Das ist juritisch schon sehr spannend. Das Beispiel von dem Zeit-Artikel des Costa Rico gepostet hat, mit Toni Kross, ist ja sicher nur ein Beispiel.
Was passiert zum Beispiel mit Leihen? Dürften Spieler mit Verträgen in der SL nicht mehr in den Nationalmanschaften spielen aber geliehene Spieler von außerhalb in die SL schon? Oder andersherum? Am Ende muss jeder jedem für alle Schadensersatz zahlen.
Der Jurist aus dem Artikel hat schon ein Punkt. Die UEFA ist Monopolist und in anderen Sportarten sind mehrere Verbände auch nicht unüblich. Im Boxen kann man mehrmals gleichzeitig Weltmeister von verschiedenen Verbänden sein und er liefert auch Referenzen in denen schon andere Verbände neue Ligen dulden mussten.
Der Jurist hat da garkeinen Punkt sondern vermischt da einfach Sachen die man nicht vermischen kann und widerspricht sich mehrfach selbst.
UEFA und FIFA verhindern nicht die Einführung eines anderen Wettbewerbs sondern machen von ihrem (Vereins)Recht Gebrauch jemanden auszuschließen der an einem anderen Wettbewerb teilnimmt. Und da geht es nicht um eine Low-Budget-Veranstaltung wie die Alternative Weltmeisterschaft sondern einen Wettbewerb der den teilnehmenden Clubs alleine für die Teilnahme mehr Geld garantiert als wenn sie die Champions League gewinnen würden.
Bei den Zahlungen an die UEFA für die Champions League und von der UEFA an die teilnehmenden Clubs geht es stark um Vermarktungspotential. Nicht umsonst bekommen kleine Vereine aus kleinen Ligen nur einen minimalen Anteil vom Vermarktungspool während die Topclubs aus den großen Ligen den größten Teil des Kuchens bekommen. Unter Umständen wäre die UEFA gegenüber den TV-Sendern regresspflichtig wenn sie zulässt das Vereine gleichzeitig in CL sowie SL antretten und dadurch die Einnahmen der TV-Rechteinhaber sinken. Von den ganzen anderen Inhabern der Vermaktungsrechte garnicht erst zu reden und darauf bezieht sich wohl auch die Ankündigung der UEFA die Gründungsmitglieder der SL auf bis zu 60 Milliarden verklagen zu wollen.
Zuerst argumentiert der Jurist damit das die UEFA den Wettbewerb verhindern würde, was sie nicht tut, und das der Wettbewerb ein Grundpfeiler des Sports wäre nur um dann die SL zu verteidigen. Eine geschlossene Liga für die man sich nicht sportlich qualifizieren kann.
Den Boxsport kann man mit der Situation gerade nicht vergleichen weil die unterschiedlichen Verbände ja auch miteinander arbeiten und es für zB die WBA gutes Marketing ist wenn ihr Champion gegen den Champion der WBC antritt.
Die Spieler wird man wohl nur von EM und WM ausschließen können wenn sie an einer entsprechenden Konkurrenzveranstaltung teilnehmen aber bei den Vereinen dürfte das kein Problem sein wenn wenn es in den Vereinsstatuten keine Loopholes gibt. Falls doch bleibt allerdings noch die Möglichkeit die Vereinsstatuten, sowohl global/kontinental als auch national, anzupassen, die Wettbewerbe auszuspielen bis die TV-Verträge ablaufen und dann neue Wettbewerbe zu gründen die mit den alten Wettbewerben identisch sind aber für die dann die neuen Statuten gelten.
Dummerweise laufen die TV-Verträge im Sommer aus und die neuen Verträge mit einer Laufzeit bis 2024 sind schon unterschrieben. Wenn die Rechteinhaber nicht mitspielen und die Verträge auf die neuen Wettbewerbe umschreiben wird man die SL-Clubs nicht aus der CL rausbekommen (sofern es Loopholes gibt). Die Rechteinhaber haben aber ein Interesse daran die SL-Clubs aus der CL zu bekommen und deshalb wird man da auch eine Lösung finden. Allerdings wohl eher nicht bis zum Sommer.
Der Jurist aus dem Artikel hat schon ein Punkt.
Die UEFA verhindert aber nicht die Einführung eines Konkurrenzwettbewerbs, sie sagen im Grunde nur: wer bei der Konkurrenz mitmacht, der kann nicht auch noch gleichzeitig bei uns mitmachen. Das halte ich für legal und auch für legitim.
Das Gericht im ISU-Fall sah das anders
Bei dem Fall ging es aber nicht darum das die Sportler an einem Wettbewerb eines Konkurrenzverbandes teilnehmen wollten sondern das der Verband generell die Teilnahme an nicht vom Verband sanktionierten Veranstaltungen verbieten wollte. Und das verstößt klar gegen die freie Berufswahl. Das ist wie wenn du Grafikdesigner wärst und dein Arbeitgeber dir verbietet in deiner Freizeit freiberuflich Grafiken zu designen. Das kann dein Arbeitgeber nur aus 2 Gründen untersagen:
- du willst für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten
- die Arbeit für deinen Arbeitgeber leidet unter deiner freiberuflichen Arbeit