In der Gewährleistungszeit wird dein Problem automatisch behoben, wenn es nicht durch falsche Nutzung oder so entstanden ist. Allerdings liegt die Beweispflicht hier beim Hersteller. Er müsste also nachweisen, dass du den SChaden verursacht hast und nicht irgendein Fehler am Gerät.
Bei der Garantie liegt die Beweispflicht (theoretisch) beim Käufer, du müsstest also Nachweisen, dass der Schaden oder die Ursache dafür schon beim Kauf bestanden hat.
Praktisch wird das aber seltenst so umgesetzt. Du kansnt davon ausgehen, dass über die komplette Garantiezeit auch die Garantieleistungen erbracht werden, wenn ein technischer Defekt vorliegt.
Das ist falsch. Wie es richtig ist, steht im oben verlinkten Artikel.
Gewährleistung: ist bei JEDEM Kauf (bei dem nicht explizit Mängelware angeboten wird) gesetzlich vorgeschrieben. Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln übergeben. Das bedeutet, dass das Ding nicht kaputt sein darf bei der Übergabe der Waschmaschine. Auch wenn der Verkäufer von dem Mangel nichts gewusst hat (schleichendes Leck, das irgendwann zum Ausfall der Waschmaschine führt). Die Frist für die Gewährleistung beträgt effektiv 6 Monate. Effektive deshalb, weil in den ersten 6 Monaten die Beweislast der Mängelfreiheit beim Verkäufer liegt. Das heißt, wenn das Vieh nach 4 Wochen explodiert, muss der Verkäufer beweisen, dass er dir die Maschine frei von Mängeln übergeben hat. In der Praxis ist das sehr schwierig, aber eventuell durch einen Werkstattbericht belegbar. Trotzdem ist das meistens schwer, sowas zu beweisen.
Dafür dreht sich der Spieß nach 6 Monaten um. Achso, 6 Monate nach Übergabe der Sache, nicht Abschluss des Kaufvertrages! Wenn die Maschine nun nach 6 Monaten und 2 Wochen den Geist aufgibt, dann musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, der letztendlich zum Ausfall der Gerätes (sic!) geführt hat. Das ist gemeinhin auch sehr schwierig. Gutachter können sowas vielleicht, aber abseits von Waschmaschine gibts ja noch andere kaufbare Dinge, bei denen die Sachlage etwas einfacher ist (vor allem was Rechtsmängel angeht).
Garantie: wird vom Hersteller auf die Funktionstüchtigkeit seines Produktes gegeben. Dabei garantiert der Hersteller, dass wenn der Kunde sein Gerät innerhalb der betriebsbüchlichen Richtlinien nutzt, das Ding X Zeit funktionieren wird. Die Zeit kann sich der Hersteller aussuchen. Die Firma, die Schweizer Taschenmesser herstellt, gibt lebenslange Garantie auf ihre Messer. Das heißt, wenn das Teil nach 50 Jahren in der Tasche auseinanderfällt, schickt der Hersteller dem Käufer ein neues Messer. Wenn der Kunde aber versucht hat, mit dem Messer einen Marmorblock zu schnitzen, es vom Eiffelturm herunterwirft oder der eingebaute Korkenzieher im Schädelknochen des Mordopfers stecken bleibt und abbricht, dann handelt es sich um eine unsachgemäße Nutzung des Produkts, woraufhin der Hersteller vermutlich kein neues Gerät zuschickt. Auf die Waschmaschine bezogen bedeutet es, dass wenn das Teil innerhalb der Garantiefrist (in diesem Fall vom Hersteller an MM abgetreten) ausfällt, du damit aber einfach nur deine Wäsche gewaschen hast, ohne jetzt Steine, Münzen oder Handgranaten mitzuwaschen, MM sich darum kümmern muss, dir eine neues Gerät zur Verfügung zu stellen.
Media Markt bewirbt den "Bring-In-Service" bei seinen Geräten als Dienstleistung am Kunden, was wiedereinmal nur belegt, wie halsabschneiderisch das/die Unternehmen arbeitet/n. Denn der Bring-In-Service ist in Wahrheit eine Rechteabtretung des Verbrauchers im Garantievertrag. Normalerweise müsste der Hersteller oder der Garantiegeber das Produkt kostenfrei abholen, da er seine Garantie ja nicht einhalten sollte, dürften dem Kunden keine Mehrkosten entstehen. Aber die Garantie der Geräte erfolgt bei MM/Saturn nicht über den Hersteller (die für ihre elektronischen Geräte im Prinzip alle 2 Jahre Garantie geben, das gehört mittlerweile zum guten Ton und ist jetzt keine Großzügigkeit von MM...es gibt nur sehr selten elektronische Geräte ohne Herstellergarantie) sondern über MM/Saturn selbst. Und die drängen ihren Kunden einen abgeschwächten Garantievertrag auf, also die Verpflichtung, das Gerät selbst vorbeizubringen.
Exkurs: Ich wollte mir vor 1 Jahr eine Spülmaschine (auch von OK, also der Media Markt-Eigenmarke) kaufen. Das Ding wiegt locker 40Kilo und da ich kein Auto habe, ist das eine Menge. Im Kaufvertrag, den ich grundsätzlich immer durchlese (und das würde ich allen empfehlen, soviel Zeit MUSS sein!) war dann die Garantierechteabtretung drin, die besagte, dass ich das Gerät selbst vorbeibringen müsse, um einen Anspruch auf Garantie zu haben, ein "Pick-Up-Service" hätte zusätzlich Geld gekostet. Das wollte ich so nicht unterschreiben und die Klausel aus dem Kaufvertrag entfernt haben. Das machen die natürlich nicht ("Tausende Kunden unterschreiben das täglich so, ich weiß nicht, warum Sie sich so anstellen"). Hab das natürlich nicht unterschrieben, da ich im Garantiefall ja ein Auto hätte mieten oder ein Taxi bestellen müsste (und das Ding alleine tragen). Ich habe mich dann für ein Gerät der Firma "Haier" entschieden, das nur 15€ mehr gekostet hat und das habe ich über den Hersteller bezogen aus China importiert. Hab zwar keine deutsche Gebrauchsanleitung, aber es ist ja keine Raumstation sondern nur ein Geschirrspüler.
Eine Garantie von 6 Monaten ist übrigens ziemlich albern, weil in dieser Zeit ja die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu Gunsten des Käufers läuft.
Zum obigen Problem: Ist die gebrauchte Maschine von Bauknecht echt mit Garantie? Weißt du, wie alt sie ungefähr ist? Ich habe eine 10 Jahre alte Waschmaschine von Bauknecht, die Dinger halten im Allgemeinen ne Weile und sind grundsolide. Von Bekannten habe ich aber auch nichts Schlechtes über die OK-Marke gehört. Die halten zwar nicht 10 Jahre, aber ultra-schlecht sind die jetzt auch nicht. Ich würde trotzdem zu Bauknecht tendieren, alleine schon, weil ich MediaMarkt nicht leiden kann