Ja, ein Kassenrezept ist ein offizielles Muster ("Muster 16") und daher gilt eine Rezeptfälschung als Urkundenfälschung. Wie sich das aber jetzt genau verhält, kann uns sicher Konni erklären.
Könnte ich, aber.........ok ich tu es
Rezepte fälschen erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB). Geh ich richtig in der Annahme, dass das erste Wort dort Codein heißen soll? Naja, Opiate und Analgetika stehen garantiert ganz oben auf der Liste der "unlauter beschafften" Medikamente. Codein ist zwar verschreibungspflichtig aber nicht Anlage I BtmG (also ein verkehrsfähiger Stoff, nicht etwa ein Rauschgift wie Heroin oder Kokain, obwohl ich Codein eine artsverwandte Wirkung durchaus unterstellen möchte, es ist eben ein Opiat).
Ich gehe mal davon aus, dass du die Bullen gerufen hast? Bei Ersttäterschaft gibt das in der Regel nur eine Geldstrafe.
Ich wusste, ich
kenne Deine Schwachstelle kann mich auf Dich verlassen!
Die Kripo wurde von mir benachrichtigt und die Täterin ist auch bekannt. Nächste Woche soll ich einen Lichtbildabgleich machen.
Codein als Opioid ist natürlich ein Klassiker für Rezeptfälscher, ebenso wie andere suchterzeugende Stoffe wie Benzodiazepine zum Beispiel. Für Btm gibt es ein eigenes dreiteiliges Rezeptformular.
Die Schwierigkeit in meinem Fall war die, dass es sich
nicht (wie sonst üblich) um ein geklautes Rezept handelte, sondern um ein korrekt ausgefülltes, aber nachträglich verändertes Rezept. Über eine spezielle Software konnte ich anonymisiert nach Rezepten für den gleichen Patienten suchen und wurde auch fündig. Alle Rezepte wurden, wie sich herausstellte, von unterschiedlichen Arztpraxen im Umkreis von etwa 35 Kilometern ausgestellt. Die Apotheken untereinander haben ein gut funktionierendes Warnsystem bei Fälschungen, die sich im Umlauf befinden, aber die Arztpraxen? Es war eine tierisch aufwändige Rumtelefoniererei mit KV, Arztnetzwerk, Amtsarzt und Amtsapotheker, bis mal alle gewarnt wurden...