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Autor Thema: Fussball Presseschau  (Gelesen 785755 mal)

Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4080 am: 04.September 2019, 15:35:26 »

Kann die Presse/Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich verklagt werden? Da entsteht ja nun ein erheblicher Verdienstausfall.
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Omegatherion

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4081 am: 04.September 2019, 15:39:36 »

Kann die Presse/Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich verklagt werden? Da entsteht ja nun ein erheblicher Verdienstausfall.

Die Presse auf jeden Fall. Hat der Kachelmann ja damals auch gemacht.
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4082 am: 04.September 2019, 18:59:39 »

Stimmt. Ich hatte im Hinterkopf, dass da mal was war. Kam aber nicht auf Kachelmann.
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BlueSnakeRD

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4083 am: 04.September 2019, 23:21:16 »

Kann die Presse/Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich verklagt werden? Da entsteht ja nun ein erheblicher Verdienstausfall.

Geht glaube ich dann nach Tagessätzen.
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Magic1111

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4084 am: 05.September 2019, 16:40:30 »

Kann die Presse/Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich verklagt werden? Da entsteht ja nun ein erheblicher Verdienstausfall.

Nur was ist, wenn es sich als wahr herausstellen sollte?

Daher sind erstmal die Ermittlungen abzuwarten, dann sieht man weiter.
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4085 am: 05.September 2019, 16:47:31 »

Kann die Presse/Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich verklagt werden? Da entsteht ja nun ein erheblicher Verdienstausfall.

Nur was ist, wenn es sich als wahr herausstellen sollte?

Daher sind erstmal die Ermittlungen abzuwarten, dann sieht man weiter.

Auch dann gab es den Verdienstausfall, und zwar bis zum Datum des offiziellen Urteilsspruchs. Bis dahin war er nämlich per Gesetz unschuldig (das ist auch genau der Sinn der Unschuldsvermutung).
Verklagen kann er, denke ich, die Presse sogar noch, wenn er längst im Gefängnis sitzt.
« Letzte Änderung: 05.September 2019, 16:51:18 von Joe Hennessy »
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WEG

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4086 am: 06.September 2019, 08:29:02 »

"Schön" war dabei auch die Reaktion der Bild, als Kubicki die Berichterstattung kritisiert und das in der Bild so dargestellt wird, als würde er die Ermittlungen kritisieren.
https://bildblog.de/114173/bild-und-die-kinderporno-ermittlungen/
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Sollte ich jemals vom SCP schreiben, meine ich natürlich den 1906 gegründeten aus Münster und nicht den 1997 umbenannten aus Ostwestfalen

BlueSnakeRD

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4087 am: 06.September 2019, 10:48:00 »

"Schön" war dabei auch die Reaktion der Bild, als Kubicki die Berichterstattung kritisiert und das in der Bild so dargestellt wird, als würde er die Ermittlungen kritisieren.
https://bildblog.de/114173/bild-und-die-kinderporno-ermittlungen/

"Die „Bild“-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung."

Harter Tobak. Mir fehlen die Worte ob dieser Drestigkeit, egal ob Metze später verurteilt wird oder nicht.
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veni_vidi_vici

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4088 am: 06.September 2019, 11:00:33 »

Mal abgesehen von der Unschuldsvermutung - denn ihn praktisch schon jetzt als schuldig darzustellen ist nicht in Ordnung - überlege ich gerade, wo das Problem liegt. Vielleicht habe ich aber nach einer kurzen Nacht nur eine lange Leitung.

1. Der Bild werden Informationen zugespielt -> völlig richtig diese mit der Polizei zu teilen.
2. Mit diesem Wissen wird das Anwesen des Fußballers natürlich beobachtet.
3. Berichten -> Gilt er noch als Person des öffentlichen Interesses? Ja, er ist prominent und sogar regelmäßig im Fernsehen zu sehen. Daher ist auch die Berichterstattung völlig korrekt, oder?
4. Natürlich müssen auch Zeitungen heute irgendwo wirtschaftlich denken. Exklusiv berichten = höhere Auflage. Kein Grund dieses Wissen vorab mit der Konkurrenz zu teilen.

Der Fehler liegt doch, ohne die BILD und ihre ohnehin reißerische Berichterstattung verteidigen zu wollen, ausschließlich im "Aushebeln" der Unschuldsvermutung, oder? Nicht dass das nicht schlimm genug wäre. Die "mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen" die im Artikel genannt sind, sind doch auch nur Spekulation.

LG Veni_vidi_vici

BlueSnakeRD

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4089 am: 06.September 2019, 11:28:11 »

Korrekt, geht um das Aushebeln der Unschuldsvermutung. Gerade das setzt doch eigentlich unsere Gesellschaftsform von...say..."sie ist eine Hexe"-Mittelalter ab.
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Magic1111

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4090 am: 06.September 2019, 12:22:27 »

Korrekt, geht um das Aushebeln der Unschuldsvermutung.

Aber das ist doch bei Personen des öffentlichen Lebens heutzutage Gang und Gäbe (u.a. Fall Hoeness). Leider natürlich.

Aber es lässt sich bei der heutigen Medienlandschaft wohl nicht mehr verhindern.
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4091 am: 06.September 2019, 15:26:55 »

Evtl schon, wenn nämlich die Presse dafür entsprechend auf die Zwölf kriegen würde. Kriegt sie aber nicht. Das hat meiner Meinung nach dann auch nichts mit Zensur zu tun, sondern mit Schutz rechtsstaatlicher Grundsätze. Person öffentlichen Interesses hin oder her. Nur weil er öfter in der Öffentlichkeit auftritt oder sich äußert ist er noch lange keine solche. So wichtig ist er auch nicht.
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Magic1111

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4092 am: 06.September 2019, 17:43:05 »

Evtl schon, wenn nämlich die Presse dafür entsprechend auf die Zwölf kriegen würde.

Selbst das würde die Presse m.E. NULL interessieren, da es immer erst "Nachher" geschehen würde. D.h., die Schlagzeile/Story und damit verbunden evtl. höhere Auflage/Verkaufszahlen ist eh schon raus, der Schaden angerichtet.
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4093 am: 06.September 2019, 17:46:58 »

Von nachher sprach ich nicht, sondern von vorher. Also quasi von Verboten. Das wiederum wird dann wieder als Zensur verstanden.
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aragorn99werder

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4094 am: 06.September 2019, 18:37:46 »

Von nachher sprach ich nicht, sondern von vorher. Also quasi von Verboten. Das wiederum wird dann wieder als Zensur verstanden.

Das wird nicht nur so verstanden, das ist Zensur. Die nach Art.5 GG nicht stattfindet und das ist auch sehr gut so.
Auch sonst ist es halt nicht so einfach. Verdachtsberichterstattung ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Insbesondere muss dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sein und es darf keine Vorverurteilung in dem Sinne stattfinden, dass suggeriert wird, der Betroffene sei definitiv schuldig oder bereits rechtskräftig verurteilt. Prinzipiell ist es aber das Recht der Presse bei einem öffentlichen Interesse (wahrheitsgemäß) über die Einleitung von Ermittlungen zu berichten. Inwieweit das bei Metzelder der Fall war, weiß ich nicht, da ich die Berichterstattung dazu nicht verfolgt habe.
Dass die Presse nachträgliche gerichtliche Auseinandersetzungen überhaupt nicht interessiert, stimmt ganz so dann btw auch nicht. Da gibt es schon Unterlassungs-, Folgenbeseitigungs- und vorallem Schadensersatzansprüche, die u.U. durchaus ziemlich wehtun können.
« Letzte Änderung: 06.September 2019, 18:43:00 von aragorn99werder »
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4095 am: 06.September 2019, 19:27:30 »

Dann solltest du Absatz 2 genauer lesen, denn es gibt sehr wohl die Möglichkeit, dort einzugreifen.


Zitat
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das bedeutet: gibt es ein Gesetz, das eine solche Berichterstattung verbietet, ist das keine Zensur, sondern die im Absatz erwähnte Schranke. Auch die persönliche Ehre kann hier eine Rolle spielen, denn die wird durch diese Berichterstattung doch arg in Mitleidenschaft gezogen. Man bedenke, er ist nicht verurteilt. Keine Ahnung, ob das juristisch haltbar wäre. Ist nur meine Meinung/Deutung des Artikels.

Im Übrigen kann in ziemlich viele Artikel des GG eingegriffen werden. Das GG ist nicht unumstößlich, wie man derzeit auch in Berlin sieht, wo das Land rechtmäßig in das Eigentumsrecht eingreift.
« Letzte Änderung: 06.September 2019, 19:37:16 von Joe Hennessy »
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aragorn99werder

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4096 am: 06.September 2019, 20:27:50 »

Jain. Allgemeine Gesetze (auch Gesetze des Jugend- und Ehrschutzes müssen allgemein sein) können Eingriffe in die in Absatz 1 genannten Freiheitsrechte rechtfertigen.
Das Zensurverbot (das heißt, das Verbot staatlicher Kontrolle vor Veröffentlichung) gilt davon unabhängig absolut.
Ein (allgeimenes Gesetz), das eine bestimmte Form von Berichterstattung pauschal verbietet, verstößt dabei aber mit ziemlicher Sicherheit gegen Art.5 GG, da die Rechtswidrigkeit immer anhand einer Einzelfallabwägung zwischen Art. 5 GG und in der Regel dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 i.V.m. Art.1 GG) festgestellt werden muss.
« Letzte Änderung: 06.September 2019, 20:37:11 von aragorn99werder »
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Joe Hennessy

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4097 am: 06.September 2019, 20:45:03 »

Jain. Allgemeine Gesetze (auch Gesetze des Jugend- und Ehrschutzes müssen allgemein sein) können Eingriffe in die in Absatz 1 genannten Freiheitsrechte rechtfertigen.
Das Zensurverbot (das heißt, das Verbot staatlicher Kontrolle vor Veröffentlichung) gilt davon unabhängig absolut.
Ein (allgeimenes Gesetz), das eine bestimmte Form von Berichterstattung pauschal verbietet, verstößt dabei aber mit ziemlicher Sicherheit gegen Art.5 GG.

Eine pauschales Verbot habe ich auch nicht gemeint. Wohl aber zb Einschränkungen des Umfangs. Ich fände es im Sinne des Rechtsstaates fairer, wenn über Ermittlungen gegen eine Person zwar berichtet werden würde, der Gegenstand der Ermittlungen, also die Straftat an sich erst thematisiert würde wenn es zur Anklage kommt.
man sieht das ja jetzt: ist der Verdacht erstmal öffentlich, ist es nachher praktisch egal, ob er schuldig ist oder nicht. Das Image hat einen Knacks.

Allgemein ist mir die Presse jedoch sowieso zuwider. Ich muss gar nicht wissen, dass gegen ihn ermittelt wird. Ich muss es nichtmal wissen, wenn er verurteilt wird. Solange er eine gerechte Strafe bekommt. Oder eben unschuldig ist.
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aragorn99werder

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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4098 am: 06.September 2019, 21:41:29 »

Aber auch das wäre mMn. bereits verfassungswidrig. Wenn man sich mal den Fall vorstellt, die Staatsanwaltschaft würde gegen ein hochrangiges Regierungsmitglied wegen der Begehung einer schwerwiegenden Straftat ermitteln, wäre es kaum angemessen wenn erst darüber berichtet werden dürfte, wenn tatsächlich Anklage erhoben wird. Die Rechtsprechung lässt nicht umsonst bereits einen Mindestbestand an Beweistatsachen ausreichen.
Womit ich - wie gesagt- nicht behaupten will, die Berichtersattung im Fall Metzelder sei rechtmäßig.
Bin auch sicherlich einer der letzten, der Sympathien für Springer hat.
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Re: Fussball Presseschau
« Antwort #4099 am: 06.September 2019, 21:57:25 »

Ein hochrangiger Politiker wird vom Volk gewählt, also hat dieses auch ein berechtigtes Interesse daran. Ist das bei Christoph Metzelder auch so? Verfassungen kann man übrigens ändern, wenn sich eine Zweidrittelmehrheit findet. Es wäre also nur aktuell verfassungswidrig. Aber gut, alles Hypothese.
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