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Feno:
Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Ich habe eine Rechnung erhalten für irgendeinen Voicedienst, den ich abonniert haben soll. Darauf hin hab ich denen geschrieben, ich hätte nie nen Vertrag oder sonst was abgeschlossen und keinen solchen Dienst abonniert. Sie sollen mir doch ne Vertragskopie oder ähnliches schicken oder die Rechnung einfach stornieren und meine Daten löschen.

Hab dann folgende Antwort erhalten:

--- Zitat --- Sehr geehrter Herr xxx

Gemäss Ihrem E-Mail haben Sie ein Anliegen betreffend der von Ihnen angerufenen Dienstleistung, welche Ihnen von der Firma xyz AG in Rechnung gestellt wurde.

Diese Dienstleistungen von der Firma abc AG wurden von Ihrem Anschluss 0xx xxx xx xx (meine Tel-Nr.)aus angerufen.

Wir teilen Ihnen mit, dass die Firma xyz AG lediglich für das Versenden der Rechnungen zuständig ist und normaler Weise keine detaillierten Auskünfte über den Inhalt der Dienstleistung geben kann.

Aufgrund unserer Ermittlungen haben Sie einem Abschluss eines Voicedienstabos aktiv per Tastendruck zugestimmt. Zu Beginn eines Anrufes auf die Dienstleistung der abc AG werden die Kunden bezüglich Ihrer Kenntnisse zu Preisen und AGB’s angefragt. Falls der Kunde nicht bereits in Kenntnis dieser Informationen ist wird er Automatisch zu diesen Informationen weitergeleitet. Alle Informationen bezüglich Kosten, Zeitintervallen, allfällige Abonnements etc. werden dem Kunden klar mitgeteilt. Alternativ kann diese Information jederzeit auch aktiv angefragt werden. Ein durchstellen zur Dienstleistung ohne einer aktiven Bestätigung seitens des Kunden ist nicht möglich.

Wir bitten Sie die offene Rechnung zu begleichen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass wir das durch den Anruf entstandene Voicedienstabo gekündet haben.

Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte die Firma abc AG, adresse, mail, tel-nr..
--- Ende Zitat ---

Die Sache ist die, ich kann nicht ausschliessen, dass jemand da tatsächlich angerufen und rumgedrückt hat. Wir sind ein 8-Personen-Haushalt mit 4 Kindern zwischen 7 und 16. Einer der Erwachsenen wirds nicht gewesen sein, aber eben, kann nicht ausschliessen, dass eines der Kinder da rumgedrückt hat.

Ich bin der Meinung, dass so ein Aboabschluss nicht rechtens sein kann, aber ich habe null Ahnung und bitte deshalb um Rat :) Mein Weg wäre jetzt, das halt laufen zu lassen und bei Betreibung Rechtsvorschlag zu erheben und dann hoffen...

Hoffe, dass mir jemand da weiterhelfen kann, hab kein Bock, das zu bezahlen...verständlicherweise. Aber eben, meine Kenntnisse in solchen Dingen sind gleich null.
Der Baske:
Da musste Konni fragen
Bodylove:

--- Zitat von: Der Baske am 14.Januar 2013, 23:52:46 ---Da musste Konni fragen

--- Ende Zitat ---

War auch mein erster Gedanke  :D

Kann dir Feno diesbezüglich nicht helfen... mache dann weiter beim nichts tun.  ;D
Louis:

--- Zitat von: Feno am 14.Januar 2013, 23:42:46 ---Da der andere Thread zu ist, mache ich halt nen neuen auf, wollte keinen Mod deswegen belästigen...die haben sonst schon nichts genug zu tun :P

Hoffe jetzt mal, das schweizerische Recht unterscheided sich da nicht allzusehr vom Deutschen...vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

--- Ende Zitat ---

1.) Google mal den Namen dieser Firma, die dir da geschrieben hat, und schau nach, ob sie auf einschlägigen Seiten von betrügerischen Firmen oder Verbraucherschutzverbänden auftaucht.

2.) Im Internet abgeschlossene Verträge solcher Art sind ganz generell allgemein nicht rechtskräftig. Die Ratschläge verschiedener Juristen und Verbände sind da unterschiedlich. Die einen sagen, man solle das einfach ignorieren, weil man mit einer Antwort nur beweist, dass man prinzipiell empfänglich für solche Betrugsversuche ist, die anderen vertreten die Auffassung, es sei besser, zumindest einmalig Einspruch zu erheben. Prinzipiell musst du erst dann reagieren, wenn dir ein offizielles Gericht eine Vorladung schickt. Bis dahin liegt die Beweispflicht bei jener Firma. Selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung müsste die Firma nachweisen, dass ein Vertragsabschluss auf ordentlichem Weg zustande gekommen ist. Das ist in den meisten Fällen für die Summen, um die es da geht, viel zu viel Aufwand und viel zu teuer.

3.) Umgekehrt ist es aber überhaupt kein Aufwand, Massen-E-Mails mit angeblichen Geldforderungen zu verschicken. Ein Teil davon landet immer in Haushalten, in denen (wie du es selbst ja auch beschreibst) Kinder oder alte Leute leben, bei denen dann plötzlich bang gefragt wird. "Ogott, bist du sicher, dass Klein-Peter/ der alte, schwerhörige Karl-Heinz nicht doch irgendwo draufgeklickt hat!?!". Man darf sich das ruhig so vorstellen, dass sich für solche Betrugsfirmen das Geschäftsmodell lohnt, wenn von 10.000 versandten E-Mails nur 100 Leute zahlen. Deswegen bekommst du im Normalfall solche Aufforderungen auch nur per E-Mail und nie per Post (allein das Porto würde das Geschäft zerstören). Oft folgt übrigens auf den ersten Einspruch eine oder sogar weitere E-Mails in denen alles mögliche angedroht wird, von Inkasso-Firmen über die Schufa oder eben bis zum Prozess. Manchmal schreiben auch angebliche Inkasso-Firmen oder Anwälte oder weiß der Geier... Wenn dir die Firma fischig vorkommt: Alles ignorieren.

4.) Da Rechtsberatung im Internet nicht zulässig ist, solltest du, um sicherzugehen, einfach mal bei einer Verbraucherschutzbehörde deines Vertrauens anrufen. Die sollten im Normalfall gute Ratschläge parat haben, genauso wie Formvorlagen für Antworten, etc.
Zuzu:
Kurze Frage an die Rechtsexperten hier:
Wenn ich einen Vertrag abschliesse, etwas bestelle, sei es nun eine Versicherung, einen Internetanschluss oder einen Plüschbären. Habe ich generell das Recht, bis zu 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages von selbigem zurückzutreten?
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