Zu Martin1703s Problem kann ich nicht viel sagen, da ich die Prüfungsordnung der Uni nicht kenne. Da gibt es auch in verschiedenen Fachgebieten manchmal große Unterschiede.
Fakt ist, dass per se die Gleichheit der Prüfung gegeben sein muss. Das heißt, alle Prüflinge müssen unter denselben Grundvoraussetzungen eine Prüfung schreiben, damit sie gültig ist. Wenn einem nicht näher zu identifizierendem Teil der Prüflinge Inhalte der Prüfung bekannt sind, ist dieser Zustand nicht gegeben und das Prüfungsamt kann (!) die Klausur für ungültig erklären, womit sie wiederholt werden müsste. Ob es das wirklich tut, hängt - wie gesagt - von der Prüfungsordnung ab. Erfahrungsgemäß ist die bei naturwissenschaftlichen Fächern etwas restriktiver, als bei geisteswissenschaftlichen Fächern, was den Umgang mit partiell im Vorfeld bekannt gewordenen Prüfungsinhalten angeht.
Solche Fälle gibt es immer wieder und es hilft nur eins dagegen: eine breite geschlossene Front formieren, die sich gegen eine Ungültigkeitserklärung der Prüfung wehrt. Das hat zwar keine Erfolgsgarantie, entscheidend ist letztlich immer die Weisung des Prüfungsamtes, aber still dasitzen und hoffen, dass die Prüfungsamtsleute irgendein Verständnis für Studenten aufbringen, wäre fatal.
Der Umstand, dass in der Wiederholungsklausur dieselben Fragestellungen wie in der 1. Klausur aufgetaucht sind, ist extrem rätselhaft. Sowas passiert eigentlich nicht, verbunden mit der Ungültigkeitserklärung der Professorin wirkt das fast schon ein bisschen wie Slapstick-Comedy, obwohl ich mir natürlich im Klaren darüber bin, dass diese Situation für Studenten alles andere als zum Lachen ist. Ich verstehe auch das Rumgedruckse der Professorin nicht. Wussten denn einige Studenten, dass sie exakt dieselbe Klausur nochmal schreiben lassen wird? Wenn ja, wie soll sie davon Kenntnis erlangt haben? Ich bin der Meinung, dass sie hier in der Beweispflicht ist, dass ein Teil der Studenten im Voraus über Inhalte der Prüfung informiert gewesen sein muss. Auf Verdacht kann man die Prüfung nicht für ungültig erklären, diese "Beweise" würde ich mir genau erklären lassen. (Der bloße Umstand, dass dieselbe Klausur nochmal geschrieben wurde, reicht nicht aus. Es muss einigen Studierenden im Vorfeld bekannt gewesen, dass die Prüfung exakt dieselbe sein wird. Auch wenn es natürlich absolut fragwürdig ist, dass 2 mal dieselbe Prüfung geschrieben wird)
Irgendwie scheint da an einem Lehrstuhl etwas massiv schief gegangen zu sein. Aber ich muss noch darauf hinweisen, dass die Prüfung trotzdem für ungültig erklärt werden kann, die Schuldfrage ist dabei irrelevant. Denn schließlich könnten auch diejenigen, die die erste Prüfung nur knapp bestanden haben, die Rechtmäßigkeit der Prüfung anzweifeln, denn die wären vielleicht auch lieber durchgefallen, um im 2. Anlauf eine bessere Note zu erhalten.
Jedenfalls erfordert die Situation viel Fingerspitzengefühl von allen Beteiligten, denn es wird immer Menschen geben, die durch die Entscheidungen benachteiligt werden.