Nein, ich habe keine Kinder. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich das Strafmaß in Ordnung finde, ich habe lediglich gesagt, dass es in unsserem Rechtssystem eben Faktoren gibt, die zu seinen Gunsten, also strafmildernd, ausgelegt und herangezogen werden können. Dazu kommt noch, dass er Reue gezeigt hat und geständig war. Der hätte sich auch querstellen können und evtl. mit nem Freispruch rausgehen können. Die Hauptbelastungszeugin hat nicht ausgesagt.
MMn war es evtl. sogar möglich die Verwendung der Daten des Handys als Beweismittel zu unterbinden, da hätte man sich streiten müssen, ob ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt ("Die Bildzeitung hat gesagt") reicht für mich da einfach nicht. Das wurde nicht mal versucht. Angenommen Metzelder tut nichts außer von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch zu machen, der Anwalt rüttelt an der Hausdurchsuchung, die Beweise sind nicht verwertbar und schon marschiert er straffrei raus.
Finde ich das gut? Nein. Wäre es möglich? Vermutlich. Letztlich sollte beim Strafmaß auch keine Rolle spielen ob jemand Hartz-4-Empfänger oder Multimillinär ist, solange es nicht um monetäre Auflagen geht.