige. Aber trage ich jetzt das Risiko, nichts für mein Geld zu erhalten, sollte der Typ über alle Berge sein? Mich trifft ja keinerlei Schuld.

Verschiedene Dinge sind bei einem Blick in die AGB von DPD zu klären:

Zitat von: DPD AGB 6.2
DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zu-stellversuch beim Empfänger Pakete bei einem emp-fangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht exis-tiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelba-rer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zu-zustellen oder im nächstgelegenen DPD PaketShop abzuliefern (alternative Zustellungen).
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine schriftliche Ver-fügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die eine solche Zustellung untersagt.
Bei einer Zustellung im DPD PaketShop wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person be-reitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der ge-nannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Versender.
In allen Fällen einer alternativen Zustellung ist der Emp-fänger hierüber unter Angabe des Namens und der An-schrift des Nachbarn oder DPD PaketShops in Kenntnis zu setzen.
(Hervorhebungen von mir)

Zu klären wäre erstmal, ob der DPD-Zusteller nicht ohnehin gegen die AGB verstoßen hat und das Geschäft weiter als 50m weit weg liegt. Trifft dies zu, ist der Fall unkompliziert, DPD haftet wegen fehlender Zustellungsberechtigung an den "Ersatzempfänger".
Das Paket wurde doch in einen Paketshop gebracht, sprich nicht in irgendein Geschäft in der Nachbarschaft. Bei Paketshops gilt die 50m Regel nicht.

Liegt eine schriftliche Vollmacht vor, müsste der Name auf dem Reisepass mit der Vollmacht übereinstimmen und du hättest einen Grund bei der Polizei Strafanzeige gegen diese Person wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (deine Unterschrift auf Vollmacht) zu stellen.
Diebstahl dürfte hier mangels Gewahrsamsbruchs eher abwegig sein, halte Unterschlagung (oder Betrug?) (nach deutschem Recht versteht sich) für naheliegender. Dürfte aber im Endeffekt keinen Unterschied machen, bei der Polizei müssen die Delikte ja nicht benannt werden.

Na wenn das so läuft, dann schaffen wir den Rechtsstaat doch einfach ab. Wenn sie einen Anspruchstitel gegen den ehemaligen Arbeitgeber hat, kann sie ihr Gehalt plus Gerichtskosten plus Anwaltskosten diesem auflasten.
Wenn die Anwaltskosten aufgrund eines Arbeitsgerichtsprozesses entstanden sind, müssen sie von der Gegenseite nicht erstattet werden, § 12a ArbGG.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 04.Dezember 2014, 12:23:50

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.


Das soll doch wohl ein schlechter Scherz sein ? Also für diese Frechheit zu behaupten man hätte zu gestellt würde ich denen aber mal etwas zu hören bekommen. Fakt ist hier ja wohl ohne Vollmacht wurde hier ein Paket ausgegeben das ganz klar nicht auf den Namen des Abholers gelaufen ist. Wie kommt man da auf die Idee ich gebe das mal raus nur weil der Kerl den Abholschein hat aber keine Vollmacht. Und dann noch mit einem Asylbewerber Ausweis ausgewiesen.  ::) Da sollte DPD mal bei dem Paketshop freundlich anklopfen und fragen ob die dort noch ganz bei Sinnen sind.

Natürlich gibt es immer Freunde die das ganze abholen aber da sollte die lieben Paketzusteller mal Ihre Politik überdenken. Entweder Familienmitglied oder sonst gar keiner und erst Recht nicht wenn keine Vollmacht vorliegt. Ich meine bei DHL muss man solch eine Vollmacht besitzen sonst gibts auch nichts.
Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 04.Dezember 2014, 12:28:59
Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar.

Lass dich nicht abwiegeln von diesem Shop! Die gebrachte Argumentation ist eine absolute Frechheit!
Nur, weil dieser Shop täglich an diverse Personen ohne Vollmacht die Pakete aushändigt, legitimiert das in keinster Weise das Vorgehen. Hier gilt kein "Gewohnheitsrecht". Solche Paketshops müssen einer Art Vertrag zustimmen, in dem mit Sicherheit auch dieser Punkt klar definiert wurde. Mach dich dahingehend mal bei DPD schlau.
Sämtliche Argumentation des Shops bezüglich der Aushändigung des Paketes ist rechtlich irrelevant, wenn sie gegen AGB/Vertrag verstoßen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elber_makaay am 04.Dezember 2014, 13:14:23

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 04.Dezember 2014, 13:21:47

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 04.Dezember 2014, 13:59:43
Das Problem ist jedenfalls immer dasselbe:

Der Paketfall -    Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht (Paket/Ersatz/Geld) zu kommen.
Der Gehaltsfall -  Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht (Geld) zu kommen.
Zahlt ein Arbeitgeber einfach das Gehalt nicht mehr, gleiches Spiel.
Ich habe mal etwas für 300€ gekauft, die Ware nie bekommen, gleiches Spiel.
Sämtliche Fälle in Freundes- oder Bekanntenpreis in all den Jahren wo es um Rechtsstreits in allen Variationen ging, immer das gleiche Spiel.

Der "dumme kleine betroffene Bürger" hat im Endeffekt massive Probleme zu seinem Recht zu kommen!!!


Tut mir Leid aber ich bin da mittlerweile echt vorgeschädigt was unser Rechtssystem angeht. (Ja ich weiß, in unzähligen anderen Ländern ist es noch viel schlimmer, aber schön ist das trotzdem alles nicht. Einen sinnigen Verbesserungsvorschlag kann ich allerdings auch nicht liefern ;))
In dem Fall meiner Freundn hätte ich mir gewünscht, dass der Bürger der seinen Fall eindeutig gewinnt vom Staat das Geld bekommt und der Staat, den ich als etwas mächtiger empfinde als eine einzelne Person, sich um die Eintreibung kümmert. Allerdings würde das massiv auf uns Steuerzahler gehen und würde wahrscheinlich auch wieder extrem missbraucht werden und nach hinten losgehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 04.Dezember 2014, 14:20:32
In Deutschland ist es nun mal so, dass Recht haben nicht direkt heißt auch Recht zu bekommen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Pico am 04.Dezember 2014, 23:51:45

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.

Warum sollte der Verkäufer hier für den entstandenen Schaden eintreten? Der kann ja nun nichts dafür, dass der Dienstleister zu blöd war. Erfüllungsort ist beim Verkäufer, verlangt der Käufer die Versendung, so ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Paketdienst / Spedition und die Haftung geht auf den Käufer über.
Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf.
Hat man bei einem Händler gekauft, sollte man sich an diesen wenden denn hier ist DPD Vertragspartner des Händlers. Dieser sollte den Sachverhalt an DPD melden, denn es wird ja keinen korrekt unterschriebenen Abliefernachweis geben. Fehlt dieser, hat man zumindest schon gute Karten. Evtl. wird DPD eine eidesstattliche Versicherung verlangen, damit Betrug ausgeschlossen werden kann und dann für den Schaden aufkommen. Der Verkäufer kann es dann den Käufer erstatten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.Dezember 2014, 01:06:16

Nein, der Typ hat nicht den selben Nachnahmen wie ich. Tatsächlich ist es so, dass er sich mit irgendeiner Art provisorischen Asylwerber-Pass ausgewiesen hat. Das lässt in mir weiter das Gefühl aufkommen, die Sache könnte unglaublich kompliziert werden. Weiters musste ich mich in dem Paketshop (der eigentlich ein Handyshop ist) mit Händen und Füßen verständigen, bis mir erklärt wurde, dass es völlig normal ist, dass täglich dutzende Leute Pakete für ihre Freunde/Verwandte/Kollegen abholen, indem sie sich lediglich ausweisen (ohne Vollmacht). DPD bestätigte mir das, meinte aber selbst, das stelle gelegentlich Probleme dar. Sie wurden aber nicht müde zu betonen, sie können nichts für mich tun, sie hätten ja zugestellt.

Ist nun die Frage ob sich für dich der Aufwand lohnt dagegen vorzugehen. Aber mehr als fahrlässig hat für mich der Paketshopbetreiber gehandelt.

Ich verfolge ehrlich gesagt nicht die Absicht, irgendwelche Asylwerber strafrechtlich zu belangen. Auch einen Anwalt einzuschalten, würde sich nicht lohnen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich im Recht und möchte meinen Schaden ersetzt bekommen. Die Frage ist halt von wem und mit welchen Argumenten. DPD scheint mir der heißeste Kandidat, allein deswegen, weil der Abholschein falsch angebracht wurde.

Mal ganz abgesehen davon, dass DPD sicherlich einiges verbockt hat, könntest du zumindest nach deutschem Recht meiner (studentischen) Meinung nach auch vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Da die entsprechenden Regelungen zum Teil auf die Umsetzung einer europäischen Verbraucherschutzrichtlinie zurückgehen, sollte das eigentlich auch nach österreichischem Recht möglich sein. Der Verkäufer müsste sich dann mit DPD rumschlagen.

Wäre aber wahrscheinlich gut, wenn Konni dazu nochmal was sagt.

Warum sollte der Verkäufer hier für den entstandenen Schaden eintreten? Der kann ja nun nichts dafür, dass der Dienstleister zu blöd war. Erfüllungsort ist beim Verkäufer, verlangt der Käufer die Versendung, so ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an den Paketdienst / Spedition und die Haftung geht auf den Käufer über.
Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf.
Hat man bei einem Händler gekauft, sollte man sich an diesen wenden denn hier ist DPD Vertragspartner des Händlers. Dieser sollte den Sachverhalt an DPD melden, denn es wird ja keinen korrekt unterschriebenen Abliefernachweis geben. Fehlt dieser, hat man zumindest schon gute Karten. Evtl. wird DPD eine eidesstattliche Versicherung verlangen, damit Betrug ausgeschlossen werden kann und dann für den Schaden aufkommen. Der Verkäufer kann es dann den Käufer erstatten.

Du schreibst es ja selber, es gilt nur für den Privatkauf. Da elber_makaay aber über einen Amazonhändler bestellt hat, liegt eindeutig ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs. 1 BGB vor. Eine schulmäßige Prüfung des Kaufpreisanspruches des Händlers aus § 433 Abs. 2 BGB würde als Skizze wohl etwa so aussehen:

I. Anspruch entstanden?

Kaufvertrag (§ 433 BGB) liegt vor, damit unproblematisch entstanden.

II. Anspruch erloschen?

1. Erfüllung, § 362 BGB?

-> nein, da der Paketschein keinesfalls an Erfüllung statt angenommen wurde

2. Befreiung von der Gegenleistungspflicht nach § 326 I BGB?

a) Leistung des Händlers müsste nach § 275 Abs. 1 - 3 unmöglich sein

-> Ja, da Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert (§ 243 Abs. 2 BGB) und die Sache bei einem unbekannten Asylbewerber ist

b) Ausschluss nach § 326 Abs. 2?

-> keine Verantwortlichkeit des Käufers und wohl auch kein Annahmeverzug auf Grund von § 299 BGB

c) Bestehenbleiben der Gegenleistungspflicht, da Gefahr des zufälligen Untergangs übergegangen?

-> Grundsätzlich ja (§ 447 BGB), aber Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), deswegen nach § 474 Abs. 4 BGB kein Gefahrübergang

d) Befreiung von der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 1 BGB somit gegeben.

3. Anspruch des Händlers auf Kaufpreiszahlung damit erloschen.

III. Ergebnis

-> Kein Anspruch des Händlers auf Kaufpreiszahlung
________________________________________________________________________

Da elber_makaay schon gezahlt hat, könnte er den bereits gezahlten Kaufpreis nach § 346 Abs. 1 BGB i.V.m. § 326 Abs. 4 BGB zurückverlangen. Das gilt wie gesagt aber nur für deutsches Recht.

In der Praxis wird es wohl tatsächlich so laufen, dass der Händler sich erstmal bei DPD erkundigt und elber_makaay hinhält, bis er sicher ist von denen Regress nehmen zu können, aber eine Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs von elber_makaay wäre das nicht. Bei paypal könnte man daher z.B. einfach den Käuferschutz nutzen und sich den Betrag zurücküberweisen lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 09.Dezember 2014, 21:37:51
Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem mit meinem Haus in Deutschland, und hoffe daher auf einen guten Rat eurerseits.

Das Haus ist denkmalgeschützt und ca. 220 Jahre alt. Da einige Fenster dort bereits 80 Jahre alt sind und nur einfach verglast sind, habe ich mich entschlossen diese in diesem Jahr austauschen zu lassen.

Im August habe ich eine Firma beauftragt diese neuen Fenstern anzufertigen und anschließend einzubauen. Als Zeitspanne wurde mir dafür Mitte-Ende Oktober genannt und auch schriftlich vereinbart. Bisher sind zwar die Fenster angefertigt worden, aber noch nicht eingebaut. Von der Firma wurde ich immer wieder vertröstet, dass sich der Einbau verzögert. Da ich mittlerweile sehr verärgert bin, habe ich der Firma eine letzte Frist bis zum 19.12. gesetzt und angedroht, bei Nichteinhaltung von meinem Auftrag zurückzutreten. Weiterhin habe ich bereits angekündigt nicht den vollen Rechnungspreis zu bezahlen.

Leider bin ich im deutschen Recht nicht so bewandert. Daher die Frage an euch:

Kann ich aufgrund der Verzögerung die Rechnung von mir aus mindern und weniger bezahlen? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies möglich?

Danke!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Schiebulski am 09.Dezember 2014, 21:49:47
Recht der Minderung (des Werklohnes) würde bestehen, wenn ein Mangel vorliegt. Das kann ich so nicht erkennen.

Man könnte auch ggf. mit einem Schadensersatzanspruch aus der Verzögerung gf. aufrechnen. So einen Schaden kann ich hier aber nicht erkennen. So ein Schaden könnten z. B. Bereitstellungszinsen aus einem Darlehen für den Fensterkauf sein.

Richtig gemacht ist die Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung.

Eine Minderung würde man hier wohl nur aus Kulanz bzw. durch Vertragsverhandlung erreichen. Der Handwerker scheint aber genug Kunden zu haben.

Insoweit sollte man sich m. E. auf den Rücktritt vom Vetrag einstellen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 10.Dezember 2014, 08:58:16
Inwieweit ist die schriftliche Festsetzung des Einbau(?)termins rechtsverbindlich?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Schiebulski am 10.Dezember 2014, 11:23:52
Nach § 323 BGB kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurück getreten werden.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dayz am 28.Dezember 2014, 07:32:27
Hallo. Ich betreibe zurzeit Recherche für meinen nächsten Roman und hätte eine Frage zum Strafrecht. Es kommt mir ziemlich banal vor, aber es würde mir sehr helfen, wenn jemand hier eine konkrete Auskunft hätte, damit ich mich nicht auf Halbwahrheiten und "gesunden Menschenverstand" stützen muss.

Szenario: Eine Person geht zur Polizei und gesteht einen versuchten Mord, den sie vor fünfzehn Jahren begangen haben soll. Außer dem Geständnis gibt es keine Beweise und auch keine Möglichkeit mehr, solche vorzubringen oder zu ermitteln. Man kann also nicht nachprüfen, ob das Geständnis glaubhaft ist. Wie würde die Polizei reagieren?

Oder allgemeiner gefragt: Würde man gegen jemanden ermitteln (oder jemanden gar verurteilen können), der von sich aus eine Straftat zugibt, für die es außer dem Geständnis keine Beweise gibt (und formal gesehen ist ein Geständnis nicht einmal ein vollwertiger Beweis?)? Das scheint mir nicht sehr intuitiv. Vielleicht nur, wenn öffentliches Interesse vorliegt und eine dritte Partei Anzeige stellt? Aber selbst dann: würde unserer Person im Endeffekt irgendwas passieren? Oder würde man sie einfach nach Hause schicken?

Jemand Lust, an einem verschneiten Sonntagmorgen paar Einsichten zu teilen ;)?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 28.Dezember 2014, 09:39:25
Wenn es ein versuchter Mord war, könnte man ja als erstes das damalige Opfer befragen. Das dürfte am einfachsten sein. Und aufgrund des Ermittlungszwanges wird das die Polizei auch tun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dayz am 28.Dezember 2014, 10:11:36
Danke für die schnelle Antwort. Das damalige Opfer lebt nicht mehr (aus anderen Gründen). Sicherlich muss und wird die Polizei dem trotzdem nachgehen, andere Leute in dem Zusammenhang befragen etc. Es wäre mir nur wichtig, eine gewisse Prognose zu haben, wie das für die Person ausgehen würde. Untersuchungshaft wird es wohl nicht direkt geben. Also schickt man sie nach Hause und ermittelt dann. Kann es sein, dass die Person dann nie wieder was hört, weil man eben nichts finden konnte?

Mir wäre es auch wichtig zu erfahren, ob jemand auf bloßer Grundlage eines Geständnisses verurteilt werden "könnte". Was würde zB passieren, wenn ich jetzt zur Polizei gehe und irgendwas gestehe, das ich niemals gemacht habe (entsprechend gäbe es auch keine Beweise, egal wieviel man ermittelt). Hätte man dann eine rechtliche Handhabe, so lange ich nichts "beweisen" kann? So ähnlich wie mit einem Alibi, bloß eben umgekehrt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: ADRamone am 28.Dezember 2014, 10:50:01
Hallo Dayz,
eine Möglichkeit wäre ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Das könnte die Polizeibehörde(Polizeiarzt/-psychologe) bei konkreten Tatverdacht veranlassen.
(Habe beruflich damit zu tun...)  ;)


Zitat
Hallo. Ich betreibe zurzeit Recherche für meinen nächsten Roman und hätte eine Frage zum Strafrecht.
   8)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 28.Dezember 2014, 12:01:54
Kann es sein, dass die Person dann nie wieder was hört, weil man eben nichts finden konnte?

Ich denke, es wird dann irgendwann einen Schrieb vom Staatsanwalt geben, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Du könntest ja auch mal einen Selbstversuch machen ;D Nee, mach das nicht, aber frage doch einfach bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf den Roman nach, ich könnte mir schon vorstellen, dass die Auskunft erteilen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 28.Dezember 2014, 15:23:15
Nee, mach das nicht, aber frage doch einfach bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis auf den Roman nach, ich könnte mir schon vorstellen, dass die Auskunft erteilen.

Und ruckzuck ist er unter Verdacht. ;)

Wenn dir die Polizeit keinen Hinweis gibt, könntest du doch auch mal bei einem Anwalt anfragen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 28.Dezember 2014, 16:54:08
Hmm, ich hab ja jeweils nen Polizisten und nen Staatsanwalt im Freundeskreis, ich frag einfach mal.

Edit: Der Polizist sagte er würde Hinweise auf eine Straftat erfassen, den Typ ausführlich vernehmen und es dann der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dayz am 29.Dezember 2014, 07:50:41
Vielen Dank für eure Hinweise. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Danke auch @White, dass du extra nachgefragt hast. Ich habe zwei Mails an Anwälte geschickt und schaue mal, ob da etwas zurückkommt. Fehlt eigentlich nur noch die Einschätzung eines Staatsanwalts, dann ergibt sich schon ein ziemlich konkretes Bild.

Wenn man das sammelt, dann gibt es beim Geständnis eine ausführliche Vernehmung. Danach wird man nach Hause geschickt und irgendwann könnte eine Vorladung für dieses psychiatrische Gutachten reinflattern. Und/Oder der Staatsanwalt entscheidet dann, ob das weiter verfolgt wird. Für mich wäre dann noch interessant, was eine glaubwürdige Entwicklung wäre. Es ist kein Krimi und ein bisschen vage darf es ohnehin bleiben. Aber es kann ja sein, dass auf jeden Fall irgendwas passiert und dann mache ich mich lächerlich, wenn die Ermittlungen eingestellt werden. Das ist der Punkt, wo ich mich noch absichern will.

Vielleicht gibt der Staatsanwalt in deinem Freundeskreis noch eine kurze Einschätzung? Ansonsten hoffe ich, dass meine Mails etwas bringen. Auf jeden Fall nochmals danke für eure Hilfe. Wahrscheinlich sollte ich die entsprechende Passage dann ohnehin nochmal von einem Anwalt o.ä. probelesen lassen ;).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 23.Januar 2015, 18:15:33
Es ist jetzt das zweite Jahr in Folge, dass mit Mitte Dezember KFZ-Steuer abgebucht wurde, obwohl ich gar kein Auto besitze. Es läuft jedes Mal für ein Kennzeichen einer Stadt unserer Region, die aber 50 Kilometer entfernt liegt.
Montag versuche ich eine Rückbuchung, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Letztes Jahr habe ich es bereits Ede Dezember gemerkt.

Da ich aber im nächsten Winter nicht das erneute Problem habe und ich von einer dauerhaften Einzugsermächtigung für diese Steuer ausgehe, meine Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Halter des Fahrzeugs (Kennzeichen entnehme ich der Buchung laut Kontoauszug) herauszufinden?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, vielleicht hat auch das zuständige Amt (welches ist für KFZ-Steuer zuständig?) etwas verdreht.

Daher die Fragen:
- Wie lange dauert die Frist für die Rückbuchung solcher Fehlbuchungen an? Gilt diese ab Abbuchungsdatum oder dem Tag, an dem ich den Kontoauszug erhalten habe?
- Wo bekomme ich den Fahrzeughalter heraus?
- Wer zieht die Steuer ein und hat vielleicht den Fehler im System?
- Wie kann ich sonst den Dauerauftrag beenden, für den die Sparkasse icht zuständig ist?

Vielen Dank. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.Januar 2015, 11:43:17
Jetzt brauche ich auch mal dringend einen juristischen Rat, bevor ich mich in die Nesseln setze. Hier steht schon ein bisschen etwas auf dem Spiel...

Grundlage: Mietrecht

Sachstand:
Nach geraumer, verstrichener Zeit unseres Einzuges, wollten wir einen bereits vorhandenen Stromanschluss für eine Deckenbeleuchtung (Erdung nötig!) nutzen.
Wir mussten feststellen, dass dieser nicht funktionierte. Daraufhin erkundigten wir uns bei unserer Vermieterin, wann sie sich um dieses Problem kümmern könne. Sie erwiderte, dass sie dafür aktuell keine Zeit hätte und wir uns bitte selbst um einen Elektriker bemühen, und ihr dann den Kostenvoranschlag weiterreichen sollen.
Dies taten wir. Die Aussage des Elektrikers war, dass dies eine absolut stümperhafte Verlegung der Leitung war, da sie sowohl quer durch die Wände verläuft, als auch (ACHTUNG, jetzt kommts!) der Nullleiter auf der Erdung liegt. Auch war das Loch in der Decke, aus dem das Kabel kommt, notdürftig vergipst. Hier wurde definitiv amateurhaft versucht ein Kabel zu verlegen/erneuern.

Heute erreichte uns die Aussage der Vermieterin, sie hätte den Kostenvoranschlag erhalten, und sie könne/wolle nicht den Gesamtbetrag verrichten. Es handelt sich hier um ~1000€, welche wohl sowohl Verputzen als auch Streichen der Wände beinhaltet, da uns gegenüber der Elektriker von lediglich ~400€ für seine Leistung sprach.
Des Weiteren war ihre Behauptung, dass sie dies wohl nicht zahlen müsse, und sie hätte sich dahingehend schlau gemacht. Außerdem hätten wohl die Vormieter und deren Vormieter da keine Ansprüche gestellt. Sie wäre bereit nur einen Teil zu übernehmen.

Nun sehe ich es als Mietbestand, dass erstens sichere Leitungen verlegt sind, was mit einem Nullleiter auf der Erdung definitiv nicht der Fall ist, und des Weiteren, dass bereits verlegte Leitungen auch genutzt werden können. Beim Einzug wurde dieser Mangel in keiner Weise uns gegenüber erwähnt.
Ob unsere Vormieter Anspruch auf die Funktionalität dieser Leitung gestellt haben oder nicht, erachte ich als gegenstandslos.

Nun würde ich im ersten Schritt, die genannten Argumente, meiner Vermietering gegenüber schriftlich kundtun und zwar mit der Gesamtforderung bzw. könne sie gerne einen Elektriker ihrer Wahl kommen lassen, der ebenfalls einen Kostenvoranschlag macht (sofern wir hierfür keinen weiteren Urlaubstag nehmen müssen).
Schritt 2 wäre bei einer erneuten Verneinung der Zahlung, ein weiteres Schreiben an sie, mit einer von mir gesetzten Frist zur Erledigung der Instandsetzung. Bei Nichteinhalten erfolgt Mietkürzung, womit das bisher sehr gute Verhältnis von Mieter zu Vermieter wohl dahin wäre...

Grundlegen gilt ja, der Vermieter muss die Wohnung instand halten und nur kleinere Reparaturen darf er auf Mieter abwälzen (Maximum ~100€).

Wie sieht meine allgemeine Rechtslage hier aus? Um wie viel kann ich die Miete kürzen? Welche Frist muss ich ihr setzen? Welche Rechte und Pflichten hat meine Vermieterin in dieser Angelegenheit.


Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise.


@Starkstrom_Energie: Sorry, dass ich mit meinem Problem komme, bevor deines beantwortet wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 27.Januar 2015, 21:45:31
Das ist schon ein sehr spezieller Fall, der vermutlich anwaltlichen Rat notwendig macht. Ich kann hier auch lediglich die Empfehlung ausstellen, dem Mieterschutzbund beizutreten (leider aus eigener Erfahrung). Kostenpunkt 75,- im Jahr.

Ich sehe es wie Du: wenn Du eine Wohnung übernimmst, dürfte Dir im Mietvertrag der einwandfreie Zustand dieser gewährleistet werden. Stellt sich das jetzt als falsch heraus, ist der Vermieter hier in der Pflicht - denn er hat die Wohnung vom Vormieter ja übernommen und hätte da Gelegenheit gehabt, ihm die Stromleitung in Rechnung zu stellen. Der Vermieter kann jetzt nicht sagen "Pech gehabt". Ausnahme: der Fall wurde im Mietvertrag so genannt. Das erscheint mir aber unwahrscheinlich, da der Vermieterin der Schaden ja scheinbar unbekannt war.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.Januar 2015, 21:57:47
Danke für die Antwort.

Nein, dieser Mangel wurde weder im Vertrag noch wie erwähnt in der Wohnungsübergabe, welche wir mit den Vormietern machten(!), erwähnt. Nach 2 Tagen in der Wohnung machte sogar ich selbst eine Art Mängelliste, welche ich der Mieterin bei ihrem ersten Besuch bei uns, vorstellte, damit sie sieht, dass diese nicht durch uns verursacht wurden. Zum Einzug konnten wir diese Mängel garnicht alle kennen, so auch die erst jetzt festgestellte, defekte Stromleitung.

Ich denke, dass dieser Fall wohl so oder so, die Beziehung zu unserer Vermieterin, nachhaltig kaputt machen wird.
Einzig bräuchte ich eben die gesicherte Rechtsgrundlage, dass ich auch abgesichert und korrekt argumentieren kann.
Das mist dem Mieterbund habe ich mir schon überlegt und würde wohl nun auch Mittel- bis Kurzfristig Sinn machen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 27.Januar 2015, 23:09:37
Dir steht in jedem Fall ein Recht auf Mangelbeseitigung zu. Dies ergibt sich bereits aus http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html (http://§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB)Die Kosten für die Mangelbeseitigung muss die Vermieterin in voller Höhe tragen. Nur wenn einzelne Arbeiten nach Meinung eines Fachmanns zur Mangelbeseitigung nicht notwendig sein sollten, aber trotzdem von dir verlangt werden sollten, käme eine Beteiligung deinerseits in Betracht. Darüber hinaus besteht auch ein Minderungsrecht nach http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html (http://§ 536 Abs. 1 BGB). Grundsätzlich ist für die Ausübung dieses Rechts nicht einmal eine Mitteilung an die Vermieterin erforderlich, eine solche wird in der Praxis allerdings anscheinend empfohlen (vermag ich aber nicht abschließend beurteilen, da ich selbst noch Student bin). Zwingend erforderlich ist allerdings eine unverzügliche Mängelanzeige nach http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html (http://§ 536c Abs. 1 BGB), diese ist aber nach deiner Schilderung erfolgt. Ebenfalls kann ich nicht beurteilen, in welcher Höhe gemindert werden kann. Könnte da höchstens mal die Rechtsprechung durchforsten, ob es vergleichbare Fälle gibt.

Finanziell am interessantesten ist für dich vielleicht sogar die Tatsache, dass bei unverzüglicher Mangelanzeige rückwirkend zum Tag des erstmaligen Auftretens des Mangels, d.h. in deinem Fall wohl rückwirkend zu deinem Einzug gemindert werden kann. Dies dürfte zumindest dann gelten, wenn die verlegten Leitungen noch nie sicher waren und echtes Gefahrenpotenzial in sich bargen, davon bin ich aber nach deiner Schilderung ausgegangen. Ich selbst habe von Elektrik leider 0 Ahnung  :angel:.

Alles in allem könnte sich daher eine anwaltliche Beratung wirklich lohnen. Sollte es dir nur um die Mangelbeseitigung gehen, würde ich die Vermieterin nochmal auf die eindeutige Rechtslage hinweisen und sie darüber in Kenntnis setzen, dass du die dir zustehenden Rechte notfalls vor Gericht gelten machen wirst, wenn sie sich nicht binnen 2 Wochen (das sollte in jedem Fall ausreichen) darum kümmert. Erfolgt weiterhin keine Reaktion, ist der Gang zum Anwalt wohl relativ alternativlos.

Hoffe ich konnte helfen :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.Januar 2015, 23:33:22
Ja, du konntest super helfen.
Besonders die beiden Gesetzestexte sind sehr brauchbar. :) Vielen Dank dafür!

Die Mängelanzeige war unverzüglich, ja. Ich denke, vom Einfordern rückwirkender Minderung werden wir absehen, da dieser Punkt nicht so hundertprozentig geltend sein wird. Dies hat mit Hauselektrik zu tun, da kenne ich mich wiederum etwas aus. ;)

Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)
Auch die Frist würde ich vorerst nicht gleich auf 2 Wochen ansetzen wollen, da ich ja kein Unmensch bin und ihr auch keinen auswischen will. Mir persönlich würden 6 Wochen völlig genügen, sofern es überhaupt geschieht und die Kosten rechtsgültig übernommen werden.


Vielen Dank nochmals für deine Hilfe. Du konnest damit meine Liebste auf jeden Fall deutlich ruhiger stimmen. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 28.Januar 2015, 10:07:51
Es ist jetzt das zweite Jahr in Folge, dass mit Mitte Dezember KFZ-Steuer abgebucht wurde, obwohl ich gar kein Auto besitze. Es läuft jedes Mal für ein Kennzeichen einer Stadt unserer Region, die aber 50 Kilometer entfernt liegt.
Montag versuche ich eine Rückbuchung, falls die Frist nicht schon abgelaufen ist. Letztes Jahr habe ich es bereits Ede Dezember gemerkt.

Da ich aber im nächsten Winter nicht das erneute Problem habe und ich von einer dauerhaften Einzugsermächtigung für diese Steuer ausgehe, meine Frage:
An wen kann ich mich wenden, um den Halter des Fahrzeugs (Kennzeichen entnehme ich der Buchung laut Kontoauszug) herauszufinden?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen, vielleicht hat auch das zuständige Amt (welches ist für KFZ-Steuer zuständig?) etwas verdreht.

Daher die Fragen:
- Wie lange dauert die Frist für die Rückbuchung solcher Fehlbuchungen an? Gilt diese ab Abbuchungsdatum oder dem Tag, an dem ich den Kontoauszug erhalten habe?
- Wo bekomme ich den Fahrzeughalter heraus?
- Wer zieht die Steuer ein und hat vielleicht den Fehler im System?
- Wie kann ich sonst den Dauerauftrag beenden, für den die Sparkasse icht zuständig ist?

Vielen Dank. :)

Das Finanzamt zieht die Steuern ein. Wenn man ein Auto anmeldet wird das (mittlerweile) auch dem Finanzamt gemeldet und diese schicken dir/dem Halter ein Schreiben.
Da du ja nicht der Halter bist kann es sich eigentlich nur um einen Zahlendreher handeln. Normalerweise solltest du sehen welches Finanzamt abbucht. Du kannst dich entweder bei diesem mal melden oder einfach zurückbuchen, der richtige Halter wird dann ein Schreiben von eben jenem erhalten das er seine Steuern zu zahlen hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 28.Januar 2015, 14:41:14
@GameCrasher: die Frist solltest Du so ansetzen, dass die Vermieterin Zeit genug für die Beseitigung hat. Im Falle eines Gerichtsverfahrens könnte man aus einer sechswöchtigen Frist herauslesen, dass Dir einer Deiner Hauptargumentationspunkte (das Gefahrenpotential durch die unsichere Stromleitung) scheinbar doch nicht so wichtig ist, denn wer will schon freiwillig eineinhalb Monate mit dieser Leitung leben, wenn sie doch so unsicher ist?!

Ich halte zwei Wochen für eine absolut gerechtfertigte Frist, zumal ein Kostenvoranschlag ja schon besteht.

Eine Mietminderung ist immer heikel, weil Du da schnell falsch liegst. Du schreibst ja selbst, dass Du keine Vorstellung von der Mietminderung besitzt. Informiere Dich da in jedem Fall vorher gut!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 28.Januar 2015, 15:08:46
Da hast du Recht und danke für den Hinweis, Henningway. Ich würde der Vermieterin ja noch anbieten, dass sie einen Elektriker ihrer Wahl nochmals einen Kostenvoranschlag machen lässt und dann nach diesem eine entsprechende Frist von mir erhält.

Die Mietminderung wäre auch der allerletzte Schritt und wird vermutlich nicht ohne Absicherung bei einem Mieterbund von meiner Seite aus, rechtlich korrekt umgesetzt.

Zuerst war ich mir unsicher, ob sie die Leitung nicht einfach für ein paar Euro abklemmen lassen kann und dann sagt, dass die Sicherheit nun gewährleistet wäre, wir aber keinen Anspruch auf eine funktionierende Leitung haben. Dies habe ich auf Grundlage von Cooke's Ansatz nochmals nachgeforscht und folgendes gefunden:

Zitat
Im Zweifl: Für den Mieter
 
Achtung: Wird im Mietvertrag keine anders lautende Vereinbarung getroffen, sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) alle Bestandteile (etwa eine Küche) und sämtliches Zubehör (etwa Teppichböden, Gardinen, Wandschränke) im Zweifel mitvermietet.

Quelle: http://www.gevestor.de/details/mietsache-oder-nicht-mietsache-die-entscheidung-liegt-bei-ihnen-713917.html


Spätestens da wäre klar, dass die Leitung eine Mietsache ist, deren Instandhaltung Sache der Vermieterin ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 28.Januar 2015, 16:56:53
Ich hätte gerne einen Rat:

Habe eben ein Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Sie arbeiten im Auftrag von Paypal und wollen Geld.

Da ich bei Paypal alles per Lastschriftverfahren mache und am besagten Tag keinen Einkauf tätigte kam mir das sehr seltsam vor.
Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!! Und am dem Tag, an dem ich den angeblichen Einkauft getätgit haben soll, wurde mein Account bei Gamesrocket gehackt. Dort habe ich irgendeine itunes Karte gekauft. Rechne ich den Betrag der itunesKarte komme ich auf die Hälfte der Schulden. Ich denke das der Betrüger vn einem anderen Account erneut eine Itunes Karte gekauft hat und ich somit auf diese Summe komme.

Habe jetzt sofort Paypal und Gamesrocket geschrieben und zur Klärung beizutragen.
Was und wie kann ich weitergehen? Muss ich zahlen oder klärt sich die Sache so?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 28.Januar 2015, 17:13:53
Ich würde noch nicht zahlen sondern warten, was paypal sagt. Du könntest noch den Inkassofritzen schreiben, dass du dich mit paypal in Verbindung gesetzt hast und das jetzt erstmal abwartest. Google aber auch mal nach dem Namen der Inkassofirma, könnte auch dreiste Abzocke sein. Falls nicht, ist das ziemlich ätzend, dass die dir direkt solche Typen auf den Hals schicken anstatt erstmal zu mahnen.

Ist das eigentlich rechtens? Muss man keine Mahnungen mehr schreiben sondern kann direkt solche Geier loshetzen? Da entstehen doch zusätzliche Kosten >:(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 28.Januar 2015, 17:17:21
Evtl hat Paypal diesen Typ per Email gemahnt? Finde es auch nicht die tolle Art :/  >:(
Ich zahle sicher nicht und werde dem Inkassounternehmen (bfs risk & collection gmbh) mal was schreiben.

Im Internet finde ich verschiedene Meinung über diesen Verein..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Purzel89 am 28.Januar 2015, 17:18:46
Und melde dich mal beim iTunes Support, ist auch eine gute Lösung. Da kannst du bestimmte Emails sperren lassen. Dann können mit den Adressen keine iTunes Karten mehr gekauft werden. Wenn du Glück hast, sperren sie auch die Karten. Wenn der Trottel die Karten bis jetzt noch nicht eingelöst hat, kann er nix damit anfangen :D

https://getsupport.apple.com/Issues.action

Ich arbeite zufällig für Apple. Mit iTunes kenne ich mich nicht hundertprozentig aus, weil das ist eine andere Abteilung. Aber in den meisten Fällen können sie was machen und die sind auch sehr kulant wenn es sich um kleinere Beträge handelt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, das ist dann Unternehmensinterna.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 28.Januar 2015, 17:22:39
Naja handelt sich um 119 euro. Aber auch das werde ich dann angehen, danke  :)

Edit: Gamesrocket hat mir schon geantwortet:

leider kommt es immer wieder zu Betrugsfällen im Onlinehandel.
Wir tun alles um dem vorzubeugen, allerdings können wir ohne die Bestellnummer nicht herausfinden um wen es sich handelt.
Da Sie ja Anzeige erstattet haben, wird uns bald ein Ermittlungsgesuch der Polizei erreichen, womit wir an die Bestellnummer und alle weiteren Informationen kommen.
Leider dürfen wir aus Datenschutzgründen dem Geschädigten keinerlei Auskunft darüber geben, sondern nur der zuständigen Behörde.


Verstehe nicht wie der auf Anzeige kommt, aber falls Paypal mir nicht helfen will /helfen kann werde ich diesen Weg einleiten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Purzel89 am 28.Januar 2015, 18:31:26
Du musst das so sehen: Große Firmen haben Identifikationsmittel, um den wahren Kunden herauszufinden. Damit versucht man, Betrügereien vorzubeugen. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, dass er betrogen wurde, steht man als Unternehmen im Zwiespalt.

Paypal will dir helfen und wenn sie dir keine Informationen raus geben, dann machen die das  nur um dich zu schützen. Klingt wie eine Floskel aber jeder muss sich heute bei den raffinierten Betrügereien der Neuzeit absichern.

Hab mir deinen "Fall" nochmal genauer angeschaut. Könnte es sein, dass es sich um einen Betrug seitens dieses Inkassounternehmen handelt? Also was man im Internet über die Inkassofirma liest ist sehr schockierend.  :o
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 28.Januar 2015, 19:14:09
Die Frage stelle ich mir auch. Bin vollkommen verwirrt über das Ganze und warte auf eine gute, sinnvolle Antwort von Paypal.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 28.Januar 2015, 19:15:36
Wer hat die denn überhaupt beauftragt? Gamesrocket oder paypal?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 28.Januar 2015, 19:18:00
Paypal.

Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer?  :o
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 29.Januar 2015, 19:24:28
Das ist eine Abzocke. Schau mal auf www.mimikama.at, da steht ein Artikel darüber!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 29.Januar 2015, 19:52:18
Was genau ist jetzt Abzocke? Finde auf der Seite nichts über das Unternehmen (BFS risk & collection GmbH)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 29.Januar 2015, 22:25:02

Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)

Kein Problem, ich werde bis Sonntag mal schauen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 30.Januar 2015, 02:40:24
Paypal.

Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer?  :o

Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!!

Das kann doch nur Schwachsinn sein. Wenn da ne Mailadresse steht, die nicht deinem PayPal-Account entspricht, wie soll dann bitte mit deinem Account bezahlt worden sein?
Hatte auch mal so ein Schreiben, hab ich weg geschmissen, nix weiter passiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 30.Januar 2015, 13:26:07
Paypal.

Edit:
Habe mich jetzt in deren Onlineportal (Inkasso) registriert und sehe gerade, dass bei bekannte Kontakte die Emailadresse des Betrügers steht und eine Handynummer, die definitiv nicht meine ist. Was nun? Was ist mit der seltsamen Handynummer?  :o

Als Paypalaccountemailadresse steht auch definitiv nicht meine!!

Das kann doch nur Schwachsinn sein. Wenn da ne Mailadresse steht, die nicht deinem PayPal-Account entspricht, wie soll dann bitte mit deinem Account bezahlt worden sein?
Hatte auch mal so ein Schreiben, hab ich weg geschmissen, nix weiter passiert.

Ich denke ja das dieser komische Typ meine Daten bei einem Onlinestore geklaut hat und diese bei seinem Paypal Account genutzt hat und jetzt bekomme ich eben die Forderung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 02.Februar 2015, 21:21:11

Aber auf die Mangelbeseitigung bestehe ich und werde auch von der Mietminderung Gebrauch machen, wenn dies nötig ist. Die Frage, welche hier bleibt ist, um wie viel sollte/kann ich die Miete mindern? Ich würde hier gerne von deinem Angebot Gebrauch machen, dass du die entsprechenden Rechtssprechungen mal sichtest. ;)

Kein Problem, ich werde bis Sonntag mal schauen!

Ich habe mit den mir zur Verfügung stehenden Mittel nachgeforscht, habe leider in den Urteils-Datenbanken nichts spezifisches gefunden  :-[ Das dürfte damit zusammenhängen, dass zwar Mietminderung als Stichwort vermerkt ist, ich aber nicht nach spezifischen Mängeln filtern kann. Es gibt noch diese Mietminderungstabellen im Internet, bei denen ich aber nicht beurteilen kann, wie verlässlich sie sind. Hier mal ohne jede Wertung meinerseits die Links:

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

http://mietminderungstabelle.de/

Tut mir leid, dass ich nicht mehr rausfinden konnte!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 02.Februar 2015, 23:16:17
Braucht dir nicht leid tun. Alleine, dass du dir für uns die Mühe gemacht hast, rechne ich dir hoch an! Vielen Dank dafür.
Wenn du keine Einwände hast, würde ich dennoch, bevor es zu irgendwelchen Schritten kommen sollte, welche rechtlich relevant wären, mit dir kurz Rücksprache halten, sodass wir nicht eventuell ungewollt eine negative Ausgangssituation schaffen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 03.Februar 2015, 18:59:59
Braucht dir nicht leid tun. Alleine, dass du dir für uns die Mühe gemacht hast, rechne ich dir hoch an! Vielen Dank dafür.
Wenn du keine Einwände hast, würde ich dennoch, bevor es zu irgendwelchen Schritten kommen sollte, welche rechtlich relevant wären, mit dir kurz Rücksprache halten, sodass wir nicht eventuell ungewollt eine negative Ausgangssituation schaffen.

Könnt hier gerne jederzeit fragen! Leider ist Konni seit Dezember nicht mehr online gewesen, der hätte wohl noch wesentlich mehr Ahnung als ich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 16.Februar 2015, 15:23:06
Falls jemand den Fall von mir noch interessiert.

Heute flatterte erneut ein Brief des Inkassounternehmen ein. Dachte schon die nächste Mahnung aber denkste. Forderung wurde ohne Rechtspflicht zurückgezogen. Sauber :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 16.Februar 2015, 15:26:55
Prima!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Februar 2015, 15:40:44
Top. Was hatteste denn an Maßnahmen unternommen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Piedro am 16.Februar 2015, 21:41:25
Ich hatte Paypal kontaktiert und die meinten ich sollte mich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen und Anzeige erstatten (gg Betrüger). Habe dem Inkassounternehmen geschrieben das es sich wohl um Betrug handelt und sie sich bitte bei mir melden sollen. Anzeige hatte ich noch keine erstattet, wollte ich wohl bei der nächsten Mahnung machen.
Da sich Tagelang nichts rührte dachte ich die Sache wäre gegessen und dann kam eben heute der Brief als Antwort meiner Email.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 20.Februar 2015, 18:05:43
Wie läuft's eigentlich mit der Wohnung GameCrasher?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.Februar 2015, 19:01:52
Wir haben extra umgehend nach deiner Aussage eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Auch im Hinblick darauf, dass das so oder so nicht verkehrt wäre.
Die sollen wohl auch telefonische Hilfestellung bei solch Mietfragen haben.
Allerdings haben wir bis heute keine(!) Post von denen mit einer Kunden-/Versichertennummer erhalten... -.- Das machts natürlich schwer am Telefon.

Ich habe nämlich nochmal den Mietvertrag studiert und da steht auch eine Maximalsumme für (Klein-)Reperaturen für ein Jahr drin. Diese ist auch nicht besonders niedrig. Für eine Beteiligung des Mieters ist diese wohl auch heranzuziehen.
Aber wir wollten ohnehin geltend machen, dass diese Leitung seit Einzug nicht funktionstüchtig ist und somit nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Demnach ist hier immer noch genervtes Warten auf die Versicherung angesagt... Wenn ich das gewusste hätte, wäre ich gleich in die Offensive gegangen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 20.Februar 2015, 19:21:25
Wie hoch ist die Klausel denn? Sollte sie über 100 Euro im Einzelfall liegen, wirds für die Vermieterin schon schwierig, ab einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr auch. Das mit der Versicherung ist natürlich blöd, allerdings habe ich als Student noch kaum praktische Erfahrung, so dass ich nicht weiß, inwiefern sowas üblich ist  :-\
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.Februar 2015, 19:38:19
Wie hoch ist die Klausel denn? Sollte sie über 100 Euro im Einzelfall liegen, wirds für die Vermieterin schon schwierig, ab einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr auch. Das mit der Versicherung ist natürlich blöd, allerdings habe ich als Student noch kaum praktische Erfahrung, so dass ich nicht weiß, inwiefern sowas üblich ist  :-\

Nach meiner Recherche war es gesetzlich für einen Einzelfall bei zumutbarer Leistung von 120€ und in Summe nicht mehr als 6% der Jahresmiete. Das hatte aber glaube ich alles gepasst.
Ich sehe es dennoch nicht ein, für etwas zu zahlen, was eigentlich seit Einzug hätte funktionieren müsse und ohne das wir vielleicht erst garnicht eingezogen wären...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 21.Februar 2015, 11:32:32
Wie hoch ist die Klausel denn? Sollte sie über 100 Euro im Einzelfall liegen, wirds für die Vermieterin schon schwierig, ab einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr auch. Das mit der Versicherung ist natürlich blöd, allerdings habe ich als Student noch kaum praktische Erfahrung, so dass ich nicht weiß, inwiefern sowas üblich ist  :-\

Nach meiner Recherche war es gesetzlich für einen Einzelfall bei zumutbarer Leistung von 120€ und in Summe nicht mehr als 6% der Jahresmiete. Das hatte aber glaube ich alles gepasst.
Ich sehe es dennoch nicht ein, für etwas zu zahlen, was eigentlich seit Einzug hätte funktionieren müsse und ohne das wir vielleicht erst garnicht eingezogen wären...

Ist vermutlich umstritten und kommt auch immer auf die Miethöhe an. Ich hatte mir immer 100 € und 8% der Jahresmiete gemerkt  :P Bin später an diesem Tag wieder zu Hause und werde nochmal nachlesen. Wie genau ist die Klausel im Mietvertrag eigentlich formuliert? Geht es um Beteiligungen an Reaparaturen von Mängeln, die während der Mietzeit auftreten, oder ist es eher allgemein gehalten? Im Ergebnis kann es jedenfalls eigentlich nicht sein, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt, zumal die Reparatur ohnehin mehr kosten sollte als diese Summe und die Vermieterin meines Wissens nach euch nicht an den Kosten solcher Reparaturen mit der Mindestsumme beteiligen kann. So langsam ist aber wohl der Punkt erreicht, an dem euch ein Mietrechtsanwalt wesentlich besser helfen könnte als ich  :-\. Da muss man aber natürlich auch immer abwägen, ob es sich lohnt einen solchen einzuschalten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 21.Februar 2015, 13:26:34
Ja, waren 8%, nicht 6.
Das ist ein absoluter Standardvertrag, der von Vermieterseite lediglich mit Zahlen versehen worden ist.


§9 Erhaltung der Mietsache

3.) Der Mieter ist verpflochtet, die Kosten der Reparatur von solchen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (sog. Kleinreparaturen), zu tragen. Dies sind insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser u. Gas, wie z.B. Licht-, Klingel-, und Gegensprechanlagen, Lichtschlater, Steckdosen, Wasserhähne, Siphons, SPülkasten, Druckspüler, Wasch-, Toiletten-, und Abflussbecken, Badewannen, Gas- und ELektrogeräte, Badeeinrichtung und Warmwasserbereitungsanlagen, Heiz- und Kocheinrichtungen, wie z.B. Wärmemesser, Heizkörperventile, Öfen, Herde, Fenster- und Türverschlüsse, wie z.B. Schlösser und Rollläden, soweit die Kosten für jeden sachlich abgegrentzen Schaden EUR 100.- nicht überschreibten und der Aufwandsbetrag für alle Schäden in einem Kalenderjahr insgesamt 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 614.-, nicht überschreitet. Diese Kostentragungspflicht trifft den Mieter auch, wenn die Veränderung oder der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bayernfahne am 05.März 2015, 18:10:19
Könnte mir einer von den Juristen folgende Frage beantworten:

Kann ein Veranstalter mir als Musiker den Konsum von hochprozentigem Alkohol am Tag der Veranstaltung untersagen? Ich weiß, dass es das Hausrecht geltend machen und die Mitnahme zur Veranstaltung oder den Konsum innerhalb dieser untersagen kann. Aber mich vertraglich dazu verpflichten, auch außerhalb der Veranstaltungslokalität temporär abstinent zu sein - geht das?

Nicht, dass das falsch rüberkommt, ich trinke vor Auftritten eigentlich nicht viel, aber ich sehe mich da ein wenig in meinem Recht auf Selbstbestimmung beschnitten. Danke schon mal!  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 05.März 2015, 18:22:20
Der Veranstalter engagiert und bezahlt dich für einen Gig? Meiner Meinung nach kann er dann schon von dir verlangen, dass du dich vorher nicht mit Schnaps komplett wegschießt, damit du deinen Teil des Vertrages erfüllen kannst. Verbieten kann er es dir natürlich nicht, aber er wird dich dann wohl nicht bezahlen, solltest du betrunken ankommen. Ich bin aber kein Jurist und schreibe hier nur meine Meinung :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bayernfahne am 05.März 2015, 22:36:20
Bezahlt werde ich nicht, ich helfe, vertraglich bedingt, sogar bei Auf- und Abbau. Bei bezahlten Gigs sehen die das i.d.R. wesentlich entspannter. Ist gerade nur die ziemlich einzige Möglichkeit für meine Band, mal wieder in der Heimat zu spielen, weil in der Provinz selten was geht, da nehmen wir das schon in Kauf. Es ist jetzt auch nicht so, dass wir uns im Vorfeld um jeden Preis rausschießen müssen, allerdings wäre es für uns ganz gut zu wissen, wozu uns der Veranstalter "zwingen" kann. Das mit Auf- und Abbau ist eigentlich als Musiker betrachtet schon ne ziemliche Unverschämtheit, was wir uns aber noch gefallen lassen. Es passt uns nur gar nicht, wie kleine Kinder bevormundet zu werden.

P.s.: Es gibt genau zwei Laster, die man bei Musikern antrifft: Entweder, sie konsumieren Drogen oder sie lügen.  ;) Das weiß normalerweise auch jeder Veranstalter. Nur bis in unser Saukaff scheint sich das noch nicht herumgesprochen zu haben.  :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 06.März 2015, 09:28:47
Ich kann dich verstehen, aber es ist halt seine Party und wenn er will, dass die Musiker halbwegs nüchtern sein sollen, dann müsst ihr das wohl akzeptieren. Was ist denn mit Bier? Das ist ja nix Hochprozentiges.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bayernfahne am 09.März 2015, 01:06:23
Nein, nein, ich glaube du verstehst mich falsch. Es geht mir nicht darum, dass ich unbedingt was trinken MUSS. Mich würde nur aus rein rechtlicher Sicht interessieren, ob so ein Verbot überhaupt möglich ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 10.März 2015, 12:14:42
Wie gesagt, er kann dir nicht verbieten zu saufen, aber er kann dir dann untersagen, aufzutreten ;) Es kann ja auch passieren, dass man mit 3 Promille nicht mehr ins Fußballstadion darf, trotz Eintrittskarte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 11.März 2015, 13:25:08
Wenn dein Arbeitgeber dir sagt du hast nüchtern zur arbeit anzutreten dann hast du nüchtern anzutreten oder mit den Konsequenzen zu leben.
Du kannst da auch nicht mit Recht zur Selbstbestimmung kommen.

Wenn die Bedingungen des Veranstalters lauten das du als Musiker nüchtern deinen Auftritt zu leisten hast dann kannst du diese Bedingungen akzeptieren und darfst auftreten oder du lehnst sie ab und darfst dann halt zuschauen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 11.März 2015, 13:44:05
Ich weiß nicht, ob ich hier die Büchse der Pandora öffne, wenn ich das jetzt so frage/äußere, aber die Frage stellt sich mir schon eine Weile und passt grade zu dem Auftrittsthema, finde ich.

Es geht um Fans in Stadien und dem aktuellen Vorwurf, dass in Hannover einigen Fans der Rauswurf aus dem Stadion angedroht wurde, weil sie den Kind-Rauswurf gefordert hatten und dies lautstark äußerten.
Ist für mich in dem Punkt vergleichbar, dass es um eine Veranstaltung geht und der Veranstalter (in meinem Fall Hannover 96) durchaus berechtigt ist, Verhalten zu verlagen bzw. Unterlassungen zu verlangen. Er hat ja das Hausrecht und keiner war gezwungen bei der Veranstaltung teilzunehmen. Somit kann er jeden "des Hauses verweisen" der ihm missfällt. Dass hier natürlich Geld für den Eintritt verlangt wurde, ist ein Diskussionsgrund. Aber rechtlich hat man mit dem Kauf der Karte ja auch eine gewisse AGB akzeptiert, welche 100%ig solch Aktionen legitimiert.

Meine Frage ist jetzt, ob ich da rein rechtlich gesehen die richtige Auffassung habe?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bayernfahne am 11.März 2015, 14:17:54
Richtig, wenn mein Arbeitgeber es von mir verlangt, muss ich mich daran halten. Aber wie gesagt: Wir verdienen 0,0 an dem Auftritt. Wir spielen dem Veranstalter nur Geld ein, sehen aber selbst nichts davon. Darf man jemanden, der in gewisser Weise ein Ehrenamt ausübt, überhaupt vertraglich binden? Ich will auch keine Vergleiche mit anderen Alltagssituationen sondern wollte nur wissen, ob hier ein Jurist unterwegs ist, der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 24.März 2015, 11:28:26
Ich weiß nicht, ob ich hier die Büchse der Pandora öffne, wenn ich das jetzt so frage/äußere, aber die Frage stellt sich mir schon eine Weile und passt grade zu dem Auftrittsthema, finde ich.

Es geht um Fans in Stadien und dem aktuellen Vorwurf, dass in Hannover einigen Fans der Rauswurf aus dem Stadion angedroht wurde, weil sie den Kind-Rauswurf gefordert hatten und dies lautstark äußerten.
Ist für mich in dem Punkt vergleichbar, dass es um eine Veranstaltung geht und der Veranstalter (in meinem Fall Hannover 96) durchaus berechtigt ist, Verhalten zu verlagen bzw. Unterlassungen zu verlangen. Er hat ja das Hausrecht und keiner war gezwungen bei der Veranstaltung teilzunehmen. Somit kann er jeden "des Hauses verweisen" der ihm missfällt. Dass hier natürlich Geld für den Eintritt verlangt wurde, ist ein Diskussionsgrund. Aber rechtlich hat man mit dem Kauf der Karte ja auch eine gewisse AGB akzeptiert, welche 100%ig solch Aktionen legitimiert.

Meine Frage ist jetzt, ob ich da rein rechtlich gesehen die richtige Auffassung habe?

Hannover 96 hat das Hausrecht. Maßgeblich ist hier die Stadionordnung, die ich mit Kauf der Eintrittskarte akzeptiere.

http://www.hannover96.de/CDA/fileadmin/user_upload/pdf_s/Stadionordnung_fuer_die_HDI_Arena_Hannover_neu.pdf

Eine Grundlage für einen "Rauswurf" bei kritischen Äußerungen gegen Herrn Kind (solange sie nicht unter die Diskriminierungsverbote fallen, was ich mal ausschließen würde) bietet diese nicht.

Der Verein kann sich aber natürlich dafür entscheiden, bestimmten Personen einfach keine Karten mehr zu verkaufen. Ein "Anrecht" auf Kartenkauf würde ich nämlich hier nicht sehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 26.März 2015, 11:05:39
...der mir das auf Grundlage des Gesetzes in Deutschland erläutern kann.
Das Stichwort lautet Vertragsfreiheit. Zwei Personen (auch Unternehmen) können jede Art von Verträgen schließen, so lange sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen, "gute Sitten" bedeutet die allgemein anerkannte Rechts- und Sozialmoral.

Du (bzw. deine Band) schließt ohne Zwang einen Vertrag mit dem Veranstalter. Teil dieses Vertrages ist, dass ihr nüchtern auftreten müsst. Zu prüfen wäre jetzt, ob diese Klausel sittenwidrig ist. Meiner Meinung nach ist sie das nicht, da jeder, der sich einen Gig einer Band ansieht, nicht Leute ansehen möchte, die besoffen über die Bühne stolpern und nur schräge Töne rausbringen.

Ob es ok ist, dass ihr da ohne Gage auftretet, ist wieder ein anderer Punkt, den man separat überprüfen müsste.

Der Veranstalter verbietet dir nicht das Trinken, du kannst dich den ganzen Tag besaufen, dagegen kann der Veranstalter nichts machen. Aber er kann dir den Zugang zu der Veranstaltung verweigern, einmal aus dem Hausrecht und zum anderen aus diesem Vertrag.

Ich kann hier aber nur meine Meinung äußern, ich bin kein Anwalt und kann und werde keine Rechtsberatung abliefern. Wenn dir der Punkt so wichtig ist, wirst du einen Rechtsanwalt konsultieren müssen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bayernfahne am 31.März 2015, 07:40:15
Danke für deine Einschätzung, Signor Rossi. Nein, so wichtig ist er mir in der Tat nicht. Mir erscheint nur der gesamte Vertrag als ziemlich krude und dieser Punkt war es, den ich am ehesten als anfechtbar empfunden habe. Man will eben seine Möglichkeiten kennen und im Zweifelsfall wissen, wie viel "Macht" man in so einem Moment hat.

Aber um das Thema abzuschließen: Wir treten auf. Wer gerne Punkrock hört und aus Unterfranken/Main-Tauber kommt, kann ja mal ne PN schreiben. Werben will/darf? ich hier im Thread nicht.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 31.März 2015, 09:56:03
Wir treten auf. Wer gerne Punkrock hört und aus Unterfranken/Main-Tauber kommt, kann ja mal ne PN schreiben. Werben will/darf? ich hier im Thread nicht.  ;)

Ich höre gerne Punkrock, aber ist das noch Punkrock, wenn man vorher seine rechtlichen Möglichkeiten klärt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.März 2015, 10:35:51
Nein Punkrock wäre es gewesen dort mit 2 Promille aufzukreuzen und die Bude zu zerlegen. ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 17.April 2015, 19:25:09
So, ich mal...
Im Zusammenhang mit den fmface-Finanzproblemen habe ich folgende Mail erhalten:
Zitat
Herrn xxx xsx
xxx
DE 35390   
Gießen
Vorab per E-Mail

Hamburg, 16.04.2015 / APIE Az.: xxxxxxxx Telefon: 040 / 4 50 65 - 796 Kostenfrei: 0800 / 1016783 Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr Telefax:  040/571441200 E-Mail:
paypal@ksp.de Internet: www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de)

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
PayPal-Kundennummer: xxxxx
Ihre E-Mailadresse: xxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxx, wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten. PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 24,94 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden. PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "xxxxxxxxx" (white@fmfaces.net) wurde am 14.08.2013 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet. Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben. Der Betrag des Negativsaldos von EUR 24,94 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR -25,06 und Gebühren für Rückbuchung seitens PayPal in Höhe von EUR 50,00. Weitere Details zu der hier gegenständlichen Transaktion hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxx" versandt. Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug. Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 107,10 sofort, spätestens bis 22.04.2015 auf unser Anwaltskonto:
IBAN xxx, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.
Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder -   telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder -   unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder -   über www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de) unter "Mitteilung hinterlassen". Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto                                  EUR    24,94
zzgl. Verzugszinsen seit dem 26.03.2015 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz            EUR    0,06
vorgerichtl. Kosten                                     EUR    20,00
Anwaltsgebühr*                                          EUR   51,75
Auslagenpauschale*                                   EUR    10,35
--------------------
Gesamtbetrag                                            EUR    107,10

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang bzw. keine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären. Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen! Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns: 1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr) 2. per E-Mail: paypal@ksp.de 3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de (http://www.serviceportal.ksp.de) - hier können Sie auch mit uns chatten. Mit freundlichen Grüßen KSP Rechtsanwälte Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. * Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB 110678 Tel.: 0800 / 1016783 Bankverbindung: xxx

Nun, 90% Schuld trifft natürlich mich, da ich für fmfaces mehrere Konten, Paypalkonten und sogar eine Kreditkarte verwende - alles nur, um Geld so hin- und herzuschieben, dass so etwas wie oben eben nicht passieren kann. Leider waren zu einem gewissen Zeitpunkt alle Konten leer. Das PayPalkonto ist mittlerweile ausgeglichen, bzw. der Betrag angewiesen abner noch nicht bei PP eingegangen.
Bisher habe ich das Schreiben nur per Mail (nehme an, da vorab per Mail) wird es mich noch auf dem Postwege erreichen.
Tja, ich möchte (kann, und werde) diese völlig übrzogenen Gebühren nciht zahlen. Die Frage ist jetzt aber, wie ich auf die sichere Seite komme.

Größte Hoffnung ist aktuell "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" - ist es nömlich nach meinem Informationsstand nicht. Wir haben hier ja ein paar kluge Köpfe, was hab ich zu tun, sobald der Brief bei mir ins Haus flattert?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 17.April 2015, 19:40:52
Bei sowas könnte ich ja wieder ausrasten >:( Keine Ahnung, was du da konkret machen kannst, evtl. Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass der Betrag seit Datum xy angewiesen ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.April 2015, 22:14:46
Zum Einen solltest du, falls mit XXXXX extra unkenntlich gemacht, dass dich hier niemand anschreibt, auch die Mailadresse hinter dem Link dafür unkenntlich machen.

Dann würde ich, sofern deine Zahlung vor dem 16.4. passierte, dieses Schreiben erst einmal ignorieren oder aber, Falls du Bedenken hast, dass doch weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden könnten, eine Antwort direkt an PayPal verfassen, die wie folgt lauten könnte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.4.2015 erhielt ich von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft XYZ ein Schreiben. Die Gesellschaft fordert von mir darin eine Ausgleichszahlung inkl. Verzugszinsen in der Höhe von 24,94€ + 0,06€, für einen bestehenden Negtivsaldo meines Kontos XXX und einen nicht unerheblichen Betrag für deren Leistungen.
Nachdem ich bereits vor diesem Schreiben meinen Saldo mit einer Zahlung am xx.xx.xxxx ausglich, betrachte ich die weiter geforderten Beträge als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

White
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 17.April 2015, 22:40:18
Zum Einen solltest du, falls mit XXXXX extra unkenntlich gemacht, dass dich hier niemand anschreibt, auch die Mailadresse hinter dem Link dafür unkenntlich machen.

Dann würde ich, sofern deine Zahlung vor dem 16.4. passierte, dieses Schreiben erst einmal ignorieren oder aber, Falls du Bedenken hast, dass doch weitere Schritte gegen dich eingeleitet werden könnten, eine Antwort direkt an PayPal verfassen, die wie folgt lauten könnte:


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.4.2015 erhielt ich von der von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltsgesellschaft XYZ ein Schreiben. Die Gesellschaft fordert von mir darin eine Ausgleichszahlung inkl. Verzugszinsen in der Höhe von 24,94€ + 0,06€, für einen bestehenden Negtivsaldo meines Kontos XXX und einen nicht unerheblichen Betrag für deren Leistungen.
Nachdem ich bereits vor diesem Schreiben meinen Saldo mit einer Zahlung am xx.xx.xxxx ausglich, betrachte ich die weiter geforderten Beträge als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

White
Erstmal Danke. Hatte nciht gewusst, dass man mittelrweile Links einfach mitkopiert, wenn man was ins MTF kopiert. Interessant.

Das Geld ist auf dem PP-Konto noch nicht eingegangen, des weitern erhielt ich das Schreiben aber a) erst am 17.04. per Mail und es wird frühestens am 18. eher am 20.04. in meinem Briefkasten liegen - denke ich mal. Wenn ich mich nicht irre zählt eine Mail nicht als zugestellt, bzw. könnte ich einfach sagen hab ich nie bekommen, oder? Gezahlt an PP habe ich allerdigns heute erst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 17.April 2015, 22:47:55
Ich habe eben mal gegoogled und KSP scheint nicht sehr seriös zu sein.

Wurdest du denn bereits zuvor schonmal von paypal darauf hingewiesen, dass du bis zu einem bestimmten Datum zahlen sollst?

Wenn nein, dann schreib denen am besten zurück, dass du die Hauptforderung beglichen hast und die Verzugskosten für gegenstandslos hältst, weil du nie von paypal in Verzug gesetzt wurdest. Deswegen betrachtest du das als erledigt.

Wenn ja, dann schreibst du dasselbe und verlangst außerdem einfach mal die Vorlage der Vollmacht von KSP für paypal.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 17.April 2015, 22:51:00
Du hast praktisch am selben Tag oder einen Tag später überwiesen? Dass habe ich bei Mahnungen früher (wenn das Geld knapp war) öfters absichtlich gemacht. Am Tag wo die Mahnung (auch mit Gebühr) eingeht, wurde überwiesen und im Zweifel behauptet das Geld war schon vor der Zustellung unterwegs. Konnte nie jemand nachweisen, dass dem nicht so war.

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 17.April 2015, 22:54:03
PayPal muss mich nciht in Verzug setzen, aber ich wurde tatsächlich daran erinnert, dass mein Konto im Minus steht.

Zulettzt am 12.04. - da anhm ich mir dann vor sofort zu zahlen, sobald es möglich wird (was heute der Fall war)

Zitat
Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt.

So zahlen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anweisungen und zahlen Sie mindestens den ausstehenden Betrag auf Ihr PayPal-Konto ein.
Sie können auch Geld per Scheck einzahlen oder per Zahlungsanweisung.

Stellen Sie Ihren Scheck oder Zahlungsanweisung auf PayPal aus und senden Sie diese/n an:
PayPal-Kundenservice


Deutschland

Bitte geben Sie Ihre bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse im Hinweisfeld an und gewähren Sie zehn Werktage bis der Betrag Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben wird.
Du hast praktisch am selben Tag oder einen Tag später überwiesen? Dass habe ich bei Mahnungen früher (wenn das Geld knapp war) öfters absichtlich gemacht. Am Tag wo die Mahnung (auch mit Gebühr) eingeht, wurde überwiesen und im Zweifel behauptet das Geld war schon vor der Zustellung unterwegs. Konnte nie jemand nachweisen, dass dem nicht so war.

LG Veni_vidi_vici
Heute kam die Mahnung per Mail, heute hab ich überwiesen. Eine Mahnung per Post ist noch ncith hier, wie gesagt, die Mail habe ich im Zweifelsfall einfach nie bekommen, dürfte ohnehin nciht rechtsgültig sein. Und ohne Unterschrift dürfte das auch keinerlei Gültigkeit haben, wenn es dann Morgen oder Montag bei mir eintrudelt.
Ich bin mir da aber nciht sicher, daher frage ich hier.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 17.April 2015, 23:02:30
PayPal muss mich nciht in Verzug setzen, aber ich wurde tatsächlich daran erinnert, dass mein Konto im Minus steht.

Zulettzt am 12.04. - da anhm ich mir dann vor sofort zu zahlen, sobald es möglich wird (was heute der Fall war)


Für die Hauptforderung müssen sie dich nicht in Verzug gesetzen, für die Anwaltsgebühren und die Anwaltspauschale aber schon. Denn diese sind ein typischer Verzugsschaden im Sinne von § 286 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html ). Unter einer Mahnung versteht man dabei die bestimmte und eindeutige Aufforderung an den Schulder, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen. Da hätte ich bei der Mitteilung vom 12.04. Zweifel, denn diese enthält weder einen genauen Betrag, noch eine eindeutige Aufforderung, noch eine Fristsetzung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 17.April 2015, 23:15:01
Jo, aber PayPal ist halt in Vorleistugn getreaten für diese 25 Euro. Damit bin ich wohl automartisch im Verzug ab dem Tag, an dem die Lastschrift zurückgewiesen wurde (+30). So irgendwie hab ich das gelesen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 17.April 2015, 23:35:35
Hmmm... aber was in der Erinnerung fehlt ist doch die Fristsetzung, oder? Normalerweise hat man eine Woche, manchmal zwei. Aber woher sollst du das wissen, wenn sie es dir nicht schreiben?

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 17.April 2015, 23:46:46
Das stand in irgnedner Mail vorher. War wohl der 8.04. Ich habs verschnarcht, bzw. war auch Pleite. Ich hab auch kein Problem damit, ein paar Euro Verzugszinsen/Mahngebühr zu zahlen, aber 82 Euro an den Abzockverein bei ner Anfangsforderung von 25? Ich glaube nicht ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 18.April 2015, 07:14:22
Ohne Rechtsspezialst zu sein... gibt es nicht einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, welcher hier vielleicht so gar nicht passt?

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 18.April 2015, 15:13:36
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gibt es explizit nur im öffentlichen Recht. Im bürgerlichen Recht ist er z.B. durch die Vorschrift des § 138 BGB aber auch (teilweise und vereinfacht) verankert. Daneben gibt es noch die Rundumkeule des § 242 BGB, die von der Rechtsprechung des öfteren mal genutzt wird, wenn ihr ein Ergebnis gar nicht passt  :P

Das Problem in Whites Fall ist, dass die Anwaltsgebühren wohl so halbwegs hinkommen, ich kenne mich da aber nicht genau aus. Entbehrlich ist eine Mahnung jedenfalls eigentlich nur in den Fällen des § 286 Abs. 2, wäre hilfreich, wenn du die entsprechende Mail mit dem automatischem Verzug mal kurz copy pasten könntest.

Hast du jetzt schon was hingeschrieben oder wartest du erstmal auf die Post?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2015, 01:00:14
Zitat
...


Der negative Kontostand beträgt 24.95 €.
Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.
Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.
Und so einfach funktioniert's:
  • Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
  • Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
  • Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 0800 3304 373, von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.

...
Von automatisch im Verzug steht da allwrdings nichts, das scheint aber durchs Gesetz so geregelt zu sein, wenn ich die entsprechende Passage richtig interpretiert habe.

Der Schrieb von KSP war übrigens Samstag in der Post, sogar "unterschrieben". Also man sieht schon, dass die Unterschrift gedruckt ist und keinesfalls"eigenhändig" war, außerdem fehlt der Vorname. Nicht nur in der Unterschrift, sondern auch im Druck.
Sprich
"MfG

Nachname
Rechtsanwältin"
Soweit ich weiß könntem an sich daran auch aufhängen. Aber ich werde Sonntag oder Montag mal bei PP anrufen und die darauf hinweisen, dass das Geld schon angewiesen ist, bzw es schon war bevor ich was von den Inkassofritzen bekommen habe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kottikoroschko am 19.April 2015, 10:17:22
Stimmt es mit dem Kontostand an sich denn?

Mein erster Gedanke war "Das ist ne Spam Mail" xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 19.April 2015, 15:35:53
Stimmt es mit dem Kontostand an sich denn?

Mein erster Gedanke war "Das ist ne Spam Mail" xD

Davon muss man in der Regel ausgehen.
Darum sagte ich ja auch, dass ich direkt mit PayPal kommunizieren würde.

Und wenn ich dann eine Kommunikation mit dem Inkassounternehmen führen müsste, würde ich vorher eine schriftliche (per Post, nicht per Mail) Bestätigung des Auftragsunternehmen (in diesem Falle PayPal) fordern, dass sie wirklich dieses Inkassunternehmen beauftragt haben. Kann ja jeder kommen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2015, 22:58:25
Ja, der Kontostand stimmte. Keine angst, ich würde mich hier nicht nach irgendwas erkundigen, wenn ich nicht wüsste, dass es korrekt ist. Zwecks Zeitchsinden werde ich aber bei PP eben die Anfrage nach der Bestätigiung stellen.

Was die Sache mit dem Zahlungsverzug angeht habe ich niochmal gegoogelt und hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnkosten---f94475.html einen ähnlich gelagerten Fall gefunden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 19.April 2015, 23:05:43
Ja, der Kontostand stimmte. Keine angst, ich würde mich hier nicht nach irgendwas erkundigen, wenn ich nicht wüsste, dass es korrekt ist. Zwecks Zeitchsinden werde ich aber bei PP eben die Anfrage nach der Bestätigiung stellen.

Was die Sache mit dem Zahlungsverzug angeht habe ich niochmal gegoogelt und hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnkosten---f94475.html einen ähnlich gelagerten Fall gefunden.

Also abgesehen davon, dass ich persönlich der Argumentation des zitierten Amtsgerichtes nicht unbedingt folgen würde und die Sachlage mit paypal nochmal etwas anders liegt, weil deren Forderung gegen dich erst in dem Moment entsteht, in dem sie für dich in Vorzahlung gehen, reicht das von dir gepostete Schreiben wohl leider, um dich in Verzug zu setzen. Daher würde ich dem Rat von GameCrasher erstmal folgen und auf Zeit spielen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2015, 23:08:30
Und während ich das tue verstreicht die Frist (23.04.) die das Inkassounternehmen (mMn reichlich knapp bemessen) gesetzt hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 20.April 2015, 18:58:11
Ist das hier vielleicht Dein Fall?

http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/ (http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.April 2015, 21:38:53
Ist das hier vielleicht Dein Fall?

http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/ (http://www.mimikama.at/allgemein/paypal-phishing-mit-berraschender-technik/)

Das liest sich nicht annähernd nach dem, was White hier hat verläuten lassen. :-X
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.April 2015, 21:56:08
Nein, nein. Hab mit PP telefoniert und auch die Inkassofritzen haben von sich aus bei mir angerufen. Mal sehn, vermutlich komm ich aus der Sache raus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.April 2015, 23:46:23
Wäre wünschenswert. Kannst ja dann berichten, was das Ganze so erbrachte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 21.April 2015, 07:39:27
Ok, ok. Habe den Zusammenhang nur wegen des Wortes "PayPal" hergestellt, aber zugegebenermaßen nicht durchgelesen.  :-[
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 21.April 2015, 10:36:58
Unabhängig von zweifelhaften Rechtslagen, kann ich in solchen Fällen nur empfehlen, mit dem Unternehmen und dem Inkassounternehmen zu kommunizieren und Kompromissvorschläge zu unterbreiten und Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.

Dass Du bereits gezahlt hast, gelangt Dir da auch zum Vorteil.

Die Taktik "toter Fisch" und "Zeitschinden" hilft in solchen Fällen in der Regel nicht weiter.

Schön, wenn Ihr das aus der Welt schaffen könnt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 21.April 2015, 10:42:41
Die Zahlung an PP ist bereits eingegangen, dort hieß es ich solle mich kommenden Montag nochmal melden, die würden versuchen den Auftrag bei der Inkassogedöhns zurückzuziehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 21.April 2015, 10:47:50
Unabhängig von zweifelhaften Rechtslagen, kann ich in solchen Fällen nur empfehlen, mit dem Unternehmen und dem Inkassounternehmen zu kommunizieren und Kompromissvorschläge zu unterbreiten und Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.

Dass Du bereits gezahlt hast, gelangt Dir da auch zum Vorteil.

Die Taktik "toter Fisch" und "Zeitschinden" hilft in solchen Fällen in der Regel nicht weiter.

Schön, wenn Ihr das aus der Welt schaffen könnt.

Nun ja, leider werten die Inkassounternehmen gerade bei zweifelhaften Forderungen Kompromissvorschläge und Zahlungsbereitschaft gerne als Schuldeingeständnis. Da die Forderung gegen White aber wohl bestehen sollte und nur die Höhe eventuell zweifelhaft ist, kann ich mich deinem letzten Satz nur vollends anschließen  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 21.April 2015, 10:56:46
Richtig, ich bestreite die Forderung ja nicht. Naja was letztlich dabei rum kommt muss man sehen. Jedenfalls werde ich keine 83 Euro an die Inkassoanwälte abdrücken. Wer weiß, vioelelciht bieten die ja einen Kompromiss an. Deren Auslagen (sagen wir Porto, Papier und ein paar Euro fürs Ego) würde ich zahlen, aber den Rest... Nene...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 21.April 2015, 10:59:14
Sowas wie "Schuldeingeständnisse" gibt es ja bei zivilrechtlichen Forderungen gar nicht.

Entweder besteht eine Forderung, oder sie besteht nicht. Ich kann auch im Zweifel immer unter Vorbehalt zahlen und würde das in solchen Fällen auch tun. Wenn sich anschließend heraus stellt, dass die Forderung unberechtigt war, habe ich da auch wieder Herausgaberechte.

Ich wollte nur davon abraten, Dinge aussitzen zu wollen. Das hilft in solchen Fällen nie.

Dieser Ratschlag bezieht sich im Übrigen immer nur zunächst auf die Grundforderung und nicht zwangsweise auf die "Nebenkosten" wie Mahn- oder Inkassogebühren. Über die kann man trefflich streiten, sollte man aber erst tun, wenn die zugrunde liegende Schuld beglichen ist, da man dann einfach in einer viel komfortableren Situation ist.

Genau das ist ja auch die Vorgehensweise von White - und die ist aus meiner Sicht am ehesten erfolgsversprechend.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 21.April 2015, 11:36:05
Theoretisch gibt es ein Schuldeingeständnis nach §§ 780 ff. BGB schon. Das dürfte bei Inkassounternehmen i.d.R. nur nicht durchgehen, weil die Schriftform nicht gewahrt ist. Im übrigen schließe ich mich deinem Rat bezüglich der Grundforderung an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 21.April 2015, 11:37:54
Sehe ich auch so. Habe ja auch gesagt, dass man mit PayPal da direkt sprechen sollte, da ja diese bereits überwiesen wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 22.April 2015, 14:21:55
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, an einem im Vertrag bzw. im dazugehörigen Mitarbeiterreglement festgelegten gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, ohne dass irgendetwas Spezielles ansteht?

Aus meiner Sicht nicht, aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne, wollte ich erst noch hier in die Runde fragen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 22.April 2015, 14:28:43
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, an einem im Vertrag bzw. im dazugehörigen Mitarbeiterreglement festgelegten gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, ohne dass irgendetwas Spezielles ansteht?

Aus meiner Sicht nicht, aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne, wollte ich erst noch hier in die Runde fragen.

Arbeitest du in Deutschland oder in der Schweiz?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 22.April 2015, 14:49:01
@White:

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und zusätzlich mit dem Wissen aus meiner Versicherunsgkaufmannausbildung:

Maßgeblich ist IMMER Schriftform. Fax wird toleriert und von Gerichten in der Regel akzeptiert. Alles andere ist gaga. Ergo richtig gehandelt und an Paypal überwiesen.

@Feno:

Schichtbetrieb? Fallen Zuschläge an (Betriebsvereinbarungen, (Tarif)vertrag)? Betriebliche Notwendigkeit?

Ansonsten nein.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 22.April 2015, 14:52:20
Maßgeblich ist IMMER Schriftform. Fax wird toleriert und von Gerichten in der Regel akzeptiert. Alles andere ist gaga. Ergo richtig gehandelt und an Paypal überwiesen.

Das ist nur teilweise korrekt. De-Mails wären ebenso rechtlich bindend/geltend wie ein Brief oder Fax.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 22.April 2015, 15:01:08
Ja gut, dass kommt dann für nicht DE-Mailer eh per Post. ;-)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 22.April 2015, 16:05:55
Darf mich der Arbeitgeber zwingen, an einem im Vertrag bzw. im dazugehörigen Mitarbeiterreglement festgelegten gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, ohne dass irgendetwas Spezielles ansteht?

Aus meiner Sicht nicht, aber bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne, wollte ich erst noch hier in die Runde fragen.

Arbeitest du in Deutschland oder in der Schweiz?

Stimmt, hätte ich noch erwähnen können. Schweiz und es geht um den 1. Mai, es gibt aber praktisch bei jedem geregelten Feiertag ausser beim Nationalfeiertag immer wieder Diskussionen.



...
@Feno:

Schichtbetrieb? Fallen Zuschläge an (Betriebsvereinbarungen, (Tarif)vertrag)? Betriebliche Notwendigkeit?

Ansonsten nein.


Kein Schichtbetrieb und weder Notwendigkeit noch sonst was. Einfach weil der Chef plötzlich von gestern auf heute meinte, es müsse gearbeitet werden, weil der 1. Mai in einigen anderen Kantonen nicht als gesetzlicher Feiertag gilt. Wir sind aber im Kanton Zürich und da gilt es. Und eben, dazu haben wir das mit einem Zusatzvertrag geregelt, in welchem der Tag als gesetzlicher Feiertag aufgeführt wird.
Wer arbeitet, erhält halt 150% statt 100% zur Kompensation. Das ist ja auch ok, aber er darf mir nicht sagen, du MUSST an dem Tag arbeiten. Ich bin davon nicht betroffen, aber geht mir da mehr ums Prinzip. Offiziell ist es auch noch nicht, das wird erst nächsten Mittwoch (also 2 Tage vor dem 1. Mai) mitgeteilt, was an sich schon ein Witz ist. Ich habe meinen Leuten jetzt gesagt, sie müssen definitiv nicht arbeiten und nehme es dann auf meine Kappe, weil nur schon die Herangehensweise schwachsinnig ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 22.April 2015, 17:37:14
Ok, schweizer Recht kenn ich nicht. In Deutschland musst du btw. vier Tage VORHER wissen wann du arbeiten musst. Ansonsten DARFST du ohne Konsequenzen verweigern.

Mal nachhaken wie das in der Schweiz ist?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 22.April 2015, 17:50:51
Und dann kommt wieder der Unterschied zwischen Recht haben und Kompromisse eingehen.

Ich denke, dass es dem Arbeitsverhältnis nicht zuträglich wäre, das jetzt hart durchzufechten. Mein Vorschlag wäre: Bereitschaft für den 01.05. signalisieren und damit die Bitte zu verbinden, für zukünftige Fälle eine verbindliche Vereinbarung zu finden.

Falls das nicht gelingt, musst Du Dir halt überlegen, ob Dich das so sehr ärgert, dass Du darüber einen Rechtstreit und ggf. eine dauerhafte Störung des Arbeitsverhältnisses in Kauf nehmen möchtest.

Dich selbst solltest Du halt fragen, ob Du für einen Arbeitgeber, der so mit Dir umgeht, arbeiten möchtest und/oder ob Du auf den Job so sehr angewiesen bist und Alternativen so unwahrscheinlich sind, dass Du das in Kauf nimmst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 22.April 2015, 19:10:51
Ich wäre kompromissbereit, wenn das früher kommuniziert worden wäre. Weil man davon ausgeht, dass man da frei hat und vielleicht den Tag schon verplant hat, kann man schlecht 2 Tage vorher seine Pläne alle umkrempeln, nur weil die das wollen. Dazu macht es überhaupt keinen Sinn. Wir haben 95% Firmen mit Sitz in der Schweiz als Kunden, mindestens 3/4 davon hat am 1.5. frei (behaupte ich jetzt einfach). Ausser im technischen Support kann es gar nix geben, was nicht einen Tag warten könnte. Und wenn es die letzten 10 Jahre so war, dass man an dem Tag frei hatte, kann man das einfach nicht 2 Tage vorher mitteilen, dass das plötzlich nicht so ist. Dazu müsste doch das interne Reglement geändert werden. Und dieser Änderung musst du dann halt zustimmen oder gehen. Finde ich zumindest.

Aber eben, mich betrifft es nicht direkt. Finde es nur nicht fair. Und würde mir 2 Tage vor einem Feiertag mitgeteilt werden, dass ich arbeiten muss, würde ich mich weigern. Aber nur weil ich wohl weniger auf den Job angewiesen bin als umgekehrt (auch wenn keiner unersetzlich ist). Andere sind aber nicht in der komfortablen Position und sind tatsächlich auf den Job angwiesen und sagen Ja und Amen zu allem und wenn man das als Arbeitgeber halt ausnutzt, ist es einfach schade. Ich habe meinen Mitarbeitern frei gegeben, auch wenn das gegen die noch nicht offizielle Info der Geschäftsleitung ist. Da stehe ich dann auch gerade und trage die Konsequenzen. Einfach weil es meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist...ob rechtens oder nicht, ist mir im Endeffekt egal.

Als ich dann so heute das Mitarbeiterreglement so durchgelesen habe, habe ich auch noch was anderes entdeckt. Vorletztes Jahr hatte ich 3 Todesfälle in der Familie zu beklagen. Meine beiden Grosseltern im Abstand von einer Woche und mein Onkel. Laut Reglement hätte ich pro Grosseltern-Teil 2 Tage frei und wegen des Onkels 1 Tag frei. Ich habe je einen halben Tag für die Grosseltern bezogen für die Beerdigung. Beim Onkel gar keinen Tag, ich ging an dem Tag, als ich die Nachricht erfuhr, 3 Stunden früher nach Hause auf meine Kosten bzw. als Kompensation. Natürlich hätte ich eher nachschauen können, ob ich da freie Tage zugute habe, in dem Moment hatte ich aber andere Dinge im Kopf. Dass der Vorgesetzte dann nicht darauf hinweist, dass man ruhig 1-2 Tage nicht arbeiten muss, finde ich menschlich schwach, aber aus Sicht des Arbeitgebers auch wieder irgendwo nachvollziehbar. Wie auch immer. Jedenfalls bin ich heute zum Schluss gekommen, dass trotz der tollen Arbeit und den grossteils tollen Leuten meine Zukunft wohl woanders liegt. Aber ich schweife ab...

Danke jedenfalls für die Antworten, ich dachte irgendwie, ich sei deutlicher im Recht :D Jedenfalls habe ich am Freitag erstmal ein Gespräch mit meinem Chef und da werde ich das sicherlich ansprechen und hoffentlich klären können. Wird jedenfalls kein angenehmer Termin, weil ich noch so vieles ansprechen muss, was mir nicht mehr gefällt und obwohl sie mich bestimmt gerne behalten würden, sitze ich halt am kürzeren Hebel und wenns knallt, dann bin ich da ziemlich schnell weg vom Fenster...was aber eben eigentlich auch nicht so schlimm wäre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 22.April 2015, 19:26:54
Ich wäre kompromissbereit, wenn das früher kommuniziert worden wäre. Weil man davon ausgeht, dass man da frei hat und vielleicht den Tag schon verplant hat, kann man schlecht 2 Tage vorher seine Pläne alle umkrempeln, nur weil die das wollen.

Dann sag doch einfach, dass du grunsätzlich dazu bereit gewesen wärest, aber so kurzfristig nicht zusagen kannst, weil du bereits ein/e Reise/Trip/Ausflug/etc. geplant hast. "Vielleicht beim nächsten Mal, wenn es genug Vorlauf gibt." ;)
So hast du nicht gesagt, du willst nicht und zwingen könnte er dich so oder so nicht...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 22.April 2015, 19:47:39
Ich denke ich verstehe Feno da ganz gut, ihm geht es in erster Linie nicht um seine eigene Person sondern um sein Team. Und ich finde es ehrlich gesagt sehr gut wie du das Handhabst, du gibst deinem Team Sicherheit und das macht gute Führung für mich aus, es gibt zu viele die gerade in grossen Firmen nach oben immer einen Buckel machen. Klar ist das jetzt ein Fall wo es der Firma besser gefällt wenn gearbeitet wird, aber es gibt zu viele Ja-Sager und das kann keiner Firma recht sein.

Falls du gehen musst sag mir bescheid, vielleicht kann ich dir hier was besorgen ;-)

Für mich sind Entscheidungen auf den letzten Drücker immer der Abgrund einer Firmenkultur, das ist weder professionell noch motivierend und auf lange Sicht immer kontraproduktiv.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 22.April 2015, 20:31:04
...
Falls du gehen musst sag mir bescheid, vielleicht kann ich dir hier was besorgen ;-)
...
Irgendwann komme ich darauf zurück :) Mein Spanisch ist aber noch nicht besser geworden ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 22.April 2015, 20:39:36
Inwiefern du deutlich im Recht bist, kann dir leider niemand von uns so genau sagen, weil wir nur das deutsche Recht kennen  :)

Eine ganz gute Schilderung zur deutschen Rechtslage gibts übrigens zum Beispiel hier:

http://www.ahs-kanzlei.de/2014/11/sonntagsarbeit/

Berichte dann mal weiter, wie das Gespräch mit deinem Chef gelaufen ist (natürlich nur, wenn das für dich okay ist).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 22.April 2015, 20:47:38
Das war mir natürlich bewusst, dass ihr nur das deutsche Recht kennt. Aber ging mir auch etwas darum, meine Gedanken zu teilen und zu gucken, was andere darüber denken oder ob ich da total auf dem Holzweg bin. Von daher mein Dank für eure Ansichten, das hat mir doch schon sehr geholfen. Natürlich werde ich berichten, was schlussendlich dabei rausgekommen ist. Ich gehe schon mit einem etwas mulmigen Gefühl da rein. Für mich wäre es schon ein Erfolg, wenn da klare Strukturen rein kommen, bei denen vielleicht beide Seiten Kompromisse eingehen müssen, aber es auch für beide Seiten eine Lösung ist, mit der man Leben und worauf man sich künftig auch einstellen kann. Dazu bin ich aber auch total überfordert mit meiner neuen Aufgabe und fühle mich etwas alleine gelassen, das muss da auch noch Platz haben :D Ist aber auch wieder eine andere Geschichte und OT.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 22.April 2015, 21:06:48
Ich würde im Gespräch einbringen, dass das bei den Mitarbeitern nicht gut ankommt, wenn sie kurz vor knapp davon erfahren von so einer Maßnahme. Das könnte die Moral beschädigen. Schlag vor, es eher schon diese Woche kundzutun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 25.April 2015, 10:38:20
Also Gespräch verlief ausserordendlich gut. Ich habe meinen Standpunkt klar gemacht und hatte auch das Gefühl, ernst genommen zu werden. Chef räumte auch ein, dass das von der GL nicht optimal war. Glücklicherweise war ich dann auch nicht der einzige, der da das Gespräch gesucht hat. Ergebnis war jedenfalls, dass es noch gestern kommuniziert wurde und das auch etwas anders als geplant. Ursprünglich war geplant "Du und du arbeitet am 1.5., keine Diskussion". Das wurde geändert zu "Wir wären froh, wenn der eine oder andere am 1.5. arbeiten würde, das kann dann zu 150% kompensiert werden. Wenn sich bis um 16 Uhr nicht genügend freiwillig bereit erklären, müssen wir welche bestimmen, um das Daily Business abdecken zu können, weil nicht die ganze Schweiz frei hat. Entschuldigt die kurzfristige Mitteilung, nächstes Mal werden wir dies frühzeitig mitteilen."

Und siehe da, es gab ausreichend Leute, die sich freiwillig dazu bereit erklärten (natürlich waren die Arschkriecher, die vorher noch am lautesten gemotzt haben, sofort dabei, aber das ist wieder ein anderes Thema) :D Jedenfalls ist alles in Butter und ich bin gespannt, wie es beim nächsten nicht-gesamtschweizerischen Feiertag sein wird :)

Ente gut alles gut
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 28.April 2015, 12:24:26
So, dann wieder zu der PayPal-Gecshichte. PayPal hat mir heute mitgeteilt, dass sie zwar versucht hatten, die Forderung vom Inkassounternehmen "zurück zu holen", es aber nicht geklappt hat. Jetzt warte ich natürlich darauf, was diese Inkassohampelmänner unternehmen werden, denn eine Antwort auf meine Mail, die vor über einer Woche an die ging steht noch aus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 28.April 2015, 12:27:18
Haste ne Frist gesetzt für eine Antwort? ;)
Hätte da einfach mal versucht (auch wenn wohl nicht rechtsgültig) zu schreiben: "Sollte mir bis xx.xx.2015 keine Beanstandung Ihrerseits vorliegen, erachte ich das Thema in beidseitigem Einverständnis für abgeschlossen."
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 28.April 2015, 12:30:19
Naja, das ist ne Anwaltskanzleim, die werden wissen, dass das nicht rechtsgültig ist. Genauso werden sie wissen, dass sie nur minimale Chancen haben Geld von mir zu bekommen, wenn die Hauptforderung bereits beglichen war, bevor ich schriftlich Kenntnis über deren Einschaltung bekommen habe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 28.April 2015, 14:12:04
Naja, das ist ne Anwaltskanzleim, die werden wissen, dass das nicht rechtsgültig ist. Genauso werden sie wissen, dass sie nur minimale Chancen haben Geld von mir zu bekommen, wenn die Hauptforderung bereits beglichen war, bevor ich schriftlich Kenntnis über deren Einschaltung bekommen habe.

Da hast du allerdings Recht. War auch eher als eine nicht ganz ernstgemeinte Stichelei von mir. ;)
Wobei solch ein Zusatz in Anschreiben oft zu schnelleren Reaktionen verhilft. ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Mai 2015, 15:20:23
Es geht weiter... eben per Mail eingetrudelt.
-----------------------------------
Sehr geehrter Herr XXXXX,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat uns unsere Mandantin über den Eingang der Zahlung auf die zu obigem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung informiert, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.

Da wir bereits vor dem Ausgleich der Hauptforderung mit der Geltendmachung beauftragt waren, schulden Sie unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden, d. h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, vorgerichtliche Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5,00%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Wir haben Sie daher aufzufordern, die aktuell noch offen stehende Restforderung in Höhe von EUR 82,17 bis zum

                                   12.05.2015

zum Ausgleich zu bringen.


----------------------------

Jetzt frag ich mich natürlich, wie ich darauf reagieren soll. Wie gesagt, es ging ursprünglich um 25 Euro, die bereits bezahlt sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 05.Mai 2015, 15:44:39
Per Mail? Das riecht für mich immer nach Abzocke. Das aber kannst Du auasschließen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Mai 2015, 15:55:31
Das kann ich ausschließen, das höngt immer noch an der real existierenden Forderung die vorher erwähnt wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 05.Mai 2015, 16:24:28
Das kann ich ausschließen, das höngt immer noch an der real existierenden Forderung die vorher erwähnt wurde.

Kannst du nachweisen, dass deine Zahlung bereits vor der Ausstsellung der Initialmail getätigt wurde?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Mai 2015, 17:10:40
Nein, ich kann nur nachweisen, dass meine Forderung beglichen wurde, bevor ich die Post von denen im Briefkasten hatte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 05.Mai 2015, 17:24:35
Nein, ich kann nur nachweisen, dass meine Forderung beglichen wurde, bevor ich die Post von denen im Briefkasten hatte.

Können Sie dir nachweisen, dass du die erste Mail gelesen hast? Gilt ansonsten nicht der Tag, wo der Brief im Kasten eingetrudelt ist? Du bist nicht rechtsschutzversichert?

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Mai 2015, 17:28:34
Ich bin Rechtsschutzversichert, und die können mir nciht nachweisen, dass ich die erste Mail gelesen hab. DAs ändet aber vermutlich nichts dran, dass ich mit meiner Zahlung einige _Tage nach der von PayPal gesetzten frist war, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 05.Mai 2015, 17:46:13
Ich weiß jetzt nicht mehr genau wie das mit der Forderung dir gegenüber war, aber du warst ja definitiv im Zahlungsverzug, was du ja zugegeben hattest.
Ich habe einen sehr ähnlichen Fall im Netz gefunden, der dir eventuell hier nicht gefallen wird:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103471-inkasso-gebuehren-zahlen---hauptforderung-ist-zu-spaet-beglichen-worden

Allerdings ist hier auch von einer vorangegangenen Mahnung die Rede. Das war bei dir aber nicht der Fall, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Mai 2015, 17:51:36
Ich habe keine Mahnung von PayPal erhalten, allerdings Zahlungserinnerungen per Mail.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 05.Mai 2015, 17:56:56
Ich habe keine Mahnung von PayPal erhalten, allerdings Zahlungserinnerungen per Mail.

Das ist gleichzusetzen in diesem Falle.

Zitat
Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Mahnungen bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden.

Quelle: https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung


Meine unqualifizierte Meinung wäre, dass du definitiv zahlen musst, und deine Bemühungen dahingehend lenken solltest, die Kosten zu mindern.

Zitat
In welcher Höhe die Inkassokosten von Ihnen erstattet werden müssen, ist nach der unterschiedlichen Rechtsprechung allerdings umstritten. Sie reichen von einer 0,3-Gebühr nach dem RVG  i. V. m. Nr. 2302 VV bis hin zu einer 1,3-Gebühr i. V. m. Nr. 2300 VV (zuzüglich Auslagenpauschale + Mehrwertsteuer). Mit einfachen Worten: Der Rahmen ist durchaus weit und orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vielfach verwenden Inkassofirmen geradezu standardisiert eine 1,3-Gebühr, ohne hier eine nähere Begründung abzugeben.
Zitat
Wehren Sie sich gegen den Ansatz einer 1,3-Gebühr mit dem Argument, dass ein Standard-Mahnschreiben als Schreiben einfacher Art angesehen werden muss und daher nur eine 0,3-Gebühr berechtigt sei.



EDIT:

Ich hab grade noch was Interessantes gefunden. Eventuell kannst du das ja nochmal probieren:

Zitat
überweisen Sie 3,00 € Zinsen und Mahnkosten von max. 5,00 €.

Schreiben Sie in dem Verwendungszweck die vom Inkassounternehmen angeforderten Daten mit dem Zusatz: "Nur Zinsen, nur Mahnkosten".

Verfassen Sie zeitgleich ein Schreiben in welchem Sie das Inkassounternehmen darauf aufmerksam machen, dass die Hauptforderung bereits beim Gläubiger bezahlt wurde, dass Sie Zinsen und die Mahnkosten anteilig überwiesen haben und der restlichen Kostenrechnung widersprechen. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 05.Mai 2015, 18:06:57
Ich bin Rechtsschutzversichert...

Dann frag doch mal einen Anwalt!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 05.Mai 2015, 18:13:35
Ich bin Rechtsschutzversichert...

Dann frag doch mal einen Anwalt!

Genau darum ging es mir. Die Versicherungen haben doch eigentlich immer eine entsprechende "Hotline", oder?

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.Mai 2015, 18:30:23
Würde auch zu einem Telefonanruf bei der Rechtsschutzversicherung raten. Mit dem Schreiben von paypal, das du hier mal gepostet hattest, wurdest du in jedem Fall in Verzug gesetzt. Ansonsten würde auch die Mail des Inkassounternehmens als Mahnung ausreichen, da entscheidend für den Zugang einer Erklärung ist, dass sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, dass mit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen zu rechnen ist. Auf eine tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Daher besteht die Forderung meiner Meinung nach in jedem Fall dem Grunde nach, lediglich zur Höhe kann ich nichts sagen. Die Methode von Game Crasher könnte unter Umständen funktionieren, wenn das Inkassounternehmen keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung hat, um noch den aus ihrer Sicht relativ geringen Restbetrag einzutreiben. Eventuell könnte man noch hinzufügen: " Durch Annahme dieser Leistung erklären Sie, dass jegliche Verpflichtungen abgegolten sind." Würde mich aber wie gesagt an einen Anwalt wenden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.Mai 2015, 18:47:56
Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.Mai 2015, 19:00:04
Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank

Dass man keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf, könnte sich wohl höchstens aus den AGB von Kabel Deutschland ergeben. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habt ihr die Aussage des Mitarbeiters, dass der alte Vertrag dann hinfällig wird, schriftlich? Wenn ja, dann dürfte es in jedem Fall kein Problem geben. Wenn nein, dann würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten und notfalls den neuen Vertrag widerrufen, sofern überhaupt ein Widerrufsgrund besteht. Dabei unebdingt die Frist des § 355 Abs. 2 BGB beachten, 14 Tage ab Vertragsschluss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.Mai 2015, 19:24:44
Auch mal eben eine Frage:

Meine Freundin zieht am Wochenende um. Wir haben nun schon mal vorsichtshalber bei Kabel Deutschland (KD) angerufen und gesagt, dass wir gerne umziehen würden. Der Vertrag würde noch bis September gehen, wenn wir ihn mitnehmen würden. Nun hat uns der Mitarbeiter einen neuen 24 Monatsvertrag gegeben und gemeint, dass damit der "alte" Vertrag hinfällig wird. Wenn der Techniker vor ORt war und den neuen Vertrag angeschlossen hat sollen wir bei KD anrufen und unsere neue Kundennummer durchgeben etc., dann wird der alte Vertrag abgestellt, da man gar keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf meinte er. Ist dies so? Oder sollten wir den neuen Vertrag widerrufen? Bitte um kurzen Rat. Vielen Dank

Dass man keinen zweiten Vertrag bei KD haben darf, könnte sich wohl höchstens aus den AGB von Kabel Deutschland ergeben. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Habt ihr die Aussage des Mitarbeiters, dass der alte Vertrag dann hinfällig wird, schriftlich? Wenn ja, dann dürfte es in jedem Fall kein Problem geben. Wenn nein, dann würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten und notfalls den neuen Vertrag widerrufen, sofern überhaupt ein Widerrufsgrund besteht. Dabei unebdingt die Frist des § 355 Abs. 2 BGB beachten, 14 Tage ab Vertragsschluss.

Das ganze haben wir per Telefon "abgeschlossen". Der Vertrag wird zugeschickt. Die Aussage des Mitarbeiters war auf Band. Oder auch nicht. Da bin ich mir nun nicht so sicher. Also ist dies nicht so üblich ja, dass man keine 2 verschiedene Verträge an 2 verschiedenen Orten haben darf. Das war uns ein bisschen suspekt
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Aki am 05.Mai 2015, 20:10:51
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.Mai 2015, 20:13:58
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.Mai 2015, 20:52:15
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?

Vermutlich hat Kabel Deutschland einen Vertrag mit dem Vermieter über Fernsehen für alle Mietwohnungen, so dass diese Leistung in eurem Vertrag damit nicht umfasst wäre. Es sollte aber in euren Vertragsunterlagen stehen, zu welchen Leistungen sich KD verpflichtet hat. Ob ihr zwingend einen neuen Vertrag braucht, hängt wohl auch damit zusammen, ob KD Fernsehen auch einzeln anbietet. In dem Fall wäre es zumindest theoretisch denkbar das in einem neuen Vertrag zu bestellen und den alten über Internet und Telefon (?) weiterlaufen zu lassen.

In der Regel dürften die Angebote aber jedenfalls so gestaltet sein, dass Fernsehen+Telefon+Internet am günstigsten ist, so dass sich ein neuer Vertrag wohl wirklich lohnen dürfte. Außerdem würde dann eine womöglich anfallende Umzugspauschale entfallen und ihr hättet alle Leistungen in einem Vertrag. Zumindest wenn ihr ohnehin KD behalten wolltet, erscheint mir das daher als bestes Vorgehen. Trotzdem würde ich mir unbedingt nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass der alte Vertrag mit Abschluss des neuen hinfällig wird und keine Verpflichtungen mehr begründet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.Mai 2015, 21:03:20
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies die normale Vorgehensweise bei Kabeldeutschland ist. Für mich hört sich das so an, als wäre der Mitarbeiter auf die Provision für den Abschluss scharf gewesen. Normalerweise läuft der Vertrag ohne Änderung der Laufzeit und Vertragsbedingungen nach Umzug am neuen Standort weiter, sofern dieser versorgt werden kann. Ich würde auch auf eine schriftliche Bestätigung des Vorgehens bestehen, sonst steht ihr hinterher mit 2 Verträgen dar.

Ok. Dann werde ich dies nochmal beantragen. Bei KD gibt es Umzugskosten die man verrechnen will, wenn der Vertrag weiterlaufen soll.

Vielleicht liegt es daran? Wir möchten gerne nun auch TV dabei haben. Mussten wir bis dato nicht zahlen, da dies in den Nebenkosten enthalten war. Nun brauchen wir sowieso einen neuen Vertrag. Ändert dies etwas?

Vermutlich hat Kabel Deutschland einen Vertrag mit dem Vermieter über Fernsehen für alle Mietwohnungen, so dass diese Leistung in eurem Vertrag damit nicht umfasst wäre. Es sollte aber in euren Vertragsunterlagen stehen, zu welchen Leistungen sich KD verpflichtet hat. Ob ihr zwingend einen neuen Vertrag braucht, hängt wohl auch damit zusammen, ob KD Fernsehen auch einzeln anbietet. In dem Fall wäre es zumindest theoretisch denkbar das in einem neuen Vertrag zu bestellen und den alten über Internet und Telefon (?) weiterlaufen zu lassen.

In der Regel dürften die Angebote aber jedenfalls so gestaltet sein, dass Fernsehen+Telefon+Internet am günstigsten ist, so dass sich ein neuer Vertrag wohl wirklich lohnen dürfte. Außerdem würde dann eine womöglich anfallende Umzugspauschale entfallen und ihr hättet alle Leistungen in einem Vertrag. Zumindest wenn ihr ohnehin KD behalten wolltet, erscheint mir das daher als bestes Vorgehen. Trotzdem würde ich mir unbedingt nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass der alte Vertrag mit Abschluss des neuen hinfällig wird und keine Verpflichtungen mehr begründet.

Ja genau so schaut es aus. Schriftlich sollte s diese Woche eigentlich verschickt werden. Und auch ein Termin mit dem Techniker für die neue Wohnung sollte gemacht werden. Gut, die Woche ist ja noch jung ...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 06.Mai 2015, 08:37:39
Also gestern hat meine Freundin nochmal mit KD telefoniert. Ich glaube insgesamt eineinhalb Stunden wurde sie weitergereicht usw. bis endlich mal ein fähiger Mitarbeiter zur Stelle war. Der MA, der uns das Angebot am Telefon fertig gemacht hat war wohl wirklich nur auf seine Provision kurz vor Feierabend aus. Er hat wohl bereits die gesamte Hardware und Briefe etc. an die neue Adresse geschickt, die aber erst ab dem kommenden Wochenende bezogen wird. Wir sollten nun ein Schreiben aufsetzen mit der sofortigen Kündigung und auf die Kulanz von KD hoffen, da wir ja weiterhin Kunde bleiben mit dem neuen Vertrag. Ansonsten würden wir wohl erstmal nur TV dazu buchen zum Vertrag und den alten Vertrag mitnehmen und im September uns dann etwas neues suchen. Schwierig und nervig alles. Aber daraus kann man auch seine Lehren ziehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 06.Mai 2015, 13:47:04
Würde bei mir in jedem Fall dazu führen, dass ich mir einen anderen Anbieter suche...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 06.Mai 2015, 13:48:25
Satelittenschüssel und Telefon/Internet sonstwo ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 06.Mai 2015, 13:51:28
Satelittenschüssel und Telefon/Internet sonstwo ;)

Auch mit Mehrkosten verbunden und ich könnte später meine Unibox nicht mitnehmen, auf die ich durch mein Home-Streaming nicht verzichten möchte.

Tja - ich habe es sonst auch immer lieber in den Shop zu gehen. Am Telefon ist halt immer so eine Sache. Oder man hat einen Neuvertrag und keine weiteren Probleme. Das hätte es auch gelöst. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 13.Mai 2015, 11:14:02
Nochmal zur PayPal-Geschichte:
Hab die Inkassofritzen auf 50,- Euro runter gehandeelt, mehr war ledier nicht zu machen. Um eventuellem Ärger zu entgehen bezahl ichs halt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zuzu am 13.Mai 2015, 14:46:50
Mal eine kleine Frage zum Thema Arbeitsrecht:

Unser Chef kam eben an, 1,5 Stunden vor Feierabend und eröffnete uns Mitarbeitern, dass am Freitag das Büro geschlossen ist und wir alle einen Tag Urlaub abgezogen bekommen.
Dazu muss man wissen, dass wir freitags nur 5 Stunden arbeiten, aber immer einen vollen Arbeitstag abgezogen bekommen, wenn wir Urlaub machen. Also machen wir alle 8 Stunden Urlaub, bekommen aber nur 5 Stunden frei. Prinzipiell in Ordnung, ist eben eine Regelung, damit nicht ständig freitags ein halber Tag Urlaub genommen wird. ist ja auch okay.
Die Begründung des Chefs: Weil ich das Büro zu haben möchte. Unser Chef ist einer von der Sorte, die irgendwann morgens kommen wie sie wollen und gehen wie sie kommen. Wir arbeiten zu 95% selbstständig, brauchen den Chef nur gelegentlich für eine Unterschrift. Es macht also keinen Unterschied, ob der Chef am Freitag freihaben möchte oder nicht.

Darf er uns einfach ohne vernünftige Begründung und derart kurzfristig Urlaub aufbrummen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 13.Mai 2015, 15:05:25
Zitat
Wie viel Betriebsferien sind rechtens?

Den Urlaubswünschen der Mitarbeiter muss – sofern kein dringender betrieblicher Grund vorliegt – entsprochen werden (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Chef ebenfalls nicht einfach spontan Betriebsferien anordnen kann. Mögliche Argumente für die Anordnung von Betriebsurlaub können sein, dass die Lieferanten über die Feiertage ebenfalls nicht arbeiten, dass es zwischen den Jahren nahezu keine Kundenfrequenz gibt, oder aber, dass der Betrieb nur gewährleistet ist, so lange der Chef selbst da ist – wie etwa der Arzt in seiner Praxis. „Grundsätzlich gilt: Der Betrieb kann über höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs verfügen – wann und wie er die restlichen Tage nehmen möchte, das muss dem Mitarbeiter überlassen werden (BAG, Az: 1 ABR 79/92)“, so die D.A.S.-Rechtsexpertin.

Formalien statt Willkür

Der Betriebsurlaub kann nicht willkürlich beschlossen werden, es gelten vielmehr klare formelle Kriterien. Dazu gehört beispielsweise, dass der Urlaub der Mitarbeiter grundsätzlich im Rahmen eines jeden einzelnen Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. „Unabdingbar ist zudem, dass die Betriebsferien in die Schulferien fallen – sonst wären Eltern benachteiligt“, betont die D.A.S.-Juristin. „Außerdem muss der Betriebsurlaub bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Mitarbeiter Planungssicherheit haben."

Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitspracherecht. „Betriebsferien sind nämlich immer mitbestimmungspflichtig und sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sie kann auch vorsehen, dass die Firma aufgrund von Auftragsmangel Urlaub anordnen kann.“ In der Betriebsvereinbarung muss im Vorhinein konkret der Grund für die freien Tage sowie deren Anzahl festgelegt werden. Fehlen solche konkreten Angaben und wird zum Beispiel nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen muss, ist diese Absprache unwirksam (LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06), da sie das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzt."

Quelle (http://www.sicherheit.info/artikel/1115008)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 13.Mai 2015, 17:45:48
Und wer sagts ihm jetzt? XD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 13.Mai 2015, 18:31:25
So einfach wie von GameCrasher dargestellt, ist es indes nicht. Der erste Abschnitt trifft zu, der zweite ist umstritten (Betriebsurlaub muss mMn nicht immer zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein), und der dritte Abschnitt zeigt einem den besten Ansprechpartner: wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hingehen und die Angelegenheit über diesen klären lassen. Sollte es keinen geben, könnte man erwägen für die Zukunft einen zu bilden, da dieser die Rechte der Arbeitnehmer viel besser und mit mehr rechtlichen Möglichkeiten vertreten kann als der Einzelne.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 18.Mai 2015, 21:49:02
Hi,

ich habe auch mal ne Frage. Kurz die Geschichte:
Nach nem langen Shopping Tag mit meiner Schwester in Stuttgart mache ich mich auf den Heimweg. Also steig ich in die Bahn nach Metzingen, da ich Student bin und der VVS-Bereich ab 18 Uhr mit dem Studentenausweis umsonst befahren werden kann, dachte ich auch alles in Ordnung.
Nun werde ich kurz vor Metzingen kontrolliert. Da meinte der Kontrolleur, dass der Bereich Bempflingen-Metzingen nicht zum VVS gehört (ein Kumpel meinte gerade dieser Bereich gehört zu gar keiner Zone, weiß nicht ob das stimmt) und ich doch schwarz gefahren sei, weil ja keine Fahrkarte für den Bereich besitze. Man kann in Bempflingen nicht mal aussteigen, bin mir auch gar nicht sicher ob man sich dafür überhaupt eine Karte kaufen kann.

Bin ich im Unrecht? Und wenn ja, wie komme ich dann möglichst günstig aus der Sache raus?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 18.Mai 2015, 22:27:31
Das VVS-Netz endet in Bempflingen. Am DB-Automaten kann man DB-Anschlusstickets ab Bempflingen kaufen. (habe ich öfters Richtung Tü so gemacht.)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 18.Mai 2015, 22:35:30
Was hat der Kontrolleur gemacht? Deine Daten aufgenommen?
Falls man diese Anschlußtickets am Automaten kaufen kann kannst du höchsten versuchen zu sagen, dass der Automat nicht ging. Ein "der Automat hat meine Karte nciht genommen" hat mir in der fast gleichen Situation den arsch gerettet. Alelrdings hab ich das auch schon dem Kontrolleur gesagt gehabt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 18.Mai 2015, 23:13:03
Also können die tatsächlich verlangen, dass man eine Fahrkarte besitzt, für einen Bereich der nicht angefahren wird? Finde ich nicht fair.

Ja der Kontrolleur hat meine Daten aufgenommen, hat sich dabei nur auf meine Aussage verlassen. Bei der Automaten Ausrede weiß ich, dass man die Automatennummer angeben muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 18.Mai 2015, 23:15:30
Du bist auf einer Strecke gefahren, die nicht zum Netz gehört. Was ist daran nicht fair, wenn man für diese Strecke ein Ticket kaufen muss? Ob der Zug im letzen Verbundsbahnhof auch hält ist unerheblich.

Edit: Die Strecke Bempflingen-Metzingen gehört übrigens zum Nadlo-Tarifverbund, da man dafür aber auf dem Weg kein Ticket erwerben kann, brauchst du das DB-Anschlussticket.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 18.Mai 2015, 23:50:39
Zuerst weiß ich, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt unso. Ich habe keine Ahnung wo genau welcher Bereich endet. Und wenn dann mitten auf einer Strecke ein neuer Bereich beginnt wo ich nichtmal die Möglichkeit habe um zu reagieren und auszusteigen um meinen Fehler zu beheben, dann finde ich das schon unfair.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 19.Mai 2015, 00:00:40
Sagen die Bereichswechsel nicht im Zug durch? Wenn ich von Görlitz nach Dresden fahre, sagen sie immer in Bischofswerda, dass das der letzte Halt im ZVON-Tarifgebiet sei (und andersherum im VVO).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 19.Mai 2015, 00:06:55
Wer alleine mit der Bahn fahren kann, sollte auch in der Lage sein sich ein korrektes Ticket zu lösen.  ::)
Ist man sich nicht sicher gibt es immernoch Schalter.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 19.Mai 2015, 00:08:34
Nein machen sie bei uns nicht.

Bist du dir sicher, dass Bempflingen zum Naldo gehört? Ich habe gegoogelt und habe jezt nur ältere Quellen gefunden, in denen es heißt dass Bempflingen ein eigenes Gebiet ist. Sprich Naldo geht bis Metzingen, dann kommt mit Bemplfingen eine eigene Zone und dann gehts mit Nürtingen im VVS weiter.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 19.Mai 2015, 00:13:49
Ja absolut sicher. Wie du den Plänen entnehmen kannst endet VVS in Bempflingen, Naldo beginnt.

http://www.vvs.de/download/Tarifzonenplan.pdf (http://www.vvs.de/download/Tarifzonenplan.pdf)
http://www.naldo.de/fileadmin/media/download/Wabenplan/naldo-Wabenplan-2015.pdf (http://www.naldo.de/fileadmin/media/download/Wabenplan/naldo-Wabenplan-2015.pdf)

Von der SSB gibts sogar eine Anleitung zum Anschlussticket:
http://www.ssb-ag.de/DB-AnschlussTicket-463-0.html (http://www.ssb-ag.de/DB-AnschlussTicket-463-0.html)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 20.Mai 2015, 01:17:20
In diesem Fall sage ich auch selbst schuld. Ich bin im Rahmen meines Studiums mal nach Horb am Neckar gefahren. Ich habe geprüft, bis zu welcher Station mein Ticket gültig war und habe dann einfach ein Anschlussticket ab dieser Station gekauft. Ich sehe hier rechtlich keinerlei Handhabe und kann daher nur beipflichten, vor dem Fahrtantritt mögliche Zonenüberschreitungen zu überprüfen und zu bedenken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Juni 2015, 10:45:18
Ich pack das mal hier rein, wüsste sonst nicht wo es hinpassen sollte.

Also, kurze (oder eher lange) Schilderung meines Problems:
Es ist wohl weniger ein rechtliches Problem, dennoch bin ich dabei zu verzweifeln. Ich wohne in einer ländlichen Gegend auf einem Hof mit mehreren Mietparteien. Mit den Leuten hier habe ich, bis auf einen Nachbarn, generell wenig zu tun, mein direkter Nachbar (mit dem ich einen Flur teile) jedoch treibt mich zur Weißglut. Er ist einer von der Sorte 'Horch und Guck'. Will man in unseren gemeinsamen Flur, dann läuft man zwangsweise an zwei von meinen Fenstern (Küche & Bad) vorbei. Ich habe jetzt bereits mehrfach beobachtet wie er dort steht und den Inhalt und die Vorgänge in meiner Wohnung begutachtet. Darauf habe ich ihn bereits (höflich) angesprochen und ihn gebeten, dass doch bitte zu unterlassen. Seine Antwort war ernüchternd, da er behauptet er würde so etwas nicht machen, woraufhin er mich als 'Stasi-Assi' bezeichnete. Wie er darauf kommt ist mir schleierhaft, er hat wahrscheinlich keine Ahnung - ich bin zwar im Osten geboren, jedoch Jahrgang '87, mit der Stasi hab ich also wenig am Hut. Mal abgesehen davon, dass mein Onkel jahrelang in Stasihaft war und meine Eltern zu den Ungarn-Flüchtlingen von '89 gehören - es gibt einen guten Einblick in seine Psyche (er behauptet auch gern mal "alle" hätten sich gegen ihn verschworen wenn irgendwas nicht passt).

Als wäre das nicht genug, lässt er den ganzen Tag seine Wohnungstür geöffnet. Das ist jetzt nicht per se was schlimmes, allerdings ist er ein Messi der wortwörtlich jeden Müll einsammelt den er findet - von kaputten Sonnenbrillen bis vergammelten Teddybären. Und da er seine Tür ja offen lässt schwebt mir jedesmal ein Gestank entgegen, dafür finde ich keine Beschreibung. Durch die geöffnete Tür sind dann schön stapelweise alte Zeitungen, Tetrapacks und ähnliches zu erkennen, Dazu kommt halt dieses verdammte spionieren - sobald bei mir irgendwas los ist, sei es Besuch oder sonst was, schielt er aus seiner Wohnung hervor. Mittlerweile lässt er sogar Nachts (!) die Tür auf - naja, er hatte es die letzten Nächte getan, bis ich angefangen habe wie bekloppt mit Türen zu knallen und ihn damit aus den Schlaf riss.
Auch auf diese Sache hatte ich ihn bereits in einem vernünftigen Ton angesprochen. Antwort: "Bei mir stinkt's nicht!". Er ist, wie es in der Werbung so schön heißt, offensichtlich 'Geruchsblind'.

Und wer denkt ich wäre jetzt fertig, der hat sich getäuscht. Neulich telefonierte ich mit einem guten Freund und schilderte diese Probleme. Im Laufe des Gesprächs betitelte ich meinen Nachbarn als 'Kinderficker' - er ist tatsächlich deswegen Vorbestraft. Als ich nach dem Telefonat meine Wohnung verließ, kam er mir bereits entgegen und sagte, wenn ich ihn nochmal so nennen würde, dann bekäme ich große Probleme. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass er ja nur gehört haben könne was ich sagte, indem er an meiner Wohnungstür gelauscht hat - seine Antwort könnt ihr euch denken. Ich wies dann darauf (etwas weniger freundlich, dafür deutlicher) hin, dass wenn ich nochmal mitbekomme das er mich belauscht, er seines Lebens nicht mehr glücklich wird.

Ich bin nun wirklich kein aggressiver Mensch, im Gegenteil, aber mittlerweile bin ich kurz vor der Explosion. Seinen Müll stapelt er ja inzwischen schon vor dem gemeinsamen Flur (also draußen). Oder besser gesagt: Er hat erst Gartenmöbel rausgestellt (das ist ja okay), dann Äste (keine Ahnung warum) dazu gelegt und jetzt einen Teppich der bereits so stark schimmelt, dass er bald von alleine weg läuft. Ich hab in aller Vorsicht ja schon mal Fotos gemacht, die ich hier gerne posten kann (sofern das rechtlich kein Problem ist).
In meiner Verzweiflung habe ich mich bereits an das zuständige Gesundheitsamt (wegen des Geruchs) gewandt. Dort sagte man mir, dass man ihm nur helfen könne, wenn er sich selber und freiwillig meldet - Sackgasse also. Man verwies mich allerdings ans Bauamt. Dort war man verwundert das ich überhaupt da war und sagte mir ich solle mich an den Vermieter wenden. Das habe ich natürlich längst getan - er wollte meinen Nachbarn schon lange kündigen, allerdings hat dieser wohl einen zu guten Anwalt. Dazu sei aber gesagt, dass unser Vermieter eher am Geld interessiert ist, als an dem was hier so vorgeht. Ob er also wirklich ernsthaft versucht hat ihn rauszuschmeißen kann ich nicht beschwören.

Ihr merkt, ich bin am verzweifeln und wäre für jede Hilfe und guten Rat dankbar.

Gruß,
Splash

Edit: Es sei noch gesagt, dass ich jetzt bereits mehrfach versucht habe diesen Quatsch in einem vernünftigen Gespräch mit ihm zu klären, jedoch ohne Erfolg. Er sieht absolut keine Fehler seinerseits. Ich werde mir wohl demnächst Kameras anschaffen um zumindest die Spionage zu dokumentieren. In all der Zeit, in der jetzt alleine wohne, habe ich sowas noch nie erlebt. Bis jetzt hatte ich nie Probleme mit meinen Nachbarn.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 25.Juni 2015, 12:54:40
Frag doch mal beim Ordnungsamt. Und auf jeden Fall den Vermieter schriftlich, am besten mit Einschreiben und Rückschein, informieren und Abhilfe verlangen. Da dann auch eine Frist setzen, bis zu welchem Termin der ganze Müll und das Gerümpel entsorgt zu sein hat, sowas zieht nämlich gerne Ungeziefer und Ratten an. Passiert bis zu dem Termin nichts, kannst du evtl. die Miete mindern, das solltest du dann aber mit einem RA oder dem Mieterschutzbund abklären.

Hängst du denn sehr an der Wohnung? Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun sondern umziehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 25.Juni 2015, 15:40:28
Hängst du denn sehr an der Wohnung? Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun sondern umziehen.

Muss man Konflikten immer ausweichen bzw. selbst zurückstecken, wenn das Problem eigentlich der andere verursacht? Diese Ausweichhaltung bringt wenig. Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dümmere ist. Wenn vernünftige Gespräche nichts bringen und der Vermieter andere Dinge im Kopf hat, wird der Spieß umgedreht und dem Nachbarn das Problem überdeutlich vor Augen geführt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Juni 2015, 16:17:29
Hängst du denn sehr an der Wohnung? Den ganzen Stress würde ich mir nicht antun sondern umziehen.

Muss man Konflikten immer ausweichen bzw. selbst zurückstecken, wenn das Problem eigentlich der andere verursacht? Diese Ausweichhaltung bringt wenig. Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dümmere ist. Wenn vernünftige Gespräche nichts bringen und der Vermieter andere Dinge im Kopf hat, wird der Spieß umgedreht und dem Nachbarn das Problem überdeutlich vor Augen geführt.

Sehe ich genauso. Ich will eigentlich nicht extra umziehen nur wegen dem Spinner. Und außerdem ist meine Wohnung eigentlich sehr gut, dazu vergleichsweise günstig und für mich gut gelegen. Der einzig störende Faktor ist halt der Nachbar. Und wie gesagt, ich hab bereits mehrfach versucht es vernünftig zu klären. Ich habe ruhig mit ihm gesprochen, ihm erklärt das der Geruch sehr intensiv ist und das ich, so wie jeder andere auch, gerne meine Privatssphäre hätte. Ich habe auch versucht ihm klar zu machen, dass es mir ja eigentlich egal ist, was er in seiner Wohnung macht. Wenn er sich in dem Müll wohl fühlt - bitte. Aber ich muss darunter ja nicht leiden müssen.

Ich bin eigentlich sehr ruhig und nicht leicht aus der Fassung zu bringen, aber er schafft mich noch. Ich habe nur keine Lust wegen dem Idioten selber einen an die Backe zu kriegen (rechtlich gesehen), deswegen beherrsche ich mich. Letztes Jahr im Sommer hatte er mal Äpfel gesammelt - dagegen ist an sich nichts einzuwänden, jedoch stellte er diese in unseren gemeinsamen Flur und lies sie dort stehen. Er hat nichts damit gemacht, nicht gegessen, kein Cidre oder sonst was - er hat sie einfach dort stehen lassen. Irgendwann fingen sie natürlich an zu schimmeln, aber selbst das wollte er nicht wahr haben. Ich habe sie dann einfach weggeschmissen, woraufhin er mich anzeigen wollte (das klingt eigentlich wie ein Witz ::)), weil ich ja seine Sachen ungefragt angefasst und entsorgt habe. Das hat er dann doch nicht getan, weil irgendwer ihm wohl klar gemacht hat, dass das absoluter Blödsinn wäre. Und mal abgesehen davon, dass sich dadurch auch ein deftiger Geruch entwickelt hat und der Flur voller Fliegen war, hätte man die Äpfel sowieso nicht mehr gebrauchen können.

Und da stimm ich dann Starkstrom_Energie zu. Ich habe versucht es vernünftig in mehreren Gesprächen zu klären, ich habe mit dem Vermieter gesprochen, ich habe sogar das Gesundheitsamt informiert (weil ich das auch für eine Gesundheitsgefährdung halte) und es hat alles nichts gebracht. Aber ausziehen und den Schwanz einziehen will ich auch nicht.

Aber danke Signor Rossi. Ich werde mich mal beim Ordnungsamt und Mieterschutzbund erkundigen was noch möglich ist. Und dann halt ggf. den Vermieter nochmals schriftlich auffordern etwas zu unternehmen. Da verstehe ich nämlich unseren Vermieter auch nicht ganz. Okay, It's all about the Benjamins, aber es geht hier ja auch schließlich um sein Eigentum, das, so wie ich das sehe, bereits jetzt unbewohnbar ist.

Gruß,
Splash
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 25.Juni 2015, 16:23:32
An den Vermieter kommst du vielleicht am besten dran, wenn du ihm klarmachst, dass die Störungen durch den Nachbarn einen Mietmangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB begründen und du den Mangel ihm gegenüber bereits angezeigt hast, so dass dir ein Anspruch auf Mietminderung zusteht, der im übrigen ab der Mängelanzeige auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 25.Juni 2015, 17:29:06
Muss man Konflikten immer ausweichen bzw. selbst zurückstecken, wenn das Problem eigentlich der andere verursacht?

Natürlich nicht, man kann selbstverständlich auch den Don Quichote spielen ;) Mieter haben in Deutschland viele Rechte und einen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen, ist nicht einfach, besonders wenn er seine Miete zahlt. Und wie sich dieser Typ aufführen wird, wenn Splash gegen ihn vorgeht, können wir uns nach den Schilderungen wohl gut vorstellen. Manche Kämpfe lohnen einfach nicht, ausgefochten zu werden, schon gar nicht auf dem Niveau dieses Nachbarn.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wAvE am 25.Juni 2015, 22:55:38
Ich sehe das wie Rossi... wenns geht würde ich halt einfach weg ziehen.
Wenn du jetzt irgendwas unternimmst bist nacher nur du der Doofe.

Der Vermiter wird kaum Handhabe haben den rauszuschmeißen - selbst wenn er keine Miete bezahlen würde wäre es nicht ganz ohne ihn rauszukriegen..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 26.Juni 2015, 12:27:52
Und selbst wenn der Vermieter sogar gerichtlich gegen den Typen vorgehen würde, dauert sowas oft Jahre, wenn die Gegenseite einen guten Anwalt hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 29.Juni 2015, 22:43:28
Hallo liebe Juristen oder Jurakundigen ... und Lateinfachleute!

"In dubio pro reo" bedeutet ja "Im Zweifel für den Angeklagten". Was heisst denn dann "Im Zeifel für DIE Angeklagte"?

Danke für eure Antworten ...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rejs am 29.Juni 2015, 22:51:49
In dubio pro rea. Da ist die Form ganz simpel  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 30.Juni 2015, 08:12:04
In dubio pro rea. Da ist die Form ganz simpel  :)
Wenn dann müsste es "in dubio pro reae" (Dativ-Endung) heißen ,oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 30.Juni 2015, 08:16:26
Mir stellt sich viel eher die Frage, inwiefern man das verändern kann (und "darf"). Ist für mich ein feststehender Begriff, der gar nicht verändert werden kann.

Wenn es nur um die Form geht: Da hat Apfelschorle recht. Dativ-Endung mit -ae. Das lateinische Wort für "der Angeklagte" ist "reus". Der Dativ wird dann entsprechend mit -o gebildet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rejs am 30.Juni 2015, 08:54:40
Nach pro kommt stets der Ablativ. Darum ist rea richtig  ;) Man darf nicht den Fehler machen und einfach 1:1 übersetzen. Präpositionen, zu denen pro bekanntlich zählt, haben in den meisten Fällen den Akkusativ zur Folge, in einigen Sonderfällen, wie beim Beispiel pro, aber auch den Ablativ
=> Aus reus wird rea, was die Nominativ- und Ablativform der a-Deklination ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 30.Juni 2015, 08:56:12
Nach pro kommt stets der Ablativ. Darum ist rea richtig  ;) Man darf nicht den Fehler machen und einfach 1:1 übersetzen. Präpositionen, zu denen pro bekanntlich zählt, haben in den meisten Fällen den Akkusativ zur Folge, in einigen Sonderfällen, wie beim Beispiel pro, aber auch den Ablativ
=> Aus reus wird rea, was die Nominativ- und Ablativform der a-Deklination ist.

Ui, danke für die Aufklärung.
Das Schullatein ist wohl doch schon eine Weile her. Den Ablativ muss man sich dann auch erstmal wieder ins Gedächtnis rufen (lassen) :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 30.Juni 2015, 12:42:35
Danke Jungs ... schenken nem Anwalt und seiner Frau Kissen zur Hochzeit, auf denen dann der jeweilige, geschlechtlich korrekte  Spruch gestickt wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Purzel89 am 26.August 2015, 17:17:31
Ich habe mal eine Frage für die ganz findigen Rechtsberater mit Englischkenntnissen.

Meine Personalchefin hat mir einen Resturlaub bis zum Arbeitsende genehmigt und ist danach selbst in Urlaub gefahren. Jetzt vertritt ihre Kollegin aus Barcelona und sie erstellt auch die Schichtpläne. Scheinbar hat die Frau keinen blassen Schimmer von irgendwelchen deutschen Rechtsansprüchen, weil sie in meinem Arbeitsplan einfach konsequent den Urlaub vergessen hat. Also Rechtsanspruch auf Resturlaub habe ich doch, oder?

Ich habe ihr nun eine Email geschrieben und noch keine Antwort bekommen. Aber das ist gut, jetzt will ich mich trotzdem geistig darauf vorbereiten, was ich ihr sagen soll, wenn sie mir den Urlaub weiterhin verwehren sollte. Die Frau spricht nur Spanisch und English. Außerdem wurde mir die Urlaubsgenehmigung mündlich zugesagt, allerdings nicht schriftlich und auch nur auf deutsch. Wie kann ich ihr diesen Rechtsanspruch auf Englisch am Besten erklären?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 26.August 2015, 17:32:22
Hast du denn einen Nachweis der noch offenen Urlaubstage? Hier habt doch bestimmt ein System oder ähnliches wo das registriert ist? Das würde ich dann für den Nachweis auf jeden fall ansprechen.

Ausserdem würde ich möglichst klar erklären, das du:

1. So und so viel Resturlaub hast, da es in Deutschland anteiligen Urlaub pro Monat gibt (erwähne seperat ob irgendwelche Sondertage dazu kommen. Dann noch abziehen was du bisher genommen hast.

und

2. Du in Übereinkunft mit der Personalchefin eine mündliche Genehmigung hast.

Rechtlich steht dir der Urlaub ziemlich sicher zu, wenn du aber tatsächlich eine juristische Erklärung brauchst bin ich leider der falsche.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Purzel89 am 27.August 2015, 18:17:35
Vielen Dank maturin für die hilfreichen Tipps. Ich habe mir vom Betriebsrat genau sagen lassen, wie viel Resturlaub ich habe. Der Betriebsrat hat dann der Kollegin auf Englisch die Situation erneut erklärt.

Es war tatsächlich gut, dass ich nochmal Druck gemacht habe. Die Email von Berlin nach Barcelona ist irgendwo hängen geblieben und die Kollegin wusste gar nichts von meinem Urlaubsanspruch.

Jetzt ist mein Urlaub gerettet und alles geklärt.  8)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 27.August 2015, 19:53:31
Ich habe jetzt auch mal ein kleines Update zu meinem Nachbarn. Wer sich nochmal meinen ersten Post dazu durchlesen will -> http://www.meistertrainerforum.de/index.php/topic,15681.msg736531.html#msg736531 (http://www.meistertrainerforum.de/index.php/topic,15681.msg736531.html#msg736531)

Ich habe mir in der Zwischenzeit 2 Kameras angeschafft. Das hatte ich ja ohnehin geplant, um dieses verdammte spionieren aufzeichnen zu können. Und bereits 2 Tage später hatte ich Aufnahmen auf denen klar zu sehen ist, wie er durch meine Fenster schaut (also er steht direkt davor und schaut durch) und sogar meine Katze ärgert (reine Wohnungskatze, die sitzt gerne mal am Fenster). Ich habe daraufhin Anzeige erstattet. Die scheint ihm mittlerweile auch ins Haus geflattert zu sein, denn neulich meinte er mir zu drohen. Zitat: "Ich spioniere nicht du (das Wort lasse ich mal aus ;)). Du bekommst noch was du verdienst! Du wirst schon sehen!" ::) Ich habe darauf gar nicht reagiert, sondern bin ohne was zu ihm zu sagen weiter gegangen.

Aber gestern Abend ging es dann richtig los. Erst läuft er minutenlang fluchend durch den Flur und dann fängt er an mit Sachen zu schmeißen. Was genau er alles geschmissen hat, weiß ich nicht. Ich habe erst darauf reagiert, als mehrere Sachen gegen meine Tür flogen. Ich habe ihm gesagt, wenn er irgendwas schmeißen will, dann soll er das gefälligst in seiner Wohnung machen und mich nicht damit belästigen. Er hat mich daraufhin mit seinen Schuhen beschmissen, was mich gelinde gesagt enorm aufgeregt hat. Ich schmeiß zurück und drohe damit die Polizei zu rufen (obwohl ich kurz davor war richtig aggro zu werden), er droht mir damit mich abzustechen (denn ich bin ja daran Schuld, dass er nur Ärger hat ::)). Gesagt, getan - ich rufe die Polizei an, die ein paar Minuten später auch eintraf . Und jetzt wird es erst richtig verrückt: Die Polizisten versuchen ihn in einem vernünftigen Ton zu beruhigen (er war immer noch voll auf Touren). Er, voll in seinem Wahn, schreit immer lauter und behauptet die Polizei wolle ihn auch nur drangsalieren und ich würde sie wahrscheinlich bezahlen. Zur Info: Er behauptet ähnliches seit Jahren, bzw. seitdem er im Gefängnis war (wegen sexuellem Missbrauch an Minderjährigen - was er nebenbei für "natürlich" bzw. "normal" hält).

Die Herren vom Staat drohen ihm nun damit ihn mitzunehmen, sollte er sich nicht beruhigen. Mein Nachbar dreht jetzt aber völlig am Rad und geht auf die beiden los - großer Fehler ;D Lange Rede, kurzer Sinn: Sie haben ihn mitgenommen und seit dem Vorfall gestern habe ich ihn auch nicht wieder gesehen :police:.

Bevor das alles passiert ist, hatte ich meinen Vermieter nochmal angeschrieben und ihn auf die Zustände hingewiesen. Wirklich was gemacht hat er, soweit ich das weiß, aber nicht. Vielleicht hat er ihn auch angeschrieben, keine Ahnung. Jedenfalls hoffe ich, dass mein Nachbar nun erstmal eine Weile weg bleibt. Ich weiß gar nicht, ob er jetzt direkt im Knast ist und wie lange er vorerst weg geschlossen wird.

Anscheinend habe ich ihn psychisch gebrochen, dabei habe ich selbst ja eigentlich nichts getan außer ihn anzuzeigen. Ich bin trotzdem froh, dass ich zumindest vorerst meine Ruhe habe :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.August 2015, 19:58:42
Ich würde einfach sagen er war vorher schon psychisch gebrochen, du hast ihm wenn ers in ein paar Jahren betrachtet (und vielleicht wieder "gesund" ist) eher nen Gefallen getan...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 27.August 2015, 19:59:05
Glaube nicht, dass er im Knast sitzt, nach einer Nacht müsste er ja soweit ich weit dann in Untersuchungshaft kommen und dafür ist das wohl kaum dramatisch genug. Wenn er wirklich nicht mehr auftaucht ist er wohl er eingewiesen worden.

Möchte jedenfalls nicht in deiner Situation sein, ist schon heftig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.August 2015, 20:04:34
Eingewiesen oder Knast. Eher aber ersteres. Wobei ein zärtlicher Angriff auf nem Polizisten halt sau übele Konsequenzen haben kann (und sollte)

Edit: ich lass es mal stehn, weils witzig ist, aber mein Handy sollte eigentlich "tätlicher" schreiben.
;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 27.August 2015, 20:09:34
Sicher kann das Knast nach sich ziehen, aber kommt man dafür in Haft bevor die Verhandlung stattfindet?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 27.August 2015, 20:10:45
Eingewiesen oder Knast. Eher aber ersteres. Wobei ein zärtlicher Angriff auf nem Polizisten halt sau übele Konsequenzen haben kann (und sollte)

Mir ist relativ egal wo er ist, Hauptsache er bleibt erstmal eine Weile weg. Wenn ich was neues über ihn höre, kann ich das ja hier posten. Wobei mich auch mal interessieren würde, was die Strafen für einen Angriff auf einen Polizisten sind. Soweit ich das gesehen habe, hat er versucht dem einen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Aber da er ja ohnehin auf 180 war, waren die wohl vorbereitet und schneller als er. Getroffen hat er nämlich wohl nicht, der lag sehr schnell am Boden (war aber weiterhin nicht zu beruhigen). Ich habe sein Gebrüll noch gehört, während sie ihn zum Wagen gebracht haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 27.August 2015, 20:12:34
Mach dir bitte keine Selbstvorwürfe,  Splash! Der Typ ist wahrscheinlich krank im Kopp vermute ich. Dein Vermieter ist wohl sehr passiv, würde mir ne andere Wohnung suchen falls der da wohnen bleiben darf... gruselig  :blank:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 27.August 2015, 20:20:20
Vorwürfe mache ich mir keine, keine Angst ;) Das der bekloppt ist war mir ja schon länger klar. Rückblickend betrachtet finde ich seine Aktion mit den Polizisten schon eher lustig. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind eine Sache und man kann sich ja auch durchaus mal aufregen (mal ganz unabhängig von dem was er so glaubt und denkt), aber ich würde nie auf einen Polizisten los gehen. Das man da den Kürzeren zieht und es Konsequenzen gibt, hätte ihm ja eigentlich klar sein sollen. Zumal sie ihn ja in erster Linie erstmal beruhigen wollten. Ich glaube nicht, dass sie ihn mitgenommen hätten, wenn er ruhig gewesen wäre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 29.August 2015, 02:04:52
Wow, was für ein Psycho ...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 11:55:57
Folgender Sachverhalt:

Wir haben am 22.08. unsere Hochzeitsfeier in einer Location veranstaltet, zusätzlich ein Zelt gemietet und das dort auf der Terrasse aufgebaut. Der Aufbau erfolgte am Donnerstag, das Schmücken und Dekorieren sollte am Freitag folgen. Zu unserer Überraschung war das dann jedoch nicht möglich, weil eine Geburtstagsfeier in dem Zelt stattfand, das wie gesagt wir gemietet und aufgebaut hatten und die Haftung trugen. Somit mussten unsere Helfer am Samstag Vormittag ran, was zu erheblichen Problemen führte.

Der Wirt hingegen hatte durch das Zelt, in dem er die Feier stattfinden ließ, sicher einen Mehrgewinn, da bei Außentemperaturen von 14 Grad die Feier sicher früher geendet hätte als im warmen Zelt. Zu keiner Zeit hatte er uns informiert, dass das Zelt anderweitig genutzt werden würde.

Des Weiteren stellt er uns nun Korkgeld und Gedecke in Rechnung - beides war zu keiner Zeit im Gespräch, beim Korkgeld hatte er im Erstgespräch sogar eindeutig gesagt, dass es so etwas bei ihm nicht gebe. Auch den Auf- und Abbau des Zeltes berechnet er mit einem überhöhten Betrag, der keinesfalls nachvollziehbar ist.

Dass er am Sonntag unsere Blumendeko (natürlich von uns bezahlt) unentgeltlich für eine seine Veranstaltungen nutzt, sieht er als normal an.

Es gibt für die Veranstaltung keinerlei Verträge, lediglich der Preis fürs Essen (30,- € p.P.) ist fix und die Getränke lt. Karte. Alles andere wurde mündlich besprochen oder (wie im Falle der Gedecke) eben nicht. Nun meint er, das mit den Gedecken sei "so üblich".

Wir haben ihm nun den Vorschlag gemacht, die Gesamtrechnung abzgl. 15 % (die restlichen 85 % entsprechen in etwa der Summe von Essen und Getränke) zu bezahlen, was er ablehnte, fadenscheining begründete und sogar unverschämt wurde.


Nun meine Frage:

Worauf hat der Wirt nun einen Anspruch? Essen und Getränke lasse ich außen vor, das passt.

Kann er was für Gedecke und Korkgeld verlangen, wenn das nirgends fixiert wurde? Auf- und Abbaukosten stimmen einfach nicht, was können wir hier tun?
Haben wir die Möglichkeit, ihm ebenfalls eine Rechnung für die anteilige Nutzung des Zeltes und der Blumendeko zu stellen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 12:09:42
Er hat Anspruch auf das, was vertraglich fixiert wurde. Verträge kann man auch mündlich schließen, da ist es nur so, dass es schwierig zu beweisen ist, was jetzt vereinbart wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 12:48:44
Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).

Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2015, 12:53:34
Das könnte glatt eine Klausur zum ersten juristischen Staatsexamen sein  :laugh:

Ich würde es mir heute Abend mal genau anschauen und dann gucken, ob ich das rechtlich aufschlüsseln kann. Garantieren kann ich aber natürlich nichts.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 12:56:19
Das wäre klasse, Cooke. Danke.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.September 2015, 13:01:28
Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).

Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?

Das ist eine gute Frage: Da im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht und es keine schriftliche Vereinbarung gibt, würde man bei einer gerichtlichen Beurteilung sicher dazu übergehen, die Rechtsverhältnisse so auszulegen, wie es in vergleichbaren Fällen üblich wäre.

Und da bin ich dann kein Experte, was die Zweitverwertungsrechte von Zelten und Blumenschmuck betrifft. Ich halte die Weiterverwertung des Blumenschmucks jetzt erstmal nicht für unüblich. Wenn Du ihn "abgebaut" hättest und er Dich daran hindern wollte, weil er ihn weiternutzen möchte, dann wäre das was anderes.

Was das Zelt betrifft: Der Aufbau hat auf seiner Terrasse stattgefunden. Wenn Du die am Vortag nicht auch schon gemietet hast, dürfte nichts dagegen sprechen, dass er das auch nutzt, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Zelt dadurch für Dich "schlechter" bzw. abgenutzt wird. Anspruch auf seinen Mehrgewinn für Dich sehe ich da überhaupt nicht. Wären Schäden am Zelt durch seine Nutzung entstanden, hätte er dafür allerdings haften müssen.

Was das Korkgeld betrifft: Da kommt es am Ende dann ebenfalls darauf an, was verkehrsüblich ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 13:03:36
Da steht dann nun Aussage (seine) gegen Aussagen (unsere).
Ja, so sieht es erstmal aus. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird es ein Richter entscheiden müssen. Richter sind an Vergleichen interessiert, von daher stehen eure Chancen, die Rechnung zu drücken, nicht so schlecht. Ihr sitzt im Moment auch am längeren Hebel, weil der Gastwirt will ja etwas von euch, euer Geld, aber spätestens wenn eine Mahnung kommt, werdet ihr kompetent reagieren müssen, dann bleibt euch imho nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.

Zitat
Die Nutzung des Zeltes und des Blumenschmucks durch ihn können wir aber doch in Rechnung stellen, oder?
Keine Ahnung. Seid ihr denn gewerbliche Zelt- und Blumenschmuckverleiher und könnt überhaupt eine Rechnung stellen? ;) Ob euch eine Art Schadenersatz (was durchaus möglich ist) zusteht, kann euch auch nur ein Anwalt sagen.

Also: geht zum Anwalt, spätestens wenn eine Mahnung kommt und ihr euch mit dem Wirt nicht einigen könnt, wenn ihr da selber rumfuhrwerkt ist die Gefahr groß, dass ihr euch selber schadet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 13:18:23
...

Was das Zelt betrifft: Der Aufbau hat auf seiner Terrasse stattgefunden. Wenn Du die am Vortag nicht auch schon gemietet hast, dürfte nichts dagegen sprechen, dass er das auch nutzt, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Zelt dadurch für Dich "schlechter" bzw. abgenutzt wird. Anspruch auf seinen Mehrgewinn für Dich sehe ich da überhaupt nicht. Wären Schäden am Zelt durch seine Nutzung entstanden, hätte er dafür allerdings haften müssen.

...

Ja, der Aufbau fand auf seiner Terrasse statt, die Gaststätte (samt Terrasse) hatte aber am Donnerstag, Freitag und Samstag geschlossen. Wir hatten am Samstag geschlossene Gesellschaft und erfuhren am Freitag während des Schmückens davon, dass am selben Abend eine weitere Feier in diesem Zelt stattfinden würde. Das von uns bezahlte und teilgeschmückte Zelt wurde also wohlweißlich durch den Wirt für eine weitere Veranstaltung genutzt.

Zudem war es uns nicht möglich, weitere Vorkehrungen (Tischdeko etc.) für den Samstag bereits am Freitag (wie vereinbart) zu treffen. Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 13:22:44
Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Hat das zusätzliche Kosten verursacht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.September 2015, 13:23:47
Ja, der Aufbau fand auf seiner Terrasse statt, die Gaststätte (samt Terrasse) hatte aber am Donnerstag, Freitag und Samstag geschlossen. Wir hatten am Samstag geschlossene Gesellschaft und erfuhren am Freitag während des Schmückens davon, dass am selben Abend eine weitere Feier in diesem Zelt stattfinden würde. Das von uns bezahlte und teilgeschmückte Zelt wurde also wohlweißlich durch den Wirt für eine weitere Veranstaltung genutzt.

Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, solange er weder das Zelt noch Euren Schmuck "verschlechtert"/abgenutzt hat. Es ist ja seine Gaststätte und die Alternative wäre gewesen, die andere Feier nicht stattfinden zu lassen. Den entgangenen Gewinn hättest Du ja auch nicht tragen wollen.

Zitat
Zudem war es uns nicht möglich, weitere Vorkehrungen (Tischdeko etc.) für den Samstag bereits am Freitag (wie vereinbart) zu treffen. Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.

Daraus einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren könnte schwierig werden. Welche konkreten Mehrkosten (außer belastete Nerven) sind dadurch denn entstanden?

Ich verstehe Dich im Übrigen vollkommen und wäre über das Verhalten des Wirtes auch mehr als genervt, allerdings argumentiere ich jetzt mal bewusst eher in Richtung des Wirtes.

Schließlich würde ich mich noch Fragen, ob ich die Erinnerung an meine Hochzeit und damit den möglichst schönsten Tag meines Lebens, durch einen blöden Rechtstreit trüben möchte. Ich würde es unter "Lehrgeld gezahlt" abhaken und nächstes Mal (z.B. bei der Silbernen Hochzeit) eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Alles Gute zur Vermählung im Übrigen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 13:27:46
Danke.  ;D

Verschlechtert/verschmutzt wurde in der Tat nichts, uns geht es darum, dass er uns schön auf den Kosten fürs Zelt sitzen lässt (und zusätzliche, nicht vereinbarte Kosten auf die Rechnung schreibt), es aber selber nutzte und davon (auch finanziell) profitiert hat.

Für ihn ein Win-Win-Situation, für uns halt eher das Gegenteil.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 13:30:00
Somit mussten unsererseits am Tag unserer Feier (Start mittags) vormittags nochmal sieben Leute über mehrere Stunden hinweg arbeiten, um das Zelt so herzurichten, wie wir es wollten.
Hat das zusätzliche Kosten verursacht?

Zumindest mal die Fahrtkosten zur und von der Location. Zudem war unsererseits erheblicher organisatorischer Aufwand von Nöten, um da Leute zu finden, die am Tag der Feier nochmal einspringen können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 13:58:19
Die Kosten könnte man geltend machen, alles andere ist nicht relevant. Es ist natürlich die Frage, ob man sich den Stress eines Prozesses antun möchte, gerade wie Tony schon sagte in Erinnerung an den schönsten Tag des Lebens (auch von mir herzlichen Glückwunsch und alles Gute!), aber vllt. ist das auch das Kalkül des Wirtes... Ich kann dich verstehen, mich würde das auch extrem ärgern und ich würde evtl. hart bleiben, als Laie bin ich der Meinung, dass der Wirt die schlechtere Position hat als ihr, er muss imho beweisen, dass Gedecke und Korkgeld vereinbart wurden, er muss imho belegen, dass die Höhe der Kosten für den Aus- und Abbau in der Höhe gerechtfertigt sind und so vereinbart wurden. Ich würde aber zuerst alles versuchen, um das einvernehmlich ohne Gericht zu regeln, wenn er auf stur schaltet, kann man immer noch sagen, dass man auch bereit ist, das vor Gericht auszutragen und dann mal sehen, wie er reagiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 14:10:49
Hm, das möchten wir natürlich vermeiden, aber der Kerl ist ein verdammt sturer Bock.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 01.September 2015, 14:56:27
Von mir auch erstmal den Herzlichen Glückwunsch.

Eine Gaststätte die Freitags und Samstags geschlossen hat... das klingt für mich tatsächlich dannach, dass dort öfters Feiern stattfinden und der Betrieb von Gaststätte und die Bewirtung der Feierlichkeit nicht parallel gestemmt werden kann oder soll. Wurde denn ausgeschlossen, dass eine Feier stattfindet? Oder wurde zumindest vereinbart, dass das Schmücken am Vortag stattfindet?

Auch wenn es ärgert, sehe ich den Wirt eher im Recht. Ein kompromissbereiter Wirt hätte allerdings geschickt gehandelt, einen positiven Eindruck hinterlassen und vielleicht während der Feier schon die nächsten Gäste gewonnen. So entgeht ihm vielleicht ein "Empfehlung-Gewinn".

Egal wie es ausgeht, für euch ist es hoffentlich finanziell nicht allzu schmerzlich. Und nochmals Alles Gute.

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2015, 16:01:27
Erstmal kurz eine Verständnisfrage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr das Zelt nicht bei dem Wirt, sondern bei einem Dritten gemietet habt? Wenn ja, dann ist ein Anspruch gegen den Wirt für die Nutzung mMn höchstwahrscheinlich gegeben. Wenn nein, dann wird es zumindest schon mal wesentlich komplizierter. Der Mehrgewinn des Wirtes steht übrigens nochmal auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 16:04:20
Die zusätzlichen Kosten für uns sind überschaubar, die Art und Weise hingegen ziemlich skandalös, wie wir finden.

Es wurde nicht ausgeschlossen, dass eine Feier stattfindet, die Nutzung des von uns bezahlten Zeltes wurde jedoch nie besprochen. Der Wirt hat sich da praktisch ins gemachte Nest gesetzt, uns mal schön aufbauen und zahlen lassen und dann eine andere Feier im Zelt stattfinden lassen.

Und ja, es wurde vereinbart, dass das Schmücken am Freitag erfolgt.

Aber halt nicht schriftlich, weil er das von Anfang an (also schon vor ca. einem Jahr) nicht wollte, frei nach dem Motto: "Was bringt mir ein Vertrag, wenn Ihr Euch morgen trennt und die Feier dann ausfällt?"


Danke für die Glückwünsche.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 16:04:57
Erstmal kurz eine Verständnisfrage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass ihr das Zelt nicht bei dem Wirt, sondern bei einem Dritten gemietet habt? Wenn ja, dann ist ein Anspruch gegen den Wirt für die Nutzung mMn höchstwahrscheinlich gegeben. Wenn nein, dann wird es zumindest schon mal wesentlich komplizierter. Der Mehrgewinn des Wirtes steht übrigens nochmal auf einem anderen Blatt.

Richtig, die Miete des Zeltes erfolgte bei einem Dritten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 16:14:47
Müsste sich der Wirt nicht eigentlich an der Zeltmiete beteiligen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 16:26:48
Aus meiner Sicht für unsere Feier nicht (war ja unser Wunsch), für die andere Feier aber eben schon.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 01.September 2015, 16:34:39
Manchmal muss man echt an der Weitsichtigkeit von manchen Menschen zweifeln.
Gerade jemand der Räume für Feierlichkeiten besitzt profitiert doch sehr von Mundpropaganda.
Sich da so ins Abseits zu schießen zeugt schon von kolossaler Blödheit.
Mein vollstes Verständnis das ihr euch nicht so veralbern lasst und hoffe das es positiv für euch endet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cairbre am 01.September 2015, 18:02:36
Mal eine Verständnisfrage da Du schreibst, dass der Wirt Korkgeld haben will während die Getränke lt. Karte berechnet wurden. Wenn ich dein Posting richtig verstanden habe.

Korkgeld ist doch eigentlich ein Entgelt, was für den Konsum selbst mitgebrachter Getränke gezahlt wird, um den Gewinnausfall des Wirtes auszugleichen. Mit welcher Berechtigung will er das denn erheben, wenn die Getränke lt. Karte berechnet wurden?

Und selbstverständlich alles Gute zur Hochzeit.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 01.September 2015, 19:11:20
Manchmal muss man echt an der Weitsichtigkeit von manchen Menschen zweifeln.
Gerade jemand der Räume für Feierlichkeiten besitzt profitiert doch sehr von Mundpropaganda.
Sich da so ins Abseits zu schießen zeugt schon von kolossaler Blödheit.
Mein vollstes Verständnis das ihr euch nicht so veralbern lasst und hoffe das es positiv für euch endet.

Genau das sollte eigentlich euer größtes Druckmittel, mal abgesehen von der rein rechtlichen Seite sein.
Habt ihr mal versucht ihn darüber zu packen?
Schließlich könnt(et) ihr via Social Media oder örtlicher Presse zumindest eure Meinung kund tun, was natürlich die Situation nicht entspannen würde.

Siehste...kaum verheiratet, nur Ärger!.. :P


Alles Gute ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2015, 19:14:12
Solche Maßnahmen, wie auch erkennen zu lassen, dass man durchaus prozesswillig ist, sollten imho ultima ratio sein, wenn der Wirt sich so gar nicht bewegt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.September 2015, 19:52:43
Mal eine Verständnisfrage da Du schreibst, dass der Wirt Korkgeld haben will während die Getränke lt. Karte berechnet wurden. Wenn ich dein Posting richtig verstanden habe.

Korkgeld ist doch eigentlich ein Entgelt, was für den Konsum selbst mitgebrachter Getränke gezahlt wird, um den Gewinnausfall des Wirtes auszugleichen. Mit welcher Berechtigung will er das denn erheben, wenn die Getränke lt. Karte berechnet wurden?

Und selbstverständlich alles Gute zur Hochzeit.

Sekt und ausgesuchte Weine durften bzw. sollten wir selber besorgen. In einem unserer ersten Gespräche hat er ausdrücklich gesagt, dass es bei ihm kein Korkgeld gebe.

Die anderen Getränke haben wir von ihm bezogen und diese werden laut Listenpreis abgerechnet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2015, 21:59:34
Hier dann noch meine Antwort, wie ich den Sachverhalt im Detail sehe. Vorab möchte und muss ich nochmal betonen, dass ich natürlich noch Student bin und keine verbindlichen Aussagen abgeben kann. Außerdem natürlich noch herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit  :)

A. Ansprüche des Wirtes auf Zahlung von Gedeck und Korkengeld

Dazu müsste der Wirt erst einmal einen wirksamen Vertrag mit euch geschlossen haben. Die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp ist beim Buchen einer Hochzeitlocation inklusive Catering nicht so ganz einfach, da die einzelnen Hauptleistungen verschiedenen Vertragstypen des BGB entsprechen. Es handelt sich also um einen gemischten Vertrag, bei dem für die einzelnen Leistungen die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen einschlägig sind, also die §§ 535 ff. BGB für die Miete der Location und die §§ 611 ff. BGB für das Catering.

Der Vertragsschluss steht bei euch nicht in Frage, zweifelhaft ist aber, inwieweit ihr euch über die Vergütung geeinigt habt. Bezüglich Essen und Trinken liegt unbestritten eine Einigung vor, bezüglich der Gedecke und des Korkgeldes aber gerade nicht. Allerdings regelt § 612 I BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html), dass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.

Dies hilft dem Wirt jedoch beim Korkgeld in jedem Fall nicht, da dem Korkgeld insofern gar keine Dienstleistung des Wirtes zugrunde liegt. Ein solcher Anspruch könnte sich daher nur ergeben, wenn im Vertrag darüber ausdrücklich eine Einigung getroffen wurde. Dies ist aber gerade nicht der Fall, zumal der Wirt geäußert hat, dass es ein Korkgeld bei ihm gerade nicht gibt. Auf Üblichkeit kann er sich nicht berufen und AGB oder ähnliches liegen nicht vor.

Beim Gedeck liegt der Sachverhalt indes anders, da die Bereitstellung zumindest schon einmal eine Dienstleistung des Wirtes darstellt. Daher kommt es nun darauf an, ob die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war. Insofern könnte sich der Wirt auf eine Branchenüblichkeit berufen, welche er aber zu beweisen hätte. Ich selbst weiß leider nicht, ob eine Vergütung bezüglich der Gedecke üblich ist. Da eure Rechtsposition in Bezug auf die Gedecke aber nicht so stark ist, würde ich dem Wirt hier entgegenkommen.


B. Anspruch des Wirtes auf die Auf- und Abbaukosten

Hier ist das Spiel im Prinzip recht ähnlich, nur dass man für den Auf- und Abbau wohl keinen Dienstvertrag, sondern einen Werkvertrag i.S.v. § 631 I BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html) annehmen würde. Dies ist für euch aber insofern unerheblich, als dass die Vergütungsvorschrift des § 632 I BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html) bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung der des § 612 I BGB im wesentlichen entspricht. Soll heißen, dass für die Herstellung des Werkes (=Auf- und Abbau) den Umständen nach eine Vergütung zu erwarten gewesen sein muss. Dies würde ich beim Auf- und Abbau des Zeltes bejahen. Allerdings besteht der Vergütungsanspruch nach § 632 II BGB nur in Höhe der üblichen Vergütung. Grundsätzlich müsstet ihr daher beweisen, dass die auf der Rechnung des Wirtes angegebene Höhe nicht der üblichen Vergütung entspricht. Ich meine aber mich erinnern zu können, dass die Rechtsprechung in diesem Fall eine Beweislastumkehr vornimmt, da dem Schuldner (also euch) regelmäßig nicht die Möglichkeit gegeben ist die übliche Vergütung herauszufinden. Das bedeutet wiederum, dass es an dem Wirt läge vor Gericht zu beweisen, dass er die übliche Vergütung in Rechnung gestellt hat. Sofern die Vergütung also tatsächlich überhöht war, hättet ihr hier im Fall der Fälle gute Chancen.


C. Anspruch auf Nutzungsersatz für die Nutzung des Zeltes durch den Wirt


Ihr habt das Zelt von einem Dritten gemietet. Folglich seid auch nur ihr zur Nutzung des Zeltes berechtigt. Selbst wenn man annimmt, dass ihr dem Wirt eine gewisse Nutzungsmöglichkeit eingeräumt habt, gilt das jedenfalls nicht für den Freitagabend, da ihr in dieser Zeit das Zelt schmücken wolltet, wie auch ausdrücklich mit dem Wirt vereinbart wurde. Dem Grunde nach bestehen daher Schadensersatz- und Nutzungsersatzansprüche gegen den Wirt. Meiner Meinung nach sind verschiedene Anspruchsgrundlagen erfüllt und zwar §§ 280 I (http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html), 241 II  (http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html)BGB, §§ 687 II (http://dejure.org/gesetze/BGB/687.html), 678 (http://dejure.org/gesetze/BGB/678.html) BGB (der Anspruch ist ein wenig zweifelhaft), § 823 I (http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html) BGB, sowie §§ 812 I 1 Alt. 2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html) , 818 II (http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html) BGB.

Fraglich ist jedoch der Umfang dieses Anspruches.

- Problemlos erfasst sein sollten mMn die Mietkosten, die sich auf diesen Zeitraum berechnet für das Zelt ergeben sollten. Rechnet daher am besten eure effektiven Mietkosten pro Stunde aus und auf Grund dessen den Anteil aus, der auf die Nutzungszeit des Wirtes entfällt.

- Bei den euch entstandenen Unannehmlichkeiten muss man differenzieren. Unter §§ 812 I 1 Alt. 2, 818 II BGB fallen sie nicht, da sie insofern keine vermögenswerte Rechtsposition darstellen, die der Wirt erlangt hat. Durch die übrigen Normen werden nur "Schäden" ersetzt. Das ist grundsätzlich nicht eure aufgewandte Zeit, solange mit dieser kein Verdienstausfall oder ähnliches verbunden ist. Dies gilt sowohl für euch als auch für eure Helfer. Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn ihr eure Helfer bezahlt habt und am Samstag dafür nochmal zusätzliche Kosten entstanden sind. Davon gehe ich bei einer Hochzeit aber erstmal nicht aus  :)

- In Betracht kommen dafür aber die An- und Abfahrtskosten, da diese sich für euch vermögensmindernd auswirken und damit einen Schaden darstellen. Allerdings muss man auch hier differenzieren - die Kosten für die Fahrten am Freitag wären euch auch entstanden, wenn ihr das Zelt hättet schmücken können. Sie beruhen daher nicht kausal auf der Pflichtverletzung / Rechtsgutsverletzung durch den Wirt und sind deswegen nicht ersatzfähig. Eine weitere An- und Abfahrt am Samstag zur Dekoration des Zeltes wäre nur ersatzfähig, wenn dies eine außerplanmäßige Fahrt war und ihr danach wieder nach Hause gefahren seid. Sofern ihr aber am Samstag keine zusätzliche Fahrt in Kauf nehmen musstet, wären auch diese nicht ersatzfähig. Soll heißen: Seid ihr extra nochmal hin- und zurückgefahren, um das Zelt zu schmücken, sind sie ersatzfähig. Habt ihr aber nur die Wege auf euch genommen, die ihr ohnehin auf euch nehmen musstet (was z.B. der Fall wäre, wenn ihr nur früher als geplant da wart), dann kommt ein Anspruch nicht in Betracht.

Ferner sind unter diesem Gesichtspunkt grundsätzlich auch nur eure Kosten ersatzfähig und nicht die eurer Helfer, da diese keinen Vertrag mit dem Wirt geschlossen haben und auch nicht an der Miete des Zeltes vertraglich beteiligt sind. Allerdings könnte man euren Vertrag mit dem Wirt eventuell als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ansehen, was zur Folge hätte, dass eure Helfer aus diesem Vertragsverhältnis auch Schäden geltend machen können. Man könnte durchaus auch gute Argumente für einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter finden, die Voraussetzungen sind nämlich, dass die Dritten (eure Helfer) mit der Leistung in bestimmungsgemäßer Weise ebenso in Kontakt kommen wie ihr, der Gläubiger (also ihr) ein Einbeziehungsinteresse der Dritten hat, dies für den Schuldner (also den Wirt) erkennbar war und dass die Dritten (also eure Helfer) keine eigenen gleichwertigen Ansprüche haben. Zweifel könnten hier höchstens an der Erkennbarkeit für den Schuldner entstehen. Im Übrigen müssten eure Helfer diese Ansprüche auch selbst geltend machen oder an euch abtreten. Sofern ihr so etwas bzgl. eurer Helfer aber ernsthaft geltend machen wollt, solltet ihr aber vielleicht besser nochmal mit einem Anwalt Rücksprache halten.

- Wenn ihr einen etwaigen Mehrgewinn des Wirtes durch Nutzung des Zeltes geltend machen wollt, ist schon fraglich, ob dafür eine Anspruchsgrundlage besteht. Der Gewinn des Wirtes stellt nämlich für euch keinen Schaden dar und er hat diesen auch nicht durch die Nutzungsmöglichkeit des Zeltes erwirtschaftet, sondern eben durch den Verkauf von Speisen und Getränken an die Gäste, so dass der bereits benannte §§ 812 I 1 Alt. 2, 818 II BGB ebenfalls nicht einschlägig ist. Ich hätte zwar noch ein paar interessante Ideen, wie man versuchen könnte, da dranzukommen, diese ließen sich aber vermutlich nicht gerichtlich durchsetzen, da die Grundkonzeption des BGB nur in wenigen Fällen eine Gewinnabschöpfung vorsieht. Zudem könnt ihr den Mehrgewinn auch gar nicht ausreichend beweisen und eine Geltendmachung des Anspruchs würde den Wirt nur weiter gegen euch aufbringen. Ich rate daher davon ab dies auch nur zu versuchen.


D. Anspruch Nutzungsersatz für die Nutzung der Blumendeko durch den Wirt

Man könnte meinen, dass sich der Anspruch für die Blumendeko aus denselben Erwägungen ergibt wie bei Punkt C. Dem ist aber nicht so, zumindest wenn ich recht in der Annahme gehe, dass die Blumendeko nicht gemietet, sondern käuflich erworben wurde. Falls ich falsch liege, müsst ihr an dieser Stelle gar nicht mehr weiterlesen  ;D

Im Rahmen des Kaufes wurde euch die Blumendeko übereignet d.h. ihr seid Eigentümer der Deko geworden. Der Wirt hatte zur Nutzung der Blumendeko aber grundsätzlich kein Recht, solange ihr dies ihm nicht eingeräumt habt. In Betracht kommt daher mMn ein Anspruch aus §§ 987 I (http://dejure.org/gesetze/BGB/987.html), 990 I 1 (http://dejure.org/gesetze/BGB/990.html) BGB oder (und zwar wirklich alternativ, bin mir da nicht sicher) aus §§ 988 (http://dejure.org/gesetze/BGB/988.html), 812 I 1 Alt. 2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html), 818 II (http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html) BGB. Dann müsste es sich aber beim Gebrauch der Blumendeko auch um Nutzungen handeln. Nutzungen sind nach § 100 (http://dejure.org/gesetze/BGB/100.html) BGB alle Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. Die Deko könnte man insofern schon als Vorteile des Gebrauchs der Sache ansehen. Ich weiß aber leider nicht, inwiefern man diese dann berechnen würde. Eigentlich kann man nur von ersparten Aufwendungen ausgehen, diese könnten dann wiederum auf Miet- oder Kaufbasis abgerechnet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Deko ja schon am vorherigen Abend in Gebrauch war und deswegen weniger wert ist. Wollt ihr dass ernsthafter klären, müsstet ihr wohl wiederum einen Anwalt kontaktieren.


E. Empfehlung

Grundsätzlich finde ich es richtig, dass ihr die Sache nicht auf euch sitzen lassen wollt. Wie hier bereits angemerkt wurde, solltet ihr aber auch immer in Betracht ziehen, dass die Hochzeit immer als einzigartige Erinnerung in eurem Gedächtnis bleiben soll und nicht von einem Rechtsstreit überschattet werden soll. Mir sind eure finanziellen Möglichkeiten und der Ausmaß des eingetretenen Schadens natürlich nicht bekannt, aber für eine verhältnismäßig geringe Summe würde ich mir das nicht antun. Was man aber immer machen kann, ist dem Wirt zu schreiben und dabei ein paar Vorschriften aus dem BGB zu zitieren, nach denen sich eurer Meinung nach Ansprüche ergeben. Zudem darauf hinweisen, dass ihr eigentlich zufrieden mit seiner Dienstleistung wart, nicht streiten wollt und es doch schade wäre, wenn der Ruf des Wirtes leidet. Könnte mir vorstellen, dass der Wirt dann einknickt und man einen guten Kompromiss findet. Sollte das nicht der Fall sein und solltet ihr den harten Weg gehen wollen (wofür ich Verständnis hätte), würde ich den Wirt nur insoweit bezahlen, wie ihr es für angemessen haltet. Viel Erfolg bei der Lösung dieses Problems!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 02.September 2015, 09:00:04
Hi Cooke,

vielen Dank für Deine ausführliche Analyse.

Ich schau mir das heute Abend mal genauer an und diskutiere mit meine Frau, wie wir weiter vorgehen wollen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 03.November 2015, 15:32:17
Moinsen,

bin am 01.10.15 mit 3 Kumpels von Manchester nach Düsseldorf geflogen. Wir hatten über 2 1/2 Std. Verspätung als wir in Düsseldorf gelandet sind. Deshalb konnten wir unseren Zug nicht mehr erreichen und mussten per RB nach Hannover reisen. Es entstanden Zusatzkosten von 70 € für die Weiterfahrt. Nun wollte ich mir diese von Germanwings zurück holen. Außerdem hatten wir natürlich in Manchester am Flughafen etwas gegessen, aber das ist eig. auch nicht der Rede Wert. Wichtiger sind die 70 €. Dann kam heute die Antwort von Germanwings.

Zitat
Sehr geehrter Herr X,
 
in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für Ihre e-Mail. Die damit verbundenen Umstände bitten wir zu entschuldigen.
 
Wir arbeiten mit hohem Engagement daran, unseren Fluggästen ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Produkt anbieten zu können. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass  die Belange unserer Gäste bestmöglich berücksichtigt werden und sie sich bereits bei der Ankunft am Flughafen willkommen fühlen. Dies ist uns in Ihrem Fall leider nicht gelungen.
 
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
 
Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir die darüber hinaus geltend gemachten Zugkosten nicht tragen können, da es sich hierbei um weiterführende Schäden handelt und Germanwings dafür nicht haften kann.
 
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
 
Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards

Kann ich da noch etwas machen? Ich hatte alle Reisedaten per Einschreiben an Germanwings geschickt nach FluggastrechteVO

Beste Grüße,
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 03.November 2015, 19:49:46
Moinsen,

bin am 01.10.15 mit 3 Kumpels von Manchester nach Düsseldorf geflogen. Wir hatten über 2 1/2 Std. Verspätung als wir in Düsseldorf gelandet sind. Deshalb konnten wir unseren Zug nicht mehr erreichen und mussten per RB nach Hannover reisen. Es entstanden Zusatzkosten von 70 € für die Weiterfahrt. Nun wollte ich mir diese von Germanwings zurück holen. Außerdem hatten wir natürlich in Manchester am Flughafen etwas gegessen, aber das ist eig. auch nicht der Rede Wert. Wichtiger sind die 70 €. Dann kam heute die Antwort von Germanwings.

Zitat
Sehr geehrter Herr X,
 
in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für Ihre e-Mail. Die damit verbundenen Umstände bitten wir zu entschuldigen.
 
Wir arbeiten mit hohem Engagement daran, unseren Fluggästen ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Produkt anbieten zu können. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass  die Belange unserer Gäste bestmöglich berücksichtigt werden und sie sich bereits bei der Ankunft am Flughafen willkommen fühlen. Dies ist uns in Ihrem Fall leider nicht gelungen.
 
Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.
 
Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir die darüber hinaus geltend gemachten Zugkosten nicht tragen können, da es sich hierbei um weiterführende Schäden handelt und Germanwings dafür nicht haften kann.
 
Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.
 
Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards

Kann ich da noch etwas machen? Ich hatte alle Reisedaten per Einschreiben an Germanwings geschickt nach FluggastrechteVO

Beste Grüße,


Meines Erachtens nach könnte man da evtl. noch etwas machen. Wie viel Verspätung hattest du denn genau und was war der Grund für die Verspätung?

Möglichkeit A: weniger als 3 Stunden Verspätung

In diesem Fall solltest du dir unter Umständen die 70 Euro zurückholen können. Die im wesentlichem wortgleichen Anspruchsgrundlagen dafür sind Art. 19 des Montrealer Übereinkommens, Art. 19 des Warschauer Übereinkommens, § 46 Abs. 1 S. 1 LuftVG, sowie mit anderem Wortlaut und auf dem Papier anderen Voraussetzung § 280 I BGB. Allerdings ist die Haftung jeweils abgeschlossen, wenn der Luftfrachtführer (= German Wings) nachweisen kann, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Da kommt dann die Ursache für die Verspätung ins Spiel. Exkulpieren könnte sich German Wings wohl in jedem Fall bei Naturereignissen (heftiger Sturm etc.), ansonsten kann man das nicht pauschal sagen. German Wings trägt aber die Beweislast.


Möglichkeit B: 3 Stunden oder mehr Verspätung

Falls ihr sogar 3 Stunden oder mehr Verspätung gehabt habt, dann bestehen die Ansprüche für 70 Euro selbstverständlich auch (sofern sich German Wings nicht exkulpieren kann), aber zusätzlich gibt es einen pauschalen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 a) der FluggastVO in Höhe von 250 Euro  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 03.November 2015, 20:59:29
Danke Dir erstmal. Es war leider unter den 3 Std. Habe auch auf die 250 € gehofft. Es waren 2 1/2 Std. Verspätung. Soll ich der Mail widersprechen? Oder muss das auf dem Postweg geschehen? Und gibt es dafür eine Vorlage?

Vielen Dank schon mal!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 04.November 2015, 21:25:38
Danke Dir erstmal. Es war leider unter den 3 Std. Habe auch auf die 250 € gehofft. Es waren 2 1/2 Std. Verspätung. Soll ich der Mail widersprechen? Oder muss das auf dem Postweg geschehen? Und gibt es dafür eine Vorlage?

Vielen Dank schon mal!

Ich bin noch Student und daher in der Praxis nicht so involviert, würde aber folgende Antworten auf deine Fragen vorschlagen:

Du solltest der Mail widersprechen und das muss nicht auf dem Postweg geschehen. Dazu würde ich erst raten, wenn German Wings sich weiterhin querstellt.

Vorlagen gibt es dafür bestimmt, ich kenne aber keine. Man könnte vielleicht so etwas verwenden:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine Mail vom X.Y.2015 möchte ich Sie freundlich darauf hinzuweisen, dass German Wings auch für die geltend gemachten Zugkosten i.H.v. 70 € haften muss. Eine solche Haftung ergibt sich nämlich jeweils aus Art. 19 des Montrealer Übereinkommens, Art. 19 des Warschauer Übereinkommens, § 46 Abs. 1 S. 1 LuftVG und § 280 I BGB. Ich bitte Sie daher mir den oben genannten Betrag zu erstatten oder eine haftungsbefreiende Exkulpation vorzutragen. Andernfalls sehe ich mich dazu gezwungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich hoffe jedoch im beiderseitigen Interesse, dass die Angelegenheit ohne weitere Umstände geklärt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Kaestorfer"

Den Teil mit der Exkulpation kannst du auch weglassen, jedoch möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass ein Anspruch nicht bestehen würde, wenn German Wings die Verspätung nicht zu vertreten hätte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.November 2015, 07:55:29
Super vielen Dank. Ich habe es mal so abgeschickt und hoffe, dass ich innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Antwort erhalte. Melde mich dann hier wieder! ;) :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.November 2015, 15:07:24
So, Antwort erhalten. Relativ schnell.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.

Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.

Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.

Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.

Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?

Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!

Beste Grüße
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.November 2015, 15:50:03
Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 05.November 2015, 16:13:05
Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?

Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 07.November 2015, 11:09:57
So, Antwort erhalten. Relativ schnell.

Zitat
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings fehlt es im vorliegenden Fall an dem, nach den von Ihnen benannten Vorschriften, erforderlichen Verschulden des auführenden Luftfahrtunternehmens. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir die geltend gemachten Zugkosten weiterhin ablehnen müssen.

Für die geltend gemachten Verpflegungskosten übersenden Sie uns bitte die entsprechenden Belege zur weiteren Prüfung.

Uns liegt viel daran, Sie trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten auch weiterhin zu unseren treuen und geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir freuen uns, wenn Sie Germanwings auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken und versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit die künftigen Reisen wieder rundum angenehm verlaufen.

Es war damals so, dass der eigentliche Flug von Düsseldorf nach Manchester ausgefallen ist (warum auch immer) die Crew, die von Düssldorf nach Hamburg geflogen ist übernahm den Flug. Natürlich mit Verspätung. Und danach flog man von HH nach DUE ... und dann nach Manchester. Somit kam die Verspätung zu stande.

Und das liegt nicht am Luftfahrtunternehmen?

Danke schon mal Cooke, für deine Ausführungen!

Beste Grüße

Jetzt hast du mich aber etwas verwirrt, ich dachte die zusätzlichen Kosten entstanden beim Rückflug von Manchester nach Düsseldorf?

Darüber hinaus würde eine ursprüngliche Annullierung des Fluges noch einmal ganz andere Dimensionen eröffnen. In dem Fall wäre nämlich Art. 5 I c) iii) in Verbindung mit Art. 7 I a) der Fluggastrechteverordnung einschlägig, so dass dir auch noch eine pauschale Entschädigungszahlung i.H.v. 250 € zustehen würde. Allerdings greift wiederum eine Regelung zum Vertretenmüssen nach Art. 7 III der VO, wonach Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 nicht zu leisten sind, wenn es [das Luftfahrtunternehmen] nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Aber um die Voraussetzungen dafür nochmal zusammenzufassen:

- Der ursprüngliche Flug wurde annulliert.

- Du wurdest über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet.

- Du hast ein Angebot zu einer anderweitigen Beförderung bekommen.

- Du bist mehr als zwei Stunden später nach deiner planmäßigen Ankunftszeit angekommen.


Das Problem liegt wiederum darin, was die Umstände sind, die zur Annullierung geführt haben:

Wenn der ursprüngliche Flug ausgefallen ist, weil irgendwas war, worauf die keinen Einfluss hatten, dann liegt es nicht am Unternehmen, aber woher wilslt du wissen, woran es lag, wenn die es dir nicht sagen?

Das ist ja eben die Sache. Der Kapitän hatte es uns vor dem Flug 5 Minuten erklärt was los war. Ist dann nicht die Fluggesellschaft immer im Glück, wenn alles unter 3 Std. geschieht?

Was hat der Kapitän denn genau erklärt? Die Fluggesellschaft ist insofern nicht im Glück, als dass zumindest vor Gericht eine Beweislastumkehr vorliegen würde d.h. dass sie die Umstände nachweisen müsste, die zur Verspätung/Annullierung geführt haben und diese nicht von ihr zu vertreten sein dürften. Wann das genau der Fall ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Bei außergewöhnlichen Wetter- oder Naturphänomenen (z.B. Aschewolke, schwerer Sturm) gelingt der Entlastungsnachweis regelmäßig, bei technischen Defekten ist das oftmals sehr streitig. Da kommen dann die Fragen hinzu, ob der Defekt bei der routinemäßigen Kontrolle hätte erkannt werden müssen oder ob das Luftfahrtunternehmen eventuell auch für einen Fehler des Flughafenbetreibers haftet.

Was du jetzt machen kannst? Gute Frage, mittlerweile dürfte es langsam so kompliziert werden, dass sich ein Gang zum (Fach)Anwalt mehr lohnen müsste, zumal der Streitwert bei 320 Euro lieg (wenn ich deine Schilderungen richtig gedeutet habe (?)), und zumindest ich dir nur noch sehr begrenzt helfen kann. Was du natürlich auch machen kannst und was vielleicht auch empfehlenswert ist, ist nochmal an German Wings zu schreiben und vorzutragen, dass der bloße Hinweis auf mangelndes eigenes Verschulden sie nicht ausreichend entlasten kann, und dir außerdem wegen der Annullierung und anschließender Ersatzbeförderung mit Verspätung von mehr als 2 Stunden ein Ersatzanspruch i.H.v. 250 € zusteht.

Das ganze dann als Mahnung gestalten und sie aufzufordern binnen 10 Tagen zu zahlen oder eine substantiierte Entlastung vorzutragen. Das hätte zumindest den Vorteil, dass du die darauf evtl. folgenden Anwaltskosten wohl als Verzugsschaden geltend machen könntest, wenn der Anspruch tatsächlich besteht (sie sich also nicht entlasten können) und sie binnen der von dir gesetzten Frist nicht zahlen.

Möchte aber auch vorsichtshalber nochmal darauf hinweisen, dass ich die Richtigkeit meiner Angaben natürlich nicht garantieren kann...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 07.November 2015, 12:04:35
Wir haben in Düsseldorf durch die Verspätung unseren zuvor reservierten Zug nicht mehr bekommen. Deshalb mussten wir umbuchen bei der DB und haben 70€ mehr gezahlt. Nun teilen wir das Geld der 70 € durch 4 und dann passt es. Ein Versuch war es wert, dass ich es bei Germanwings versucht habe. Nächstes Mal hoffe ich einfach, dass wir über 3 Std. Verspätung haben - dann gibt es Money! ;)  :police:

Danke Dir!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 09.November 2015, 14:00:31
Mir ist relativ egal wo er ist, Hauptsache er bleibt erstmal eine Weile weg. Wenn ich was neues über ihn höre, kann ich das ja hier posten. Wobei mich auch mal interessieren würde, was die Strafen für einen Angriff auf einen Polizisten sind. Soweit ich das gesehen habe, hat er versucht dem einen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Aber da er ja ohnehin auf 180 war, waren die wohl vorbereitet und schneller als er. Getroffen hat er nämlich wohl nicht, der lag sehr schnell am Boden (war aber weiterhin nicht zu beruhigen). Ich habe sein Gebrüll noch gehört, während sie ihn zum Wagen gebracht haben.

Da werde ich dich vermutlich desillusionieren müssen. Einen Polizisten zu schlagen ist genauso eine Körperverletzung wie jeden anderen Menschen...es gibt zwar noch den zusätzlichen Paragraphen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", der wird bei der Strafzumessung aber meistens von der (versuchten) Körperverletzung geschluckt. Rein subjektiv strahlen die meisten Staatsanwälte und Richter für mich eher die Haltung "als Polizist gehört es zum Berufsbild dazu, angegriffen oder beleidigt zu werden" aus, als "wow der hat einen Amtsträger angegriffen, das geht gar nicht"...dementsprechend fallen hier (subjektiv, wie gesagt) mildere Urteile als bei gleichen Delikten normalen anderen Menschen ggü.

Nachteil bei einer KV ggü der meisten Polizeibeamten ist, dass in der Regel ein gutes Echo kommt. Nicht für den vermummten feigen Steineschmeißer aus Reihe zwei, sondern für denjenigen, der den Vollkontakt sucht. Aber das sollte man vorher mit einberechnen.  ;)
 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 09.November 2015, 15:14:40
Nachteil bei einer KV ggü der meisten Polizeibeamten ist, dass in der Regel ein gutes Echo kommt. Nicht für den vermummten feigen Steineschmeißer aus Reihe zwei, sondern für denjenigen, der den Vollkontakt sucht. Aber das sollte man vorher mit einberechnen.  ;)
Das kann ich bestätigen. Wenn der Angreifer nicht offensichtlich ein psychisches Problem hat gibts da ganz schön aufs Maul.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 09.November 2015, 15:52:19
Ach, da erinnert ihr mich daran, dass ich schon längst ein Update zu der Situation geben wollte. Soviel Stress und Müll in letzter Zeit, da habe ich das ganz vergessen.

Naja, wirklich etwas besonderes zu erzählen gibt es eigentlich auch gar nicht. Für einige Zeit war mein Nachbar tatsächlich verschwunden (so ca. 3-4 Wochen), ob er eingewiesen wurde oder einfach woanders übernachtet hat weiß ich nicht. In den Wochen, in denen er wieder hier wohnt, hatten wir genau ein Gespräch.
Ich: "Na, wieder da?"
Er: "Ja. Aber keine Angst, du bekommst schon noch was du verdienst!"
Ich: ??? (also hab nur irritiert geguckt :P)

Das ist so ziemlich alles, was bis jetzt passiert ist. Die Spionage (zur Erinnerung: ich hatte mir Kameras gekauft und aufgezeichnet wie er regelmäßig durch meine Fenster starrt) lässt er, zumindest momentan, auch sein - aber da läuft ja auch noch die Anzeige wegen Verletzung der Privatspähre (oder was auch immer der korrekte Terminus ist, ohne in die Briefe meiner Anwältin zu schauen weiß ich das jetzt nicht ;D).
Was noch geblieben ist, ist seine offene Wohnungstür, was mir immer noch tierisch auf die Nerven geht. Der Gestank ist echt furchtbar und wird gefühlt jeden Tag schlimmer. Der Duft liegt irgendwo zwischen dem Schweiß von 30 Sportlern, die seit 4 Wochen nicht geduscht haben, und Erbrochenem (und ich habe jetzt mal nicht übertrieben). Das wäre mir alles komplett egal, aber durch die durchgehend geöffnete Tür (zumindest wenn er zu Hause ist) ist es halt derart penetrant, das man nicht umhinkommt es zu bemerken und davon angeekelt und genervt zu sein.

Ich habe erst kürzlich nochmal Fotos von seiner Wohnung gemacht (also von unserem gemeinsam Flur aus, seine Tür war ja auf), für den Fall, dass das nochmal irgendwann relevant wird. Die könnte ich ja mal posten, dann könnt ihr euch da zumindest im Ansatz ein Bild von machen. Allerdings weiß ich nicht, ob das nicht rechtliche Konsequenzen hätte - die würde ich natürlich gerne vermeiden, sowohl für das MTF als auch mich selbst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 23.November 2015, 10:00:43
Ich hab auch mal eine Frage.

Betrifft meine Handyversicherung.

Am 15.11. hab ich mir für mein Tablet die stylische Spiderapp zugelegt, ist von der Versicherung abgedeckt, ich hab den Schaden auch gleich online gemeldet, bis heute hat sich da nichts getan bezüglich Regulierung, ich also dort angerufen.
Die Versicherung hat den Schaden jetzt aufgenommen konnte mir aber weder Ersatz noch die 3 Alternativen anbieten, ich soll jetzt spätestens am Donnerstag, falls die Versicherung nicht meldet, nochmal anrufen.

Was kann ich, und kann ich überhaupt etwas, jetzt geltend machen bezüglich Nachlass oder Ähnliches? Immerhin kommt die Versicherung ja nicht meiner bezahlten Leitung nach.

Ich hab die Premium-Versicherung, Tablet ist das Sony Xperia Z4
http://www.o2online.de/handy/beratung-und-service/handy-versicherung/ (http://www.o2online.de/handy/beratung-und-service/handy-versicherung/)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 09.Dezember 2015, 11:11:38
Ich hätte mal wieder eine Frage :D Wie ist folgendes bei euch geregelt? Wenn man 100% angestellt ist, also sagen wir 8 Stunden pro Tag und man wird 50% wegen Schwangerschaft krank geschrieben und arbeitet somit nur Morgens 4 Stunden. Wie ist das denn mit den Ferientagen? Es sind 25 Ferientage pro Jahr, die bleiben dann doch genauso, weil man ja immernoch zu 100% angestellt ist. Heisst das dann, ich kann theoretisch 50 Tage beziehen, weil ich ja nur halbe Tage beziehe und den anderen halben Tag krank geschrieben bin oder zählt ein Ferientag dann trotzdem 8 Stunden, unabhängig davon, dass man 50% krank geschrieben ist?

Hoffe, ist verständlich, was ich meine :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 09.Dezember 2015, 11:23:48
Schwierig. Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten. Daher müsstest Du Dich an Experten aus Deinem Land wenden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 09.Dezember 2015, 11:26:13
Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten.

Noch nicht! ;)
http://www.ksta.de/wirtschaft/-sote-sachverstaendige-schlagen-teil-krankengeld-vor,15187248,32720264.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zuzu am 09.Dezember 2015, 11:31:00
Nun, wenn ein Arbeitstag nur noch aus 50% Arbeitszeit besteht, dann ändert sich doch weiter nicht, wenn Du 25 Arbeitstage Urlaub hast. Es bleiben die 25 Tage, die Du Urlaub nehmen kannst. Zumindest wäre das für mich logisch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 09.Dezember 2015, 11:31:45
Bei uns in Deutschland gibt es ja keine Teilarbeitsunfähigkeiten.

Noch nicht! ;)
http://www.ksta.de/wirtschaft/-sote-sachverstaendige-schlagen-teil-krankengeld-vor,15187248,32720264.html

Auch wenn ich finde das viele sich wegen jeder kleinen Erkältung krank schreiben lassen, bleibt uns das hoffentlich erspart. Ansonsten zum Thema kann ich mir nur schwer vorstellen. Ich denke ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag egal wie lange du arbeitest. Aber da solltest du eher bei deiner Personalabteilung Nachfragen, die sind dafür schließlich da. ;-)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 09.Dezember 2015, 12:50:58
Nun, wenn ein Arbeitstag nur noch aus 50% Arbeitszeit besteht, dann ändert sich doch weiter nicht, wenn Du 25 Arbeitstage Urlaub hast. Es bleiben die 25 Tage, die Du Urlaub nehmen kannst. Zumindest wäre das für mich logisch.
Stimmt, ich bin da zu sehr auf die Stunden fixiert. Nach nochmaligem überlegen ist das ja eigentlich klar  :-[
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: millian2311 am 17.Dezember 2015, 15:12:05
Hallo Jungs,

ich bin auch mal auf eure Hilfe angewiesen, allerdings betrifft es das schweizer Arbeitsgesetz.

Mein Anliegen wäre folgendes....habe nun nach sieben Jahren in der Firma auf den 31.12.15 gekündigt. Habe all die Jahre davor einen 13. Monatslohn erhalten, obwohl im Arbeitsvertrag nichts stand.
Nun aber wird dieser mir für 2015 nicht mehr ausbezahlt, obwohl all meine restlichen Arbeitskollegen das 13. auch wieder erhalten haben. Habe gestern meinen Arbeitgeber damit konfrontiert...seine Antwort war: " ich zahlte Dir das 13. in den letzten Jahren aus gutem Willen"

Darf er das?

Hoffe jemand kann mir hier einen Tipp geben.

Danke im Voraus
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 17.Dezember 2015, 15:19:42
Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 15:21:44
Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..

Ja, aber das ist das Problem. Es wird "angenommen".. Das ist schon im deutschen Arbeitsrecht sehr verstrickt und nicht einfach. Denke auch im schweizerischen wird es nicht einfacher sein.

Nur als Beispiel, was ich meine (Bezug Deutschland): http://www.sueddeutsche.de/karriere/weihnachtsgeld-ein-recht-auf-das-gehalt-1.512237
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: millian2311 am 17.Dezember 2015, 15:27:34
Aber dafür gibt es doch das Gewohnheitsrecht. Denke mal das müsste hier greifen.

Aber was mich da so verrückt macht, ist, das es die anderen alle bekommen haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 15:32:48
Ah, daher weht der Wind. ;)
Eher der Neid als die Not. ^^


Gewohnheitsrecht (DEU): http://www.sueddeutsche.de/karriere/weihnachtsgeld-geschenk-vom-boss-1.1831076-2

Weihnachtsgeld trotz Kündigung (DEU): http://www.heise.de/resale/artikel/Weihnachtsgeld-trotz-Kuendigung-1422228.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: millian2311 am 17.Dezember 2015, 15:36:38
Nein, die Not....da mir 5000CHF verloren gehen, mit dem ich Autosteuer und Versicherung bezahlen muss. ;)

Danke für den Link, setz mich gleich mal dran.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 15:40:40
Gerne. Ich hoffe, dir helfen die Links irgendwie weiter, auch wenn sie für das deutsche Recht sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 17.Dezember 2015, 15:55:41
Ich nehme mal an, wenn davon nix im Arbeitsvertrag steht, wirst du das 13. MG dieses Jahr auch nicht mehr einklagen können..

Ich möchte mich hier nicht zu sehr einmischen, weil ich von Recht wenig Ahnung habe, aber…
Kann ein Arbeitgeber wirklich allen Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt zahlen und einem einzelnen nicht? Das sind ja vermutlich keine klar deklarierten Prämienzahlungen. Das müsste doch fast schon unter eine Art Benachteiligung am Arbeitsplatz fallen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 17.Dezember 2015, 16:09:32
Oder "Mobbing"...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 16:13:12
Weihnachtsgeld für bestimmte Mitarbeiter (DEU): http://karrierebibel.de/weihnachtsgeld-arbeitsrecht/


Zitat

Kann man dann sagen: Wenn einer Weihnachtsgeld bekommt, müssen es alle in der Firma erhalten?

Das Unternehmen braucht besondere sachliche Gründe, um bestimmte Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Das können etwa Führungskräfte mit einem höheren Gehalt oder Außendienstler mit leistungsabhängiger Vergütung sein. Es ist auch möglich, dass Weihnachtsgeld an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit zu koppeln. Eine Verweigerung der Zahlung etwa wegen des Alters, Geschlechts oder einer Schwerbehinderung wäre aber eine Diskriminierung und damit unzulässig.


Gilt das auch für Kollegen, die in Teilzeit arbeiten?

Natürlich. Teilzeitkräfte dürfen laut Gesetz wegen ihrer Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitmitarbeiter. Sie haben also einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, entsprechend dem Anteil ihrer Teilzeit.


Besteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld auch noch nach einem langfristigen Arbeitsausfall?

Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.



Zusatz der Gleichbehandlung (DEU): https://www.volksbank-staufen.de/meine-eigene-bank/aktuelles/firmenkunden/weihnachtsgeld-zahlen.html

Zitat
Sonderzahlungen meist für alle

Für das Weihnachtsgeld gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer die Sonderzahlung erhält. Falls dies bei einzelnen nicht der Fall ist, können sie das Weihnachtsgeld einfordern. Voraussetzung dafür ist, dass deren Arbeit oder Hierarchiestufe mit der der Kollegen vergleichbar ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2015, 16:31:35
Ich glaube nicht, dass deutsches Recht anwendbar ist, deswegen sind Verweise auf die Rechtslage in Deutschland nicht sinnvoll. Bei der Summe kann es nur einen Rat geben: geh zu einem Schweizer Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 16:34:38
Diese dienen hier lediglich als Orientierungshilfe. Dass diese nicht 1:1 anwendbar sind, habe ich bereits erwähnt, sollte aber für jeden, auch ohne weitere Erwähnung, offensichtlich sein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: millian2311 am 17.Dezember 2015, 16:47:20



Zitat



Manchmal wird ein Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum nicht fortgesetzt - etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, beim Leisten von Wehrdienst oder bei längerer Krankheit. Ob der Mitarbeiter dennoch Anspruch auf sein Weihnachtsgeld hat, entscheidet die Rechtsprechung danach, welchen Charakter die Zahlung hat: Da sind wir dann wieder bei der Frage: freiwillige Leistung, Gewohnheitsrecht oder 13. Gehalt? Ein 13. Monatsgehalt hat - wie gerade schon erwähnt - einen Entgeltcharakter. In dem Fall besteht mangels Arbeitsleistung kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, kann das Unternehmen die Zahlung kürzen. Erfolgt eine Art Gratifikation als Belohnung für die langfristige Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.


war für 6 Wochen krank, könnte es eventuell daran liegen?
Aber wie du schon sagtest, das ist ein Auszug aus dem deutschen Arbeitsgesetz, bei uns hier könnte das schon wieder ganz anders aussehen. Finde dazu aber leider unter Google nichts.



Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 17:09:09
Hier noch was zum schweizer Recht: http://www.personalradar.ch/gehalt/anspruch-der-arbeitnehmenden-auf-gratifikation-und-13-monatslohn/2261

Am Besten du schreibst auch denen. Das wird mehr bringen als hier.



PS:
Vielleicht sollten wir mal diesen Thread aufteilen in 4 Threads. Belgien, Deutschland, Schweiz und Österreich.
Sofern wir noch User aus Luxemburg oder dem deutschsprachigen Italien bekommen, da auch noch. ;)
Ansonsten erhält man hier nur nichtssagende Posts von Deutschen und auf das deutsche Recht bezogen, was letztendlich dem Fragesteller Null und noch weniger bringt...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 17.Dezember 2015, 18:13:33
Ansonsten erhält man hier nur nichtssagende Posts von Deutschen und auf das deutsche Recht bezogen, was letztendlich dem Fragesteller Null und noch weniger bringt...
::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 17.Dezember 2015, 18:15:06
Jaha, ich weiß doch! :P
Ich hab das auch nur begonnen, weil die ersten ja schon wieder anfingen zu sagen, "Weiß net, aber in Deutschland..."
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 17.Dezember 2015, 18:50:13
Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 18.Dezember 2015, 10:26:32
Zum 13. Monatsentgelt (im deutschen Recht) nochmal allgemein:

Der Arbeitgeber kann ein solches grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten ausgestalten. Einmal als leistungsbezogen Bonus, für den bereits im Vorhinein bestimmte Maßstäbe aufgestellt werden, und andererseits als Bonus, den grds. jeder Arbeitnehmer leistungsunabhängig bekommt. Wählt der Arbeitgeber letzteres, so können einzelne Arbeitnehmer grundsätzlich nicht davon ausgeschlossen werden (häufig dürfte hier das AGG  (http://dejure.org/gesetze/AGG/1.html)einschlägig sein), aber es ist zulässig und meines Wissens nach gar nicht mal unüblich das 13. Monatsgehalt davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer auch noch bis zum März des Folgejahres dort arbeitet. Eine andere Frage ist allerdings, ob diese Bestimmung bereits im Voraus in einem Tarifvertrag o.ä. niedergelegt sein muss. Eine ähnliche Regelung könnte ich mir auch im schweizerischen Recht vorstellen, ohne davon allerdings Ahnung zu haben.

Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?

Experte bin ich sicherlich nicht, aber im Studium musste ich zumindest die wesentlichen Grundzüge lernen  :P
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: smedhult am 23.Januar 2016, 22:08:04
Gibt es eigentlich hier einen Experten für das deutsche Baurecht?

So, ich habe aktuell zwei Probleme die mein Haus in Deutschland betreffen, und ich wäre euch dankbar wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet um die Schwierigkeiten zu lösen.

Fall 1

Im August 2014 habe ich eine Handwerksfirma beauftragt drei denkmalgeschützte Fenster zu erneuern. Dazu zählten zum einen die Fenster und zum anderen die dazugehörigen Rahmen.

Die alten Fenster und Rahmen sind daraufhin entfernt worden und die neuen Fenster eingebaut worden. Diese Arbeiten waren im Dezember 2014 abgeschlossen. Der Einbau der neuen Rahmen lässt seitdem auf sich warten. Ich habe im letzten Jahr mehrmals mit dem Firmeninhaber gesprochen und ihn immer wieder darauf hingewiesen die Arbeiten abzuschließen. Außer das ich immer wieder vertröstet worden bin ist nichts geschehen.

Den Vertrag den ich damals mit dem Unternehmen abgeschlossen habe, enthält keinen festen Fertigstellungstermin, die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Ich möchte der Firma nun eine endgültige Frist zur Fertigstellung setzen, und habe dazu ein paar Fragen.

1. Wie lang muss diese Frist mindestens sein?
2. Kann ich mit dem Verstreichen der gesetzten Frist den Vertrag ohne Weiteres kündigen?
3. Wie sieht es mit der Zahlung des bisher geleisteten Arbeiten aus? Also muss ich diese in voller Höhe bezahlen und muss ich eventuell mit weiteren Forderungen seitens der Firma rechnen?
4. Gibt es die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?


Fall 2

Im vergangenen Jahr wurden auf dem Nachbargrundstück 5 Gebäude abgerissen. Eines von diesen stellte mit einer seiner Außenmauern die Grundstücksgrenze zu meinem Grundstück dar. Bis auf einen kleinen Rest ist diese Außenmauer vollständig abgerissen worden.

Da dieses Reststück aber sehr marode ist, wird wohl auch dieses irgendwann abgerissen werden.

Dazu folgende Fragen:

1. Wenn dieses Reststück abgerissen wird, muss dann der Eigentümer des Nachbargrundstückes eine neue Mauer errichten?
2. Wenn ja, in welcher Höhe muss diese gebaut werden und könnten auch alternative Grenzen (Holzzaun, Maschendrahtzaun, etc.) in Frage kommen?
3. An diesem Reststück grenzt noch eine Mauer, die zu meinem Grundstück gehört. Wer kommt für Schäden auf, wenn beim Abriss der Restmauer welche entstehen sollten?

Eine weitere Sache ist, dass auf dem Nachbargrundstück zwei neue Wohnhäuser entstehen sollen. Eines von diesen ist mit der Fensterfront genau auf mein Grundstück ausgerichtet, man kann also genau auf mein Grundstück schauen. Bei den alten Gebäuden konnte man nicht auf mein Grundstück schauen.

Daher die Fragen:

1. Habe ich ein Recht darauf, den Eigentümer des Nachbargrundstückes dazu zu drängen die Fensterfront anders auszurichten, oder die Fenster so zu gestalten (z.B. durch Milchglas) das eine Sicht auf mein Grundstück nicht möglich ist?
2. Kann ich diese Forderung eventuell mit dem Sichtschutz auf mein Grundstück verbinden?

Ich möchte im Übrigen die Angelegenheiten friedlich lösen, d.h. ohne Anwalt.

Dann bedanke ich mich schon im Voraus und bitte bei der Beantwortung der Fragen auch um die Nennung der RGL.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 26.Januar 2016, 23:47:14
Ich mal.
fmfaces bekommt immer mal wieder Spam von einer SEO-Agentur. Natürlich unaufgefordert. Angefangen hat das im Juli 2015, mittlerweile hat die Firma ihren Sitz und Namen geändert, die Telefonnummer ist gleich geblieben. Überlege die einfach aus Spaß an der Freude abmahnen zu lassen. Habe noch 3 ungelöschte Mails, würde warten bis es 5 sind um einen maximalen Streitwert zu erzielen.
Wie ist das, bleibe ich auf den Anwaltskosten hängen, falls die nicht zahlen/verschwinden oder ähnliches?

Hier geht es übrigens nicht darum, dass es mich nerven würde ab und an mal ne Mail zu löschen, eher um meinen ganz persönlichen Rachefeldzug gegen die Spamindustrie. Und natürlich bei einem Streitwert von mehreren Tausend Euro passiv auch um die fmfaces-Finanzierung.
Ist halt aus meiner Sicht ein "Spamunternehmen" was man tatsächlich auch mal an den Eiern packen könnte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 26.Januar 2016, 23:49:04
Find ich gut, viel Erfolg!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Emanuel am 27.Januar 2016, 19:26:27
Kann mir nicht vorstellen, dass das Unterfangen Hoffnung auf Erfolg hat, würde ich lieber die Finger von lassen.
Angenommen es fließen keine Gelder von diesem Unternehmen (was ich für wahrscheinlich halte), von wem erwartest du denn dann die Begleichung deiner Anwaltsrechnung?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.Januar 2016, 20:37:43
Eben darum schrieb ich ja hier:
Wie ist das, bleibe ich auf den Anwaltskosten hängen, falls die nicht zahlen/verschwinden oder ähnliches?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Emanuel am 27.Januar 2016, 20:44:45
Und darum habe ich gefragt von wem du erwartest, dass er die Rechnung bezahlt?  :D
Der Anwalt wird wohl kaum verzichten
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.Januar 2016, 20:50:38
Müsste man vielleicht vorher mit dem Anwalt klären oder so...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Alcatraz am 03.Februar 2016, 19:03:46
Haben wir hier Leute die sich in Sachen rechtsfragen spaziell auf Copyrights auskennen? Könnten mir gerne ne PN schicken, hätte ne Frage

gruss
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 04.März 2016, 13:06:02
Ich habe mal eine kurze Frage: Da meine Lust auf alte PS2-Spiele groß ist, diese aber in Dresden verweilt, wollte ich mir ein paar ISOs ziehen und diese per PS2-Emulator spielen.
Man bekommt alle Dinge dafür auf speziellen Seiten wie dieser hier (http://www.emuparadise.me/Emulators.php) (falls Link nicht erlaubt, dann bitte löschen). Jetzt sehe ich aber, dass es da auch Gamemusik zum Downloaden gibt und da klingeln bei mir die Filesharing-Alarmglocken.

Meine Frage:
Ist das Downloaden von ISOs dort generell illegal oder darf ich ISOs von Spielen ziehen, die ich auch selbst besitze?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 04.März 2016, 13:23:13
Wenn bei der Kopie zur Anfertigung einer ISO ein Kopierschutz umgangen wurde, dann ist diese Kopie illegal, ansonsten darfst du die ISO meiner Meinung nach herunterladen, wenn du das Original besitzt, denn man darf Privatkopien anfertigen. Du musst aber darauf achten, dass es ein reiner Download ist, bei peer-to-peer verteilst du die Daten auch, das ist nicht erlaubt. Bliebe noch die Frage, ob man diese ISOs in einem Emulator nutzen darf, da bin ich aber überfragt. Gleichzeitig nutzen darf man sie aber auf keinen Fall.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 22.März 2016, 16:04:37
So, jetzt tragen wir den Fall Max Kruse mal in jeden Thread.

Situation in der Disco. Eine BILD-Reporterin macht Fotos. Eindeutig von mir. Verstößt sie in diesem Moment gegen irgendein Gesetz? Meine spontane Einschätzung: Solange nichts veröffentlicht wird, kann sie da haben was sie möchte. Oder?

Anders sieht es, glaube ich, beim Entwenden des Smartphones durch Max Kruse aus. Hier müsste ja sowas ähnliches die Diebstahl vorliegen (wenn auch nur zeitweise). Schließlich möchte ich als Privatperson nicht, dass mir jemand mein Eigentum entwendet, um dort vielleicht auch noch auf private Daten zuzugreifen.


Aber vielleicht sehe ich da auch irgendwas nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 22.März 2016, 16:45:36
Ich bin mir sicher, dass in dem konkreten Fall auch noch die AGB der Disco zu beachten ist...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 22.März 2016, 17:03:27
Ich bin mir sicher, dass in dem konkreten Fall auch noch die AGB der Disco zu beachten ist...

Stimmt. Die könnten wahrscheinlich Handyfotos generell verbieten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 22.März 2016, 17:04:51
Zum Beispiel. Oder nur Fotos von "authorisiertem Personal" oder man tritt das Recht am Bild mit Betreten ab...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 22.März 2016, 17:40:57
So, jetzt tragen wir den Fall Max Kruse mal in jeden Thread.

Situation in der Disco. Eine BILD-Reporterin macht Fotos. Eindeutig von mir. Verstößt sie in diesem Moment gegen irgendein Gesetz? Meine spontane Einschätzung: Solange nichts veröffentlicht wird, kann sie da haben was sie möchte. Oder?

Anders sieht es, glaube ich, beim Entwenden des Smartphones durch Max Kruse aus. Hier müsste ja sowas ähnliches die Diebstahl vorliegen (wenn auch nur zeitweise). Schließlich möchte ich als Privatperson nicht, dass mir jemand mein Eigentum entwendet, um dort vielleicht auch noch auf private Daten zuzugreifen.


Aber vielleicht sehe ich da auch irgendwas nicht.
Diebstahl seitens Kruse scheidet mangels Zueignungsabsicht aus, er wollte das Handy nie für sich sondern ausschließlich das Foto löschen.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Snake am 22.März 2016, 23:19:53
Kruse als Person der "Zeitgeschichte" muss damit rechnen fotografiert zu werden in der Öffentlichkeit.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 22.März 2016, 23:33:00
Ich glaub ich würd ihn gar nicht erkennen. Und wenn wärs mir egal ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 12:04:11
Ich mal wieder...

Ursprüngliche Forderung von lieferando.de
 Erstattung durch Billpay GmbH am 08.04.2015
 Aktenzeichen: xxx


 Sehr geehrter Herr Sxxx,
 
 die Billpay GmbH, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin hat uns gebeten Sie anzuschreiben. Eine anwaltliche Bevollmächtigung wird versichert.
 
 Sie haben am 29.03.2015  auf der Internetseite lieferando.de einen Vertrag geschlossen und als Zahlart Lastschriftverfahren gewählt. Wie vereinbart buchte Billpay am 31.03.2015 den Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 19,80 ab. Aufgrund der Stornierung des Vertrages durch lieferando.de hat Billpay am 08.04.2015 einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 auf Ihr Konto bei der Bank zur BLZ/BIC PBNKDEFFXXX erstattet.
 
 Es kam zusätzlich zu einer Rücklastschrift bezüglich der Abbuchung. Somit haben Sie einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 zu viel erhalten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Kontoauszüge. Auch nach der Mahnung vom 06.10.2015 konnte ein Zahlungseingang nicht verbucht werden. Durch unsere Beauftragung sind nun weitere Kosten entstanden. Weitere Informationen zur Gesamtforderung bzw. Details zur Hauptforderung finden Sie unten.
 
 Zahlen Sie bitte umgehend nachstehenden Gesamtbetrag an:
 
 

Empfänger: KSP Rechtsanwälte

IBAN DE24200700240090172800

BIC DEUTDEDBHAM

Betrag EUR 103,39

Verwendungszweck: xxx

 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 KSP Rechtsanwälte
 
 Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
 
 
 P.S.: Wenn Sie binnen 10 Tagen zahlen, können Sie weitere Zinsen und Kosten vermeiden
 
 
 Weitere Informationen
 
 Aufstellung der Gesamtforderung
 
 
HauptforderungEUR
19,80
RücklastschriftkostenEUR
6,00
VerzugzinsenEUR
0,49
kaufmännische MahnkostenEUR
15,00
Anwaltsgebühr*EUR
51,75
Auslagenpauschale*EUR
10,35
Gesamtbetrag
EUR

103,39

 
 * Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG
 
 
Zu Ihrer Information eine detaillierte Hauptforderungsaufstellung (alle Beträge in EUR)
 
- Rückforderung vom 06.10.2015 zur Nr. 62233923#1
19,80
(ungerechtfertigte Bereicherung vom 08.04.2015)
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015
- Rücklastschriftkosten vom 08.04.2015 zur Nr. 62233923#1
6,00
zzgl. Zinsen i.H.v. 5,00 %-Punkten über Basiszins ab dem 09.10.2015
Hauptforderungsbetrag
25,80
Die angesprochene Mahnung vom 23.10. habe ich nie erhalten und mir war der Sachverhalt einfach nicht bewusst, sprich mir war nicht klar, dass ich dort Geld zu viel erhalten habe.
Jetzt hab ich mit der Anwaltskanzlei telefoniert, sehr unfreundlich und überhaupt nicht bereit, auf meine Schilderung der Lage einzugehen.
Ganz davon abgesehen, dass ich die 103,xx Euro gar nicht bezahlen kann, weil mir das Geld einfach fehlt (die 25,80 würde ich dann wohl bezahlen, auch wenn ich eigentlich mit 19,80 auch ganz gut bedient wäre. Ich kann mich an den kompletten BillPay/Lieferando-Vorgang noch einigermaßen erinnern, dort war noch viel mehr Blödsinn passiert und alles Andere habe ich damals auch bezahlt.
Sprich da wurde etwas vergessen. Das lustige ist halt, dass ich für diese 19,80 niemals Essen gesehen habe, denn der Lieferdienst hatte nicht geliefert, genau so lustig war auch die Dame am Telefon.
"Ich ich sehs nicht ein, wegen so einem Scheißdreck 80 Euro zu bezahlen" "Das hab ich jetzt nicht gehört" "Das können Sie ruhig gehört haben" "Dann leg ich jetzt auf wegen Beleidigung"
WTF?

Tja, was soll ich damit jetzt machen? Eine kurze Info von BillPay, dass sie noch Geld bekommen hätte vollkommen ausgereicht. Dann wurde irgendwann im Oktober angeblich ne Mahnung geschickt - selbst das wäre okay gewesen. Ich sehe ja ein, dass zumindest ein Teil des Fehlers bei mir liegt, keine Frage - aber das ist halt heftig.
Sollte ich vielleicht mal nen Anwalt aufsuchen? Erstberatung ist ja kostenlos, oder? Klar geht es um "lächerlich wenig" Geld, aber selbst wenn ich wollte könnte ich die Gesamtsumme nicht bezahlen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 24.März 2016, 12:20:39
Oh shit. Das hört sich erstmal nicht gut an  :-\ Ich zahle bei Lieferando immer bar an der Haustür, dadurch bin ich denke ich mal gefeit vor solchen Forderungen. Im Grunde können die ja fordern was sie wollen, wenn sie keinen Beweis dafür erbringen müssen, dass sie dir eine Mahnung zugestellt haben. SOLLTEN sie diesen allerdings erbringen müssen und nicht DU (was ich mir in unserem "Rechtsstaat" auch vorstellen kann..), hast du denke ich gute Karten und ein Anwalt sollte das klären können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 13:05:36
Die Dame am Telefon sagte, dass die ohnehin nicht hätten Mahnen müssen, da ich durch die Rückbuchung automatisch in Zahlungsverzug sei. Ob das stimmt oder nciht, keine Ahnung. Vor Allem geht es ja eigentlich um Geld, das die mir im Nachhinein überwiesen haben. Ich hab sie aber nicht darum gebeten mir Geld zu überweisen. Eigentlich könnte man ja auch sagen der Fehler lag dort, wenn man die Sache umdrehen wollte.
Mein Hauptproblem (neben dem Finanziellen) ist auch, dass sowas mit ganz einfacher Kommunikation erledigt gewesen wäre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Lumpi am 24.März 2016, 13:24:48
Beratungshilfeschein am Amtsgericht besorgen, damit ist die anwaltliche Erstberatung kostenfrei.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 24.März 2016, 14:04:55
Die Dame am Telefon sagte, dass die ohnehin nicht hätten Mahnen müssen, da ich durch die Rückbuchung automatisch in Zahlungsverzug sei. Ob das stimmt oder nciht, keine Ahnung. Vor Allem geht es ja eigentlich um Geld, das die mir im Nachhinein überwiesen haben. Ich hab sie aber nicht darum gebeten mir Geld zu überweisen. Eigentlich könnte man ja auch sagen der Fehler lag dort, wenn man die Sache umdrehen wollte.
Mein Hauptproblem (neben dem Finanziellen) ist auch, dass sowas mit ganz einfacher Kommunikation erledigt gewesen wäre.

Dann hat die Dame anscheinend nicht sehr viel Ahnung von ihrem Tätigkeitsfeld oder will dir einfach nur Druck machen. Klingt auf jedenfall ziemlich unseriös.
Was man bei google so liest(auch wenn da sicher viele dabei sind die das selber zu verschulden haben) klingt auch nicht besonders positiv über die Kanzlei.
Du warst doch Student White oder ?
Es gibt auch Rechtsberatungen für Studenten meine ich. Wenn nicht sogar von deiner Universität organisiert. Frag einfach mal im Asta. Zumindest an unserer Universität wird sowas angeboten.

Zum Fall selber da du weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten hast solltest du auf der sicheren Seite sein. Der Fehler liegt nicht bei dir und wenn du keinerlei Aufforderung von den Herrscahften erhalten hast, dass sie dir zuviel Geld überwiesen haben.

Dazu §286 BGB
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Heißt hast du keine Rechnung damals erhalten oder eine Mahnung können sie dir nichts.

Aber verstehe ich das richtig. Du hast damals kein Essen bekommen dafür dann dein Geld zurückgefordert von Lieferando ? Oder hast du eine Rückbuchung des Geldes veranlasst ? Verstehe nicht so ganz wieso die dir 2 mal Geld überwiesen haben und wodurch diese Rückbuchung zustande kam ?

Aber wie immer geh zu einem Anwalt. Dafür sind die da. ;)


Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 14:50:17
Die Sache mit der Rückbuchung kam eher Zustande, weil es Monatsende war... Sprich das hat die Bank veranlasst.
Bei Lieferando hat der Fall seinen ganz normalen Weg genommen vermutlich. Hab dort Bescheid gesagt, dass nicht geliefert wurde, die gaveb gesagt okay, wir stornieren das. Sonst hab ich mich um nix gekümmert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 24.März 2016, 15:35:16
Ja, ab zum Anwalt, lumpis Rat beherzigen. Diese Typen gehen mir gewaltig auf den Geist, diese Forderungen von denen sind der reinste Wucher. Aber um so was kümmert sich der Gesetzgeber ja einen Scheiß, der blöde Bürger hat's ja. Boah, wenn ich sowas lese steigt mir die Galle hoch. Anstatt einfache eine email zu schreiben, dass noch Geld fehlt und meinetwegen 5,- € Verzug draufzuknallen wird direkt zum Anwalt gerannt und massiv Kosten produziert. Widerliches Geschäftsmodell. Das Gebot der Kostenminimierung müsste noch viel stärker durchgesetzt werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 16:11:08
Kommenden Mittwoch ist Rechtsberatung an der Uni.
Im schlimmsten Fall muss ich es halt meinem Vater erzählen. Der rastet dann zwar aus weil es ihn genauso ankotzen wird wie mich, aber dann gehts halt zum Familienanwalt...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 24.März 2016, 16:28:44
Nochmal kurz zum Verständnis:
- Deine Bank hat die Abbuchung rückgängig gemacht, weil dein Konto nicht ausreichend gedeckt war
- Lieferando hat dir zusätzlich den Betrag zurücküberwiesen, da die Lieferung nie ankam
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 24.März 2016, 16:31:27
Oh shit. Das hört sich erstmal nicht gut an  :-\ Ich zahle bei Lieferando immer bar an der Haustür, dadurch bin ich denke ich mal gefeit vor solchen Forderungen. Im Grunde können die ja fordern was sie wollen, wenn sie keinen Beweis dafür erbringen müssen, dass sie dir eine Mahnung zugestellt haben. SOLLTEN sie diesen allerdings erbringen müssen und nicht DU (was ich mir in unserem "Rechtsstaat" auch vorstellen kann..), hast du denke ich gute Karten und ein Anwalt sollte das klären können.
Durch Kontoauszüge bzw. Paypal-"Auszüge" lässt sich doch relativ leicht nachweisen, dass du damals gezahlt hast.
Der Nachweis des Versendens der Mahnung läuft (soweit ich weiß) über das Postausgangsbuch der Kanzlei, da werden alle ausgehenden Briefe vermerkt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 16:33:41
Nochmal kurz zum Verständnis:
- Deine Bank hat die Abbuchung rückgängig gemacht, weil dein Konto nicht ausreichend gedeckt war
- Lieferando hat dir zusätzlich den Betrag zurücküberwiesen, da die Lieferung nie ankam
Ganz genau so war das wohl. Ist mir nicht aufgefallen, hatte da ziemliches Chaos auf dem Konto. Kurzfristig musste ich was teures Bezahlen und da gingen recht viele Kleinbeträge zurück.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 24.März 2016, 16:56:06
Muss man bei Lieferando eine Adresse hinterlegen - jenseits der Lieferadresse? War die noch aktuell? Sollte die Mahnung per Mail oder postalisch zugestellt werden?

Es war Lieferandos Fehler. Aber sie haben angeblich eine Mahnung geschickt. Hier liegt für mich - als Laie - der Knackpunkt. Wer hat zu verschulden, dass die Mahnung nicht zugestellt wurde? Dein Fehler, du zahlst (und zwar wohl vollständig mit total überzogenen Gebühren). Ihr Fehler, sie haben weiterhin Anspruch auf den zuviel überwiesenen Betrag. Pochen beide Parteien auf ihr Recht, stellt sich die Frage wer in der Beweisschuld ist. Aber hier "laufen" doch normalerweise ein paar Rechtsexperten herum, die einen besseren Überblick haben.  ;)

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 24.März 2016, 17:06:13
Muss man bei Lieferando eine Adresse hinterlegen - jenseits der Lieferadresse? War die noch aktuell? Sollte die Mahnung per Mail oder postalisch zugestellt werden?

Es war Lieferandos Fehler. Aber sie haben angeblich eine Mahnung geschickt. Hier liegt für mich - als Laie - der Knackpunkt. Wer hat zu verschulden, dass die Mahnung nicht zugestellt wurde? Dein Fehler, du zahlst (und zwar wohl vollständig mit total überzogenen Gebühren). Ihr Fehler, sie haben weiterhin Anspruch auf den zuviel überwiesenen Betrag. Pochen beide Parteien auf ihr Recht, stellt sich die Frage wer in der Beweisschuld ist. Aber hier "laufen" doch normalerweise ein paar Rechtsexperten herum, die einen besseren Überblick haben.  ;)

LG Veni_vidi_vici
War es Lieferandos Schuld? Wann hat die Bank die Zahlung an Lieferando rückgängig gemacht?
Muss Lieferando damit rechnen, dass wenn sie selbst eine Rückzahlung leisten, die Ursprungszahlung ggf. von der Bank rückgebucht worden sein könnte? Ich würde sagen: Nein, müssen sie nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 18:21:35
Mit der Zahlung hatte Lieferando nix zu tun, dort geht es um den Rechnungs-/Zahlungsanbieter BillPay, der eben die Zahlung übernommen hatte. Sprich Lastschrift über einen Drittanbieter.
Die haben meine Adresse usw. selbstverständlich. Wenn 6 Monate später eine Mahnung kommt (ich kann nicht beweisen, dass keine kam, ich vermute wenn eine kam dann per Mail, an eine alte, zwischenzeitlich von mir nicht mehr genutzte Adresse, die ich für jeglichen Blödsinn benutze wo ich mich anmelden muss aber eigentlich nicht will - könnte im Spam gelandet und dort automatisch gelöscht worden sein).
Hab diese Mail heute nur gesehen, weil ich ein PW für nen Onlineshop wiederherstellen musste.

Ich ärgere mich gerade unendlich dort angerufen zu haben, jetzt wissen sie, dass sie jemanden erreicht haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Waldi98 am 24.März 2016, 19:42:34
Vornweg: Ich habe mit Jura nix am Hut.

Sie haben am 29.03.2015  auf der Internetseite lieferando.de einen Vertrag geschlossen und als Zahlart Lastschriftverfahren gewählt. Wie vereinbart buchte Billpay am 31.03.2015 den Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 19,80 ab. Aufgrund der Stornierung des Vertrages durch lieferando.de hat Billpay am 08.04.2015 einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 auf Ihr Konto bei der Bank zur BLZ/BIC PBNKDEFFXXX erstattet.
 
 Es kam zusätzlich zu einer Rücklastschrift bezüglich der Abbuchung. Somit haben Sie einen Betrag in Höhe von EUR 19,80 zu viel erhalten. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Kontoauszüge.
Nehmen wir mal an, du hättest das Essen erhalten. Dann hätte dir Billpay nichts zurücküberwiesen.
Aber auch in dem Fall wäre dein Konto am Monatsende nicht gedeckt gewesen und es hätte diese Rücklastschrift gegeben.
Mit "Essen nicht geliefert und deshalb Geld zurücküberwiesen" hat die Sache also nicht wirklich was zu tun - denn das wurde ja geregelt.


Das lustige ist halt, dass ich für diese 19,80 niemals Essen gesehen habe, denn der Lieferdienst hatte nicht geliefert, genau so lustig war auch die Dame am Telefon.
"Ich ich sehs nicht ein, wegen so einem Scheißdreck 80 Euro zu bezahlen" "Das hab ich jetzt nicht gehört" "Das können Sie ruhig gehört haben" "Dann leg ich jetzt auf wegen Beleidigung"
WTF?
Ehrlich gesagt hätte ich auch keine Lust, mich am Telefon anpampem zu lassen. Von daher kann ich schon verstehen, dass sie einfach auflegt.

Dass du eine eigene E-Mail-Adresse für so Zeux nutzt, ist zwar verständlich, aber wenn du dann letztlich die E-Mails (Mahnungen) nicht liest, die dorthin verschickt werden, kann da ja die Anwaltskanzlei nix für. Generell halte ich aber da den Postweg oder einen Anruf für sinnvoller. Deine Anschrift müssten sie ja eigentlich haben.


Als Laie würde ich leider sagen: Auch wenn es für dich dumm gelaufen ist, aber die Schuld liegt allein bei dir:
A) Konto nicht gedeckt und daher hat Billpay sein Geld nicht erhalten
B) Mahnung wurde von dir nicht gelesen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.März 2016, 23:37:20
Sie hat nicht aufgelegt, ich hab ihr sehr freundlich erklärt, dass das keine Beleidigung gegen sie war - war es ja auch nicht. Es war eine (sehr) despektierliche Äußerung gegenüber dem kompletten Vorgang und den zusätzlich anfallenden Kosten. Außerdem war die Dame ab Gesprächsbeginn gereizt und unfreundlich, während ich eher nett und kooperativ UND Kompromissbereit war. Hätte die gesagt "okay, wir können mit den Anwaltskosten auf 25-40 Euro runter gehen, dann hätte ich das als Lehrgeld verbucht (und als gerade so akzeptablen Betrag um mir weiteren Streß zu sparen) und ne Woche nur Nudeln gegessen, aber 80 Euro, dafür, dass da jemand 5 Minuten ein paar Mausklicks gemacht hat. Das Ding hat doch nie ein Anwalt auch nur gesehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Waldi98 am 25.März 2016, 12:07:12
Außerdem war die Dame ab Gesprächsbeginn gereizt und unfreundlich, während ich eher nett und kooperativ UND Kompromissbereit war.
Dann will ich in dem Punkt nichts gesagt haben.

Klar, die Anwaltskosten sind happig. Habe aber keine Ahnung, was ab der 2. Mahnung sonst so üblich ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 18.April 2016, 09:12:14
Hello. Ich habe mal eine Frage bzgl. meiner Mietwohnung.

Ich wohne da seit Dezember 2015 drin. Das Bad wurde zu meinem Einzug komplett erneuert.
Seit meinem Einzug renne ich auch dem Vermieter (bzw. dem Ansprechpartner) hinterher, weil bis heute keine Wasserzähler installiert wurden. Die sind aber durchaus vorgesehen. Im Moment liegen sie lose im Badezimmer, die "Anschlüsse" für diese Zähler sind auch vorhanden.

Heute sollte ein Klempner kommen und die einbauen. Der hat sich heute Morgen allerdings gemeldet und den Termin abgesagt, weil er krank ist.
So weit so gut, im Laufe der Woche will er die Dinger einbauen.


Nach der Ausgangssituation jetzt die eigentliche Frage:
Wie wird mit den Monaten Dezember, Januar, Februar, März, April umgegangen, wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht? Zahle ich den Pauschalpreis (obwohl ich höchstwahrscheinlich weniger verbraucht habe) oder gibt es irgendwo noch eine Quelle, von der man den tatsächlichen Verbrauch ablesen kann?

Spielt im Moment zwar keine Rolle, allerdings möchte ich mich vorbereitet wissen.


Vielen Dank :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 18.April 2016, 09:12:59
Was ist im Mietvertrag vereinbart?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 18.April 2016, 09:21:43
Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Das ist eine gute Frage! :police:
Da müsste ich heute nach Feierabend mal den genauen Wortlaut nachlesen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 18.April 2016, 09:34:02
Ich würde versuchen für die Monate einfach gar nix zu zahlen... wenn du Glück hast denkt keine mehr dran, dass sie Zähler nicht verbaut waren, scheint ja ein chaotischer laden zu sein.

Zu obigem Fall. Hab mich mit der Anwaltskanzlei auf nen Vergleich von 50 euro geeinigt. Stößt mir zwar immer noch übel auf, ist aber besser als 100
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.April 2016, 09:49:58
Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Ich habe gestern mal die relevanten Passagen gelesen.

Im Moment zahle ich 50% Grundkosten und 50% individuelle Verbrauchskosten (nach Vertrag).
Sollte es zu teuer, oder nicht möglich sein, einen Wasserzähler einzubauen, zahle ich 100% Grundkosten.
Bei mir sind sie 4 Monate nicht aus dem Quark gekommen, das würde ich jetzt darunter zählen.


Für mein Verständnis bedeutet das, dass ich für diese 4 Monate 100% Grundkosten zahle.
Was ja tatsächlich weniger sein sollte, als 50% Grundkosten und 50% individueller Verbrauch, oder? Die Grundkosten beziehen sich ja nur auf die Kosten, die der eigentliche "Betrieb" der Wasseranlagen verursacht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 10:04:33
Wer hat zu verantworten, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte? Hast du mehrere Termine abgesagt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.April 2016, 10:10:10
Wer hat zu verantworten, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte? Hast du mehrere Termine abgesagt?

Ich habe mehrmals beim Ansprechpartner angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Wasserzähler noch nicht eingebaut sind.
Er sagte, er wollte sich darum kümmern. Es gingen einige Tage ins Land und ich habe erneut angerufen. Da hat er mich dann an die Firma weitergeleitet, die das Badezimmer saniert hat.
Mein Ansprechpartner dort wiederum, sagte mir, dass die gar nicht für den Einbau der Zähler verantwortlich sind.
Ich also wieder beim Ansprechpartner meines Vermieters angerufen, der sagte er kümmert sich drum. Wieder einige Tage gewartet, wieder angerufen. Jetzt hat er einen Klempnertermin vereinbart, der ja, wie bereits gesagt, am Montag abgesagt wurde.

Während dieser Zeit gab es also viele Telefonate und einen (!) echten Termin.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 19.April 2016, 10:11:47
Unter Grundkosten versteht man zumindest bei Heizkosten die Abrechnung über Flächenanteile...
Wird hier wohl genauso gemeint sein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 10:51:04
Ja, man sollte meinen, dass du dann nur die Grundkosten zahlen musst, keine Verbrauchskosten. Da es aber nicht in deiner Verantwortung liegt, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte, würde ich auch meinen, dass du die Grundkosten nur zu 50% zahlen musst.

Wir reden aber nicht von Unsummen, oder? Es ist fraglich, ob man sich deswegen mit dem Vermieter streiten sollte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 19.April 2016, 11:14:07
Ja, man sollte meinen, dass du dann nur die Grundkosten zahlen musst, keine Verbrauchskosten. Da es aber nicht in deiner Verantwortung liegt, dass der Zähler nicht eingebaut werden konnte, würde ich auch meinen, dass du die Grundkosten nur zu 50% zahlen musst.

Wir reden aber nicht von Unsummen, oder? Es ist fraglich, ob man sich deswegen mit dem Vermieter streiten sollte.

Nein, Unsummen werden das auf keinen Fall sein. Wir reden hier schließlich von einer Wohnung, die warm (exkl. Strom) 550 Euro kostet. Also alles im Rahmen.
Allerdings wird das spätestens ein Thema werden, wenn die Rück-/Nachzahlung kommt. Ich wollte eben wissen, wie ich in der ganzen Geschichte stehe.
Sobald die Zähler eingebaut sind, werde ich mich diesbezüglich sowieso noch mal beim Ansprechpartner der Wohngenossenschaft melden, um zu fragen, wie die dazu stehen. Schließlich ist ohne Wasserzähler keine Abrechnung nach individuellem Verbrauch möglich. Vielleicht bieten die mir direkt zu Beginn eine gute Lösung an. Die verhielten sich da bisher immer sehr sauber (auch, wenn sie so chaotisch sind).

Ich danke jedenfalls für eure Hilfe :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 11:16:36
Ja, sich gütlich zu einigen ist immer besser.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 12:41:28
Und ich wieder.
Meine Mitbewohnerin hat zwei Wochen für einen "Putzdienst" gearbeitet. Also 3x die Woche, je ein paar Stunden.
Sie hat dort einen Vertrag unterschrieben. Was drin steht weiß ich nicht, sie hat keine Kopie bekommen.
Jedenfalls hat sich nach den zwei Wochen Niemand mehr bei ihr gemeldet, auf ihre Anfragen nach ihrem Geld (um die 140 Euro) reagiert einfach niemand.
Es existiert eine Person, die bezeugen kann, dass sie dort gearbeitet hat.
Ich hab ihr gesagt sie soll mit nem Anwalt drohen - wäre aber vielleicht eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei (wegen was dann?) aber nicht evtl. sogar besser?
Außerdem meinte meine Mitbewohnerin, dass sie die Chefin sie nicht angemeldet hätte.

Wäre für Tipps dankbar, wie sie an ihr Geld kommt - am besten natürlich, wenn die Drohung schon reicht und eben nicht der Weg zu Anwalt oder Polizei angetreten werden muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 12:48:06
Ich hab ihr gesagt sie soll mit nem Anwalt drohen - wäre aber vielleicht eine Drohung mit einer Anzeige bei der Polizei (wegen was dann?) aber nicht evtl. sogar besser?

Wegen Betrug und Schwarzarbeit. ISt natürlich extrem dumm, dass sie keine Kopie vom Vertrag hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 12:51:03
Das hab ich ihr auch gesagt und bin auch ein wenig darauf rum geritten. Ich denke ich geh gleich nochmal rüber und riebs ihr nochmal unter die Nase.
Gut, also Betrug und Schwarzarbeit. Wie ich mir dachte.
Ich hab ihr gesagt sie soll warten, ob sich bis morgen jemand meldet, wenn nciht soll sie ne Frist setzen und das mit der Drohung (die ich noch näher definieren werde) verbinden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 19.April 2016, 12:53:50
Du hast schon lustige Mitbewohner  :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 19.April 2016, 12:56:03
Kommst du dir eigentlich manchmal wie der Hausvater vor? Ich stell mir vor wie du dich am Ende der Woche im Sessel zurücklenst, Whiskey in der Hand und die E-Zigarre am qualmen und drüber nachdenkst was deine Teenage-Kiddies die Woche wieder so angestellt haben.  O0
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 13:25:57
Haha, eigentlich nicht. Aber ich mach halt das organisatorische und die Aktion kam jetzt zufällig. Man unterhält sich halt manchmal und sie hat das erzählt, also, dass sie ihr Geld immer noch nicht hat und machte nicht dne Eindruck, als würde sie sich darum noch mehr bemühen wollen ("Scheiße, hab ich zwei Wochen umsosnt gearbeitet"). Da meinte ich halt okay, da musst du was machen, und wenn du nur der Chefin dort ans Bein pinkelst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 13:32:09
Mit einer Anzeige muss man natürlich vorsichtig sein, besonders wenn man keine Beweise hat, weil man sonst selber wegen falscher Verdächtigung dran sein kann. Um wie viel Kohle geht es denn? Evtl. sollte man das auch unter Lehrgeld abhaken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 19.April 2016, 13:32:28
Kommst du dir eigentlich manchmal wie der Hausvater vor? Ich stell mir vor wie du dich am Ende der Woche im Sessel zurücklenst, Whiskey in der Hand und die E-Zigarre am qualmen und drüber nachdenkst was deine Teenage-Kiddies die Woche wieder so angestellt haben.  O0

Die Vorstellung ist geil, am Besten in einem Morgenrock im Ohrensessel, während das Kaminfeuer prasselt ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 14:11:02
Mit einer Anzeige muss man natürlich vorsichtig sein, besonders wenn man keine Beweise hat, weil man sonst selber wegen falscher Verdächtigung dran sein kann. Um wie viel Kohle geht es denn? Evtl. sollte man das auch unter Lehrgeld abhaken.
Wie ich sagte, etwa 140 Euro. Wie gesagt glaube ich, dass die Drohnung mit der Anzeige reichen wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zuzu am 19.April 2016, 14:15:18
Das glaube ich eher nicht. Es klingt doch so, als wäre das Ganze von Anfang an darauf ausgelegt, um eine Anzeige herum zu kommen. Keine Kopie des Vertrages ist doch ein deutliches Signal. Ich schätze, dass man auf die Drohung mit einer Anzeige eher Gelächter ernten wird, ggf. wird der Spiess noch umgedreht und behauptet, sie hätte gar nicht angemeldet werden wollen und schwarz bezahlt werden wollen, worauf man sich seitens des Arbeitgebers natürlich nicht hat einlassen wollen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 14:22:05
Tja, was also tun?
Evtl. kann ja auch ich einfach die Anzeige machen. "Mir ist zu Ohren gekommen, dass XY Schwarzarbeit, blubb".
Wie gesagt, mir gehts da auch eher darum der Firma einen reinzuwürgen, auch wenn es mich natürlich freuen würde, wenn meine Mitbewohnerin ihr Geld bekommt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: gauch0_10 am 19.April 2016, 14:25:23
Am Besten mal selber dort bewerben und alles dokumentieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 14:29:33
Hab nciht so viel Lust morgens um 5 aufzustehen und putzen zu gehen ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 14:40:09
White undercover ;D Der erste Schritt wäre mit denen zu reden, hat das keinen Erfolg, kann man mit Anzeige drohen oder zum Anwalt gehen. Bei 140,- € ist der Anwalt eher keine Option. Und wie Zuzu schon schrieb: das stinkt nach Methode und hat wahrscheinlich auch mit Drohung Polizei/Anwalt wenig Aussicht auf Erfolg. Also abhaken und draus lernen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Muffi am 19.April 2016, 14:45:14
Ich habe bis gerade mitgelesen und wollte gern auch meine Meinung zum Besten geben. Wenn die sich nach reden nicht rühren, würde ich die Firma auf jeden Fall anzeigen. Was hat deine Mitbewohnerin denn zu verlieren? Eigentlich doch nichts und die Polizei muss einer solchen Anzeige nachgehen. Vielleicht kommt dabei auch heraus, dass die Firma schon öfter mit so etwas aufgefallen ist, weil es weitere Meldungen/Anzeigen dieser Art gibt. Ich würde es auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, wer arbeitet schon gern für lau?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 19.April 2016, 14:48:55
Wie gesagt, ohne Beweise kann das leicht ins Gegenteil umschlagen. Würde abraten und lieber selbst recherchieren und vor allem dokumentieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.April 2016, 14:49:40
Zu verlieren: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Wenn sie zur Polizei geht, dann soll sie den Fall auf jeden Fall 100%ig korrekt schildern, die Beamten können dann sicher auch einen Rat geben, ob eine Anzeige Sinn macht oder nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 14:52:37
Was ich nicht verstehe: Die Firma putzt unter Anderem auch in einigen der namhafteren Supermärkte hier. Kann mir kaum vorstellen, dass da so unseriös gearbeitet wird.

Wie gesagt, ohne Beweise kann das leicht ins Gegenteil umschlagen. Würde abraten und lieber selbst recherchieren und vor allem dokumentieren.
Zumindest kann sie ja (zumindest) eine Zeugin anführen, die bezeugen kann, dass sie dort gearbeitet hat.
 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 19.April 2016, 14:53:30
Das mit der Zeugin ist schonmal gut  :)
Oder es löst sich heut noch alles in Wohlgefallen auf, wenn sie merkt, dass das Geld überwiesen wurde  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 15:03:27
Das Ding ist halt, dass sie ja nichtmal ne Antwort erhält. Ich hatte mal nen ähnlichen Fall, da hat der Personalchef sich aber regelmäßig bei mir gemeldet und mir gesagt wie der Stand der Dinge ist. Mein Geld hab ich bekommen, wenn auch 4 Monate später. Und die Firma war von der Insolvenz bedroht, ist diese Firma hier nicht...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 19.April 2016, 20:16:54
Ich würde denen eine Mail schreiben, wo ich detailliert alle Tätigkeiten für diese Firma dokumentiere und eine Frist setzen (wenn sie es morgen schreibt - bis Montag sich mit ihr in Verbindung zu setzen)
Für den Fall das sich niemand meldet, würde ich Montag nach hören und dann Dienstag Richtung Polizei aktiv werden.

Zum einen hat sie damit die Aufstellung, wann sie wo, wie, für wie lange gearbeitet hat für die Cops gleich fertig, zum anderen zeigt sie, dass sie es ernst meint.
Weiterhin würde ich die Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls protokollieren (inkl. der Ansprechpartner)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 19.April 2016, 20:50:02
Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.

Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.April 2016, 21:26:09
Sie ist wohl davon ausgegangen, angemeldet zu werden...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 19.April 2016, 21:36:19
Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.

Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
Könnte nicht nach wie vor ein Anspruch aus § 817 S. 1 bestehen? Hab die Musterlösung des Schwarzarbeiterfalls jetzt nicht mehr in Gänze im Kopf, aber der Ausschlusstatbestand nach S. 2, wonach der Anspruch aus S. 1 ausgeschlossen ist, wenn beiden Seiten ein Verstoß vorzuwerfen ist, dürfte hier nicht gegeben sein. Ich halte es für durchaus glaubhaft, dass eine Studentin es nicht auf Schwarzarbeit ankommen lassen will sondern schlicht davon ausgeht, dass sie seitens des Arbeitgebers ordnungsgemäß angemeldet wird.
Dem "klassischen" Schwarzarbeiterfall liegt i.d.R. ja der Sachverhalt zugrunde, dass sich beide Parteien auf eine Erbringung der Leistung ohne Rechnung einigen, weshalb der Auftragnehmer seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger schutzlos gestellt wird (modifizierte Schweinehundtheorie :D ), hier dürfte der Fall anders gelagert sein, ob es Sinn ergibt, dem Geld hinterher zu laufen, steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 20.April 2016, 07:52:06
Einfach mal beim Hauptzollamt um die Ecke vorbei gehen oder anrufen. Die sind überaus interessiert an diesem Themengebiet und haben auf jeden Fall Leute da, die die richtigen Tipps geben können.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 20.April 2016, 22:11:49
Ein Betrug i.S.v. § 263 StGB läge übrigens wohl nicht vor. Dazu muss man wissen, dass ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs meines Wissens nach im letzten oder vorletzten Jahr im Zuge einer kleinen Rechtsprechungsänderung entschieden hat, dass ein Vertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB (in Verbindung mit den relevanten Normen aus der AO und dem SchwarzArbG) komplett nichtig ist d.h. dass sowohl der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtlich verbindlich zur Leistung auffordern oder ihn wegen des Ausbleibens der Leistung auf Schadensersatz o.ä. verklagen kann, als auch, dass der Arbeitnehmer nach geleisteter Arbeit den Arbeitgeber nicht erfolgreich auf Lohnzahlung verklagen kann.

Für den Betrug ist das deshalb relevant, weil für diesen ein Vermögensschaden notwendig ist. Vom Begriff des Vermögensschadens ausgenommen sind aber all jene Forderungen, die nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen. Das trifft auch auf alle nach § 134 BGB nichtigen Forderungen zu, so dass deiner Freundin hier im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist. Wegen der Schwarzarbeit und der damit wohl verbundenen Steuerhinterziehung besteht aber natürlich trotzdem eine Strafbarkeit. Ratschläge für das weitere Vorgehen kann ich leider nicht geben, da ich selbst noch nicht in der Praxis involviert bin und die Drohung mit einer Anzeige hier natürlich auch weniger rechtliche als psychologische Handhabe wäre.
Könnte nicht nach wie vor ein Anspruch aus § 817 S. 1 bestehen? Hab die Musterlösung des Schwarzarbeiterfalls jetzt nicht mehr in Gänze im Kopf, aber der Ausschlusstatbestand nach S. 2, wonach der Anspruch aus S. 1 ausgeschlossen ist, wenn beiden Seiten ein Verstoß vorzuwerfen ist, dürfte hier nicht gegeben sein. Ich halte es für durchaus glaubhaft, dass eine Studentin es nicht auf Schwarzarbeit ankommen lassen will sondern schlicht davon ausgeht, dass sie seitens des Arbeitgebers ordnungsgemäß angemeldet wird.
Dem "klassischen" Schwarzarbeiterfall liegt i.d.R. ja der Sachverhalt zugrunde, dass sich beide Parteien auf eine Erbringung der Leistung ohne Rechnung einigen, weshalb der Auftragnehmer seitens der Rechtsprechung mehr oder weniger schutzlos gestellt wird (modifizierte Schweinehundtheorie :D ), hier dürfte der Fall anders gelagert sein, ob es Sinn ergibt, dem Geld hinterher zu laufen, steht auf einem anderen Blatt.

Stimmt, da hast du recht, der Anspruch würde sich dann allerdings einfach aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB ergeben und wäre lediglich nicht nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen, da für den Ausschlussgrund positive Kenntnis erforderlich wäre. Ich war bei meinem Beitrag irgendwie davon ausgegangen, dass das Whites Mitbewohnerin schon von Anfang an bewusst war. Also mea culpa, falls das anders sein sollte.

Ob das allerdings die Situation der Mitbewohnerin in der Praxis wesentlich verbesert, dürfte aber leider noch fraglich sein. Aber ein vorsichtiger Hinweis an den Arbeitgeber, dass Schwarzarbeit eigentlich nicht erlaubt ist, kann sicherlich nicht schaden. Ganz abseits vom rechtlichen halte ich nach meiner persönlichen Lebenserfahrung eine offene Drohung zunächst nicht für hilfreich, wenn man der kleinere Fisch im Teich ist und vom anderen tatsächlich noch etwas haben will.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.April 2016, 22:19:12
Ich werd mal mit ihr reden, was sie jetzt zu tun gedenkt...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DeadCrow am 26.Mai 2016, 17:44:15
Auf Youtube ist gerade mal wieder der Teufel los in Sachen Copyright/Fair Use. Es hat wohl einer dieser Reaction Video-Kanäle (namentlich H3H3 Productions) Ausschnitte aus dem Video eines Parkour-Youtubers gezeigt und sich darüber lustig gemacht. Vor allem, weil der das ganze Parkour-Gedöns mit einer ziemlich miesen Anmache plus Dialoge in allerbester Pornomanier ausstaffiert.

Der betroffene "Content Creator" (sehr ironisch) hat daraufhin Klage eingereicht. Nicht gedroht, sondern wohl tatsächlich direkt geklagt. Es soll jetzt also zu einer Urteilsfindung in einem Fair Use-Fall kommen. Die Kanäle selber sind gar nicht so bedeutend, aber ich bin sehr gespannt, was das für Auswirkungen haben könnte; sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung.

Das Video, um das es sich bei der ganzen Sache handelt, wurde wohl schon von Youtube gesperrt, aber logischerweise direkt wieder von irgendeinem Anonymous erneut hochgeladen. Einige der größten Youtuber (darunter auch PewDiePie) haben sich bereits geäußert und man hat innerhalb von weniger als 24 Stunden über 100,000 Dollar per Crowdfunding für anfallende Gerichtskosten bereitgestellt.

Wenn da jetzt ein Urteil gefällt wird, werden entweder die Tore und Türen von Youtube geöffnet und Copyrightrechte verlieren an Bedeutung, oder aber viele lukrative Kanäle und bekannte Youtuber müssen andere Wege gehen und entweder sich selbst neu erfinden, oder aber mit Youtube aufhören. Das ist ja alles New Media, und was da an Geld mittlerweile fließt, ist schon bemerkenswert. Dass die Jungs halt eben auch die Kohle haben, einfach mal aus der Portokasse anderen Leuten tausende von Dollar zur Verfügung zu stellen sagt ja schon einiges aus. Da geht es um eine ganze Menge Geld und noch mehr Werbepotenzial. Mal sehen, wie weit das schlussendlich getragen wird, oder ob es sich dann doch noch in Luft auflöst...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 26.Mai 2016, 18:04:28
Wo läuft diese Klage? Dieser PewDiePie ist mehrfacher Millionär...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DeadCrow am 26.Mai 2016, 18:10:16
Video zur Klage von H3H3:
https://www.youtube.com/watch?v=fEGVOysbC8w

Crowdfunding-Seite:
https://www.gofundme.com/h3h3defensefund

PewDiePie's Twitter Post:
https://twitter.com/pewdiepie/status/735380114557571072?lang=de


Gab noch viel mehr Reaktionen. Der Kläger erlebt schon den geballten Hass des Internets. Überall Drohungen und der übliche Shitstorm.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 16.September 2016, 10:08:56
Eine rein hypothetische Frage. Ihr arbeitete bei Firma A, welche von Firma B aufgekauft wird. Das heisst, euer Arbeitgeber wechselt von Firma A auf Firma B. Firma B legt euch also den neuen Vertrag vor, mit welchem ihr nicht einverstanden seid. Ihr wechselt also nicht zur Firma B.

Muss nun die Firma A mir kündigen? Muss ich selber bei Firma A kündigen? Ist ja, zumindest bei uns, relevant fürs Amt, wie lange man kein Geld erhält. Wie ist das in Deutschland?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: KnappeS04 am 16.September 2016, 10:16:52
Eine rein hypothetische Frage. Ihr arbeitete bei Firma A, welche von Firma B aufgekauft wird. Das heisst, euer Arbeitgeber wechselt von Firma A auf Firma B. Firma B legt euch also den neuen Vertrag vor, mit welchem ihr nicht einverstanden seid. Ihr wechselt also nicht zur Firma B.

Muss nun die Firma A mir kündigen? Muss ich selber bei Firma A kündigen? Ist ja, zumindest bei uns, relevant fürs Amt, wie lange man kein Geld erhält. Wie ist das in Deutschland?

Mein Wissensstand - ich bin kein Anwalt, sondern hatte "Recht" nur auf der Meisterschule - ist der, dass du weder kündigen oder gekündigt werden musst. Dein Arbeitsvertrag erlischt mit der Existenz deines Arbeitgebers und demzufolge bekommst du auch keine Sperre. Hängt aber auch vom jeweiligen Sachbearbeiter beim Amt ab, von wegen "Zumutbarkeit" und ähnlichem.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 16.September 2016, 10:55:28
Mein Wissensstand ist ein anderer.
Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter des zu übernehmenden Betriebs, bleiben genau so gültig wie sie zum Zeitpunkt der Übernahme wirkten.
Wenn du also einen neuen Vertrag ablehnst, ist dein bestehender noch weiterhin rechtskräftig.
Es ist ebenso unzulässig, dass wg. einer Betriebsübernahme Entlassungen ausgesprochen werden.


EDIT:
Bei dir muss man ja immer dazusagen, dass dies nach deutschem Recht gilt!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 16.September 2016, 11:03:05
Das ist mir soweit klar. Mit Unterzeichnen des neuen Vertrags wird der alte Vertrag gekündigt. Und wenn ich den neuen Vertrag nicht unterzeichne, bleibt der bisherige bestehen. Meine Frage ist, ob dann der "alte" Arbeitgeber mir kündigen muss oder von mir verlangen kann, dass ich kündigen muss. Ich meine ja, dass der Arbeitgeber mir kündigen muss und nicht umgekehrt. Doch in vielen Dingen hat man als Arbeitnehmer die Arschkarte, was mich hier also auch nicht verwundern würde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: KnappeS04 am 16.September 2016, 11:12:37
Es ist ebenso unzulässig, dass wg. einer Betriebsübernahme Entlassungen ausgesprochen werden.

Ist es das wirklich? Schließlich ist bei Firmenübernahmen die Sicherung der Arbeitsplätze immer ein wichtiges Thema.

Das ist mir soweit klar. Mit Unterzeichnen des neuen Vertrags wird der alte Vertrag gekündigt. Und wenn ich den neuen Vertrag nicht unterzeichne, bleibt der bisherige bestehen. Meine Frage ist, ob dann der "alte" Arbeitgeber mir kündigen muss oder von mir verlangen kann, dass ich kündigen muss. Ich meine ja, dass der Arbeitgeber mir kündigen muss und nicht umgekehrt. Doch in vielen Dingen hat man als Arbeitnehmer die Arschkarte, was mich hier also auch nicht verwundern würde.

Deine Kündigung verlangen kann er wohl nicht. Das gibt die Rechtslage nicht her, so wird er dir wohl dann kündigen müssen, falls nicht ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 16.September 2016, 11:27:48
Es ist ebenso unzulässig, dass wg. einer Betriebsübernahme Entlassungen ausgesprochen werden.

Ist es das wirklich? Schließlich ist bei Firmenübernahmen die Sicherung der Arbeitsplätze immer ein wichtiges Thema.

Hier habt ihr mal eine mögliche Bezugsquelle:
https://www.arbeitskammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen-faq/betriebsuebernahme-bzw-betriebsuebergang.html

Was hier klar hervorgeht ist, dass die Begründung einer Entlassung eine Rolle spielt. Ersatz durch Mitarbeiter des Übernahmebetriebes ist unzulässig.
Es gibt aber unzählige andere Mittel, Wege und Begründungen entsprechend eine Rationalisierung bestehender Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 16.September 2016, 11:32:54
Der link ist super, danke. Da habe ich auch die gewünschten Antworten gefunden. Änderungskündigung war das Stichwort und folgender Satz "Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, das neue Angebot auszuschlagen. In diesem Fall würde das Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung nicht verändert, sondern beendet."

Das heisst, der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis, darum ging es mir.

Danke euch beiden :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 26.Oktober 2016, 00:06:13
Servus, ich hätte mal ein paar Fragen im Bereich Arbeitsrecht. Und zwar habe ich einen Teilzeitvertrag mit vertraglich festgehaltenen 80h/Monat. Zusätzlich dazu wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Nun ist es so, dass ich diesen Monat einige Überstunden anhäufe. Von Kollegen habe ich nun gehört, dass es sein kann, dass ich statt einer Auszahlung einfach nur Urlaub bekomme. Kann ich eine Auszahlung fordern oder muss ich mit Urlaub zufrieden geben und ist dieser Urlaub dann bezahlt oder unbezahlt? Weiterhin ist mir aufgefallen, dass ich im nächsten Monat für weniger als 80 Stunden eingeplant bin. Habe ich grundsätzlich ein Anrecht auf die ausgemachten 80h/Monat? Wenn ja, was ist wenn der Arbeitgeber der Vereinbarung nicht nachkommt und mich nur für bspw. 60 Stunden einteilt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 26.Oktober 2016, 00:28:39
Servus, ich hätte mal ein paar Fragen im Bereich Arbeitsrecht. Und zwar habe ich einen Teilzeitvertrag mit vertraglich festgehaltenen 80h/Monat. Zusätzlich dazu wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Nun ist es so, dass ich diesen Monat einige Überstunden anhäufe. Von Kollegen habe ich nun gehört, dass es sein kann, dass ich statt einer Auszahlung einfach nur Urlaub bekomme. Kann ich eine Auszahlung fordern oder muss ich mit Urlaub zufrieden geben und ist dieser Urlaub dann bezahlt oder unbezahlt? Weiterhin ist mir aufgefallen, dass ich im nächsten Monat für weniger als 80 Stunden eingeplant bin. Habe ich grundsätzlich ein Anrecht auf die ausgemachten 80h/Monat? Wenn ja, was ist wenn der Arbeitgeber der Vereinbarung nicht nachkommt und mich nur für bspw. 60 Stunden einteilt?
Der "Urlaub" wäre selbstverständlich bezahlt, im Endeffekt würdest du im kommenden Monat deine vorherigen Überstunden "abfeiern" und so wieder auf deine durchschnittlichen 80h/Monat kommen. Sprich: Diesen Monat hast du 100h gearbeitet, kommenden arbeitest du nur 60h, gleicht sich ergo wieder aus.
Ich bekomme bei meinem Nebenjob, und ich glaube das dürfte der Regelfall sein, jeden Monat exakt den gleichen Betrag überwiesen, egal ob ich 40h im Monat gearbeitet habe oder 20h. Die fehlenden Stunden sind dann im nächsten Monat bzw. den nächsten Monaten wieder auszugleichen.
Überstunden zahlt mein AG nur in Ausnahmefällen aus, wenn die Überstunden einzelner Mitarbeiter über der Arbeitszeit von zwei Wochen liegen, ist - laut Kollegen - steuerlich eh nicht sonderlich attraktiv.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 26.Oktober 2016, 00:48:27
Hier sind einige Sachen zu beachten.

Erstmal zum Arbeitszeitkonto selbst:
Bei einem Arbeitszeitkonto wirst du jeden Monat für deine 80 Stunden bezahlt, egal ob du weniger oder mehr gearbeitet hast. Bei zB. 10 Überstunden könnte dein Arbeitgeber dich im nächsten Monat 10 Stunden weniger arbeiten lassen um, incl des Vormonats, auf 160 Stunden zu kommen.
Genauso sind zu wenig geleistete Stunden im Folgemonat oder den Folgemonaten durch Mehrarbeit auszugleichen damit du am Ende die Arbeitszeit abgeleistet hast für die du bezahlt wurdest.
Dein Arbeitgeber muss dir aber auch die Möglichkeit geben die Fehlstunden auszugleichen bzw muss dich auch gemäß der vertraglich vereinbarten Stundenanzahl einsetzen. Setzt er dich monatlich nur für 60 Stunden ein obwohl 80 ausgemacht waren muss er dir am Ende des Arbeitsverhältnises trotzdem die volle Summe ausbezahlen. Bzw da die Lohnzahlung immer ein Vorschuß auf zu leistende Arbeit ist hat er kein Recht die zuviel bezahlte Summe zurückzufordern.

Das gilt aber nur wenn auch explizit im Arbeitsvertrag eine "garantierte" Arbeitszeit von 80 Stunden angegeben ist. Bei einer Formulierung wie "bis zu 80 Stunden" könnte er dich auch monatlich nur für 1 Stunde einsetzen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 26.Oktober 2016, 13:44:41

Das gilt aber nur wenn auch explizit im Arbeitsvertrag eine "garantierte" Arbeitszeit von 80 Stunden angegeben ist. Bei einer Formulierung wie "bis zu 80 Stunden" könnte er dich auch monatlich nur für 1 Stunde einsetzen.

Jein, ich bin mir zwar sicher, dass das noch teilweise so praktiziert wird, würde das aber nicht so vertreten. Bei einer solchen Formulierung dürfte in der Regel Arbeit auf Abruf vereinbart worden sein. Dazu gibt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Regelung über die wöchentliche Mindestarbeitszeit, soweit nichts anderes vereinbart ist, nämlich § 12 Abs. 1 TzBfG (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html). Soweit eine geringere wöchentliche Mindestarbeitszeit festgelegt ist, könnte man argumentieren, dass dies nach § 307 Abs. 2 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html) gegen § 12 Abs. 1 TzBfG in Verbindung mit § 615 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/615.html) verstößt. Ob es dazu halbwegs aktuelle Rechtsprechung gibt, weiß ich aber spontan nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 30.Oktober 2016, 22:07:40
Danke euch allen für die Hilfe. Hat mir auf jeden Fall geholfen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.November 2016, 20:27:15
Wenn man als Angeklagter vor Gericht muss  (Beleidigung) und freigesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet? Und der Angeklagte die Reisekosten?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 01.November 2016, 21:53:02
Wenn man als Angeklagter vor Gericht muss  (Beleidigung) und freigesprochen wird, bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet? Und der Angeklagte die Reisekosten?
Fahrtkosten bekommst du erstattet. Beim Verdienstausfall gibt es einen Höchstsatz pro Stunde den man geltend machen kann aber da weis ich jetzt nicht genau wo der liegt. Bekommst du einen Stundenlohn und durch die verpasste Arbeitszeit weniger Geld kannst du den Verdienstausfall bis zum Höchstsatz geltend machen aber bekommst du ein Festgehalt ohne Stundenbezug entsteht dir kein Schaden den du geltend machen könntest.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 02.November 2016, 07:31:57
Danke!
Geht hier ja um den Verdienstausfall des Arbeitgebers, da es sich um eine Beratertätigkeit handelt und an dem Tag ja dann keine Projektstunden zustande kommen können.

Aber wie gesagt, danke! Ob der Arbeitgeber sein Geld bekommt interessiert ja im Endeffekt eh nicht  :D ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 02.November 2016, 12:58:49
Für Laien ist das grundlegend mal interessant zu wissen, wann wer für was noch Geld, bzw. Entschädigung erhält.
Zeugen, Angeklagter, Kläger. Das wird bestimmt jeweils anders behandelt, stelle ich mir vor.


@Flyinguwe:
Deinen Nickname kenne ich auch. ;)
Finde den Kerl sogar recht lustig/unterhaltsam. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.November 2016, 17:00:31
Zumindest als Zeuge kann ich sagen, dass es Fahrtkostenerstattung gab. Auf die Idee sonst noch irgendwas zu "fordern" kam ich allerdings nicht. Da es insgesamt mehrere Stunden waren (je 1 Stunde an/abreise, Wartezeit während der Verhandlung usw.) wäre da bestimmt noch was machbar gewesen. Vor allem, wenn du dann nicht aussagen musst, weil der Angeklagte geständig ist ne tolle Sache.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 02.November 2016, 17:02:49
Bekommt ein Angestellter für solch einen Spaß Sonderurlaub?

Ich stelle mir das grundlegend halt nicht für jeden einfach vor. Grade für Selbstständige z.B.. Für die kann 1 Tag Verdienstausfall eine Menge Probleme verursachen, und im Besonderen, wenn sie eine Ein-Mann-Firma haben.
Möglich, dass sie ein 2. oder 3. Mal vor Gericht erscheinen müssen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 02.November 2016, 17:36:46
Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dich als Zeugen vorläd musst du vor Gericht erscheinen und dein Arbeitgeber muss dich dafür auch freistellen. Solltest du nicht erscheinen kommen die netten Menschen in Grün (oder Schwarz, je nach Bundesland) vorbei und spielen begleiteten Taxiservice ;)
Als Zeuge hat man auch immer ein Anrecht auf Erstattung der Unkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Als Angeklagter ebenso sofern man freigesprochen wird. Bei einer Verurteilung oder auch wenn das Verfahren eingestellt wird bleibt man auf den Kosten sitzen.

In Zivilsachen muss man als Kläger und Beklagter nicht zwingend vor Gericht erscheinen sondern kann sich auch von seinem Anwalt vertretten lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.November 2016, 18:11:42
Kann man eignetlich aim Strafverfahren als Angeklagter darauf bestehen, dass eine Sache verhandelt wird? Angenommen das Verfahren wird eingestellt, ich gehe davon aus, dass ich gewinne und hab schon X Anwaltskosten. Das wär doch ziemlich beschissen für mich, weil ich praktisch unverschuldet auf den Kosten sitzen bleibe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 02.November 2016, 20:34:08
Wenn der Staatsanwalt oder das Gericht dich als Zeugen vorläd musst du vor Gericht erscheinen und dein Arbeitgeber muss dich dafür auch freistellen. Solltest du nicht erscheinen kommen die netten Menschen in Grün (oder Schwarz, je nach Bundesland) vorbei und spielen begleiteten Taxiservice ;)
Als Zeuge hat man auch immer ein Anrecht auf Erstattung der Unkosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung sowie Verdienstausfall bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Als Angeklagter ebenso sofern man freigesprochen wird. Bei einer Verurteilung oder auch wenn das Verfahren eingestellt wird bleibt man auf den Kosten sitzen.

In Zivilsachen muss man als Kläger und Beklagter nicht zwingend vor Gericht erscheinen sondern kann sich auch von seinem Anwalt vertretten lassen.

NACH Rücksprache mit meinem Anwalt heute, kann ich das so nicht bestätigen. Also die AngeklagtenSache.
Bei Verurteilung trägt man alles. Also auch die Kosten für den Verdienstausfall, sofern es geltend gemacht wird.
Aber dann wird es komplizierter, bei Freispruch übernimmt die Staatskasse  (bekomme deshalb schon die Krise, weil es in meinem Fall sehr lächerlich ist und ein Freispruch sehr wahrscheinlich.  Der Fall wurde vom Richter sogar erst zurückgewiesen und dann nochmal beantragt wegen einer jetzigen Kleinigkeit). Aber bei Einstellung gegen ein bussgeld kommt es dann drauf an, wurde mir gesagt. Das kann sein dass die alles übernehmen, aber auch nur die Verhabdlungskosten. Also das ist dann irgendwie Verhandlungsgeschick.

Mein Anwalt rechnet mit maximal einer Stunde Verhandlung, eher 30 Minuten. Und dafür muss ich dann einen ganzen TAG opfern, plus 1 Stunde Flugzeit, plus die Kosten.
ärgert mich sehr, dass ich erst so spät einen Anwalt eingeschaltet habe. Vermutlich wäre gegen ein bussgeld das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt worden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 02.November 2016, 22:53:59
Bei einer Einstellung des verfahrens ist das immer so eine sache, egal ob vor einer möglichen Gerichtsverhandlung oder währenddessen. Wird vor einer Verhandlung eingestellt, möglicherweise gegen Auflagen wie Geldbuße etc, trägt man seine Anwaltskosten und sonstigen Auslagen selbst. Bei einer Einstellung bei schon laufendem Verfahren kann man über eine teilweise Erstattung verhandeln und in ganz ganz seltenen Fällen bekommt man auch alle Auslagen erstattet. Da muss dann aber auch schon sowas passieren wie unterdrückte Entlastungsbeweise, lügende Zeugen etc die das Gericht als so schwerwiegend ansieht das man dir trotz Einstellung alle Kosten erstattet.
Eine Einstellung kann man als Angeklagter auch ablehnen wenn man unbedingt will.

IdR lohnt es sich sofort einen Anwalt einzuschalten, vorallem wenn es um geringere Vergehen oder Sachen geht bei dennen Aussage gegen Aussage steht. Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei sind so überlastet das sie kleinere Sachen gerne gegen kleinere Auflagen einstellen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 04.November 2016, 13:38:31
Und genau deshalb könnte ich niemals Anwalt werden.
Verhandlung war in Köln, es fiel direkt auf, dass auf der Rolle die Termine im fünf Minuten Takt draufstanden. Da fühlt man sich ja direkt richtig für voll genommen...
Für meinen fall waren es immerhin 20 Minuten.
Was soll man dazu sagen, die Richterin diktierte was die Staatsanwältin machen soll. Was sehr absurd war, da man merkte und die Anklägerin es auch sagte, dass sie eigentlich für etwas anderes plädiert. Zwei Zeugen geladen, Polizisten. Nur einer kam...

Nach 10 Minuten dann Einstellung wegen Geringfügigkeit. Fast das beste was passieren kann, wenn man zwei Polizisten gegen sich hat.
Ärgert mich trotzdem, denn Anwaltskosten und auf meinen Fahrkosten bleibe ich sitzen. Aber nochmal zu einer Verhandlung nach Köln um dann vielleicht das Gleiche zu erreichen machte auch wenig Sinn. Gerade wenn zwei Polizisten gegen einen aussagen.
Wobei der der anwesend war wahrscheinlich mich eher entlastet hätte, aber es kam gar nicht erst zu einer Aussage.

Alles in allem mal wieder nette Verschwendung von Geldern.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 14.November 2016, 16:56:13
Eine Frage zum Melderecht:
Ich bin beruflich für voraussichtlich 8 Monate nach Ludwigshafen gezogen.
Partnerin, Freunde, Familie und Geschwister, sowie sämtliche Vereine etc. sind weiterhin in Stuttgart und Umgebung, weswegen ich auch am Wochenende immer dort sein werde.
Der Lebensmittelpunkt liegt also klar am bisherigen Wohnsitz, bei meinem ersten Besuch im Bürgerbüro wurde mir jedoch die Anmeldung als Zweitwohnsitz für LU verweigert.
Grund: Sie sind 5 Tage pro Woche hier und nicht verheiratet. Basta.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Nachdem ihr Vorgesetzter nicht vor Ort war bin ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

LU will natürlich meine Steuern, Zuschüsse etc., die sie nur für Erstwohnsitzler bekommen...
Kennt sich jemand genauer aus und kann mir ein paar relevante Paragrafen nennen, damit ich die mMn eindeutige Angelegenheit morgen im Rathaus schnell über die Bühne bringen kann?

Vielen Dank!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 14.November 2016, 17:00:29
Wenn du mich daran erinnerst, frage ich heute Abend mal meine Partnerin; sie ist Verwaltungsfachangestellte und arbeitet bei der Stadt Braunschweig ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 14.November 2016, 17:13:03
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.

Also, sowas finde ich schon wieder eine absolute Frechheit... >:( >:(
Wenn man eine offizielle Entscheidung trifft, ohne dafür eine rechtliche Grundlage nachweisen zu könne, basiert diese Entscheidung auf Willkür!

Ich finde gut, dass du dich weitergehend darüber informierst.
An deiner Stelle könnte ich mir bei positivem Ausgang deinerseits, einen Gruß an die entsprechende Dame (dann aber mit korrekter rechtlicher Grundlage) nicht verkneifen... :police: :blank:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 14.November 2016, 17:16:52
Dumm, dass man dem Vermeiter neuerdings die Anmeldebestätigung vorlegen muss ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 14.November 2016, 18:15:13
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.

Also, sowas finde ich schon wieder eine absolute Frechheit... >:( >:(
Wenn man eine offizielle Entscheidung trifft, ohne dafür eine rechtliche Grundlage nachweisen zu könne, basiert diese Entscheidung auf Willkür!

Das war dann auch der Punkt an dem ich ihren Vorgesetzten verlangt und nachdem der nicht anwesend war, das Gespräch beendet habe.

Wenn du mich daran erinnerst, frage ich heute Abend mal meine Partnerin; sie ist Verwaltungsfachangestellte und arbeitet bei der Stadt Braunschweig ;)

Danke! Ich schreib dir gegen später eine Erinnerungs-PM, wenn ich bis dahin nichts von dir gehört habe  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 14.November 2016, 19:23:05
Eine Frage zum Melderecht:
Ich bin beruflich für voraussichtlich 8 Monate nach Ludwigshafen gezogen.
Partnerin, Freunde, Familie und Geschwister, sowie sämtliche Vereine etc. sind weiterhin in Stuttgart und Umgebung, weswegen ich auch am Wochenende immer dort sein werde.
Der Lebensmittelpunkt liegt also klar am bisherigen Wohnsitz, bei meinem ersten Besuch im Bürgerbüro wurde mir jedoch die Anmeldung als Zweitwohnsitz für LU verweigert.
Grund: Sie sind 5 Tage pro Woche hier und nicht verheiratet. Basta.
Gesetzliche Grundlagen dafür wollte sie mir erst unwillig ("das dauert jetzt aber...") vorlegen, dann konnte sie es gar nicht, blieb aber bei ihrer Aussage.
Nachdem ihr Vorgesetzter nicht vor Ort war bin ich unverrichteter Dinge wieder abgezogen.

LU will natürlich meine Steuern, Zuschüsse etc., die sie nur für Erstwohnsitzler bekommen...
Kennt sich jemand genauer aus und kann mir ein paar relevante Paragrafen nennen, damit ich die mMn eindeutige Angelegenheit morgen im Rathaus schnell über die Bühne bringen kann?

Vielen Dank!

Aaaalso:

Paragraphen hat sie jetzt nicht vorliegen (kommt gerade von der Arbeit), jedoch hat die Mitarbeiterin dort nicht unrecht. Dort, wo man arbeitet und die meiste Zeit verbringt, ist der Hauptwohnsitz, in dem Fall dann Ludwigshafen - egal, wie lange du dort bist. Es gibt zwar einen Vordruck, unter anderem für Studenten, allerdings hilft das - laut meiner Partnerin - leider nicht, da du eben 5 Tage die Woche in Ludwigshafen durch die Arbeit verbringst und nur 2 Tage eben in deiner Heimat. Da Ludwigshafen zu weit von Stuttgart entfernt ist, könntest du auch nicht ausmachen, dass du abends mal eben nach Hause fährst.

Tut mir leid, leider wirst du da wohl kein Glück haben, Ludwigshafen als Zweitwohnsitz zu melden :/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 14.November 2016, 19:33:03
Ohne jetzt einen Paragraphen dazu zu kennen, kenne ich das auch so, dass dort wo die meisten Tage der Woche die Zeit verbringt der Erstwohnsitz ist. Ich meine ein Studienkollege hat es mal erreicht das zu umgehen, da er angegeben hat er würde nur 3 einhalb Tage die Woche am Studienort sein und den Rest der Zeit in der Heimat. Allerdings musste er das auch nachweisen können. Sprich Tankbelege oder ähnliches.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 14.November 2016, 20:21:02
Danke für die Mühe, wenn sie mir das auch vor Ort hätte belegen können, wäre alles in Ordnung.
Allein die Aussage "ich mach das schon ne Weile" reicht mir aber eben nicht wenn ich anderer Meinung bin  ;D

Da kommen wir dann gleich zur nächsten Frage, jetzt sind die Steuerfachmänner gefragt: (ich werde aber auf jeden Fall demnächst auch einen Steuerberater engagieren...)
Inwiefern könnte das Einfluss auf die doppelte Haushaltsführung nach EStG haben? So wie ich das verstanden habe, kann ich die Kosten für die Wohnung in LU trotzdem als Werbungskosten absetzen...  ???

(click to show/hide)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 14.November 2016, 20:35:17
Mal sehen, was das Finanzamt zu meiner Steuererklärung im nächsten Jahr sagt, offiziell bin ich nämlich in DE gemeldet, obwohl ich nun in Bulgarien arbeite. Dieses Jahr dürfte es noch keine Probleme geben, da ich länger in Deutschland war, aber nächstes Jahr werde ich garantiert 300 Tage in Bulgarien sein. Mal schauen, was mir meine Steuersoftware raten wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 06.Januar 2017, 17:33:00
Nächster Halt - Verkehrsrecht o.ä.:

Meine Freundin hatte im September einen leichten Verkehrsunfall, ihr ist jemand beim ausparken in die Karre gefahren, alles zum Glück nichts sooo wildes.
Den Wagen hat sie beim Autohändler mit Werkstatt abgegeben, incl. Gutachter etc. (namhaftes Autohaus, keine Dödelbude ums Eck).
Mittlerweile ist der Schaden repariert, nun weigert sich die gegnerische Versicherung den kompletten Schaden zu begleichen, da "die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar sind."
Differenz knapp 200€.
Nun wendet sich das Autohaus an meine Freundin, sie solle den Schaden begleichen und sich das Geld von der gegnerischen Versicherung wiederholen, notfalls mit Rechtsbeistand.

MMn hat allerdings meine Freundin mit der Beauftragung der Reparatur gem. des erstellten Gutachtens alle Forderungen die durch die Reparatur entstehen an die Werkstatt abgetreten.
Da diese, nach Meinung der gegnerischen Versicherung, zu viel repariert hat bzw. hier bei zu hohe Kosten entstanden sind, ist es doch einzig und allein Aufgabe des Autohauses, sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen?
Ich denke, das Autohaus will nun nur den einfacheren / schnelleren Weg gehen und sich das Geld so holen, um sich nicht mit der Versicherung herum zuschlagen.

Hier würde ich aber gerne die Ansicht eines kundigen hören, wenn es hier jemanden gibt. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 16.Januar 2017, 16:32:54
Da kommen wir dann gleich zur nächsten Frage, jetzt sind die Steuerfachmänner gefragt: (ich werde aber auf jeden Fall demnächst auch einen Steuerberater engagieren...)
Inwiefern könnte das Einfluss auf die doppelte Haushaltsführung nach EStG haben? So wie ich das verstanden habe, kann ich die Kosten für die Wohnung in LU trotzdem als Werbungskosten absetzen...  ???
Bin jetzt kein Steuerfachmann, habe aber auf die Schnelle Folgendes gefunden:

Zitat
Als zweite Voraussetzung neben dem eigenen Hausstand muss die Hauptwohnung am Heimatort der Lebensmittelpunkt sein, nicht die Zweitwohnung am Arbeitsort (BFH-Beschluss vom 27.5.2009, VI B 162/08, BFH/NV 2009 S. 1435). Nicht entscheidend ist, wo Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (BFH-Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07, BStBl. 2009 II S. 153).
[...]
Bei Alleinstehenden befindet sich der Lebensmittelpunkt dort, wo sie die engeren persönlichen Beziehungen haben (BFH-Urteil vom 9.8.2007, VI R 10/06, BStBl. 2007 II S. 820). Das ist dort, wo beispielsweise Eltern oder Verlobte(r) leben, der Freundes- und Bekanntenkreis ist, Mitgliedschaften in Vereinen bestehen, politische, künstlerische oder andere Aktivitäten ausgeübt werden.
(aus steuernetz.de (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16065.xhtml?currentModule=home), habe Ähnliches aber auch auf anderen Seiten gefunden)

Insofern besteht hier eine andere Auffassung zum Lebensmittelpunkt als von Revolvermann angegeben, vielleicht kannst Du Dich ja doch auf oben angegebenes Urteil beziehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Volko83 2.0 am 01.Februar 2017, 15:50:51
Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - ich frage mal ganz kurz und bündig: Ich bin gerade dabei ein autobiografisches Buch zu schreiben und möchte das gegebenenfalls auch veröffentlichen. Da in diesem Buch natürlich auch reale Personen vorkommen frage ich mich auf was ich hier rechtlich achten muss? Sollte ich es veröffentlichen wollen, reicht es dann wenn ich das unter einem Pseudonym mache und brisante Daten (Namen, Orte, Ämter, usw.) "unerkennbar" abändere? Oder sehe ich das zu naiv? Wie sieht denn die Rechtslage hier aus?

Ich würde mich über eine fundierte Antwort sehr freuen. Und auch über alle anderen Antworten.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Emanuel am 01.Februar 2017, 22:20:14
Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - ich frage mal ganz kurz und bündig: Ich bin gerade dabei ein autobiografisches Buch zu schreiben und möchte das gegebenenfalls auch veröffentlichen. Da in diesem Buch natürlich auch reale Personen vorkommen frage ich mich auf was ich hier rechtlich achten muss? Sollte ich es veröffentlichen wollen, reicht es dann wenn ich das unter einem Pseudonym mache und brisante Daten (Namen, Orte, Ämter, usw.) "unerkennbar" abändere? Oder sehe ich das zu naiv? Wie sieht denn die Rechtslage hier aus?

Ich würde mich über eine fundierte Antwort sehr freuen. Und auch über alle anderen Antworten.  ;)

Hat Thomas Mann auch gemacht, war kein Problem ;-)
Sollte sich ein Verlag überhaupt dafür interessieren dieses Buch zu verlegen, werden die mit Sicherheit die Rechtssituation kennen.
Gegebenenfalls einfach jetzt schon unverbindlich bei Verlagen anfragen. Ich nehme an, dass bestimmt jemand so nett ist dir hierzu eine oder zwei Zeilen zu schreiben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Volko83 2.0 am 01.Februar 2017, 22:49:02
Ok, vielen Dank Emanuel - dann werde ich das so machen! Ich wünsch dir noch einen schönen Abend!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 22.Februar 2017, 13:23:10
Edit: Super, danke dir, GameCrasher. Das reicht mir vorerst ;)

edit2: Danke, Stefan. Wenn's soweit ist, werde ich das auch mal in Betracht ziehen :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 22.Februar 2017, 13:47:09
Hab mich just gestern erst mit diesem Thema auseinandergesetzt. :-X
Deine Annahme deckt sich mit meinen Erkenntnissen. Du kannst aber übrigen Resturlaubsanspruch dazu benutzen, früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Musst du mit deinem Personalchef klären.

EDIT:
Ich würde bei dieser Konstellation erst gegen Ende Mai kündigen. ;)
Also, so spät wie möglich, aber immer vor einem neuen Monat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 22.Februar 2017, 13:55:29
Ich habe mal eine Frage zu meiner Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag so festgelegt ist:

Das Anstellungsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines jedes Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Für mein Verständnis heißt das, dass, wenn ich am 17. Mai kündige, ich noch den komplette Juni, Juli, August beim aktuellen Arbeitgeber arbeiten muss. Oder?
Also der aktuelle Monat + die nächsten drei Monate.

Stimmt das so?

Ja, ist richtig. Wenn Du allerdings schon früher eine neue Stelle beginnen möchtest, kannst Du Dich ggf. um einen Aufhebungsvertrag bei Deinem jetzigen Arbeitgeber bemühen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 06.März 2017, 13:35:10
Jetzt hätte ich auch mal was...

Meine Freundin zieht um und hat in ihrer alten Wohnung einen Festnetz / Internetvertrag mit einem Mobilfunkanbieter.

In ihrer neuen Wohnung hat sie keinen Telefonanschluss (ja das scheint es wirklich noch zu geben). Im Haus selbst liegt ein Anschluss, in ihre Wohnung hoch ist jedoch keine Leitung verlegt.

Folgende Fragen:

1. Ist der Vermieter dazu verpflichtet, für die Kosten des Verlegens eines Telefonanschlusses aufzukommen? Dürften ja mehrere Hundert Euro sein.
2. Falls sie das Verlegen selbst bezahlen müsste, wollte sie dies nicht. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Mobilfunkanbieter? Dieser sagt nein - der Vermieter habe ihr diesen Anschluss zu legen, falls er dies nicht tue, sei das ihr Problem, nicht das des Mobilfunkanbieters, welcher an diesen (Gesamt)Haushalt seine Dienstleistung ja uneingeschränkt abliefern könne wenn sie das wollte...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 06.März 2017, 13:54:58
Keinen Telefonanschluss zu haben gibt es oft bei Dachgeschosswohnungen. Meistens gibt es aber dann Kabel, so dass man ja eine Alternative zur Verfügung hätte. Ich würde aber sagen das hier das Sonderkündigungsrecht greift, da der Anbieter ja die entsprechende Leistung nicht mehr so ohne weiteres liefern kann. Auf die Schnelle habe ich das hier (https://www.schlaubi.de/provider-wechseln/sonderkuendigungsrecht-internet-und-telefon) mal gefunden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 06.März 2017, 15:02:36
Jetzt hätte ich auch mal was...

Meine Freundin zieht um und hat in ihrer alten Wohnung einen Festnetz / Internetvertrag mit einem Mobilfunkanbieter.

In ihrer neuen Wohnung hat sie keinen Telefonanschluss (ja das scheint es wirklich noch zu geben). Im Haus selbst liegt ein Anschluss, in ihre Wohnung hoch ist jedoch keine Leitung verlegt.

Folgende Fragen:

1. Ist der Vermieter dazu verpflichtet, für die Kosten des Verlegens eines Telefonanschlusses aufzukommen? Dürften ja mehrere Hundert Euro sein.
2. Falls sie das Verlegen selbst bezahlen müsste, wollte sie dies nicht. Besteht dann ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Mobilfunkanbieter? Dieser sagt nein - der Vermieter habe ihr diesen Anschluss zu legen, falls er dies nicht tue, sei das ihr Problem, nicht das des Mobilfunkanbieters, welcher an diesen (Gesamt)Haushalt seine Dienstleistung ja uneingeschränkt abliefern könne wenn sie das wollte...

Das ist für mich nicht leicht zu beantworten, da mir in der Sache zugegebenermaßen auch das womöglich nötige technische Wissen über die Verlegung von Leitungen in einem Haus fehlt. Grundsätzlich habe ich aber folgendes rausgefunden:

1.Der Vermieter muss dafür sorgen, dass es im Haus einen sogenannten Übergabepunkt gibt. Soweit ich das richtig verstanden habe, ist ein solcher im Haus deiner Freundin auch vorhanden, es sind nur keine Kabel vom Übergabepunkt zur Wohnung deiner Freundin verlegt. In diesem Fall ist der Vermieter wohl nicht verpflichtet diese zu verlegen und muss damit auch nicht für die Kosten aufkommen. In welcher Höhe für so etwas Kosten entstehen würden, weiß ich nicht. Es bestünde aber wohl immerhin ein Rechtsanspruch deiner Freundin darauf, dass der Vermieter die Verlegung dulden müsste. Hilft in diesem Fall wenig, da sie das nicht möchte.

2. Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, richtet sich nach § 46 Abs. 8 TKG (https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html). Demnach kommt es darauf an, ob die Leistung vom (Mobilfunk)Anbieter am neuen Wohnort ebenfalls angeboten wird. An dieser Stelle wird es dann juristisch interessant. Der Mobilfunkanbieter stellt sich anscheinend auf den Standpunkt, dass er theoretisch die Dienstleistung im ganzen Haus anbieten könnte. Somit scheint aus Sicht des Mobilfunkanbieters Voraussetzung für das Anbieten nur zu sein, dass ein Übergabepunkt im Haus besteht. Andererseits könnte man das Anbieten auch so verstehen, dass auch die Leitung in die Wohnung verlegt sein muss. Dafür spricht zumindest auch § 46 Abs. 8 S. 2 TKG, nach welchem der Mobilfunkanbieter ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen kann, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Der Gesetzgeber geht meiner Ansicht nach davon aus, dass der Anbieter den Anschluss bei einem Umzug nur neu schalten muss, Kabel aber nicht mehr verlegt werden müssen. Falls der Anbieter selbst solche Kabel im Rahmen des Umzugs verlegen würde (wie vielleicht bei der Deutschen Telekom denkbar?), dann wäre das nämlich auch ein durch den Umzug entstandener Aufwand, den der Anbieter nicht in Rechnung stellen dürfte.

Die juristische Kommentarliteratur sieht das wohl recht ähnlich, ich zitiere beispielhaft mal aus dem Beck´schen Online Kommentar zum TKG, § 46 Rn. 104:

"Andererseits kann es nicht ausreichen, dass der Anbieter am neuen Standort die Leistung bewirbt und im Normalfall auch erbringen kann, zum konkreten Zeitpunkt des Umzugs aber wegen fehlender Leitungskapazitäten nicht erbringen kann. Satz 1 verfolgt nicht den Zweck, einen Anbieter zum Ausbau seines Netzes zu zwingen. Die Leistung muss deshalb technisch ohne besonderen Aufwand möglich sein, d. h. höchstens mit dem technischen Aufwand, der auch bei Schaltung eines Neukunden entstehen würde. Satz 1 setzt damit neben der allgemeinen Vermarktungsaktivität am neuen Standort durch den bisherigen Anbieter eine örtlich und zeitlich konkrete Möglichkeit zum Angebot voraus. Die Regelung ist demnach anwendbar, wenn der bisherige Anbieter einem Verbraucher die bisherige Leistung an der neuen Anschrift im Zeitpunkt des Umzugs mit technischen Maßnahmen, die auch bei einer Neukundenschaltung anfallen würden, anbieten kann."

Meiner Ansicht nach fehlt es daher in diesem Fall daran, dass der Mobilfunkanbieter die Leistung anbieten kann. Es ist deiner Freundin meines Erachtens nach auch nicht zumutbar, dass sie ansonten faktisch dazu gezwungen wäre die Leitungen zu ihrer Wohnung zu verlegen. Dementsprechend würde ein Sonderkündigungsrecht für deine Freundin bestehen. Gerichtliche Entscheidungen dazu habe ich indes nicht gefunden, das neue TKG ist ja auch noch nicht so alt. Insgesamt muss ich aber nochmal darauf hinweisen, dass meine Meinung zu diesem Thema mit sehr viel Vorsicht zu genießen ist. Näher kenne ich mich da leider wirklich nicht aus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 06.März 2017, 15:27:59
Ich verstehe bei der Sache nicht ganz, was nun das Angebot für Mobilfunk, mit dem Verlegen einer Leitung im Haus zu tun hat...
Letzteres käme doch nur bei Festnetzanschluss in Frage.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 06.März 2017, 15:32:09
Ich verstehe bei der Sache nicht ganz, was nun das Angebot für Mobilfunk, mit dem Verlegen einer Leitung im Haus zu tun hat...
Letzteres käme doch nur bei Festnetzanschluss in Frage.

Ich habe DocSnyder so verstanden, dass es sich grundsätzlich um einen Mobilfunkanbieter handelt, mit dem seine Freundin in diesem Fall einen Festnetz- / Internetvertrag hat und habe das dann bei der Beantwortung der Frage so aufgenommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 06.März 2017, 15:43:00
Ok, also geht es wirklich um einen Festnetzanschluss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 06.März 2017, 16:08:28
Ok, also geht es wirklich um einen Festnetzanschluss.

Habe es jetzt nochmal teilweise editiert, es wirkte so wirklich etwas komisch mit den Formulierungen :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.März 2017, 15:33:41
Hab dann auch mal wieder was, geht um Schwarzfahren.
Um die Entstehung zu deutlich zu machen muss ich ein wenig weiter ausholen.
Mein Studentenausweis/-ticket gilt in etwa auf 3/4 der Strecke, die ich nach Hause zu meinen Eltern fahre, mittlerwiele seit fast 4 Jahren.
Die ersten beiden Jahre kaufte ich noch immer ein Anschlussticket. Das wollte nach Vorzeigen des Studentenausweises nie einer sehen - also hörte ich irgendwann auf, das Anschlussticket zu lösen. Im Prinzip nahm ich einfach an, dass die ganze Sache einfach stillschweigend geduldet wird. Das ging dann auch 2 Jahre gut. Bis gestern. Bei der Kontrolle wurde ein Anschlussticket verlangt, welches ich natürlich wie gewöhnlich nicht hatte.
Ja, ich bin ganz offensichtlich schwarz gefahren, das heißt die 60 € Strafe hab ich eigentlich verdient (und über die Jahre auch sicherlich gespart) - trotzdem fühle ich mich irgendwie ungerecht behandelt. Irgendwelche Ideen? Berufung auf Gewohnheitsrecht oder sowas in die Richtung? Ich will mich nicht grundsätzlich drücken, aber ich bin so Pleite, dass 60 € für sowas einfach nicht drin sind. Und das meine ich bitter ernst. Nicht mal, wenn ich zwei Wochen hungern würde oder so. Den normalen Fahrpreis + ne Bearbeitungsgebühr oder so würde ich irgendwie zusammen bekommen. 13 € + x.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cubano am 20.März 2017, 15:38:05
Das kenne ich nur zu gut. Wirst du aber nix machen können.
Auf Gewohnheitsrecht zu berufen, bedeutet aber deine dauerhaften Schwarzfahrten zuzugeben. Weiß nicht, ob das klug wäre.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 20.März 2017, 15:45:25
Kenne ich auch von früher sehr gut. Man ist der Willkür des Schaffners ausgeliefert.
Aber am Ende musst du halt zahlen, so blöd das klingt... würde mich da auch auf nix einlassen, von wegen Gewohnheitsrecht oder so.
Dann zahlst du halt in Raten ab  ;)
("Du warst du erst auf nem Konzert - DAFÜR hat der Junge Kohle!"  ;D...)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.März 2017, 16:15:17
Ich würd von meinen Eltern verlangen, dass sie das übernehmen, schließlich sind sie ja der Grund, warum du überhaupt die Strecke fahren musst.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.März 2017, 16:20:20
Haha, nein - der Grund war das Konzert - die 35 € dafür ahb ich schon vor Monaten bezahlt, als es noch rosieger aussah. Am Abend habe ich nicht mal 10 € ausgegeben... ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 20.März 2017, 16:26:02
Gewohnheitsrecht würde wohl auch bedeuten, dass immer dieselbe Person hätte kontrollieren müssen, aber wie schon erwähnt wäre das wohl recht unklug zu erwähnen. Als Berliner kenne ich das aber auch. Der Flughafen Schönefeld liegt (wenn auch nur knapp) außerhalb des Berliner Tarifbereichs und bedarf einen Anschlussfahrscheinn, was ich all die Jahre nicht zur Kenntnis nahm. Der Unterschied zu Dir ist nur, dass ich zum Glück wegen dieser einen Station nie kontrolliert wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 20.März 2017, 16:33:51
Ich wüsste jetzt nicht, wie das auf irgendne Weise juristisch auch nur annähernd vertretbar wäre, dass du nicht schwarzgefahren bist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.März 2017, 16:34:44
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:

Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!!  ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.

Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht.  :blank:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.März 2017, 16:38:08
Ich wüsste jetzt nicht, wie das auf irgendne Weise juristisch auch nur annähernd vertretbar wäre, dass du nicht schwarzgefahren bist.
Ich auch nicht, daher frag ich ja. Naja ich werde mal da anrufen und ein bisschen rumheulen, vielleciht hab ich ja Glück und es wird günstiger.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: gruffi am 20.März 2017, 16:44:08
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:

Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!!  ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.

Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht.  :blank:

Steh ich irgendwie auf dem Schlauch. Also war zu dem Zeitpunkt wo du geblitzt wurdest noch Tempo 100 erlaubt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 20.März 2017, 16:44:38
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:

Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!!  ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.

Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht.  :blank:
Und wie haben sie das dann begründet? Sie sind im 100er Bereich 100 gefahren, aber da es in 100m 80 ist, sind sie dabei?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 20.März 2017, 16:54:28
Ich wüsste jetzt nicht, wie das auf irgendne Weise juristisch auch nur annähernd vertretbar wäre, dass du nicht schwarzgefahren bist.
Ich auch nicht, daher frag ich ja. Naja ich werde mal da anrufen und ein bisschen rumheulen, vielleciht hab ich ja Glück und es wird günstiger.

Es gibt tatsächlich etwas, woran man denken könnte. Dies wäre ein Unterfall von § 242 BGB (Treu und Glauben), nämlich die Fallgruppe "Venire contra factum proprium". Diese besagt, dass innerhalb eines Schuldverhältnisses eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, wenn der andere Teil selbst eine Situation geschaffen hat, auf deren Bestand du vertrauen durftest und auch vertraut hast. Im Ergebnis ist aber meines Erachtens recht offenkundig, dass eine solche unzulässige Rechtsausübung nicht vorliegt, da du eben nicht darauf vertrauen durftest, dass du für den Rest der Strecke keinen Fahrschein brauchst. Wenn du aber schon immer mal coole lateinische Phrasen in den Raum werfen wolltest, welche die arme Frau oder der arme Mann in der Verwaltung der Bahngesellschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie gehört hat, dann go for it  :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 20.März 2017, 16:59:09
Ich hatte auch mal ein Erlebnis, als ich ziemlich knapp bei Kasse war:

Rückfahrt aus dem Nizza-Urlaub, Kohle hat natürlich gerade noch für die Rückfahrt gereicht. Ich in weiser Voraussicht die Blitzerdaten der Schweiz vorher runtergeladen. Kommen aus dem Gotthardtunnel (Schweiz) raus, Tempo-Schild sagt wieder 100 (im Tunnel ist 80).
Ich also wieder auf 100 beschleunigt. Nach einem Kilometer etwa zeigt mein Navi mir an: "In 500m kommt wieder Tempo 80 und ein Blitzer". Nach 400m: BLITZ!! Und für die 3 Autos hinter mir: BLITZ!! BLITZ!! BLITZ!!  ;D
100 Meter weiter das 80er-Schild. Folge: die Schluchtensch... (das war mein Verwendungszweck bei der Überweisung :D ) haben den Blitzer 100m VOR dem 80er-Schild geparkt und mit einem Streich 4x 260€ abgesahnt.

Achso, White, blöder Vergleich, aber wenn du 9x deine Frau verhaust und erst beim 10. Mal sagt sie was, ist da auch nichts mit Gewohnheitsrecht.  :blank:
Und wie haben sie das dann begründet? Sie sind im 100er Bereich 100 gefahren, aber da es in 100m 80 ist, sind sie dabei?
Ganz offensichtlich ist er in der 100er Zone zu schnell gefahren, da er auf das Navi vertraut hat, dass der Blitzer erst beim 80er Schild stehen wird.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.März 2017, 17:01:24
"Sie sind im 80er-Bereich 100 gefahren" (bzw 101 in meinem Fall). Ich, bzw. wir (wir waren zu 3. im Fahrzeug), konnten im Nachhinein nicht mehr beweisen, dass der Blitzer VOR dem Schild stand (es war Nacht, 2:30 Uhr).

Der hier wars: http://www.blitzer.de/752184-Geschwindigkeitskontrolle-in-A2,G%C3%B6schenen

Ein paar Kilometer weiter gibt es einen, der immer mal wieder auftaucht und wieder verschwindet (an verschiedenen Stellen, http://www.blitzer.de/108598173-Geschwindigkeitskontrolle-in-A2,Wassen), man achte auf den Vermerk ("abgebaut?"). Wahrscheinlich haben die den damals einfach vor dem Schild platziert. Will nicht wissen, wieviel die in der Nacht eingenommen haben.

@Ensi: nein, du hast nicht richtig gelesen. Der Blitzer stand VOR dem 80er-Schild, also dort, wo noch 100 war, er hat dort aber schon auf 80 geblitzt. Betrug, wenn man so will.

Seitdem fahre ich, wenn es mir irgendwie möglich ist, nicht mehr in/durch die Schweiz.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 20.März 2017, 17:09:52
Mein Tipp an White: Sofort dort melden und Fehler zugeben, finanzielle Situation offen legen und Ratenzahlung vereinbaren.

Alles andere hilft nicht. Auch wenn es mir mittlerweile finanziell rosig geht, kenne ich die Studentenzeiten inkl. Gerichtsvollzieher noch sehr gut. Ist also ein Tipp aus erster Hand.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 20.März 2017, 17:19:01
@j4y_z: Ah ok, das ist dann tatsächlich eine Sauerei, bzw. eben nicht rechtens. Meine Interpretation war von deinem Text her auch gedeckt, das wäre die Variante, die nur zumindest etwas fies wäre, bzw. unglücklich für dich gelaufen. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.März 2017, 17:28:38
Ich hatte kurzzeitig mit dem Gedanken gespielt, einfach nicht zu zahlen. Das geht, du solltest dich dann aber halt nicht mehr in der Schweiz blicken lassen, bzw dich vor jeder Polizeikontrolle drücken. Für mich kein Problem, aber: das Auto war damals zu Studentenzeiten natürlich noch auf meinen Dad zugelassen. Und der musste zu der Zeit beruflich häufig in die Schweiz.  :(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cubano am 20.März 2017, 17:51:18
Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.März 2017, 18:01:20
Kann man das auch noch nachträglich für schweizer Knöllchen machen?  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.März 2017, 18:11:03
Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg... 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cubano am 20.März 2017, 19:28:11
Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg...
Ist das eine Kacke. Hoffe du biegst das alles irgendwie hin.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 20.März 2017, 19:29:54
Reicht das Einkommen aus Studentenjob einfach nicht aus oder liegen die Studienzeiten so ungünstig, dass du gar nicht arbeiten kannst?

Ist nicht schön, wenn man auf jeden Cent schauen muss. Kenne ich auch noch.

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 20.März 2017, 20:08:33
Schließe mich j4y_z und White an: Ist mir als Student auch öfter passiert. Ich war chronisch pleite und habe mir z.B. in München auch immer zwei Stationen gespart. In Wien ebenso. Ich war quasi ständig im Streit mit den Städten und auch mit der GEZ. Denn ich hatte einfach das Geld nicht übrig.
Ratenzahlung wäre natürlich eine Möglichkeit. Wir könnten auch einfach einen Spendenaufruf hier im Forum machen :D
Wegen der GEZ war der Gerichtsvollzieher schon da und ich muss morgen eine Vermögensauskunft abgeben... Ich überlege ernsthaft in Privatinsolvenz zu gehen, dann ist der Studienkredit halt auch gleich weg...
Privatinsolvenz lohnt nur wenn du richtig dicke Schulden und keine realistische Aussicht hast das jemals wieder zurückzahlen zu können. Wird der Privatinsolvenz zugestimmt bekommst du die nächsten 7 Jahre von deinem Gehalt alles abgezogen was über 1050€ monatlich (+ zusätzlicher Auslagen wie Unterhalt, Pflege etcpp) liegt automatisch abgezogen und wandert an deine Gläubiger. Und nach den 7 Jahren bist du deine Schulden auch nur los wenn alle deine Gläubiger zustimmen auf ihre Forderungen zu verzichten.
Bestimmte Schulden, der Staat ist da sehr pingelig wenn es um sein Geld geht, wirst du auch mit einer Privatinsolvenz nicht los und der einzige Weg seine Schulden schnell komplett loszuwerden ist (noch) ein Insolvenzverfahren in England.
Du kannst dir dort eine Wohnung zulegen und musst dort wohnen während dein Insolvenzverfahren läuft, welches per Gesetz innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein muss und das auch EU-Bürger in Anspruch nehmen können die in England leben. 1 Jahr in England zu leben kostet aber auch Geld und dein Anwalt für das Insolvernverfahren will auch bezahlt werden.

Wenn du eine Eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgibst bedeutet das ja idR das bei dir einfach nichts zu holen ist weil du monatlich weniger als 1050€ verdienst und dann kann und wird dir der Gerichtsvollzieher auch nichts wegnehmen außer du hast irgendwelchen pfändbaren Kram wie ein Auto, teure Elektronik etc. Rede mit deinen Gläubigern und sage ihnen das bei dir nichts zu holen ist aber du gerne die Forderungen in kleinen Schritten abbezahlen willst. Die bekommen lieber einen Teil ihres Geldes in kleinen Schritten als garnichts.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.März 2017, 20:23:19
Ich werd der GEZ halt mit Sicherheit nix geben. Stand jetzt bin ich in ein paar Tagen offiziell Hartzer und keinen Job in Aussicht. Ich wollte eignetlich ja noch Master machen, das geht finanziell nicht... Kurz gesagt ich hab keinen Plan wies finanziell weiter gehen soll.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 20.März 2017, 20:26:47
Ich werd der GEZ halt mit Sicherheit nix geben. Stand jetzt bin ich in ein paar Tagen offiziell Hartzer und keinen Job in Aussicht. Ich wollte eignetlich ja noch Master machen, das geht finanziell nicht... Kurz gesagt ich hab keinen Plan wies finanziell weiter gehen soll.

Arbeiten gehen und die Schulden in Raten zurück zahlen. Nichts anderes geht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 20.März 2017, 20:28:43
Und der GEZ halt doch Geld geben. Da geht's nimmer ums Prinzip sondern darum dass der Verzug nicht noch länger wird...
Guck halt auch mal auf den einschlägigen Job Seiten im Netz. Es wird mit Sicherheit Jobs geben. Nur muß man manchmal halt auch über seinen Schatten springen und vielleicht unschöne Tätigkeiten machen. Aber man lernt dadurch. Das kann ich sagen. Kopf hoch, es kann nicht immer regnen! Wenn du wirklich arbeiten willst wirst du etwas finden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 20.März 2017, 20:44:02
Mal im Ernst:

Ich kenne die Situation zur Genüge. Inkl. Gerichtsvollzieher, Studienkrediten etc. Irgendwann wurde ich zwangsexmatrikuliert, weil ich auch keine Studiengebühren mehr gezahlt habe. Der Disporahmen war gefühlt "mein" Geld und ich habe mir null Gedanken über die Zukunft gemacht. Zwei Freunde von mir haben wir kurzfristig Geld geliehen, damit ich dem Gerichtsvollzieher überhaupt etwas anbieten konnte.

Folge: Ich habe als Stage Hand, Türsteher, Barmann, Kinovorführer, Gardrobiere, Bauarbeiter, Call Center Agent, Schweißer, Pizzabote und sicher noch zwei, drei andere Jobtitel gearbeitet...bin dann in nem Call-Center-Job in der Bank hängen geblieben. Habe mich dort "hochgearbeitet", noch einen IHK-Abschluss als Bankfachwirt neben dem Job gemacht. Jetzt - etwa 12 Jahre nach dem finanziellen Tiefpunkt - leite ich eine Abteilung in einer anderen Bank, verantworte Millionenbudgets, verdiene um die 90k EUR im Jahr, habe längst alle Schulden zurück gezahlt (und zwar auf Heller und Pfennig), kann mir Frau, Kind, Auto, Urlaube etc. "leisten" und bin seit ungefähr 6,7 Jahren penibel darauf bedacht, ja nicht mehr meinen Dispo in Anspruch zu nehmen.

Ich weiß, wie es ist, wenn man überhaupt kein Geld mehr hat und nicht mehr weiter weiß und ich weiß, dass man da nur mit Arbeit (und zwar egal welcher) weiter kommt und bin jeden Tag über mein fürstliches Gehalt dankbar. Ich denke, dass meine "Biographie" dazu beigetragen hat, dass ich trotz eines fehlenden akademischen Abschlusses eine doch recht beachtliche "Karriere" hingelegt habe - auch wenn die erst so mit 28,29 begann und ich gehe damit z.B. bei der Arbeit auch völlig offen um.

Gerade in meiner Branche ist Pragmatismus und vielleicht unkonventionelles Handeln nicht sehr verbreitet und daher offensichtlich hoch geschätzt. Finde Deinen Weg.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 30.März 2017, 10:51:00
Ich muss mich hier auch nochmal zu Wort melden.

Vor einiger Zeit, mittlerweile fast 2 Jahre her, hatte ich hier schon mal von einem meiner Nachbarn berichtet (Hier (http://www.meistertrainerforum.de/index.php/topic,15681.msg736531.html#msg736531) könnt ihr das Ganze nochmal lesen). Und ob ihr es glaubt oder nicht, es ist sogar noch schlimmer geworden.
Zwar wohne ich inzwischen nicht mehr direkt neben ihm, aber noch unter der selben Adresse (bin mit meiner Verlobten zusammen gezogen und da hier eine schöne Wohnung frei und günstig zu haben war, haben wir die auch genommen). Leider ist der besagte Nachbar absolut obsessiv und durchgeknallt. Obwohl ich ihn mehrfach gebeten habe mich in Ruhe zu lassen, gesagt habe das ich nicht Homosexuell bin (und er das ja spätestens seit ich mit Julia zusammen wohne hätte wissen müssen) lässt er mich einfach nicht in Ruhe.

Der Höhepunkt war im Sommer letzten Jahres erreicht, als ich noch direkt neben ihm wohnte. Er klebte mir Zettel an die Tür, deren Inhalt ich hier wohl nicht widergeben kann ohne gegen die Forenregeln zu verstoßen - sagen wir mal so, er forderte mich zu expliziten sexuellen Handlungen auf. Ich wollte die Zettel unserem Vermieter zeigen und ihn dann anzeigen, er ging aber vor der Haustür unseres Vermieters auf mich los. Das endete dann damit, dass ich ihm, während ich mich zur Wehr setzte, einen doppelten Nasenbeinbruch verpasst habe. Ich habe ihn dann wegen sexueller Beleidigung angezeigt, er mich wegen Körperverletzung (Schmerzensgeld wollte er auch noch haben). Beides ist fallen gelassen worden. Die Anzeige gegen mich, da mehrere Leute gesehen haben wie er auf mich los gegangen ist und ich mich nur gewehrt habe, die Anzeige gegen ihn bezeichnete die Staatsanwaltschaft lediglich als "plumpe Liebesbekundung".

Seitdem ignoriere ich ihn komplett, weder spreche ich mit ihm, noch schaue ich ihn an. Das hält ihn aber nicht davon ab durchgehend Zettel an unsere Wohnungstür zu kleben in denen er sagt er wolle mich heiraten und mit mir zusammen ziehen, meiner Verlobten zu sagen sie solle sich verziehen denn ich gehöre ihm oder stundenlang vor unserer Tür zu sitzen. Mittlerweile ist er zum 30.04. vom unserem Vermieter gekündigt worden - das hat mit mir allerdings nichts zu tun, er geht allen Leuten hier auf die Nerven und hat unseren Vermieter mehrfach bedroht. Er hat aber schon angekündigt nicht ausziehen zu wollen, es läuft also wohl auf eine Zwangsräumung hinaus.

Ich habe nun letzten Freitag erneut Anzeige gegen ihn erstattet, wegen Stalking, Nötigung und sexueller Beleidigung. Heute war ich bei meiner Anwältin und sie versucht jetzt schnellstmöglich eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Ich habe aber meine Zweifel das diese ihn abhält, ich mache mir eher Sorgen das er nun komplett ausrastet. Daher meine Frage: Hat jemand hier noch irgendeine Idee? Ich habe schon genug Probleme momentan, den ganzen Mist kann ich nicht auch noch gebrauchen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 30.März 2017, 12:43:02
Ich bin (zum Glück... :( ) nicht selbst davon betroffen, aber habe eine Verwandte mit zumindest einem geringen Maße an dem, was du mitmachst. Ich verzichte an dieser Stelle auf Beileidsbekundungen oder Ähnliches und versuche dir anstatt, in der Sache irgendwie weiter zu helfen.

Meine Tipps wären Folgende (zum Teil mit Sicherheit auch in der Verlinkung enthalten):

-Führe eine Art Vorfallssammlung.
Vor Gericht kannst du so Dinge deutlich stichhaltiger wiedergeben. Ebenso würde ich seine Zettel und sonstige Nachrichten notieren/im Original aufheben und zu den Einträgen deinerseits legen. Von deiner Wohnung aus vielleicht auch wie er an deinem Fenster lungert fotografieren, aber Vorsicht, dass es nicht nach Stalking deinerseits aussieht. ;)
Das Ganze soll dabei auch helfen zu dokumentieren, dass hier ein Stalking-Fall vorliegt, denn Judikative und Exekutive gehen noch immer oft viel zu lasch mit Anschuldigungen solch einer Straftat um.

-Unterrichte Kollegen, Freunde und Familie, dass sie nichts zu deiner Person weitergeben sollen. Keine Kontaktinformationen, keine Urlaubspläne, keine Anwesenheitsinformationen, einfach nichts über dich! Egal wer da um Infos bittet. Stalker geben sich da schonmal als Familienmitglied oder alten Schulfreund, manchmal sogar als Polizei am Telefon aus.

-Setze deinen Stalker einem kalten Entzug aus, was deine Persönlichkeiten angeht. Zum Beispiel Post im Mülleimer nicht leserlich hineinschmeißen. Auch sonst möglichst nichts, was Rückschlüsse auf Gewohnheiten von dir zulässt. Also, zum Beispiel Magazine.

-Das sind alles massive Einschnitte in deinem Sein als freier Bürger, ja. Aber du musst aktuell erstens gucken, dass du deine Sicherheit wiederherstellst und zweitens, dass du besagte Judikative und Exekutive von deiner Situation überzeugt bekommst.

-Verzichte auf soziale Medien in denen du dich präsentierst => Facebook, etc.

-Setze dich mit einer Beratungsstelle in Verbindung und hol dir professionelle Tipps!

http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/was-kann-man-selbst-unternehmen/


EDIT:
Ein Tipp ist mir noch eingefallen. Vielleicht bietet sich die Möglichkeit, dass Außenstehend Zeuge solch einer Tat deines Nachbarns werden. Auch sowas ist bei einer Verhandlung für deine Sache zielführend. Siehe die Anklage wg. Körperverletzung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 30.März 2017, 13:03:26
Es ist schon irgendwie traurig das bei solchen offenichtlichen Fällen von Stalking(Zumindest aus den Rückschlüssen deiner Schilderung) das ganze von der Judikative als "plumpe Liebeserklärung" abgetan wird. Der Typ geht auf dich los und ist offensichtlich nicht ganz frisch in der Birne. Muss in solchen Fällen echt erst irgendetwas passieren bevor man aufmerksam wird ? Wünsche dir auf jedenfall alles gute und das dieser Geisteskranke bald aus deinem Leben verschwindet, ohne noch größeren Schaden anzurichten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: fifagarefrekes am 30.März 2017, 13:40:40
Ich habe das in anderer Form auch bereits mit einem Nachbarn gehabt. Nachts Streit weil es wiedermal schepperte und rumpelte (besoffen, zugedröhnt in der Wohnung randaliert). Bei dem Streit gabs dann auch nen Gerangel, ich Anzeige erstattet. Ist natürlich nichts bei rumgekommen. Es wurde mit seiner Art nicht besser. Dem wurde dann nach ständigen Beschwerden von mir und anderen Familien im Haus ebenso die Wohnung gekündigt. Hat mir dann Blut an die Tür gesudelt und "Tod" eingeritzt. Bin so schnell wie möglich umgezogen, nachdem ich erfahren hatte, dass er wegen Totschlags bereits langjährig hinter Gittern saß. Wie Durchgeknallte reagieren, das kann man nicht abschätzen. Wenn sie es so persönlich nehmen, sollte man selbst reagieren und nicht auf die Instanzen/Nachbarschaftshilfe hoffen/vertrauen. Der Umzug hat mich zwar viel Geld gekostet, aber bei dem Gegenwert...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 30.März 2017, 18:08:01
Wie Durchgeknallte reagieren, das kann man nicht abschätzen. Wenn sie es so persönlich nehmen, sollte man selbst reagieren und nicht auf die Instanzen/Nachbarschaftshilfe hoffen/vertrauen.

Deshalb war ja einer meiner Tipps, dass er sich "zurückzieht" und so seine Sicherheit erstmal nicht weiter gefährdet als ohnehin schon, im besten Falle natürlich sogar bessert.


Der Umzug hat mich zwar viel Geld gekostet, aber bei dem Gegenwert...

Das konntest du machen, weil du "nur" einem aggressiven Spinner ausgesetzt warst.
Falls es sich wirklich bei Splash um einen Stalker handeln sollte, hat er im Zweifel durch einen Umzug, außer verpulvertes Geld, Aufwand und neue Sorgen, nichts gewonnen. Eher im Gegenteil. Womöglich verstärkt dies das Bestreben des Stalkers nach "Nähe".
Deshalb eben meine Vorschläge, die ein mögliches Stalker-Dasein betrachten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: fifagarefrekes am 31.März 2017, 08:55:32
Wie kommst du darauf, dass ich mich mit meinem Beitrag auf dich beziehe? Ich habe meinen Fall geschildert, was da für kurz angerissene Gedankengänge
dabei waren und wie ich nun glücklich bin ob der getroffenen Entscheidung. Das du das versuchts als unsinnig, wenn nicht sogar gefährlicher hinzustellen,
macht mich schon ein bißchen fassungslos. Vor allem da du in deinem obigen Beitrag Sachen raushaust wie: "Von deiner Wohnung aus vielleicht auch wie
er an deinem Fenster lungert fotografieren" Das ist echt grenzwertig, vor allem wenn man die Historie zu Splashs Nachbarschaftsstreit so durchliest.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 31.März 2017, 10:41:46
Den Bezug, den ich herstellte, sollte eigentlich offensichtlich sein... Die letzten Beiträge handelten im Prinzip ausschließlich von Stalkern und Splash's Umgang damit. Eine Abgrenzung von deiner Geschichte zu den übrigen Posts hast du in keinster Weise dargelegt. Dementsprechend erachte ich den gezogenen Schluss als nachvollziehbar und kann deine "Fassungslosigkeit" nicht verstehen.

"Unsinnig" ist ein Wort, das weder in meinem Post vorkam, noch aus meiner Sicht in das Geschriebene interpretiert werden kann.

"Rausgehauen" habe ich dabei lediglich einen Tipp, wie Splash die entsprechenden Überschreitungen seines Nachbarn's juristisch nachweisbar hält. Ebenso habe ich bei diesem Tipp deutlich gemacht, dass er mit Vorsicht zu genießen ist.
Ich denke, du fühlst dich grade unnötig durch meinen Post angegriffen und suchst nach Schwachstellen in meinen Posts die du mir vorwerfen kannst.
Dennoch bleibe ich dabei, dass ich ernst gemeinte und durchdachte Tipps (mit entsprechenden Hinweisen) gab, und auf deinen Post lediglich den Bezug zum laufenden Thema herstellte, ohne dir dabei irgendwie verbal zu nahe getreten zu sein. Ich kann zumindest auch nach dem 4. Mal lesen keinen deiner Vorwürfe dort wiedererkennen...


EDIT:
Ich habe gelernt, dass man sich (auch wenn man die Anschuldigungen nicht nachvollziehen kann) entschuldigt, wenn ein unerwünschtes Empfinden beim Gegenüber geschaffen wurde.
In sofern entschuldige ich mich hiermit bei dir.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 02.April 2017, 19:17:59
Habe eine Frage zum Thema Mietrecht (Vertragsabschluss). Ich ziehe gerade nach Frankfurt und habe dort ein Zimmer gefunden. Die Vermieterin meinte ich könnte das Zimmer haben. Per E-Mail einigten wir uns über das Einzugsdatum, Miete und Kaution waren schon in der Anzeige und ich habe darüber auch nicht verhandelt. Ich schrieb Ihr dann, dass ich das Zimmer auf jeden Fall nehme. Sie meinte, dass Sie nur noch die Reservierungsgebühr in Höhe der halben Kaution brauche. Anschließend machte Sie den Vertrag fertig  und schickte Ihn mir zu. Die Reservierungsgebühr habe ich rechtzeitig überwiesen. Nun hat Sie mir geschrieben, dass Sie mich doch nicht als Mieter will. Kann Sie das so einfach?
Ich meine, dass man einen Vertrag auch mündlich schließen kann. Wir waren uns in allen Punkten einig (Miete, Kaution, Einzugstermin), haben es nur nicht nochmal explizit gesagt. Da mein Studium nächste Woche anfängt brauche ich dringend ein Zimmer und habe mich darauf verlassen das dies auch klappt. Jemand hier eine Ahnung?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 02.April 2017, 19:30:13
Habe eine Frage zum Thema Mietrecht (Vertragsabschluss). Ich ziehe gerade nach Frankfurt und habe dort ein Zimmer gefunden. Die Vermieterin meinte ich könnte das Zimmer haben. Per E-Mail einigten wir uns über das Einzugsdatum, Miete und Kaution waren schon in der Anzeige und ich habe darüber auch nicht verhandelt. Ich schrieb Ihr dann, dass ich das Zimmer auf jeden Fall nehme. Sie meinte, dass Sie nur noch die Reservierungsgebühr in Höhe der halben Kaution brauche. Anschließend machte Sie den Vertrag fertig  und schickte Ihn mir zu. Die Reservierungsgebühr habe ich rechtzeitig überwiesen. Nun hat Sie mir geschrieben, dass Sie mich doch nicht als Mieter will. Kann Sie das so einfach?
Ich meine, dass man einen Vertrag auch mündlich schließen kann. Wir waren uns in allen Punkten einig (Miete, Kaution, Einzugstermin), haben es nur nicht nochmal explizit gesagt. Da mein Studium nächste Woche anfängt brauche ich dringend ein Zimmer und habe mich darauf verlassen das dies auch klappt. Jemand hier eine Ahnung?
Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag mündlich geschlossen werden, soweit sich die Parteien über die essentialia negotii (die wichtigsten Vertragsinhalte) einig sind. Bei dir kann der Vertrags jetzt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Reservierungsgebühr vorgenommen worden sein, da du aber bezahlt hast, würde ich den Vertrag als geschlossen ansehen.
Fraglich dürfte sein, ob und wie du das alles nachweisen kannst (je nachdem wie konkret der Mailkontakt war).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 02.April 2017, 19:54:18
Wenn es so abgelaufen ist und die Mails das wiedergeben habt ihr einen gültigen Vertrag geschlossen und deine Vermieterin muss ihn einhalten. Sie kann sich auch ggf nicht damit herausreden das der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist wenn ihr euch auf ein Einzugsdatum geeinigt hat und Bedingung für den Einzug die rechtzeitige Überweisung der Kaution ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 02.April 2017, 20:26:09
Also in den Mails wurde das Einzugsdatu  geklärt. Miete und Kaution standen wie gesagt in der Zimmer Anzeige. Sie hat mir den Vertrag dann ohne Ihre Unterschrift zugeschickt, ich habe diesen dann unterschrieben zurück geschickt. Dort waren Miete und Kaution auch drinnen und zusätzlich noch der Hinweis, dass er nur zu Stande kommt wenn die Kautionzahlungs bis zu einem bestimmten Termin geleistet wird. Mal davon ab, dass diese Klausel eh ungültig ist, Sie mir bei der Besichtigung sagte die Hälfte reicht als Anzahlung, der Rest zum 03.04,  habe ich die Hälfte dann auch direkt gezahlt. Zählt das so, als in allen Punkten einig? Sie hat ja bei der Besichtigung nicht alles aufgezählt und ich habe dann ja gesagt?

Meint ihr der Gang zum Anwalt lohnt sich in diesem Fall? Erstmal werde ich Ihr Schreiben,  was Ihr hier gesagt habt. Hoffe Sie lässt sich davon überzeugen. 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 02.April 2017, 20:34:56
Schau mal, ob Du eventuell Rechtsbeistand über den Asta der Uni kriegen kannst. Wäre imo auch die Frage, was Du dir erhoffst: Geht das ganze vor Gericht, ist dir ja aktuell auch kaum geholfen. Eventuell kann es ausreichen, wenn Dir ein Anwalt ein kurzes Schreiben aufsetzt, dass könnte der Dame eventuell schon genug sein, sich nicht auf einen Streit einzulassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 02.April 2017, 20:53:52
Das einfachste wäre natürlich, wenn ich nächste Woche dann das Zimmer beziehen kann. Der Frankfurter Wohnugsmarkt ist nicht der einfachste und dort hin und wieder nach Hause zu kommen sind halt auch jedes mal 50€ Minimum.  Wenn Sie das absolut nicht will, will ich wenigstens nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Die erste Mietzahlungen wäre für Dienstag vorgesehen (04.04), meint Ihr ich sollte diese leisten, um Ihr zu zeigen, dass der Vertrag für mich bestand hat?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 02.April 2017, 22:52:52
Ich will stark bezweifeln das du bis nächste Woche die Sache geklärt bekommst. Sie wird sich mit Sicherheit quer stellen und dir fehlt die Zeit. Da würde ich meine Bemühungen eher in die Wohnungssuche stecken.
Aber generell ist eine mündliche Zusage bindend, die Frage ist nur ob du das auch beweisen kannst. Aber da sie dir den Mietvertrag zu geschickt hat dürfte es schon sehr eng für sie werden. Die Frage ist nur willst du dir den Stress wirklich antun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 03.April 2017, 00:27:46
Am besten rufst du mal beim Mieterbund an und lässt dir von dennen sagen was deine Möglichkeiten sind. Die haben solche Fälle täglich und können dir ganz genau sagen wie weiter zu verfahren ist und ob ihr einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen seid, wovon ich ausgehe nachdem was du geschrieben hast.
Ich weis jetzt nicht ob es im Wohnrecht ähnlich ist wie in anderen Sachen das dir deine Vermieterin eine vergleichbare Wohnung besorgen oder zur Verfügung stellen muss und sie evtl Mehrkosten tragen muss aber da kann dir der Mieterbund genaueres dazu sagen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 03.April 2017, 00:38:01
So blöd es klingt, ich glaube aber nicht, dass Aufwand und Ertrag passend sind; du musst innerhalb einer Woche eine Wohnung haben? Yay, bis sich da mal was rührt, kann schon eine Weile dauern. Ich sage mal, dass man dich da über den Tisch ziehen wollte. An deiner Stelle würde ich das bisher bezahlte Geld zurückerstattet bekommen wollen und schleunigst zusehen wollen, eine andere Wohnung/WG zu finden. Vielleicht gibt´s ja was in umliegenden Orten. Ist ja schon irgendwie traurig, dass du, deinen Schilderungen zufolge, alles richtig gemacht hast und man dich dennoch hängen lässt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 01:35:49
Abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, der hier schon geklärt wurde, würde ich jetzt Folgendes tun.

1. Freund/Mutter/Vater neben dich setzen. Jemanden, der Bereit ist notfalls vor Gericht für dich auszusagen
2. Die Dame anrufen:
Hallo Frau Blubb, hier ist elonlon. Es geht um unser Mißverständnis bezüglich dem Zimmer Sowieso. Ich werde dieses Gespräch aufzeichnen. (Der Zeuge muss gehört haben, dass du dies sagtest und erst dann Schritt 3 statt fand) [Du kannst auch von Anfang an mitschneiden, allerdings wäre erst ab dem Punkt, an dem du sie darauf hinweist der Mitschnitt verwertbar]
3. Mitschnitt an. (Sie kann nein sagen, das ist aber egal, da du sie informiert und nicht gefragt hast. Ihre einzige Möglichkeit dem Mitschnitt zu entkommen ist auflegen)
[Einwurf: Du könntest natürlich auch einfach per Freisprecheinrichtung telefonieren, wenn der Zeuge daneben sitzt. Ich weiß allerdings nicht, ob dann ein Hinweis erfolgen muss]
4. Du schilderst die Situation und alles was geschehen ist aus deiner Sicht anhand der Mails und lässt sie alles bestätigen. Äußert sie sich anders kannst du die Aufzeichnung immer noch wegschmeißen, du hast ja noch die Mails. Du hast kein Interesse an einem Rechtsstreit, aber lässt es nötigenfalls dazu kommen.
5. Falls sie die auch weiterhin nicht einziehen lassen will bietest ihr einen Kompromiss an: Du findest nicht rechtzeitig eine neue Wohnung, deshalb soll sie dich dort wohnen lassen, bis du etwas gefunden hast (Evtl. mit Beteiligung an den Umzugskosten von ihrem Zimmer zu deiner neuen Wohnung danach ihrerseits). Das ist beschissen für dich, das ist beschissen für sie.
6. Sagt sie nein kannst du sie mit den Parapgaphen bewerfen, die du bis dahin hoffentlich zur Hand hast (AStA, Mieterbund) und ihr sagen, dass du solange du keine Wohnung hast du jeden Tag über 100 € Reisekosten (in dem Fall wärest du aber mit einer Pension oder Ähnlichem besser beraten) hast, die du (zumindest Teilweise) von ihr fordern wirst.

Also so würde ich es machen. Allerdings musst du auch Fingerspitzengefühl haben. Es kann sein, dass man an einen Punkt kommt, an dem das Gespräch besser beendet wird.
Ich kann dir nciht sagen, ob das ein guter Rat ist, aber so würde ich es wie gesagt angehen. Unsere Rechtsexperten hier können sicher etwas dazu sagen. Jedenfalls denke ich, dass es besser ist, als sie gleich mit einem Schreiben vom Anwalt zu konfrontieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 03.April 2017, 03:03:32
White hat schon Recht bezüglich einen Zeugen nebendran sitzen zu haben. Wenn es zu einem Rechtsstreit oä kommen sollte steht dann nicht Aussage gegen Aussage und du musst deinem Gesprächspartner auch nicht sagen das noch jemand neben dir sitzt. Würde ich auch nicht tun da es, genau wie die Bitte das Gespräch aufzeichnen zu dürfen, das Gespräch von Anfang an vergiften kann. Dein Gesprächspartner bekommt so schnell den Eindruck das du unbedingt etwas gegen ihn in der Hand haben willst und dann wird es schwer eine Lösung zu finden.

Es ist gesetzlich verboten ein Gespräch ohne Zustimmung aufzuzeichnen, sofern nicht nur deine Stimme aufgenommen wird. Ich will dich jetzt zu nichts anstiften aber eine Lösung wäre das Gespräch ohne Ankündigung aufzuzeichnen, nach dem Telefonat das Ganze zu Papier zu bringen und danach die Aufnahme wieder zu löschen. Die Gesprächsnotiz kann ja dein Zeuge während dem Telefongespräch gemacht haben ;)

Und ruf definitiv vorher beim Mieterbund an und lass dich beraten bevor die unvorbereitet und mit Rechtswissen aus einem Fussballforum bei deiner Vermieterin anrufst. Die können dir genau sagen ob du einen Rechtsanspruch auf die Wohnung oder eine Ersatzwohnung hast, wie schnell sowas normalerweise vonstatten geht und ob es sich bei deiner Vermieterin nicht evtl um eine mögliche Betrügerin handelt. Mir kommt es schon etwas komisch vor das dir die Wohnung zugesagt wird und nach Überweisung der Kaution die Wohnung plötzlich doch nichtmehr zu haben ist.

Ich habe gerade mal nachgeschaut und der Mieterbund verlangt von Nichtmitgliedern für die Onlinerechtsberatung einmalig 25€ und bei der Telefonrechtsberatung 2€ pro Minute. Eine andere Option wäre es einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu suchen der kostenlose Erstberatungen anbietet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 03.April 2017, 09:06:24
Meint ihr der Gang zum Anwalt lohnt sich in diesem Fall?

Die Frage ist natürlich, ob man ein Mietverhältnis so beginnen möchte. Selbst wenn du das Zimmer bekommst, wird sie dir dann das Leben sicher nicht einfach machen. Besser eine gütlich Einigung erzielen und wenn das nicht möglich ist, eine andere Lösung suchen, ich würde nicht da mieten wollen, wo ich unerwünscht bin.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 03.April 2017, 09:11:12
Ein ähnlicher Fall aus meinem Bekanntenkreis:
Einem Freund wurde eine Wohnung mündlich zugesagt, allerdings war das Einzugsdatum damals (Anfang März) noch nicht klar, da der Vermieter möglicherweise kurzfristig selbst wg. Eigenbedarf dort wohnen müsste-der Vermieter meinte er würde sich dann melden. Seitdem hat sich der Vermieter aber nicht mehr bei ihm gemeldet. Mittlerweile hat mein Freund eine andere Wohnung gefunden und ihm wurde dort auch mündlich zugesagt. Er möchte nun, wenn er bei der neuen Wohnung einen Vertrag unterschrieben hat, sich bei dem Vermieter der alten Wohnung melden und absagen. Da nichts über E-Mail oder SMS, geschweige denn schriftlich festgehalten wurde und auch noch kein Geld/Kaution geflossen ist in Richtung alte Wohnung, hoffe ich, dass er es nicht zu schwer haben wird in dem Fall? Oder wie seht ihr das?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 03.April 2017, 10:04:07
Ein ähnlicher Fall aus meinem Bekanntenkreis:
Einem Freund wurde eine Wohnung mündlich zugesagt, allerdings war das Einzugsdatum damals (Anfang März) noch nicht klar, da der Vermieter möglicherweise kurzfristig selbst wg. Eigenbedarf dort wohnen müsste-der Vermieter meinte er würde sich dann melden. Seitdem hat sich der Vermieter aber nicht mehr bei ihm gemeldet. Mittlerweile hat mein Freund eine andere Wohnung gefunden und ihm wurde dort auch mündlich zugesagt. Er möchte nun, wenn er bei der neuen Wohnung einen Vertrag unterschrieben hat, sich bei dem Vermieter der alten Wohnung melden und absagen. Da nichts über E-Mail oder SMS, geschweige denn schriftlich festgehalten wurde und auch noch kein Geld/Kaution geflossen ist in Richtung alte Wohnung, hoffe ich, dass er es nicht zu schwer haben wird in dem Fall? Oder wie seht ihr das?
Den Vertragsbeginn würde ich bei einem Mietvertrag als Mindestanforderungen sehen, somit dürfte in dem Fall noch kein wirksamer Vertragsabschluss vorliegen (gibt zu vergleichbarem sicherlich Rechtsprechung). Ich würde den Mietvertrag unterschreiben und danach dem Vermieter der anderen Wohnung absagen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 10:08:31
Außerdem ist ein Vermeiter in der komfortablen Position, dass man sau einfach nen Mieter, aber sau schwierig ne Wohnung findet. xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 03.April 2017, 10:15:21
Danke euch, Leute!  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 03.April 2017, 10:23:36
Die "Beweiskraft" von Telefonmitschnitten oder Protokollen würde ich mal hart anzweifeln. Außerdem sind die "Beweise", wenn die Schilderungen von elonlon so zutreffen, ohnehin auf seiner Seite - das wurde ja bereits geschrieben.

Da das eigentliche Problem ja aber eine beziehbare Wohnung ist, ist hier leider "Recht haben" kein wirklicher Beiträger zur Lösung des Problems.

Daher mein Tipp:

1) Gespräch mit Vermieterin, um deutlich zu machen, dass Du einen Rechtsanspruch siehst und den auch bereit bist gerichtlich durchzusetzen, dabei aber signalisieren, dass das auch keine Grundlage für ein ungestörtes Mietverhältnis sein kann und Du schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen wirst, Du die Wohnung aber zumindest als Zwischenlösung benötigst und Du Ersatzansprüche geltend machst, wenn Sie Dir nicht zur Verfügung gestellt wird.

2) Mieterschutzbund und ggf. Anwaltsbesuch, um zu klären, ob es irgendwelche Schadensersatzansprüche aus dem Verhalten der Vermieterin gibt.

3) Neue Wohnung suchen.

Dabei alle 3 Punkte ruhig parallel abarbeiten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 03.April 2017, 11:22:03
Vielen Dank euch allen.

So ich konnte gestern nicht schlafen und habe direkt Mails geschrieben. Für Dienstag habe ich jetzt noch eine Besichtigung.
Auch habe ich der Dame geschrieben, war etwas sauer und auch verzweifelt, in der ich Ihr vorgetragen habe warum aus meiner Sicht ein Vertrag abgeschlossen wurde und ob wir uns nicht einigen könnten.

Von Frankfurt aus wäre es halt sehr viel leichter ein Zimmer zu suchen. Auf die meisten Anfragen kommt keine Antwort und wenn mich dann welche einladen haben Sie halt nicht alle am gleichen Tag Zeit. Dann muss ich jedes mal 3,5 Stunden nach Frankfurt fahren dort dann noch mindestens 1-2 Stunden verbringen und dann wieder heim. Hoffe Sie geht auf Signor Rossis Vorschlag ein, dass ich solange dort wohnen kann bis ich was neues habe.

Habe dann vorhin bei einer Anwalt Hotline angerufen, weil der Deutsche Mieterbund erst am Donnerstag einen Termin für mich hat. Habe vom DMB auch keine Telefon Beratung gefunden. Diese hat mir allerdings bestätigt, dass ein Vertrag zustande kam. Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 11:48:31
Wünsche dir viel Erfolg.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 11:54:49
Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.

Das klingt nice für dich und nach einem passenden Denkzettel für die Vermieterin. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.April 2017, 11:57:36
Vielen Dank euch allen.

So ich konnte gestern nicht schlafen und habe direkt Mails geschrieben. Für Dienstag habe ich jetzt noch eine Besichtigung.
Auch habe ich der Dame geschrieben, war etwas sauer und auch verzweifelt, in der ich Ihr vorgetragen habe warum aus meiner Sicht ein Vertrag abgeschlossen wurde und ob wir uns nicht einigen könnten.

Von Frankfurt aus wäre es halt sehr viel leichter ein Zimmer zu suchen. Auf die meisten Anfragen kommt keine Antwort und wenn mich dann welche einladen haben Sie halt nicht alle am gleichen Tag Zeit. Dann muss ich jedes mal 3,5 Stunden nach Frankfurt fahren dort dann noch mindestens 1-2 Stunden verbringen und dann wieder heim. Hoffe Sie geht auf Signor Rossis Vorschlag ein, dass ich solange dort wohnen kann bis ich was neues habe.

Habe dann vorhin bei einer Anwalt Hotline angerufen, weil der Deutsche Mieterbund erst am Donnerstag einen Termin für mich hat. Habe vom DMB auch keine Telefon Beratung gefunden. Diese hat mir allerdings bestätigt, dass ein Vertrag zustande kam. Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.

Kleiner Tip: Jugendherberge. Ist billiger als jedes Mal hin und her zu fahren. So kannst du für ein paar Tage am Stück in Frankfurt bleiben und dir in Ruhe die Zimmer anschauen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 12:07:15
Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.

Das klingt nice für dich und nach einem passenden Denkzettel für die Vermieterin. :)
Würde mich aber nicht drauf verlassen. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Mehrkosten sitzen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 12:20:34
Ne Wohnung braucht er ja so oder so... Ich schätze die Chance eher gering, eine günstigere zu finden. Im Umkehrschluss also anders ausgedrückt: Ich halte die Chance für deutlich höher, dass er nur eine Wohnung mit höherer Miete findet.
In sofern wäre es schon schön, wenn die Dame mit den schlechten Manieren, die Mehrkosten zu tragen hätte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 12:26:11
DAs stimmt. ICh meinte damit auch eher "keine Wohnung nehmen, die man sich nicht auch alleine leisten kann".
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 03.April 2017, 12:29:13
Ich würde mal an den Aushängen an der Uni schauen, da finden sich sicherlich relativ günstige Wohnungen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 12:34:06
Der Wohnungsmarkt in Frankfurt muss für Studenten nicht so toll sein. Ich kenne einige Leute hier in Gießen, die in Frankfurt studieren und jeden Tag pendeln - und die machen das nicht weils so viel Spaßmacht, sondern weil sie keine bezahlbare Wohnung in Frankfurt gefunden haben. Und da Wohnungssuche in Gießen schon der Horror ist muss das einiges heißen.
Nur mal als Hausnummer: Unsere Wohnung ist relativ weit weg von den Unis - wir haben aber jedes Mal wenn wir neue Mitbeowhner suchen 30+ Anfragen. Und das war bisher immer in laufenden Semestern. Habe schon von Leuten gehört, die zum Semesteranfang suchten und hunderte Bewerbungen hatten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Plumps am 03.April 2017, 12:36:13
Probieren kostet ja nix - vielleicht hat er ja Glück ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 12:38:19
Find's beschämend, dass die Entsprechenden Städte da so wenig für tun...
Es handelt sich bei jenen eigentlich immer um Großstädte, die teils damit "werben", dass sie Universitäts- oder Bildungsstädte sind. Aber dann so schlechte Bedingungen für ihre Studenten zu bieten, finde ich nicht ok.

@White:
Weißt du ob und was Frankfurt da aktiv tut?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 12:39:04
Natürlich. Genug Studenten wohnen ja auch in Frankfurt. Wollte ihn da auch nicht entmutigen oder so.

Nein, keine Ahnung
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rejs am 03.April 2017, 12:48:55
Find's beschämend, dass die Entsprechenden Städte da so wenig für tun...
Es handelt sich bei jenen eigentlich immer um Großstädte, die teils damit "werben", dass sie Universitäts- oder Bildungsstädte sind. Aber dann so schlechte Bedingungen für ihre Studenten zu bieten, finde ich nicht ok.

@White:
Weißt du ob und was Frankfurt da aktiv tut?

Da muss ich echt z.B. Bayreuth loben. Als ich mit dem Studium angefangen habe, war es noch hammerhart, eine Wohnung oder ein Zimmer zu finden. Mittlerweile hat aber die Stadt zusammen mit Investoren echt viele Wohnheimsplätze neu errichtet und jetzt ist es eher für Vermieter schwer, WGs an den Mann zu bringen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 03.April 2017, 13:13:56
Find's beschämend, dass die Entsprechenden Städte da so wenig für tun...
Es handelt sich bei jenen eigentlich immer um Großstädte, die teils damit "werben", dass sie Universitäts- oder Bildungsstädte sind. Aber dann so schlechte Bedingungen für ihre Studenten zu bieten, finde ich nicht ok.
Auch wenn es eigentlich recht offtopic ist: Studiere in Osnabrück, hier ist die Wohnungslage würde ich behaupten noch recht human, sowohl preislich als auch von der Zahl der Angebote, aber jedes mal wenn die örtliche Tageszeitung über ein geplantes Studentenwohnheim der Stadt berichtet tobt der "kleine Mann" in den Kommentarspalten. "Für Azubis wird nichts getan", "Ich suche mit meinem Freund und unseren 2 Kindern jetzt schon seit 6 Monaten ne geeignete Wohnung aber nur absagen, vermieten lieber an WGs", usw., dass Studentenwohnheime auch den regulären Wohnungsmarkt entlasten sehen da einige anscheinend nicht, aber das nur am Rande.
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.April 2017, 13:39:54
Deutsche Innenstädte sind oft gleichzeitig deutsche Altstädte. Und bei solchen gibt es meines Wissens nach geregelte Vorschriften, inwieweit diese erhalten werden sollen/müssen. Das betrifft dann u.a. auch die Bauhöhe von Gebäuden.
Wenn man überall hinbauen dürfte/könnte, wäre der Immobilienpreis nicht dort, wo er gerade ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 03.April 2017, 13:48:37
Das, und die Höhe der neuen Häuser wirkt sich ja auch auf die umgebenenden Gebäude aus. Das ist also auch nicht einfach, aus dieser Blickrichtung heraus dafür eine Baugenehmigung zu bekommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 03.April 2017, 13:59:30
@GameCrasher
Vielen Dank für die vielen Tipps und den nützlichen Link. Das meiste davon habe ich bereits getan und in sozialen Netzwerken bin ich, abgesehen von YouTube (wenn man das dazu zählt) ohnehin nicht aktiv.

Letzten Freitag hat er anscheinend Post von der Polizei bekommen, wegen meiner Anzeige. Er ist deswegen zwar schreiend über den Hof gelaufen und drohte sich an allen zu rächen (keine Ahnung wen er mit "alle" meint, aber laut ihm haben sich ja auch alle gegen ihn verschworen), aber seitdem sitzt er zumindest nicht mehr vor meiner Tür und Zettel habe ich bisher auch keine neuen bekommen. Mal abwarten, meine Anwältin hat mir erklärt das es eventuell zu einer mündlichen Verhandlung wegen der Unterlassungsverfügung kommt, es kann aber auch sein, dass das Gericht bei seiner Vorgeschichte direkt entscheidet.
Ich hoffe nur er versteht jetzt endlich das er mich in Ruhe lassen soll.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 03.April 2017, 14:06:39
Deutsche Innenstädte sind oft gleichzeitig deutsche Altstädte. Und bei solchen gibt es meines Wissens nach geregelte Vorschriften, inwieweit diese erhalten werden sollen/müssen. Das betrifft dann u.a. auch die Bauhöhe von Gebäuden.
Wenn man überall hinbauen dürfte/könnte, wäre der Immobilienpreis nicht dort, wo er gerade ist.
Innenstädte war schlecht von mir formuliert, ging mir um die angrenzenden Stadtteile. Ich sehe durchaus ein, dass historische Altstädte und Altbauten erhalten werden sollen und auch nicht durch andere Bauten "verschandelt" werden sollen, ich halte aber das stoische festhalten an 3 Stöcken plus Dachgeschoss schlicht für schwachsinnig, gerade wenn die anliegenden Bauten keine historisch/architektonisch "wertvollen" Gebäude sind, sondern Mehrparteienhäuser aus der Nachkriegszeit. An deren Höhe orientieren sich dann auch Neubauten, wobei es - meinem Empfinden nach - niemandem weh tun würde, wenn die Neubauten 2 Stöcke mehr hätten und somit (grob überschlagen) bei gleicher Grundfläche knapp 50% mehr Wohnraum geschaffen würde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 03.April 2017, 15:00:06
@elonlon:
Falls du wegen den Wohnungsbesichtigungen mehrere Tage in Frankfurt bleiben musst kann ich dir das 5 Elements Hostel empfehlen. Sehr sauber, liegt 2 Minuten vom Hbf entfernt und wenn du kein Probelm damit hast in einem Mehrbettzimmer zu schlafen kostet dich das 20€ pro Tag. Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks, ich hatte da aber noch nie Probleme und laut ist es da Nachts idR auch nicht das man nicht schlafen könnte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 15:17:00
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks
Und das führst du als negativ auf? xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.April 2017, 15:55:34
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks
Und das führst du als negativ auf? xD

Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.April 2017, 16:07:32
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks
Und das führst du als negativ auf? xD

Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht.  ;D
Vielleicht hat Maddux da auch Geheimtipps :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 16:09:16
Die Bude kann man ja günstig stundenweise "verleihen". ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 16:17:01
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks
Und das führst du als negativ auf? xD

Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht.  ;D
Deutlich ist auch Definitionssache. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass man da durchaus auch für 20 Euro bedient wird xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 03.April 2017, 17:03:37
Ganz kurze Frage: Müssen Sperrvermerke (bspw. in E-Mails) von der anderen Seite bestätigt werden oder sind die nach meiner Aussprache (schriftlich in der Mail) schon gültig?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 03.April 2017, 18:47:08
Das Hostel liegt zwar direkt am Anfang des Rotlichtbezirks
Und das führst du als negativ auf? xD

Dann wird's aber deutlich teurer als 20€ pro Nacht.  ;D
Vielleicht hat Maddux da auch Geheimtipps :D
Bisher hatte ich das Glück das die Taxifahrer mich immer am richtigen Ende der Moselstraße rausgeschmissen haben. Da komme ich, sturzbetrunken wie ich dann idR bin, nicht auf dumme Gedanken  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.April 2017, 19:04:57
Gut, dass wir dafür ja jetzt White haben, ääähhh natürlich den Bruder von Whites Nachbarn  :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.April 2017, 19:36:30
Ich hab kein Problem zu sagen, dass ich schonmal ein Bordell besucht habe und dort mehr als ein Bier für 7 Euro getrunken habe. Die Preise aus dem Frankfurter Rotlichtbezirk kenne ich allerdings nciht aus eigener Erfahrung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.April 2017, 20:08:38
Sekt für 18 Euro zählt auch nicht.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 03.April 2017, 20:29:39
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?

Guck Dir mal Frankfurt an. Da wird und wurde das in großem Stil gebaut. Erschwinglichen Wohnraum gibt es hier aber nicht. Wenn wir uns irgendwann für ein zweites Kind entscheiden sollten, dann bedeutet das: Ich muss mindestens 30 km, eher mehr, aus Frankfurt weg ziehen, damit ich mir - trotz gutem Einkommen - eine Wohnung/ein kleines Reihenhäuschen mit Platz für 4 leisten kann.

Meine Friseurin, mein Kneipenwirt, meine Putzfrau, die Besitzerin der Reinigung - all die müssen teils von noch weiter draußen rein pendeln. So sieht es dann hier auch teilweise in den "Neubau"-Wohngebieten aus. Konformistische Anzugträger mit den gleichen Klamotten, gleichen Autos, gleichen Rollköfferchen etc.

Eine Wohnung in den etwas "cooleren Szenevierteln" von Frankfurt ist dann nur noch bezahlbar, wenn man da noch einen Mietvertrag von 1990 hat, als noch niemand in Frankfurt tot überm Zaun hängen wollte.

Frankfurt ist wirklich eine coole Stadt, finde ich - allerdings haben die einen echt beschissenen Fußballverein (der coole kleine Stadtteilverein ist abgestiegen und insolvenzbedroht) und unverschämte Immobilienpreise (Miete oder Kauf).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 20:56:40
[...]und unverschämte Immobilienpreise (Miete oder Kauf).

Ich bin kein Frankfurter, aber das kann ich dir auch für andere Städte exakt genauso bestätigen...
Die Mietpreise werden immer übler... Ich weiß echt nicht, wie das manche Leute mit Kleineinkommen überhaupt noch zahlen sollen...
Ich denke, das Problem rührt auch daher, dass Immobilien im Prinzip die einzige/alternativlose Altersvorsorge sind, die man in Deutschland hat. Und die Miete muss dann mitunter eben die Anschaffung dieser Immobilien nach und nach decken, sowie bestimmte Tätigkeiten, wie Ausbau oder Modernisierung, die Langfristig eine Wertsteigerung der Anlage bedeuten.

Meine Vermieterin rief mich auch vor wenigen Wochen an und meinte, sie wolle die Wohnung verkaufen, da sie das Geld brauche. Sie bot sie mir an, ich hatte aber kein Interesse am Kauf dieser Wohnung. So fragte sie mich auch, ob ich es denn eventuell als möglich erachte, mir eine neue Wohnung zu suchen, da unvermietet der Wert bei Verkauf erheblich steige.
Günstigerweise ergibt soeben sich eine Möglichkeit für mich eine Wohnung aus dem Verwandtenkreis zu übernehmen. Dort würde das komplette Haus einer nahen Verwandten meiner Freundin gehören und wir hätten ein komplettes Stockwerk für uns. 2 Wohnungen zu einer gemacht, da im Wohnzimmer ein Durchbruch der Wand erfolgte.
Gäbe es nicht diese Möglichkeit, müsste ich jetzt auch noch den Ärger der Wohnungssuche vorantreiben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 03.April 2017, 23:06:25
Der Wohnungsmarkt in den Städten ist schon echt beschissen und nicht nur dort. Die Vermieter im Umland bekommen ja auch mit das die Menschen auf der Suche nach bezahlbaren Wohnungen immer weiter aus der Stadt rausgehen und ziehen dementsprechend mit den Mieten nach. Solange die Menschen die Mieten noch bezahlen (können) kann man ihnen das aus marktwirtschaftlicher Sicht auch nicht verübeln und dem Ganzen kann man nur entgegen wirken wenn die Städte selbst Wohnraum schaffen.
Hier wo ich wohne bekommt man eine 70+ m² Wohnung für 350€ kalt, wohnt sehr ruhig und ist mit dem Auto in 5 Minuten auf der Autobahn und in 10-15 Minuten in den beiden Nachbarstädten. Dafür ist man ohne Auto aber auch ziemlich aufgeschmissen und darf sich, falls man in einer der beiden Städte arbeitet, einen Kopf drum machen wo man jeden Tag 8 Stunden sein Auto parkt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.April 2017, 23:43:17
350€ für 70m² ?? ??? ???
Alter, wo ist das denn?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.April 2017, 23:57:51
Dresden zum Beispiel
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 04.April 2017, 00:15:08
350€ für 70m² ?? ??? ???
Alter, wo ist das denn?
Saarland auf dem Land. Je nach Lage und Ausstattung gibt es hier 2-3 ZKB mit 60+ m² ab 300€ kalt. In Saarbrücken hingegen bekommst du dafür gerade mal ein kleines Zimmer in einer WG.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 04.April 2017, 01:05:29
Bei uns ist das auch im besten Falle die Besenkammer...
Ich habe eine, für die Verhältnisse hier, sehr günstige Wohnung, mit 72m² für 620 kalt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 04.April 2017, 05:08:17
Ich denke ich wohne in der günstigsten Wohnung in Gießen. xD
98 m² für 540 € kalt. Ich weiß nicht wieso, aber irgendwie ist unser Mietvertrag noch "alt". Andere Leute im Haus zahlen für die gleich geschnittene Wohnung 730. Die Vermieterin meinte auch biem letzten Mitbewohnerwechsel, dass das der letzte Mietvertrag ist, den wir bekommen. Also werden sie wohl die Preise erhöhen wollen. Das ist schade, ich wollte eigentlich immer die Wohnung alleine behalten, wenn es finanziell bei mir besser aussieht.
Klar ich wohne direkt am Übergang zum "Assiviertel", aber laufe halt gerade mal 5 Minuten zum Marktplatz, die Lage könnte fast nicht besser sein, wenn man nicht in der Innenstadt wohnen möchte. Bekannte, die auf der anderen Seite der Innenstadt in einer etwas angeseheneren Gegend (ich sage nicht besser, weil die Häuser fast genau die gleichen Bruchbuden sind, einzig der Anteil an Mitbürgern mit Migrationshintergrund ist deutlich geringer) zahlen das doppelte und mehr.   

Ehrlich gesagt wohne ich deutlich lieber hier. Türkischer Friseur und Supermarkt direkt um die Ecke, was will man mehr? xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 04.April 2017, 06:34:01
72qm für 730€ kalt. Und das ist noch günstig.

Man muss das aber auch in Relation zum Gehalt sehen. In unterschiedlichen Gegenden wird auch unterschiedlich verdient.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 04.April 2017, 11:32:21
Sie meinte wenn ich eine teurere Wohnung finde, müsse Sie mir den Ausgleich zahlen.

Das klingt nice für dich und nach einem passenden Denkzettel für die Vermieterin. :)
Würde mich aber nicht drauf verlassen. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Mehrkosten sitzen...

Jein, man hat als Gläubiger auch generell eine Schadensminderungspflicht. Soll heißen, dass er unter Berücksichtigung der Umstände (Stadtteil, durchschnittlicher Mietpreis, Ausstattung der Wohnung) eine möglichst vergleichbare Wohnung finden müsste. Die Mehrkosten für diese müsste die Vermieterin dann zahlen. Ebenso müsste sie eigentlich sogar für die Kosten aufkommen, die dadurch entstehen, dass elonlon immer wieder nach Frankfurt fahren muss. Da weiß der Mieterbund aber sicherlich besser Bescheid. Problem an der ganzen Sache ist aber jeweils, dass die Vermieterin ohne gerichtliches Urteil schlimmstenfalls jeweils nicht einsehen würde, dass sie das zu zahlen hat. Daher würde ich mich den hier geäußerten Ratschlägen jeweils anschließen. Wäre interessant zu wissen, was dann am Ende dabei rauskommt.


Ganz kurze Frage: Müssen Sperrvermerke (bspw. in E-Mails) von der anderen Seite bestätigt werden oder sind die nach meiner Aussprache (schriftlich in der Mail) schon gültig?


Kannst du ein konkretes Beispiel für Sperrvermerke geben? Grundsätzlich hört sich das aber nach einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung an d.h. die Erklärung muss dem gegenüber nur zugehen (§ 130 Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/130.html)), eine Bestätigung wäre nicht erforderlich. Bei Mails wird man einen Zugang in der Regel spätestens am nächsten Werktag annehmen können.

Zitat von: apfelschorle
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?

Die Frage ist eher (rechts)politisch gemeint oder? Denn das Maß der baulichen Nutzung wird ja durch die Baunutzungsverordnung, insbesondere § 16 (https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__16.html), und den entsprechenden Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan der Kommunen festgelegt.

___________________________________________________________________________________________________ _______________________

Bei meiner Freundin und mir beträgt die Miete übrigens 320 Euro kalt für 59 m² (Halle an der Saale). Da können wir uns nicht beschweren  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 04.April 2017, 11:41:11
Beispielsweise:
Ich bin in Unternehmen X seit Y Jahren angestellt. Bewerbe mich dann bei Unternehmen Z. Da ich nicht will, dass Unternehmen X etwas davon mitbekommt, schreibe ich in die Mail, dass ich den ganzen Bewerbungsprozess vertraulich behandeln möchte.
Ich habe mich schon etwas im Internet umgesehen, konnte auf die Frage aber keine zufriedenstellende Antwort finden.



Ich zahle in Hamburg im Moment übrigens 550 warm für etwa 65qm. Ich bewohne aber auch eine von der Stadt "geförderte" Wohnung. 10 Minuten in die Innenstadt ist auch noch ziemlich zentral. Der Osten von Hamburg ist aber generell noch günstig. Der Westen ist meiner Meinung nach nicht zu bezahlen für junge Menschen, die sich nicht in WGs organisieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 04.April 2017, 11:55:28
Zitat von: apfelschorle
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?

Die Frage ist eher (rechts)politisch gemeint oder? Denn das Maß der baulichen Nutzung wird ja durch die Baunutzungsverordnung, insbesondere § 16 (https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__16.html), und den entsprechenden Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan der Kommunen festgelegt.
Ja, dass in den meisten Fällen gebaut werden würde, wenn die rechtliche Möglichkeit bestünde, ist klar. War eher als Apell an Gestzgeber und Kommunen gerichtet, als als Frage an Bauherren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.April 2017, 09:53:33
Beispielsweise:
Ich bin in Unternehmen X seit Y Jahren angestellt. Bewerbe mich dann bei Unternehmen Z. Da ich nicht will, dass Unternehmen X etwas davon mitbekommt, schreibe ich in die Mail, dass ich den ganzen Bewerbungsprozess vertraulich behandeln möchte.
Ich habe mich schon etwas im Internet umgesehen, konnte auf die Frage aber keine zufriedenstellende Antwort finden.


Meiner Ansicht nach entsteht schon durch den Bewerbungsprozess ein sogenanntes vorvertragliches Schuldverhältnis im Sinne von § 311 Abs. 2 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html). Durch dieses entstehen bereits Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/241.html) d.h. beide Parteien sind zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichtet. Ohne dass ich konkrete Kenntnis von höchstrichterlicher Rechtsprechung dazu hätte, würde ich die Ansicht vertreten, dass bei einer Bewerbung bei einem konkurrierenden Unternehmen der ganze Prozess nach diesen Maßgaben vertraulich zu behandeln ist, ohne dass es eines konkreten Hinweis bedurfte. Dies muss umso mehr gelten, wenn du dies in der Mail erwähnst, da deine Interessen dadurch eindeutig klargestellt werden. Könnte das Unternehmen Z diese Vertraulichkeit daher nicht gewährleisten, wären sie meiner Meinung nach verpflichtet dich darüber zu informieren.

Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis kann man wohl nur hoffen, dass das Unternehmen Z ordentlich geführt wird und sich seiner Pflichten auch bewusst ist. Sollte Unternehmen Z gegen diese Pflichten verstoßen, könnte das natürlich auch nicht rückgängig gemacht werden. Solange dir kein (finanzieller) Schaden durch die zumindest fahrlässige Preisgabe der Informationen an deinen Arbeitgeber entsteht, könntest du rechtlich gesehen das Unternehmen Z auch nicht nachträglich in irgendeiner Art und Weise in Haftung nehmen.

Zitat von: apfelschorle
Ich werde wohl nie verstehen, dass in deutschen Innenstädten Wohnhäuser immer noch recht flach gebaut werden, es müssen ja keine Wolkenkratzer sein, aber was spricht gegen 10 stöckige Wohnhäuser solang es nen Aufzug giebt?

Die Frage ist eher (rechts)politisch gemeint oder? Denn das Maß der baulichen Nutzung wird ja durch die Baunutzungsverordnung, insbesondere § 16 (https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__16.html), und den entsprechenden Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan der Kommunen festgelegt.
Ja, dass in den meisten Fällen gebaut werden würde, wenn die rechtliche Möglichkeit bestünde, ist klar. War eher als Apell an Gestzgeber und Kommunen gerichtet, als als Frage an Bauherren.

Guter Punkt, allerdings habe ich in dieser Hinsicht ohnehin eine Meinung, die tendenziell eher dem Spektrum linksaußen zuzuordnen wäre. Städte, Kommunen und/oder Universitäten/Berufsschulen sollten verpflichtet sein für ihre Studenten und Azubis Wohnraum in einer Umgebung von maximal 5-10 Kilometern Entfernung von der Uni/Berufsschule zur Verfügung zu stellen. Die Mieten würde dann dem entsprechen, was zur Deckung der laufenden Kosten erforderlich ist, Profit soll damit nicht gemacht werden. Die Baukosten müssten natürlich außen vor bleiben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 07.April 2017, 12:37:53
http://www.gamestar.de/news/pc/3312408/1250_euro_rechnung_fuer_f2p_spiel.html

Hatte den Fall gestern Nacht schon bei Tagesschau gelesen. Ich verstehe nicht wie sowas bis zum BGH hochkommen kann. Taschengeldparagraph, schwebende Unwirksamkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit aufgrund des jungen Alters, garniert mit einem nach Treu und Glauben fragwürdigen Geschäftsmodell des Anbieters, Verstoß gegen UWG Regel 28 (Gezielt Kinder ansprechen)...wieso muss das "so hoch" gehen? Das kann jedes Amtsgericht abschließend beurteilen.

Hatte da der Anbieter gehofft die Gegenseite zu zermürben - oder ein Versäumnisurteil zu erwirken?
Der Einwand mit "die Mama muss selber schauen was mit dem Telefon angestellt wird" ist so hohl, da frage ich mich wofür die Gerichte in den vorherigen Instanzen bezahlt werden? Folgen wir dem für einen Moment: Ruft der Sohnemann eine Sexhotline an, dann besteht automatisch die Pflicht der Gegenseitige sich zu vergewissern dass der Anrufende volljährig ist - analog gilt dies auch für andere Geschäfte. F2P-Zahlungen sind meist ab 18 - ergo besteht implizit eine PFlicht zur Altersverifikation. Der ist der Betreiber wohl nicht nachgekommen - und der Junge war auch nicht 17, sodass man sagen könnte "klang erwachsen."

Selbst wenn er die Kreditkarte von Mutti geklaut hätte und sich mit nem Stimmverzerrer gemeldet hätte, ist der Bub einfach nicht voll geschäfts- und deliktfähig. In so einem Fall stünde dem Anbieter vielleicht eine Unkostenentschädigung für die Rückabwicklung etc. zu, die sich irgendwo bei 50-100€ einpendeln würde.

Was ja auch wenig bekannt ist, ist dass Telekommunikationsanbieter eigentlich bei so größeren Summen den Anschluss vorübergehend sperren...weil es "suspicious" wirkt.

Allein schon das Telekommunikationsgesetz zu bemühen obwohl die Sache "genereller" schon im BGB geregelt ist...und selbst mit dem Taschengeldparagraph wäre spätestens nach dem 2ten Anruf Schluss gewesen, da die Gesamtsumme in kurzer Zeit zu betrachten zumutbar für den Anbieter ist.

@Cookes Kommentar zur vertraulichen Bewerbung: Als gelernter Versicherungsfuzzi kann ich dazu sagen dass dies in den Bereich Haftpflichtversicherung "immaterieller Schaden" fällt - insofern hat man wenn es rauskommt zumindest gute Chancen an Geld zu kommen, da selbst ein schludrig geführter Betrieb in der Regel einen Haftpflicht hat...sofern man die Fahrlässigkeit beweisen kann.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 07.April 2017, 14:26:12
http://www.gamestar.de/news/pc/3312408/1250_euro_rechnung_fuer_f2p_spiel.html

Hatte den Fall gestern Nacht schon bei Tagesschau gelesen. Ich verstehe nicht wie sowas bis zum BGH hochkommen kann. Taschengeldparagraph, schwebende Unwirksamkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit aufgrund des jungen Alters, garniert mit einem nach Treu und Glauben fragwürdigen Geschäftsmodell des Anbieters, Verstoß gegen UWG Regel 28 (Gezielt Kinder ansprechen)...wieso muss das "so hoch" gehen? Das kann jedes Amtsgericht abschließend beurteilen.

Hatte da der Anbieter gehofft die Gegenseite zu zermürben - oder ein Versäumnisurteil zu erwirken?
Der Einwand mit "die Mama muss selber schauen was mit dem Telefon angestellt wird" ist so hohl, da frage ich mich wofür die Gerichte in den vorherigen Instanzen bezahlt werden? Folgen wir dem für einen Moment: Ruft der Sohnemann eine Sexhotline an, dann besteht automatisch die Pflicht der Gegenseitige sich zu vergewissern dass der Anrufende volljährig ist - analog gilt dies auch für andere Geschäfte. F2P-Zahlungen sind meist ab 18 - ergo besteht implizit eine PFlicht zur Altersverifikation. Der ist der Betreiber wohl nicht nachgekommen - und der Junge war auch nicht 17, sodass man sagen könnte "klang erwachsen."

Selbst wenn er die Kreditkarte von Mutti geklaut hätte und sich mit nem Stimmverzerrer gemeldet hätte, ist der Bub einfach nicht voll geschäfts- und deliktfähig. In so einem Fall stünde dem Anbieter vielleicht eine Unkostenentschädigung für die Rückabwicklung etc. zu, die sich irgendwo bei 50-100€ einpendeln würde.

Was ja auch wenig bekannt ist, ist dass Telekommunikationsanbieter eigentlich bei so größeren Summen den Anschluss vorübergehend sperren...weil es "suspicious" wirkt.

Allein schon das Telekommunikationsgesetz zu bemühen obwohl die Sache "genereller" schon im BGB geregelt ist...und selbst mit dem Taschengeldparagraph wäre spätestens nach dem 2ten Anruf Schluss gewesen, da die Gesamtsumme in kurzer Zeit zu betrachten zumutbar für den Anbieter ist.

So einfach ist das leider nicht. Ich kann die Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts nicht online finden und die Begründung des BGH ist ebenfalls noch nicht draußen (nur eine Pressemitteilung), aber es ging meines Erachtens nach zu keinem Zeitpunkt darum, dass der Sohn selbst einen wirksamen Vertrag durch die Anrufe geschlossen hätte. Vielmehr läuft die "Pay by Call" Variante so ab, dass der Vertragspartner anonym bleibt und nur über den Telefonanbieter identifiziert wird d.h. dass aus Sicht des Anbieters der Vertrag mit dem Inhaber des jeweiligen Telefonanschlusses, in diesem Fall mit der Mutter, geschlossen wird. Es ist nirgendwo ersichtlich, aber ich gehe stark davon aus, dass man beim "Pay by Call" nicht mit einem Menschen, sondern nur mit einer Computerstimme "sprechen" wird. Dies hindert den Vertragsschluss grundsätzlich nicht, da das Angebot des Anbieters bereits aus der Anzeige im Spiel hervorgeht und man dieses mit einem Anruf nur noch annimmt. Jedenfalls geht aber der Einwand ins Leere, dass man hätte hören müssen, dass der Minderjährige noch minderjährig ist.

Beim Anruf eines Minderjährigen handelt dieser unter Bezugnahme auf das bereits Gesagte automatisch nicht in eigenem, sondern in oder unter fremden Namen (nämlich dem des Inhabers des Telefonanschlusses). Ob dies dem Inhaber des Telefonanschlusses zurechenbar ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob in diesem Fall der Minderjährige eine Vollmacht für das Geschäft hatte oder ob man die Erklärung unter Rechtsscheingesichtspunkten zurechnen kann. Eine ausdrückliche Vollmacht der Mutter lag hier selbstverständlich nicht vor, eine Zurechnung über Rechtsscheingesichtspunkte ist nach Ansicht des BGH ebenfalls nicht möglich. Allerdings - und da kommt das TKG ins Spiel, mit dem ich bisher nur sehr wenig zu tun hatte - gibt es in § 45i Abs. 4 S. 1 TKG (https://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html) eine Beweislastregel für Zurechnungen. Die besagt erstmal nur, dass der Inhaber des Telefonanschlusses nachweisen muss, dass ihm eine bestimmte Leistung des Anbieters nicht zugerechnet werden kann. Dies ist in allgemeiner Form meines Erachtens eine sehr sinnvolle Regelgung, da der Anbieter selbstverständlich nicht nachweisen kann, ob X, Y oder Z einen bestimmten Anruf vom Anschluss des X getätigt hat. In diesem Fall würde diese Regelung übrigens nicht zugunsten, sondern zulasten der Mutter gehen, da das Gesetz die widerlegbare Vermutung aufstellt, dass Erklärungen dem Inhaber des Telefonanschlusses (d.h. in diesem Fall der Mutter) zugerechnet werden können.

Nun hat der BGH diese Vorschrift aus dem TKG aber für nicht anwendbar gehalten. Die Begründung dafür ist, dass in diesem beim "Pay by Call" Verfahren gleichzeitig ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorläge, da der Anruf nur die Abwicklung der Bezahlung regele, selbst aber keinen Leistungsaustausch beinhalte. Für solche nicht autorisierten Zahlungsvorgänge gibt es im BGB Sondervorschriften, die nach Ansicht des BGH den Vorschriften aus dem TKG vorgehen. Nach diesen Sondervorschriften, insbesondere § 675u BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/675u.html), hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Deswegen musste in diesem Fall die Mutter nach Ansicht des BGH nicht zahlen. Bei dem von dir ins Spiel gebrachten Telefonsex könnte das sogar wieder anders aussehen, da auf Grund eines direkten Austausches von Leistungen wiederum kein reiner nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorläge.

Mit dem Taschengeldparagraph, schwebender Unwirksamkeit und beschränkter Geschäftsfähigkeit hatte das alles aber wenig bis nichts zu tun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 07.April 2017, 15:33:26
Okay, das erhellt die Sache. Der BGB-Paragraph ist da ja sehr eindeutig.

Bleiben wir beim Telekommunikationsgesetz und der Beweislastregelung: Wie plausibel und nachvollziehbar ließe sich da ein Zusammenhang aufzeigen zwischen den teuren Telefondiensten und der Zockerei des Jungen? Man könnte ja beweisen, dass der Junge Ingamezeugs gekauft hat - und das Telefon als Zahlungsmöglichkeit missbraucht hat.

In der Tat bin ich überrascht dass es wohl anonyme Zahlungsabwicklungen ohne weitere Verifikation am Telefon geben DARF. WOW.

Trotzdem bleibt ja mein Einwand bezüglich der UWG bestehen. Die ABSICHT des Anbieters gezielt Jugendliche und Kinder anzusprechen kann als Verstoß gegen die UWG gesehen werden. Wobei das ja eine Anscheinsfrage wäre...

Interessant wäre, da du ja sagst das Taschengeldparagraph etc. unwichtig sind, wie der Richterspruch bei einem Volljährigen ergangen wäre, der das elterliche Telefon nutzt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 08.April 2017, 10:39:42
Okay, das erhellt die Sache. Der BGB-Paragraph ist da ja sehr eindeutig.

Bleiben wir beim Telekommunikationsgesetz und der Beweislastregelung: Wie plausibel und nachvollziehbar ließe sich da ein Zusammenhang aufzeigen zwischen den teuren Telefondiensten und der Zockerei des Jungen? Man könnte ja beweisen, dass der Junge Ingamezeugs gekauft hat - und das Telefon als Zahlungsmöglichkeit missbraucht hat.

In der Tat bin ich überrascht dass es wohl anonyme Zahlungsabwicklungen ohne weitere Verifikation am Telefon geben DARF. WOW.

Trotzdem bleibt ja mein Einwand bezüglich der UWG bestehen. Die ABSICHT des Anbieters gezielt Jugendliche und Kinder anzusprechen kann als Verstoß gegen die UWG gesehen werden. Wobei das ja eine Anscheinsfrage wäre...

Interessant wäre, da du ja sagst das Taschengeldparagraph etc. unwichtig sind, wie der Richterspruch bei einem Volljährigen ergangen wäre, der das elterliche Telefon nutzt.

Zu deinem ersten Einwand: im Nachhinein kann man sicherlich nachweisen, dass der Sohn das alles über das Telefon bestellt hat. Bei Haftung über Rechtsschein geht es aber in erster Linie um den Verkehrsschutz d.h. dass - soweit ich das verstanden habe - in diesem Fall die Mutter nachweisen müsste, dass das Vertrauen des Anbieters auf den Rechtsschein nicht gerechtfertigt war. Dazu würde nicht nur der Nachweis zählen, dass ihr Sohn die Bestellung ausgeführt hat, sondern auch, dass sie davon weder wusste noch wissen konnte. Zumindest verstehe ich das bisher so, die Pressemitteilung des BGH ist da nicht ganz eindeutig.

Was anonyme Zahlungsabwicklungen ohne Verifikation angeht - zum einen habe ich gelesen, dass diese "Pay by Call" Variante nicht besonders häufig vorkommt oder zumindest nicht häufig genutzt wird (keine Ahnung, ob das stimmt), zum anderen macht es auf den ersten Blick keinen ganz so großen Unterschied, ob man sich auf den Inhaber eines Telefonanschlusses oder auf den Inhaber von einem Online Account verlässt: ersteigert ein Minderjähriger bei ebay etwas über den Account der Eltern, geht der Anbietende ebenso davon aus, dass der Vertrag mit dem eigentlichen Accountinhaber geschlossen wird. Zugegebenermaßen gibt es für ebay etc. noch etwas größere Hürden für den Minderjährigen, da diesem zumindest das Passwort bekannt sein muss. Außerdem ist das keine reine Zahlungsabwicklung wie im vorliegenden Fall.

Deinen UWG Einwand kann ich übrigens nicht ganz nachvollziehen. Soweit ich bisher Presseartikel zu dem Fall gelesen habe, war für mich nicht ersichtlich, dass durch die Werbung im Online Spiel gezielt Kinder angesprochen werden sollten. Vielmehr findet sich dazu keine Feststellung. Generell könnte aber allein daraus, dass die Zielgruppe von Onlinespielen überwiegend minderjährig ist, meines Erachtens noch kein absolutes Werbungsverbot abgeleitet werden. Ich habe vom Wettbewerbsrecht allerdings auch wenig bis keine Ahnung. Was ich dahingegen trotzdem sicher sagen kann ist, dass die Rechtsfolge einer unzulässigen geschäftlichen Handlung nach dem UWG gerade nicht wäre, dass die auf Grund der unzulässigen Handlung geschlossenen Verträge unwirksam sind. Das ist damit begründet, dass das UWG in erster Linie den Wettbewerb schützt und nicht die Rechtsbeziehungen zum Verbraucher regeln soll. So sind die Rechtsfolgen nach §§ 8-10 UWG "nur" Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche der Mitbewerber sowie sonstiger qualifizierter Einrichtungen (z.B. IHK) und ggf. Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 25.April 2017, 12:32:28
Moinsen, Leute. Das würde eigentlich auch ganz gut in den Freude-Thread passen, allerdings habe ich noch eine kleine Frage.

Ausgangssituation: Kündigung abgegeben. Der 31. Juli ist offiziell mein letzter Arbeitstag.
Ich habe mich schon etwas im Internet informiert, wollte hier aber nochmal eine kleine Rückversicherung einholen:
Wenn ich nach dem 30.06. eines Jahres aus dem Unternehmen ausscheide, habe ich Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub? Vorausgesetzt ich bin seit dem 01.01. des besagten Jahres im Unternehmen angestellt.
Stimmt das?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 25.April 2017, 12:45:46
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 25.April 2017, 12:55:23
Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag?

Ansonsten gilt wohl das: §5 Abs. 1 Buchstabe c:
Zitat
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Das bedeutet imho, dass du Anrecht auf 6/12 also auf den halben Urlaub hast. Bei Kündigung zum 31.7. hättest du wohl Anrecht auf den vollen Urlaub gehabt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 25.April 2017, 13:57:38
Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag?

Ansonsten gilt wohl das: §5 Abs. 1 Buchstabe c:
Zitat
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html

Das bedeutet imho, dass du Anrecht auf 6/12 also auf den halben Urlaub hast. Bei Kündigung zum 31.7. hättest du wohl Anrecht auf den vollen Urlaub gehabt.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/

Danke euch beiden. In den Arbeitsvertrag schaue ich heute nach Feierabend auch nochmal rein.
@Signor Rossi: Hast du dich vielleicht verlesen? Kündigung ist zum 31.07.. Dann würdest du ja aber mit meinen bisherigen Recherchen auch übereinstimmen :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 25.April 2017, 14:04:34
Jau, da hab ich mich wohl verlesen. Hast du mit deinem AG denn schon darüber gesprochen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 25.April 2017, 14:08:52
Jau, da hab ich mich wohl verlesen. Hast du mit deinem AG denn schon darüber gesprochen?

Jein.
Die Kreativ-Abteilung weiß voll Bescheid und da haben wir schon gesprochen.
Die Finanz-Abteilung (die in diesem Fall auch die Kündigung abwickelt) steht etwas auf Kriegsfuß mit mir. Dementsprechend sind die glaube ich wesentlich weniger empfänglich für meine Anliegen ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 25.April 2017, 14:15:34
Kommt dann auf den Vorgesetzten an, der den Urlaub bewilligt. Ist das die Finanzabteilung? Auf Auszahlung des Urlaubs besteht imho kein Anspruch, aber wenn dir der Urlaub rechtswidrig verwehrt wird, muss nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld kompensiert werden. Sowas endet natürlich oft unschön vor Gericht, daher ist es mMn. immer besser, sich im Vorfeld zu einigen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 25.April 2017, 19:21:55
Dein Resturlaub muss dir genehmigt oder aber ausbezahlt werden, wobei es für dich aus steuerlichen Gründen besser wäre wenn du den Urlaub nehmen kannst. Bei bezahltem Urlaub bleibt nach Steuern mehr übrig als wenn er ausbezahlt wird. Arm wirst du davon nicht und wenn es sich nur um den Urlaub eines Halbjahres handelt wird der Unterschied wohl irgendwo im zweistelligen Bereich liegen. Es ist aber trotzdem eine beliebte Methode um ungeliebten Angestellten nochmal eine reinzudrücken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 25.April 2017, 20:05:49
In meinem Arbeitsvertrag gibt's keine Passage für den Urlaubsanspruch nach Kündigung. Hatte ich vorhin in der Pause schon vermutet, wollte aber nochmal nachprüfen.
Dann nehme ich an gilt §5 des Bundesurlaubsgesetzes und ich habe Anspruch auf meinen gesamten Jahresurlaub? Das wären (Stand heute) 22,5 Tage. Weiß nicht, ob sich die Auszahlung da lohnen würde, aber das ist für mich (erstmal) eh keine Option.
Werde das morgen dann mal besprechen mit meinen Vorgesetzten. So ein Monat frei vor Antritt des neuen Jobs hätte schon was. Hoffentlich legt man mir da keine Steine in den Weg :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 25.April 2017, 21:47:40
Auszahlung wird bei dir wahrscheinlich sowieso unzulässig sein.

Zitat
3. KANN MAN SICH DIE VERBLEIBENDEN URLAUBSTAGE AUSZAHLEN LASSEN?

Der Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch sofort fällig (BAG, 9 AZR 365/10). Wie bereits erläutert, ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Anzahl der Resturlaubstage die der verbleibenden Arbeitstage übersteigt. In Betracht kommt aber auch, dass der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Arbeitskraft des ausscheidenden Arbeitnehmers verzichten kann.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/#Zahlen

Bis zum 31.7. sind es noch mehr als 22,5 Tage. Bleibt die Frage, ob dein AG auf dich verzichten kann oder dich noch unbedingt braucht. Und diese betrieblichen Gründe sind mWn vor dem Arbeitsgericht ziemlich schwer zu halten.

Steine in den Weg legen können sie dir nicht. Entweder Urlaub, oder Kohle. Gesetze gelten auch für Arbeitgeber. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 27.April 2017, 01:53:25
Grundsätzlich würde ich empfehlen, denjenigen zu fragen, der deinen Urlaub sonst immer genehmigt.
In der Praxis wird es wohl verschiedene Handhabungen geben.


Bei uns wird bei Austritt immer 1/12 des Jahresurlaubs * gearbeiteter Monate als Urlaubsanspruch für das Austrittsjahr gerechnet.
Bsp.: 30 Tage Jahresanspruch, Austritt 31.07. = 30 Tage * 1/12 * 7 Monate = 17,5 Tage - hier wird bei uns auf 18 Tage gerundet, halbe Tage gibt es bei uns nicht.
Hätte ich nun z.B. im März schon 10 Tage genommen, stünden mir noch 8 Tage zu. Hätte ich dann bis zum 31.07. keinen genehmigten Urlaubsantrag mehr, bekomme ich bei uns die letzten 8 Arbeitstage vor Austritt automatisch Urlaub.


Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 27.April 2017, 20:55:42
Danke für eure Hilfe/Tipps/Verweise. Finanzabteilung war sichtlich "not amused". 8)
Geht aber jetzt klar und ich hab den kompletten Juli frei :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 27.April 2017, 22:45:42
Viel Spaß :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tery Whenett am 06.September 2017, 15:18:59
Gibt es hier einen Spezialisten in Sachen Urheberrecht?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: aragorn99werder am 06.September 2017, 19:03:45
Ich habe Urheberrecht als Teil meines Schwerpunktes. Bedauerlicherweise heißt das nicht im geringsten, dass ich irgendwas wüsste. Aber evtl. könnte ich mal in das Skript schauen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 16.September 2017, 14:59:40
Wer kennt sich aus?
Folgende Situation:
Gestern Abend ist mir, beim ausparken, jemand gegen meinen Golf gerollt.
Der "Unfall" ist von den Cops aufgenommen worden, alle Daten liegen vor.
Augenscheinlich ist 0 dran an beiden Autos, der andere ist auch, laut eigener Aussage nur gerollt.

Nun zu meiner Frage:
Ab wann zählt das Fahrzeug als Unfallwagen?
Als ich mir den Wagen gekauft habe und meinen vorherigen in Zahlung gegeben habe (mit dem bin ich einer jungen Dame zu nah gekommen...), habe ich diesen leichten Auffahrunfall erwähnt, aber der Verkäufer meinte, das wäre dennoch kein Unfallwagen, da keine "Kaltverformung" vorgelegen habe.
War wie gesagt auch sehr sachte.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir den Wiederverkaufswert nicht mindern möchte, wenn er nun als "Unfallwagen" gilt.
Ist er das schon, weil TeamGreen den Unfall aufgenommen hat, oder erst dann wenn ich zu VW bzw. in eine Werkstatt fahre?
Mache ich eh am Freitag, wegen TÜV/AU und Inspektion, ist aber vom "Unfall" unabhängig.

Also...wer kennt sich aus?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 16.September 2017, 23:02:33
Wer kennt sich aus?
Folgende Situation:
Gestern Abend ist mir, beim ausparken, jemand gegen meinen Golf gerollt.
Der "Unfall" ist von den Cops aufgenommen worden, alle Daten liegen vor.
Augenscheinlich ist 0 dran an beiden Autos, der andere ist auch, laut eigener Aussage nur gerollt.

Nun zu meiner Frage:
Ab wann zählt das Fahrzeug als Unfallwagen?
Als ich mir den Wagen gekauft habe und meinen vorherigen in Zahlung gegeben habe (mit dem bin ich einer jungen Dame zu nah gekommen...), habe ich diesen leichten Auffahrunfall erwähnt, aber der Verkäufer meinte, das wäre dennoch kein Unfallwagen, da keine "Kaltverformung" vorgelegen habe.
War wie gesagt auch sehr sachte.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir den Wiederverkaufswert nicht mindern möchte, wenn er nun als "Unfallwagen" gilt.
Ist er das schon, weil TeamGreen den Unfall aufgenommen hat, oder erst dann wenn ich zu VW bzw. in eine Werkstatt fahre?
Mache ich eh am Freitag, wegen TÜV/AU und Inspektion, ist aber vom "Unfall" unabhängig.

Also...wer kennt sich aus?

Weder, noch. Es kommt einfach auf den Schaden an. Ist da kein Schaden, hattest du auch keinen Unfall (wenn es um einen Verkauf geht). Sobald die Werkstatt aber was diesbezüglich repariert, ändert sich die Situation, denn dann ist ja augenscheinlich ein Schaden entstanden, den du beim Verkauf erwähnen solltest.
Ich würde den Wagen einfach von der Werkstatt an der entsprechenden Stelle checken lassen und wenn die sagen, da ist nix, dann ist alles gut.
Im Übrigen ist ein reparierter Parkrempler mitnichten wertmindernd.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 17.September 2017, 12:06:30
Erstmal danke dir.
Ich werde morgen mal mit meiner Versicherung telefonieren und hören, was die sagen.

Bei dem reparierten Parkrempler gehen die Ansichten übrigens auseinander.
Neue Lackierung bei altem Auto kann sogar wertsteigernd sein, wohingegen Reparaturen an sich anzeigepflichtig beim Verkauf sind etc.

Naja, morgen bin ich schlauer!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 17.September 2017, 12:24:19
Es kommt da wirklich auf den Schaden und die Art der Reparatur an. Nehmen wir mal an dir fährt jemand auf dem Parkplatz in die Fahrertür und du hast da eine ordentliche Beule drin, ohne weitere Schäden am Auto.
Wird die Tür entbeult, gespachtelt und lackiert ist das eine Wertminderung. Wird hingegen eine komplett neue Tür eingebaut hast du eine Wertsteigerung. Das Auto ist aber in beiden Fällen ein Unfallwagen und es sollte beim Verkauf angegeben werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 04.Oktober 2017, 17:28:16
Die Telekom ist ja dreist drauf...
Stehen die tatsächlich seit heute morgen direkt vor dem Dienstgebäude von dem Kunden bei dem ich im Einsatz bin, und eine hübsche Blondine verteilt dort Schokoriegel mit Info für eine Karriere bei der Telekom. Hier ist ein IT-Standort, soweit ist das nicht dumm. ;)
Allerdings macht aus dem Fahrzeug heraus eine 2. Person immer ein Foto von jenen Menschen, die den Schokoriegel annehmen. Ich denke mal, um nachher bei einer Bewerbung die Maßnahme hier bewerten zu können.
Allerdings handeln sie hier meiner Meinung nach rechtswidrig, wenn sie ohne Fragen (und Wissen) der Person ein Foto machen.


EDIT:
Ein 3. hat anscheinend die Gegend beobachtet, denn der ist mit Tempo grade angefahren gekommen und hat die wohl gewarnt. Aus unserem Gebäude haben sich hier schon welche beschwert und die Nummernschilder notiert.
Die wissen sehr wohl, dass das nicht ganz rechtens ist...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Topher am 06.Oktober 2017, 08:23:08
Die Telekom ist ja dreist drauf...
Stehen die tatsächlich seit heute morgen direkt vor dem Dienstgebäude von dem Kunden bei dem ich im Einsatz bin, und eine hübsche Blondine verteilt dort Schokoriegel mit Info für eine Karriere bei der Telekom. Hier ist ein IT-Standort, soweit ist das nicht dumm. ;)
Allerdings macht aus dem Fahrzeug heraus eine 2. Person immer ein Foto von jenen Menschen, die den Schokoriegel annehmen. Ich denke mal, um nachher bei einer Bewerbung die Maßnahme hier bewerten zu können.
Allerdings handeln sie hier meiner Meinung nach rechtswidrig, wenn sie ohne Fragen (und Wissen) der Person ein Foto machen.


EDIT:
Ein 3. hat anscheinend die Gegend beobachtet, denn der ist mit Tempo grade angefahren gekommen und hat die wohl gewarnt. Aus unserem Gebäude haben sich hier schon welche beschwert und die Nummernschilder notiert.
Die wissen sehr wohl, dass das nicht ganz rechtens ist...


Die arme Sau, die das auswerten muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 06.Oktober 2017, 15:07:21
So wie ich das mitbekam, wird der Kunde hier, schon irgendwie dagegen vorgehen. Was sie allerdings jetzt im Konkreten machen wollen, habe ich noch nicht erfahren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 31.Oktober 2017, 09:14:07
Ich packe es mal hier rein.

Wenn man in die falsche Steuerklasse gepackt wird, kriegt man das Geld nur durch Steuererklärung wieder?
Hintergrund:
Eine Freundin war ein Jahr in Paris, ist nun seit September wieder hier und arbeitet auch. Hat sich auch umgemeldet und so.
Erster Monat normal Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, diesen Monat auf einmal 6.
Angeblich hat sie es angegeben.
Warum dann aber erst korrekt? Besteht ne Chance dass vorher schon verrechnet zu bekommen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 04.November 2017, 12:28:31
Da ist wohl das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, die müssen ja von irgendjemanden die Steuerklasse mitgeteilt bekommen haben. Dennoch denke ich nicht, dass Deine Freundin vorher das Geld zurückerstattet bekommt, sofern da nicht irgendein offensichtlicher Fehler seitens des Amtes vorliegt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: MarkusMerk am 05.November 2017, 09:54:54
Ich packe es mal hier rein.

Wenn man in die falsche Steuerklasse gepackt wird, kriegt man das Geld nur durch Steuererklärung wieder?
Hintergrund:
Eine Freundin war ein Jahr in Paris, ist nun seit September wieder hier und arbeitet auch. Hat sich auch umgemeldet und so.
Erster Monat normal Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, diesen Monat auf einmal 6.
Angeblich hat sie es angegeben.
Warum dann aber erst korrekt? Besteht ne Chance dass vorher schon verrechnet zu bekommen?

Der Arbeitgeber hat - soweit es ihm wirtschaftlich zumutbar ist (wovon auszugehen ist) - einen nicht vorschriftsmäßigen Lohnsteuerabzug nach § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu korrigeren (dürfte mit der nächsten Abrechnung erfolgen können). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ihm die Abzugsmerkmale korrekt mitgeteilt wurden.

Ob dem Arbeitgeber alles korrekt mitgeteilt wurde, wieso im zweiten Monat mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde - das wird man ohne den Einzelfall zu kennen nicht seriös beantworten können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.November 2017, 01:47:32
Guten Morgen zusammen,

ich habe einen etwas dümmlichen Fall und vielleicht kennt sich jemand ja etwas damit aus.

Direkt gefragt: Ist es möglich von einem (fremden) Sparbuch Geld ohne Identitäts-Überprüfung abzuheben?

Folgender Fall: Mein Bruder (20) hat sich ohne wenn und aber mein Sparbuch geschnappt, dass in einer verschlossenen Schatulle ''versteckt'' in der Küche verstaut war. Diese Schatulle hatte Er wohl aufgebrochen bzw. das Schloss so manipuliert damit die Schatulle aufging, um so an das Sparbuch zu gelangen. Er ist arbeitslos, hat Geldnot, eine Freundin und will sich wohl einen schönen Lenz machen und ihr was bieten usw. Die ganze Geschichte dazu tut nun auch nicht groß zur Sache.

Es handelt sich um einen Betrag von genau 400€ die separat an zwei Tagen, also 2 x 200€ abgehoben wurden, innerhalb von einer Woche. Ich habe die Summe auf meinem Sparbuch online schon länger nicht mehr kontrolliert und aus der Laune heraus einfach mal auf das Konto geklickt und festgestellt, dass der Betrag deutlich geringer war und dann in der Umsatzabfrage gesehen, dass vor einer Woche das erste Mal abgehoben wurde.

Mein Bruder hat die Tat am Telefon bereits bestätigt (auf einer Party natürlich) und habe ihm auch klar gemacht, dass ich das Geld direkt im Ganzen zurück haben möchte oder es droht eine Anzeige.

Wie verhält sich das nun bei der Bank? Ich habe gelesen, dass es möglich ist einfach so von einem X-beliebigen Sparbuch Geld abheben zu können, ohne das die Identität überprüft wird. Doch wird das bei gewissen Summen nicht außer Kraft gesetzt? Und vor allem, wie verhält es sich, wenn Er sich als meine Person ausgegeben und meine Unterschrift gefälscht hat? (Das Sparbuch ist bei der Sparkasse offen).

Nach dieser Aktion werde ich natürlich mal nachhaken und ggf. das Sparkonto komplett schließen lassen (Natürlich auch weil sich diese Art von Sparbuch nicht mehr lohnt), aber ich halte es dennoch für ein starkes Stück, dass innerhalb von einer Woche, Beträge von Hunderten an Euro ohne Identitäts-Prüfung abheben lassen. Wären es einmalig 50 bis 100€ gewesen, hätte ich es noch verstanden (seitens der Bank), aber zwei Mal 200€, ohne überhaupt mal nachzufragen bzw. einen Ausweis zu verlangen....


Vielleicht kennt sich ja jemand in dieser Materie aus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.November 2017, 02:37:10
Soweit ich weiß kann jeder der das Sparbuch physisch in den Fingern hat auch Geld abheben, es interessiert die Bank nciht wer das ist. So wars zumindest früher mal.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.November 2017, 03:33:07

Das scheint wohl noch so zu sein. Genau weiß ich es wohl erst, wenn ich bei der Sparkasse war. Man hätte es wohl mit einem Kennwort oder ähnlichem versehen können, oder das nur der Inhaber abheben darf, so wie ich mich nun genauer informiert habe. Hinterher ist man immer schlauer. Bitter natürlich, dass diese Lektion durch ein Familienmitglied ausgelöst wurde. That's life.  :angel:

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 19.November 2017, 04:19:04
Bitter natürlich, dass diese Lektion durch ein Familienmitglied ausgelöst wurde. That's life.  :angel:

Das kommt wohl öfter vor, als man meint - besonders im Todesfall, wenn ein "Erbe" ein Sparbuch findet.


Meine Bank stellte mein Sparbuch letztes Jahr genauso um, wie ein normales Girokonto. Konditionen sind die selben, ich habe nur kein physisches Buch mehr.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dr. Gonzo am 19.November 2017, 11:01:30
Jo, ein 'echtes' Sparbuch gibt es bei meiner Bank seit mindestens 10 Jahren nicht mehr. Ich wusste gar nicht, dass es das in dieser Form überhaupt noch gibt. Hilft nicht weiter und tut nichts zur Sache, aber die Zinsen auf dem Sparbuch sind so niedrig, dass dies mMn eine überflüssige Form der Geldanlage/verwahrung ist. Da kann man die Kohle auch gleich auf dem Giro lassen oder eben eine lukrativere Form der Geldanlage suchen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.November 2017, 12:11:28
Ich würd meinem Bruder an deiner Stelle übrigens mal gepflegt eine reinzimmern. Ich bin ja absolut kein Fan von Gewalt, aber so ne Aktion... Für mich völlig unvorstellbar und ich bin finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.November 2017, 13:34:33

Ist tatsächlich vor nicht all zu langer Zeit passiert, unter anderem aufgrund seiner Faulheit und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit. Gebracht hat es, wie man sieht, nichts. Habe ihn natürlich nun die Pistole auf die Brust gesetzt und ihm bis Freitag Zeit gegeben eine definitive Zusage für einen Job, mir egal was und wo, zu erlangen, um sicherstellen zu können das ich das Geld zeitnah wieder bekomme. Hat Er bis dahin keine Zusage, bin ich am selben Tag bei der Polizei und erstatte Anzeige.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 19.November 2017, 16:15:06
Hat doch was gebracht. Er hat sich nen Job als Dieb gesucht und in ner Woche 400 Euro Netto verdient...  ::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.November 2017, 16:21:20

*500 Euro

So wie sich herausgestellt hat, hatte er das Buch schon seit Oktober und Ende Oktober schon 100 Euro abgehoben  ::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 19.November 2017, 19:14:43
Das ist eine traurige Geschichte, ich hoffe für dich und deinen Bruder, dass er dir das Geld zurückzahlen kann und dass alles ohne Polizei und Gericht über die Bühne geht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.November 2017, 20:48:44

Es klingt natürlich ziemlich makaber, aber im Grunde hoffe ich sogar das es bis zur Anzeige kommt. Ich habe ihm natürlich nun etwas Zeit gegeben dies abzuwenden (Bei jedem anderen -Fremden- wäre die Anzeige wohl schon längst raus).

Das Ganze hat vorerst damit zu tun, dass Er solche, ähnlichen, Aktionen auch schon in der Vergangenheit öfter gebracht hat. Also Dinge getan, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Hat man danach mit ihm ernste Gespräche geführt, hat dies nur ein paar Tage lang angehalten bis ihm das alles wieder egal war.

Sprich: Hat Er noch nie ernste Konsequenzen aus seinen Taten gezogen, die ihm wirklich mal dazu verleitet haben auch daraus zu lernen, da ihn vor allem meine Mutter oft vor solchen Dingen geschützt hat.

Und ich sage mal so - Wenn alles reden nicht hilft (Und das hat man mit ihm unglaublich oft), dann muss Er auch irgendwann das wahre Leben kennen lernen, auch wenn das bedeutet, dass Er durch mich mit der Gewalt der Gesetze konfrontiert wird. Familie hin oder her. Und ich sage mal mit 20 Jahren, sollte man zumindest schon wissen was richtig oder falsch ist und nicht die Dreistigkeit besitzen gewisse Taten auszuüben und bis zum Äußersten auszureizen, in der Hoffnung es merkt ja keiner.

Aber hier gehts ja nun nicht um Familiendramen, von daher - Wird schon schief gehen!  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 19.November 2017, 21:03:11
Hm, kommt jetzt drauf an, wie ernst er dein Ultimatum nimmt.
Am Ende klaut er sich das Geld irgendwo anders zusammen, sodass er es dir zurückzahlen kann. Nur wer weiß, ob es dann nicht noch schlimmer enden könnte, als mit deiner Anzeige.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2017, 15:20:49
Folgende Situation: Ein Freund von mir (keinesfalls ich ;D ) hat im Laufe der Woche einen Sodastream bestellt, weil der alte kaputt war. Da dieser Freund nahezu alles reparieren kann, hat das auch mit dem Gerät geklappt. Daraufhin stornierte er die Bestellung und das ging auch alles glatt.
Jetzt kam heute der DPD-Mensch zu meinem Freund und lieferte einen Sodastream.
Ich vermute mal wenn mein Freund das Gerät einfach behalten würde, wäre das Betrug?
Wenn er es zurückschicken würde, müsste der Händler den Versand übernehmen?

Edit: ich werd Montag da anrufen und fragen was ich machen soll, die Rechtslage interessiert mich aber trotzdem.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 02.Dezember 2017, 15:49:39
Folgende Situation: Ein Freund von mir (keinesfalls ich ;D ) hat im Laufe der Woche einen Sodastream bestellt, weil der alte kaputt war. Da dieser Freund nahezu alles reparieren kann, hat das auch mit dem Gerät geklappt. Daraufhin stornierte er die Bestellung und das gint auch alles glatt.
Jetzt kam heute der DPD-Mensch zu meinem Freund und lieferte einen Sodastream.
Ich vermute mal wenn mein Freund das Gerät einfach behalten würde, wäre das Betrug?
Wenn er es zurückschicken würde, müsste der Händler den Versand übernehmen?

Edit: ich werd Montag da anrufen und fragen was ich machen soll, die Rechtslage interessiert mich aber trotzdem.
Frage zum Verständnis: der Sodastream war kaputt, daraufhin wurde mit dem Händler (oder Hersteller) vereinbart, das wegen Garantie (oder Gewährleistung) ein neues Gerät geliefert wird. Oder wurde ein gänzlich neuer gekauft, die Bestellung wurde storniert und er kam dennoch an?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2017, 16:01:59
Ein gänzlich neuer gekauft, mein alter war schon fast 4 Jahre alt. Bestellung storniert, das auch bestätigt, kein Geld abgebucht, geliefert wurde trotzdem.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Silvereye am 02.Dezember 2017, 16:43:03
Selbstverständlich darf er die Ware nicht einfach behalten. Die muss entweder bezahlt oder zurückgeschickt werden. Ob das als Betrug oder erschleichung blabla zählt kann ich dir nicht genau sagen. Aber ich kann dir sagen wenn er es behält, kriegt er über kurz oder lang Ärger wenn der Händler das spitz kriegt.

Rein rechtlich muss man die Rücksendekosten selbst tragen. Wird aber je nach Händler anders gehandhabt. (siehe Amazon z.b. die diese kosten übernehmen.)

Die Sache ist ja auch, wurde die Ware nach der Stornierung erst verschickt und wusste deren lager/Packcenter zu dem Zeitpunkt davon?
Ich gehe mal von aus, dass die Ware vor der Stornierung bereits verschickt wurde bzw. das lager verlassen hat.

Aber einfach anrufen und Fragen. Die meisten sind da sehr kulant. Und wenn nicht, dann halt die Knapp 4 Euro für den Rückversand zahlen. Stirbt man jetzt auch nicht von. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2017, 16:49:16
Ich schon xD
Storniert wurde etwa ne Stunde nach dem Kauf, Kauf und Stornierung außerhalb normaler Geschäftszeiten. Aber wie gesagt, ich ruf eh an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Silvereye am 02.Dezember 2017, 16:57:50
Storniert wurde etwa ne Stunde nach dem Kauf, Kauf und Stornierung außerhalb normaler Geschäftszeiten. Aber wie gesagt, ich ruf eh an.
Naja und genau da kann der Haken liegen. Sprich erst wurde die bestellung abgearbeitet und später erst die nachricht mit der Stornierung als die Ware dann schon versandt wurde.
Bei der Stornierung käme es halt auch auf eine Bestätigte und zur Kenntnis genommene Stornierung vom Händler drauf an. Weil erst dann würde er die Ware ja TROTZ Stornierung verschicken. Dann wäre er für die kosten selbst verantwortlich. Aber beweis das mal  ;D

Und ausserhalb normaler Geschäftszeiten heisst nicht, dass bei denen das Versandzentrum nicht arbeitet. (weiss ja nicht wie "klein" der Händler ist)

Ansonsten wie gesagt, rein rechtlich muss der Kunde diese Kosten selbst tragen. Aber viele Grosse Händler nehmen diese Kosten eh auf sich. Und bei den kleineren musste halt auf Kulanz hoffen. Und das kannste ja eh nur mit dem Händler klären.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2017, 17:01:42
Naja die Stornierung wurde bestätigt, das ist nicht das Problem ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Silvereye am 02.Dezember 2017, 17:03:27
Naja die Stornierung wurde bestätigt, das ist nicht das Problem ^^
Nur automatisch vom System, oder so dass der Händler davon bereits kenntnis hatte bevor er die Ware verschickte?
Und wie gesagt, dann ist ja das Thema in welcher Reihenfolge dann bestellung & stornierung abgearbeitet wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2017, 17:06:51
Die Bestellung wurde nich automatisch storniert, sondern musste vom Händler definitiv manuell bearbeitet werden. Mehr weiß ich aber auch nicht.
Wie gesagt, letztlich ists egal.
Zusätzlich wurde die Bestellung vom Nachbarn angenommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Silvereye am 02.Dezember 2017, 17:12:31
Ja natürlich blöde, sonst hätte man einfach die Annahme verweigert.

aber dazu kannste dir auch mal § 241a Unbestellte Leistungen (https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html) zu gemüte führen:

Zitat
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Im Endeffekt bleibt also halt nur zu klären ob du auf den kosten sitzen bleibst fürs zurücksenden oder nicht. je nach Händler kannste ja seine AGB´s mal durchstöbern. Und halt anrufen und lieb drum bitten.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 02.Dezember 2017, 21:33:46

Im Endeffekt bleibt also halt nur zu klären ob du auf den kosten sitzen bleibst fürs zurücksenden oder nicht.
Ohne jetzt einen § oder ein Urteil zur Hand zu haben, glaube ich nicht, dass der Verbraucher in so einem Fall die Rücksendekosten tragen muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Silvereye am 02.Dezember 2017, 22:52:29

Im Endeffekt bleibt also halt nur zu klären ob du auf den kosten sitzen bleibst fürs zurücksenden oder nicht.
Ohne jetzt einen § oder ein Urteil zur Hand zu haben, glaube ich nicht, dass der Verbraucher in so einem Fall die Rücksendekosten tragen muss.
Doch, da er ja eine Bestellung getätigt hat. Grundsätzlich ist also erstmal ein gültiger Vertrag entstanden.
§ 357 VI BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html)
Zitat
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.

Durch die Stornierung ist es nun ja zum Rücktritt vom Vertrag gekommen.
Bitte nicht mit dem Widerruf innerhalb der 14 Tage bei Onlinebestellungen verwechseln.
Soweit mir bekannt muss aus rechtlicher Sicht der Käufer bei Rücktritt/stornierung die Rücksendekosten selbst tragen, sofern der Händler nicht diese Kosten freiwillig übernimmt. (Amazon, zalando usw.)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 04.Dezember 2017, 17:16:10
Doch, da er ja eine Bestellung getätigt hat.
Du hattest aber "§ 241a Unbestellte Leistungen" zitiert, darauf hatte ich mich mit "in so einem Fall" bezogen ;) Dass die Shops selber auswählen können, ob sie die Rücksendung bestellter Ware bezahlt haben wollen oder nicht, steht ja nicht zur Debatte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 04.Dezember 2017, 20:08:40
Ich habe da eine relativ dämlich Frage: Habe mir einen Vape bestellt, nur hat dieses Modell eine Schwachstelle die jetzt nach 2 Monaten auch bei mir zum Vorschein kommt. Also wollte ich selbstverständlich Nachbesserung.

Das ganze wurde über Amazon Marketplace bestellt, Händer angeschrieben, Sachlage erklärt -> Antwort war (ungekürzt!): Möchten Sie Teilrückerstattung von 7 Euro vorziehen?

Habe dann nachgefragt was damit gemeint sein soll (und auch angeboten auf Englisch zu schreiben, was übergangen wurde..), offenbar bieten die mir 7 Euro an damit der Fall für die erledigt ist. Was ja lächerlich ist wenn man bedenkt das das Teil 60 gekostet hat und das ganze Web voll davon ist das es sich um einen Produktionsfehler handelt der bei Smok direkt anstandslos umgetauscht wird (allerdings nur US, für EU und Rest der Welt soll man sich an den Händler wenden).
Jedenfalls antwort auf meine Nachfrage (ebenso ungekürzt): 7 Euro Rückerstattung für Sie Ersatz zu kaufen ist das okay?

Meine eigentliche Frage betrifft jetzt mein Vorgehen, das Teil wurde NICHT importiert (jedenfalls nicht im Zuge meiner Bestellung, versandt wurde über Amazon), habe ich dann die üblichen Gesetzlichen Hintergründe um überhaupt was zu verlangen oder wie ist das bei Marketplace Käufen? Und könnte ich mich theoretisch direkt an Amazon wenden (denke mal nicht)?

Jedenfalls sitzt der Händler wohl in den UK (https://www.amazon.de/sp?_encoding=UTF8&asin=&isAmazonFulfilled=1&isCBA=&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&orderID=028-9977539-4845125&seller=A16ESEVWV3IJKU&tab=&vasStoreID=), gibt aber auf der Shopseite an "Sind Sie Verbraucher und ist der von Ihnen gekaufte Artikel mangelhaft, also zum Beispiel beschädigt oder entspricht nicht der Beschreibung, so gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsregeln." was sich aber so gelesen mehr auf die 14 Tage Frist bezieht als auf die gesetzl. Gewährleistung?

Kurz gesagt, ich blicke nicht was ich jetzt für Rechte habe. Das Ding ist hin, der Fehler ist bekannt (und nicht vom Nutzer verursacht, ist mir auch nie runtergefallen oder sowas), was verlange ich jetzt von denen? Gewährleistung gegenüber einer Firma in den UK?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 04.Dezember 2017, 20:40:36
Amazon wird da nur als third party dienstleister drin sein. Von denen kannst du schon einmal nichts erwarten. In UK registriert heißt auch erstmal nicht viel aber auf jedenfall hartnäckig bleiben. Ist aber wieder ein gutes Beispiel warum man bei Amazon Marketplace vorsichtig sein sollte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 06.Dezember 2017, 14:14:14
@ karenin: Nach Art. 6 Abs. 1 der Rom-I-VO (https://dejure.org/gesetze/Rom-I-VO/6.html) müsste deutsches Recht anwendbar sein, wenn du den Kaufvertrag als Verbraucher abgeschlossen hast (wovon ich ausgehe). Nach deutschem Recht besteht nach § 439 Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html) im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache ein Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung, das Wahlrecht liegt grds. beim Käufer. Für die Beweisführung des Mangels kommt dir als Verbraucher die Beweislastumkehr des § 476 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html) zugute. Daher sollte ein Anspruch auf Nachlieferung ohne größere Probleme bestehen. Die mangelhafte Kaufsache wäre dann an den Verkäufer zurückzusenden.

Eine weitere gute Nachricht ist, dass selbst dann, wenn britisches Recht anzuwenden wäre, ähnliches gelten müsste. Das liegt daran, dass die oben genannte Verbraucherrechte auf eine Richtlinie der EU zurückgehen und Großbritannien diese ebenso umgesetzt haben müsste. Ich habe allerdings keine positive Kenntnis vom britischen Recht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 07.Dezember 2017, 09:12:40
Wobei ja mehr die Frage besteht ob irgendeine UK Institution Schritte für einen non-UK Einwohner unternimmt^^ Das müsste denke ich schon über EU gehen (wenn). Ich melde den Händler auf jedenfall bei Smok (die bieten dafür extra ein Formular an, scheint also nicht selten zu sein) und warte weitere Einzeiler ab (ich schreibe inzw auf Englisch, dennoch bekomme ich Dinge zurück wie "Wenn du RMA wollen .... ".
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 07.Dezember 2017, 10:54:53
Du hast ja nciht zufällig mit PayPal bezahlt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 07.Dezember 2017, 18:41:17
Wobei ja mehr die Frage besteht ob irgendeine UK Institution Schritte für einen non-UK Einwohner unternimmt^^ Das müsste denke ich schon über EU gehen (wenn). Ich melde den Händler auf jedenfall bei Smok (die bieten dafür extra ein Formular an, scheint also nicht selten zu sein) und warte weitere Einzeiler ab (ich schreibe inzw auf Englisch, dennoch bekomme ich Dinge zurück wie "Wenn du RMA wollen .... ".

Zulässiger Gerichtsstand ist nach Art. 17 Abs. 1 c) (https://dejure.org/gesetze/EuGVVO/17.html), Art. 18 Abs. 1 EuGVVO (https://dejure.org/gesetze/EuGVVO/18.html) auch dein Heimatgericht. Ich würde dir zwar nicht empfehlen zu klagen - kostet nur Zeit, Mühe und ggf. auch Geld - aber du könntest ja mal eine nette Nachricht mit Hinweis auf diese Möglichkeit formulieren. Vielleicht hilft das noch was, kosten tut es zumindest nichts  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 07.Dezember 2017, 19:59:49
Du hast ja nciht zufällig mit PayPal bezahlt?

Nee leider nicht. Wobei ich mich gerade Frage ob Amazon wirklich so fein raus ist? Wenn ich denen die Möglichkeit zum Bankeinzug einräume, erlaube ich das Amazon, nicht dem Marketplace Anbieter (soweit ich jedenfalls draus schlau werde).

@Cooke, nee hab ich auch nicht vor. Zudem denke ich das der Händler die Art Verkäufer ist, die sehr genau Wissen das 99% nichts passiert. Bei Smok und Amazon ist der jedenfalls gemeldet, alles weitere Warte ich jetzt ab.
Frage ist jetzt nur wo ich den Alien nochmal her kriege, das ich überhaupt auf nen Marketplace Kauf zurückgriff lag ja eher daran das den selbst Vapango usw nicht führen (oder wenn doch für 20 bis 40€ mehr als die Hersteller Preisempfehlung..)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Januar 2018, 20:00:57
Folgendes Problem: Wir sind vor kurzem umgezogen, in ein ehemaliges Hotel was umgebaut wurde um daraus Wohnungen zu machen. Sehr schöne Wohnung, allerdings fehlt ein Telefonanschluss. Laut Vermieter gibt es einen Hauptanschluss und 2 oder 3 andere Wohnungen haben bereits einen legen lassen (so wie er es gesagt hat wird der Hauptanschluss angezapft und dann in die Wohnung gelegt), bei uns fehlt der jedoch noch. Nun meint der Vermieter ich müsste den Anschluss selber legen lassen, der richtige Anbieter würde das schon kostenlos machen. Nun die Frage: Ist dafür nicht eigentlich der Vermieter zuständig? Soweit ich weiß muss er doch dafür sorgen das alle nötigen Anschlüsse in der Wohnung vorhanden sind, oder liege ich falsch? Mal abgesehen davon das ich nicht glaube das irgendein Anbieter, sei es Telekom oder EWE, das umsonst macht, will ich mir von ihm auch keinen Bären aufbinden lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 25.Januar 2018, 20:14:45
http://www.helpster.de/kein-telefonanschluss-in-der-wohnung-was-tun_53104
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Januar 2018, 20:27:15
http://www.helpster.de/kein-telefonanschluss-in-der-wohnung-was-tun_53104

Vielen Dank :). Laut der Info aus dem Link muss ich also selber legen lassen. Schade, aber allzu teuer kann es ja auch nicht sein. Danke nochmal j4y_z.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 25.Januar 2018, 20:43:34
Bei mir hatten fast alle Anbieter angeboten, es auf ihre Kosten zu verlegen. Der Markt ist umkämpft :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Januar 2018, 20:59:15
Bei mir hatten fast alle Anbieter angeboten, es auf ihre Kosten zu verlegen. Der Markt ist umkämpft :D

Ich hoffe das wird bei uns auch so. Ich werde erstmal bei Vodafone anfragen, bin ohnehin schon lange bei Kabel Deutschland, da können die mir ja mal ein gutes Angebot machen ;D. Das größte Problem ist auch viel mehr überhaupt vernünftiges Highspeed Internet zu bekommen. Einige Anbieter werben zwar damit das es hier in der Gegend zwar Glasfaser gibt, aber bei uns in der Straße anscheinend dann doch noch nicht ::) (und wie ich so von Bekannten höre haben die dasselbe Problem).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 25.Januar 2018, 21:03:11
Warum bleibst nicht bei Kabel? Dann musst du keinen Anschluss legen lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Splash am 25.Januar 2018, 21:21:15
Warum bleibst nicht bei Kabel? Dann musst du keinen Anschluss legen lassen.

Du meinst über den TV-Anschluss? Das geht leider auch nicht überall. In meiner alten Wohnung bspw. wollte ich damals auch ein entsprechendes Angebot von Kabel Deutschland annehmen, laut der Beratung am Telefon war es an der Adresse wohl möglich - der Techniker der dann hier war hat mir allerdings gesagt, dass das doch nicht gehen würde (ich weiß den genauen Grund nicht mehr, hatte jedenfalls irgendetwas mit dem Hauptanschluss zu tun, war zu alt oder es hätte irgendwas komplett umgebaut werden müssen). Da das Gebäude in der unsere neue Wohnung liegt auch nicht das jüngste ist, bin ich mir nicht sicher ob es da nicht ähnliche Probleme geben würde. Aber da Vodafone und Kabel Deutschland ja zusammen gehören, kann ich da ja mal anfragen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cassius am 08.Februar 2018, 09:38:34
Ich missbrauche den Thread hier mal, weil ja auch deutsche Juristen hier mitlesen: Weiss jemand von euch, wie es im deutschen Recht mit der Fortpflanzungsmedizin aussieht? Bzw. genauer mit der Präimplantationsdiagnostik (diese meint eine Untersuchung der möglichen einzupflanzenden Emryonen auf bspw. genetische Defekte vor einer künstlichen Befruchtung; im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, die Untersuchung nach der natürlichen Befruchtung). Wurden da in den letzten Jahren neue Regelungen eingeführt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 09.Februar 2018, 11:00:17
Ich missbrauche den Thread hier mal, weil ja auch deutsche Juristen hier mitlesen: Weiss jemand von euch, wie es im deutschen Recht mit der Fortpflanzungsmedizin aussieht? Bzw. genauer mit der Präimplantationsdiagnostik (diese meint eine Untersuchung der möglichen einzupflanzenden Emryonen auf bspw. genetische Defekte vor einer künstlichen Befruchtung; im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, die Untersuchung nach der natürlichen Befruchtung). Wurden da in den letzten Jahren neue Regelungen eingeführt?

Ich selbst habe von der Problematik wenig Ahnung und kann nur auf § 3a Embryonenschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/__3a.html) verweisen.

Kurzfassung: grundsätzlich strafbewährt, im Einzelfall bei Vorliegen der Voraussetzungen aber zulässig. Wenn du weitere spezielle Fragen hast, könnte ich versuchen noch etwas zu recherchieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 22.Februar 2018, 19:51:53
Zur Abwechslung mal keine Frage, sondern ein kleiner Exkurs, da es hier für einige vielleicht auch von Interesse sein könnte und zumindest die Tagesschau es meiner Meinung nach eher unglücklich dargestellt hat:

Der Europäische Gerichtshof hat gestern zur Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG geurteilt, dass sogenannte Rufbereitschaft eines Arbeitnehmers auch Arbeitszeit sein kann. Im zugrunde liegenden Fall betraf dies einen Reserve-Feuerwehrmann aus Belgien, der seine Zeit zu Hause verbringen durfte, auf Ruf des Arbeitgebers innerhalb von 8 Minuten auf seiner Dienststelle erscheinen musste. Dies ist allerdings keineswegs ein Dammbruch oder überhaupt ein Widerspruch zur deutschen Rechtsprechung. Denn auch das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverwaltungsgericht, sowie die jeweiligen unteren Instanzen, halten eine Reaktionszeit von bis zu 20 Minuten gar nicht für Rufbereitschaft, sondern für Bereitschaftsdienst, der schon lange als Arbeitszeit anerkannt ist und grundsätzlich auch vergütet werden muss. Die 20 Minuten stellen auch keine feste Grenze dar - dies war lediglich die längste Zeit, über welche die Gerichte (meines Wissens nach) entschieden haben. Umgekehrt wurde bisher nur entschieden, dass eine Reaktionszeit von 45 Minuten durchaus Rufbereitschaft sein kann.

Sehr wichtig ist aber noch und das wird in der öffentlichen Berichterstattung, die ich verfolgt habe, nur bedingt deutlich, dass aus der Anerkennung als Arbeitszeit nicht folgt, dass diese automatisch vergütet werden muss. Der Europäische Gerichtshof kann und darf über den vergütungsrechtlichen Aspekt gar nicht entscheiden, da der Europäische Union dafür keine Zuständigkeit übertragen wurde. Dies hat der EuGH sogar selbst in seiner Urteilsbegründung aufgegriffen:

"49      Hierzu ist übereinstimmend mit dem vorlegenden Gericht darauf hinzuweisen, dass feststeht, dass die Richtlinie 2003/88 nicht die Frage des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer regelt, da dieser Aspekt nach Art. 153 Abs. 5 AEUV außerhalb der Zuständigkeit der Union liegt.

50      Somit haben die Mitgliedstaaten zwar das Recht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer im Geltungsbereich der Richtlinie 2003/88 entsprechend den Definitionen der Begriffe „Arbeitszeit“ und „Ruhezeit“ in Art. 2 der Richtlinie festzulegen, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

51      Die Mitgliedstaaten können somit in ihrem nationalen Recht bestimmen, dass das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für die „Arbeitszeit“ von dem für die „Ruhezeit“ abweicht, und dies sogar so weit, dass für letztere Zeiten gar kein Arbeitsentgelt gewährt wird."

Die der Entscheidung zugrunde liegende Richtlinie, die hierzulande im Arbeitszeitgesetz umgesetzt wurde, bezweckt vielmehr in erster Linie den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch die Anordnung von Ruhezeiten und die Vorgabe von Maximalarbeitszeiten.

Die Arbeits- und Verwaltungsgerichte wiederum halten es für zulässig Bereitschaftszeiten nur begrenzt zu vergüten. In den betroffenen Branchen gibts es in den Arbeits- und/oder Tarifverträgen üblicherweise einen Passus wie z.B. dass Bereitschaftsdienste nur zu 1/5 als Arbeitszeit gewertet und dementsprechend vergütet werden. Diese Rechtsprechung, die meiner bescheidenen Meinung nach zumindest teilweise kritikwürdig, aber mit dem geltenden Recht gut vereinbar ist, wird durch das EuGH Urteil also gerade nicht in Frage gestellt.

Vielleicht fand das ja der ein oder andere ganz interessant, auf Nachfragen kann ich gerne antworten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 08:20:25
Da laufen bei der Polizei gerade bundesweit Debatten. Jedes Land macht es anders. Annahme: eine Hundertschaft eines Bundeslandes (z.B. BW) unterstützt ein anderes Bundesland bei einem Großeinsatz (z.B. 1. Mai in Berlin). Man ist dann drei bis vier Tage lang in Berlin und ist in einem Hotel oder einer Kaserne untergebracht.

Lange Zeit war es so:

Anfahrt vom Standort nach Berlin: Arbeitszeit
Aufenthalt im Hotel bis Einsatzbeginn am Folgetag: 1/3-Regelung (z.B. Zeitraum von neun Stunden, drei "bekommt" man)
Einsatz: Arbeitszeit
Aufenthalt im Hotel bis Beginn Rückfahrt: 1/3
Rückfahrt: Arbeitszeit

Nun klagte ein Beamter aus SH, dass der Aufenthalt im Hotel / in der Kaserne voll zu vergütende Dienstzeit sei (Aufenthalt in einer fremden Stadt fernab des privaten Umfeldes, Einschränkungen im Aufenthalt selbst (Freizeitaktivitäten kaum möglich) usw.). Er bekam Recht, das Gericht wertete einen solchen Aufenthalt als voll zu vergütende Bereitschaftszeit.

Was machen die Länder teilweise daraus? Richtig...sie sparen Geld und streichen die 1/3-Regelung mit der Begründung, dass der Hotelaufenthalt reine Freizeit ist - außer die entsprechende Einheit ist tatsächlich in Rufbereitschaft, muss also in x plus 1 oder ähnlich jederzeit einsatzbereit sein.

Tja. Eigentor des klagenden Beamten. Die Gewerkschaften versuchen aktuell wieder, zumindest zurück in die alte 1/3-Regelung zu kommen...wird interessant.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 11:10:37
Ob das ein Eigentor des Beamten oder eher eine schamlose Frechheit der Länder ist, darüber lässt sich dann auch treffend streiten.

Ich bin da auf Seite der Beamten. Du kannst einfach nicht sagen das ist Freizeit, wenn man nur aus arbeitstechnischen Gründen dort ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 12:04:37
Eigentor geht vielleicht zu weit. Andererseits aber auch ein Klassiker: "Hey die anderen haben das, das will ich auch!" - "Ok, danke für den Hinweis, wir haben es den anderen auch weggenommen."

Freizeit ist das definitiv keine, wenn man sich mit Arbeitskollegen X das Doppelbett im Ibis vor den Toren der Stadt teilt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 23.Februar 2018, 13:21:53
Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 13:36:02
Es geht hier um Polizeibeamte, nicht um Beamte allgemein. Die sollten hier mMn eine Sonderbehandlung erfahren.
Sie werden von einem Loch ins Nächste gescheucht um dort Amtshilfe zu leisten, da die Kapazitäten des Hilfeempfängers nicht ausreichen.
Es ist ja nicht so, als würden die zwischen Ankunft und Einsatz "echte" Freizeit haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 23.Februar 2018, 13:46:19
Was verstehst du unter Loch?
Für mich ist es echte Freizeit, wenn man abends feiert, essen geht, zum Sport geht, sich Fussball spiele anschaut. Und das habe ich nicht nur aus diversen Medien, sondern auch selbst in diversen Kasernen erlebt.
Wieso sollte es zwischen Ankunft und Einsatz keine echte Freizeit geben? Der einzige Unterschied ist halt, dass man die Freizeit nicht zuhause verbringt. Dafür kann man ja sowas wie AWZ einführen, aber pauschal das 1:1 vergüten? Finde ich ziemlich übertrieben.
Und wieso sollten Polizeibeamte einen anderen Status haben als Soldaten die sogar jahrelang fern der Heimat stationiert sind? Oder Angestellte die beruflich viel auswärts in Hotels übernächtigen müssen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 13:49:43
Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.

Weil der normale Angestellte vermutlich abends in die Stadt und sich amüsieren gehen kann, sowie vermutlich weder auf die eigenen Waffen / Ausrüstungsgegenstände noch auf seine Fahrzeuge aufpassen muss.

Soldaten im Auslandseinsatz bekommen Zuschläge auf ihren Sold dass es kracht. Im Inland - es geht hier um Einsätze, nicht um Stationierungen. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen sind auch in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert gelegen und da wohnt auch garantiert nicht jeder im Umkreis von 25km.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 13:53:04
Was verstehst du unter Loch?
Für mich ist es echte Freizeit, wenn man abends feiert, essen geht, zum Sport geht, sich Fussball spiele anschaut. Und das habe ich nicht nur aus diversen Medien, sondern auch selbst in diversen Kasernen erlebt.
Wieso sollte es zwischen Ankunft und Einsatz keine echte Freizeit geben? Der einzige Unterschied ist halt, dass man die Freizeit nicht zuhause verbringt. Dafür kann man ja sowas wie AWZ einführen, aber pauschal das 1:1 vergüten? Finde ich ziemlich übertrieben.
Und wieso sollten Polizeibeamte einen anderen Status haben als Soldaten die sogar jahrelang fern der Heimat stationiert sind? Oder Angestellte die beruflich viel auswärts in Hotels übernächtigen müssen?
Die Unterkünfte in denen Einsatzkräfte oft (nicht immer) untergebracht sind, sind nicht gerade Luxushotels.
Den Rest hat DocSnyder genügend ausgeführt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 23.Februar 2018, 13:57:03
Ich verstehe es nicht ganz.
Wieso sollten Beamte Zeit die sie nicht mit arbeiten verbringen vergütet bekommen und nicht ganz normal, wie normale Angestellte auch, einfach einen Verpflegungsmehraufwand?

Wird natürlich dann auch witzig für Soldaten die nicht "heimatnah" stationiert sind.

Ich kann schon verstehen, dass man Zeit die man nicht zuhause verbringt vergütet haben will, aber a) bringen das bestimmte Jobs nun mal mit sich und man weiss es vorher und b) ist es ja keine Arbeitszeit nur weil ich nicht heimatnah bin.

Weil der normale Angestellte vermutlich abends in die Stadt und sich amüsieren gehen kann, sowie vermutlich weder auf die eigenen Waffen / Ausrüstungsgegenstände noch auf seine Fahrzeuge aufpassen muss.

Soldaten im Auslandseinsatz bekommen Zuschläge auf ihren Sold dass es kracht. Im Inland - es geht hier um Einsätze, nicht um Stationierungen. Die Bereitschaftspolizeiabteilungen sind auch in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert gelegen und da wohnt auch garantiert nicht jeder im Umkreis von 25km.

Ja, eben genauso wie Polizeibeamte. Die gehen genauso feiern und sich amüsieren.
Muss man natürlich differenziert betrachten. Beim Gipfel in Hamburg war es wohl eher nicht drin.
Eine Hundertschaft die für eine (normale) Demo anreist aber sehr wohl.

Zum awz habe ich ja auch was geschrieben.

@white


Richtig, oftmals kasernen. Da wo Soldaten jahrelang übernachten.

Edit:
Quatsch was ich sage.
Selbst beim Gipfel haben sich ja Polizeibeamte amüsiert. War ja sogar in den Medien präsent.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 13:59:50
Habe schon alles erlebt zwischen einem Center Park mit Viererbungalows incl Sauna Nähe Gorleben...und einer seit den 50ern stillgelegten (und seither unveränderten - außer in dem Teil in dem der Frauenknast gedreht wurde) britischen Kaserne in Berlin. Oder die Baucontainer bei 35 Grad in Braunschweig, die waren auch cool. ;D


Edith: das Thema sich amüsieren ist schnell geklärt. Das machen nämlich konsequent die, die Freizeit angeordnet bekamen. In diesem Fall hat sich nämlich auch das Thema Alkoholverbot, das ansonsten in der 1/3 Regelung gilt, erledigt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 14:02:47
Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 14:06:57
Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.

Gutes Argument White. Unter den Kameraden Zeitsoldaten oder Offizieren war der Prozentsatz der in der Kaserne schlafenden dann doch überschaubar. Zumal es hier einfach um die Übernachtung im Rahmen eines Einsatzes geht, nicht um die dauerhafte Stationierung....wäre mir zu Bundeswehrzeiten aufgefallen wenn ich beim Bezug meiner Dackelgarage am Zeitterminal hätte auschippen müssen. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 23.Februar 2018, 14:14:28
Ich weiß immer noch nicht, was Soldaten damit zu tun haben.
Ich komme aus einer Soldatenfamilie und habe auch selbst meinen Wehrdienst geleistet.
Der Großteil der Kameraden wohnt(e) außerhalb der Kaserne, in den Kasernen selbst oft überwiegend Wehrpflichtige (oder jetzt dann halt Freiwillige, aber da hab ich keine Ahnung). Es steht jedem Soldaten der irgendwo stationiert ist (im Inland) frei dort zu wohnen, wo er möchte. Wenn er in der Kaserne wohnen möchte: Gerne, darf er.
Auslandseinsätze oder lange Fahrten bei der Marine stehen auf einem anderen Blatt, das hat damit aber überhaupt nix zu tun.

Danke für den Erlebnisbericht.
Was das mit dem Thema nun zu tun hat erschliesst sich mir nicht.
Es geht nicht ums wohnen wo man will, sondern darum dass man irgendwo hingeschickt wird (Einsatz, Lehrgänge) was fern der Heimat ist. Eben wie Polizeibeamte.
Warum sollte man da einen Unterschied machen? Freizeit, wie ich mehrfach nun ausführte, hat trotzdem "jeder".

Meinetwegen soll sich gerne jeder amüsieren wie er will. Aber dass es nicht bezahlt wird, kann ich absolut verstehen.

@DocSynder
Und was hat die Anzahl der Kasernenschläfer damit zu tun?
Und richtig, Übernachtung im Rahmen eines Einsatz. Wieso sollte das also nicht für Soldaten gelten?
Und wieso nicht für den Consultant?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 14:20:17
Dir ist klar, dass die Bereitschaftspolizei das fast jede Woche hat?
Lehrgänge bei der Bundeswichtelarmee sind alle paar Moante mal, wenn überhaupt. Und Einsätze stehen, wie bereits gesagt auf nem völlig anderen Blatt.
Ist mir jetzt aber auch zu dumm. Du änderst deinen Ansatzpunkt wie es dir gerade gefällt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 14:24:41
Nochmal. Wenn ich mit meiner Kompanie auf ein Manöver gefahren bin, kam ich an und bezog meine Unterkunft. Beginnt nach Ende der Übungsinhalte mit Einnahme der Abendverpflegung bei der Bundeswehr mittlerweile "Freizeit", die mit dem Wecken am nächsten Morgen endet? Interessant.

Lehrgänge sind etwas völlig anderes. Darum geht es hier nicht. Da hat man seine normale Tagesarbeitszeit und danach Freizeit. Bei der Polizei wie bei der Bundeswehr.

Und warum du jetzt wieder mit "amüsieren" kommst, obwohl ich zuvor schon beschrieb, dass das nur erlaubt und gemacht wird, wenn man Freizeit hat, nicht aber im Rahmen der 1/3 oder 1:1 Regelung - keine Ahnung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 23.Februar 2018, 15:02:46
Nochmal. Wenn ich mit meiner Kompanie auf ein Manöver gefahren bin, kam ich an und bezog meine Unterkunft. Beginnt nach Ende der Übungsinhalte mit Einnahme der Abendverpflegung bei der Bundeswehr mittlerweile "Freizeit", die mit dem Wecken am nächsten Morgen endet? Interessant.

Lehrgänge sind etwas völlig anderes. Darum geht es hier nicht. Da hat man seine normale Tagesarbeitszeit und danach Freizeit. Bei der Polizei wie bei der Bundeswehr.

Und warum du jetzt wieder mit "amüsieren" kommst, obwohl ich zuvor schon beschrieb, dass das nur erlaubt und gemacht wird, wenn man Freizeit hat, nicht aber im Rahmen der 1/3 oder 1:1 Regelung - keine Ahnung.

Zitat
Nun klagte ein Beamter aus SH, dass der Aufenthalt im Hotel / in der Kaserne voll zu vergütende Dienstzeit sei (Aufenthalt in einer fremden Stadt fernab des privaten Umfeldes, Einschränkungen im Aufenthalt selbst (Freizeitaktivitäten kaum möglich) usw.). Er bekam Recht, das Gericht wertete einen solchen Aufenthalt als voll zu vergütende Bereitschaftszeit.

Darum kam ich darauf.
Und nein, es wird nicht nur bei "befohlener Freizeit" gemacht.
Wenn du möchtest suche ich dir gerne Erlebnisberichte von Polizeibeamten heraus.


Es geht nicht um "Manöver", sondern um innerdeutsche Aufträge (Einsätze)!
Aber ja, auch da gibt es dann zum Teil auf Übungen natürlich "befohlene Freizeit".
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?
Lehrgänge sehe ich ein.
Warum soll aber zwischen Personengruppen unterschieden werden?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Februar 2018, 15:04:40
Es geht hauptsächlich um eine Situation, meinetwegen kann man da auch Soldaten mit rein nehmen.
Das ändert nix am Grundproblem.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 23.Februar 2018, 15:17:05
Siehe oben. "Die dürfen das aber ich nicht." Zudem hat ein Gericht ja entschieden, dass das schlicht und ergreifend keine Freizeit ist. Egal was hier diskutiert wird. Es geht um den Umgang der Länder damit.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Shels am 28.Februar 2018, 15:27:32
Bräuchte Rat.
Gestern ist mein Wohnungstürschlüssel abgebrochen. Ich rief meinen Vermieter an, der dann auch kam, allerdings nichts ausrichten konnte. Auf seine Anweisung hin habe ich dann den Schlüsseldienst gerufen, der hat die Tür auf bekommen und musste das Schloss austauschen. Gesamtkosten 535 Euro.
Mein Vermieter weigert sich nun mir den Betrag, den ich natürlich vorgestreckt habe zu erstatten. Er meint, es sei ja nicht seine Schuld. Dabei hat sich das angebahnt, denn die Tür ging zuletzt immer schwerer auf und ich habe ihn mehrmals (leider nicht schriftlich) gebeten etwas wegen dem Schloss zu unternehmen.
Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir ein paar Tipps geben wie ich mich am besten verhalte?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 28.Februar 2018, 15:32:28
Da wirst keine Chance haben.

Schlüsselversicherung mit der Hausrat abgeschlossen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 28.Februar 2018, 15:33:38
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Shels am 28.Februar 2018, 15:37:29
Da wirst keine Chance haben.

Schlüsselversicherung mit der Hausrat abgeschlossen?
Nein, aber warum habe ich keine Chance? Ich kann ja nicht selbstständig das Schloss austauschen. Die Kosten sind ja nur entstanden weil mein Vermieter meine Hinweise ignoriert hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 28.Februar 2018, 15:40:47
Die Kosten sind entstanden, weil Du den Schlüssel im Schloß abgebrochen hast. Dass der Vermieter dafür ursächlich geworden ist, lässt sich wohl kaum nachweisen, wenn der Vermieter nicht gerade zugibt, dass er Deine Hinweise ignoriert hat.

Wird es tun? Gut. Tut er das nicht? Du hast keine Chance.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 28.Februar 2018, 15:41:02
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Shels am 28.Februar 2018, 15:46:19
Ok, danke euch für die Antworten. Ich habe zu ihm eigentlich ein gutes Verhältniss und werde mit ihm sprechen, vielleicht kommt er mir ja zumindest teilweise entgegen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 28.Februar 2018, 15:46:46
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 28.Februar 2018, 16:13:24
Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?

Das ist ja was schwammig mittlerweile.
In der Flpchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei.
Einige fordern ja auch grundsätzlich wieder Militär auch innerhalb der Landesgrenzen einsetzen zu dürfen. Aber gibt ja eh genug Ausnahmen wieder mittlerweile dafür was „Ausnahmesituationen“ sind.
Die wm 2006 empfand ich zumindest diesbezüglich nicht als Ausnahmesituation.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 28.Februar 2018, 16:28:59
Nur so aus Interesse. Hast Du dafür irgendwelche Belege?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Februar 2018, 16:54:47
Ok, danke euch für die Antworten. Ich habe zu ihm eigentlich ein gutes Verhältniss und werde mit ihm sprechen, vielleicht kommt er mir ja zumindest teilweise entgegen.
Ich würde mich eher wegen der Rechnung mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Die über 500€ sind ganz klar Wucher wenn die nicht neben dem Schloß auch noch die komplette Tür incl Rahmen ausgetauscht haben. Für die 500€ wäre ich vorbeigekommen um dir das Schloß zu knacken und in dem Preis wären Anfahrt, Rückfahrt, Übernachtung sowie ein Besuch im örtlichen Bordell für uns beide drin gewesen.
Ich hoffe das du nicht bar bezahlt sondern dir nur eine Rechnung hast geben lassen. Wenn die ihren Wucherpreis einklagen müssen macht es das gleich viel einfacher den Preis um 50-80% zu drücken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 28.Februar 2018, 17:13:31
Ok, danke euch für die Antworten. Ich habe zu ihm eigentlich ein gutes Verhältniss und werde mit ihm sprechen, vielleicht kommt er mir ja zumindest teilweise entgegen.
Ich würde mich eher wegen der Rechnung mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Die über 500€ sind ganz klar Wucher wenn die nicht neben dem Schloß auch noch die komplette Tür incl Rahmen ausgetauscht haben. Für die 500€ wäre ich vorbeigekommen um dir das Schloß zu knacken und in dem Preis wären Anfahrt, Rückfahrt, Übernachtung sowie ein Besuch im örtlichen Bordell für uns beide drin gewesen.
Ich hoffe das du nicht bar bezahlt sondern dir nur eine Rechnung hast geben lassen. Wenn die ihren Wucherpreis einklagen müssen macht es das gleich viel einfacher den Preis um 50-80% zu drücken.

This. Der Preis ist sittenwidrig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Februar 2018, 17:58:38
Ein Schloß wegen einem abgebrochenen Schlüssel zu knacken sowie zu ersetzen ist immer langwieriger und kostenintensiver als nur eine zugefallene Tür zu öffnen. Aber selbst mit einem teuren Sicherheitsschloß incl Schlüssel kommt man nicht über 1 Stunde Arbeitszeit und 200€ Gesamtkosten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 03:07:11
@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?

Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.

Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4

Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 01.März 2018, 08:11:47
Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 08:48:30
@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?

Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.

Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4

Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.

Doch

Ich würde dich bitten zu unterlassen dass ich Lüge.
Danke!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 09:01:16
Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.

Einsatz von Panzern und Tornados auch?
Ging dann wohl nur aus jux und dollerei vors Bundesverfassungsgericht.

Wie ich schon sagte, sind die Aufgaben seit Jahren extrem schwammig und natürlich werden Soldaten zur Sicherung eingesetzt, genauso wie Panzer und Tornados.

Wirklich Lust habe ich auf die Diskussion nicht mehr nachdem Tony cottee einfach mal mich als Lügner hinstellt. Daher werde ich mir auch nicht die Zeit nehmen und mit belegen drauf eingehen.
Man muss ja nur googeln :D damit einem die Ergebnisse passen. Recherche ist ja dann doch Zuviel.

Und das von jemanden der sich so extrem über die Diskussionskultur echauffiert. Daumen hoch
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 01.März 2018, 09:09:17
Meinst du den G8 Gipfel? Aufklärungsflüge durch unbewaffnete Tornados? Aufklärungseinsätze durch unbewaffnete Fenneks? Oder die drei unbewaffneten Fuchs-Transportpanzer, die man beim G20 in Hamburg bereit hielt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 09:18:44
Lies doch einfach meinen verlinkten Artikel. Du schreibst einfach Dinge, die nicht stimmen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 01.März 2018, 09:40:34
@Flyinguwe:
Wenn deine Belege so einfach bei Google zu finden sind, warum bist du dann nicht in der Lage die Links zu kopieren und hier einzufügen? Das dauert nichtmal eine Minute wenn es so einfach ist wie du behauptest.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.März 2018, 09:55:23
Gesamtkosten 535 Euro.

Was für ein ripoff mal wieder. Unglaublich, wie dreist diese Schlüsseldienste sind, das ist doch die totale Abzocke. Zu deinem Problem kann ich dir nicht viel Hoffnung machen, das wirst du imho selber bezahlen müssen, denn du hast den Schlüssel abgebrochen und du hast den Schlüsseldienst geholt. Wenn du Zeugen hast, dass du den Vermieter aufgefordert hast, das Schloss zu tauschen, dann könntest du es auf einen Prozess anlegen, freiwillig wird der Vermieter wohl nicht zahlen. Solche Prozesse enden auch oft mit einem Vergleich, du könntest ihm ja vorab anbieten, die Kosten zu teilen. Tut dann nicht ganz so weh.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.März 2018, 09:58:58
Mich würde so ein link zu einem Bundeswehreinsatz bei Fußballspielen als Wachdienst auch interessieren, davon habe ich noch nie gehört.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 10:08:34
Der verlinkte Artikel der Bundeswehr (also ganz sicher kein Fakenews) von mir erklaert sehr anschaulich auch fuer juristische Laien, warum es das nicht gab, nicht gibt und auch niemals geben wird, solange unsere Verfassung Gueltigkeit hat.

Es gibt keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland bei Fussballspielen, bei Staatsbesuchen oder in der Fluechtlingskrise. Es ist schlicht verboten und das aus gutem Grund.

Der Artikel stellt das so glasklar und hervorragend dar, dass ich hier gar niemanden als Luegner bezeichnen muss (was ich im Uebrigen auch nicht getan habe, wenn man meine Postings aufmerksam liest).

Es ist schlicht nicht wahr was flyinguwe hier trotz Nachfrage meinerseits behauptet. Und da gibt es nichtmal einen Interpretationsspielraum.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 10:18:06
@Flyinguwe:
Wenn deine Belege so einfach bei Google zu finden sind, warum bist du dann nicht in der Lage die Links zu kopieren und hier einzufügen? Das dauert nichtmal eine Minute wenn es so einfach ist wie du behauptest.

Um 16:28 fragt Tony Cottee nach belegen, um 3:07 Uhr stellt er mich als Lügner hin.

Sorry, mein Faxgerät war kaputt um die Kündigung bei meinem Arbeitgeber, meinen Sohn zur Adoption freizugeben und die Scheidungsdokumente einzureichen, damit ich mich ausreichend schnell um geforderte Belege kümmern kann.

@Doc Synder
Ich meine G8 Gipfel, G20 Gipfel, WM2006, Flüchtlingshilfe und diverse Staatsbesuche.
Und wie kommst du darauf, dass die Soldaten unbewaffnet waren? Ich rede von Sicherungseinsätzen von Gebäuden und eben genau diese Aufklärungs- und Beobachtungsaufgaben mit Kampfjets und Fenneks, korrekt.
Aber das ist natürlich dann wieder was ganz anderes.

Ausgangssatz von mir: "ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?" und "In der Flüchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei."

Sie sind bewaffnet und sie übernehmen Sicherungs-, Beobachtungs- und Aufklärungsaufgaben. Ob es rechtlich okay ist, legtimiert oder sonstwas habe ich nirgendwo erwähnt und ist mir ziemlich egal. WM2006 weiss ich sogar aus eigener Erfahrung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 10:19:25
Der verlinkte Artikel der Bundeswehr (also ganz sicher kein Fakenews) von mir erklaert sehr anschaulich auch fuer juristische Laien, warum es das nicht gab, nicht gibt und auch niemals geben wird, solange unsere Verfassung Gueltigkeit hat.

Es gibt keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland bei Fussballspielen, bei Staatsbesuchen oder in der Fluechtlingskrise. Es ist schlicht verboten und das aus gutem Grund.

Der Artikel stellt das so glasklar und hervorragend dar, dass ich hier gar niemanden als Luegner bezeichnen muss (was ich im Uebrigen auch nicht getan habe, wenn man meine Postings aufmerksam liest).

Es ist schlicht nicht wahr was flyinguwe hier trotz Nachfrage meinerseits behauptet. Und da gibt es nichtmal einen Interpretationsspielraum.

Jo stimmt, gibt kein SPielraum, die Gerichte befassen sich nur aus Spass damit. Du hast Recht!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 10:44:30
Das ist jetzt schon ziemlich dreist. Ich liefere Belege, dass das was Du behauptest illegal ist, nicht passiert und nicht passieren wird.

Die Belege liefert die Bundeswehr selbst. Die geht sogar explizit auf Deine Beispiele (Fussballspiele und Fluechtlinge) ein und legt dar, warum das was Du behauptest nicht erlaubt ist und wie eng die Grenzen eines hoheitlichen Einsatzes der Bundeswehr im Inneren sind und dass das hoffentlich nie geschehen wird. Ausserdem wird dargelegt was getan wird und erlaubt ist. Naemlich logistische Hilfe und gerade keine polizeilichen (hoheitlichen) Aufgaben, die z.B. das Tragen oder gar Nutzen einer Waffe rechtfertigen wuerden.

Wie Du immer noch steif und fest behaupten kannst, dass die Bundeswehr bewaffnet Aufgaben im Inland uebernommen hat, das ist schon aussergewoehnlich ignorant.

Selbst fuers Internet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 01.März 2018, 10:44:56
Da wurden Bundeswehreinrichtungen durch bewaffnete Soldaten geschützt. Beispiel G20. Oder die Sanitätsbereiche bei G8 (hatte selbst Kontakt mit den dort eingesetzten Feldjägern). Das passiert täglich an jedem Standort in Deutschland und ist garantiert kein hier diskutierter Einsatz der Bundeswehr im Inland. Bewaffnete Soldaten an Fußballstadien oder sonstwo in der Öffentlichkeit gab es nicht.

Die Aufklärungseinsätze am Boden und in der Luft - die Tornados trugen kein Waffensystem, die Bordkanonen waren nicht aufmunitioniert (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/bvg10-035.html). Die Waffensysteme der Fenneks waren ebenfalls demontiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 01.März 2018, 11:01:55
Wir haben hier imho ein schönes Beispiel der zahlreichen Internetdiskussionen, die im Moment unsere Gesellschaft beherrschen: B stellt eine Behauptung auf, A widerlegt diese und untermauert seine Antithese mit Belegen, aber A bleibt einfach bei seiner Meinung und weicht lieber auf die persönliche Ebene aus.

Finde ich schwach, Uwe.

Ich selbst habe weder vom Einsatz von Panzerverbänden noch der Luftwaffe im Inland gehört, bewaffnet schon gar nicht. Mehr als die mit IR-Kameras ausgerüsteten ECR-Tornados, die nach einer vermissten Person suchten, sehe ich nicht. Ich wäre an einem Beleg für Deine Behauptung dankbar.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 11:07:44
@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 11:12:58
Ganz ehrlich, Uwe. Ich verstehe, dass es schwer ist aus der Nummer wieder raus zu kommen und ich gestehe auch gerne ein, dass meine Nachfragen nicht ganz fair waren, weil ich schon zum Zeitpunkt der Nachfrage wusste, dass Du keine Belege liefern kannst, weil es schlicht keine gibt.

Belassen wir es doch bitte einfach dabei. Niemand verdreht Ablaeufe, niemand will irgend jemandem etwas Boeses und es gab auch keine bewaffneten Einsaetze der Bundeswehr im Inland.

Du hast Dich verrant. Ehrlich. Du musst Dich auch nicht rechtfertigen oder gar entschuldigen, aber ich bitte Dich kuenftig solche Aussagen, die Du im Brustton der Ueberzeugung triffst, einfach zu ueberpruefen. Spaetestens, wenn jemand explizit nachfragt, sollten Dir Zweifel kommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 11:21:25
Und ich bitte Dich weiterhin es zu unterlassen mir irgendwas zu unterstellen. Ehrlich. Du brauchst dich auch nicht entschuldigen oder weiter rechtfertigen.
Ich habe nun mehrfach angemerkt, dass ich auf dein ach so hohes DIskussionsniveau keinen Nerv habe. Belege zu fordern ist ja absolut okay, nach 10 Stunden ohne Antwort dann aber jemanden als Lügner hinstellen zu wollen - Chapeau! :D

Und mir was bewusst, dass es dir bewusst war. Ich brauche nix überprüfen. Ich war selbst dabei und finde nach 1 Minuten Recherche die Belege dazu.
Ich habe aber schlichtweg kein Interesse daran mit dir zu diskutieren und ich beharre eben auch nicht drauf in einem Internetforum mein Recht zu bekommen, ist mir schlichtweg zu unwichtig.

Und klar wurde der Ablauf verdreht.
Du hast Belege gefordert, danach behauptet ich hätte keine und ich habe mich ausgeklingt. Das war der Ablauf.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 11:26:33
Okay. Schade. Aber das ist hoffnungslos. Ich wünsche Dir viel Glück für die Zukunft.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Frosch am 01.März 2018, 11:27:29
Ist das aus der damaligen Meldung zum G20-Gipfel abgeleitet, in der irgendwelche Journaille-isten vom Bundeswehreinsatz faselten, weil sie 3 fahrende Transportpanzer in Hamburg gesehen hatten ?

Selbst die TAZ, der man nun nicht wirklich Bundeswehrbegeisterung nachsagen kann und die immer ein Kommentarplätzchen für Systemgegner hat, berichtet deutlich Anderes.

http://www.taz.de/!5423100/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 01.März 2018, 11:38:16
@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.

Damit fängt alles an:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Tony fragt nach, ob Du gemaint hast, dass Soldaten bewaffnet innerdeutsche Einsätze absolvieren. Daraufhin Deine Antwort:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

A, der eine Behauptung aufstellt, bist also Du. Tony fragt noch mal nach und Du weitest Deine Behauptung aus:

Wo soll der Unterschied sein ob ein Polizist eine Demo überwacht oder ein Soldat einen Staatsempfang, Länderspiele oder sonstiges bewacht?


Die Bundeswehr bewacht Länderspiele? Bewaffnet?

Ja

Ehrlich wahr? Verstösst das nicht gegen das Grundgesetz?

Das ist ja was schwammig mittlerweile.
In der Flpchtlingskrise unterstützte das Militär auch (bewaffnet) die Polizei.
Einige fordern ja auch grundsätzlich wieder Militär auch innerhalb der Landesgrenzen einsetzen zu dürfen. Aber gibt ja eh genug Ausnahmen wieder mittlerweile dafür was „Ausnahmesituationen“ sind.
Die wm 2006 empfand ich zumindest diesbezüglich nicht als Ausnahmesituation.

Tony fragt daraufhin nach Fakten:

Nur so aus Interesse. Hast Du dafür irgendwelche Belege?

In einem Folgeposting - ohne dass Du geantwortet hast - stellt er selbst einen Beleg zur Verfügung, der das Gegenteil beweist. DocSnyder untermauert das noch:

@Flyinguwe: Du hast keine Belege dafuer, dass die Bundeswehr bewaffnet die Polizei in der sogenannten Fluechtlingskrise unterstuetzt hat oder gar bewaffnet einen Staatsbesuch bewacht (was das Wachbataillon ist, kannst Du ja mal googlen) oder noch besser bewaffnet ein Laenderspiel "bewacht", oder?

Ich frage nur, damit ich das nachvollziehen kann. Denn bisher glaube ich, dass Du hier einfach ganz bewusst alternative Fakten rausposaunst und es dafuer gar keine Belege gibt, weil das einfach nicht passiert ist.

Die Bundeswehr darf das naemlich gar nicht. Und die Bundeswehr selbst weiss das natuerlich auch und stellt es auf ihrer eigenen Homepage sogar sehr nachvollziehbar dar. Sie gehen sogar explizit auf Deine Beispiel Fluechtlinge und Fussballspiele ein:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/auftrag/katastrophenhilfe/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYwcXUz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmWEeaqIfrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERAOVKHfQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q227U4

Also bitte hoer doch auf hier etwas als Fakt hinzustellen, was verfassungsrechtlich sogar verboten ist und sogar auf Nachfrage noch frech zu behaupten, dass das so sei. Ein wenig Recherche im Internet reicht auch fuer Laien, um heraus zu finden, dass das
Unsinn ist, was Du da schreibst.

Deine Reaktion darauf ist diese:


[...]

Doch

Ich würde dich bitten zu unterlassen dass ich Lüge.
Danke!

Im Anschluss daran weitest Du erneut aus um Tornados und Panzer - und außerdem um persönliche Äußerungen gegenüber Tony.

Das Übernehmen polizeilich-hoheitlicher Aufgaben im Inland durch die Bundeswehr gab es bislang nicht und wird es hoffentlich auch nie geben. Die Bereitstellung des Sanitätsdienstes, mobiler ABC-Labore oder Teilen der eigenen Infrastruktur und Transportkapazitäten ist definitiv etwas ganz anderes.

Einsatz von Panzern und Tornados auch?
Ging dann wohl nur aus jux und dollerei vors Bundesverfassungsgericht.

Wie ich schon sagte, sind die Aufgaben seit Jahren extrem schwammig und natürlich werden Soldaten zur Sicherung eingesetzt, genauso wie Panzer und Tornados.

Wirklich Lust habe ich auf die Diskussion nicht mehr nachdem Tony cottee einfach mal mich als Lügner hinstellt. Daher werde ich mir auch nicht die Zeit nehmen und mit belegen drauf eingehen.
Man muss ja nur googeln :D damit einem die Ergebnisse passen. Recherche ist ja dann doch Zuviel.

Und das von jemanden der sich so extrem über die Diskussionskultur echauffiert. Daumen hoch

Und zum Abschluss dann das:

@DocSynder
Ich schreibe nirgendwo von bewaffneten Fahrzeugen.

@Heninngway
Nein, der Ablauf war folgender:
A stellt "Behauptung" auf, B fragt nach Belegen, B behauptet A lügt, A steigt aus der Diskussion aus, C verdreht den Ablauf.

Find ich schwach, Henningway.

Der Ablauf, wie von Dir beschrieben, ist sogar richtig so. Nur verdrehe ich nichts. Das Wort "Lüge" ist auch zuerst von Dir gefallen und ja, Du musst Dir schon den Vorwurf gefallen lassen, Falschmeldungen zu verbreiten, wenn Du gewünschte Belege dafür einfach nicht beibringst. Dass Du dann gleich auf die persönliche Schiene aufspringst, ist leider eine vielgesehene Reaktion, wenn man in einer schwachen Diskussionsposition ist. Warum machst Du das? Du prangerst dann noch das Diskussionsniveau an, nur frage ich mich, was Dir daran mißfällt? Ein Diksussionspartner untermauter sein Argument mit einem Beleg, Du tust das aber - auch auf Nachfrage - nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 12:00:33
Kann er ja auch untermauern und dann mit seinem Fazit ganz eventuell warten bis ich mich dazu geäußert habe?! So kenne ich diskussionsverläufe in Firmen und Familien. Man wirft sich den Ball hin und her in bildet Sich DANN meinungen.

Und klar verdrehst du den Ablauf, gibst mir doch sogar recht.


Und ich werde persönlich?
Zitat: bisher glaube ich du posaunst ganz bewusst Alternative Faltern heraus .

Und das passierte nachdem ich mich nicht geäußert habe! Ist das also die von dir vielgesehene Reaktion?
Weil ich nicht innerhalb von 10 Stunden antworte? :D
Das tut mir natürlich extrem leid :D

Kann es sein dass du nur liest was du lesen willst? Was sonst als lügen sind denn Alternative Fakten? :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 01.März 2018, 12:00:51
Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 01.März 2018, 12:15:02
Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D

Kann ich nur zustimmen. Aber Flyinguwe um dir deine Arbeit abzunehmen, da du es ja anscheinend nicht hin bekommst, weil du viel mehr damit beschäftigt bist die beleidigte Leberwurst zu spielen, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon ohne Rechtliche Grundlage im Inland eingesetzt. Zur Katastrophenhilfe bei der Sturmflut 1962 in Hamburg. Für diesen Fall wurde in das Grundgesetz 1968 zwei eng begrenzte Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen:
-Die "Katastrophenhilfe" (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz)
-Der sogenannte "Innere Notstand" (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz)

Trotzdem lieber Flyinguwe hast du die Frage immernoch nicht beantwortet wo "bewaffnete" Soldaten zum Schutz von Fußballspielen eingesetzt wurden. Du schreibst ja sogar von laufenden Rechtsverfahren, da müsste es doch ein leichtes sein Quellen dafür zu liefern. Und nein ein hinterfragen stellt dich nicht gleich als Lügner da, nur will man deine Meinung auch nachvollziehen können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AntiAdd am 01.März 2018, 12:18:26
Kann er ja auch untermauern und dann mit seinem Fazit ganz eventuell warten bis ich mich dazu geäußert habe?! So kenne ich diskussionsverläufe in Firmen und Familien. Man wirft sich den Ball hin und her in bildet Sich DANN meinungen.

Und das passierte nachdem ich mich nicht geäußert habe! Ist das also die von dir vielgesehene Reaktion?
Weil ich nicht innerhalb von 10 Stunden antworte? :D
Das tut mir natürlich extrem leid :D

Dann hast du ja jetzt schon seit einiger Zeit die Möglichkeit dazu dich zu äußern. Und endlich mal deine ach so einfach zu findenden Quellen auch hier mal anzugeben. Und sag nicht, dass du keine Lust mehr hast hier zu diskutieren, dafür antwortest du bisher doch sehr oft und zu allem; nur zu Quellen nicht.

Bisher hat nur eine Seite ihre Behauptungen auch mit Quellen belegen können. Für mich als an der eigentlichen Diskussion Unbeteiligten ist es da nicht weiter schwer, wem ich hier die Aussagen glaube und bei wem ich sehr skeptisch bin.

Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 12:21:51
Ich frage mich schon seit Tagen warum ihr eigentlich immer noch mit dem Typen diskutiert. In diversen Threads. Einmal hat mir gereicht...  ;D

Kann ich nur zustimmen. Aber Flyinguwe um dir deine Arbeit abzunehmen, da du es ja anscheinend nicht hin bekommst, weil du viel mehr damit beschäftigt bist die beleidigte Leberwurst zu spielen, die Bundeswehr wurde tatsächlich schon ohne Rechtliche Grundlage im Inland eingesetzt. Zur Katastrophenhilfe bei der Sturmflut 1962 in Hamburg. Für diesen Fall wurde in das Grundgesetz 1968 zwei eng begrenzte Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr geschaffen:
-Die "Katastrophenhilfe" (Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz)
-Der sogenannte "Innere Notstand" (Artikel 87a Absatz 4 Grundgesetz)

Trotzdem lieber Flyinguwe hast du die Frage immernoch nicht beantwortet wo "bewaffnete" Soldaten zum Schutz von Fußballspielen eingesetzt wurden. Du schreibst ja sogar von laufenden Rechtsverfahren, da müsste es doch ein leichtes sein Quellen dafür zu liefern. Und nein ein hinterfragen stellt dich nicht gleich als Lügner da, nur will man deine Meinung auch nachvollziehen können.

Ein hinterfragen nicht.
Ein ich glaube du lieferst bewusst Alternative Fakten schon.
Und nein, ich schrieb auch nix zu laufenden Verfahren bzgl Länderspiele.

Und ja, die beiden Ergänzungen des GG sind mir bekannt. Hätte ich auch erwähnt und wäre dann auf jeden konkreten Fall eingegangen.
Aber ich möchte nicht bewusst noch mehr Alternative Fakten liefern. Beleidigte Leberwurst spielen kostet weniger Zeit.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 01.März 2018, 12:27:11
Ja das zeigst du wirklich Eindrucksvoll. Aber dann wundern das man nicht ernst genommen wird.  ::) ::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DeDaim am 01.März 2018, 12:27:25
Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.

This. Ich würde auch gerne eine Quelle zu deinen Aussagen sehen. Sollte das etwas sein, das an mir bislang völlig vorüber gegangen ist, wäre ich dir für ein paar dahingehende Belege dankbar. Darüber hinaus wäre es für dich ja so ein Leichtes, die anderen Diskussionsteilnehmer von deiner Position zu überzeugen und den Vorwurf abzuwehren, du würdest alternative Fakten präsentieren.

Edit: Ich habe jetzt mal in meiner Suchmaschine (ixquick) "Bundeswehr bewaffneter Einsatz Inland" eingegeben, nachdem du ja meintest, es sei einfach zu finden. Wirklich viel kam dabei nicht heraus und dabei gar nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Alles was ich gefunden habe, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht, waren ein Artikel zu einem Urteil des BVerfG (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/bundesverfassungsgericht-militaer-inland) und einer Übung von Polizei und Militär (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/innere-sicherheit-bundeswehr-polizei-antiterroreinsatz-uebung) (im Falle eines Terroranschlages). Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zu dem Thema übrigens eine gute Übersicht (http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/254178/einsatz-im-innern).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 01.März 2018, 12:36:11
Lasst doch einfach gut sein, macht doch keinen Sinn.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 12:46:51
Also bitte: Wenn du Quellen hast, dass die BW im Indland bewaffnete Einsätze gefahren ist, dann würde mich das doch sehr interessieren (und andere hier sicher auch) und ich würde mich durch deine Quellen gerne weiter dahingehend informieren.

This. Ich würde auch gerne eine Quelle zu deinen Aussagen sehen. Sollte das etwas sein, das an mir bislang völlig vorüber gegangen ist, wäre ich dir für ein paar dahingehende Belege dankbar. Darüber hinaus wäre es für dich ja so ein Leichtes, die anderen Diskussionsteilnehmer von deiner Position zu überzeugen und den Vorwurf abzuwehren, du würdest alternative Fakten präsentieren.

Edit: Ich habe jetzt mal in meiner Suchmaschine (ixquick) "Bundeswehr bewaffneter Einsatz Inland" eingegeben, nachdem du ja meintest, es sei einfach zu finden. Wirklich viel kam dabei nicht heraus und dabei gar nichts, was deine Aussagen untermauern würde. Alles was ich gefunden habe, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht, waren ein Artikel zu einem Urteil des BVerfG (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/bundesverfassungsgericht-militaer-inland) und einer Übung von Polizei und Militär (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/innere-sicherheit-bundeswehr-polizei-antiterroreinsatz-uebung) (im Falle eines Terroranschlages). Die Bundeszentrale für politische Bildung hat zu dem Thema übrigens eine gute Übersicht (http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/254178/einsatz-im-innern).

Ich melde mich bei dir via PN sobald ich Zeit habe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 01.März 2018, 12:54:31
Es geht hier halt auch nicht um den Kommandanten eines Aufklärungs- oder Transportpanzers, der seine P8 umgeschnallt hat...es geht um Soldaten, die im Umfeld von öffentlichen Großveranstaltungen dazu bereit stehen, ihre "Kriegswaffen" zum Schutz dieser Veranstaltung einzusetzen.

Ich war lange genug bei der Bundeswehr und bin seit Jahren in einer bundesweit in entsprechenden Lagen eingesetzten Polizeieinheit, um das ausschließen zu können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 01.März 2018, 13:05:19
https://www.welt.de/satire/article108664378/Endlich-Bundeswehr-Einsaetze-bei-Laenderspielen.html

Hier ist der Beweis!

Wer kann denn da noch zweifeln  :laugh:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 13:17:27
Es geht hier halt auch nicht um den Kommandanten eines Aufklärungs- oder Transportpanzers, der seine P8 umgeschnallt hat...es geht um Soldaten, die im Umfeld von öffentlichen Großveranstaltungen dazu bereit stehen, ihre "Kriegswaffen" zum Schutz dieser Veranstaltung einzusetzen.

Ich war lange genug bei der Bundeswehr und bin seit Jahren in einer bundesweit in entsprechenden Lagen eingesetzten Polizeieinheit, um das ausschließen zu können.

Ja, gut, danke dass du definierst wo es "hier" drum geht.  :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 13:21:07
Vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben und sich die Mühe gegeben haben, hier eine Diskussion zu führen. Wenn ich die letzten Postings (mal ausgenommen von dem immer noch strampelnden flyinguwe) so lese gibt mir das zumindest ein wenig den Glauben an das MTF zurück.

Ich glaube allerdings wirklich, dass wir es jetzt dabei belassen sollten. Überzeugen lassen wird sich Uwe nicht mehr und wir drehen uns im Kreis und dann sollte man ihm vielleicht nicht auch noch Bestätigung dadurch geben, dass man auf die haltlosen Behauptungen auch noch eingeht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 13:28:13
Und gleich schiesst Henningway wieder um die Ecke und behauptet ich greife irgendwas persönliches aus. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bloody am 01.März 2018, 13:45:29
Ganz ehrlich, warum postest du hier die ganze Zeit, aber um EINMAL deine angeblichen "Quellen", die man ja sofort googlen kann, zu posten, "fehlt dir die Zeit" oder dafür ist die Diskussionskultur nicht fein genug. Ganz ehrlich, das ist super peinlich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 01.März 2018, 13:47:38
Muss ich nicht, Uwe, das hast Du mit Deinem Posting schon alleine gemacht  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 14:32:42
Ganz ehrlich, warum postest du hier die ganze Zeit, aber um EINMAL deine angeblichen "Quellen", die man ja sofort googlen kann, zu posten, "fehlt dir die Zeit" oder dafür ist die Diskussionskultur nicht fein genug. Ganz ehrlich, das ist super peinlich.

Weil mich die Diskussion darüber mit "euch" nicht mehr interessiert. Habe ich mehrfach geschrieben. Also werde ich sie sicherlich erneut befeuern.
Wo schreibe ich, dass mir die Zeit fehlt? Ich schrieb in der Vergangenheitsform, als ich die Frechheit besass nicht in dem von Tony Cottees bestimmten Zeitrahmen zu antworten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 01.März 2018, 14:37:08
Nur eine Rückfrage sei mir noch gestattet: Gehst Du gerne zur IAA und fährst Fernbus?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: veni_vidi_vici am 01.März 2018, 15:26:22
Nur eine Rückfrage sei mir noch gestattet: Gehst Du gerne zur IAA und fährst Fernbus?

Diese Frage ist dir wohl so reingepurzelt.
Ich fühlte mich auch ein wenig an Holsten erinnert.

LG Veni_vidi_vici
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 01.März 2018, 15:37:40
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 01.März 2018, 16:10:24
Nur eine Rückfrage sei mir noch gestattet: Gehst Du gerne zur IAA und fährst Fernbus?

Dein persönliches Interesse klärt man via PN.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Der Baske am 01.März 2018, 16:37:01
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.

Und wer ist die Nr. 1?
 :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 01.März 2018, 16:48:17
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.

Und wer ist die Nr. 1?
 :police:

Das kann Maddux jetzt nicht lesen.

 :P ;D ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 01.März 2018, 17:05:19
Großartige Antwort, Maddux! Made my day.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 01.März 2018, 17:13:58
Er ist jetzt die Nummer 2 auf meiner Ignoreliste. Dann muss ich mir seine Trollkommentare nichtmehr durchlesen.

Und wer ist die Nr. 1?
 :police:

Das kann Maddux jetzt nicht lesen.

 :P ;D ;)

 ;D
Der komische Troll mit der falschen Schreibweise von Pep Guardiola. Aber der dürfte eh im Forum permabanned sein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 01.März 2018, 20:46:58
Hmm, @flyinguwe, ich hab jetzt auch mal ein wenig gegoogelt, aber außer dem "Vorhaben, Soldaten während der WM auch für Polizei-Aufgaben einzusetzen", habe ich nichts gefunden.

http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball-wm-2006/nachrichten/fussball-wm-union-beharrt-auf-bundeswehr-einsatz-beim-objektschutz-1304796.html

Selbst in diesem Artikel steht schon, im letzten Abschnitt, was du nicht wahrhaben willst:

Zitat
Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), hält einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM beim Objektschutz für ausgeschlossen. Robbe sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“, es gelte weiterhin der Status quo, „daß die Bundeswehr nicht im Inland über die Amtshilfe hinaus eingesetzt werden darf“.

Auch bei Wikipedia steht etwas dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fball-Weltmeisterschaft_2006#Sicherheit

Zitat
Der von CDU und CSU im Vorfeld des Turniers in die Diskussion gebrachte Einsatz der Bundeswehr im Innern wurde dagegen nicht verwirklicht. Die Sicherheit an den Spielorten und auf den öffentlichen Plätzen wurde durch eine verstärkte Polizeipräsenz und durch private Sicherheitsfirmen gewährleistet, die sowohl in den Stadien als auch im Rahmen des Public Viewing Kontrollen vornahmen und die Mitnahme gefährlicher Gegenstände untersagten.

Da du darauf bestehst, dies selbst miterlebt zu haben und Tony dich bisher nicht als Lügner hingestellt hat (obwohl von dir behauptet), bin ich geneigt, das nun selbst zu tun.
Vllt. hast du damals auch einfach nur Polizisten mit Soldaten verwechselt? Zu viel Alkohol? Nicht genau hingeschaut?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 01.März 2018, 21:17:16
Ich möchte euch darum bitten, anderen gegenüber keine Unterstellungen zu machen und es bei den Fakten zu belassen, die in diesem Fall für sich sprechen sollten. Danke! :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 02.März 2018, 01:24:27
Stimmt. Holsten. Der war auch HSV-Fan. Aber zumindest in meiner Erinnerung deutlich cleverer.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DeDaim am 02.März 2018, 15:25:19
Ich hoffe, das war jetzt die viertel- bis halbjährliche MTF-Eskalation. Wenn es das war, sind wir diesmal glimpflich davon gekommen. ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Octavianus am 02.März 2018, 15:30:52
Stimmt. Holsten. Der war auch HSV-Fan. Aber zumindest in meiner Erinnerung deutlich cleverer.
Das musste nun wirklich nicht noch sein, deshalb gibt es für diese unnötige Provokation (und die Missachtung eines Moderationshinweises) eine Verwarnung.

Bitte schont meine und eure Nerven ein wenig und lasst die Sache einstweilen ruhen. Viel Neues wird vermutlich nicht mehr zum Thema hinzugefügt werden können, weshalb ich die sachliche Auseinandersetzung aktuell in einer Sackgasse sehe. Danke für euer Verständnis! :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 02.März 2018, 16:06:15
Sehe ich ein. Gelb für nachhakeln akzeptiere ich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 23.März 2018, 13:51:44
Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Funker Hornsby am 23.März 2018, 15:26:23
Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

Alles angeben und wenn möglich belegen.
Mehr als abziehen können sie es sowieso nicht.

Ich reiche seit Jahren "zuviel" ein. Probleme gabs nie, höchstens das sie manches nicht anerkennen und deshalb dann rauslassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 23.März 2018, 20:00:55
Ich habe mal eine Frage zum Steuerrecht:

1. Aktuell sitze ich gerade an meiner Einkommensteuererklärung und komme, durch das Internet, auf keinen grünen Zweig..
Ich bin ehrenamtlicher Trainer und hab eine "Spendenbescheinigung" bekommen die ich geltend machen kann. Der Betrag übersteigt nicht die Höhe der Übungsleiterpauschale von 2400 €. Kann ich jetzt nun doch noch die 720 € "Ehrenamtpauschale" geltend machen?

1. Kann ich die Fahrten zu den Auswärtsspielen und zum Training absetzen? Was ist mit den Trainingssachen ( Mappe, Pfeife, Tainingsanzug ect.) ?

Alles angeben und wenn möglich belegen.
Mehr als abziehen können sie es sowieso nicht.

Ich reiche seit Jahren "zuviel" ein. Probleme gabs nie, höchstens das sie manches nicht anerkennen und deshalb dann rauslassen.

Seit letztem Jahr gibt es keine Belegpflicht im Voraus mehr. Wenn die was von dir belegt haben wollen, kommen sie auf dich zu.

Du kannst nur die Spendenbescheinigung geltend machen, damit ist alles (Fahrten, Material, etc...) abgegolten. Du könntest das nur absetzen, wenn du eben die Spendenbescheinigung nicht geltend machst, sondern dir die 2400€ auszahlen lässt und versteuern würdest. Das würde aber dein Verein nicht mitmachen, weil der das gar nicht zahlen könnte.

Also, Spendenbescheinigung einreichen und gut.

Quelle: mein Dad ist Steuerinspektor.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.April 2018, 16:55:57
Geht um ne Banküberweisung.
Mir hat jemand Geld geschickt, das definitiv nicht für mich bestimmt ist. Anhand meiner Kontoauszüge bekomme ich aber nur einen Namen raus. Ich hatte ihm vor einigen Tagen etwas verkauft, vermutlich hat er jetzt etwas anderes gekauft und versehentlich meine Daten eingegeben. Leider habe ich nach der abgeschlossenen Transaktion bereits alle seine Daten und unsere Kommunikation gelöscht.
Bin ich verpflichtet da nachzuforschen? Geht das überhaupt? (Kontaktdaten, Kontodetails)
Ist nicht so, dass ich das Geld einfach behalten will, aber ich hab besseres zu tun als potenziell Stunden darauf zu verwenden seine Kontaktdaten herauszufinden weil er einen Fehler gemacht hat.
Es geht halt auch um "nur" 20 Euro.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 01.April 2018, 17:36:55
Ich würde bei meiner Bank anrufen und fragen, ob sie das für mich zurücküberweisen könnten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 01.April 2018, 18:39:50
Bin ich verpflichtet da nachzuforschen?

Verpflichtet nicht, aber du darfst das Geld im Gegenzug nicht behalten, was du aber auch ja gar nicht vorhattest. Stichwort "Ungerechtfertigte Bereicherung". Normalerweise müsste er aktiv werden und eine Rücküberweisung in die Wege leiten. Wie lange er allerdings dafür Zeit hat, weiss ich jetzt nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.April 2018, 18:48:14
Ist halt ne reine Onlinebank. Es gibt ne Hotline, aber da hing ich letztes mal als ich was hatte ne Ewigkeit in der Warteschleife.


Edit: Ich hab mir dann doch mal 15 Minuten Zeit genommen und konnte seine Kontaktdaten rekonstruieren. Habe ihn angeschrieben und mal sehen was kommt.


Edit 2: Alles erledigt ich hab ihm sein Geld zurück geschickt. Es war wie ich dachte, er hatte sich vertan.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 16.April 2018, 13:44:55
Kurze steuerliche Frage.
Eine Übernachtungspauschale erhalte ich nur, wenn ich die Hotelkosten nicht vom Arbeitgeber erstattet bekomme, oder?
Oder wenn ich halt bei einem Freund übernachtet habe?!

Ich kriege nicht die Hotelkosten + Übernachtungspauschale, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Frosch am 17.April 2018, 09:25:48
Ja,

wenn die Übernahme der Hotelkosten als betrieblich veranlaßt angesehen wird bzw.im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, also nicht bei Incentive-Reisen. Achtung, Verpflegungsmehraufwendugenn werden ggf. gekürzt, wenn in den Hotelkosten ggf. Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) enthalten sind.

Quelle: bin StB
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Flyinguwe am 17.April 2018, 16:25:45
Ja,

wenn die Übernahme der Hotelkosten als betrieblich veranlaßt angesehen wird bzw.im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, also nicht bei Incentive-Reisen. Achtung, Verpflegungsmehraufwendugenn werden ggf. gekürzt, wenn in den Hotelkosten ggf. Kosten für Mahlzeiten (z. B. Frühstück) enthalten sind.

Quelle: bin StB

Danke, hab mich nun doch direkt an die Buchhaltung damit gewandt  ;D
Bestätigen aber deine Aussage.
Wäre ich man wenigstens frühstücken gegangen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.April 2018, 11:58:50

Grüßt euch zusammen,

bin gerade dabei meinen Job, aus persönlichen Gründen, zu kündigen, da ich mich in nächster Zeit leider vorrangig um private Dinge kümmern muss.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Sommer/Spätsommer (in ca. 3 Monaten) dort wieder anfangen zu können, wenn alles gut läuft. Mir ist auch bewusst, dass ich von der Arbeitsagentur eine Sperre auferlegt bekommen würde, womit ich mich auch arrangiert habe.

Auf was ich in nächster Zeit jedoch erstmal verzichten kann ist, dass ich mich nun mit Bewerbungsschreiben oder anderen Terminen (Vom Amt aus) herumquälen muss, da ich vernommen habe, dass man auch in der Sperrzeit dazu ''genötigt'' wird und ich diese 3 Monate nun erstmal als ''Auszeit'' nehmen muss/möchte um andere Dinge regeln zu können.

Hauptsächlich geht es mir erstmal darum, nach dem Arbeitsverhältnis versichert zu sein. Ob ich nun weiterhin erstmal Geld bekomme oder nicht, spielt vorrangig keine Rolle, da ich genug Rücklagen habe um eine gewisse Zeit überbrücken zu können. Den Weg zum Amt wollte ich daher eigentlich nur gehen um eventuell versichert zu sein, jedoch weiß ich nicht, ob es letzten Endes nun besser wäre sich für diese Zeit einfach selbst zu versichern und dann einfach raus zu bleiben.

Sollte es am Ende, nach den 3 Monaten, doch nicht mehr bei dem jeweiligen Unternehmen klappen, wäre es dann möglich auch ohne Sperrzeit sich beim Amt zu melden? Persönlich habe ich noch nie Leistungen bezogen oder musste den Weg zur A-Agentur antreten, daher bin ich etwas auf Erfahrungsberichte angewiesen.

Danke im voraus!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 19.April 2018, 12:44:36
Wegen dem Rechtlichen und der Sperrzeit müsste ich einen Freund fragen der sich damit auskennt, ich kann dir aber zumindest 2 Dinge sagen. Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst. Es wäre einfach dumm das nicht mitzunehmen und sich selbst zu versichern.
Zudem ist es nicht mit einem so hohen Aufwand verbunden sich arbeitlos zu melden. Hingehen (am besten früh morgends oder kurz nach der Mittagspause), registrieren lassen und Unterlagen mitnehmen. Das dauert idR nur 30 Minuten. Die Unterlagen kannst du ausgefüllt per Einschreiben zurückschicken und irgendwann bekommst du eine Einladung von deinem Sachbearbeiter. Der klärt dich über deine Rechte und Pflichten auf und nach 30 Minuten ist auch das erledigt.
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst. Ansonsten musst du pro Monat 3-5 Bewerbungen schreiben und die Auslagen dafür bekommst du erstattet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: fifagarefrekes am 19.April 2018, 14:02:37
@Zockerbit: Muss sagen das klingt etwas unschlüssig, aber ich kenne halt nicht die genauen Details. Falls du eine schöpferische Pause benötigst, dann würde ich das niemals so angehen. Sperrfrist gilt ab Tag der Arbeitslosigkeitsmeldung. Also 3 Monate abwarten und aufs Amt bringt nichts, die Sperrfrist läuft dann erst an.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 19.April 2018, 14:19:04
Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 19.April 2018, 14:23:19
War auch mein erster Gedanke; so eine Art kurzes Sabbatical bzw. unbezahlter Urlaub wären ja auch möglich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 19.April 2018, 23:36:58
Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht unbezahlt frei stellen für die Zeit?

Nein, da es sich bei meinem Vertrag nur um einen befristeten Vertrag für 6 Monate handelt, wäre dies somit nicht möglich gewesen. Hätte natürlich anders ausgesehen, wäre er unbefristet. Mein Vertrag wurde über 2 Jahre gesehen ständig um 6 Monate verlängert, zuletzt musste ich die Abteilung wechseln, da eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich gewesen wäre (Da der Hauptsitz nicht so leicht unbefristete Verträge genehmigt). Daher konnte ich die Kündigung auch etwas mehr verschmerzen.


Zitat
Versichert bist du ab dem Zeitpunkt an dem du arbeitslos wirst, sofern du zu dem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet bist und unabhängig davon ob du eine Sperrzeit bekommst.

Das war mir vorher schon klar. Wäre es anders gewesen, hätte ich auch erst gar nicht darüber nachgedacht mich beim Amt zu melden, sondern hätte mich direkt selbst versichert.
Es ging mir im Grunde nur darum, dass ich in der Sperrzeit ebenso Vorlagen & Pflichten von der Agentur auferlegt bekomme, obwohl ich diese, für die nächste Zeit, nicht gebrauchen kann. Kurz gesagt: Stehe ich bzw. möchte ich für den Arbeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung stehen. In anderen Fällen habe ich gehört, dass die A-Agentur die Sperrfrist sogar vorzeitig verlängern kann, wenn sie merken, dass man momentan nicht für eine Arbeit zur Verfügung stehen möchte.


Ich habe im Laufe des Tages aber dann doch noch eine Freundin erreicht die bei der Gesundheitskasse arbeitet und mir erklären lassen, dass, wenn ich für diese ''Auszeit'' wirklich Ruhe haben möchte, es besser wäre mich selbst zu versichern da, sobald man sich bei der A-Agentur registrieren lässt, man sich automatisch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, Sperrfrist oder nicht. Bis vor 2017 war es gesetzlich wohl sogar noch so, dass man bei der Arbeitsagentur nur dann versichert war, wenn man Leistungen bezogen hat und man beispielsweise in der Sperrzeit, sich selbst versichern musste.

Die Voraussetzung ist halt nur, dass ich mich bei meiner Gesundheitskasse melden müsse, damit ich eine freiwillige Versicherung in die Wege leite und diese mich somit richtig einstuft. Tut man das nicht, rutscht man automatisch in die höchste Stufe auf, was dann schon mal einen Beitrag von ca. 800€ bis 900€ im Monat bedeuten kann. So würde ich aber nun auf den Mindestbeitrag eingestuft, da kein Einkommen, und der Beitrag würde sich auf ca. 180€ im Monat belaufen. Letzten Endes muss ich es wohl selbst wissen ob ich, über paar Monate gesehen, die Summe(n) entbehren kann.


Zitat
Wenn du einen netten Sachbearbeiter erwischst musst du nichts machen bis du in ein paar Monaten wieder bei deinem alten Arbeitgeber anfängst.

Das wäre natürlich der Optimalfall, aber ob dies einfach so möglich ist? Ist das von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich und hängt letzten Endes vom Charakter & der Laune ab? Was würde denn passieren wenn ich hingehe und bewusst sage, dass ich, zumindest für die Sperrzeit, keinen Arbeitsgesuch nachgehe? Könnte ich einen Rückzieher von der ''Registrierung'' machen, falls es negativ aufgenommen wird, oder ist es so dass, wenn man einmal dort ist, man quasi nicht mehr rauskommt?  :D

 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 20.April 2018, 00:19:11
Beim AA kommt es wirklich darauf an wen man erwischt. Meine letzte Sachbearbeiterin war super. Immer telefonisch erreichbar, man konnte auch spontan kurz hin wenn etwas war und am Ende hatte sie mir 2 Monate zu lange Arbeitslosengeld auszahlen lassen weil ich für die neue Arbeitsstelle ein Auto brauchte, man mir aber keinen einmaligen Zuschuß genehmigen konnte.
Der Sachbearbeiter 10 Jahre davor war leider ein Arschloch wie es im Buche steht. Da hatten angeblich Teile meiner Anträge gefehlt, die Annahme meiner Einschreiben mit den Anträgen wurde verweigert, das Arbeitslosengeld nur teilweise gezahlt und letzten Endes musste ich da mit Anwalt und Gerichtsvollzieher auftauchen um eine Taschenpfändung der Bargeldkasse zu veranlassen.
Der Mist hatte 5 Monate gedauert und ohne Unterstützung der Familie wäre ich auf der Straße gelandet weil ich meine Miete nicht hätte zahlen können.

Ich würde definitiv nicht sagen das du für die x Monate keine Arbeit annehmen wirst weil das ein Verstoß gegen die Auflagen wäre und du Probleme bekommen kannst obwohl du in der Sperrzeit keinen Anspruch auf Leistungen hast. Es sollte aber keine Probleme geben wenn du dem Sachbearbeiter glaubhaft erklärst warum du diese Auszeit brauchst, das du in x Monaten wieder eine Stelle hast und den Zeitraum mit eigenen Rücklagen überbrücken willst.

Es kommt halt wirklich darauf an wie sicher du dir bist das du die Arbeitsstelle nach x Monaten antretten kannst und ob es dich nicht vor Probleme stellen würde wenn du dich selbst versichern müsstest. Mit genug Rücklagen und sicherem Arbeitsvertrag kann man sich den Weg zum Amt auch sparen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 20.April 2018, 01:49:20
Wenn Dein befristeter Vertrag ausläuft, dann kündigst Du doch aber nicht. Dann ist auch die Sperrfrist hinfällig, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 20.April 2018, 08:17:43
@Zockerbit Sofern ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt (gilt auch für private Dinge), kann die Sperrfrist auch entfallen. Ohne hier auf die Umstände näher eingehen zu müssen würde ich das also mit dem Sachbearbeiter Deiner Arbeitsagentur im Gespräch klären (vielleicht auch vorab). Ansonsten käme natürlich noch eine Kündigung seitens Deines Arbeitgebers bzw. ein Aufhebungsvertrag (wobei da wieder von Fall zu Fall wegen einer möglichen Sperrzeit entschieden wird) in Betracht, da müsstest Du Dich mal nach den Möglichkeiten informieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Funker Hornsby am 23.April 2018, 18:20:20
Hi,
hab hier auch mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden) und einen 20€ Strafzettel von einer privaten Firma („im Auftrag von blabla“) erhalten.
Ich bin der Halter des Autos und war nachweislich zur Tatzeit bei der Arbeit inklusive Zeiterfassung.
Ein Kassenbeleg liegt leider nicht vor...

Was denkt ihr bzgl Halterhaftung? Hab ich ne Chance wenn ich sag das ich nicht weiss wer das Auto da geparkt hat?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Starkstrom_Energie am 23.April 2018, 22:03:03
Hi,
hab hier auch mal eine Frage:
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden) und einen 20€ Strafzettel von einer privaten Firma („im Auftrag von blabla“) erhalten.
Ich bin der Halter des Autos und war nachweislich zur Tatzeit bei der Arbeit inklusive Zeiterfassung.
Ein Kassenbeleg liegt leider nicht vor...

Was denkt ihr bzgl Halterhaftung? Hab ich ne Chance wenn ich sag das ich nicht weiss wer das Auto da geparkt hat?

Ich kann dir zwar nicht helfen, jedoch finde ich das Verhalten unmöglich. Wenn deine Frau falsch geparkt hat, dann solltet ihr in meinen Augen gefälligst den Strafzettel bezahlen und keine Ausreden suchen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Funker Hornsby am 23.April 2018, 22:11:22
Sie war schon beim Parkplatzbesitzer einkaufen, hat sich dann noch mit ner Freundin verquatscht.

Sorry falls ich es schlecht ausgedrückt hab.

Moralisch aus meiner Sicht alles in Ordnung.

Das Problem ist einfach das dass wir keinen Kassenbeleg haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 23.April 2018, 22:21:07
Eventuell mit EC-Karte bezahlt? Das könnte ja dann als Beweis schon ausreichen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Funker Hornsby am 24.April 2018, 07:28:52
Gute Idee, gleich mal fragen.

Thx

Hätten wir auch früher drauf kommen können  ::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 24.April 2018, 09:42:58
Wenn sie sich nachm Einkaufen verquatscht hat wird der Zeitabstand zwischen Kartenzahlung jnd Strafzettel auch größer sein, ist also fie Frage ob das viel bringt
Vermutlich gibts auch ne Höchstparkdauer von 1h auf dem Parkplatz?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 24.April 2018, 11:57:41
Zitat
Meine Frau hat heute bei einem grossen Discounter geparkt (ca. 2 Stunden)....

Zitat
Vermutlich gibts auch ne Höchstparkdauer von 1h auf dem Parkplatz?

Da das bei vielen Märkten so ist, hat man hier schon die Antwort. Die Höchstparkdauer beträgt jedoch meist 2 Stunden. Dies wird auch extra ausgeschildert und diese Schilder hängen dort nicht nur aus Jucks, sondern wird es tatsächlich auch kontrolliert (Vor allem bei recht großen bzw. gut besuchten Märkten).

Letzten Endes denke ich auch, dass es nicht viel bringen wird, da man nicht beweisen kann wie lange man tatsächlich schon dort geparkt hat. Und nur weil man im jeweiligen Markt auch eingekauft hat, heißt das nicht das man auch das Recht hat gegen die Höchstparkdauer zu verstoßen. Eventuell hat man am Ende mehr Aufwand dagegen zu ''klagen'', als die 20€ zu bezahlen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 24.April 2018, 13:10:05
Die Frage ist ob die beweisen können, dass man länger als 2 Stunden da parkte. Falls ja wird es auch völlig egal sein, ob man dort eingekauft hat oder nicht.
Falls nein - nun dann würden die von mir kein Geld sehen. Die Mühe zu klagen wegen 20 Euro würde ich mir nicht mahcen, müsste ich aber auch nicht, denn es ist deren Problem an das Geld zu kommen, nicht meins es bezahlen zu müssen. Nur die entsprechenden Fristen für Widersprüche einhalten - aber auch das ist ein gewisser Aufwand und auch sicherlich schnell teurer als 20 Euro.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 24.April 2018, 13:13:29
Sie müssen ja irgendnen Anhaltspunkt haben, dass man länger parkt, spnst bekämen ja die "rechtmäßigen" Kunden ständig Strafzettel
Also nehm ich an gehn die alle 1,5h oder so durch oder eben Parkscheibe
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Funker Hornsby am 24.April 2018, 13:36:22
Sie hat natürlich bar bezahlt.

Also haben wir keinen Beweis das sie dort einkaufen war...

Muss ich die 20€ wohl schlucken...

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Seko am 24.April 2018, 16:09:34
Oder mal die Freundin fragen, wenn Sie dort war wird sie wahrscheinlich auch eingekauft haben und könnte ein Bon haben
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 24.April 2018, 16:56:57
Vorab die Frage: Hat sie denn länger als zwei Stunden dort geparkt? Wenn ja, verstehe ich das Problem nicht. Wenn nein, würde ich mich bei der entsprechenden Filiale melden und das erläutern. U.u. lässt sich das klären.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 24.April 2018, 18:38:45
Die gängige Praxis sieht mittlerweile so aus... Der Discounter hat mit der Parkplatzüberwachung meistens gar nichts mehr zu tun. Oft war der Parkplatz anfänglich sogar frei für Besucher/Einkäufer. Darauf werden dann die Abschleppunternehmen/Parkplatzüberwacher aufmerksam und kaufen sich beim Discounter ein. Sie zahlen also Geld um dort Sheriff spielen zu können. Dann werden Späher losgeschickt, die die diversen Parkplätze reihum abfahren und Fotos schiessen etc. Ist das Fahrzeug bei der nächsten dementsprechend getimten Runde immer noch da, kommt der Strafzettel oder im schlimmsten Fall das Abschleppfahrzeug. Im Streitfall muss man sich dann mit dieser Firma auseinander setzen. Der Discounter ist fein raus und bekommt Geld, dafür, dass jemand anderes für Ordnung auf seinem Parkplatz sorgt.

Ich habe mal an einem Penny gewohnt, der Parkplatz war jahrelang frei und wurde von den Anwohnern genutzt, hauptsächlich nachts, aber die äußeren Bereiche auch ganztägig. Irgendwann hat sich da ein Unternehmen eingekauft und die schöne Zeit war vorbei. Ich hab es dann in den folgenden Jahren geschafft mich zweimal abschleppen zu lassen für je 300€.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 06.August 2018, 14:58:13
Okay, ich versuche mich kurz zu fassen:
-Mietwagen (Transporter zwecks Umzug)
-2 kleine Kratzer beim Parken rein gemacht
-habe 0 € Selbstbeteiligung gebucht genau wegen solchen Dingen


Passiert ist es beim vorwärts einparken an der Abgabestation, es stand auf halbem Weg quasi ein Pfosten. Es sah aus als käme ich rum. Kam ich nicht.
Welche Angaben mache ich da jetzt? Also ich würde schon möglichst detailliert beschreiben wollen was passiert ist, möchte aber nicht auf einmal doch da stehen und das zahlen sollen. Und da hat man von Autovermietungen ja doch schon viel negatives gehört.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 23.September 2018, 14:57:29
Habe mal ne Frage, deren Antwort mir eigentlich logisch erscheint, ich aber sicher gehen will. Vielleicht weiss das ja einer mit Sicherheit oder hat eine ähnliche Erfahrung auch schon gemacht. Denke auch, dass sich hier Deutsches und Schweizer Recht vermutlich nicht gross unterscheiden.

Ich habe letztes Jahr für meine damalige Freundin ein Auto auf Kredit gekauft. Der Kaufvertrag sowie der Kredit, den ich am abzahlen bin, läuft auf mich. Aufgrund ihrer Bonität mussten wir das damals so machen. Eingelöst wurde das Auto aber auf sie und sie nutzt es, da ich nicht Auto fahren kann. Nun meine vielleicht etwas blöde Frage, aber gehe ich recht in der Annahme, dass das Auto mein Besitz ist und ich darüber verfügen kann wie ich will? Weil, da sie eh keinen Cent dafür bezahlt hat und in naher Zukunft auch nicht zahlen wird, möchte ich das Auto eigentlich verkaufen. Wenn sie mir die Schlüssel nicht aushändigt, kann ich ja sicherlich auch dagegen vorgehen? Oder sehe ich das komplett falsch und sie hat irgendeinen Anspruch, weil das Auto auf sie eingelöst ist?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 23.September 2018, 15:01:41
Wenn du den Fahrzeugbrief hast, gehört das Auto dir. Egal wer es fährt. Mit "eingelöst" meinst du "zugelassen"?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 23.September 2018, 15:14:35
ja zugelassen, wenn man es bei euch so nennt :) Dann lautet der Fahrzeugbrief ja auf sie, wenn ich mich nicht täusche...habe derzeit keinen Zugriff darauf

edit: ok, gibt dann doch unterschiede...bei uns gibts nicht Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein...nur den Schein...musste mich gerade belehren lassen...weiss doch sowas nicht, hatte nie ein eigenes Auto :)

Zitat
Die Schweiz kennt nur ein Dokument das Fahrzeug betreffend: den Fahrzeugausweis.

Der Fahrzeugausweis dient als Nachweis, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung des Fahrzeuges vorliegt. Mit Hilfe der Angaben im Fahrzeugausweis soll in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges ermöglicht werden. Er dient in keinem Fall als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug wie z.B. der deutsche Fahrzeugbrief.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 23.September 2018, 15:19:46
Wenn das Auto auf sie zugelassen ist, steht sie auch im Brief. In dem Fall müsstest du den Kaufvertrag geltend machen, der ja eindeutig belegt, dass das Auto dir gehört.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 23.September 2018, 15:28:59
@Feno:
Wir haben in Deutschland einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein. Der Fahrzeugschein wird zur Zulassung benötigt und der Eigentümer des Fahrzeugs muss nicht auch derjenige sein auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
In Deutschland ist es üblich das Fahranfänger sich ein Auto kaufen und im Brief als Eigentümer eingetragen sind, das Auto aber auf ein Elternteil zugelassen ist da Versicherungsbeiträge für Fahranfänger sehr viel höher sind als für langjährige Autofahrer.
Im Fahrzeugbrief wird zwar als Eigentümer eingetragen auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, vor Gericht zählt aber in wessen Besitz der Brief ist und nicht wer dort eingetragen ist. Da du den Kaufvertrag hast und auch der Kreditvertrag auf deinen Namen läuft wird es für deine (Ex)Freundin unmöglich sein ggf vor Gericht glaubhaft zu erklären das du dir den Brief unrechtmäßig angeeignet hättest.
Wenn du also im Besitz des Fahrzeugbriefs, bzw des schweizer Gegenstücks, bist solltest du das Auto jederzeit verkaufen können und deine (Ex)Freundin ist zur Herausgabe der Fahrzeugschlüssel, des Fahrzeugscheins und was sonst noch dazu gehört verpflichtet. Zumindest wenn sich deutsches und schweizer Recht sich in der Hinsicht nicht grundlegend unterscheiden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 23.September 2018, 15:34:28
Alles klar, danke euch (mal wieder :)). Ich werde mich mal noch beim Rechtsdienst unserer Firma schlau machen...kann ich glücklicherweise kostenlos beanspruchen. Aber jetzt fühl ich mich wenigstens schonmal bestätigt, dass ich da dann nicht blöd dastehe ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: aragorn99werder am 23.September 2018, 15:42:41
Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 23.September 2018, 15:58:47
Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
Sie ist auch, rein rechtlich, die Eigentümerin weil das Auto auf sie zugelassen und sie im Brief eingetragen ist. Ein Gericht würde aber trotzdem Feno das Eigentumsrecht zusprechen da er im Besitz des Briefs ist und Kaufvertrag sowie Kreditvertrag auf seinen Namen laufen.
Beim nächsten Mal einfach das Auto auf dich zulassen und du bist komplett auf der sicheren Seite. Zumindest in Deutschland kann man Fahrzeuge auch auf sich zulassen wenn man garkeinen Führerschein hat und du könntest das Auto auch auf dich versichern. Du darfst nur nicht damit fahren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: aragorn99werder am 23.September 2018, 16:07:06
@Maddux
Ah, ok. Interessant. Danke.  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 23.September 2018, 16:23:27
Ganz so einfach ist es nach deutschem Recht nicht und unglücklicherweise dürfte sich nach schweizerischem Recht die Rechtslage sogar teilweise anders darstellen, was allerdings nicht bedeutet, dass man unbedingt zu einem anderen Ergebnis kommt.

Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist das sog. Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Dies besagt vereinfacht gesagt, dass man die schuldrechtlichen Geschäfte (geschlossene Verträge etc.) und die dingliche Rechtslage (wer ist Eigentümer?) nicht vermischen darf und immer getrennt betrachten muss. Heißt also, dass der von dir geschlossene Kaufvertrag nicht automatisch dazu führt, dass du auch Eigentümer des Autos geworden bist. Stattdessen muss das Augenmerk auf den dinglichen Vollzugsakt, also in diesem Fall die Eigentumsübertragung, gelegt werden. Dazu kommt es vorwiegend auf die gegebenen Umstände an, insbesondere darauf, was die Beteiligten eigentlich wollten und wie ein objektiver Dritter das Geschehen bewerten würde, wenn er es beobachtet hätte. Konkret gefragt: wolltest du deiner Freundin das Auto quasi schenken (dann wäre eine direkte Eigentumsübertragung vom Händler an sie zumindest zu erwägen) oder sollte das Auto dir "gehören", du wolltest es ihr aber unentgeltlich überlassen (dann Eigentumsübertragung an dich und zwischen dir und deiner Freundin ein konkludenter Leihvertrag). Inwieweit sich diese Fragen nach dem schweizerischen Recht ebenso oder nur leicht anders stellen würden, kann ich nicht beurteilen.

Daneben noch eine andere Frage: wurde im schriftlichen Kaufvertrag eventuell vereinbart, dass das Eigentum erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung übergeht? Das wäre nicht unüblich und würde dazu führen, dass rechtlich zunächst noch der Autohändler Eigentümer ist bis die Raten vollständig abbezahlt sind (was wohl derzeit noch nicht der Fall ist?). Diese Gestaltungsmöglichkeit gibt es wohl auch im schweizerischen Recht. Falls du Eigentümer werden solltest, wäre dies für eine weitere Veräußerung freilich irrelevant, solange du die restlichen Raten zahlst. Falls deine Freundin Eigentümerin werden sollte, würde der Fall aber nach deutschem Recht ziemlich kompliziert werden, sobald du das Auto weiterveräußerst und an einen Dritten übergibst  ;D

@ Maddux: Der Schluss ist meines Erachtens so nicht zutreffend, der Brief und die Zulassung stellen nur eine (starke) Vermutung für die Eigentümerstellung dar.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 23.September 2018, 16:37:03
@Cooke:
Ja, wer im Brief steht hat gerichtlich nur Belang wenn es sonst keine Hinweise oder Belege für eine abweichende Eigentümerschaft gibt. Aber die gibt es in dem Fall ja da Feno Kaufvertrag und Kreditvertrag unterschrieben hat. Sofern Fenos Freundin nichts Schriftliches hat das er ihr das Eigentum übertragen hat sollte es da keine Probleme geben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 23.September 2018, 19:12:54
Ich werde mich mal noch beim Rechtsdienst unserer Firma schlau machen...
Das solltest du auf jeden Fall tun. Es wird imho schwierig, wenn du nicht die Eigentumsurkunde (wie auch immer die in der Schweiz heißen mag) vorweisen kannst. Hat deine Ex-Freundin dieses Dokument und ihr Name steht drin, könnte sie auch ganz einfach sagen, dass du ihr das Auto geschenkt hast.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Feno am 23.September 2018, 19:33:49
Ggf eine kleine begriffliche Ergänzung: zumindest nach deutschem Recht ist das Auto gegenwärtig in Besitz deiner Exfreundin. Du solltest aber weiterhin Eigentümer sein.  ;)
...
Beim nächsten Mal einfach das Auto auf dich zulassen und du bist komplett auf der sicheren Seite. Zumindest in Deutschland kann man Fahrzeuge auch auf sich zulassen wenn man garkeinen Führerschein hat und du könntest das Auto auch auf dich versichern. Du darfst nur nicht damit fahren.
Naja, hätte nach 13 Jahren Beziehung ehrlich gesagt auch nicht erwartet, dass das solch ein Ende nimmt :) Aber für das nächste Mal merke ich mir das.


@Cooke: Nein, ich wollte ihr das Auto nicht schenken. Ich habe das Auto nur unter der Bedingung gekauft, weil sie mir die Kreditraten monatlich überweisen wollte...nur hat sie das nie getan und ich habs halt dummerweise akzeptiert mit "tilge erst deine anderen Schulden und dann kannst immernoch jene bei mir begleichen". Wie gesagt, nach 13 Jahren erwartet man halt nicht, dass man über den Tisch gezogen wird. Und nein, das Auto ging mit Vertrag auf mich über und nicht erst mit vollständiger Bezahlung.

Aber ja, mal gucken...ist wohl doch nicht so einfach, wie ich mir das eingeredet hab. Danke euch jedenfalls, auch wenn es in Deutschland diesbezüglich einige Unterschiede gibt und es da mit dem Brief wohl klarer definiert ist, hoffe ich mal, dass es dennoch ein gutes Ende nimmt :) Und wenn nicht, ist das auch kein Weltuntergang.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 23.September 2018, 20:02:51
Ich drück dir die Daumen! Schade, dass du so ausgenutzt wurdest :-\
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 16:27:10
Leute, ich hab wohl echt scheiße gebaut. Ich hab mich, wie am Bild zusehen, am 9. Januar bei Lionflix angemeldet, da ich einen Film streamen wollte und jetzt schreiben die mir, durch die versteckte Abofalle schulde ich ihnen 359,88 €. Ich bin gerade echt am Boden. Kennt sich hier jemand so gut damit aus das er mir sagen kann was die beste Lösung ist? Es fängt ja schon mal so an, ich hab keine 359,88 €. Was würdet ihr mir also raten? Ignorieren? Zahlen? Zurückschreiben? Anwalt einschalten?  :(

(https://s15.directupload.net/images/190130/gzq63tnt.png) (https://www.directupload.net)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 30.Januar 2019, 16:31:32
KLICK! (https://www.watchlist-internet.at/news/keine-35880-euro-an-safe4media-ltd-zahlen/) und KLICK! (https://www.onlinewarnungen.de/warnungsticker/warnung-hier-drohen-hohe-streaming-rechnungen-und-aerger-nicht-registrieren/)

usw., usw. (https://www.mimikama.at/allgemein/abofalle-streamen-von-kinofilmen/)

Hatte bei Google einfach eingegeben "5-tage testphase lionflix"  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 30.Januar 2019, 16:35:44
Und generell Finger weg von solchen unseriösen Portalen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 16:40:00
KLICK! (https://www.watchlist-internet.at/news/keine-35880-euro-an-safe4media-ltd-zahlen/) und KLICK! (https://www.onlinewarnungen.de/warnungsticker/warnung-hier-drohen-hohe-streaming-rechnungen-und-aerger-nicht-registrieren/)

usw., usw. (https://www.mimikama.at/allgemein/abofalle-streamen-von-kinofilmen/)

Hatte bei Google einfach eingegeben "5-tage testphase lionflix"  ;)

Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Und generell Finger weg von solchen unseriösen Portalen.

Ich weiß, ich weiß auch nicht warum ich mich Anfang Jänner dort angemeldet habe.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 30.Januar 2019, 16:44:18
Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Kann man ja 1:1 analog auf Deinen Fall anwenden:

Zitat
Müssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.

Zitat
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:

    Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
    Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
    Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Also nicht zahlen, und Dich erstmal beruhigen, denn es kommt mir vor, dass Du vor Aufregung (verständlich) die Links nur überflogen hast.

Wenn es dich aber beruhigt versuche, morgen zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe zu gehen. Deren Beratung ist i.d.R. kostenlos.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 30.Januar 2019, 16:48:01
Selbst das mit der Verbraucherzentrale wäre übertrieben. Vergiss das einfach. Die wollen dir nur Angst machen, was sie ja anscheinend geschafft haben. Und wenn sich ein paar Leute finden, die zahlen, so haben sie ihr Ziel schon erreicht.

Wenn irgendwann mal was per Post kommen sollte, dann kannst du dich noch einmal melden, aber da kommt sicher nichts.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 16:53:34
Das heißt jetzt genau? Sorry, aber ich blick da wirklich nicht durch.

Kann man ja 1:1 analog auf Deinen Fall anwenden:

Zitat
Müssen Sie die 358,80 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 358,80 Euro für Ihre Registrierung auf blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht bezahlen, denn zwischen Ihnen und der Safe4Media Ltd kommt kein gültiger Vertrag zustande. Er setzt bei einer Internet-Bestellung voraus, dass ein Anbieter offensichtlich und transparent über anfallende Kosten informiert, die bei einer Registrierung anfallen. Das ist bei blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de nicht der Fall. Nutzer/innen der Websites erhalten zwar Anrufe, in denen UnbekannteGegenteiliges behaupten und zu Unrecht meinen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt, das ist aber falsch. Aus diesem Grund lassen Sie sich nicht von gegenteiligen Ansichten einschüchtern und bezahlen Sie unter keinen Umständen die 358,80 Euro für die Nutzung von blueflix.de, euroflix.de und kiwiflix.de.

Zitat
Unsere Juristen bei der Verbraucherzentrale NRW können euch beruhigen. Ihr müsst nicht zahlen! Aus folgenden Gründen:

    Bei der Registrierung ist nicht klar, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt. Für sowas fordert der § 312j im BGB einen eindeutig beschrifteten Button, auf dem zum Beispiel „Zahlungspflichtig bestellen“ steht.
    Der Preis ist schwer zu finden, nämlich nur in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen. Am Ende von Punkt 5 heißt es bei kinozeit.net übersetzt: „Schließen Sie Ihren Account nicht binnen 5 Tagen, sollte er automatisch umgewandelt werden in einen jährlichen Premium Account für 11,99 € pro Monat (143,88 € pro Jahr).“ Eine so wichtige Info derart zu verstecken ist (Achtung, Juristensprech) nicht transparent und deshalb unserer Ansicht nach nicht wirksam einbezogen.
    Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen wohl auch deshalb nicht wirksam, weil sie nicht auf deutsch zur Verfügung stehen.

Also nicht zahlen, und Dich erstmal beruhigen, denn es kommt mir vor, dass Du vor Aufregung (verständlich) die Links nur überflogen hast.

Wenn es dich aber beruhigt versuche, morgen zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe zu gehen. Deren Beratung ist i.d.R. kostenlos.

Vielen Dank, ich bin jetzt wirklich etwas mehr beruhigt.  :) Und ja es stimmt ich hab es wirklich nur überflogen, mir ist alleine durch die Überschrift das Herz in die Hose.

Selbst das mit der Verbraucherzentrale wäre übertrieben. Vergiss das einfach. Die wollen dir nur Angst machen, was sie ja anscheinend geschafft haben. Und wenn sich ein paar Leute finden, die zahlen, so haben sie ihr Ziel schon erreicht.

Wenn irgendwann mal was per Post kommen sollte, dann kannst du dich noch einmal melden, aber da kommt sicher nichts.

Werde ich machen. Danke.

Ne generelle Frage noch am Schluss, kann es sein das die "Verbraucherzentrale" bei uns Wirtschaftkammer heißt? Ich finde mit dem Namen nämlich gar nichts aus er in Wien.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 30.Januar 2019, 16:58:55
Auch da findet Onkel Google alles:

KLICK (https://www.konsument.at/konsument-home)

Österreich

Verein für Konsumenteninformation - VKI
Linke Wienzeile 18
AT-1060 Wien
Tel: + 43 1 588 77 0
Website: www.konsument.at

Arbeiterkammer AK
Department of Consumer Policy
Prinz Eugenstrasse 20-22
A-1041 Wien
Tel: + 43 1 501 65 23 04
Gabriele Zgubic
E-Mail: Gabriele.Zgubic@akwien.at
Website: www.akwien.at

Da habe ich das gefunden (https://www.verbraucherzentrale.de/verbraucherorganisationen)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 17:01:48
Danke, aber ich sagte ja ich finde keine außer in Wien.  ;D

Jetzt weiß ich wenigstens das die Abeiterkammer da hilft und nicht die Wirtschaftskammer, auf das bezog sich meine Frage. Danke. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 30.Januar 2019, 17:02:14
So ganz passend sind die Links aber nicht. Er sucht ja z.B. kein Testmagazin wie im ersten Link. Auf jeden Fall ist die Schadstoffbelastung in Sexspielzeugen dort zu hoch. :P Ich würde eher sagen das nennt sich bei euch Verbraucherblatt (https://www.verbraucherblatt.at) oder noch besser Verein für Konsumenteninformation (https://vki.at/vki-beratung). :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 30.Januar 2019, 17:08:13
So ganz passend sind die Links aber nicht.

Doch, denn das ist ja die Webseite von dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), und das ist deren Heft.

Über Kontakt findet man die Adressen, und bei "Wer wir sind" steht u.a. folgendes:

Zitat
...
Der VKI ist eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in Wien. Seit seiner Gründung 1961 vertritt er die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten, stärkt ihre Position und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten.
...

Und das hört sich für mich nach einer klassischen Verbraucherzentrale, so wie sie bei uns heißt, an!  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 30.Januar 2019, 17:15:46
Dann wäre es hilfreicher gewesen ihm den direkten Link zu geben und nicht erst sich durch andere Seiten klicken zu müssen. ;)

https://vki.at/vki-beratung
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 17:17:23
So ganz passend sind die Links aber nicht. Er sucht ja z.B. kein Testmagazin wie im ersten Link. Auf jeden Fall ist die Schadstoffbelastung in Sexspielzeugen dort zu hoch. :P Ich würde eher sagen das nennt sich bei euch Verbraucherblatt (https://www.verbraucherblatt.at). :D

Nicht nur das, auch der Apple App Store ist schadhaft.  :P

Danke euch beiden für die Hilfe. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 30.Januar 2019, 18:57:03
Wie schon geschrieben musst du dir garkeine Sorgen machen da die Kosten bei Vertragsabschluss nicht offensichtlich waren.
Es kann halt sein das die dich jetzt per Email, Post und/oder Telefon, jenachdem welche Informationen du bei der Anmeldung hinterlegt hast, weiter belästigen und so versuchen dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall gibt es in Deutschland das Mittel der "negativen Feststellungsklage" mit dem man den Abmahner gerichtlich dazu zwingen kann die Gültigkeit seiner Forderung vor Gericht zu belegen. Das besonders Tolle daran ist das der Abmahner alle Kosten übernehmen muss wenn das Gericht seine Forderung für ungültig erklärt und auch wenn er sich noch vor der Gerichtsverhandlung bereit erklärt seine Forderung zurückzuziehen.
Ich weis nur nicht ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt und bei so dubiosen Internetfirmen ist es immer die Frage ob sich ein Anwalt findet der eine Feststellungsklage einreicht ohne das du in Vorlage tretten musst. Der Anwalt hat verständlicherweise auch wenig Lust einer Briefkastenfirma hinterher zu klagen um sein Honorar zu bekommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 30.Januar 2019, 19:39:09
Mimikama, eine der wirklich besten Seiten im Netz mMn:

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Grundsätzlich muss ein Anbieter erst mal beweisen, dass ihr mit ihm überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen habt. Unserer Ansicht nach kann das hier nicht der Fall sein, weil ein „Kaufen-Button“ fehlt und weil alleine eine Zustimmung zu ungültigen Nutzungsbedingungen kein Argument dafür sein kann, dass man einen wirksamen Vertrag geschlossen haben soll. Ihr solltet aber schon aktiv werden und den Vertrag (jetzt wird’s nochmal juristisch) „hilfsweise widerrufen“ und „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten. Das geht auch per E-Mail. Die richtigen Worte müsst ihr aber nicht allein verfassen. Hier findet ihr einen Musterbrief zum Runterladen.
https://www.checked4you.de/computer-internet/internet/musterbrief-gegen-online-abzocke-132850 der Link zum Musterbrief
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 30.Januar 2019, 19:51:06
Wie schon geschrieben musst du dir garkeine Sorgen machen da die Kosten bei Vertragsabschluss nicht offensichtlich waren.
Es kann halt sein das die dich jetzt per Email, Post und/oder Telefon, jenachdem welche Informationen du bei der Anmeldung hinterlegt hast, weiter belästigen und so versuchen dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall gibt es in Deutschland das Mittel der "negativen Feststellungsklage" mit dem man den Abmahner gerichtlich dazu zwingen kann die Gültigkeit seiner Forderung vor Gericht zu belegen. Das besonders Tolle daran ist das der Abmahner alle Kosten übernehmen muss wenn das Gericht seine Forderung für ungültig erklärt und auch wenn er sich noch vor der Gerichtsverhandlung bereit erklärt seine Forderung zurückzuziehen.
Ich weis nur nicht ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt und bei so dubiosen Internetfirmen ist es immer die Frage ob sich ein Anwalt findet der eine Feststellungsklage einreicht ohne das du in Vorlage tretten musst. Der Anwalt hat verständlicherweise auch wenig Lust einer Briefkastenfirma hinterher zu klagen um sein Honorar zu bekommen.

Das gibt es zwar, damit sollte man gerade in solchen Fällen aber vorsichtig sein. Denn wenn die Gegenseite insolvent ist (und diese Sorge ist bei solch dubiosen Firmen nicht unberechtigt), trägt man am Ende - zumindest in Deutschland - selbst alle Gerichtskosten. Ich persönlich würde auch einfach alles ignoriern und allenfalls z.B. den von White vorgeschlagenen Musterbrief hinschicken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 30.Januar 2019, 20:00:49
Ja, ich persönlich würde es auch ignorieren, aber wenn ich mich bei so ner Seite angemeldet hätte, hätten die halt weder ne richtige IP noch nen richtigen Namen von mir (lustig, habe mich bei "von" erst vertippt, da stand dann "vpn") und außerdem ne Wegwerfmailadresse. Kurz gesagt, ich hätte gar nicht mitbekommen, dass irgendwer was von mir haben möchte. Da ich bisher nie Post oder sonstiges bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich entweder nie vollkommen bewusst in ne Abofalle getappt bin oder aber, dass meine Sicherheitsmaßnahmen funktionieren. 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dave am 30.Januar 2019, 20:42:26
Ja, ich persönlich würde es auch ignorieren, aber wenn ich mich bei so ner Seite angemeldet hätte, hätten die halt weder ne richtige IP noch nen richtigen Namen von mir (lustig, habe mich bei "von" erst vertippt, da stand dann "vpn") und außerdem ne Wegwerfmailadresse. Kurz gesagt, ich hätte gar nicht mitbekommen, dass irgendwer was von mir haben möchte. Da ich bisher nie Post oder sonstiges bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich entweder nie vollkommen bewusst in ne Abofalle getappt bin oder aber, dass meine Sicherheitsmaßnahmen funktionieren.

Das war ja das was mir auch noch aufgefallen ist. Wenn ich jetzt meine E-Mail lösche, ist nur meine 2. E-Mail und wir so und so nicht benutzt, ausgenommen für solche Sachen. Dann haben die ja nur eine nicht mehr funktionstüchtige E-Mail, eine IP-Adresse die es genau gesehen nicht mehr gibt (vor allem ist die in der 50 km entfernten Stadt angesiedelt), Die ersten beiden Buchstaben von meinem Namen, Sprich vor und Nachname (Bsp: Céline Dion --> C und D) und noch mein Betriebssystem sowie meinen Browser. Die letzten beiden bringen sowas von gar nichts. Die ID weiß wohl ohne Nachforschungen auch nicht auf mich zurück, da nicht einmal A1 bei solch geringen Daten meine IP genauer hergibt und unter meinem "Namen" findet man schon alleine in meinem Ort 3 Leute. Wenn die mich dann finden, wären sie wohl FBI oder NSA Agenten und das ist genauso wahrscheinlich wie Rapid Wien diese Saison Meister wird (diesen Joke darf ich machen, bin selber Rapid Fan ;)).


Trotzdem danke noch mal an alle die jetzt noch was dazu geschrieben haben, ihr habt mir sehr geholfen mich nicht selbst aufzufressen. ;D
@White, ich glaube diesen Musterbrief werde ich mal abschicken.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 30.Januar 2019, 21:17:42
Ich würde da auch aktiv widersprechen, Vorlage hast du ja nun.
Nur warten und nicht beachten, verschlimmert in den meisten Fällen, deinen wohl ausgenommen, eher.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 30.Januar 2019, 21:46:18
Mit der IP, wenn es denn am privaten Anschluss war, ist zumindest der Anschluss eindeutig zu identifizieren.
Also damit ist nicht zu spaßen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 30.Januar 2019, 22:12:39
Mit der IP, wenn es denn am privaten Anschluss war, ist zumindest der Anschluss eindeutig zu identifizieren.
Also damit ist nicht zu spaßen.

Theoretisch ja, praktisch wird kein ISP dieser Firma die Daten geben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 30.Januar 2019, 22:26:15
Sag das nicht unbedingt. Bei RedTube hat das Landgericht Köln damals alle Anschlussdaten herausgegeben. Ob das jetzt rechtlich in Ordnung war, darf natürlich bezweifelt werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 31.Januar 2019, 06:48:45
Bei redtube ging es um Urheberrechtsverletzungen und die Abmahnung kam vonseiten der Rechteinhaber. Da es sich in seinem Fall nicht um eine Verletzung/Straftat jedweder Art handelt, wird kein Richter der Welt die Herausgabe anordnen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 31.Januar 2019, 08:26:43
Ja gut. Das stimmt, aber für Geld tun manche Leute alles. >:D Wer unbedingt an Daten kommen möchte, schafft das auch, finde ich. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 31.Januar 2019, 09:27:12
Wer unbedingt an Daten kommen möchte, schafft das auch, finde ich. :)
Und dann geht man mit den illegal beschafften Daten vor Gericht, um wegen 360,- € zu streiten? Jo, hört sich nach einem Plan an O0
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 31.Januar 2019, 09:38:36
Das nicht, aber wenn die betroffenen Leute nun per Post einen Brief erhalten, zahlen sie dann eventuell schon eher. Bis zum Gericht muss es in dem Fall ja gar nicht kommen. Nur wie bereits gesagt. Hier in dem aktuellen Fall passiert sowieso nichts. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 20.Februar 2019, 20:56:05
Ich bräuchte mal eure Beratung wegen einem Onlinehändler von dem ich mein Geld nicht zurück bekomme.

Ich bestelle schon seit 1 Jahr regelmäßig bei einem Online-Supermarkt und da lief bis letzten Monat auch alles problemlos aber mit der letzten Bestellung gibt es massive Probleme.
Bestellt wurde am 31.01 und die Ware sollte eigentlich am 04.02 geliefert werden, was nicht passiert ist und laut Kundenkonto wurde sie auch nicht verschickt. Laut telefonischem Kundenservice hat man Probleme wegen dem Umzug des Lagers aber die Bestellung sollte im Laufe der vorletzten Woche verschickt werden.
Da die Bestellung letzte Woche Montag noch immer nicht verschickt wurde hatte ich dann schriftlich per Formular storniert und eine Mail erhalten das man den Vorgang an die Buchhaltung weitergeleitet hat damit ich mein Geld zurück bekomme. Und seitdem ist nichts passiert. Mein Geld habe ich immer noch nicht wieder und der Support reagiert weder auf meine Mails, noch bekommt man seit letzter Woche in der Hotline ans Telefon.

Was also jetzt tun wenn der Händler jegliche Kommunikation verweigert und ich nicht weis ob und wann ich jemals mein Geld zurück bekomme? Die zuständige verbraucherschutzzentrale scheidet aus weil mich das mindestens 20€ Beratungsgebühr pro Beratung oder ein paar Euro pro Minute in der Hotline kostet damit die dann den Händler schriftlich abmahnen. Da kann ich mir gleich einen Anwalt nehmen und bekomme die Kosten als Geringverdiener evtl auch noch erstattet. Auf jeden Fall macht es wenig Sinn wenn ich dank einem Anwalt oä irgendwann meine 70€ wieder zurück bekomme, mich der ganze Spaß aber auch fast den gleichen Betrag gekostet hat.

Was bleibt sonst noch an Möglichkeiten? Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs? Und welchen Zeitraum sollte man dem Händler gewähren um doch irgendwann zu reagieren bevor man zur Polizei rennt? Es sind ja jetzt schon 8 Werktage in dennen nichts passiert ist und keine Kommunikation mit dem Händler möglich ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 20.Februar 2019, 21:39:45
Ich würde ein Einschreiben mit Rückschein schicken mit der Bemerkung, dass du einen Mahnbescheid inkl. Meldung bei der Schufa und anderen Auskunfteien beantragst, sollte das Geld nicht bis zum Datum X auf dem Konto sein. Sollte das auch nicht helfen, tippe ich darauf, dass das Unternehmen in finanzieller Schieflage ist. Oder der Laden ist komplett unorganisiert. Ob du wirklich einen Mahnbescheid beantragst kannst du dann immer noch entscheiden, das kostet nämlich auch. Alternativ könntest du auch mit einem Medienrummel inkl. Shitstorm auf Twitter und Facebook drohen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.Februar 2019, 21:43:37
Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.Februar 2019, 21:56:09
Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.Februar 2019, 21:59:44
Ich würd gleich das SEK schicken. Bei der Gelegenheit könnten die auch gleich noch bei Asus vorbei und meinen Cashback sicherstellen, auf den ich seit Anfang Dezember warte.
Wenn sie schon bei Asus sind, ich nehm meinen Cashback auf den ich seit nem Jahr warte.

Na toll. Saftladen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 26.Februar 2019, 02:34:17
Update zu meiner Angelegenheit:

Nach über 2 Wochen des Ignorierens hatte ich gestern doch mal einen Supportmitarbeiter erwischt der mir dann mitgeteilt hat das ich mein Geld noch nicht bekommen habe weil man meinen Widerruf des Vertrages von vor 2 Wochen einfach nicht anerkennt. Ich soll doch bitte darauf warten bis meine Bestellung irgendwann bei mir eintrifft und die Annahme verweigern. Wenn das Paket dann zurück beim Shop ist wird man mein Anliegen irgendwann bearbeiten und mir mein Geld überweisen.

Jetzt kümmert sich mein Anwalt um die Eintreibung des Geldes sowie Klagen etc wegen Verstoßes gegen das Widerrufsrecht. Netterweise kostet mich das keinen Cent sondern kommt als Zusatzkosten auf den Händler zu.
Mittlerweile finde ich es sogar toll dass das Unternehmen keinen Telefonsupport mehr zu haben scheint sondern alle Supportanfragen per eMail und trackbarem Chat abwickelt. Schriftstücke sind vor Gericht so schön schwer zu widerlegen :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 27.Februar 2019, 21:08:29
Ein Frage an die Arbeitsrecht-Experten:

Einer Person wird bereits jetzt mitgeteilt, dass ihr bis zum 31.08.2019 befristeter Vertrag nicht verlängert wird.
Daraufhin werden verstärkt Bewerbungen geschrieben, die ersten Gespräche stehen an.
Die Forderung nach Freizeit zur Stellungssuche gemäß § 629 BGB wird jedoch mit der Begründung "gilt nicht für befristete Verträge" (quasi prinzipiell) zurückgewiesen.

Da ich davon ausgehe, dass die Ablehnung nicht rechtens ist: Was wäre das weitere Vorgehen?
Außerdem interessant, gibt es zeitlich Begrenzungen ab wann man für Gespräche freigestellt werden muss? Angenommen die Kündigung erfolgt mit zB 1-jähriger Frist und man möchte sich sofort bewerben.

Vielen Dank schon mal!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 27.Februar 2019, 21:30:38
Freistellen muss dich deine Firma auch wenn du nur einen befristeten Vertrag hast und du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informierst. Wenn du 1 Woche vorher bescheid gibst kann sich dein Arbeitgeber nicht damit rausreden das er bis dahin keinen Ersatz für dich organisieren könnte.
Wenn die Firma trotz rechtzeitiger Anfrage die Freistellung verweigert kannst du dich beim Arbeitsamt melden. Die werden der Firma dann schon mitteilen wie ihre Pflichten in dem Fall aussehen und wie wenig sie Bock darauf haben Arbeitslosengeld zu zahlen weil der/die Mitarbeiter/in nicht zu Vorstellungsgesprächen gehen darf.

Am besten nochmal mit dem/der dafür Zuständigen in der Firma reden, ihr die Rechtslage klar machen sowie das man beim Arbeitsamt über die Haltung der Firma in dem Thema nicht gerade erfreut war und fragen wieviele Tage vorher man einen Antrag stellen soll.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.Februar 2019, 21:47:14
Siehe hierzu auch BGB §629 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html):

Zitat
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 28.Februar 2019, 07:00:47
Hier ist genau erklärt, was du tun sollst:
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/bewerbung-einstellung/wann-ihr-arbeitgeber-sie-fuer-die-stellensuche-freistellen-muss/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Frosch am 28.Februar 2019, 11:54:44
§ 629 BGB wird wohl auch auf befristete Arbeitsverträge angewendet, wenn diese keine Probearbeitsverhältnisse sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 28.Februar 2019, 13:47:36
Genau so ist es. Es wird (wie oben dem Zitat zu entnehmen) keinerlei Unterscheidung getroffen, WELCHE Ausprägung das dauernde Dienstverhältnis darstellt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: AndyB am 28.Februar 2019, 20:50:54
Die Person (übrigens nicht ich  ;)) hat jetzt erstmal den Betriebsrat mit einbezogen, denen ist sowohl die Regelung, als auch das Verhalten der Verantwortlichen bekannt.
Ich gehe davon aus, dass da nicht mehr viel Gegenwehr kommt...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 04.März 2019, 15:20:44
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Arbeitgeber hat bei meinem Gehalt einen Fehler gemacht. Und zwar wurde eine ganze Spätschichtwoche einem Kollegen bezahlt anstatt mir. Dies sind ca 500@ brutto. Da ich Stundenlöhner bin möchte ich nicht, dass mir die Stunden einfach in den Folgemonat gerechnet werden. Denn dann hätte ich im Januar 160 Std ausbezahlt und im Februar 250 Std. und hätte demnach jede Menge Abzüge im Februar. Von daher habe ich eine korregierte Januar-Abrechnung gefordert. Antwort meines Arbeitgebers ist quasi wie folgt: Können wir machen, läuft allerdings über ein Ticketsystem und würde 3 Monate bis 1 Jahr dauern.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mich 1 Jahr lang hinhalten können?! Hab per google auf die Schnelle nix wirklich dazu gefunden. Kennt sich jemand aus?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 04.März 2019, 19:39:44
Die Person (übrigens nicht ich  ;)) hat jetzt erstmal den Betriebsrat mit einbezogen, denen ist sowohl die Regelung, als auch das Verhalten der Verantwortlichen bekannt.
Ich gehe davon aus, dass da nicht mehr viel Gegenwehr kommt...

Ich habe die Frage eben erst gesehen und (in Bestätigung des Links von j4y_z und den Ausführungen der anderen) in einem der renommiertesten Kommentare im Arbeitsrecht folgendes gefunden:

"Über den Wortlaut hinaus wird § 629 auf die Fälle einer Auflösung des ArbVerh. wegen Befristung oder auflösender Bedingung angewendet. In diesen Fällen besteht der Freistellungsanspruch ab dem Zpkt., der bei Kündigung zum Vertragsende als Beginn der Kündigungsfrist in Betracht käme." (Müller-Glöge in: ErfK, § 629 BGB Rn. 3)

Relevanter Zeitpunkt, ab dem der Anspruch besteht, ist also der hypothetische Beginn der Kündigungsfrist, Nachweise zu Rechtsprechung gibt es jedoch noch nicht. Da bei einem befristeten Arbeitsverhältnis i.d.R. die ordentliche Kündigung sogar ausgeschlossen ist, dürften weder individualvertragliche, noch tarifvertragliche Fristen greifen, so dass die Frist in § 622 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html) maßgeblich wäre.

Man könnte sich jedoch sicherlich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Norm bei einem befristeten Arbeitsverhältnis so ausgelegt werden muss, dass der Anspruch besteht, sobald dem AN die Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird, spätestens aber ab dem o.g. Zeitpunkt. Denn anders als bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird der genaue Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch die Kündigung determiniert. Falls man ohnehin rechtsschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied ist, könnte man sich vielleicht auf eine notfalls gerichtliche Streitigkeit einlassen, ansonsten ist es das eher nicht wert. Vielleicht kann der Betriebsrat ja ohnehin schon alles zum Guten wenden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Frosch am 05.März 2019, 09:41:56
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Arbeitgeber hat bei meinem Gehalt einen Fehler gemacht. Und zwar wurde eine ganze Spätschichtwoche einem Kollegen bezahlt anstatt mir. Dies sind ca 500@ brutto. Da ich Stundenlöhner bin möchte ich nicht, dass mir die Stunden einfach in den Folgemonat gerechnet werden. Denn dann hätte ich im Januar 160 Std ausbezahlt und im Februar 250 Std. und hätte demnach jede Menge Abzüge im Februar. Von daher habe ich eine korregierte Januar-Abrechnung gefordert. Antwort meines Arbeitgebers ist quasi wie folgt: Können wir machen, läuft allerdings über ein Ticketsystem und würde 3 Monate bis 1 Jahr dauern.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mich 1 Jahr lang hinhalten können?! Hab per google auf die Schnelle nix wirklich dazu gefunden. Kennt sich jemand aus?

Grundsätzlich ist der Lohn mit Ablauf der meist im Arbeitsvertrag gesetzten Frist (z. B. Monatsende) fällig. Bei Stundenlohn gibt es häufig Abreden, dass im laufenden Monat ein Abschlag und im Folgemonat die "richtige" Abrechnung erfolgt, da man im laufenden Monat halt die Stuindenzahl noch nicht weiß. Mit Ablauf eines solchen Zahlungstermins ist das Gehalt auch ohne Mahnung fällig. Hier weiß man halt nur noch nicht wie hoch es ist, weil die Abrechnung falsch ist. Der AG müßte eigentlich unverzüglich die Abrechnung ändern, um keine Nebenpflichten zu verletzen.

Zu beachten ist, dass Arbeitsverträge u. Tarifverträge häufig Verfallsklausel enthalten. Der Klassiker sind 3 Monate. Wenn man sich also, wenn so eine Klausel anwendbar ist,  über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht wehrt, wäre der Anspruch verfallen!

Also kann man und sollte man Druck machen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 05.März 2019, 14:57:07
Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Mein Arbeitgeber hat bei meinem Gehalt einen Fehler gemacht. Und zwar wurde eine ganze Spätschichtwoche einem Kollegen bezahlt anstatt mir. Dies sind ca 500@ brutto. Da ich Stundenlöhner bin möchte ich nicht, dass mir die Stunden einfach in den Folgemonat gerechnet werden. Denn dann hätte ich im Januar 160 Std ausbezahlt und im Februar 250 Std. und hätte demnach jede Menge Abzüge im Februar. Von daher habe ich eine korregierte Januar-Abrechnung gefordert. Antwort meines Arbeitgebers ist quasi wie folgt: Können wir machen, läuft allerdings über ein Ticketsystem und würde 3 Monate bis 1 Jahr dauern.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die mich 1 Jahr lang hinhalten können?! Hab per google auf die Schnelle nix wirklich dazu gefunden. Kennt sich jemand aus?

Grundsätzlich ist der Lohn mit Ablauf der meist im Arbeitsvertrag gesetzten Frist (z. B. Monatsende) fällig. Bei Stundenlohn gibt es häufig Abreden, dass im laufenden Monat ein Abschlag und im Folgemonat die "richtige" Abrechnung erfolgt, da man im laufenden Monat halt die Stuindenzahl noch nicht weiß. Mit Ablauf eines solchen Zahlungstermins ist das Gehalt auch ohne Mahnung fällig. Hier weiß man halt nur noch nicht wie hoch es ist, weil die Abrechnung falsch ist. Der AG müßte eigentlich unverzüglich die Abrechnung ändern, um keine Nebenpflichten zu verletzen.

Zu beachten ist, dass Arbeitsverträge u. Tarifverträge häufig Verfallsklausel enthalten. Der Klassiker sind 3 Monate. Wenn man sich also, wenn so eine Klausel anwendbar ist,  über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht wehrt, wäre der Anspruch verfallen!

Also kann man und sollte man Druck machen.


Bei mir im AV ist es der 15. des Folgemonats. Geschrieben hatte ich erstmal folgendes:

" Sehr geehrte Frau ....,
 
bei meiner Gehaltsabrechnung für Januar ist Hr. ..... ja ein Fehler unterlaufen und mir wurden 41,25 Std (486,75€ brutto) zu wenig ausbezahlt.
Hr. .... konnte mir nur sagen, dass es "mehrere Optionen" gibt wie nun weiter verfahren wird.
Ich hätte gerne eine Korrektur der Januar-Gehaltsabrechnung.
Der fehlende Betrag kann gerne mit der Buchung Mitte März für das Februar Gehalt mit überwiesen werden, allerdings bitte korrekt auf das Januargehalt angerechnet.
Der Betrag soll NICHT auf das Februargehalt draufgeschlagen werden. Ich hätte sonst im Januar ca. 160Std. und im Februar ca. 250 Std. und das möchte ich nicht. "

Es betrifft ca. ein sechstel meines Brutto Arbeitslohns für Januar. Ich bin auf den Betrag also nicht dringend angewiesen, aber sehe es nicht ein evtl. 12 Monate warten zu sollen. Das ist lt. AV nicht zulässig. Nur womit soll ich Druck machen, dass es meinen Arbeitgeber auch juckt. Die Verzugskostenpauschale von 40€ pro Monat ist lt. Bundesarbeitsgericht nicht mehr zulässig zwischen AG und AN.
 
Ich habe nun erstmal geantwortet, dass 3-12 Monate zur Korrektur nicht zulässig sind und ich mir rechtliche Schritte vorbehalte. Aber wie ich meine Firma kenne sagt die "Pech, ist nun mal so, können wir nicht ändern" Was mache ich dann.... Womit genau kann und sollte ich Druck machen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 07.März 2019, 21:59:32
Kurze Verständnisfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass du mit 250 Stunden im Februar die Abzüge hauptsächlich auf Grund von nicht vergüteten Überstunden bekommen würdest? Wie groß ist der finanzielle Unterschied zwischen korrekter Abrechnung einerseits und 160 Stunden im Januar + 250 Stunden im Februar andererseits?

Ich frage auch deshalb, weil man als Arbeitnehmer bei nicht gezahltem Lohn zwar grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB geltend machen könnte d.h. seine Arbeit niederlegen könnte, bis der Arbeitgeber gezahlt hat. Dieses Recht wird einem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber - jedenfalls soweit es um Lohnzahlungen geht - seitens der Rechtsprechung (mMn zurecht) aber nur sehr eingeschränkt zugestanden. Soweit ich weiß, geht es in solchen Fallkonstellationen eher um mehrere Monatsgehälter. Ich kann da gerne nochmal nachschauen, glaube aber um ehrlich zu sein nicht, dass dir das weiterhilft und ein geeignetes Mittel wäre, um Druck zu machen. Ansonsten wüsste ich (ohne Praxiserfahrung) leider auch nicht wirklich etwas, um eben diesen Druck ausüben zu können - jedenfalls abgesehen von meiner Meinung nach eher unsinnigen Aktionen wie es eine Drohung mit Kündigung wäre. Falls es einen Betriebsrat gibt, kannst du dich nochmal an diesen wenden. Deine Schilderung erweckt aber nicht den Eindruck, dass dem so wäre.

Edit: Man könnte natürlich im Gespräch mit dem Arbeitgeber erwähnen, dass man aus diesem Anlass ja vielleicht mal einen Betriebsrat gründen könnte  >:D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 08.März 2019, 10:01:00
Edit: Man könnte natürlich im Gespräch mit dem Arbeitgeber erwähnen, dass man aus diesem Anlass ja vielleicht mal einen Betriebsrat gründen könnte  >:D
Da wäre ich lieber vorsichtig. Wäre nicht das erste Mal, dass angehende Betriebsratsmitglieder vor die Tür gesetzt werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Heisenberg am 09.März 2019, 07:08:29
Es gibt schon Überstundenzuschlag ab Std. 229 glaub ich. Aber ich wollte im Februar nicht soviele Abzüge haben. Und grundsätzlich einfach korrekte Gehaltsabrechnungen jeden Monat. Wir haben uns jetzt geeinigt, dass ich erstmal einen Abschlag ausgezahlt bekomme und wenn das Gehalt dann irgendwann mal erfolgreich korrigiert worden ist, wird der Abschlag wieder eingezogen.
Wir haben einen Betriebsrat, allerdings sitzen die Leute vor denen man sich eigentlich schützen muss da mit drin.  :-\
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 09.Mai 2019, 20:48:32
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der GEZ aus.

Ich wohne mit einer doppelten Haushaltsführung in Stuttgart und meine Frau (noch) in Hannover. Die Wohnung in Hannover ist über sie angemeldet, während meine Wohnung als Zweitwohnsitz von mir angemeldet ist. Nun hatte ich bei der GEZ angefragt, dass wir nur 1x GEZ zahlen müssten, da der Zweitwohnsitz nicht beansprucht werden dürfte und wir somit doppelt GEZ zahlen. (Voraussetzungen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html)

Nun habe ich eben das Schreiben erhalten, dass man die Einstellung der GEZ ablehne, da nicht beide Wohnungen auf meinen Namen laufen und dies der Fall sein müsse, damit die GEZ nur 1x fällig werden würde.

Nun habe ich einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen ... lohnt es sich? Das ist wohl eher die Frage. Ich finde es jedenfalls weniger schön, dass es abgelehnt wurde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 09.Mai 2019, 21:19:55
Leider ist die Gesetzeslage so wie dir berichtete wurde.
Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein, um eine Befreiung für die Nebenwohnung rechtens geltend zu machen.

Ob du nun Einspruch (respektive Klage einreichst) musst du selbst für dich entscheiden. Ich rate mal und sage, du zahlst einfach. ^^

Allerdings wäre es aus meiner Sicht fast eine Klage wert, da ja pro Haushalt eingezogen wird und du bist über den Hauptwohnsitz ein Teil eines Haushaltes, der bereits diese Möchte-Gern-Steuer Gebühr belangt wird.
Hier gäbe es eine gute Chance dafür, das Gesetz nochmal anders zu beleuchten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 10.Mai 2019, 06:53:13
Leider ist die Gesetzeslage so wie dir berichtete wurde.
Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein, um eine Befreiung für die Nebenwohnung rechtens geltend zu machen.

Ob du nun Einspruch (respektive Klage einreichst) musst du selbst für dich entscheiden. Ich rate mal und sage, du zahlst einfach. ^^

Allerdings wäre es aus meiner Sicht fast eine Klage wert, da ja pro Haushalt eingezogen wird und du bist über den Hauptwohnsitz ein Teil eines Haushaltes, der bereits diese Möchte-Gern-Steuer Gebühr belangt wird.
Hier gäbe es eine gute Chance dafür, das Gesetz nochmal anders zu beleuchten.

Danke Dir. Das war auch meine "Idee" dahinter, aber da meine Frau in 3 Monaten dann eh bei mir sein wird und wir nur noch einen Haushalt haben werden erübrigt es sich. Es ging mir um die doppelt gezahlte GEZ. Nerviges Thema, aber gut. Ich habe nun auch keine Rechtsschutzversicherung und die Kosten etc. sind es mir dann nicht wert. Geht denke ich am Ende um eineinhalb Jahre GEZ gezahlt für umme. 
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 17:29:40
Wir sind im Mietrecht. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.


Situation:
Meine Vermieterin hat mir die Wohnung zum spätestens 30.09. gekündigt. Mitte letzten Monats, der Frist im Vertrag entsprechend.


Es gab eine Abmachung, dass die Vermieterin jederzeit in die Wohnung kann, da nur hier Zugriff auf ihren Lagerraum besteht. Das war für mich okay.
Sie fing dann im Herbst schon an ihre Nase in Angelegenheiten zu stecken, die sie nix angehen. Ich könne ja mal die Fenster putzen usw.
Im Winter störte es sie, dass ich die Heizung ihrer Meinung nach zu hoch eingestellt hatte.
Allgemein bemängelte sie ständig, dass meine Küche nicht aufgeräumt sei (Der Ablauf ist bei mir so, dass ich in der Regel Abends koche, das nötigste hinterher spüle, aber das eigentliche Spülen während des Kochens am nächsten Tag mache. Das heißt da stand immer irgendwas rum, wenn sie in der Wohnung war).
Alles das ist nervig aber die Dame ist über 80 und daher war es einfacher das Gebrabbel in Kauf zu nehmen, als es ihr zu erklären, was ich nach dem dritten Versuch aufgab.
Als sie damit anfing vor einigen Wochen das "Chaos" in meinem Büro und die Kleider die im Schlafzimmer auf dem Boden lagen zu bemängeln (ich brauch eine gewisse Unordnung am Schreibtisch einfach und außerdem geht es sie nen Scheißdreck an, wo meine Wäsche liegt), fing ich an das entsprechende Zimmer und mein Schlafzimmer abzuschließen, wenn ich nicht zuhause war. Ganze drei Tage später drückt sie mir die Kündigung in die Hand (kein schriftlicher Grund angegeben) mit den Worten "das war so nicht abgemacht."
Ich sagte danach, dass sie es sich doch bitte nochmal überlegen sollte, da sich die Wohnungssuche für mich schwierig gestalten würde. Jetzt war ich gestern bei ihr, um sie zu fragen, ob sie es sich nochmal überlegt hätte - zwischenzeitlich hab ich sogar ihre "Ordnungsstandards" angelegt und schließe die Zimmer auch nicht mehr ab.
Zitat: "Nein, ich hab noch nicht darüber nachgedacht. Schauen Sie mal ob Sie etwas finden. Es wäre mir schon ganz recht, wenn Sie ausziehen. Gerne auch früher."
Das ist natürlich ne schöne Wischi-Waschi-Aussage.


Ich möchte tatsächlich auch hier raus, denn den Stress brauch ich nicht.
Allerdings gestaltet sich die Wohnungssuche extrem schwierig und ich habe etwas Angst, dass ich nix (bezahlbares) finde. Der Markt gibt nahezu nichts her, wenn ich nicht in einem Loch oder ner Einzimmerwohnung wohnen will. (Aktuell habe ich 2 ZKB 50 m² bei 600 € warm). Vergleichbare Wohnungen sind 100-200 Euro teurer, selbst 1-1,5 Zimmer mit 30-40 m² liegen im gleichen Preisbereich.
Natürlich sind da jetzt noch drei Monate Zeit, aber bisher habe ich 4 Wohnungen gefunden, die in Frage kämen und die ich bezahlen könnte - bei allen gab nicht mal eine Antwort des Vermieters.


Also die Frage ist: Was kann ich tun, gerade falls ich keine neue Wohnung finde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 18:14:26
Ich würde mir mal ne kostenlose Ersteinschätzung von zb advocado holen.

Wenn das aussichtslos ist und du gar nichts findest, würd ich mal schauen, ob ich ne Wohnung kaufen kann. 100%-Finanzierung für kleine Immobilien ist gerade ziemlich einfach zu kriegen,Zinsen sind auch niedrig.

Sollte die Ersteinschätzung positiv ausfallen, kannst du dir ja überlegen, ob du den Festpreis zahlst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 18:17:59
Stand jetzt bekomme ich keinen Kredit in der Größenordnung. Ich steh bei der Schufa nicht allzu gut da. Obwohl ich keine Schulden mehr hab mittlerweile.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 18:47:26
Mist.  :(

Ich denk, in solchen Fällen wird fast ausschließlich zugunsten des Mieters entschieden. Als Vermieter einen Mieter "rauszuwerfen" ist fast unmöglich, sogar bei Eigenbedarf ist das schwierig.
Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus, um das mit Sicherheit sagen zu können, deshalb würde mich die Einschätzung eines Anwalts auch interessieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 18:52:00
Joa, ich will das nach Möglichkeit ja vermeiden, da mich die Situation ja auch nervt, aber falls ich nix anderes finde...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 02.Juli 2019, 19:31:59
Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Akumaru am 02.Juli 2019, 19:39:45
Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.

Das ist mir neu. Meines Wissens nach löscht die Schufa nur:
* nachweisbar falsche Einträge
* erledigte Einträge - aber die auch nur nach drei Jahren

So bin ich z.B. - kann man in einem anonymen Forum ja mal raushauen - seit Ende Mai 2018 aus der Privatinsolvenz raus (einer der Gründe, warum ich weder einen Führerschein, noch ein Auto, noch ausgefallene Reisen usw. habe). Dennoch werde ich für die Schufa sowie Konsorten (Creditreform, Bürgel und wie sie alle heißen) noch bis Q3/2021 "schlecht" dastehen. Zumindest die Schufa scheint mittlerweile nach genau drei Jahren zu löschen; zu Beginn meiner PI war das noch "nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres". Ich kann White also sehr gut verstehen.

Zum Thema: wo wohnst du denn? Hier im Ruhrgebiet kriegst du 2-3 Zimmer für 600€ warm locker, auch ich habe trotz Schufa eine Wohnung bekommen. Gut, ist die Vonovia, aber einen Tod muß man ja immer sterben. Zumindest wollen die nie in die Wohnung.  :P
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 19:55:12
Ich wohne in Würzburg. Da sind die Mieten recht hoch...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 20:01:34
600 warm. Dafür kriegst bei uns knapp ein WG-Zimmer.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 20:04:08
Ja gut, schlimmer als bei euch geht ja auch nicht...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 20:14:41
War ein bisschen übertrieben, aber 450 bis 500 zahlst dafür schon. Egal, wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 02.Juli 2019, 20:22:47
Wegen der Schufa, wenn du aktuell gut dastehst und das finanziell auch gesichert ist, ist die Schufa bereit, alte Dinge zu löschen. Man muss nur freundlich mit denen reden und ihnen erklären, wieso der aktuelle Stand tatsächlich so ist, dass man finanziell vertrauenswürdig ist.

Das ist mir neu. Meines Wissens nach löscht die Schufa nur:
* nachweisbar falsche Einträge
* erledigte Einträge - aber die auch nur nach drei Jahren
Die drei Jahre sind da eben nicht so fix. Wenn die erledigten Einträge einem sehr guten Geschäft im Wege stehen und es absehbar ist, dass der Kunde tatsächlich seine Bonität behält, ist die Schufa durchaus bereit, von der Frist abzuweichen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 02.Juli 2019, 21:27:01
Mist.  :(

Ich denk, in solchen Fällen wird fast ausschließlich zugunsten des Mieters entschieden. Als Vermieter einen Mieter "rauszuwerfen" ist fast unmöglich, sogar bei Eigenbedarf ist das schwierig.
Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus, um das mit Sicherheit sagen zu können, deshalb würde mich die Einschätzung eines Anwalts auch interessieren.
Eigenbedarf im eigenen Haus ist relativ problemlos, wenn tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt. Hat man aber auch die entsprechenden Fristen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 21:40:37
Stimmt, im eigenen Haus ja. Allerdings dürfte hier der Eigenbedarf schwer nachzuweisen sein, und dann muss die Dame ohne Angabe von Gründen kündigen (es besteht kein nachweisbares berechtigtes Interesse), was die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert (§573a BGB).

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-90-die-einliegerwohnung-eingeschraenkter-kuendigungsschutz-im-zweifamilienhaus-nach-§573a-bgb.htm

@White: das kannst du ihr auch ohne Anwalt unter die Nase reiben, dann hast du zumindest Zeit gewonnen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 22:27:28
Danke, das ist genau die Info, die ich brauche.
Jetzt ist die Frage, ob ich da jetzt irgendwie tätig werden muss - sprich sie schriftlich darauf hinweisen - oder ob ich, falls ich nix finde einfach sagen kann "ätsch bätsch, kein Grund angegeben, daher der 31.12. statt des 30.09." 

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 22:33:59
Ich würde eine schriftliche Antwort auf die Kündigung aufsetzen,  dass du sie zur Kenntnis nimmst, mit dem Hinweis, dass in Bezugnahme auf den Paragraphen 573a BGB die Kündigungsfrist nicht der 30.9. ist, sondern der 31.12. Und dann den Paragraphen zitieren (steht auf der verlinkten Seite unten).
Meiner Meinung nach bist du dann rechtlich auf der sicheren Seite. Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtswissenschaftler und weiß nicht, ob es da noch Schlupflöcher für sie gibt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 23:00:54
Mieter sind schon extrem gut geschützt.


Sehr geehrte Frau XXXXX,

Ihre Kündigung des Mietverhältnisses in Ihrem Schreiben vom 12.06.2019 nehme ich zur Kenntnis.
Ich hatte gehofft Sie von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses überzeugen zu können. Da dies nicht funktioniert hat
muss ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich laut § 573a BGB die Kündigungsfrist bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen um 3 Monate verlängert.

Gesetzestext.

Der späteste Auszugstermin ist damit nicht der 30.09.2019 sondern der 31.12.2019. Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist.

Grußformel

Wie klingt das? Ich meine ich könnte ihr ja auch noch die Sozialklausel um die Ohren hauen, aber das möchte ich vorerst lieber vermeiden.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 02.Juli 2019, 23:20:25
Ich würde "Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist." weglassen.

Was man nicht sagt bzw schreibt kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden  ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Juli 2019, 23:25:33
Ja, stimmt. Das wollte ich rein nehmen, da wir ja trotzdem nach wie vor im selben Haus wohnen und ich es nicht unnötig anstrengend machen will. Sie wird das auf jeden Fall auch ihrer Tochter zeigen und es klingt dann einfach kooperativer als eben "ätsch bätsch".

Teil unserer Vereinbarung ist auch, dass sie meine Wäsche wäscht (in der Wohnung gibt es keinen WaMa-Anschluss) und wenn sie das einfach nicht mehr machen würde, weil sie sauer wäre hätte ich ein gewaltiges Problem. Ich muss die Sache also ziemlich mit Samthandschuhen anpacken.

Oder ich lege ein gesondertes Schreiben bei, in dem ich darauf eingehe und unterschreibe das einfach nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Juli 2019, 23:49:42
Gibts keine Wäschereien in Würzburg, wo du einmal die Woche abends hingehen kannst mit ner Reisetasche voller Wäsche? Beispielsweise den SB Waschsalon in der Annastraße: https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html

Ansonsten würde ich jegliche Art von Zugeständnissen in dem Schreiben weglassen und einfach mit dem Hinweis auf den Paragraphen antworten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 03.Juli 2019, 00:14:32
Finde ich schon bedenklich das die Vermieterin einfach so in die eigene Wohnung kann. Auch wenn da ihr Lagerraum ist finde ich das schon eine Interessante Kombination. Würde mich durchaus mal interessieren ob das so überhaupt rechten ist.
Ansonsten falls du eine Rechtsschutz hast ist der gang zum Anwalt natürlich die beste Möglichkeit sich zu wehren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.Juli 2019, 00:32:18
Gibts keine Wäschereien in Würzburg, wo du einmal die Woche abends hingehen kannst mit ner Reisetasche voller Wäsche? Beispielsweise den SB Waschsalon in der Annastraße: https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html (https://www.sb-waschsaloon.de/saloons_uebersicht.html)

Ansonsten würde ich jegliche Art von Zugeständnissen in dem Schreiben weglassen und einfach mit dem Hinweis auf den Paragraphen antworten.
Alle Waschsalons von mir aus sind ewig weit weg, aber zur Not könnte ich sicherlich bei Freunden waschen.

Finde ich schon bedenklich das die Vermieterin einfach so in die eigene Wohnung kann. Auch wenn da ihr Lagerraum ist finde ich das schon eine Interessante Kombination. Würde mich durchaus mal interessieren ob das so überhaupt rechten ist.
Ansonsten falls du eine Rechtsschutz hast ist der gang zum Anwalt natürlich die beste Möglichkeit sich zu wehren.
Ja, das war Bedingung als es darum ging, ob ich die Wohnung bekomme und für mich war das okay. Allerdings dachte ich auch eher, die würde mir bescheid sagen und nicht in der Bude rumschleichen, wenn ich nicht da bin, sofern das nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Daher ist die Kündigung schon okay, ich habe selbst nur aus reiner Bequemlichkeit und weil ich, verhältnismäßig für die Wohnung die ich habe, echt günstig wohne nicht gekündigt. Ich hab auch echt keinen Bock nach nem Jahr schon wieder umzuziehen, aber das lässt sich wohl vermutlich nicht mehr vermeiden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 03.Juli 2019, 00:47:18
Ich würde "Ich werde versuchen Ihrem Wunsch entsprechend bis spätestens zum 30.09. auszuziehen, kann aber keine Versprechungen machen, da der Versuch der Beschaffung von Ersatzwohnraum bisher nicht erfolgreich verlaufen ist." weglassen.

Was man nicht sagt bzw schreibt kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden  ;)

Sehe ich genauso.
Ich würde des Weiteren auch den Gesetztestext als solchen weglassen. Gesetzesbuch, Paragraph und Absatz sind genug, um deinen Rechtsanspruch zu verdeutlichen.


Die Situation ist nicht schön, ja. Kann das nachvollziehen, White.
Aber du hast jetzt erstmal alles selbst in der Hand. und knapp 3 Monate zumindest eine Bleibe zu finden. Ich bin zuversichtlich, dass du in der Region wieder etwas bekommst. :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maxl96 am 03.Juli 2019, 08:22:23
@White:

mal bei einer Wohnbaugenossenschaft erkundigt? Wir haben in Nürnberg eine Wohnung gesucht und hatten innerhalb von 7 Tagen eine Zusage, für eine frisch renovierte Wohnung mit sehr fairem Mietpreis.

http://www.wohnen-in-wuerzburg.de/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 03.Juli 2019, 10:28:25
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.Juli 2019, 12:12:21
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.Juli 2019, 12:49:10
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 03.Juli 2019, 18:34:56
Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.Juli 2019, 18:46:51
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.

Ohne Angabe von Gründen können nur Mieter kündigen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.Juli 2019, 18:54:21

Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert
Naja, ich will den Spaß auch nicht übertreiben. Abgesehen davon gab es die Abmachung ja, auch wenn sie es völlig anders interpretiert hat als ich.
Du lässt Dir von Deiner Vermieterin, die frei in Deiner Wohnung herum läuft, die Wäsche waschen? Das ist schon ein wenig skurril.
Ja, oder?
Was genau steht denn in der Kündigung?

Steht das Wäschewaschen im Vertrag?
Sehr geehrter White,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis bis spätestens 30.09.2019.
MfG

Weder Wäschewaschen, noch dass sie ständig in die Wohnung kann steht im Mietvertrag. Das beruht auf einer mündlichen Vereinbarung, die wir unabhängig vom Vertrag getroffen haben.

Ohne Angabe von Gründen können nur Mieter kündigen
Nicht bei ner Einliegerwohnung. Aber ohne Angaben von Gründen in ner Einliegerwohnung steigt die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate. Solltest du Gegenteilige Gesetzestexte für mich haben wäre das natürlich auch nicht schlecht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.Juli 2019, 20:57:55
Hier mal der Gesetzestext:

Zitat
§ 573 a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ihre Kündigung ist demnach (Absatz 3) sogar unwirksam.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.Juli 2019, 21:51:01
Dachte ich auch erst, als ich das gelesen hatte. Dann dachte ich "aber das kann doch eigentlich nicht sein".
Kann da jemand unserer juristisch eher gebildeten was zu sagen?
Müsste der Text in der Kündigung also quasi "Kündige das Mietverhältnis nach § 573 a BGB Absatz 1?" oder so ähnlich lauten, damit die Kündigung gültig wäre?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.Juli 2019, 22:10:04
Es würde auch reichen wenn drinsteht ohne angabe von Gründen, wenn ichs richtig gelesen hab

Es gibz auch noch so Formulierungen wie hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt, weiß aber nicht, ob das tatsächliche Relevanz hat
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 03.Juli 2019, 22:26:51
Insbesondere wenn die Vereinbarung hinsichtlich der Begehung der Wohnung nicht vertraglich fixirt sind würde ich mal eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs in den Raum stellen, insbesondere für den Fall, dass sie in Briefen oder dergleichen quasi dokumentiert hat, wann sie in der Wohnung war. Natürlich nur für den Fall, dass das ganze richtig eskaliert

Nur das ein mündlicher Vertrag halt auch bindend ist. Natürlich ist jetzt fragwürdig inwieweit sie ständig unangekündigt in die Wohnung gehen darf.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 03.Juli 2019, 22:42:17
Außerdem war die Abmachung ja auch, dass sie an ihren Abstellraum darf, und nicht in mein Schlafzimmer, ins Bad, oder was auch immer.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 03.Juli 2019, 22:57:13
Es würde auch reichen wenn drinsteht ohne angabe von Gründen, wenn ichs richtig gelesen hab

Es gibz auch noch so Formulierungen wie hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt, weiß aber nicht, ob das tatsächliche Relevanz hat

Selbst wenn das Relevanz hätte, wäre der nächste Zeitpunkt der 31.12., nicht der 30.9. Absatz 1 ist hier eindeutig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 04.Juli 2019, 10:12:56
Ich hätte auf sowas ja mal so gar keine Lust und würde mir schnellstens eine neue Wohnung suchen. Klar, umziehen ist auch Scheiße, aber hier ist mal wieder massiver Ärger vorprogrammiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 04.Juli 2019, 13:30:42
Ich bin ja auf der Suche und bin weg sobald ich was hab. Ich will nur nicht am 1.10. auf der Straße sitzen. Hier wohnen bleiben ist vom Tisch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Juli 2019, 11:35:15
So, ich habe tatsächlich mit Fachpersonal telefonieren können. Mein Schreiben sieht jetzt so aus:


Sehr geehrte Frau XXXXX,
ich hatte gehofft Sie von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses überzeugen zu können.
Da dies bedauerlicherweise nicht möglich war, widerspreche ich hiermit der durch Sie ausgesprochenen Kündigung unseres Mietverhältnisses.
Die Kündigung ist formal und inhaltlich fehlerhaft und somit ungültig.

Trotzdem werde ich Ihrem Wunsch nachkommen und mich schnellstmöglich um angemessenen Ersatzwohnraum bemühen.
Ob ein Einhalten Ihres Wunschtermins zum spätestens 30.09.2019 möglich ist kann ich an dieser Stelle nicht abschätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dann lasse ich mir von ihr den Erhalt noch quittieren. Aktuell könnte ich sogar behaupten, ich hätte die Kündigung nie erhalten, da es keine Zeugen für die Übergabe gibt. Aber ich will mir ja auch keinen unnötigen Stress machen.
Falls jemandem etwas schlechtes auffällt, bitte drauf hinweisen. Der Paragraph bleibt komplett raus, ich will ihr ja nicht noch dabei helfen, ihren Fehler zu korrigieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 05.Juli 2019, 15:20:43
Was ist mit dem Betreten der Wohnung? Das würde ich jetzt strikt untersagen, nur noch in deinem Beisein nach Terminabsprache.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Juli 2019, 16:20:52
Das macht nur unnötig Stress. Selbst wenn ich das machen würde, die würde trotzdem rein gehen und ihr ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch reindrücken will ich auch nicht.
Vielleicht um da etwas Licht ins Dunkel zu bringen, meine Wohnung war vorher ne pensionsartige 2er-WG. Sie hatte hier seit 30 Jahren immer 2 Studentinnen drin, die meist am Wochenende nicht da waren, sie hat dann wohl auch immer Betten neu bezogen, Handtücher ausgetauscht usw.
Die Dame ist jetzt 83 und nicht mehr 100%-ig fit im Kopf, das bekommt man der nicht mehr raus, dass die da rumrennen will wie sie gerne möchte. Und ich bin ja auch kein Unmensch. Ich will die Sache jetzt einfach ohne größere Komplikationen abwickeln und gut ist. Soll sie halt hier rumlaufen, ich schließe einfach mein Schlafzimmer wieder ab und dann stört es mich auch nicht weiter.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 05.Juli 2019, 20:42:50
Vllt. benutzt sie ja deine Zahnbürste >:D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 05.Juli 2019, 21:01:16
Vllt. benutzt sie ja deine Zahnbürste >:D

Möcht' nicht wissen wofür. :blank:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 05.Juli 2019, 21:52:32
Danke. Grad eben hat mein Lahmacun noch geschmeckt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 05.Juli 2019, 22:51:25
So eklig ist meine Zahnbürste auch wieder nicht xD
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 05.Juli 2019, 22:55:15
Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 05.Juli 2019, 23:32:17
Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.

"Fugenreinigung"  :-X
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 06.Juli 2019, 01:49:16
Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.

"Fugenreinigung"  :-X
Nehmt die Bilder aus meinem Kopf. NEHMT SIE RAUS! *Bohrmaschine auspack*
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 06.Juli 2019, 01:54:05
Wow, und dabei kennt ihr die Alte nicht mal, könnt das Ausmaß des Schadens also gar nicht beurteilen. Ich persönlich freue mich gerade sehr, dass das Internet mich seit über 20 Jahren abgehärtet hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: migi am 06.Juli 2019, 07:05:06
Nachdem sie sie benutzt hat (für was auch immer), schon.

"Fugenreinigung"  :-X
Nehmt die Bilder aus meinem Kopf. NEHMT SIE RAUS! *Bohrmaschine auspack*

Zahnbürste in die Bohrmaschine? Und dann wohin?  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 15.Juli 2019, 11:10:17
Hallo,

ich will mal meinen Samstag Abend darstellen und habe ein paar Fragen bezüglich Strafrecht.
Es werden an diesem Samstag allerdings Substanzen konsumiert die hier vielleicht nicht geduldet sind, wenn das nicht gewünscht ist kann man auch gerne wieder löschen.

Es geht mir auch weniger um die Frage was ich getan habe, sondern mehr um die allgemeine Situation.

Kurz zu mir, ich wohne im Studentenwohnheim und hatte Samstag Besuch. Wir haben Musik gehört, Playstation gespielt und nebenher geraucht. Auch hatten wir eine geringe Menge Mehl für diesen Abend. Anfangs waren wir zu dritt, später zu zweit.

Gegen 3 Uhr morgens klopft es dann an meiner Tür. Ich dachte es kommt die dritte Person wieder die gerade heim gegangen ist, er ist relativ vergesslich. Ich antworte mit "ja" drehe mich nach links und es stehen schon 2 Polizei Beamte in meinem Zimmer. Auf meine Aufforderung hin unverzüglich meine Wohnung zu verlassen weigerten sie sich. Ich habe mich daraufhin zwischen die Beamten und den weiteren Weg gestellt, mehrfach gesagt ich will sie nicht hier drin haben und sie sollen auf der Stelle meine Wohnung verlassen. Sie weigerte sich, der eine wurde laut "das können sie nicht entscheiden, wir wurden wegen Lärmbelästigung gerufen und riechen den Rauchgeruch schon bis zum Eingang". Ich weigerte mich ihnen Zugang zu gewähren, woraufhin mich der Beamte packte und aus meiner Wohnung gezogen hat. Auch meinen Freund forderte er auf die Wohnung zu verlassen.

Kurzer Exkurs: Ich habe große Probleme mit einer meiner beiden direkten Nachbarinnen, sie ruft öfter die Polizei wegen Lärm. Das letzte mal als sie da waren habe ich 3 mal nachgefragt ob es zu laut ist, worauf hin sie keine Auskunft geben wollten und meinten nur wenn sie wieder kommen müssen sind es 500€. Ich habe nachgefragt "nur weil jemand behauptet es sei zu laut?" "ja".
Ich habe Absprachen mit allen Nachbarn getroffen, sage auch wenn es zu laut sein sollte dann klopft (aber ruft doch nicht die Polizei), man kann immer mit mir reden. Besagte Nachbarin ruft direkt die Polizei weil "ich es nicht wert bin, dass sie noch mit mir redet".

Wollte mich Ausweisen woraufhin ich gegen die Wand gedrückt wurde. Habe sie dann aufgefordert wenn sie meine Wohnung betreten wollen müssen sie sich einen Durchsuchungbeschluss einholen. Die Situation eskalierte, als ich meine Zimmertür geschlossen habe. Mir wurden Handschellen angelegt, auf den Boden gedrückt und der Beamte hielt mich dort mit dem Knie auf dem Rücken für 20 Minuten fest und versuchte über Druck meine Einwilligung für eine Hausdurchsuchung zu erwirken. Meine sie gehen entweder zu zweit oder holen noch Kollegen. War sehr dankbar für dieses Angebot, er war verwirrt. Holten dann auch wie gesagt 3 weitere Beamte dazu. Ich bestand weiterhin auf den Durchsuchungsbeschluss. Wurde die ganze Zeit angemacht von einem der beiden ersten Polizisten, bsp: einer der neu dazugerufenen Kollegen fragte mich etwas worauf ich antwortete und Polizist sinngemäß meinte "du redest mit mir und antwortest nur wenn du gefragt wirst". Auch durfte ich die ganze Zeit über nicht stehen, lag mit Handschellen auf dem Rücken vor meiner eigenen Wohnung auf dem Flur. Einer der neuen telefonierte wohl mit dem Notfall Dienst und wartete auf die Antwort des Staatsanwalts. Als es nicht mehr weiter zu gehen schien fing der erste Kollege an zu telefonieren, machte sich einen haufen Notizen. Dann gingen sie raus, kamen wieder und alles ging schnell.

Einer kniete sich neben mir nieder, holte ein Formular raus und fing an es auszufüllen. Meinte sie gehen jetzt sowieso rein und ich könne jetzt auch zustimmen. Meinte "ich zieh dass jetzt 30 min durch und soll es euch jetzt erlauben?", dann meinte er er hat einen SA gefunden der ihm das genehmigt und füllte die Dinge aus. Mir wurde ein Zeuge erlaubt (der in Handschellen gelegte Freund von mir), Telefonat wurde mir nicht gestattet (um diese Zeit erreichst du eh keinen Anwalt mehr), ich hätte noch Nachbarn wählen können, allerdings nur von meinem Stock.

Die Durchsuchung dauerte im Anschluss etwa 10 minuten. Sichergestellt wurden ein Grinder, etwa 0,3 - 0,5 gramm zu rauchen (beides offen auf dem Bett, Rauchzeug eingewickelt in Alufolie) und ~0,1 gramm Mehl. Alles fällt unter die "Freigrenze" in Hessen bei der von Strafverfolgung abgesehen wird. Mir geht es auch nicht um die Folgen, ich will auch keine Diskussion darüber starten ob das cool ist oder man das machen muss. Aber ich bin jung, es macht mir Spaß ab und zu mal nen Abend so zu verbringen.
Sie haben mich danach in Handschellen abgeführt, zum Polizeirevier gebracht. Dort oben saß ich dann etwa 2 minuten bevor der Kollege einen Anruf bekam, aufzählte weshalb sie rein sind und was sie sichergestellt haben. Er verließ den Raum, telefonierte zu Ende, kam wieder und unterhielt sich mit seinem Kollegen. "So geht das nicht!" "Wie so geht das nicht?" "Wir bringen ihn jetzt nach unten und schießen keine Fotos, Anweisung vom Chef".

Ich wollte unbedingt wissen wie sie endlich auf die Idee kamen, dass das absolut überzogen war. Natürlich keine Auskunft.
Sie wollten noch das ich das Protokoll unterschreibe. Ich wies sie auf fehlende Unterlagen hin, der SA war bis dahin nicht eingetragen, erst nach meinem Nachfragen geschah dies, die Unterschrift wollten sie erzwingen "sie müssen es jetzt nicht unterschreiben, aber dann bleiben sie halt da bis sie es getan haben" "Gerne!", daraufhin konnte ich auch ohne Unterschrift gehen. Die fehlenden Dokumente wurden mir nicht mitgegeben!
Die Dienstnummern wurden mir mit folgender Aussage verweigert "Wir sind hier bei der Polizei, hier gibt es keine Dienstnummern!".

Mir geht es nicht um mein "Verbrechen", ja der Besitz vorallem von zweiterem ist illegal.
Es geht mir einzig und allein um die Aktion. Da stürmen 5 Beamte meine Wohnung, halten mich eine Stunde fest, 30 minuten davon in Handschellen vor meiner Tür liegend. Und als sie mich dann haben lassen sie mich gehen, weil sie ganz genau wissen was sie da gerade gemacht haben.
Ich bin zwar 1,90 groß, aber auch nur 65 Kilo schwer. Bin nicht trainiert und absolut nicht aggresiv. Habe sie Anfangs nur aufgefordert meine Wohnung zu verlassen (Grundgesetz), wurde dafür aus meiner eigenen Wohnung gezerrt, gegen die Wand gedrückt. Die ganze Zeit über Druck aufgefordert sie herein zu lassen.
Das Verhalten bisher wurde gerechtfertigt mit "ich hätte nicht kooperiert". Ich hatte Angst wegen dem Mehl, habe die ganze Zeit gesagt ich gebe ihnen das Zeug, auch dass ich mich Ausweise, dafür muss ich ihn nur aus meinem Zimmer holen. Mit der Rechtfertigung von "ich könnte Beweismittel vernichten" wurde das nicht zugelassen. Habe bisher auch keinen BTM oder sonst etwas, konsumiere nur, dass nicht einmal regelmäßig!

Wie kann ich hier weiter vorgehen? Ich denke halt absolut nicht dass die vorgefundene Menge diese Aktion rechtfertigt!
Habe mir überlegt Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, evtl Nötigung. Wie seht ihr die Situation, kann man hier überhaupt etwas machen? Ich weiß dass Anzeigen gegen Polizisten meist wenig erfolgsversprechend sind.

Das nicht eintragen des SA auf das Durchsuchungsbeschlussprotokoll sowie das Telefonat oben überzeugen ich davon hier im Recht zu sein. Ich glaube sie wissen recht genau was sie da gerade gemacht haben. Falls wichtig, dass ganze ereignete sich in einer kleinen Bankenstadt am Main.

Vielen Dank!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 12:23:59
Meiner Meinung nach ist das Verhalten der Polizisten eine klare Verletzung des §31 PolG (Polizeigesetz).

Zitat
Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

Die Aktion galt nicht dem Schutz des Gemeinwesens und da es sich sogar noch um die gesetzlich festgelegte Nachtzeit handelte, ist die Durchsuchung gleich doppelt unzulässig. Die Begründung "zu laut" bietet keine Grundlage dafür. Übrigens: selbst wenn die Beamten ein ganzes Drogendepot bei dir vermutet hätten, hätten sie erst eine gerichtliche Legitimation gebraucht. Und zwar unterschrieben, BEVOR sie bei dir angetanzt wären.

Das Verweigern der Nennung der Dienstnummer ist rechtens, dazu besteht in Deutschland keine Pflicht. Das ist für dich aber auch nicht interessant, da du ja die Uhrzeit nennen kannst und im Falle einer Anzeige deinerseits leicht herauszufinden wäre, wer da Dienst hatte.

Wie du weiter vorgehen könntest, mag ich dir nicht raten. Ich würde aus dem Bauch heraus zur Anzeige tendieren. Vllt. äußert sich aber ja @DocSnyder noch dazu, der ist schließlich vom Fach (Polizist, und zwar ein vernünftiger).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 15.Juli 2019, 14:00:41
Die Durchsuchung, Festnahme etc waren nicht rechtens und man kann da schon über eine Klage nachdenken. Es ist nur die Frage ob es dir was bringt weil, etwas übertrieben ausgedrückt, am Ende die Aussagen von 2 Drogenkonsumenten gegen die Aussagen einer handvoll ehrlicher Polizisten steht.

Da du Student bist solltest du Anspruch auf einen (Erst)Beratungsgutschein vom Amtsgericht haben mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst und dich zumindest die Erstberatung nichts kostet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 15:00:48
Die Durchsuchung, Festnahme etc waren nicht rechtens und man kann da schon über eine Klage nachdenken. Es ist nur die Frage ob es dir was bringt weil, etwas übertrieben ausgedrückt, am Ende die Aussagen von 2 Drogenkonsumenten gegen die Aussagen einer handvoll ehrlicher Polizisten steht.

Da du Student bist solltest du Anspruch auf einen (Erst)Beratungsgutschein vom Amtsgericht haben mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst und dich zumindest die Erstberatung nichts kostet.

Das ist halt das Problem. Am Ende wird dir noch das "in den Weg stellen" negativ ausgelegt von wegen die Beamten hätten sich von dir bedroht gefühlt und du wärst aggressiv geworden.
Ich hab gerade nochmal nachgeforscht:
Die Frage ist auch, ob der "Rauchgeruch bis zum Eingang" als "Gefahr im Verzug" gewertet werden kann. Die Beamten haben deine Wohnung ja auch neben der Ruhestörung eben deswegen betreten.
Wenn dem so ist, kannst du wahrscheinlich nicht viel machen. Dennoch empfinde ich es als höchst unprofessionell (keine Ahnung, was da die Polizeischule sagt), einfach erstmal in die Bude zu latschen. Die sollten doch wissen, dass das nicht sonderlich gut ankommt und alles andere als deeskalierend wirkt.

Notiz an das zuständige Ministerium: meine Steuergelder hätte ich gerne sinnvoller angelegt, danke. :P Ich persönlich habe bei Polizisten mittlerweile ein immer unguteres Gefühl. Generell bin ich ein xenophiler Mensch mit ganz wenigen Vorurteilen, aber man weiß nie, ob da gerade ein Volldepp in der Uniform steckt oder nicht. Das trifft zwar auf jeden Menschen zu, allerdings haben die in aller Regel keine Staatsgewalt inne. Ich habe jedoch viel zu wenige Berührungspunkte mit der Polizei (gute wie schlechte, eigentlich gar keine außer Verkehrskontrollen), um das wirklich zu beurteilen.
Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass es durchaus sinnvollere Tätigkeiten gibt, als ein paar kleinen Kiffern das Leben schwer zu machen.

@Maddux: Das mit dem Beratungsgutschein ist ein guter Hinweis, wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 15.Juli 2019, 15:33:05
Überprüfen ob es an deiner Uni eine Rechtssprechstunde gibt. Meistens wird sowas für Stunden angeboten. Da bekommst du dann sicherlich auch eine bessere Auskunft bezüglich deiner Möglichkeiten und ob es sich für dich lohnt.

Ich finde sicherlich auch nicht richtig was die Polizisten da gemacht haben allerdings solltest du vielleicht auch mal selbstkritisch über dein Verhalten nachdenken. Deine Kommilitonen sind da sicher nicht ganz ohne Grund angenervt auch wenn es schon übertrieben ist wegen lauter Musik die Polizei zu rufen. Verstehen kann ich es wenn es öfters vorkommt. Gerade in Studentenwohnheimen sind Leute die ständig negativ auffallen halt einfach nervig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 15:33:43
Hallo, ich hätte auch mal ne Frage:

Habe mein Laptop vor drei Jahren bei Arlt gekauft. Nun brachte ich ihn dorthin zum Reparieren (Fährt hoch, es kommt aber kein Bild). Der Angestellte testete das Gerät und meinte, dass der Bildschirm kaputt wäre. Ich erteilte Arlt einen Reparaturauftrag. Ein neuer Bildschirm würde wohl in einer Woche geliefert und dann eingebaut werden. Ich kaufte noch ein Kabel, mit dem man den Laptop an einen externen Bildschirm anschliessen und dann damit arbeiten kann (Benötige den Laptop für meine Arbeit). Nach einer Woche wurde ich benachrichtigt, dass der Bildschirm da wäre. Ich fuhr also wieder zu Arlt und gab mein Laptop ab. Sollte 1 bis 2 Werktage dauern. Nach 4 Werktagen rief ich dort an und fragte nach, ob mein Gerät denn nun fertig sei. Es würde ihnen leid tun, aber im Moment wäre so viel los und sie hätten mich vergessen. Wenn ich meinen Laptop für die Arbeit benötigen würde, sollte ich ihn wieder abholen, denn der gelieferte Bildschirm wäre zu klein. Also wieder zu Arlt gefahren und mein Gerät abgeholt. Der passende Bildschirm ist wohl in einer Woche da. Nach einer Woche bekam ich auch eine Benachrichtigung, dass ich mein Laptop bringen könnte. Wieder zu Arlt gefahren (jedesmal 15-20 Minuten einfach) und abgegeben. Nach einem Tag rief einer der Angestellten an, dass der gelieferte Monitor die falschen Anschlüsse hat und wenn ich meinen Laptop für die Arbeit ... Also wieder zu Arlt gefahren und ihn abgeholt. Der neue Monitor sei in einer Woche da. War er auch ... wieder hingefahren und abgegeben. Nach zwei Tagen kam die Mail, dass ich meinen reparierten Laptop abholen könnte. Wieder hingefahren. Der einzige nette Angestellte in dem Laden, dem es auch sichtlich peinlich war, dass ich nach über 4 Wochen immer noch keinen funktionierenden Laptop habe, meinte, dass wir ihn erstmal testen, bevor ich damit nach Hause gehe. Der Laptop fuhr hoch, das Logo des Herstellers erschien auf dem Bildschirm ... und dann kam nichts mehr. Black. Tiefes Schwarz. Der junge Mann war fassungslos, dass der Techniker (der an diesem Tag leider frei hatte) einen Laptop frei gegeben hat, der offensichtlich immer noch defekt ist. Fieberhaft probierte er eine Stunde lang alles Mögliche, aber er konnte nur feststellen, dass es kein Softwarefehler sei. Der neue Bildschirm ist wohl defekt und sie müssten einen neuen bestellen. Habe mein Laptop dagelassen (habe jetzt eh Ferien) und warte nun schon seit 11 Tagen auf eine Erfolgsmeldung.

Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 15.Juli 2019, 15:34:16
Ich verstehe deine Aussage mit dem unguten Gefühl sehr gut. Auch bei mit ist dies in den letzten 10 Jahren konstant weiter gewachsen bis hin zu eine ebenso größer werdenden Abneigung der Beamten.
Selbst als Unbeteiligter haben sie es durch ihr Verhalten mit gegenüber geschafft immer wieder diese Gefühle zu festigen oder gar zu schüren.

Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 15.Juli 2019, 15:43:50
[..]

Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!

Ja, darfst du definitiv, schließlich scheinen die ja nicht wirklich kompetent und zielgerichtet zu arbeiten.
Alleine die Stunden die du investieren durftest..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 15.Juli 2019, 15:50:59
...
Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!

Mit Sicherheit, ja.

Aber es gibt halt auch solche Geschichten, die das Grundvertrauen erschüttern:

https://www1.wdr.de/nachrichten/revision-urteil-polizeigewalt-csd-100.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 15.Juli 2019, 15:54:47
MEIN Grundvertrauen ist bereits erschüttert wie du meinem Post entnehmen kannst.  ;)
Ich habe definitiv nicht das Gefühl "der Freund und Helfer ist da" wenn ich einem Polizisten begegne. Genau das gegenteilige Gefühl macht sich des Öfteren breit und wird genauso oft bedient.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 15.Juli 2019, 15:57:37
Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!

Ich weiß nicht wie du auf Minderheit kommst ? Jeder Polizist im Streifendienst hat jeden Tag aufs neue mit dem schlimmsten Klientel zu tun. Einer Bekannten wurden innerhalb eines Jahres die Nase gebrochen und anderweitig verletzt und das ist keine Seltenheit. Das man im Laufe der Jahre dann abstumpft und keine Lust mehr auf große Diskussionen hat kann ich verstehen. Richtig war das Verhalten der Polizisten sicherlich nicht. Aber ich kann in der geschilderten Situation ein Verständnis aufbringen warum so gehandelt wurde.

Letztlich gibt es immer schwarze Schafe aber komischerweise waren meine Berührungspunkte mit der Polizei bisher eher positiv.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 15.Juli 2019, 16:03:26
Find ich gut, dass es Erfahrungsberichte gibt, die auch Gutes von der Polizei schildern. Ich kann das eben leider aus meinen nicht. Mehr wollte und habe ich nicht zum Ausdruck gebracht.
Und "Minderheit" war darauf bezogen dass sie das Beschriebene stets tun und nicht willkürlich davon abweichen. Vielleicht hast du solch einen Bekannten, dann schätze dich glücklich. Ich würde gerne in Einsatzsituationen auch mal auf solche treffen...
Das wurde mir selbst bei Verkehrskontrollen bisher komplett verwehrt..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 16:08:09
Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!

Ich weiß nicht wie du auf Minderheit kommst ? Jeder Polizist im Streifendienst hat jeden Tag aufs neue mit dem schlimmsten Klientel zu tun. Einer Bekannten wurden innerhalb eines Jahres die Nase gebrochen und anderweitig verletzt und das ist keine Seltenheit. Das man im Laufe der Jahre dann abstumpft und keine Lust mehr auf große Diskussionen hat kann ich verstehen. Richtig war das Verhalten der Polizisten sicherlich nicht. Aber ich kann in der geschilderten Situation ein Verständnis aufbringen warum so gehandelt wurde.

Letztlich gibt es immer schwarze Schafe aber komischerweise waren meine Berührungspunkte mit der Polizei bisher eher positiv.

Von einer Minderheit würde ich auch nicht sprechen. Im Gegenteil. Ich bin sogar der Überzeugung, dass der absolute Großteil seinen Job sehr gewissenhaft macht. Allerdings, und das muss sich sowohl die Polizei selbst, als auch die Politik anhören, wird gefühlt zumindest gegenüber der Öffentlichkeit zu wenig getan, um Missstände zu beseitigen bzw. überhaupt mal öffentlich zu machen.
Die Polizei muss einsehen, dass sie eben nicht nur Freund und Helfer ist, sondern Freund, Helfer und schwarzes Schaf zugleich, und dass man auch mal einem Kollegen auf die Finger klopfen darf/muss/sollte, wenn der Scheiße baut. Irgendwie lässte das aber wohl der "Ehrenkodex" oder welcher Schmu auch immer nicht zu. Oder man ist danach seinen Job los. So kommt es mir jedenfalls vor.

@GameCrasher: Verkehrskontrollen waren zum Großteil relativ entspannt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es da auch ziemlich stark auf die Laune des Beamten ankommt. Allerdings sage ich auch da: wenn ich als normaler Angestellter mit schlechter Laune zum Kunden fahre und ihn im ersten Satz schon anpampe, sodass der sich bei meinem Chef beschwert, was passiert dann mit mir? Richtig, ich krieg zumindest mal nen ordentlichen Anschiss, bei wiederholtem Male eine Abmahnung, und wenn ichs dann immer noch nicht begriffen hab, bin ich ziemlich untauglich für den Job.
Übertrage das auf den Polizisten. Gar nichts passiert da. :D

Was mich generell auch nervt: Drogendealer sind per Gesetz Kriminelle. Konsumenten nicht (sofern sie die Grenzwerte nicht überschreiten). Sie werden aber von Polizisten fast durchweg so behandelt (zu meiner Studentenzeit mehrfach als Unbeteiligter erlebt). Das ist kein rechtsstaatliches Verhalten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 15.Juli 2019, 16:18:33
Ich habe auch 3 Polizisten im Bekanntenkreis, welche ich schon seit meiner Kindheit oder frühesten Jugend kenne.
Selbst da hab ich nur ein mäßig gutes Gefühl.
Mit dem einen spreche ich ab und an über seine Wahrnehmungen damit ich mich nicht nur in eigener Subjektivität verstricke.
Der bestätigt das was du grade meintest mit dem Kodex... Das machen die kaum bzw oft sogar eher versuchen zu decken und verschleiern.

Was der aber über den Terrorismus von Hamburg bei dem Politgipfel erzählte, war alles andere als lustig...
Darum auch meine Aussage mit dem Leben riskieren...
Es ist mit Nichten alles OK was die Polizei darstellt und tut.
Genauso wie das vieler in der Gesellschaft. Und beides muss mit dem geltenden Recht betrachtet werden.
Ich hoffe hier sind wir uns einig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 15.Juli 2019, 16:40:24
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?
In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?

@all: welche Substanz ist "Mehl"?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 15.Juli 2019, 16:42:35
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?
In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?

@all: welche Substanz ist "Mehl"?
Ich tippe auf Kokain  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 16:48:37
Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann?
In der Dienstleistungswüste Deutschland wirst du höchstens Unverständnis ernten, wenn du wegen so eines miesen Services Kompensation verlangst. Ist das Gerät eigentlich noch in der Garantie?

@all: welche Substanz ist "Mehl"?

Nein, hat keine Garantie mehr. Gibts da keine rechtliche Möglichkeit?

Tippe auf Kokain
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 16:49:45
Ich habe auch 3 Polizisten im Bekanntenkreis, welche ich schon seit meiner Kindheit oder frühesten Jugend kenne.
Selbst da hab ich nur ein mäßig gutes Gefühl.
Mit dem einen spreche ich ab und an über seine Wahrnehmungen damit ich mich nicht nur in eigener Subjektivität verstricke.
Der bestätigt das was du grade meintest mit dem Kodex... Das machen die kaum bzw oft sogar eher versuchen zu decken und verschleiern.

Was der aber über den Terrorismus von Hamburg bei dem Politgipfel erzählte, war alles andere als lustig...
Darum auch meine Aussage mit dem Leben riskieren...
Es ist mit Nichten alles OK was die Polizei darstellt und tut.
Genauso wie das vieler in der Gesellschaft. Und beides muss mit dem geltenden Recht betrachtet werden.
Ich hoffe hier sind wir uns einig.

Sind wir. Ich habe auch Polizisten im Bekanntenkreis, einer davon Kriminalhauptkommissar, sowie einige gleichaltrige Bekannte. Das komische ist: zu denen habe ich schon in Kindheitstagen keinen Draht gehabt, das waren irgendwie immer diejenigen, die überall den Daumen drauf haben wollten und am liebsten jeden rumkommandiert haben. :D Ich bin heute noch der festen Überzeugung, dass deren Berufswahl damit zusammenhängt. Ausnahme ist hier der Kriminalhauptkommissar, das ist der Vater meines damals besten Freundes. Wobei, auch der hatte irgendwie eine schnüfflerische Ader. Muss er aber wahrscheinlich haben.

Vllt sollten wir mal einen "Freund und Helfer"-Thread aufmachen, weil das wird ganz schön OT jetzt hier. :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 15.Juli 2019, 17:14:01
Gibts da keine rechtliche Möglichkeit?
Schadenersatz könnte da mittlerweile drin sein, zumindest die Fahrtkosten sollten ersetzt werden, vllt. gibt es auch etwas für die entgangene berufliche Nutzung. Sowas kann dir aber nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da viel bei rausspringt, nachher kommt es zum Vergleich und du hast deine Anwaltskosten an der Backe. In den USA würdest du dich beim Management beschweren und bekämst zumindest einen Haufen Gutscheine.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 15.Juli 2019, 17:20:41
Zum Thema Polizei möchte ich aber auch noch was loswerden. Ich glaube, bei solchen Aktionen steckt unglaublich viel Frust der Beamten dahinter, weil die richtigen Verbrecher sie nur noch auslachen, da ist der kiffende Student dann genau das richtige Opfer, um doch nochmal ein bisschen Staatsmacht zu demonstrieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 17:30:47
Das würde ich so jetzt aber auch nicht unterschreiben, denn die Jungs, die sich mit den richtigen Verbrechern beschäftigen, die kriegen wir gar nicht zu sehen. Einer vom SEK ist dann doch schon nochmal ein anderes Kaliber als der Ottonormalstreifenpolizist. Und ich glaube, und hoffe, dass da auch die Aufnahmekriterien entsprechend angepasst sind.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 17:46:27
Zum Thema Polizei möchte ich aber auch noch was loswerden. Ich glaube, bei solchen Aktionen steckt unglaublich viel Frust der Beamten dahinter, weil die richtigen Verbrecher sie nur noch auslachen, da ist der kiffende Student dann genau das richtige Opfer, um doch nochmal ein bisschen Staatsmacht zu demonstrieren.
... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 18:12:29
Zum Thema Polizei möchte ich aber auch noch was loswerden. Ich glaube, bei solchen Aktionen steckt unglaublich viel Frust der Beamten dahinter, weil die richtigen Verbrecher sie nur noch auslachen, da ist der kiffende Student dann genau das richtige Opfer, um doch nochmal ein bisschen Staatsmacht zu demonstrieren.
... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.

Hm. Es soll Staaten geben, da ist Cannabis legal und Dealer desselben ein lizenzierter Beruf.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Legality_of_cannabis
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 18:19:33
Meinte eher die Drogendealer, die "Mehl" und andere harte Drogen vertickern.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 18:23:33
Auch da hab ich nen Link für dich.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Legal_status_of_cocaine

Der Besitz von Kokain ist in Deutschland entkriminalisiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 18:31:13
... auf Rezept  :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 18:37:11
Nein, da ist es dann sogar legal.

https://www.rgra.de/einstellung-geringe-menge-zum-eigenbedarf/

Bei Kokain beträgt die Menge zum Eigenverbrauch 0,3g. Somit kann rein rechtlich das Verfahren eingestellt werden. Allerdings wenden die Gerichte dieses Gesetz aktuell nur auf Canabis und Haschisch an. Die Entkriminalisierung ist also noch nicht wirklich vollzogen, juristisch aber möglich.

So zumindest meine Interpretation.

Gerade nochmal geforscht: in Hessen liegt die Grenze für Kokain sogar bei 1g.

Interessant hierzu auch die Auflistung über die Anwendung des Gesetzes in den jeweiligen Bundesländern:
https://hanfverband.de/inhalte/bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-ss-31a-btmg
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 15.Juli 2019, 19:03:23
Ich finde ja allgemein, dass jede Art von Drogen legalisiert werden sollte. Der Verkauf wird besteuert, die Krankenkassen übernehmen keine Behandlung von nachgewiesenen Folgen von Drogenmissbrauch (Sollte dann auch für Alkohol und Tabak gelten). Fertig. Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 19:08:10
Da bin ich ausnahmslos deiner Meinung. Siehe Portugal.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magnificent 7 am 15.Juli 2019, 19:09:31
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.

Ja, das wahrscheinlich schon.

Nur, wie viele solcher "Idioten" steigen dann ins Auto, verursachen einen Verkehrsunfall und löschen eine halbe Familie aus?

Klar, kann jemanden ohne Suchtgift (egal welcher Art) im Körper auch passieren - nur gibt es genug Fälle, in denen ein verkehrstechnischer Sachverständige sagte, ohne Beeinflussung wäre eine Bremsung/ausweichen/etc. möglich gewesen.

Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um ein extrem Beispiel handelt, denn, im Normalfall wickelt er sich ohnehin um einen Baum und die armen Feuerwehrleute bekommen dieses Bild zu sehen, sonst allerdings, passiert niemandem etwas.

Worauf ich hinaus will - es soll jeder machen was er will, das Problem daran ist, dass viel zu viele Leute keine Verantwortung tragen können, oder deren Vernunft (zb. nicht besoffen in ein Auto steigen) massiv zurückgeblieben ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 15.Juli 2019, 19:19:18
Ich finde ja allgemein, dass jede Art von Drogen legalisiert werden sollte. Der Verkauf wird besteuert, die Krankenkassen übernehmen keine Behandlung von nachgewiesenen Folgen von Drogenmissbrauch (Sollte dann auch für Alkohol und Tabak gelten). Fertig. Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.
Du kannst selten einfach sagen, das kommt vom Drogenmissbrauch. Die teuren Behandlungen sind ja Tumorops und Co, aber willst du jeden selbst zahlen lassen, weil er einmal ne Zugarette geraucht hat?
Tabak und Alkoholsteuer zu erhöhen wäre ein guter Weg die Kosten aufzufangen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 19:24:46
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.

Ja, das wahrscheinlich schon.

Nur, wie viele solcher "Idioten" steigen dann ins Auto, verursachen einen Verkehrsunfall und löschen eine halbe Familie aus?

Klar, kann jemanden ohne Suchtgift (egal welcher Art) im Körper auch passieren - nur gibt es genug Fälle, in denen ein verkehrstechnischer Sachverständige sagte, ohne Beeinflussung wäre eine Bremsung/ausweichen/etc. möglich gewesen.

Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um ein extrem Beispiel handelt, denn, im Normalfall wickelt er sich ohnehin um einen Baum und die armen Feuerwehrleute bekommen dieses Bild zu sehen, sonst allerdings, passiert niemandem etwas.

Worauf ich hinaus will - es soll jeder machen was er will, das Problem daran ist, dass viel zu viele Leute keine Verantwortung tragen können, oder deren Vernunft (zb. nicht besoffen in ein Auto steigen) massiv zurückgeblieben ist.

Also quasi wie beim Alkohol? Ich verweise hier nochmal ausdrücklich auf Portugal.

https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-entkriminalisierte-Drogenpolitik-in-Portugal-3224495.html

Wir sollten endlich mal harte Fakten checken, uns ein Beispiel an anderen nehmen und unsere Denke, wir wüssten alles besser in Europa, über Bord werfen. Das fängt bei der Drogenpolitik an und hört bei der Netzpolitik auf.

Aber gut, kann ja sein, dass die Portugiesen generell verantwortungsbewusster sind, wenn sie auf Drogen sind. Man weiß es nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magnificent 7 am 15.Juli 2019, 19:58:27
Soll doch jeder mit seinem Körper anstellen was er will.

Ja, das wahrscheinlich schon.

Nur, wie viele solcher "Idioten" steigen dann ins Auto, verursachen einen Verkehrsunfall und löschen eine halbe Familie aus?

Klar, kann jemanden ohne Suchtgift (egal welcher Art) im Körper auch passieren - nur gibt es genug Fälle, in denen ein verkehrstechnischer Sachverständige sagte, ohne Beeinflussung wäre eine Bremsung/ausweichen/etc. möglich gewesen.

Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um ein extrem Beispiel handelt, denn, im Normalfall wickelt er sich ohnehin um einen Baum und die armen Feuerwehrleute bekommen dieses Bild zu sehen, sonst allerdings, passiert niemandem etwas.

Worauf ich hinaus will - es soll jeder machen was er will, das Problem daran ist, dass viel zu viele Leute keine Verantwortung tragen können, oder deren Vernunft (zb. nicht besoffen in ein Auto steigen) massiv zurückgeblieben ist.

Also quasi wie beim Alkohol? Ich verweise hier nochmal ausdrücklich auf Portugal.

https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-entkriminalisierte-Drogenpolitik-in-Portugal-3224495.html

Wir sollten endlich mal harte Fakten checken, uns ein Beispiel an anderen nehmen und unsere Denke, wir wüssten alles besser in Europa, über Bord werfen. Das fängt bei der Drogenpolitik an und hört bei der Netzpolitik auf.

Aber gut, kann ja sein, dass die Portugiesen generell verantwortungsbewusster sind, wenn sie auf Drogen sind. Man weiß es nicht.

In Österreich sind die Alkolenker rückläufig und die Drogenlenker im Vormarsch (liegt daran, dass es die Schnelltests noch nicht so lange gibt).
Der Artikel ist leider aus 2017... https://autorevue.at/autowelt/drogenlenker (https://autorevue.at/autowelt/drogenlenker)

Und ja, ich rede von jeder Art Droge, völlig egal was da konsumiert wird (Deswegen habe ich in meinem letzten Satz auch einen Besoffenen als Beispiel genommen) - sieh dir mal an, um wie viel sich die Reaktionszeit verkürzt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 20:01:02
Ja, und nu? Glaubst du, dass das mehr wird, wenns legal ist? DUI ist auch jetzt schon verboten. Hindert die Leute auch nicht dran.

Deine Logik impliziert ja, dass die Zahl der Konsumenten zunimmt, also infolgedessen mehr Leute unter Drogeneinfluss fahren.
Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Die Zahl der Konsumenten sinkt, wie die Daten aus Staaten mit liberaler Drogenpolitik belegen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 20:05:24


Also quasi wie beim Alkohol? Ich verweise hier nochmal ausdrücklich auf Portugal.

https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-entkriminalisierte-Drogenpolitik-in-Portugal-3224495.html

Wir sollten endlich mal harte Fakten checken, uns ein Beispiel an anderen nehmen und unsere Denke, wir wüssten alles besser in Europa, über Bord werfen. Das fängt bei der Drogenpolitik an und hört bei der Netzpolitik auf.

Aber gut, kann ja sein, dass die Portugiesen generell verantwortungsbewusster sind, wenn sie auf Drogen sind. Man weiß es nicht.

Dass Portugal das so handhabt, wusste ich nicht. Interessante Herangehensweise und spannend, dass das Gesetz so erfolgreich ist. Legal sind Drogen zwar auch dort nicht, aber diese CDT, vor der jeder erscheinen muss, der mit Drogen erwischt wurde, klingt nach einer nachahmenswerten Einrichtung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 15.Juli 2019, 20:52:28
In Portugal hat man aber nicht nut Konsum und Besitz in geringen Mengen legalisiert. Man hat auch die Abermillionen die man vorher für die Verfolgung und Bestrafung von Konsumenten ausgegeben hatte in Programme zur Aufklärung, Prävention, Betreuung und Rehabilitation gesteckt.
Das Resultat ist das der Drogenkonsum massiv zurückgegangen ist und Abhängige schneller clean werden und öfter clean bleiben weil sie viel schneller Hilfe bekommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 15.Juli 2019, 21:20:33
In Portugal hat man aber nicht nut Konsum und Besitz in geringen Mengen legalisiert. Man hat auch die Abermillionen die man vorher für die Verfolgung und Bestrafung von Konsumenten ausgegeben hatte in Programme zur Aufklärung, Prävention, Betreuung und Rehabilitation gesteckt.
Das Resultat ist das der Drogenkonsum massiv zurückgegangen ist und Abhängige schneller clean werden und öfter clean bleiben weil sie viel schneller Hilfe bekommen.

Legal sind sie nicht:
"Anders als bisweilen fälschlich angenommen wird, sind Drogen in Portugal bis heute nicht legal. Das gilt nicht einmal für den Besitz kleiner Mengen. Doch der Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch wird nicht mehr als eine Straftat angesehen. Es ist eine schlichte Ordnungswidrigkeit, wie etwa Falschparken [...] Allerdings lässt es die Polizei auch bei der Entdeckung kleiner Mengen nicht mit der Beschlagnahmung bewenden. Doch statt Strafe kommt ein zentraler Aspekt der neuen Drogenpolitik zur Anwendung. Wer mit Eigenverbrauchsmengen erwischt wird, muss wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung vor einer der "Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência" (CDT) antreten."
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 15.Juli 2019, 21:47:42
Tut mir leid, den einen oder anderen angesichts meines "Berufsoutings" enttäuschen zu müssen, aber die aktive Teilnahme an Internetdiskussionen über wilde, einseitig geschilderte Sachverhalte aus irgendwelchen Ecken der Republik, die weder mit mir noch mit meiner beruflichen Spezialisierung zu tun haben, habe ich mir schon lange abgewöhnt.

Zur Klärung, ob das Vorgehen der Kollegen nun rechtmäßig war oder nicht, sind andere Stellen zuständig, die dann auch den kompletten Sachverhalt kennen. Anwalt nehmen, prüfen lassen und gut.

Die gewagte und ganz persönliche Theorie, dass das alles ohne den illegalen Erwerb und Besitz gewisser Substanzen - und sorry, über Gras kann man streiten aber Koks geht gar nicht - sowie das augenscheinlich aus Sicht seiner Nachbarschaft wenig sozialadäquate Verhalten unseres Verfassers so nicht geschehen wäre, möchte ich dennoch noch gerne loswerden. :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 15.Juli 2019, 23:18:31
Das ist jetzt eben die Frage. Das Land Hessen hat Freigrenzen definiert. Und zwar sowohl für Gras als auch für Koks. Innerhalb dieser Freigrenzen wird wohl Straffreiheit gewährt. Weshalb setzten sich dann 5 Beamte über diese Praxis hinweg, wenn nicht a) aus Unwissenheit oder b) gar aus Bosheit/Langeweile?
Hierzu würde mich wirklich mal die Meinung eines Anwalts interessieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 16.Juli 2019, 01:02:38
Grundsätzlich wäre ich mit der Mär der grundsätzlichen Straffreiheit etwas vorsichtig - da sind schon einige Vollgas dagegen gerannt. Es kann Straffreiheit gewährt werden, muss aber nicht. Und was die Information, dass man sich ab und an die Nase pudert, z.B. bei einer hieran überaus interessierten Fahrerlaubnisbehörde so bewirken kann, löst in der Regel auch erst hinterher großes Gejammer bei den Betroffenen aus. Diese gefahrenabwehrrechtlich begründete Weitergabe von Informationen zwischen den Behörden praktiziert man z.B. in BW ganz gerne.

Es herrscht Strafverfolgungszwang. Einfach gesagt: man hat zu agieren, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Wenn es aus der Wohnung also heraus duftet wie aus einer Hanfplantage und Mr. Delinquent dazu noch aussieht wie ein Schneemann wünscht man dann halt eher nicht einen schönen Abend und verzieht sich, da die fachmännische Fernanalyse ergibt, dass es bestimmt nur unter 6g / unter 1g sind. Alles einsammeln was da ist, wiegen, an die StA abgeben und die macht was daraus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 16.Juli 2019, 03:09:33
Das ist genau das, was ich wissen wollte, danke.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 16.Juli 2019, 10:43:55
Das ist jetzt eben die Frage. Das Land Hessen hat Freigrenzen definiert. Und zwar sowohl für Gras als auch für Koks. Innerhalb dieser Freigrenzen wird wohl Straffreiheit gewährt. Weshalb setzten sich dann 5 Beamte über diese Praxis hinweg, wenn nicht a) aus Unwissenheit oder b) gar aus Bosheit/Langeweile?
Hierzu würde mich wirklich mal die Meinung eines Anwalts interessieren.
Woher wissen sie denn, ohne drin zu sein, wie viel an Menge da ist?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 16.Juli 2019, 11:35:04
Gar nicht. Reingehen müssen sie dazu schon. Sie können aber beschlagnahmen und wieder gehen, wenn sie sehen dass es nur Kleinmengen sind. Da muss man die Leute nicht aufs Revier schleifen, wie geschehen.
Was ja auch die Schilderung des Betroffenen zeigt. Er wurde unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 16.Juli 2019, 12:04:00
Das würde ich so jetzt aber auch nicht unterschreiben, denn die Jungs, die sich mit den richtigen Verbrechern beschäftigen, die kriegen wir gar nicht zu sehen.
Für mich sind auch Einbrecher oder Diebe oder Körperverletzer mit ellenlangen Vorstrafen richtige Verbrecher und das sind genau die Typen, mit denen sich die normalen Polizisten rumschlagen müssen und die ein ums andere Mal mit Bewährung aus dem Gericht spazieren, wenn denn überhaupt noch Anklage erhoben wird.

... und dem Drogenkonsument zu zeigen, dass er mitverantwortlich für das Drogendealergesockse ist, mit dem man sich dauernd und meist erfolglos herumschlagen muss.
Hier in unserer Stadt "arbeitet" die Drogenszene ganz offen, die Polizei kennt die kleinen Dealer, lässt sie aber gewähren, damit man sie zumindest an diesem einen Platz einigermaßen unter Kontrolle hat. Das ist die Aussage eines Polizisten.
Sucht lässt sich nicht verbieten, das haben die USA mit ihrer Prohibition auch gemerkt. Ich bin daher auch für die Freigabe aller Drogen, harte Drogen sollten aber nur nach einer eingehenden Beratung verkauft werden, natürlich nur an Erwachsene und zB. in Apotheken gegen Vorlage eines Beratungsscheines. Die dort verkauften Drogen sollten sauber sein und günstiger als auf der Straße verkauft werden. Mit den Einnahmen kann man die Beratungsstellen und Aussteigerprogramme finanzieren, gleichzeitig trocknet man unglaublich viel Kriminalitätssumpf aus, die Beschaffungskriminalität bei geht zurück, die Drogenmafia verliert an Einnahmen und an Einfluss.
Das halte ich persönlich für wesentlich sinnvoller, als den Konsumenten zu kriminalisieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: elonlon am 16.Juli 2019, 17:03:18
Also erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ich war heute sowohl beim Amtsgericht und bei der Rechtsberatung an der Uni.

Zu meinem Verhalten. Ja vlt ist die Musik zu laut. Das kann ich nicht wissen bin ja nur in meinem Zimmer. Aber ich bin der letzte Mensch bei dem man nicht klopfen darf. Ich habe mit all meinen Nachbarn gesprochen und Bescheid gesagt. Meine rechte Nachbarin hat ein persönliches Problem mit mir und will daher nicht mit mir reden. Mit dem Rest bin ich soweit gut. Bisher hat sich niemand beschwert, eher im Gegenteil.

Wollte auch wirklich keine Drogendebatte starten und ich weiß auch dass chemische Drogen eine andere Nummer sind als Gras. Allgemein darf dazu jeder stehen wie er will. Ich war mir um die Folgen wegen dem Kokain nicht sicher und wollte sie daher auch nicht in dem Zimmer haben.
Dennoch geht es hier auch um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Denke eben nicht dass man in jede Wohnung rein kann und die auf den Kopf stellen darf nur weil es da raus nach Hras riecht. Dafür gibt es mehr als genügend andere Möglichkeiten woher der Geruch kommen kann. Alles was gesehen werden konnte war Alufolie mit Gras und einen Grinder, Longpapes und Filtern. Der Spiegel war im Schrank und ich habe auch keine Ahnung ab wann man aussieht wie ein Schneemann oder was für Annahmen man sonst treffen könnte. Ich weiß auch nicht was vermutet wird welche Menge und in welcher Regelmäßigkeit ich konsumiere.
Denke jedoch wenn sich jetzt jeder Sorgen machen muss der einen Joint in seiner Bude raucht dass die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt wird. Naja fragwürdig. Bin mir halt auch nich sicher in wie fern die Tatsache das Gras rumliegt, oder der Geruch, die Annahme nach noch mehr rechtfertigt. Soweit ich weiß ist der Konsum an sich nicht strafbar.

Genau darum finde ich die Massnahme auch krass. Ich habe mich so hilflos gefühlt und dass wegen so einer Menge. Vielleicht ist die Situation einseitig geschildert weil sie einseitig abgelaufen ist. Ich habe sicher meinen Anteil an der Situation, aber ich bin davon überzeugt das unser Verhalten das niemals gerechtfertigt hätte. Weder Handschellen an sich noch das ich die ganze Massnahme über nicht stehen, noch wir untereinander reden durften.

Die Aussagen der Beratung waren, dass die mir keine genaue Aussage machen können. Dafür ist es zu speziell und ich müsste zu einem Anwalt der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Sie haben mir allerdings stark davon abgeraten da die Aussichten gegen Polizisten sehr gering sind. Außerdem könnte ich mit Sicherheut mit einer Gegenanzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt rechnen. Weiter hätten ich den beiden nur ans Bein gepisst sonst aber nichts erreicht.
Ausserdem muss ich nichts zu befürchten haben da sie auf die Aufnahne verzichtet haben. Finde es dennoch merkwürdig dass dafür extra ein Anruf nötig war und bin auch davon überzeugt, Durchsuchung hin oder her, die ganze Aktion war zu viel und den Aufwand am Ende nicht wert.

Dennoch vielen Dank für die vielen Antworten. Ich sehe wohl von weiteren Schritten ab, auch wenn ich damit nicht komplett glücklich bin. Bin am Ende dennoch recht gut davon gekommen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dr. Gonzo am 16.Juli 2019, 17:08:22
Wo wir gerade beim Thema sind:
https://www.youtube.com/watch?v=OjLWCAZqD9g

Die Gründe für diese Zustände bzw. Einzelfälle würde ich tatsächlich primär in den schweren Arbeitsbedingungen bzw. teilweise sehr schwierigen Arbeitsumfeld verorten. Wer Polizisten persönlich kennt, kann sich von denen viele heftige Geschichten erzählen lassen. Das hat eben oft Auswirkungen und färbt sich ab. Auch sowas kann man auf die gesamtgesellschaftliche Situation zurückführen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 16.Juli 2019, 17:43:19
Das ist richtig. Allerdings weiß ein Polizist das, bzw sollte er das wissen/darauf vorbereitet werden. Kommt er damit nicht klar und färbt das negativ auf die Ausübung seines Berufs ab, ist er meiner Meinung nach nicht wirklich dafür geeignet.
Wenn ich in nem Hospiz arbeite und ein Problem damit habe, Menschen sterben zu sehen, dann bin ich auch ungeeignet dafür.
Ja, jeder Polizist darf schlechte Tage haben. Man darf Polizisten auch gerne besser bezahlen oder doppelt so viel Urlaub geben. Wenn man sich damit die Vernunft eines jeden erkauft, dass er sich an einem schlechten Tag offen dazu äußert und sagt, heute kann ich meinen Beruf nicht objektiv ausüben.
Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht außer Frage, das gilt aber für viele Berufsgruppen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Krett am 16.Juli 2019, 17:56:46
Naja, immerhin kennen wir nur eine Aussage. Das "Täter" ihre "Tat" oft beschönigen ist auch nichts Neues.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dr. Gonzo am 16.Juli 2019, 18:50:58
Das ist richtig. Allerdings weiß ein Polizist das, bzw sollte er das wissen/darauf vorbereitet werden. Kommt er damit nicht klar und färbt das negativ auf die Ausübung seines Berufs ab, ist er meiner Meinung nach nicht wirklich dafür geeignet.
Wenn ich in nem Hospiz arbeite und ein Problem damit habe, Menschen sterben zu sehen, dann bin ich auch ungeeignet dafür.
Ja, jeder Polizist darf schlechte Tage haben. Man darf Polizisten auch gerne besser bezahlen oder doppelt so viel Urlaub geben. Wenn man sich damit die Vernunft eines jeden erkauft, dass er sich an einem schlechten Tag offen dazu äußert und sagt, heute kann ich meinen Beruf nicht objektiv ausüben.
Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht außer Frage, das gilt aber für viele Berufsgruppen.

Sicherlich, aber einerseits kann man nicht auf alles vorbereitet werden und zweitens herrscht auch bei der Polizei extremer Fachkräftemangel. Die setzen ihre Anforderungen gezwungenermaßen immer weiter runter.
Ich will das nicht beschönigen, ich selber versuche Polizisten im Dienst möglichst aus dem Weg zu gehen, da ich selber schon schlechte Erfahrungen gemacht habe. Auch finde ich es nicht schön, dass ein Jugendfreund (früher selber eher ein schlimmer Finger), der bei der Polizei erfolgreich Karriere macht, mittlerweile die AfD wählt, was er mit seinen Einsätzen begründet. Das kann alles so nicht richtig sein, so ist es aber aktuell scheinbar.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.Juli 2019, 23:08:35
Auch finde ich es nicht schön, dass ein Jugendfreund (früher selber eher ein schlimmer Finger), der bei der Polizei erfolgreich Karriere macht, mittlerweile die AfD wählt, was er mit seinen Einsätzen begründet. Das kann alles so nicht richtig sein, so ist es aber aktuell scheinbar.
Interessant. Ich hab ja auch einige Polizisten im Freundeskreis, mindestens die Hälfte davon wählen ebenfalls AfD, mit der gleichen Begründung (Und weil sie sich von den aktuellen Parteien in der Regierung verarscht fühlen). Und die sind alle noch relativ jung. Die meinen die älteren Semester ihrer Kollegen (verschiedene Bundesländer) wählen fast durchweg AfD. Mit allen habe ich unabhängig voneinander gesprochen.
So ne Anwandlung kommt bei Leuten, die irgendwann sicherlich auch mal mit einem bestimmten Ideal Polizist wurden sicherlich nicht zufällig zustande. 

Natürlich ist das nur eine kleine Stichprobe, finde es aber trotzdem Wert mal darüber nachgedacht zu haben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 16.Juli 2019, 23:38:29
Wer Polizist wird tendiert politisch auch eher zu Parteien die auf "Law and Order" setzen wie die CDU. Da man dort aber nur von Recht und Gesetz redet und überall wo man an der Regierung ist eifrig bei der Polizei Einspaarungen vornimmt wendet man sich als Polizist irgendwann von der CDU ab und dann gehts halt nur noch weiter nach rechts zur AfD.

Es ist ja nicht nur so das viele Polizisten "austicken" weil sie frustriert sind sondern es liegt auch daran das sie einfach kaum auf solche Situationen vorbereitet werden. Ein Bekannter der viel Kampfsport macht und dort auch viel Deeaskalationstraining gemacht hat hatte mal von einem Einsatz erzählt wo er und ein Kollege hinbestellt wurden weil eine Gruppe südländischer Jugendlicher spätabends Ärger gemacht hat. Als die Beiden dort angekommen sind haben die Jugendlichen natürlich ihre dummen Sprüche gerissen und der Wortführer der Gruppe hat meinen Bekannten gefragt was er den machen will wenn er (der Wortführer) und seine Freunde alle Kampfsportler sind. Mein Bekannter hat ihn dann angelächelt, das Holster seiner Dienstwaffe aufgemacht und ihm gesagt das er für so einen Fall immer 15 Freunde mit dabei hat.
Dann war Ruhe und jeder von der Gruppe hat brav seinen Ausweis vorgezeigt.

Bei den meisten anderen Polizisten wäre wohl das Chaos ausgebrochen nachdem die gerufene Verstärkung eingetroffen wäre weil von dennen in der Ausbildung kaum einer gelernt hat wie man angespannte Situationen deeskaliert. Man lernt in der Ausbildung Selbstverteidigungstechniken für den Fall das man angegriffen wird oder sich jemand der Festnahme widersetzt. Wie man verhindert das zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt kommt in der Ausbildung aber viel zu kurz, wenn es überhaupt großartig trainiert wird.
Was halt auch stark vom Ausbilder abhängt. Wenn das ein frustrierter "Knüppel auf den Kopf-Polizist ist wird da nicht viel Deeskalationstraining auf dem Lehrplan stehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: DocSnyder am 17.Juli 2019, 01:03:13
Bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich noch irgendeine Berufsgruppe im Land gibt, bei der Jedermann trotz völliger Fachunkenntis ganz exakt weiß, wie die Arbeit genau zu tun ist, was in jeder denkbaren Situation falsch gemacht wird, wie die Ausbildungsinhalte (und deren Lücken) aussehen, wie es um Psyche und politische Gesinnung jedes Einzelnen bestellt ist und wo die Verallgemeinerungskeule geschwungen wird wie sonst nirgends. ;D

Also Freunde. Allein im Mini-Kosmos meines Einsatzzuges von knapp 40 Männlein und Weiblein habe ich alles. Junge und Alte, Sportler und Faulenzer, Schlaue und Doofe, Aggressive und Unsichere, Konservative und bunte Vögel, Kampfsportler und Opfer, "Urdeutsche" und Multi-Kultis und so weiter und so fort.

Das einzige was uns vollständig eint ist das Tragen der Uniform - und die riesengroße Schublade, in die unsere ganzer Haufen ab dem Verlassen des Kasernengeländes durch nahezu jeden da draußen gesteckt wird. Immer wieder faszinierend.



Womit der eine oder andere von euch absolut Recht hat: der Dienst verändert einen. Auch ich bin im Laufe meiner inzwischen über 16 Dienstjahre härter geworden. Habe mit Idealen angefangen, die in kürzester Zeit an der Realität zerschellt sind. Habe von Lügen über Anfeindungen, Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen, einem schwer verletzten Knie und gezielten Schüssen auf mich inzwischen die komplette Bandbreite täglicher menschlicher Abgründe da draußen erlebt - und würde nicht behaupten, besonders viel Pech gehabt zu haben. Alles ganz normal für den Berufsalltag.

Auch hier durfte man wieder das Standardargument lesen: das muss man doch vorher wissen, wenn man den Beruf ergreift. Sich vorbereiten. Gähn. Die meisten bei uns fangen im Alter von 16 bis 20 ihre Ausbildung an. Wie genau bereitet man sich in dem Alter denn auf das Unfallopfer vor, das einem unter den Händen wegstirbt? Wie auf den bis zur Schmerzunempfindlichkeit zugedröhnten 2m-Russen der eine Kneipe zerlegt und den man irgendwie gemeinsam mit seiner 1,63-Kollegin bändigen darf, da man auf seinem chronisch unterbesetzten Landrevier lange auf Verstärkung warten kann? Wie auf den menschenverachtenden Hass, der einem ansatzlos aus den Reihen der Antifa oder einschlägiger Fußballgruppierungen entgegen schlägt? In der Ausbildung? Ach kommt. Die reißen sich inzwischen ein Bein dafür aus...Rechtsunterricht hoch zehn, Psychologie, sonstwas, ich kriege Jahr für Jahr die tollsten Theoretiker in meinen Zug, aber boxen und schießen kann kaum einer mehr - und nach den ersten belastenden Situationen darf jeder feststellen, dass die Praxis eine schmerzhafte ist...


Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: wrdlbrmft am 20.Juli 2019, 00:29:22
Hallo, ich hätte auch mal ne Frage:

Habe mein Laptop vor drei Jahren bei Arlt gekauft. Nun brachte ich ihn dorthin zum Reparieren (Fährt hoch, es kommt aber kein Bild). Der Angestellte testete das Gerät und meinte, dass der Bildschirm kaputt wäre. Ich erteilte Arlt einen Reparaturauftrag. Ein neuer Bildschirm würde wohl in einer Woche geliefert und dann eingebaut werden. Ich kaufte noch ein Kabel, mit dem man den Laptop an einen externen Bildschirm anschliessen und dann damit arbeiten kann (Benötige den Laptop für meine Arbeit). Nach einer Woche wurde ich benachrichtigt, dass der Bildschirm da wäre. Ich fuhr also wieder zu Arlt und gab mein Laptop ab. Sollte 1 bis 2 Werktage dauern. Nach 4 Werktagen rief ich dort an und fragte nach, ob mein Gerät denn nun fertig sei. Es würde ihnen leid tun, aber im Moment wäre so viel los und sie hätten mich vergessen. Wenn ich meinen Laptop für die Arbeit benötigen würde, sollte ich ihn wieder abholen, denn der gelieferte Bildschirm wäre zu klein. Also wieder zu Arlt gefahren und mein Gerät abgeholt. Der passende Bildschirm ist wohl in einer Woche da. Nach einer Woche bekam ich auch eine Benachrichtigung, dass ich mein Laptop bringen könnte. Wieder zu Arlt gefahren (jedesmal 15-20 Minuten einfach) und abgegeben. Nach einem Tag rief einer der Angestellten an, dass der gelieferte Monitor die falschen Anschlüsse hat und wenn ich meinen Laptop für die Arbeit ... Also wieder zu Arlt gefahren und ihn abgeholt. Der neue Monitor sei in einer Woche da. War er auch ... wieder hingefahren und abgegeben. Nach zwei Tagen kam die Mail, dass ich meinen reparierten Laptop abholen könnte. Wieder hingefahren. Der einzige nette Angestellte in dem Laden, dem es auch sichtlich peinlich war, dass ich nach über 4 Wochen immer noch keinen funktionierenden Laptop habe, meinte, dass wir ihn erstmal testen, bevor ich damit nach Hause gehe. Der Laptop fuhr hoch, das Logo des Herstellers erschien auf dem Bildschirm ... und dann kam nichts mehr. Black. Tiefes Schwarz. Der junge Mann war fassungslos, dass der Techniker (der an diesem Tag leider frei hatte) einen Laptop frei gegeben hat, der offensichtlich immer noch defekt ist. Fieberhaft probierte er eine Stunde lang alles Mögliche, aber er konnte nur feststellen, dass es kein Softwarefehler sei. Der neue Bildschirm ist wohl defekt und sie müssten einen neuen bestellen. Habe mein Laptop dagelassen (habe jetzt eh Ferien) und warte nun schon seit 11 Tagen auf eine Erfolgsmeldung.

Bin ziemlich stinkig deswegen und wollte mal fragen, ob ich nach dieser Vorgeschichte irgendein Entgegenkommen von Arlt erwarten soll/kann? Oder ob ich irgendetwas zur Verringerung des Reparaturpreises geltend machen könnte? Danke!

... nach 16 Tagen erkundigte ich mich telefonisch bei Arlt, wie es denn meinem Laptop geht, da sich noch niemand bei mir gemeldet hat. Als der Angestellte meinte, dass ich mich doch melden wollte, platzte mir die Hutschnur und ein paar agressive Sätze später, war der Typ war wohl froh, dass er sich auf die Suche nach meinem Gerät machen durfte. Geschlagene 10 Minuten dauerte es, bis er mein Laptop gefunden hatte. Auch der neu gelieferte Bildschirm funktionierte wohl nicht und so haben sie es an einen wohl (noch) besseren Fachmann geschickt, der nun überprüfen soll, ob es an so einem Teil auf dem Mainboard liegt, dass die Infos nicht weiter an den Bildschirm leitet. In der nächsten Woche werden sie sich melden ...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.Juli 2019, 01:16:24
Servicewüste Deutschland...
Leider immer öfter solche Stories... Und zunehmend im Bereich Elektronik. Ob das nur damit zusammenhängt, dass generell die Nutzung und damit die Frequentierung solcher Geräte zunimmt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 20.Juli 2019, 02:15:15
Servicewüste Deutschland...
Leider immer öfter solche Stories... Und zunehmend im Bereich Elektronik. Ob das nur damit zusammenhängt, dass generell die Nutzung und damit die Frequentierung solcher Geräte zunimmt?
Das Thema hatten wir vor einer Weile schonmal in einem anderen Thread. Viele der "Techniker", besonders bei großen Ketten und/oder in den Apple Stores haben keine Ahnung wie man das zeug repariert, nicht die Ausrüstung für Reparaturen und dürfen oft auch garkeine Reparaturen machen.
Da wird nur noch eingepackt, an die Reparaturzentrale geschickt und die schauen was mit dem Gerät ist. Und im Fall von Apple lautet die Diagnose meistens "Totalschaden" weil die an neuen Geräten mehr verdienen als an einer Reparatur.
Einfach mal auf Youtube nach Louis Rossman suchen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 20.Juli 2019, 02:20:19
Das Thema generell ist mir ja nicht neu. Ich komme ja aus der IT-Branche.
Das ekelhafteste was ich dort kennenlernte war die geplante Obsoleszenz. Hierbei kann man verfolgen, wie bei einem namhaften Hersteller für Laptops, fast tagesgenau nach Ablauf der Garantie, das Gerät den Geist aufgibt...
Meine damalige Freundin hatte ebenso ein solches Gerät. 5 Tage nach Garantieablauf war es hinüber... ::)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Akumaru am 20.Juli 2019, 13:08:49
[...]
Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)

Von mir als jemanden, der politisch sehr weit links steht: danke dir und deinen Kollegen für euren Einsatz! Ich würde diesen Job nicht machen wollen (bin da ganz ehrlich: ich hätte nicht die Eier dazu und wäre wohl ein klassischer Bürohengst), bin aber froh darum, daß es Menschen gibt, die den Beruf gern ausüben und dabei noch einen funktionierenden moralischen Kompaß besitzen. Kriege immer wieder die Krätze, wenn Freunde/Bekannte von "den scheiß Bullen" faseln, die sowieso alle Nazis und überflüssig wie ein Kropf wären. Besonders exzessiv war das zur "Hambi bleibt!" Aktion, man darf nie vergessen: die Polizisten machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wenn das Gegenüber sich aggressiv und provokant verhält, dann kann auch ich nachvollziehen, wenn der Mensch in Uniform dann mal etwas fester zupackt. Aber in meinem Freundeskreis war der Tenor: "diese scheiß Bullen, die sich freiwillig gemeldet haben, damit sie uns Linken mal richtig schön verdreschen können - und am Ende wird gesagt: man habe ja nur Befehle befolgt! Wenn sie wollten, könnten sie verweigern, aber die haben ja Spaß dran!"
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 20.Juli 2019, 15:39:08
Ich muss ehrlich sagen, dass es bestimmte Aktionen von gibt, bei denen ich mir wünschen würde, unsere Polizei wäre mehr so wie die Truppe in Russland. Wer keinen Blödsinn macht hat auch dort im Übrigen nichts zu befürchten, wer Blödsinn macht bekommt die Quittung aber ganz schnell.
Seine Meinung äußern ist okay. Dabei sollte man aber doch bitte den Respekt behalten und höflich bleiben.
Ich habe schon einige Länder bereist, gerade im Umfeld von Fußballspielen, was für die Polizei ja auch immer eine Extremsituation darstellt und muss sagen, dass NIRGENDWO die Beamten so tolerant geistigem Dünnschiss, Respektlosigkeiten, Pöbeleien und sogar körperlichen Angriffen gegenüber sind wie in Deutschland.

Die ganzen Hampelmänner, die immer nur auf die bösen Bullen, die ihnen den Spaß verderben wollen schimpfen sollten sich mal klar darüber werden, dass sie mit ihrem Verhalten in fast jedem anderen Land der Welt mindestens ihre Zähne riskieren würden, während sie in Deutschland in den meisten Fällen ungeschoren davon kommen.



Natürlich sind das nur meine subjektiven Wahrnehmungen und sicher gibt es in Deutschland auch ein paar wirkliche "schwarze Schafe." Nur bei uns werden des öfteren Beamte, die absolut im Rahmen und gerechtfertigt gehandelt haben schon als schwarze Schafe angesehen, was wohl an der allgemeinen von mir angesprochenen hohen Toleranzgrenze liegt.


Meinetwegen dürfte wirklich oft hart durchgegriffen werden, ich glaube noch immer, dass Schmerz nicht unbedingt ein schlechter Lehrer ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 20.Juli 2019, 21:11:11
[...]
Ich bin da draußen, völlig entgegen meines privaten Naturells, ein unfreundlicher, kalter, sturer, harter, arroganter Wi...er. Wenn man doof zu mir ist. Ist man freundlich zu mir, bin ich der umgänglichste Mensch der Welt. Ganz einfaches Spiel. Aber in einer Gesellschaft, in der es für gefühlte 80% schon zu viel ist, den Tagesgruß zu entrichten, bevor man mich anspricht, sondern eine unverschämte Forderungshaltung á "Sie müssen tun was ich sage, da ich das besser weiß und ihr Gehalt von meinen Steuern zahle" völlig normal ist, bleibt von meiner Freundlichkeit nach Einsatzende meistens noch ganz arg viel für den Privatbereich übrig. Das ist mir aber egal, denn ich werde entgegen der landläufigen Meinung nicht dafür bezahlt, everybodys darling zu sein und als devoter Freund und Helfer jedem alles Recht zu machen, egal wie sehr er im Unrecht ist, sondern dafür, meinen Auftrag zu erledigen und die Menschheit vor sich selbst zu schützen, auch wenn sie das gelegentlich nicht versteht. ;)

Von mir als jemanden, der politisch sehr weit links steht: danke dir und deinen Kollegen für euren Einsatz! Ich würde diesen Job nicht machen wollen (bin da ganz ehrlich: ich hätte nicht die Eier dazu und wäre wohl ein klassischer Bürohengst), bin aber froh darum, daß es Menschen gibt, die den Beruf gern ausüben und dabei noch einen funktionierenden moralischen Kompaß besitzen. Kriege immer wieder die Krätze, wenn Freunde/Bekannte von "den scheiß Bullen" faseln, die sowieso alle Nazis und überflüssig wie ein Kropf wären. Besonders exzessiv war das zur "Hambi bleibt!" Aktion, man darf nie vergessen: die Polizisten machen ihren Job. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wenn das Gegenüber sich aggressiv und provokant verhält, dann kann auch ich nachvollziehen, wenn der Mensch in Uniform dann mal etwas fester zupackt. Aber in meinem Freundeskreis war der Tenor: "diese scheiß Bullen, die sich freiwillig gemeldet haben, damit sie uns Linken mal richtig schön verdreschen können - und am Ende wird gesagt: man habe ja nur Befehle befolgt! Wenn sie wollten, könnten sie verweigern, aber die haben ja Spaß dran!"

Dazu gibt es einen lesenswerten Artikel vom Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/polizei-zwischen-hochachtung-und-autoritaetsverlust.976.de.html?dram:article_id=390954
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 26.Juli 2019, 12:39:07
Meine Wohnungskündigungsstory geht weiter.
Hatte ja widersprochen.

Jetzt Post vom Anwalt
"falls die ursprüngliche Kündigung unwirksam wäre" - sehe ich mit dieser Formulierung als gegeben an, und ist sie ja auch eindeutig.
Neue Kündigung zum 31.10. mit Eigenbedarf, die Enkelin studiert gerade in Bamberg, möchte jetzt aber nach Würzburg ziehen und hier weiter studieren.
Weitere Kündigung zum 31.01. ohne Grund.

Daraus würde ich schließen, dass der Eigenbedarf wacklig ist.
Der Eigenbedarf muss doch nachgewiesen werden. Überlege gerade, ob ich einen Immatrikulationsnachweis von der Enkelin fordern sollte. Mit etwas Glück habe ich am WE eh ne neue Wohnung, aber ich würde jetzt doch irgendwie gerne noch Leuten ans Bein pissen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 26.Juli 2019, 12:45:16
Dazu auch lesenswert:

https://eigenbedarfskuendigungen.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf-verdacht-auf-vorgetaeuschten-eigenbedarf/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 30.Juli 2019, 21:34:40
Ich verstehe deine Aussage mit dem unguten Gefühl sehr gut. Auch bei mit ist dies in den letzten 10 Jahren konstant weiter gewachsen bis hin zu eine ebenso größer werdenden Abneigung der Beamten.
Selbst als Unbeteiligter haben sie es durch ihr Verhalten mit gegenüber geschafft immer wieder diese Gefühle zu festigen oder gar zu schüren.

Aber 2 Dinge darf man dabei nicht vergessen. Es gibt auch unter den Beamten mit Sicherheit diese eine Minderheit, die ihren Job korrekt, rechtens und der Gesellschaft zum Wohle verrichtet. Die jeden Tag aufs Neue ihr "Leben riskieren" und die ebenso immer wieder mit der widerlichsten Clientel zu tun hat. Irgendwo wird es diese Hand voll Beamten geben, ich bin ganz fest davon überzeugt!

Ich möchte hier nochmal drauf zurückkommen!

Bei mir in der Straße erkannte ich am Heimweg, dass geblitzt wird. Als ich dann in meiner Wohnung ankam, dachte ich mir, geb ich doch dem Beamten dort die Chance, wenn er sie denn ergreifen möchte, mir ein anderes Bild der Beamten zu zeigen.
Ich bin also, offen (und frech ;)) wie ich bin, einfach wieder raus aus dem Haus und zu dem Van mit dem Blitzer. Das Fenster war offen, also lukte ich durch und fragte den Beamten, ob man ihn spreche könne oder ob das nicht gewollt oder gar "verboten" sei.
Nachdem er grade nur wartete und eine Serie am Tablet guckte, hatte er Zeit. Ich erläuterte, dass ich mal wissen wolle wie die Blitzeranlagen technisch funktionieren und, dass ich generell einfach ins Gespräch kommen möchte, da ich überwiegend schlechte Eindrücke der Beamten hier in meiner Gegend gewonnen habe...

Er erklärte mir alles was ich wissen wollte und zeigte mir auch den Van von mit seinen Ausstattungen der Polizei. :D
Er war sehr bemüht und nett. Irgendwann merkte ich aber schon, dass es ihm langsam etwas viel wird, was er auch durch die Zeilen erkennen ließ, als ein Anruf kam.

Nichts desto trotz, habe ich bewusst eine Situation gesucht, in der ich mit einem Beamten sprechen konnte. Er ist ein Beamter der Verkehrsüberwachung (was durch das Blitzen naheliegt...). Also, nicht die Beamten, mit denen ich sonst Kontakt hatte. Ich bin froh, endlich mal eine gute Erfahrung gesammelt haben zu können.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 30.Juli 2019, 21:55:24
Naja, beim Verkehrsübungstag in der Grundschule hab ich auch schon gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Das zählt nicht.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 30.Juli 2019, 22:05:16
Ja, ja. Als ich letztlich vermummt Autos abgefackelt habe, Polizisten mit Flaschen bewarf und sie angepöbelt habe, da habe ich echt schlechte Erfahrungen mit den Beamten der Knüppelgarde gemacht.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 31.Juli 2019, 08:35:23
Ja, ja. Als ich letztlich vermummt Autos abgefackelt habe, Polizisten mit Flaschen bewarf und sie angepöbelt habe, da habe ich echt schlechte Erfahrungen mit den Beamten der Knüppelgarde gemacht.
Deswegen will dich keiner als Mieter :P
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: XJIBBIT am 28.August 2019, 19:45:44
Moin Jungs,

Kennt sich hier einer mit dem Thema Arbeitsrecht ganz gut aus?

Ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierung eine gültige Pro Rata Temporis Klausel zwecks Jrlaubsanspruch nach einer Kündigung ist.

„6.1 Ihr Urlaubsanspruch beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages derzeit 30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche."

Hat da einer eventuell Ahnung von?

Vielen Dank schon mal  8)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 28.August 2019, 20:03:52
Moin Jungs,

Kennt sich hier einer mit dem Thema Arbeitsrecht ganz gut aus?

Ich würde gerne wissen, ob folgende Formulierung eine gültige Pro Rata Temporis Klausel zwecks Jrlaubsanspruch nach einer Kündigung ist.

„6.1 Ihr Urlaubsanspruch beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages derzeit 30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche."

Hat da einer eventuell Ahnung von?

Vielen Dank schon mal  8)

Was steht denn im Tarifvertrag?

Unabhängig davon glaube ich aber zunächst einmal nicht, dass damit vom Gesetz abgewichen werden sollte, d.h. bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte besteht ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf Jahresurlaub. Der Urlaub muss grundsätzlich auch bei einer bevorstehenden Kündigung bzw. dem baldigen Ausscheiden in Folge einer Kündigung gewährt werden; Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: XJIBBIT am 28.August 2019, 20:55:32

Was steht denn im Tarifvertrag?

Unabhängig davon glaube ich aber zunächst einmal nicht, dass damit vom Gesetz abgewichen werden sollte, d.h. bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte besteht ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf Jahresurlaub. Der Urlaub muss grundsätzlich auch bei einer bevorstehenden Kündigung bzw. dem baldigen Ausscheiden in Folge einer Kündigung gewährt werden; Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten.

Hallo Cooke, danke für deine Antwort.

Im Tarifvertrag den ich online gefunden habe, steht nur etwas kurz zur Urlaubsdauer, dass diese 30 Tage beträgt. Ich gucke morgen auf Arbeit auf jeden Fall mal in den kompletten Tarifvertrag.

Ich habe zum Oktober hin in meiner Firma gekündigt und heute die Bestätigung schriftlich erhalten. Ich bin selbst davon ausgegangen, dass der Anspruch eben die vollen 30 Tage beträgt, allerdings wird dort von 23 Tagen geschrieben. Deshalb wollte ich mal andere Meinungen einholen, bevor ich da mal nachfrage.

Vielen Dank auf jeden Fall  8)

Liebe Grüße
Niklas
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 28.August 2019, 21:06:53
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 28.August 2019, 21:18:52
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: XJIBBIT am 28.August 2019, 21:44:42
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.

Genau, wie die Personalabteilung gerechnet hat, ist mir schon ersichtlich. Allerdings finde ich wie gesagt eigentlich nichts, was für irgendeine Klausel spricht, außer halt die Worte "30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr".

Danke auf jeden Fall, ich werde mich morgen mal in der Firma schlau machen.  ;D

Liebe Grüße
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 28.August 2019, 21:50:29
(9/12)*30= 22,5 => 23 Urlaubstage

So wird die Rechnung der Personalabteilung gewesen sein, das ändert aber nichts daran, dass ihm gesetzlich der volle Jahresurlaub zusteht (Umkehrschluss aus § 5 I c) BUrlG). Davon kann vertraglich nur in engem Rahmen abgewichen werden. So sind zumindest die Vorschriften über den gesetzlichen Mindesturlaub nicht dispositiv, d.h. von diesen kann nicht abgewichen werden. Das ist hier aber ohnehin nicht der Fall, weil der Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche nur 20 Urlaubstage beträgt (§ 3 BUrlG). Denkbar wäre aber wohl eine Regelung, dass der Jahresurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, mindestens aber 20 Tage beträgt. Das müsste halt nur irgendwo stehen, ansonsten bleibt es bei den vollen 30 Tagen.

Genau, wie die Personalabteilung gerechnet hat, ist mir schon ersichtlich. Allerdings finde ich wie gesagt eigentlich nichts, was für irgendeine Klausel spricht, außer halt die Worte "30 Arbeitstage pro volles Kalenderjahr".

Danke auf jeden Fall, ich werde mich morgen mal in der Firma schlau machen.  ;D

Liebe Grüße

Das ist mir auch aufgefallen. Das könnte natürlich implizieren, dass der Arbeitgeber überhaupt nur mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren will, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet. Dann wären es aber konsequenterweise eher 20 Arbeitstage, über die man diskutieren müsste. Im Übrigen gehen Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschätfsbedingungen (das sind auch formularmäßige Arbeitsverträge) zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: XJIBBIT am 28.August 2019, 22:11:26
ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.

Genau, das werde ich auf jeden Fall morgen machen. Habe heute nur die Kündigungsbestätigung nach Hause bekommen und wollte mich vorab schon mal ein wenig schlau machen. Ich kann morgen mal eine Info geben, was rausgekommen ist.  :)

Liebe Grüße
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maric am 29.August 2019, 12:24:03
Hallo in die Runde!
Wie kühlt ihr eure Wohnung im Sommer? Ich hab mich für eine Klimaanlage entschieden, mehr Info hier (spam gelöscht).
Ich möchte aber fragen, ob ich eine Klimaanlage in einer Mietwohnung einbauen darf?
Im Voraus danke für eure Meinungen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 29.August 2019, 13:02:26
Hallo in die Runde!
Wie kühlt ihr eure Wohnung im Sommer? Ich hab mich für eine Klimaanlage entschieden, mehr Info hier (spam gelöscht).
Ich möchte aber fragen, ob ich eine Klimaanlage in einer Mietwohnung einbauen darf?
Im Voraus danke für eure Meinungen!

Das musst du deinen Vermieter fragen, steht ja auch sinngemäß so auf der Seite, die du verlinkt hast: "Ist die Wohnung gemietet und der Vermieter verweigert diese baulichen Veränderungen am Objekt,[...]"
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 29.August 2019, 13:20:29
Rollläden runter auf der Sonnenseite (also so weit, dass die Schlitze noch offen sind), Fenster auf auf der Schattenseite. Wenn die Luft draußen wirklich steht, dann überall Rollläden runter.

Ventilator mit nassem, kaltem Handtuch wirkt auch Wunder und trocknet die Schleimhäute nicht so aus wie eine Klima.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 29.August 2019, 15:35:44
Rollläden runter auf der Sonnenseite (also so weit, dass die Schlitze noch offen sind), Fenster auf auf der Schattenseite. Wenn die Luft draußen wirklich steht, dann überall Rollläden runter.

Ventilator mit nassem, kaltem Handtuch wirkt auch Wunder und trocknet die Schleimhäute nicht so aus wie eine Klima.
Mache ich genauso, nur das ich zusätzlich noch Schüsseln mit Eiswasser auf die Fensterbank stelle. Für das Eis muss man noch nichtmal Eiswürfelbeutel haben sondern kann auch verschließbare Gefrierbeutel nehmen.
So mache ich mir auch immer mein Wassereis. Mit Wasser verdünnter Sirup in Gefrierbeuteln für ein paar Stunden ins Gefrierfach legen und wenn man es essen will mit einem Hammer oä zerkleinern. Die Gefrierbeutel kann man, im Gegensatz zu Eiswürfelbeuteln, auch mehrmals verwenden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.August 2019, 16:08:41
Wieder ich und meine Wohnung.
Ich habe (Gott sei Dank) eine neue Wohnung gefunden und werde am 21.09. umziehen.


Meine Vermieterin hatte mir (mündlich) zugesichert, dass ich auch früher ausziehen kann und dann entsprechend weniger Miete zahle.
Ich hab ihr also eine Vereinbarung vorgelegt, dass das Mietverhältnis am 21.09. endet und ich für den September dann nur 400 € Miete zahle (statt 600 €).
Sie wollte nix mehr davon wissen und möchte die volle Miete. Das ist für mich okay. Daraus ergeben sich aber folgende Konsequenzen, auf die ich sonst verzichtet hätte:


Werde dann mit ihr am 30. Abends einen Übergabetermin vereinbaren und einfach ab und an nach der Arbeit in den 10 Tagen dazwischen mal in die Wohnung rein schauen.
Ich rechne fest damit, dass sie in der Zwischenzeit Sachen verändern wird und ich damit beweisen kann, dass sie die Wohnung anderweitig nutzt, was ja mit Sicherheit vollkommen nicht okay ist, wenn ich offiziell noch Mieter bin. Außerdem bin ich mir sicher, dass ihre Eigenbedarfskündigung Quatsch war und ihre Enkelin (angeblicher Studienortswechsel) nicht hier einziehen wird.


Was ich also möchte: Ihr finanziell schön einen verpassen und das dann auch schön in die eigene Tasche stecken. Hätte sie die Sache mit den 400 Euro - wie zuvor von ihr angeboten - akzeptiert hätte ich es sein lassen, aber so sehe ich keinerlei Grund, mich da irgendwie zurückzuhalten.


Wenn ich das richtig sehe, muss ich warten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wurde ich dann nicht informiert, dass der Eigenbedarf nicht mehr besteht und mir angeboten, das Mietverhältnis fortzuführen, bin ich Schadenersatzberechtigt (angenommen die Enkelin zieht nicht ein, natürlich).
Ich denke da wären dann:
-Für Besichtigungen verschwendete Zeit (Besichtigungen im Urlaub, da gingen bestimmt zwei Tage drauf)
-Kosten Immobilienscout Premiumaccount (60€)
-Kosten Umzug Internet (40 €)
-Kosten Transporter (irgendwas um 200 €)
-Verpflegungs- und Reisekosten der Umzugshelfer
-Kosten fürs Ummelden auf dem Amt


Hat jemand noch weitere Punkte, die man anrechnen könnte? Wie verhält es sich mit Anschaffungskosten für Möbel? Meine alte Wohnung war vollmöbliert, die Anschaffungskosten für Möbel (zumindest für die "nötigen") sind also direkte Folgen des Umzugs. Klar kann ich ihr schlecht meinen zweiten Schreibtisch oder anderen Luxus aufbrummen.
Wie ist es mit dem Verlust an Lebensqualität? Aufgrund der Marktlage konnte ich keine bezahlbare gleichwertige Wohnung finden und ziehe in eine kleinere (1ZKB, 25 m² Wohnzimmer vs. 50 m² 2ZKB + 16 m² Abstellraum), aber auch günstigere Wohnung(bei der neuen Wohnung werde ich mit knapp 120 € weniger weg kommen).


Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 31.August 2019, 17:09:40
Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 31.August 2019, 17:28:29
Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.August 2019, 18:35:09
Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.

Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?
Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tankqull am 31.August 2019, 19:18:03
Das Ummelden auf dem Amt ist doch kostenlos?
Sollte es sein, das stand aber irgendwo in ner Liste von Dingen, auf die man Anspruch hat.

Eventuell die höhere Miete? Oder ein längerer Weg zur Arbeit und damit Fahrtkosten?
Die Miete ist ja geringer. Und die Entfernung ist gleich, aber das wäre ne gute Idee gewesen!

Höhere Nebenkosten(Heizung) durch schlechtere Isolierung, andere Abrechnungsform beim Wasser z.b. statt Einzelabrechnung Strangabrechnung oder solche spässchen)?
Telekomunikation ist auch nen Kostenfaktor, Kabel in Miete ja/nein, hatte selber mal den fall das ich dank unberechtigter Eigenbedarfskündigung nen 2monate zuvor abgeschlossenen Telekomvertrag nichtmehr nutzen konnte bei neuer Wohnung nicht die Bandbreite und somit Magenta TV komplett nutzlos... (Sämtliche kosten dafür auf den alten Vermieter abgedrückt, laufende kosten alter Vertrag und "anschaffungskosten" neuer Vertrag)
Nutze die zusätliche Zeit das deinem alten Vermieter keine Chance besteht die Kaution einzubehalten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 01.September 2019, 01:54:48
Hm... Vielleicht noch ein nötiger Wechsel des Telekommunikationsvertrags und damit verbundene (Mehr)Kosten?
Ansonsten noch pseudo einfach das Abstufen in der Schufawertung beanstanden. >:D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2019, 10:55:43
...

War es bei dir nicht so, dass die Vermieterin hilfsweise nach § 573a BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html) gekündigt hat und dass die Voraussetzungen dafür auch vorlagen? Falls dem so sein sollte, wird dein Vorhaben eher schwierig, selbst wenn kein Eigenbedarf vorliegen sollte. Denn wenn zumindest die hilfsweise erklärte Kündigung wirksam ist, fehlt es wohl an der Kausalität zwischen der Eigenbedarfskündigung und den dir entstandenen Kosten, da diese dir so oder so entstanden wären, wenn auch erst zu einem späteren Zeitpunkt  :-X

Edit: Ich weise vorsichtshalber mal darauf hin, dass dieser Hinweis natürlich keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen kann oder soll  :P
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2019, 11:20:31
Das ist korrekt und auch daran habe ich gedacht. Aber wer weiß, was 3 Monate später gewesen wäre? Ich hätte nicht im Urlaub Wohnungen anschauen müssen und auch keinen Premiumaccount bei Immobilienscout gebraucht, weil ich keinen Zeitdruck gehabt hätte. Ich hätte genug Zeit gehabt um Möbel zu bestellen, die ich dann hätte liefern lassen können, statt am Umzugstag abzuholen. Sie hätte - sofern die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist - vielleicht keine neuen Mieter gefunden, die sie besser findet als mich (sie will wieder zwei junge Studentenmädels. Allein aus dieser Aussage nehme ich ja die andere Kündigung als vorgeschoben an, das war allerdings bevor die Eigenbedarfskündigung kam.) Februar ist dafür ne schlechte Zeit. Letztlich denke ich, dass es mir für die paar hundert Euro auch den Aufwand nicht wert sein könnte, aber die Nummer mit der Zusage früher ausziehen zu können und die Miete entsprechend zu vermindern und dann nix mehr davon wissen zu wollen nervt mich einfach sehr.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2019, 12:16:33
Das ist korrekt und auch daran habe ich gedacht. Aber wer weiß, was 3 Monate später gewesen wäre? Ich hätte nicht im Urlaub Wohnungen anschauen müssen und auch keinen Premiumaccount bei Immobilienscout gebraucht, weil ich keinen Zeitdruck gehabt hätte. Ich hätte genug Zeit gehabt um Möbel zu bestellen, die ich dann hätte liefern lassen können, statt am Umzugstag abzuholen. Sie hätte - sofern die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist - vielleicht keine neuen Mieter gefunden, die sie besser findet als mich (sie will wieder zwei junge Studentenmädels. Allein aus dieser Aussage nehme ich ja die andere Kündigung als vorgeschoben an, das war allerdings bevor die Eigenbedarfskündigung kam.) Februar ist dafür ne schlechte Zeit. Letztlich denke ich, dass es mir für die paar hundert Euro auch den Aufwand nicht wert sein könnte, aber die Nummer mit der Zusage früher ausziehen zu können und die Miete entsprechend zu vermindern und dann nix mehr davon wissen zu wollen nervt mich einfach sehr.

Das stimmt, so kann man natürlich argumentieren, auch wenn man das im Zweifel dann im Detail alles nachweisen muss (inkl. des nicht vorhandenen Eigenbedarfs). Wenn du das wirklich durchziehen willst, gibt es wahrscheinlich zwei Möglichkeiten, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

Einerseits könntest du von vornherein für September weniger Miete zahlen und für die Restmiete zu einem späteren Zeitpunkt die Aufrechnung mit deinen Forderungen erklären (muss natürlich nicht die Restmiete sein, man könnte das auch machen, wenn man weiß, dass man in Folge der abschließenden Nebenkostenabrechnung ohnehin etwas nachzahlen muss). Der Vorteil davon ist logischerweise, dass du erstmal mehr Geld zur Verfügung hast und schauen kannst, was die Vermieterin so zu unternehmen gedenkt. Der Nachteil ist, dass die Vermieterin ja offensichtlich nicht davor zurückschreckt einen Anwalt einzuschalten. Im schlechtesten Fall könnte es so sein, dass das ganze vor Gericht landet, du verlierst, du die gegnerischen und die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten tragen musst, und du die Miete bzw. die Nebenkosten natürlich noch nachzahlen musst. Im besten Fall muss freilich die Vermieterin alles davon zahlen.

Andererseits kannst du erstmal brav alles zahlen und dann später deine Forderungen geltend machen (beachte allerdings etwaige Ausschlussfristen im Mietvertrag). Tust du das, ist es nach deinen Schilderungen aber wohl am wahrscheinlichsten, dass du einen netten Brief von deiner Vermieterin oder ihrem Anwalt bekommst, indem dir mitgeteilt wird, dass man dir einen Scheiß zahlen wird. Dann stehst du selbst vor der Entscheidung, ob du das wirklich vor Gericht bringen willst oder ob du vielleicht zufrieden damit bist, dass die Vermieterin zumindest noch einmal den Anwalt für ein Schreiben bezahlen musste. In dem Fall hast du aber zumindest selbst die Kontrolle darüber, ob das vor Gericht gebracht wird oder nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 01.September 2019, 12:40:57
Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2019, 12:44:37

Mein Plan zieht vor von
Zitat von: https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-angemeldet-aber-nicht-eingezogen/#3-a
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.
gebrauch zu machen.

Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 01.September 2019, 13:16:42
Also, ich bin da bei White. Ich meine ihn gut genug zu kennen um zu glauben, dass er bisher sauber spielte, und die Tiefschläge von der Vermieterin ausgehen.
Des Weiteren habe ich hier ja auch mal meine Probleme mit meiner Ex-Vermieterin geschildert, die auch völlig abdrehte als sie meinte, die Wohnung in der ich bis dato wohnte nun verkaufen zu wollen. Auch sie versuchte mich nach Strich und Faden zu verarschen. Ebenso was das finanzielle anging. Und ich wehrte mich damals auch mit einem Anwalt.
Insofern versprüre ich Solidarität wachsen...

Ich hoffe meine Antwort wirkt auch nicht so, als ob ich moralisch nicht auf der Seite von White wäre  :P Recht haben und dann auch noch Recht bekommen sind nunmal leider zwei unterschiedliche Dinge. Im Endeffekt ist es in erster Linie immer eine Risikoabwägung, ob man sich im Ernstfall tatsächlich auf einen Rechtsstreit einlassen will inkl. aller damit verbundenen Eventualitäten. Bei dem von White vorgetragenen Sachverhalt besteht aus meiner bescheidenen Sichtweise (bin allerdings noch kein Anwalt, das sollte vielleicht mal klargestellt werden) eben bei einem noch gar nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein gewisses Prozessrisiko, das ich, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, auch ein bisschen höher einstufen würde als bei dir damals. Das ist aber auch nur die rein wirtschaftliche Seite. Darüber hinaus - du wirst das sicherlich bestätigen können - muss man sich natürlich fragen, ob man sich den ganzen Stress, der damit verbunden ist, wirklich antun will bzw. ob es einem die im Endeffekt verschenkte Lebenszeit wirklich wert ist. Das hängt natürlich immer auch von den Summen ab, um die es geht, und davon, wie sehr man bspw. auf einen niedrigen dreistelligen Betrag angewiesen ist oder wie sehr es einen ruinieren würde, wenn man am Ende selbst einen mittleren dreistelligen Betrag zahlen müsste.



Mein Plan zieht vor von
Zitat von: https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-angemeldet-aber-nicht-eingezogen/#3-a
Entfällt der Eigenbedarf, nachdem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist, aber noch bevor das Mietverhältnis beendet wird, also vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, führt dies zunächst noch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Wegfall des Eigenbedarfs begründet aber die Pflicht des Vermieters, den Mieter hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm anzubieten, das Mietverhältnis fortzusetzen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Kündigung nachträglich wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2005 – VIII ZR 339/04).Im Falle der nachträglichen Unwirksamkeit der Kündigung stehen dem Mieter die gleichen Rechte zu wie sie unter 2a) für den Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs beschrieben worden sind. Der Mieter kann insbesondere gem. § 280 BGB den Schaden ersetzt verlangen,der ihm dadurch entstanden ist, dass er- ohne hierzu verpflichtet gewesen zu sein- die Wohnung geräumt hat und umgezogen ist.
gebrauch zu machen.

Es wurde klar kommuniziert, dass die Enkelin einziehen soll, weil sie ihr Studium hier beenden will, das Semester startet am 15.10. die Kündigungsfrist läuft am 31.10. ab.
Ich warte also auf jeden Fall bis nach dem 31.10. Sollte sie dann nicht einziehen (und mir das niemand mitteilen) ist damit bewiesen, dass das vorher klar gewesen sein muss und man mir das nicht mitgeteilt hat.
Nebenkostenabrechnung gibt es keine, ich zahle eine Pauschale, habe keinen eigenen Wasser-, Strom- oder Heizungszähler. Die Kosten sind im Mietvertrag auch nicht aufgeschlüsselt.
Aus reinem Goodwill zahle ich schon 20 Euro mehr Strom, als ursprünglich vereinbart war - ich verbrauche ja auch sau viel. Könnte auch noch ein Grund sein, warum sie mich raus haben will.
Ich überlege ob ich die monatlich "zu viel" gezahlten 20 Euro zurück fordern soll. Sind immerhin auch 260 Euro für die 13 Monate, die ich dann hier war.

Genau, die Rechtsprechung gibt es, aber selbst wenn man die zu deinen Gunsten erstmal anwendet, bleibt das Kausalitätsproblem, das unabhängig davon besteht und das im Gegensatz zu den "normalen" Fällen nur besteht, weil ein Fall des § 573a BGB vorliegt und die Vermieterin mit Bezug darauf auch hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt hat. Würde ich z.B. die Vermieterin beraten...

-Für Besichtigungen verschwendete Zeit (Besichtigungen im Urlaub, da gingen bestimmt zwei Tage drauf)?
Besichtigungstermine werden entweder vom Vermieter vorgegeben oder einvernehmlich ausgehandelt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Hr. White bei einer Kündigung zum Februar keine Urlaubstage hätte nehmen müssen, wenn er nicht bewusst auf bestimmte Besichtigungen verzichtet. Überdies bestand auch im wahrgenommenen Zeitraum genug Zeit, um Besichtigungen außerhalb der Arbeitszeiten planen zu können (Verletzung der Schadensminderungspflicht)

-Kosten Immobilienscout Premiumaccount (60€)?
Entweder diese Aufwendungen waren für die Wohnungssuche ohnehin nicht erforderlich oder sie wären genauso für die Kündigung zum Februar entstanden. Es ist überdies nicht ersichtlich, dass allein der Faktor, dass bis dahin mehr Zeit vergeht, die Lage am Wohnungsmarkt derart ändert, dass man auf einen Premiumaccount verzichten würde.

-Kosten Umzug Internet (40 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

-Kosten Transporter (irgendwas um 200 €)
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden. Soweit sich Hr. White darauf beruft, dass er für einen Umzug im Februar keinen Transporter benötigt hätte, da er Möbel hätte liefern lassen können, anstatt sie abzuholen, lässt dies außer Acht, dass allein durch die Lieferung zusätzliche Kosten entstehen, die 200 € weit überschreiten.

-Verpflegungs- und Reisekosten der Umzugshelfer
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

-Kosten fürs Ummelden auf dem Amt
Diese Kosten wären auch in Folge der hilfsweise erklärten Kündigung entstanden.

Nicht alles davon, was ich hier geschrieben habe, ist zwingend rechtlich relevant oder gar überzeugend, aber solche Post würdest du mit Sicherheit erst einmal bekommen. Falls es dann vor Gericht geht, ist auch nicht klar, wie dieses damit umgehen wird. Am erfolgsversprechendsten scheinen mir aus deiner Sicht noch der Premiumaccount und die Urlaubstage, sowie evtl. mit größeren Abstrichen, die Transporterkosten zu sein.

Im Übrigen musst du dich wegen § 814 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/814.html) wahrscheinlich von den 20 € zu viel gezahlter Miete pro Monat verabschieden, wenn du nicht in irgendeiner Form einen Freiwilligkeits- und Rückforderungsvorbehalt deutlich gemacht hast.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 01.September 2019, 14:14:35
Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.September 2019, 14:15:50
Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 01.September 2019, 15:06:20
Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 01.September 2019, 19:10:09
Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.

Manchmal tut man Dinge einfach nur, damit Recht gesprochen wird und dem Unrechthandelnden das auch offiziell bekannt gegeben wird, dass er das tut. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 02.September 2019, 12:56:21
Mein Tipp: Bei Dingen, die sich um das Finanzielle drehen, immer alles schriftlich festhalten lassen, dann hat man im Nachhinein auch weniger Probleme ;) Ich persönlich würde mir den Stress wegen 200€ und der Unsicherheit vor Gericht jedenfalls nicht antun (bei einer höheren Summe eventuell schon, aber das hängt dann vom Einzelfall ab).

Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?
Da werden die bei Google einmal kurz lachen. Bei einer Straftat hättest Du vielleicht noch Chancen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Stefan von Undzu am 02.September 2019, 13:17:58
Mir wäre das den Stress und den Aufwand nicht wert. Am Ende wird doch ein Vergleich geschlossen und du bekommst nix raus, weil alles für den Anwalt drauf geht.

Manchmal tut man Dinge einfach nur, damit Recht gesprochen wird und dem Unrechthandelnden das auch offiziell bekannt gegeben wird, dass er das tut. ;)

Richtig.
Hatte ich auch mal bei einer Kündigung durch einen Arbeitgeber. War im Nachhinein eigentlich ganz witzig, als der Richter die Sitzung quasi mit den Worten eröffnete:

"Liebe Firma XY, ist das Ihr Ernst? Sie brauchen nicht glauben, dass Sie diesen Prozess gewinnen. Die Begründung für die Kündigung Ihres Mitarbeiters ist ja ein Witz."

De facto blieb von der Vergleichssumme quasi nichts übrig (Anwaltskosten), aber dafür durfte ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreiben.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 02.September 2019, 17:02:09
Folgende Frage: Ich bin gerade am testen meiner neuer Hörgeräte, wie immer gibts Ärger mit der Krankenkasse. Dieses mal lehnen die aber rundheraus ab, irgendwelche Geräte zu bezuschussen die über die (für mich) zuzahlungsfreien hinausgehen. Ich bin sehr stark Eingeschränkt ohne Geräte (an Taubheit grenzend, was natürlich nicht viel sagt. Aber das mein HNO mich eigentlich für ein CI anmelden wollte dürfte das euch ein Bild geben wie es um mein Gehör steht) was per se schonmal bedeutet das ich ohnehin Geräte brauche, die der normale Opi mit Altershörschwäche nichtmal von weitem sieht.

Frage ist jetzt zum einen: Die Begründung ist wirklich komplett ab vom Schuß, nämlich dürfen die Besseren Geräte maximal 10% "besser sein" (wird mit einem von der AOK vorgegebenen Wortverständnistest getestet, der per se auch schon komplett weltfremd ist, aber das ist ein anderes Thema) als die Geräte die man ohne Zuzahlung bekommen würde - was selbst Laien komplett abwegig vorkommt, schon von der Technik her gesehen - und mir mehr wie ein lachhaft völlig ohne Weltbezug aufgestellte Kriterie vorkommt, um das alles möglichst schnell abzulehnen und auszusieben wer dann nachhakt. So Beweisen es die Werte dann auch bei mir, mit den Billigeimern grade so 50% Mehrsilber bei 70db (das ist schon deutlich lauter als normale Stimme in nem Gespräch) und keinen einzigen Einsilber bis 90db hoch. Während die teureren die bei mir wirklich funktionieren folgende Ergebnisse haben: 100% ab 60db (das ist so +- die normale Gesprächsstimme, 50 und 55 bin ich auch noch gut dabei) und 11 aus 20 Einsilber (um das einzuordnen: Ich habe seit 2009 keinen einzigen Einsilbertest mehr mit einem verstandenen Wort beendet).

Um das nochmal aufzugreifen, an sich gings bei mir nicht mehr um "geeignete HG finden", sondern nur noch darum ob ich es überhaupt Hörgeräte gibt die meinen Verlust ausgleichen können, oder ob es direkt in den OP für ein Cochlea Implantat geht. Zu meiner eigenen Überraschung (und meines HNO) habe ich welche gefunden, solche Hörtestwerte (und vor allem das "Selbstverständliche Hören" im normalem Leben das die mir ermöglichen) hatte ich seit ich 14 war nicht mehr.
Nur eben nun die Kraka: Die billigsten wären adäquat.. Das sind die natürlich kein Stück, wenn überhaupt hör ich mit denen gerade so das ich was nicht verstehe, aber den Großteil der Zeit würd ich die gar nicht reinmachen (bzw hatte ich die in der Testzeit nicht drin), weil sie mich durch das ungefilterte und schlechte Management der Geräusche derart ablenken das ich nichtmal mehr konzentriert vom Mund ablesen kann und daher besser dran bin wenn ich die rausnehme und zumindest ablesend verstehe.
Da solche "subjektiven" Begründungen (die Wissen anscheinend was und wie ich was höre..) nicht zählen, muss ich natürlich überzeugendere (wenns geht juristische) Argumente auffahren. Mein bestes wäre wohl die Drohung in die Richtung, das ich, wenn ich nicht die Geräte bekomme die tatsächlich adäquat sind, die OP durchziehe. Mehr Kosten für die (5000 vs 60000 fürs CI), viel Risiko für mich (ne OP ist ne OP und die Wahrscheinlichkeit das ich dann auf dem Betreffenden Ohr das operiert wird gar nix mehr höre ist gegeben, da beim CI ja direkt in die Muschel eine Art Leitung gelegt wird. DH wenn ich mich für ein CI entscheide gibts es keine Möglichkeit mehr konventionelle Hörgeräte zu benutzen.), was dann zur zweiten Frage führt: Kann ich die verklagen wenn die mir praktisch eine völlig unnötige OP aufzwingen (unnötig kann ich dahingehend ja belegen mit den Hörtests, zudem ist unwahrscheinlich das ein CI in den ersten 9-12 Monaten bessere Werte bringt, da der Gewöhnungsprozess extrem lange geht)?

Und noch am Rande, mir ging es an sich gar nicht wirklich darum das die alles übernehmen würden, und ich hätte meinen Teil selbstverstädnlich bezahlt. Aber der ganze Vorgang (zb schreiben die mir einen Brief ich soll schnell Anrufen um etwas zu besprechen. Nem quasi Tauben... Ein Tag später hab ich einen im Brief im Kasten mit den Worten "Da Sie sich nicht gemeldet haben ...". Dazu meine Akustikerin zusammengeschissen, "was der einfällt mir solche Flausen in den Kopf zu setzen" "die solle den Ramsch loswerden und die Premiumgeräte den Schweizern verkaufen". Und noch einiges..) war so lächerlich das ich jetzt einfach aus Trotz fast soweit bin die OP durchzuziehen und denen einen zu drehen. Dazu auch die Bevormundung (Die zuzahlungsfreien Geräte für meinen Verlust und mit Wissen um die Tests adäquat zu nennen, ist wirklich ne lächerliche Frechheit. Die Wissen so gut wie ich das ich mit denen völlig aus dem Sozialleben ausscheiden würde). Also ja, irgendwo will ich denen jetzt auch einen reindrücken.

Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 02.September 2019, 17:38:56
Wieder einmal mehr frage ich einen AOK-Kunden:
Unabhängig von dem Ergebnis des ganzen Ärgers, hast du schon mal einen Wechsel der KK in Betracht gezogen?

Muss nicht heißen, dass du bei so vielen anderen exakt diese Leistung erhältst, aber mir scheint du bist massiv mit der AOK unzufrieden - im Besonderen bezüglich deren Geschäftsgebahren. Und da bist du nicht der erste den ich kenne.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 02.September 2019, 17:52:41
Wieder einmal mehr frage ich einen AOK-Kunden:
Unabhängig von dem Ergebnis des ganzen Ärgers, hast du schon mal einen Wechsel der KK in Betracht gezogen?

Muss nicht heißen, dass du bei so vielen anderen exakt diese Leistung erhältst, aber mir scheint du bist massiv mit der AOK unzufrieden - im Besonderen bezüglich deren Geschäftsgebahren. Und da bist du nicht der erste den ich kenne.

Darauf wirds definitiv hinauslaufen. Deren Verhalten, Bevormundung, hanbüchnenen Rückschlüsse und lächerlichen Kriterien etc, also ja, sobald das abgeschlossen ist werde ich mich umsehen. Nur hilft mir das aktuell leider nicht, da soweit ich weiß, keine Möglichkeit besteht in eine neue KK zu gehen und dann eine schon anderswo "bearbeitete" Leistung nochmal frisch zu fordern (bzw halt nur wenn die im Voraus davon wissen und von der AOK dann übernehmen, was ja keine machen wird..).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 02.September 2019, 18:00:46
Völlig richtig, aber das war auch keineswegs mein Ansinnen.
Mir ging es um die grundlegende Situation bei dir. Dies wird ja in Zukunft nicht besser werden dort. Und vielleicht war es schon mehrfach zu solchen Aktionen gekommen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.September 2019, 18:15:12
Ich habe bereits ein halbes Jahr nachdem ich mich selbst versichern musste (ich war bei der AOK, die waren damals die günstigssten) zur DAK gewechselt. Dort bin ich noch immer.  Hatte dort nie Probleme, auch wenn es schon ein paar abenteuerliche Aktionen gab.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 02.September 2019, 21:31:06
Ich bin seit über 20 Jahren bei der Knappschaft und hatte auch noch nie Probleme. Egal ob es um längere Krankenhausaufenthalte, Reha, Berufswiedereingliederung, Beantragung einer Pflegestufe oä ging, das lief immer einwandfrei und schnell ab.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 02.September 2019, 22:04:02
Bei dem Thema "jemandem eine reindrücken" steige ich direkt mal ein  ;D

Ich hatte mal wieder Lust Trolle zu trollen und bin auf Youtube in eine Diskussion über eine handwerkliche Arbeit einer Zivilisation die vor ein paar tausend Jahren eingestiegen. Die Diskussion ist dann darauf hinausgelaufen das einer der Trolle mir das Angebot gemacht hat alle nötigen Kosten zu übernehmen wenn ich die handwerkliche Arbeit ebenfalls mit dem damals vorhandenen Werkzeugen ausführen und filmisch dokumentieren würde. Übernahme der Materialkosten sowie Gehälter von mir und meiner Helfer und das alles im Vorraus.

Mir ist vollkommen klar das der Troll nur ein Depp mit zuviel Zeit ist und nicht wie behauptet ein Handwerksmeister mit einem Steinmetzbetrieb und viel wird bei dem nicht zu holen sein. Aber hat er mir nicht ein rechtlich bindendes Vertragsangebot gemacht? Könnte ich Youtube zur Herausgabe der IP-Adresse zwingen damit ich die Identität feststellen und den Troll auf Einhaltung des Vertrages verklagen kann?

Wie es mit der IP-Adresse ausschaut, weiß ich gar nicht, ich schätze nicht unbedingt, dass das geht. Dem Vertragsschluss steht jedenfalls ohnehin § 118 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__118.html) im Wege  ;)

Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.

(...)

Wäre da denn Juristisch überhaupt was drin? Kann man ne KK verklagen? Und zu wem genau würde man da eigenltich gehen, ist das verklagen von (quasi) Institutionen eine eigener Bereich bei Anwälten?

Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/). Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.September 2019, 22:13:47

Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.
Es war auch okay, dass wir ne Abmachung hatten, dass sie hier an ihren Speicher und Abstellraum kann. Außerdem hat sie meine Wäsche für den Gegenwert von monatlich 2 Stunden Gartenarbeit gewaschen, ich hab mich um technische Probleme bei ihr gekümmert usw.

Anfangs hat sie auch immer bescheid gesagt, dass sie in einen ihrer Räume möchte und das war dann ja auch kein Problem. Mittlerweile glaube ich, dass sie auch vorher schon immer, wenn ich nicht da war einfach rein ist. Was für mich auch kein Problem gewesen wäre, wenn sie aus meinem Schlafzimmer draußen geblieben wär. Wie ich sagte, nachdem ich 4 Tage nicht da war und mein Schlafzimmer abgeschlossen hatte kam ja die Kündigung mit der Aussage "das war nicht die Abmachung." Der Rest der Story ist bekannt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 02.September 2019, 22:24:42

Komme ich um § 814 BGB herum, wenn ich sage, dass mir erst jetzt zur Kenntnis kam (z.B. nachdem ich den Fall einem Anwalt vorgelegt habe, um Schadenersatzansprüche aus der Eigenbedarfskündigung zu klären), dass die durch sie ausgesprochene Nachforderung von Nebenkosten (das wären zumidnest schon mal 180 €) ungültig ist.
Was dann mit den 4x 20 €, die ich seitdem mehr gezahlt habe passiert, ist mir egal. Da könnte man argumentieren, dass das ne gültige Erhöhung war in dem Fall. Sie hätte aber ja bei ner Pauschale nichts nachfordern dürfen, korrekt?

Das wird ja immer abenteuerlicher  ;D Ihr habt aber schon einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen oder? Wenn in diesem drinsteht: Grundmiete X, Nebenkostenpauschale Y, die Nebenkosten sind mit der Zahlung der Pauschale abgeschlossen, dann ist es a) für die monatlich mehr gezahlten 20 € extrem schwer zu begründen, dass du nicht wusstest, dass die Miete X + Y ist (das geht ja fast in Richtung Falschaussage?), aber b) auch vollkommen richtig, dass die Vermieterin bei einer Pauschale nichts hätte nachfordern dürfen. Für die Nachzahlung i.H.v. 180 € wiederum dürfte es - falls du schon gezahlt hast und das zurückfordern willst - kein so großes Problem mit § 814 BGB geben, da es mMn schon glaubhaft ist, dass man nicht wusste, dass man das nicht nachzahlen musste und dass man dies erst durch die anwaltliche Beratung erfahren hat.
Meine Vermieterin ist 83 und "alte Schule" - ich kam auch gut mit ihr klar und deshalb waren diese ganzen Abmachungen kein Problem für mich. Sie war geradeheraus, ehrlich und direkt und ich betreibe hier nen Server, weshalb ich verstehe, dass ich die Mehrkosten verursache. Vermutlich hätte ich eher 30 mehr zu zahlen. Ich bin ebenfalls geradeheraus, ehrlich, direkt und hab nen gewissen Gerechtigkeitssinn. Ich fand es gerecht, dieses Geld zu zahlen. Finde ich eigentlich noch immer, aber sie hat mich halt ziemlich verärgert.
Es war auch okay, dass wir ne Abmachung hatten, dass sie hier an ihren Speicher und Abstellraum kann. Außerdem hat sie meine Wäsche für den Gegenwert von monatlich 2 Stunden Gartenarbeit gewaschen, ich hab mich um technische Probleme bei ihr gekümmert usw.

Anfangs hat sie auch immer bescheid gesagt, dass sie in einen ihrer Räume möchte und das war dann ja auch kein Problem. Mittlerweile glaube ich, dass sie auch vorher schon immer, wenn ich nicht da war einfach rein ist. Was für mich auch kein Problem gewesen wäre, wenn sie aus meinem Schlafzimmer draußen geblieben wär. Wie ich sagte, nachdem ich 4 Tage nicht da war und mein Schlafzimmer abgeschlossen hatte kam ja die Kündigung mit der Aussage "das war nicht die Abmachung." Der Rest der Story ist bekannt.

So ungefähr habe ich mir das gedacht, ich finde das auch sehr sympathisch von dir, auch wenn sicherlich ein kleiner Teil von mir (der, der Jura studiert hat) leicht ungläubig mit dem Kopf schüttelt  :D Völlig abseits vom rechtlichen würde ich dir übrigens raten, ihr vielleicht in Manier der alten Schule einen Brief zu schreiben, in dem du schilderst, dass du ihr immer gerne entgegengekommen bist, dass du auch viel getan oder geduldet hast, wozu du nicht verpflichtet warst (sie kann ja ihren Anwalt gerne danach fragen), dass du ziemlich enttäuscht bist, dass das alles so zu Ende gehen musste, du aber trotzdem im Guten mit ihr auseinandergehen möchtest. Könnte mir vorstellen, dass sie das menschlich deutlich mehr trifft, als es irgendein blöder Rechtskram je könnte. Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es dir ja auch deutlich mehr darum als um das Geld.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.September 2019, 22:36:33
Ja, definitiv. Ich meine ist nicht so, dass ich das Geld nicht gebrauchen könnte, aber mir geht es gut und ich bin nicht darauf angewiesen. Aber sagen wir einfach mal das wären um die 300 Euro. Den Aufwand eigentlich nicht wert, aber ich könnte mir irgendwas cooles und völlig nutzloses kaufen, was ich mir normalerweise nicht kaufen würde. Oder irgendein "Nice-to-have"-Gadget, was ich mir sonst auch nicht kaufen würde. Also wenn würde ich das Geld tatsächlich dazu benutzen, mir außer der Reihe eine kleine Freude zu bereiten. Oder es vielleicht sogar spenden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 03.September 2019, 21:11:50

Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/). Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.

Das Upgrade wäre in jedem Fall massiv. Ich habe zb vorhin zum ersten Mal seit 12 Jahren überhaupt mit einer fremden Person (im Sinne von jmd die ich noch nie face-to-face gesehen habe und deren verbale Eigenheiten ich daher nicht zuordnen konnte) -fast- problemlos telefoniert. Zusammen mit allem obengenannten und noch vielem anderen ist das praktisch 10 Stufen über dem was ich bisher hatte.

Der Stand aktuell ist so, dass mir der Bescheid zugestellt wurde und die Akustikerin daher natürlich abrechnen will. Die erste Frage wäre daher, soll ich die erstmal bezahlen und dann um das Geld für mich Kämpfen? Weil wenn ich das mache, kann ich ja kaum noch damit "drohen" die CI OP anzugehen. Das würde aber auch bedeuten das ich mit meinen ziemlich verwirkten 7 Jahren alten Geräten zur Arbeit etc muss, bis klar ist ob ich die neuen bekomme oder CI.

Zum zweiten, mir wurde empfohlen so wenig wie möglich mit der Kasse zu reden und wenn, immer ein Protokoll und verwertbare Schriftstücke zu fordern. Aber irgendwo muss ich natürlich jetzt mit denen reden um meinen Punkt klarzumachen und wegen der Frist (die, auch wenns nie im Brief steht, 4 Wochen ab Abschluß beim Akustiker sein dürfte), soll ich da direkt in die Vollen und auch mit der Klage drohen (Wäre ja erstmal taktisch, klagen wirklich nur wenn ich nix erreiche.) oder soll ich das erstmal in der Hinterhand behalten, auch weil ich gar nicht richtig weiß ob die Drohung überhaupt Sinn hat? Persönlich oder Schriftlich (Einschreiben oder so)?

Danke in Jedemfall für deine Hilfe :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 05.September 2019, 15:26:21

Ja, das klingt in jedem Fall so, als ob da etwas drin ist und selbstverständlich kann man Krankenkassen verklagen. Was du suchst, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht, idealerweise mit recht viel Erfahrung im Krankenversicherungsrecht. Bevor man diesen Schritt geht, müsste man aber auch auf verschiedene Beratungsangebote zurückgreifen können, ich kann mich da mal informieren. Denn es klingt vielleicht schon etwas an, ich selbst habe allenfalls rudimentäre Kenntnisse im Sozialrecht, das wirklich ein riesiges Rechtsgebiet ist (ebenfalls Sozialrecht bspw: ALG 1 + 2, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht).

Generell ist das Gesetz zum Krankenversicherungsrecht das SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/). Man sagt ja oft, dass Gesetze unverständlich und überkompliziert geschrieben sind und häufig widerspreche ich dem ganz gerne, für die Sozialgesetzbücher trifft diese These aber leider voll zu. Erschwerend kommt hinzu, dass das Sozialrecht immer wieder Änderungen unterliegt und man da überhaupt nicht den Überblick hat, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt. Nochmal erschwerend kommt hinzu, dass im Sozialrecht viel unterhalb der Gesetzesebene geregelt wird (z.B. müssen Behandlungsmethoden meines Wissens nach von irgendeinem Ausschuss anerkannt werden). Diese Umstände führen allerdings wohl auch dazu, dass das auf Ebene der Versicherungsträger selbst oft nicht viel anders aussieht. Die Sachbearbeiter haben halt ihre Anweisungen von oben und arbeiten anscheinend des öfteren nicht wirklich mit allen notwendigen Materialien (Gesetz, Gesetzeskommentierungen etc.). Daher kann ich im Sozialrecht wirklich nur raten, dass man gerade in den Fällen, in denen ein bestimmtes Hilfsmittel ein massives Upgrade für die eigene Lebensqualität wäre (und so klingt das bei dir), zumindest etwas Beratung in Anspruch nimmt. Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Versicherter vor den Sozialgerichten zumindest nicht die Gerichtskosten tragen muss, unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Auf den Anwaltskosten könnte man im Falle des Unterliegens aber wahrscheinlich schon sitzen bleiben.

TLDR: Sozialrecht ist kompliziert; ob es im Einzelfall lohnenswert ist, juristisch vorzugehen, vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich informiere mich in den nächsten Tagen aber mal, ob es gute Beratungsstellen oder sonstige Beratungsangebote gibt.

Das Upgrade wäre in jedem Fall massiv. Ich habe zb vorhin zum ersten Mal seit 12 Jahren überhaupt mit einer fremden Person (im Sinne von jmd die ich noch nie face-to-face gesehen habe und deren verbale Eigenheiten ich daher nicht zuordnen konnte) -fast- problemlos telefoniert. Zusammen mit allem obengenannten und noch vielem anderen ist das praktisch 10 Stufen über dem was ich bisher hatte.

Der Stand aktuell ist so, dass mir der Bescheid zugestellt wurde und die Akustikerin daher natürlich abrechnen will. Die erste Frage wäre daher, soll ich die erstmal bezahlen und dann um das Geld für mich Kämpfen? Weil wenn ich das mache, kann ich ja kaum noch damit "drohen" die CI OP anzugehen. Das würde aber auch bedeuten das ich mit meinen ziemlich verwirkten 7 Jahren alten Geräten zur Arbeit etc muss, bis klar ist ob ich die neuen bekomme oder CI.

Zum zweiten, mir wurde empfohlen so wenig wie möglich mit der Kasse zu reden und wenn, immer ein Protokoll und verwertbare Schriftstücke zu fordern. Aber irgendwo muss ich natürlich jetzt mit denen reden um meinen Punkt klarzumachen und wegen der Frist (die, auch wenns nie im Brief steht, 4 Wochen ab Abschluß beim Akustiker sein dürfte), soll ich da direkt in die Vollen und auch mit der Klage drohen (Wäre ja erstmal taktisch, klagen wirklich nur wenn ich nix erreiche.) oder soll ich das erstmal in der Hinterhand behalten, auch weil ich gar nicht richtig weiß ob die Drohung überhaupt Sinn hat? Persönlich oder Schriftlich (Einschreiben oder so)?

Danke in Jedemfall für deine Hilfe :)

Ich traue mir leider wirklich nicht zu, dir direkt und eindeutig darauf zu antworten, da dafür meine Kenntnisse im Sozialrecht zu begrenzt sind und ich dir nichts falsches sagen will. Im Vergleich zum Zivilrecht, das ich selbst hauptsächlich mache und unter das bspw. auch die Mietrechtsgeschichte von White fällt, kann da schon einiges anders sein. Zudem fehlen mir auch jegliche medizinische Kenntnisse über den Sachverhalt, die sicherlich zu einem gewissen Grad auch eine Rolle spielen. Ohne dass ich davon irgendeine Ahnung hätte, könnte ich mir z.B. vorstellen, dass eine CI-OP rechtlich anderen Maßstäben unterliegt als der Kauf eines neuen Hörgeräts und dass letztlich natürlich zu einem gewissen Punkt alles am Aspekt der Wirtschaftlichkeit gemessen werden muss. Oder um eine kurze Fußballanalogie zu bilden: Was ich selbst mit meinem derzeit vorhandenen Wissen dazu sagen kann, hätte wohl in etwa dieselbe Effektivität, wie wenn der Rote Stern Belgrad Marko Marin in der CL in die Innenverteidigung stellt. Fußballprofi ist er, kann auch alles gut gehen, aber es wäre dann doch besser, wenn es ein Experte macht.

Dafür habe ich ein bisschen nach Beratungsangeboten recherchiert. An größeren Trägern kämen für einen solchen Fall wohl die Unabhängige Patienteberatung Deutschland (UPD) (https://www.patientenberatung.de/de/beratung) sowie der Sozialverband VdK Deutschland e.V. (https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk) in Betracht. Die UPD hat den Vorteil, eine kostenlose Beratung anzubieten, und war wohl auch mal die wichtigste Instanz für Patientenrechte. Vor wenigen Jahren wurde sie allerdings privatisiert und seitdem gibt es zumindest die Kritik, dass sie nicht mehr ganz so unabhängig sein soll. Inwiefern sich das qualitativ auf die Beratung auswirkt, weiß ich leider nicht. Man kann es aber sicher einmal versuchen, sich an diese zu wenden. Das Beratungsangebot des VdK ist demgegenüber nicht völlig kostenlos, da man dort erst Mitglied werden muss (es wirkt aber nicht so, als würde dies einen längeren Prozess erfordern). Die Kosten belaufen sich laut deren Internetauftritt auf 5 - 7 Euro monatlich, je nachdem welchem Landesverband man als Mitglied angehören würde. Der Vorteil läge aber wohl darin, dass der VdK wesentlich mehr lokale Beratungsstellen in Deutschland hat als die UPD (400 vs. 30, wenn der Internetauftritt von beiden stimmt) und dass der VdK perspektivisch auch Beratung zu weiteren Gebieten des Sozialrechts liefern könnte (z.B. im Bereich der Rentenversicherung), wenn dies irgendwann einmal notwendig sein sollte. Der Mitgliedsbeitrag ist wohl auch steuerlich absetzbar, falls das für dich in Betracht kommt.

Zudem kann man als Alternative gleich eine anwaltliche Beratung im Sozialrecht in Betracht ziehen. Ich kann über die Qualität selbst nichts sagen, aber advocado (https://www.advocado.de/rechtsanwalt/anwalt-sozialrecht.html) bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an und scheint auch sehr seriös zu sein (hat z.B. sehr gute Bewertungen bei trusted shops). Da man hier ebenfalls kein Risiko eingeht, kann es zumindest nicht schaden, dies darüber zu versuchen. Falls du darüber hinaus aus Sachsen-Anhalt oder Sachsen (Ecke Leipzig) kommst, kann ich mich darüber hinaus - ohne Erfolgsgarantie - ansonsten nochmal informieren, ob ein bestimmter Anwalt für den Fall empfehlenswert wäre (habe ganz gute Kontakte zu einem sozialrechtlichen Lehrstuhl, die sicherlich jemanden in der Gegend kennen).

Edit: Auf dem Internetauftritt des VdK findet man übrigens einen Artikel  (https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/77140/besser_hoeren_mit_cochlea-implantat)zu einem CI-Fall.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 05.September 2019, 18:23:34
Lebe in BaWü.

Ich denke ich gehe direkt zu einem Anwalt bzw erstmal die Kostenlose Beratung, wobei ich gerne Geld gebe wenn es nötig wird, wie gesagt ist das an sich nicht das Hauptproblem und ich hätte auch ohne Frage meinen Teil zu den Geräten bezahlt wenn anständig und nachvollziehbar argumentiert worden wäre.
Meine Ergebnisse mit den Kassen Geräten im Vergleich zu den guten als "adäquat" zu bezeichnen und jegliche Optionen im Keim zu ersticken sowie praktisch vorgeben wie meine Ergebnisse bei Hörtests auszusehen haben, ist aber alles andere als das und daher wirds eben ein Grabenkampf wenn nötig.

Am Rande, da ich auch ohne Beratung erstmal die neuen Geräte zurückgebe und komplett vom Kauf zurücktrete (ich denke mal das ist einfach alternativlos, da ich, sollte ich die bezahlen und die Akustikerin die Leistung bei der KK anfordern, wäre für die die Sache erledigt, da sie den gesetzlichen Beitrag beigesteuert haben.) und daher mit meinen uralten unter anderem zu Vorstellungsgesprächen muss, könnte man da vllt sogar ne Art Kompensation fordern sollte ich zb einen besser bezahlten Job nicht bekommen?

Also nicht das ich das alles vorhabe, aber als Argument halt. Je mehr ich auf die Waage bekomme desto besser.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 09.September 2019, 19:08:31
Lebe in BaWü.

Ich denke ich gehe direkt zu einem Anwalt bzw erstmal die Kostenlose Beratung, wobei ich gerne Geld gebe wenn es nötig wird, wie gesagt ist das an sich nicht das Hauptproblem und ich hätte auch ohne Frage meinen Teil zu den Geräten bezahlt wenn anständig und nachvollziehbar argumentiert worden wäre.
Meine Ergebnisse mit den Kassen Geräten im Vergleich zu den guten als "adäquat" zu bezeichnen und jegliche Optionen im Keim zu ersticken sowie praktisch vorgeben wie meine Ergebnisse bei Hörtests auszusehen haben, ist aber alles andere als das und daher wirds eben ein Grabenkampf wenn nötig.

Am Rande, da ich auch ohne Beratung erstmal die neuen Geräte zurückgebe und komplett vom Kauf zurücktrete (ich denke mal das ist einfach alternativlos, da ich, sollte ich die bezahlen und die Akustikerin die Leistung bei der KK anfordern, wäre für die die Sache erledigt, da sie den gesetzlichen Beitrag beigesteuert haben.) und daher mit meinen uralten unter anderem zu Vorstellungsgesprächen muss, könnte man da vllt sogar ne Art Kompensation fordern sollte ich zb einen besser bezahlten Job nicht bekommen?

Also nicht das ich das alles vorhabe, aber als Argument halt. Je mehr ich auf die Waage bekomme desto besser.

Es sollte in jedem Fall ein Argument sein - sogar ein sehr gutes - dass du ohne ein entsprechendes Hörgerät schlechtere Jobaussichten hast. Man könnte erwägen, ob dir deswegen ein separater Schadensersatzanspruch dem Gründe nach zustünde, das ist in der Praxis aber wohl kaum erfolgsversprechend ist, da ein Arbeitgeber nicht wegen einer Behinderung diskriminieren darf und deswegen niemals zugeben wird, dass er dich deswegen nicht eingestellt hat. Kanns gerne weiter berichten, wie es weitergeht, ich gehe mit meinen sehr dürftigen Sozialrechtskenntnissen davon aus, dass die Erfolgsaussichten auf ein besseres Hörgerät sehr gut sein dürften  :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 10.September 2019, 21:15:47
Es sollte in jedem Fall ein Argument sein - sogar ein sehr gutes - dass du ohne ein entsprechendes Hörgerät schlechtere Jobaussichten hast. Man könnte erwägen, ob dir deswegen ein separater Schadensersatzanspruch dem Gründe nach zustünde, das ist in der Praxis aber wohl kaum erfolgsversprechend ist, da ein Arbeitgeber nicht wegen einer Behinderung diskriminieren darf und deswegen niemals zugeben wird, dass er dich deswegen nicht eingestellt hat. Kanns gerne weiter berichten, wie es weitergeht, ich gehe mit meinen sehr dürftigen Sozialrechtskenntnissen davon aus, dass die Erfolgsaussichten auf ein besseres Hörgerät sehr gut sein dürften  :)

Eine Sache die ich noch gern wissen würde: Diese Kriterien die die Kasse aufgestellt hat, sind ja wirklich weltfremd. Aber eben nicht nur das, sondern spielen denen extrem leicht die Werte zu die sie brauchen um ihren Weg des geringsten Aufwands (Personell wie Materiell) durchzusetzen.

Konkret ist es so: Das Basis Gerät (= Das Gerät das es ohne Zuzahlung geben muss) darf bei den, ebenso von denen vorgegebenen sowie auch aufgenommenen, Wortverständnistests maximal um 10% abweichen von den Geräten für die man eine erhöhte Zuzahlung beantragt. Das ist technisch schlicht und einfach völliger Blödsinn und ich behaupte ohne "wohlwollenden" Akustiker wurde diese Kriterie ganz genau 0 mal erfüllt. Der Clou ist aber der, sagen wir mal die Top Geräte haben wie bei mir 100% bei dem Test, müssen die üblen 90% haben. Was dann ebenso ein Ablehnungsbescheid nach sich zieht da "90% adäquat sind".

Also ein Anwalt muss ich da nicht sein um das recht verquer zu finden. Könnte man per se auch gegen diese Richtlinie/Kriterie vorgehen? Weil an sich ist das ja keine Kriterie, sondern liefert statistisch die Zahl die sie wollen und ebenso müssen die überhaupt nicht prüfen solange das nicht erfüllt ist. Mir liegt das Fremdwort seit 2 Wochen auf der Zunge, aber will mir einfach nicht einfallen.

Abgespielt hat es sich in meinem Fall so: Da wir ja die besseren durchsetzen wollten, haben wir diese Kriterie erfüllt. Dafür musste ich ganze 26 mal den Test mit immer verrückteren Einstellungen/Lautstärke die man in der Realen Welt absolut nicht verwenden kann, bis ich die 80% erreicht hatte (wir hätten das natürlich auch einfach hinschreiben können, aber wir wollte tatsächlich versuchen ob wir das hinkriegen. Zum Vergleich, die 100% - bzw 90% da es 100 nicht geben darf - bei den guten Geräten hatte ich direkt nach der ersten Anpassung, keine Gewöhnungszeit, gar nix...).
Wenn ich mich so in Foren umhöre zu diesem Thema, erfüllt hat das nie auch nur ein einziges Basis Gerät (was ja auch logisch ist, wie soll ein 1200€ Gerät mit einem 6000er oder noch mehr mithalten?), sodass diese ganze Kriterie einfach nix anderes macht als das zu liefern was die KK haben will. Das ist doch letzten Endes ein von vorn herein abgekartetes Spiel und sollte zumindest nahe an "Illegal" sein oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 10.September 2019, 21:24:56
Und dann gibt es noch die Richtlinien in der Zahnmedizin, wo die Kasse eine Wurzelkanalbehandlung am Backenzahn abhängig von den anderen Zähnen in einigen Fällen nicht übernimmt. Eine Behandlung die wissenschaftlich gesehen ne Erfolgsquote jenseits der 90% hat und falls sie nötig ist, die einzige Möglichkeit ist nen Zahn zu erhalten. Zahlt der Patient das dann nicht selbst, bleibt bloß noch die Extraktion, womit ich aber - da der Zahnerhalt ja möglich wäre - mit einem Bein im Gefängnis stehe
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: XJIBBIT am 11.September 2019, 07:50:29

Das ist mir auch aufgefallen. Das könnte natürlich implizieren, dass der Arbeitgeber überhaupt nur mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren will, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet. Dann wären es aber konsequenterweise eher 20 Arbeitstage, über die man diskutieren müsste. Im Übrigen gehen Zweifel bei der Auslegung von Allgemeinen Geschätfsbedingungen (das sind auch formularmäßige Arbeitsverträge) zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB. ALs praktischen Tipp würde ich noch empfehlen, beim Betriebsrat vorbeizuschauen, wenn es einen gibt.

Hallo,

um hier auch mal Rückmeldung zu geben: Im Tarifvertrag ist leider klar geregelt, dass der Urlaubsanspruch auf die Monate der Zugehörigkeit im Austrittsjahr runtergerechnet wird.

Naja nicht so wild, ist kein Beinbruch. Trotzdem vielen Dank noch mal  8)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 11.September 2019, 19:56:48
Vermieterin, hoffentlich letzter Akt:
Es ist sau kalt morgens. In der Wohnung wenn ich aufstehe so 11-12° C.
Ich habe sie eben gebeten die Heizung anzuschalten, sie meinte wenn mir kalt ist soll ich das Fenster zu machen. Am Sonntag soll es ja 27° C werden... Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung auf 20° C halten soll, was mir nicht möglich ist.
In 10 Tagen ziehe ich aus. Das heißt ich hab nicht mehr wirklich ne Handhabe.
Das geht mir schrecklich auf die Nerven. Eigentlich gehört das in den Frustthread, aber da die ganze Story schon hier drin steht. Ich hab keine Ahnung was ich machen soll, außer mir das aufzuschreiben...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 11.September 2019, 20:12:26
Octas Ofen ausleihen? Damit kann man auch Studentinnen aufreißen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 11.September 2019, 20:20:50
Hätte ich so ein Teil würde ich es jetzt im Dauerbetrieb laufen lassen. Allein schon wegen der Stromkosten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 11.September 2019, 20:43:12
Hol dir 2-3 solche Dinger und gib die dann wieder zurück  >:D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 11.September 2019, 20:48:18
Lass ein Lagerfeuer dein Zimmer erwärmen, was hast du noch groß zu verlieren ¯\_(ツ)_/¯
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 11.September 2019, 20:49:51
Ans Lagerfeuer in der Duschwanne hatte ich tatsächlich als erstes gedacht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 11.September 2019, 21:09:26
Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ryukage am 11.September 2019, 21:57:46
Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.

Da besorgt mich eher, dass er in Würfelform uriniert  :police:
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: migi am 11.September 2019, 22:10:32
Eiswürfel aus Urin machen, ihr vor die Tür kippen und sagen, die Dinger kommen bei dir raus, weils so kalt ist.

Da besorgt mich eher, dass er in Würfelform uriniert  :police:

Das wäre dann ein Thema für „Arztpraxis Henningway“.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 12.September 2019, 09:05:43
Ich habe sie eben gebeten die Heizung anzuschalten, sie meinte wenn mir kalt ist soll ich das Fenster zu machen. Am Sonntag soll es ja 27° C werden... Im Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung auf 20° C halten soll, was mir nicht möglich ist.
Auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass du die Wohnung wegen der Weigerung der Vermieterin nicht heizen kannst und du jegliche Haftung für dadurch hervorgerufene Schäden bereits jetzt zurück weist.
Hat die Alte eigentlich eine Kaution von dir?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 12.September 2019, 10:00:10
"Wird die Wohnung nicht ausreichend beheizt oder fällt sie vollständig aus, liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Berlin GE 1993, 263;  sogar das Reichsgericht hatte dies schon so gesehen: RGZ 75, 354). Dann ist die Wohnung nämlich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand."

"In vielen Mietverträgen wird eine Heizperiode festgelegt. In dieser Zeit ist der Vermieter in jedem Fall verpflichtet, zu heizen. Üblicherweise  liegt die Heizperiode in der Zeit vom  1.Oktober bis zum 30. April oder auch vom 15. September bis 15. Mai.  Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist (LG Düsseldorf BlGBW 55, 31).

Während der Heizperiode muss die Heizungsanlage so betrieben werden, dass in der Wohnung des Mieters eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Temperaturen zwischen 20 bis 22 Grad Celsius (Behaglichkeitstemperatur) werden regelmäßig als ausreichend, aber auch als notwendig angesehen (LG Berlin NZM 1999, 1039; LG Göttingen WuM 1989, 366)."

"Sogar im Sommer hat der Mieter ein Recht auf eine bewohnbare Wohnung (LG  Göttinnen WuM 1989, 366).  Liegt die Außentemperatur länger als 3 Tage unter 12 Grad Celsius, muss der Vermieter die Heizung hochfahren (AG Ülzen WuM 1986, 212)[...]"
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 12.September 2019, 12:35:26
Mietminderung nutzt ihm nur nix, weil er ja Ende des Monats auszieht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: migi am 12.September 2019, 12:50:29
Ich würde jetzt eher was sabotieren, sodass es erst in x Monaten zu einem Schaden kommt und nachträglich nur schwer dir die Schuld gegeben werden kann. Katzenstreu, Feuchttücher ins Klo o.ä..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 12.September 2019, 14:53:41
Sabotagegedanken sollten hier keinen Platz finden. Rechtliche Überlegungen gerne, und wenn sich White da jetzt drei Heizlüfter hinstellt und die Stromkosten hochdreht, ist mir das bis auf den Klimaaspekt auch egal, aber in Grenzbereiche des Rechtlichen müssen wir nicht abdriften.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 12.September 2019, 15:12:00
und wenn sich White da jetzt drei Heizlüfter hinstellt und die Stromkosten hochdreht

Als Mieter hat man doch i.d.R. einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter? Da haben doch Vermieter nichts damit zu tun?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 12.September 2019, 15:24:22
Hat er hier schon geschildert, dass das in seinem Fall anders geregelt ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 12.September 2019, 15:46:44
Thomas Fischer zum Thema Metzelder. Ein sehr kluger Mann, dessen Kolumnen ich immer gerne lese.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/vorwuerfe-gegen-christoph-metzelder-haltet-ein-kolumne-von-thomas-fischer-a-1286383.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Magic1111 am 12.September 2019, 15:47:27
Hat er hier schon geschildert, dass das in seinem Fall anders geregelt ist.

Okay danke, hatte jetzt nicht alle Posts auf den vorherigen Seiten nachgelesen......
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 06.November 2019, 21:14:09
Wir sind im Versicherungsrecht angelangt...
Situation:
Bekannter ist bei meinen Eltern zuhause gestürzt, beim Umfallen riss er einen Sockel mit einem Kunstgegenstand (niedriger vierstelliger Bereich) runter.


Den Sockel bewertet und zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers mit 70 Euro (neu zu bekommen um die 150 nur in viel schlechterer Qualität - der beschädigte Sockel ist aus den 70ern und noch echte "Wertarbeit"),
die beschädigte Figur (aus der "Charge" wurde zuletzt 2004 eine für 2500 € versteigert) setzen sie mit 1500 € an.
Diese 1570 Euro überweisen sie ungefragt und sehen den Fall damit als erledigt an.
Den Kostenvoranschlag eines Handwerkers für die Beseitigung der Schäden an Boden und Wand über fast 900 Euro ignorieren sie komplett.


Auf Nachfrage wurden weitere 500 Euro gezahlt, Pauschale für Boden und Wand. Gleichzeitig schreibt die Versicherung, dass sie den Nachweis über die Höhe des Schadens nicht als erbracht sieht und keine weitere Zahlung in Aussicht stellen kann.


Mein Vater würde gerne etwas formulieren, dass es ihm offen hält die Versicherung zu belangen, sollte es möglich sein eine identische Figur noch einmal zu erwerben. Es handelt sich um eine Bronzestatuette eines französischen Künstlers, die mehrmals gegossen wurde. Ist also nicht unmöglich, eine neue zu bekommen.


Ich habe da keinen Plan wie ein entsprechendes Schreiben aussehen sollte, damit sich die Versicherung da nicht einfach kaputt lacht. Es ist leider nicht möglich irgendwelche Kaufpreise nachzuweisen, da es sich um Erbstücke handelt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 06.November 2019, 22:18:09
Ich vermute mal, dass sich die Versicherung in jedem Fall schlapp lacht, wenn da was von euch persönlich kommt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Bodylove am 01.Dezember 2019, 19:38:02
Ich möchte noch in diesem Jahr ein Kleingewerbe anmelden. Darf man die Anschaffung die man für das Kleingewerbe getätigt hat, in 2019, in der diesjährigen Steuererklärung zum absetzen angeben?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 01.Dezember 2019, 19:59:53
Für Kleingewerbe sind hier besondere Regelungen geltend. Aber auch hier ist nicht alles die selbe Soße, wenn du verstehst.

Ich habe dir mal einen Text herausgesucht, der dir sicher etwas weiterhelfen wird:

https://www.invoiz.de/gwg-sonderregelung-fuer-kleinunternehmer/
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 02.Dezember 2019, 06:55:38
Vielleicht könnt ihr mir weiter Tipps geben wie ich bei meinem Küchenkauf vorgehen kann. Wir haben bereits folgende Mail an die Filialleitung geschickt.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir uns über Ihren Service im Obi Küchenstudio beschweren.

Wir sind auf Grund einer positiven Internetbewertung auf das Obi Küchenstudio gestoßen und haben uns am 08.06.19 bei Ihnen beraten lassen. Mit dem Beratungsgespräch sowie den Ideen des Küchenplaners waren wir sehr zufrieden. Da wir im Oktober 2019 Nachwuchs erwartet haben war uns vor allem die Lieferzeit und Montage der Küche sehr wichtig. Diese wurde uns von dem Küchenplaner zugesagt ( Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit ca 5 Wochen).

Nachdem die Räumlichkeiten in unserer neuen Mietswohnung von dem Küchenplaner ausgemessen wurde und alle Fragen geklärt wurden, haben wir am 06.07.2019 einen Kaufvertrag (inkl.Finanzierung) bei Ihnen abgeschlossen. Die Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war bis zu diesem Zeitpunkt einwandfrei. Bei Kaufabschluss wurden wir darauf hingewiesen, dass sich die Lieferzeit der Küche etwas verlängert auf Grund der Sommerferien (Aussage zu diesem Zeitpunkt: Lieferzeit etwa 6-8 Wochen). Diese Lieferzeit war für uns noch akzeptabel.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir von Ihrem Service begeistert und hätten Ihr Küchenstudio wärmstens weiterempfohlen. Jedoch haben die darauf folgenden Wochen diesen Eindruck zunichte gemacht. Eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon war nach Vertragsabschluss fast unmöglich (Mail blieb unbeantwortet, Anrufe wurden nicht angenommen). Wir konnten lediglich Kontakt aufnehmen, wenn wir persönlich im Küchenstudio vorbei gekommen sind oder wenn wir direkt bei Obi angerufen haben und uns mit dem Küchenstudio verbinden lassen haben. Die zuvor angekündigte Lieferzeit von 6-8 Wochen lag letztendlich bei knapp 12 Wochen.

Dass der Service nach Kaufabschluss so nachgelassen hat und auch die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten wurde hat uns schon geärgert. Allerdings sollte es nicht dabei bleiben.

Als unsere Küche dann endlich am 26.09.19 und 27.09.19 eingebaut wurde, hat der Monteur von der Firma XY feststellen müssen, dass unsere Küche unvollständig angeliefert wurde. Nach einer weiteren Kontrolle durch den Monteur wurde dann noch festgestellt, dass eine Arbeitsplatte vom Küchenplaner falsch ausgemessen wurde und eine andere Arbeitsplatte von Nobilia falsch zugeschnitten wurde. Die Küche wurde dann trotzdem provisorisch eingebaut, damit wir diese wenigstens nutzen können. Zufriedenstellend war dieser Kompromiss jedoch nicht. Vor allem, wenn man bedenkt, dass wir uns extra nicht für eine Musterküche aus dem Möbelhaus entschieden haben sondern für eine Küche nach Maß. Bei dem Küchenpreis und einem namenhaften Hersteller sind wir davon ausgegangen, dass der Einbau und der Service reibungslos verläuft.

Wir wurden von dem Küchenplaner erneut vertröstet mit der Angabe, dass die fehlenden Teile nachbestellt werden und auch die fehlerhaften Arbeitsplatten erneut bestellt werden. Eine Lieferzeit von 4 bis 6 Wochen wurde uns nun genannt. Der Ärger über diese Verzögerung war hoch, da mit der neuen Lieferangabe unser Nachwuchs definitiv schon auf der Welt ist und unsere Küche immer noch nicht fertig ist. Genau dies wollten wir von Anfang an vermeiden, da wir unserem Kind nicht den Lärm und den Tumult aussetzten wollten, welcher zwangsläufig entsteht, wenn erneut ein Monteur in unsere Wohnung muss um die Küche abschließend einbauen zu können.

Nun sind fast 8 Wochen seit dem Kücheneinbau vergangen und wir haben nichts von Ihnen gehört. Die Küche ist weiterhin nicht vollständig und wir zahlen bereits seit 3 Monaten die Rate für die Küche ab. Unser Sohn ist bereits 3 Wochen alt und wir können einfach nicht mit unserem Einzug in die neue Mietswohnung abschließen, da unsere Küche weiterhin unvollständig ist.

Wir erwarten, dass die fehlenden Teile bis zum 06.12.19 abschließend eingebaut werden und wir für die Umstände entsprechend entschädigt werden.

Eine Weiterempfehlung des Obi Küchenstudios kommt für uns, bei so einem Service, nicht mehr in Betracht.

Antwort von Obi:
Zitat
Sehr geehrte Familie XY,

es tut uns sehr leid, dass es bei Ihrer Küche zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.

 Wir werden den Sachverhalt unverzüglich nochmals prüfen und Ihnen in den nächsten Tagen

eine Stellungnahme zukommen lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Tag.

Habe ich irgendeinen Anspruch, da die Leistungen bisher nicht erbracht worden sind?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 02.Dezember 2019, 07:39:20
Wenn die Frist nicht eingehalten wird (und angemessen war) - was wohl mit dem Verpassen der 4-6 Wochen schon der Fall ist - dürften euch die Rechte aus einem nicht erfüllten Werkvertrag zustehen (es sei denn eine Küche nach Maß mit Einbau wäre kein Werksvertrag).

Wenn ich mich nicht irre wäre ein kompletter Rücktritt möglich, außerdem könntet ihr auch die Küche von sonst jemandem fertig bauen lassen und die Kosten OBI in Rechnung stellen. Schadenersatz könnte auch drin sein.
Vgl. §634 BGB

Ich bin allerdings Laie und das sind Sachen, an die ich mich  aus meinem Wirtschaftsrecht-Studium in grauer Vorzeit erinnere. Ich würde auf jemanden warten, der es sicher weiß.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 02.Dezember 2019, 10:19:09
Ich weiß nicht, was für Ansprüche du geltend machen kannst, dazu würde ich mir evtl kostenlose Rechtsberatung bei advocado oder so holen, aber stelle AUF KEINEN FALL die Ratenzahlung eigenmächtig ein (falls dir das in den Sinn kam). Da hast du dann schneller Probleme mit der Schufa als du gucken kannst und es gibt bei späteren Finanzierungen nur Nachteile.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 03.Dezember 2019, 10:08:51
So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 03.Dezember 2019, 13:17:16
Als Halblaie (Freundin studiert Jura und hab bisschen mitgelernt) kann ich sagen, es ist wichtig die Fristen zu setzen.
Da du in Raten zahlst hast du natürlich prinzipiell noch den Hebel in der Hand nicht mehr weiterzuzahlen, da ja die Vertragsleistung von Seiten Obi nicht erfüllt ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 04.Dezember 2019, 11:03:48
So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X

Ich schwimme derzeit selbst etwas in Arbeit, schaffe es aber heute Abend oder morgen vielleicht ein wenig dazu zu recherchieren. Um ehrlich zu sein irritiert mich die Aussage des Anwalts teils etwas, v.a. dass er sich einerseits an Obi unf andererseits an den Küchenbauer wenden will. Habt ihr denn tatsächlich zwei separate Verträge geschlossen? Also einen Kaufvertrag mit dem Küchenstudio und einen gesonderten Werkvertrag mit dem Küchenbauer? Das wäre natürlich möglich, wenn auch eher ungewöhnlich (?). Denn falls es sich nur um einen Vertrag handeln sollte, stellt sich auch die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder um einen Werkvertrag handelt. Das wird nicht einheitlich beantwortet und ist auch ein bisschen einzelfallabhängig, nach der ersten Beschreibung von dir scheint es mir eher ein Werkvertrag zu sein. Relevant ist dies z.B. wegen § 640 Abs. 3 BGB, den es nur im Werkvertragsrecht und der im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits sicherlich von der Gegenseite ins Spiel gebracht werden würde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 04.Dezember 2019, 11:17:43
So. Ich habe nun bei Advodaco angefragt und soeben auch mit dem Rechtsanwalt gesprochen. Durchaus tolle Sache mit dem Portal. Ich habe eine Frist bis zum 06.12 gesetzt was erstmal richtig ist. Er könnte, wenn sich nichts tut ein Anwaltsschreiben an Obi und den Küchenbauer verschicken mit einer Minderung des Preises (OBi) und einer Priorisierung der Restküche (Küchenbauer) ... rund 250€ an Kosten hätte ich dann zu begleichen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Kosten könnte ich von Obi wohl auch verlangen, sodass ich unterm Strich ohne Minus rauskommen würde ...

Was sind eure Meinungen dazu? Bin mir da noch etwas unschlüssig.  :-X

Ich schwimme derzeit selbst etwas in Arbeit, schaffe es aber heute Abend oder morgen vielleicht ein wenig dazu zu recherchieren. Um ehrlich zu sein irritiert mich die Aussage des Anwalts teils etwas, v.a. dass er sich einerseits an Obi unf andererseits an den Küchenbauer wenden will. Habt ihr denn tatsächlich zwei separate Verträge geschlossen? Also einen Kaufvertrag mit dem Küchenstudio und einen gesonderten Werkvertrag mit dem Küchenbauer? Das wäre natürlich möglich, wenn auch eher ungewöhnlich (?). Denn falls es sich nur um einen Vertrag handeln sollte, stellt sich auch die Frage, ob es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder um einen Werkvertrag handelt. Das wird nicht einheitlich beantwortet und ist auch ein bisschen einzelfallabhängig, nach der ersten Beschreibung von dir scheint es mir eher ein Werkvertrag zu sein. Relevant ist dies z.B. wegen § 640 Abs. 3 BGB, den es nur im Werkvertragsrecht und der im Falle eines tatsächlichen Rechtsstreits sicherlich von der Gegenseite ins Spiel gebracht werden würde.

Also wir haben nur einen Vertrag. Und zwar mit Obi. Der Anwalt meinte, dass er versuchen würde beim Küchenhersteller Druck aufzubauen, dass es schneller geht mit der Lieferung der Platten ... Der Vertrag wurde lediglich mit Obi geschlossen, die noch bis übermorgen Zeit haben zur Stellungnahme. Ich würde dann mit einem Anwalt drohen - ist halt die Frage, was der beste Weg wäre.

Da du in Raten zahlst hast du natürlich prinzipiell noch den Hebel in der Hand nicht mehr weiterzuzahlen, da ja die Vertragsleistung von Seiten Obi nicht erfüllt ist.

Allerdings wurde mir dazu abgeraten, da es ansonsten einen SCHUFA Eintrag gibt. Wurde mir auch so gestern geraten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 07.Dezember 2019, 13:49:46
Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 07.Dezember 2019, 13:57:35
Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?

Also deine gesetzte Frist ist abgelaufen, ohne dass irgendetwas passiert ist?

Ich würde nun mit dem Anwalt weiter vorgehen, da sie ja anscheinend mit dir nicht kommunizieren wollen. Da wird auch eine neue Frist durch dich wohl leider wenig ändern. Auf ein Anwaltschreiben wird dann schon eher reagiert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Cooke am 08.Dezember 2019, 14:40:44
Wie sollte ich die nicht erhaltene Stellungnahme seitens Obi kundtun. Also sollte ich mit einem Anwalt drohen und eine erneute Frist setzen?

Durch den Fristablauf ist Obi in Verzug geraten gem. § 286 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html). Das führt dazu, dass grds. auch Rechtsberatungs und -verfolgungskosten über §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB als Schaden geltend gemacht werden können. Eine erneute Fristsetzung ist zumindest aus rechtlicher Sicht sinnlos bzw. könnte im ungünstigsten Fall als Fristverlängerung ausgelegt werden. Trotzdem ist es natürlich immer wesentlich unkomplizierter, Dinge außergerichtlich und ohne Anwalt zu klären. Deswegen könntest du vielleicht zumindest noch einmal anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Wenn das nichts nützt, dann bleibt euch wohl leider keine große Wahl, wenn ihr nicht auf der Küche im derzeitigen Zustand sitzenbleiben wollt.

Ganz unverbindlich zu den inhaltlichen Rechtsfragen:

Meines Erachtens handelt es sich bei eurem Küchenkauf mit den hier dargestellten Informationen eher um einen Werkvertrag, da der passgenaue Einbau der Küche in eure Wohnung nach meinen Eindrücken den Schwerpunkt des Vertrags bildet. Unerheblich ist im Übrigen, ob Obi das selbst als Kaufvertrag tituliert hat. Zu der Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag bei der Neuanschaffung einer Küche inkl. Montage gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung, die einem Anwalt zumindest nach kurzer Recherche bekannt sein sollte. Bedeutsam ist das wie schon im letzten Post geschrieben v.a. wegen § 640 Abs. 3 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__640.html), ansonsten sind die sich aus der Mangelhaftigkeit ergebenden Rechte im Wesentlichen identisch. Ihr habt die Küche - nach deinen Schilderungen zu urteilen - wohl erstmal abgenommen, vorteilhaft wäre es aber sicherlich, wenn bei bzw direkt nach Einbau alle Mängel zusammen mit der Montagefirma schriftlich dokumentiert wären, damit die Rechtsfolge von § 640 Abs. 3 BGB nicht eintritt. Das sind aber Detailfragen, die im Zweifel auch bei einem Anwalt besser aufgehoben sind, dem ihr alles in Ruhe schildern könnt und dem ihr alle Unterlagen dazu vorlegen könnt.

Ein bisschen irritiert war ich - wohlgemerkt ohne jede Praxiserfahrung - aus zwei Gründen. Erstens könnt ihr selbst nur ggü. eurem Vertragspartner, also Obi, Ansprüche geltend machen, weshalb der Küchenhersteller oder die Montagefirma erstmal nicht direkt relevant sind. Allerdings sind diese natürlich auf Grund ihrer Vertragsbeziehungen ggü. Obi zur ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Ich kann aber nicht einschätzen, ob man da in der Praxis ggü. diesen Dritten Druck machen kann oder nicht, würde es spontan eher bezweifeln. Zweitens denke ich nicht, dass eine Minderung des Preises eurem Begehren entspricht. Diese Möglichkeit besteht natürlich, aber wenn ihr mit Bezug auf alle Mängel den Werklohn mindert, dann wäre die Sache damit auch erledigt d.h. es müsste nicht mehr nachgebessert werden. Möglich ist es aber nur hinsichtlich eines Mangels, z.B. der falsch zugeschnittenen Arbeitsplatte, Minderung und im Übrigen Nacherfüllung zu verlangen. Ansonsten könntet ihr auch jemand anderen mit der Nachbesserung beauftragen und dessen Vergütung als Schaden ersetzt verlangen - ich weiß aber nicht, ob das bei einer Einbauküche tatsächlich so sinnvoll ist. Für mich hat es sich jedenfalls so angehört, als ob ihr im Gesamten Nacherfüllung verlangen wollt (§§ 634 Nr. 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html), 635 Abs. 1 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__635.html)). Ich kenne die Umstände des Kücheneinbaus nicht, aber für Obi würde das im schlechtesten Fall bedeuten, dass die jetzige Küche komplett raus und die richtige Küche komplett rein muss. Es kann sein, dass sich deswegen die Reaktionsfreudigkeit in Grenzen hält. Wenn die fehlenden bzw mangelhaften Teile der Küche aber ohne große Probleme ausgetauscht werden können, dann dürfte das eigentlich kein so großer Akt sein.

Was vielleicht noch wichtig ist: Allein auf Grund der Verzögerung habt ihr nicht per se einen Entschädigungsanspruch, der neben den Ansprüchen besteht, die aus der Mangelhaftigkeit resultieren. Das deutsche Zivilrecht sieht nämlich grundsätzlich nur die Kompensation tatsächlich entstandener Schäden vor. Wenn ihr also trotz der Mangelhaftigkeit keine weiteren Vermögensopfer bringen musstet, dann bestehen allein die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Minderung bzw. ihr könntet alternativ noch ganz vom Vertrag zurücktreten, aber das scheint mir keine allzu gute und interessengerechte Lösung zu sein.

Das war jetzt wie gesagt nur eine gänzlich unverbindliche Einschätzung, wahrscheinlich müsst ihr euch wirklich Rechtsberatung holen, wenn nichts mehr von Obi kommt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 08.Dezember 2019, 23:39:26
Vielen lieben Dank für deine Antwort.Ich habe nun eine Erinnerungsmail an Obi geschickt. Mal schauen, ob sie sich melden. Schade, dass man bei solchen Themen keine großartige Handhabe hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 09.Dezember 2019, 00:27:59
Schade, dass man bei solchen Themen keine großartige Handhabe hat.

An den NDR wenden, bei Markt kommen gelegentlich mal ähnliche Dinge und wenn das Fernsehen sich meldet, melden sich die Unternehmen plötzlich auch ganz schnell ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 09.Dezember 2019, 08:22:11
Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 09.Dezember 2019, 10:56:01
Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.

Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Dr. Gonzo am 09.Dezember 2019, 11:18:03
Ich würde wohl versuchen eine Drohkulisse aufzubauen. Man kann durchaus in Aussicht stellen, dass man mit dieser Sauerrei direkt an die OBI Holding geht, einen Anwalt einschaltet, Aufmerksamkeit via Zeitung, Lokal-TV, Social Media... sucht. Jedenfalls würde ich in einem Gespräch sehr deutlich machen, dass ich in der Sache definitiv keine Ruhe geben und alle Möglichkeiten ausschöpfen werde. Es wird schon eine Reaktion geben, wenn die entsprechenden Personen merken, dass sie das nicht einfach aussitzen können.

Das ist jetzt aber kein rechtlicher Rat. ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 09.Dezember 2019, 18:02:01
Ich würde es mal mit der Drohung einer Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht versuchen. So einen Verstoß kannst nicht du abmahnen sondern nur ein Mitbewerber von Obi/dem Küchenbauer, dafür gehen aber die Abmahnkosten im vierstelligen Bereich los und sind somit viel empfindlicher als deine 100€ Anwaltskosten.
Bei dem Problem das ich am Anfang des Jahres hatte hatte der Verkäufer sich, trotz Drohung einen Anwalt zu beauftragen, über eine Woche lang geweigert mir mein Geld zurückzugeben. Als ich dann angemerkt hatte das mein Anwalt meinen Fall zwecks Abmahnung gegen das Wettbewerbsrecht an Mitbewerber des Anbieters weitergibt hat man sich förmlichst entschuldigt und das Geld per Eilüberweisung überwiesen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Akumaru am 10.Dezember 2019, 07:56:34
Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.

Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).

Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 10.Dezember 2019, 09:56:39
Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....
Ich meine, dass du an der falschen Stelle sparst, in Relation zu den Kosten der Küche. Ich will dich aber nicht in irgendwas reinquatschen, was du nicht willst, sondern wünsche dir viel Erfolg!

@Maddux: worin soll denn der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet liegen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: apfelschorle am 10.Dezember 2019, 12:27:25
Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.

Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).

Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?

https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html , damit kämst du zu Ende Januar raus, müsstest die Mieterhöhung bis dahin nicht zahlen und dich um keinen Nachmieter kümmern, vorausgestzt der Vermieter erhöht die Miete wegen Modernisierung oder um sie der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen (wonach es hier klingt).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Akumaru am 10.Dezember 2019, 16:30:10
Habe auch mal zwei Fragen bzgl. Miete bzw. Höhe der Miete.
Ich möchte demnächst umziehen, in eine WG und könnte dort theoretisch jederzeit einziehen.

Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung, ganz normal, drei Monate. Gekündigt habe ich zum 29.02.2020, Bestätigung darüber erhalten.
So weit so gut. Jetzt möchte der Vermieter (welche das Haus im September von der Vonovia gekauft haben) im Februar die Miete auf die "Ortsmiete" erhöhen. Die neue Miete beträgt dann 6,20€/m² (ich weiß - für manche hier ein Traum).

Zu meinen Fragen:
1. Muß ich der Erhöhung für den Februar trotz ausgesprochener und bestätigter Kündigung zustimmen?
2. Man gibt mir die Möglichkeit vor der gesetzlichen Kündigungsfrist auszuziehen, sofern ich einen Nachmieter präsentieren kann. Dieser erhält die Wohnung dann aber nur für eine Kaltmiete von 7,52€/m² - ist diese krasse Erhöhung von knapp 21% (von der Ortsmiete aus gerechnet - von der jetzigen aus wären es sogar über 40% ...) überhaupt rechtens?

https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html , damit kämst du zu Ende Januar raus, müsstest die Mieterhöhung bis dahin nicht zahlen und dich um keinen Nachmieter kümmern, vorausgestzt der Vermieter erhöht die Miete wegen Modernisierung oder um sie der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen (wonach es hier klingt).

Danke, darüber bin ich auch schon gestolpert. Allerdings sagen Beispiele aus, daß dieses Gesetz wie folgt greift: der Vermieter muß zwei Monate Zeit zur Rückmeldung geben. Sollte der Mieter der Erhöhung widersprechen und vom Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen, endet der Mietvertrag zwei Monate nach Ablauf der Frist. https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/mieterhoehung-bei-wohnraum-sonderkuendigungsrecht-und-textform_idesk_PI9865_HI2749654.html
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 10.Dezember 2019, 16:58:23
@Signor Rossi:
Ob es da schon einen Ansatzpunkt für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gibt muss jemand beurteilen der sich damit besser auskennt. Bei mir war es damals so das der Verkäufer mir (schriftlich dokumentiert) mein Rücktrittsrecht verweigert hat und da war der Fall eindeutig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 10.Dezember 2019, 19:53:29
Okay.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaestorfer am 08.Januar 2020, 11:30:53
Twitter und Fratzenbuch können auch hilfreich sein. Ich würde aber parallel dazu einen Anwalt einschalten, so hilflos ist man doch nicht, wie man meint.

Der Rechtsanwalt meinte, dass er schätzt mit + - 0 rauszugehen für uns. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung wäre es kein Ding....

Nun waren die Küchenaufbauer wieder hier. Es kamen die selben Platten wie beim letzten Mal.Die nicht passen, weil sie zu kurz sind. Obi hat es mal wieder verbockt. Ich bin da wirklich ratlos. Dürfte nun wieder 6-8 Wochen dauern, ehe sich etwas rührt ...  :(
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 30.Januar 2020, 23:17:38
Servus Leute,

Ich wollte mal nachfragend wie ihr folgenden einschätzt, und damit umgehen würde. Mir setzt das imo so zu, dass ich nicht mal schlafen kann.


Thema: Ich habe vor ein paar Wochen die Aufwandsabschätzung für ein Kundenprojekt abgebgeben, und habe meinen Aufwand daran - aus fast nichts anderes besteht diese Projekt - eh schon mit einigen Manntagen mehr als Sicherheit abgeschätzt.

Heute bin ich drauf gekommen, dass unser Vertrieb den Aufwand für das Projekt als Pauschale mal eben verdoppelt hat, wohlweislich wissende, dass der Kunde sich eigentlich nicht anders entscheiden kann, als den Auftrag zu geben, da ihm ein Wechsel auf einen anderen Hersteller um das Vielfache mehr kosten würde. Der Kollege im Vertrieb argumentiert mit dem Verkaufs/Umsatzdruck von oben, für mich ist es Betrug, ich bin selbst auch Kunde, und möchte auch nicht so verarscht werden. So etwas ist bis jetzt meines Wissen nach auch noch nie vorgekommen, zumindest bei uns in Österreich.

Ich wollte morgen eigentlich mit meinem Vorgesetzen reden, und das Projekt unter den Umständen ablehen, der Nachteil daran, ich bin der einzige der es machen kann. Andererseits könnte ich den Vorfall auch unserer Compliance Abteilung melden, was ich aber nicht will, da ich mir solche Dinge lieber selbst ausmachen. Was ich gar nicht will ist, mich damit stillschweigend abfinden, da sowas gegen meine Einstellung geht.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen und kann mir einen Ratschlag geben?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 30.Januar 2020, 23:50:58
Also ich persönlich würde den offiziellen Weg gehen insofern der "Betrug" von oben abgesegnet war. Ansonsten kann das ganz schnell auf dich zurückfallen (falls es das nicht so oder so schon tut)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 31.Januar 2020, 00:48:21
Hi Veilchen,

wenn ich mich recht erinnere waren wir in der selben Branche (IT)?
Ich kann dir aus vielen Jahren in dieser Branche und mit vielen Kundenprojekten sowie anderen Aufträgen sagen, dass dieses Vorgehen deiner Firma, normaler als das Normalste ist.
Ich weiß es wird dir nicht deine Unruhe nehmen und du wirst es auch nicht für gutheißen. Der Punkt ist einfach, es wird niemand verstehen, dass du "normales" Geschäftsgebahren anprangern willst.
Da wir in der IT nicht über 150€ oder 300€ sprechen, ist das sehr flott pulstreibend, was an Zuschlägen zu Aufwandsschätzungen darufkommt.
Genauso oft wie man zu viel verlangte, liegt man auch eher an der Grenze dessen, was noch gewinnbringend war am ende eines Projekts.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 31.Januar 2020, 01:33:55
Dieses Verhalten ist von oben nicht abgesegnet, der Vertrieb will so nur leichter auf die ihm gesetzten Ziele kommen.

Da wir eigentlich immer im Wettbewerb mit anderen Herstellern stehen, kommt so etwas eigentlich nicht vor. Kein einziges meiner Projekte in den letzten 20 Jahren lief so ab. Es wurde immer das angeboten was ich geschätzt habe. Und ich schätze nicht so, dass wir uns ins eigene Fleisch schneiden. Wir haben einen Stundensatz von 180€, wir machen damit 100 Euro Gewinn pro Stunde. Rein mit der verrechneten Arbeitsleistung!

Ich kann so ein Vorgehen nicht gut heißen. Und ob es auf mich zurückfällt ist mir eigentlich völlig schnuppe, da ich für eine Firma wo sich solche Praktiken einbürgen, eh nicht mehr arbeiten würde. Ich finde schnell wieder etwas neues, auch wenn ich die Arbeit dort eigentlich sehr mag.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.Januar 2020, 05:52:10
Naja, wenn es dich persönlich so belastet und dazu führt, dass du dort eh nicht mehr arbeiten willst, dann eskaliere das Problem eben. Entweder es wird zu deiner Zufriedenheit gelöst, oder du siehst dich ohnehin nach nem neuen Job um.

Mir persönlich wäre das egal und ich würde auf dieser Basis mein Gehalt neu Verhandeln, denn offensichtlich scheint meine Arbeit ja doppelt so viel wert zu sein, wie die der anderen ;) Aber ich bin ja auch ein menschenhassendes Arschloch ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 31.Januar 2020, 07:34:41
Aber ich bin ja auch ein menschenhassendes Arschloch ;D

Ich eigentlich auch, aber mir liegt etwas an meinen Kunden. Ich lebe mein Leben in dem Sinn, dass ich jeden so behandle, wie ich selbst auch behandelt werden möchte.

Mal schauen was nachher rauskommt. Danke für eure Ratschläge.:)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 31.Januar 2020, 08:45:07
Betrug ist das jedenfalls nicht, man kann jedes Produkt zu jedem Preis anbieten, der Kunde muss ja prinzipiell nicht kaufen. Etwas anderes ist es, wenn der Kunde in einer Zwangslage steckt und er bei euch kaufen muss (zB. ein wichtiges Update muss aufgrund ges. Regelung programmiert werden), dann wäre so ein übertriebener Aufschlag mMn. als Wucher (§138 Abs. 2 BGB) anzusehen. Ob es das in Österreich in dem Sinne auch gibt, weiß ich nicht. Mit dem Betrugsvorwurf wäre ich aber sehr vorsichtig, Betrug ist eine Straftat und das anderen zu unterstellen ist dünnes Eis.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 31.Januar 2020, 08:55:02
Der Kunde muss es in diesem Fall kaufen, da er keine Alternative hat, außer zur Konkurrenz zu wechseln. Wenn im Angebot doppelt soviele Manntage drinnen stehen, als man argumentieren kann, so ist das ganz sicher Wucher, den es auch in Ösistan gibt, und mmn auch Betrug.


§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält........
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: maturin am 31.Januar 2020, 13:16:48
Ich moechte dir als allererstes einmal meinen vollen Respekt aussprechen, dass du damit nicht einfach weiter leben willst und kannst und deine persoenlichen Werte wichtiger sind als Jobsicherheit. Das ist leider in meiner Realitaet in Brasilien etwas das man nur ganz schwer vermitteln kann.

Mein einziger Ratschlag ist, dass solche Geschichten meistens auf niedrigeren Hirarchieebenen ehr ignoriert werden da man den Druck von oben spuert. Von daher wuerde ich wohl ueber Compliance gehen, wenn die Abteilung funktioniert geht dass dann an eine Hierarchieebene wo den Leuten bewusst ist, dass man als Firma die richtigen Werte leben muss und auch nachhaltig mit Kunden arbeiten muss. Mittleres Management ist da haufig ehr kurzsichtig und auf den eigenen Erfolg bedacht.

Ganz abgesehen ob es strafbar ist oder nicht, es verstoesst ja wohl klar gegen die Werte deines Unternehmens und vor allem gegen deine persoenlichen Werte. Und wenn persoenliche Werte und in der Firma gelebte Werte nicht zusammen passen wird man da eh nicht gluecklich.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 31.Januar 2020, 13:42:52
Ich habe es heute noch nicht auf den Tisch gebracht, da ich die ganze Nacht nicht geschlafen habe, und ich für eine Diskussion nicht in der Stimmung bin.

Habe aber mit meinem technischen Vorgesetzen am Montag einen Termin vereinbart, wo ich das auf den Tisch bringen werde. Bei dem weiß ich dass er solche Dinge ähnlich sieht, stellt sich nur die Frage ob er auch etwas dagegen machen kann. Da er allerdings schon in der dritten Managementebene ist, mal schauen.

Kapitalismus wird unser Untergang sein. Wie dumm sind wir, um uns Tag täglich selbst zu bestrafen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 31.Januar 2020, 15:03:35
Da der Vertriebler damit seine Ziele einfacher erreicht und daran wahrscheinlich auch Boni hängen kann man das ganze schon als Betrug bezeichnen, zumindest aus meiner Sicht.
Ich arbeite auch im IT Bereich und kenne das natürlich auch. Da wird viel Schindluder getrieben. Aber eine Schätzung einfach mal zu verdoppeln ist dann schon ein Brett und halte ich auch für fragwürdig. Sicherlich richtig das du dagegen vorgehst. Ist auch nicht super wenn man rumsitzt und Zeit totschlagen muss, weil man nichts mehr zu tun hat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 31.Januar 2020, 18:43:42
Grade den Faktor 2 kenne ich als Standard in der Branche. Grade weil es oft genug sogar zeitlich nichtmal reicht. Eine Schätzung ist eine Schätzung ist eine Schätzung.

Versteht mich nicht falsch, ich stehe voll und ganz hinter dem Vorhaben und der Einstellung niemanden zu übervorteilen. Ich muss aber genauso auch die Dinge hier anbringen die eben in der Geschäftswelt als normal gelten.  Sollte hier wirklich Betrug vorliegen (was ich dem gelesenen bisher nicht entnehmen kann) dann hau drauf!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 31.Januar 2020, 18:58:52
Das ist ja das Schlimme, dass man sowas schon als normal, bzw. als gängige Geschäftpraxis ansieht. War bei uns bis jetzt nie der Fall, scheint uns aber auch zu erreichen. Wir sind doch auch alles Kunden, ich möchte nicht so abgezogen werden.

@kn0x1lle

Arbeit hätte ich bis zum abwinken. Ich bin Gruppenleiter, und darf nebenbei auch noch jede Menge Projekte abarbeiten. Der Umsatz und Gewinn steigt von Jahr zu Jahr, Vorgaben pro Jahr ca. 8% Steigerung, aber Personal bekommt man kaum welches. Egal, die 13 Jahre drücke ich auch noch durch. Allerdings hat mir das ganze vor 20 Jahren noch weitaus mehr Spass gemacht. Wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Wir machen bei normalen Projekten ca. 50% Marge(Hardware, Lizenzen, MT), und müssen jetzt auch noch die Kunden mit Manntagen bescheissen?


Sry, bin gerade nicht bester Stimmung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 31.Januar 2020, 21:24:13
Ouh, das mit zur Rente durchdrücken kenne ich, (noch) nicht von mir, aber das macht ein sehr flott unglücklich, wenn man es nicht schon ist.
Ich kann deine Situation völlig nachvollziehen, denn schließlich schaut man sich jeden morgen im Spiegel selber an und wer heute noch Werte lebt, hat es mit Sicherheit nicht leichter,
auch wenn das Geschäftsgebaren wohl mindestens als gängig bezeichnet werden dürfte.

Jaja und diese Umsatzsteigerungen kenne ich auch und es ist wie du sagst, vom bestehenden Personal wird, trotz mehrerer "heißerer" Jahre in Serie der Einfachheit noch mehr erwartet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 31.Januar 2020, 22:33:33
Der Kunde muss es in diesem Fall kaufen, da er keine Alternative hat, außer zur Konkurrenz zu wechseln. Wenn im Angebot doppelt soviele Manntage drinnen stehen, als man argumentieren kann, so ist das ganz sicher Wucher, den es auch in Ösistan gibt, und mmn auch Betrug.


§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält........

Also hat er eine Alternative. Das nennt man dann nicht "Betrug", sondern "freie Marktwirtschaft" (ja, das liegt eng beieinander). Hier wird auch nicht "beschissen", sondern "geschätzt". Wer sagt denn, dass deine Schätzung richtig ist, also eine wahre Tatsache ist?
Niemand. Kann auch niemand. Weil es eine Schätzung ist.
"Ganz sicher Wucher" und "mMn Betrug" sind Aussagen, die vor keinem Gericht standhalten, und das müssten sie, wenn es denn bis vor ein Gericht gehen würde, was es nicht wird, da hier kein Betrug vorliegt, sondern stinknormale Preispolitik. Der Vertrieb hätte ja auch einfach den Preis auf 360€ die Stunde erhöhen können und die Manntage so lassen. Wäre immer noch kein Betrug, noch nichtmal Wucher, weil, wie gesagt, der Kunde befindet sich NICHT in einer Zwangslage. Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.

Meine persönliche Meinung: euer Vertrieb ist trotzdem scheiße.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 31.Januar 2020, 23:17:58
Ja das mit der Umsatzzielen und Wachstum kenne ich. Da braucht man dann aber auch eine Geschäftsführung, die das einschätzen kann. Wenn nicht mehr Personal kommt kann man auch nicht wachsen, da die abzurechnenden Stunden pro Person halt auch begrenzt sind. Das sollte eigentlich jeder Geschäftführer verstehen. ^^
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 01.Februar 2020, 06:25:41
Die Einführung der 90-Stunden-Woche hast du wohl verpasst :P
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 01.Februar 2020, 10:49:33
Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.

Ne, die sind nicht teurer, er müsste zusätzlich zur Software auch sämtliche Hardware austauschen. Das macht es dann in dem Fall teurer, und "zwingt" den Kunden unsere Preise auf.

Ist in etwas so als wenn du mit SAP nicht mehr zufrieden bist - kleiner Scherz - und von heute auf morgen den Anbieter wechselst. Ist zwar theoretisch möglich, nur Praktisch fällst du für Jahre in ein schwarzes Loch.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 01.Februar 2020, 12:39:53
Ja, moralisch vielleicht tendenziell Betrug, aber rein faktisch hat er immer noch die Wahl, wenn auch, zwischen Pest und Cholera.
Dennoch, wie bereits geschildert, ich verstehe deinen Standpunkt!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 01.Februar 2020, 13:15:01
Er kann immer zur Konkurrenz wechseln. Dass die noch teurer sind, ist nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld deiner Firma.

Ne, die sind nicht teurer, er müsste zusätzlich zur Software auch sämtliche Hardware austauschen. Das macht es dann in dem Fall teurer, und "zwingt" den Kunden unsere Preise auf.

Ist in etwas so als wenn du mit SAP nicht mehr zufrieden bist - kleiner Scherz - und von heute auf morgen den Anbieter wechselst. Ist zwar theoretisch möglich, nur Praktisch fällst du für Jahre in ein schwarzes Loch.

Ja, rechtlich hat das aber keinerlei Belang. Beispiel aus dem Consumerbereich: wenn du von Android auf iOS wechselst, musst du zusätzlich zu deiner Hardware auch die ganzen Apps neu kaufen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: juve2004 am 01.Februar 2020, 13:30:34
Aber eine Schätzung ist doch immer noch eine Schätzung, mit steigender Erfahrung und Glück kann man zwar exakt richtig liegen aber es ist eine Schätzung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luicio am 01.Februar 2020, 13:59:39
@veilchen blühen ewig: Finde Deine Einstellung super, genau für den Fall habe ich ein sogenanntes Leck mich am Arsch Firma Kapital zurückgelegt, so dass ich jederzeit den Mittelfinger zeigen kann und gehe, aber das haben die meisten nicht.

Vielleicht ist es aber auch eine Chance. Wenn Du einen Vorgesetzten, der motivierte, intelligente, loyal zum Kunden und zur Firma Mitarbeiter schätzt, dann wird Deine Ehrlichkeit belohnt und Du gehst sogar positiv aus der Nummer nicht. Wenn nicht, dann wirst Du gefeuert bzw. bist unten durch. Aber dann kannst Du gehen und in einer Firma arbeiten, die eher Deinen moralischen Vorstellungen entspricht. Viel häufiger ist es der Fall, dass man nicht so einfach gehen kann, weil man finanzielle Verpflichtungen hat. Viel häufiger hat man aber Angst vor dem Ungewißen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 18.Februar 2020, 09:51:24
Steuerbescheid kam kürzlich vom alten Finanzamt. Seit Montag bin ich nun Bürger in einem anderen Kreis. Bezüglich des Bescheides will ich eine Änderungseingabe tätigen.

Frage: Welchem Finanzamt muss ich da jetzt "Hallo" sagen und vorbeigehen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 18.Februar 2020, 11:32:52
Da Du aktiv dem Finanzamt den Umzug melden müsstest (reicht im Normalfall mit der nächsten Steuererklärung, kannst Du im dem Zuge aber auch gleich mitteilen) ist noch das alte für Dich zuständig. Bist Du denn schon umgemeldet oder bisher nur umgezogen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Akumaru am 18.Februar 2020, 11:50:47
Steuerbescheid kam kürzlich vom alten Finanzamt. Seit Montag bin ich nun Bürger in einem anderen Kreis. Bezüglich des Bescheides will ich eine Änderungseingabe tätigen.

Frage: Welchem Finanzamt muss ich da jetzt "Hallo" sagen und vorbeigehen?

Du hast deinen Steuerbescheid schon? Hier in NRW wollen die Finanzämter erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen. Da kurz darauf auch noch Ostern ist, rechne ich erst Ende April mit dem Bescheid - eingereicht habe ich den Krempel bereits Mitte Januar (natürlich auch noch beim damaligen Finanzamt).  :-X
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tommy am 18.Februar 2020, 12:17:17
Du hast deinen Steuerbescheid schon? Hier in NRW wollen die Finanzämter erst Mitte März mit der Bearbeitung beginnen.
Vielleicht war es ja auch der Antrag für 2018, da gibt es ja verlängerte Fristen, wenn z.B. ein Steuerberater mitwirkt. Ansonsten dauert ja der Abgleich mit den verschiedenen Behörden immer etwas, so dass man nicht gleich zu Jahresbeginn mit einer Rückmeldung rechnen sollte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: BlueSnakeRD am 18.Februar 2020, 13:13:35
Korrekt. Fristverlängerung und jetzt erhalten vor zwei Wochen.

Bin seit gestern offiziell umgemeldet.

Ergo dem alten Finanzamt melden, ok.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 15.März 2020, 14:31:05
Thema Kurzarbeit.
Wer legt fest, ob an Tagen weniger Stunden, oder in der Woche weniger Tage gearbeitet werden soll?
Die Geschäftsführung, oder gibt es da Einspruchsmöglichkeiten?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 16.März 2020, 18:12:14
Thema Kurzarbeit

Thema Kurzarbeit.
Wer legt fest, ob an Tagen weniger Stunden, oder in der Woche weniger Tage gearbeitet werden soll?
Die Geschäftsführung, oder gibt es da Einspruchsmöglichkeiten?

Da hänge ich mich mal dran.

Habe heute Info bekommen, dass möglicherweise bald Kurzarbeit bei uns anfällt (Gastronomie).
Laut Vertrag muss ich 40 Std. / Woche arbeiten. Im Vertrag steht auch drin, dass Kurzarbeit angeordnet werden kann.

Fall 1:
Wie schaut es aus, wenn ich nun wegen eingeschränkter Öffnungszeiten / weniger Gästeaufkommen nur noch für 30 Std. / Woche eingeteilt werde?

Fall 2:
Gibt es einen Unterschied, wenn der Gastrobetrieb komplett geschlossen bleiben muss aufgrund behördlicher Anweisung und ich gar keine Stunden machen kann?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 16.März 2020, 18:30:33
Zu 1): du bekommst mW. für die 10 Minderstunden 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld.
Zu 2): wenn der Laden komplett geschlossen wird, bekommst du 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) deines Nettolohns als Kurzarbeitergeld.

@LelandGaunt: das legt der AG fest. Falls ihr einen Betriebsrat habt, dann hat der Mitspracherecht. Wie es ohne Betriebsrat ist weiß ich auch nicht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 16.März 2020, 18:38:59
Zu 1): du bekommst mW. für die 10 Minderstunden 60% (oder 67% wenn du Kinder hast) als Kurzarbeitergeld.

Verstehe ichd as richtig?

Man arbeitet 25% weniger, und bekommt 40% Gehaltsabzug. Oder zahlt der Staat dann noch zu?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.März 2020, 18:40:23
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man 25% Gehaltsabzug, wovon der Staat dann 60-67% auf das, was man bekommt nochmal drauf legt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 16.März 2020, 18:54:32
Nehmen wir mal an man bekommt 10 €/h netto. Dann wären das bei einer 40 Stundenwoche 400 € netto. Wenn man jetzt 30 Stunden arbeitet, bekommt man 300 € vom Arbeitgeber und 60 bzw. 67 € vom Staat, insgesamt also 360/367 €. Zumindest verstehe ich das so.

MW. entspricht das Kurzarbeitergels auch dem Satz von ALG1.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Veichen blühen ewig am 16.März 2020, 19:20:39
Danke. Die Regelung finde ich in Ordnung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 16.März 2020, 20:54:28
Nehmen wir mal an man bekommt 10 €/h netto. Dann wären das bei einer 40 Stundenwoche 400 € netto. Wenn man jetzt 30 Stunden arbeitet, bekommt man 300 € vom Arbeitgeber und 60 bzw. 67 € vom Staat, insgesamt also 360/367 €. Zumindest verstehe ich das so.

MW. entspricht das Kurzarbeitergels auch dem Satz von ALG1.

Ja, so müsste es eigentlich sein.
Wenn ich es heute richtig vertstanden habe, zahlt mein Arbeitgeber mir aber in diesem Fall die 360€ aus und muss sich die 60€ von der Arbeitsagentur erstatten lassen.
Fall 2 hatte ich so vermutet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 16.März 2020, 20:59:34
Ja, das Geld bekommt der AG vom Staat, der AN muss sich da um nichts kümmern.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 16.März 2020, 22:54:51
Kollegen haben noch folgende Frage:
Wie sieht es bei nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus - 450€-Jobber, Werkstudenten(?) ?
Da scheint es wohl kein Kurzarbeitergeld zu geben. Bekommen die AN bei einer kompletten Betriebsschließung einfach gar nichts oder bekommen die AN die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt und der AG hat Pech gehabt, weil er sich nichts erstatten lassen kann?

Es gibt (wie häufig in der Gastro) keinen Betriebsrat.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 16.März 2020, 23:07:38
Wenn nicht anders vereinbart  hat der 450-Euro-Jobber eine gedachte "10-Stunden-Woche". Diese 10 Stunden müssen also auch gezahlt werden.
Ist jemand im Dienstplan für mehr eingeteilt, müssen die Stunden aus dem Dienstplan gezahlt werden.
Vorsicht: Gefährliches Halbwissen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 17.März 2020, 00:31:14
Zumindest muss der AG weiter zahlen.

https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 07.April 2020, 15:30:01

Hallo zusammen,

ich bin in einem Werk im Lager & Versand tätig und bekleide seit ca. Anfang des Jahres eine Art Führungsposition, so ziemlich gleichzusetzen mit einem Schichtleiter etc.
Wobei ich anmerken möchte, dass dies eher ungewollt geschehen ist und ich dies auch kund getan habe, aber ich praktisch von meinem Vorgesetzten reingedrängt wurde.

Dieser Posten hat viel mit computer-technischen Dingen, sowie Arbeitsaufteilung unter den Mitarbeitern zu tun usw. und man ist praktisch dafür verantwortlich, dass das Tagesgeschäft im Versand sowie im Lager reibungslos vonstatten geht. Die Lernzeit dafür betrug etwa 2 Monate.

Was mir an dieser Sache nur recht sauer aufstößt ist die Tatsache, dass finanziell gesehen, so gut wie nichts dabei rumkommt und man in diesem Posten praktisch in der gleichen Lohngruppe (Tariflohn) eingestuft wird, wie z.B. ein Staplerfahrer der den ganzen Tag von A nach B fährt, aber bedeutend weniger Stress & Verantwortung inne hat. Einige ältere Mitarbeiter dort, die ebenfalls so gut wie nur den Gabelstapler bedienen & lieber ''die jüngere Generation'' alles machen lassen, werden sogar noch auf dem Facharbeiter-Tarif eingestuft (Etwa zwei Lohngruppen über meiner).
Viel mehr noch, soll ich jetzt noch bürokratische Dinge lernen, die vorher die Vorgesetzten im Büro erledigt haben, damit diese entlastet werden. Hier wurde man damit ''vertröstet'' das man, sobald man diese ''Ausbildung'' abgeschlossen hat, besser damit argumentieren könne -irgendwann- finanziell aufzusteigen.

Generell halte ich dies für leere Versprechen, da dies bei etwaiger Mehrarbeit, schon anderen Mitarbeitern mehr oder weniger versprochen wurde, aber nie etwas zählbares dabei herum kam. (Dazu sei gesagt, dass sich praktisch jeder unserer Mitarbeiter dort, die ebenfalls den selben Posten bekleiden, zwar ständig beschweren, aber keiner den Mund aufkriegt und sich nicht traut etwas zu sagen.)

Lange Rede kurzer Sinn: Mein Vorhaben ist, sobald ich mich in diesem Sinne weitergebildet habe, eine direkte Forderung zu stellen um finanziell höher gestuft zu werden (Mindestens Facharbeiter-Tarif) und sollte dies nicht passieren, ich diesen Posten verweigern möchte. Ich weiß, dass man von Seiten des AG nun darauf plädiert, dass dies eventuell Arbeitsverweigerung wäre (Wurde mir in einem anderen Fall schon mal vorgehalten), jedoch steht in meinem Arbeitsvertrag nichts von irgendwelcher Führungsverantwortung, oder bürokratischen Dingen, lediglich, dass mir Arbeiten aufgetragen werden die meiner Qualifikation entsprechen und ich diese auszuführen habe (Nicht wortwörtlich gesprochen).

Wäre ich rechtlich gesehen denn auf der sicheren Seite, oder wäre eine rechtsmäßige Kündigung nicht unwahrscheinlich, falls ich mich weigern würde?

Ich selbst habe eine Ausbildung im logistischen Bereich und bin deshalb an diesen ''Posten'' gebunden worden, da den zwei vorherigen Mitarbeitern dies nicht mehr zugetraut wurde, da sich auch vieles im Bereich dort digitalisiert & automatisiert hat und dementsprechend technisches Know-How benötigt wird (Was auch so kommuniziert wurde).
Meinem Empfinden nach sollte man daher auch seinen eigenen Wert kennen, unter anderem auch deswegen, da man die erste Anlaufstelle des Vorgesetzten ist, sobald etwas nicht richtig, oder gar nicht, läuft und ich es daher auch nicht einsehe sich den ganzen Druck & der Verantwortung zu stellen, während der Rest des Teams sich gefühlt darauf ausruht, aber finanziell gleichgestellt ist.

Natürlich würde ich mich auch noch fachkundig von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, aber evt. hat hier ja schon jemand Erfahrungen diesbezüglich.


Danke fürs Lesen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaliumchlorid am 07.April 2020, 16:03:53
Hey Zockerbit,

im Prinzip wäre das ein Fall für den Betriebsrat, denn der hat bei der Lohngruppierung durchaus ein Mitspracherecht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 07.April 2020, 16:40:54
Weigern kannst du dich nur wenn du für die Aufgabe nicht qualifiziert bist und dadurch ein Sicherheitsrisiko für dich oder andere entstehen würde, du für die Aufgabe überqualifiziert bist oder die Aufgabe ohne vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen- und Ausrüstung ausgeführt werden soll.
Sprich der Büroangestellte darf nicht an der Gasleitung rumbasteln, einen Ingenieur kann man nicht den ganzen Tag den Parkplatz kehren lassen und Asbestbeseitigung ohne Schutzausrüstung ist nicht.
Was du aber machen kannst, NACHDEM alle gütigen Verhandlungsversuche abgeblockt wurden, ist Dienst nach Vorschrift und nur so gut zu machen wie du kannst. Wenn du dich schwer tust dich in die neuen Aufgabengebiete einzuarbeiten und wochen- oder monatelang nichts rund läuft kann der Arbeitgeber nicht viel tun. Außer dich mit einer Gehaltserhöhung zu motivieren oder "einen anderen Dummen" zu finden der die Arbeit macht.
Diesen "Dummen" scheint es im Unternehmen nicht zu geben, sonst würde man dir nicht die Aufgaben übertragen, und bis ein neuer Mitarbeiter eingestellt und so weit eingearbeitet ist vergeht gerne mal ein Jahr.
Schöne und reibungslos laufende Arbeitsabläufe haben sie hier. Was ist es ihnen wert das die so reibungslos weiterlaufen?  ;)

Mach deinen Arbeitgeber auf deinen Wert für das Unternehmen aufmerksam und sag ihnen das man nur die Leistung bekommt die man bezahlt. Wenn das nichts bringt solltest du zum Betriebsrat gehen und wenn deinem Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrats egal ist wird es Zeit für einen neuen Arbeitgeber. Ein Anwalt bringt dir da nichts außer eine Kündigung incl Abfindung weil das Tischtuch dann, von Seiten des Arbeitgebers, so zerschnitten ist das sie dich sicher nichtmehr im Unternehmen haben wollen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 07.April 2020, 17:15:00
Schwierige Situation. Ich würde zuerst einmal so argumentieren, dass man ja grundsätzlich zu einer Gehaltserhöhung bereit wäre, dies dann bitte auch als Zusatz zum Arbeitsvertrag bis zum Datum soundso schriftlich fixieren möge.
Das bringt dann die andere Seite in Erklärungsnöte, warum die Schriftform nicht möglich sein sollte. Sollten sie den Zusatz dann immer weiter verbummeln, musst du dir etwas anderes überlegen.
So wie du das schilderst, sollst du ausgenutzt werden, da würde ich dann parallel überlegen, ob nicht ein Jobwechsel angebracht wäre. Im Moment ist das sicher nicht der beste Zeitpunkt für sowas und ich kenne auch die Branche nicht, aber das ist schon kein faires Verhalten den Arbeitnehmern gegenüber.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 07.April 2020, 19:56:11

Danke für eure Antworten!

Das man sich ausgenutzt fühlt ist natürlich keine Frage. Vor allem wenn man buchstäblich den ganzen Stress & Druck abbekommt, während finanziell gleichgestellte, oder sogar besser verdienende, theoretisch nur ihre Zeit in irgendeiner Ecke absitzen und die ganze Verantwortung abdrücken und sich um nichts Sorgen machen müssen.

Der Betriebsrat ist natürlich eine Instanz die ich nicht außer Acht gelassen habe, doch weiß ich auch, wie dieser bei uns tickt und ihm das große Reden oft leichter fällt, als auch gewisse Taten für sich sprechen zu lassen.

Ich werde wie gesagt die nächsten Monate erstmal das aufsaugen, was man mir anlernen möchte. Denn Fakt ist, dass man nichts fordern kann wenn man nichts zu bieten hat, auch wenn ich von mir selbst weiß, ohne abgehoben klingen zu wollen, was meine Ansprüche an mein eigenes Arbeitsverhalten sind und auf welchem Niveau ich mich damit befinde und dementsprechend auch die ein oder andere Freiheiten dort genieße.
Ich denke wenn man der ''Unentbehrlichkeit'' immer näher kommt, hat man auch ein größeres Druckmittel um in solchen Forderungen bzw. Verhandlungsfragen erfolgreich hinauszugehen, und falls nicht, gibt es ja noch die ''Arbeit nach Vorschrifts-Methode'' wie Maddux es ja schon schön erläutert hat  :P

Dennoch gut einige Meinungen aufgefasst zu haben. Danke!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 07.April 2020, 21:01:53
Ist wirklich ein zweischneidiges Schwert.
Ich selber sehe es erstmal so, dass man liefern muss um dann, zu einem guten Zeitpunkt und mit den richtigen Argumenten Forderungen zu stellen.
Diese sollten realistisch, aber durchaus optimistisch sein und Luft lassen, aber auch gut begründet.
Was bringe ich dem Unternehmen, welche Projekte kann ich mir auf die Fahne schreiben, kann ich oder habe ich Dinge im Unternehmen entwickelt etc..

Heute erlebe ich es häufig, dass Mitarbeiter, sobald man ihnen etwas mehr zutraut, mit irrsinnigen Forderungen um die Ecke kommt und auch durchaus gerne bockig werden,
wenn man nicht darauf eingeht.

Kannst du, in deiner nun höheren Funktion deinen etwas mäßiger motivierten Kollegen einen Tritt in den Allerwertesten geben?
Gibt doch immer Aufgaben oder Schichten, die weniger begehrt sind usw.. ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Zockerbit am 08.April 2020, 18:21:13

Zitat
Kannst du, in deiner nun höheren Funktion deinen etwas mäßiger motivierten Kollegen einen Tritt in den Allerwertesten geben?
Gibt doch immer Aufgaben oder Schichten, die weniger begehrt sind usw..

Ich sage mal so - ca. 60% der Mitarbeiter in diesem Bereich sind langjährig ansässige & durchaus schwierige Charaktere, die dazu noch so ziemlich vor der Rente stehen und sich theoretisch nur noch auf wenige Aufgaben konzentrieren möchten. Dann haben wir noch 30% von jenen die ein gemütlich, sorgenfreies Arbeiten vorziehen, was sich oft in der (Arbeits-)Geschwindigkeit, dem logischen Verständnis & Verantwortungsbewusstsein widerspiegelt. Zum Schluss komplettieren dann noch die 10% die Reihe, die die daraus entstehende Differenz gefühlt kompensieren & koordinieren muss und als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern fungiert und dementsprechend in der Verantwortung und im Sperrfeuer steht.
Daher gestaltet sich dieses ''in den Allerwertesten treten'' wirklich recht schwierig, wenn man hinterher mit Gewitterwolken am Arbeitsplatz zu kämpfen hat, da man sprichwörtlich in der Minderheit steht.

Das diese letztgenannten 10% aber finanziell so ziemlich gleichgestellt und in einigen Fällen sogar noch darunter liegen, im Vergleich zu den restlichen 90%, ist es langfristig gesehen, für mich einfach keine Lösung & nicht motivierend. Daher halte ich es eben für legitim, die eigene Visa zwar durch die ''Weiterbildungsmaßnahmen'' aufzustocken/zu verbessern, hinterher aber auch seine Möglichkeiten auszuloten und ggf. Forderungen zu stellen. Das dies in der Theorie deutlich einfacher klingt, ist sicherlich keine Diskussion wert, das ist klar. Es soll hier nun auch nicht als Gejammere dargestellt werden, denn im Grunde verdient man überhaupt nicht schlecht und ist im Vergleich zu anderen Bereichen des Lebens doch eher ein Luxusproblem. Dennoch geht man in den meisten Fällen primär zur Arbeit um einen finanziellen Nutzen zu erarbeiten, von daher sind verschiedene Ansichten zu gewissen Themen zur Informationsbeschaffung immer gut und teile sie in diesem Fall auch zum Großteil!

Danke für die weitere Meinung!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 08.April 2020, 21:59:39
Die einzige Frage, die du dir eigentlich stellen musst, ist: will ich weiterhin zu diesen Bezügen für dieses Unternehmen arbeiten oder nicht? Wenn nicht, lege deinem Chef die Argumente für eine Gehaltserhöhung auf den Tisch. Merke: die Leistung anderer hat in diesen Argumenten nichts zu suchen, es geht allein um deine Leistung. Wenn die Gehaltserhöhung nicht kommt, such dir nen neuen Job. In Anbetracht der aktuellen Lage würde ich aber noch ein bisschen warten, der Zeitpunkt ist halt scheiße gerade.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 21.Mai 2020, 23:11:43
Anfang der Woche wurde mir aus heiterem Himmel meine Werkstudententätigkeit gekündigt. Ich war gerade wenige Tage aus der Probezeit raus und bin dementsprechend noch ein wenig geschockt, da es nie Probleme gab. Durch die absolvierte Probezeit konnte mir erst zu 30.06. gekündigt werden aber ich soll ab sofort nicht mehr kommen. Kennt sich jemand mit der rechtlichen Grundlage in dem Fall aus? Habe ich Ansprüche auf teilweise Bezahlung oder Urlaubsauszahlung? Da ich noch bis 30.06. gemeldet bin muss ich meine KV auch selber zahlen und da ich ja nicht mehr arbeite wird das alles aus meiner eigenen Tasche gehen, ohne Einkommen. Und wie sieht es aus mit einem neuen Job? Muss ich dafür warten oder geht das auch vor dem Ende des Vertrags?

Ihr seht ich bin ein wenig überfordert mit meiner ersten Entlassung. Hoffe jemand kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 21.Mai 2020, 23:30:56
Ich weiß nicht ob bei Werksstudenten besondere Mechanismen greifen.
In einem normalen Beschäftigungsverhältnis ist es so, dass Kündigung hin oder her sie dir dein Gehalt natürlich zahlen müssen, egal ob sie sagen du sollst nicht mehr kommen. Mit der Freistellung verzichten sie auf deine Arbeitsleistung, du aber nicht auf deinen Gehaltsanspruch.
Je nachdem wie lange du da bist hast du Urlaubsanspruch.
Für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs, wenn du 6 Monate erreichst bis 30.06. mWn auf den kompletten Jahresurlaub.
Wenn du jetzt freigestellt wirst würde ich den Teufel tun und irgendwie auf Urlaub hinweisen. Das kannst du dir dann schön auszahlen lassen. Dein Arbeitgeber kann dich nur zum Urlaub zwingen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Wenn sonst niemand im Zwangsurlaub ist, wird das nicht zutreffen.

So weit mein Wissensstand, das ist alles schon ein paar Jahre her, sollte aber stimmen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 22.Mai 2020, 00:27:26
Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.

Bezüglich neuen Job, bewerben kannst du dich auf alle Fälle, falls relevant Bezug von Arbeitslosengeld solltest du dich innerhalb von glaub drei Werktagen bei der Agentur für Arbeit. Arbeit suchen kannst du auf alle Fälle, wenn du schon was zum 1.6. findest hat der Arbeitgeber vermutlich auch nichts dagegen, wenn ihr den Arbeitsvertrag einvernehmlich auflöst, wenn du damit freiwillig auf den Monat Gehalt Verzichtest.

Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 22.Mai 2020, 00:52:20
Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 22.Mai 2020, 01:13:42
Danke euch schon mal für die Rückmeldung!

Werksstudenten zahlen keine Arbeitslosenversicherung und können daher uach kein ALG 1 beziehen, da hat er kein Problem, durch den Status als Student kann er sich glaube ich eh nicht arbeitslos melden.
genau, das spielt in meinem Fall keine Rolle

Sicherheitshalber kannst du noch deine Arbeitsleistung explizit nachweisbar anbieten, damit klar ist, dass du gearbeitet hättest und sie dir nicht mangels Anwesenheit den Lohn kürzen.
[...]
Aus welchem Grund wurdest du denn gekündigt? Willst du gegen die Kündigung vorgehen?
Perfekt, das mache ich auf jeden Fall.

Auch wenn ich mittlerweile ziemlich angefressen bin, möchte ich nicht dagegen vorgehen. Das lohnt sich nicht wirklich denke ich. Gekündigt wurde ich aus fadenscheinigen Gründen. "wir können die gemachten Versprechen nicht halten","wir haben das Gefühl, dass du unglücklich bist" (ohne, dass ich mich je dazu geäußert hätte oder darüber gesprochen wurde), "du kannst dein Potential woanders besser ausleben".
Im Endeffekt so befriedigend wie wenn dein Partner/in sich von dir trennt mit der Begründung "es liegt alles nur an mir, du hast was besseres verdient".
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 22.Mai 2020, 03:32:42
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.

Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 22.Mai 2020, 07:43:31
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.
AG zahlen bei Werksstudenten keine KV, nur RV. Als Student zahlt er sowieso nur irgendwas um die 90 Euro KV, unabhängig davon was er sonst so treibt. Einer der Gründe für nen Werksstudentenvertrag.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Denke das kommt auf seine Situation an. Student eben. Wird keine Milliarden verdienen. Zusätzlich endet das Arbeitsverhältnis. Ausgezahlter Urlaub gilt nicht als abgegolten, weil eben kein Urlaub genommen wurde. Damit kann er bei einem neuen Arbeitgeber dann trotzdem Urlaub nehmen und falls der alte Chef übermittelt, dass der ganze Urlaub genommen wurde diesem sogar noch einen reinwürgen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tim Twain am 22.Mai 2020, 11:23:13
Wie White geschrieben hat hast du weiterhin Anspruch auf Gehalt, auch wenn sie auf deine Arbeitsleistung verzichten. Inclusive der Beiträge zur Krankenversicherung. Du solltest dir das aber definitiv schriftlich geben lassen. Nicht das sie dir dein Gehalt nicht zahlen und dann behaupten du wärst von dir aus nicht zur Arbeit gekommen.

Du kannst dich natürlich jederzeit bewerben und auch zu Vorstellungsgesprächen gehen. Falls sie doch wieder auf deine Anwesenheit bestehen sollten hast du sogar das Recht während der Arbeitszeit zu Vorstellungsgesprächen zu gehen wenn du keine Termine außerhalb der Arbeitszeit bekommst.
Das muss dann aber in einem angemessenen Rahmen geschehen. Wenn du zB von 8 bis 16 Uhr arbeiten würdest und um 12 Uhr einen Termin 30 Minuten von deinem Arbeitgeber entfernt hättest könntest du nicht schon um 10 Uhr abhauen und erst kurz vor Schichtende wieder auftauchen.

Den Urlaub würde ich nehmen statt ihn auszahlen zu lassen. Wenn du dir den urlaub auszahlen lässt fallen darauf deutlich höhere Steuern an als wenn du einfach Urlaub nimmst und dein normales Gehalt beziehst. Bei ein paar Tagen Urlaub sind das nur ein paar Euro aber wenn du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub von 24+ Tagen hast ist das schon ordentlich Geld das du sicher lieber in deiner Tasche hättest.
Wenn er nicht arbeiten muss, dann kriegt er das gleiche Gehalt für gleiche Arbeitsleistung mit und ohne Urlaub.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 22.Mai 2020, 19:39:44
Und kann sich dann das Urlaubsgeld auszahlen -> somit mehr geld auch wenn steuern drauf berechnet werden
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 25.Mai 2020, 22:10:31
Danke euch allen für die Rückmeldung! Bezüglich dem Anspruch auf Gehalt bin ich mir unsicher, da vertraglich keine Mindestarbeitszeit festgelegt ist. Wisst ihr was dazu?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 25.Mai 2020, 23:27:38
Andere Frage: War die Kündigung überhaupt schriftlich? Welche Gründe wurden in der Kündigung angegeben?
Mir kommt das so vor, als wolle man einfach jemanden, der (wie fast alle Studenten) keine Ahnung vom Arbeitsrecht hat - denn das wird im Studium in der Regel nicht behandelt, während das alle Azubis in der Berufsschule machen, möglichst einfach loswerden.

Ich habe heute mit ner Expertin über deinen Fall gesprochen, die hat sich erstmal kaputt gelacht wegen der Gründe, die du angeführt hast...

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gilt (bei Betriebszugehörigkeit ab 6 Monaten, weiß nicht ob das bei dir gegeben ist)
-Frist bei Beschäftigung unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende - das wurde eingehalten.
-Kündigung muss schriftlich (das gilt auch bei unter 6 Monaten Zugehörigkeit) und mit Angabe von Gründen erfolgen. Die von dir genannten Gründe sind keine Kündigungsgründe.
--> Muss in der Person (fehlende Eignung, schlechte Leistung, oft krank, Alki) oder dem Verhalten (unberechtigte Krankmeldung, Störung des Betriebsfriedens, Unpünktlichkeit)  des Arbeitnehmer oder betrieblich (Rationalisierung, Auftragsmangel...) begründet sein. Bei den beiden Erstgenannten Punkten ist außerdem. Soltle das ncith der Fall sein, kann von dir innerhalb einer Woche Einspruch beim Betriebsrat eingelegt werden.   
-Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser angehört werden, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Geschieht das nicht, ist die Kündigung nichtig.
-Als Arbeitnehmer hast du 3 Wochen Zeit Klage beim ARbeitsgericht einzureichen, die die Rechtmäßigket der Kündigung feststellen sollen, sonst gilt die Kündigung als akzeptiert und wirksam, egal welcher Bullshit drin steht.

So ziemlich alles was ich sage steht im Kündigungsschutzgesetz, aber das greift erst, wenn die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erreicht sind.
Wenn du mir mehr Infos gibst, also Dauer der Probezeit, seit wann du in dem Laden bist, Kündigung schriftlich und welche Gründe in der Kündigung standen usw. kann ich sie gerne nochmal fragen, wie es in deinem konkreten Fall aussieht, die hat da Spaß dran. Natürlich auch was mit dem Gehalt ist. Ihr Aussage unter normaler Annahme war natürlich, dass du weiter bezahlt werden musst und dir dein anteiliger Urlaub ausgezahlt werden muss.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 26.Mai 2020, 12:07:17
Oh wow vielen Dank dafür.
Ich war auf den Tag genau 1 Monat und 3 Tage im Unternehmen mit einer Probezeit von einem Monat. Die Kündigung erfolgte mündlich und schriftlich. Den Empfang des Kündigungsschreibens musste ich unterschreiben. In der Kündigung ist kein Grund festgelegt. Es steht lediglich drin, dass das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.06. gekündigt wird. Letztendlich geht es mir jetzt nur noch darum meine Ansprüche geltend zu machen, da ich, selbst wenn ich dies erwirken könnte, unter den Umständen dort sowieso nicht mehr arbeiten möchte.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 26.Mai 2020, 13:27:36
Okay, mit der Zeit fällt der Passus mit dem Grund glaube ich weg. Ich frage sie mal was du da jetzt erwarten kannst. Im Arbeitsvertrag ist auch keine "Regelarbeitszeit" festgelegt?

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: KREA am 26.Mai 2020, 13:49:24
Ich würde mich da gern direkt mal einklinken.
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Probezeit (aufgrund der Krise) zum 22.04.2020 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 20.-19. des Monats. Das Gehalt, dass ich vom 20. März bis 19. April hätte erhalten müssen, kam aber nicht. Den Chef erreiche ich nicht mehr, der geht nicht ans Telefon oder ist nicht anzutreffen.
Meine Abrechnung war ebenso falsch, da der Steuerberater der Firma die Stunden aus dem März komplett nicht aufgelistet hat. Diese Endabrechnung aber wurde der Agentur für Arbeit übermittelt. Eine neue Abrechnung erhalte ich laut der Sekretärin zum nächsten Zeitraum - bisher ist keine da.
Ich habe mir nun eine Frist bis Freitag gesetzt, da das Gehalt ja dann da sein muss, bevor es am Montag (dem 1.) zum Feiertag kommt. Freitag werde ich die Firma also erneut aufsuchen und schauen, dass ich was erreiche.
Alternativlos müsste ich, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt nehmen, oder?
Das Geld fehlt mir momentan schon sehr, da man aufgrund der aktuellen Lage ja nicht einfach mal nen Monat ohne Gehalt leben kann.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 26.Mai 2020, 14:03:47
Ich würde mich damit ans Arbeitsamt wenden. Die mögen sowas nämlich auch nicht und können dich sicherlich da beraten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: PeterCrouch am 26.Mai 2020, 14:10:03
Okay, mit der Zeit fällt der Passus mit dem Grund glaube ich weg. Ich frage sie mal was du da jetzt erwarten kannst. Im Arbeitsvertrag ist auch keine "Regelarbeitszeit" festgelegt?

Nein. Es ist nur von max. 20 Stunden die Rede, da das gesetzlich festgeschrieben ist. Sonst richtet sich die Wochenarbeitszeit nach den Erfordernissen des Betriebs, ohne Anspruch auf Mindestarbeitszeit.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 26.Mai 2020, 14:13:39
Puh, ich denke da wirst du außer dem 2/12 Urlaubsanspruch, den sie die dann auszahlen müssen wenig Chancen, haben. Ich habe ihr ne Mail geschrieben und sage bescheid, wenn sie antwortet.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 26.Mai 2020, 19:50:44
Ich würde mich da gern direkt mal einklinken.
Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der Probezeit (aufgrund der Krise) zum 22.04.2020 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war vom 20.-19. des Monats. Das Gehalt, dass ich vom 20. März bis 19. April hätte erhalten müssen, kam aber nicht. Den Chef erreiche ich nicht mehr, der geht nicht ans Telefon oder ist nicht anzutreffen.
Meine Abrechnung war ebenso falsch, da der Steuerberater der Firma die Stunden aus dem März komplett nicht aufgelistet hat. Diese Endabrechnung aber wurde der Agentur für Arbeit übermittelt. Eine neue Abrechnung erhalte ich laut der Sekretärin zum nächsten Zeitraum - bisher ist keine da.
Ich habe mir nun eine Frist bis Freitag gesetzt, da das Gehalt ja dann da sein muss, bevor es am Montag (dem 1.) zum Feiertag kommt. Freitag werde ich die Firma also erneut aufsuchen und schauen, dass ich was erreiche.
Alternativlos müsste ich, wenn es hart auf hart kommt, einen Anwalt nehmen, oder?
Das Geld fehlt mir momentan schon sehr, da man aufgrund der aktuellen Lage ja nicht einfach mal nen Monat ohne Gehalt leben kann.

Setze eher deinem Arbeitgeber die Frist bis zum xx.xx.xxxx  die korrekte Abrechnung zu erstellen und zu überweisen, um dann, bei nicht Erfüllung, rechtlichen Schritte folgen zu lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 12.Juni 2020, 10:06:08
Ich bräuchte mal Hilfe bzw. rechtlich eine Einschätzung.

Es geht um folgendes:

Ich wohne im 4 Stock eines Hauses. Im 3 Stock wohnt ein Mann mit seiner Mutter die schon 92 ist und blind ist. Anscheinend ist sie auch dement und aus meiner Sicht pflegebedürftig. Nun kommt es immer häufiger zu folgenden Szenario. Die Alte Dame schreit Hilfe, klopft laut auf irgendwelche Sachen oder Rohre. Mir ist bewusst das demente Menschen so ein Verhalten zeigen. Das Problem ist das der Mann tagsüber arbeiten geht und die Frau ganz alleine ist, da er anscheinend Pflegehilfe ablehnt. Wenn er zu Hause ist kommt es auch häufiger zu dem Fall, das er sie Anschreit wenn sie das Verhalten zeigt. Mir ist bewusst das mit dementen Menschen zusammenleben schwierig ist aber aus meiner Sicht geht das einfach gar nicht mehr. Beim gespräch mit anderen Nachbarn scheint das ganze schon länger so zu gehen und Gespräche mit ihm haben auch nichts gebracht. Nun meine Frage wie wird man hier aktiv ? Scheinbar gibt es für ältere Menschen keine vergleichbare Staatseinrichtung an die man sich hier wenden kann außer eine Anzeige bei der Polizei zu machen und zu hoffen das was getan wird ? Aus meiner Sicht ist es grob fahrlässig eine blinde, demente Frau alleine tagsüber in der Wohnung zu lassen ohne jegliche Betreuung. Letztlich geht es hier auch um meine Sicherheit und wenn irgendwann mal was passiert die Frage wieso niemand was gesagt hat.Hat jemand Erfahrungen damit bzw. weiß evtl. ob man sich nicht doch an irgendeine Einrichtung wenden kann ?

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 12.Juni 2020, 10:27:22
Ich würde mich definitiv mal an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Je nach Stadt oder Ort dürfte es diesen in Kombination mit dem Gesundheitsamt geben. Ansonsten ist die Situation da eher schon schwierig. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig. Es geht ja keine Gefährdung von der Frau aus oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 12.Juni 2020, 10:44:32
Einfach jedes Mal wenn sie um Hilfe schreit die Polizei rufen. "Da ruft jemand nach Hilfe." Beim 3. oder 4. Mal sind die so angepisst wegen der Scheiße anrücken zu müssen, dass sie was unternehmen. Ist zwar kacke, weil die dann von Wichtigerem abgehalten werden woher sollst du wissen, dass es da keine Notsituation gibt?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 12.Juni 2020, 10:57:07
Ich würde mich definitiv mal an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Je nach Stadt oder Ort dürfte es diesen in Kombination mit dem Gesundheitsamt geben. Ansonsten ist die Situation da eher schon schwierig. Und die Polizei ist dafür nicht zuständig. Es geht ja keine Gefährdung von der Frau aus oder?

Naja die Frau ist dement. Soweit ich weiß hat sie schon einmal einen Brand verursacht. Dementsprechend fühle ich mich jetzt nicht unbedingt sicher mit dem Wissen das eine ältere Frau die Blind ist und Dement alleine in der Wohnung unter mir tagsüber sitzt.
Auch vom moralischen Standpunkt aus finde ich das auch äußerst Fragwürdig, dass eine offensichtlich pflegebedürftige Frau tagsüber einfach alleine gelassen wird. Sozialpsychiatrischen Dienst könnte ich sicherlich probieren. Aber aus meiner Sicht können die auch nur beraten und letztlich keine Maßnahmen anordnen oder ?

Einfach jedes Mal wenn sie um Hilfe schreit die Polizei rufen. "Da ruft jemand nach Hilfe." Beim 3. oder 4. Mal sind die so angepisst wegen der Scheiße anrücken zu müssen, dass sie was unternehmen. Ist zwar kacke, weil die dann von Wichtigerem abgehalten werden woher sollst du wissen, dass es da keine Notsituation gibt?

Oder sie kommen irgendwann einfach nicht mehr. Wie war das mit der Geschichte mit dem Kind das immer Wolf gerufen hat.  ::)  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: D4n1v4l am 12.Juni 2020, 11:08:05
Doch. Die können und müssen dann sogar Maßnahmen durchführen, wenn da die Gefährdungslage so akut ist. Anscheinend möchte der Ehemann bzw. Lebenspartner es nicht wahrhaben, dass es ohne fremde Hilfe nicht geht. Aber wenn sie schon mal einen Brand verursacht hat, dann ist eine gewisse Gefährdung schon da und man sollte handeln.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 12.Juni 2020, 11:12:48
Ich hatte Anfangs im Psychostudium eine Art "Recht bei Geisteskrankheiten 101". Dort wurde laut meinen Notizen Demenz im fortgeschrittenen Stadium in die gleiche Kategorie wie Bipolare Störungen oder shizophrene Psychosen gezählt, folglich kann man sich an die gleichen Einrichtungen wenden. Wenn es eine wirklich Notsituation ist (Schreien etc weist da eigentlich durchaus drauf hin, das sollte man nicht "gutbürgerlich" unter den Tisch kehren..) tatsächlich Polizei oder auch Notruf (bei Bedarf werden die selbst dann ein Krankenhaus mit Psychiatrischer Abteilung anfahren etc).

Mmn wird das auch zurecht so geshen - auch wenn es auf den ersten Blick seltsam erscheint. In erster Linie wird dort der Faktor gewichtet wie stark es wahrscheinlich ist, das die Erkrankte Person für dritte völlig unvorhersehbare Dinge bringt. Prof hat dazu ein Beispiel erzählt: eine an Demenz erkrankte Person hatte sich in nem Bruchteil von Sekunden, wo er bereits seit einigen Minuten vorweg gelaufen war, umgedreht, ein kleines Kind geschnappt, weil er dachte es wäre seine Tochter. Und ist mit ihr dann über eine vollbefahrene Straße, wurde angefahren und beide waren auf der Intensiv. In deinem Fall ist ein Feuer durchaus eine Wahrscheinlichkeit. Davon ab ist sie in jedem Fall eine Gefahr für sich selbst, und um ehrlich zu sein wundert mich mehr das da noch gar nix passiert ist. Es sei denn der Nachbar verhindert das sie sich bewegt, was ich stark vermute um ehrlich zu sein (einfach weils extrem untypisch ist, wenn das schon so lange geht und sie würde sich frei bewegen können, wär sie zu 99% längst mit nem Fön in die Wanne oder irgendwas in die Richtung).
In jedem Fall sollte man schnellstmöglich was unternehmen für dich ebenso, aber vor allem für sie.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 12.Juni 2020, 11:51:11
Danke für die Ratschläge. Das dort bisher nichts passiert ist wundert mich auch. Gerade wenn die Story mit dem Brand verursacht wirklich so geschehen ist wie ich es aus zweiter Hand gehört habe. Aber ja es ist schon öfter vorgekommen das sie einfach im Treppenhaus rum geirrt ist und irgendein anderer Nachbar sie dann zu ihrer Wohnung zurückführen musste.
In diesem Fall ist es der Sohn der mit ihr zusammen wohnt. Natürlich ruft man damit einen Konflikt mit dem Nachbarn unter mir herauf. Deswegen hat wahrscheinlich auch noch niemand etwas gemacht. Aber mir ist das ehrlich gesagt ziemlich egal. Ich habe keine Lust irgendwann eine Tote Frau im Treppenhaus aufzufinden, die die Treppe runtergefallen ist, weil sie mal wieder einen Spaziergang gemacht hat.

Das mit der Einschränkung der Bewegung hatte tatsächlich eine Nachbarin auch schon vermutet. Evtl. kommt es deswegen auch zu den Hilfeschreien und dem geklopfe. Es ist alles schon echt spuki wenn man darüber mal so nachdenkt. Das mit der Demenz vermute ich übrigens nur. Aber das Verhalten deutet halt einfach darauf hin.

Edit: Habe gerade den Dienst angerufen und sie kümmern sich. Da bin ich mal gespannt ob das etwas an der Situation verändert.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 12.Juni 2020, 12:16:36
Sehr gut. Selbst wenn sie gar nicht wirklich dement ist und nur "alterskauzig" oder wie man das nennen will, heißt das ja auch das sie dann völlig bewusst um Hilfe schreit und klopft.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 22.Oktober 2020, 17:34:59
Hallo zusammen,

meine Frage betriift Arbeitsrecht, hoffe jedoch, dass jemand hier ein Tipp bzw. ein Rat für mich hat.

ich arbeite für eine Leihfirma, und bis jetzt gab es auch keine Probleme. Es ist folgendes passiert:

Ich bekam letzte Woche meine Gehaltsabrechnung und prompt fehlen 200 Euro netto. Als Begründung steht : Unentschuldigte Fehlzeit!!! :P

1. Ich war nicht im Urlaub somit auch nicht außerhalb der Stadt, in der ich wohne.
2. Ich war nicht krank auch nicht krankgeschrieben!

So habe ich meine Firma angeschrieben auch angerufen und auch persönlich da gewesen. Angeblich liegt ein SYSTEMFEHLER

Es sind mittlerweile fast 14 Tage vergangen, habe immer noch nichts gehört >:(

Kann mir jemand sagen, was ich dagegen tun kann bzw. soll?

Danke im Voraus

LV
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 22.Oktober 2020, 17:39:12
Bis zur nächsten Gehaltsabrechnung warten. Normalerweise erstatten die Firmen das mit dem nächsten Buchungslauf.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 22.Oktober 2020, 18:18:27
Bis zur nächsten Gehaltsabrechnung warten. Normalerweise erstatten die Firmen das mit dem nächsten Buchungslauf.

Danke dir, dann werde ich warten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 22.Oktober 2020, 20:28:24
Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 22.Oktober 2020, 20:50:43
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 00:08:06
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 23.Oktober 2020, 03:54:15
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 04:24:06
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 04:27:24
Ich würde zur Sicherheit dem Sachbearbeiter aus der Lohnbuchhaltung noch eine Mail, quasi eine Zusammenfassung des besprochenen, machen.

Ich habe sogar 2 von meinem Ansprechpartner angeschrieben und angesprochen. Wie gesagt weder überweist man mir was offen ist, noch teilt mir schriftlich wie es dazu gekommen ist bzw dass sie nicht zahlen!
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 23.Oktober 2020, 07:06:27
Ich kenne mich mit den Gegebenheiten von Leihfirmen nicht aus. Im klassischen Arbeitsverhältnis musst Du dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, die er einhalten kann. Wie Joe schrieb, würde ich das entweder auf das Monatsende festsetzen oder warten, da es sich nur noch um eine Woche handelt. In einem weiteren Schritt muss der Arbeitgeber abgemahnt werden mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, sollte die Frist der Auszahlung verstreichen. Keinesfalls solltest Du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, weil Du damit Tatsachen zu Deinen Ungunsten schaffst.

Wie gesagt es werden mittlerweile 2 Wochen, und ehrlich gesagt an Systemfehler glaube ich nicht, denn ich arbeite für dieser Firma seit über 18 Monaten. Und sowas ist noch nie passiert. Hab alles schriftlich gemacht und auch schriftlich verlangt.

Aber ich dachte ich müsste meine Arbeit fortsetzen. Zwar bin ich noch ohne Einsatz, jedoch zum Monatsbeginn(01.11.20) steht mein Einsatz fest. Und ich dachte trotz allem muss ich die Arbeit aufnehmen(weil Freunde und Bekannte mir gesagt haben)

Wir hatten sogar, mit meinem AG eine Diskussion, wo er mich einsetzen wollte, und ich sagte mir fehlt das Fahrgeld. Will hier nicht so ins Detail gehen. Aber das Geld , was sie mir überwiesen haben reicht nicht mal für 15 Tage. Und dann verlangen sie von mir, dass ich arbeiten gehe????

Trotzdem Danke für eure Antworten. Ich werde den Montag abwarten. Dann werdens genau 15 Tage. !!!

Theoretisch können "Systemfehler" schon mal passieren.

Wenn bei uns mal jemand seine Zeiterfassung falsch macht (z. B. vergessen an- oder abzumelden), dann fehlt für den Tag die Arbeitszeit in der Berechnung.
Manche kontrollieren dann vor Monatsende auch ihre gestempelten Zeiten nicht (kann jeder über seinen Zugang so oft prüfen, wie man will) und wenn dann derjenige, der die Lohnabrechnungen macht, auch nicht genau hinschaut, dann fehlen dem Kollegen die Stunden in der Abrechnung.
Wer hat da Schuld? Beide Seiten.

Da reicht bei uns dann aber immer ein Anruf, es wird sich angeschaut und dann werden die Stunden mit der nächsten Abrechnung zusätzlich ausgezahlt. Wer das Geld sofort braucht, bekommt es dann als Vorschuss zur nächsten Abrechnung.

Laut Arbeitsvertrag ist bei uns aber auch der Weg:
Innerhalb von 3 Monaten den offenen Anspruch schriftlich geltend machen, wird das abgelehnt oder darauf nicht reagiert, soll man es innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich einfordern.



Wäre halt bei dir zu klären, wie die Zeiterfassung erfolgt und wer da einen Fehler gemacht hat.
Fahrtkosten sind da noch mal ein anderes Thema, oder?

Nein, es geht darum, dass ich neuen Einsatz bekommen soll, aber von dem Geld was mir übrigblieb ne Monatskarte zu holen, sehe ich nicht ein und das habe ich auch so mein Vorgesetzten gesagt. Dann war ich auf einmal respektlos und ich hätte kein Bock zu arbeiten. ::)

Irgendwie scheint da mehr dahinter zu stecken als nur fehlendes Gehalt aus dem Vormonat...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Towelie am 23.Oktober 2020, 09:38:55
Ich habe ein Jahr nebenbei in einer Firma gearbeitet, die den Lohn für andere Firmen abrechnet, und da sind immer wieder mal Fehler passiert. Und in der Regel wurden die mit der nächsten Abrechnung behoben, wenn nicht gerade Existenzen bedroht waren.
Denke, dass das bei interner Lohnabrechnung ähnlich läuft.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Casho am 23.Oktober 2020, 12:37:28
Für gewöhnlich erfolgt die Nachzahlung dann mit der nächsten Abrechnung. Wenn es ein Systemfehler war, dann können auch weitere Mitarbeiter betroffen sein. Jedem einzeln den Fehlbetrag zu überweisen und abzurechnen könnte ein zu großer Aufwand sein.

Und natürlich "musst" du deine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen. Warum auch nicht. Bis jetzt liegt nur ein Systemfehler vor und keine absichtlich unterlassene Lohnzahlung.
Wenn du nicht genug Geld für notwendige Fahrkarten hast, dann könntest du nach einem Vorschuß fragen.
Anonsten ist eben die Frage wie das mit Fahrgeld vertraglich festgehalten wurde.
Wenn es keinerlei Vereinbarung gibt, dann liegt es an dir eigenständig den Arbeitsweg zu beschreiten und entsprechend für die Kosten aufzukommen.
So wie es bei den meisten Arbeitnehmer sonst auch der Fall ist.
Je nachdem wann die nächste Lohnzahlung ansteht kaufst du dir eben erst einmal nur eine Wochenkarte. Oder gibt es so etwas nicht mehr ?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 15:07:01
Es ist so. Also ich gehe davon aus, dass es kein Systemfehler war!

Ich bekam Anfang September eine Abmahnung, da ich angeblich telefonisch nicht erreichbar war? Komischerweise habe ich kein einzigen Anruf von meiner Firma erhalten( Ich bekomme übrigens seit Mai 2020 Kurzarbeitergeld). Es folgten auch keine weitere Anrufe, aber mein Ag bestand drauf. Wir hatten dies ausgesprochen und geklärt. Hätten sie deswegen mir mein Gehalt gekürzt, hätten sie mir das mitteilen müssen oder? Ich hab nochmal nachgefragt, ob es deswegen zustande kam. Da sagten sie nein sie wüssten es nicht!

Wenn man nur 600 Euro bekommt, frage ich ganz ehrlich, wovon soll man Miete Essen und auch noch dazu Fahrgeld zahlen soll?

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 23.Oktober 2020, 15:20:00
Wie wärs mit beim Jobcenter melden und noch ein paar Hundert Euro dazu bekommen? Alternativ Wohngeld beantragen...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 15:26:49
Wie wärs mit beim Jobcenter melden und noch ein paar Hundert Euro dazu bekommen? Alternativ Wohngeld beantragen...

Ich bekomme ja noch 107 Euro außer monatlichen 802 Euro vom Jobcenter Unterstützung immer zum Anfang des Monats. Die Sache ist die, wenn ich jetzt die anschreibe , dann werden Sie mich bestimmt fragen, warum dazu gekommen ist. Und ich kann diese Antwort leider nicht geben,, da ich selbst nicht weiß, was die Sache ist.

Übrigens nach jedem Geldeingang, muss ich dem das Jobcenter mitteilen, was ich auch schon getan habe. ob sie von sich aus reagieren, kann ich nicht sagen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Signor Rossi am 23.Oktober 2020, 18:37:17
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du die Fahrtkosten zu deinem Einsatzort selber tragen musst, dann ist das dein Problem, wie du das mit dem vorhandenen Geld hinbekommst. Du kannst dann nicht einfach sagen "Nö, ich hab kein Geld, ich kaufe mir keine Monatskarte!". Das könnte man dann auch als Arbeitsverweigerung auslegen.

Was die fehlende Kohle angeht: lass dir schriftlich geben, dass es sich um einen Systemfehler handelt und du das Geld mit der nächsten Monatsabrechnung ausgezahlt bekommst. Und dann wartest du die nächste Abrechnung ab, ob das gemacht wurde oder nicht. Falls nicht: geh zum Anwalt, vorher einen Beratungshilfeschein beantragen oder vorab den Anwalt fragen, ob er der Bitte um Beratungshilfe entspricht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Luciano Vietto am 23.Oktober 2020, 18:50:57
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass du die Fahrtkosten zu deinem Einsatzort selber tragen musst, dann ist das dein Problem, wie du das mit dem vorhandenen Geld hinbekommst. Du kannst dann nicht einfach sagen "Nö, ich hab kein Geld, ich kaufe mir keine Monatskarte!". Das könnte man dann auch als Arbeitsverweigerung auslegen.

Was die fehlende Kohle angeht: lass dir schriftlich geben, dass es sich um einen Systemfehler handelt und du das Geld mit der nächsten Monatsabrechnung ausgezahlt bekommst. Und dann wartest du die nächste Abrechnung ab, ob das gemacht wurde oder nicht. Falls nicht: geh zum Anwalt, vorher einen Beratungshilfeschein beantragen oder vorab den Anwalt fragen, ob er der Bitte um Beratungshilfe entspricht.

Das ist es ja, bis jetzt bekam ich keine schriftliche Meldung vom AG. Es kann doch nicht so lange dauern, bis man rausbekommt, woran es liegt.. Na ja mehr als abwarten kann ich nicht. Die werden sich nächste Woche bei mir melden müssen, wegen dem neuen Einsatz. Spätestens dann erwarte ich aber ne Erklärung
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 27.Oktober 2020, 20:16:19
Ich bin im Moment im Bewerbungsverfahren für einen neuen Job (habe meine alte Stelle noch nicht gekündigt). Und ein Vorvertrag mit der neuen Stelle ist schon unterschrieben. Allerdings hat die neue Firma jetzt einen Background Check gestartet und erwartet von mir jetzt schon meine alte Stelle zu kündigen. Ich gehe zwar davon aus dass der Background Check ohne Probleme zurück kommt aber man weiß ja nie woran die sich stören könnten. Wie findet ihr das Verhalten der Firma und wie würdet ihr in dieser Situation reagieren? Ich finde es äußerst befremdlich dass der neue Arbeitgeber von mir verlangt meine sichere Stelle aufzugeben bevor irgendetwas 100% sicher mit dem neuen Arbeitgeber feststeht.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.Oktober 2020, 20:34:02
Tendenziell ist das unseriös, und ich würde dem auch nicht Folge leisten.
Ich denke sie wollen nur sichergehen, dass du es ernst meinst und diesem Vorvertrag nicht als Druckmittel bei dienem jetzigen Arbeitgeber nutzt um bessere Konditionen zu erhalten.

Wenn du zusicherst dass zu zum xx.yy. zur Verfügung stehst, muss das reichen. Dort musst du natürlich auch die entsprechende Kündigungsfrist einhalten.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Casho am 27.Oktober 2020, 20:37:18
Vielleicht gibt es ja Branchen bei denne so etwas üblich ist. Kann ich aber nichts dazu sagen, ich bin nur ein kleiner Arbeiter. Entsprechend finde ich es sehr befremdlich, wenn ein potentieller Arbeitgeber mir vorschreiben will wann ich meine derzeitige Stelle kündige.
Dass man die alte Stelle kündigen muss ehe man eine neue antreten kann dürfte ohnehin klar sein. Also wenn die neue Firma mir einen Vertrag zur Unterschrift vorlegt und ich das Datum des Arbeitsbeginns sehe, ab dann kann man mit mir auch darüber reden zu welchem Datum ich kündige.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Oktober 2020, 04:32:04
Ich finde das auch recht unseriös.
Und du bist natürlich erpressbar wenn du schon kündigst während dein möglicher neuer Arbeitgeber noch auf den "Backgroundcheck" wartet bevor dir der Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Dem möglichen neuen Arbeitgeber mitgeteilt das du gekündigt hast, plötzlich ergibt der "Backgroundcheck" etwas das dem möglichen neuen Arbeitgeber nicht so passt und schon bieten sie dir 5€ pro Stunde weniger. Einfach weil du sonst bald ohne Arbeit dastehst wenn du nein sagst.

Ich will deinem möglichen neuen Arbeitgeber da jetzt nichts unterstellen aber das hört sich schon echt fishy an. Das man darauf spezialisierte Firmen beauftragt mal kurz nachzuschauen was der mögliche neue Angestellte auf Social Media so für einen Mist von sich gibt gehört ja mittlerweile dazu. Aber sowas macht man vor Vertragsunterschrift und nicht nachdem man juristisch nicht bindende Absichtserklärungen, aka Vorverträge, verteilt hat.

Wobei es natürlich darauf ankommt was in dem Vorvertrag drin steht. Wenn schon die ganzen wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Lohn etc drin stehen bist da auf der sicheren Seite und hast quasi schon einen (vorläufigen) Arbeitsvertrag. Wenn das allerdings fehlt und der Vorvertrag nur bekundet das man dich gerne einstellen würde, evtl auch erst "nach abschließender Prüfung", wäre ich hingegen vorsichtig. Dann können sie dir nach deiner Kündigung die Konditionen anbieten die sie wollen und wenn du ablehnst lehnt man die Einstellung ab mit der Begründung das die "abschließende Prüfung" leider negativ ausgefallen ist.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 28.Oktober 2020, 07:35:14
Goldene Regel: erst kündigen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Wenn die neue Firma da ein Problem mit hat, ist es nicht deine neue Firma.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 28.Oktober 2020, 07:42:39
Sehe ich auch so. Ich würde mich auf sowas nicht einlassen. Es sei denn ich wäre nicht auf das Einkommen angewiesen und es wäre mein absoluter Traumjob, den ich auch machen würde ohne dafür bezahlt zu werden. Und den gibt es nicht.   
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 28.Oktober 2020, 07:57:44
Gut dann bin ich wenigstens nicht der Einzige der das so sieht :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 15:28:35
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Oktober 2020, 16:17:06
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 28.Oktober 2020, 16:20:19
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 28.Oktober 2020, 16:32:41
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Das ist sogar enorm wichtig, gerade in der heutigen Zeit.
Ich hab im März ja auch die Firma gewechselt.
Vorteil: sollte die Automobilindustrie durch Corona zu stark leiden und ich keinen Bock auf Kurzarbeit oder gar betriebsbedingte Kündigung hab, kann ich jederzeit zu meinem alten AG zurück.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 28.Oktober 2020, 16:36:47
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Das ist sogar enorm wichtig, gerade in der heutigen Zeit.
Ich hab im März ja auch die Firma gewechselt.
Vorteil: sollte die Automobilindustrie durch Corona zu stark leiden und ich keinen Bock auf Kurzarbeit oder gar betriebsbedingte Kündigung hab, kann ich jederzeit zu meinem alten AG zurück.

Ja sehe es auch so. Und auch wenn beide Firmen enorm durch Covid-19 profitieren und ich nicht sehe dass das irgendwann wieder runter geht, will ich halt trotzdem eventuell mal wieder zurück. Wenn auch in die US-Headquarters oder so (beide Firmen sitzen eh in der gleichen Ecke). Aber ich will halt nicht einfach abhauen wenn die andere Firma sagt, so jetzt komm. Vor allem weil die selbst minimum 2 Wochen rumgetrödelt haben.
Und ich seh es halt so. Ich hab ja noch meinen Job. Warum soll ich da jetzt Stress machen. Wenn die andere Firma jetzt sagt, ne du hast net gekündigt, du bekommst den job nicht, dann hab ich ja immer noch meine jetzige Stelle wo es mir ja ganz gut geht.

Danke nochmals für euren Input.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Tony Cottee am 28.Oktober 2020, 16:41:59
Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung solltest Du Dir aus meiner Sicht die Frage stellen, ob Du einen Job antreten möchtest, bei dem Du schon vor der Unterzeichnung der Arbeitspapiere ein so schlechtes Gefühl hast (unabhängig davon, ob das berechtigt oder unberechtigt sein mag).
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 28.Oktober 2020, 17:31:24
Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung solltest Du Dir aus meiner Sicht die Frage stellen, ob Du einen Job antreten möchtest, bei dem Du schon vor der Unterzeichnung der Arbeitspapiere ein so schlechtes Gefühl hast (unabhängig davon, ob das berechtigt oder unberechtigt sein mag).

Ja das überlege ich halt auch schon die ganze Zeit. Wobei ein Freund von mir auch dort arbeitet und da gabs das gleiche Theater bei ihm vor 2 Jahren. Da haben sie dann auch letztendlich gewartet und er sagt das war das einzige Problem das er bisher dort hatte und ist ansonsten mehr als zufrieden bei dieser Firma.
Naja mal sehen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: brandgefährlich am 28.Oktober 2020, 19:07:57
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Oktober 2020, 19:36:33
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 28.Oktober 2020, 19:40:58
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...
Sie werden wohl ein Schreiben des derzeitigen Arbeitgebers fordern in dem der die Kündigung zur Kenntnis nimmt. So ein Schreiben sollte man sich vom Arbeitgeber auch immer ausstellen lassen damit später nicht behauptet werden kann das keine Kündigung vorliegen würde.

Aber was soll das Theater?

Ich kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass jemand seine Stelle kündigt, ohne dass ich ihm zusichere, dass ich ihn einstelle. Und das ist erst zu 100% sicher, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Über das Startdatum muss man sich dann einig werden.
Wir schreiben dann eine "Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses" in den Arbeitsvertrag und wenn der neue Arbeitnehmer dann seine alte Stelle nicht rechtzeitig kündigt und doch nicht pünktlich anfangen kann, muss er damit zurecht kommen.
Kam aber auch noch nie vor, dass man das mal einfordern musste.

Wie gesagt hängt das stark davon ab wie der Vorvertrag ausgestaltet ist. Wenn darin die ganzen Punkte wie Gehalt, Urlaub, Arbeitsantritt etc aufgelistet sind hat er schon einen Arbeitsvertrag der halt nur noch durch einen richtigen Arbeitsvertrag ersetzt werden muss. Ich hatte es auch mal das man mir nach dem Vorstellungsgespräch einen "Vorvertrag" ausgestellt hat in dem die ganzen Punkte standen und der richtige Arbeitsvertrag wurde unterschrieben als ich schon fast 6 Wochen dort gearbeitet hatte. Alles kein Problem so lange im Vorvertrag die wichtigen Punkte geregelt sind.
Aber es gibt eben auch immer mal wieder unseriöse Firmen die nur eine Absichtserklärung das man gerne einstellen würde aushändigen, gerne auch mit Formulierungen wie "unter Vorbehalt" oder "nach abschließender Prüfung". Wenn in dem Vorvertrag keine Zahlen stehen hat man nichts worauf man die Firma juristisch festnageln könnte.



Naja Gehalt etc ist ja alles schon Verhandelt (und ist auch so festgelegt im Vorvertrag inkl. Benefits, Urlaubsregelung usw die verhandelt wurden) und voraussichtliches Startdatum war der 16. November aber ich sehe halt nicht ein zu kündigen bevor die sich nicht 100% sicher sind dass die mich überhaupt wollen nach diesem Background Check.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Maddux am 28.Oktober 2020, 20:31:09
Wenn das alles im Vorvertrag drin steht hast du einen Arbeitsvertrag und kannst bedenkenlos kündigen.
So ein Backgroundcheck bezieht sich auch eher darauf ob du nicht auf Social Media irgendwas strafrechtlich relevantes postest und nicht darum ob du mal Bilder davon gepostet hast wie du mit Freunden einen saufen warst. Wobei man nicht jedes Wochenende darüber posten sollte wie man sich ins Nirvana gesoffen hat :)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: neps90 am 30.Oktober 2020, 22:11:44
Falls es wen interessiert. Die Gründe weshalb der Background Check nicht schon nach 2 Tagen fertig war, mein ehemaliger Arbeitgeber hat seine Nummer geändert und war nicht erreichbar und mein jetziger Arbeitgeber antwortet auf Anfragen bzgl. Backgroundchecks prinzipiell nicht. Ich habe bei der Backgroundcheckfirma angerufen und die haben mir das mitgeteilt.

Dh. ich werd jetzt meinen jetzigen Job kündigen weil der Backgroundcheck positiv zurückkommen wird und mein Arbeitsvertrag mit der neuen Firma ist jetzt fest unterschrieben, am 30. November gehts los (hab heut extra nochmal nachgefragt)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rummenigge am 31.Oktober 2020, 10:33:12
Hallo,

habe eine Frage in Sachen Corona. Wir haben einen Anteil an polnischen Arbeitskräften in unserer Firma tätig. Diese fahren jedes Wochenende zu ihren Familien nach Polen, was ja nun auch zum Risikogebiet gehört. Müssen diese Mitarbeiter sich nach dem Aufenthalt in Polen testen lassen oder in Quarabtäne begeben ? Wie versteht ihr diese
Anordnung?

§ 17 Ein- und Rückreisende (1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. 2Satz 1 gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. 3Den nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, verpflichteten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören.

Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 31.Oktober 2020, 12:02:40
Also die Paragraphen sind eindeutig. 14 Tage Quarantäne. Und zwar unabhängig ob Risikogebiet oder nicht.
Wolltest du jetzt wissen ob du das mit einem Test umgehen kannst?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rummenigge am 31.Oktober 2020, 12:09:07
Geht um die Kollegen die nach Polen fahren und ob ein Test Pflicht ist oder halt Quaratäne. Geht mir nur um meine Gesundheit und der anderen Kollegen. Umgehen will ich da nichts nur halt meinem Arbeitgeber daraufhinweisen. Er ist in der Umsetzung dieser Pflichten halt nicht der schnellste
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: White am 31.Oktober 2020, 12:23:37
Die polnischen Kollegen bleiben entweder direkt hier oder du kannst es quasi vergessen, dass sie zur Arbeit erscheinen. Und falls doch wird es vermutlich teuer.
Soll heißen egal aus welchen Gründen die in Polen waren, kommen sie nach Niedersachsen gehen sie 14 Tage in Quarantäne. und zwar die richtige Quarantäne, mit Wohnung nicht verlassen und keinen Kontakt zu irgendwem.
Wenn sie das dann also 14 Tage durchhalten können sie arbeiten kommen. Und auch dann gilt wieder: Entweder sie bleiben über das WE hier, oder sie gehen nach der Rückkehr wieder 14 Tage in Quarantäne. Unnötig zu erwähnen, dass das kein bezahlter Urlaub ist. Allerdings muss der Arbeitgeber das Gehalt 6 Wochen weiter zahlen  (da wird er sich freuen) - er kann sich das vom Gesundheitsamt aber zurück holen. Und da die Kollegen vorher wussten, dass sie nach Rückkehr in Quarantäne müssen entfällt die Lohnfortzahlung sowieso. Musste das selbst nochmal nachlesen.

Die allgemeine Verordnung sieht vor, dass man nach 5 Tagen Quarantäne durch einen negativen Test aus der Quarantäne entlassen werden kann. Ob das auch für Niedersachsen gilt weiß ich nicht.
Allerdings ist der Test nur in den ersten 72 Stunden nach Einreise kostenlos.

 
Edit: zur Lohnfortzahlung.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Rummenigge am 31.Oktober 2020, 12:31:37
OK, so hat ich das auch verstanden, das sie jetzt nicht nach Polen können oder einen Test bzw. Quarantände zu machen bei der Rückkehr. Dann werde ich jetzt am Montag den Betriebsrat in die Spur schicken um den Arbeitgeber darauf hinzuweisen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ballgott353 am 06.November 2020, 09:56:20
Als ob die prüfen könnten, ob man den alten Job schon gekündigt hat...

Es geht nicht bloß darum zu überprüfen. Ich würde gerne mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Guten auseinandergehen um eine eventuelle Rückkehr in Zukunft nicht zu verbauen ;)

Gute Taktik, man sieht sich ja meist zwei Mal im Leben. Habe auch schon mal so etwas gehabt und mir trotz allem Unverständnis und irgendwie auch Wut und Ärger gedacht, dass keinem Geholfen ist wenn ich da ein riesen Ding mit Ach und Krach mache und das ganze lieber ruhig und rational kläre. War die richtige Entscheidung und danach hat sich alles von alleine und ohne Probleme geklärt.

Drück dir die Daumen
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 09.November 2020, 22:02:12
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 10.November 2020, 09:37:17
In meinem Bereich ist es so, dass - so lange keine arbeitsvertraglichen, anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden - der Geschäftsleiter das volle Recht über die Einteilung der Mitarbeiter hat. Dazu müsste man das Bundesarbeitszeitgesetz befragen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Ensimismado am 10.November 2020, 09:57:41
Ich habe mit Arbeitsrecht nur am Rande zu tun, daher keine Gewähr, aber Henning müsste Recht haben: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber qua Weisungsrecht die Möglichkeit, das eigenständig festzulegen, wenn (!) es nicht arbeitsvertraglich anders fixiert wurde. Das können auch nachträglich getroffene und schriftlich festgehaltene Bestimmungen sein, die so zu interpretieren sind, dass sie als Bestandteil des Vertrages aufgefasst werden und durch konkludentes Handeln akzeptiert wurden. Beispielsweise die schriftliche Weisung des Arbeitgebers, die geänderten Arbeitszeiten zur Kenntnis zu nehmen und zum Vertrag hinzuzufügen - hier reicht es, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit demgemäß aufnimmt und nicht widerspricht. Eine solche Bestimmung kann meines Wissens dann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Frutti80 am 06.Januar 2021, 08:28:01
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?

ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Leland Gaunt am 06.Januar 2021, 12:58:40
Arbeitsrecht, Situation Kurzarbeit.
2 MA arbeiten in 2 überlappenden Schichten, einer von 8-14h und der andere von 11-17h.
Darf die GL nun festlegen, dass die MA jeweils in ihren Schichten bleiben (bisher wurde wochenweise gewechselt)?

ja darf er , da die GL festlegt wann du die 8 Std zu leisten hast (innerhalb der geregelten Arbeitszeit für deinen Beruf)

Okay, aber mit Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung ist ja dann auch nicht weit her, wenn man das "einfach so" unbegründet festlegen kann, meiner Meinung nach.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Guddy-Ortega am 09.Januar 2023, 13:25:41
Leute, ich habe eine kurze Frage zum Thema Instandsetzung/energetische Sanierung.

Wir haben ein Fenster im Kinderzimmer, durch das ein, unser Meinung nach, recht offensichtlicher Luftzug ins Zimmer kommt. Eine Kältebrücke lässt sich per Wärmebild recht leicht nachweisen.

Wir haben es beim Vermieter moniert und um Austausch gebeten. Der Vermieter hat erklärt, dass es sich dann um eine energetische Sanierung handeln würde und er die Kosten auf uns umlegen würde. Bei den offensichtlichen Mängeln und der Tatsache, dass das Fenster dieses Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert, halten wir das für Quatsch.

Wir haben ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter und ich will nicht unbedingt ein rechtliches Fass aufmachen.

Hatte jemand so was schon und wie sollten wir vorgehen um den Mangel am Fenster nachzuweisen?
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: kn0xv1lle am 09.Januar 2023, 14:17:01
Leute, ich habe eine kurze Frage zum Thema Instandsetzung/energetische Sanierung.

Wir haben ein Fenster im Kinderzimmer, durch das ein, unser Meinung nach, recht offensichtlicher Luftzug ins Zimmer kommt. Eine Kältebrücke lässt sich per Wärmebild recht leicht nachweisen.

Wir haben es beim Vermieter moniert und um Austausch gebeten. Der Vermieter hat erklärt, dass es sich dann um eine energetische Sanierung handeln würde und er die Kosten auf uns umlegen würde. Bei den offensichtlichen Mängeln und der Tatsache, dass das Fenster dieses Jahr seinen 50sten Geburtstag feiert, halten wir das für Quatsch.

Wir haben ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter und ich will nicht unbedingt ein rechtliches Fass aufmachen.

Hatte jemand so was schon und wie sollten wir vorgehen um den Mangel am Fenster nachzuweisen?

Ich zitiere mal
Zitat
Im Gegenzug darf der Vermieter allerdings auch nicht ohne weiteres die Miete erhöhen, nur weil er die Fenster austauscht. Eine Erhöhung hängt vielmehr von der Frage ab, ob es sich bei dem Fenstertausch um eine Instandhaltungs- oder eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Da bei einem Austausch von Fenstern natürlich immer moderne Fenster gewählt werden, sind die Grenzen von Instandhaltung und Modernisierung fließend. Denn es ist immer von einer Verbesserung der Energieeffizienz auszugehen. Werden die Fenster allerdings deswegen getauscht, weil sie defekt sind, ist eher von einer Instandhaltungsmaßnahme auszugehen. Auch diese Frage hängt immer vom Einzelfall ab.

Meine persönliche Meinung das ganze dürfte schwierig sein wenn der Vermieter jetzt schon versucht die Kosten auf euch umzulegen. Von der Tatsache her gibt es bereits Urteile die besagen, dass Zugluft durchaus ein Mietmangel ist und somit dürfte das ganze nicht als Energetische Modernisierungsmaßnahme gelten, wenn solch ein Mangel vorliegt. Angaben ohne Gewähr.  ;D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 27.April 2023, 09:27:50
Moin, bin auch mal wieder da :D

Hätte ne Frage zu Berufsgenossenschaft/Arbeitsunfall.

Meine Nichte trägt morgens Tageszeitungen aus. Dabei ist sie hingefallen und ihre Brille ist hin. Das war am 5 Januar. Sie hat das einen Tag später beim AG angezeigt und dabei explizit die Brille erwähnt, und dann 5 Tage später ausdrücklich nachgefragt wie das mit der Übernahme der Brille läuft. Sie ging nicht zum Arzt (keinerlei körperlicher Schaden bis auf angeknackster Stolz, soweit ich verstehe wäre ein Arztbesuch für die BG auch nur interessant wenn sie länger als 3 Tage ausgefallen wäre). Allerdings hat sie bei einem Kunden geklingelt weil die Zeitung dreckig wurde, also potentieller Zeuge (ich weiß allerdings nicht ob die Brille dabei erwähnt wurde).

Der AG weigert sich schlicht das ganze als BG Fall anzuerkennen (hat auch erstmal 2 Monate verstreichen lassen bis er was dazu gesagt hat), und jetzt fordert er von ihr ein Ärztliches Attest sowie eine Kopie der Anzeige bei der BG die sie hätte machen müssen (??? das ist doch quatsch oder? bei allem was ich gelesen habe, ist es Aufgabe des AG das anzuzeigen).

Es sieht mir danach aus als ob der Gebietsleiter für ihren Bezirk nicht in die Puschen kam und es jetzt zu spät ist, und der seine Arbeit auf sie abwälzen will um fein raus zu sein oder? Angeboten wurde ihr nämlich das "ein Teil übernommen wird", 4 Monate später..

Weiß da zufällig jemand was dazu, und wie geht man am Besten vor? (Anwalt? BG anschreiben? Innerbetrieblich irgendwas?)
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: GameCrasher am 27.April 2023, 10:11:12
Ich kann dir zumindest sagen, dass durch einen anerkannten Arbeitsunfall zu Schaden gekommene Brillen, explizit als Hilfsmittel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind.
Schlecht war natürlich, dass deine Nichte nicht zum Arzt ist. Es ist sogar ein spezieller Arzt erforderlich. Ein sogenannter Durchgangsarzt. Ohne dass dies erfolgte, wird's schwierig. Vorallem nachdem der Laden "so klug war" genug Zeit verstreichen zu lassen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 27.April 2023, 10:25:51
Also keine Chance ohne Arzt? Vllt eher in die Richtung das der seiner Arbeit nicht nachkam und sie von der Firma was fordern kann?

Sie hat Bilder des Unfalls, Chat und jegliche (nicht telefonische) Kommunikation wurde gespeichert, der Zeuge. Und stand jetzt wäre sie bereit verbrannte Erde zu hinterlassen und da aufzuhören.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 27.April 2023, 12:21:04
Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 27.April 2023, 14:08:34
Sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG angezeigt hat. Zeugenaussage. Dann ist es die Pflicht des AG, den Unfall der BG zu melden. Unterlässt er das, ist er haftungspflichtig.

Das kann sie, allerdings "nur" per Whatsapp Nachricht (wobei die komplette Kommunikation bei denen darüber läuft). Chat ist wie gesagt auch gesichert.

Zeugenaussage meinst du zum Unfall? Weil die Dame hat nicht gesehen wie sie hinfiel, sondern sie hat dort im Nachhinein geklingelt wg der dreckigen Zeitung, die komplett verschmutzte Kleidung ist der Zeugin aber noch im Bewusstsein (Ich war gestern bei ihr, die weiß es noch sehr genau, war halt auch untypisch). War halt leider sehr früh (kurz vor 5?), dunkel und die Dame ist etwas älter.. Aber immerhin war die sie schon wach (Nichte hat Licht gesehen), sonst hätte sie gar nicht geklingelt sondern nur nen Zettel geschrieben..
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 27.April 2023, 15:26:23
Nein, sie muss belegen können, dass sie den Unfall dem AG gemeldet hat. Ein WhatsApp-Chat ist schon mal gut, aber über dessen Rechtssicherheit weiß ich jetzt nicht viel. Wenn sie rechtsschutzversichert ist, dort mal um Abklärung bitten. Alternativ kann sie die BG auch selbst mal kontaktieren.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Kaliumchlorid am 27.April 2023, 15:29:36
Ein WhatsApp-Chat gilt auch vor Gericht als Beweis.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 27.April 2023, 16:38:30
Die BG hat sie schon angeschrieben, da kam nur ein Standardtext zurück mit mehr oder weniger "üblicherweise werden solche Fragen mit dem AG geklärt". Ansonsten wurde auf keine Frage eingegangen.

Wg Rechtsschutz weiß ich grad nicht. Aber evtl die Mutter (wobei sie ü18 ist). Für ne Frage kann ich ja theoretisch auch meine Nutzen oder?

Merci @Kalium, gut zu wissen.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 28.April 2023, 11:27:16
Wenn die Mutter den Fall bei der Rechtschutz schildert, als wäre es ihr eigener, ja ;) Und: die Rechtschutzversicherung muss speziell für solche Fälle abgeschlossen worden sein.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Muffi am 28.April 2023, 11:33:26
Kommt das nicht auch auf die "Art" der Rechtschutzversicherung an? Bei mir bspw. ist meine Frau mitversichert und natürlich die minderjährigen Kinder im Haushalt.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: karenin am 28.April 2023, 13:42:00
Uff ich dachte die kann man einfach für alle möglichen rechtliche Belange (solange Privat und nicht Firma) benutzen. Wüsste nichtmal für was genau meine gilt :D
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Henningway am 28.April 2023, 14:22:10
Nein, meistens schließt Du bestimmte Rechtsfelder ab. Verkehrsrecht, Berufsrecht, Familienrecht usw.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Joe Hennessy am 29.April 2023, 15:40:45
Ich würde mir bei Advocado ne kostenlose Ersteinschätzung holen. Die hat bei mir schon in 2 Fällen gereicht, um den jeweiligen Beteiligten zu überzeugen, dass das unschön für ihn enden kann.
Titel: Re: Rechtsfragen
Beitrag von: Wiebke am 17.Mai 2023, 18:52:25
Es kommt bei Rechtsschutzversicherungen darauf na, welches Risiko versichert ist. Vertreter klären da häufig nicht richtig auf.

Standard ist "Privat- und Verkehrsrechtsschutz". Das deckt Unfälle im Straßenverkehr ab und private Streitigkeiten. Meist ist Vertragsrechtsschutz zusätzlich zu vereinbaren. Das ist bei den Versicherungen unterschiedlich.

Weit verbreitet ist Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer.

Nächstes Risiko ist Rechtsschutz im Zusammenhang mit Miete oder Immobilien. Dabei sind Risiken im Zusammenhang mit einem Neubau NICHT versicherbar (Das würde die RSV ruinieren).

Versicherbar ist auch noch Verwaltungsrechtsschutz und Finanzrechtsschutz (Steuerärger).


Genau nachfragen und den Vermittler auf eine textliche Aussage festnageln, was alles und was nicht versichert ist.